Endgültiger Kirchenaustritt
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#1: Ex-Katholiken: Wollt ihr euch auch kirchenrechtlich von der Kirche trennen? Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 00:55
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Informationen dazu unter http://www.kath.net/detail.php?id=12389

#2:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 01:08
    —
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?

das würde ja nur bedeuten, dass die kirche eigentlich auch bei zivil ausgetretenen weiter auf der eintreibung bestehen müsste.
soviel ich weiss machen die finanzämter da ja auch bereitwillig mit, wenn jemand zum beispiel nach einem umzug nicht mehr die austrittsbestätigung vorweisen kann.
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.

#3:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 01:23
    —
hacketaler hat folgendes geschrieben:
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?
[...]
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.

Den Zusammenhang hab ich auch nicht kapiert ... Am Kopf kratzen

Außerdem frage ich mich, was hiermit gemeint sein könnte:

Der Vatikan an das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat folgendes geschrieben:
Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus.

Was ist denn ein Schisma?

#4:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 01:28
    —
kolja hat folgendes geschrieben:


Außerdem frage ich mich, was hiermit gemeint sein könnte:

Der Vatikan an das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat folgendes geschrieben:
Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus.

Was ist denn ein Schisma?


im prinzip dasselbe wie die beiden anderen sachen.
ne deutlich abweichende auffassung, als die von der gemeinschaft (kirche) vorgeschriebene.


edit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schisma
das beispiel mit sunnis und schiiten macht es vielleicht am besten deutlich.

#5:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 01:29
    —
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ne deutlich abweichende auffassung, als die von der gemeinschaft (kirche) vorgeschriebene.

Ah. Das ist ja einfach zu erfüllen. Mr. Green

#6:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 01:30
    —
kolja hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ne deutlich abweichende auffassung, als die von der gemeinschaft (kirche) vorgeschriebene.

Ah. Das ist ja einfach zu erfüllen. Mr. Green


ja, aber für alte knacker unheimlich schwer zu akzeptieren zwinkern

#7:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 01:34
    —
kolja hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?
[...]
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.

Den Zusammenhang hab ich auch nicht kapiert ... Am Kopf kratzen

Außerdem frage ich mich, was hiermit gemeint sein könnte:

Der Vatikan an das Bistum Rottenburg-Stuttgart hat folgendes geschrieben:
Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus.

Was ist denn ein Schisma?

Eine Kirchenspaltung, eine besonders schlimme Version der Häresie .... Heretiker vertreten i.d.R. nur für sich selbst ein gewisses, von der RKK-Norm abweichendes Glaubensbild ... wenn ein Heretiker eine größere Zahl von Gläubigen dazu bringt, ihm zu folgen, wird das zum Schisma, einer Abspaltung von der "Mutterkirche" ...

Wenigstens war ich damals so schlau und hab nen "offiziellen Akt der Apostasie" abgelegt, also bin ich sicher raus aus dem Verein Lachen

#8:  Autor: morituraWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 06:25
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hacketaler hat folgendes geschrieben:
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?

das würde ja nur bedeuten, dass die kirche eigentlich auch bei zivil ausgetretenen weiter auf der eintreibung bestehen müsste.
soviel ich weiss machen die finanzämter da ja auch bereitwillig mit, wenn jemand zum beispiel nach einem umzug nicht mehr die austrittsbestätigung vorweisen kann.
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.


Ich denke, das ist andersrum gemeint. Nach dem Artikel könnte ein gläubiger Katholik auf die Idee kommen, formal (staatsrechtlich) aus der Kirche auszutreten um die Kirchensteuer zu sparen.
Er hätte aber noch den (ach so wichtigen) Anspruch darauf als gläubiger Katholik angesehen zu werden und damit (von was auch immer) erlöst zu werden.

Erst die Genehmigung des Priesters würde eine echte Abwendung vom Glauben darstellen.
D.h. auch ganz praktisch: Er könnte, trotz Nichtbezahlens der Kirchensteuer, immer noch sich von einem katholischen Priester verheiraten lassen, oder seine Kinder taufen lassen.

#9:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 10:29
    —
moritura hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
und was soll jetzt das theater um die kirchensteuer in dem text?

das würde ja nur bedeuten, dass die kirche eigentlich auch bei zivil ausgetretenen weiter auf der eintreibung bestehen müsste.
soviel ich weiss machen die finanzämter da ja auch bereitwillig mit, wenn jemand zum beispiel nach einem umzug nicht mehr die austrittsbestätigung vorweisen kann.
in dem artikel wird so getan, als gäbe es nach dem schreiben keine kirchensteuer mehr.


Ich denke, das ist andersrum gemeint. Nach dem Artikel könnte ein gläubiger Katholik auf die Idee kommen, formal (staatsrechtlich) aus der Kirche auszutreten um die Kirchensteuer zu sparen.
Er hätte aber noch den (ach so wichtigen) Anspruch darauf als gläubiger Katholik angesehen zu werden und damit (von was auch immer) erlöst zu werden.

Erst die Genehmigung des Priesters würde eine echte Abwendung vom Glauben darstellen.
D.h. auch ganz praktisch: Er könnte, trotz Nichtbezahlens der Kirchensteuer, immer noch sich von einem katholischen Priester verheiraten lassen, oder seine Kinder taufen lassen.



achso, dann geht es ihnen also drum, dass ja keiner, die sie nicht finanziert was abkriegt. jetzt wird mir alles klar. sozusagen jagt auf sozialschmarotzer im weltanschaulichen bereich.

#10:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 10:46
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:
Wenigstens war ich damals so schlau und hab nen "offiziellen Akt der Apostasie" abgelegt, also bin ich sicher raus aus dem Verein Lachen

Wie denn?

#11:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 11:13
    —
kolja hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Wenigstens war ich damals so schlau und hab nen "offiziellen Akt der Apostasie" abgelegt, also bin ich sicher raus aus dem Verein Lachen

Wie denn?


Ganz einfach, nach dem formellen Austritt wurde ich ja wochenlang vom Pfarramt terrorisiert (Briefe & Anrufe), der "Herr Pfarrer" möchte mit mir über den Austritt reden ect. und ob ich nicht mal vorbeikommen will ...
Naja, erste Antwort am Tele : "Wenn er was von mir will, soll er seinen Arsch zu mir bewegen !"
Darauf hin war erstmal Ruhe, dann hat Pfarrerchen selber angerufen, und da hab ich ihm erklärt, was ich vom Glauben halte (nämlich nix) und wo er ihn sich hinstecken kann ...

Das reicht, auch nach Kirchenrecht, für eine offizielle "apostasia a fide" zynisches Grinsen

#12:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 14:23
    —
In Frankreich (es gibt hier keine Kirchensteuer) erklärt man seinen Kirchenaustritt beim Pfarramt der Kirchengemeinde, in der man getauft wurde. Das wird dann im Kirchenbuch/Taufregister eingetragen.
So etwas wie eine offizielle "Genehmigung" des Pfarrers ist nicht nötig. Wozu auch?
Wir sind doch hier nicht in der Grundschule, wo man "darf ich austreten?" fragen muß.... zynisches Grinsen

#13:  Autor: annoxWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 23.12.2005, 15:55
    —
Quéribus hat folgendes geschrieben:
Wir sind doch hier nicht in der Grundschule, wo man "darf ich austreten?" fragen muß.... zynisches Grinsen

Das paßt ja wie Arsch auf Eimer. Lachen

#14: Kirchenaustritt mal Anders Autor: Dante BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 01:04
    —
" Nach dem Verwaltungskostenrecht sind Gebühren vom Veranlasser einer Amtshandlung zu tragen (§ 5 NVwkostG)."

In NRW sind dies seit Kurzem (kurz nach Machtergreifung der Kirche durch Rüttgers in Persona) für den Kirchenaustritt 30€.

Wenn ich nun einem geistlichen Mitteile, dass ich Atheist bin, wäre dies eine "apostasia a fide, das vollständige und freiwillige Aufgeben des christlichen Glaubens. [...] Gemäß Can. 1364-§ 1 des Kanonischen Rechts wird der Apostat mit der Exkommunikation bestraft." (de.wikipedia.org)
edit: Wobei ich eher Lust hätte Ihm zu sagen, dass Jesus ein unehelicher Sohn und warscheinlich homophil veranlagt war, aber man muss sich ja nicht mehr Stress machen als nötig.

Ich trete also nicht aus, sondern die Kirche schmeißt mich raus.

Müsste die Kirche dann nicht beim Amtsgericht den Antrag auf Austritt meiner Person stellen und die 30€ zahlen?

Falls dies so sein sollte, ich werde es wohl testen, mache ich danach 'ne Reise nach Canossa, lasse die Exkommunikation rückgängig machen und fange von vorne an, son Spass würd mir das machen... und spätestens wenn das Mehrere tun, würd diese katholische Lobbypartei (CDU) wohl ganz schnell die Strafgebühr für den Kirchenaustritt wieder zurücknehmen!

Ich bin grad etwas sauer auf diesen Gottesstaat, der Irak ist zumindest erlich! Auch wenn ich die Kirchensteuer, die ich zz für meine Ferienarbeit zahle, zurück bekommen werde, rege ich mich schrecklich auf, weil ich nach mienem Rechtsempfinden niemals in irgendeine Kirche eingetreten bin. Bei meiner Taufe war ich nicht voll Geschäftsfähig und habe auch keine Unterschrift irgendwodrunter gegeben.

Und wenn dieser Staat mir weiter auf den Sack geht werde ich eine eigene Kirche gründen, ich werde faule Butter anbeten. Ich werde erster Hohenpriester und hatte nach dem Verzehr von 5Kg fauler Butter die Eingebung, dass alle Christen auf dem Holzweg sind. Oder ich trete der Religion des fliegenden Spagetthi Monsters bei... irgendwas, und dann werde ich den Antrag auf den Rechtsstatus einer Körperschaft öffentlichen Rechts stellen und selber Kirchensteuern erheben.

Aber zurück zum Thema, müsste die Kirche die Exkommunikation beim Amtsgericht angeben? die 30€ müssten Sie dann wohl zahlen, aber reichen Sie den Antrag ein? bzw wenn Sie es nicht tun sollten, erwächst daraus der rechtliche Anspruch auf Teilhabe an den Sakramenten, weil ich ja rechtlich gesehen noch Kirchenmitglied bin?

Das ist alles so Schwachsinnig und ich habe eigentlich gar keine Lust mir darüber Gedanken zu machen, aber in unserem Unrechtsstaat muss man ja über so'n Scheiß nachdenken.

#15:  Autor: Piwi BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 01:11
    —
Die Idee istz SPITZE.
probiers machs, ich kann nicht, ich bin schon drausen. Pfeil
Los sprung auf marsch marsch, ran an die Buletten zynisches Grinsen

Aber halloooo - vor lauter Freude hier das Posten nicht vergessen (die Folgen meine ich).


Zuletzt bearbeitet von Piwi am 26.07.2006, 01:15, insgesamt 2-mal bearbeitet

#16:  Autor: CoS BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 01:13
    —
Find die Sache auch interessant. Schlimm genug, dass man sich für eine "objektetive" Weltanschauung rechtfertigen muss, aber dass man nun auch noch dafür Zahlen soll finde ich eine Frechheit!

#17: Re: Kirchenaustritt mal Anders Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 02:54
    —
Dante hat folgendes geschrieben:
" Nach dem Verwaltungskostenrecht sind Gebühren vom Veranlasser einer Amtshandlung zu tragen (§ 5 NVwkostG)."

In NRW sind dies seit Kurzem (kurz nach Machtergreifung der Kirche durch Rüttgers in Persona) für den Kirchenaustritt 30€.

Wenn ich nun einem geistlichen Mitteile, dass ich Atheist bin, wäre dies eine "apostasia a fide, das vollständige und freiwillige Aufgeben des christlichen Glaubens. [...] Gemäß Can. 1364-§ 1 des Kanonischen Rechts wird der Apostat mit der Exkommunikation bestraft." (de.wikipedia.org)
edit: Wobei ich eher Lust hätte Ihm zu sagen, dass Jesus ein unehelicher Sohn und warscheinlich homophil veranlagt war, aber man muss sich ja nicht mehr Stress machen als nötig.

Ich trete also nicht aus, sondern die Kirche schmeißt mich raus.

Müsste die Kirche dann nicht beim Amtsgericht den Antrag auf Austritt meiner Person stellen und die 30€ zahlen?


Nein. Die Kirche kann doch nicht statt Deiner allein Dich betreffende Personenstandsveraenderungen beim Staat veranlassen.

Siehe:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=460183#460183

Du hast die verschiedenen Existenzformen von Kirche nicht bedacht. Kirche ist:
- Bekenntnisgemeinschaft,
- juristische Person und konfessioneller Interessenverband,
- Eigentuemer, Besitzer oder 'Nieszbraucher' von Wirtschaftsunternehmen und gewerblichen Aktivitaeten und
- Steuerverband, also eine Zwangsgemeinschaft zur Erhebung der 'Mitgliedsbeitraege' mit der Besonderheit, dasz der Staat dafuer als Inkasso fungiert.

Die Kirchenstrafe der Exkommunikation ist der Ausschlusz von der Teilnahme an dem regelmaeszig zu konsumierenden Ergebnis des Wein- und Brotverwandlungszaubers der katholischen Schamanen. Sie stellt keinen Ausschlusz aus der Kirche dar, da man bislang nach theologischer Auffassung mit der Taufe ein "unausloeschliches Siegel" aufgepraegt bekam und somit aus der Bekenntnisgemeinschaft der Glaeubigen (Ecclesia) - welche sich demuetig als "societas perfecta" versteht - gar nicht austreten kann.

Der Kirchenaustritt beim Staat ist aus kirchlicher Sicht lediglich ein weltlicher Austritt aus der profanen Kirchensteuergemeinschaft. Es gibt sogar theologische Zweifel, ob der Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft die automatische Exkommunikation nach sich ziehen darf.

In der katholischen Kirche gibt es neuerdings Ueberlegungen, ob man nicht einfuehren solle, dasz der Kirchenaustritt gegenueber der Kirche zu vollziehen sei, man also ggf. zweier Austrittsbescheinigungen beduerfe, einer fuer die Abwendung von der Heilsgemeinschaft und einer dann beim Staat als Befreiung von der Kirchensteuerpflicht. Manche moechten gar, dasz Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft nur noch bei der Kirche moeglich sein soll.

Die Absicht ist eine mehrfache: der Gang zum Priester soll Austrittswillige in jedem Fall vor eine neue Huerde stellen; wer ggf. nur beim Staat aus der Kirchensteuergemeinschaft austritt, soll ohne Austritt beim Priester weiter als (nunmehr: nichtkirchensteuerzahlendes!) Kirchenmitglied gezaehlt werden koennen.

Egal, welchen neuen Unfug die Kirche den Politikern aufzuschwatzen versucht: sicher ist, dasz die Kirche auch kuenftig nicht fuer Kirchenaustrittskosten beim Staat zahlen wollen wird.

Weitere INFOs:
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187093&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187105&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187116&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187126&forum_id=95696

Der Gegner ist bei der Kirchenaustrittsgebuehr nicht die Kirche, sondern der Staat. Es beduerfte mal eines serioesen Austrittswilligen ohne querulatorische Eigenheiten, mit Geduld und Hartnaeckigkeit, welcher anwaltlich wohlberaten gegen die erhobene Austrittsgebuehr klagt. Dies muesste dann seitens der saekularen Verbaende konkret unterstuetzt und von einer Oeffentlichkeitskampagne begleitet und auch vom Klaeger bis zur hoechsten Instanz durchgezogen werden. Es wollte sich aber bislang wegen 30.- Euro keiner diese Muehe machen. Es wird immer nur geflucht, zaehneknirschend gezahlt - und das war es.

#18:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 04:26
    —
Verklage doch einfach die Kirche auf Schmerzensgeld, weil Dich damals einer ihrer Pfaffen mit Wasser vollgespritzt hat!

Das sollte sich dann aufheben und Du gehst mit plus/minus Null Deiner Wege...



Gruss, Bernie

#19:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 09:11
    —
Sermon hat folgendes geschrieben:
In der katholischen Kirche gibt es neuerdings Ueberlegungen, ob man nicht einfuehren solle, dasz der Kirchenaustritt gegenueber der Kirche zu vollziehen sei, man also ggf. zweier Austrittsbescheinigungen beduerfe, einer fuer die Abwendung von der Heilsgemeinschaft und einer dann beim Staat als Befreiung von der Kirchensteuerpflicht. Manche moechten gar, dasz Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft nur noch bei der Kirche moeglich sein soll.

Die Absicht ist eine mehrfache: der Gang zum Priester soll Austrittswillige in jedem Fall vor eine neue Huerde stellen; wer ggf. nur beim Staat aus der Kirchensteuergemeinschaft austritt, soll ohne Austritt beim Priester weiter als (nunmehr: nichtkirchensteuerzahlendes!) Kirchenmitglied gezaehlt werden koennen.


in Frankreich IST der Austritt gegenüber der Kirche zu vollziehen.
Beim Pfarramt der Pfarrei, in der die Taufe stattfand.
Das wird dann im Taufregister abgetragen und fertig ist der Lack.

Das Standesamt hat damit nix zu tun, da weder auf Heirats- noch auf Geburtsurkunden etwas von Konfession drauf steht. daher wohl auch die Bezeichnung "état civil" für Standesamt und dazu gehörige Register. zwinkern

Gibt da allerdings auch keine Kirchensteuer, bei deren Einzug der Staat auch noch behilflich wäre, wie in D.
Auf der Steuer(bzw Einkommens-*)erklärung (Steuerkarten wie in D gibt's nicht) findest du auch keine Rubrik "Konfession".

*déclaration des revenus

#20:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 10:25
    —
Das ist, Verlaub, Blödsinn. Exkommunikation bedeutet NICHT Kirchenrausschmiß, sondern Ausschluß von den Sakramenten. Kirchenmitglied bist Du auch, wenn Du exkommuniziert bist. Du bekommst nur keine Gotteskekse mehr, kein letzte Ölung etc. und mußt deshalb in die Hölle.

