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Modernes Strafrecht
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26379
Wohnort: München

Beitrag(#2139575) Verfasst am: 19.06.2018, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.
Und tun recht daran. Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Ich schick das zur Einordnung mal voraus, um zu entkräften, dass Juristen so unschuldig waren.

http://www.deutschlandfunk.de/juristen-im-dritten-reich-die-rechtfertigungen-des-unrechts.1310.de.html?dram:article_id=291185


Zitat:
Die Juristen sind weit gegangen. Sie haben, wenn Sie die Texte von 1933, 1934 bis in die Phase bis '38, '39 anschauen, haben die Juristen eindeutig argumentiert: antisemitisch argumentiert, für die Rassengleichheit argumentiert, gegen den Grundsatz universeller Gleichheit. Die Nürnberger Gesetze wurden von den Juristen vorbereitet und nachträglich auch von den Juristen gutgeheißen. Die Nürnberger Rassengesetze werden als die Verfassungsgesetze des Dritten Reiches postuliert."


Jetzt überlege ich mir grobianische Einzeiler.
_________________
Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2139577) Verfasst am: 19.06.2018, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.
Und tun recht daran. Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Ich schick das zur Einordnung mal voraus, um zu entkräften, dass Juristen so unschuldig waren.

http://www.deutschlandfunk.de/juristen-im-dritten-reich-die-rechtfertigungen-des-unrechts.1310.de.html?dram:article_id=291185


Zitat:
Die Juristen sind weit gegangen. Sie haben, wenn Sie die Texte von 1933, 1934 bis in die Phase bis '38, '39 anschauen, haben die Juristen eindeutig argumentiert: antisemitisch argumentiert, für die Rassengleichheit argumentiert, gegen den Grundsatz universeller Gleichheit. Die Nürnberger Gesetze wurden von den Juristen vorbereitet und nachträglich auch von den Juristen gutgeheißen. Die Nürnberger Rassengesetze werden als die Verfassungsgesetze des Dritten Reiches postuliert."


Jetzt überlege ich mir grobianische Einzeiler.

Das ist mir alles bekannt. Natürlich waren es primär Juristen, die das herrschende Unrecht entwarfen, bis hin zu den Konzentrationslager-Verwaltungsanweisungen. Es liegt mir fern, da irgendetwas entschuldigen zu wollen. Mir ging es konkret um die Rechtsprechende Gewalt. Konkret Filbinger - die Urteile, die Filbinger nachträglich gerechtfertigt hat, wären zur selben Zeit in der französischen oder englischen Armee nicht anders ausgefallen. ich empfehle den Film "Wege zum Ruhm".

Im Übrigen könntest du deinen Pauschalvorwurf gegen "die Juristen" gegen so ziemlich jeden Stand aussprechen, etwa "die Ärzte", "die Bankiers", "die Industriellen", "die Soldaten"...
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#2139582) Verfasst am: 19.06.2018, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

@AdvocatusDiaboli
@Samson83

Ihr habt beide einen Hang zum Grobianischen, was gerade bei diesem Thema, dem Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit, ein bißchen schade ist.

@Samson83
Natürlich gibt es Rechtsstaatlichkeit ohne demokratische Kontrolle, und Staaten, wo unter demokratischer Kontrolle Rechtsstaatlichkeit abgebaut wird.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2139585) Verfasst am: 19.06.2018, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
@AdvocatusDiaboli
@Samson83

Ihr habt beide einen Hang zum Grobianischen, was gerade bei diesem Thema, dem Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit, ein bißchen schade ist.

@Samson83
Natürlich gibt es Rechtsstaatlichkeit ohne demokratische Kontrolle, und Staaten, wo unter demokratischer Kontrolle Rechtsstaatlichkeit abgebaut wird.
Da ist m.E. zu differenzieren. Die "rohe" Demokratie Athens war natürlich alles andere als Rechtstaatlich, und das alte Preußen hatte meines Wissens die erste halbwegs rechtsbebundene, mithin rechtstaatliche Verwaltung Europas.

Nach modernem Verständnis ist Rechtstaatlichkeit allerdings ein konstitutives Element von Demokratie und umgekehrt die demokratische Legitimierung des obersten Gesetzgebungsorgans ein konstitutives Element der Rechtsstaatlichkeit.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2139605) Verfasst am: 19.06.2018, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

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Yup!

