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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1654265) Verfasst am: 27.06.2011, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

so gilt für beleidigungen ("Misterfritz ist ein Arschloch" :facepalm: ), dass sie durch die meinungsfreiheit abgesichert sind,

Sind sie nicht.


ah. sorry, mein fehler!
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1654286) Verfasst am: 27.06.2011, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Um mal wieder zum Thema zu kommen:

Stefan Gärtner über SPON


Jo, so schauts aus.
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26379
Wohnort: München

Beitrag(#1654464) Verfasst am: 27.06.2011, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Um mal wieder zum Thema zu kommen:

Stefan Gärtner über SPON


Jo, so schauts aus.


Genau. Wollte ich gerade hier posten... ich les aber trotzdem weiterhin Spon zwinkern
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1654499) Verfasst am: 27.06.2011, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Die Priorisierung der Meinungsfreiheit vor den Grundrechten sendet ein falsches Signal.


Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht.



Solange sie nicht mit den Grundrechten anderer Leute kollidiert.


Die Meinungsfreiheit ist immer ein Grundrecht, auch wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Je nach Abwägung ist dann ein Recht höherwertiger, aber es bleiben Grundrechte. Mit den Augen rollen



So gesehen wurde Evilbert fuer 7 Tage gesperrt, bloss weil er ein Grundrecht ausgeuebt hat. zwinkern
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1654514) Verfasst am: 27.06.2011, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1654516) Verfasst am: 27.06.2011, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1654549) Verfasst am: 28.06.2011, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Trotzdem ist es kein Grundrecht, Dich "Arschloch" nennen zu duerfen. Jedenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland. In Holland mag das im Lichte der aktuellen Rechtssprechung jetzt anders sein.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1654554) Verfasst am: 28.06.2011, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Trotzdem ist es kein Grundrecht, Dich "Arschloch" nennen zu duerfen. Jedenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland. In Holland mag das im Lichte der aktuellen Rechtssprechung jetzt anders sein.


Die Nutzung des Begriffes Grundrecht, wie Du ihn betreibst, erscheint mir unsinnig. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, einzelne Meinungsäußerungen sind selber nicht Grundrecht oder nicht, sondern fallen unter das Grundrecht oder nicht, andernfalls bringt man hier erheblich Ebenen durcheinander. Die Meinungsfreiheit ist aber zudem kein uneingeschränktes Grundrecht, das heißt, dass Äußerungen, die zwar Meinungen sind, und somit unter die Meinungsfreiheit fallen, dennoch verboten sein können. Sie fallen aber immer noch unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Ein Gesetz, welches das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt, muss sich darin begründen, dass die Einschränkung des Grundrechtes durch den Schutz anderer Grundrechte gerechtfertigt ist (überhaupt ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit nur per Gesetz und nicht per Gerichtsentschluss möglich!). Es geht hier also immer um Abwägungen zwischen Grundrechten und es ist nicht so, als wäre ein "unterliegendes" Grundrecht plötzlich in diesem Moment kein Grundrecht mehr...
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#1654572) Verfasst am: 28.06.2011, 06:08    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:


So gesehen wurde Evilbert fuer 7 Tage gesperrt, bloss weil er ein Grundrecht ausgeuebt hat. zwinkern


Nein. Es ist kein Grundrecht, in einem Forum seiner Wahl schreiben zu dürfen. Aber es ist ein Grundrecht, ein Forum zu betreiben.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1654578) Verfasst am: 28.06.2011, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Ich finde deine Einschätzungen manchmal sehr pragmatisch, im vorliegenden Fall jedoch bin ich froh, dass es nicht nach deiner Meinung geht.
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1654582) Verfasst am: 28.06.2011, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:


So gesehen wurde Evilbert fuer 7 Tage gesperrt, bloss weil er ein Grundrecht ausgeuebt hat. zwinkern


Nein. Es ist kein Grundrecht, in einem Forum seiner Wahl schreiben zu dürfen. Aber es ist ein Grundrecht, ein Forum zu betreiben.


Wie lange noch?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1654637) Verfasst am: 28.06.2011, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Trotzdem ist es kein Grundrecht, Dich "Arschloch" nennen zu duerfen. Jedenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland. In Holland mag das im Lichte der aktuellen Rechtssprechung jetzt anders sein.


