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Straftaten von Polizist:innen

 
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2303922) Verfasst am: 03.03.2024, 19:41    Titel: Straftaten von Polizist:innen Antworten mit Zitat

Kann mir jemand (am besten eine:r unserer Jurist:innen) das Folgende erklären?

Ein Polizist besitzt Kinderpornos (inkl. Vergewaltigung einer Vierjährigen) und ist so blöd, diese versehentlich von einer privaten Speicherkarte ins Polizeisystem zu überspielen. Bei einer folgenden Durchsuchung werden über tausend entsprechende Bilder gefunden.

Zunächst bekommt er eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung, in der Berufung wird diese auf 11 Monate reduziert.

Jetzt meine Frage: Wie ist die Strafe von 11 Monaten juristisch begründbar? Die Mindeststrafe für den Besitz von Kinderpornografie liegt bei einem Jahr, und im Gesetz steht nichts von einer Minderungsmöglichkeit. (Was in anders gelagerten Fällen ein Problem ist und geändert werden soll, aber das ist eine andere Baustelle.)

Das Motiv für dieses außerordnetlich milde Urteil ist klar (ab einem Jahr würde der Mann Job und evtl. Pension verlieren); dass Polizist:innen vor Gericht milde behandelt werden, überrascht auch nicht - aber wie kann ein Gericht sogar unter den vorgeschriebenen Strafrahmen gehen?

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-dresden/widerliche-fotos-und-videos-gesammelt-suspendierter-porno-polizist-darf-auf-job-rueckkehr-hoffen-3115057
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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MeineGitarreBrauchtStrom
schmutzabweisend



Anmeldungsdatum: 19.06.2009
Beiträge: 2016
Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#2303942) Verfasst am: 04.03.2024, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das Internet sagt, daß der Paragraph bzgl. Besitz von Kinderpornographie erst 2021 zur Straftat und ein Jahr Mindeststrafe hochgestuft wurde, während der Polizist bereits 2019 überführt wurde.

Ansonsten habe ich auf die Schnelle auf der Seite einer Anwältin gelesen, daß eine Mindestfreiheitsstrafe aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unterschritten werden könne. Wenn es also zu einem Täter-Opfer-Ausgleich kommt, der Angeklagte glaubwürdig Reue zeigt, usw. Oder daß der Richter vielleicht die Laufbahn seines bisherigen Polizistenlebens würdigt.

Als Laienanwalt deines Vertrauens rate ich Dir nach Sichtung des Falles, solche Boulevardseiten wie Tag24 nicht mehr aufzurufen. Die wollen durch ihre Berichterstattung mit "Porno-Polizist" und seinen "widerlichen Kinderporno-Bildern", der dann auch noch seine Pensionsansprüche behalten darf, nur Emotionen bei dir wecken, damit du dich artig empörst und auf ihrer Website herumklickst, wodurch du ihnen Einnahmen generierst. Es gibt andere, schlichte Gemüter, die die Arbeit tagtäglich für Dich übernehmen. Der Typ ist 60 Jahre alt, ich gehe nicht davon aus, daß er mit der Vorstrafe nochmal als Polizist seinen Dienst aufnehmen wird. Wie es in dem Artikel steht, entscheiden darüber ohnehin die Polizei und im Klagefall das Verwaltungsgericht. Und bis dabei ein rechtsgültiges Urteil herauskommt, könnte der Täter ohnehin bereits pensioniert sein.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2303943) Verfasst am: 04.03.2024, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Das Internet sagt, daß der Paragraph bzgl. Besitz von Kinderpornographie erst 2021 zur Straftat und ein Jahr Mindeststrafe hochgestuft wurde, während der Polizist bereits 2019 überführt wurde.

Das ist ein plausibles Argument. Danke!
(Allerdings: Es wurde vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft; beides sind Straftaten.)

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Ansonsten habe ich auf die Schnelle auf der Seite einer Anwältin gelesen, daß eine Mindestfreiheitsstrafe aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unterschritten werden könne. Wenn es also zu einem Täter-Opfer-Ausgleich kommt, der Angeklagte glaubwürdig Reue zeigt, usw. Oder daß der Richter vielleicht die Laufbahn seines bisherigen Polizistenlebens würdigt.

