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300,- Euro "Energiepauschale" für Rentner.

 
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schnorch
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Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 22

Beitrag(#2289699) Verfasst am: 25.11.2022, 10:28    Titel: 300,- Euro "Energiepauschale" für Rentner. Antworten mit Zitat

Nun steht fest, dass sie im Dezember ausgezahlt wird.

Falls sie versteuert werden muss, was momentan wohl noch nicht ganz klar ist, stellt sich die Frage, warum der Staat einen steuerfinanzierten Geldbetrag auszahlt, um dann einen Teil davon gleich wieder in Form von Steuer zurück zu verlangen.

Warum zahlt der Staat dann nicht gleich die um den Steuerbetrag vermindere Geldsumme aus?

Was steckt dahinter?

Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist?

Oder ist es eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für nicht ausgelastete Finanzamt-Sachbearbeiter, die dann zigtausende Steuererklärungen bearbeiten müssen, wobei wohl die Bearbeitungskosten höher sein dürften als die geringe Höhe der erzielten "Steuereinnahme"? (tatsächlich nur eine Zurückholung zuvor ausbezahlten Geldes)

Oder macht man es auch hier in alter Manier gerne kompliziert, weil vielleicht spekuliert wird, dass so manche Rentner mit "Behördenkram" zunehmend überfordert sind und deshalb lieber auf diverse Rechtsansprüche verzichten?

Oder macht man es statt einfach lieber kompliziert um der Zunft der Steuerberater mehr einträgliche Kundschaft zu bescheren?
Inwieweit könnten da Steuerberater- oder Anwalts-Lobbyisten entsprechenden Einfluss auf Politiker/Gesetzgeber ausüben?

In der Regel werden wir in die Rente geschickt, weil wir fürs Berufsleben körperlich und geistig nicht mehr "fit genug" sind.

Dann verstehe ich nicht, wieso Rentner in ihrem "wohlverdienten Ruhestand", bei dem sie ihre Ruhe haben wollen und dürfen, mit diversem Behörden- und Antragskram konfrontiert werden, der nicht nur sie, sondern sogar auch so manche "Experten" zu überfordern scheint.
Drei Experten, drei Meinungen eben.

Ich wollte jüngst im Netz erfahren, wo momentan der Renten-"Grundfreibetrag" liegt unter dem keine Steuerpflicht besteht.
Denn es könnte ja Grenzfälle geben, bei denen vielleicht die als Einkommen geltenden 300,- Euro das Gesamteinkommen kapp über den Grundfreibetrag schieben, dadurch Steuerpflicht auf das Gesamteinkommen greift und der Rentner dann am Ende gar weniger heraus bekommt als ihm die 300 Euro mehr bringen sollten.

Sogar in vermeintlich seriösen Internetportalen (etwa von Banken oder Beratungsvereinen) schwankten die Angaben, bis zu welcher Höhe Rente steuerfrei bleibt, um sage und schreibe 600,-Euro.?!?
Wie sollen dann Rentner als Laien beurteilen, welche Höhe nun stimmt, wenn es die Experten noch nicht mal genau wissen, bzw. sich nicht einig sind.

Die Renteversicherung hält sich da heraus. In ihren Rentenbescheiden heißt es dann immer sinngemäß, Rentner müssten ihren Steuerstatus selbst heraus finden.
Dabei hat aber doch die Rentenversicherung dafür alle nötigen Daten parat, die sie sogar per Verpflichtung routinemäßig jährlich an die Finanzbehörden schickt, damit die dann eventuell steuerpflichtig gewordene Rentner anschreiben und zur Steuererklärung auffordern können.

Warum überweist dann die Rentenversicherung fällige Steuern nicht gleich ans Finanzamt.
Die Beiträge zur Krankenversicherung überweist sie doch auch gleich an die Krankenasse (etwa weil befürchtet wird, die Rentner könnten sonst das Geld zweckentfremdend versaufen?)

Ein "Standartlohnempfänger" ohne Nebenjobs, "Arbeitszimmer" und weitere Abschreibungsmöglichkeiten (bis hin zur Trickserei..), musste sich Jahrzehnte nie um Lohnsteuerkram kümmern, weil dies der Arbeitgeber für ihn tat.
Man ließ ihn also damit in Ruhe um ihn dann, aber hallo, im "Ruhestand" um so mehr damit belästigen zu können?!?

