Zitat: |
Das Buch ist gut gemeint. Aber hat schon mal jemand allen Ernstes überlegt, ob der von Frerk angenommene Kapitalwert des Kölner Domes wirklich erzielbar ist?? Und das ist nur ein Beispiel... Auch ist es ein Fehler, die Privateinlagen von Kunden kirchlicher Banken als Kirchenvermögen zu betrachten. Oder ist Herrn Frerks Kapitalanlage etwa ins Vermögen seiner Bank übergegangen? Herr Frerk würde sich dessen wohl verwahren.
Angesichts solcher und anderer hanebüchener "Tatsachen" kann ich nur den Kopf schütteln. Etwas mehr sachliche Recherche und weniger Polemik hätte dem Buch sicher gut getan. Schade, guter Ansatz, schlechtes Ergebnis |
Zitat: |
Das Buch ist gut gemeint. Aber hat schon mal jemand allen Ernstes überlegt, ob der von Frerk angenommene Kapitalwert des Kölner Domes wirklich erzielbar ist?? Und das ist nur ein Beispiel... Auch ist es ein Fehler, die Privateinlagen von Kunden kirchlicher Banken als Kirchenvermögen zu betrachten. Oder ist Herrn Frerks Kapitalanlage etwa ins Vermögen seiner Bank übergegangen? Herr Frerk würde sich dessen wohl verwahren.
Angesichts solcher und anderer hanebüchener "Tatsachen" kann ich nur den Kopf schütteln. Etwas mehr sachliche Recherche und weniger Polemik hätte dem Buch sicher gut getan. Schade, guter Ansatz, schlechtes Ergebnis |
Haldir hat folgendes geschrieben: |
Fremdkapital[...] Oder liege ich falsch? |
Haldir hat folgendes geschrieben: |
Oder liege ich falsch? |
Zitat: |
Nein du liegst richtig. Rapheal ist zuzustimmen. Frerk ist kein Vorwurf zu machen. Lese das Buch übrigens grade selber. |
Zitat: |
Auch ist es ein Fehler, die Privateinlagen von Kunden kirchlicher Banken als Kirchenvermögen zu betrachten. |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Der Heilige Stuhl... darin verstecken die Kirchen ihre geheimen Kassen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,700360,00.html |
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben: | ||
Nicht der heilige Stuhl, sondern der bischöfliche Stuhl. |
Haldir hat folgendes geschrieben: | ||
Servus Leute,
ich hätte mal ne ganz dringende Frage zu Carsten Frerk´s Buch! Zunächst erst mal eine Entschuldigung, ich wußte nicht wo genau ich diesen Thread erstellen sollte, habe es einfach mal hier reingestellt, kann man ja immer noch verschieben. Meine Frage betrifft folgende Rezension des Buches:
Um das fettmarkierte geht es mir im speziellen! Der Kritiker sagt es wäre ein Fehler die Kapitaleinlagen von Kunden an einer Bank (in diesem Falle also kirchlichen Banken), als Vermögensgegenstand einer Bank auszugeben. Bzw. in diesem Falle sogar als Vermögen der Kirche auszugeben. Nun meine Frage: Stimmt das? Ich hatte mir dazu folgendes überlegt: In einem, bspw. industriellen, Unternehmen wird doch in der Bilanz das gesamte Vermögen jenes Unternehmens angegeben, dazu zählen Eigenkapital und Fremdkapital, auf der Soll-Seite wird dann quasi angegeben wie genau das Kapital angelegt ist (Maschinen, Fuhrpark, Bank etc.)! Ich bin nun hergegangen und habe dies auf eine Bank übertragen, demnach wäre das Kapital welches von einem Privatkunden auf der Bank eingezahlt wird, im Grunde nichts anderes als das Fremdkapital bei einem normalen Unternehmen! Denn ebenso wie ein normales Unternehmen mit dem Fremdkapital wirtschaftet, wirtschaftet die Bank mit dem Geld ihrer Kunden ebenso! Ich denke rein logisch betrachtet könnte man das so sehen! Oder liege ich falsch? |
Haldir hat folgendes geschrieben: |
PS: Stellt sich dann aber die Frage ob bei einer Vermögensaufstellung einer Bank solche Privateinlagen (nichts destotrotz ist die Bank doch im Besitz des Geldes und wirtschaftet damit) vorkommen oder aufgelistet werden?
