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Kachelmann - der Prozess
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1542739) Verfasst am: 19.09.2010, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich zum Thema Kachelmann-Prozess interessieren würde:
Ist es eigentlich normal, dass man Zeugen vors Gericht lädt, die mit dem mutmaßlichem Verbrechen nichts zu tun haben und lediglich ihre Einschätzungen über den Mutmaßlichen Täter abgeben sollen?


Ja.


Gibt es auch eine etwas längere Antwort?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1542744) Verfasst am: 19.09.2010, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich zum Thema Kachelmann-Prozess interessieren würde:
Ist es eigentlich normal, dass man Zeugen vors Gericht lädt, die mit dem mutmaßlichem Verbrechen nichts zu tun haben und lediglich ihre Einschätzungen über den Mutmaßlichen Täter abgeben sollen?


Ja.


Gibt es auch eine etwas längere Antwort?


Ja.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1542747) Verfasst am: 19.09.2010, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich zum Thema Kachelmann-Prozess interessieren würde:
Ist es eigentlich normal, dass man Zeugen vors Gericht lädt, die mit dem mutmaßlichem Verbrechen nichts zu tun haben und lediglich ihre Einschätzungen über den Mutmaßlichen Täter abgeben sollen?


Ja.


Gibt es auch eine etwas längere Antwort?



Guck bei Wikipedia unter Leumundszeuge.

Der letzte Satz ist nach meiner Empirie allerdings Quatsch.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1542749) Verfasst am: 19.09.2010, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Gibt es auch eine etwas längere Antwort?


Ja.


Na dann, beglücke mich mit deinem Wissen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1542753) Verfasst am: 19.09.2010, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich zum Thema Kachelmann-Prozess interessieren würde:
Ist es eigentlich normal, dass man Zeugen vors Gericht lädt, die mit dem mutmaßlichem Verbrechen nichts zu tun haben und lediglich ihre Einschätzungen über den Mutmaßlichen Täter abgeben sollen?


Ja.


Gibt es auch eine etwas längere Antwort?



Guck bei Wikipedia unter Leumundszeuge.

Der letzte Satz ist nach meiner Empirie allerdings Quatsch.


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Ein Leumundszeuge tritt vor einem Gericht, einer Behörde oder einer anderen maßgeblichen Stelle auf, um zur Person eines Verfahrensbeteiligten auszusagen und ein (zumeist positives) Zeugnis über dessen Leumund abzulegen. Durch die Bestätigung der Unbescholtenheit, der sozialen Wertschätzung, des guten Rufes oder des Ansehens der betroffenen Person soll in der Regel auf einen für diese günstigen Ausgang des Verfahrens hingewirkt werden


In diesem Fall scheint es mir aber nicht gerade um ein positives Zeugnis zu gehen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1542755) Verfasst am: 19.09.2010, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

In diesem Fall scheint es mir aber nicht gerade um ein positives Zeugnis zu gehen.


Dennoch macht es in dem Fall womöglich Sinn. Wenn jemand gleich mehrfache Dutzend Expartner hatte, die er oder auch sie verscheißert hat, scheint irgendwas faul, womöglich auch pathologisch zu sein. Und das könnte sich übrigens im Falle einer Verurteilung auch strafmildernd, also positiv auswirken.

Jedenfalls dient es der Wahrheitsfindung. Teufel
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1542757) Verfasst am: 19.09.2010, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

In diesem Fall scheint es mir aber nicht gerade um ein positives Zeugnis zu gehen.


Dennoch macht es in dem Fall womöglich Sinn. Wenn jemand gleich mehrfache Dutzend Expartner hatte, die er oder auch sie verscheißert hat, scheint irgendwas faul, womöglich auch pathologisch zu sein. Und das könnte sich übrigens im Falle einer Verurteilung auch strafmildernd, also positiv auswirken.

Jedenfalls dient es der Wahrheitsfindung. Teufel


Hier geht es aber nich um Verscheißern, sondern um eine Vergewaltigung. Wie sollte das hier der Wahrheitsfindung dienen?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1542761) Verfasst am: 19.09.2010, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

In diesem Fall scheint es mir aber nicht gerade um ein positives Zeugnis zu gehen.


Dennoch macht es in dem Fall womöglich Sinn. Wenn jemand gleich mehrfache Dutzend Expartner hatte, die er oder auch sie verscheißert hat, scheint irgendwas faul, womöglich auch pathologisch zu sein. Und das könnte sich übrigens im Falle einer Verurteilung auch strafmildernd, also positiv auswirken.

Jedenfalls dient es der Wahrheitsfindung. Teufel


Hier geht es aber nich um Verscheißern, sondern um eine Vergewaltigung. Wie sollte das hier der Wahrheitsfindung dienen?