Die Frage ist nicht nur hier:
Meint es der Staat, seine Bediensteten, eigentlich gut mit seinen Bürgern, hier Rentnern?
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Kat
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 1200

Beitrag(#2289705) Verfasst am: 25.11.2022, 14:22    Titel: Re: 300,- Euro "Energiepauschale" für Rentner. Antworten mit Zitat

schnorch hat folgendes geschrieben:
Nun steht fest, dass sie im Dezember ausgezahlt wird.
Falls sie versteuert werden muss, was momentan wohl noch nicht ganz klar ist,


Doch, das ist klar. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.

Zitat:
Warum zahlt der Staat dann nicht gleich die um den Steuerbetrag vermindere Geldsumme aus?
Weil der Steuerbetrag je nach Höhe der Rente und ggf. anderer Einkünfte unterschiedlich hoch ist und auch Null betragen kann.

Zitat:
Was steckt dahinter?

Der Staat will eben dafür sorgen, dass ärmere Menschen die 300 Euro in voller Höhe bekommen, da sie keine Einkommensteuer zahlen müssen während wohlhabendere Rentner, evtl. noch mit anderen Einkommen davon bis zu 45 Prozent Stuern zahlen müssen.

Zitat:
Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist?

Das natürlich auch

Zitat:
Oder ist es eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für nicht ausgelastete Finanzamt-Sachbearbeiter,


Es geht doch nichts über ein gepflegtes Vorurteil...


Zitat:
die dann zigtausende Steuererklärungen bearbeiten müssen, wobei wohl die Bearbeitungskosten höher sein dürften als die geringe Höhe der erzielten "Steuereinnahme"? (tatsächlich nur eine Zurückholung zuvor ausbezahlten Geldes)

Oder macht man es auch hier in alter Manier gerne kompliziert, weil vielleicht spekuliert wird, dass so manche Rentner mit "Behördenkram" zunehmend überfordert sind und deshalb lieber auf diverse Rechtsansprüche verzichten?

Oder macht man es statt einfach lieber kompliziert um der Zunft der Steuerberater mehr einträgliche Kundschaft zu bescheren?
Inwieweit könnten da Steuerberater- oder Anwalts-Lobbyisten entsprechenden Einfluss auf Politiker/Gesetzgeber ausüben?

In der Regel werden wir in die Rente geschickt, weil wir fürs Berufsleben körperlich und geistig nicht mehr "fit genug" sind.

Dann verstehe ich nicht, wieso Rentner in ihrem "wohlverdienten Ruhestand", bei dem sie ihre Ruhe haben wollen und dürfen, mit diversem Behörden- und Antragskram konfrontiert werden, der nicht nur sie, sondern sogar auch so manche "Experten" zu überfordern scheint.
Drei Experten, drei Meinungen eben.


Ein Rentner zahlt entweder bereits ohne diese 300 Euro Steuern oder auch nicht.
Ich denke mal, es dürften unter 5 Prozent der Rentner sein, die erst durch diese zusätzlichen 300 Euro Steuerpflichtig werden.

Zitat:
Ich wollte jüngst im Netz erfahren, wo momentan der Renten-"Grundfreibetrag" liegt unter dem keine Steuerpflicht besteht.
Denn es könnte ja Grenzfälle geben, bei denen vielleicht die als Einkommen geltenden 300,- Euro das Gesamteinkommen kapp über den Grundfreibetrag schieben, dadurch Steuerpflicht auf das Gesamteinkommen greift und der Rentner dann am Ende gar weniger heraus bekommt als ihm die 300 Euro mehr bringen sollten.


Nein, der Grundfreibetrag ist, wie der Name schon sagt ein Freibetrag und keine Freigrenze.
Wenn der Freibetrag überschritten wird zahlt man nur für den übersteigenden Teil Steuern.

Zitat:
Sogar in vermeintlich seriösen Internetportalen (etwa von Banken oder Beratungsvereinen) schwankten die Angaben, bis zu welcher Höhe Rente steuerfrei bleibt, um sage und schreibe 600,-Euro.?!?
Wie sollen dann Rentner als Laien beurteilen, welche Höhe nun stimmt, wenn es die Experten noch nicht mal genau wissen, bzw. sich nicht einig sind.


