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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#437560) Verfasst am: 24.03.2006, 08:24 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Mit Bischof Fürst hatte ich bereits die Gelegenheit zu chatten. Dass ich ihn als Fürst-Bischof charakterisiert hatte, fand er wenig komisch und anschließend hatte ich keine Gelegenheit mehr mich zu Wort zu melden.
Immerhin "fragt er ja " noch "nach", wie ich der Meldung entnehme. Ist also wohl in dieser Sachfrage recht liberal. |
Dass die Ausgetretenen theologisch noch Katholiken bleiben, ist eigentlich bekannt. Bisher war es aber so, dass diese zumindest automatisch als Exkommunizierte galten, also auch von den Sakramenten (wie der Heirat) ausgeschlossen waren. Jetzt meint offenbar der Vatikan, die Handlung vor staatlicher Stelle reiche zur automatischen Exkommunikation nicht aus.
Hier geht es offenbar um die Rechtsfrage, wie sich die Kirche verhält, wenn die Ausgetretenen später im kirchlichen Rahmen heiraten wollen. Dürfen der Priester das überhaupt verweigern? Oder müssen sie - wie der Brief des Vatikans andeutet - sogar auf eine kirchliche Heirat bestehen?
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#835678) Verfasst am: 09.10.2007, 08:53 Titel: |
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http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben: | Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr. |
_________________ Storm by Tim Minchin
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Pfaffenschreck Schwarzwaldelch; möööh
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope
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(#835866) Verfasst am: 09.10.2007, 15:00 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben: | Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr. |
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Die Idee ist an sich gar nicht schlecht. Wie wärs mit ner 14 jährigen Bedenkzeit bei Säuglingen beim eingetreten werden sprich Taufe?
_________________ Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
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http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#836051) Verfasst am: 09.10.2007, 19:57 Titel: |
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Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: | Jolesch hat folgendes geschrieben: | http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben: | Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr. |
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Die Idee ist an sich gar nicht schlecht. Wie wärs mit ner 14 jährigen Bedenkzeit bei Säuglingen beim eingetreten werden sprich Taufe? |
Ich hoffe es stört dich nicht wenn ich diesen Sager verwende
_________________ Storm by Tim Minchin
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Pfaffenschreck Schwarzwaldelch; möööh
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope
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(#837363) Verfasst am: 11.10.2007, 18:28 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: | Jolesch hat folgendes geschrieben: | http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben: | Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr. |
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Die Idee ist an sich gar nicht schlecht. Wie wärs mit ner 14 jährigen Bedenkzeit bei Säuglingen beim eingetreten werden sprich Taufe? |
Ich hoffe es stört dich nicht wenn ich diesen Sager verwende |
Nur zu...
_________________ Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg
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(#1180704) Verfasst am: 14.01.2009, 15:31 Titel: |
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Zitat: | Dass ein Kircheneintritt keine und bei einem Konfessionswechsel der Austritt aus der alten Kirche, nicht aber der Eintritt in die neue Gebühr kostet, ist für Ehret zudem Beweis dafür, "dass eine Gebühr für die Erklärung des Austritts vor allem dem Zweck dient, den Austrittswilligen ihre Entscheidung zu erschweren". |
Dies ist mir vorher noch gar nicht bewusst gewesen.
Wie wird das bergründet von offizieller Seite? (wahrscheinlich gar nicht)
Worin liegen die 35 Euro Verwaltungsaufwand Unterschied zwischen Eintritt in die Kirche und Austriit?
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#1180709) Verfasst am: 14.01.2009, 15:36 Titel: |
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Alchemist hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Dass ein Kircheneintritt keine und bei einem Konfessionswechsel der Austritt aus der alten Kirche, nicht aber der Eintritt in die neue Gebühr kostet, ist für Ehret zudem Beweis dafür, "dass eine Gebühr für die Erklärung des Austritts vor allem dem Zweck dient, den Austrittswilligen ihre Entscheidung zu erschweren". |
Dies ist mir vorher noch gar nicht bewusst gewesen.
Wie wird das bergründet von offizieller Seite? (wahrscheinlich gar nicht)
Worin liegen die 35 Euro Verwaltungsaufwand Unterschied zwischen Eintritt in die Kirche und Austriit? |
Ich bitte Dich, man kann doch den Zugang zum Seelenheil der Eintrittswilligen nicht mit einer Gebühr erschweren.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1180712) Verfasst am: 14.01.2009, 15:43 Titel: |
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Wie ist das eigentlich?
