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Organspendeausweis: spende auch Du!
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Was haltet Ihr von Organspende?
Finde ich gut, ich habe einen Spenderausweis!
65%
 65%  [ 60 ]
Ich bin noch unschlüssig, ob ich im Fall des Falles spenden soll
14%
 14%  [ 13 ]
Ich spende keinesfalls
20%
 20%  [ 19 ]
Stimmen insgesamt : 92

Autor Nachricht
katholisch
Benedikt XVI: Respekt! Franziskus: alles Gute!



Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Marktl

Beitrag(#1872768) Verfasst am: 09.10.2013, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

bei uns braucht man sowas nicht. Da ist es gesetzlich geregelt, dass man das sowieso machen kann. Man müsste nur was dagegen machen (also so einen Organspendeverbotsausweis) mitsich führen, wenn man das unbedingt nicht möchte. Wie man das beantragt weiß ich auch nicht. Ich habs nicht (also das umgekehrte, den Nichterlaubungsspendeausweis mein ich....)
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Grüß euch Gott - alle miteinander!


r.-k. und
gemeiner Feld-, Wald- und Wiesenchrist
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1872838) Verfasst am: 09.10.2013, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

katholisch hat folgendes geschrieben:
bei uns braucht man sowas nicht. Da ist es gesetzlich geregelt, dass man das sowieso machen kann. Man müsste nur was dagegen machen (also so einen Organspendeverbotsausweis) mitsich führen, wenn man das unbedingt nicht möchte. Wie man das beantragt weiß ich auch nicht. Ich habs nicht (also das umgekehrte, den Nichterlaubungsspendeausweis mein ich....)


Auf dem Organspendeausweis gibt es die Möglichkeit anzukreuzen "Ich möchte keine Organe spenden." Das sollte genügen.

Ich habe zudem eine Patientenverfügung, die entsprechend regelt, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht durchgeführt werden dürfen, wenn z.b. eine schwere Hirnschädigung vorliegt.
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1872856) Verfasst am: 09.10.2013, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
katholisch hat folgendes geschrieben:
bei uns braucht man sowas nicht. Da ist es gesetzlich geregelt, dass man das sowieso machen kann. Man müsste nur was dagegen machen (also so einen Organspendeverbotsausweis) mitsich führen, wenn man das unbedingt nicht möchte. Wie man das beantragt weiß ich auch nicht. Ich habs nicht (also das umgekehrte, den Nichterlaubungsspendeausweis mein ich....)


Auf dem Organspendeausweis gibt es die Möglichkeit anzukreuzen "Ich möchte keine Organe spenden." Das sollte genügen.

Ich habe zudem eine Patientenverfügung, die entsprechend regelt, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht durchgeführt werden dürfen, wenn z.b. eine schwere Hirnschädigung vorliegt.


katholisch ist aus Oesterreich, da ist jeder automatisch Spender, ausser er widerspricht. Organspendeausweise gibts da nicht.

edit: guckstu --> http://www.goeg.at/de/Widerspruchsregister
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"Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1872863) Verfasst am: 09.10.2013, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:

katholisch ist aus Oesterreich, da ist jeder automatisch Spender, ausser er widerspricht. Organspendeausweise gibts da nicht.


Schlimme Sache. Wenn man bedenkt, wieviele Menschen sich gar nicht mit dem Thema beschäftigen und dann ohne ihre Genehmigung am Ende ihres Lebens ausgeschlachtet werden.

Das ist schon pervers.
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sponor
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Beitrag(#1872868) Verfasst am: 09.10.2013, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Schlimm ist, dass wir in D diese Regelung nicht auch längst haben und stattdessen lieber billigend den unnötigen Tod vieler auf Spenden wartender Patienten in Kauf nehmen... Mit den Augen rollen
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Unsere Welt wird noch so fein werden, daß es so lächerlich sein wird, einen Gott zu glauben als heutzutage Gespenster.
(G. Chr. Lichtenberg)
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Desperadox
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Beitrag(#1872871) Verfasst am: 09.10.2013, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

"Hirntod" heisst für mich, dass der Sterbeprozess unumkehrbar eingetreten ist. Wirklich "tot" ist der Mensch aber nicht.

