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AfD
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#2041296) Verfasst am: 26.01.2016, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:


Art. 16a GG gesteht dem Staat das Recht zu, Asylbeantragende aus vom Staat definierten sicheren Drittländern dorthin abzuschieben. Art. 16a GG verpflichtet den Staat aber nicht dazu! Wenn der Staat also Asylbewerber nicht abschiebt obwohl er es gemäß Art 16 a GG könnte, sondern eine (un)befristet Duldung erlaubt, kann er das. Es steht NIRGENDS im Art. 16 GG (egal welcher Absatz oder Satz) drin, dass der Staat das machen MUSS! Daher ist es absolut rechtskonform, wenn ein Staat beschließt, dass er eben nicht nach Art. 16 GG abschiebt. Das scheinen etliche bisher nicht in Betracht gezogen zu haben. Der Staat kann, muss aber nicht abschieben!

Ich lese in Art.16a

Zitat:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.


und das heisst, dass nicht einmal Asyl in Deutschland beantragt werden dürfte. Oder wo liege ich falsch?
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2041297) Verfasst am: 26.01.2016, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:

Der Staat kann, muss aber nicht abschieben!


Die 1,1 Millionen Migranten, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, können sich nach Art 16a Absatz 2 des Grundgesetzes nicht auf das Asylrecht berufen. Das ist auch extra nochmal im Asylgesetz geregelt.

Asylgesetz § 26a

"(1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt."

Warum lässt die Bundesregierung Millionen von Ausländern aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland, obwohl von vornherein klar ist, dass es KEINE Asylberechtigten sind?

Es geht hier nicht um Asyl und nicht um "Flüchtlinge". Frau Merkel meint, sie müsste "Mutter Theresa" spielen und lässt Millionen arabische Männer durch etliche sichere Drittstaaten hindurch nach Deutschland einreisen, obwohl diese nach geltendem deutschen Recht eindeutig KEIN Recht auf Asyl haben.

Die AfD hat schon vor über einem Jahr gefordert:

- Europäische Aussengrenze schliessen
- Wenn das nicht möglich ist, nationale Aussengrenze schliessen
- Migranten ohne Aussicht als Asylbewerber anerkannt zu werden sofort wieder abschieben
- Den Kriegsflüchtlingen heimatnahe Hilfe zukommen lassen, also in den Flüchtlingslagern in der Türkei, im Libanon und so weiter.

Genau das fordert die CSU übrigens heute auch, allerdings ein Jahr zu spät.

Die AfD wird von linken Hetzern als "Nazis" und als angebliche Verfassungsfeinde dargestellt, obwohl das, was die AfD fordert nichts anderes ist als die konsequente Umsetzungen geltenden deutschen Recht, das von den Altparteien mit Füßen getreten wird. [/quote]
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Hebart
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Anmeldungsdatum: 09.12.2015
Beiträge: 431

Beitrag(#2041299) Verfasst am: 26.01.2016, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:

Es würde vollkommen ausreichen das geltendes Recht und Gesetz, vorallem das Grundgesetz endlich wieder konsequent durchzusetzen. ...

Da bin ich mit aller Konsequenz bei dir. Schon, weil dann auf öffentlich krakeelende Feinde der FDGO, wie die Storch und ihre Claqeure, hierzulande ganz harte Zeiten zukämen ...
Das Kleingedruckte Lachen

Was konkret rechtfertigt diese Beurteilung? Oder anders formuliert: könntest du diese alberne Unterstellungen lassen?


Konkret:

von Storch und Co. behaupten immer wieder, dass Merkel und die Regierung/die Regierenden gegen Art. 16 a GG verstoßen. Zusammen mit Aussagen wie "Volksverräter" usw.

So gesehen doch eigentlich Verleumdung bzw. irgendwas mit Falschbeschuldigung oder so. Aber zumindest irgendwas, was man strafrechtlich belangen könnte Smilie Vor allem, da ja z. B. die Störchin Jura studiert zu haben scheint. Also eben nicht irgend ein Dörfdödel ist, der keine Ahnung hat, sondern sozusagen vom Fach ist.

Ich halte einen Verstoß gegen Art. 16a und das damit verbundene einfache recht auch für durchaus vertretbar. Eine Meinungsäußerung wie „vollksverräter" über einen Bundeskanzler ist zweifellos von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wo ist also diese Verleumdung?


Art. 16a GG gesteht dem Staat das Recht zu, Asylbeantragende aus vom Staat definierten sicheren Drittländern dorthin abzuschieben. Art. 16a GG verpflichtet den Staat aber nicht dazu! Wenn der Staat also Asylbewerber nicht abschiebt obwohl er es gemäß Art 16 a GG könnte, sondern eine (un)befristet Duldung erlaubt, kann er das. Es steht NIRGENDS im Art. 16 GG (egal welcher Absatz oder Satz) drin, dass der Staat das machen MUSS! Daher ist es absolut rechtskonform, wenn ein Staat beschließt, dass er eben nicht nach Art. 16 GG abschiebt. Das scheinen etliche bisher nicht in Betracht gezogen zu haben. Der Staat kann, muss aber nicht abschieben!

Die Verleumdung bezieht sich darauf, dass fälschlicherweise behauptet wird, dass der Staat sich eben wegen Art. 16 GG nicht rechtskonform verhält bzw. dagegen verstößt.

