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Todesstrafe
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#64279) Verfasst am: 17.12.2003, 09:45    Titel: Todesstrafe Antworten mit Zitat

In der Diskussion mit Befürwortern der T. kommt gelegentlich folgendes Argument: Die Leute sind gegen die T. da sie meinen der Staat dürfe nicht töten wenn er es selber verbietet demnach dürften wir aber auch niemand einsperren weil dies Ebenfalls ein Unding ist, sollen wir also all die Schwerverbrecher frei rumlaufen lassen?

Dazu erkläre ich dann immer was Strafe eigentlich sein soll und das die T. keine Strafe ist.

Wie Entgegnet ihr solch Komischen Antworten, diese hier geht ja noch die Anderen berufen sich oft auf die Bibel und eine weitere Begründung gibt es nicht.

An diesem Beispiel sieht man aber das Kritik auch gut formuliert sein muß.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#64294) Verfasst am: 17.12.2003, 10:21    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
In der Diskussion mit Befürwortern der T. kommt gelegentlich folgendes Argument: Die Leute sind gegen die T. da sie meinen der Staat dürfe nicht töten wenn er es selber verbietet demnach dürften wir aber auch niemand einsperren weil dies Ebenfalls ein Unding ist, sollen wir also all die Schwerverbrecher frei rumlaufen lassen?


Die Argumentation verstehe ich nicht. Am Kopf kratzen

Abgesehen davon, dass ich bezweifel, dass Schwerverbrecher geläutert aus Haftstrafen hervorgehen, geht es doch auch um den Schutz der Gesellschaft, wenn man sie wegschließt.
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Blaubär
Höhlenbewohner



Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 1133
Wohnort: Mainufer

Beitrag(#64302) Verfasst am: 17.12.2003, 10:31    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
In der Diskussion mit Befürwortern der T. kommt gelegentlich folgendes Argument: Die Leute sind gegen die T. da sie meinen der Staat dürfe nicht töten wenn er es selber verbietet demnach dürften wir aber auch niemand einsperren weil dies Ebenfalls ein Unding ist, sollen wir also all die Schwerverbrecher frei rumlaufen lassen?


Die Argumentation verstehe ich nicht. Am Kopf kratzen

Ich habe Nergal so verstanden:

Der Staat darf nichts tun, was seine Bürger auch nicht tun dürfen.

Töten ist verboten => der Staat darf nicht töten => Die Todesstrafe ist unzulässig.

Jemanden einsperren ist verboten => auch der Staat darf niemanden einsperren.

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Abgesehen davon, dass ich bezweifel, dass Schwerverbrecher geläutert aus Haftstrafen hervorgehen, geht es doch auch um den Schutz der Gesellschaft, wenn man sie wegschließt.

Die erzieherische Wirkung des Einsperrens bezweifele ich auch. Schutz der Gesellschaft ist aber jedenfalls ein legitimes Anliegen.
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ric
Gast






Beitrag(#64306) Verfasst am: 17.12.2003, 10:42    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
In der Diskussion mit Befürwortern der T. kommt gelegentlich folgendes Argument: Die Leute sind gegen die T. da sie meinen der Staat dürfe nicht töten wenn er es selber verbietet demnach dürften wir aber auch niemand einsperren weil dies Ebenfalls ein Unding ist, sollen wir also all die Schwerverbrecher frei rumlaufen lassen?...
Die Argumentation ist also folgende: Was der Einzelne nicht tun darf, darf auch der Staat nicht tun.

