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Soll Daschner verurteilt werden? |
Ja. |
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43% |
[ 40 ] |
Ja, aber mit mildernden Umständen. |
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32% |
[ 30 ] |
Nein. |
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10% |
[ 10 ] |
Nein. Und was er getan hat, sollte ausdrücklich legalisiert werden. |
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13% |
[ 12 ] |
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Stimmen insgesamt : 92 |
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Autor |
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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kamelpeitsche Weapon of Mass Discussion
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor
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(#95414) Verfasst am: 24.02.2004, 17:33 Titel: |
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Ja
_________________ "Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air
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(#95576) Verfasst am: 24.02.2004, 23:43 Titel: |
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Interessant wäre wohl, sich zu fragen, ob wir diese Diskussion jetzt hätten, hätte Daschners Folterdrohung den Kleinen gerettet. Er wäre womöglich noch dafür belobigt worden, daß er durch das Fällen einer mutigen Entscheidung ... etc. pi-pa-po.
Vielleicht aber auch nicht, denn es geht hier um das Aufweichen ethischer Standards. Geregelt ist das Verbot der Folter, es kann nicht im Einzelfall ausgelegt oder gar aufgehoben werden.
Weiterhin: die Psychologie des Täters. Wenn man einem sagt, daß er, wenn das Opfer nicht gefunden wird, nicht bloß wegen Entführung, sondern wegen Mordes "drankommt", und er reagiert nicht darauf, nachdem die Beweislast für das Erstere bereits erdrückend ist -- und das Kind so oder so irgendwann gefunden wird --, kann man dann nicht damit rechnen, daß ihm eine Kooperation nichts mehr nutzen wird, also das Kind bereits tot ist? (Es sprach der Stümper-Psychologe...)
Nichts destotrotz hat er ja nicht aus niederen Beweggründen gehandelt, oder weil ihm die Menschenrechte egal wären, oder weil er etwa Lust am Schmerz hätte, sondern um ein anderes Leben zu retten. Deswegen würde ich meinen: "Ja, aber mit mildernden Umständen".
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#95590) Verfasst am: 25.02.2004, 00:04 Titel: |
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Hi Critic,
[ ... ]
Critic hat folgendes geschrieben: |
Nichts destotrotz hat er ja nicht aus niederen Beweggründen gehandelt, oder weil ihm die Menschenrechte egal wären, oder weil er etwa Lust am Schmerz hätte, sondern um ein anderes Leben zu retten. Deswegen würde ich meinen: "Ja, aber mit mildernden Umständen". |
ist halt ein altes Problem mit den Aporien in der Ethik. Kant hat mal ein Beispiel konstruiert: ein Mensch, der einen anderen umbringen will, fragt Dich, ob er in dem Haus ist. Du weißt, dass er drin ist. Sagst Du 'nein', machst Du Dich schuldig, weil Du gelogen hast. Sagst Du 'ja', machst Du Dich schuldig, weil nun jemand umgebracht wird.
Man kann nun sagen, dass es besser ist, nicht zu lügen, weil man nichts dafür kann, wenn ein anderer einen Mord begeht, für die Lüge aber selber gerade stehen muss.
Läuft auch unter 'Gesinnungs- vs. Verantwortungsethik'.
Wie elegant man sich um bestimmte Fragen herummogelte, zeigte ein Orden (IIRC der Hosenbandorden). Den bekam man nur, wenn man etwas für den Staat sehr nützliches getan hat, das einen auf's Schafott gebracht hätte, falls es nicht geklappt hätte. Das wäre in etwa das gewesen, wenn Daschner den Jungen gerettet hätte.
Es gab aber auch schon immer das sittenstrenge 'fiat ius pereat mundus'.
Ich tendiere auch zu Deinem Vorschlag: man muss klar machen, dass Folter selbst als 'ultima ratio' nicht legal ist. Ich möchte aber nicht in der Haut eines Polizisten stecken, der durch Folter möglicherweise ein Leben retten könnte.
Man kann die Geschichte ja noch weiter spinnen. Man hat einen Terroristen gefasst, der weiß, wo seine Kumpel eine 'schmutzige Bombe' in einer Großstadt deponiert haben und es könnte eventuell klappen, die noch rechtzeitige zu entschärfen, wenn man diesen Menschen zum Reden bringt ...