Cogito ergo sum. Wenn da nichts mehr ist, was denkt (und fühlt!), dann bin ich nicht mehr da, also tot.
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SUUM CUIQUE
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Schöngeist
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Beiträge: 803

Beitrag(#1872878) Verfasst am: 09.10.2013, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

sponor hat folgendes geschrieben:
Schlimm ist, dass wir in D diese Regelung nicht auch längst haben und stattdessen lieber billigend den unnötigen Tod vieler auf Spenden wartender Patienten in Kauf nehmen... Mit den Augen rollen


Man kann niemanden zwingen seinen Körper ausschlachten zu lassen. Es sollte schon sowas wie Selbstbestimmung über den eigenen Körper, übrigens auch über den Tod hinaus geben.

Wenn man den Körper eines anderen Menschen ausschlachtet, dann sollte das nur mit ausdrücklicher Genehmigung des betreffenden Menschen geschehen.
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step
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Beitrag(#1872879) Verfasst am: 09.10.2013, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann niemanden zwingen seinen Körper ausschlachten zu lassen. Es sollte schon sowas wie Selbstbestimmung über den eigenen Körper, übrigens auch über den Tod hinaus geben.

Aber Dein Körper wird doch nach dem Tod sowieso ausgeschlachtet, z.B. von Würmern.
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Desperadox
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Beitrag(#1872888) Verfasst am: 09.10.2013, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann niemanden zwingen seinen Körper ausschlachten zu lassen. Es sollte schon sowas wie Selbstbestimmung über den eigenen Körper, übrigens auch über den Tod hinaus geben.

Aber Dein Körper wird doch nach dem Tod sowieso ausgeschlachtet, z.B. von Würmern.

Da kann man sich ja einbalsamieren lassen. Dann kriegen noch nicht mal die armen Würmer was ab.
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SUUM CUIQUE
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step
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Beitrag(#1872891) Verfasst am: 09.10.2013, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann niemanden zwingen seinen Körper ausschlachten zu lassen. Es sollte schon sowas wie Selbstbestimmung über den eigenen Körper, übrigens auch über den Tod hinaus geben.
Aber Dein Körper wird doch nach dem Tod sowieso ausgeschlachtet, z.B. von Würmern.
Da kann man sich ja einbalsamieren lassen. Dann kriegen noch nicht mal die armen Würmer was ab.

Ja, aber dafür wird man von der Balsamiererinnung ausgeschlachtet - äh, -genommen.
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step
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Beitrag(#1872893) Verfasst am: 09.10.2013, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

@schöngeist: Fändest Du es denn legitim, wenn Leute, die nicht spenden wollen, im Falle des eigenn Bedarfs nachrangig behandelt werden?
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46485

Beitrag(#1872919) Verfasst am: 09.10.2013, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Man kann niemanden zwingen seinen Körper ausschlachten zu lassen. Es sollte schon sowas wie Selbstbestimmung über den eigenen Körper, übrigens auch über den Tod hinaus geben.

Aber Dein Körper wird doch nach dem Tod sowieso ausgeschlachtet, z.B. von Würmern.

Auf sowas scheint er nicht zu antworten.

Hat vielleicht keine Antwort?
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Tja
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
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Beitrag(#1873004) Verfasst am: 09.10.2013, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Aber Dein Körper wird doch nach dem Tod sowieso ausgeschlachtet, z.B. von Würmern.


Man kann sich auch verbrennen lassen.

Aber es ist für mich auch etwas anderes, ob mein Körper einfach verwest, oder ob mein Körper von anderen Menschen wie ein altes Auto ausgeschlachtet wird, um meine Körperteile noch irgendwie weiterzuverwenden.