Ich dachte ja, die Kirche würde einen Teil der Sektensteuer wieder an den Staat abführen, damit der die Eintreibung übernimmt. Wieso sind speziell Kirchenaustritte denn davon ausgenommen?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#1180718) Verfasst am: 14.01.2009, 15:48 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Wie ist das eigentlich?
Ich dachte ja, die Kirche würde einen Teil der Sektensteuer wieder an den Staat abführen, damit der die Eintreibung übernimmt. Wieso sind speziell Kirchenaustritte denn davon ausgenommen? |
Jein ... die Kirche gibt zwar einen Teil der Kirchensteuer als "Aufwandsentschädigung" an den Staat ab ... der aber wiederum legt auf die Kirchensteuereinnahmen nochmal einen riesen Haufen Kohle drauf (verdoppelt das ganze), um die arme Kirche zu fördern ...
Das Zwangsgeld für den Austritt kassiert aber offiziell der Staat, ebenfalls für die Arbeit, die der Austritt verursacht (der Beamte muß seinen Arsch vom Sessel heben, das Formular suchen, dir geben, das ausgefüllte Formular kontrollieren und dann, man glaubt es kaum, auch noch abstempeln, eine extremer Arbeitsaufwand für einen Beamten, der geht danach mindestens 1 Jahr früher in Rente)
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1180798) Verfasst am: 14.01.2009, 17:07 Titel: |
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Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Worin liegen die 35 Euro Verwaltungsaufwand Unterschied zwischen Eintritt in die Kirche und Austriit? |
Der Eintritt erfolgt bei der Kirche, der Austritt bei der staatlichen Behörde, weil die die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge für die Kirche übernimmt (und dafür übrigens von der Kirche bezahlt wird).
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1180810) Verfasst am: 14.01.2009, 17:25 Titel: |
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Jolesch hat folgendes geschrieben: | http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben: | Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr. |
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Ist das neu?
_________________ Trish:(
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1180827) Verfasst am: 14.01.2009, 18:09 Titel: |
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Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Dass ein Kircheneintritt keine und bei einem Konfessionswechsel der Austritt aus der alten Kirche, nicht aber der Eintritt in die neue Gebühr kostet, ist für Ehret zudem Beweis dafür, "dass eine Gebühr für die Erklärung des Austritts vor allem dem Zweck dient, den Austrittswilligen ihre Entscheidung zu erschweren". |
Dies ist mir vorher noch gar nicht bewusst gewesen.
Wie wird das bergründet von offizieller Seite? (wahrscheinlich gar nicht)
Worin liegen die 35 Euro Verwaltungsaufwand Unterschied zwischen Eintritt in die Kirche und Austriit? |
Das ist allerdings interessant. Ist dieser Gesichtspunkt in irgendeiner Gerichtsentscheidung schon einmal berücksichtigt worden?
Das Bundesverfassungsgericht hat ihn in seiner Entscheidung zur Kirchenaustrittsgebühr in NRW, die wir hier ja auch schon mal irgendwo ausführlicher diskutiert hatten, auf jeden Fall unterschlagen, obwohl er lt. dem Beschluss in der Begründung der Verfassungsbeschwerde genannt worden war :
Bundesverfassungsgericht hat folgendes geschrieben: | 2. Das Kirchenaustrittsgesetz verstoße ferner gegen den Gleichheitssatz, indem es ohne rechtfertigenden Grund Gleiches ungleich behandele. Es gebe keinen Grund, den „Austritt“ aus öffentlichrechtlich organisierten Kirchen strenger auszugestalten als den Austritt aus privatrechtlich organisierten Kirchen oder aus anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eine Ungleichbehandlung folge auch aus dem Vergleich mit dem Eintritt in eine Kirche. Da ein solcher weitgehend formlos erfolge und dafür auch keine Gebühr erhoben werde, sei nicht einzusehen, weshalb für den Austritt erheblich strengere Gesichtspunkte gelten sollten und hierfür eine Gebühr erhoben werde. |
Das BVerfG hat zwar ausführlich begründet, dass es wegen des staatlichen Kirchensteuereinzugs in Ordnung sei, ein besonderes förmliches Verfahren vorzusehen - und damit indirekt, warum die Ungleichbehandlung gegenüber dem Austritt aus einem privatrechtlichen Verein gerechtfertigt sei (ich zitiere mal die Kurzfassung aus der Presseerklärung):
Presseerklärung des BVerfG hat folgendes geschrieben: | Das Verfahren dient dem legitimen Ziel, die geordnete
Verwaltung der Kirchensteuer sicherzustellen. Dies setzt voraus, dass
Austrittserklärung und Austrittszeitpunkt mit Wirkung für den
staatlichen Bereich zuverlässig erfasst werden. Eine formlose oder in
der Form vereinfachte Austrittserklärung wäre nicht in gleicher Weise
geeignet, die staatlichen Wirkungen der Kirchenmitgliedschaft
verlässlich zu beenden. Die Abgabe der Erklärung beim Amtsgericht oder
schriftlich in öffentlich beglaubigter Form stellt in erhöhtem Maße
sicher, dass Unklarheiten über die Authentizität, die Ernsthaftigkeit
und den genauen Zeitpunkt der Austrittserklärung vermieden werden.
