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Off-Topic aus WikiLeakS
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1584848) Verfasst am: 12.12.2010, 13:32    Titel: Off-Topic aus WikiLeakS Antworten mit Zitat


faz.net hat folgendes geschrieben:
Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt.


Ok, das finde ich jetzt heftig. In Schweden ist jeder Mann, der Sex mit einer Frau hat ein potenzieller Vergewaltiger.

abgetrennt aus WikiLeakS -alae
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299792458
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 626

Beitrag(#1584852) Verfasst am: 12.12.2010, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

faz.net hat folgendes geschrieben:
Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt.


Ok, das finde ich jetzt heftig. In Schweden ist jeder Mann, der Sex mit einer Frau hat ein potenzieller Vergewaltiger.


Was mich brennend interessiert: Gelten die ganzen Sexualstrafgesetze in Schweden in Wort und Praxis gleichermaßen für Frauen wie für Männer? Ich meine, es gibt ja durchaus Frauen, die Männer sexuell ausnutzen und auch mal falsche Angaben über die Einnahme von Verhütungspillen machen, um den "guten Fang" mit einer Schwangerschaft festzunageln zwinkern . Ist mir persönlich nie passiert, aber ich vögle auch nicht rum. Ich kenne aber ein Paar Fälle im Bekanntenkreis.

Würde dann die "Vergewaltigerin" in den Knast wandern, oder glaubt man im Zweifelsfall der Frau? Wenn beide Zeugenaussagen absolut gleichwertig sind, dann dürfte es aber nie zu Verurteilungen in solchen ominösen Vergewalitgunsfällen (ohne Gewaltspuren) kommen und die rigorose Gesetzgebung wäre überflüssig.

Anmerkung: zu protektive Gesetze, die bestimmte Bevölkerungsgruppen bevorzugen, können leicht missbraucht werden und führen zwangsläufig zur Diskriminierung der benachteiligten Partei.
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Dominik
...



Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland

Beitrag(#1584861) Verfasst am: 12.12.2010, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

faz.net hat folgendes geschrieben:
Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt.


Ok, das finde ich jetzt heftig. In Schweden ist jeder Mann, der Sex mit einer Frau hat ein potenzieller Vergewaltiger.


Geschockt
_________________
"Die Kritik der Religion ist die Voraussetzung aller Kritik" Karl Marx (Ebd., MEW 1:378)
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1584863) Verfasst am: 12.12.2010, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

299792458 hat folgendes geschrieben:
Was mich brennend interessiert: Gelten die ganzen Sexualstrafgesetze in Schweden in Wort und Praxis gleichermaßen für Frauen wie für Männer? Ich meine, es gibt ja durchaus Frauen, die Männer sexuell ausnutzen und auch mal falsche Angaben über die Einnahme von Verhütungspillen machen, um den "guten Fang" mit einer Schwangerschaft festzunageln zwinkern . Ist mir persönlich nie passiert, aber ich vögle auch nicht rum. Ich kenne aber ein Paar Fälle im Bekanntenkreis.


Nun kenne ich mich mit schwedischer Gesetzesgebung nicht aus, ich würde aber vermuten, dass die Gesetze zwar Geschlechtsneutral formuliert sind, jedoch nur gegen Männer angewandt werden, ähnlich wie in Deutschland.

299792458 hat folgendes geschrieben:
Würde dann die "Vergewaltigerin" in den Knast wandern, oder glaubt man im Zweifelsfall der Frau? Wenn beide Zeugenaussagen absolut gleichwertig sind, dann dürfte es aber nie zu Verurteilungen in solchen ominösen Vergewalitgunsfällen (ohne Gewaltspuren) kommen und die rigorose Gesetzgebung wäre überflüssig.


Tja, das Problem ist halt, dass es dem Feminismus nie um Gleichberechtigung ging und die beiden Geschlechter in Schweden oder sonstwo in Westen eben nicht gleichwertig sind.

299792458 hat folgendes geschrieben:
Anmerkung: zu protektive Gesetze, die bestimmte Bevölkerungsgruppen bevorzugen, können leicht missbraucht werden und führen zwangsläufig zur Diskriminierung der benachteiligten Partei.


Es kann nicht nur missbraucht werden, es wird auch missbraucht:

tagesanzeige hat folgendes geschrieben:
Tatsache ist, dass es in Schweden im internationalen Vergleich deutlich mehr Strafanzeigen wegen Vergewaltigung gibt, wie eine vor zwei Jahren veröffentlichte EU-Studie zeigt. Ein möglicher Grund für das Anzeigeverhalten der Schwedinnen ist ein gegenüber anderen Ländern stärkeres Bewusstsein für die Rechte der Frau. Tatsache ist auch, dass sexuelle Delikte in Schweden anders definiert sind.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1584871) Verfasst am: 12.12.2010, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
'Sex by Surprise' at Heart of Assange Criminal Probe
Am Kopf kratzen
was ist sex by surprise?


