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Bahnunfall von Bad Aibling: Und täglich grüsst das Murmeltier
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
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Beitrag(#2044787) Verfasst am: 17.02.2016, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Solche Räumfahrten sind dann wie Rangierfahrten zu behandeln und von allen Tf zu quittieren - das heisst, beide Tf müssen signalisieren, dass sie wissen und verstanden haben, dass da ein anderer Zug auf dem Streckengleis steht. Und die zulässige Höchstgeschwindigkeit sind 30 km/h, die Einhaltung wird durch die PZB automatisch überwacht.

Ich denke, ich kenne den Grund, warum das nicht so gemacht wird. Die Technik bei der Bahn ist derartig marode, dass man einen fahrplänmäßigen Betrieb gar nicht aufrechterhalten könnte, wenn man nicht solche "Notsignale" im regulären Betrieb verwenden würde. Das heißt umgekehrt. Es ist ein reines Wunder, dass da nicht viel öfter was passiert.


Spekulativ, aber ich vermute auch sowas: Routinemässige Nutzung von nur für Ausnahmesituationen
vorgesehenen Betrieb.
Dabei geht dann das Bewusstsein für die damit verbundenen Gefahren flöten.
Die Handgriffe und Abläufe werden alltäglich. Ähnlich fatal wie regelmässig auftretende "Fehlalarme",
die vielleicht sogar mit dieser Routine verbunden waren und deshalb ignoriert wurden.

Spekulativ, aber Vermutung in der Richtung hatte ich auch.
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 29.09.2006
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Beitrag(#2044791) Verfasst am: 17.02.2016, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Solche Räumfahrten sind dann wie Rangierfahrten zu behandeln und von allen Tf zu quittieren - das heisst, beide Tf müssen signalisieren, dass sie wissen und verstanden haben, dass da ein anderer Zug auf dem Streckengleis steht. Und die zulässige Höchstgeschwindigkeit sind 30 km/h, die Einhaltung wird durch die PZB automatisch überwacht.

Ich denke, ich kenne den Grund, warum das nicht so gemacht wird. Die Technik bei der Bahn ist derartig marode, dass man einen fahrplänmäßigen Betrieb gar nicht aufrechterhalten könnte, wenn man nicht solche "Notsignale" im regulären Betrieb verwenden würde. Das heißt umgekehrt. Es ist ein reines Wunder, dass da nicht viel öfter was passiert.


Spekulativ, aber ich vermute auch sowas: Routinemässige Nutzung von nur für Ausnahmesituationen
vorgesehenen Betrieb.
Dabei geht dann das Bewusstsein für die damit verbundenen Gefahren flöten.
Die Handgriffe und Abläufe werden alltäglich. Ähnlich fatal wie regelmässig auftretende "Fehlalarme",
die vielleicht sogar mit dieser Routine verbunden waren und deshalb ignoriert wurden.

Spekulativ, aber Vermutung in der Richtung hatte ich auch.


Wenn das eine Rolle spielte, wäre die Frage interessant, wem das alles in oberen Hierarchien bekannt war...
Auch ein interessantes Beispiel: der Eisenbahnunfall von Esslingen 1961. Auch da meinte man, den "Schuldigen" schnell gefunden zu haben. Die Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen brachten dann haarsträubendes ans Tageslicht.
_________________
"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2044793) Verfasst am: 17.02.2016, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Man hat im Ost-West-Verkehr praktisch keine Möglichkeit, die Kapazitäten selbst mittelfristig zu erhöhen.

