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Verflechtungen zwischen Staat und Kirche in Deutschland

 
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rainerebert
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Anmeldungsdatum: 19.06.2004
Beiträge: 1
Wohnort: Adelmannsfelden

Beitrag(#139988) Verfasst am: 19.06.2004, 15:16    Titel: Verflechtungen zwischen Staat und Kirche in Deutschland Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich bin neu hier und habe gleich eine große Bitte an euch. Kommenden Montag lege ich meine mündliche Abitursprüfung im Fach katholische Religion ab und mein Thema ist "Staat und Kirche". Ich möchte bei meinem Vortrag besonders auf die rechtlichen Verstrickungen eingehen und diese dann gemäß dem Ideal eines weltanschauungsfreien Staates kritisieren. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir alle offiziellen Verbindungen zwischen Staat und Kirche kurz und knapp auflisten könntet (Religionsunterricht, Kirchensteuer, Kirchenaustrittsgebühr usw.). Leider stehe ich unter großem Zeitdruck und hoffe deshalb auf eure baldige Antwort und bedanke mich schon im Voraus recht herzlich für eure Mithilfe!

Viele liebe Grüße,

Rainer
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#139992) Verfasst am: 19.06.2004, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Militärseelsorge: Die Militärpfarrer sind Staatsbeamte bzw. -angestellte. Ebenso bezahlt das Verteidigungsministerium sämtliche für den Kultus benötigten Utensilien bis hin zum Messwein.

Kirchenaustritt: Der Kirchenaustritt kann nur beim Staat erklärt werden. Dieser erhebt zum Teil Kirchenaustrittsgebühren von dem Austrittswilligen.

Finanzierung der Bischöfe: In vielen Bundesländern werden diese vom Staat bezahlt.

Theologische Fakultäten: Kirchen haben ein Einspruchsrecht bei der Besetzung von Lehrstühlen. Können Absetzung und Ersatz von Personal verlangen. Voll finanziert durch den Staat. Bestandsgarantieen der Lehrstühle sind in den Konkordaten und Staatsverträgen enthalten.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#139994) Verfasst am: 19.06.2004, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Konkordatslehrstühle:

Vor allem in Bayern gibt es diese in Konkordaten festgelegten Lehrstühle. Die Kirchen haben das Recht, auch bei der Besetzung bestimmter Lehrstühle auch außerhalb der theol. Fakutäten mitzubestimmen. Dies sind Fächer, die für die Theologen-, Religionslehrerausbildung und Pädagogenausbildung relevant sind (Philosophie, Geschichte, Pädagogik).
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#139997) Verfasst am: 19.06.2004, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ernennung der Bischöfe:

Zum Teil müssen entsprechend den Konkordaten (Hitler-Konkordat) die Bischöfe noch einen Treueeid vor der Staatsmacht (Ministerpräsident) ablegen. (kürzlich in NRW)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#140001) Verfasst am: 19.06.2004, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Baulasten / Pfarrergehälter / Renten für Pfarrer (Staatsleistungen)

Die meisten Bundesländer zahlen hierfür noch heute aus jahrhundertealten Verträgen noch heute jährlich Gelder an die Kirchen. Die stammen zum Teil aus der Zeit der Reformation, aber vor allem aus der Zeit der Säkularisation. (1803 --> Entschädigung für Enteignungen)

Das GG verlangt in Art. 140 die Ablösung dieser Staatleistungen. Statt dessen werden durch neue Konkordaten und Staatskirchenverträge immer wieder neue begründet.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#140003) Verfasst am: 19.06.2004, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso weißt du denn so genau was ran kommt?
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Paltir
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 21

Beitrag(#290701) Verfasst am: 30.04.2005, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Finanzierung der Bischöfe: In vielen Bundesländern werden diese vom Staat bezahlt.