Bei einer Vergewaltiguing steht Aussage gegen Aussage; Augenzuegen gibts da ja selten. Leumundszeugen sind dazu da, die Glaubwürdigkeit beurteilen zu können.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1542764) Verfasst am: 19.09.2010, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Bei einer Vergewaltiguing steht Aussage gegen Aussage; Augenzuegen gibts da ja selten. Leumundszeugen sind dazu da, die Glaubwürdigkeit beurteilen zu können.


Also, wenn man Bild glauben schenken darf, haben sich die Ex-Freundinnen übers internet miteinander abgesprochen:

Zitat:

„Ja, er ist ein Schwein, und ich freue mich über jede einzelne Minute, die er einsitzt, bin ich doch der Meinung, selbst wenn er sie nicht vergewaltigt hat, hat er doch mit allen einen seelischen Missbrauch durchgeführt und sitzt zu Recht.“


Da stellt sich doch die Frage, inwiefern solche Personen zu einer objektiven Beurteilung imstande sind.
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1542861) Verfasst am: 19.09.2010, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

In diesem Fall scheint es mir aber nicht gerade um ein positives Zeugnis zu gehen.


Dennoch macht es in dem Fall womöglich Sinn. Wenn jemand gleich mehrfache Dutzend Expartner hatte, die er oder auch sie verscheißert hat, scheint irgendwas faul, womöglich auch pathologisch zu sein. Und das könnte sich übrigens im Falle einer Verurteilung auch strafmildernd, also positiv auswirken.

Jedenfalls dient es der Wahrheitsfindung. Teufel


Hier geht es aber nich um Verscheißern, sondern um eine Vergewaltigung. Wie sollte das hier der Wahrheitsfindung dienen?


Bei einer Vergewaltiguing steht Aussage gegen Aussage; Augenzuegen gibts da ja selten. Leumundszeugen sind dazu da, die Glaubwürdigkeit beurteilen zu können.


Glaubwürdigkeit ist aussagepsychologisch nicht mehr in. Glaubhaftigkeit ist besser.

Glaubwürdigkeit bezieht sich auf eine Person, aber auch Betrüger und Lügner können vergewaltigt und ausgeraubt werden und darüber die Wahrheit sagen. Genauso können ehrbare Gesch- ... Prie- ... Rechtsan- Verdammt! Genauso können ehrbare FGH-Moderatoren mal die Unwahrheit sagen. Glaubhaftigkeit bezieht sich daher auf die Aussage.
_________________
-Brother Broadsword of Warm Humanitarianism

"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
-H. W. Chalkley in Science, Vol. LXXI, No. 1843

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-frypoddie
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Dissonanz
Zeuge ANOVAs



Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1542863) Verfasst am: 19.09.2010, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
wenn man Bild glauben schenken darf


Mr. Green

Zitat:
Da stellt sich doch die Frage, inwiefern solche Personen zu einer objektiven Beurteilung imstande sind.


So sehr wie du, ich oder irgendwer anders auch.
_________________
-Brother Broadsword of Warm Humanitarianism

"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1543943) Verfasst am: 22.09.2010, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Noch mal zum Thema Falschbeschuldigung

NWZ hat folgendes geschrieben:
Ganderkesee: Schülerin entkräftet schweren Vorwurf

Aus Mangel an Beweisen sprach das Gericht den jungen Mann frei. Das Mädchen hatte seine Aussage im Prozess geändert.

Mangelnde Beweise führten letztendlich zu einem Freispruch. Der Vorsitzende Richter stellte klar: „Das heißt nicht, dass die Hauptzeugin eine Falschaussage gemacht hat.“ Die 16-jährige Schülerin aus Ganderkesee hatte vor Gericht auf Nachfrage des Richters den vermeintlichen Tathergang noch einmal geschildert.

Dabei stellte sie ihn jedoch anders dar, als in der polizeilichen Vernehmung. Die Schülerin schwächte ihren Vorwurf diesmal dahingehend ab, dass der Angeklagte an jenem Abend ihren Intimbereich zwar berührte, es aber nicht zum Äußersten gekommen sei.

Diese Darstellung wäre im Falle einer Verurteilung von entscheidender Bedeutung für den Angeklagten gewesen. Unsittliches Berühren ist strafrechtlich ein Vergehen, vollzogener Geschlechtsverkehr hingegen ein Verbrechen.


Also, wenn das keine Falschaussage ist, was ist dann überhaupt eine Falschaussage?
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York
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Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1544034) Verfasst am: 22.09.2010, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Prozess geht weiter. Ein interessantes Detail und Indiz wird bekannt:

Zitat:

Das Faszinierende am Prozess gegen Jörg Kachelmann ist, dass einige besonders überraschende Details bisher nicht durch Zeugenaussagen an die Öffentlichkeit gelangten, sondern sich quasi durch die Hintertür Eintritt verschafften, in Gestalt nämlich von spröden, mit Paragraphen versetzten Anträgen.

