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Kuriose Gesetze
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pyrrhon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#361157) Verfasst am: 20.10.2005, 13:13    Titel: Kuriose Gesetze Antworten mit Zitat

In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen. In Riverside (USA) dürfen sich Paare nur dann küssen, wenn sie ihre Lippen davor mit karbolsaurem Rosenwasser abgewischt haben. Nach dem islamischen Recht ist es eine Todsünde, das Fleisch eines Lamms zu essen, nachdem man eine sexuelle Beziehung mit dem Lamm hatte. In Birmingham schließlich dürfen Paare nach Sonnenuntergang keinen Sex mehr auf den Stufen einer Kirche haben.

Welche kuriosen Gesetze kennt ihr noch?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25403

Beitrag(#361160) Verfasst am: 20.10.2005, 13:15    Titel: Re: Kuriose Gesetze Antworten mit Zitat

viator hat folgendes geschrieben:
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen.

Warum denn das?
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#361161) Verfasst am: 20.10.2005, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

alle die hier drinstehen

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3821824700/qid%3D1129810559/028-7349611-2940549

Lachen
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pyrrhon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#361162) Verfasst am: 20.10.2005, 13:18    Titel: Re: Kuriose Gesetze Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
viator hat folgendes geschrieben:
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen.

Warum denn das?


Naja, bei beiden geht es auch um die richtige Stellung. Könnte ja glatt König und Dame oder so durcheinander geraten.
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pyrrhon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#361165) Verfasst am: 20.10.2005, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
alle die hier drinstehen

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3821824700/qid%3D1129810559/028-7349611-2940549


Danke! Ich habs von einem anderen Buch desselbigen Autors. Pfeifen
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#361176) Verfasst am: 20.10.2005, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Unmoralische - Kuriose und seltsame Gesetze
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Kommissar Plattfuß
Rüpel



Anmeldungsdatum: 13.08.2004
Beiträge: 2353
Wohnort: Düssbuich

Beitrag(#361190) Verfasst am: 20.10.2005, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen Feiertagen. Das Verbot leitet man aus dem Grundgesetz her, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV)



Ja, ja, - die deutschen mit ihren bekloppten Gesetzen ... Pfeifen
_________________
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#361222) Verfasst am: 20.10.2005, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein Gesetz in Guernee verbietet Frauen mit mehr als 200 Pfund Lebendgewicht, in Shorts auf Pferden zu reiten.


Ein sinnvolles Gesetz zynisches Grinsen
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#361263) Verfasst am: 20.10.2005, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Klassiker zu dem Thema : http://www.dumblaws.com/
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#361401) Verfasst am: 20.10.2005, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland ist es verboten, dass ein minderjähriges Kind den Familiennamen seines sorgeberechtigten Vaters annimmt, wenn seine Mutter verstorben ist nicht mit dem Vater verheiratet war. Begründung: Es widerspräche dem Kindeswohl, wenn das Kind den selben Familiennamen hätte wie sein Vater. (BGH-Urteil von gestern)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#361407) Verfasst am: 20.10.2005, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kommunalrecht Rheinland-Pfalz: Wäre mein Mann Mitglied des Gemeinderates und besäße mein Vater ein Grundstück, das überplant werden soll, dann dürfte mein Mann an der Bauleitplanung nicht mitwirken, denn mein Vater ist sein Schwiegervater und gehört damit zum Kreis der nahen Angehörigen, deren Interessen man im Gemeinderat nicht vertreten darf. Ginge es um mein Grundstück, dürfte mein Mann mitwirken, denn im Gegensatz zu meinem Vater bin ich nach Landesrecht Rheinland-Pfalz kein naher Angehöriger meines Mannes. Landesrechtlich sind meine Eltern also Angehörige meines Mannes - ich nicht.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#361429) Verfasst am: 20.10.2005, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Favorit:

Zitat:
In Cupertino, Kalifornien ist es illegal, gut hörbar rückwärts im Hexadezimalsystem zu zählen.

_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#361486) Verfasst am: 20.10.2005, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Landesrechtlich sind meine Eltern also Angehörige meines Mannes - ich nicht.


Pillepalle Pillepalle Pillepalle
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Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#361490) Verfasst am: 20.10.2005, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.blogigo.de/Rosenrot

Zitat:
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen.


Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun...
find ich aber gerade nicht.

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26365
Wohnort: München

Beitrag(#361522) Verfasst am: 20.10.2005, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
http://www.blogigo.de/Rosenrot

Zitat:
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen.


Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun...
find ich aber gerade nicht.

Zitat:
Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.


Okay... Geschockt


Hm, schickt die Polizei in Florida Katzen auf Rattenjagd ? Geschockt

Und gegen die Bienen werden Hornissen eingesetzt ? ... Vermutlich wurden die Gesetze von besoffenen Richtern erlassen Smilie
_________________
Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44058

Beitrag(#361537) Verfasst am: 20.10.2005, 23:13    Titel: Re: Kuriose Gesetze Antworten mit Zitat

viator hat folgendes geschrieben:
In Estland ist es verboten, während dem Sex Schach zu spielen.