#21:  Autor: Mark_MWohnort: München BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 10:54
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Das ist, Verlaub, Blödsinn. Exkommunikation bedeutet NICHT Kirchenrausschmiß, sondern Ausschluß von den Sakramenten. Kirchenmitglied bist Du auch, wenn Du exkommuniziert bist. Du bekommst nur keine Gotteskekse mehr, kein letzte Ölung etc. und mußt deshalb in die Hölle.


richtig. die kirche sagt : wer austritt, der wird exkommuniziert (um manche austrittswillige abzuschrecken die nicht exkommuniziert werden wollen, sondern nur die steuer nciht mehr zahlen wollten)
wer aber von der kirche exkommuniziert wird, der darf natürlich weiter mitgleid bleiben (im normalen verein gemäs bgb) und weiter vereinsmitgliedschaftsbeiträge zahlen.
die satzung der kirche sieht dies so vor.

jetzt hat aber der papst persönlich vor kurzem den kardinal meisner angeschrieben, daß die haltung der kirche in deutschland, bei austritt auch automatisc eine exkommunizierung auszusprechen, nicht dem kanonischen recht entspreche. kardinal meisner hat sich aber geweigert den usus zu verändern. deutschlands oberster kardinal kann sich also leisten dem papst zu widersprechen. kein wunder : die deutschen schicken das meiste geld nach rom...

#22:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 11:00
    —
Mark_M hat folgendes geschrieben:
jetzt hat aber der papst persönlich vor kurzem den kardinal meisner angeschrieben, daß die haltung der kirche in deutschland, bei austritt auch automatisc eine exkommunizierung auszusprechen, nicht dem kanonischen recht entspreche. kardinal meisner hat sich aber geweigert den usus zu verändern. deutschlands oberster kardinal kann sich also leisten dem papst zu widersprechen. kein wunder : die deutschen schicken das meiste geld nach rom...

Geil. Vielleicht gibt's bald wieder einen Gegenpapst. Diesmal in Köln.
Dann wird ein genereller Sündenablaß aber teuer, der mußte doch von beiden Päpsten unterschrieben werden... oder? Am Kopf kratzen

#23:  Autor: Dante BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 11:29
    —
OK, das Exkommunikation nciht Kirchenaustritt bedeutet wusste ich eigentlich, finde ich nur "etwas" heuchlerisch, aber eine andere Idee...

Ich kann doch nach Datenschutzgesetz von jedem Verein, jedem Händler und jeder anderen Organisation die vollständige Löschung meiner Daten verlangen. Wenn ich da mit dem entsprechenden Paragraphen bei der Kirche die Löschung meiner Daten (also quasi die Löschung aus dem Taufregister) beantrage, hilft das irgendwofür/gegen, und geht das?

#24:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 11:31
    —
Dante hat folgendes geschrieben:
OK, das Exkommunikation nciht Kirchenaustritt bedeutet wusste ich eigentlich, finde ich nur "etwas" heuchlerisch, aber eine andere Idee...

Ich kann doch nach Datenschutzgesetz von jedem Verein, jedem Händler und jeder anderen Organisation die vollständige Löschung meiner Daten verlangen. Wenn ich da mit dem entsprechenden Paragraphen bei der Kirche die Löschung meiner Daten (also quasi die Löschung aus dem Taufregister) beantrage, hilft das irgendwofür/gegen, und geht das?


Nein. Und das wuesstest Du, wenn Du das Dir schon mal Verlinkte gelesen haettest:
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187093&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187105&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187116&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187126&forum_id=95696

#25:  Autor: Dante BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 11:39
    —
sry, hatte es nur überflogen, bin manchmal mit meinen Ideen meinem Wissen vorraus zwinkern

#26:  Autor: Greasel BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 13:44
    —
Moin!

Andersherum wird ein Schuh draus. Warum nicht in der Kirche bleiben, regelmässig zu den Gottesdiensten gehen und dann aktiv und lauthals den Pfarrer darauf aufmerksam machen was er für einen Stuss erzählt. Oder man geht hin und nagelt 95 neue Thesen an die örtliche Kirchentür, Thesen die eine radikale Veränderung des Christentums fordern. Man könnte sich auch mit gleichgesinnten zusammentun und wärend einer Messe lautstark die Absetzung des Pfarrers fordern oder setzt öffentlichkeitswirksam einen Gegenpfarrer ein. usw. usf. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

Nicht Rückzug sondern Angriff lautet die Devise. Das kostet zwar auch was, macht aber wenigstens Spass.

Gruß

#27:  Autor: Nergal BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 13:58
    —
Frage:

Wenn ich nun nach D ziehen würde (bin bei der Ostkirche* getauft worden) würde ich dann auch Post von denen bekommen bzw. müßt ich denen irgendwelche Beweise beibringen?

Als ein Cousin von mir mal ein paar Wochen in D war hat er von der KK sofort einen Brief bekommen wo nach der Zahlung der Steuer gefragt wurde zynisches Grinsen

Als was gilt den die Ostkirche bei den Katholiken?
Soweit ich weiß haben die Ostkirchen die katholische Kirche vorher als abtrünnig erklärt als die Katholiken die Orthodoxen.







*Ein Glück dass die nicht in derLage sind Steuern zu erheben, schreiben zwar lästige Briefe aber sonst ist ruhe.

#28:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 14:11
    —
Greasel hat folgendes geschrieben:
Andersherum wird ein Schuh draus. Warum nicht in der Kirche bleiben, regelmässig zu den Gottesdiensten gehen und dann aktiv und lauthals den Pfarrer darauf aufmerksam machen was er für einen Stuss erzählt. Oder man geht hin und nagelt 95 neue Thesen an die örtliche Kirchentür, Thesen die eine radikale Veränderung des Christentums fordern. Man könnte sich auch mit gleichgesinnten zusammentun und wärend einer Messe lautstark die Absetzung des Pfarrers fordern oder setzt öffentlichkeitswirksam einen Gegenpfarrer ein. usw. usf. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

§167 StGB zieht da eine deutliche Grenze.

#29:  Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 14:24
    —
Nergal hat folgendes geschrieben:
Frage:

Wenn ich nun nach D ziehen würde (bin bei der Ostkirche* getauft worden) würde ich dann auch Post von denen bekommen bzw. müßt ich denen irgendwelche Beweise beibringen?


Di würderst dann womöglich gefragt, ob du getauft bist, ud falls du darauf wahrheitsgemäß mit "ja" antwortest.

Ansonsten: Die ein oder andere orthodoxe Kirche mag in dem ein oder anderen Bundesland sehr wohl Kirchensteuer einziehen. Den genauen Überblick darüber hab ich allerdings nicht. Du solltest im Hinterkopf behalten, dass die Anerkennung als Körperschaft Ländersache ist.

#30:  Autor: Greasel BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 14:53
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
Andersherum wird ein Schuh draus. Warum nicht in der Kirche bleiben, regelmässig zu den Gottesdiensten gehen und dann aktiv und lauthals den Pfarrer darauf aufmerksam machen was er für einen Stuss erzählt.......

§167 StGB zieht da eine deutliche Grenze.


Ich denke, da gibt es noch genug legale Möglichkeiten. Man kann ja einfach unbequem sein. Und was, wenn eine Anzahl von Mitgliedern eines Glaubensbekenntnisses einfach eine ander Vorstellung davon haben wie so ein Gottesdienst abzulaufen hat? Wie gesagt, wo ein Wille ist, ist ein Weg. Man könnte z.B. dem Pfarrer beim Konfirmandenunterricht dazwischenfunken.

Gruß

#31:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 17:03
    —
Greasel hat folgendes geschrieben:

Ich denke, da gibt es noch genug legale Möglichkeiten. Man kann ja einfach unbequem sein. Und was, wenn eine Anzahl von Mitgliedern eines Glaubensbekenntnisses einfach eine ander Vorstellung davon haben wie so ein Gottesdienst abzulaufen hat?


Bei Streitereien wird von oben verordnet, wie es zu laufen hat. Die Kirche ist keine demokratische Organisation.

#32:  Autor: Greasel BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 17:13
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:

Ich denke, da gibt es noch genug legale Möglichkeiten. Man kann ja einfach unbequem sein. Und was, wenn eine Anzahl von Mitgliedern eines Glaubensbekenntnisses einfach eine ander Vorstellung davon haben wie so ein Gottesdienst abzulaufen hat?


Bei Streitereien wird von oben verordnet, wie es zu laufen hat. Die Kirche ist keine demokratische Organisation.


Wayne interessierts was von oben verordnet wird? Man macht es einfach anders! (siehe Ghandi) Was wenn mehrere "Schäfchen" nicht mehr akzeptieren was von oben kommt? Was wenn sie trotzdem weiterhin auf ihrem "Recht" beharren in "ihrer" Kirche Messen abzuhalten. Jetzt kommt mir nicht mit Gesetzen. Was legal ist und was nicht entscheiden Lobbyisten. Freiheit muss man sich erkämpfen, man bekommt sie nicht geschenkt. ....... Man kann sich natürlich auch zurückziehen und drauf hoffen das die Amtskirche einen toleriert.

Gruß

#33:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 17:17
    —
Greasel hat folgendes geschrieben:

Wayne interessierts was von oben verordnet wird? Man macht es einfach anders! (siehe Ghandi) Was wenn mehrere "Schäfchen" nicht mehr akzeptieren was von oben kommt? Was wenn sie trotzdem weiterhin auf ihrem "Recht" beharren in "ihrer" Kirche Messen abzuhalten.


Wer sollte die abhalten? Die Kirche kann setzt Pfarrer ein und zieht unliebsame ab. So einfach ist das.

#34:  Autor: Greasel BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 18:23
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:

Wayne interessierts was von oben verordnet wird? Man macht es einfach anders! (siehe Ghandi) Was wenn mehrere "Schäfchen" nicht mehr akzeptieren was von oben kommt? Was wenn sie trotzdem weiterhin auf ihrem "Recht" beharren in "ihrer" Kirche Messen abzuhalten.


Wer sollte die abhalten? Die Kirche kann setzt Pfarrer ein und zieht unliebsame ab. So einfach ist das.


Abhalten? Niemand! Sollen sie doch schicken wen sie wollen. Im Zweifel führt halt der gewählte Gegenpfarrer die Konfirmation durch. Zugang zur Kirche ist dabei nicht unbedingt notwendig. Man könnte ja eine öffentliche Zeremonie abhalten, wobei man betont, das man Protestant oder Katholik bzw. was auch immer ist. Weiterhin könnte man versuchen den Zugang zur Kirche einzuklagen, da man ja Teil der Glaubensgemeinschaft sei......

Wie auch immer. Es kommt dabei nicht so sehr auf das Ergebnis einer Einzelaktion an, sondern auf den Symbolcharakter.
Als Katholik könnte man zum Beispiel eine Frau zum Gegenpfarrer machen und gleichzeitig alle unzufriedenen weiblichen Katholiken auffordern mitzumachen. Den Amtskirchen könnte das Lachen ganz schnell im Halse stecken bleiben.

Phantasie ist gefragt.

Gruß

#35:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 18:32
    —
Greasel hat folgendes geschrieben:

Abhalten? Niemand! Sollen sie doch schicken wen sie wollen. Im Zweifel führt halt der gewählte Gegenpfarrer die Konfirmation durch. Zugang zur Kirche ist dabei nicht unbedingt notwendig. Man könnte ja eine öffentliche Zeremonie abhalten, wobei man betont, das man Protestant oder Katholik bzw. was auch immer ist.


Na, sowas gibt es doch schon. Zum Beispiel Frauen, die sich zur Priesterin weihen lassen. Die KK exkommuniziert die Abtrünnigungen und gut ist. Interessiert die nicht weiter.

#36:  Autor: Greasel BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 18:52
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Na, sowas gibt es doch schon. Zum Beispiel Frauen, die sich zur Priesterin weihen lassen. Die KK exkommuniziert die Abtrünnigungen und gut ist. Interessiert die nicht weiter.


Gibts dazu ein paar links?

Vielleicht sollten diese Frauen (Gruppen) Ansprüche geltend machen oder Heilige Messen an Wallfahrtsorten halten. Oder noch besser, Gröhl... man trifft sich zu einem spontanen Flash Mob im Kölner Dom und hält da ne Messe ab. Lachen Da würde mich doch mal interessieren ob man das mit Gewalt räumen liesse? Gäb doch auch ne tolle Story für die Presse. Welcher Straftatbestand wäre das eigentlich? "Illegales Beten in der Kirche?" "Unbefugtes Beten?" "Gebetsfriedensbruch?" Mr. Green

Gruß

#37:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 19:01
    —
Greasel hat folgendes geschrieben:
Welcher Straftatbestand wäre das eigentlich?


Hausfriedensbruch.

#38:  Autor: Greasel BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 19:16
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
Welcher Straftatbestand wäre das eigentlich?


Hausfriedensbruch.


Frage

Mit welcher Begründung? Darf man als Katholik jetzt nicht mehr in eine Kirche gehen um zu beten? Abgesehen davon "gehört" den Katholiken doch der Dom und er wird bestimmungsgemäß benutzt.

Im ersten Moment hört sich das von mir geschriebene Naiv an...............aber, denkt man länger darüber nach kommt man schon ins Grübeln.

Trotzdem denke ich, man könnte das ganze schön Medienwirksam in Szene setzen.

Gruß

#39:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 29.07.2006, 20:00
    —
Greasel hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Greasel hat folgendes geschrieben:
Welcher Straftatbestand wäre das eigentlich?


Hausfriedensbruch.


Frage

Mit welcher Begründung? Darf man als Katholik jetzt nicht mehr in eine Kirche gehen um zu beten?


Du sprachst von "Messe abhalten".

Zitat:
Abgesehen davon "gehört" den Katholiken doch der Dom und er wird bestimmungsgemäß benutzt.



Nicht den Katholiken, sondern der Diözese. Das ist eine Körperschaft und die hat Menschen, die für diese Körperschaft Entscheidungen treffen dürfen. Der gemeine Katholik gehört nicht dazu.

#40:  Autor: Greasel BeitragVerfasst am: 30.07.2006, 16:14
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:


Du sprachst von "Messe abhalten".


Bei einer spontanen Flash Mob artigen Messe müsste ja erstmal der Domprobst kommen und die Gläubigen des Domes verweisen. Bis dahin sind die Photos und Filmchen schon gemacht. Mit den Augen rollen

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Nicht den Katholiken, sondern der Diözese. Das ist eine Körperschaft und die hat Menschen, die für diese Körperschaft Entscheidungen treffen dürfen. Der gemeine Katholik gehört nicht dazu.


Man könnte auch auf den Gedanken kommen, Kirchen und Dome sind Kulturgüter die eigentlich dem ganzen deutschen Volk, zumindest aber allen Katholiken gehören. Wer weiss, vielleicht reicht ja schon ein mutiger Richter. Möglicherweise könnte man die Kirchen aus eben diesem Grund auch verpflichten, Messen zu dulden die von katholischen Splittergruppen durchgeführt werden.

Ist "Katholisch" in all seinen Bedeutungen eigentlich irgendwie geschützt? Darf ich mich nur katholisch schimpfen, wenn ich mich der Amtskirche unterwerfe, oder kann ich auch einen konkurrierenden katholischen Glauben "eröffnen", etwa in dem ich mich als Katholik abspalte?

Alles hier gesagte gilt selbstverständlich auch für den Protestantismus und andere als Körperschaften anerkannte Religionen.

Gruß

#41:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 30.07.2006, 16:41
    —
Greasel hat folgendes geschrieben:
Man könnte auch auf den Gedanken kommen, Kirchen und Dome sind Kulturgüter die eigentlich dem ganzen deutschen Volk, zumindest aber allen Katholiken gehören.


Der Koelner Dom gehoert dem Land NRW. Die rkK uebt als Nutzer das Hausrecht aus (und wer da in kurzen Hosen oder Minirock touristisch besichtigen will, wird am Portal abgewiesen. Wer hingegen im inneren Photos fuer einen Aktkalender macht, erhaelt eine Strafanzeige und ein entsprechend saftiges Urteil). Alle Steuerzahler finanzieren die Dauerbaustelle Koelner Dom. Die katholische Kirche bestimmt personalpolitisch die Dombauhuette.

Nicht alles davon mag einem gefallen, insbesondere die seltsame Funktionsaufteilung zwischen Staat und Kirche. Wieso soll es aber sinnvoll sein, dagegen sich ausgerechnet mit Gottesdienststoerungen selbst ins Unrecht zu setzen? Derlei begehen gelegentlich irgendwelche fundamentalistischen Christen.

Eine ganz andere Frage waere, ob man nicht fordern sollte, der Staat solle sein Verhaeltnis zu Weltanschauungsgemeinschaften auf eine gesetzliche Grundlage stellen und darin Grundkriterien vorgeben, wonach diese u.a. demokratisch verfasst sein muessen.

Ich erinnere an den Entwurf zur EU-Verfassung, wo die Kirchen auch deshalb nicht in dem Artikel ueber Partizipation der NGOs auftauchen, weil die Catholica gar nicht die Minimalanforderungen zivilgesellschaftlicher Organisationen erfuellen kann und will. Dasz man daraufhin den Kirchen in einem Spezialartikel priviligierte Zugangsrechte zu den EU-Institutionen garantiert hat, ist eine andere Baustelle.

#42: NGOs Autor: alex6 BeitragVerfasst am: 31.07.2006, 23:08
    —
Sermon hat folgendes geschrieben:
Ich erinnere an den Entwurf zur EU-Verfassung, wo die Kirchen auch deshalb nicht in dem Artikel ueber Partizipation der NGOs auftauchen, weil die Catholica gar nicht die Minimalanforderungen zivilgesellschaftlicher Organisationen erfuellen kann und will.