Die Nutzung des Begriffes Grundrecht, wie Du ihn betreibst, erscheint mir unsinnig. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, einzelne Meinungsäußerungen sind selber nicht Grundrecht oder nicht, sondern fallen unter das Grundrecht oder nicht, andernfalls bringt man hier erheblich Ebenen durcheinander. Die Meinungsfreiheit ist aber zudem kein uneingeschränktes Grundrecht, das heißt, dass Äußerungen, die zwar Meinungen sind, und somit unter die Meinungsfreiheit fallen, dennoch verboten sein können. Sie fallen aber immer noch unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Ein Gesetz, welches das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt, muss sich darin begründen, dass die Einschränkung des Grundrechtes durch den Schutz anderer Grundrechte gerechtfertigt ist (überhaupt ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit nur per Gesetz und nicht per Gerichtsentschluss möglich!). Es geht hier also immer um Abwägungen zwischen Grundrechten und es ist nicht so, als wäre ein "unterliegendes" Grundrecht plötzlich in diesem Moment kein Grundrecht mehr...

bravo
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1654649) Verfasst am: 28.06.2011, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Ich finde deine Einschätzungen manchmal sehr pragmatisch, im vorliegenden Fall jedoch bin ich froh, dass es nicht nach deiner Meinung geht.

Die geltende deutsche Rechtsprechung widerspricht dieser Meinung nicht.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1654650) Verfasst am: 28.06.2011, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Trotzdem ist es kein Grundrecht, Dich "Arschloch" nennen zu duerfen. Jedenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland.

Doch ist es wohl.
Allerdings ein, dass weniger stark wiegt, als mein ebenfalls ein Grundrecht darstellendes allgemeines Persönlichkeitsrecht.
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1654651) Verfasst am: 28.06.2011, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Ich finde deine Einschätzungen manchmal sehr pragmatisch, im vorliegenden Fall jedoch bin ich froh, dass es nicht nach deiner Meinung geht.

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Wer hat eigentlich diese Juristen erschaffen? haben die überhaupt Bewusstsein?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21801

Beitrag(#1654653) Verfasst am: 28.06.2011, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Ich finde deine Einschätzungen manchmal sehr pragmatisch, im vorliegenden Fall jedoch bin ich froh, dass es nicht nach deiner Meinung geht.

Die geltende deutsche Rechtsprechung widerspricht dieser Meinung nicht.


Wer hat eigentlich diese Juristen erschaffen? haben die überhaupt Bewusstsein?

Wieso?
Ich finde es unmittelbar einleuchtend, dass "Arschloch" eine Meinungsäußerung ist.
Wenn auch eine, bei der das Grundrecht auf freie Mweinungsäußerung mit anderen Grundrechten kollidiert, wie Xama es darstellt.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1654654) Verfasst am: 28.06.2011, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mag mal jemand den ganzen OT-Quatsch abtrennen?
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1654656) Verfasst am: 28.06.2011, 13:12    Titel: Aufforderung <> Meinung Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Ich finde deine Einschätzungen manchmal sehr pragmatisch, im vorliegenden Fall jedoch bin ich froh, dass es nicht nach deiner Meinung geht.

Die geltende deutsche Rechtsprechung widerspricht dieser Meinung nicht.


Wer hat eigentlich diese Juristen erschaffen? haben die überhaupt Bewusstsein?

Wieso?
Ich finde es unmittelbar einleuchtend, dass "Arschloch" eine Meinungsäußerung ist.
Wenn auch eine, bei der das Grundrecht auf freie Mweinungsäußerung mit anderen Grundrechten kollidiert, wie Xama es darstellt.


Na ja, Juristen mit ihren ewigen Abwägeschemata. Mehr können die doch nicht.

Ich weiß nicht, was an der Aussage "Alle Moslems raus" eine Meinung sein soll. Es ist eine Aufforderung. Und die ist durch keinerlei Grundrecht gedeckt.