Das wüsste ich auch gern.

Das wird hier beantwortet. Es ist kein schwedischer Rechtsbegriff.

Ilmor hat folgendes geschrieben:

faz.net hat folgendes geschrieben:
Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt.


Ok, das finde ich jetzt heftig. In Schweden ist jeder Mann, der Sex mit einer Frau hat ein potenzieller Vergewaltiger.

hm, dass eine Vergewaltigung in einem minderschweren Fall vorliegen kann, wenn eine Frau sich danach ausgenutzt fühlt heißt ja nun nicht zwangsläufig, dass es dann rechtlich vorliegt nur weil die Frau sich danach schlecht fühlt. Ich fürchte, die Pressemeldung sind keine zuverlässige Quelle über die scwedische Vergewaltigungsgesetzgebung. An Fakten, was das schwedische Gesetz bestraft und wie hoch die vorgesehenen Strafen sind. Wennn s da tatsächlich so seltsame Gesetze gibt, wie die Presse suggeriert, dann wissen die Maskulisten doch sicher mehr darüber?
Ich habe mal schnell gegoogelt, ein feministischer Blog meint der Unterschied der schwedischen Gesetzgebung bestünde darin, dass fehlendes Einverständnis in Schweden nicht nur zum Sexualakt an sich, sondern auch zum wie des Sexualaktes, also z.B. ob nur unter der Bedingung der Benutzung eines Kondoms zugestimmt wurde, strafbar ist, allerdings bei solchen niedrigschwelligen Anschuldigungen nur eine Geldstrafe fällig sei. Soweit sehe ich im Unterschied kein Problem. Die Frage ist, gibt es tatsächlich einen Unterschied darüber hinaus, oder kommt der Anschein durch Unwissen und Verkürzungen der Presseberichtertattung zustande.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1584873) Verfasst am: 12.12.2010, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die spinnen, die Schweden. Pillepalle
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Wolf
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Beitrag(#1584875) Verfasst am: 12.12.2010, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
[...]dass fehlendes Einverständnis in Schweden nicht nur zum Sexualakt an sich, sondern auch zum wie des Sexualaktes, also z.B. ob nur unter der Bedingung der Benutzung eines Kondoms zugestimmt wurde, strafbar ist, allerdings bei solchen niedrigschwelligen Anschuldigungen nur eine Geldstrafe fällig sei.

Eine Fahndung über Interpol wegen einer Geldstrafe...
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Misterfritz
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Beitrag(#1584876) Verfasst am: 12.12.2010, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ich habe mal schnell gegoogelt, ein feministischer Blog meint der Unterschied der schwedischen Gesetzgebung bestünde darin, dass fehlendes Einverständnis in Schweden nicht nur zum Sexualakt an sich, sondern auch zum wie des Sexualaktes, also z.B. ob nur unter der Bedingung der Benutzung eines Kondoms zugestimmt wurde, strafbar ist, allerdings bei solchen niedrigschwelligen Anschuldigungen nur eine Geldstrafe fällig sei. Soweit sehe ich im Unterschied kein Problem. Die Frage ist, gibt es tatsächlich einen Unterschied darüber hinaus, oder kommt der Anschein durch Unwissen und Verkürzungen der Presseberichtertattung zustande.

das ist doch pillepalle:
da sind zwei, die wollen sex haben, sie sagt, aber nur mit kondom, er will ohne. wenn sie dann immer noch mitmacht, ist das in meinen augen eine einwilligung, also einvernehmlicher sex. sie hätte ja auch nein sagen können und den typen wegschicken (resp. selber gehen) können.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1584877) Verfasst am: 12.12.2010, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Ich habe mal schnell gegoogelt, ein feministischer Blog meint der Unterschied der schwedischen Gesetzgebung bestünde darin, dass fehlendes Einverständnis in Schweden nicht nur zum Sexualakt an sich, sondern auch zum wie des Sexualaktes, also z.B. ob nur unter der Bedingung der Benutzung eines Kondoms zugestimmt wurde, strafbar ist, allerdings bei solchen niedrigschwelligen Anschuldigungen nur eine Geldstrafe fällig sei.


Neben der Geldstrafe dürfte dann dann der Ruf trotzdem arg beschädigt sein.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1584906) Verfasst am: 12.12.2010, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
[...]dass fehlendes Einverständnis in Schweden nicht nur zum Sexualakt an sich, sondern auch zum wie des Sexualaktes, also z.B. ob nur unter der Bedingung der Benutzung eines Kondoms zugestimmt wurde, strafbar ist, allerdings bei solchen niedrigschwelligen Anschuldigungen nur eine Geldstrafe fällig sei.

Eine Fahndung über Interpol wegen einer Geldstrafe...