Ist zwar off topic, aber interessiert mich. Kannst Du dazu bitte mehr Informationen geben bzw. Links angeben? Danke!

#43: Re: NGOs Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 01.08.2006, 00:43
    —
alex6 hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Ich erinnere an den Entwurf zur EU-Verfassung, wo die Kirchen auch deshalb nicht in dem Artikel ueber Partizipation der NGOs auftauchen, weil die Catholica gar nicht die Minimalanforderungen zivilgesellschaftlicher Organisationen erfuellen kann und will.


Ist zwar off topic, aber interessiert mich. Kannst Du dazu bitte mehr Informationen geben bzw. Links angeben? Danke!


Da das hier offtopic ist, habe ich Dir per PN geantwortet.

#44:  Autor: Celsus-2006Wohnort: Süddeutschland BeitragVerfasst am: 01.08.2006, 14:13
    —
Oh, oh, da muss ich also noch froh sein, dass ich kostenlos austreten durfte. Ich habe das gemacht, bevor ich meinen ersten zu versteuerneden Pfennig verdient habe, die ärmsten haben also noch nie was von mir bekommen. Allerdings zahle ich über die echten Steuern ja genug an die Brüder.

Aber es stimmt, eigentlich müsste da mal einer durch die Instanzen klagen, schließlich ist man nie eingetreten. Allerdings habens die Eltern verbockt, wahrscheinlich liefe es dann darauf raus, dass die das Geld hinlegen müssen.

Meinen Kindern bleibt das erspart, nach einer kurzen irdischen Spanne ohne Kirchensteuer werden sie allerdings Äonen in der Hölle schmoren, aber da sehe ich sie dann wenigstens wieder.

Celsus

#45:  Autor: Dante BeitragVerfasst am: 03.08.2006, 11:58
    —
Sry, dass ich damit nochmal nerve, aber gibt es irgendein Gesetz oder ähnliches, dass die Kirchen vom Datenschutzgesetz befreit? Man muss ja jeden Zweig greifen... also unter der Prämisse, dass ich den Staatlichen Kirchenaustritt bereits vollführt habe, müsste ich doch von der Kirche die Löschung aus dem Taufregister beantragen können. Dass das erstmal nicht geht ist mir klar, weil die Kirchen es nicht wollen, aber hat man auf dieser Schiene vielleicht eine Möglichkeit endlich mal ein positives Urteil von einem Gericht zu bekommen?

#46:  Autor: alae BeitragVerfasst am: 03.08.2006, 12:24
    —
Soweit mir bekannt ist, wird im Taufregister der Austritt vermerkt. Die Kirchen werden dazu vom Kirchensteueramt über den Austritt informiert.

#47:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 03.08.2006, 12:28
    —
Dante hat folgendes geschrieben:
Sry, dass ich damit nochmal nerve, aber gibt es irgendein Gesetz oder ähnliches, dass die Kirchen vom Datenschutzgesetz befreit? Man muss ja jeden Zweig greifen... also unter der Prämisse, dass ich den Staatlichen Kirchenaustritt bereits vollführt habe, müsste ich doch von der Kirche die Löschung aus dem Taufregister beantragen können. Dass das erstmal nicht geht ist mir klar, weil die Kirchen es nicht wollen, aber hat man auf dieser Schiene vielleicht eine Möglichkeit endlich mal ein positives Urteil von einem Gericht zu bekommen?


Du kannst ein geschehenes Ereignis nicht ungeschehen machen. Insofern kann es gar keine Loeschung aus dem Taufregister geben. Man koennte allenfalls verlangen, dasz die Kirche den Kirchenaustritt registriert. Die Datenschutzfrage ist an ganz anderer Stelle berueht, naemlich dort, wo es der Kirche erlaubt wird, auf staatliche Meldedaten zuzugreifen - so z.B. im Staatskirchenvertrag Berlin geregelt.

#48: Endgültiger Kirchenaustritt Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:16
    —
Ich werde in zwei Monaten für ein halbes Jahr ins Ausland reisen, nach Neuseeland. Da man im Ausland soetwas wie die hier leider übliche Kirchensteuer nicht kennt und einen Kirchenaustritt wohl nicht nur deswegen akzeptiert, weil man keine Steuer mehr an die Kirche zahlt, bleibe ich für den Augenschein Mitglied der Kirche. Weil ich getauft wurde, weil ich somit ein Glaubensbekenntnis abgelegt habe, bin ich für viele Christen immer noch leider selbst ein Christ. Das will ich ändern, endgültig!

Wie stelle ich es an, gänzlich aus dem Taufregister der römisch-katholischen Kirche gelöscht zu werden?
Wie stelle ich es an, bei der rkK nicht mehr als Mitglied, Gläubiger, Katholik oder Christ geführt zu werden?

Reicht eine schriftliche oder meinetwegen auch persönliche Bitte bei dem Pfarramt in meiner Nähe aus?
Ist es überhaupt möglich endgültig, so wie ich es mir wünsche, aus der irche auszutreten?

Ich wurde, wie die meisten auch, als unmüdiges Baby in das Taufbecken getunkt, und habe mich daher nie für den Glauben entschieden. Ich muss aber leider zugeben, dass die die Kommunion und auch die Firmung mitgemacht habe. Bei der Kommunion war ich zu jung, um es besser zu wissen, und ich wollte nicht auf die Geschenke meiner Verwandten verzichten, bei der Firmung hatte ich zwar schon skeptische Gedanken -- zurückblickend würde ich mich zu dem Zeitpunkt als agnostisch bezeichnen --, ch bin dabei allerdings auf die pascallsche Wette hereingefallen: ich kann es ja mitmachen, denn ich verliere ja nichts dabei.


Bevor ich nach Neuseeland fliege, will ich hier alles erledigt haben. Und ich freue mich schon auf einen Besuch in Christchurch, einer der größeren Städte in Neuseeland zwinkern


Zuletzt bearbeitet von Stingery am 11.08.2006, 12:21, insgesamt einmal bearbeitet

#49:  Autor: JoleschWohnort: Omicron Persei VIII BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:20
    —
Soweit ich weis können oder dürfen heilige Sakramente nicht vom normalen Dorfkleriker rückgängig gemacht werden: Finde dich ab - Du bist gerettet und Gott liebt dich! Mr. Green

Zitat:
Die Katholische Kirche kennt beispielsweise keinen Austritt, sondern wertet ihn als Apostasie, Häresie oder Schisma. Unabhängig davon erkennt sie den Kirchenaustritt in mancher Hinsicht als formale Trennung von der Kirche an; z.B. ist eine rein standesamtliche Ehe eines Katholiken, der "durch einen formalen Akt von [der katholischen Kirche] abgefallen ist", anders als sonst bei Katholiken auch aus kirchlicher Sicht gültig (Can. 1117 CIC). Der Austritt kann auch die Exkommunikation des Ausgetretenen für die Zeit zur Folge haben, während der er aus staatlicher Sicht nicht Mitglied ist (und daher auch keine Kirchensteuer zahlt), was 1970 in der "Erklärung der Diözesanbischöfe zu Fragen des kirchlichen Finanzwesens" [1] klargestellt wurde.

#50:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:24
    —
Ob die Kirche ein Sakrament als heilig und damit unantastbar einstuft, ist mir ziemlich egal, denn für mich mich haben die Rituale keine Bedeutung. Ich möchte lediglich für die Kirche offiziell nicht mehr als dem katholischen Glauben angehörig gelten.
Mein Austritt soll nicht nur seitens des Staates akzeptiert sein, sondern von der Kirche, der ich nicht angehören möchte.

#51:  Autor: Stefan BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:25
    —
Und wie sieht es bei der evangelischen Kirche aus?

#52:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:26
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Ob die Kirche ein Sakrament als heilig und damit unantastbar einstuft, ist mir ziemlich egal, denn für mich mich haben die Rituale keine Bedeutung. Ich möchte lediglich für die Kirche offiziell nicht mehr als dem katholischen Glauben angehörig gelten.
Mein Austritt soll nicht nur seitens des Staates akzeptiert sein, sondern von der Kirche, der ich nicht angehören möchte.


Wenn solche Rituale keine Bedeutung für dich haben, kann es dir doch völlig wurscht sein, ob dich mal jemand mit Wasser vollgeplempert und ein paar Zaubersprüchlein aufgesagt hat. Schulterzucken

#53:  Autor: AntagonisTWohnort: 2 Meter über dem Boden BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:29
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Stingery hat folgendes geschrieben:
Ob die Kirche ein Sakrament als heilig und damit unantastbar einstuft, ist mir ziemlich egal, denn für mich mich haben die Rituale keine Bedeutung. Ich möchte lediglich für die Kirche offiziell nicht mehr als dem katholischen Glauben angehörig gelten.
Mein Austritt soll nicht nur seitens des Staates akzeptiert sein, sondern von der Kirche, der ich nicht angehören möchte.


Wenn solche Rituale keine Bedeutung für dich haben, kann es dir doch völlig wurscht sein, ob dich mal jemand mit Wasser vollgeplempert und ein paar Zaubersprüchlein aufgesagt hat. Schulterzucken


Mensch, da geht´s doch um´s Prinzip!

Kann ich auch gut nachvollziehen.

#54:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:29
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Stingery hat folgendes geschrieben:
Ob die Kirche ein Sakrament als heilig und damit unantastbar einstuft, ist mir ziemlich egal, denn für mich mich haben die Rituale keine Bedeutung. Ich möchte lediglich für die Kirche offiziell nicht mehr als dem katholischen Glauben angehörig gelten.
Mein Austritt soll nicht nur seitens des Staates akzeptiert sein, sondern von der Kirche, der ich nicht angehören möchte.


Wenn solche Rituale keine Bedeutung für dich haben, kann es dir doch völlig wurscht sein, ob dich mal jemand mit Wasser vollgeplempert und ein paar Zaubersprüchlein aufgesagt hat. Schulterzucken

Der Eintrag ins Taufregister oder Mitgliedsregister ist nicht ganz so egal. Da wird immerhin der Datenschutz tangiert.

#55:  Autor: Rinderwahn BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:29
    —
Ich bin kirchlich getraut:

Ja, so ging's mir auch schon.

#56:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:42
    —
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Mensch, da geht´s doch um´s Prinzip!

Kann ich auch gut nachvollziehen.


Ich weiß, dass es Leute gibt, für die Enttaufungsfeiern o. ä. wichtig ist. Für mich ist es trotzdem irrelevant. Ich verbrenne ja auch nicht alle Fotos von meiner Taufe. Es gibt viele Dinge in deinem Leben, die du nicht vermeiden kannst. Manches prägt dich für's Leben, manches eben nicht. Und Wasserplemperei gehört für mich nicht dazu.

Die Sache mit dem Datenschutz ist allerdings ein Argument.

#57:  Autor: AntagonisTWohnort: 2 Meter über dem Boden BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 12:57
    —
mir gehts ja nicht um Enttaufungsfeiern oder ähnlichen Firlefanz - sondern darum, dass ich weiterhin in den Akten der Kirche bin, dass ich weiterhin als getauft gelte... Dieses heuchlerische "du bist zwar ausgetreten, aber das interessiert uns eigentlich nicht, du bleibst getaufter Christ..." Schulterzucken

#58:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 13:02
    —
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
mir gehts ja nicht um Enttaufungsfeiern oder ähnlichen Firlefanz - sondern darum, dass ich weiterhin in den Akten der Kirche bin, dass ich weiterhin als getauft gelte... Dieses heuchlerische "du bist zwar ausgetreten, aber das interessiert uns eigentlich nicht, du bleibst getaufter Christ..." Schulterzucken

Genau darum geht es mir.
Doch wie gehe ich vor, wenn ich offiziell für die Kirche als Nicht-Mitglied, als nicht-katholisch und nicht-hristlich geführt werden will?

#59:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 13:04
    —
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
mir gehts ja nicht um Enttaufungsfeiern oder ähnlichen Firlefanz - sondern darum, dass ich weiterhin in den Akten der Kirche bin, dass ich weiterhin als getauft gelte... Dieses heuchlerische "du bist zwar ausgetreten, aber das interessiert uns eigentlich nicht, du bleibst getaufter Christ..." Schulterzucken


Das sind zwei verschiedene Sachen.

Das Heuchlerische: scheißt der Hund drauf. Ich bin nun wirklich nicht der Typ, der anfängt zu hyperventilieren oder nach den Mods ruft oder meint, verbal die Schnauze einzuschlagen, wenn einer der üblichen Fanatiker meint, mir hiermit einen reintun zu müssen.

Der nicht löschbare Vermerk in den Akten: habe ich bereits als gutes Argument angesehen.

#60:  Autor: Sehwolf BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 13:11
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
mir gehts ja nicht um Enttaufungsfeiern oder ähnlichen Firlefanz - sondern darum, dass ich weiterhin in den Akten der Kirche bin, dass ich weiterhin als getauft gelte... Dieses heuchlerische "du bist zwar ausgetreten, aber das interessiert uns eigentlich nicht, du bleibst getaufter Christ..." Schulterzucken


Das sind zwei verschiedene Sachen.

Das Heuchlerische: scheißt der Hund drauf. Ich bin nun wirklich nicht der Typ, der anfängt zu hyperventilieren oder nach den Mods ruft oder meint, verbal die Schnauze einzuschlagen, wenn einer der üblichen Fanatiker meint, mir hiermit einen reintun zu müssen.

Der nicht löschbare Vermerk in den Akten: habe ich bereits als gutes Argument angesehen.

Hihi.. das ist wie ein Eintrag im Vorstrafenregister. Der muss zwar irgendwann gelöscht werden, aber Ex-Knacki ist man trotzdem.


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 11.08.2006, 14:08, insgesamt einmal bearbeitet

#61:  Autor: SoWhyWohnort: TARDIS BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 13:17
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
mir gehts ja nicht um Enttaufungsfeiern oder ähnlichen Firlefanz - sondern darum, dass ich weiterhin in den Akten der Kirche bin, dass ich weiterhin als getauft gelte... Dieses heuchlerische "du bist zwar ausgetreten, aber das interessiert uns eigentlich nicht, du bleibst getaufter Christ..." Schulterzucken

Genau darum geht es mir.
Doch wie gehe ich vor, wenn ich offiziell für die Kirche als Nicht-Mitglied, als nicht-katholisch und nicht-hristlich geführt werden will?

Sich in der Kirche mit dem Kreuz den Rücken kratzen und sich mit dem "heiligen Wasser" das Gesicht waschen? Im Gottesdienst? Vllt sehen sie dich dann als Ketzer an Mit den Augen rollen

#62:  Autor: AntagonisTWohnort: 2 Meter über dem Boden BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 13:26
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
mir gehts ja nicht um Enttaufungsfeiern oder ähnlichen Firlefanz - sondern darum, dass ich weiterhin in den Akten der Kirche bin, dass ich weiterhin als getauft gelte... Dieses heuchlerische "du bist zwar ausgetreten, aber das interessiert uns eigentlich nicht, du bleibst getaufter Christ..." Schulterzucken


Das sind zwei verschiedene Sachen.

Das Heuchlerische: scheißt der Hund drauf. Ich bin nun wirklich nicht der Typ, der anfängt zu hyperventilieren oder nach den Mods ruft oder meint, verbal die Schnauze einzuschlagen, wenn einer der üblichen Fanatiker meint, mir hiermit einen reintun zu müssen.

Der nicht löschbare Vermerk in den Akten: habe ich bereits als gutes Argument angesehen.


Ich bin auch nicht der Typ, der wegen so was zu 5 Ämtern rennt, um das auszubessern...
hyperventilieren und nach Mods rufen tu ich sowieso nie - wenn du wüsstest wie gelockert ich bin... Cool

ich wollte nur sagen, dass ich es tendenziell eher als negativ empfinden würde... so besser?

#63:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 13:41
    —
Oder so gefragt:
Ist es überhaupt schon jemandem gelungen, sich von der geißelnden Hand des Christentums komplett zu lösen?
Oder muss ich erst zu einer anderen Religionsgemeinschaft konvertieren, damit auch die Christen kapieren, dass ich offiziell nicht ihren Glauben teile?

Ist es vielleicht möglich die Taufe, und damit alle folgenden Sakramente, als ungültig erklären zu lassen? Ich kann ja meinen Taufpaten fragen, ob er sich bereit erklärt anzugeben, bei der Taufpatenschaft damals in der Kirche gelogen zu haben.
zwinkern

#64:  Autor: Mr.Sunshine BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 13:49
    —
irgendwie hat die kirche doch was vom alkohol


einmal verfallen und dann dein ganzes leben probleme damit, und loskommen is auch nich wirklich einfach...



sry des musste einfach raus Sehr glücklich

#65:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 14:01
    —
Ein alter Thread:

Ex-Katholiken: Wollt ihr euch auch kirchenrechtlich von der Kirche trennen?

#66:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 14:11
    —
Also brauche ich nur zu einem Pfarrer zu gehen und das apostasia a fide zu beantragen, um exkommuniziert zu werden?
So einfach? Wäre erfreulich!

#67:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 14:15
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Also brauche ich nur zu einem Pfarrer zu gehen und das apostasia a fide zu beantragen, um exkommuniziert zu werden?
So einfach? Wäre erfreulich!

Ja und? Davon stehst Du immer noch in deren Akten. Und je nachdem, wo Du in den Akten des Finanzamts stehst, zahlst Du weiterhin Kirchensteuern.

#68:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 14:50
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Ist es vielleicht möglich die Taufe, und damit alle folgenden Sakramente, als ungültig erklären zu lassen?


http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=529489#529489

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=535499#535499

#69:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 15:01
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Stingery hat folgendes geschrieben:
Also brauche ich nur zu einem Pfarrer zu gehen und das apostasia a fide zu beantragen, um exkommuniziert zu werden?
So einfach? Wäre erfreulich!

Ja und? Davon stehst Du immer noch in deren Akten. Und je nachdem, wo Du in den Akten des Finanzamts stehst, zahlst Du weiterhin Kirchensteuern.