Ich plädiere für nicht mehr und nicht weniger als Selbstbestimmung. Und dazu gehört für mich, dass man mich vorher fragt, ob ich damit einverstanden bin oder nicht. Und eine Auschlachtung darf nur stattfinden, wenn dazu ausdrücklich die Genehmigung des Menschen gegeben wurde.

Ich halte einen "Hirntoten" zwar nicht zwingen für "tot", aber selbst wenn es so wäre, halte ich das für Leichenschändung, wenn man den Körper ausschlachtet, ohne Genehmigung des Menschen.
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MeineGitarreBrauchtStrom
schmutzabweisend



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Beitrag(#1873019) Verfasst am: 09.10.2013, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Diese blumige Sprache, "ausschlachten", "Leichenschändung", entspringt doch nur dem Ekelgefühl der Lebenden, das mMn aber lebensrettenden bzw. -verlängernden Maßnahmen eindeutig nachrangig sein muß.

Muß leider jeder selber entscheiden, ob man nach seinem Tod hilfsbedürftigen Mitmenschen noch Gutes tun oder sie lieber sterben lassen möchte. Ich bin da ja eher für ersteres.
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Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1873029) Verfasst am: 10.10.2013, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Muß leider jeder selber entscheiden...


Ja wie schrecklich, dass jeder über sich selbst bestimmen darf.

Am besten der Staat bestimmt, wann die Geräte abgestellt werden und wer wann sterben darf und wie bestattet wird. Mit den Augen rollen
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sponor
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Beitrag(#1873066) Verfasst am: 10.10.2013, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Muß leider jeder selber entscheiden...


Ja wie schrecklich, dass jeder über sich selbst bestimmen darf.

Am besten der Staat bestimmt, wann die Geräte abgestellt werden und wer wann sterben darf und wie bestattet wird. Mit den Augen rollen

Meine Fresse, bei der Regelung in Österreich (z.B.) darf doch jede/r selbst bestimmen. Nur der Default ist anders... (Und weil bekanntermaßen die Nutzer fast nie den Default-Wert ändern, haben die Ösis weniger Probleme Spenderorgane zu finden.)

Allen, die sich nicht kümmern, ist das offenbar nicht so wichtig – deshalb ist ja so bedeutsam, die richtige Vorauswahl zu treffen.
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
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Beitrag(#1873074) Verfasst am: 10.10.2013, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich geh mir mal nen neuen Organspenderausweis besorgen. Auf dem alten stand noch meine alte Addresse. Hab ich weggeschmissen.

Ich werde wohl auch was anderes ankreuzen, bei dem Neuen. Smilie
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"Hier spricht Ramke. Wer jetzt allein ist, kriegt nur noch den Abschaum!"

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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
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Beitrag(#1873099) Verfasst am: 10.10.2013, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
@schöngeist: Fändest Du es denn legitim, wenn Leute, die nicht spenden wollen, im Falle des eigenn Bedarfs nachrangig behandelt werden?

...
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1873113) Verfasst am: 10.10.2013, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
@schöngeist: Fändest Du es denn legitim, wenn Leute, die nicht spenden wollen, im Falle des eigenn Bedarfs nachrangig behandelt werden?

...

Was spricht dagegen? Mal ab davon, ab welchem Alter man für sich selbst entscheiden darf und wer bis dahin darüber zu bestimmen hat ... da wird´s wieder brenzlig.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1873126) Verfasst am: 10.10.2013, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
@schöngeist: Fändest Du es denn legitim, wenn Leute, die nicht spenden wollen, im Falle des eigenn Bedarfs nachrangig behandelt werden?
...
Was spricht dagegen?

Vielleicht sollte ich präziser formulieren, es geht ja um die Variante, in der explizit zugestimmt werden muß, so wie schöngeist fordert.