So auch an diesem „Tag vier“ im Mannheimer Landgericht: Im Befangenheitsantrag gegen einen der Gutachter ging völlig überraschend eine kleine Bombe hoch.

Der junge, kämpferische Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hielt dem von Kachelmanns Verteidigung beauftragten Rechtsmediziner Bernd Brinkmann nämlich vor, nicht unparteiisch gearbeitet zu haben. So weit, so unspektakulär.

Doch nebenbei kam in der Begründung für diesen Befangenheitsantrag ein hochinteressantes Detail zutage: Die 37-jährige Radiomoderatorin Claudia D., die den Wetterman der Vergewaltigung bezichtigt, soll bereits ein Jahr vor der angeblichen Tat eine Art „Blaue-Flecken-Selbsttest“ an ihren Oberschenkeln durchgeführt und Fotos davon gemacht haben.


http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article9800844/Kachelmann-und-der-Blaue-Flecken-Selbsttest.html
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1544039) Verfasst am: 22.09.2010, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Der Prozess geht weiter. Ein interessantes Detail und Indiz wird bekannt:

Zitat:

Das Faszinierende am Prozess gegen Jörg Kachelmann ist, dass einige besonders überraschende Details bisher nicht durch Zeugenaussagen an die Öffentlichkeit gelangten, sondern sich quasi durch die Hintertür Eintritt verschafften, in Gestalt nämlich von spröden, mit Paragraphen versetzten Anträgen.

So auch an diesem „Tag vier“ im Mannheimer Landgericht: Im Befangenheitsantrag gegen einen der Gutachter ging völlig überraschend eine kleine Bombe hoch.

Der junge, kämpferische Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hielt dem von Kachelmanns Verteidigung beauftragten Rechtsmediziner Bernd Brinkmann nämlich vor, nicht unparteiisch gearbeitet zu haben. So weit, so unspektakulär.

Doch nebenbei kam in der Begründung für diesen Befangenheitsantrag ein hochinteressantes Detail zutage: Die 37-jährige Radiomoderatorin Claudia D., die den Wetterman der Vergewaltigung bezichtigt, soll bereits ein Jahr vor der angeblichen Tat eine Art „Blaue-Flecken-Selbsttest“ an ihren Oberschenkeln durchgeführt und Fotos davon gemacht haben.


http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article9800844/Kachelmann-und-der-Blaue-Flecken-Selbsttest.html


Würde mich nicht wundern, wenn dem Antrag stattgegeben wird.

Edit:
Es spricht für Kachelmann und seine Verteidigung, dass sie solche Fakten nicht an die große Glocke hängen und das jetzt zufällig rauskommt.


Zuletzt bearbeitet von Ilmor am 22.09.2010, 16:01, insgesamt einmal bearbeitet
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Norm
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1544053) Verfasst am: 22.09.2010, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noch mal zum Thema Falschbeschuldigung

Also, wenn das keine Falschaussage ist, was ist dann überhaupt eine Falschaussage?

Zitat:
Dem 19-Jährigen wurde vorgeworfen, Mitte September 2009 seine Ex-Freundin in der Wohnung eines Bekannten im Intimbereich berührt zu haben, während diese schlief.

Erwartest du ernsthaft, dass die Ex-Freundin in dem Fall präzise aussagen kann was vorgefallen ist? Du weißt ja nicht, was sie bei der polizeilichen Vernehmung gesagt hat, welche Fragen jeweils gestellt wurden und warum sie die Aussage geändert hat. Möglicherweise hatte sie später mehr Informationen, Zeit über den Vorfall nachzudenken, mit dem Ex über den Vorfall zu reden. Die Tat selbst kann sie ja wohl höchstens teilweise unmittelbar selbst mitbekommen haben, womöglich in einem nur halbwachen Zustand. Du vorverurteilst hier auf Grundlage mangelnder Informationen und offensichtlich aufgrund des Geschlechts. Argh
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1544060) Verfasst am: 22.09.2010, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Erwartest du ernsthaft, dass die Ex-Freundin in dem Fall präzise aussagen kann was vorgefallen ist? Du weißt ja nicht, was sie bei der polizeilichen Vernehmung gesagt hat, welche Fragen jeweils gestellt wurden und warum sie die Aussage geändert hat. Möglicherweise hatte sie später mehr Informationen, Zeit über den Vorfall nachzudenken, mit dem Ex über den Vorfall zu reden. Die Tat selbst kann sie ja wohl höchstens teilweise unmittelbar selbst mitbekommen haben, womöglich in einem nur halbwachen Zustand. Du vorverurteilst hier auf Grundlage mangelnder Informationen und offensichtlich aufgrund des Geschlechts. Argh