Die Vorwürfe gegen Assange sind laut den Links auf die ich mich beziehe allerdings erheblich mehr als das nicht konsensuale Weglassen eines Kondoms. Auch in Deutschland fällt es unter Vergewaltigung einfach mal so eine schlafende Frau ohne ausdrückliche Erlaubnis zu penetrieren. Die Frage muss also lauten. würde Interpol in anderen Vergewaltigungsfällen mit internationaler Beteiligung eingeschaltet oder nicht?

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ich habe mal schnell gegoogelt, ein feministischer Blog meint der Unterschied der schwedischen Gesetzgebung bestünde darin, dass fehlendes Einverständnis in Schweden nicht nur zum Sexualakt an sich, sondern auch zum wie des Sexualaktes, also z.B. ob nur unter der Bedingung der Benutzung eines Kondoms zugestimmt wurde, strafbar ist, allerdings bei solchen niedrigschwelligen Anschuldigungen nur eine Geldstrafe fällig sei. Soweit sehe ich im Unterschied kein Problem. Die Frage ist, gibt es tatsächlich einen Unterschied darüber hinaus, oder kommt der Anschein durch Unwissen und Verkürzungen der Presseberichtertattung zustande.

das ist doch pillepalle:
da sind zwei, die wollen sex haben, sie sagt, aber nur mit kondom, er will ohne. wenn sie dann immer noch mitmacht, ist das in meinen augen eine einwilligung, also einvernehmlicher sex. sie hätte ja auch nein sagen können und den typen wegschicken (resp. selber gehen) können.

Wenn sie dann doch in die Penetration ohne Kondom eingewilligt hat ja. So wie es in dem Link erklärt war, wäre es dann aber auch kein Gesetzesverstoß. Ein rechtliche sProblem wäre es demnach dann, wenn sie z.B. zuerst sagt, nein Sex nur mit Kondom, dann mit sexuellen Handlungen (die ja nicht automatisch Penetratiom implizieren) zustimmt und praktiziert und der Typ dann gegen ihren Willen ohne Kondom penetriert. Wenn sie in der Zwischenzeit ihre Meinug ändert und sagt, dass es doch kein Problem ist, dann ist es nach der Logik aber auch juristisch keines.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Ich habe mal schnell gegoogelt, ein feministischer Blog meint der Unterschied der schwedischen Gesetzgebung bestünde darin, dass fehlendes Einverständnis in Schweden nicht nur zum Sexualakt an sich, sondern auch zum wie des Sexualaktes, also z.B. ob nur unter der Bedingung der Benutzung eines Kondoms zugestimmt wurde, strafbar ist, allerdings bei solchen niedrigschwelligen Anschuldigungen nur eine Geldstrafe fällig sei.


Neben der Geldstrafe dürfte dann dann der Ruf trotzdem arg beschädigt sein.

Die meisten Fälle dürften nicht in der internationalen Presse landen und die Schweden werden ihr Gesetz schon gut genug kennen um zu wissen, wann sie es überschreiten und wie eine entsprechende Verurteilung einzustufen ist. Verstößt jemand wissentlich gegen das Gesetz, hat er sich die Verurteilung und einen damut einhergehenden schlechten Ruf, sofern er auf dem tatsächlichen Gesetzesbruch und nicht auf Vorverurteilungen oder Übertreibungen basiert, auch selbst zuzuschreiben.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1584909) Verfasst am: 12.12.2010, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Die meisten Fälle dürften nicht in der internationalen Presse landen


Normaler Klatsch und Tratsch reicht aus, um lokal erledigt zu sein. Und weit genug wegziehen und neu anfangen kann schwer sein, zumal mit Familie und sozialen Bindungen und Verpflichtungen.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1584915) Verfasst am: 12.12.2010, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Die Vorwürfe gegen Assange sind laut den Links auf die ich mich beziehe allerdings erheblich mehr als das nicht konsensuale Weglassen eines Kondoms. Auch in Deutschland fällt es unter Vergewaltigung einfach mal so eine schlafende Frau ohne ausdrückliche Erlaubnis zu penetrieren.
Wo haste denn das her? Das passt übrigens nicht ins Bild, mit dem vorrübergehendem Fallen-lassen des Vergewaltigungsvorwurfes.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



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Beiträge: 5667

Beitrag(#1584922) Verfasst am: 12.12.2010, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Wo haste denn das her? Das passt übrigens nicht ins Bild, mit dem vorrübergehendem Fallen-lassen des Vergewaltigungsvorwurfes.


Kommt drauf an, in welches Bild. Ins Bild vom Feminat, in dem Männer nach dem Sex bei der Polizei entsorgt werden, passt es nicht so toll.