Das hingegen wäre - ohne den vorherigen Punkt - nicht plausibel. Die persönlichen Umstände und das Verhalten nach der Tat wären Aspekte, die bei der Strafzumessung innerhalb des Strafmaßes zu berücksichtigen wären, aber keine Unterschreitung rechtfertigen, wenn ich den Gesetzestext nicht ganz grob missverstehe. (Zumal der Täter ja sogar versucht hat, die Tat durch fingierte Drohbriefe zu verschleiern.)
Für eine Strafmilderung, die den Strafrahmen selbst nach unten verschiebt, müsste es einen Grund geben, der diese Möglichkeit im Gesetz explizit erlaubt. Täter-Opfer-Ausgleich wäre so ein Fall, lässt sich hier aber nicht erkennen.

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Als Laienanwalt deines Vertrauens rate ich Dir nach Sichtung des Falles, solche Boulevardseiten wie Tag24 nicht mehr aufzurufen. Die wollen durch ihre Berichterstattung mit "Porno-Polizist" und seinen "widerlichen Kinderporno-Bildern", der dann auch noch seine Pensionsansprüche behalten darf, nur Emotionen bei dir wecken, damit du dich artig empörst und auf ihrer Website herumklickst, wodurch du ihnen Einnahmen generierst. Es gibt andere, schlichte Gemüter, die die Arbeit tagtäglich für Dich übernehmen.

Das ist im Prinzip richtig, aber andere Seiten, die zumindest teilweise etwas seriöser sind, bestätigen die Berichterstattung.
Und ohne deinen guten Hinweis auf das zur Tatzeit noch nicht verschärfte Gesetz sah es für mich zunächst wie Rechtsbeugung zugunsten des Polizisten aus - was ich einerseits kaum hätte glauben können, aber andererseits, wenn zutreffend, ja wohl ein Grund zur Empörung gewesen wäre.

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Der Typ ist 60 Jahre alt, ich gehe nicht davon aus, daß er mit der Vorstrafe nochmal als Polizist seinen Dienst aufnehmen wird. Wie es in dem Artikel steht, entscheiden darüber ohnehin die Polizei und im Klagefall das Verwaltungsgericht. Und bis dabei ein rechtsgültiges Urteil herauskommt, könnte der Täter ohnehin bereits pensioniert sein.

Naja, aber er möchte es, und das Urteil gibt ihm zumindest die Möglichkeit, es zu versuchen.
Aber zur Frage, ob die endgültige Strafe innerhalb des Strafrahmens dann angemessen ist, will ich mir gar kein Urteil erlauben. Dass sie innerhalb des zur Tatzeit geltenden Strafrahmens liegt, reicht mir.
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VanHanegem
Weltmeister



Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 2951

Beitrag(#2303948) Verfasst am: 05.03.2024, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Ansonsten habe ich auf die Schnelle auf der Seite einer Anwältin gelesen, daß eine Mindestfreiheitsstrafe aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unterschritten werden könne...

... wobei ich mit Blick auf die vielen frei herumlaufenden Intensivtäter mal vermute, dass das in D eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2303951) Verfasst am: 05.03.2024, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Ansonsten habe ich auf die Schnelle auf der Seite einer Anwältin gelesen, daß eine Mindestfreiheitsstrafe aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unterschritten werden könne...

... wobei ich mit Blick auf die vielen frei herumlaufenden Intensivtäter mal vermute, dass das in D eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte.

Quatsch.
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MeineGitarreBrauchtStrom
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Anmeldungsdatum: 19.06.2009
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Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#2303960) Verfasst am: 05.03.2024, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Ansonsten habe ich auf die Schnelle auf der Seite einer Anwältin gelesen, daß eine Mindestfreiheitsstrafe aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unterschritten werden könne...

... wobei ich mit Blick auf die vielen frei herumlaufenden Intensivtäter mal vermute, dass das in D eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte.

Quatsch.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44089

Beitrag(#2303962) Verfasst am: 05.03.2024, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Ansonsten habe ich auf die Schnelle auf der Seite einer Anwältin gelesen, daß eine Mindestfreiheitsstrafe aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unterschritten werden könne...

... wobei ich mit Blick auf die vielen frei herumlaufenden Intensivtäter mal vermute, dass das in D eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte.

Um's auch nochmal zu sagen: Quatsch.
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VanHanegem
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 2951

Beitrag(#2304048) Verfasst am: 08.03.2024, 18:25    Titel: Re: Straftaten von Polizist:innen Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Quatsch.

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Quatsch.

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Um's auch nochmal zu sagen: Quatsch.

