Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Kirchenaustritt
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5 ... 10, 11, 12  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#285877) Verfasst am: 15.04.2005, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Für den Austretenden muss jedoch ein Austritt genauso gebührenfrei sein, wie ein Austritt aus anderen Vereinigungen und Vereinen. Die dürfen nämlich wegen Sittenwidrigkeit keine Abmeldegebühr nehmen.


Sittenwidrigkeit? Wo hast Du das gefunden?

In den mir ad hoc zugaenglichen Kommentaren zum Vereinsrecht ist von "unzulaessigen Austrittserschwerungen" die Rede, welche - falls statuarisch festgelegt - "nichtig" bzw. "unwirksam" seien. Dazu gehoert auch die Erhebung eines "Austrittsgeldes".
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#285878) Verfasst am: 15.04.2005, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Für den Austretenden muss jedoch ein Austritt genauso gebührenfrei sein, wie ein Austritt aus anderen Vereinigungen und Vereinen. Die dürfen nämlich wegen Sittenwidrigkeit keine Abmeldegebühr nehmen.


Sittenwidrigkeit? Wo hast Du das gefunden?



Hatte ich jetzt irgendwie in Erinnerung. Am Kopf kratzen Mag sein, dass der Ausdruck so nicht vorkommt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#285882) Verfasst am: 15.04.2005, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Für den Austretenden muss jedoch ein Austritt genauso gebührenfrei sein, wie ein Austritt aus anderen Vereinigungen und Vereinen. Die dürfen nämlich wegen Sittenwidrigkeit keine Abmeldegebühr nehmen.


Sittenwidrigkeit? Wo hast Du das gefunden?



Hatte ich jetzt irgendwie in Erinnerung. Am Kopf kratzen Mag sein, dass der Ausdruck so nicht vorkommt.


Es laege mit der Erhebung eines "Austrittsgeldes" offenbar ein Verstosz gegen die vereinsrechtlichen Bestimmungen im buergerlichen Gesetzbuch vor:

Code:
BGB § 39

(1)  Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Vereine berechtigt.

(2)  Durch die Satzung kann bestimmt werden, daß der Austritt nur am Schlusse eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.


Die verzoegernde Bestimmung im Abschnitt 2 des Paragraphen 39 BGB wurde durch die Rechtssprechung jedoch bereits deutlich in der Anwendbarkeit eingeschraenkt.


In der IBKA-Satzung ist der Punkt "Austritt" so geregelt:

Code:
5.5.2 Der Austritt aus dem IBKA ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Mitgliedschaft endet, sofern vom austretenden Mitglied kein späterer Zeitpunkt bestimmt worden ist:

1. bei Postzustellung mit dem Datum des Poststempels,
2. sonst mit dem Zugang beim Vorstand.

_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Chantico
KuroiSasori



Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 371

Beitrag(#285957) Verfasst am: 15.04.2005, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab hier net alles gelesen und vielleicht ist es auch schon erklärt worden, aber wie funktioniert das eigentlich mit dem Kirchenaustritt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#285967) Verfasst am: 15.04.2005, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ms_gloomy hat folgendes geschrieben:
Ich hab hier net alles gelesen und vielleicht ist es auch schon erklärt worden, aber wie funktioniert das eigentlich mit dem Kirchenaustritt?


Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt in Deutschland
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Michaela
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 35

Beitrag(#285983) Verfasst am: 15.04.2005, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Um katholisch zu sein, reicht das übliche Maß an Aberglaube. Um evangelisch zu sein, benötigt man noch ein ordentliches Maß an Paranoia.

zwinkern
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#285988) Verfasst am: 15.04.2005, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah.

Oh je!
Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen?
Das ist in Deutschland immer noch so?!
Argh Argh Argh

Nachtrag:
Die Polemik beruhte auf unvollständigen Informationen, und ich habe sie zurückgezogen.
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)


Zuletzt bearbeitet von Leony am 15.04.2005, 23:22, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
lupus
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#285992) Verfasst am: 15.04.2005, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Leony hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah.