Ins Bild, dass es in Schweden gar nicht als Vergewaltigung angesehen wurde, und nun auf Druck der USA neu aufgerollt und ohne Mitwirkung der betroffenen Frau ausgeschmückt wird, damit Assange solange in Uhaft sitzt, bis die USA ein neues rückwirkendes Gesetz beschlossen hat, passt es schon besser.

Aber es ist natürlich viel wahrscheinlicher, dass in Schweden ständig Männer nach einvernehmlichen Sex verurteilt werden, und Assange rein zufällig genau jetzt drangekommen ist.

Wer den Rechtsstaat hochhält, der sollte hier die Anklageschrift und die Begründung für den eigenartigen Ablauf einmahnen. Aber statt euch darüber zu beschweren, wo hier von der üblichen rechtsstaatlichen Praxis abgewichen wird, schimpft ihr lieber auf Feministinnen. Vielleicht seid ihr im falschen Thread?

Quote repariert -jagy.
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1584930) Verfasst am: 12.12.2010, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Kommt drauf an, in welches Bild. Ins Bild vom Feminat, in dem Männer nach dem Sex bei der Polizei entsorgt werden, passt es nicht so toll.

Ins Bild, dass es in Schweden gar nicht als Vergewaltigung angesehen wurde, und nun auf Druck der USA neu aufgerollt und ohne Mitwirkung der betroffenen Frau ausgeschmückt wird, damit Assange solange in Uhaft sitzt, bis die USA ein neues rückwirkendes Gesetz beschlossen hat, passt es schon besser.

Aber es ist natürlich viel wahrscheinlicher, dass in Schweden ständig Männer nach einvernehmlichen Sex verurteilt werden, und Assange rein zufällig genau jetzt drangekommen ist.

Wer den Rechtsstaat hochhält, der sollte hier die Anklageschrift und die Begründung für den eigenartigen Ablauf einmahnen. Aber statt euch darüber zu beschweren, wo hier von der üblichen rechtsstaatlichen Praxis abgewichen wird, schimpft ihr lieber auf Feministinnen. Vielleicht seid ihr im falschen Thread?


Mal sehen, der Assange wird von eine Radikalfeministin und einer Gleichstellungsbeauftragten beschuldigt, er habe sie vergewaltigt (was den Frauen aber scheinbar reichlich spät eingefallen ist). Und die Staatsanwältin ist ebenfalls eine durchgeknallte Feministin, die Verhaftung von unschuldigen Männern fordert, damit Frauen besser "nachdenken" können. Aber nein, das alles hat gar nix mit Feminismus zu tun. Mit den Augen rollen
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1584938) Verfasst am: 12.12.2010, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:

Ins Bild, dass es in Schweden gar nicht als Vergewaltigung angesehen wurde, und nun auf Druck der USA neu aufgerollt und ohne Mitwirkung der betroffenen Frau ausgeschmückt wird, damit Assange solange in Uhaft sitzt, bis die USA ein neues rückwirkendes Gesetz beschlossen hat, passt es schon besser.
Finde ich auch.
Zitat:

Wer den Rechtsstaat hochhält, der sollte hier die Anklageschrift und die Begründung für den eigenartigen Ablauf einmahnen. Aber statt euch darüber zu beschweren, wo hier von der üblichen rechtsstaatlichen Praxis abgewichen wird, schimpft ihr lieber auf Feministinnen. Vielleicht seid ihr im falschen Thread?

Auf die Staatsanwältin darf auch geschimpft werden.
Ein gedehnter Vergewaltigungsbegriff und eine männerhassende Staatsanwältin dürften es der USA einfacher gemacht haben.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1584941) Verfasst am: 12.12.2010, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Kommt drauf an, in welches Bild. Ins Bild vom Feminat, in dem Männer nach dem Sex bei der Polizei entsorgt werden, passt es nicht so toll.

Ins Bild, dass es in Schweden gar nicht als Vergewaltigung angesehen wurde, und nun auf Druck der USA neu aufgerollt und ohne Mitwirkung der betroffenen Frau ausgeschmückt wird, damit Assange solange in Uhaft sitzt, bis die USA ein neues rückwirkendes Gesetz beschlossen hat, passt es schon besser.

Aber es ist natürlich viel wahrscheinlicher, dass in Schweden ständig Männer nach einvernehmlichen Sex verurteilt werden, und Assange rein zufällig genau jetzt drangekommen ist.

Wer den Rechtsstaat hochhält, der sollte hier die Anklageschrift und die Begründung für den eigenartigen Ablauf einmahnen. Aber statt euch darüber zu beschweren, wo hier von der üblichen rechtsstaatlichen Praxis abgewichen wird, schimpft ihr lieber auf Feministinnen. Vielleicht seid ihr im falschen Thread?