Also, ich denke schon, da es die Polizei interessiert hat, ob es nur zur Berührung oder zu mehr kam. Und wenn sie nicht genau gewusst hatte, was passiert ist, hätte sie es so sagen müssen, statt unhaltbare Vorwürfe zu erheben.
Übrigens würde ich das bei vertauschten Geschlechtern genauso verurteilen, nur leider habe ich keine Gelegenheit, meine Aufrichtigkeit zu bezeugen, da solche Vorwürfe fast nur in eine Richtung stattfinden.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1544064) Verfasst am: 22.09.2010, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Erwartest du ernsthaft, dass die Ex-Freundin in dem Fall präzise aussagen kann was vorgefallen ist? Du weißt ja nicht, was sie bei der polizeilichen Vernehmung gesagt hat, welche Fragen jeweils gestellt wurden und warum sie die Aussage geändert hat. Möglicherweise hatte sie später mehr Informationen, Zeit über den Vorfall nachzudenken, mit dem Ex über den Vorfall zu reden. Die Tat selbst kann sie ja wohl höchstens teilweise unmittelbar selbst mitbekommen haben, womöglich in einem nur halbwachen Zustand. Du vorverurteilst hier auf Grundlage mangelnder Informationen und offensichtlich aufgrund des Geschlechts. Argh


Also, ich denke schon, da es die Polizei interessiert hat, ob es nur zur Berührung oder zu mehr kam. Und wenn sie nicht genau gewusst hatte, was passiert ist, hätte sie es so sagen müssen, statt unhaltbare Vorwürfe zu erheben.

Du weißt nicht, was sie gesagt hat. Sie hat geschlafen, zumindest über einen Teil des Hergangs kann sie also ja wohl nur Vermutungen anstellen. Aber zu ziehst anscheinend nicht mal die Möglichkeit in Betracht, dass sie nicht gelogen hat, sondern z.B. nur ihre Einschätzung der Situation geändert hat.
Zitat:
Übrigens würde ich das bei vertauschten Geschlechtern genauso verurteilen, nur leider habe ich keine Gelegenheit, meine Aufrichtigkeit zu bezeugen, da solche Vorwürfe fast nur in eine Richtung stattfinden.

Sorry, aber das kann ich dir nicht glauben. Ich gehe vielmehr davon aus, dass du bei vertauschten Geschlechtern das hier gar nicht erst gepostet hättest.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1544072) Verfasst am: 22.09.2010, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Erwartest du ernsthaft, dass die Ex-Freundin in dem Fall präzise aussagen kann was vorgefallen ist? Du weißt ja nicht, was sie bei der polizeilichen Vernehmung gesagt hat, welche Fragen jeweils gestellt wurden und warum sie die Aussage geändert hat. Möglicherweise hatte sie später mehr Informationen, Zeit über den Vorfall nachzudenken, mit dem Ex über den Vorfall zu reden. Die Tat selbst kann sie ja wohl höchstens teilweise unmittelbar selbst mitbekommen haben, womöglich in einem nur halbwachen Zustand. Du vorverurteilst hier auf Grundlage mangelnder Informationen und offensichtlich aufgrund des Geschlechts. Argh


Also, ich denke schon, da es die Polizei interessiert hat, ob es nur zur Berührung oder zu mehr kam. Und wenn sie nicht genau gewusst hatte, was passiert ist, hätte sie es so sagen müssen, statt unhaltbare Vorwürfe zu erheben.

Du weißt nicht, was sie gesagt hat. Sie hat geschlafen, zumindest über einen Teil des Hergangs kann sie also ja wohl nur Vermutungen anstellen. Aber zu ziehst anscheinend nicht mal die Möglichkeit in Betracht, dass sie nicht gelogen hat, sondern z.B. nur ihre Einschätzung der Situation geändert hat.


Ich kann nur Rückschlüsse aus den begrenzten Informationen ziehen, die mir zur verfügung stehen. Und ob sich ihre Einschätzung ändert oder direkt lügt, das ändert nichts an der Tatsache, das sie bei der Polizei eine Falschaussage getätigt hat.

Norm hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Übrigens würde ich das bei vertauschten Geschlechtern genauso verurteilen, nur leider habe ich keine Gelegenheit, meine Aufrichtigkeit zu bezeugen, da solche Vorwürfe fast nur in eine Richtung stattfinden.

Sorry, aber das kann ich dir nicht glauben. Ich gehe vielmehr davon aus, dass du bei vertauschten Geschlechtern das hier gar nicht erst gepostet hättest.