|
Was daran aber nicht auch für den Eintritt (Wiedereintritt, Übertritt.....) gelten soll, darüber verliert es in der Entscheidung kein Wort.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg
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(#1204112) Verfasst am: 06.02.2009, 09:24 Titel: |
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Heizölrückstoßabdämpfung Hedonist
Anmeldungsdatum: 26.07.2007 Beiträge: 17535
Wohnort: Stralsund
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(#1204128) Verfasst am: 06.02.2009, 09:57 Titel: |
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Gefällt mir
_________________ „Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1204152) Verfasst am: 06.02.2009, 10:56 Titel: |
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Österreich:
Nach Vatikan-Entscheidungen: Die Zahl derer, die der Kirche den Rücken kehren, ist in den vergangenen Tagen in den Städten deutlich gestiegen.
http://www.kurier.at/nachrichten/292452.php
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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alae auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.03.2006 Beiträge: 7039
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(#1204193) Verfasst am: 06.02.2009, 11:55 Titel: |
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... ist mir zu Ratzinger!
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alae auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.03.2006 Beiträge: 7039
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(#1204201) Verfasst am: 06.02.2009, 12:06 Titel: |
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Wenn sich das bestätigt, dann schlage ich Benny für den IBKA-Preis vor. Wegen "Förderung vernunftgeleiteten Denkens" und "Aufklärung über Wesen, Funktion, Strukturen und Herrschaftsansprüche von Religionen"
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Artanis registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 259
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(#1204573) Verfasst am: 06.02.2009, 17:58 Titel: |
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Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:
Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht. Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?
Ich wohne hier zwar nicht im kleinsten Kaff, aber knapp 24000 Einwohner ist auch nicht gerade viel, insbesondere wenn ein Großteil eher katholisch geprägt ist. D.h. irgendwann würde dort schon bekannt werden, wenn ich austrete.
(Mein Wohnort liegt in Niedersachsen (also nicht tiefste bayrische Provinz oder so. ), falls das bei der Antwort eine Rolle spielen sollte.)
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Mo. over and out
Anmeldungsdatum: 30.11.2007 Beiträge: 12690
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(#1204582) Verfasst am: 06.02.2009, 18:09 Titel: |
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Artanis hat folgendes geschrieben: | Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:
Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht. Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?
Ich wohne hier zwar nicht im kleinsten Kaff, aber knapp 24000 Einwohner ist auch nicht gerade viel, insbesondere wenn ein Großteil eher katholisch geprägt ist. D.h. irgendwann würde dort schon bekannt werden, wenn ich austrete.
(Mein Wohnort liegt in Niedersachsen (also nicht tiefste bayrische Provinz oder so. ), falls das bei der Antwort eine Rolle spielen sollte.) |
Als der Mann meiner damaligen katholischen Kollegin (im ev. Kindergarten) aus der ev. Kirche austrat, zitierte sie der Pfarrer zu sich und drückte ihr ein Gespräch rein. War nicht angenehm, weiteres folgte aber nicht.
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1204598) Verfasst am: 06.02.2009, 18:25 Titel: |
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Artanis hat folgendes geschrieben: | Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:
Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht. |
Rechtlich wäre jede Benachteiligung unzulässig (soweit geht dann der Sonderstatus der Kirchen in Sachen Arbeitsrecht/Diskriminierungsverbot dann doch nicht).
Artanis hat folgendes geschrieben: | Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?
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Was meint denn Deine Mutter?
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1204600) Verfasst am: 06.02.2009, 18:27 Titel: |
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Artanis hat folgendes geschrieben: | Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:
Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht. Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?
Ich wohne hier zwar nicht im kleinsten Kaff, aber knapp 24000 Einwohner ist auch nicht gerade viel, insbesondere wenn ein Großteil eher katholisch geprägt ist. D.h. irgendwann würde dort schon bekannt werden, wenn ich austrete.