Mal sehen, der Assange wird von eine Radikalfeministin und einer Gleichstellungsbeauftragten beschuldigt, er habe sie vergewaltigt (was den Frauen aber scheinbar reichlich spät eingefallen ist). Und die Staatsanwältin ist ebenfalls eine durchgeknallte Feministin, die Verhaftung von unschuldigen Männern fordert, damit Frauen besser "nachdenken" können. Aber nein, das alles hat gar nix mit Feminismus zu tun. Mit den Augen rollen


Pillepalle
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1584952) Verfasst am: 12.12.2010, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Die Vorwürfe gegen Assange sind laut den Links auf die ich mich beziehe allerdings erheblich mehr als das nicht konsensuale Weglassen eines Kondoms. Auch in Deutschland fällt es unter Vergewaltigung einfach mal so eine schlafende Frau ohne ausdrückliche Erlaubnis zu penetrieren.
Wo haste denn das her? Das passt übrigens nicht ins Bild, mit dem vorrübergehendem Fallen-lassen des Vergewaltigungsvorwurfes.

Ich habe nach "sex by surprise law" gegoogelt und es stand in beiden Links in meinem vorletzten Posting in diesem Thread.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Die meisten Fälle dürften nicht in der internationalen Presse landen


Normaler Klatsch und Tratsch reicht aus, um lokal erledigt zu sein. Und weit genug wegziehen und neu anfangen kann schwer sein, zumal mit Familie und sozialen Bindungen und Verpflichtungen.

Es kam wohl nicht rüber, was ich sagen wollte. Die Schweden wissen über die Gesetzgebung in Schweden sicher gut genug bescheid, um eine Klage die nur mit Geldstrafe belegt ist richtig einzustufen, Klatsch und Tratsch mag es geben, dass die Leute aber wie bei diesem internationalen Fall nur schwerlich einschätzen können was für ein Vorwurf denn nun hinter der Anklage steckt, ist bei einem lokalen Fall aber in dem Maße sicher nicht gegeben. Leid tut mit jemand, der sexuel etwas macht, das nicht im Einvernehmen mit dem jeweiligen Partner geschieht jedenfalls nicht, der hat den schlechten Ruf der folgt selbst zu verantworten, anders ist das bei fälschlich Angeklagten und Vorverurteilungen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1584953) Verfasst am: 12.12.2010, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Die Schweden wissen über die Gesetzgebung in Schweden sicher gut genug bescheid, um eine Klage die nur mit Geldstrafe belegt ist richtig einzustufen


Na Du bist ja optimistisch. Dann haben die Deutschen in der Adenauerzeit wahrscheinlich Leute, die wegen des 175er verknackt wurden, auch richtig eingeschätzt.

Und es macht einem ja auch ansonsten überhaupt nichts aus, wenn man rechtskräftig zu was auch immer verurteilt wird.
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1584957) Verfasst am: 12.12.2010, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:

Aber statt euch darüber zu beschweren, wo hier von der üblichen rechtsstaatlichen Praxis abgewichen wird, schimpft ihr lieber auf Feministinnen. Vielleicht seid ihr im falschen Thread?

Auf die Staatsanwältin darf auch geschimpft werden.


Und nein, ich zitiere die entsprechenden Posts nicht nochmal.
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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1584961) Verfasst am: 12.12.2010, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Die Schweden wissen über die Gesetzgebung in Schweden sicher gut genug bescheid, um eine Klage die nur mit Geldstrafe belegt ist richtig einzustufen


Na Du bist ja optimistisch. Dann haben die Deutschen in der Adenauerzeit wahrscheinlich Leute, die wegen des 175er verknackt wurden, auch richtig eingeschätzt.


richtig einzustufen im Sinne, dass eine Unterscheidiung gegenüber einer Vergwalatogung auf die eine Gefängnisstrafe folgt stattfindet.
Komischer Vergleich übrigens, ein Gesetz über einvernehmlichen homosexuellen Sex und ein Gesetz über Sex bei dem nicht einvernehmliche Handlungen geschehen. Natürlich sind moralische Wertungen nicht unbedingt abhängig von der Höhe der Strafe, andererseits auch nicht in jedem Fall unbedingt abhängig davon ob es überhaupt rechtlich strafbar ist, ein Zusammenhang besteht aber in der allgemeinen Tendenz wohl schon.Du lässt aber anscheined nur den Zusammenhang strafbar oder legal gekten, nicht aber den Zusammenhang der sich an der Höhe der Strafe festmacht.

Zitat:
Und es macht einem ja auch ansonsten überhaupt nichts aus, wenn man rechtskräftig zu was auch immer verurteilt wird.

Natürlich macht es etwas aus, wer behautet denn, dass es nicht ausmachen soll? Sol es nun keine rechtlichen Verurteilungen mehr geben, weil es dem verurteilten Täter etwas ausmachen könnte? oder soll das aktuelle deutsche Recht als objektives internationales Kriterium legitimer Rechtsgebung gelten? Mit den Augen rollen
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#1584965) Verfasst am: 12.12.2010, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Natürlich macht es etwas aus, wer behautet denn, dass es nicht ausmachen soll?