Oh je!
Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen?
Das ist in Deutschland immer noch so?!
Argh Argh Argh

Na, ich sprach in meinem Posting ja auch von einem BFH-Urteil, aus dem jetzt zumindest formal etwas anderes hervorgeht, aber eine Zeit lang wurde das tatsächlich so gehandhabt.
_________________
They all err — Moslems, Jews,
Christians, and Zoroastrians:
Humanity follows two world-wide sects:
One, man intelligent without religion,
The second, religious without intellect.

Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#285999) Verfasst am: 15.04.2005, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen halte ich die Argumentation, bei der Taufe handele es sich um einen Vertrag zulasten Dritter zwischen Eltern und Kirche nicht für stichhaltig. Wer geschäftsunfähig ist, wird eben von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Punktum. Der "Vertrag" kommt tatsächlich zwischen Kind und Kirche zustande. Das ist in anderen Lebensbereichen auch nicht anders.

Das Recht von Eltern, in Vertretung ihres Kindes Verträge zu schließen, ist nicht uneingeschränkt.
§ 1641 BGB hat folgendes geschrieben:
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen.
Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht
oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.

Der zur religiösen Neutralität verpflichtete Staat hat - unter dem Gesichtspunkt der Legitimität gesehen - kein Recht,
die für eine Religionsgemeinschaft typischen Leistungen, d. h. die Unterstützung in der Religionsausübung, zu bewerten,
also auch kein Recht, irgendeinem Bürger gegenüber geltend zu machen,
dass diese Leistungen irgendeinen Wert hätten
und deshalb die Zahlungen des Kindes an die Religionsgemeinschaft
etwas anderes wären als verbotene Schenkungen.

lupus hat folgendes geschrieben:
Überzeugender finde ich schon Heike Jacklers Argument, dass ja auch kein Verein Austrittsgebühren verlangen kann.

Mag sein, dass das bei unseren Gerichten so gesehen wird.
Es sind ja zwei Paar Stiefel,
was nach meiner persönlichen Meinung als legitim akzeptiert werden kann
und
mit welchen Argumenten man vor deutschen Gerichten etwas erreichen kann.
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#286003) Verfasst am: 15.04.2005, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah.

Oh je!
Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen?
Das ist in Deutschland immer noch so?!
Argh Argh Argh

Na, ich sprach in meinem Posting ja auch von einem BFH-Urteil, aus dem jetzt zumindest formal etwas anderes hervorgeht, aber eine Zeit lang wurde das tatsächlich so gehandhabt.

Habe das Urteil inzwischen gelesen.
Bin damit zwar nicht rundum glücklich,
aber der Polemik in meinem Beitrag ist damit die Grundlage entzogen, und ich ziehe sie zurück.
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#286008) Verfasst am: 15.04.2005, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen halte ich die Argumentation, bei der Taufe handele es sich um einen Vertrag zulasten Dritter zwischen Eltern und Kirche nicht für stichhaltig. Wer geschäftsunfähig ist, wird eben von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Punktum. Der "Vertrag" kommt tatsächlich zwischen Kind und Kirche zustande. Das ist in anderen Lebensbereichen auch nicht anders.


Daraus ergibt sich aber wieder ein anderes Argument: Die Eltern sind ja verpflichtet, das Vermögen des Kindes in dessen Interesse zu verwalten. Sie könnten z.B. keine großen Geschenke im Namen des Kindes machen.

lupus hat folgendes geschrieben:
Außerdem verlangt die Religionsfreiheit ja laut BVerfG dass der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sofort wirksam werden muss (mit einer - aber sehr kurzfristigen - Nuance bei der Kirchensteuer).


An der die Kirche aber auch nur solange festhält, bis jemand dagegen klagt und damit bis vor den BFH zieht. Dann wird die Steuer für die Zeit nach dem Austritt aber flugs "wegen Unbilligikeit" erlassen. Offensichtlich hat die Kirche ziemlich Bammel vor einem Urteil in dieser Frage.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#286015) Verfasst am: 15.04.2005, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

§ 1641 BGB hat folgendes geschrieben:
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen.
Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht
oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.
caballito hat folgendes geschrieben:
Die Eltern sind ja verpflichtet, das Vermögen des Kindes in dessen Interesse zu verwalten.