Weiß jemand wie das in Rheinland-Pfalz geregelt ist und wo genau das in welchem Vertrag festgeschrieben ist?
Bin nämlich schon ne Weile auf der Suche...
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#290725) Verfasst am: 01.05.2005, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Der Kirchenaustritt kann nur beim Staat erklärt werden.
Außer in Bremen, wo der Austritt gegenüber der Kirche erklärt werden muss. Allerdings kann man die Austrittserklärung auch beim Standesamt beglaubigen und von diesem an die Kirche weiterleiten lassen. Wirksam wird der Austritt dann aber erst mit Eingang bei der Kirche.

Beim Kircheneintritt (Taufe, Übertritt, Wiedereintritt) ist die Verflechtung in der Praxis noch gravierender. Die Kirche macht eine Mitteilung ans Einwohnermeldeamt und dieses glaubt ihr in der Regel aufs Wort, ohne eine Unterschrift des Betroffenen oder seiner gesetzlichen Vertreter.

Andersherum bekommen die Kirchen regelmäßig Meldedaten ihrer Mitglieder. Auf diese Weise kennt die Wohnortspfarrei alle Kirchenangehörigen die in ihrem Bereich wohnen.

Auch die Standesämter geben z.T. Daten weiter, so z.B. bei einer Namensänderung.

Der Einzug der Kirchensteuer durch die staatlichen Steuerbehörden ist natürlich eine bedeutende Verflechtung - deswegen wird ja die Konfession auf der Lohnsteuerkarte auch dem Arbeitgeber offenbart. Der Einzug durch staatliche Behörden wird übrigens vom GG nicht gefordert, sondern laut Verfassung sind öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Besteuerung aufgrund staatlicher Steuerdaten berechtigt. Man könnte ihnen aber den Einzug auch selbst überlassen, dann stünde die Konfession nicht auf der Lohnsteuerkarte.

Zu den Punkten, in denen die Religionsfreiheit durch Einmischung des Staates beeinträchtigt wird, gehört das Verbot der kirchlichen Voraustrauung. Eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung ist nicht nur ohne irgendeine Wirkung im staatlichen Recht (was der Trennung zwischen Staat und Kirche entspricht), sondern im Prinzip nach wie vor verboten, was wahrscheinlich verfassungswidrig ist. Allerdings ist diese "Ordnungswidrigkeit" nicht mehr mit einem Bußgeld bedroht, so dass dem zuwiderhandelnden Geistlichen staatlicherseits nicht viel passieren kann. Wegen des Verbots soll es aber sogar Heiratstourismus nach Österreich geben, da manche Paare zwar aus dem einen oder anderen rechtlichen Grund (alte Leute, deren Kinder wegen des Erbrechts böse wären...) keine staatliche Ehe wünschen, wohl aber mit ihrem Herrgott im Reinen sein wollen.

Eine andere Art der Verflechtung, die weniger institutionell aber gesellschaftlich gravierender ist, besteht darin, dass der Staat massiv kirchliche soziale Einrichtungen (Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime, ...) unterstützt - was regional bis zu De-facto-Monopolen führen kann. Trotz der fast vollständigen öffentlichen Finanzierung haben dann die Kirchen oder ihre Wohlfahrtsverbände das Sagen, z.B. bei Personaleinstellungen - Stichwort: Rausschmiss verpartnerter Schwuler, das geschieht mit allgemeinen Steuergeldern.
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They all err — Moslems, Jews,
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Humanity follows two world-wide sects:
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The second, religious without intellect.

Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#290744) Verfasst am: 01.05.2005, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Wegen des Verbots soll es aber sogar Heiratstourismus nach Österreich geben, da manche Paare zwar aus dem einen oder anderen rechtlichen Grund (alte Leute, deren Kinder wegen des Erbrechts böse wären...) keine staatliche Ehe wünschen, wohl aber mit ihrem Herrgott im Reinen sein wollen.