Die staatliche Stelle, welche den Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft bescheinigt hat, sendet davon eine Mitteilung an die betreffende Kirche. Der Ausgetretene ist selbst dafuer verantwortlich, mit der erhaltenen Austrittsabescheinigung beim Finanzamt die Loeschung des Konfessionsvermerkes auf seiner Steuerkarte zu veranlassen.

Der Umzug in den Zustaendigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes kann dazu fuehren, dasz der Staat einem Steuerbuerger, der laengst ausgetreten ist, erneut einen Konfessionsvermerk auf der Steuerkarte verpasst, z.B., weil die Kirche mit einem Eintrag im Taufregister eine Forderung anmelden moechte. Wer dann als Ausgetretener die Austrittsbescheinigung nicht mehr vorlegen kann, hat ein Problem. Ganz grotesk wird es, wenn Ungetaufte einen Kirchenaustritt nachweisen sollen (Beweislastumkehr!). Derlei Kirchensteuerrasterfahndung wird kirchlicherseits systematisch in Berlin und Brandenburg betrieben und der Staat verhaelt sich willfaehrig.

#70:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 15:15
    —
Da man als getaufter Mensch, dem durch die Wasserplemperei in Verbindung mit den Schamanenspruechen angeblich ein "unausloeschliches Siegel zeitlebens aufgepraegt wurde", gar nicht aus der 'Heilsgemeinschaft' der Kirche austreten kann, gibt es theologisch betrachtet gar keinen Austritt aus der Kirche. Der Kirchenaustritt beim Staat in D ist nur ein Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft.
Ob der legitimerweise automatisch die Folge der Exkommunikation, also den Aussschlusz von dem Empfang der 'Sakramente', zur Folge haben darf, ist theologisch umstritten. Der Kirchenaustritt beim Staat in D ist fuer die Kirchenmitgliedschaft im Ausland voellig ohne Belang. Auch die Nationalitaet des Kirchenmitgliedes ist ohne Belang.

An dieser interessegeleiteten Auffassung, dasz die zumeist an wehrlosen Babies von anderen veranlaszte mystische Handlung prinzipiell irreversibel sei, braeuchte man als spaeterer bewuszter Dissident dessen sich ja nicht unbedingt zu stoeren, wenn diese vorgebliche Irreversibilitaet einer Fiktion nicht in dem hiesigen Kontext staatskirchenrechtlicher Privilegien eine sehr reale Bedeutung annaehme.
Denn:
Der Kircheneintritt per Taufe ist zwar eine rein innerkirchliche Angelegenheit, ihr wird aber vom Staat eine Rechtswirksamkeit zuerkannt.

(Kurioserweise verfuegt auch noch der bundesdeutsche Staat das seit der Bismarck'schen Kulturkampfgesetzgebung geltende Verbot einer Durchfuehrung der kirchliche Trauzeremonie, bevor der standesamtliche Rechtsakt stattgefunden hat; was in Verbindung mit dem drohenden Wegfall der Witwerrente bei Wiederverheiratung bei etlichen heiratswilligen verwitweten Christen heutzutage den Kirchenhochzeitstourismus nach Oesterreich auslost, da die dortige Kirchenzeremonie vom hiesigen Staat nicht anerkannt wird, manche aber als Christen ohne kirchlichen Segen nicht verbandelt sein moegen und auch auf die Witwerrente nicht verzichten wollen. Es gibt fast keinen Bereich des bundesdeutschen Staatskirchen(un)rechtswesens, welcher nicht mit absurden Anekdoten gespickt ist und nicht alle davon sind amuesant.)

Der Staat anerkennt, dasz man durch das Mysterium der Taufe nicht nur als zumeist noch gar nicht Religionsmuendiger bereits Kirchenmitglied im Sinne der Bekenntnisgemeinschaft wird, sondern auch, dasz man damit Mitglied des Steuerverbandes Kirche wird - mit der Besonderheit, dasz der Staat fuer die Steuergemeinschaft exclusiv als Inkassounternehmen wirkt.
Die Mitgliedschaft in der Kirchensteuergemeinschaft wird erst dann und auch nur solange finanziell wirksam, wie der Taeufling steuerpflichtiges Einkommen erzielt. Sollte aber ein getauftes Kind unvermutet erben, tritt der Kirchensteuerfall viel eher ein, als erst mit dem Berufsleben.

Der Kirchensteuerhebesatz wird vom zustaendigen Bistum pro Bundesland festgelegt. Daher kann sich die Hoehe der Kirchensteuer bei Aenderung des Wohnsitzes in das Gebiet eines anderen Bistums/Bundeslandes veraendern. Zumindest der Nordelbischen Kirche wurden unterschiedliche
Hebesaetze in einem Bistum gerichtlich untersagt.

Insofern die Kirche ihre Mitgliedsbeitraege ueber den Staat als Kirchensteuer einzieht und theologisch ja keinen Austritt aus der Ecclesia kennt, kann der Taeufling nur aus der Kirchensteuergemeinschaft austreten - und zwar beim Staat! (Dasz dies selbst unter den Bedingungen eines Kirchensteuersystems nicht so sein musz, beweisen einige Kantone der Schweiz.)

In Staaten, wo dieses Kirchensteuerprivileg nicht existiert, geht der nicht mehr Interessierte schlicht zum Gottesdienst nicht mehr hin und stellt ggf. seine Spenden an die Kirchengemeinde ein. Nur dort koennen Kirchen weiterhin mit Taufregisterzahlen einen Mitgliederbestand vorspielen, der real laengst nicht mehr erreicht wird. Und insofern es dort ueberhaupt eine staatliche Religionsstatistik gibt, klafft zwischen dieser und den auf dem Taufregister basierenden Angaben - z.B. der katholischen Kirche in Australien - eine bemerkenswerte Luecke.

In Deutschland hingegen geht es bei der formellen Befreiung von Mitgliedschaft in der Kirchensteuergemeinschaft um einen staatlichen Rechtsakt, welcher sich nicht vollstaendig auf die Mitgliedschaft in der Bekenntnisgemeinschaft auswirkt.


Wer aus dem Ausland kommt und in Deutschland eine Arbeitserlaubnis beantragt, ahnt nichts vom deutschen Kirchensteuerunwesen. Es waere also die Pflicht des hiesigen Staates, bei der vermeintlich harmlosen Frage zur Religionsstatistik ("sind sie getauft?") ueber die Rechtsfolgen der Angabe zu informieren. Derlei wird aber leider systematisch versaeumt. Zudem wird schon mal der aus den USA stammende baptistische Ehegatte einer Muenchner Ex-Katholikin vom Staat zum
katholischen Kirchensteuerzahler gemacht.

Den Rechtakt des Austrittes aus der Kirchensteuergemeinschaft koennen bei noch nicht Religionsmuendigen nur beide Erziehungsberechtigten gemeinsam veranlassen, waehrend es immer mal wieder vorkommt, dasz die Taufe nur von einem Elternteil veranlasst wurde und die katholischen Kirchenvertreter damit ihre eigene CIC-Regel verletzen, dies eigentlich nicht zulassen zu sollen. Die Pointe ist, dasz bei einem Konfliktfall, also der gegen den einen Elternteil vom Anderen veranlassten Taufe des Kindes, der Staat den nur von einem Elternteil danach begehrten
Kirchenaustritt des Kindes gar nicht beurkunden zu koennen behauptet.

Hieran wird eklatant deutlich, wie fatal es ist, dasz der Kircheneintritt nach innerkirchlichen Regeln mit staatlicher Anerkennung einer Rechtsfolge funktioniert, und der Kirchenaustritt nach staatlichen
Regeln ohne Anerkennung seitens der Kirche bezueglich einer nachtraeglichen Folge fuer die Wirkung der Aufnahmezermonie (Taufe).

Inzwischen wird in den meisten Bundeslaendern der Kirchenaustritt durch eine hohe Gebuehr erschwert, der Staat leistet dafuer aber nicht einmal eine Aufbewahrung des Austrittsvermerkes auf Lebenszeit des Ausgetretenen. Und die Kirchen hantieren unverdrossen mit Kirchensteuerforderungen auf der Basis der uralten Taufregister, in welche Austrittsvermerke nicht verzeichnet werden.

Im Gegenteil! Wer als Mensch in den Zustaendigkeitsbereich eines anderen Bistums geraet, der kann u.U. Post im folgenden Stil erhalten:

------------------------------------------------

Feststellung der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen
Religionsgemeinschaft


Sehr geehrter Herr XXX,

wir wenden uns an Sie, weil Ihre Kirchenzugehörigkeit bisher nicht
hinreichend geklärt werden konnte. Wir bitten um Verständnis, dass die
Kirche das Anliegen hat, diese Frage zu klären. Sicherlich liegt das
auch in Ihrem Interesse. Wer zur Kirche gehört, hat bestimmte Rechte und
auch Verpflichtungen. Wir wollen uns deshalb um Klärung bemühen,
brauchen dazu aber Ihre Mithilfe. Darum möchten wir Sie bitten.

Sie hatten bereits Angaben zur Frage Ihrer Religionszugehörigkeit
gemacht, doch reichen sie leider nicht aus. Wir bitten Sie daher, den
beiliegenden Vordruck auszufüllen, zu unterschreiben und möglichst bald
an uns zurückzuschicken. Wir wären Ihnen dankbar, wenn dies innerhalb
von zwei Wochen geschehen könnte.

Der Vollständigkeit halber möchten wir erwähnen, dass die Kirche befugt
ist, solche Fragen zu stellen.Die Grundlage dafür ist Artikel 140 des
Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 136 Absatz 3 der Weimarer
Reichsverfassung sowie § 88 der Abgabenordnung. Die Abgabenordnung
regelt außerdem in § 90, dass die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß
beantwortet werden müssen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Die Beantwortung unter Verwendung eines Fax-Gerätes ist möglich.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Seite 2:
Der Fragebogen:

Beinhaltet die Frage nach Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum,
Geburtsnamen, Geburtsort, aktuelle Adresse von XXX und dessen Ehegatte/in

Desweiteren die Fragen:

Bitte die Fragen 1., 2. und 3. jeweils mit "ja" oder "nein" beantworten:

Sind Sie
1. evangelisch getauft?
2. römisch-katholisch getauft?
3. Mitglied einer Freikirche, welcher und seit wann?
4. aus der Kirche ausgetreten, ggf. aus welcher?
a) durch eigene Erklärung?
b) durch Erklärung der Eltern?
c) Wann wurde der Austritt erklärt, zumindest in welchem Jahr?
d) amtliche Stelle, Aktenzeichen?
e) unter welchem Namen (Geburts- /Ehename)?
f) unter welcher Wohnanschrift?
5. wiederaufgenommen worden?
a) in die evangelische Kirche, wann und wo?
b) in die römisch-katholisch Kirche, wann und wo?
6. übergetreten zur
a) evangelischen Kirche, wann und wo?
b) römisch-katholischen Kirche, wann und wo?

auch hier für XXX und den Ehegatten/in

Ich versichere, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen gemacht zu
haben.

Datum und Unterschrift von beiden


----------------------------------------------------

Wer da als Ausgetretener die vielleicht uralte Austrittsbescheinigung nicht mehr vorweisen kann, dem bereitet der Staat eine unangenehme Ueberraschung: erneute Kirchensteuerpflicht bis zum erneuten Austritt und ggf. Nachforderung der Kirchensteuer auf 5 Jahre!

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/07.03.2006/2391710.asp
http://www.kirchensteuern.de/Rasterfahndung.htm (viele gute Texte!)
http://www.humanismus.de/pressearchiv/50267395ec105e502.htm
http://www.humanismus.de/downloads/kirchenaustrittserklaerungddr.pdf
http://www.humanismus.de/aktuellesarchiv/50010193b6000a31d.htm
http://www.humanismus.de/aktuellesarchiv/50010193b60022528.htm
http://www.humanismus.de/downloads/weihnachtsamnestie.pdf

Auch kommt es vor, dasz Ungetaufte ploetzlich einen Konfessionsvermerk steuerkartlich vom Staat verpasst bekommen. Und dann sollen diese Leute, die ja nie eine Austrittsbescheinigung hatten, nun beweisen, dasz sie nie Kirchenmitglied waren (eine groteske Form von Beweislastumkehr!). Ein Berliner Gericht hat, obwohl die Evangelische Kirche Berlins keinen Taufvermerk vorweisen konnte,
trotzdem die Klage der Buergerin gegen Kirchensteuerforderungen kuerzlich abgewiesen.

Wenn Sie als Ausgetretener bzw. Nichtkirchenmitglied jedoch mit einem Kirchenmitglied ohne eigenes Einkommen verheiratet sind, werden Sie trotz Nichtmitgliedschaft bzw. Kirchenaustrittes zum "besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe" herangezogen. Dies geschieht mit
der Begruendung der Unterhaltspflicht und berechnet sich nach der betreffenden Landeskirchgeldtabelle. Kirchgeld ist jedoch immer deutlich niedriger, als Kirchensteuer.
[Mit einem Beschluss hat der Bundesfinanzhof die Erhebung des Kirchgeldes bei glaubensverschiedenen Ehen durch die Evangelische Landeskirche in Wuerttemberg als verfassungsgemaesz beurteilt und eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Wuerttemberg zurueckgewiesen.
Die Richter fuehrten aus, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich sei, den Lebensfuehrungsaufwand des kirchenangehoerigen Ehegatten typisierend am Einkommen beider Ehegatten zu orientieren und danach das besondere Kirchgeld zu bemessen
(BFH-Beschluss vom 22.1.2002, Az.9 K 258/00, BFH/NV 2002, 674).]
Es empfiehlt sich also, dasz beide Ehepartner den Kirchenaustritt erklaeren, um auch das Kirchgeld zu vermeiden.

Um hierzulande rechtliche Moeglichkeiten gegen derlei staatlich gefoerdertes Kirchenunrecht zu haben, braucht man mindestens viel Geld und den langen Atem bis zum Verfassungsgericht - mit leider nicht immer guten Chancen.
Ein heutiges Mitglied des IBKA e.V. hat 1995 gegen seine seinerzeitige Kirchensteuerweiterzahlungspflicht nach dem Austritt bis vor das Bundesfinanzgericht geklagt. Da hat die Kirche ganz ploetzlich auf die zuvor streng erhobene Forderung lieber verzichtet, als womoeglich ein fuer sie negatives Grundsatzurteil zu kassieren.

Eine vom IBKA unterstuetzte Petition gegen die Kirchenaustrittsgebuehren ist beispielsweise in Niedersachsen vor einigen Jahren gescheitert.
Wenn schon die Kirchen ihre Mitgliederverwaltung vom Staat komfortabel betrieben erhalten, dann soll wenigstens auch die Kirche dem Staat den Verwaltungsaufwand dafuer vollstaendig erstatten - so, wie es ja einen staatlichen Einbehalt von den Kirchensteuereinnahmen als Verwaltungsaufwandserstattung gibt.

http://ibka.org/presse06/pm0321.html


Der Staat behaelt - je nach Bundesland - 2,5 bis 4,5 % des Kirchensteueraufkommens als Verwaltungsgebuehr ein.
Vor wenigen Jahren haben mal einige Steuerreformer argumentiert, dieser Abschlag sei ueberteuert, da ja inzwischen die Finanzverwaltung computerisiert worden sei. Die Kirchen haben sich sehr bemueht, diese Debatte nicht zu befeuern, da sie jedes Thematisieren ihrer Privilegien als potentielle Gefaehrdung derselben betrachten.

Dazu ist zu sagen:

1. Es hat nie eine neutrale Feststellung darueber gegeben, welche Kosten dem Staat durch die Eintreibung der Kirchensteuer entstehen. Insofern sagt der Verweis auf die technologische Aufruestung nicht unbedingt das Geschluszfolgerte aus.

2. Die eigentlichen Kosten entstehen in den Lohnbueros der Unternehmen, welche ja die Kirchensteuer - unentgeldlich! - berechnen. Insofern hege ich den Verdacht, dasz die Behauptung stimmen koennte, der Staat bereichere sich bei dem Abzug. Das ist aber - s.u. - eine Milchmaedchenrechnung!



Dies fuehrt nicht zu der Schluszfolgerung, zu fordern, die Verwaltungsgebuehren zu senken:

3. Die Kirchen wuerden mit einer kircheneigenen Finanzverwaltung einen wesentlich hoeheren Anteil des Kirchensteueraufkommens dafuer aufwenden muessen, als sie jetzt dem Staat abtreten. Der staatliche Einzug ist also fuer die Kirchen ein gutes Geschaeft. Zudem greift der Kirchensteuerabzug beim Bruttolohn, vor - beispielsweise - den nettolohnbezogenen Unterhaltsanspruechen der geschiedenen Gattin. Die Kirchen bekommen (nach dem Staat) immer zuerst ihr Geld! Jeder Verein hat Probleme mit umzugsverschollenen und schlicht nichtzahlenden Mitgliedern. Der Kirchenmitgliedsbeitragseinzug via Unternehmer/Finanzamt ist eine viel solidere Zugriffsmoeglichkeit.


4. Dadurch, dasz die Kirchensteuer in besonder Weise steuerlich abzugsfaehig ist, subventioniert der Staat den Kirchenmitgliedern die Kirchenmitgliedschaft. Dieser Steuerverlust uebersteigt bereits deutlich den Anteil, welcher von den Kirchensteuereinnahmen fuer soziale Zwecke ausgegeben wird.

5. Dazu treten dann die direkten (Staatsdotationen usw.) und indirekten (Steuerermaeszigungen) Kirchensubventionen. Damit liegt dann der Transfer in die Kirchen beim 25-fachen dessen, was ueber Verwendung fuer soziale Zwecke aus den Kirchensteuerreinnahmen der Kirchen hochgeruehmt in die Gesellschaft zurueckflieszt.