Defätist hat folgendes geschrieben:
@-MEM-:
Zu diesem blöden Filmchen teile ich die Meinung von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon:
Zitat:
UN-Gereralsekretär Ban Ki-moon forderte die Verbreitung des Films zu unterbinden. Verhetzung und Aufforderung zur Gewalt seien nicht eine Frage der freien Meinungsäußerung.

http://www.reuters.com/article/2008/03/28/us-dutch-islam-film-un-idUSN2844232220080328

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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1654671) Verfasst am: 28.06.2011, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat.

Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils.


Ich finde deine Einschätzungen manchmal sehr pragmatisch, im vorliegenden Fall jedoch bin ich froh, dass es nicht nach deiner Meinung geht.

Die geltende deutsche Rechtsprechung widerspricht dieser Meinung nicht.


Auch eine geäußerte beleidigende Meinung ist eine Beleidigung. Und Beleidigungen werden nun mal nicht als Meinung vom Grundsatz der Meinungsfreiheit abgedeckt. Soll heißen, dass es zwar deine Meinung sein kann, dass ich bspw. ein A***loch bin, du sie aber nicht äußern solltest, weil sie eine Beleidigung darstellt und für dich rechtliche Folgen haben kann. Und darum geht es hier doch bei der ganzen Korinthenkackerei, oder nicht?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1654685) Verfasst am: 28.06.2011, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

(Ich möchte daran erinnern, dass es hier ursprünglich darum ging, dass die Meinungsfreiheit nicht über den Grundrechten stehen solle, woraufhin deutlich gemacht wurde, dass die Meinungsfreiheit eben auch ein Grundrecht ist.)

Es geht bei dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht um ein eng verstandenen Begriff von Meinung (sonst könnte man beispielsweise jedes als Wissen atributierte Aussage nicht darunter fassen). Nicht ohne Grund wird auch von Redefreiheit gesprochen.

Defätist hat folgendes geschrieben:
Auch eine geäußerte beleidigende Meinung ist eine Beleidigung. Und Beleidigungen werden nun mal nicht als Meinung vom Grundsatz der Meinungsfreiheit abgedeckt. Soll heißen, dass es zwar deine Meinung sein kann, dass ich bspw. ein A***loch bin, du sie aber nicht äußern solltest, weil sie eine Beleidigung darstellt und für dich rechtliche Folgen haben kann. Und darum geht es hier doch bei der ganzen Korinthenkackerei, oder nicht?


Nein, es geht auch darum, dass man Grundrechtsabwägungen nicht einfach mit Umdefinitionen aus dem Weg gehen sollte.

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, was an der Aussage "Alle Moslems raus" eine Meinung sein soll. Es ist eine Aufforderung. Und die ist durch keinerlei Grundrecht gedeckt.


Es ist wie gesagt sehr problematisch, Meinung hier so eng zu definieren, was für Dich auch daran klar sein sollte, dass Du dir sicherlich politische (Auf)forderungen vorstellen kannst, die Du gerne äußern können möchtest und das geschützt sehen möchtest. Ob "Alle Moslems raus" nun schon eine Verletzung höherwertiger Grundrechte ist, kann man diskutieren, soweit ich weiß ging es im Urteil darum aber überhaupt nicht. Auf jeden Fall ist deine Sichtweise oder zumindest deine Formulierung aber aufs Schärfste abzulehnen, dass die Meinungsfreiheit kein menschliches Grundrecht sei! Das ist nicht nur faktisch falsch, es ist auch höchst problematisch, weil man dann Meinungen nahezu beliebig verbieten kann. Nicht nur sollten die Grundrechte selber auch immer diskutierbar sein (nicht zwangsläufig änderbar), sondern vor allem könnte man sonst jede Form von Religionskritik oder Kritik an der Familie und Ehe verbieten.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1654687) Verfasst am: 28.06.2011, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
(Ich möchte daran erinnern, dass es hier ursprünglich darum ging, dass die Meinungsfreiheit nicht über den Grundrechten stehen solle, woraufhin deutlich gemacht wurde, dass die Meinungsfreiheit eben auch ein Grundrecht ist.)


Es geht aber auch darum, dass Meinungsfreiheit eben nicht losgelöst von allen anderen Rechtsgürtern Bestand hat, sondern in klaren rechtlichen Normen und eben auch Abgrenzungen definiert ist.