Aleister Crowley hat das 'mal praktiziert... Mit den Augen rollen
_________________
Geh mir aus der Sonne, Alexander!
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#361583) Verfasst am: 21.10.2005, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal gelesen, daß dort wo der Whysky der Marke "Jack Daniels" produziert wird, er nicht verkostet werden darf, weil in dem Landkreis die Prohibition heute noch gilt. Also wird er zum Verkosten in einen Nachbar-County gekarrt und anschließend zum Abfüllen wieder zurück.
Man würde die Prohibition sogar gerne aufheben, aber irgendwie geht das nicht, weil irgendwo festgelegt ist, daß das nur mit einer absoluten Zahl von soundsoviel Stimmen geht -- soviele Einwohner gibts aber nicht, wie dazu nötig wären.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44058

Beitrag(#361593) Verfasst am: 21.10.2005, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Argh
_________________
Geh mir aus der Sonne, Alexander!
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Tegularius
surreal



Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 2002

Beitrag(#361600) Verfasst am: 21.10.2005, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen.


Suspekt
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#361679) Verfasst am: 21.10.2005, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tegularius hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen.


Suspekt


die beweisführung stelle ich mir interessant vor Mit den Augen rollen
elche sind nicht so verwundbar, dass blicke narben hinterlassen oder? und was ist mit zeppelinen?
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#361697) Verfasst am: 21.10.2005, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
http://www.blogigo.de/Rosenrot

Zitat:
Ein Gesetz verbietet Bienen, über das Dorf oder durch die Straßen von Kirkland, Illinois, zu fliegen.


Was ähnliches gibt es in Deutschland auch, hat mit der Vermischung zweier Bienenvölker zu tun...
find ich aber gerade nicht.

Du meinst wohl die "Bienenparagraphen" des BGBs.

BGB § 961 hat folgendes geschrieben:
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

BGB § 962 hat folgendes geschrieben:
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

BGB § 963 hat folgendes geschrieben:
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

_________________
2008 – Jahr der Mathematik
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Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#361873) Verfasst am: 21.10.2005, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Tegularius hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In Alaska ist es illegal, von einem Flugzeug aus auf einen Elch herabzuschauen.


Suspekt
Villeicht nur ein unglücklich vormuliertes Tierschutzgesetz.
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Reschi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.09.2004
Beiträge: 3073

Beitrag(#361884) Verfasst am: 21.10.2005, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Gröhl... Gröhl... Gröhl...

lol, darüber kann ich mich immer wieder ablachen
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(MacYoung)
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#361889) Verfasst am: 21.10.2005, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht! Diese lustigen Gesetze sind oft nur urbane Legenden, oder eben paradoxe Anwendungen für Sonderfälle, die ursprünglich wohl nicht bedacht wurden.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
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Wohnort: Avaricum

Beitrag(#361898) Verfasst am: 21.10.2005, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
In Deutschland ist es verboten, dass ein minderjähriges Kind den Familiennamen seines sorgeberechtigten Vaters annimmt, wenn seine Mutter verstorben ist nicht mit dem Vater verheiratet war. Begründung: Es widerspräche dem Kindeswohl, wenn das Kind den selben Familiennamen hätte wie sein Vater. (BGH-Urteil von gestern)


nun, in F trägt ein Kind, dessen Eltern nicht miteiander verheiratet sind, den Namen des Elternteils, welches das Kleine als erstes anerkannt hat. Dies ist meist der Vater (bei der Geburtsmeldung auf dem Standesamt). Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Kind im Voraus (also noch vor der Geburt) anzuerkennen.
Derzeit noch muß eine unverheiratete Frau das von ihr geborene Baby anerkennen, das soll aber zum Jahreswechsel wegfallen (sie gilt dann automatisch als Mutter ihres Kindes).
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#361903) Verfasst am: 21.10.2005, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
Derzeit noch muß eine unverheiratete Frau das von ihr geborene Baby anerkennen, das soll aber zum Jahreswechsel wegfallen (sie gilt dann automatisch als Mutter ihres Kindes).


Und wer gilt ansonsten als Mutter? Am Kopf kratzen
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Quéribus
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Wohnort: Avaricum

Beitrag(#361909) Verfasst am: 21.10.2005, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken

es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#361910) Verfasst am: 21.10.2005, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal einen Film gesehen, in dem ein reicher Bankier das Kind seiner Enkelin als sein eigenes beim Standesamt gemeldet und die Mutter für "unbekannt" erklärt hat. Das scheint -oder schien zu Zeiten dieses Films- in Frankreich zu gehen.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#361920) Verfasst am: 21.10.2005, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Ist doch nur gerecht, in anderen Ländern können sich nur die Männer drücken Lachen
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#361924) Verfasst am: 21.10.2005, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
ich weiß zwar nicht, ob so was häufig vorkommt, aber ich glaube, dann wird "unbekannt" eingetragen Schulterzucken


Geschockt Das ist nicht wahr, oder?

Zitat:
es gibt ja auch die Möglichkeit anonym zu entbinden (wenn die Frau vorher weiß, daß sie das Kind zur Adoption freigeben will, sie hat aber eine Frist von ein paar Wochen, in der sie diese Entscheidung rückgängig machen kann), dann steht unter "Mutter": unbekannt.
Das wird weiterhin möglich bleiben.


OK. Jetzt aber mal gesetzt der Fall, dass die Frau das Kind nicht anerkennt und trotzdem behalten will? Ich meine, da steht dann immer "Mutter unbekannt"? Geschockt Argh
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