Außerdem ist die Konkursmasse in diesem Sinne unbedingt mit dem Vermögen gleichzusetzen? |
Haldir hat folgendes geschrieben: |
Damit ist also nicht das normale Geld auf dem Konto, sondern eine eigens davon abzugrenzende Einlage gemeint? Ich denke aber dass die meisten Banken in der Mehrzahl "normales" Geld von ihren Kunden besitzen. |
Zitat: |
In einem, bspw. industriellen, Unternehmen wird doch in der Bilanz das gesamte Vermögen jenes Unternehmens angegeben, dazu zählen Eigenkapital und Fremdkapital, auf der Soll-Seite wird dann quasi angegeben wie genau das Kapital angelegt ist (Maschinen, Fuhrpark, Bank etc.)! |
zenzi hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist nicht richtig, |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Vier Bundesländer wollen Zahlungen an Kirchen verringern
Was würde eigentlich passieren, wenn die Länder einfach nichts mehr an die Kirchen zahlen würden? |
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: | ||
Klage wegen Verletzung des Reichskonkordats? |
Zitat: |
Von den Ländern erhalten nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (Hamburg) die Kirchen in diesem Jahr etwa 460 Millionen Euro an so genannten Dotationen.
Diese durch Staatskirchenverträge geregelten Zuwendungen basieren auf Entschädigungen für Enteignungen Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Verträge können nicht einseitig gekündigt werden. Die Kirchen betonen, dass es sich nicht um Privilegien handele. Die Kirchen erbrächten dafür Leistungen für die Gesellschaft, etwa im Denkmalschutz oder bei Kindergärten. |
Haldir hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.kath.net/detail.php?id=27549
Das Herumgeiere geht trotzdem weiter:
Diese 460 Millionen sind ja längst nicht alles! |
alex6 hat folgendes geschrieben: |
Ich habe eine Frage an die (noch oder ehemals) Mitglieder: Wie hoch ist die Kirchen"steuer" für den Zahlenden? Ich habe mal etwas von 8% oder 9% gelesen, aber wovon? Brutto, netto, von der Lohnsteuer? Hat jemand mal ein Beispiel aus dem Leben? Danke. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
http://www.nettoeinkommen.de/kirche.htm |
Zitat: |
Dies ist natürlich alles knapp erklärt und damit, wie bei knappen Erläuterungen bei uns in Deutschland üblich, nie ganz korrekt. |
alex6 hat folgendes geschrieben: | ||||
Super, die einzige Zeile der Seite, die ich halbwegs verstehe ist diese:
Die Frage anders formuliert: Nehmen wir z.B. an ein christliches Ehepaar, die beiden haben jeweils 4000 Eur brutto im Monat. Wieviel Kirchensteuer zahlen die? Oder von mir aus ein beliebgis anderes praktisches Beispiel. Kennt denn niemand Kirchen"steuer"zahler? Alle, die ich frage, sagen, sie seien ausgetreten |
Fuxing hat folgendes geschrieben: |
Mit einem fiktiven Beispiel:
Beispiel |
alex6 hat folgendes geschrieben: | ||
Super, genau sowas habe ich gesucht: Jemand in Steuerklasse I mit 3.015,31 € brutto zahlt in dem Beispiel 43,60 Kirchen"steuer". Das ist viel weniger als ich dachte... Kein Wunder, daß nicht viele Leute nur aus finanziellen Gründen die Kirchen verlassen. |
Zitat: |
(...)
Ehepaare können dennoch zur Kasse gebeten werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Von wenigen Gemeinden und Bistümern abgesehen, kann vom kirchensteuerpflichtigen Ehepartner das besondere Kirchgeld verlangt werden – auch wenn dieser aufgrund fehlender Einkünfte eigentlich keine Steuern zahlen muss. Das besondere Kirchgeld wird vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzt. Auf Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens wird ermittelt, wie hoch das besondere Kirchgeld ist, die dann in einem Gesamtjahresbetrag entrichtet werden muss. Es ist derzeit schwierig das besondere Kirchgeld zu umgehen - vor allem wenn ein Kirchenaustritt nicht in Frage kommt. (...) http://www.nupepa.de/thema/vereine/text-111782/ |
Zitat: |
(...)
Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe wird von den evangelischen Landeskirchen, römisch-katholischen Diözesen und der altkatholischen Kirche in den folgenden Bundesländern erhoben: in Baden-Württemberg (nur ev.); Bayern (nur ev.); Berlin; Brandenburg; Bremen; Hamburg; Hessen (auch Freirel. Gemeinde Mainz u. Offenbach, jüd. Gemeinden Frankfurt, Bad Nauheim, Darmstadt, Fulda, Gießen Kassel, Offenbach); Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen (nur ev.); Rheinland-Pfalz (ev. und Bistum Limburg, Mainz, Speyer, Trier, Freireligiöse Gemeinde Mainz); Saarland (ev. und Bistum Speyer und Trier); Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus folgender Tabelle: siehe http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/855.html |
Zitat: |
In der Debatte um die staatlichen Gelder für die Kirchen geht der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller in die Offensive und will über neue Regelungen verhandeln. |
alex6 hat folgendes geschrieben: |
Ich habe eine Frage an die (noch oder ehemals) Mitglieder: Wie hoch ist die Kirchen"steuer" für den Zahlenden? Ich habe mal etwas von 8% oder 9% gelesen, aber wovon? Brutto, netto, von der Lohnsteuer? Hat jemand mal ein Beispiel aus dem Leben? Danke. |
immanuela hat folgendes geschrieben: |
Neues von der evangelischen Kirche im Kreis Herford:
Hier wurden in einer seit 1967 existierende schwarze Kasse 49,7 Millionen angehäuft, die in einer Mitteilung des Kirchenkreises als "Sondervermögen" bezeichnet werden. Superintendent Michael Krause und das Landeskirchenamt machten den Fall erst jetzt nicht nur kirchenöffentlich, wohl weil die Medien kurz zuvor davon erfahren hatten (anonyme Strafanzeige vor einigen Wochen). Über Jahrzehnte wurden Aufsichtsgremien hinters Licht geführt. Auch wenn von Kirchenseite festgestellt wird, niemand habe sich persönlich bereichert, und keiner sei geschädigt worden, ist ersteres nicht erwiesen, weil die Buchführung lückenhaft ist. Und zweiteres muss auch bezweifelt werden, da sich der Kirchenkreis Hf in den letzten Jahren so ganz klar ärmer gerechnet hat, als er ist, was dazu führte, dass für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mehr kommunales Geld gezahlt wurde. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die hohen Zinsgewinn (10% pro Jahr!) allein mit sauberen Fonds und Aktienanlagen realisiert wurden. (Quelle: NW, 18.+17.01.2011) |
Zitat: |
Fast 50 Millionen Euro aus undurchsichtiger Quelle: Der Vorstand der Kreissynode Herford ist nach dem Auftauchen einer geheimen Kasse geschlossen zurückgetreten. Nur der Superintendent, der die 1967 angelegte Kasse an die Öffentlichkeit brachte, bleibt im Amt. |
Zitat: |
Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) Vom 15. Februar 2005 (Fn 1) [...] 5. Abschnitt Kirchliche Stiftungen und diesen gleichgestellte Stiftungen § 13 Begriffsbestimmung § 13 Begriffsbestimmung (1) Kirchliche Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind rechtsfähige Stiftungen des Bürgerlichen Rechts, die a) von einer Kirche oder einer einer Kirche zuzuordnenden Einrichtung zur Wahrnehmung überwiegend kirchlicher, auch diakonischer oder karitativer Aufgaben errichtet sind und nach innerkirchlichen Regelungen der Aufsicht einer kirchlichen Stelle unterliegen oder b) nach dem Willen der Stifterin oder des Stifters überwiegend kirchlichen, auch diakonischen oder karitativen Zwecken dienen und der Aufsicht einer kirchlichen Stelle unterliegen sollen. (2) Den kirchlichen Stiftungen gleichgestellt sind bürgerlich-rechtliche Stiftungen, die a) von einer öffentlich-rechtlichen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zur Wahrnehmung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Ziele errichtet sind und nach für diese verbindlichen Regelungen einer besonderen Stiftungsaufsicht unterliegen oder b) nach dem Willen der Stifterin oder des Stifters den Zielen einer öffentlich-rechtlichen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen und einer besonderen Stiftungsaufsicht nach Maßgabe der für diese Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft verbindlichen Regelungen unterliegen sollen. § 14 (Fn 3) Anzuwendende Vorschriften § 14 (Fn 3) Anzuwendende Vorschriften (1) Für kirchliche Stiftungen gelten die Bestimmungen diesesGesetzes, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt. (2) Die Anerkennung als kirchliche Stiftung bedarf der Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde. (3) Für die Statusklärung in Zweifelsfällen gilt § 3 mit der Maßgabe, dass vor einer Entscheidung die Kirche zu hören ist. (4) Die Eintragung kirchlicher Stiftungen in das Stiftungsverzeichnis (§ 12) erfolgt nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Stiftung und der zuständigen kirchlichen Behörde. (5) Die kirchlichen Stiftungen unterliegen