Von wem kommen denn solche Argumente? Der Zusammenschluß von mehreren Menschen in eine größere Einheit macht doch nur Sinn, wenn es eine möglichst klare Trennung der Zuständigkeiten von Individuum und Gemeinschaft gibt. Oder soll der Staat z.B keine Straßen bauen, weil es der Einzelne nicht darf?
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#64311) Verfasst am: 17.12.2003, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

alle todesstrafenbefürworter gehören liquidiert
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#64324) Verfasst am: 17.12.2003, 11:15    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
In der Diskussion mit Befürwortern der T. kommt gelegentlich folgendes Argument: Die Leute sind gegen die T. da sie meinen der Staat dürfe nicht töten wenn er es selber verbietet demnach dürften wir aber auch niemand einsperren weil dies Ebenfalls ein Unding ist, sollen wir also all die Schwerverbrecher frei rumlaufen lassen?

Dazu erkläre ich dann immer was Strafe eigentlich sein soll und das die T. keine Strafe ist.

Wie Entgegnet ihr solch Komischen Antworten, diese hier geht ja noch die Anderen berufen sich oft auf die Bibel und eine weitere Begründung gibt es nicht.

An diesem Beispiel sieht man aber das Kritik auch gut formuliert sein muß.


Der Staat - nicht irgendein Staat, sondern ganz konkret der bundesdeutsche - hat ein Grundgesetz.
Artikel 1 und 2 garantieren das Recht auf Leben und die Wuerde des Menschen. Diese Grundrechte sind nicht formal einschraenkbar. Aus ihnen ergibt sich das in Artikel 102 explizit deklarierte Verbot der Todesstrafe.

Die in Artikel 2 geregelte Handlungsfreiheit ist schon dort eindeutig begrenzt: "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt". In Artikel 11 wird festgelegt, wann die Freizuegigkeit ALLER Buerger eingeschraenkt werden kann. In Artikel 19 ist die Einschraekungsmoeglichkeit der Buergerrechte aufgrund von Gesetzen geregelt und in Artikel 104 in bezug auf Freiheitsentziehung konkretisiert. Darin ist auch festgelegt, dasz festgehaltene Personen nicht seelisch oder koerperlich miszhandelt werden duerfen - was offenbar einige gerne vergessen moechten.

Wenn der Staat das Toeten von Moerdern geboete, um die besondere Verwerflichkeit des Mordes zu betonen, dann dehnte er die legitime Buergerrechtseinschraenkung auf eine Beseitigung des fundamentalen Lebensrechtsprinzipes aus. Insbesondere etliche fundamentale Christen, die eine Abtreibung faelschlich zum Mord erheben moechten, aber gleichzeitig fuer die Todesstrafe sind, zeigen die Absurditaet solcher Debatten - vor allem, wenn darin mit den "heiligen Texten" operiert wird.

Jenseits dieser Grundsatzfrage gibt es eine Reihe von pragmatischen Begruendungen fuer die Todesstrafe die allesamt einer empirischen Pruefung nicht standhalten. Nein, die Todeszellen kommen die Gesellschaft nicht billiger, als lebenslange Freiheitsstrafen. Nein, die Todesstrafe entfaltet keine abschreckende Wirkung auf potentielle Moerder und senkte damit die Mordrate.

Wenn, wie in den USA geschehen, die Angehoerigen von Mordopfern sich das Recht erklagt haben, bei der Hinrichtung des verurteilten Deliquenten anwesend zu sein, dann wird deutlich, wie sehr dem Todesstrafenprinzip ein archaisches Verstaendnis von Vergeltung zugrunde liegt.

Zudem ist in den USA in der Anwendung des Rechtes ein krasser Rassismus zu beobachten. Weit mehr Schwarze als Weisze - obgleich der Anteil der Schwarzen an der Bevoelkerung niedrig ist und weiter sinkt - werden zum Tode erurteilt. Zahlreiche Todesurteile haben sich als Fehlurteile erwiesen. Etliche Taten von Weiszen werden mit seltsamer Milde behandelt.