@schöngeist: Fändest Du es denn legitim, wenn Leute, die nicht explizit im Vorfeld ihre Spendenbereitschaft geäußert haben, im Falle des eigenen Bedarfs nachrangig behandelt werden?

Defätist hat folgendes geschrieben:
Mal ab davon, ab welchem Alter man für sich selbst entscheiden darf und wer bis dahin darüber zu bestimmen hat ... da wird´s wieder brenzlig.

Kinder könnten aus der tit-for-tat Regelung ausgeschlossen sein.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#1873134) Verfasst am: 10.10.2013, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Fändest Du es denn legitim, wenn Leute, die nicht explizit im Vorfeld ihre Spendenbereitschaft geäußert haben, im Falle des eigenen Bedarfs nachrangig behandelt werden?


Ich finde die Frage zur Erkundung des argumentativen Hintergrunds zulässig, aber als praktische Regelung wäre die nachrangige Behandlung grausam und unzulässig, da das Verfahren sich im Grunde dann nach den Menschen richten würde, die es ablehnen. Die allgemeine Regelung muss klüger sein als die Vorbehalte der Skeptiker. Es sollte sich im konkreten Fall, der in diesem Rahmen ja immer eine existenzielle Extremlage darstellt, nicht nach demjenigen richten, der sich verweigert. Jemand, der sich geweigert hat, einer anderen Person in einer Notlage zu helfen, hätte nach meiner Auffassung dennoch den gleichen Anspruch auf Hilfe, wenn er selber in eine Notlage gerät.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1873173) Verfasst am: 10.10.2013, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Fändest Du es denn legitim, wenn Leute, die nicht explizit im Vorfeld ihre Spendenbereitschaft geäußert haben, im Falle des eigenen Bedarfs nachrangig behandelt werden?
Ich finde die Frage zur Erkundung des argumentativen Hintergrunds zulässig, ...

So ist es auch vorrangig gemeint.

zelig hat folgendes geschrieben:
... aber als praktische Regelung wäre die nachrangige Behandlung grausam und unzulässig, da das Verfahren sich im Grunde dann nach den Menschen richten würde, die es ablehnen. Die allgemeine Regelung muss klüger sein als die Vorbehalte der Skeptiker. Es sollte sich im konkreten Fall, der in diesem Rahmen ja immer eine existenzielle Extremlage darstellt, nicht nach demjenigen richten, der sich verweigert. Jemand, der sich geweigert hat, einer anderen Person in einer Notlage zu helfen, hätte nach meiner Auffassung dennoch den gleichen Anspruch auf Hilfe, wenn er selber in eine Notlage gerät.

Ja, diesen Einwand habe ich schon öfters gehört. Wenn sich die Gesellschaft / die Rechtsprechung jedoch der Ansicht anschließt, daß das Nichtspenden keine unterlassene Hilfeleistung, sondern im Gegenteil ein individuelles Freiheitsrecht darstellt (so wie schöngeist argumentiert), folgt dann daraus nicht, daß die Gesellschaft / die Rechtsprechung das Spenden von Organen eben letztlich nicht für eine "existenzielle Hilfe", sondern für eine Art Luxus hält?

Oder umgekehrt: Wer meint, daß man bei Bedarf ein Recht auf Organempfang hat, weil das eine Hilfe in existenzieller Notsituation ist, der muß eigentlich schlußfolgern, daß eine Spende eine gebotene Hilfeleistung ist.

Insgesamt klingt der Einwand für mich so ein bißchen nach rechte-Backe-Prinzip.

Noch ein anderer Ansatz: Nehmen wir an, es würde sich ein (letztlich privates) Netzwerk von Spendewilligen bilden, die eine Methode finden würden, ihre Organe im Todesfall dem Netzwerk "zu vermachen". Ähnlich etwa, wie wenn jemand sein Vermögen einer gemeinnützigen Organisation hinterläßt, die ihm vielleicht sogar mal geholfen hat. Fändest Du das - gemäß Deiner Argumentation oben - unmoralisch?
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Zuletzt bearbeitet von step am 10.10.2013, 15:16, insgesamt einmal bearbeitet
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1873177) Verfasst am: 10.10.2013, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

sponor hat folgendes geschrieben:
Meine Fresse, bei der Regelung in Österreich (z.B.) darf doch jede/r selbst bestimmen.