An den Justizmoerder Filbinger musste ich auch denken.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2139607) Verfasst am: 19.06.2018, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.
Und tun recht daran. Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.



Das wuerde ja bedeuten.......


Gesetzt den Fall ich hielte Anwälte fuer "lebensunwertes Leben" und verantwortlich fuer alles, was mir nicht gefällt an unserer Welt. Ich haette so einen Hass auf die, dass ich nach Wegen sinnen wuerde wie man die alle killt.

Ich müsste dann also nichts weiter tun als irgendwie an die Macht kommen und mich zum Diktator machen. Dann mache ich ein paar neue Gesetze, nach denen die anwaltliche Tätigkeit ein Schwerverbrechen und mit dem Tode zu bestrafen ist.

Verstehe ich Dich richtig, dass ich in dem Fall auf Deine Kooperation setzen koennte, wenn ich Dich und Deinesgleichen ins Vernichtungslager transportiere? Das wuerde natuerlich alles ganz streng im Rahmen der dann geltenden Gesetze geschehen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du ein gesetzestreuer Buerger bist. Sehr glücklich



On a related subject: Wo Recht zu Unrecht wird wird Widerstand zur Pflicht! Auf Nazigesetze ist geschissen! Smilie
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2139611) Verfasst am: 19.06.2018, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Lasst uns Mal das Pferd von der anderen Seite her aufzäumen....


Ein Deutscher, der im Mai 1943 einen Juden erst versteckt und dem dann zur Flucht aus Deutschland verholfen hat, ist der jetzt ein Verbrecher? Weil der hat ganz zweifellos zu der Zeit geltendes Recht gebrochen.

Nimmt man Filbinger Ausrede wörtlich und ernst, so waeren deutsche Gerichte auch noch nach 1945 verpflichtet gewesen, solche Leute zu verurteilen, falls es denen gelungen waere der Nazijustiz zu entkommen. Geltendes Recht ist nun mal geltendes Recht und ein Bruch desselben ein zu verfolgender Rechtsbruch, unabhängig von jeglicher moralischen Überlegung. Jedenfalls wenn man die Juristerei so betrachtet wie Filbinger und Samson.


Ich kann dazu bloss noch einmal sagen: Wenn Recht zu Unrecht wird wird Widerstand zur Pflicht und Rechtstreue zur fragwürdigen Angelegenheit!
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Zuletzt bearbeitet von beachbernie am 19.06.2018, 19:11, insgesamt einmal bearbeitet
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Gödelchen
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Anmeldungsdatum: 17.11.2016
Beiträge: 771

Beitrag(#2139612) Verfasst am: 19.06.2018, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.
Und tun recht daran. Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.



Das wuerde ja bedeuten.......


Gesetzt den Fall ich hielte Anwälte fuer "lebensunwertes Leben" und verantwortlich fuer alles, was mir nicht gefällt an unserer Welt. Ich haette so einen Hass auf die, dass ich nach Wegen sinnen wuerde wie man die alle killt.

Ich müsste dann also nichts weiter tun als irgendwie an die Macht kommen und mich zum Diktator machen. Dann mache ich ein paar neue Gesetze, nach denen die anwaltliche Tätigkeit ein Schwerverbrechen und mit dem Tode zu bestrafen ist.

Verstehe ich Dich richtig, dass ich in dem Fall auf Deine Kooperation setzen koennte, wenn ich Dich und Deinesgleichen ins Vernichtungslager transportiere? Das wuerde natuerlich alles ganz streng im Rahmen der dann geltenden Gesetze geschehen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du ein gesetzestreuer Buerger bist. Sehr glücklich



On a related subject: Wo Recht zu Unrecht wird wird Widerstand zur Pflicht! Auf Nazigesetze ist geschissen! Smilie


Wenn du dich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze beschäftigen würdest, hättest du dein Problem in die richtigen Bahnen gelenkt.

Alles durchdekliniert. Dein Revolutionsparole ist übrigens ei ne Nonsensparole ohne die Erklärung , wer dazu befugt ist, Recht und Unrecht zu unterscheiden.

Smilie
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2139613) Verfasst am: 19.06.2018, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

1. nein könntest du nicht.