Hier gibts eine entsprechende Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
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Kat
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 1200

Beitrag(#2289706) Verfasst am: 25.11.2022, 14:32    Titel: Re: 300,- Euro "Energiepauschale" für Rentner. Antworten mit Zitat

So, weiter gehts:

schnorch hat folgendes geschrieben:
Die Renteversicherung hält sich da heraus. In ihren Rentenbescheiden heißt es dann immer sinngemäß, Rentner müssten ihren Steuerstatus selbst heraus finden.
Dabei hat aber doch die Rentenversicherung dafür alle nötigen Daten parat, die sie sogar per Verpflichtung routinemäßig jährlich an die Finanzbehörden schickt, damit die dann eventuell steuerpflichtig gewordene Rentner anschreiben und zur Steuererklärung auffordern können.

Warum überweist dann die Rentenversicherung fällige Steuern nicht gleich ans Finanzamt.
Die Beiträge zur Krankenversicherung überweist sie doch auch gleich an die Krankenasse (etwa weil befürchtet wird, die Rentner könnten sonst das Geld zweckentfremdend versaufen?)


Weil es ja sein könnte, dass der Rentner noch Sonderausgaben, z.B. Spenden oder Außergewöhnliche Belastungen, z. Unterhaltszahlungen hat die sein zu versteuerndes Einkommen senken, so dass er weniger oder gar keine Steuern zahlen müsste.

Zitat:
Ein "Standartlohnempfänger" ohne Nebenjobs, "Arbeitszimmer" und weitere Abschreibungsmöglichkeiten (bis hin zur Trickserei..), musste sich Jahrzehnte nie um Lohnsteuerkram kümmern, weil dies der Arbeitgeber für ihn tat.


auch ohne "Nebenjobs, "Arbeitszimmer" und weitere Abschreibungsmöglichkeiten (bis hin zur Trickserei..)" ist es eigentlich immer sinnvoll, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es könnten ja Werbungskosten, z.B. Fahrten zur Arbeitsstätte, Spenden oder Unterhaltszahlung angefallen sein.
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sehr gut
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Beitrag(#2289720) Verfasst am: 25.11.2022, 23:12    Titel: Re: 300,- Euro "Energiepauschale" für Rentner. Antworten mit Zitat

schnorch hat folgendes geschrieben:
Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist?

Erinnert mich an die Senkung der MwSt auf Erdgas im September(von 19% auf 7), nachdem vorher Erdgas beim ~3fachen des Preises der Vorjahre war.

Für 100€ Erdgas, plus 19% .. 19€
Für 300€ Erdgas, plus 7% .. 21€
das wären über 15% mehr MwSt
Nur bei Gas unter 271€ würde das weniger MwSt bedeuten(wenn ich richtig gerechnet habe)
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Kat
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Beitrag(#2289725) Verfasst am: 26.11.2022, 07:16    Titel: Re: 300,- Euro "Energiepauschale" für Rentner. Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
schnorch hat folgendes geschrieben:
Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist?

Erinnert mich an die Senkung der MwSt auf Erdgas im September(von 19% auf 7), nachdem vorher Erdgas beim ~3fachen des Preises der Vorjahre war.

Für 100€ Erdgas, plus 19% .. 19€
Für 300€ Erdgas, plus 7% .. 21€
das wären über 15% mehr MwSt
Nur bei Gas unter 271€ würde das weniger MwSt bedeuten(wenn ich richtig gerechnet habe)


Naja, dies dürfte m.E. eher praktische Gründe haben.

Es gibt in Deutschland eben nur drei Steuersätze für die Umsatzsteuer, nämlich Null, den vollen Satz von 19 und den ermäßigten von 7 Prozent.

Eine Absenkung auf Null Prozent war europarechtlich nicht möglich.

Blieb also nur die Absenkung auf 7 Prozent.

Gut, man hätte natürlich auch einen neuen Satz von (in Deinem Beispiel) 6,33 Prozent einführen können.
Dies wäre gesetzgeberisch wesentlich aufwendiger gewesen (aber natürlich machbar).
Allerdings hätte es aber auch dazu geführt, dass sämtliche Buchführungsprogramme der Firmen angepasst hätten werden müssen.
Und zwar aller Firmen, auch die kleine Änderungsschneiderei um die Ecke, die mit Gas heizt.
Und das nur für einen Zeitraum von 6 Monaten.