Des weitern finde ich es äußerst grenzwertig - vielleicht auch justiziabel, sofern von "gelernten Juristen" wie z. B. von von Storch öffentlich geäußert - wenn da bewusst(?) eine Vermischung/Vertauschung von Asylsuchenden (Art. 16 GG) mit (Bürger)Kriegsflüchtlingen (Genfer Konvention) stattfindet. Denn Artikel 16 GG trifft auf Asylsuchende zu, aber nicht auf (Bürger)Kriegsflüchtlinge gemäß Genfer Flüchtlingskonvention.

Die "Kannbestimmung", die sich da als Lösung des Rechtsdilemmas eröffnet, soll vom Wesen her allerdings Härtefallentscheidungen bzw. Ermessensspielraum ermöglichen. Wenn nicht mal Namen bei der Einreise registriert werden, hat das nichts mehr mit dem Sinn dieses Gesetzestextes zu tun. So sehe ich das jedenfalls.

Zum anderen, wer ist der Staat? Wurde die derzeit gängige Praxis durch den *Staat* denn gebilligt? Wo ist das Bundestagsvotum, welches die "Kannbestimmung" als rechtmäßige Entscheidung des *Staates* legitimiert hat? Oder besteht der *Staat* heutzutage nur noch aus Merkel?
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2041300) Verfasst am: 26.01.2016, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:


Art. 16a GG gesteht dem Staat das Recht zu, Asylbeantragende aus vom Staat definierten sicheren Drittländern dorthin abzuschieben. Art. 16a GG verpflichtet den Staat aber nicht dazu! Wenn der Staat also Asylbewerber nicht abschiebt obwohl er es gemäß Art 16 a GG könnte, sondern eine (un)befristet Duldung erlaubt, kann er das. Es steht NIRGENDS im Art. 16 GG (egal welcher Absatz oder Satz) drin, dass der Staat das machen MUSS! Daher ist es absolut rechtskonform, wenn ein Staat beschließt, dass er eben nicht nach Art. 16 GG abschiebt. Das scheinen etliche bisher nicht in Betracht gezogen zu haben. Der Staat kann, muss aber nicht abschieben!

Ich lese in Art.16a

Zitat:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.


und das heisst, dass nicht einmal Asyl in Deutschland beantragt werden dürfte. Oder wo liege ich falsch?


Beantragen kann man, es muss aber nicht genehmigt und anerkannt werden.

Auch das vermisse ich in sachlichen Diskussionen.

Die Beantragung von Asyl wird in Art. 16 a GG gar nicht angesprochen. So eine Beantragung kann sozusagen komplett unabhängig von Art. 16 a GG geschehen. Es wird in Art. 16 a GG lediglich geregelt wie der Staat darauf reagieren kann (nicht muss!)
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2041304) Verfasst am: 26.01.2016, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Der Staat kann, muss aber nicht abschieben!


Die 1,1 Millionen Migranten, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, können sich nach Art 16a Absatz 2 des Grundgesetzes nicht auf das Asylrecht berufen. Das ist auch extra nochmal im Asylgesetz geregelt.

Asylgesetz § 26a

"(1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt."

Warum lässt die Bundesregierung Millionen von Ausländern aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland, obwohl von vornherein klar ist, dass es KEINE Asylberechtigten sind?

Es geht hier nicht um Asyl und nicht um "Flüchtlinge". Frau Merkel meint, sie müsste "Mutter Theresa" spielen und lässt Millionen arabische Männer durch etliche sichere Drittstaaten hindurch nach Deutschland einreisen, obwohl diese nach geltendem deutschen Recht eindeutig KEIN Recht auf Asyl haben.

Die AfD hat schon vor über einem Jahr gefordert:

- Europäische Aussengrenze schliessen
- Wenn das nicht möglich ist, nationale Aussengrenze schliessen
- Migranten ohne Aussicht als Asylbewerber anerkannt zu werden sofort wieder abschieben
- Den Kriegsflüchtlingen heimatnahe Hilfe zukommen lassen, also in den Flüchtlingslagern in der Türkei, im Libanon und so weiter.

Genau das fordert die CSU übrigens heute auch, allerdings ein Jahr zu spät.

Die AfD wird von linken Hetzern als "Nazis" und als angebliche Verfassungsfeinde dargestellt, obwohl das, was die AfD fordert nichts anderes ist als die konsequente Umsetzungen geltenden deutschen Recht, das von den Altparteien mit Füßen getreten wird.
[/quote]

Meine Fresse, schreibst du dir da wieder eine Scheiße zusammen!

Argh
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marram
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2041308) Verfasst am: 26.01.2016, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hebart hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:

Es würde vollkommen ausreichen das geltendes Recht und Gesetz, vorallem das Grundgesetz endlich wieder konsequent durchzusetzen. ...

Da bin ich mit aller Konsequenz bei dir. Schon, weil dann auf öffentlich krakeelende Feinde der FDGO, wie die Storch und ihre Claqeure, hierzulande ganz harte Zeiten zukämen ...
Das Kleingedruckte Lachen

Was konkret rechtfertigt diese Beurteilung? Oder anders formuliert: könntest du diese alberne Unterstellungen lassen?


Konkret:

von Storch und Co. behaupten immer wieder, dass Merkel und die Regierung/die Regierenden gegen Art. 16 a GG verstoßen. Zusammen mit Aussagen wie "Volksverräter" usw.

