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Hausbesetzer vs Staatsmacht - Räumung der Liebigstr.14, Berlin
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1605850) Verfasst am: 01.02.2011, 19:53    Titel: Hausbesetzer vs Staatsmacht - Räumung der Liebigstr.14, Berlin Antworten mit Zitat

Zwangsräumung in Berlin
Polizei und Linke rüsten zur Straßenschlacht

Zitat:
Berlins rot-roter Senat steht vor einer Herausforderung: Im Osten steht [am 2. Februar] die Räumung eines der letzten besetzten Häuser bevor. Mit einem massiven Polizeiaufgebot soll Gewalt verhindert werden. Doch eine Auseinandersetzung scheint unvermeidlich.


Vor der Räumung
Die letzten Signale aus der Liebig 14

Zitat:
Nach langem Streit wird heute das Hausprojekt geräumt. Bewohner verbarrikadieren sich und rufen zum Widerstand auf.


liebig14 forever - Blog

Das dürfte morgen ordentliche Schlagzeilen bringen.
Die BILD wird wohl die Ausrufung des Ausnahmezustandes fordern oder vom Bürgerkrieg in Berlin berichten, wie bei den alljährlichen "1.-Mai-Krawallen".

Vielleicht geben die Hausbesetzer ja einfach auf und suchen sich brav eine andere Bleibe. Oder aber sie hinterlassen nur verbrannte Erde und zünden die eigene Bude an. - Die Möbel sind ja schon raus.

Schulterzucken
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1605864) Verfasst am: 01.02.2011, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wie legitimiert die Politik bzw. der Staat die Duldung besetzter Häuser gegenüber dem Bürger der Miete zahlen muss?
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wuffi
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Anmeldungsdatum: 23.12.2009
Beiträge: 1256

Beitrag(#1605870) Verfasst am: 01.02.2011, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der Staat oder die Politik das legitimiert oder nicht , interessiert sie zum Glück nicht .
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1605872) Verfasst am: 01.02.2011, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Wie legitimiert die Politik bzw. der Staat die Duldung besetzter Häuser gegenüber dem Bürger der Miete zahlen muss?


Das Wohn- und Künstlerprojekt ist in den 90ern in ein offizielles Mietverhältnis umgewandelt worden. Der Hauseigentümer hat nun die Räumung eingeklagt, nachdem die Mietparteien ohne Genehmigung des Eigentümers eine Tür im Treppenhaus eingebaut hat.

Das BGB gibt dem Eigentümer natürlich Recht. Fraglich ob ein Polizeieinsatz mit 1300 Polizisten und die dadurch entstehenden Kosten und zu erwartende Widerstand legitim ist, um das Recht des Hauseigentümers gegenüber dem Mieter durchzusetzen.

Aber wenn der Eigentümer sich auf eine andere Lösung natürlich nicht einlässt, muss der Staat wohl schießen/knüppeln lassen. Oder doch nicht? Schulterzucken
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hainer
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2538

Beitrag(#1605873) Verfasst am: 01.02.2011, 21:20    Titel: Räumung illegal? Antworten mit Zitat

Zitat:
Gestern Abend haben wir Gerichtsvollzieher Wolfgang Damm, zuständig für die Räumung der Liebigstrasse 14 offiziell mitgeteilt, dass keine rechtswirksamen Räumungstitel gegen die Bewohner_innen der Liebig14 existieren. Die in den Räumungstiteln genannten Personen leben schon seit vielen Jahren nicht mehr im Haus. Tatsächlicher „Inhaber der Mietsache“ ist der Verein „Liebig14 e.V.“, der bereits seit Gründung des Projekts die Bewohner_innen vertritt.
Gemäß eines Urteil vom Bundesgerichtshofs (I ZB 39/0Cool, müssen Räumungstitel gegen die tatsächlichen Bewohner_innen vorliegen. Eine Räumung am 2. Februar wäre somit rechtswidrig.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1605878) Verfasst am: 01.02.2011, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:

Das BGB gibt dem Eigentümer natürlich Recht. Fraglich ob ein Polizeieinsatz mit 1300 Polizisten und die dadurch entstehenden Kosten und zu erwartende Widerstand legitim ist, um das Recht des Hauseigentümers gegenüber dem Mieter durchzusetzen.