2. nach welchen Parametern entscheidest du ob die Massstäbe staatlichen Handels trotz formeller Legalität den Widerstand rechtfertigen? In den Kommentarspalten der Jungen Freiheit fanden sich Leute die mit der gleichen Argumentation Brandanschläge auf Flüchtlingsheime als legitimen Widerstand sahen
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2139615) Verfasst am: 19.06.2018, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Rechtsbeugung zB.
Außerdem ist es mittlerweile Standard, Urteile oder Gesetzgebungen auch rückwirkend zu revidieren. Wie im Falle der Verjährungsfristen zB.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2139616) Verfasst am: 19.06.2018, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die formaljuristische Argumentation im Fall Filbinger war doch auch damals schon erkennbar kompletter, politisch gewollter Selbstschutz der damaligen Tätergeneration. Und denk bitte auch an die supranationalen Gerichte, die sich über das nationale Recht prinzipiell hinwegsetzen können.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2139617) Verfasst am: 19.06.2018, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
1. nein könntest du nicht.



Klar koennte ich das. Ich müsste zwar vielleicht das ein oder andere Gesetz brechen um Diktator zu werden, aber dann koennte die Gesetzgebung beginnen. Fuer die Gesetzesbrüche auf dem Weg zur Macht koennte ich dann belangt werden aber nicht fuer den Massenmord an Anwälten. Und vor allem: All diejenigen, die mir nur beim Massenmorden helfen wuerden, könnten mangels Rechtsgrundlage nicht belangt werden.



Samson83 hat folgendes geschrieben:
. nach welchen Parametern entscheidest du ob die Massstäbe staatlichen Handels trotz formeller Legalität den Widerstand rechtfertigen? In den Kommentarspalten der Jungen Freiheit fanden sich Leute die mit der gleichen Argumentation Brandanschläge auf Flüchtlingsheime als legitimen Widerstand sahen



Nach exakt den gleichen ethischen Grundsätzen, nach denen ich keine Sekunde zögere ein Schild mit der Aufschrift "Das Betreten der Rasenfläche ist verboten" zu ignorieren um z.B. einem schwerverletzten Unfallopfer schnellstmöglich zur Hilfe zu kommen.

Waere ich religiös, wuerde ich hier mit mit irgendwelchen göttlichen Geboten argumentieren, die ich nicht brechen darf. Als Atheist berufe ich mich auf ethische Grundsätze, die älter sind als jeder moderne Gesetzgeber und nach denen ein Mord zu begehen oder daran teilzuhaben nie akzeptabel sein kann, egal wie die "Rechtslage" gerade ist. Kein Gesetz der Welt koennte mich z.B. dazu bewegen einen Juden im Nazistaat oder einen Schwulen in Uganda bei der Polizei zu verpfeifen, weil ich weiss, dass das Unrecht (nicht im zufällig gerade aktuellen "rechtlichen", sondern im Sinne meiner ethischen Grundsätze) waere!
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Skeptiker
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Beitrag(#2139619) Verfasst am: 19.06.2018, 19:24    Titel: nur Rechtsstaat statt Menschenrechtsstaat Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
@AdvocatusDiaboli
@Samson83

Ihr habt beide einen Hang zum Grobianischen, was gerade bei diesem Thema, dem Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit, ein bißchen schade ist.

@Samson83
Natürlich gibt es Rechtsstaatlichkeit ohne demokratische Kontrolle, und Staaten, wo unter demokratischer Kontrolle Rechtsstaatlichkeit abgebaut wird.


Wo gibt es denn demokratische Kontrolle? Mir ist keine Gesellschaft bekannt, wo es das gibt.

Was die Rechtsstatlichkeit betrifft, so kann man sagen, dass des herrschende Recht stets das Recht der Herrschenden ist und ein entsprechender Rechtsstaat unter den handelsüblichen gesellschaftlichen Verhältnissen eher kein Menschenrechsstaat ist, sondern eben nur ein Rechtsstaat.
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Gödelchen
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Anmeldungsdatum: 17.11.2016
Beiträge: 771

Beitrag(#2139620) Verfasst am: 19.06.2018, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Rechtsbeugung zB.
Außerdem ist es mittlerweile Standard, Urteile oder Gesetzgebungen auch rückwirkend zu revidieren. Wie im Falle der Verjährungsfristen zB.


Nun Prüf mal deinen Beitrag auf Logik. Wo ist eine Rechtsbeugung von Amtsträgern gegeben , wenn geltendes ( auch fehlerhaftes, internationalen Rechtsgrundsätzen widersprechendes ) Recht in dem Land angewandt wird, dass diese Gesetze erlassen hat .