So gesehen doch eigentlich Verleumdung bzw. irgendwas mit Falschbeschuldigung oder so. Aber zumindest irgendwas, was man strafrechtlich belangen könnte Smilie Vor allem, da ja z. B. die Störchin Jura studiert zu haben scheint. Also eben nicht irgend ein Dörfdödel ist, der keine Ahnung hat, sondern sozusagen vom Fach ist.

Ich halte einen Verstoß gegen Art. 16a und das damit verbundene einfache recht auch für durchaus vertretbar. Eine Meinungsäußerung wie „vollksverräter" über einen Bundeskanzler ist zweifellos von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wo ist also diese Verleumdung?


Art. 16a GG gesteht dem Staat das Recht zu, Asylbeantragende aus vom Staat definierten sicheren Drittländern dorthin abzuschieben. Art. 16a GG verpflichtet den Staat aber nicht dazu! Wenn der Staat also Asylbewerber nicht abschiebt obwohl er es gemäß Art 16 a GG könnte, sondern eine (un)befristet Duldung erlaubt, kann er das. Es steht NIRGENDS im Art. 16 GG (egal welcher Absatz oder Satz) drin, dass der Staat das machen MUSS! Daher ist es absolut rechtskonform, wenn ein Staat beschließt, dass er eben nicht nach Art. 16 GG abschiebt. Das scheinen etliche bisher nicht in Betracht gezogen zu haben. Der Staat kann, muss aber nicht abschieben!

Die Verleumdung bezieht sich darauf, dass fälschlicherweise behauptet wird, dass der Staat sich eben wegen Art. 16 GG nicht rechtskonform verhält bzw. dagegen verstößt.

Des weitern finde ich es äußerst grenzwertig - vielleicht auch justiziabel, sofern von "gelernten Juristen" wie z. B. von von Storch öffentlich geäußert - wenn da bewusst(?) eine Vermischung/Vertauschung von Asylsuchenden (Art. 16 GG) mit (Bürger)Kriegsflüchtlingen (Genfer Konvention) stattfindet. Denn Artikel 16 GG trifft auf Asylsuchende zu, aber nicht auf (Bürger)Kriegsflüchtlinge gemäß Genfer Flüchtlingskonvention.

Die "Kannbestimmung", die sich da als Lösung des Rechtsdilemmas eröffnet, soll vom Wesen her allerdings Härtefallentscheidungen bzw. Ermessensspielraum ermöglichen. Wenn nicht mal Namen bei der Einreise registriert werden, hat das nichts mehr mit dem Sinn dieses Gesetzestextes zu tun. So sehe ich das jedenfalls.

Zum anderen, wer ist der Staat? Wurde die derzeit gängige Praxis durch den *Staat* denn gebilligt? Wo ist das Bundestagsvotum, welches die "Kannbestimmung" als rechtmäßige Entscheidung des *Staates* legitimiert hat? Oder besteht der *Staat* heutzutage nur noch aus Merkel?


"Der Saat" ist unter anderem durch den Föderalismus gekennzeichnet - siehe auch Bundesrat. Ein staatliches "Gremium", das immer dann etwas beeinflussen kann, wenn es die einzelnen Bundesländer betrifft. Interessant ist doch, dies ausgerechnet in der derzeitigen Flüchtlingssituation zutrifft. Und dennoch gab es bisher keine Sitzung des Bundesrates dazu. Selbst Bundesländer wie das CSU-regierte Bayern haben anscheinend vollkommen diese demokratische Mitbestimmungs-/Einflussmöglichkeit vergessen? Warum eigentlich?

Was spräche denn dagegen, dass die CSU eine Sitzung des Bundesrates beantragt und dort über die derzeitige Flüchtlingspolitik abstimmen lässt bzw. ihre Vorstellungen dazu zur Abstimmung bringt? Warum nutzt die CSU dieses garantiert-demokratische Grundrecht nicht? Warum reden die nur rum, machen aber nichts über den Bundesrat? Trauen die ihren diversen anderen Mitgliedern im Bundesrat nicht? Befürchten die da ne politische Watschn? Oder wollen die einfach nur rummosern, aber nicht realiter was (im Bundesrat) tun? Sprich: Geht's nur um Stimmungsmache oder um tatsächliches politisches egagement - eben auch via Bundesrat!

Und wer sagt denn, dass die "Kannbestimmung" nur auf (wenige?) Härtefallentscheidungen usw. gemünzt ist/war. Kann irgendwer mit Sicherheit behaupten, dass dies so gemeint war? Ich sehe hier einen immensen Interpretationsspielraum.
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2041313) Verfasst am: 26.01.2016, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Der Staat kann, muss aber nicht abschieben!


Die 1,1 Millionen Migranten, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, können sich nach Art 16a Absatz 2 des Grundgesetzes nicht auf das Asylrecht berufen. Das ist auch extra nochmal im Asylgesetz geregelt.

Asylgesetz § 26a

"(1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt."

Warum lässt die Bundesregierung Millionen von Ausländern aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland, obwohl von vornherein klar ist, dass es KEINE Asylberechtigten sind?

Es geht hier nicht um Asyl und nicht um "Flüchtlinge". Frau Merkel meint, sie müsste "Mutter Theresa" spielen und lässt Millionen arabische Männer durch etliche sichere Drittstaaten hindurch nach Deutschland einreisen, obwohl diese nach geltendem deutschen Recht eindeutig KEIN Recht auf Asyl haben.

