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Petition: Religionsfreiheit in Versmold

 
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1756984) Verfasst am: 02.06.2012, 23:04    Titel: Petition: Religionsfreiheit in Versmold Antworten mit Zitat

http://openpetition.de/petition/zeichnen_formular/religionsfreiheit-auch-in-versmold

Versmold ist eine Kleinstadt im Kreis Gütersloh im Münsterland. Die Stadt hat zwei Schulen, die jetzt zusammengelegt werden sollen: Eine städtische und eine "christliche". Die christliche Schule soll dabei die Leitung der neuen Sekundarschule übernehmen und weigert sich, Alternativen zum Religionsunterricht anzubieten. Stadt und Politik halten das Problem für nicht weiter wichtig und erst recht kein Hindernis zur Einrichtung der schönen Sekundarschule.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6444
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1757170) Verfasst am: 04.06.2012, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

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Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1757262) Verfasst am: 05.06.2012, 15:30    Titel: Re: Petition: Religionsfreiheit in Versmold Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
http://openpetition.de/petition/zeichnen_formular/religionsfreiheit-auch-in-versmold


*Gefällt mir*

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/atheisten-gottlose-fordern-moral-monopol-der-kirche-heraus-a-835692.html

*Gefällt mir* auch.
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Ottaviani
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1893
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Beitrag(#1757416) Verfasst am: 06.06.2012, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es da keine Gesetzlichen vorschriften inm zu 85% katholischen Österreich ist so etwas unmöglich
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
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Beitrag(#1757823) Verfasst am: 07.06.2012, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ottaviani hat folgendes geschrieben:
gibt es da keine Gesetzlichen vorschriften inm zu 85% katholischen Österreich ist so etwas unmöglich
In NRW eigentlich auch, aber offenbar ist das CJD offiziell kein kirchlicher Träger.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Ottaviani
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1893
Wohnort: Wien

Beitrag(#1758004) Verfasst am: 08.06.2012, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

das ist doch grotesk
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21801

Beitrag(#1758007) Verfasst am: 08.06.2012, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ottaviani hat folgendes geschrieben:
gibt es da keine Gesetzlichen vorschriften inm zu 85% katholischen Österreich ist so etwas unmöglich
In NRW eigentlich auch, aber offenbar ist das CJD offiziell kein kirchlicher Träger.

Hmm ... kannst du die gesetzlichen Vorschriften nennen? Ich habe auf die Schnelle nichts gefunden, inwiefern die Genehmigung einer Ersatzschule mit der Erreichbarkeit einer öffentlichen Schule zusammenhängt.
Dass das CJD ein, wenn vielleicht auch nicht kirchlicher, aber konfessionell gebundener Träger ist, ist doch eigentlich offensichtlich.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1758035) Verfasst am: 08.06.2012, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ottaviani hat folgendes geschrieben:
gibt es da keine Gesetzlichen vorschriften inm zu 85% katholischen Österreich ist so etwas unmöglich
In NRW eigentlich auch, aber offenbar ist das CJD offiziell kein kirchlicher Träger.

Hmm ... kannst du die gesetzlichen Vorschriften nennen? Ich habe auf die Schnelle nichts gefunden, inwiefern die Genehmigung einer Ersatzschule mit der Erreichbarkeit einer öffentlichen Schule zusammenhängt.
Dass das CJD ein, wenn vielleicht auch nicht kirchlicher, aber konfessionell gebundener Träger ist, ist doch eigentlich offensichtlich.
Hmm, ich sehe grade, der Paragraph, den ich im Kopf (§28 SchulG NRW) hatte und der das Vorhandensein einer Gemeinschaftsschule (was die Auflösung der einzigen G-Schule eines Ortes zugunsten einer konfessionellen in der Praxis verhindert) vorschreibt gilt nur für Hauptschulen, für Sekundarschulen finde ich tatsächlich nichts.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21801

Beitrag(#1758039) Verfasst am: 08.06.2012, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ottaviani hat folgendes geschrieben:
gibt es da keine Gesetzlichen vorschriften inm zu 85% katholischen Österreich ist so etwas unmöglich
In NRW eigentlich auch, aber offenbar ist das CJD offiziell kein kirchlicher Träger.

Hmm ... kannst du die gesetzlichen Vorschriften nennen? Ich habe auf die Schnelle nichts gefunden, inwiefern die Genehmigung einer Ersatzschule mit der Erreichbarkeit einer öffentlichen Schule zusammenhängt.
Dass das CJD ein, wenn vielleicht auch nicht kirchlicher, aber konfessionell gebundener Träger ist, ist doch eigentlich offensichtlich.
Hmm, ich sehe grade, der Paragraph, den ich im Kopf (§28 SchulG NRW) hatte und der das Vorhandensein einer Gemeinschaftsschule (was die Auflösung der einzigen G-Schule eines Ortes zugunsten einer konfessionellen in der Praxis verhindert) vorschreibt gilt nur für Hauptschulen, für Sekundarschulen finde ich tatsächlich nichts.

Er gilt vor allem nur für staatliche Konfessionschulen. Da es diese aber sowieso nur bei Grund- und Hauptschulen gibt, kannst du dazu bezüglich von Sekundarschulen gar nichts finden.
Hier geht es ja aber sowieso um Ersatzschulen, im konkreten Fall also Konfessionsschulen in nicht-staatlicher Trägerschaft. Vorschriften dazu, wie gut eine staatliche Schule erreichbar sein muss, damit eine Ersatzschule genehmigt werden kann, gibt es m.W. nicht. Es handelt sich also wohl um eine politische Entscheidung, nicht eine juristische.
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