6. Das Kirchensteuersystem wurde an die Lohn- und Einkommenssteuer gekoppelt. Dies war jahrzehntelang eine Garantie fuer Einnahmewachstum. Pensionaere mit gutem Einkommen zahlen nichts. Den Besserverdienenden gewaehren die Kirchen eine Kappung. Das System ist also nicht solidarisch.
Seit die Arbeitsgesellschaft in der Krise steckt, wird in jedem Sommerloch versucht, hoechst fragwuerdige "Reformen" des Kirchensteuersystems zu ventilieren. Meist wird suggeriert, die Nichtkirchenmitglieder lebten parasitaer und sollten daher zu einer Ersatzsteuer herangezogen werden. Oft wird das italienische Kultursteuermodell herangezogen. In Italien geht es jedoch um 0,8% und nicht um 9% von der Lohn- und Einkommensteuer. Zudem sind die Hauptprofiteure auf den staatlich lizensierten Listen der Kultursteuerempfaenger wieder kirchliche Einrichtungen.


Zurueck zum Kirchenaustritt beim Staat.

Die Frage, ob die Gebuehren beim Kirchenaustritt eine Einschraenkung des Grundrechts der Weltanschauungsfreiheit darstellen, ist natuerlich von kirchenfreundlichen Verfassungsrichtern schon "geklaert" worden (zumal ja bereits in vielen Bundeslaendern Gebuehren dafuer erhoben werden).

Eine wichtige Argumentation fehlt in diesem Zusammenhang jedoch noch:
Dass der Kirchenaustritt gegenueber einer staatlichen Behoerde erklaert werden muss, entstand ja historisch aus der Situation, dass die katholische Kirche die Taufe als ein (unausloeschliches) Siegel interpretierte und daher einen Kirchenaustritt grundsaetzlich nicht anerkannte (und die Ausgetretenen auch nicht aus der Kirchensteuerpflicht entlassen wollte).

Der Staat sprang hier -- relativ spaet -- ein, indem er den Kirchenaustritt registrierte und den Kirchen und dem Ausgetretenen bescheinigte. Seither haben wir in Deutschland den Kirchenaustritt gegenueber einer staatlichen Behoerde zu erklaeren.
Heute gibt es jedoch ueberhaupt keinen Grund mehr fuer diesen umstaendlichen, zeitaufwendigen und buerokratischen Akt. Der Kirchenaustritt koennte (wie in einigen Kantonen der Schweiz) auch einfach gegenueber den Kirchen erklaert werden.
Die eigentliche Sparmasznahme des Landes waere also, den Kirchenaustritt voellig neu zu regeln. Zudem sollte aus einer innerekirchlichen Zermonie (Taufe) keine Rechtfolge m Staat (=Kirchensteuerpflicht) entstehen. Dies muesste dann aber konsequent fuer alle derartigen Rituale gelten. Also waere auch die Kulturkampfgesetzgebung aufzuheben, welche die Durchfuehrung der kirchlichen Trauzeremonie, bevor der Rechtakt im Standsamt stattfand, unter Strafe stellt. Ob und wann seine Buerger an Kirchenzeremonien teilnehmen, geht den Staat nichts an! Kirchenzeremonien sind rechtlich als bedeutungslos einzustufen.

Eine Registrierung (Beglaubigung) des Austritts (durch Standesaemter bzw. Amtsgerichte) ist jedoch keine Leistung gegenueber dem Austrittswilligen, sondern vor allem gegenueber der Kirche! Sie erhaelt (wie der Ausgetretene) eine eigentlich rechtswirksame beglaubigte Bescheinigung -- mit einem Unterschied: Die Kirchen erhalten sie kostenlos. Die Austretenden benoetigen diese Bescheinigung aktuell gegenueber dem Finanzamt und spaeter als Nachweis gegenueber den Kirchen bzw. den Kirchensteuerbehoerden. Daher ist die Bescheinigung des Kirchenautritts eigentlich eine Leistung, die der Staat gegenueber den bzw. fuer die Kirchen erbringt.

[Man koennte daher spaszeshalber fordern, dass auch bzw. gerade die Kirchen fuer diesen (voellig unnoetigen) Verwaltungsakt des Staates Gebuehren zahlen sollen. (Was glauben Sie, wie schnell die heutige Regelung von den Kirchen gekippt wuerde und der Austritt per einfachem Einschreiben oder per Erklaerung auf dem Pfarrbuero moeglich waere!)]

Leider wird es so nicht werden. Die Gebuehren sind inzwischen leider auch in NRW eingefuehrt worden, weil sich einige CDU-Hanseln damit profilieren wollen. Sie wollen zweierlei: Kosten abwaelzen / Geld einnehmen und den Kirchenaustritt erschweren und sich dadurch indirekt bei den Kirchen anbiedern.

Grundsaetzlich ist der IBKA e.V. natuerlich der Auffassung, dasz der staatliche Kirchensteuereinzug ganz abgeschafft gehoert. Die Kirchen sollten ihre Mitgliedsbeitraege - wie jeder Verein auch - selbst eintreiben. Zudem sollte Kirchenmitgliedschaft auf einem expliziten Beitritt religionsmuendiger Menschen beruhen und nicht aus dem von Erziehungsberechtigten veranlassten Wasserritual an unmuendigen Babies.

Es fehlt aber voellig an jeglicher Bereitsschaft im politischen Raum, die staatlich geschaffene Situation, der Verletzung von Grundrechten durch staatskirchenrechtliche Privilegien, als Thema wahrzunehmen. Statt dessen ist dort eine Haltung verbreitet das Falsche noch auf weitere Organisationen auszuweiten (pauschale Zuweisung von Migranten zum Islam und Integration ueber Privilegierung islamischer Verbaende).

Das Konzept, einer rituellen Reinigung von einer eingebildeten "Erbsünde" durch die Taufe, ist - um auch mal etwas Religionskritisches anzumerken - in meinen Augen eigentlich menschenverachtend und steht im Gegensatz zu aufgeklärtem und vernunftgeleitetem Denken. Wenn aber streng christliche Eltern diesem Irrationalismus fröhnen, ist hierzulande die entsprechend einseitige Abrichtung des Nachwuches rechtlich gesichert.

In der Praxis ist jedoch die Kindstaufe häufig nur noch eine inhaltlich entleerte Konvention. Auch die Taufpaten sind längst zu Geschenkebringern mutiert, statt als gesellschaftliche Kontrollinstanzen
der konfessionellen Erziehungsarbeit der Eltern zu fungieren. Dazu passt eine verbreitete Haltung, die Kirchensteuer nicht zahlen zu wollen, aber die kirchlichen Zermonien weiterhin abzugreifen: Selbst hat man sich von Kirche längst entfernt, zwingt aber den eigenen Nachwuchs wie selbstverständlich per Taufe wieder hinein. Dabei gibt es von Namensfeiern, über weltliche Hochzeiten, bis zu freien Bestattungssprechern zahlreiche nichtkirchliche Alternativen auf dem
Markt. Wer nicht ausdrücklich wähnt, es gebe nur ein durch die Kirche vermittelbares 'Heil', hat längst die freie Auswahl!

Der Kirchenaustritt befreit leider nicht von der Mitfinanzierung saemtlicher anderen staatlichen Transferzahlungen an die Kirchen:
Der Kirche sind wesentliche Steuern ermaeszigt (indirekte Subvention) oder erlassen, ein erheblicher Teil der innerkirchlichen Aufgaben (Bischofsgehaelter usw.) wird oeffentlich finanziert
(direkte Subvention).
Im Sozialen Sektor finanziert der Staat auch kirchliche Einrichtungen. Die kirchlichen Krankenhaeuser sind beispielsweise zu 100% ueber das Krankenversicherungssystem oeffentlich finanziert.

Es gibt auch noch andere Gruende, aus der Kirche auszutreten, als nur den, sich die Kirchensteuerzahlungen zu ersparen.
Allerdings hat man sich damit Arbeitsplaetze im kirchlichen Sektor versperrt:
In kirchlichen Einrichtungen gilt das allgemeine staatliche Arbeitsrecht jedoch gar nicht. Auch verfassungsmaeszige Grundrechte sind dort wesentlich eingeschraenkt. Die hoehere Instanz des
Arbeitgebers tritt Ihnen dort im Konfliktfall als Gesetzgeber, Staatsanwalt, Richter und Polizist gegenueber. Dieses Unrechtssystem ist leider egal und staatlich auch noch subventioniert.

Welche Folgen das staatlich erlaubte kirchliche Arbeitsunrecht hat,
laeszt sich zur Zeit in Essen beobachten:
http://www.jungewelt.de/2006/01-17/023.php
http://www.jungewelt.de/2006/01-24/027.php

Carsten Frerk hat nachgewiesen, dasz von den beiden kirchlichen Sozialkonzernen (Caritas und Diakonie) nur maximal 1,8% ihrer Einnahmen aus Kirchenmitteln aufgebracht werden:
http://www.carstenfrerk.de/diakonie.htm
http://www.carstenfrerk.de/journalistisches_k.htm
http://www.carstenfrerk.de/finanzen.htm

Zum Komplex Kirche&Geld:
http://www.humanist.de/kirchensteuer/index.html
http://www.kirchensteuern.de/
http://www.ibka.org/buchtipps.html#finanzen
http://web1.h6945.serverkompetenz.net/catalog/product_info.php?cPath=1_6&products_id=30
http://www.ibka.org/artikel/geld.html


Interessante Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.kirchensteuern.de/
http://ibka.org/artikel/soziale.html
http://www.humanist.de/kirchensteuer/index.html

#71:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 15:54
    —
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Ich bin auch nicht der Typ, der wegen so was zu 5 Ämtern rennt, um das auszubessern...
hyperventilieren und nach Mods rufen tu ich sowieso nie - wenn du wüsstest wie gelockert ich bin... Cool

ich wollte nur sagen, dass ich es tendenziell eher als negativ empfinden würde... so besser?


Missverständis: dich meinte ich gar nicht. Aber wir hatten hier im Forum grundsätzlich schon solche cerebralen Aussetzer.

#72:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 15:55
    —
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Hihi.. das ist wie ein Eintrag im Vorstrafenregister. Der muss zwar irgendwann gelöscht werden, aber Ex-Knacki ist man trotzdem.


Lachen Mist.

#73:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 17:47
    —
Nach dem Lesen der 4 Antwortschreiben auf Heise.de ist meine Entscheidung gänzlich aus diesem rechtsmissbräuchlichen Seelen- und Geldeintreiberverein, der sich römisch-katholische Kirche nennt, auszutreten, um ein Vielfaches bestärkt worden.

Der nun folgende Schritt sollte daher die Exkommunikation sein.
Wie gehe ich vor, um meinen Anspruch auf Apostasie wahrzunehmen? Habe ich überhaupt Anspruch auf einen solchen Antrag?

#74:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 22:54
    —
Kann ich an das nächstgelegene Pfarramt einen Brief schreiben, mit dem Betreff "Antrag auf Apostasie"?
Ist das ausreichend oder überhaupt verbindlich?

#75:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 14.08.2006, 21:09
    —
Keine Antwort macht Stingery traaauurig Traurig

#76:  Autor: alae BeitragVerfasst am: 14.08.2006, 22:52
    —
Eine gute Antwort hab ich leider nicht. Ich bin nämlich ganz altmodisch auf dem Standesamt ausgetreten. Ich bezweifle aber, dass eine vom Jesus-Fanclub Rom offiziell anerkannte apostasia a fide dich von der Kirchensteuerpflicht befreit. Dein Geld werden die trotzdem mit Vergnügen einkassieren. Falls es dir weiterhilft, hab ich hier noch einen Link zum Codex des kanonischen Rechts:
http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM

#77:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 10:32
    —
Aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler bin ich bereits ausgetreten, beim Amtsgericht. Nun will ich meinen Austritt auch der Kirche selbst gegenüber, soweit es mir möglich ist, erklären. Und weil ich eine Löschung aus dem Taufregister nicht erreichen kann (trotz Datenschutzbestimmungen!), will ich mein Recht (d.h. eigentlich die kirchliche Strafe) auf Apostasie einfordern.
Nur wie gehe ich dabei vor?

#78:  Autor: ChinaskyWohnort: Hoher Norden BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 10:47
    —
Mal ganz doof gefragt: Wieso? Du bist draußen, nun kann's Dir doch egal sein, ob etwaige Nachfahren in dreihundert Jahren ihren Stammbaum eventuell durch Recherchen in alten Taufregistern updaten können. Auch negative Aufmerksamkeit ist Aufmerksamkeit. Irgendwie erinnert mich das an einige Ex-Freundinnen, die allesamt problematische Beziehungen zu ihren Müttern/Eltern hatten. Bei denen waren diese Mütter andauernd präsent, selbst, wenn sie seit Jahren keinen offiziellen Kontakt mehr zu ihnen hatten.

Mir ist's scheißegal, ob ich in irgendwelchen Taufregistern heute noch stehe, und auch die Reaktionslosigkeit der Kirche nach meinem Austritt war mir willkommen. Ich bin schließlich ausgetritten, um nix mehr mit denen zu tun zu haben.

#79:  Autor: ChinaskyWohnort: Hoher Norden BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 10:47
    —
Doppelpost, sorry.

Zuletzt bearbeitet von Chinasky am 15.08.2006, 17:38, insgesamt einmal bearbeitet

#80:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 11:36
    —
Warum nach dem Austritt noch die Exkommunikation?
Um, wie gesagt, den Austritt endgültig zu machen.
Für einen Christen bin ich ein Christ, wenn ich getauft wurde, egal ob ich nun keine Kirchensteuerzahle oder doch. Dieser Umstand reicht vielen Fundis aus, um meinen Standpunkt bei Diskussionen nicht ernst zu nehmen. Weil ich getauft wurde, bin ich Teil der "göttlichen Geminschaft".
Erst durch Apostasie und die folgende Exkommunikation wird meiner Position wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt.
Ich fahre demnächst für längere Zeit ins Ausland. Weil man da soetwas wie eine Kirchensteuer und einen damit verbundenen Austritt nicht kennt, bleibt mir so gesehen nur die Exkommunikation.

Smilie

#81:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 12:02
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Warum nach dem Austritt noch die Exkommunikation?
Um, wie gesagt, den Austritt endgültig zu machen.
Für einen Christen bin ich ein Christ, wenn ich getauft wurde, egal ob ich nun keine Kirchensteuerzahle oder doch. Dieser Umstand reicht vielen Fundis aus, um meinen Standpunkt bei Diskussionen nicht ernst zu nehmen. Weil ich getauft wurde, bin ich Teil der "göttlichen Geminschaft".


Und du meinst ganz ernsthaft, dass ein Christ dann die Korrektur eines Menschen akzeptieren wird, wo doch Gott selber dich in den Kreis der Auserwählten aufgenommen hat? Du wirst dein Kainsmal nicht mehr los, finde dich damit ab. Das Kleingedruckte Das einzige, was du erreichen wirst (im Idealfall) ist, wenn der Herr Pfarrer der Ohnmacht nahe in heiligem Zorn ausruft: "Meiner Treu! Der Frevler will am Heiligen Abendmahl teilnehmen. Husch, husch, hinfort!" Dies natürlich dann erst, wenn du als Ausgestoßener die Kirche betreten willst, um an den Sakramenten teilzuhaben. Ist ja regelmäßige Freizeitbeschäftigung von Atheisten. Ich mache das jeden Sonntag.

Am Kopf kratzen

#82:  Autor: alae BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 12:26
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler bin ich bereits ausgetreten, beim Amtsgericht. Nun will ich meinen Austritt auch der Kirche selbst gegenüber, soweit es mir möglich ist, erklären. Und weil ich eine Löschung aus dem Taufregister nicht erreichen kann (trotz Datenschutzbestimmungen!), will ich mein Recht (d.h. eigentlich die kirchliche Strafe) auf Apostasie einfordern.
Nur wie gehe ich dabei vor?

Apostasie ist nichts was man mit einem Formular beantragen kann, sondern (aus kirchlicher Sicht) eine Straftat. Als Atheist bist du bereits ein Apostat und damit automatisch exkommuniziert. Wenn du es offiziell haben willst, dann schreib dem Bischof einen Brief, in dem du erklärst, was du von Kirche und Glauben hältst (Der Bischof wird sich bestimmt freuen Mr. Green ). Vielleicht wird dann deine Exkommunikation auch offiziell verkündet. Hier die in diesem Zusammenhang interessanten Canones:

Can. 751 — Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche.

Can. 1364 — § 1. Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorschrift des can.194, § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß can.1336, § 1, nn. 1, 2 und 3 belegt werden.

Can. 1314 — Die Strafe ist meistens eine Spruchstrafe, so daß sie den Schuldigen erst dann trifft, wenn sie verhängt ist; sie ist jedoch, wenn das Strafgesetz oder das Strafgebot dies ausdrücklich festlegt, eine Tatstrafe, so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt.

Can. 1331 — § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:
1° jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern;
2° Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen;
3° jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen.
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
1° muß der Täter ferngehalten oder muß von der liturgischen Handlung abgesehen werden, wenn er der Vorschrift von § 1, n. 1 zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender Grund dagegen;
2° setzt der Täter ungültig Akte der Leitungsgewalt, die gemäß § 1, n. 3 unerlaubt sind;
3° ist dem Täter der Gebrauch vorher gewährter Privilegien untersagt;
4° kann der Täter gültig keine Würde, kein Amt und keinen anderen Dienst in der Kirche erlangen;
5° erwirbt der Täter die Erträge einer Würde, eines Amtes, jedweden Dienstes, einer Pension, die er etwa in der Kirche hat, nicht zu eigen.

Achtung: Die Exkommunikation ist nur eine Kirchenstrafe, kein Ausschluss aus der Kirche.

Can. 316 — § 1. Wer öffentlich den katholischen Glauben aufgegeben hat oder von der kirchlichen Gemeinschaft abgefallen ist oder mit der Verhängung bzw. der Feststellung der Exkommunikation bestraft ist, kann gültig in öffentliche Vereine nicht aufgenommen werden. Pillepalle

#83:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 13:02
    —
Gibt es in diesem Forum niemanden, der selbst (vielleicht auf eigenen Wunsch hin) exkommuniziert wurde?