Nö, da wird man eben gar nicht gefragt "Sind Sie damit einverstanden, dass man sie künstlich am Leben erhält, wenn ihr Gehirn ausgefallen ist, um ihren Körper zwecks Weiterverwendung von Organen auszuschlachten?"

Der Staat unterstellt dem Bürger einfach, dass er damit schon einverstanden sein wird, auch wenn er gar nicht gefragt wurde. Mit den Augen rollen

Ist ungefähr so, als wenn ich eine Petition gegen Tierquälerei unterschreibe und mit meiner Unterschrift gleichzeitig eine Waschmaschine kaufe, weil der Initiator der Petition voraussetzt, dass jeder Unterzeichner auch eine Waschmaschine kaufen will.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1873179) Verfasst am: 10.10.2013, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
... da wird man eben gar nicht gefragt "Sind Sie damit einverstanden, dass man sie künstlich am Leben erhält, wenn ihr Gehirn ausgefallen ist ..." ...

Der Ausdruck "sie" (gemeint ist wohl "Sie") ist hier mE unzulässig verwendet, da er suggeriert, daß ein Hirntoter eine Person wäre.
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sponor
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Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 1712
Wohnort: München

Beitrag(#1873186) Verfasst am: 10.10.2013, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
...
Der Staat unterstellt dem Bürger einfach, dass er damit schon einverstanden sein wird, auch wenn er gar nicht gefragt wurde. Mit den Augen rollen

Ja und? Wer was dagegen hat, kann widersprechen. Fertig.
Bei uns wird unterstellt, dass die Person etwas dagegen hat. Da behaupte ich frech: Das ist ja wohl ein ungeheuerlicher Übergriff des Staates, zu glauben, ich wäre nicht zu so einer ur-ethischen Handlung bereit! Man braucht einen unterschriebenen Zettel, damit man ein guter Mensch sein darf?? Also wirklich! Nein, so geht das nicht!
Zitat:

Ist ungefähr so, als wenn ich eine Petition gegen Tierquälerei unterschreibe und mit meiner Unterschrift gleichzeitig eine Waschmaschine kaufe, weil der Initiator der Petition voraussetzt, dass jeder Unterzeichner auch eine Waschmaschine kaufen will.

Wie meinen??
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#1873188) Verfasst am: 10.10.2013, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Oder umgekehrt: Wer meint, daß man bei Bedarf ein Recht auf Organempfang hat, weil das eine Hilfe in existenzieller Notsituation ist, der muß eigentlich schlußfolgern, daß eine Spende eine gebotene Hilfeleistung ist.


Das ist richtig. Und es wäre dann die entsprechende Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn man will: "Du wirst im Ernstfall wahrscheinlich ein Spenderorgan haben wollen, daher solltest Du auch bereit sein, Dein Organ zu spenden." Aber das wäre dann noch nicht die Argumentation, die auf der Regelungsebene gültig ist - (was man schon daran erkennt, daß man es mit dem Verzicht auf die Spende auskontern könnte). Auf der Regelungsebene sollte unabhängig vom Verhalten der Betroffenen begründet werden.

step hat folgendes geschrieben:
Insgesamt klingt der Einwand für mich so ein bißchen nach rechte-Backe-Prinzip.
Und das andere nach Auge-um-Auge-Prinzip. ; )
Im Ernst, ich denke, tatsächlich lässt sich der Standpunkt, den jemand vertritt, möglicherweise auf die stärkere Bindung zu einem der beiden Prinzipien zurückführen. Aber das reicht alleine natürlich nicht, um ein Verfahren argumentativ zu stützen.

step hat folgendes geschrieben:
Noch ein anderer Ansatz: Nehmen wir an, es würde sich ein (letztlich privates) Netzwerk von Spendewilligen bilden, die eine Methode finden würden, ihre Organe im Todesfall dem Netzwerk "zu vermachen". Ähnlich etwa, wie wenn jemand sein Vermögen an einer gemeinnützigen Organisation hinterläßt, die ihm vielleicht sogar mal geholfen hat. Fändest Du das - gemäß Deiner Argumentation oben - unmoralisch?