Ein unbewaffneter schmaechtiger japanischer Gaststudent beging vor wenigen Jahren den Fehler, an einem Wohnhaus in den USA zu klingeln, um nach dem Weg zu fragen. Da niemand oeffnete, drehte er sich um, um das Grundstueck zu verlassen. Er war schon etliche Meter von dem Eingang wieder entfernt, da oeffnete sich ploetzlich die Haustuer und der Hausbesitzer, ein groszer sportlicher Typ, schosz ohne Vorwarnung den Studenten in den Ruecken, woraufhin dieser umgehend starb. Der Hausbesitzer war ein lokaler evangelischer Prediger. Die rein weisze Jury sprach ihn frei, da seine Rechtfertigung, er habe sich ja bedroht gefuehlt und gegen widerrechtliche Betretung seines Grundstueckes wehren muessen, voellig glaubhaft und ausreichend gewesen sei.
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#64335) Verfasst am: 17.12.2003, 11:28    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Wenn, wie in den USA geschehen, die Angehoerigen von Mordopfern sich das Recht erklagt haben, bei der Hinrichtung des verurteilten Deliquenten anwesend zu sein, dann wird deutlich, wie sehr dem Todesstrafenprinzip ein archaisches Verstaendnis von Vergeltung zugrunde liegt.

es ist wohl nur eine frage der zeit, bis dort dem tschetschenischen weg gefolgt wird, wo die angehörigen des opfers dem verurtelten täter eigenhändig die kehle durchschneiden dürfen.


Zuletzt bearbeitet von frajo am 17.12.2003, 11:28, insgesamt einmal bearbeitet
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Nav
Gast






Beitrag(#64336) Verfasst am: 17.12.2003, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin auch unter anderem aus den von Sermon genannten Gründen gegen die Todesstrafe, möchte aber noch hinzufügen, daß ich Tyrannenmord mehr als befürworte. Wer eine gewisse Machtposition erreicht hat (Politiker in nicht - demokratischen Systemen - aber NUR dort!), für den sollten, meiner Meinung nach, die Menschenrechte nicht mehr gelten, wenn die Tötung dieses Politikers der Herstellung demokratischer Verhältnisse und der Einführung von Menschenrechten für ALLE dient.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#64340) Verfasst am: 17.12.2003, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
...möchte aber noch hinzufügen, daß ich Tyrannenmord mehr als befürworte. Wer eine gewisse Machtposition erreicht hat (Politiker in nicht - demokratischen Systemen - aber NUR dort!), für den sollten, meiner Meinung nach, die Menschenrechte nicht mehr gelten, wenn die Tötung dieses Politikers der Herstellung demokratischer Verhältnisse und der Einführung von Menschenrechten für ALLE dient.


Hier gehts ja nicht um die "Beseitigung" eines Despoten durch geknechtete Untertanen, denen irgendwann der Kragen platzt.

Sondern es geht um durch ein ordentliches Gericht verurteilte Straftäter, die als letzte Konsequenz ihr Leben verlieren. Dies gesetzlich abgesichert.
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Blaubär
Höhlenbewohner



Anmeldungsdatum: 18.07.2003
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Wohnort: Mainufer

Beitrag(#64343) Verfasst am: 17.12.2003, 11:33    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Ein unbewaffneter schmaechtiger japanischer Gaststudent beging vor wenigen Jahren den Fehler, an einem Wohnhaus in den USA zu klingeln, um nach dem Weg zu fragen. Da niemand oeffnete, drehte er sich um, um das Grundstueck zu verlassen. Er war schon etliche Meter von dem Eingang wieder entfernt, da oeffnete sich ploetzlich die Haustuer und der Hausbesitzer, ein groszer sportlicher Typ, schosz ohne Vorwarnung den Studenten in den Ruecken, woraufhin dieser umgehend starb. Der Hausbesitzer war ein lokaler evangelischer Prediger. Die rein weisze Jury sprach ihn frei, da seine Rechtfertigung, er habe sich ja bedroht gefuehlt und gegen widerrechtliche Betretung seines Grundstueckes wehren muessen, voellig glaubhaft und ausreichend gewesen sei.