Ich. Für einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen sollte es nicht mal eine Geldstrafe geben.
_________________
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1584966) Verfasst am: 12.12.2010, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Natürlich macht es etwas aus, wer behautet denn, dass es nicht ausmachen soll? Sol es nun keine rechtlichen Verurteilungen mehr geben, weil es dem verurteilten Täter etwas ausmachen könnte? oder soll das aktuelle deutsche Recht als objektives internationales Kriterium legitimer Rechtsgebung gelten? Mit den Augen rollen


Nein, das nicht. Gibt auch im toitschen Recht genug Mist.

Aber wenn jemand verknackt wird, weil ein Gummi platzte, dann ist das totales Unrecht. Da stehe ich ausnahmsweise 100% zu Ilmor.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1584967) Verfasst am: 12.12.2010, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Die Schweden wissen über die Gesetzgebung in Schweden sicher gut genug bescheid, um eine Klage die nur mit Geldstrafe belegt ist richtig einzustufen


Na Du bist ja optimistisch. Dann haben die Deutschen in der Adenauerzeit wahrscheinlich Leute, die wegen des 175er verknackt wurden, auch richtig eingeschätzt.


richtig einzustufen im Sinne, dass eine Unterscheidiung gegenüber einer Vergwalatogung auf die eine Gefängnisstrafe folgt stattfindet.
Komischer Vergleich übrigens, ein Gesetz über einvernehmlichen homosexuellen Sex und ein Gesetz über Sex bei dem nicht einvernehmliche Handlungen geschehen. Natürlich sind moralische Wertungen nicht unbedingt abhängig von der Höhe der Strafe, andererseits auch nicht in jedem Fall unbedingt abhängig davon ob es überhaupt rechtlich strafbar ist, ein Zusammenhang besteht aber in der allgemeinen Tendenz wohl schon.Du lässt aber anscheined nur den Zusammenhang strafbar oder legal gekten, nicht aber den Zusammenhang der sich an der Höhe der Strafe festmacht.

Zitat:
Und es macht einem ja auch ansonsten überhaupt nichts aus, wenn man rechtskräftig zu was auch immer verurteilt wird.

Natürlich macht es etwas aus, wer behautet denn, dass es nicht ausmachen soll? Sol es nun keine rechtlichen Verurteilungen mehr geben, weil es dem verurteilten Täter etwas ausmachen könnte? oder soll das aktuelle deutsche Recht als objektives internationales Kriterium legitimer Rechtsgebung gelten? Mit den Augen rollen

wie ich weiter vorne schon schrieb:
dieses gesetz ist absolut irrsinnig. entweder, es wurde gewalt angewandt oder es gab einvernehmlichen sex. vor allem, wenn man vorher überhaupt über das "wie" (also mit oder ohne kondom) redet und frau dann doch mitmacht, obwohl sie lieber mit kondom gehabt hätte, fragt sich, warum hat sie mitgemacht, wenn es doch keine gewalt gab.
bei solchen "straf"-tatbeständen könnte ein richter doch nur korrekt urteilen, wenn der ganze akt incl. aller gespräche aufgenommen wurde - alles andere wäre reine interpretationssache.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
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Beitrag(#1584985) Verfasst am: 12.12.2010, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr versteht das Gesetz nicht. Es geht wohl darum, dass dem Sex zunächst nur unter der Bedingung zugestimmt wurde, wenn (beispielsweise) verhütet wird. Sollte einer sich an diese Bedingung dann nicht halten (es geht nicht um ein geplatztes Kondom, sondern z. B. um heimlich abgenommene oder präperierte etc.) verstößt er gegen dieses Gesetz. Das dürfte außerordentlich schwierig nachzuweisen sein, aber in dieser Hinsicht besteht eben keine Einvernehmlichkeit mehr und eine Strafdrohung finde ich da durchaus vertretbar.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1584990) Verfasst am: 12.12.2010, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ihr versteht das Gesetz nicht. Es geht wohl darum, dass dem Sex zunächst nur unter der Bedingung zugestimmt wurde, wenn (beispielsweise) verhütet wird. Sollte einer sich an diese Bedingung dann nicht halten (es geht nicht um ein geplatztes Kondom, sondern z. B. um heimlich abgenommene oder präperierte etc.) verstößt er gegen dieses Gesetz. Das dürfte außerordentlich schwierig nachzuweisen sein, aber in dieser Hinsicht besteht eben keine Einvernehmlichkeit mehr und eine Strafdrohung finde ich da durchaus vertretbar.