Wie diese Normen und Abgrenzungen jeweils im Einzelfall abgewogen, ausgelegt, umgedeutet oder umgangen werden, steht wieder auf einem anderen Blatt, wird hier aber auch diskutiert. Klar kann man Grundrechte diskutieren, jedoch sollte man sich dabei im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen, wenn man nicht als (jeder setze hier die Richtung ein die im passe)-Populist gelten möchte.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1654693) Verfasst am: 28.06.2011, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist.
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1654694) Verfasst am: 28.06.2011, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist.

Ja, wenn du es auf deiner Hauswand machst, sonst bleibt es Sachbeschädigung.
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es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1654696) Verfasst am: 28.06.2011, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist.

Ja, wenn du es auf deiner Hauswand machst, sonst bleibt es Sachbeschädigung.

Ist Xamo so schwer zu verstehen? Mit den Augen rollen
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1654704) Verfasst am: 28.06.2011, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist.

Ja, wenn du es auf deiner Hauswand machst, sonst bleibt es Sachbeschädigung.

Und eine Ausübung des Grundrechts auf Kunstfreiheit.
Es geht doch gerade darum, dass sich dies nicht ausschließt.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1654711) Verfasst am: 28.06.2011, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist.


Aber Grundrechte sind nicht beliebig einschränkbar, sondern müssen in ihrem Kern erhalten bleiben. Müssen nicht sogar immer andere Grundrechte mit hereinspielen (oder explizite Schranken im GG), um Grundrechte einschränken zu können? Da war ich mir jetzt nicht mehr genau sicher.
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Beiträge: 10333
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Beitrag(#1654728) Verfasst am: 28.06.2011, 19:23    Titel: Kulturzeit gucken auf 3-Sat Antworten mit Zitat

Aktuell
Kulturzeit gucken auf 3-Sat, behandelt das Thema

gibts auch in der Mediathek
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1654732) Verfasst am: 28.06.2011, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist.


Aber Grundrechte sind nicht beliebig einschränkbar, sondern müssen in ihrem Kern erhalten bleiben. Müssen nicht sogar immer andere Grundrechte mit hereinspielen (oder explizite Schranken im GG), um Grundrechte einschränken zu können? Da war ich mir jetzt nicht mehr genau sicher.

Das kommt auf das Grundrecht an. Die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 I ist zum Beispiel sehr leicht einschränkbar. Ansonsten müssen natürlich Interessen betroffen sein, die die jeweilige Einschränkung vertretbar erscheinen lassen. Das ist aber unmöglich pauschal zu beantworten.
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Beitrag(#1654975) Verfasst am: 29.06.2011, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist.


Das ist wieder ein komplett anderer Sektor. Ebenso wie bei der Handlungsfreiheit. Warum bringst du solche irreführenden Vergleiche?

Hier geht es um Meinungsfreiheit, wie dieses Grundrecht eingeschränkt wird, wie Meinung definiert ist, welche Meinung im Sinne der Definition Meinung, jedoch nicht mehr von diesem Grundrecht der freien Meinungsäußerung abgedeckt ist.

Die Abgrenzungen per Gesetz sind bei Kunst und Handlung doch völlig anders definiert.
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Beitrag(#1657175) Verfasst am: 04.07.2011, 22:26    Titel: Unregelmäßigkeiten stürzen "Netzwerk Recherche" und Gründer Leif in di Antworten mit Zitat

Quelle: WK, vom 04.07.2011

Unregelmäßigkeiten stürzen "Netzwerk Recherche" und Gründer Leif in die Krise

Zitat:
Tina Groll, junge Journalistin bei „Zeit online“, ist am Boden zerstört. „Wir haben immer gelernt, als Journalisten Haltung zu zeigen, jetzt das...“, sagt sie. „Eine Katastrophe.“ Zwei Jahre lang gehörte sie dem Vorstand von „Netzwerk Recherche“ (nr) an, ein Zusammenschluss von mehr als 500 Journalisten. Wegen Unregelmäßigkeiten in den Finanzen trat der Vorstand vor wenigen Tagen zurück, mit ihm auch der Vorsitzende Thomas Leif, Chefreporter des SWR.
(...)

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