Grüßle
Thomas
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#95596) Verfasst am: 25.02.2004, 00:16 Titel: |
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Die Besonderheit des Falls liegt darin, daß nicht ein einzelner Polizeibeamter sozusagen "im Eifer des Gefechts" etwas getan hat, sondern daß eine Folter von einem Vorgesetzten konkret angeordnet wurde. Dieser höhere Beamte hat sich auf jeden Fall der Absolutheit des Verbots der Folter bewußt sein müssen. Daher muß dieses Vorgehen verurteilt werden. U.U. kommen mildernde Umstände in Betracht, da er nicht aus minderen Beweggründen gehandelt hat.
Das Verbot der Folter gilt aus guten Gründen absolut und muß unatastbar bleiben. Die wenigen Fälle, in denen eine Aufweichung im Nachhinein akzeptabel erscheinen lassen, sind zahlenmäßig zu gering, um eine Ausnahme zu rechtfertigen.
(Zum Vergleich: im Zusammenhang mit Sexualmorden an Kindern wird ja von seiten populistischer Stimmen die Todesstrafe gefordert. M.W. beträgt die Zahl dieser Fälle ganze 3 im Jahr, und nimmt somit eine äußerst periphere Bedeutung in der Kriminalstistik ein. Wer dafür die Todesstrafe fordert, muß sich darüber klar sein, daß er auf der Basis weniger Fälle einen Präzedenzfall schafft, der eine Anwendung auch in größerem Umfang möglich macht.)
Eine Aufhebung des absoluten Folterverbots für bestimmte Ausnahmen macht es wahrscheinlich, daß der Kreis der "Ausnahmen" bald erweitert wird. Der Schaden an der Rechtstaatlichkeit wäre wahrscheinlich größer als der Nutzne in wenigen Einzelfällen.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#95604) Verfasst am: 25.02.2004, 00:41 Titel: |
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Ist hier jemand juristisch gebildet und weiß, wieviel er maximal kriegen kann?
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#95605) Verfasst am: 25.02.2004, 00:42 Titel: |
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Knast, ohne mildernde Umstände.
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#95606) Verfasst am: 25.02.2004, 00:45 Titel: |
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Zitat: | Man kann die Geschichte ja noch weiter spinnen. Man hat einen Terroristen gefasst, der weiß, wo seine Kumpel eine 'schmutzige Bombe' in einer Großstadt deponiert haben und es könnte eventuell klappen, die noch rechtzeitige zu entschärfen, wenn man diesen Menschen zum Reden bringt ... |
Gibt es nicht eine sehr wirksame Droge die bestimmte Bereiche des Gehirns ausknipst und so eine Befragung erleichtert?
Kommt ja oft in so WW2 Filmen vor... kennt die Jemand?
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Hannibal Freiheitskämpfer
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 5062
Wohnort: Wien
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(#95608) Verfasst am: 25.02.2004, 00:51 Titel: |
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Gewalt ist immer eine Menschenrechtsverletzung, sei es auch nur dessen Androhung. Was Daschner gemacht hat, ist meines Erachtens eindeutig kriminell und wenn er nicht angemessen verurteilt wird, dann kann sich Deutschland den Titel eines Rechtsstaates abschminken!
Es kann zusätzlich zudem mit solchen Erpressungen sicherlich auch ein falsches Geständniss erzwungen werden!
Am liebsten würde ich Daschner persönlich "den Hintern versohlen"!
_________________ Meinungsfreiheit ausnahmslos für alle! Auch für Nazis!
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#95616) Verfasst am: 25.02.2004, 01:12 Titel: |
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Nergal hat folgendes geschrieben: | Knast, ohne mildernde Umstände. |
Wie lange Knast? Wer weiß es genau? Wie viel maximal?
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Bleze Engel in Schwarz
Anmeldungsdatum: 02.01.2004 Beiträge: 644
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(#95620) Verfasst am: 25.02.2004, 01:24 Titel: |
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Ehrlich gesagt bin ich bei dem Thema sehr zwiegespalten..., ich finde es nicht gut was er getan hat, habe mit dem Opfer, das ja auch der Täter ist, keinerlei Mitleid, da das Verbrechen weit schwerer wiegt.