Oder wie im Flugverkehr mit immer grösserem Gerät vorhandene Slots nutzen, bei der Bahn zB mit Doppelstockzügen. Die DB soll selbst von 120 Doppelstock-Intercity-Zügen sprechen die sie sich anschaffen wollen.
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Klaus-Peter
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Anmeldungsdatum: 10.01.2004
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Beitrag(#2044794) Verfasst am: 17.02.2016, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte die Hypothese, dass bei der Bahn regelmäßig Notsignale (wie dieses Zs1) beim regulären Betrieb verwendet werden, für nicht besonders spekulativ. Stärkstes Indiz dafür: Die Tatsache, dass der Fahrdienstleiter das einfach so setzte, und die Tatsache, dass der Lokführer einfach volle Pulle losfuhr. Wenn das ungewöhnlich wäre, dann hätte der FDL den Lokführer angerufen, bevor er das Signal setzt, oder der Lokführer den FDL, bevor er losfährt. Beides ist offenbar nicht geschehen, also war es für beide vollkommen normal, so zu handeln.
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2044796) Verfasst am: 17.02.2016, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Auch ein interessantes Beispiel: der Eisenbahnunfall von Esslingen 1961. Auch da meinte man, den "Schuldigen" schnell gefunden zu haben. Die Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen brachten dann haarsträubendes ans Tageslicht.

"Dabei verließ er sich vollständig auf den erteilten Abfahrauftrag, ohne weiter auf die Signale zu achten, insbesondere nahm er das Vorsignal für das Hauptsignal, das die Einfahrt in den eingleisigen Abschnitt sicherte, nicht wahr. In der nachträglichen Untersuchung wurde vermutet, dass das geschah, weil er aus reiner Gewohnheit fuhr und hier kein Vorsignal erwartete. So beschleunigte er viel zu schnell."

Autsch
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Klaus-Peter
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Anmeldungsdatum: 10.01.2004
Beiträge: 1534

Beitrag(#2044798) Verfasst am: 17.02.2016, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Auch ein interessantes Beispiel: der Eisenbahnunfall von Esslingen 1961. Auch da meinte man, den "Schuldigen" schnell gefunden zu haben. Die Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen brachten dann haarsträubendes ans Tageslicht.

"Dabei verließ er sich vollständig auf den erteilten Abfahrauftrag, ohne weiter auf die Signale zu achten, insbesondere nahm er das Vorsignal für das Hauptsignal, das die Einfahrt in den eingleisigen Abschnitt sicherte, nicht wahr. In der nachträglichen Untersuchung wurde vermutet, dass das geschah, weil er aus reiner Gewohnheit fuhr und hier kein Vorsignal erwartete. So beschleunigte er viel zu schnell."

Autsch

Wenn ich das lese, schlägt mein Bullshit-Detektor an. Da stimmt irgendwas nicht an der Wikipedia-Geschichte. Ich weiß nicht was, aber die Story riecht schlecht. Hat Sünnerklaas eine bessere Quelle? (So hörte es sich zumindest bei ihm an).
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sünnerklaas
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Beiträge: 11045
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Beitrag(#2044810) Verfasst am: 17.02.2016, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Auch ein interessantes Beispiel: der Eisenbahnunfall von Esslingen 1961. Auch da meinte man, den "Schuldigen" schnell gefunden zu haben. Die Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen brachten dann haarsträubendes ans Tageslicht.

"Dabei verließ er sich vollständig auf den erteilten Abfahrauftrag, ohne weiter auf die Signale zu achten, insbesondere nahm er das Vorsignal für das Hauptsignal, das die Einfahrt in den eingleisigen Abschnitt sicherte, nicht wahr. In der nachträglichen Untersuchung wurde vermutet, dass das geschah, weil er aus reiner Gewohnheit fuhr und hier kein Vorsignal erwartete. So beschleunigte er viel zu schnell."

Autsch

Wenn ich das lese, schlägt mein Bullshit-Detektor an. Da stimmt irgendwas nicht an der Wikipedia-Geschichte. Ich weiß nicht was, aber die Story riecht schlecht. Hat Sünnerklaas eine bessere Quelle? (So hörte es sich zumindest bei ihm an).


Auch Erich Preuß kommt in seinen Publikationen zu dem selben Ergebnis, wie Ritzau, aus dem in dem Wikipedia-Artikel zitiert wurde.

