Frank registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.07.2003 Beiträge: 6643
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(#307246) Verfasst am: 22.06.2005, 13:34 Titel: E-Mail-Provider klagen in Karlsruhe gegen Überwachungsmaßnahmen |
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/60902
heise hat folgendes geschrieben: |
Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) will mehr Datenschutz für Bürger und für Unternehmen eine Kostenerstattung für Überwachungsmaßnahmen erreichen. Vor zwei Tagen reichte der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen von vier E-Mail-Providern sowie von zwei Privatpersonen die Beschwerde ein. Die Beschwerde greift die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses an sowie das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus zur "Missbrauchsbekämpfung" und Störungsbeseitigung speichern zu dürfen. Die staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern seien zu weitgehend.
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Na hoffen wir, dass die Erfolg haben.
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