Die AfD hat schon vor über einem Jahr gefordert:

- Europäische Aussengrenze schliessen
- Wenn das nicht möglich ist, nationale Aussengrenze schliessen
- Migranten ohne Aussicht als Asylbewerber anerkannt zu werden sofort wieder abschieben
- Den Kriegsflüchtlingen heimatnahe Hilfe zukommen lassen, also in den Flüchtlingslagern in der Türkei, im Libanon und so weiter.

Genau das fordert die CSU übrigens heute auch, allerdings ein Jahr zu spät.

Die AfD wird von linken Hetzern als "Nazis" und als angebliche Verfassungsfeinde dargestellt, obwohl das, was die AfD fordert nichts anderes ist als die konsequente Umsetzungen geltenden deutschen Recht, das von den Altparteien mit Füßen getreten wird.
[/quote]

Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Asylbeantragenden gemäß Art. 16 a GG und den (Bürger)Kriegsflüchtlingen gemäß Genfer Konvention? Oder etwas nicht?

Denn was für die eine "Gruppe" gilt, gilt nicht für die andere "Gruppe".

Ich empfehle in Fällen wie den Deinen ein Grundseminar a la VHS - zumindest als Einstieg in diesen Themenbereich:

"Flüchtlinge - Wer ist das und welche unterschiedlichen Flüchtlinge gibt es und welche unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen gibt es dazu in der BRD" zwinkern

Was haben Migranten mit Asyl gemäß Art. 16 GG zu tun?
Was haben (Bürgerkriegs)Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention mit Art. 16 GG zu tun?
usw.
Ich empfehle dir wirklich dringenst eine VHS-Grundkurs dazu zynisches Grinsen
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2041316) Verfasst am: 26.01.2016, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Der Staat kann, muss aber nicht abschieben!


Die 1,1 Millionen Migranten, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, können sich nach Art 16a Absatz 2 des Grundgesetzes nicht auf das Asylrecht berufen. Das ist auch extra nochmal im Asylgesetz geregelt.

Asylgesetz § 26a

"(1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt."

Warum lässt die Bundesregierung Millionen von Ausländern aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland, obwohl von vornherein klar ist, dass es KEINE Asylberechtigten sind?

Es geht hier nicht um Asyl und nicht um "Flüchtlinge". Frau Merkel meint, sie müsste "Mutter Theresa" spielen und lässt Millionen arabische Männer durch etliche sichere Drittstaaten hindurch nach Deutschland einreisen, obwohl diese nach geltendem deutschen Recht eindeutig KEIN Recht auf Asyl haben.

Die AfD hat schon vor über einem Jahr gefordert:

- Europäische Aussengrenze schliessen
- Wenn das nicht möglich ist, nationale Aussengrenze schliessen
- Migranten ohne Aussicht als Asylbewerber anerkannt zu werden sofort wieder abschieben
- Den Kriegsflüchtlingen heimatnahe Hilfe zukommen lassen, also in den Flüchtlingslagern in der Türkei, im Libanon und so weiter.

Genau das fordert die CSU übrigens heute auch, allerdings ein Jahr zu spät.

Die AfD wird von linken Hetzern als "Nazis" und als angebliche Verfassungsfeinde dargestellt, obwohl das, was die AfD fordert nichts anderes ist als die konsequente Umsetzungen geltenden deutschen Recht, das von den Altparteien mit Füßen getreten wird.


Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Asylbeantragenden gemäß Art. 16 a GG und den (Bürger)Kriegsflüchtlingen gemäß Genfer Konvention? Oder etwas nicht?

Denn was für die eine "Gruppe" gilt, gilt nicht für die andere "Gruppe".

Ich empfehle in Fällen wie den Deinen ein Grundseminar a la VHS - zumindest als Einstieg in diesen Themenbereich:

"Flüchtlinge - Wer ist das und welche unterschiedlichen Flüchtlinge gibt es und welche unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen gibt es dazu in der BRD" zwinkern

Was haben Migranten mit Asyl gemäß Art. 16 GG zu tun?
Was haben (Bürgerkriegs)Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention mit Art. 16 GG zu tun?
usw.
Ich empfehle dir wirklich dringenst eine VHS-Grundkurs dazu zynisches Grinsen


Deine Fragen an Hetz-Johnny wird er dir nicht beantworten. Das macht er nie. Diskutieren will er nicht.
Sondern nur seinen geistigen Schiss hier abliefern und wieder verschwinden. Bis der nächste Schiss kommt.
Ein Fehler ihn hier so frei walten zu lassen. Das widerspricht dem Geist des Forums.
Gute Nacht
Böse


Zuletzt bearbeitet von Alchemist am 26.01.2016, 23:24, insgesamt einmal bearbeitet
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2041317) Verfasst am: 26.01.2016, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:

Was haben Migranten mit Asyl gemäß Art. 16 GG zu tun?
Was haben (Bürgerkriegs)Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention mit Art. 16 GG zu tun?
usw.
Ich empfehle dir wirklich dringenst eine VHS-Grundkurs dazu zynisches Grinsen

Was hat Art 16 GG überhaupt mit der Problematik zu tun?
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2041318) Verfasst am: 26.01.2016, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:

Ein Fehler ihn hier so frei walten zu lassen. Das widerspricht dem Geist des Forums.
Gute Nacht
Böse

Dieser dämliche "Geist des Forums" hat schon manche Diskussion zerstört.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2041319) Verfasst am: 26.01.2016, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:

Ein Fehler ihn hier so frei walten zu lassen. Das widerspricht dem Geist des Forums.
Gute Nacht
Böse

Dieser dämliche "Geist des Forums" hat schon manche Diskussion zerstört.