Bleze
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#95621) Verfasst am: 25.02.2004, 01:25 Titel: |
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Es muß doch heute möglich sein jemanden (der ungeschult ist) mit hilfe von Messgeräten und chem. Wirkstoffen auszufregan!
Die Russen haben derartige Techniken ja bereits in den 80ern verfeinert, sie konnten Kommandos in beliebige Audioinformationen mischen, sogar jemanden der widerstand leistete Befehle eingeben, selbst der CIA war in der Lage Leute "umzuprogrammieren".
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#95623) Verfasst am: 25.02.2004, 01:29 Titel: |
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Zitat: | Ehrlich gesagt bin ich bei dem Thema sehr zwiegespalten..., ich finde es nicht gut was er getan hat, habe mit dem Opfer, das ja auch der Täter ist, keinerlei Mitleid, da das Verbrechen weit schwerer wiegt.
Bleze |
Wir haben kein Mitleid mit dem Mörder, nur wir wollen n icht dass die Folter wieder in Mode kommt.
Stell dir vor jemand hat gerade irgendwo ne Familie ausgerottet, der Nächste der ihm ähnelt wird von der Polizei festgenommen, nach drei Stunden gesteht er die Morde und wandert lebenslänglich in de Bau... alles bereits passiert in den USA.
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Bleze Engel in Schwarz
Anmeldungsdatum: 02.01.2004 Beiträge: 644
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(#95625) Verfasst am: 25.02.2004, 01:39 Titel: |
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Schon klar was Du meinst, ich bezog das jetzt auch auf diesen Fall.
Bleze
_________________
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der_brain registrierter User
Anmeldungsdatum: 21.01.2004 Beiträge: 26
Wohnort: GE
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(#102298) Verfasst am: 13.03.2004, 10:50 Titel: |
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Ich bin auch klar für eine Verurteilung Daschners und rolle das Thema nochmal auf, weil ich in meiner Religionsklasse (Berufsschule) der einzige war, der klar Stellung kontra Folter bezogen hat. Der Religionslehrer fand das sehr interessant und bat mich gleich darauf ein Referat über das Thema "Folter in Notsituationen" zu verfassen.
Meine bisherige Argumentation ist folgende:
- man öffnet eine Tür, die man besser zulassen sollte (ähnlich Todesstrafe)
- Folter könnte schnell zum akzeptierten Mittel werden um Geständnisse zu erpressen und somit käme es zu Falschaussagen, weil sich viele einfach nur der Schmerzen entziehen wollen. Auch Unschuldige würden in den Knast wandern, wenn sie für schuldig gehalten werden. Die Ausnahmen würden zur Regel
- der Staat wird einfach unglaubwürdig wenn er Menschen Leid zufügen darf, vor allem wird er aber mächtiger, weil er einschüchtern kann
- die Türkei darf nicht in die EU, weil sie foltert, wenn Deutschland rausfliegt weil gefoltert werden darf, ist keiner mehr da, der die EU finanziert, eine europäische Finanzkrise wäre der Fall. Millionen würden arbeitslos (diesen Punkt bitte ironisch verstehen )
gibt es noch mehr Punkte, die euch spontan einfallen?
_________________ Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum Rechthaben. (Schopenhauer)
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#102304) Verfasst am: 13.03.2004, 11:29 Titel: |
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Wie lautete die Folterdrohung denn?
"Pass auf was du sagst oder ich tret dir in den Arsch dass du dich ein Jahr von meinen Zehennägeln ernähren kannst!" oder was wurde da wieder als Verbrechen ausgelegt?
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#102313) Verfasst am: 13.03.2004, 11:58 Titel: |
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der_brain hat folgendes geschrieben: | gibt es noch mehr Punkte, die euch spontan einfallen? |
1. Ich würde hier gerne frajos Argument wiederholen, dass Verantwortung bei aktivem Handeln gegenüber dem Unterlassungshandeln steigt. Ein Haus anzünden wiegt schwerer, als bei Löscharbeiten nicht zu helfen. Dementsprechend wiegt der mögliche Tod eines Entführten durch Unterlassen der Folter weniger schwer als das aktive Folterhandeln des untersuchenden Polizisten.
2. Nehmen wir mal an, Folter wäre unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Was ist, wenn ein Staatsanwalt entscheidet, dass eine Folterindikation vorliegt? Wäre dann der Polizeibeamte verpflichtet, auf Anweisung seines Vorgesetzten zu foltern? Könnte er einen solchen Befehl verweigern, wenn er nicht mehr illegal ist?