Dass es 3 Diskutanten nötig haben sich gegenseitig zu bestärken spricht nicht unbedingt für deren Position
Leider folge ich inzwischen dem Narrativ der sog. "Kuscheljustiz". Wenn der Logik der Gerichte folgend (die in D immerhin noch professionell genug sind dieselben Kriterien auf alle anzuwenden) auch ein Nazi ungestraft seinen Nachbarn abstechen darf, ist das Geheule groß.


tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kann mir jemand (am besten eine:r unserer Jurist:innen) das Folgende erklären?

Ich erlaube mir mal folgende tentative Vorhersage: in D wird es eine Phase geben in der Päderastie als schützenswerte sexuelle Orientierung durchgeht.
Darauf werde ich zurückkommen. Ich kann warten.
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MeineGitarreBrauchtStrom
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Beitrag(#2304060) Verfasst am: 09.03.2024, 14:05    Titel: Re: Straftaten von Polizist:innen Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Quatsch.

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Quatsch.

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Um's auch nochmal zu sagen: Quatsch.

Dass es 3 Diskutanten nötig haben sich gegenseitig zu bestärken spricht nicht unbedingt für deren Position

Zeig doch einfach stichprobenmäßig manche der vielen regelmäßigen Urteile gegen Intensivtäter, die die Mindestfreiheitsstrafe unterschreiten.

Wir wissen doch alle, du am besten, daß von Dir nichts weiter mehr zu deinen verbalen Auswürfen kommen wird als dein übliches ausweichendes Geschwafel.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#2304095) Verfasst am: 10.03.2024, 19:20    Titel: Re: Straftaten von Polizist:innen Antworten mit Zitat

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Quatsch.

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Quatsch.

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Um's auch nochmal zu sagen: Quatsch.

Dass es 3 Diskutanten nötig haben sich gegenseitig zu bestärken spricht nicht unbedingt für deren Position

Es spricht aber auch nicht dagegen.
Oder meinst du vielleicht, dass es für deine Position spräche, wenn du allein sie vertrittst?

Was du behauptest, würde bedeuten, dass es in Deutschland massenhaft zu Rechtsbeugung zugunsten von Straftätern käme, denn (wie schon gesagt) darf der Strafrahmen nur mit einem explizit im Gesetz genannten, besonderen Grund nach unten verschoben (und dann u.U. unterschritten) werden, nicht aber bei Dingen, die eh immer bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen, wie etwa die Lebensumstände des Täters.

Eine derartige Rechtsbeugung hatte ich in einem Einzelfall bei einem Polizisten zuerst nicht für völlig ausgeschlossen gehalten (bis ich auf den viel wahrscheinlicheren Grund hingewiesen wurde), aber gleichzeitig (falls es so gewesen wäre) für so skandalös, dass ich diesen Thread aufmachte. Dass das ein Massenphänomen wäre, ist schlicht ausgeschlossen.

VanHanegem hat folgendes geschrieben:
Leider folge ich inzwischen dem Narrativ der sog. "Kuscheljustiz". Wenn der Logik der Gerichte folgend (die in D immerhin noch professionell genug sind dieselben Kriterien auf alle anzuwenden) auch ein Nazi ungestraft seinen Nachbarn abstechen darf, ist das Geheule groß.^

Ach. Wer darf das denn?

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kann mir jemand (am besten eine:r unserer Jurist:innen) das Folgende erklären?

Ich erlaube mir mal folgende tentative Vorhersage: in D wird es eine Phase geben in der Päderastie als schützenswerte sexuelle Orientierung durchgeht.
Darauf werde ich zurückkommen. Ich kann warten. [/quote]
Höchst unwahrscheinlich. In den 70ern bis 80ern gab es tatsächlich Leute, die in einer irregeleiteten Fortsetzung der sexuellen Revolution solche Positionen vertreten haben, auch weil sie meinten, dass einvernehmlicher, nicht von einem Machtgefälle bestimmter Sex von Erwachsenen mit Kindern möglich wäre (über diese Frage sollten wir hier allerdings nicht diskutieren). Damit haben sie damals in bestimmten Organisationen auch Teilerfolge gehabt. Davon haben sich die betreffenden Organisationen aber schon längst massiv distanziert und in den letzten Jahren ging es mit diversen Gesetzesverschärfungen in die genau gegenteilige Richtung. Es wäre also schon interessant, worauf du deine Vorhersage stützt.
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