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Quéribus Eretge
Anmeldungsdatum: 21.07.2003 Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum
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(#54184) Verfasst am: 17.11.2003, 15:14 Titel: |
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Laut der hiesigen Presse (OuestFrance) ist Frankreich gegen einen Gottesbezug in der Euro-Verfassung.
in dem Artikel von SGoulard steht:
Zitat: | Nur für die Instandhaltung der religiösen Gebäude sind die Gemeinden verantwortlich. |
Genauer: für die VOR 1905 errichteten Gebäude, da der Staat Eigentümer der Gemäuer ist. Was nach 1905 gebaut wurde und in kirchlichem Besitz ist, muss auch von der Kirche unterhalten werden (so z.B. die Kirche hier in meinem Wohnort)
_________________ "He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#54185) Verfasst am: 17.11.2003, 15:18 Titel: |
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Quéribus hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Nur für die Instandhaltung der religiösen Gebäude sind die Gemeinden verantwortlich. |
Genauer: für die VOR 1905 errichteten Gebäude, da der Staat Eigentümer der Gemäuer ist. |
Wieso ist der Staat Eigentümer dieser Gebäude?
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Quéribus Eretge
Anmeldungsdatum: 21.07.2003 Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum
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(#54189) Verfasst am: 17.11.2003, 15:27 Titel: |
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Bei der Trennung von kirche und Staat 1905 wurden die Gebäude verstaatlicht.
Seitdem erhält die Kirche keinerlei staatliche Subventionen, für die Gehälter ihres Personals (geistliche und laien) muss sie selber aufkommen.
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James Graham
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#54190) Verfasst am: 17.11.2003, 15:32 Titel: |
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Quéribus hat folgendes geschrieben: | Bei der Trennung von kirche und Staat 1905 wurden die Gebäude verstaatlicht.
Seitdem erhält die Kirche keinerlei staatliche Subventionen, für die Gehälter ihres Personals (geistliche und laien) muss sie selber aufkommen. |
Guck an...
Danke für die Info!
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Quéribus Eretge
Anmeldungsdatum: 21.07.2003 Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum
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(#54503) Verfasst am: 18.11.2003, 10:18 Titel: |
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Angefangen hat die Sache mit der Enteignung (und anschliessendem Verkauf) der Kirchengüter während der frz. Revolution.
Gesetz vom 2. November 1789: Enteignung der Kirchengüter; Eigentümer = der Staat. Verkauf ab 1790, wodurch viele kleinere Gebäude wie Kapellen, Pfarrhäuser etc. in privaten Besitz überging.
Was keinen privaten Käufer fand, blieb Eigentum der jeweiligen Dörfer, Städte, Départements etc.
In dem gesetz wurde allerdings auch festgelegt, dass die Geistlichen nun vom Staat entlohnt wurden (allerdings wohl nur die, die den Eid auf die Verfassung ablegten)
Im Konkordat von 1802 (18. germinal Jahr X) wurde der Verkauf nochmals bestätigt und die im Staatsbesitz verbliebenen Gebäude den Bischöfen zur Ausübung des Gottesdiensts zur Verfügung gestellt (womit sie aber weiter im Staatsbesitz blieben).
Mit dem Gesetz von 1905 wurde die Sache sozusagen abgerundet:
Art.1: Die Republik sichert die Gewissensfreiheit, sie garantiert die freie Ausübung aller Religionen unter den angeführten Einschränkungen im Interesse der öffentlichen Ordnung.
Art.2: Die Republik anerkennt, entlohnt oder subventioniert KEINEN culte (= Religion).
u.s.w.
Art. 12: Die Gebäude, die der Ausübung der Religion oder der Wohnung der Geistlichen dienen sind und bleiben Eigentum des Staats, der Départements und der Kommunen (Städte, Dörfer).
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James Graham
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#54571) Verfasst am: 18.11.2003, 14:00 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Quéribus hat folgendes geschrieben: | Bei der Trennung von kirche und Staat 1905 wurden die Gebäude verstaatlicht.
Seitdem erhält die Kirche keinerlei staatliche Subventionen, für die Gehälter ihres Personals (geistliche und laien) muss sie selber aufkommen. |
Guck an...
Danke für die Info! |
Guckst Du hier!
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Quéribus Eretge
Anmeldungsdatum: 21.07.2003 Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum
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(#54587) Verfasst am: 18.11.2003, 14:42 Titel: |
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Ich hatte allerdings hier http://www.legifrance.gouv.fr/texteconsolide/MCEBW.htm
geguckt, also beim Gesetzestext wie er Im Journal Officiel ( frz. "Bundesgesetzblatt") stand
ausserdem steht das ja auch im alljährlichen Bettelbriefchen, den hatte ich glaub ich auch irgendwo mal übersetzt. Da es keine Kirchensteuer gibt, müssen die eben sehen, wie sie zu Geld kommen. Mercedesfahrende Gemeindepfarrer sind extrem selten (wenn's denn welche gibt, ich hab hier noch keine gesehen)
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