3. Nehmen wir an, die Folter wäre legal, wenn man dadurch Leben retten kann. Im zivilen Bereich bringt man oft die Bespiele des Kindesentführers und des Terroristen. Aber wenn die Folter im zivilen Leben erlaubt ist, dann müsste sie erst recht im militärischen Bereich erlaubt sein, denn im Krieg geht es eigentlich immer um Menschenleben. Bei praktisch jedem Kriegsgefangenen, den ich mache, kann ich hoffen, durch die Folter an Informationen zu kommen, mit denen ich Angriffe und eigene Opfer verhindern kann. Dass in Kriegen bestialisch gefoltert wird, wissen wir alle. Aber wollen wir, dass das legal wird?
4. Das Verbot der Folter ist ein wichtiges Schutzrecht des Individuums gegenüber dem Staat. Wenn wir fordern, die Folter zu legalisieren, denken wir dabei an einen fürsorglichen Staat, der das Wohl der Mehrheit im Auge hat. Er foltert sozusagen im Interesse seiner Bürger. Die Geschichte lehrt uns, dass Regierungen häufig im eigenen Interesse handeln und auf die Interessen ihrer Bürger scheißen. Darum ist es sinnvoll, um den einzelnen eine "Sphäre der Heiligkeit" zu ziehen, in die der Staat nicht eindringen darf. Es ist eine Art Versicherung gegen Entartungen des Staates, die umso wahrscheinlicher werden, je leichter es wird, Zwang auf den Bürger auszuüben.
5. Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes hieße ab sofort: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ausnahmen regelt ein Gesetz." Was in diesem Gesetz steht, mag heute auf Kindermörder und Terroristen passen. Morgen passt es vielleicht schon auf dich und mich.
6. Mit einer Legalisierung der Folter würde der Staat ein Zeichen setzen, dass Gewalt - selbst in ihrer bestialischsten Form, dem Quälen von Wehrlosen - ein legitimes und effektives Mittel zur Konfliktlösung ist. Ist das die Botschaft, die unsere Gesellschaft braucht?
7. und abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass jeder Polizist mit seinem eigenen Gewissen abmachen kann, was er tut. Vielleicht würde ich auch zuschlagen, wenn ich aufrichtig glaubte, damit 1000 Menschleben retten zu können. Dann müsste ich aber auch bereit sein, mich dafür vor Gericht zu verantworten. Meine Haftstrafe wiegt gegenüber dem Tod von Tausenden nämlich noch weniger als das Leid des Gefolterten. Wer so eine Rechnung aufmacht, der muss auch bereit sein, sie auf sich selbst anzuwenden.
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Alzi registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken
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(#102316) Verfasst am: 13.03.2004, 12:08 Titel: |
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Soll das hier ein Aufruf sein, geltende Gesetze zu ignorieren?
Diese Fragestellung begreife ich nicht ganz, denn wenn Daschner gegen geltendes Recht verstoßen hat, ist er selbstverständlich nach geltendem Recht zu verurteilen.
editiert; Verstoß gegen Forenregeln; H.J.
Geltendes Recht ist einzuhalten!
Die Diskussion müßte wohl eher lauten, ob wir Folter in besonderen Fällen gesetzlich erlauben wollen.
_________________ Wer heilt hat recht!
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#102318) Verfasst am: 13.03.2004, 12:14 Titel: |
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Alzi hat folgendes geschrieben: | Die Diskussion müßte wohl eher lauten, ob wir Folter in besonderen Fällen gesetzlich erlauben wollen. |
Es wurde niemand gefoltert. Und ob es passiert wäre ist fraglich.
"Drohen" (was immer hier konkret darunter zu verstehen ist) tut jeder mal.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#102322) Verfasst am: 13.03.2004, 12:27 Titel: |
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Alzi hat folgendes geschrieben: | Soll das hier ein Aufruf sein, geltende Gesetze zu ignorieren? |
Meinst du mich, Alzi.
An so etwas hatte ich bei Punkt 7 tatsächlich gedacht.