Du bist kein Fan von Rechtstaatlichkeit oder?
_________________
Trish:(
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1605881) Verfasst am: 01.02.2011, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat das denn geschrieben? Hier wird übersehen, dass es nicht um die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs, sondern um die Vollstreckung ordnungsbehördlicher/polizeilicher Hoheitsmaßnahmen geht, es also nicht um bürgerlichrechtliche Zwangsvollstreckung, sondern um Verwaltungsvollstreckung geht, auf die das zitierte Urteil nicht übertragbar ist.
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wuffi
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Anmeldungsdatum: 23.12.2009
Beiträge: 1256

Beitrag(#1605888) Verfasst am: 01.02.2011, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Habe 1990 die Räumung der besetzten Häuser im Friedrichshein miterlebt , hier hat die westdeutsche
Staatsmacht zum ersten Mal den Ostdeutschen gezeigt wo der Hammer hängt , eine gleichzeitig stattfindende friedliche Demonstration von normalen Bürgern und bekannten Bürgerrechtlern gegen diese Räumung wurde mit knüppelden Polizisten und Tränengas aufgelöst , es war wie Krieg , wirklich
Rechtsstaat
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26379
Wohnort: München

Beitrag(#1605892) Verfasst am: 01.02.2011, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

wuffi hat folgendes geschrieben:
Habe 1990 die Räumung der besetzten Häuser im Friedrichshein miterlebt , hier hat die westdeutsche
Staatsmacht zum ersten Mal den Ostdeutschen gezeigt wo der Hammer hängt , eine gleichzeitig stattfindende friedliche Demonstration von normalen Bürgern und bekannten Bürgerrechlern gegen diese Räumung wurde mit knüppelden Polizisten und Tränengas aufgelöst , es war wie Krieg , wirklich
Rechtsstaat


[godwin] Für Juristen war die NS-Herrschaft auch ein Rechtsstaat... [/godwin]
_________________
Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1605896) Verfasst am: 01.02.2011, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
wuffi hat folgendes geschrieben:
Habe 1990 die Räumung der besetzten Häuser im Friedrichshein miterlebt , hier hat die westdeutsche
Staatsmacht zum ersten Mal den Ostdeutschen gezeigt wo der Hammer hängt , eine gleichzeitig stattfindende friedliche Demonstration von normalen Bürgern und bekannten Bürgerrechlern gegen diese Räumung wurde mit knüppelden Polizisten und Tränengas aufgelöst , es war wie Krieg , wirklich
Rechtsstaat


[godwin] Für Juristen war die NS-Herrschaft auch ein Rechtsstaat... [/godwin]


Angesichts eines dortigen weitgehend bestehenden strafrechtlichen Opportunitätsprinzips sprechen die überwiegenden Gründe dafür, das zu verneinen.
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1605900) Verfasst am: 01.02.2011, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

wuffi hat folgendes geschrieben:
Habe 1990 die Räumung der besetzten Häuser im Friedrichshein miterlebt , ... es war wie Krieg...

Nur wie Krieg? Das muss doch viel schlimmer gewesen sein.
Ich muss übrigens immer lachen, wenn Kriminelle an der Rechtsstaatlichkeit zweifeln. Lachen
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wuffi
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Anmeldungsdatum: 23.12.2009
Beiträge: 1256

Beitrag(#1605901) Verfasst am: 01.02.2011, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heute sieht man das natürlich anders , Advocatus sprach von der Vergangenheit
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wuffi
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Anmeldungsdatum: 23.12.2009
Beiträge: 1256

Beitrag(#1605903) Verfasst am: 01.02.2011, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
wuffi hat folgendes geschrieben:
Habe 1990 die Räumung der besetzten Häuser im Friedrichshein miterlebt , ... es war wie Krieg...

Nur wie Krieg? Das muss doch viel schlimmer gewesen sein.
Ich muss übrigens immer lachen, wenn Kriminelle an der Rechtsstaatlichkeit zweifeln. Lachen

Da kann man nichts mehr dazu sagen , zu einer dieser Kriminellen gehörte die vor einiger Zeit verstorbene Bärbel Bohlei
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1605929) Verfasst am: 01.02.2011, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:

Das BGB gibt dem Eigentümer natürlich Recht. Fraglich ob ein Polizeieinsatz mit 1300 Polizisten und die dadurch entstehenden Kosten und zu erwartende Widerstand legitim ist, um das Recht des Hauseigentümers gegenüber dem Mieter durchzusetzen.

Du bist kein Fan von Rechtstaatlichkeit oder?


Also 'Fan' wäre jetzt übertrieben, aber ich bin der Auffassung, dass Rechtstaatlichkeit durchaus seine Berechtigung hat und, sofern im Sinne der Bürger des Staates, durchaus großen Wert für alle Beteiligten haben kann.