Ein Tipp: die Publikationen von Erich Preuß - unter anderem:

- Eisenbahner vor Gericht. Eisenbahnunfälle. Transpress, Stuttgart 2011
- Eisenbahnunfälle bei der Deutschen Bahn. Ursachen, Hintergründe, Konsequenzen. Transpress, Stuttgart 2004

Dazu noch:

- Ritzau, Hans-Joachim (Hrsg.) Von Siegelsdorf nach Aitrang : die Eisenbahnkatastrophe als Symptom - eine verkehrsgeschichtliche Studie. Landsberg 1972
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sünnerklaas
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Beitrag(#2044825) Verfasst am: 17.02.2016, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Man hat im Ost-West-Verkehr praktisch keine Möglichkeit, die Kapazitäten selbst mittelfristig zu erhöhen.

Oder wie im Flugverkehr mit immer grösserem Gerät vorhandene Slots nutzen, bei der Bahn zB mit Doppelstockzügen. Die DB soll selbst von 120 Doppelstock-Intercity-Zügen sprechen die sie sich anschaffen wollen.


Dazu soll die Bahn erst mal das Problem mit der Federung der Doppelstock-ICs hinbekommen. Es ist recht unangenehm, mit ihnen zu fahren.
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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
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Beitrag(#2044851) Verfasst am: 17.02.2016, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ein TV-Beitrag zum Unfall in Dahlerau 1971.
Wer da damals einen Fehler gemacht hat, konnte nicht geklärt werden. Der Fahrdienstleiter kam später bei einem unverschuldeten Verkersunfall ums Leben. Die Ermittlungen wurden danach sofort eingestellt.
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Ratio
huhu



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Beiträge: 1479

Beitrag(#2044917) Verfasst am: 18.02.2016, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:


Wenn das eine Rolle spielte, wäre die Frage interessant, wem das alles in oberen Hierarchien bekannt war...
Auch ein interessantes Beispiel: der Eisenbahnunfall von Esslingen 1961. Auch da meinte man, den "Schuldigen" schnell gefunden zu haben. Die Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen brachten dann haarsträubendes ans Tageslicht.


Sehr interessant, danke für den Link. Der Unfall war mir noch nicht bekannt. Ein Stück traurige Lokalgeschichte.
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2045130) Verfasst am: 19.02.2016, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

"Zugunglück von Bad Aibling wäre ohne Funkloch womöglich verhindert worden"

"Die Warnliste in den Unterlagen enthalte auch auch für die betroffene Strecke Holzkirchen-Rosenheim und in Gegenrichtung für acht Streckenabschnitte mit insgesamt mehreren Kilometern Länge Hinweise auf Funklöcher. Darunter sei auch eine 400 Meter lange Strecke vom Bahnhof Kolbermoor Richtung Bad Aibling als Funkloch ausgewiesen."
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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
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Beitrag(#2052453) Verfasst am: 13.04.2016, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich war der Fahrdienstleiter durch ein Online-Computerspiel auf seinem Smartphone abgelenkt.

Der Fahrdienstleiter sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
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Schlumpf
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 2572

Beitrag(#2052515) Verfasst am: 14.04.2016, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Vermutlich war der Fahrdienstleiter durch ein Online-Computerspiel auf seinem Smartphone abgelenkt.

Der Fahrdienstleiter sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Mitleid mit ihm ist da nicht mehr angebracht. Höchstens mit seiner Familie.
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Lebensnebel
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Beiträge: 2845

Beitrag(#2052523) Verfasst am: 14.04.2016, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Vermutlich war der Fahrdienstleiter durch ein Online-Computerspiel auf seinem Smartphone abgelenkt.

Der Fahrdienstleiter sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Mitleid mit ihm ist da nicht mehr angebracht. Höchstens mit seiner Familie.


Und warum nicht?
Darf man kein Mitleid haben mit Leuten, die Scheiße gebaut haben?
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Schlumpf
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Beiträge: 2572

Beitrag(#2052528) Verfasst am: 14.04.2016, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Darf man kein Mitleid haben mit Leuten, die Scheiße gebaut haben?

