Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Rechtsfrage Existenzgründung / Rechtsform / Umsatzsteuer

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Malone
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#1598010) Verfasst am: 10.01.2011, 21:40    Titel: Rechtsfrage Existenzgründung / Rechtsform / Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid. Mit Ars Regendi bin ich mit einem Partner in einer GbR, mit Politicaltest ebenfalls aber mit einem anderen Partner. Als Bewerbungs- und Rätselautor arbeite ich freiberuflich. Jetzt möchte ich einen Spieleverlag gründen und würde dabei gerne aus Wettbewerbsgründen auf die Umsatzsteuerpflicht verzichten. Mit Ars und als freiberuflicher Autor bin ich aber bereits umsatzsteuerpflichtig. Also kurzum, als Kleinunternehmer kann man ja bei weniger als ca. 17.000 Euro Umsatz im Jahr auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten. Zähle ich da als Person als Kleinunternehmer, und damit alle Unternehmungen zusammen, oder ist jedes Unternehmen einzeln zu betrachten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1598030) Verfasst am: 10.01.2011, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe keine Ahnung, aber vielleicht hat Wiki ja Recht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_%28Deutschland%29#Umsatzsteuer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1598037) Verfasst am: 10.01.2011, 23:27    Titel: Re: Rechtsfrage Existenzgründung / Rechtsform / Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid. Mit Ars Regendi bin ich mit einem Partner in einer GbR, mit Politicaltest ebenfalls aber mit einem anderen Partner. Als Bewerbungs- und Rätselautor arbeite ich freiberuflich. Jetzt möchte ich einen Spieleverlag gründen und würde dabei gerne aus Wettbewerbsgründen auf die Umsatzsteuerpflicht verzichten. Mit Ars und als freiberuflicher Autor bin ich aber bereits umsatzsteuerpflichtig. Also kurzum, als Kleinunternehmer kann man ja bei weniger als ca. 17.000 Euro Umsatz im Jahr auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten. Zähle ich da als Person als Kleinunternehmer, und damit alle Unternehmungen zusammen, oder ist jedes Unternehmen einzeln zu betrachten?


Ich bin mit 7 angemeldeten Gewerben als Einzelunternehmer unterwegs.
Laut Aussage meines Steuerfuzzis ist das ``ein Topf´´.
Da 2 Gewerbe Handwerksrollenpflichtig sind, zahle ich auch Beiträge an die Handwerkskammer.
.......aber auch bloß, weil die schneller waren.
Sonst würde ich Beiträge an die IHK für die anderen Gewerbe zahlen.
Keine Ahnung, ob es für dich da nen Schlupfloch gibt.
Was du brauchst, ist nen guter Buchhalter, die meisten Steuerberater werden dir da nicht helfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
blakki
Brumm, brumm, ...



Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden

Beitrag(#1598182) Verfasst am: 11.01.2011, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Malone,

Ars Regendi und Politicaltest gelten hinsiuchtlich der Umsatzsteuer jeweils als ein Unternehmen.

Mit der freiberuflichen Tätigkeit besteht ebenfalls ein umsatzsteuerliches Unternehmen.

Wenn du Alleininhaber des frreiberuflichen Unternehmens und des neuen Spielverlags bist, rechnet das Finanzamt diese beide Unternehmen zusammen (nur bei Umsatzsteuer), folglich ist auch der Spielverlag umsatzsteuerpflichtig.

Wenn du das nicht willst, bleibt nur der Ausweg, den Spieleverlag mit einem Partner als GbR zu gründen.

Wenn du dazu Fragen hast, kannst du mich per PN anfunken.
_________________
Hubraum statt Spoiler.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Malone
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#1598353) Verfasst am: 11.01.2011, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Jo danke schon mal. Also könnte ich mit der Gründung einer GbR der Umsatzsteuerpflicht entgehen. Ginge das auch mit einer Kapitalgesellschaft? Ich liebäugele mit einer Limited.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
blakki
Brumm, brumm, ...



Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden

Beitrag(#1598868) Verfasst am: 13.01.2011, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Jo danke schon mal. Also könnte ich mit der Gründung einer GbR der Umsatzsteuerpflicht entgehen. Ginge das auch mit einer Kapitalgesellschaft? Ich liebäugele mit einer Limited.


Das Umsatzsteuergesetz definiert den Unternehmensbegriff anders, als er landläufig verstanden wird.

So umfasst das umsteuerliche Unternehmen alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die eine Person macht.

Bestes Beispiel ist der Unternehmer, der eine Gaststätte, eine Metzgerei und eine Kfz-Werkstatt besitzt.
Er fertigt für jedes dieser Unternmehmen eine gesonderte Bilanz, jedes dieser Unternehmen zahlt seine eigenen Beitrage an die Handwerkskammer bzw. Berufsgenossenschaft und jedes Unternehmen ist für sich einzeln gewerbesteuerpflichtig.

Die Umsatzsteuer weicht ab, hier werden alle Umsätze in eine einzige Umsatzsteuererklärung intergriert und beim zuständigen Finanzamt gemeldet.

Dazu gehören auch Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH oder Limited, wenn du mehr als 50 % der Anteile besitzt.
Dann wird diese Beteiligung als Teil deines umsatzsteuerlichen Unternehmens angesehen und bei dir in den bereits bestehenden freiberuflichen Betrieb integriert.

(Übrigens wurde ich dir für die neue Firma an einer Limited abraten, da diese sehr viel Bürokratismus mit sich bringt und die jährlichen Meldungen nach England teuer sind. Mache statt dessen besser eine UG nach deutschen Recht, die bringt viel weniger Probleme mit sich und kosten bei der Gründung auch nur ca. EUR 60,00 beim Notar)
_________________
Hubraum statt Spoiler.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
blakki
Brumm, brumm, ...



Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden

Beitrag(#1598874) Verfasst am: 13.01.2011, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja, habe ich vergesssen:

Eine GbR begründet in der Regel ein eigenes umsatzsteuerliche Unternehmen und ist für sich umsatzsteuerpflichtig.

Eine Ausnahme wäre, wenn du mit einem Partner mehrere GbR hast und die Beteiligungs-verhältnisse bei allen GbRs identisch wären, dann würde auch die Zusammenrechnung zu einen einzigen umsatzsteuerlichen Gebilde erfolgen.
_________________
Hubraum statt Spoiler.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group