Es ging mir darum: Für die Forderung nach Legalisierung der Folter werden immer Horror-Szenarien konstruiert, in denen das Interesse des Verdächtigen an körperlicher Unversehrtheit vom Interesse unschuldiger Opfer am Weiterleben überwogen wird. Wer eine solche Rechnung aufmacht, muss auch bereit sein, sie auf sich selbst anzuwenden. Was ist wichtiger, meine Freiheit oder das Leben der 1000 Opfer? Ich finde es gut, dass ein Polizist, der foltert, nach gegenwärtiger Gesetzeslage mit sehr unangenehmen persönlichen Konsequenzen rechnen muss. Diese Kosten der Folter möchte ich nicht durch ihre Legalisierung senken.
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Klaus-Peter auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.01.2004 Beiträge: 1534
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(#102324) Verfasst am: 13.03.2004, 12:29 Titel: |
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Alzi hat folgendes geschrieben: | Soll das hier ein Aufruf sein, geltende Gesetze zu ignorieren?
Diese Fragestellung begreife ich nicht ganz, denn wenn Daschner gegen geltendes Recht verstoßen hat, ist er selbstverständlich nach geltendem Recht zu verurteilen.
(Pro-Päderasten-Propaganda gemäss Forenregeln nicht mitzitiert)
Geltendes Recht ist einzuhalten!
Die Diskussion müßte wohl eher lauten, ob wir Folter in besonderen Fällen gesetzlich erlauben wollen. |
Ohne den OT-Mittelteil wäre es ein Sachbeitrag gewesen. Mit ihm ist es nur getrollt.
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der_brain registrierter User
Anmeldungsdatum: 21.01.2004 Beiträge: 26
Wohnort: GE
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(#102325) Verfasst am: 13.03.2004, 12:30 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Es wurde niemand gefoltert. Und ob es passiert wäre ist fraglich.
"Drohen" (was immer hier konkret darunter zu verstehen ist) tut jeder mal. |
Es gab im Zuge der Disskusion aber eine Menge Stimmen, die sich für das Foltern unter gewissen Ausnahmebedingungen aussprachen.
So erschreckend das Androhen alleine schon ist, dass Politiker ungestraft noch mehr fordern dürfen und damit eindeutig Verfassungsfeindliche Dinge aussprechen, ist absolut unverständlich und meiner Meinung nach der eigentliche Skandal.
_________________ Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum Rechthaben. (Schopenhauer)
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Nav Gast
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(#102328) Verfasst am: 13.03.2004, 12:33 Titel: |
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Vielleicht sollte man die ganze Pro - Folter - Fraktion hier mal zur Nachhilfe schicken, was so in den Folterknästen dieser Welt so alles passiert.
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Klaus-Peter auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.01.2004 Beiträge: 1534
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(#102330) Verfasst am: 13.03.2004, 12:38 Titel: |
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Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Was ist wichtiger, meine Freiheit oder das Leben der 1000 Opfer? Ich finde es gut, dass ein Polizist, der foltert, nach gegenwärtiger Gesetzeslage mit sehr unangenehmen persönlichen Konsequenzen rechnen muss. Diese Kosten der Folter möchte ich nicht durch ihre Legalisierung senken. |
Diesen Punkt halte ich für ausgesprochen wichtig: Folter darf auf keinen Fall legalisiert werden. Aber selbstverständlich sind Fälle denkbar, in denen ich persönlich foltern würde. Und mich anschliessend für diese persönliche Entscheidung auch persönlich zu verantworten hätte.
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Alzi registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken
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(#102346) Verfasst am: 13.03.2004, 12:55 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Alzi hat folgendes geschrieben: | Die Diskussion müßte wohl eher lauten, ob wir Folter in besonderen Fällen gesetzlich erlauben wollen. |
Es wurde niemand gefoltert. Und ob es passiert wäre ist fraglich.
"Drohen" (was immer hier konkret darunter zu verstehen ist) tut jeder mal. |
Wude damals nicht extra ein "Experte" geholt, um den Verdächtigen zu foltern?
Weshalb, wenn es lediglich ein Bluff war?
Wäre es denn gestattet, Tatverdächtigen glaubhaft damit zu drohen, daß man ihre Kinder umlegen lassen würde, wenn sie nicht gestehen?
Und wie ist der Unterschied zwischen angedrohter Folter und angedrohtem Erschießen von engen Angehörigen?