kirchlicher Stiftungsaufsicht. Die Bestimmungen des 3. Abschnitts finden auf sie keine Anwendung. Den Kirchen obliegt es, Art und Umfang der erforderlichen Regelungen in eigener Verantwortlichkeit zu treffen. Maßnahmen nach § 87 BGB ergehen nur im Einvernehmen mit der zuständigen kirchlichen Behörde. Die hierzu erlassenen Bestimmungen in kirchlichen Stiftungsordnungen werden auch im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. (6) Über eine Satzungsänderung gemäß § 5 Abs. 1 ist die zuständige kirchliche Behörde zu unterrichten. Eine Entscheidung gemäß § 5 Abs. 2 bedarf der Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde. (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten für die den kirchlichen Stiftungen gleichgestellten Stiftungen entsprechend. Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=1620050302115743036#det221295 |
dAdAmai hat folgendes geschrieben: | ||
Ist das nun eine Bevorzugung kirchlicher Stiftungen gegenüber privaten Stiftern? Und wieviel Geld mag da wohl steuerbegünstigt "verschwinden"? |
Zitat: |
Finanzrechtler: Spende keine Alternative zum Kirchensteuersystem
Münster (epd). Der Finanzrechtler Michael Droege sieht zum Kirchensteuersystem keine überzeugende Alternative. Das Kirchensteuerrecht zeichne sich durch eine hohe Stabilität aus, sagte Droege am Donnerstag in Münster. Seine verfassungsrechtlichen Fundamente seien seit Jahrzehnten abgesichert, sagte der Osnabrücker Wissenschaftler. Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat steht nach Auffassung von Droege nicht im Widerspruch zum Neutralitätsgebot des Staates. (...)Oberkirchenrat Georg Immel das derzeitige System. Zwar erlebten die Kirche einen drastischen Einnahmenrückgang durch den demografischen Wandel. Ohne die Unterstützung durch Kirchensteuer zahlende Mitglieder lasse sich die kirchliche Arbeit im bisherigen Umfang nicht aufrecht erhalten, erklärte er. 01. April 2011 Quelle: http://ekd.de/aktuell_presse/news_2011_04_01_1_kirchensteuersystem.html |
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben: |
Hallo,
ca. 8.500.000.000 m² Wald-, Acker-, Bauland- und Wasserfläche befinden sich im Kirchenbesitz! Die Flächen sind vermietet, verpachtet mit Erbbauzins, usw. Alle Einnahmen sind für die Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechtes steuerfrei ! Daneben besitzen die Kirchen eine Unmenge an Immobilien und über diese wieder steuerfreie Mieteinnahmen! Usw., usw., usw.. ....................usw.. Die Trennung von Staat und Kirche ist für diese Gesellschaft überlebenswichtig! Viele Grüße Arno |
rowdy hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist falsch. Es gelten da die gleichen Regeln, die auch für einen gemeinnützigen Verein mit vermögensverwaltender Fruchtziehung gelten. |
rowdy hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist falsch. Es gelten da die gleichen Regeln, die auch für einen gemeinnützigen Verein mit vermögensverwaltender Fruchtziehung gelten. |
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben: |
Das ist falsch.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hat noch ein paar zusätzliche Vorteile. Es werden dort von vornherein keine Steuern und Gebühren fällig. Insofern ist eine KdÖR einer staatlichen Behörde gleichgestellt. |
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben: |
Während ein gemeinnütziger Verein regelmäßig Berichte beim Finanzamt abliefern muss, unterliegen die Finanzen einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft es öffentlichen Rechts ist, keinerlei Überprüfung durch das Finanzamt. |
Zitat: |
Die Priesterausbildung in Lateinamerika, nehmen Sie Peru, wird im Grunde von Deutschland finanziert. Auch 60 Prozent der Priester aus Südafrika werden aus Deutschland finanziert. Die deutschen Katholiken machen das vor allem durch ihre Kirchensteuer möglich. |
immanuela hat folgendes geschrieben: |
http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege/2011/0918/kirchensteuer.jsp
Die heimliche Kirchensteuer |
Zitat: |
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1567463/ |
Zitat: |
"Träger der verbliebenen Staatsleistungen sind die Länder. Diese haben die Staatsleistungen in Konkordaten und Staatskirchenverträgen neu gefasst und pauschaliert. Der Umfang der Staatsleistungen der Länder für den angefragten Zeitraum ist der Bundesregierung nicht bekannt." |
Zitat: |
Im Übrigen erinnert der LRH [Landesrechnungshof] an die seit 1919 bestehende Pflicht des Landes, die Staatsleistungen abzulösen. Der Verfassungsauftrag an den Bund, die dafür erforderlichen Grundsätze zu erlassen, ist auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht erfüllt." |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Die religionspolitische Arbeitsgruppe der FDP will eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen diskutieren.