Wenn "Scheißebauer" nur sich selbst schaden, dann sicher. Aber hier geht es darum, dass er offensichtlich wegen Handyspielerei grob fahrlässig schuld ist an 12 Toten und vielen Verletzten und den Folgen für deren Familien.
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Lebensnebel
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2052529) Verfasst am: 14.04.2016, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Darf man kein Mitleid haben mit Leuten, die Scheiße gebaut haben?

Wenn "Scheißebauer" nur sich selbst schaden, dann sicher. Aber hier geht es darum, dass er offensichtlich wegen Handyspielerei grob fahrlässig schuld ist an 12 Toten und vielen Verletzten und den Folgen für deren Familien.


Und warum schließt das Mitleid aus?
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Schlumpf
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 2572

Beitrag(#2052530) Verfasst am: 14.04.2016, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Darf man kein Mitleid haben mit Leuten, die Scheiße gebaut haben?

Wenn "Scheißebauer" nur sich selbst schaden, dann sicher. Aber hier geht es darum, dass er offensichtlich wegen Handyspielerei grob fahrlässig schuld ist an 12 Toten und vielen Verletzten und den Folgen für deren Familien.


Und warum schließt das Mitleid aus?

Reicht dir diese Begründung noch nicht? Du kannst ja gerne bemitleiden, wen du willst.
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sünnerklaas
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Beitrag(#2052531) Verfasst am: 14.04.2016, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich mehr beunruhigt: was ist das für ein Sicherheitssystem, das von einem einzelnen Deppen einfach mal auf eine ganz banale Art und Weise komplett ausser Kraft gesetzt werden kann?
Der Unfall offenbart schwerwiegende Fehler im System. Vermutlich wird hier der Gesetzgeber gefragt sein, die Nutzung von privaten Smartphones u.ä. während der Arbeit in bestimmten Tätigkeitsbereichen zu regulieren.
Das Thema "Smartphone und Verkehr" gehört auf die Tagesordnung gesetzt.
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Schlumpf
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Beiträge: 2572

Beitrag(#2052545) Verfasst am: 14.04.2016, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Fehler wird es immer geben - trotz aller Automatisierung.

Auch Technik ist anfällig und wird mit der Zeit kaputt. Bei automatisch fahrenden Autos oder Zügen kann es zu Situationen kommen, bei denen automatische Steuerungen Unfälle nicht verhindern können.
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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 11045
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Beitrag(#2052549) Verfasst am: 14.04.2016, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Fehler wird es immer geben - trotz aller Automatisierung.

Auch Technik ist anfällig und wird mit der Zeit kaputt. Bei automatisch fahrenden Autos oder Zügen kann es zu Situationen kommen, bei denen automatische Steuerungen Unfälle nicht verhindern können.


Das Problem in Bad Aibling ist aber ein anderes: der Fdl hat auf einem privaten Smartphone gespielt. Als Arbeitgeber habe ich praktisch keinerlei rechtliche Handhabe, ihm die Nutzung eines privaten Mobiltelefons zu verbieten, weil mir als AG da primär erst einmal kein Schaden durch entsteht, dass er sein angeschaltetes Mobiltelefon bei sich trägt und es z.B. in den Pausen auch nutzt.
Der Fall Bad Aibling zeigt, dass hier für einige Bereiche eine verbindliche und klar formulierte gesetzliche Regelung notwendig ist.
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
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Beitrag(#2052553) Verfasst am: 14.04.2016, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ansonsten beschleicht mich aber noch ein anderer Gedanke: Hat die Bahn denn unterdessen begonnen, Funklöcher, evtl.e Weichenstörungen und andere Probleme auf ihren Strecken zu beseitigen, die ebenfalls zu solchen Unfällen führen könnten? Solange man natürlich dem Fdl. die alleinige Verantwortung zuschreiben kann, muß man das ja erstmal wieder nicht tun... Am Kopf kratzen.
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Beitrag(#2052554) Verfasst am: 14.04.2016, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Vermutlich wird hier der Gesetzgeber gefragt sein, die Nutzung von privaten Smartphones u.ä. während der Arbeit in bestimmten Tätigkeitsbereichen zu regulieren.