Nur mal nebenbei gefragt: Woher weiss man, dass sich dieser Fall so abgespielt haben soll? Gab es Zeugen? Der Hausbesitzer wird sicherlich eine andere Darstellung geliefert haben.
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#64344) Verfasst am: 17.12.2003, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Ich bin auch unter anderem aus den von Sermon genannten Gründen gegen die Todesstrafe, möchte aber noch hinzufügen, daß ich Tyrannenmord mehr als befürworte. Wer eine gewisse Machtposition erreicht hat (Politiker in nicht - demokratischen Systemen - aber NUR dort!), für den sollten, meiner Meinung nach, die Menschenrechte nicht mehr gelten, wenn die Tötung dieses Politikers der Herstellung demokratischer Verhältnisse und der Einführung von Menschenrechten für ALLE dient.

wenn es keinen anderen weg gibt, einen tyrannen loszuwerden, dann ist es legitim, den dolch im gewande zu tragen.
im alten athen wuden tyrannenmördern denkmäler erichtet.

auch im grundgesetz der deutschen gibt es das widerstandsrecht. strenggenommen wäre es gegen den generalbundesanwalt bereits anwendbar.
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Nav
Gast






Beitrag(#64346) Verfasst am: 17.12.2003, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
...möchte aber noch hinzufügen, daß ich Tyrannenmord mehr als befürworte. Wer eine gewisse Machtposition erreicht hat (Politiker in nicht - demokratischen Systemen - aber NUR dort!), für den sollten, meiner Meinung nach, die Menschenrechte nicht mehr gelten, wenn die Tötung dieses Politikers der Herstellung demokratischer Verhältnisse und der Einführung von Menschenrechten für ALLE dient.


Hier gehts ja nicht um die "Beseitigung" eines Despoten durch geknechtete Untertanen, denen irgendwann der Kragen platzt.

Sondern es geht um durch ein ordentliches Gericht verurteilte Straftäter, die als letzte Konsequenz ihr Leben verlieren. Dies gesetzlich abgesichert.


Das kann immer nur ein Verbrechen sein, weil das Leben eines Menschen exakt den Wert "unendlich" besitzt!

Selbst ein Massenmörder, der 5.000.000 Leute (z.B.) auf dem Gewissen hat, darf nicht hingerichtet werden, weil auch seine Hinrichtung Mord ist!

Auch Hitler und Stalin hätte ich nicht zum Tode, sondern "nur" zu lebenslanger Haft (die aber sicher!) verurteilt, wenn sie nicht mehr in einer Machtposition gewesen wären.

Tötungsanschläge auf beide hätte ich, zu Zeiten, in denen sie noch an der Macht waren, aber trotzdem befürwortet.

Aber staatlich sanktioniertes Ermorden von Menschen, um "Gerechtigkeit" zu üben?

Das ist menschenverachtend! Böse
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#64349) Verfasst am: 17.12.2003, 11:39    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

Blaubär hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Ein unbewaffneter schmaechtiger japanischer Gaststudent beging vor wenigen Jahren den Fehler, an einem Wohnhaus in den USA zu klingeln, um nach dem Weg zu fragen. Da niemand oeffnete, drehte er sich um, um das Grundstueck zu verlassen. Er war schon etliche Meter von dem Eingang wieder entfernt, da oeffnete sich ploetzlich die Haustuer und der Hausbesitzer, ein groszer sportlicher Typ, schosz ohne Vorwarnung den Studenten in den Ruecken, woraufhin dieser umgehend starb. Der Hausbesitzer war ein lokaler evangelischer Prediger. Die rein weisze Jury sprach ihn frei, da seine Rechtfertigung, er habe sich ja bedroht gefuehlt und gegen widerrechtliche Betretung seines Grundstueckes wehren muessen, voellig glaubhaft und ausreichend gewesen sei.