Verjährungsfristen sind Ausschlussfristen. Die kannst du nie rückwirkend verändern...
Also .
??.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2139624) Verfasst am: 19.06.2018, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Gödelchen hat folgendes geschrieben:
Verjährungsfristen sind Ausschlussfristen. Die kannst du nie rückwirkend verändern...


Mach dich bitte schlau, bevor Du sowas postest. Kleiner Tipp zB: Missbrauch.
_________________
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Gödelchen
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.11.2016
Beiträge: 771

Beitrag(#2139625) Verfasst am: 19.06.2018, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Gödelchen hat folgendes geschrieben:
Verjährungsfristen sind Ausschlussfristen. Die kannst du nie rückwirkend verändern...


Mach dich bitte schlau, bevor Du so was postest. Kleiner Tipp zB: Missbrauch.


Bin auf dem Laufenden..zeig mir doch mal wie du Verjährungsfristen missbrauchen kannst. Die Verlängerung von ...ist nun mal nur eine zukünftige Sache, die bei noch nicht laufenden Gerichtsverfahren zum Zugekommen kann.

Oder was du meinen tun wollen ?
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Zumsel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#2139628) Verfasst am: 19.06.2018, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.
Und tun recht daran. Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Gehören zum Jurastudium eigentlich auch Pflichtkurse in Rechtsphilosophie? Ist ja nicht so, dass ein strenger und konsequenter Rechtspositivismus da der plausibelste Ansatz wäre.
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44147

Beitrag(#2139632) Verfasst am: 19.06.2018, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest.

Auf der selben materiellen Grundlage, auf der auch diese Richter ihre Urteile fällten: der von Gewehr und Schlagstock. Du hältst ja auch Moral ohne Macht für subjektiv und unverbindlich. Welchen Grund sollte es bitte geben, Recht ohne Macht für grundsätzlich verbindlicher zu halten als Moral ohne Macht? Ich hab' dich das ja schon mehr als einmal in verschiedenen Kontexten gefragt. Bisher hast du mir darauf noch keine befriedigende Antwort geben können.
_________________
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2139635) Verfasst am: 19.06.2018, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest.

Auf der selben materiellen Grundlage, auf der auch diese Richter ihre Urteile fällten: der von Gewehr und Schlagstock. Du hältst ja auch Moral ohne Macht für subjektiv und unverbindlich. Welchen Grund sollte es bitte geben, Recht ohne Macht für grundsätzlich verbindlicher zu halten als Moral ohne Macht? Ich hab' dich das ja schon mehr als einmal in verschiedenen Kontexten gefragt. Bisher hast du mir darauf noch keine befriedigende Antwort geben können.
Recht ohne Macht - bzw ohne Gewalt - ist ohne jeden Wert, das sieht man am Völkerrecht sehr schön.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2139637) Verfasst am: 19.06.2018, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Rechtsbeugung zB.
Außerdem ist es mittlerweile Standard, Urteile oder Gesetzgebungen auch rückwirkend zu revidieren. Wie im Falle der Verjährungsfristen zB.
Aner keine Strafgesetze. Man kann ggf. vertreten dass in außergewöhnlichen Extremsituationen und Zeiten existentieller gesamtgesellschaftlicher Umbrüche geboten ist hiervon abzuweichen- die Statuten der Nürnberger Gesetze sind m.E. auf dieser Grundlage vertretbar - aber bei den Richtern sehe ich das im Grundsatz nicht. Auf welcher Heundlage ist es vertretbar einen Richter zu bestrafen der die Todesstrafe so verhängt wie es im Gesetbuch steht? Ich meine es geht nicht darum dass man ihn aus dem Amt entfernt sondern bestraft. Freißöers Witwe bekam noch jahrelang eine Rente die sich nach dessen noch Jahre währenden Verbleib in Richterstand bemaß. Die BRD war also hier sogar großzügiger als ich gewesen wäre- da der Volksgerichtshof nichtmal die strafprozessualen Maßstäbe des dritten Reiches einhielt wäre hier eine Bestrafung der Mitwirkenden Richter vertretbar.
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Samson83
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Beitrag(#2139638) Verfasst am: 19.06.2018, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.
Und tun recht daran. Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Gehören zum Jurastudium eigentlich auch Pflichtkurse in Rechtsphilosophie? Ist ja nicht so, dass ein strenger und konsequenter Rechtspositivismus da der plausibelste Ansatz wäre.
nein nicht zwingend, hab ich aber besucht. Warum? Meine Ansicht ist kein Rechtspositivismus. Ich unterscheide nur konsequent zwischen Strafbarkeit und Moral.
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beachbernie
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Beitrag(#2139639) Verfasst am: 19.06.2018, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest.