Das ist doch vollkommen absurd. Wer würde sowas tun?
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Misterfritz
mini - mal



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Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1584994) Verfasst am: 12.12.2010, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ihr versteht das Gesetz nicht. Es geht wohl darum, dass dem Sex zunächst nur unter der Bedingung zugestimmt wurde, wenn (beispielsweise) verhütet wird. Sollte einer sich an diese Bedingung dann nicht halten (es geht nicht um ein geplatztes Kondom, sondern z. B. um heimlich abgenommene oder präperierte etc.) verstößt er gegen dieses Gesetz. Das dürfte außerordentlich schwierig nachzuweisen sein, aber in dieser Hinsicht besteht eben keine Einvernehmlichkeit mehr und eine Strafdrohung finde ich da durchaus vertretbar.

ich erhlich gesagt nicht,
ein kondom nimmt man nicht mal eben heimlich während des aktes ab - und das wohlmöglich auch noch unbemerkt. Pillepalle macht frau dann aber trotzdem weiter, ist das weiterhin einvernehmlich. und wenn ein kondom platzt, kann der hersteller verklagt werden.
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I'm tapping in the dusternis
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1584996) Verfasst am: 12.12.2010, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Natürlich macht es etwas aus, wer behautet denn, dass es nicht ausmachen soll?

Ich. Für einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen sollte es nicht mal eine Geldstrafe geben.

Für einvernehmlichen Sex gibt es ja aber auch keine Strafen, wen ich da richtig verstanden habe, sondern nur für nicht einvernehmliche Handlungen.
Auch wenn der Sex an und für sich einvernehmlich ist, heißt das ja nicht automatisch, dass der Partner mit einem alles nah Belieben machen darf. Wenn z.B. jemand sagt, Sex ja, aber nicht anal und der Sexualpartner dann eben doch anal eindringt, dann wäre da eben die Einvernehmlichkeit futsch und darum, dass das in Schweden strafbar ist geht es. Ebenso, wenn jemand sagt nur mit Kondom oder Pille und der Gegenüber sagt OK nehmen ich und es dann aber nicht macht. Dann besteht da nämlich eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung auch wenn beide dem Sex an sich zugestimmt haben.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Natürlich macht es etwas aus, wer behautet denn, dass es nicht ausmachen soll? Sol es nun keine rechtlichen Verurteilungen mehr geben, weil es dem verurteilten Täter etwas ausmachen könnte? oder soll das aktuelle deutsche Recht als objektives internationales Kriterium legitimer Rechtsgebung gelten? Mit den Augen rollen


Nein, das nicht. Gibt auch im toitschen Recht genug Mist.

Aber wenn jemand verknackt wird, weil ein Gummi platzte, dann ist das totales Unrecht. Da stehe ich ausnahmsweise 100% zu Ilmor.

Ja das ist es.
Gibt es denn ein Land in dem das der Fall ist und wer wird dann verklagt, die Kondomfirma? Auf den Arm nehmen

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

wie ich weiter vorne schon schrieb:
dieses gesetz ist absolut irrsinnig. entweder, es wurde gewalt angewandt oder es gab einvernehmlichen sex. vor allem, wenn man vorher überhaupt über das "wie" (also mit oder ohne kondom) redet und frau dann doch mitmacht, obwohl sie lieber mit kondom gehabt hätte, fragt sich, warum hat sie mitgemacht, wenn es doch keine gewalt gab.
bei solchen "straf"-tatbeständen könnte ein richter doch nur korrekt urteilen, wenn der ganze akt incl. aller gespräche aufgenommen wurde - alles andere wäre reine interpretationssache.

Es ist Unsinn anzunehmen, dass Sex nur dann nicht einvernehmlich ist, wenn Gewalt angewandt wird, das ist nicht mal im deutschen Recht so. Um zum Bsp. jemanden der schläft zu vergewaltigen braucht es keine Gewalt. Was wenn z.B. vorher abgeklärt wurde, nur mit Kondom, bei der Peretration kann die Frau aber nicht feststellen, ob ein Kondom benutzt wird, weil ihr die Augen verbunden sind, oder es von hinten geschieht. Dann ist die Handlung nicht einvernehmlich, ganz ohne, dass Gewalt angewendet werden muss. Wenn sie zuerst sagt ohne Kondom und dann später wissentlich ohne Kondom freiwillig mitmacht liegt der Fall natürlich anders. Aber das habe ich ja schon erläutert.
Ja, es ist schwierig in solchen Fällen zu urteilen, das ist bei Vergewaltigung aber oft der Fall.

Und nun erstmal genug, wenn ihr weiterhin hartnäckig nicht versteht um welche Fälle es dabei geht und um wleche nicht, dann lest meine Postings nochmal und auch die Links (da ist das wovon ich ausgehe nämlich erläutert), dann wisst ihr wovon ich spreche und wovon nicht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1584999) Verfasst am: 12.12.2010, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was hab ich denn als Mann davon, wenn ein Kondom platzt? Die Zahl der Männer, die mittels Betrug Kinder zeugen wollen, die sie dann kaum sehen und dennoch alimentieren müsen dürfte äußerst begrenzt sein. BZw. gegen Null gehen.