Sollte mir je ein Prozess über den Weg laufen, wo ein Mann eine Frau verklagt, weil sie im Schlaf an seinem Schwanz rumgespielt hat, werde ich ihn umgehend in FGH posten.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1544081) Verfasst am: 22.09.2010, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Erwartest du ernsthaft, dass die Ex-Freundin in dem Fall präzise aussagen kann was vorgefallen ist? Du weißt ja nicht, was sie bei der polizeilichen Vernehmung gesagt hat, welche Fragen jeweils gestellt wurden und warum sie die Aussage geändert hat. Möglicherweise hatte sie später mehr Informationen, Zeit über den Vorfall nachzudenken, mit dem Ex über den Vorfall zu reden. Die Tat selbst kann sie ja wohl höchstens teilweise unmittelbar selbst mitbekommen haben, womöglich in einem nur halbwachen Zustand. Du vorverurteilst hier auf Grundlage mangelnder Informationen und offensichtlich aufgrund des Geschlechts. Argh


Also, ich denke schon, da es die Polizei interessiert hat, ob es nur zur Berührung oder zu mehr kam. Und wenn sie nicht genau gewusst hatte, was passiert ist, hätte sie es so sagen müssen, statt unhaltbare Vorwürfe zu erheben.

Du weißt nicht, was sie gesagt hat. Sie hat geschlafen, zumindest über einen Teil des Hergangs kann sie also ja wohl nur Vermutungen anstellen. Aber zu ziehst anscheinend nicht mal die Möglichkeit in Betracht, dass sie nicht gelogen hat, sondern z.B. nur ihre Einschätzung der Situation geändert hat.


Ich kann nur Rückschlüsse aus den begrenzten Informationen ziehen, die mir zur verfügung stehen. Und ob sich ihre Einschätzung ändert oder direkt lügt, das ändert nichts an der Tatsache, das sie bei der Polizei eine Falschaussage getätigt hat.

Norm hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Übrigens würde ich das bei vertauschten Geschlechtern genauso verurteilen, nur leider habe ich keine Gelegenheit, meine Aufrichtigkeit zu bezeugen, da solche Vorwürfe fast nur in eine Richtung stattfinden.

Sorry, aber das kann ich dir nicht glauben. Ich gehe vielmehr davon aus, dass du bei vertauschten Geschlechtern das hier gar nicht erst gepostet hättest.


Sollte mir je ein Prozess über den Weg laufen, wo ein Mann eine Frau verklagt, weil sie im Schlaf an seinem Schwanz rumgespielt hat, werde ich ihn umgehend in FGH posten.

Zählt im Schlaf abschneiden noch zum "rumspielen"?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1544083) Verfasst am: 22.09.2010, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Zählt im Schlaf abschneiden noch zum "rumspielen"?


Zu diesem Fall noch ein Kommentar von feministischer Seite

Alice Schwarzer hat folgendes geschrieben:
"Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!"
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1544090) Verfasst am: 22.09.2010, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Erwartest du ernsthaft, dass die Ex-Freundin in dem Fall präzise aussagen kann was vorgefallen ist? Du weißt ja nicht, was sie bei der polizeilichen Vernehmung gesagt hat, welche Fragen jeweils gestellt wurden und warum sie die Aussage geändert hat. Möglicherweise hatte sie später mehr Informationen, Zeit über den Vorfall nachzudenken, mit dem Ex über den Vorfall zu reden. Die Tat selbst kann sie ja wohl höchstens teilweise unmittelbar selbst mitbekommen haben, womöglich in einem nur halbwachen Zustand. Du vorverurteilst hier auf Grundlage mangelnder Informationen und offensichtlich aufgrund des Geschlechts. Argh


Also, ich denke schon, da es die Polizei interessiert hat, ob es nur zur Berührung oder zu mehr kam. Und wenn sie nicht genau gewusst hatte, was passiert ist, hätte sie es so sagen müssen, statt unhaltbare Vorwürfe zu erheben.

Du weißt nicht, was sie gesagt hat. Sie hat geschlafen, zumindest über einen Teil des Hergangs kann sie also ja wohl nur Vermutungen anstellen. Aber zu ziehst anscheinend nicht mal die Möglichkeit in Betracht, dass sie nicht gelogen hat, sondern z.B. nur ihre Einschätzung der Situation geändert hat.


Ich kann nur Rückschlüsse aus den begrenzten Informationen ziehen, die mir zur verfügung stehen. Und ob sich ihre Einschätzung ändert oder direkt lügt, das ändert nichts an der Tatsache, das sie bei der Polizei eine Falschaussage getätigt hat.

Du verwertest ja nicht mal alle dir zur Verfügung stehenden Informationen, z.B., dass sie während der Tat geschlafen hat und der Richter, der sehr viel mehr als du weißt es nicht als Falschaussage gewertet hat interessiert dich offenbar kein bisschen.