Existieren solche Gesetze oder i.d.F. Arbeitsvorschriften nicht bereits?

Stell dich mal an eine Kreuzung und zähle Fahrer die in irgendeiner Form (tippen, telefonieren) mit einem Smartphone hantieren. Das ist reguliert, nur halten sich da etliche nicht dran.

Habe heute erst einen Mann (zu Fuss) beobachtet der mit seinem Smartphone hantierte und überhaupt nicht schaute wo er hinlief, der hatte Glück das gerade nichts kam was ihn umfahren konnte.
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Misterfritz
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Beitrag(#2052568) Verfasst am: 14.04.2016, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Als Arbeitgeber habe ich praktisch keinerlei rechtliche Handhabe, ihm die Nutzung eines privaten Mobiltelefons zu verbieten, weil mir als AG da primär erst einmal kein Schaden durch entsteht, dass er sein angeschaltetes Mobiltelefon bei sich trägt und es z.B. in den Pausen auch nutzt.
halt,
du schmeisst hier einige dinge durcheinander:
1. ist nutzen etwas anderes, als sein smartphone angeschaltet mit sich rumzutragen.
2. kann der AG das private smartphone vom arbeitsplatz verbannen. will der AN das in den pausen nutzen, kann er es dann hervorholen (aus tasche oder so) und nach der pause wieder zurücktun.
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Casual3rdparty
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Beiträge: 6255

Beitrag(#2052574) Verfasst am: 14.04.2016, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

in vielen sicherheitsbereichen waren die ersten kamerahandys sofort streng verboten.
auch sonst ist es öfters mal verboten mit dem handy erreichbar zu bleiben.
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sünnerklaas
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Beitrag(#2052608) Verfasst am: 14.04.2016, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Als Arbeitgeber habe ich praktisch keinerlei rechtliche Handhabe, ihm die Nutzung eines privaten Mobiltelefons zu verbieten, weil mir als AG da primär erst einmal kein Schaden durch entsteht, dass er sein angeschaltetes Mobiltelefon bei sich trägt und es z.B. in den Pausen auch nutzt.
halt,
du schmeisst hier einige dinge durcheinander:
1. ist nutzen etwas anderes, als sein smartphone angeschaltet mit sich rumzutragen.
2. kann der AG das private smartphone vom arbeitsplatz verbannen. will der AN das in den pausen nutzen, kann er es dann hervorholen (aus tasche oder so) und nach der pause wieder zurücktun.


Du kannst als AG das private Smartphone verdammen. Aber wie sieht es aus, wenn es zwischendurch grosse Phasen der Untätigkeit bei gleichzeitigter Anwesenheitspflicht gibt? Ich habe mich da als AG imer sehr schwer getan, so etwas zu verbieten.
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Kramer
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Beiträge: 30878

Beitrag(#2052612) Verfasst am: 14.04.2016, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Du kannst als AG das private Smartphone verdammen. Aber wie sieht es aus, wenn es zwischendurch grosse Phasen der Untätigkeit bei gleichzeitigter Anwesenheitspflicht gibt? Ich habe mich da als AG imer sehr schwer getan, so etwas zu verbieten.


Das kommt doch wohl darauf an, was für einen Betrieb Du hast. Wenn Du ein Callcenter hast, das Service-Anfragen von Kunden betreut, dann entsteht kein Schaden für das Unternehmen oder andere, wenn die Mitarbeiter sich zwischendurch mit etwas anderem beschäftigen, solange sie die Anrufe pünktlich entgegen nehmen. Aber wenn es um die Sicherheit und das Leben von Menschen geht, dann dürfte es doch wohl kein Problem sein, den Angestellten jede Ablenkung während der Arbeitszeit zu verbieten.
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Beitrag(#2052621) Verfasst am: 15.04.2016, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Vermutlich wird hier der Gesetzgeber gefragt sein, die Nutzung von privaten Smartphones u.ä. während der Arbeit in bestimmten Tätigkeitsbereichen zu regulieren.