In Geschockt Österreich kann man kirchlich heiraten, ohne staatlich getraut zu sein??? Geschockt
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#290745) Verfasst am: 01.05.2005, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

palimbel hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Finanzierung der Bischöfe: In vielen Bundesländern werden diese vom Staat bezahlt.


Weiß jemand wie das in Rheinland-Pfalz geregelt ist und wo genau das in welchem Vertrag festgeschrieben ist?
Bin nämlich schon ne Weile auf der Suche...



Geregelt ist das in den Staatskirchenverträgen der einzelnen Bundesländer. Die finanziellen Zuwendungen an die Kirchen u.a. für die Diözesen und Bischöfe findest du im Etat des Landes.

Rheinland-Pfalz gehört zu den Bundesländern, die besonders viel pro Kopf der Bevölkerung an die Kirchen zahlen.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#290746) Verfasst am: 01.05.2005, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Wegen des Verbots soll es aber sogar Heiratstourismus nach Österreich geben, da manche Paare zwar aus dem einen oder anderen rechtlichen Grund (alte Leute, deren Kinder wegen des Erbrechts böse wären...) keine staatliche Ehe wünschen, wohl aber mit ihrem Herrgott im Reinen sein wollen.


In Geschockt Österreich kann man kirchlich heiraten, ohne staatlich getraut zu sein??? Geschockt



Ja. Wie in vielen Ländern. In Deutschland ist dies ein Relikt aus Zeiten des Kirchenkampfes. Ein überflüssiges Relikt.

Was geht es den Staat an, wenn jemand irgendein religiöses Ritual vollzieht, um eine Gemeinschaft zu bekunden? Die interessiert es ja auch nicht, wenn zwei nach den Riten irgendeines Volksstammes gemeinsam über einen Stab hüpfen...

Das Ausschlaggebende ist doch: Diese Riten dürfen keine staatlichen Auswirkungen haben (staatliche Anerkennung als Ehepaar).

So wäre es konsequent, wenn Staat und Kirche tatsächlich getrennt wären.
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Paltir
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 21

Beitrag(#290788) Verfasst am: 01.05.2005, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
palimbel hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Finanzierung der Bischöfe: In vielen Bundesländern werden diese vom Staat bezahlt.


Weiß jemand wie das in Rheinland-Pfalz geregelt ist und wo genau das in welchem Vertrag festgeschrieben ist?
Bin nämlich schon ne Weile auf der Suche...



Geregelt ist das in den Staatskirchenverträgen der einzelnen Bundesländer. Die finanziellen Zuwendungen an die Kirchen u.a. für die Diözesen und Bischöfe findest du im Etat des Landes.

Rheinland-Pfalz gehört zu den Bundesländern, die besonders viel pro Kopf der Bevölkerung an die Kirchen zahlen.


Danke für die Antwort. Ich schau mir das mal an.
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alfons
Bär



Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 1167

Beitrag(#290958) Verfasst am: 02.05.2005, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

DPA meldet gestern: Die Bundesregierung wird den katholischen Weltjugendtag in Köln mit 7,5 Millionen Euro bezuschussen.

Wofür alles Geld da ist in unserem so pleitigen Land...

Alfons
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lupus
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#291294) Verfasst am: 03.05.2005, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Wegen des Verbots soll es aber sogar Heiratstourismus nach Österreich geben, da manche Paare zwar aus dem einen oder anderen rechtlichen Grund (alte Leute, deren Kinder wegen des Erbrechts böse wären...) keine staatliche Ehe wünschen, wohl aber mit ihrem Herrgott im Reinen sein wollen.


In Geschockt Österreich kann man kirchlich heiraten, ohne staatlich getraut zu sein??? Geschockt



Ja. Wie in vielen Ländern. In Deutschland ist dies ein Relikt aus Zeiten des Kirchenkampfes. Ein überflüssiges Relikt.