Zitat:
Norm hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Übrigens würde ich das bei vertauschten Geschlechtern genauso verurteilen, nur leider habe ich keine Gelegenheit, meine Aufrichtigkeit zu bezeugen, da solche Vorwürfe fast nur in eine Richtung stattfinden.

Sorry, aber das kann ich dir nicht glauben. Ich gehe vielmehr davon aus, dass du bei vertauschten Geschlechtern das hier gar nicht erst gepostet hättest.


Sollte mir je ein Prozess über den Weg laufen, wo ein Mann eine Frau verklagt, weil sie im Schlaf an seinem Schwanz rumgespielt hat, werde ich ihn umgehend in FGH posten.
Ich gehe davon aus, dass du weißt, worauf ich hinaus wollte, nämlich deine Auswahl von Gerichtsfällen Männer und Frauen betreffend im allgemeinen und ihre Kommentierung deinerseits. Mit den Augen rollen
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Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1544100) Verfasst am: 22.09.2010, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,718932,00.html

Zitat:


Simone war meist allein. Und wartete.

In Simones Wohnung gab es nicht einmal eine Zahnbürste oder ein Kleidungsstück Kachelmanns, nichts, was darauf hindeutete, dass er demnächst oder später, ja ob er irgendwann einmal die Ehe mit der jungen Frau einzugehen gedachte. Sie verbrachten keines der vielen Weihnachtsfeste miteinander. Sie fuhren nicht zusammen in Urlaub, jedenfalls nicht so, wie sich die meisten Menschen einen gemeinsamen Urlaub oder gemeinsam verbrachte Freizeit vorstellen. Simone war meist allein. Und wartete.

Wie kam das den Eltern vor? Fragten sie ihre Tochter nach diesem ungewöhnlichen Liebhaber, der ab und zu vorbeischaute und nach ein paar Stunden wieder spurlos verschwand? Von welchen Perspektiven sprach die Tochter? Äußerten die Eltern Misstrauen? Sie wohnten nebenan. Schließlich hatten sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Tochter, man ging beieinander ein und aus. Oder begnügten sie sich damit, dass die Tochter glücklich zu sein schien in dem Wolkenkuckucksheim, das ihr der Angeklagte mehr als ein Jahrzehnt lang vorgaukelte?



Eine deprimierende Perspektive
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1544101) Verfasst am: 22.09.2010, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Zählt im Schlaf abschneiden noch zum "rumspielen"?


Zu diesem Fall noch ein Kommentar von feministischer Seite

Alice Schwarzer hat folgendes geschrieben:
"Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!"

Du scheinst ja ein echter Fan von Frau Schwarzer zu sein, da du wohl der User bist, der am häufigsten ihre Artikel liest und zitierst. Mr. Green
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Ilmor
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Beitrag(#1544102) Verfasst am: 22.09.2010, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also, ich denke schon, da es die Polizei interessiert hat, ob es nur zur Berührung oder zu mehr kam. Und wenn sie nicht genau gewusst hatte, was passiert ist, hätte sie es so sagen müssen, statt unhaltbare Vorwürfe zu erheben.

Du weißt nicht, was sie gesagt hat. Sie hat geschlafen, zumindest über einen Teil des Hergangs kann sie also ja wohl nur Vermutungen anstellen. Aber zu ziehst anscheinend nicht mal die Möglichkeit in Betracht, dass sie nicht gelogen hat, sondern z.B. nur ihre Einschätzung der Situation geändert hat.


Das sie geschlafen hat, habe ich in meine Überlegungen mit einbezogen. Und blindem Autoritätsglauben stehe ich skeptisch gegenüber.

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Sollte mir je ein Prozess über den Weg laufen, wo ein Mann eine Frau verklagt, weil sie im Schlaf an seinem Schwanz rumgespielt hat, werde ich ihn umgehend in FGH posten.
Ich gehe davon aus, dass du weißt, worauf ich hinaus wollte, nämlich deine Auswahl von Gerichtsfällen Männer und Frauen betreffend im allgemeinen und ihre Kommentierung deinerseits. Mit den Augen rollen


Dazu wären auch andere Erklärungen möglich:

Erklärung 1:
Es gibt tatsächlich mehr Urteile, die Männer benachteiligen und Frauen bevorzugen, als Umgekehrt.

Erklärung 2:
Ich bin in maskulistischen Kreisen unterwegs, wo männerbenachteiligenden Gerichtsfälle stärker im Fokus stehen.
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Ilmor
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Beitrag(#1544103) Verfasst am: 22.09.2010, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Zählt im Schlaf abschneiden noch zum "rumspielen"?