Nein, nicht gemäß obiger Argumentation, sondern gemäß der Überlegung, daß der Vorteil für alle größer wäre, wenn alles über einen gemeinsamen Pool geregelt wird.
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Hatiora
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Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1873199) Verfasst am: 10.10.2013, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Oder umgekehrt: Wer meint, daß man bei Bedarf ein Recht auf Organempfang hat, weil das eine Hilfe in existenzieller Notsituation ist, der muß eigentlich schlußfolgern, daß eine Spende eine gebotene Hilfeleistung ist.


Das ist richtig. Und es wäre dann die entsprechende Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn man will: "Du wirst im Ernstfall wahrscheinlich ein Spenderorgan haben wollen, daher solltest Du auch bereit sein, Dein Organ zu spenden." Aber das wäre dann noch nicht die Argumentation, die auf der Regelungsebene gültig ist - (was man schon daran erkennt, daß man es mit dem Verzicht auf die Spende auskontern könnte).


Wobei das dann ja konsequent waere, denn ich kann eigentlich nicht von anderen verlangen, ihren toten Koerper zu opfern, wenn ich selbst nicht dazu bereit bin.
Somit muesste die Bereitschaft, auf eine Spende zu verzichten, da schon drin stecken.

Dumm nur, wenn derjenige die Tragweite seiner Entscheidung erst am eigenen Beispiel erkennt..
Soll man dann wirklich so konsequent sein und denjenigen von Spenden auschliessen? Puuh.
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1873201) Verfasst am: 10.10.2013, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

sponor hat folgendes geschrieben:

Bei uns wird unterstellt, dass die Person etwas dagegen hat.


Ja logisch. Bevor ich mich an dem Körper eines anderen Menschen vergehe, muss ich diesen Menschen erstmal fragen, ob er mir dies erlaubt.

Ich kann nicht einfach davon ausgehen, dass fremde Leute ihren Körper von mir auschlachten lassen wollen, sondern ich muss den betreffenden Menschen erstmal informieren und dann um Erlaubnis fragen.
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sponor
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Beitrag(#1873206) Verfasst am: 10.10.2013, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
... an dem Körper eines anderen Menschen vergehe ...

... auschlachten ...

Sag mal, was hast du denn da für ein Problem? Der Mensch, um den es geht, ist tot!
Abgesehen davon, dass diese Sprache nicht wirklich der Verständigung dient...
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Beitrag(#1873208) Verfasst am: 10.10.2013, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Oder umgekehrt: Wer meint, daß man bei Bedarf ein Recht auf Organempfang hat, weil das eine Hilfe in existenzieller Notsituation ist, der muß eigentlich schlußfolgern, daß eine Spende eine gebotene Hilfeleistung ist.
Das ist richtig. Und es wäre dann die entsprechende Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn man will: "Du wirst im Ernstfall wahrscheinlich ein Spenderorgan haben wollen, daher solltest Du auch bereit sein, Dein Organ zu spenden." Aber das wäre dann noch nicht die Argumentation, die auf der Regelungsebene gültig ist - (was man schon daran erkennt, daß man es mit dem Verzicht auf die Spende auskontern könnte). Auf der Regelungsebene sollte unabhängig vom Verhalten der Betroffenen begründet werden.