#84:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 13:31
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Gibt es in diesem Forum niemanden, der selbst (vielleicht auf eigenen Wunsch hin) exkommuniziert wurde?


Manchmal passiert es automatisch z.B. durch Kirchenaustritt oder Abtreibung.

Zitat:
Nach römisch-katholischem Kirchenrecht wird unterschieden zwischen der

Exkommunikation als Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae), die mit dem Vergehen eintritt. Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als ihr zugehörig betrachtet werden kann. Exkommunikation als Tatstrafe erfolgt beispielsweise aufgrund von:
Entweihung der Eucharistie (Kan. 1367),
Gewalt gegenüber dem Papst (Kan. 1370 § 1),
für den Priester – Erteilung der Absolution durch einen Priester, jemandem, der im Ehebruch lebt (Kan. 1378 § 1),
einer Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat – für beide Parteien (Kan. 1382),
Verletzung des Geheimnisses bei der Papstwahl durch das Hilfspersonal (Universi Dominici Gregis Art. 7Cool,
für die wählenden Kardinäle – Simonie bei der Papstwahl (Universi Dominici Gregis Art. 5Cool sowie andere Unregelmässigkeiten bei Konklave: sich Beeinflussen lassen durch die Dritten (ibidem Art. 80), Absprachen zwischen den Elektoren (ibidem Art. 81),
Verletzung des Beichtgeheimnisses (Kan. 1388 § 1),
Abtreibung (für alle Beteiligten). (Kan. 1398),
Apostasie (Kan. 1364 § 1),
Häresie (Kan. 1364 § 1),
Schisma (Kan. 1364 § 1).

[...]


Schwierige Sache bei jemandem, der der Evangelischen Kirche angehörte (wie ich).

#85:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 14:45
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Gibt es in diesem Forum niemanden, der selbst (vielleicht auf eigenen Wunsch hin) exkommuniziert wurde?

Hab auch schon mal überlegt, das anzuleiern. Zwar stört es mich, daß mich dieser Verein als sein Mitglied betrachtet, aber einerseits ist mir das einfach zu doof, mir den Aufwand zu machen, andererseits betrachte ich die Taufe ohnehin als null und nichtig, da sie ohne meine Zustimmung vollzogen wurde.

#86:  Autor: KonstruktWohnort: Im Barte des Propheten BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 14:54
    —
Würde man exkommuniziert werden, wenn man z.B. in der Kirche auf Gebetsbücher kackt? Ist zwar eine unqualifizierte Frage, aber was genau müsste man denn dann machen , um exkommuniziert zu werden?

#87:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:01
    —
Exkommuniziert heißt doch nur, dass ihr nicht an den Sakramenten teilhaben könnt. Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleibt man trotzdem durch die unauslöschliche Prägemal der Taufe.

Gegen die Theologie kommt ihr eh nicht an. Was gebt ihr euch damit ab?

#88:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:01
    —
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Würde man exkommuniziert werden, wenn man z.B. in der Kirche auf Gebetsbücher kackt? Ist zwar eine unqualifizierte Frage, aber was genau müsste man denn dann machen , um exkommuniziert zu werden?

Exkommunizieren kann man sich selbst. Offiziell exkommuniziert zu werden ist ein wenig schwieriger.

Wenn Du obiges machst, verknacken sie Dich höchstens nach §167 StGB. Aber ob sie Dich deswegen offiziell exkommunizieren, bleibt fraglich.

Nochmal: Exkommunikation bedeutet Ausschluß von Kirchenämtern und den Sakramenten. MEHR NICHT. Und so'n Scheiß machen wir doch ohnehin nicht.

#89:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:03
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:


Gegen die Theologie kommt ihr eh nicht an. Was gebt ihr euch damit ab?

Sehe ich auch so. Diese Hirngespinste sind es letztlich nicht wert, dafür Zeit und Energie zu verschwenden..

#90:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:08
    —
Die Löschung des eigenen Namens aus dem Taufregister kann man leider nicht erreichen. Soweit mir aber bekannt ist, wird die Exkommunikation im Taufregister kurz notiert. Sollte es später zu Unstimmigkeiten (bzgl. Kirchenaustritt und -steuer) kommen, ist die Exkommunikation wenigstens offiziell. Die Kirche wird dann keine weiteren Ansprüche mehr erheben.
Oder wie sehe ich das?

#91:  Autor: KonstruktWohnort: Im Barte des Propheten BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:10
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Exkommuniziert heißt doch nur, dass ihr nicht an den Sakramenten teilhaben könnt. Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleibt man trotzdem durch die unauslöschliche Prägemal der Taufe.

Gegen die Theologie kommt ihr eh nicht an. Was gebt ihr euch damit ab?


Das heißt also, daß ich obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin, für die Kirche weiterhin als Christ gelte? Ist das nicht zumindest theoretisch verfassungswidrig? Das kommt m.E. einer Zwangs-Konfessionalisierung gleich und verstößt auch gegen die religionsfreiheit für den Fall ich hätte eine andere religion angenommen.


Zuletzt bearbeitet von Konstrukt am 15.08.2006, 15:12, insgesamt einmal bearbeitet

#92:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:11
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Die Löschung des eigenen Namens aus dem Taufregister kann man leider nicht erreichen. Soweit mir aber bekannt ist, wird die Exkommunikation im Taufregister kurz notiert. Sollte es später zu Unstimmigkeiten (bzgl. Kirchenaustritt und -steuer) kommen, ist die Exkommunikation wenigstens offiziell. Die Kirche wird dann keine weiteren Ansprüche mehr erheben.
Oder wie sehe ich das?

Auch Exkommunizierte sind Mitglieder und damit in D'land kirchensteuerpflichtig. Oder von welchen Ansprüchen redest Du? Exkommunikation verweigert Dir höchstens "Ansprüche", Weizenkeks fressen und glauben, Du mampfst Deinen Gott zB.

#93:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:12
    —
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Exkommuniziert heißt doch nur, dass ihr nicht an den Sakramenten teilhaben könnt. Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleibt man trotzdem durch die unauslöschliche Prägemal der Taufe.

Gegen die Theologie kommt ihr eh nicht an. Was gebt ihr euch damit ab?


Das heißt also, daß ich obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin, für die Kirche weiterhin als Christ gelte? Ist das nicht zumindest theoretisch verfassungswidrig?

Willst Du einklagen, daß sie Dich nicht für einen Christen halten? Wie soll das gehen?

#94:  Autor: KonstruktWohnort: Im Barte des Propheten BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:13
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Exkommuniziert heißt doch nur, dass ihr nicht an den Sakramenten teilhaben könnt. Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleibt man trotzdem durch die unauslöschliche Prägemal der Taufe.

Gegen die Theologie kommt ihr eh nicht an. Was gebt ihr euch damit ab?


Das heißt also, daß ich obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin, für die Kirche weiterhin als Christ gelte? Ist das nicht zumindest theoretisch verfassungswidrig?

Willst Du einklagen, daß sie Dich nicht für einen Christen halten? Wie soll das gehen?


Ich bin damit quasi zwangskonfessionalisiert und sehe darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Das ich damit nicht durchkommen würde ist mir aber natürlich schon klar. Dennoch: es macht mich wütend...einfach nur so richtig wütend.... Böse

#95:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:21
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Stingery hat folgendes geschrieben:
Die Löschung des eigenen Namens aus dem Taufregister kann man leider nicht erreichen. Soweit mir aber bekannt ist, wird die Exkommunikation im Taufregister kurz notiert. Sollte es später zu Unstimmigkeiten (bzgl. Kirchenaustritt und -steuer) kommen, ist die Exkommunikation wenigstens offiziell. Die Kirche wird dann keine weiteren Ansprüche mehr erheben.
Oder wie sehe ich das?

Auch Exkommunizierte sind Mitglieder und damit in D'land kirchensteuerpflichtig. Oder von welchen Ansprüchen redest Du? Exkommunikation verweigert Dir höchstens "Ansprüche", Weizenkeks fressen und glauben, Du mampfst Deinen Gott zB.

Wenn ich also exkommuniziert wurde, aber nicht beim Amtsgericht aus der Kirche ausgetreten bin, verlangt die Kirche immernoch ihre Mitgliederbeiträge bzw. die Kirchensteuer?

Ich bin zwar schon ausgetreten, aber ich wollte meinen Austritt auch für die Kirche offiziell machen. So dass sie keine weiteren Ansprüche mir gegenüber äußern kann, auch dann nicht, wenn die Daten über meinen Austritt beim Amtsgericht verloren gehen oder einfach nicht ordentlich registriert wurden (was ja schon öfters vorgekommen ist).

Es muss ein Segen sein, nicht getauft worden zu sein.

#96:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:26
    —
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Willst Du einklagen, daß sie Dich nicht für einen Christen halten? Wie soll das gehen?


Ich bin damit quasi zwangskonfessionalisiert und sehe darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Das ich damit nicht durchkommen würde ist mir aber natürlich schon klar. Dennoch: es macht mich wütend...einfach nur so richtig wütend.... Böse

Och, dagegen hilft folgendes: Halte Christen doch einfach für abergläubische Vollidioten. Evangelische Christen vielleicht noch für abergläubische und paranoide Vollidioten. Das gleicht sich dann aus.

#97:  Autor: KonstruktWohnort: Im Barte des Propheten BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:28
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Willst Du einklagen, daß sie Dich nicht für einen Christen halten? Wie soll das gehen?


Ich bin damit quasi zwangskonfessionalisiert und sehe darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Das ich damit nicht durchkommen würde ist mir aber natürlich schon klar. Dennoch: es macht mich wütend...einfach nur so richtig wütend.... Böse

Och, dagegen hilft folgendes: Halte Christen doch einfach für abergläubische Vollidioten. Evangelische Christen vielleicht noch für abergläubische und paranoide Vollidioten. Das gleicht sich dann aus.


Das mache ich Lachen ...aber warum sind für Dich evangelische Christen die schlimmeren Vollidioten? Ich finde die Katholiken ehrlich gesagt übler...das grenzt doch schon fast an geistige Behinderung was die so für einen Müll verzapfen.


Zuletzt bearbeitet von Konstrukt am 15.08.2006, 15:28, insgesamt einmal bearbeitet

#98:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:28
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Wenn ich also exkommuniziert wurde, aber nicht beim Amtsgericht aus der Kirche ausgetreten bin, verlangt die Kirche immernoch ihre Mitgliederbeiträge bzw. die Kirchensteuer?

Genau.

Zitat:
Ich bin zwar schon ausgetreten, aber ich wollte meinen Austritt auch für die Kirche offiziell machen. So dass sie keine weiteren Ansprüche mir gegenüber äußern kann, auch dann nicht, wenn die Daten über meinen Austritt beim Amtsgericht verloren gehen oder einfach nicht ordentlich registriert wurden (was ja schon öfters vorgekommen ist).

Den Wisch vom Amtsgericht solltest Du besser gut aufbewahren. Soweit ich weiß, wird der Vorgang nach 10 Jahren beim Amtsgericht ohnehin weggeworfen, dann könnten die Knechtsgottanbeter wieder zuschlagen.

#99:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:33
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Die Löschung des eigenen Namens aus dem Taufregister kann man leider nicht erreichen. Soweit mir aber bekannt ist, wird die Exkommunikation im Taufregister kurz notiert. Sollte es später zu Unstimmigkeiten (bzgl. Kirchenaustritt und -steuer) kommen, ist die Exkommunikation wenigstens offiziell. Die Kirche wird dann keine weiteren Ansprüche mehr erheben.
Oder wie sehe ich das?


Exkommunikation hat mit Kirchensteuerpflicht nichts zu tun.

Aus der Kirchensteuergemeinschaft trittst du ausschließlich durch entsprechendes Handeln gegenüber dem Staat aus. Solange du da nicht tätig wirst, zahlst du Kirchensteuer.

Aus der theologisch-geistlichen Gemeinschaft kannst du nicht austreten. Du kannst du kirchlicherseits bestraft, von den Sakramenten ausgeschlossen werden.

#100:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:33
    —
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Das mache ich Lachen ...aber warum sind für Dich evangelische Christen die Schlimmeren Vollidioten? Ich finde die Katholiken ehrlich gesagt übler...das grenzt doch schon fast an geistige Behinderung was die so für einen Müll verzapfen.

Ganz einfach: Im wesentlichen glauben die Evangelen dieselbe Scheiße wie die Katholen, aber um anzunehmen, der "wahre" Galube hätte 1500 Jahre lang im Untergrund geschlummert, um dann von den "echten" Christen wiederentdeckt zu werden, dazu braucht es ein gerüttelt Maß an Verschwörungstheorietum.

Außerdem halte ich die katholische Lehre vom Fegefeuer für einsichtiger als sola fide, gesetzt den Fall, es gäbe einen barmherzigen und gerechten Gott. Daß ein wahnsinniger Massenmörder in dem Himmel kommt, nur weil er vier Nanosekunden vor seinem Tod konvertiert, während ein durch und durch netter Mensch, der nie einem was zuleide getan hat, für ewig in der Hölle braten muß, nur weil er die Jesusgeschichte nicht glaubt, ist eine größere geistige Behinderung als eine verquere Sexualmoral, wenn Du mich fragst.

#101:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:34
    —
Und gibt es gar kein Mittel sich zumindest ein wenig abzusichern? Kann man sich durch nichts ein wenig mehr von der Kirche distanzieren? Einmal als unmüdiges und unschuldiges Kind einem religiösen Ritual unterzogen, und schon ist man für sein Leben gezeichnet, ohne die geringste Möglichkeit dieses ungeliebte Brandzeichen abheilen oder auch nur abdecken zu lassen?

Ich hatte meine Hoffnung in die Apostasie und Exkommunikation gesteckt. Aber wenn es wirklich gar nichts bringt...
... oder gibt es andere Mittel und Wege?

#102:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:35
    —
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Exkommuniziert heißt doch nur, dass ihr nicht an den Sakramenten teilhaben könnt. Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleibt man trotzdem durch die unauslöschliche Prägemal der Taufe.

Gegen die Theologie kommt ihr eh nicht an. Was gebt ihr euch damit ab?


Das heißt also, daß ich obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin, für die Kirche weiterhin als Christ gelte? Ist das nicht zumindest theoretisch verfassungswidrig? Das kommt m.E. einer Zwangs-Konfessionalisierung gleich und verstößt auch gegen die religionsfreiheit für den Fall ich hätte eine andere religion angenommen.


Für die Verfassung kommt es nur darauf an, ob du frei deine Weltanschauung verwirklichen kannst. Solange du nicht in deinen Rechten eingeschränkt bist, ist es völlig egal, ob da ein Haufen Kleriker für sich insgeheim dich grundsätzlich als Christ betrachten. Die halten schließlich auch die ganze Weltbevölkerung für (potentielle) Christen. Nur manche wissen es nicht.

#103:  Autor: KonstruktWohnort: Im Barte des Propheten BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:37
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Das mache ich Lachen ...aber warum sind für Dich evangelische Christen die Schlimmeren Vollidioten? Ich finde die Katholiken ehrlich gesagt übler...das grenzt doch schon fast an geistige Behinderung was die so für einen Müll verzapfen.

Ganz einfach: Im wesentlichen glauben die Evangelen dieselbe Scheiße wie die Katholen, aber um anzunehmen, der "wahre" Galube hätte 1500 Jahre lang im Untergrund geschlummert, um dann von den "echten" Christen wiederentdeckt zu werden, dazu braucht es ein gerüttelt Maß an Verschwörungstheorietum.

Außerdem halte ich die katholische Lehre vom Fegefeuer für einsichtiger als sola fide, gesetzt den Fall, es gäbe einen barmherzigen und gerechten Gott. Daß ein wahnsinniger Massenmörder in dem Himmel kommt, nur weil er vier Nanosekunden vor seinem Tod konvertiert, während ein durch und durch netter Mensch, der nie einem was zuleide getan hat, für ewig in der Hölle braten muß, nur weil er die Jesusgeschichte nicht glaubt, ist eine größere geistige Behinderung als eine verquere Sexualmoral, wenn Du mich fragst.


hhhmmm, darüber muß ich erst eingehend nachdenken, vielleicht hast Du damit gar nicht so unrecht. Aber in der Außenwirkung kommt mir der Katholizismus schon extremer und festgefahrener vor. Evangelen sind doch in der Regel schon etwas toleranter. Zumindest nach meiner persönlichen Erfahrung als Sohn eines evangelischen Pfarres. Mein Vater hat nie mit mir diskutiert über meine Haltung, er akzeptiert sie einfach. Die Mission war zumindest seine Sache nicht. Ganz anders da die Familie meiner Freundin...dort gilt der Imperatibv der Mission selbst beim Laien.

#104:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:38
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Und gibt es gar kein Mittel sich zumindest ein wenig abzusichern?

Den Wisch vom Gericht aufbewahren.
Zitat:
Kann man sich durch nichts ein wenig mehr von der Kirche distanzieren? Einmal als unmüdiges und unschuldiges Kind einem religiösen Ritual unterzogen, und schon ist man für sein Leben gezeichnet, ohne die geringste Möglichkeit dieses ungeliebte Brandzeichen abheilen oder auch nur abdecken zu lassen?

Ich hatte meine Hoffnung in die Apostasie und Exkommunikation gesteckt. Aber wenn es wirklich gar nichts bringt...
... oder gibt es andere Mittel und Wege?

Ich enttaufe Dich im Namen der Vernunft, des Sinns und des Heiteren Geistes.

Jetzt zufrieden?

#105:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:42
    —
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Aber in der Außenwirkung kommt mir der Katholizismus schon extremer und festgefahrener vor. Evangelen sind doch in der Regel schon etwas toleranter.