Nur mal nebenbei gefragt: Woher weiss man, dass sich dieser Fall so abgespielt haben soll? Gab es Zeugen? Der Hausbesitzer wird sicherlich eine andere Darstellung geliefert haben.

es ist ja nur ein beispiel. selbst, wenn es sich als getürkt herausstellen sollte, verbleiiben noch unzählige andere belege der dort praktizierten barbarei.


Zuletzt bearbeitet von frajo am 17.12.2003, 11:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#64351) Verfasst am: 17.12.2003, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Das kann immer nur ein Verbrechen sein, weil das Leben eines Menschen exakt den Wert "unendlich" besitzt!


ein satz von allergrößter tragweite...
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Blaubär
Höhlenbewohner



Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 1133
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Beitrag(#64377) Verfasst am: 17.12.2003, 12:18    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:

es ist ja nur ein beispiel. selbst, wenn es sich als getürkt herausstellen sollte, verbleiiben noch unzählige andere belege der dort praktizierten barbarei.

ich bin der letzte, der dies bestreiten wollte...
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#64401) Verfasst am: 17.12.2003, 12:47    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
Blaubär hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Ein unbewaffneter schmaechtiger japanischer Gaststudent beging vor wenigen Jahren den Fehler, an einem Wohnhaus in den USA zu klingeln, um nach dem Weg zu fragen. Da niemand oeffnete, drehte er sich um, um das Grundstueck zu verlassen. Er war schon etliche Meter von dem Eingang wieder entfernt, da oeffnete sich ploetzlich die Haustuer und der Hausbesitzer, ein groszer sportlicher Typ, schosz ohne Vorwarnung den Studenten in den Ruecken, woraufhin dieser umgehend starb. Der Hausbesitzer war ein lokaler evangelischer Prediger. Die rein weisze Jury sprach ihn frei, da seine Rechtfertigung, er habe sich ja bedroht gefuehlt und gegen widerrechtliche Betretung seines Grundstueckes wehren muessen, voellig glaubhaft und ausreichend gewesen sei.

Nur mal nebenbei gefragt: Woher weiss man, dass sich dieser Fall so abgespielt haben soll? Gab es Zeugen? Der Hausbesitzer wird sicherlich eine andere Darstellung geliefert haben.

es ist ja nur ein beispiel. selbst, wenn es sich als getürkt herausstellen sollte, verbleiiben noch unzählige andere belege der dort praktizierten barbarei.


Die Berichterstattung ueber diesen Fall liegt einige Jahre zurueck und an viel mehr erinnere ich mich leider nicht. Die Darstellung stuetzte sich offenbar auf das, was die polizeilichen Ermittlungen zur Anklage beitrugen. Der Taeter hat offenbar nie die Tat oder die ermittelten Tatumstaende bestritten, sondern simpel behauptet, dies sei eine Notwehrsituation gewesen. Die Jury ist halt dem gefolgt und nicht der Anklage. Der Fall hat seinerzeit zu heftigen Reaktionen in Japan gefuehrt.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#64404) Verfasst am: 17.12.2003, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, die Todestrafe ist allein schon deswegen abzulehnen, weil bei ihr nicht die Verhinderung von Straftaten und eine Besserung des Täters im Vordergrund steht, sondern das Üben von Vergeltung (und hier stand sicherlich mal wieder die Bibel Pate), oder man könnte auch ehrlicher Rache sagen. Das hiesige Recht definiert Rache jedoch als niederen Beweggrund. Um die Tötung eines Menschen zu rechtfertigen, müßte ein sogenannter rechtfertigender Notstand gegeben sein, also eine Situation, in der eine unmittelbare, konkrete Gefahr oder Bedrohung mit anderen Mitteln nicht abzuwenden wäre (den Tyrannenmord würde ich dazu zählen).
Das oberste einer Justiz Ziel muß meines Erachtens die Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens sein. Sie hat dafür zu sorgen, daß ein Verbrecher keine Bedrohung für die Öffentlichkeit darstellt. Dazu gibt es verschiedene, mehr oder minder geeignete Mittel. Ihn umzubringen, wäre nichts anderes als das Ausleben von Rachebedürfnissen (auch wenn das individuell im Einzelfall verständlich sein mag -- z.B. bei Angehörigen von Verbrechensopfern). Daher ist die Todesstrafe in meinen Augen nichts anderes als ganz gewöhnlicher Mord.

