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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#1598010) Verfasst am: 10.01.2011, 21:40 Titel: Rechtsfrage Existenzgründung / Rechtsform / Umsatzsteuer |
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Vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid. Mit Ars Regendi bin ich mit einem Partner in einer GbR, mit Politicaltest ebenfalls aber mit einem anderen Partner. Als Bewerbungs- und Rätselautor arbeite ich freiberuflich. Jetzt möchte ich einen Spieleverlag gründen und würde dabei gerne aus Wettbewerbsgründen auf die Umsatzsteuerpflicht verzichten. Mit Ars und als freiberuflicher Autor bin ich aber bereits umsatzsteuerpflichtig. Also kurzum, als Kleinunternehmer kann man ja bei weniger als ca. 17.000 Euro Umsatz im Jahr auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten. Zähle ich da als Person als Kleinunternehmer, und damit alle Unternehmungen zusammen, oder ist jedes Unternehmen einzeln zu betrachten?
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Die Fiktion unsanft
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf
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(#1598037) Verfasst am: 10.01.2011, 23:27 Titel: Re: Rechtsfrage Existenzgründung / Rechtsform / Umsatzsteuer |
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Malone hat folgendes geschrieben: | Vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid. Mit Ars Regendi bin ich mit einem Partner in einer GbR, mit Politicaltest ebenfalls aber mit einem anderen Partner. Als Bewerbungs- und Rätselautor arbeite ich freiberuflich. Jetzt möchte ich einen Spieleverlag gründen und würde dabei gerne aus Wettbewerbsgründen auf die Umsatzsteuerpflicht verzichten. Mit Ars und als freiberuflicher Autor bin ich aber bereits umsatzsteuerpflichtig. Also kurzum, als Kleinunternehmer kann man ja bei weniger als ca. 17.000 Euro Umsatz im Jahr auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten. Zähle ich da als Person als Kleinunternehmer, und damit alle Unternehmungen zusammen, oder ist jedes Unternehmen einzeln zu betrachten? |
Ich bin mit 7 angemeldeten Gewerben als Einzelunternehmer unterwegs.
Laut Aussage meines Steuerfuzzis ist das ``ein Topf´´.
Da 2 Gewerbe Handwerksrollenpflichtig sind, zahle ich auch Beiträge an die Handwerkskammer.
.......aber auch bloß, weil die schneller waren.
Sonst würde ich Beiträge an die IHK für die anderen Gewerbe zahlen.
Keine Ahnung, ob es für dich da nen Schlupfloch gibt.
Was du brauchst, ist nen guter Buchhalter, die meisten Steuerberater werden dir da nicht helfen.
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blakki Brumm, brumm, ...
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden
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(#1598182) Verfasst am: 11.01.2011, 13:42 Titel: |
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Hi Malone,
Ars Regendi und Politicaltest gelten hinsiuchtlich der Umsatzsteuer jeweils als ein Unternehmen.
Mit der freiberuflichen Tätigkeit besteht ebenfalls ein umsatzsteuerliches Unternehmen.
Wenn du Alleininhaber des frreiberuflichen Unternehmens und des neuen Spielverlags bist, rechnet das Finanzamt diese beide Unternehmen zusammen (nur bei Umsatzsteuer), folglich ist auch der Spielverlag umsatzsteuerpflichtig.
Wenn du das nicht willst, bleibt nur der Ausweg, den Spieleverlag mit einem Partner als GbR zu gründen.
Wenn du dazu Fragen hast, kannst du mich per PN anfunken.
_________________ Hubraum statt Spoiler.
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Malone auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 02.09.2004 Beiträge: 5269
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(#1598353) Verfasst am: 11.01.2011, 20:52 Titel: |
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Jo danke schon mal. Also könnte ich mit der Gründung einer GbR der Umsatzsteuerpflicht entgehen. Ginge das auch mit einer Kapitalgesellschaft? Ich liebäugele mit einer Limited.
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blakki Brumm, brumm, ...
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden
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(#1598868) Verfasst am: 13.01.2011, 11:48 Titel: |
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Malone hat folgendes geschrieben: | Jo danke schon mal. Also könnte ich mit der Gründung einer GbR der Umsatzsteuerpflicht entgehen. Ginge das auch mit einer Kapitalgesellschaft? Ich liebäugele mit einer Limited. |
Das Umsatzsteuergesetz definiert den Unternehmensbegriff anders, als er landläufig verstanden wird.
So umfasst das umsteuerliche Unternehmen alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die eine Person macht.
Bestes Beispiel ist der Unternehmer, der eine Gaststätte, eine Metzgerei und eine Kfz-Werkstatt besitzt.
Er fertigt für jedes dieser Unternmehmen eine gesonderte Bilanz, jedes dieser Unternehmen zahlt seine eigenen Beitrage an die Handwerkskammer bzw. Berufsgenossenschaft und jedes Unternehmen ist für sich einzeln gewerbesteuerpflichtig.
Die Umsatzsteuer weicht ab, hier werden alle Umsätze in eine einzige Umsatzsteuererklärung intergriert und beim zuständigen Finanzamt gemeldet.
Dazu gehören auch Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH oder Limited, wenn du mehr als 50 % der Anteile besitzt.
Dann wird diese Beteiligung als Teil deines umsatzsteuerlichen Unternehmens angesehen und bei dir in den bereits bestehenden freiberuflichen Betrieb integriert.
(Übrigens wurde ich dir für die neue Firma an einer Limited abraten, da diese sehr viel Bürokratismus mit sich bringt und die jährlichen Meldungen nach England teuer sind. Mache statt dessen besser eine UG nach deutschen Recht, die bringt viel weniger Probleme mit sich und kosten bei der Gründung auch nur ca. EUR 60,00 beim Notar)
_________________ Hubraum statt Spoiler.
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blakki Brumm, brumm, ...
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden
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(#1598874) Verfasst am: 13.01.2011, 11:54 Titel: |
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Ach ja, habe ich vergesssen:
Eine GbR begründet in der Regel ein eigenes umsatzsteuerliche Unternehmen und ist für sich umsatzsteuerpflichtig.
Eine Ausnahme wäre, wenn du mit einem Partner mehrere GbR hast und die Beteiligungs-verhältnisse bei allen GbRs identisch wären, dann würde auch die Zusammenrechnung zu einen einzigen umsatzsteuerlichen Gebilde erfolgen.
_________________ Hubraum statt Spoiler.
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