Auf der selben materiellen Grundlage, auf der auch diese Richter ihre Urteile fällten: der von Gewehr und Schlagstock. Du hältst ja auch Moral ohne Macht für subjektiv und unverbindlich. Welchen Grund sollte es bitte geben, Recht ohne Macht für grundsätzlich verbindlicher zu halten als Moral ohne Macht? Ich hab' dich das ja schon mehr als einmal in verschiedenen Kontexten gefragt. Bisher hast du mir darauf noch keine befriedigende Antwort geben können.
Recht ohne Macht - bzw ohne Gewalt - ist ohne jeden Wert, das sieht man am Völkerrecht sehr schön.


Ich glaube Tarvoc hat sich verschrieben und meint "Recht ohne Moral".
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Beitrag(#2139640) Verfasst am: 19.06.2018, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest.

Auf der selben materiellen Grundlage, auf der auch diese Richter ihre Urteile fällten: der von Gewehr und Schlagstock. Du hältst ja auch Moral ohne Macht für subjektiv und unverbindlich. Welchen Grund sollte es bitte geben, Recht ohne Macht für grundsätzlich verbindlicher zu halten als Moral ohne Macht? Ich hab' dich das ja schon mehr als einmal in verschiedenen Kontexten gefragt. Bisher hast du mir darauf noch keine befriedigende Antwort geben können.
Recht ohne Macht - bzw ohne Gewalt - ist ohne jeden Wert, das sieht man am Völkerrecht sehr schön.


Ich glaube Tarvoc hat sich verschrieben und meint "Recht ohne Moral".


Glaube ich nicht.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#2139642) Verfasst am: 19.06.2018, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Rechtsbeugung zB.
Außerdem ist es mittlerweile Standard, Urteile oder Gesetzgebungen auch rückwirkend zu revidieren. Wie im Falle der Verjährungsfristen zB.
Aner keine Strafgesetze. Man kann ggf. vertreten dass in außergewöhnlichen Extremsituationen und Zeiten existentieller gesamtgesellschaftlicher Umbrüche geboten ist hiervon abzuweichen- die Statuten der Nürnberger Gesetze sind m.E. auf dieser Grundlage vertretbar - aber bei den Richtern sehe ich das im Grundsatz nicht. Auf welcher Heundlage ist es vertretbar einen Richter zu bestrafen der die Todesstrafe so verhängt wie es im Gesetbuch steht? Ich meine es geht nicht darum dass man ihn aus dem Amt entfernt sondern bestraft. Freißöers Witwe bekam noch jahrelang eine Rente die sich nach dessen noch Jahre währenden Verbleib in Richterstand bemaß. Die BRD war also hier sogar großzügiger als ich gewesen wäre- da der Volksgerichtshof nichtmal die strafprozessualen Maßstäbe des dritten Reiches einhielt wäre hier eine Bestrafung der Mitwirkenden Richter vertretbar.


Es scheint so zu sein, dass z.B. dem Filbinger schon klar war, dass das, was er als Marine"richter" trieb, extrem fragwuerdig war. Warum sonst hat er bei seiner Ueberfuehrung durch den Schriftsteller Hochhuth so dreist und beharrlich gelogen? Jemand, der sich im Recht wähnt, hat solche Lügenorgien nicht nötig. Letztlich hat der Mann sich selbst sein Urteil gesprochen, indem er erst alles abgestritten hat und als das nicht mehr ging zurückgetreten ist. Ich werte sein Verhalten damals als equivalent zu einem Geständnis, auch wenn er weiterhin auf seinen formaljuristischen Gimmicks beharrte. Irgendwie kam der mir mit seinen Ausflüchten vor wie ein Reichsbürger, fuer die ja auch ihr deutsches Reich nie untergegangen ist.
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Tarvoc
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Beitrag(#2139643) Verfasst am: 19.06.2018, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest.