Das liegt daran, daß man hierzulande meistens nur mit Kuschelchristen der evangelischen Staatskirche zusammentrifft. Die sind recht entspannt. Aber so richtige Hardcore-Evangelen, Baptisten, Sieben-Tags-Advenitisten, Neuapostolen, Bibelforscher, Jack The Chick-Type KJV-Onlyists - die haben so einen Hau weg, dagegen sind Katholen im Vergleich ein Ausbund der Vernunft.

Der sola fide Blödsinn gilt übrigend für alle Evangelen, aber viele wissen eben nicht, was sie glauben...

#106:  Autor: KonstruktWohnort: Im Barte des Propheten BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:43
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Aber in der Außenwirkung kommt mir der Katholizismus schon extremer und festgefahrener vor. Evangelen sind doch in der Regel schon etwas toleranter.

Das liegt daran, daß man hierzulande meistens nur mit Kuschelchristen der evangelischen Staatskirche zusammentrifft. Die sind recht entspannt. Aber so richtige Hardcore-Evangelen, Baptisten, Sieben-Tags-Advenitisten, Neuapostolen, Bibelforscher, Jack The Chick-Type KJV-Onlyists - die haben so einen Hau weg, dagegen sind Katholen im Vergleich ein Ausbund der Vernunft.

Der sola fide Blödsinn gilt übrigend für alle Evangelen, aber viele wissen eben nicht, was sie glauben...


Soweit okay, aber genau diese Abspaltungen der evangelischen Kirche werden von ihr selbst nicht gerade gemocht. Dort distanziert man sich von evangelikalen Umtrieben ähnlich wie Freimaurer von den Illuminaten.

#107:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:50
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Ich enttaufe Dich im Namen der Vernunft, des Sinns und des Heiteren Geistes.

Keine Sorge, ich verlange nicht nach einem Ritual der Enttaufung.
Mir geht es lediglich darum so wenig wie möglich mit der Kirche zu tun zu haben.
Ich möchte, dass die Kirche an mich keinerlei Ansprüche stellen darf, genauso wenig wie irgendeine andere konfessionelle Gemeinde, mit der ich nie etwas zu tun hatte.
Nur weil meine Eltern damals meinen Kopf für ihre Sache hingehalten haben, und das auch nur, weil "man das so macht", sehe ich nicht ein, dass die Kirche mich als Teil ihrer Gemeinde sieht, dem sie auch Forderungen stellen darf.

#108:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 15:54
    —
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Soweit okay, aber genau diese Abspaltungen der evangelischen Kirche werden von ihr selbst nicht gerade gemocht. Dort distanziert man sich von evangelikalen Umtrieben ähnlich wie Freimaurer von den Illuminaten.

Ja, aber man kann mit den Leutchen hauptsächlich deshalb auskommen, weil sie NICHT das glauben bzw. leben, was sie eigentlich glauben müßten, wenn sie ihr Evangelentum ernstnähmen. Worüber ich sehr froh bin.

Das hängt eben von der Person ab, nicht vom Glauben. Es gibt auch jede Menge Katholen, mit denen man wunderbar auskommt. Im statistischen Mittel könnten da allerdings Kuschelevangelen besser bei mir abschneiden als Katholen, auch weil sie nicht ganz so abergläubisch sind, was Amulette, Weizenkekse und Flüssigkeiten auf der Stirn angeht.

Aber theologisch hat der Katholizismus den Evangelen einiges voraus. Da ich beide Hirnseuchen nicht glaube, beschränkt sich meine Beurteilung der Gedankenwelt sehr elfenbeinturmmäßig auf die theologischen Aspekte. Und da schneidet der katholische Gott besser ab als der evangelische.

#109:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:02
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Du kannst du kirchlicherseits bestraft, von den Sakramenten ausgeschlossen werden.


Das ist wie ohne Nachtisch ins Bett geschickt zu werden, oder? Ohnmacht

#110:  Autor: KonstruktWohnort: Im Barte des Propheten BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:04
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Du kannst du kirchlicherseits bestraft, von den Sakramenten ausgeschlossen werden.

Das nennst Du Strafe? Ich finde es eher eine Belohnung keine Pappe fressen zu müssen und schalen Wein aus Herpes-Tassen schlürfen zu sollen. zwinkern

#111:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:05
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Du kannst du kirchlicherseits bestraft, von den Sakramenten ausgeschlossen werden.


Das ist wie ohne Nachtisch ins Bett geschickt zu werden, oder? Ohnmacht


Suspekt

Eher wie: "Juhu, ich brauch nicht mehr in die Kirche!" Showdance

#112:  Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:06
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Du kannst du kirchlicherseits bestraft, von den Sakramenten ausgeschlossen werden.


Das ist wie ohne Nachtisch ins Bett geschickt zu werden, oder? Ohnmacht


Suspekt

Eher wie: "Juhu, ich brauch nicht mehr in die Kirche!" Showdance


Suspekt Das klingt ja fast als ob ein Bewährungshelfer zur Messe abholt.

#113:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:12
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Mir geht es lediglich darum so wenig wie möglich mit der Kirche zu tun zu haben.
Ich möchte, dass die Kirche an mich keinerlei Ansprüche stellen darf, genauso wenig wie irgendeine andere konfessionelle Gemeinde, mit der ich nie etwas zu tun hatte.
Nur weil meine Eltern damals meinen Kopf für ihre Sache hingehalten haben, und das auch nur, weil "man das so macht", sehe ich nicht ein, dass die Kirche mich als Teil ihrer Gemeinde sieht, dem sie auch Forderungen stellen darf.

Dann ein Tipp von mir: Wecke bloß keine schlafenden Hunde, indem Du Terz bei dem Verein machst. Verwahr den Wisch vom Amt, falls der Verein Terror macht. Sollte eine Kirchenzugehörigkeit auf Deiner Lohnsteuerkarte auftauchen, obwohl Du ausgetreten bist, erstatte Anzeige wegen Dokumentenfälschung (vorausgesetzt, Du hast den Wisch vom Amt noch).

#114:  Autor: KonstruktWohnort: Im Barte des Propheten BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:14
    —
Eine Frage am Rande:
Ich bin 1986 aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Den Wisch habe ich aber natürlich nicht mehr. Nun habe ich zwar bisher nie Probleme gehabt, was aber mache ich wenn doch plötzlich wieder Steuer erhoben wird? Kann ich eine Kopie meines Austrittes vorab irgendwoher bekommen? Das muß doch registriert worden sein, also irgendwo muß doch eine Zweitausfertigung meiner Austrittserklräung verwahrt sein, oder?

#115:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:16
    —
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Eine Frage am Rande:
Ich bin 1986 aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Den Wisch habe ich aber natürlich nicht mehr. Nun habe ich zwar bisher nie Probleme gehabt, was aber mache ich wenn doch plötzlich wieder Steuer erhoben wird? Kann ich eine Kopie meines Austrittes vorab irgendwoher bekommen? Das muß doch registriert worden sein, also irgendwo muß doch eine Zweitausfertigung meiner Austrittserklräung verwahrt sein, oder?


Du kannst beim Amtsgericht, wo du ausgetreten bist, nachfragen. Die müssen aber wohl nur 10 Jahre aufbewahren. Eventuell hast du Glück.

Wenn du in Baden-Württemberg ausgetreten bist, soll der Austritt auch im Familienbuch registriert werden.

#116:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:19
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Stingery hat folgendes geschrieben:
Mir geht es lediglich darum so wenig wie möglich mit der Kirche zu tun zu haben.
Ich möchte, dass die Kirche an mich keinerlei Ansprüche stellen darf, genauso wenig wie irgendeine andere konfessionelle Gemeinde, mit der ich nie etwas zu tun hatte.
Nur weil meine Eltern damals meinen Kopf für ihre Sache hingehalten haben, und das auch nur, weil "man das so macht", sehe ich nicht ein, dass die Kirche mich als Teil ihrer Gemeinde sieht, dem sie auch Forderungen stellen darf.

Dann ein Tipp von mir: Wecke bloß keine schlafenden Hunde, indem Du Terz bei dem Verein machst. Verwahr den Wisch vom Amt, falls der Verein Terror macht. Sollte eine Kirchenzugehörigkeit auf Deiner Lohnsteuerkarte auftauchen, obwohl Du ausgetreten bist, erstatte Anzeige wegen Dokumentenfälschung (vorausgesetzt, Du hast den Wisch vom Amt noch).

Wenn die Exkommunikation wirklich gar nichts bringt, dann werd ich deinen Rat wohl befolgen. Mich ärgert es nur, dass man nichts machen kann, um den Fängen einer ungeliebten Religion zu entkommen. Dass man nichts offiziell anerkennbares machen kann, um seine Ablehnung zu demonstrieren. Dass es nichts gibt, womit eine solche Ablehnung seitens der Kirche akzeptiert wird.

#117:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:22
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Dass es nichts gibt, womit eine solche Ablehnung seitens der Kirche akzeptiert wird.


Aber sie lieben dich doch. Und ihrer Liebe kannst du nicht entkommen.

#118:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:24
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Stingery hat folgendes geschrieben:
Dass es nichts gibt, womit eine solche Ablehnung seitens der Kirche akzeptiert wird.


Aber sie lieben dich doch. Und ihrer Liebe kannst du nicht entkommen.

Aber wenn sie mich lieben, wieso wollen sie nicht, dass ich glücklich werde?

Mit den Augen rollen

#119:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:25
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Stingery hat folgendes geschrieben:
Dass es nichts gibt, womit eine solche Ablehnung seitens der Kirche akzeptiert wird.


Aber sie lieben dich doch. Und ihrer Liebe kannst du nicht entkommen.

Aber wenn sie mich lieben, wieso wollen sie nicht, dass ich glücklich werde?

Mit den Augen rollen


Du Dummer, du kannst nicht ohne die Kirche glücklich werden.

#120:  Autor: KonstruktWohnort: Im Barte des Propheten BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:26
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Eine Frage am Rande:
Ich bin 1986 aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Den Wisch habe ich aber natürlich nicht mehr. Nun habe ich zwar bisher nie Probleme gehabt, was aber mache ich wenn doch plötzlich wieder Steuer erhoben wird? Kann ich eine Kopie meines Austrittes vorab irgendwoher bekommen? Das muß doch registriert worden sein, also irgendwo muß doch eine Zweitausfertigung meiner Austrittserklräung verwahrt sein, oder?


Du kannst beim Amtsgericht, wo du ausgetreten bist, nachfragen. Die müssen aber wohl nur 10 Jahre aufbewahren. Eventuell hast du Glück.

Wenn du in Baden-Württemberg ausgetreten bist, soll der Austritt auch im Familienbuch registriert werden.


Das war bei mir in einem Vorort von Köln, ich glaube es war gar kein Amtsgericht. Eher eine Art Niederlassung. Ich fürchte die werden das dann wohl dort nicht mehr haben. Das hieße quasi die können mich jederzeit upfucken... Weinen

#121:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:27
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Wenn die Exkommunikation wirklich gar nichts bringt, dann werd ich deinen Rat wohl befolgen. Mich ärgert es nur, dass man nichts machen kann, um den Fängen einer ungeliebten Religion zu entkommen. Dass man nichts offiziell anerkennbares machen kann, um seine Ablehnung zu demonstrieren. Dass es nichts gibt, womit eine solche Ablehnung seitens der Kirche akzeptiert wird.

Ja, ich verstehe Deinen Ärger durchaus, aber tröste Dich wenigstens damit, daß die Knechtsgottanbeter Dich nicht mehr abfackeln für Deine Apostasie. So wie's bei den Muselmanen immer noch tw. Brauch ist.

Ansonsten kannst Du Deine Ablehnung sehr deutlich zur Schau stellen, indem Du einfach die Symbole nichtchristlich Gruppierungen trägst. Man könnte dann zwar glauben, Du glaubtest irgend einen anderen Müll, aber da mußt Du abwägen, was Dir mehr wert ist.

Da gäb's: Umgedrehte Kreuze, gerne auch mit Korpus, Pentagramme, gerne auch umgedreht, Thorshämmer, fischfangende Raben, Jesus-Dildos, Darwin-Fische, ...

#122:  Autor: Stingery BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 16:44
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Du Dummer, du kannst nicht ohne die Kirche glücklich werden.

Welche Kirche meinst du? Etwa die Kirche Satans? *freu*
Ist die Kirche Satans eigentlich eine Gemeinschaft öffentlichen Rechts?

#123:  Autor: alae BeitragVerfasst am: 15.08.2006, 18:19
    —
Stingery hat folgendes geschrieben:
Wenn die Exkommunikation wirklich gar nichts bringt, dann werd ich deinen Rat wohl befolgen. Mich ärgert es nur, dass man nichts machen kann, um den Fängen einer ungeliebten Religion zu entkommen. Dass man nichts offiziell anerkennbares machen kann, um seine Ablehnung zu demonstrieren. Dass es nichts gibt, womit eine solche Ablehnung seitens der Kirche akzeptiert wird.

Es gibt eine sehr entfernte Möglichkeit: Du müsstest nachweisen, dass deine Taufe ungültig war. Das ist aber nahezu ausgeschlossen, wenn man bedenkt, dass im Notfall auch Laien (Can. 861 §2) mit unverzaubertem Wasser (Can. 853) außerhalb einer Kirche (Can. 857 §1) gegen den Willen der Eltern (Can. 868 §2) gültig taufen können.

#124: Initiative Kirchensteuergeschädigte - Der HVD Berlin sucht Betroffene Autor: sporsena BeitragVerfasst am: 30.03.2007, 10:12
    —
Um etwas zu bewegen muß man schon Druck machen. Die Politik reagiert nur auf gehörigen Druck und besonders, wenn es um die Wahrung der Privilegien von Lobbisiten geht. (z.B. Kirchen)

Als selbst Betroffener und Mitglied des HVD Berlin möchte ich hiermit eine Initiative vorstellen, von der Kirchensteuernachfoderung - Betroffene zu sammeln, um gegebenefalls eine Sammelklage und politischen Druck zu erreichen .

Wer also schon mit einer solchen Kichensteuernachforderung konfrontiert worden ist und dieses staatlich gestützte Unrecht beseitige möchte, der kann sich an den HVD Berlin wenden.http://hpd-online.de/impressum

#125:  Autor: SibisibiWohnort: auf einem Hügel am großen Fluss BeitragVerfasst am: 30.03.2007, 11:06
    —
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Eine Frage am Rande:
Ich bin 1986 aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Den Wisch habe ich aber natürlich nicht mehr. Nun habe ich zwar bisher nie Probleme gehabt, was aber mache ich wenn doch plötzlich wieder Steuer erhoben wird? Kann ich eine Kopie meines Austrittes vorab irgendwoher bekommen? Das muß doch registriert worden sein, also irgendwo muß doch eine Zweitausfertigung meiner Austrittserklräung verwahrt sein, oder?
Lass Dir doch einfach mal einen Taufschein ausstellen (gibt's idR kostenfrei beim Taufpfarramt).

Bei Katholiken werden die Dinger normalerweise benötigt um den Nicht-Austritt zu belegen (bspw. um zu heiraten, Pate zu werden, etc.). Wenn im Taufbuch ein Austrittsvermerk steht sollte er auch auf dem Taufschein stehen.

#126: Re: Ex-Katholiken: Wollt ihr euch auch kirchenrechtlich von der Kirche trennen? Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 30.03.2007, 11:15
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Informationen dazu unter http://www.kath.net/detail.php?id=12389


Zitat:
...dass ein Katholik, der „beim Staat“ aus der Kirche „ausgetreten“ ist, weiterhin als Katholik gilt und daher formpflichtig in Bezug auf die Ehe ist. Das heißt, dass er vor einem Priester und zwei Zeugen heiraten muss.


Sonst was? Lachen

#127: Re: Ex-Katholiken: Wollt ihr euch auch kirchenrechtlich von der Kirche trennen? Autor: PfaffenschreckWohnort: City of dope BeitragVerfasst am: 30.03.2007, 13:16
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Informationen dazu unter http://www.kath.net/detail.php?id=12389


Zitat:
...dass ein Katholik, der „beim Staat“ aus der Kirche „ausgetreten“ ist, weiterhin als Katholik gilt und daher formpflichtig in Bezug auf die Ehe ist. Das heißt, dass er vor einem Priester und zwei Zeugen heiraten muss.


Sonst was? Lachen

Wer sagt überhaupt, daß ich heiraten muß? Cool

#128: Re: Ex-Katholiken: Wollt ihr euch auch kirchenrechtlich von der Kirche trennen? Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 30.03.2007, 15:00
    —
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Informationen dazu unter http://www.kath.net/detail.php?id=12389


Zitat:
...dass ein Katholik, der „beim Staat“ aus der Kirche „ausgetreten“ ist, weiterhin als Katholik gilt und daher formpflichtig in Bezug auf die Ehe ist. Das heißt, dass er vor einem Priester und zwei Zeugen heiraten muss.


Sonst was? Lachen


Sonst wird die Ehe von der katholischen Kirche nicht als gültig betrachtet, Dummerchen.

Wenn das den nur weltlich aus der Kirche ausgetretenen Katholiken mal nicht so sehr den Schweiß auf die Stirn treibt, dass sie sofort zu ihrem Pfarrer dackeln, um vor ihm willentlich einen Akt der Häresie, der Apostasie oder des Schismas zu vollziehen und sich das von ihm bescheinigen zu lassen, auf dass die dann geschlossene Ehe von der katholischen Kirche, von der sie sich dadurch geschieden haben, as gültig betrachtet wird, weiß ich es auch nicht.

#129:  Autor: magnusfeWohnort: dunkler Ort : BeitragVerfasst am: 30.03.2007, 17:01
    —
wenn ich beim geldeinnehmen einen teil der kirche geben muss gibt mir dann die kirche beim geldausgeben auch einen teil dazu

das wäre logisch da direkt proportional

aber : muss ich vor dem geldausgeben in die kirche eintreten oder austreten, d.h. muss ich mich hier direkt oder indirekt proportional verhalten

dasselbe beim geldeinnehmen, muss ich da ein- oder austreten um das gewünschte ergebnis zu erzielen

#130:  Autor: odeon BeitragVerfasst am: 30.03.2007, 20:48
    —
Ich hatte schon einmal der Initiative "Mahnmal" vorgeschlagen, den Kirchenaustritt neben der Meldung an das jeweilige Standesamt bzw. Amtsgericht auch der Kirche mitzuteilen.