Mal 'ne Frage am Rande:

Bezieht sich das "Vermögen des Kindes" nur auf Geldvermögen, oder auch um all die kleinen Dinge, die das Kind von den Eltern bekommt, wie z.B. Kleidung und Spielzeug? Wenn letzteres zutrifft, könnten Eltern sich nicht einfach auf den Standpunkt stellen, diese Dinge würden ihnen selbst gehören und würden dem Kind "nur zur Verfügung gestellt"?

Nicht das ich diesen Standpunkt gegenüber meinen Kindern ernsthaft vertreten wollte, ich frage mich nur, wie weit das obige Gesetz prinzipiell reichen würde ...

Grüße,
Kolja.
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
lupus
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#286054) Verfasst am: 15.04.2005, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Leony hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah.

Oh je!
Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen?
Das ist in Deutschland immer noch so?!
Argh Argh Argh

Na, ich sprach in meinem Posting ja auch von einem BFH-Urteil, aus dem jetzt zumindest formal etwas anderes hervorgeht, aber eine Zeit lang wurde das tatsächlich so gehandhabt.

Habe das Urteil inzwischen gelesen.
Bin damit zwar nicht rundum glücklich,
aber der Polemik in meinem Beitrag ist damit die Grundlage entzogen, und ich ziehe sie zurück.
Du hättest ja auch einfach editieren können: "Das haben tatsächlich deutsche Gerichte noch nach 1945 so entschieden?!" zwinkern
_________________
They all err — Moslems, Jews,
Christians, and Zoroastrians:
Humanity follows two world-wide sects:
One, man intelligent without religion,
The second, religious without intellect.

Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#286102) Verfasst am: 15.04.2005, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
...
Du hättest ja auch einfach editieren können: "Das haben tatsächlich deutsche Gerichte noch nach 1945 so entschieden?!" zwinkern

Hätte ich einfach nur editiert, dann wäre niemand per E-Mail darauf aufmerksam gemacht worden.
Jetzt habe ich auch noch einen Nachtrag in den ursprünglichen Beitrag hineineditiert.
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Rene Hartmann
Säkular? Na klar!



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 1404
Wohnort: Rhein-Main

Beitrag(#286189) Verfasst am: 16.04.2005, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Leony hat folgendes geschrieben:

Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
Dass bei einer Petition etwas herauskommt, war allerdings von vornherein nicht zu erwarten - da darf man sich keine Illusionen machen.
...
Nein, in solchen Fällen ist nur über den Gerichtsweg etwas zu erreichen.

So richtig diese Analyse sein mag -
über den Gerichtsweg etwas erreichen kann man nur, wenn jemand da ist, der entschlossen und in der Lage ist,
den Gerichtsweg über alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen;
sonst braucht man gar nicht erst anzufangen.

Damals, als ich mit den beiden anderen Unterzeichnern der Petition zusammensaß
und wir überlegten, was wir machen könnten,
haben wir - zwei Sozialhilfeempfänger und eine Hausfrau ohne eigenes Einkommen - niemanden gefunden,
der dazu bereit und in der Lage gewesen wäre.
Bevor wir gar nichts machten, haben wir eben eine Petition gemacht.
Jetzt steht sie auf den Internet-Seiten des IBKA
und kann vielleicht ein Scherflein dazu beitragen, Problembewusstsein zu schaffen.


Ich wollte ja nicht sagen, dass die Petition als solche verkehrt war. Nur darf man nicht hoffen,
dem Übelstand der Austrittsgebühr so beikommen zu können.
_________________
"Es kommt darauf an, zur Gruppe der Individualisten zu gehören"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#287571) Verfasst am: 20.04.2005, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Enttäuschung bei reformwilligen Katholiken sitzt nach der Wahl Kardinal Ratzingers zum Papst tief. In Internetforen werden bereits Kirchenaustritte debattiert. Die Frauenrechtlerin Schwarzer forderte Frauen indirekt auf, die Kirche zu verlassen.