Auf der selben materiellen Grundlage, auf der auch diese Richter ihre Urteile fällten: der von Gewehr und Schlagstock. Du hältst ja auch Moral ohne Macht für subjektiv und unverbindlich. Welchen Grund sollte es bitte geben, Recht ohne Macht für grundsätzlich verbindlicher zu halten als Moral ohne Macht? Ich hab' dich das ja schon mehr als einmal in verschiedenen Kontexten gefragt. Bisher hast du mir darauf noch keine befriedigende Antwort geben können.
Recht ohne Macht - bzw ohne Gewalt - ist ohne jeden Wert, das sieht man am Völkerrecht sehr schön.

Damit ist dein ganzes Geschwaller über "rechtliche Grundlagen" allerdings hinfällig. Man belangt Nazi-Richter, weil sie Nazi-Richter waren und für die Nazis Urteile gefällt haben, die man aus einer späteren Position der Macht heraus als Unrecht empfindet. Mehr Begründung braucht es nicht und kann es für dich auch gar nicht geben. Die "rechtlichen Grundlagen" dafür bekommt man dann schon irgendwie zusammengekritzelt. Im Notfall denkt man sich halt irgendwas aus. Für dich müsste das ja als Begründung hinreichen, sobald man es hinreichend gestelzt formuliert und dann irgendeine Abkürzung darüber kritzelt, in der der Buchstabe G für "Gesetz" vorkommt.

Nicht nur ist das Gesetz genauso ein Fetisch wie die Moral - psychologisch gesehen ist es sogar noch offensichtlicher ein Fetisch, weil das moralische Urteil wenigstens authentischer Ausdruck der eigenen Subjektivität ist, das rechtliche Urteil hingegen ausschließlich auf letztlich arbiträre externe Fetischobjekte (Gesetzestexte) rekurriert. Wer die Macht als materielle Grundlage allen Rechts anerkennt, kann sich die ganze Debatte um "rechtliche Grundlagen" sparen. Stirner: Recht ist, was Mir Recht ist. Und die einzige relevante Frage ist, was ich durchgesetzt bekomme und was nicht. Das ist die ultimative Konsequenz deiner Einstellung. Aber auf der Grundlage kann man keine Nazi-Richter verteidigen - weil man auf der Grundlage überhaupt niemanden verteidigen kann.
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Samson83
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Beitrag(#2139647) Verfasst am: 19.06.2018, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Wenn man von der Geltung der gegenwärtigen Strafrechtsdogmatik und der gehgenwärtigen Verfassungsrealitöt ausgeht bekommt man dies eben nicht zusammengeschwurbelt, ich wüsste jedenfalls nicht vertretbar wie. Du hast mich missverstanden. Man bestraft nicht „weil Mans kann“ sondern weil der Delinquent eine Strafrechtsnorm verwirklicht, und diese sind keineswegs so beliebig beschwürest wie du zu glauben scheinst, im Grunde es das Strafrecht aus gutem Grund der dogmatisch strengste Rechtszweig. Ich meinte nur , dass ein Recht dass nicht durchgesetzt werden kann nicht mehr als ein frommer Spruch ist. Was bringt ein Strafrecht ohne Polizei und Juatiz? Was ein Zivilrecht ohne Gerichtsvollzieher? Was ein ordnungsrecht ohne Verwaltungszwang?

Es lässt sich gegebenenfalls vertreten, einen Kriegsverbrecher zu bestrafen um eine neue Universalrechtsnorm zu begründen, aber ich wüsste nicht wie man das konsistent bei einem Nazirichter-wie gesagt einem der das seit Weimar kaum geänderte Strafprozessrecht respektierte (das gab es durchaus) belangen könnte.
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Samson83
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Beitrag(#2139648) Verfasst am: 19.06.2018, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Rechtsbeugung zB.
Außerdem ist es mittlerweile Standard, Urteile oder Gesetzgebungen auch rückwirkend zu revidieren. Wie im Falle der Verjährungsfristen zB.
Aner keine Strafgesetze. Man kann ggf. vertreten dass in außergewöhnlichen Extremsituationen und Zeiten existentieller gesamtgesellschaftlicher Umbrüche geboten ist hiervon abzuweichen- die Statuten der Nürnberger Gesetze sind m.E. auf dieser Grundlage vertretbar - aber bei den Richtern sehe ich das im Grundsatz nicht. Auf welcher Heundlage ist es vertretbar einen Richter zu bestrafen der die Todesstrafe so verhängt wie es im Gesetbuch steht? Ich meine es geht nicht darum dass man ihn aus dem Amt entfernt sondern bestraft. Freißöers Witwe bekam noch jahrelang eine Rente die sich nach dessen noch Jahre währenden Verbleib in Richterstand bemaß. Die BRD war also hier sogar großzügiger als ich gewesen wäre- da der Volksgerichtshof nichtmal die strafprozessualen Maßstäbe des dritten Reiches einhielt wäre hier eine Bestrafung der Mitwirkenden Richter vertretbar.