Johnny diskutiert aber nicht.
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marram
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2041320) Verfasst am: 26.01.2016, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Was haben Migranten mit Asyl gemäß Art. 16 GG zu tun?
Was haben (Bürgerkriegs)Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention mit Art. 16 GG zu tun?
usw.
Ich empfehle dir wirklich dringenst eine VHS-Grundkurs dazu zynisches Grinsen

Was hat Art 16 GG überhaupt mit der Problematik zu tun?


Art 16 GG hat insofern damit zu tun, dass viele Kritiker aus Reihen z. B. der AfD, Pegida, NPD, CSU usw. sich darauf berufen, wenn sie behaupten, dass Merkel oder die Regierung rechtsbrüchig geworden sind.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2041321) Verfasst am: 26.01.2016, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hebart hat folgendes geschrieben:

Die "Kannbestimmung", die sich da als Lösung des Rechtsdilemmas eröffnet, soll vom Wesen her allerdings Härtefallentscheidungen bzw. Ermessensspielraum ermöglichen. Wenn nicht mal Namen bei der Einreise registriert werden, hat das nichts mehr mit dem Sinn dieses Gesetzestextes zu tun. So sehe ich das jedenfalls.

Zum anderen, wer ist der Staat? Wurde die derzeit gängige Praxis durch den *Staat* denn gebilligt? Wo ist das Bundestagsvotum, welches die "Kannbestimmung" als rechtmäßige Entscheidung des *Staates* legitimiert hat? Oder besteht der *Staat* heutzutage nur noch aus Merkel?


Ist natürlich leicht, am heimischen PC im Warmen, so den "Sinn" dieser versuchten Quasiabschaffung
des Asylrechts zu interpretieren.

Der "Sinn" dieses Gesetzestextes bestand ziemlich offensichtlich darin sich das Problem vom Hals zu
schaffen und den Nachbarstaaten zuzuschieben. Die haben vor der schieren Anzahl kapituliert und sich
gedacht "was solls, die wollen eh nicht zu uns sondern nach West-/Nordeuropa, also lassen wir sie durch".
Und so standen sie vor der Tür. Da haben die "genialen" Strategen dieses Artikelzusatzes
eben zu kurz gedacht, das kann aber nichts sein woran man konkretes Handeln der Bundesregierung
in dieser Lage messen sollte. Denn Handeln nach Deiner Sichtweise hätte ziemlich sicher eine
humanitäre Katastrophe bedeutet.

War es nicht der Seehofer der den lustigen Spruch von der "Kapitulation vor der Realität" gebracht hatte?
Besser kann ein Politiker sein Selbstverständnis als Problemlösungssimulant ja kaum mehr formulieren zynisches Grinsen

Die Änderung von Art. 16 war übrigens genau das: Eine Problemlösungssimulation. Man hat mal ein
Gesetz geändert und gehofft das sich die Realität schon irgendwie dran halten wird.

Um so lächerlicher, jetzt nach irgendeinem Sinn oder gar Geist im Text zu pulen, als hätte es nun tatsächlich
Handlungsalternativen gegeben. Die hätte man lange vorher gehabt, man war auch gewarnt, aber
vermutlich haben sich alle gedacht: "Macht alles nix, wir haben ja Artikel 16 geändert, kann ja
gar nichts passieren, wir lassen keinen rein oder schicken die einfach wieder weg".

Jetzt steht der Michel vor dem Scherbenhaufen jahrzehntelanger konservativer, "transatlantischer"
Politik und wundert sich das die mitverursachten Probleme an die Haustür klopfen.
Dabei trennt er doch schon so lange den Müll (und lässt sich dafür auch noch Geld aus der Tasche ziehen). zynisches Grinsen

Die Lösung haben viele auch schon gefunden: Einfach noch blödere und rechtere Idioten wählen,
die machen alles bestimmt viel besser.
_________________
Free the Glutens!


Zuletzt bearbeitet von diskordianerpapst am 26.01.2016, 23:36, insgesamt einmal bearbeitet
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Hebart
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Anmeldungsdatum: 09.12.2015
Beiträge: 431

Beitrag(#2041322) Verfasst am: 26.01.2016, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Was haben Migranten mit Asyl gemäß Art. 16 GG zu tun?
Was haben (Bürgerkriegs)Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention mit Art. 16 GG zu tun?
usw.
Ich empfehle dir wirklich dringenst eine VHS-Grundkurs dazu zynisches Grinsen

Was hat Art 16 GG überhaupt mit der Problematik zu tun?


Du bist aber auch hier der Diskussionsförderer, weisst genau, dass sie 16a gemeint hat und verlierst über die Diskussion darum als Jurist kein Wort. Wenn ein Di Fabio das kritisch sieht, könntest Du dann ja vlt. auf ein paar interessante Auseinandersetzungen in dieser Frage verweisen, findest Du nicht oder machst Du nur sowas wie Familienrecht?
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2041323) Verfasst am: 26.01.2016, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Was haben Migranten mit Asyl gemäß Art. 16 GG zu tun?
Was haben (Bürgerkriegs)Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention mit Art. 16 GG zu tun?
usw.
Ich empfehle dir wirklich dringenst eine VHS-Grundkurs dazu zynisches Grinsen

Was hat Art 16 GG überhaupt mit der Problematik zu tun?