http://www.elo-forum.net/shortnews/2011101637069.html |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Kirchen sind Wähler?
Ich dachte, unser Wahlsystem sieht nur die Wahl durch natürliche Personen vor. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||
Und PastorInnen und Pastoren, Bischöfe, Erzbischöfe... sind keine natürlichen Personen bzw. Menschen? |
Critic hat folgendes geschrieben: |
(Allerdings würde ich die FDP auch trotz der Forderung nicht wählen.)) |
Zitat: |
„Die konfessionelle Bibelstunde kostet alle Steuerzahler vier Milliarden Euro im Jahr.“ |
Zitat: |
Sehr geehrter Herr Mai,
selbst unter normalen Umständen hätte die Landesregierung 3 Monate Zeit für die Beantwortung der Fragen. Sollten wir wieder in den Landtag kommen und die Anfrage gestoppt ist, werden wir sie wieder neu stellen. Ob die Landesregierung trotzdem antwortet wissen wir nicht - das ist auch für uns Neuland. Wir werden uns aber erkundigen. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ralf Michalowsky Kirchenpolitischer Sprecher |
immanuela hat folgendes geschrieben: |
Günstiger ist das ja nicht für den Steuerzahler, denn die Landeszuschüsse kommen ebenfalls aus seiner Tasche. Also zahlt er immer noch drauf. Günstiger ist es rein rechnerisch nur für den Haushalt der Kommune, und am meisten spart natürlich die Kirche. |
immanuela hat folgendes geschrieben: |
CDU-Bürgermeister von Königswinter [...] (aus: Die Story im Ersten
Gott hat hohe Nebenkosten) |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||
Ein Skandal, nicht wahr? Unsäglich, wie die Volksverteter so ziemlich aller Parteien bei Aufklärung der Bevölkerung versagen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Da sehe ich nicht den Skandal, sondern nur die logische Folge. Der Skandal besteht für mich darin, dass in allen Parteispitzen christliche Seilschaften eine Mehrheit bilden, die über den Erhalt oder die die Konstruktion einer Subventionslandschaft für die Kirchen dafür sorgen, dass diese in Wirtschaftsgebilde metastasieren können, nachdem sie in den Köpfen langsam verdrängt werden, so dass trotz schwindenden Zuspruchs der Bevölkerung die politische Macht der Kirchen sogar wächst. fwo |
Kival hat folgendes geschrieben: |
Hm, die Kritik klingt aber teilweise relativ berechtigt. Da müsste ich mir das bei Frerk nochmal genauer angucken. |
EKD hat folgendes geschrieben: |
Subsidiarität wird das genannt. Ein Grundprinzip der Demokratie. Wer dies nicht will, muss sich fragen lassen, was für eine Demokratie er will. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/angedacht/frerk.html
Das ist natürlich ziemlich dreist. Nur weil Subsidiarität in Deutschland üblich ist, ist das aber mal noch lange kein Grundprinzip der Demokratie... |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||||
Doch, ist es. Nur ist die Subsidiarität, auf die er hier abzielt, etwas völlig anderes als das Subsidiaritätsprinzip im deutschen Sozialrecht. Es liefe nur dann auf das selbe raus, wenn die Kirche ein Gliedstaat wäre. Das Problem dürfte wohl darin liegen, dass sie sich genau dafür hält. |
Zitat: |
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1684302#1684302 Die Priesterausbildung in Lateinamerika, nehmen Sie Peru, wird im Grunde von Deutschland finanziert. Auch 60 Prozent der Priester aus Südafrika werden aus Deutschland finanziert. Die deutschen Katholiken machen das vor allem durch ihre Kirchensteuer möglich. http://www.zeit.de/2011/36/Interview-Zollitsch |
Zitat: |
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1697079#1697079 Kirchen sind Wähler? Ich dachte, unser Wahlsystem sieht nur die Wahl durch natürliche Personen vor. |
Zitat: |
Paderborn. ... 15 der 24 Grundschulen sind Bekenntnisschulen. Unterschreiben Eltern nicht, dass ihr Kind den katholischen Religionsunterricht und den Gottesdienst besucht, kann das die Ablehnung bedeuten, wie es ein muslimischer Junge erlebt hat.