Dafür ein Gesetz? Das ist ja noch lachhafter als der 166er.

Norm, erklär mir das bitte. Ich bin momentan zu doof zu, die Schweden zu verstehen.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585004) Verfasst am: 12.12.2010, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ihr versteht das Gesetz nicht. Es geht wohl darum, dass dem Sex zunächst nur unter der Bedingung zugestimmt wurde, wenn (beispielsweise) verhütet wird. Sollte einer sich an diese Bedingung dann nicht halten (es geht nicht um ein geplatztes Kondom, sondern z. B. um heimlich abgenommene oder präperierte etc.) verstößt er gegen dieses Gesetz. Das dürfte außerordentlich schwierig nachzuweisen sein, aber in dieser Hinsicht besteht eben keine Einvernehmlichkeit mehr und eine Strafdrohung finde ich da durchaus vertretbar.


Das ist doch vollkommen absurd. Wer würde sowas tun?


Ich weiß es nicht, aber anscheinend tuen es Leute (Assange angeblich, soweit ich es verstanden habe, leugnet er das gar nicht, außerdem hat auch Immanuella angegeben, so etwas schon erlebt zu haben). Es soll Männer geben, die keinen Sex mit Kondom machen wollen. Warum die dann so einen Mist machen, weiß ich ja nicht. Zudem gibt es ja auch andere Bedingungen, die man möglicherweise nicht einhält, in die der andere dann nicht einwilligt. Das wird dann ja auch nicht als Vergewaltigung behandelt, sondern eher als eine Form von Betrug oder ähnlichem (wenn man sich das Strafmaß ansieht).

Noseman hat folgendes geschrieben:
Was hab ich denn als Mann davon, wenn ein Kondom platzt? Die Zahl der Männer, die mittels Betrug Kinder zeugen wollen, die sie dann kaum sehen und dennoch alimentieren müsen dürfte äußerst begrenzt sein. BZw. gegen Null gehen.


Das präperierte Kondom war jetzt eher eine fixe Idee, wovon wir wissen, dass es das gab ist die Abnahme des Kondoms. Und dann einzudringen ohne ist nicht einvernehmlich.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Auch wenn der Sex an und für sich einvernehmlich ist, heißt das ja nicht automatisch, dass der Partner mit einem alles nah Belieben machen darf. Wenn z.B. jemand sagt, Sex ja, aber nicht anal und der Sexualpartner dann eben doch anal eindringt, dann wäre da eben die Einvernehmlichkeit futsch und darum, dass das in Schweden strafbar ist geht es. Ebenso, wenn jemand sagt nur mit Kondom oder Pille und der Gegenüber sagt OK nehmen ich und es dann aber nicht macht. Dann besteht da nämlich eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung auch wenn beide dem Sex an sich zugestimmt haben.


Das ist doch voll konstruiert.
Ich hab zwar keine Vagina, aber ich denke mal, dass man durchaus unterscheiden kann, ob mich jemand anal penetriert oder ohne Kondom vaginal. Und wenn ich dann nein sage, und wenn es fortgesetzt wird, dann ist es ein sexueller Mißbrauch bzw. eine Vergewaltigung.


Ob man das Kondom unbedingt bemerken muss, weiß ich nicht. Es geht aber darum, dass das erste anale Eindringen dann schon strafbar ist, wenn es vorher explizit abgelehnt wurde. Das ist offensichtlich nicht einvernehmlich.
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Zuletzt bearbeitet von Kival am 12.12.2010, 18:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1585005) Verfasst am: 12.12.2010, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Auch wenn der Sex an und für sich einvernehmlich ist, heißt das ja nicht automatisch, dass der Partner mit einem alles nah Belieben machen darf. Wenn z.B. jemand sagt, Sex ja, aber nicht anal und der Sexualpartner dann eben doch anal eindringt, dann wäre da eben die Einvernehmlichkeit futsch und darum, dass das in Schweden strafbar ist geht es. Ebenso, wenn jemand sagt nur mit Kondom oder Pille und der Gegenüber sagt OK nehmen ich und es dann aber nicht macht. Dann besteht da nämlich eine nicht einvernehmliche sexuelle Handlung auch wenn beide dem Sex an sich zugestimmt haben.


Das ist doch voll konstruiert.
Ich hab zwar keine Vagina, aber ich denke mal, dass man durchaus unterscheiden kann, ob mich jemand anal penetriert oder ohne Kondom vaginal. Und wenn ich dann nein sage, und wenn es fortgesetzt wird, dann ist es ein sexueller Mißbrauch bzw. eine Vergewaltigung.

Aber doch nicht wenn ein Kondom platzt Pillepalle
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