Art 16 GG hat insofern damit zu tun, dass viele Kritiker aus Reihen z. B. der AfD, Pegida, NPD, CSU usw. sich darauf berufen, wenn sie behaupten, dass Merkel oder die Regierung rechtsbrüchig geworden sind.

Art. 16a. Und die Abgrenzung dessen zur völkerrechtlichen Genfer Flüchtlingskonvention und zur EMRK ist umstritten und kompliziert.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2041324) Verfasst am: 26.01.2016, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Der Staat kann, muss aber nicht abschieben!


Die 1,1 Millionen Migranten, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, können sich nach Art 16a Absatz 2 des Grundgesetzes nicht auf das Asylrecht berufen. Das ist auch extra nochmal im Asylgesetz geregelt.

Asylgesetz § 26a

"(1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt."

Warum lässt die Bundesregierung Millionen von Ausländern aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland, obwohl von vornherein klar ist, dass es KEINE Asylberechtigten sind?

Es geht hier nicht um Asyl und nicht um "Flüchtlinge". Frau Merkel meint, sie müsste "Mutter Theresa" spielen und lässt Millionen arabische Männer durch etliche sichere Drittstaaten hindurch nach Deutschland einreisen, obwohl diese nach geltendem deutschen Recht eindeutig KEIN Recht auf Asyl haben.

Die AfD hat schon vor über einem Jahr gefordert:

- Europäische Aussengrenze schliessen
- Wenn das nicht möglich ist, nationale Aussengrenze schliessen
- Migranten ohne Aussicht als Asylbewerber anerkannt zu werden sofort wieder abschieben
- Den Kriegsflüchtlingen heimatnahe Hilfe zukommen lassen, also in den Flüchtlingslagern in der Türkei, im Libanon und so weiter.

Genau das fordert die CSU übrigens heute auch, allerdings ein Jahr zu spät.

Die AfD wird von linken Hetzern als "Nazis" und als angebliche Verfassungsfeinde dargestellt, obwohl das, was die AfD fordert nichts anderes ist als die konsequente Umsetzungen geltenden deutschen Recht, das von den Altparteien mit Füßen getreten wird.


Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Asylbeantragenden gemäß Art. 16 a GG und den (Bürger)Kriegsflüchtlingen gemäß Genfer Konvention? Oder etwas nicht?

Denn was für die eine "Gruppe" gilt, gilt nicht für die andere "Gruppe".

Ich empfehle in Fällen wie den Deinen ein Grundseminar a la VHS - zumindest als Einstieg in diesen Themenbereich:

"Flüchtlinge - Wer ist das und welche unterschiedlichen Flüchtlinge gibt es und welche unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen gibt es dazu in der BRD" zwinkern

Was haben Migranten mit Asyl gemäß Art. 16 GG zu tun?
Was haben (Bürgerkriegs)Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention mit Art. 16 GG zu tun?
usw.
Ich empfehle dir wirklich dringenst eine VHS-Grundkurs dazu zynisches Grinsen


Deine Fragen an Hetz-Johnny wird er dir nicht beantworten. Das macht er nie. Diskutieren will er nicht.
Sondern nur seinen geistigen Schiss hier abliefern und wieder verschwinden. Bis der nächste Schiss kommt.
Ein Fehler ihn hier so frei walten zu lassen. Das widerspricht dem Geist des Forums.
Gute Nacht
Böse


Sehe ich etwas anders als du. Solche Beiträge wie die von z. B. Johnny sprechen für sich selbst. wenn jemand das von - sozusagen - außerhalb mitliest, dann dürfte dem recht schnell klar werden wie Johnny und Co. sich einer konkreten Nachfrage entziehen. So etwas ist in gewisser Weise selbstdemaskierend. Daher macht es sehr wohl Sinn da nachzuhaken bzw. das auch mal so stehen zu lassen.
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Hebart
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Anmeldungsdatum: 09.12.2015
Beiträge: 431

Beitrag(#2041325) Verfasst am: 26.01.2016, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Hebart hat folgendes geschrieben:

Die "Kannbestimmung", die sich da als Lösung des Rechtsdilemmas eröffnet, soll vom Wesen her allerdings Härtefallentscheidungen bzw. Ermessensspielraum ermöglichen. Wenn nicht mal Namen bei der Einreise registriert werden, hat das nichts mehr mit dem Sinn dieses Gesetzestextes zu tun. So sehe ich das jedenfalls.

Zum anderen, wer ist der Staat? Wurde die derzeit gängige Praxis durch den *Staat* denn gebilligt? Wo ist das Bundestagsvotum, welches die "Kannbestimmung" als rechtmäßige Entscheidung des *Staates* legitimiert hat? Oder besteht der *Staat* heutzutage nur noch aus Merkel?


Ist natürlich leicht, am heimischen PC im Warmen, so den "Sinn" dieser versuchten Quasiabschaffung
des Asylrechts zu interpretieren.

Erster direkter Dialog mit Dir, hast es sofort auf meine Ignore-Liste geschafft, da lese ich erst gar nicht weiter.
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2041326) Verfasst am: 26.01.2016, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Was haben Migranten mit Asyl gemäß Art. 16 GG zu tun?
Was haben (Bürgerkriegs)Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention mit Art. 16 GG zu tun?
usw.
Ich empfehle dir wirklich dringenst eine VHS-Grundkurs dazu zynisches Grinsen

Was hat Art 16 GG überhaupt mit der Problematik zu tun?