Ich glaube NICHT an Gott, den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde.

Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn,
unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinab gestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube NICHT an den Heiligen Geist,
die heilige katholische Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten

oder man sagt etwas, was nach Kirchengesetz zum Ausschluß führt - zum Beispiel:

580 - Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird, nicht aber vorher und nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrigbleiben, bleibe aber nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen.
582 - Wer sagt, ... man solle ihn [Christus in der Hostie] nicht nach der lobenswerten und allgemein verbreiteten Sitte und Gewohnheit der heiligen Kirche bei Prozessionen feierlich umhertragen oder nicht öffentlich dem Volk zur Anbetung zeigen ..., der sei ausgeschlossen.
585 - Wer leugnet, jeder Christ beiderlei Geschlechts, der die Jahre der Unterscheidung erreichte, müsse jedes Jahr wenigstens an Ostern zur Kommunion gehen nach der Vorschrift der heiligen Mutter, der Kirche, der sei ausgeschlossen.
( Nach Neuner-Roos, "Der Glaube der Kirche")

Wenn da nichts passiert, könnte man ja klagen oder die Öffentlichkeit wach rütteln.

#131: Betroffenenintiative "Kirchensteuergeschädgite des HVD Berlin" Autor: sporsena BeitragVerfasst am: 05.04.2007, 11:05
    —
Liebe Leute, hiermit möchte ich einmal darauf hinweisen, dass seit kurzem eine Betroffenen Initiative über den HVD Berlin läuft. Dort könnt Ihr Euere Geschichte loswerden, wenn Euch der Staat/Kirche mit Beweisen für Kirchenaustritten traktiert und Ihr Steuern nachzahlen sollt, obwohl Ihr schon lange ausgetreten seid.
Ziel ist es, eine genügend große Menge Betroffener zu sammeln, um ein wenig Druck über die Medien machen zu können.

#132:  Autor: jaybeeone BeitragVerfasst am: 05.04.2007, 17:00
    —
Das mit Kirchensteuerforderungen dürfte wohl ziemlich irrelevant sein. Die kath. Kirche fordert aber ihr politisches "Vertretungsrecht" für die angeblich gar nicht verlorengegangenen Schäfchen ein. Dies tut sie auch in Staaten wo es keine Kirchensteuer gibt, z.B. in Italien und Spanien. Auch dort gibt es Wege, seine Apostasie zu erklären.

Teilweise werden nationale Datenschutzgesetze dazu herangezogen, eine Löschung der "Mitglieds - Tatsache" zu erreichen. In Spanien laufen entsprechende Gerichtsverfahren.

Wäre ein anstatt der Säuglingstaufe eine Glaubensprüfung notwendig, um festzustellen dass die angeblichen Gläubigen wirklich in allen Punkten mit den Dogmen übereinstimmen, die von den Amtskirchen verbreitet werden, müsste die Politik wohl zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei den angeblichen Gläubigen um ca. 5% Gläubige, 55 % "Vielleicht ist ja doch irgendwas dran - Gläubige" und 40 % sonstige Mitläufer ("was sagen denn die anderen Kinder dazu") handelt.

Wie wichtig wäre dann wohl noch die Vertretung der Kirchen in Rundfunkräten, politischen Parteien usw?

Mit den Augen rollen

#133:  Autor: sergej BeitragVerfasst am: 05.04.2007, 17:15
    —
>>[Ich glaube NICHT an Gott, den Vater, den Allmächtigen


Sorry, aber das interesiert doch keine Sau!

Konkrete Jusng in Vatikan machen konkrete Kohle
und wer ist blöd der bezahlt

#134:  Autor: Carmen256Wohnort: Nalbach BeitragVerfasst am: 08.04.2007, 23:21
    —
Ich würde sowas nie befürworten, da man nit weiß, was für große Folgen, das für einen haben kann...

#135:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 08.04.2007, 23:25
    —
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Ich würde sowas nie befürworten, da man nit weiß, was für große Folgen, das für einen haben kann...

Was würdest du nicht befürworten?

#136:  Autor: Carmen256Wohnort: Nalbach BeitragVerfasst am: 11.04.2007, 09:40
    —
Yamato hat folgendes geschrieben:
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Ich würde sowas nie befürworten, da man nit weiß, was für große Folgen, das für einen haben kann...

Was würdest du nicht befürworten?


Ja einen endgültigen Kirchenaustritt.

#137:  Autor: Einsiedler BeitragVerfasst am: 11.04.2007, 09:52
    —
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Yamato hat folgendes geschrieben:
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Ich würde sowas nie befürworten, da man nit weiß, was für große Folgen, das für einen haben kann...

Was würdest du nicht befürworten?


Ja einen endgültigen Kirchenaustritt.


Was für Folgen befürchtest Du denn? Am Kopf kratzen

#138:  Autor: Einsiedler BeitragVerfasst am: 11.04.2007, 10:05
    —
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
Das heißt also, daß ich obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin, für die Kirche weiterhin als Christ gelte?


Das kannst Du doch auch umdrehen: Alle Menschen sind bei ihrer Geburt Atheisten.
Wenn Du Dich damit wohler fühlst, dann unterstelle doch einfach allen eine
prinzipielle IBKA-Mitgliedschaft. zwinkern

(Mal Dir das einfach mal gedanklich aus, zum Beispiel: Ja, Herr ... (Bischof/Kardinal Deiner Wahl),
Sie sind zwar durch Ihre Lebensumstände in der Kirche gelandet, aber tief in Ihrem Inneren wissen
Sie doch, daß es gar keinen Gott gibt ...)

#139:  Autor: Carmen256Wohnort: Nalbach BeitragVerfasst am: 11.04.2007, 17:42
    —
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Yamato hat folgendes geschrieben:
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Ich würde sowas nie befürworten, da man nit weiß, was für große Folgen, das für einen haben kann...

Was würdest du nicht befürworten?


Ja einen endgültigen Kirchenaustritt.


Was für Folgen befürchtest Du denn? Am Kopf kratzen


Dass es Folgen haben kann, bei der Auswahl des Berufes, den man ausüben möchte....Es is eben nit grad angesehn, un könnte im schlimmsten Falls zur Ausschließung führen....

#140:  Autor: Conan BeitragVerfasst am: 11.04.2007, 20:25
    —
Etwas mehr als ein Drittel der Deutschen ist konfessionslos. Wenn diese Folgen so schlimm wären, würden die Kirchen jetzt schon brennen. (bildlich gesprochen)
Nur in einigen Berufsfeldern ist das so, weil die Kirchen Mitbestimmungsrechte haben, die im Prinzip dem Grundgesetz widersprechen. Aber dort auch nicht überall und es wird nur ganz selten zu hundert Prozent durchgesetzt.

#141:  Autor: Einsiedler BeitragVerfasst am: 11.04.2007, 20:40
    —
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Yamato hat folgendes geschrieben:
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Ich würde sowas nie befürworten, da man nit weiß, was für große Folgen, das für einen haben kann...

Was würdest du nicht befürworten?


Ja einen endgültigen Kirchenaustritt.


Was für Folgen befürchtest Du denn? Am Kopf kratzen


Dass es Folgen haben kann, bei der Auswahl des Berufes, den man ausüben möchte....Es is eben nit grad angesehn, un könnte im schlimmsten Falls zur Ausschließung führen....


Diese Folgen drohen doch aber bei einem einfachen Austritt auch.
Oder anders gesagt: auch nach einem endgültigen Austritt könntest Du wieder eintreten, um mögliche Nachteile
im Beruf zu vermeiden (das Attribut "endgültig" ist dann eigentlich falsch, aber hier war es wohl nicht im Sinne
von "irreversibel" gemeint, sondern im Sinne von "rückstandsfrei").

#142:  Autor: Carmen256Wohnort: Nalbach BeitragVerfasst am: 11.04.2007, 21:16
    —
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Yamato hat folgendes geschrieben:
Carmen256 hat folgendes geschrieben:
Ich würde sowas nie befürworten, da man nit weiß, was für große Folgen, das für einen haben kann...

Was würdest du nicht befürworten?


Ja einen endgültigen Kirchenaustritt.


Was für Folgen befürchtest Du denn? Am Kopf kratzen


Dass es Folgen haben kann, bei der Auswahl des Berufes, den man ausüben möchte....Es is eben nit grad angesehn, un könnte im schlimmsten Falls zur Ausschließung führen....


Diese Folgen drohen doch aber bei einem einfachen Austritt auch.
Oder anders gesagt: auch nach einem endgültigen Austritt könntest Du wieder eintreten, um mögliche Nachteile
im Beruf zu vermeiden (das Attribut "endgültig" ist dann eigentlich falsch, aber hier war es wohl nicht im Sinne
von "irreversibel" gemeint, sondern im Sinne von "rückstandsfrei").


Un is dat etwa nit mit einem großen Aufwand (Papierkram un so) verbunden, wenn man wieder eintreten möchte?

#143:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 11.04.2007, 21:27
    —
Naja, das Problem bei euch in D ist, daß die Religions-/Konfessionszugehörigkeit auf der Steuerkarte eingetragen ist und der Arbeitgeber dadurch automatisch davon Kenntnis erlangt.

In F gibt es keine Steuerkarte, die beim Arbeitgeber hinterlegt wird (und dieser somit nicht automatisch über die Religionszugehörigkeit/-losigkeit seiner Angestellten informiert wird) und der Austritt aus der Kirche ist beim Pfarramt der Taufgemeinde zu erklären.

#144:  Autor: extraktWohnort: Mainz BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 14:33
    —
Hallo,
ich bin Spätaussiedler, d.h der Zwangsakt der Taufe hat nicht in deutschland stattgefunden sondern irgendwo im Osten Europas.
Auf die Frage: "Sind sie getauft" könnte ich doch sicherlich mit einem "Nein" antworten.
Zum Zeitpunkt deses Zwangsaktes war das Land eine kommunistische Diktaur - ich denke, daß hier keiner was beweisen kann zumal ich mit diesem Land nichts mehr zutun habe ?

Sehe ich das richtig ?

#145:  Autor: Surata BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 14:37
    —
extrakt hat folgendes geschrieben:
Hallo,
ich bin Spätaussiedler, d.h der Zwangsakt der Taufe hat nicht in deutschland stattgefunden sondern irgendwo im Osten Europas.
Auf die Frage: "Sind sie getauft" könnte ich doch sicherlich mit einem "Nein" antworten.
Zum Zeitpunkt deses Zwangsaktes war das Land eine kommunistische Diktaur - ich denke, daß hier keiner was beweisen kann zumal ich mit diesem Land nichts mehr zutun habe ?

Sehe ich das richtig ?


Leider Nein, die Beweislast liegt (wenn du Pech hast) bei dir.
Wenn du Glück hast, glaubt man dir oder es interessiert keinen. Bzw, wenn keine Kirche einen Taufeintrag für sich beanspruchen kann, ists auch egal.

#146:  Autor: extraktWohnort: Mainz BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 14:45
    —
Danke,

wie soll man denn beweisen, daß man nicht getauft wurde ? Wurde man nicht getauft, gibt es doch keinen Eintrag im Taufregister ? Das ist doch mindestens genauso grotesk wie der ganze Christen-Glauben...

#147:  Autor: Surata BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 14:49
    —
extrakt hat folgendes geschrieben:
Danke,

wie soll man denn beweisen, daß man nicht getauft wurde ? Wurde man nicht getauft, gibt es doch keinen Eintrag im Taufregister ? Das ist doch mindestens genauso grotesk wie der ganze Christen-Glauben...


Smilie

In deinem Fall dürfte es eh anders sein, als bei denen in den neuen Bundesländern, die ich grad im Kopf hatte.

Eben weil kein Taufeintrag vorliegt, dürfte dich keiner behelligen.

#148:  Autor: SibisibiWohnort: auf einem Hügel am großen Fluss BeitragVerfasst am: 24.05.2007, 09:41
    —
extrakt hat folgendes geschrieben:
Hallo,
ich bin Spätaussiedler, d.h der Zwangsakt der Taufe hat nicht in deutschland stattgefunden sondern irgendwo im Osten Europas.
Auf die Frage: "Sind sie getauft" könnte ich doch sicherlich mit einem "Nein" antworten.
Zum Zeitpunkt deses Zwangsaktes war das Land eine kommunistische Diktaur - ich denke, daß hier keiner was beweisen kann zumal ich mit diesem Land nichts mehr zutun habe ?

Sehe ich das richtig ?
Wie bist Du getauft worden? Katholisch, evangelisch oder orthodox?

#149:  Autor: unchristWohnort: Hannover BeitragVerfasst am: 24.05.2007, 14:45
    —
Ach ich habe da noch ne Frage.

Wenn ich jetzt deutsche Staatsangehörigkeit annehme, bin ich dann irgendwie irgendwo dreist angemeldet wo ich dann austretten muss, damit die kirche blos kein Geld von mir kriegt?

#150:  Autor: Kival BeitragVerfasst am: 24.05.2007, 15:04
    —
unchrist hat folgendes geschrieben:
Ach ich habe da noch ne Frage.

Wenn ich jetzt deutsche Staatsangehörigkeit annehme, bin ich dann irgendwie irgendwo dreist angemeldet wo ich dann austretten muss, damit die kirche blos kein Geld von mir kriegt?


Stehst Du irgendwo im Taufregister?

#151:  Autor: unchristWohnort: Hannover BeitragVerfasst am: 24.05.2007, 17:45
    —
Kival hat folgendes geschrieben:
unchrist hat folgendes geschrieben:
Ach ich habe da noch ne Frage.

Wenn ich jetzt deutsche Staatsangehörigkeit annehme, bin ich dann irgendwie irgendwo dreist angemeldet wo ich dann austretten muss, damit die kirche blos kein Geld von mir kriegt?


Stehst Du irgendwo im Taufregister?


Ich wurde in Kirgisien zwar in einer orthodoxen Kirche getauft, glaube aber nicht, dass man so aus Deutschland Zugang drauf hat.

Und ich weiß auch nicht wie das so genau ablief, als ich damals nach Deutschland kam...

#152:  Autor: Rene HartmannWohnort: Rhein-Main BeitragVerfasst am: 24.05.2007, 18:04
    —
unchrist hat folgendes geschrieben:

Wenn ich jetzt deutsche Staatsangehörigkeit annehme, bin ich dann irgendwie irgendwo dreist angemeldet wo ich dann austretten muss, damit die kirche blos kein Geld von mir kriegt?


Die Staatsangehörigkeit ist m.W. unerheblich. Entscheidend ist, ob man als Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft gemeldet ist.

#153:  Autor: unchristWohnort: Hannover BeitragVerfasst am: 24.05.2007, 19:18
    —
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
unchrist hat folgendes geschrieben:

Wenn ich jetzt deutsche Staatsangehörigkeit annehme, bin ich dann irgendwie irgendwo dreist angemeldet wo ich dann austretten muss, damit die kirche blos kein Geld von mir kriegt?


Die Staatsangehörigkeit ist m.W. unerheblich. Entscheidend ist, ob man als Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft gemeldet ist.


Kann ich das irgendwo rausfinden, ob mich jemand einverleibt hat?

Ich glaube, ich bin ziemlich paranoid....

#154:  Autor: PfaffenschreckWohnort: City of dope BeitragVerfasst am: 25.05.2007, 18:27
    —
unchrist hat folgendes geschrieben:
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
unchrist hat folgendes geschrieben:

Wenn ich jetzt deutsche Staatsangehörigkeit annehme, bin ich dann irgendwie irgendwo dreist angemeldet wo ich dann austretten muss, damit die kirche blos kein Geld von mir kriegt?


Die Staatsangehörigkeit ist m.W. unerheblich. Entscheidend ist, ob man als Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft gemeldet ist.


Kann ich das irgendwo rausfinden, ob mich jemand einverleibt hat?

Ich glaube, ich bin ziemlich paranoid....

Kann man schon verstehen.
Brother Pope is watching you!

#155:  Autor: extraktWohnort: Mainz BeitragVerfasst am: 30.05.2007, 02:18
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Sibisibi hat folgendes geschrieben:
extrakt hat folgendes geschrieben:
Hallo,
ich bin Spätaussiedler, d.h der Zwangsakt der Taufe hat nicht in deutschland stattgefunden sondern irgendwo im Osten Europas.
Auf die Frage: "Sind sie getauft" könnte ich doch sicherlich mit einem "Nein" antworten.
Zum Zeitpunkt deses Zwangsaktes war das Land eine kommunistische Diktaur - ich denke, daß hier keiner was beweisen kann zumal ich mit diesem Land nichts mehr zutun habe ?

Sehe ich das richtig ?
Wie bist Du getauft worden? Katholisch, evangelisch oder orthodox?


Ich denke, daß mich jemand ungefragt mit Wasser vollgeplempert hat. Wie genau kann ich Dir nicht sagen, ich kann mich nähmlich nicht mehr daran erinnern. Die Geschmacksrichtung war katholisch-schlesisch-herb Traurig . Es ist jedoch, wie ich hier gelesen habe, ziemlich egal um welche Geschmacksrichtung es sich handelt. Alle schmecken übel und der Geruch haftet einem ein Lebenlang an.

#156:  Autor: HFRudolph BeitragVerfasst am: 30.05.2007, 16:56
    —
Zitat:
extraxt schrieb:
Alle schmecken übel und der Geruch haftet einem ein Lebenlang an.


Duschen hilft Gröhl...

#157:  Autor: Peter H. BeitragVerfasst am: 25.06.2007, 01:33
    —
Bei Arbeitslosen wird übrigens eiskalt vom Staat eine Kirchensteuer an die Kirche abgetreten. Das ist mehr als unverschämt.



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