(Mein Wohnort liegt in Niedersachsen (also nicht tiefste bayrische Provinz oder so. ), falls das bei der Antwort eine Rolle spielen sollte.) |
Da passiert nichts und falls doch dürfte deine Mutter mit Klageunterstützung rechnen dürfen.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1204606) Verfasst am: 06.02.2009, 18:30 Titel: |
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Artanis hat folgendes geschrieben: | Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:
Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht. Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?
Ich wohne hier zwar nicht im kleinsten Kaff, aber knapp 24000 Einwohner ist auch nicht gerade viel, insbesondere wenn ein Großteil eher katholisch geprägt ist. D.h. irgendwann würde dort schon bekannt werden, wenn ich austrete.
(Mein Wohnort liegt in Niedersachsen (also nicht tiefste bayrische Provinz oder so. ), falls das bei der Antwort eine Rolle spielen sollte.) |
Wahrscheinlich passiert Deiner Mutter gar nichts (kann ich mir als Niedersachse für Niedersachsen, auch für die katholischen Zipfel am Ende der Welt ( ) kaum vorstellen ).
Aber vor bescheuerten Chefs ist man nirgends sicher.
Ich würde vorschlagen, Du redest mal mit Deiner Mutter drüber; die kann ihre Vorgesetzten und Kollegen wohl am Besten einschätzen.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1204624) Verfasst am: 06.02.2009, 18:45 Titel: |
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Eigentlich dürfte der Arbeitgeber die Mutter gar nicht darauf ansprechen.
Eigentlich dürfte der Arbeitgeber gar nicht davon erfahren.
Beides würde den Datenschutz verletzen.
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Artanis registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 259
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(#1204629) Verfasst am: 06.02.2009, 18:48 Titel: |
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Nun ein Gespräch mit meiner Mutter über dieses Thema würde ich aus einigen Gründen gerne vermeiden. Ich gehe nämlich davon aus, dass sie über einige dieser leicht zu verletztenden "religiösen Gefühle" verfügt , was sicherlich zu keiner sehr angenehmen Unterhaltung führen würde, wenn ich unterbreiten würde, dass ich aus der Kirche austreten möchte.
An sich erwarte ich auch nicht, dass auf rechtlichem Wege irgendetwas in der Art möglich ist. Aber ich traue den Kirchen schon so einige fiese Aktionen zu.
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Mo. over and out
Anmeldungsdatum: 30.11.2007 Beiträge: 12690
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(#1204655) Verfasst am: 06.02.2009, 19:10 Titel: |
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Artanis hat folgendes geschrieben: | Nun ein Gespräch mit meiner Mutter über dieses Thema würde ich aus einigen Gründen gerne vermeiden. Ich gehe nämlich davon aus, dass sie über einige dieser leicht zu verletztenden "religiösen Gefühle" verfügt , was sicherlich zu keiner sehr angenehmen Unterhaltung führen würde, wenn ich unterbreiten würde, dass ich aus der Kirche austreten möchte.
An sich erwarte ich auch nicht, dass auf rechtlichem Wege irgendetwas in der Art möglich ist. Aber ich traue den Kirchen schon so einige fiese Aktionen zu. |
Nicht zu unrecht.
Aber da du aus der ev. Kirche austreten willst und deine Mutter bei der kath. Caritas arbeitet, dürfte es mE keine Schwierigkeiten geben.
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Artanis registrierter User
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 259
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(#1204665) Verfasst am: 06.02.2009, 19:24 Titel: |
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Mo07 hat folgendes geschrieben: | Artanis hat folgendes geschrieben: | Nun ein Gespräch mit meiner Mutter über dieses Thema würde ich aus einigen Gründen gerne vermeiden. Ich gehe nämlich davon aus, dass sie über einige dieser leicht zu verletztenden "religiösen Gefühle" verfügt , was sicherlich zu keiner sehr angenehmen Unterhaltung führen würde, wenn ich unterbreiten würde, dass ich aus der Kirche austreten möchte.
An sich erwarte ich auch nicht, dass auf rechtlichem Wege irgendetwas in der Art möglich ist. Aber ich traue den Kirchen schon so einige fiese Aktionen zu. |
Nicht zu unrecht.
Aber da du aus der ev. Kirche austreten willst und deine Mutter bei der kath. Caritas arbeitet, dürfte es mE keine Schwierigkeiten geben. |
Gut, dann werde ich mich demnächst mal zur entsprechenden Behörde begeben.
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