_________________ Wer heilt hat recht!
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Klaus-Peter auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.01.2004 Beiträge: 1534
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(#102354) Verfasst am: 13.03.2004, 13:09 Titel: |
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Alzi hat folgendes geschrieben: | Wude damals nicht extra ein "Experte" geholt, um den Verdächtigen zu foltern?
Weshalb, wenn es lediglich ein Bluff war? |
Nein. Dem Angeklagten wurde genügend glaubhaft versichert, dass eine Experte unterwegs sei. Drohen mit einem Experten ist glaubhafter als Drohen mit Folter. Und wenn man nicht wirklich foltern will, muss die Drohung sehr glaubhaft sein.
Zitat: | Und wie ist der Unterschied zwischen angedrohter Folter und angedrohtem Erschießen von engen Angehörigen? |
Androhen von Folter ist glaubhafter.
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Alzi registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken
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(#102355) Verfasst am: 13.03.2004, 13:09 Titel: |
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Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Alzi hat folgendes geschrieben: | Soll das hier ein Aufruf sein, geltende Gesetze zu ignorieren? |
Meinst du mich, Alzi.
An so etwas hatte ich bei Punkt 7 tatsächlich gedacht. |
Deine Eingangsfrage wurde von mir dahingehend interpretiert.
Entweder sind wir uns einig, daß geltendes Recht - und mag es noch so abartig erscheinen - zu respektieren ist.
Dann ist Deine Frage nicht nachvollziehbar, denn natürlich muß geltendes Recht durchgesetzt werden.
Oder vertrittst Du die Auffassung, daß man unter gewissen Umständen geltendes Recht ignorieren könne und diese Mißachtung geltenden Rechtes auch noch ungestraft bleiben soll?
_________________ Wer heilt hat recht!
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Klaus-Peter auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.01.2004 Beiträge: 1534
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(#102357) Verfasst am: 13.03.2004, 13:13 Titel: |
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Alzi hat folgendes geschrieben: | Oder vertrittst Du die Auffassung, daß man unter gewissen Umständen geltendes Recht ignorieren könne und diese Mißachtung geltenden Rechtes auch noch ungestraft bleiben soll? |
Kannst Du nicht lesen?
Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Ich finde es gut, dass ein Polizist, der foltert, nach gegenwärtiger Gesetzeslage mit sehr unangenehmen persönlichen Konsequenzen rechnen muss. Diese Kosten der Folter möchte ich nicht durch ihre Legalisierung senken. |
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Alzi registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken
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(#102359) Verfasst am: 13.03.2004, 13:21 Titel: |
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Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: | Wygotsky hat folgendes geschrieben: | Was ist wichtiger, meine Freiheit oder das Leben der 1000 Opfer? Ich finde es gut, dass ein Polizist, der foltert, nach gegenwärtiger Gesetzeslage mit sehr unangenehmen persönlichen Konsequenzen rechnen muss. Diese Kosten der Folter möchte ich nicht durch ihre Legalisierung senken. |
Diesen Punkt halte ich für ausgesprochen wichtig: Folter darf auf keinen Fall legalisiert werden. Aber selbstverständlich sind Fälle denkbar, in denen ich persönlich foltern würde. Und mich anschliessend für diese persönliche Entscheidung auch persönlich zu verantworten hätte. |
Die korrekte "Strafe" für einen Folterer ist die Folter!
Denn wenn die Folter per Gesetz verboten ist, so erhebt sich ein Folterer offensichtlich über gängiges Recht.
Die goldene Regel "was du nicht willst, daß man dir tu' das füg auch keinem andern zu" greift, wenn Gesetze ihre Gültigkeit verlieren.
Offensichtlich hält ein Folterer nach seinen eigenen Kriterien Folter für angebracht.
Daraus folgt, daß die Folter für den Folterer selbst das rechte (sein eigenes) Maß ist.
_________________ Wer heilt hat recht!
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Klaus-Peter auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.01.2004 Beiträge: 1534
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(#102361) Verfasst am: 13.03.2004, 13:27 Titel: |
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Alzi hat folgendes geschrieben: |
Die korrekte "Strafe" für einen Folterer ist die Folter!
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Aha. Du bist also dafür, Folter zu legalisieren?
Und Du bist offensichtlich ein Anhänger der alttestamentarischen Ethik des "Auge um Auge, Zahn um Zahn".
Man lernt nie aus.
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