Das erschien der Bundesregierung wohl nicht als angemessen, womit ich ihr ausnahmsweise sogar recht gebe.
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schnorch
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Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 22

Beitrag(#2289727) Verfasst am: 26.11.2022, 12:41    Titel: Re: 300,- Euro "Energiepauschale" für Rentner. Antworten mit Zitat

Zitat:
Es geht doch nichts über ein gepflegtes Vorurteil...


"..Oder ist es eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für nicht ausgelastete Finanzamt-Sachbearbeiter.." war von mir ironisch gemeint.

Aber vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

Wie käme ich dazu zu behaupten, Behördenbedienstete seien nicht ausgelastet.

Ich zielte auf die Politiker/Gesetzgeber, die zu glauben scheinen, in Behörden würden nur Däumchen gedreht, so dass dort ein paar zusätzliche immer aufgeblasenere Verordnungen/Gesetze nicht schaden.

Sie haben mich dankenswert ausführlich über diverse Sachverhalte informiert, aber zugleich auch bestätigt, dass Verordnungen/Gesetze immer komplizierter und unverständlicher werden.

So steht z.B. im Grundgesetz "Die würde des Menschen ist unantastbar".

Das scheint aber manchen Politikern, die vermutlich in ihrer Wesensart dem "autistischem Spektrum" zuzuordnen sind, nicht zu reichen, das ist ihnen nicht "präzise" genug.

Sie wollen auch Kinder ausdrücklich genannt wissen, oder bald vielleicht auch Schwule, oder Blonde, oder Dicke oder Dünne usw., weil sie offenbar nicht realisieren, dass es sich bei allen um Menschen handelt, also im "Art 1 GG" ausnahmslos auch alle gemeint sind.

Oder etwa der genau definierte Straftatbestand "Betrug" reicht auch nicht mehr. Es muss immer komplizierter und differenzierter werden, ob Betrug im Internet, vielleicht bald auch in der Küche, im Wald oder Bahnhofsklo stattfindet.

Diese "Reformer" scheinen in der Tat zu glauben, die Behörden hätten nichts anderes zu tun als sich mit solchem Schwachfug herum zu schlagen.

Gibt es dabei auch Profiteuere?

Ja!. Ich denke dabei an das Überangebot "irgendwas mit Sprache"- Studierter, die sich irgendwie und sei es mit "Reformvorschlägen" bemerkbar machen müssen, um zu demonstrieren, gebraucht zu werden.

Oder die Buchverlage, die bei jeder "Reform" ständig neue Gesetzes-, Wörter- oder Schulbücher (nach schwachsinnigen Rechtschreib- oder Gender-Reformen) profitabel drucken können.
Die Zeiten, in denen man die Schulbücher an die jüngeren Geschwister weitergeben, oder sich auf Schulbuch-Flohmärkten mit gebrauchten Schulbüchern eindecken konnte, oder Schulen auf ihren Buchbestand zugreifen konnten, sind vorbei, weil die Bücher fast schon im Jahreszyklus "dank" Reform veraltet sind und neu gedruckt werden müssen.

Dass besonders die Grünen durch ihre oft überflüssigen Reformen (eine Art neue Sucht, die "Reformsucht"?) Ressourcen verbraten (hier etwa Bücherherstellung), haben sie nicht auf dem Schirm.
Das ist für sie wohl Kleinkram, sie beschäftigen sich in ihren großen Sonntagsreden lieber mit dem "großen Ganzen".
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vrolijke
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Beitrag(#2289728) Verfasst am: 26.11.2022, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Anwälte sind dafür da, Gesetze im Sinne ihre Mandanten zu interpretieren.
Deswegen müssen Gesetze möglichst so formuliert werden, dass sie nicht missverständlich gedeutet werden können.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Beitrag(#2289733) Verfasst am: 26.11.2022, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kat hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
schnorch hat folgendes geschrieben:
Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist?