Auf Regelungsebene wird jedoch gar keine Spendepflicht gefordert, sondern nur ein "Default mit Recht auf Verweigerung". Man könnte argumentieren, daß dies genau dem entspricht, was Dein Überzeugungsappell oben ausdrückt.

Mit welcher Legitimation gibt es Rauchverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Steuer- und Hilfeleistungspflicht? Doch wohl allgemein gesagt deshalb, weil sie für die Gesellschaft insgesamt als nützlich bzw. ihre Nichteinhaltung als schädlich angesehen wird. Und obwohl sie in individuelle "Rechte" eingreifen. Und die sind nicht freiwillig auf "appellativer Basis".

Wenn man also der Meinung ist, daß es der Gemeinschaft insgesamt schadet, wenn es weniger Spendewillige gibt, wo ist dann der Unterschied? Ist das Organ eines Toten näher an der ehemaligen Persönlichkeit als die akut Sucht eines Rauchers oder das Vergnügen eines Rasers?

zelig hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Insgesamt klingt der Einwand für mich so ein bißchen nach rechte-Backe-Prinzip.
Und das andere nach Auge-um-Auge-Prinzip. ; )
Im Ernst, ich denke, tatsächlich lässt sich der Standpunkt, den jemand vertritt, möglicherweise auf die stärkere Bindung zu einem der beiden Prinzipien zurückführen.

Ja, vielleicht. Ich sehe aber gar nicht mal so das Vergeltungsprinzip, daß ich sowieso eher ablehne. Sondern eher das soziale Prinzip, daß sich Kooperationswillige gegenseitig unterstützen und helfen. Wer spendenbereit ist, signalisiert mir, daß ihm Leute in "existenzieller Not" wichtiger sind als die virtuelle Verfügung über seine sterblichen Überreste.

zelig hat folgendes geschrieben:
Aber das reicht alleine natürlich nicht, um ein Verfahren argumentativ zu stützen.

Ja.

zelig hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Noch ein anderer Ansatz: Nehmen wir an, es würde sich ein (letztlich privates) Netzwerk von Spendewilligen bilden, die eine Methode finden würden, ihre Organe im Todesfall dem Netzwerk "zu vermachen". Ähnlich etwa, wie wenn jemand sein Vermögen an einer gemeinnützigen Organisation hinterläßt, die ihm vielleicht sogar mal geholfen hat. Fändest Du das - gemäß Deiner Argumentation oben - unmoralisch?
Nein, nicht gemäß obiger Argumentation, sondern gemäß der Überlegung, daß der Vorteil für alle größer wäre, wenn alles über einen gemeinsamen Pool geregelt wird.

Interessanter Punkt.

Zum einen wäre da ja die Frage, ob es wirklich ein für alle größerer Vorteil wäre, also ob insgesamt mehr Menschenleben gerettet würden. Ich denke, das trifft nur zu, wenn das Netzwerk sehr exklusiv wäre, nicht aber, wenn sagen wir 50% einen Ausweis haben. Und schon gar nicht, wenn man eine Widerspruchsregelung hätte, wie hier vorgeschlagen.

Zum zweiten muß ich dann natürlich fragen, wer mit "alle" gemeint ist. Weltweit?

Und schließlich ist zu klären, was "existenziell" ist: nur das blanke akute Überleben, oder auch längeres Leben oder besseres Leben? Oder ist Dein Einwand gar als Einwand gegen jeglichen Kooperativtausch irgendeines Wertes zu verstehen? Etwa ein Netzwerk, dessen Mitglieder sich verpflichten, bei Bedarf jemanden bis zu 4 Wochen in ihrer Wohnung mietfrei aufzunehmen, und dieses Recht damit auch selbst bei Bedarf erhalten.

Ich möchte bei der Gelegenheit allerdings noch einen aus meiner Sicht wichtigen Aspekt beisteuern: Es sollte nicht dazu kommen, daß die aktuelle Qualität der eigenen potenziellen Spenderorgane eine Rolle spielt.
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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