http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,352481,00.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#287592) Verfasst am: 20.04.2005, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Presseerklärung des bfg Bayern:


Ratzinger als Papst:

das Ende der konziliaren Offenheit


Der Bund für Geistesfreiheit sieht in der Wahl von Josef Ratzinger zum neuen
Papst ein Scheitern all jener Kräfte in der katholischen Kirche, die sich
eine Reform erhofft hatten. Die im II. Vatikanischen Konzil (1962-1965)
propagierte Öffnung zur „Welt“, verbunden mit innerkirchlicher Offenheit und
Pluralität, war bekanntlich schon unter Paul VI. und Johannes Paul II.
schrittweise zurückgenommen worden. Nun ist sie am Ende.
Der konservative Kurs unter seinem Vorgänger wird vom jetzigen Papst noch
verschärft werden, weil dieser den theologischen Wahrheitsanspruch der „Una
Sancta“ schon in der Vergangenheit viel konsequenter vertreten hatte. Dies
hatte auch seine Absage an Liberalität und Vielfalt – von ihm abwertend
„Relativismus“ genannt – deutlich gezeigt.

Dennoch hat diese Wahl sowohl für Gläubige wie für fernstehende Katholiken
und auch für Nichtglaubende auch positive Aspekte. Eines kann man Herrn
Ratzinger nämlich nicht nachsagen: Lauheit, Verschwommenheit,
Profillosigkeit. Gläubige Katholiken wissen nun klar, wo es lang geht.
Kirchenkritischen, liberalen Christen wird nun klar, dass sie ihre Heimat
wohl bei den Lutheranern oder Altkatholiken werden suchen müssen, sofern sie
überhaupt eine Amtskirche brauchen. Und die Millionen von religiös weniger
interessierten „Taufscheinkatholiken“ werden nun nach und nach begreifen,
dass das Eintreten für die Werte der Demokratie und die offene Gesellschaft
mit dem Verbleib in dieser Kirche so wenig zusammengehen wie Feuer und
Wasser.

Daher rechnet der Bund für Geistesfreiheit in den nächsten Jahren mit
Millionen von Kirchenaustritten in Deutschland und auch in anderen
demokratischen Staaten, während die Zugkraft der Kirche in autoritär
geführten Ländern wohl eher zunehmen dürfte.


Gerhard Rampp
(Pressesprecher des Bundes für Geistesfreiheit Bayern)

_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
lupus
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#287846) Verfasst am: 21.04.2005, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

www.kirchenaustritt.de hat folgendes geschrieben:
Sie wollen wegen Ratzinger-Benedikt aus der Kirche austreten?
Deutsche Zeitungen suchen Interviewpartner!
Bei Interesse Mail an webmaster@kirchenaustritt.de
oder benutzen Sie das Formular.
Sehr glücklich
_________________
They all err — Moslems, Jews,
Christians, and Zoroastrians:
Humanity follows two world-wide sects:
One, man intelligent without religion,
The second, religious without intellect.

Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#287895) Verfasst am: 21.04.2005, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
www.kirchenaustritt.de hat folgendes geschrieben:
Sie wollen wegen Ratzinger-Benedikt aus der Kirche austreten?
Deutsche Zeitungen suchen Interviewpartner!
Bei Interesse Mail an webmaster@kirchenaustritt.de
oder benutzen Sie das Formular.
Sehr glücklich


Die Redaktion des Springerblattes WELT hat heute frueh beim IBKA angerufen und gefragt, ob wir Leute kennen, die wegen Ratzinger aus der rkK treten wollen. Ich habe der Dame hoeflich erklaert, dasz im IBKA nur Konfessionslose und einige Zwangskonfessionalisierte sind und sie darob an besagte Webseite verwiesen. Die WELT-Redaktion hat dann offenbar den dortigen Admin angemailt.
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#287903) Verfasst am: 21.04.2005, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:

Mal 'ne Frage am Rande:

Bezieht sich das "Vermögen des Kindes" nur auf Geldvermögen, oder auch um all die kleinen Dinge, die das Kind von den Eltern bekommt, wie z.B. Kleidung und Spielzeug? Wenn letzteres zutrifft, könnten Eltern sich nicht einfach auf den Standpunkt stellen, diese Dinge würden ihnen selbst gehören und würden dem Kind "nur zur Verfügung gestellt"?