Erinnert mich an die Senkung der MwSt auf Erdgas im September(von 19% auf 7), nachdem vorher Erdgas beim ~3fachen des Preises der Vorjahre war.

Für 100€ Erdgas, plus 19% .. 19€
Für 300€ Erdgas, plus 7% .. 21€
das wären über 15% mehr MwSt
Nur bei Gas unter 271€ würde das weniger MwSt bedeuten(wenn ich richtig gerechnet habe)


Naja, dies dürfte m.E. eher praktische Gründe haben.

Es gibt in Deutschland eben nur drei Steuersätze für die Umsatzsteuer, nämlich Null, den vollen Satz von 19 und den ermäßigten von 7 Prozent.

Eine Absenkung auf Null Prozent war europarechtlich nicht möglich.

Blieb also nur die Absenkung auf 7 Prozent.

Mag sein, in der Praxis ist die MwSt-Senkung für den Erdgas-Kunden aber eine MwSt-Erhöhung wenn das Erdgas >2.7-fache kostet.
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Kat
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Beitrag(#2289739) Verfasst am: 27.11.2022, 05:20    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
Kat hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
schnorch hat folgendes geschrieben:
Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist?

Erinnert mich an die Senkung der MwSt auf Erdgas im September(von 19% auf 7), nachdem vorher Erdgas beim ~3fachen des Preises der Vorjahre war.

Für 100€ Erdgas, plus 19% .. 19€
Für 300€ Erdgas, plus 7% .. 21€
das wären über 15% mehr MwSt
Nur bei Gas unter 271€ würde das weniger MwSt bedeuten(wenn ich richtig gerechnet habe)


Naja, dies dürfte m.E. eher praktische Gründe haben.

Es gibt in Deutschland eben nur drei Steuersätze für die Umsatzsteuer, nämlich Null, den vollen Satz von 19 und den ermäßigten von 7 Prozent.

Eine Absenkung auf Null Prozent war europarechtlich nicht möglich.

Blieb also nur die Absenkung auf 7 Prozent.

Mag sein, in der Praxis ist die MwSt-Senkung für den Erdgas-Kunden aber eine MwSt-Erhöhung wenn das Erdgas >2.7-fache kostet.


Das mag sein, aber wie hättest Du damals an Stelle der Bundesregierung gehandelt um das Problem ohne Erhöhung des Umsatzsteueraufkommens zu lösen?
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2289742) Verfasst am: 27.11.2022, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kat hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
Kat hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
schnorch hat folgendes geschrieben:
Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist?

Erinnert mich an die Senkung der MwSt auf Erdgas im September(von 19% auf 7), nachdem vorher Erdgas beim ~3fachen des Preises der Vorjahre war.

Für 100€ Erdgas, plus 19% .. 19€
Für 300€ Erdgas, plus 7% .. 21€
das wären über 15% mehr MwSt
Nur bei Gas unter 271€ würde das weniger MwSt bedeuten(wenn ich richtig gerechnet habe)


Naja, dies dürfte m.E. eher praktische Gründe haben.

Es gibt in Deutschland eben nur drei Steuersätze für die Umsatzsteuer, nämlich Null, den vollen Satz von 19 und den ermäßigten von 7 Prozent.

Eine Absenkung auf Null Prozent war europarechtlich nicht möglich.

Blieb also nur die Absenkung auf 7 Prozent.

Mag sein, in der Praxis ist die MwSt-Senkung für den Erdgas-Kunden aber eine MwSt-Erhöhung wenn das Erdgas >2.7-fache kostet.


Das mag sein, aber wie hättest Du damals an Stelle der Bundesregierung gehandelt um das Problem ohne Erhöhung des Umsatzsteueraufkommens zu lösen?

Keine Sanktionen gegen meinen größten Energielieferanten erlassen?! Dann wären die Erdgas-Preise auch nicht so gestiegen
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2289750) Verfasst am: 27.11.2022, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
Keine Sanktionen gegen meinen größten Energielieferanten erlassen?! Dann wären die Erdgas-Preise auch nicht so gestiegen

Wie sich herausgestellt hat ist dieser Erdgaslieferant ohnehin unfähig seine Verträge einzuhalten, weil er seine technischen Anlagen nicht betreiben kann. Wäre also so oder so in die Hose gegangen. Schulterzucken
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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