Was geht es den Staat an, wenn jemand irgendein religiöses Ritual vollzieht, um eine Gemeinschaft zu bekunden? Die interessiert es ja auch nicht, wenn zwei nach den Riten irgendeines Volksstammes gemeinsam über einen Stab hüpfen...

Das Ausschlaggebende ist doch: Diese Riten dürfen keine staatlichen Auswirkungen haben (staatliche Anerkennung als Ehepaar).

So wäre es konsequent, wenn Staat und Kirche tatsächlich getrennt wären.

Da scheint sich doch jetzt tatsächlich auch in Deutschland etwas Neues anzubahnen:
Keine Ordnungswidrigkeit (zzt. letzte Meldung auf Seite 1)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#291332) Verfasst am: 03.05.2005, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Da scheint sich doch jetzt tatsächlich auch in Deutschland etwas Neues anzubahnen:
Keine Ordnungswidrigkeit (zzt. letzte Meldung auf Seite 1)



Oh, danke für den Hinweis. Das wusste ich nicht gar nicht. Sehr glücklich
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#291366) Verfasst am: 03.05.2005, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:

Da scheint sich doch jetzt tatsächlich auch in Deutschland etwas Neues anzubahnen:
Keine Ordnungswidrigkeit (zzt. letzte Meldung auf Seite 1)


Evilbert in zehn Jahren hat folgendes geschrieben:
Also das ist mein Haus, mein Auto , meine Yacht,


meine Frau
meine Frau
meine Frau
und meine Frau


Gröhl...
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#291421) Verfasst am: 03.05.2005, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:

Da scheint sich doch jetzt tatsächlich auch in Deutschland etwas Neues anzubahnen:
Keine Ordnungswidrigkeit (zzt. letzte Meldung auf Seite 1)


Evilbert in zehn Jahren hat folgendes geschrieben:
Also das ist mein Haus, mein Auto , meine Yacht,


meine Frau ...
meine Frau ...
meine Frau ...
und meine Frau ...


Gröhl...

Tja, wenn du dir gleich vier antun willst, warum sollte der Staat dich dran hindern, wo es ihn doch nichts kostet...
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#291434) Verfasst am: 03.05.2005, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:

Tja, wenn du dir gleich vier antun willst, warum sollte der Staat dich dran hindern, wo es ihn doch nichts kostet...


Das stimmt ja eben nicht. NeinNein

Stell Dir vor, dass die vier Ehen zu entsprechenden Ergebnissen , nämlich 2-12 Kindern, führen. Und ich dann nicht mehr arbeite.

Dann muss der Staat für Jahrzehnte eine Menge Sozialleistungen aufwenden.

Meines Erachtens dürften nur Leute heiraten, die ein gewisses Mass an Kapital haben; Scheidung solte verboten werden, und wer uneheliche Kinder in die Welt setzt gehört in Sicherheitsverwahrung. noseman
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lupus
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#291658) Verfasst am: 04.05.2005, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:

Tja, wenn du dir gleich vier antun willst, warum sollte der Staat dich dran hindern, wo es ihn doch nichts kostet...


Das stimmt ja eben nicht. NeinNein

Stell Dir vor, dass die vier Ehen zu entsprechenden Ergebnissen , nämlich 2-12 Kindern, führen. Und ich dann nicht mehr arbeite.

Dann muss der Staat für Jahrzehnte eine Menge Sozialleistungen aufwenden.

Meines Erachtens dürften nur Leute heiraten, die ein gewisses Mass an Kapital haben; Scheidung solte verboten werden, und wer uneheliche Kinder in die Welt setzt gehört in Sicherheitsverwahrung. noseman
Na, aber du kannst das jetzt ja auch ohne religiöses Brimborium so einrichten. Ich würde mich an deiner Stelle übrigens beeilen, ehe jemand deine Idee mit der Sicherheitsverwahrung aufgreift, dann ist's zu spät. zynisches Grinsen
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Thorsten
...



Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 14

Beitrag(#293580) Verfasst am: 12.05.2005, 11:54    Titel: Pfaffe legt Eckpunkte für edle&kirchenfinanzierte kindergartenträgerschaft v Antworten mit Zitat

Schreiber "Matzchik"
http://www.ekd.de/foren_fragen/diskussionsforum.php3?msg=95175&view=verlauf&start=0#95175

Er bringt hier Argumente die immer wieder zu hören sind.

Hat jemand Anregungen welche Argumente, rhetorische Stilmittel- in einem persönlichen Gespräch mit einem derartigen Popen -konkret dagegen zu halten sind.

Wo gibt es - offizielles und verifiziertes Zahlenmaterial - in Bezug auf Subventionsleistungen für die beiden Großsekten ?

Thanks in advance !
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#293778) Verfasst am: 12.05.2005, 17:52    Titel: Re: Pfaffe legt Eckpunkte für edle&kirchenfinanzierte kindergartenträgerscha Antworten mit Zitat

Thorsten hat folgendes geschrieben:
Schreiber "Matzchik"
http://www.ekd.de/foren_fragen/diskussionsforum.php3?msg=95175&view=verlauf&start=0#95175

Er bringt hier Argumente die immer wieder zu hören sind.

Hat jemand Anregungen welche Argumente, rhetorische Stilmittel- in einem persönlichen Gespräch mit einem derartigen Popen -konkret dagegen zu halten sind.

Wo gibt es - offizielles und verifiziertes Zahlenmaterial - in Bezug auf Subventionsleistungen für die beiden Großsekten ?

Thanks in advance !


Das mit den 20% bei Kindergärten stimmt. Allerdings zahlen einige Kommunen schon freiwillig mehr Zuschüsse. Etliche kirchliche Kindergärten haben sich schon als so genannte arme Träger anerkennen lassen und zahlen wesentlich weniger als die 20%.

Was man dagegen halten kann, sind die sehr hohen staatlichen Subventionen rein innerkirchlicher Belange (z.B. Bischöfe u.a. Staatsleistungen). Außerdem werden die Kirchensteuern zu fast 40% vom Staat subventioniert.

Schau mal bei www.kirchensteuer.de
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#293970) Verfasst am: 13.05.2005, 10:25    Titel: Re: Pfaffe legt Eckpunkte für edle&kirchenfinanzierte kindergartenträgerscha Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Außerdem werden die Kirchensteuern zu fast 40% vom Staat subventioniert.
Haben das jetzt alle verstanden?
Ich möchte das nochmal konkreter darstellen:
Wenn ich brutto 100,- € Kirchensteuer zahle (d.h. die Kirche nimmt aufgrund meiner Mitgliedschaft 100,- € ein), dann gehen dafür 40,- € dem Staat verloren, weil die gezahlte Kirchensteuer bei der Einkommensteuer abzugsfähig ist. Trete ich aus, dann habe ich nicht 100,- € sondern nur 60,- € mehr - und der Staat hat 40,- € mehr, weil ja der Abzug wegfällt.
Letztlich bedeutet das also, dass von den 100,- €, die die Kirche einnimmt, nur 60,- € vom Kirchenmitglied kommen, 40,- € zahlt der Staat für lau (und dies ganz unabhängig von den sonstigen Staatsleistungen).

Wenn also behauptet wird, dass ein Kirchenaustritt asozial sei, weil die Kirchen deswegen soziale Einrichtungen schließen müssten, für die dann der ohnehin schon überschuldete Sozialstaat einspringen müsste, dann ist das Unsinn, weil ich mit dem Austritt ja dem Staat sehr viel mehr Geld zuschustere als die Kirchen für dieselben Zwecke ausgeben.