Zu diesem Fall noch ein Kommentar von feministischer Seite

Alice Schwarzer hat folgendes geschrieben:
"Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!"

Du scheinst ja ein echter Fan von Frau Schwarzer zu sein, da du wohl der User bist, der am häufigsten ihre Artikel liest und zitierst. Mr. Green


Oh ja, betreibt sie doch, wenn auch ungewollt, Lobbyarbeit für Männerrechtler.
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Ilmor
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Beitrag(#1544105) Verfasst am: 22.09.2010, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Der Prozess geht weiter. Ein interessantes Detail und Indiz wird bekannt:

Wikipedia hat folgendes geschrieben:

Das Faszinierende am Prozess gegen Jörg Kachelmann ist, dass einige besonders überraschende Details bisher nicht durch Zeugenaussagen an die Öffentlichkeit gelangten, sondern sich quasi durch die Hintertür Eintritt verschafften, in Gestalt nämlich von spröden, mit Paragraphen versetzten Anträgen.

So auch an diesem „Tag vier“ im Mannheimer Landgericht: Im Befangenheitsantrag gegen einen der Gutachter ging völlig überraschend eine kleine Bombe hoch.

Der junge, kämpferische Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hielt dem von Kachelmanns Verteidigung beauftragten Rechtsmediziner Bernd Brinkmann nämlich vor, nicht unparteiisch gearbeitet zu haben. So weit, so unspektakulär.

Doch nebenbei kam in der Begründung für diesen Befangenheitsantrag ein hochinteressantes Detail zutage: Die 37-jährige Radiomoderatorin Claudia D., die den Wetterman der Vergewaltigung bezichtigt, soll bereits ein Jahr vor der angeblichen Tat eine Art „Blaue-Flecken-Selbsttest“ an ihren Oberschenkeln durchgeführt und Fotos davon gemacht haben.


http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article9800844/Kachelmann-und-der-Blaue-Flecken-Selbsttest.html


Dazu ein Paar infos zu Bern Brinkmann aus Wikipedia:

Zitat:
Bernd Brinkmann wurde 1991 zum Mitglied der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina Halle gewählt und war Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (1995 - 2001), der International Academy of Legal Medicine (1994 - 2000) und der International Society of Forensic Genetics (1990 - 1994).

Er ist Vorsitzender der Spurenkommission, die die GEDNAP-Ringversuche zur Qualitätssicherung in der Spurenkunde und forensischen Molekulargenetik organisiert. Auch im Bereich der Leichenschau und des Sektionswesens war und ist ihm die Etablierung nationaler und internationaler Standards ein großes Anliegen.

Seine Forschungsschwerpunkte waren u. a. die Analyse von Blutspuren, der plötzliche Kindstod (SIDS), Histo-Morphologie des Ertrinkens, Nachweis des Erstickens.

Bernd Brinkmann gründete 2009 das Institut für Forensische Genetik in Münster, das sich mit forensischen DNA-Analysen beschäftigt und die GEDNAP-Ringversuche durchführt.

Bernd Brinkmann hat mehr als 550 wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht und ist z. B. zusammen mit Burkhard Madea Herausgeber des zweibändigen Lehrbuchs "Handbuch der gerichtlichen Medizin", Springer-Verlag, Berlin Heidelberg New York, 2003/2004.


Dürfte wohl recht teuer werden, so jemanden zu bestechen.
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Norm
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Beiträge: 8149

Beitrag(#1544111) Verfasst am: 22.09.2010, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also, ich denke schon, da es die Polizei interessiert hat, ob es nur zur Berührung oder zu mehr kam. Und wenn sie nicht genau gewusst hatte, was passiert ist, hätte sie es so sagen müssen, statt unhaltbare Vorwürfe zu erheben.

Du weißt nicht, was sie gesagt hat. Sie hat geschlafen, zumindest über einen Teil des Hergangs kann sie also ja wohl nur Vermutungen anstellen. Aber zu ziehst anscheinend nicht mal die Möglichkeit in Betracht, dass sie nicht gelogen hat, sondern z.B. nur ihre Einschätzung der Situation geändert hat.


Das sie geschlafen hat, habe ich in meine Überlegungen mit einbezogen. Und blindem Autoritätsglauben stehe ich skeptisch gegenüber.

Es geht nicht um Autoritätsglauben, sondern darum, dass der Richter wesentlich mehr Informationen hat als du. Und nein, du hast nicht einbezogen, das sie geschlafen hat, zeig mir doch mal wo du es einbezogen haben willst. Du hast schlicht ignoeriert, was ich dazu geschrieben habe, dass sie da sie geschlagen hat nur vermuten konnte was sich während sie geschlafen hat zugetragen hat, veränderte Aussagen über Vermutungen wohl kaum Falschaussagen sind und diese Möglichkeit die Änderung der Aussage ohne eine Falschcaussage zu sein, erklären könnte, was dich aber anscheiend kein bisschen interessiert.