Das große Problem ist die Starrheit und Unnachgiebigkeit des Rechtstaates gegenüber seinen Bürgern und die 'Alternativlosigkeit' seiner unbedingten Durchsetzung. (-> Stuttgart 21).

Warum kann man nicht auch in diesem Falle eine öffentliche Schlichtung und/oder Volksentscheid vornehmen. Oder war das im Falle Stuttgarts reine Willkür? Womit erwirbt sich eine Initiative oder Organisation den Anspruch bzw. die Gnade einer Schlichtung? Was sieht der Rechtstaat diesbezüglich vor?
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1605930) Verfasst am: 01.02.2011, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Wie legitimiert die Politik bzw. der Staat die Duldung besetzter Häuser gegenüber dem Bürger der Miete zahlen muss?

Muss man Miete an den Staat oder die Politik zahlen? Also, was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2538

Beitrag(#1605933) Verfasst am: 01.02.2011, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wer hat das denn geschrieben?

Das war auf einer der hier eingangs verlinkten Seiten zu finden.
Danke für die Kommentierung. Offenbar fehlt es den Besetzern an fachlich kompetenden Rechtsbeistand, wenn sie derart irrige Meinungen auch noch verbreiten.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1605956) Verfasst am: 02.02.2011, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Wie legitimiert die Politik bzw. der Staat die Duldung besetzter Häuser gegenüber dem Bürger der Miete zahlen muss?



Wie legitimiert die Politik bzw. der Staat die Duldung von Privateigentum an Immobilien gegenueber dem Buerger, der kein Haus besitzt? Am Kopf kratzen
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1605958) Verfasst am: 02.02.2011, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wie legitimiert die Politik bzw. der Staat die Duldung von Privateigentum an Immobilien gegenueber dem Buerger, der kein Haus besitzt? Am Kopf kratzen

Notunterkünfte, Sozialgemeinden, Mietzahlung(H4).
_________________
Trish:(
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wuffi
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Anmeldungsdatum: 23.12.2009
Beiträge: 1256

Beitrag(#1605961) Verfasst am: 02.02.2011, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Almosen , wir sind ja so christlich
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1605962) Verfasst am: 02.02.2011, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

wuffi hat folgendes geschrieben:
Almosen , wir sind ja so christlich

Sozialleistungen sind keine Almosen.
_________________
Trish:(
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wuffi
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Anmeldungsdatum: 23.12.2009
Beiträge: 1256

Beitrag(#1605967) Verfasst am: 02.02.2011, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wie fühlen diejenigen das ,welche darauf angewiesen sind
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1605969) Verfasst am: 02.02.2011, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

wuffi hat folgendes geschrieben:
Wie fühlen diejenigen das ,welche darauf angewiesen sind

Verschieden. Aber Leute, wie du die ihnen einreden sie bekämen Almosen, kratzen sicher an ihrem Stolz.

Was ist denn die Alternative? Keine Sozialleistungen, dafür plündern und Hausfriedensbruch?
Fühlen sich die Hausbesetzer wenigstens wie Straftäter?
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Trish:(
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wuffi
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Anmeldungsdatum: 23.12.2009
Beiträge: 1256

Beitrag(#1605975) Verfasst am: 02.02.2011, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rede niemandem etwas ein , kenne viele solche Schicksale
Ist denn wohnraum ein Menschenrecht ?
Sieht man dagegen 2 Leute die in einem Schloss wohnen
Das kratzt nicht am Stolz , sondern am Zweifel an der Gerechtigkeit
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1605977) Verfasst am: 02.02.2011, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
wuffi hat folgendes geschrieben:
Almosen , wir sind ja so christlich

Sozialleistungen sind keine Almosen.


Eben. Almosen sind bedingungslos.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1605991) Verfasst am: 02.02.2011, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:

Das BGB gibt dem Eigentümer natürlich Recht. Fraglich ob ein Polizeieinsatz mit 1300 Polizisten und die dadurch entstehenden Kosten und zu erwartende Widerstand legitim ist, um das Recht des Hauseigentümers gegenüber dem Mieter durchzusetzen.

Du bist kein Fan von Rechtstaatlichkeit oder?

Ich bin vor allem ein Fan der Verhältnismäßigkeit.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1605992) Verfasst am: 02.02.2011, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
wuffi hat folgendes geschrieben:
Almosen , wir sind ja so christlich

Sozialleistungen sind keine Almosen.