Natürlich steht hier "Staat" für die öffentliche Hand im Allgemeinen. D.h. dass konkret ein kommunaler Haushalt natürlich sehr wohl durch einen kirchlichen Kindergarten entlastet werden kann, derselbe Haushalt aber nicht unbedingt sofort von meinem Kirchenaustritt profitiert. Da müssen erst Umverteilungen zwischen den verschiedenen Ebenen auf staatlicher Seite stattfinden.

Auf Dauer wird dies aber auch geschehen, einfach weil auch die höheren Ebenen den Bedarf vor Ort nicht ignorieren können. Kurzfristig aber scheint es oft für den Kommunalpolitiker ein gutes Geschäft, einen kirchlichen Kindergarten zu subventionieren, anstatt einen eigenen zu betreiben - weswegen diese Leute es sich auch nicht mit der Kirche verderben wollen.
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Thorsten
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 14

Beitrag(#293977) Verfasst am: 13.05.2005, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ersteinmal Danke für die Infos. Könnt ihr mir sagen woher Euer Zahlenmaterial stammt ?


Danke !
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#293981) Verfasst am: 13.05.2005, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Thorsten hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ersteinmal Danke für die Infos. Könnt ihr mir sagen woher Euer Zahlenmaterial stammt ?


Danke !


Dass der Trägeranteil bei Kindergärten 20 % beträgt, ist in den Ländergesetzen geregelt. Dass die Kirchensteuer zu 40 % subventioniert ist, findest du im Subventionsbericht der Bundesregierung.
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Thorsten
...



Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 14

Beitrag(#293992) Verfasst am: 13.05.2005, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

in diesem Zusammenhang:

http://www.spd-fraktion-dortmund.de/www/html/main2_presse.php?site2display=ausgabe&bereich=9&textkopfID=485

...
In die Planungen für den Ausbau von ganztätigen Kinderbetreuungsangeboten sind die Einrichtungen der konfessionellen Träger einzubeziehen und gemeinsam an den gesamtstädtischen Bedarf anzupassen. Die SPD wird den durch wegbrechende Kirchensteuereinnahmen bedrohten evangelischen Kindergartenträgern helfen. Dabei kann es keine generelle Anhebung der Zuschüsse für die anderen Träger geben. Wer allerdings Probleme bekommt, seine Einrichtungen zur Betreuung Dortmunder Kinder halten zu können, soll auch in Zukunft auf die Hilfe der Sozialdemokraten hoffen können.

Hier sieht es demächst also so aus, daß die Stadt einen höheren Zuschuss bezahlt... auf dem Eingangsschild der Name einer Sekte als vermeintlicher "Träger" prangert aber zahlen wird die Allgemeinheit. Mich kotzt das tierisch an.

Es ist hier in der Gegend verdammt schwierig einen Kindergartenplatz zu bekommen - für unter Dreijährige eh - wenn, dann kommen eigentlich nur "christliche Kindergärten " in Frage, die haben hier ein weitgehendes Monopol. Nun weiß ich aus persönlicher Erfahrung, daß momentan massiv mit Stellenabbau im "Kindergartenbereich" gedroht wird, bei Anfragen gibt es den Hinweis man könne sich ja als 1€ Kraft melden (no joke). Nichtkonfessionelle haben eh keine Chance überhaupt eingestellt zu werden. Gerade Letzteres scheint mir mehr als bedenklich wenn der Staat eh alles oder doch zumindest den Löwenanteil bezahlt.
---

Gibt es möglicherweise eine rechtliche Handhabe, welche die Kommune dazu zwingen könnte dem Träger die Einrichtung zu entziehen ?
Ich denke Vielfach wäre die Umwandlung in eine Elterninitiative / Verein als Träger möglich und wünschenswert... Für die Kinder, unsere Gesellschaft und nicht zuletzt für engagierten Pädagogen ohne Kirchenmitgliedschaft die defacto einer Art Berufsverbot ausgesetzt sind.


Hat Jemand von Euch Erfahrung, Vereinsadressen oder Ähnlichem die sich dem widmen ?
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