Es scheint so zu sein, dass z.B. dem Filbinger schon klar war, dass das, was er als Marine"richter" trieb, extrem fragwuerdig war. Warum sonst hat er bei seiner Ueberfuehrung durch den Schriftsteller Hochhuth so dreist und beharrlich gelogen? Jemand, der sich im Recht wähnt, hat solche Lügenorgien nicht nötig. Letztlich hat der Mann sich selbst sein Urteil gesprochen, indem er erst alles abgestritten hat und als das nicht mehr ging zurückgetreten ist. Ich werte sein Verhalten damals als equivalent zu einem Geständnis, auch wenn er weiterhin auf seinen formaljuristischen Gimmicks beharrte. Irgendwie kam der mir mit seinen Ausflüchten vor wie ein Reichsbürger, fuer die ja auch ihr deutsches Reich nie untergegangen ist.
weil er ein feiger Kretin war. Wenn du glaubst ich würde Filbinger schätzen irrst du dich.
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Samson83
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Beitrag(#2139649) Verfasst am: 19.06.2018, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bitte höflich die Tippfehler zu entschuldigen.iphone.
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Ahriman
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Beitrag(#2139653) Verfasst am: 19.06.2018, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.


Yup!

An den Justizmoerder Filbinger musste ich auch denken.

"Ein Mörder ist einer, der keine Staatsfeinde tötet." sagte Ambrose Bierce.
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beachbernie
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Beitrag(#2139668) Verfasst am: 19.06.2018, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.


Rechtsbeugung zB.
Außerdem ist es mittlerweile Standard, Urteile oder Gesetzgebungen auch rückwirkend zu revidieren. Wie im Falle der Verjährungsfristen zB.
Aner keine Strafgesetze. Man kann ggf. vertreten dass in außergewöhnlichen Extremsituationen und Zeiten existentieller gesamtgesellschaftlicher Umbrüche geboten ist hiervon abzuweichen- die Statuten der Nürnberger Gesetze sind m.E. auf dieser Grundlage vertretbar - aber bei den Richtern sehe ich das im Grundsatz nicht. Auf welcher Heundlage ist es vertretbar einen Richter zu bestrafen der die Todesstrafe so verhängt wie es im Gesetbuch steht? Ich meine es geht nicht darum dass man ihn aus dem Amt entfernt sondern bestraft. Freißöers Witwe bekam noch jahrelang eine Rente die sich nach dessen noch Jahre währenden Verbleib in Richterstand bemaß. Die BRD war also hier sogar großzügiger als ich gewesen wäre- da der Volksgerichtshof nichtmal die strafprozessualen Maßstäbe des dritten Reiches einhielt wäre hier eine Bestrafung der Mitwirkenden Richter vertretbar.


Es scheint so zu sein, dass z.B. dem Filbinger schon klar war, dass das, was er als Marine"richter" trieb, extrem fragwuerdig war. Warum sonst hat er bei seiner Ueberfuehrung durch den Schriftsteller Hochhuth so dreist und beharrlich gelogen? Jemand, der sich im Recht wähnt, hat solche Lügenorgien nicht nötig. Letztlich hat der Mann sich selbst sein Urteil gesprochen, indem er erst alles abgestritten hat und als das nicht mehr ging zurückgetreten ist. Ich werte sein Verhalten damals als equivalent zu einem Geständnis, auch wenn er weiterhin auf seinen formaljuristischen Gimmicks beharrte. Irgendwie kam der mir mit seinen Ausflüchten vor wie ein Reichsbürger, fuer die ja auch ihr deutsches Reich nie untergegangen ist.
weil er ein feiger Kretin war. Wenn du glaubst ich würde Filbinger schätzen irrst du dich.



Wenn er nichts Unrechtes getan haette, haette es keinen Mut gebraucht das zuzugeben, was er getan hat. Das haette er auch als "feiger Kretin" gekonnt. Nur wer weiss, dass er was falsch gemacht, hat Grund das zu verbergen.

Deswegen sehe ich sein Verhalten als unausgesprochenes Schuldeingeständnis an.
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