Existieren solche Gesetze oder i.d.F. Arbeitsvorschriften nicht bereits?


Tja, gute Frage. Dann natürlich auch: Wie will man das überwachen? Per "Totmannschaltung", analog zu der "Zwangsbremsung" im Zug? (So eine "panoptische", sprich verdeckte Überwachung zufällig ausgewählter Arbeitsplätze, kann man ja auch wieder kritisch sehen.)

Dann gibt es natürlich analog zum Burnout (also quasi: krankhafte Erschöpfung infolge von zuviel Streß) auch den Boreout (also gewissermaßen krankhafte Langeweile). Könnte man Langeweile und damit die Tendenz zur Unaufmerksamkeit nicht durch veränderte Abläufe vermeiden - also etwa, daß es mehr "Bahnlotsen" gibt, der Einzelne weniger Zeit am Stück am Pult verbringt, es mehr ausgewiesene kurze Arbeitsunterbrechungen oder eine Anreicherung der Arbeit gibt? (Da könnte man natürlich auch wieder thematisieren, daß das auch neue Arbeitsplätze schaffen würde, was aber aus wirtschaftlichen Erwägungen vielleicht wieder nicht erwünscht ist, pipapo.)
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Beitrag(#2052638) Verfasst am: 15.04.2016, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Vermutlich wird hier der Gesetzgeber gefragt sein, die Nutzung von privaten Smartphones u.ä. während der Arbeit in bestimmten Tätigkeitsbereichen zu regulieren.

Existieren solche Gesetze oder i.d.F. Arbeitsvorschriften nicht bereits?


Tja, gute Frage. Dann natürlich auch: Wie will man das überwachen? Per "Totmannschaltung", analog zu der "Zwangsbremsung" im Zug? (So eine "panoptische", sprich verdeckte Überwachung zufällig ausgewählter Arbeitsplätze, kann man ja auch wieder kritisch sehen.)

Dann gibt es natürlich analog zum Burnout (also quasi: krankhafte Erschöpfung infolge von zuviel Streß) auch den Boreout (also gewissermaßen krankhafte Langeweile). Könnte man Langeweile und damit die Tendenz zur Unaufmerksamkeit nicht durch veränderte Abläufe vermeiden - also etwa, daß es mehr "Bahnlotsen" gibt, der Einzelne weniger Zeit am Stück am Pult verbringt, es mehr ausgewiesene kurze Arbeitsunterbrechungen oder eine Anreicherung der Arbeit gibt? (Da könnte man natürlich auch wieder thematisieren, daß das auch neue Arbeitsplätze schaffen würde, was aber aus wirtschaftlichen Erwägungen vielleicht wieder nicht erwünscht ist, pipapo.)

Bei dem aktuellen Fall ist das Problem für den Fahrdienstleiter das man die Smartphone-Nutzung wohl irgendwie nachweisen konnte, wenn so ein Unglück früher passiert wär und der Fahrdienstleister mit der Tageszeitung beschäftigt war konnte man das kaum nachweisen(wenn er es nicht selbst zugab).

Betreffs Arbeitszeitunterbrechungen möchte ich Fluglotsen ansprechen, je nachdem wie belastet die sind gibt es unterschiedliche Pausenregelungen. Wer am Frankfurter oder Münchner Flughafen Tower sitzt der hat nach spätestens 2 Stunden eine Pause, in Stuttgart nach 3 Stunden, und wer an einem schwächer frequentiertem Flughafen ist der muß damit rechnen Pause erst bei den gesetzlichen Grenzen zu bekommen.
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Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2078565) Verfasst am: 05.12.2016, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fahrdienstleiter von Bad Aibling ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Obwohl die private Nutzung von Smartphones per schriftlicher Dienstanweisung der Bahn ausdrücklich verboten ist, spielte der Angeklagte ein Fantasy-Rollenspiel. Abgelenkt durch das Spiel stellte er die Signale falsch und betätigte außerdem den falschen Notrufschalter. Damit hat er den Unfall mit 12 Toten und 90 Verletzten alleine zu verantworten.
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"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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