Das Widerwärtige an der Praxis der Vollstreckung der Todestrafe un den USA ist ja, daß sie dann vollstreckt wird, wenn der Delinquent häufig bereits 15 Jahre und mehr im Knast gesessen hat, und sogar dann, wenn er sein Leben inzwsichen geändert hat und keine Gefahr mehr von ihm ausgeht -- also das Ziel der Justiz eigentlich erreicht ist.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#64409) Verfasst am: 17.12.2003, 13:01    Titel: Re: Todesstrafe Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
Blaubär hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Ein unbewaffneter schmaechtiger japanischer Gaststudent beging vor wenigen Jahren den Fehler, an einem Wohnhaus in den USA zu klingeln, um nach dem Weg zu fragen. Da niemand oeffnete, drehte er sich um, um das Grundstueck zu verlassen. Er war schon etliche Meter von dem Eingang wieder entfernt, da oeffnete sich ploetzlich die Haustuer und der Hausbesitzer, ein groszer sportlicher Typ, schosz ohne Vorwarnung den Studenten in den Ruecken, woraufhin dieser umgehend starb. Der Hausbesitzer war ein lokaler evangelischer Prediger. Die rein weisze Jury sprach ihn frei, da seine Rechtfertigung, er habe sich ja bedroht gefuehlt und gegen widerrechtliche Betretung seines Grundstueckes wehren muessen, voellig glaubhaft und ausreichend gewesen sei.

Nur mal nebenbei gefragt: Woher weiss man, dass sich dieser Fall so abgespielt haben soll? Gab es Zeugen? Der Hausbesitzer wird sicherlich eine andere Darstellung geliefert haben.

es ist ja nur ein beispiel. selbst, wenn es sich als getürkt herausstellen sollte, verbleiiben noch unzählige andere belege der dort praktizierten barbarei.


Er hat dem Kerl in den Rücken geschossen. Da fragt man sich doch ob er den Prediger überhaupt bedrohen konnte.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#64411) Verfasst am: 17.12.2003, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Das kann immer nur ein Verbrechen sein, weil das Leben eines Menschen exakt den Wert "unendlich" besitzt!


ein satz von allergrößter tragweite...


Dann müssen alle Mörder egal wie viele Menschen sie getötet haben lebenslänglich ins Gefängnis.
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ric
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Beitrag(#64412) Verfasst am: 17.12.2003, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Dann müssen alle Mörder egal wie viele Menschen sie getötet haben lebenslänglich ins Gefängnis.
Richtig.
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Zebra
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Beitrag(#64417) Verfasst am: 17.12.2003, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Peter Raulfs hat folgendes geschrieben:
Ich denke, die Todestrafe ist allein schon deswegen abzulehnen, weil bei ihr nicht die Verhinderung von Straftaten und eine Besserung des Täters im Vordergrund steht, sondern das Üben von Vergeltung [...]
Das oberste einer Justiz Ziel muß meines Erachtens die Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens sein. Sie hat dafür zu sorgen, daß ein Verbrecher keine Bedrohung für die Öffentlichkeit darstellt. Dazu gibt es verschiedene, mehr oder minder geeignete Mittel.


Die Todesstrafe wäre - dieser Argumentation zufolge - aber durchaus ein geeignetes Mittel. Ist er tot, kann er niemanden mehr umbringen, vergewaltigen, misshandeln...
Dazu kommt dann die gängige Praxis, schuldunfähige Täter in die "geschlossene" Psychatrie zu stecken. Die zahlreichen Fälle von Fehldiagnosen und unbegleitetem Ausgang und daraus folgend Rückfällen sind wohl bekannt.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#64418) Verfasst am: 17.12.2003, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Dann müssen alle Mörder egal wie viele Menschen sie getötet haben lebenslänglich ins Gefängnis.
Richtig.