Als einziges Bundesland - neben Teilen Niedersachsens - beharrt Nordrhein-Westfalen auf Bekenntnisschulen. Diese Schulen sind zwar staatlich, werden zu 100 Prozent aus Steuergeldern finanziert und - anders als beispielsweise kirchliche Privatschulen - von den Kommunen getragen. Aber sie haben ein eindeutiges Bekenntnis: Schulleitungen müssen der Religion angehören und Schüler sich zum Glauben bekennen. Selbst das katholische Bayern hat diese Schulen bereits 1968 abgeschafft. In NRW aber war im Schuljahr 2011/12 noch mehr als ein Drittel aller 3.086 öffentlichen Grundschulen konfessionell gebunden - 946 katholisch, 100 evangelisch und zwei jüdisch. Doch längst sieht die Gesellschaft anders aus: 38 Prozent der Kinder sind katholisch, 26 Prozent evangelisch, 15,3 Prozent muslimisch, vier Prozent jüdisch sowie syrisch-orthodox, 15,3 Prozent gehören keiner Konfession an. |
Zitat: |
Bislang unterschreiben viele Eltern zwar den Anmeldebogen, melden ihre Kinder später aber vom Religionsunterricht ab - was gegen die Vorschriften verstößt. |
katholisch hat folgendes geschrieben: |
... orthodoxe Religionsgemeinschaften (weil die wachsen doch beträchtlich ... |
immanuela hat folgendes geschrieben: | ||
Soso, beträchtlich, wieviel ist das denn? |
Zitat: |
In ihrer zu Protokoll gegebenen Rede wies die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp den Antrag mit Verweis auf das Reichskonkordat von 1933 zurück: Falls die Staatsleistungen abgelöst werden sollten, werde »vor der Ausarbeitung der für die Ablösung aufzustellenden Grundsätze rechtzeitig zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Reich ein freundschaftliches Einvernehmen herbeigeführt werden«, zitierte sie aus dem am 20. Juli 1933 zwischen Nazideutschland und dem Vatikan geschlossenen Staatskirchenvertrag. »So pfleglich ging man damals jedenfalls miteinander um«, lobte Philipp. Was die Linkspartei nun vorschlage, scheine ihr demgegenüber »weit weg von einem ›freundlichen Einvernehmen‹ zu sein« |
retrosurfer hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/15437
Ist das jetzt eine Überreaktion, wenn mir bei dieser Begründung die Kinnlade herunterklappt? |
Zitat: |
Es handelt sich um ein unübersichtliches Gemisch aus Ansprüchen, die einerseits aus der Säkularisierung kirchlicher Güter, andererseits aber auch aus schnöden Deals der Fürsten und Könige mit den Kirchen resultieren: weltliche Macht durch kirchliche Unterstützung. |
Zitat: |
Seit 2012 ist er Aufsichtsratsvorsitzender von Blohm + Voss ... |
Zitat: |
... Ein Beispiel für Gier
wurde auf Seite 7 der Süddeutschen Zeitung vom 1.12.2012 veröffentlicht und wird nach diesen Verlautbarungen nun sicher ein Ende finden: Der wohlhabende Bürger der Stadt Trier, Dietrich Flade, wurde 1589 als Hexer hingerichtet. Deshalb verfiel sein Vermögen der Kirche. 4.000 Goldgulden hat er allerdings der Stadt Trier geliehen. Der Kurfürst und zugleich Erzbischof von Trier verfügte deshalb, dass die Stadt künftig Zinsen an die Pfarreien für dieses Darlehen bezahlen müsse. Das sind heute 360 Euro im Jahr, auf die die katholische Kirche nach wie vor besteht. ... |
Zitat: |