Und Mietzahlung (H4) ist weniger Sozialleistung als Vermietersubvention.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1605993) Verfasst am: 02.02.2011, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wer hat das denn geschrieben? Hier wird übersehen, dass es nicht um die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs, sondern um die Vollstreckung ordnungsbehördlicher/polizeilicher Hoheitsmaßnahmen geht, es also nicht um bürgerlichrechtliche Zwangsvollstreckung, sondern um Verwaltungsvollstreckung geht, auf die das zitierte Urteil nicht übertragbar ist.

Soweit ich das verstanden habe, wollen die Eigentümer die Bewohner da raus haben, die offenbar ohne gültige Mietverträge darin hausen (ein Ansinnen, das ich zunächst mal nicht unberechtigt finden kann). Inwiefern handelt es sich da um die Vollstreckung einer hoheitlichen Maßnahme?
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1605994) Verfasst am: 02.02.2011, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Grenze der Gewalt

Zitat:
Feinfühlig sind die geschlossenen Einsatzhundertschaften nie mit Anhängern der autonomen Szene umgegangen. Bei den Festnahmen geht es ruppig zu. Auseinandersetzungen, bei denen Beamte an im Polizeigriff abgeführten Teilnehmern des schwarzen Blocks ihr Mütchen kühlen, sind hinlänglich bekannt.

Dass solche Szenen in den nächsten Tagen vermehrt zu befürchten sind, hat sich die radikale Linke aber auch selbst eingebrockt. Schwarz gekleidete Rollkommandos scherten aus der Demo am Samstag plötzlich aus, um ruhig am Straßenrand stehende Polizisten zusammenzuschlagen. Mit einem grellen Laserpointer sollten Beamte kurz darauf gezielt geblendet werden. Später entglasten Vermummte einen einzelnen Streifenwagen in Friedrichshain, dessen Besatzung lediglich einen Fahrraddiebstahl aufklären wollte.

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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1605996) Verfasst am: 02.02.2011, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wer hat das denn geschrieben? Hier wird übersehen, dass es nicht um die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs, sondern um die Vollstreckung ordnungsbehördlicher/polizeilicher Hoheitsmaßnahmen geht, es also nicht um bürgerlichrechtliche Zwangsvollstreckung, sondern um Verwaltungsvollstreckung geht, auf die das zitierte Urteil nicht übertragbar ist.

Soweit ich das verstanden habe, wollen die Eigentümer die Bewohner da raus haben, die offenbar ohne gültige Mietverträge darin hausen (ein Ansinnen, das ich zunächst mal nicht unberechtigt finden kann). Inwiefern handelt es sich da um die Vollstreckung einer hoheitlichen Maßnahme?

Eines Platzverweises, beziehungsweise eines hoheitlichen Gebots das Haus zu verlassen - einerseits zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Ordnung (also das Verhindern fortgesetzten Hausfriedensbruchs - § 123 StGB ) andererseits zur Durchsetzung sonst nicht schutzfähiger privater Rechte, weil gerichtlicher Rechtsschutz gegen Hausbesetzer aufgrund deren ständig wechselnder Identität nicht erfolgsversprechend ist.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1605998) Verfasst am: 02.02.2011, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Wer hat das denn geschrieben? Hier wird übersehen, dass es nicht um die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs, sondern um die Vollstreckung ordnungsbehördlicher/polizeilicher Hoheitsmaßnahmen geht, es also nicht um bürgerlichrechtliche Zwangsvollstreckung, sondern um Verwaltungsvollstreckung geht, auf die das zitierte Urteil nicht übertragbar ist.

Soweit ich das verstanden habe, wollen die Eigentümer die Bewohner da raus haben, die offenbar ohne gültige Mietverträge darin hausen (ein Ansinnen, das ich zunächst mal nicht unberechtigt finden kann). Inwiefern handelt es sich da um die Vollstreckung einer hoheitlichen Maßnahme?

Eines Platzverweises, beziehungsweise eines hoheitlichen Gebots das Haus zu verlassen - einerseits zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Ordnung (also das Verhindern fortgesetzten Hausfriedensbruchs - § 123 StGB ) andererseits zur Durchsetzung sonst nicht schutzfähiger privater Rechte, weil gerichtlicher Rechtsschutz gegen Hausbesetzer aufgrund deren ständig wechselnder Identität nicht erfolgsversprechend ist.

Der Pressesprecher der Polizei sprach gerade von Amtshilfe bei der Durchsetzung des Räumungstitels.
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