Aber ist es korrekt einen Menschen sein ganzes Leben lang wegzusperren?
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ric
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Beitrag(#64420) Verfasst am: 17.12.2003, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Dann müssen alle Mörder egal wie viele Menschen sie getötet haben lebenslänglich ins Gefängnis.
Richtig.
Aber ist es korrekt einen Menschen sein ganzes Leben lang wegzusperren?
Ob es korrekt ist, ist schwierig zu beurteilen. Es ist auf jeden Fall besser, als ihn zu töten.
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Zebra
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Beitrag(#64422) Verfasst am: 17.12.2003, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Dann müssen alle Mörder egal wie viele Menschen sie getötet haben lebenslänglich ins Gefängnis.
Richtig.
Aber ist es korrekt einen Menschen sein ganzes Leben lang wegzusperren?
Ob es korrekt ist, ist schwierig zu beurteilen. Es ist auf jeden Fall besser, als ihn zu töten.


Unter welcher Prämisse?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#64423) Verfasst am: 17.12.2003, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Strafe sollte nicht im Sinne von Rache sondern im Sinne von Umerziehung stattfinden. Und ne lebenslängliche Haftsrafe widerspricht dem.
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ric
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Beitrag(#64425) Verfasst am: 17.12.2003, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Aber ist es korrekt einen Menschen sein ganzes Leben lang wegzusperren?
Ob es korrekt ist, ist schwierig zu beurteilen. Es ist auf jeden Fall besser, als ihn zu töten.
Unter welcher Prämisse?
Wie meinst Du das?
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ric
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Beitrag(#64427) Verfasst am: 17.12.2003, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Strafe sollte nicht im Sinne von Rache sondern im Sinne von Umerziehung stattfinden. Und ne lebenslängliche Haftsrafe widerspricht dem.
Das ist richtig.
Trotzdem, wenn ich mich zwischen:
1) sofort getötet zu werden
oder
2) lebenslange Haftstrafe
entscheiden müßte, würde ich immer 2) wählen, da ich da immer noch die Hoffnung haben kann, entgegen allen Wahrscheinlichkeit doch noch rauszukommen (Gandengesuch, allgemeine Amnestie, Revolution, Ausbruch,...)
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#64431) Verfasst am: 17.12.2003, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte doch garnicht die Todesstrafe verteidigen.. Bei dem was ich gegen eine lebenslange Haftstrafe aufgeführt habe wäre das auch noch mehr als paradox.
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Zebra
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Beitrag(#64446) Verfasst am: 17.12.2003, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Zebra hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Aber ist es korrekt einen Menschen sein ganzes Leben lang wegzusperren?
Ob es korrekt ist, ist schwierig zu beurteilen. Es ist auf jeden Fall besser, als ihn zu töten.
Unter welcher Prämisse?
Wie meinst Du das?


Warum ist's besser jemanden einzusperren als ihn zu töten? Wenn du zB absolute Gewissheit willst, dass dieser jemand nie wieder einen anderen Menschen umbringt, scheint mir die Todesstrafe "besser".
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ric
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Beitrag(#64448) Verfasst am: 17.12.2003, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Warum ist's besser jemanden einzusperren als ihn zu töten? Wenn du zB absolute Gewissheit willst, dass dieser jemand nie wieder einen anderen Menschen umbringt, scheint mir die Todesstrafe "besser".
In einem Staat kann ich auf beide Seiten des Gefängnisses geraten. skeptisch
Das heißt, alles was ich für andere fordere, kann mich irgendwann mal auch treffen. Da ich nicht getötet werden möchte, ist die Lösung mit Lebenslang für mich "besser".
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