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Zählt im Schlaf abschneiden noch zum "rumspielen"?


Zu diesem Fall noch ein Kommentar von feministischer Seite

Alice Schwarzer hat folgendes geschrieben:
"Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!"

Du scheinst ja ein echter Fan von Frau Schwarzer zu sein, da du wohl der User bist, der am häufigsten ihre Artikel liest und zitierst. Mr. Green


Oh ja, betreibt sie doch, wenn auch ungewollt, Lobbyarbeit für Männerrechtler.

Lachen
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Ilmor
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Beitrag(#1544117) Verfasst am: 22.09.2010, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Es geht nicht um Autoritätsglauben, sondern darum, dass der Richter wesentlich mehr Informationen hat als du. Und nein, du hast nicht einbezogen, das sie geschlafen hat, zeig mir doch mal wo du es einbezogen haben willst. Du hast schlicht ignoeriert, was ich dazu geschrieben habe, dass sie da sie geschlagen hat nur vermuten konnte was sich während sie geschlafen hat zugetragen hat, veränderte Aussagen über Vermutungen wohl kaum Falschaussagen sind und diese Möglichkeit die Änderung der Aussage ohne eine Falschcaussage zu sein, erklären könnte, was dich aber anscheiend kein bisschen interessiert.


Ich habe den Umstand, das sie geschlafen hat, zur Kenntnis genommen, bin jedoch nicht weiter darauf eingegangen, da es im meinen Augen für die Situation nicht von entscheidender Bedeutung ist.
Und es war wohl etwas mehr als nur eine Vermutung. Wegen einer Vermutung wird zumindest in Deutschland niemand verurteilt.
Zitat:
Diese Darstellung wäre im Falle einer Verurteilung von entscheidender Bedeutung für den Angeklagten gewesen.
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Norm
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Beitrag(#1544121) Verfasst am: 22.09.2010, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ich habe den Umstand, das sie geschlafen hat, zur Kenntnis genommen, bin jedoch nicht weiter darauf eingegangen, da es im meinen Augen für die Situation nicht von entscheidender Bedeutung ist.

Ob ein mutmaßliches Opfer während der Tat über das es aussagt geschlafen hat oder wach war, ist für dich also bzgl. der Beurteilung der Aussage nicht von eintscheidender Bedeutung. Pillepalle
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Und es war wohl etwas mehr als nur eine Vermutung. Wegen einer Vermutung wird zumindest in Deutschland niemand verurteilt.
Artikel hat folgendes geschrieben:
Diese Darstellung wäre im Falle einer Verurteilung von entscheidender Bedeutung für den Angeklagten gewesen.

Natürlich ist es wichtig, ob das mutmaßliche Opfer meint penetriert worden zu sein oder nicht. Du hast das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen. Hier der nächste Satz, der erklärt warum es von entscheidender Bedeutung ist:
Artikel hat folgendes geschrieben:
Unsittliches Berühren ist strafrechtlich ein Vergehen, vollzogener Geschlechtsverkehr hingegen ein Verbrechen.


Aber lassen wir das, hat keinen Sinn darüber mit dir zu diskutieren. Mit den Augen rollen Winke - Winke
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Ilmor
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Beiträge: 7151

Beitrag(#1544122) Verfasst am: 22.09.2010, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ich habe den Umstand, das sie geschlafen hat, zur Kenntnis genommen, bin jedoch nicht weiter darauf eingegangen, da es im meinen Augen für die Situation nicht von entscheidender Bedeutung ist.

Ob ein mutmaßliches Opfer während der Tat über das es aussagt geschlafen hat oder wach war, ist für dich also bzgl. der Beurteilung der Aussage nicht von eintscheidender Bedeutung. Pillepalle


Da die Anklage mit der Aussage der Schülerin stand und fiehl, wurde diese wohl vom Gericht ein großes Gewicht zugemessen. Sie haben sich also auf die Schülerin als Zeugin verlassen.
Und der Urteil wurde nicht gekippt, weil etwa neue Beweise auftauchten, sondern nur, weil das Mädchen ihre Aussage geändert hat. Daraus kann man folgern, das sie zu Beginn falsch ausgesagt hat.

Norm hat folgendes geschrieben:
Aber lassen wir das, hat keinen Sinn darüber mit dir zu diskutieren. Mit den Augen rollen Winke - Winke


Das mag ich besonders. Die eignen Argumente posten, und dann schreiben, man hätte keine Interesse an Gegenargumenten. Das zeugt nich gerade von Selbstreflektion.
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