Du bist Deinem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Die Sachen, die Du in diesem Rahmen anschaffst sind das Eigentum Deines Kindes; Kleidung gehört definitiv dazu. Spielzeug in der Regel auch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#287944) Verfasst am: 21.04.2005, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Du bist Deinem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Die Sachen, die Du in diesem Rahmen anschaffst sind das Eigentum Deines Kindes; Kleidung gehört definitiv dazu. Spielzeug in der Regel auch.

Am Kopf kratzen
Bei Spielzeug, das einem Kinde ausdrücklich als Geschenk übergeben wird, sehe ich das ja ein.
Bei Kleidung, soweit sie ebenfalls ausdrücklich übereignet wurde, auch.

Aber bei Kleidung, die man so routinemäßig wegen Bedarfs gekauft hat, wie man bei Bedarf frische Milch kauft -
dürfen die Eltern diese Kleidung dann, wenn sie dem Kind nicht mehr passt,
wirklich nicht, ohne das Kind zu fragen, für jüngere Geschwister verwenden
oder nahen Verwandten der Eltern für deren Kinder übergeben,
ohne ìhr Kind zu fragen?

Oder fällt das vielleicht unter Geschenke, die nach § 1641 erlaubt sind?
§ 1641 hat folgendes geschrieben:
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen
machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer
sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden
Rücksicht entsprochen wird.

Es kann doch wohl nicht sein, dass die Eltern Berge von zu klein gewordenen Klamotten aufheben müssen,
weil das Kind sie möglicherweise später den eigenen Kindern anziehen möchte, nach der Mode von anno dunnemal?
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#287977) Verfasst am: 22.04.2005, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mich geirrt. Kinder besitzen diesen Kram nur, haben aber ein "Verteidigungsrecht" dieses Besitzes.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#288603) Verfasst am: 24.04.2005, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Luzerner treten wegen Papst aus der Kirche aus

14 Personen haben innert zwei Tagen in der Stadt Luzern ihren Austritt aus der katholischen Kirche gegeben. Der Grund ist in der Hälfte der Fälle explizit, in den anderen vermutlich der Papst.


Zisch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#288605) Verfasst am: 24.04.2005, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Am Abend der Papstwahl hätten ihn "wildfremde Menschen" angerufen und ihren Kirchenaustritt angekündigt.


Frankfurter Rundschau
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#292745) Verfasst am: 08.05.2005, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Warum ich aus der Kirche austrete
von Peter Unfried

Peter Unfried, 41, ist Vize-Chefredakteur der taz

http://www.wams.de/data/2005/04/24/709210.html


Zitat:
Kritische Mitgliedschaft? Daran glaube ich nicht. Wenn jemand darauf beharrt, daß es für
die reine Lehre besser ist, kein Kondom zu benutzen, und dafür unzählige echte
Menschen an Aids verrecken, ist der argumentative Spielraum begrenzt. Im übrigen
bin ich ja auch nicht kritisches Mitglied der Mafia.


Ich denke, mein Austritt ist letztlich im Sinne Ratzingers. Es ist eine klare
Entscheidung gegen die Diktatur des Relativismus
. Und für ein Ikea-Sofa.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zeitgeist
Genervter Kirchengänger



Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Tapfheim

Beitrag(#295946) Verfasst am: 19.05.2005, 21:10    Titel: *schleich* Antworten mit Zitat

So ich schleich mich mal hier so ein, da ich nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen will.

Ich hätte das so ein Problem:

Ich bin jetzt 17 und hab die Schnauze voll von der Kirche. Schon seit ich 12 bin spiele ich mit dem Gedanken einfach aus der Kirche auszutreten. Ich hatte mir die Wegbeschreibung zum Standesamt und die 31 Euro, die ich berappen muss, schon zurechtgelegt, da wurde ich erst einmal gebremst.
Zuerst muss ich klar stellen, dass ich auf einer katholischen Schule bin mit 250 Schülern war meinen Eltern dieeigentlich lieber als die andere Schule in unserer Nähe mit Sage und Schreibe 1300 Schülern. Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich.