Art 16 GG hat insofern damit zu tun, dass viele Kritiker aus Reihen z. B. der AfD, Pegida, NPD, CSU usw. sich darauf berufen, wenn sie behaupten, dass Merkel oder die Regierung rechtsbrüchig geworden sind.

Art. 16a. Und die Abgrenzung dessen zur völkerrechtlichen Genfer Flüchtlingskonvention und zur EMRK ist umstritten und kompliziert.


Mag ja sein, dass die Abgrenzung kompliziert ist. Aber warum machen es sich dann ausgerechnet AfD, NPD, Pegida, CSU usw. so einfach und holzen da rum? Haben die keinerlei Ahnung davon? Wäre ja noch erschreckender und entblödender ... sorry entblößender für die Rumholzer. zynisches Grinsen
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2041327) Verfasst am: 26.01.2016, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach machen es auch die, die beständig von einem "Menschenrecht auf Asyl" krakeelen, ohne auch nur definierenzu können wo dieses steht. Beide Seiten schenken sich da nicht viel.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2041329) Verfasst am: 27.01.2016, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Einfach machen es auch die, die beständig von einem "Menschenrecht auf Asyl" krakeelen, ohne auch nur definierenzu können wo dieses steht. Beide Seiten schenken sich da nicht viel.


Da stimme ich dir sogar zu. Gemäß unseres GG gibt es kein Menschenrecht auf Asyl. Es gibt allerdings sozusagen ein "universelles Menschenrecht" auf Beantragung(!) von Asyl.

Viele Laien drücken sich da auch ungenau aus. Das werfe ich diesen Laien - bin auch eine - nicht mal vor. Ich denke, dass da viele Menschen einfach verinnerlicht haben, dass JEDER hier Asyl beantragen darf - womit die Laien, inklusive mir, auch anscheinend gesetzeskonform gehen. Andere deuten diese wiederum so, dass alleine die Beantragung von Asyl bereits Asylmissbrauch sei.

Ob die Beantragung des Asyls dann anerkannt wird, steht auf einem andern Blatt. Ich habe oft das Gefühl, dass es bei der ganzen "Flüchtlingsdiskussion" sowieso manchmal nicht mehr um die Flüchtlinge, sondern um persönliche Einstellungen geht, die man versucht mit irgendwelchen Verweisen auf irgendwelche Gesetze oder Gesetzesverstöße zu legitimieren. Und manche werfen dann Asylbeantragende mit Kriegsflüchtlingen oder Einwanderern in einen Topf. Was in meine Augen wenig Sinn macht. Ist aber leider manchmal so.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2041331) Verfasst am: 27.01.2016, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:

Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Asylbeantragenden gemäß Art. 16 a GG und den (Bürger)Kriegsflüchtlingen gemäß Genfer Konvention? Oder etwas nicht?


Kannst du mir bitte das deutsche Gesetz nennen, das besagt, dass die Bundesrepublik Kriegsflüchtlinge aus der ganzen Welt bei sich aufnehmen muss, die durch dutzende sichere Drittstaaten eingereist sind?
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2041333) Verfasst am: 27.01.2016, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Asylbeantragenden gemäß Art. 16 a GG und den (Bürger)Kriegsflüchtlingen gemäß Genfer Konvention? Oder etwas nicht?


Kannst du mir bitte das deutsche Gesetz nennen, das besagt, dass die Bundesrepublik Kriegsflüchtlinge aus der ganzen Welt bei sich aufnehmen muss, die durch dutzende sichere Drittstaaten eingereist sind?


Nö, da ich selbiges nie behauptet habe, brauch ich dir auch keine Quellen zu meiner Nichtbehauptung liefern.

Aber irgendwie schon entblößend von dir, dass du so einen Quatsch von mir willst, aber auf die Fragestellungen meinerseits mit keinem Wort eingehst.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2041334) Verfasst am: 27.01.2016, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Einige Beiträge verschoben nach Berlin: Der "Fall Elena/Lisa" - Propaganda und Wahrheit
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2041340) Verfasst am: 27.01.2016, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Einfach machen es auch die, die beständig von einem "Menschenrecht auf Asyl" krakeelen, ohne auch nur definierenzu können wo dieses steht. Beide Seiten schenken sich da nicht viel.


Es gibt ein allgemeines Menschenrecht auf solche Sachen wie Leben und körperliche Unversehrtheit. In vielen Fällen lässt sich ein Menschenrecht auf Asyl direkt daraus ableiten.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2041343) Verfasst am: 27.01.2016, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:

Aber irgendwie schon entblößend von dir, dass du so einen Quatsch von mir willst, aber auf die Fragestellungen meinerseits mit keinem Wort eingehst.


Deutschland ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet Kriegsflüchtlinge bei sich aufzunehmen, die bereits durch dutzende sichere Drittstaaten gezogen sind, wo sie auch sicher gewesen wären. Das Grundgesetz regelt das ganz klar.

Übrigens nehmen wir ja auch gar nicht die Menschen auf, die Hilfe am dringensten nötig hätten. Waisenkinder, Witwen, Kranke, Behindete, Alte, Schwache, Arme. Die schaffen es ja gar nicht bis nach Deutschland. Im Moment ist Deutschland einfach nur offen für alle, die es bis hier her schaffen. Und das sind nur die, die sich die "Hilfe" mafiöser Schlepperbanden leisten können und körperlich stark genug sind eine lange, strapaziöse Reise zu überstehen, also meistens junge, kräfte Männer.