Zurück zum Thema...
Ich musste erfahren, dass eine Mitschülerin, die ebenfalls aus der Kirche austreten wollte von der Direktorin gesagt bekommen hatte, das sie, falls sie Austreten würde und keinen neuen Glauben, wie zb. das Judentum oder den Islam, annehmen würde, aus der Schule geschmießen wird. Also praktisch so: Wer Atheist oder Konfessionslos ist, fliegt !

Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ? Schließlich habe ich zwei Klassenkameradinnen, die dem Islam angehören. Warum darf ich dann nicht auch mein "Religion" (mir fällt gerade nix ein) ausüben und Konfessionslos werden ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
vanitas
Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 517
Wohnort: Freiberg

Beitrag(#295954) Verfasst am: 19.05.2005, 21:43    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
So ich schleich mich mal hier so ein, da ich nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen will.

Ich hätte das so ein Problem:

Ich bin jetzt 17 und hab die Schnauze voll von der Kirche. Schon seit ich 12 bin spiele ich mit dem Gedanken einfach aus der Kirche auszutreten. Ich hatte mir die Wegbeschreibung zum Standesamt und die 31 Euro, die ich berappen muss, schon zurechtgelegt, da wurde ich erst einmal gebremst.
Zuerst muss ich klar stellen, dass ich auf einer katholischen Schule bin mit 250 Schülern war meinen Eltern dieeigentlich lieber als die andere Schule in unserer Nähe mit Sage und Schreibe 1300 Schülern. Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich.

Zurück zum Thema...
Ich musste erfahren, dass eine Mitschülerin, die ebenfalls aus der Kirche austreten wollte von der Direktorin gesagt bekommen hatte, das sie, falls sie Austreten würde und keinen neuen Glauben, wie zb. das Judentum oder den Islam, annehmen würde, aus der Schule geschmießen wird. Also praktisch so: Wer Atheist oder Konfessionslos ist, fliegt !

Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ? Schließlich habe ich zwei Klassenkameradinnen, die dem Islam angehören. Warum darf ich dann nicht auch mein "Religion" (mir fällt gerade nix ein) ausüben und Konfessionslos werden ?


Also sollte das nicht nur etwas übertriebene Mundpropaganda sein, so würde ich neben den rein rechtlichen Angelegenheiten bedenken, dass es a, eine Seite abseits jeden Rechts gibt, welche auf der "geistigen Grundstimmung" der Mtischüler/Leher bereuht, und b, es keinen wirklich dramatischen Unterschied macht, ob du nun de facto oder de jure kein Kirchenmitglied mehr bist. Sollten sich hieraus Nachteile ergeben, so könnte es sinnvoller sein, bis nach dem Abitur zu warten. Was die nun dürfen oder nicht ist da im Endeffekt eine theoretische Frage und auch keine die man ganz ohne Details sinnvoll beantworten kann.
_________________
Nackt duschen widerspricht katholischer Moral.
(Generalkirchenvikariat Köln)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#296006) Verfasst am: 20.05.2005, 06:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schule in katholischer Trägerschaft hat das Recht dazu, festzulegen, das jemand, der aus der Kirche austritt, die Schule verlassen muss.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tassilo
Deaktiviert



Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#296019) Verfasst am: 20.05.2005, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Woher erfährt die Schule, dass ein Schüler aus der Kirche ausgetreten ist? Meines Wissens geben die Standesämter Meldungen über Kirchenaustritte nicht an Schulen weiter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#296020) Verfasst am: 20.05.2005, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Woher erfährt die Schule, dass ein Schüler aus der Kirche ausgetreten ist? Meines Wissens geben die Standesämter Meldungen über Kirchenaustritte nicht an Schulen weiter.


An die Schulen nicht, aber an die Kirchen selbstverständlich. Und die ist Träger der Schule...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5 ... 10, 11, 12  Weiter
Seite 4 von 12

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group