Da wäre es viel humaner, wenn man ein konkretes Flüchtlingskontingent festlegt, dass wir zum Beispiel 30.000 Flüchtlinge pro Jahr bei uns aufnehmen. Und die wählen wir dann nach Bedürfigkeit aus, also zuerst Waisenkinder und dann Witwen mit Kindern. Und die holen lassen wir dann zielgerichtet nach Deutschland kommen für eine gewisse Zeit, ohne Schlepperbanden.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2041356) Verfasst am: 27.01.2016, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Einfach machen es auch die, die beständig von einem "Menschenrecht auf Asyl" krakeelen, ohne auch nur definierenzu können wo dieses steht. Beide Seiten schenken sich da nicht viel.


Es gibt ein allgemeines Menschenrecht auf solche Sachen wie Leben und körperliche Unversehrtheit. In vielen Fällen lässt sich ein Menschenrecht auf Asyl direkt daraus ableiten.

Ja. (Aber auch Höchst strittig)
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#2041361) Verfasst am: 27.01.2016, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:

Es würde vollkommen ausreichen das geltendes Recht und Gesetz, vorallem das Grundgesetz endlich wieder konsequent durchzusetzen. ...

Da bin ich mit aller Konsequenz bei dir. Schon, weil dann auf öffentlich krakeelende Feinde der FDGO, wie die Storch und ihre Claqeure, hierzulande ganz harte Zeiten zukämen ...
Das Kleingedruckte Lachen

Was konkret rechtfertigt diese Beurteilung? Oder anders formuliert: könntest du diese alberne Unterstellungen lassen?

marram hat ja schon ne ganze Menge dazu geschrieben, was ich jetzt nicht alles noch mal sinngemäß wiederkäuen will.
Aber warum reagierst du immer gleich so gereizt, wenn jemand die zum Glück unterrepräsentierte Rechtsauffassung von dir und deiner Peergroup nicht teilt? Interpretation von Gesetzen ist keine Einbahnstraße und das weißt doch gerade du am besten.

Wie du zum Schluss ggü. beachbernie so wunderbar entlarvend relativierst, ist die Auffassung/Auslegung dazu "höchst strittig". zwinkern
Das bedeutet aber momentan nichts weiter, als dass die derzeit gängige Rechtsauffassung dazu immer wieder von Leuten bestritten wird, die das anders sehen möchten, sich aber mit ihrer Sichtweise nicht durchsetzen können.
Und das ist gut so, auch oder eher gerade weil du (u.a.) mit deiner ideologischen Einstellung das anders siehst.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#2041362) Verfasst am: 27.01.2016, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hebart hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:

Es würde vollkommen ausreichen das geltendes Recht und Gesetz, vorallem das Grundgesetz endlich wieder konsequent durchzusetzen. ...

Da bin ich mit aller Konsequenz bei dir. Schon, weil dann auf öffentlich krakeelende Feinde der FDGO, wie die Storch und ihre Claqeure, hierzulande ganz harte Zeiten zukämen ...
Das Kleingedruckte Lachen

Wenn Du ehrlich wärst, würdest Du zugeben, dass Du das derzeit geltende Recht entsprechend Deiner Weltanschauung ändern würdest oder?

Ich gebe das sogar ganz offen im Nachbarfred zu, in welchem ich die Steuergesetzgebung gern geändert sähe. Aber das Leben ist kein Wunschkonzert. Weder für mich, noch für Johnny oder Samson.
Schulterzucken
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Alchemist
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Beitrag(#2041363) Verfasst am: 27.01.2016, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:

Sehe ich etwas anders als du. Solche Beiträge wie die von z. B. Johnny sprechen für sich selbst. wenn jemand das von - sozusagen - außerhalb mitliest, dann dürfte dem recht schnell klar werden wie Johnny und Co. sich einer konkreten Nachfrage entziehen. So etwas ist in gewisser Weise selbstdemaskierend. Daher macht es sehr wohl Sinn da nachzuhaken bzw. das auch mal so stehen zu lassen.



Ja, okay, ich stimme dir eigentlich wohl zu. War ich gestern wohl etwas zu emotional
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2041365) Verfasst am: 27.01.2016, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-griechenland-empoert-ueber-vorstoss-aus-oesterreich-a-1073989.html

Zitat:
Doch was Johanna Mikl-Leitner nun beim Treffen mit ihren EU-Kollegen in Amsterdam vorbrachte, sorgt zumindest in Griechenland für einige Verstimmung. Es sei ein "Mythos", so die konservative Politikerin, dass die Grenzen des Landes nicht zu schützen seien. Solle man doch einfach die Marine losschicken, immerhin eine der "größten Europas".

"Was für ein Haufen Blödsinn", sagte ein griechischer Marineoffizier SPIEGEL ONLINE. "Was sollen wir denn machen? Vielleicht die Boote versenken? Oder gleich in türkischen Gewässern operieren?" Aus Marinekreisen ist weiter zu hören, dass es genau eine Handlungsoption gibt, wenn ein Flüchtlingsboot auf See gesichtet wird: Hilfe bei der sicheren Passage in den nächsten griechischen Hafen. Die Menschen zurück in türkisches Hoheitsgebiet zu zwingen, sei so gefährlich wie illegal.


Aber nicht doch.
Laut Johnny & Konsorten braucht man doch nur die europäische Außengrenze schließen. Punkt!
Wie genau das funktionieren soll?
Egal.
Hauptsache man kann seine populistischen Phrasen in den Raum werfen. Lösungen sehen jedoch anders aus.
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