Im Jahre 2010 hatten sich die Trierer Stadtratsfraktionen wegen eines Antrages zum Bürgerhaushalt mit der Einstellung der Zahlungen an die Kirche zu befassen. Oberbürgermeister Jensen hatte bereits im Februar ein Gespräch mit der Pfarrei Liebfrauen geführt, in dem deren Vertreter darauf bestanden, dass die Zahlungen weiter zu erfolgen hätten. Das Geld käme ausschließlich sozialen Zwecken zugute, konkret der Unterstützung von Bettlern, Außerdem würde die Zahlungsverpflichtung an die Opfer des Hexenwahns erinnern. Sowohl Jensen als auch die CDU-Fraktion sahen daher keinen weiteren Handlungsbedarf, und auch die SPD-Fraktion vertrat die Meinung, dass ohne die Zustimmung der Kirche keine Änderung erfolgen könne. Bündnis 90/Die Grünen plädierten hingegen dafür, dass die Gelder künftig direkt, ohne Umweg über die Kirche, sozial Bedürftigen zukommen solle. Für die Erinnerung an die damaligen Vorkommnisse gäbe es im Übrigen bessere Möglichkeiten. |
immanuela hat folgendes geschrieben: | ||
Aus einem Kommentar unter einem Artikel bei zeit.de:
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Casual3rdparty hat folgendes geschrieben: |
das ist ja empörend! skandalös! |
immanuela hat folgendes geschrieben: | ||||
http://www.lz.de/owl/7961940_Muslimischer_Junge_von_Paderborner_Schule_abgelehnt.html?em_comment_page=1
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kennstenich hat folgendes geschrieben: |
da ist ein Vertrag mit den jüdischen Gemeinden angerödelt
17-0471[1].pdf soll die Förderung eben von 1 361 000 Euro auf 2 318 000 Euro angehoben werden Begründung: es bestehe - auch bei stagnierenden Mitgliederzahlen - ein erhöhter Finanzbedarf bei den jüdischen Gemeinden. Dies sei u. a. durch den Wunsch aller Gemeinden nach eigenen Rabbinern, Beförderungskosten zum jüdischen Religionsunterricht und Kosten für den Erwerb notwendiger weiterer Friedhofsflächen bedingt. Im Übrigen bewege sich die niedersächsische Landesleistung an jüdische Verbände im Bundesvergleich im unteren Drittel. Na dann. |
Zitat: |
Immer weniger Gläubige, immer mehr Geld |
immanuela hat folgendes geschrieben: |
http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/kirche268.html
"Eineinhalb Jahre ist es nun her, dass die deutschen Bischöfe versprochen haben, das Vermögen der Bistümer transparent auszuweisen. Einige haben inzwischen ihre Finanzberichte vorgelegt. MONITOR hat sie durchforstet und festgestellt: Die Veröffentlichungen decken nur einen Bruchteil des wahren Kirchenvermögens ab. Von echter Transparenz kann noch lange keine Rede sein." Monitor, ARD Daraus: "Das Vermögen der katholischen Kirche - es bleibt ein Mysterium - Experten glauben, es betrage mehrere 100 Milliarden Euro. ... " |
Zitat: |
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer formulierte einmal, Staat und Kirche hätten mit denselben Menschen zu tun.
Das ist schlicht falsch: Der Staat hat mit allen Menschen zu tun, die Kirche mit den gläubigen Christen – das ist nicht die gleiche Schnittmenge. Für einen Politiker ist es aber immer sinnvoll, sich mit den Kirchen gutzustellen. |
Zitat: |
Die katholische Kirche predigt seit Jahrzehnten Armut. Papst Johannes XXIII. sprach schon vor dem Zweiten Vatikanum in den Sechzigerjahren von einer Kirche der Armen; Papst Franziskus rief 2013 nach einer "armen Kirche für die Armen".
Nur, so recht gelingen will es ihr in Deutschland nicht: Die Kirchensteuereinnahmen sprudeln weiter und die meisten deutschen Bistümer verbuchen Jahr für Jahr üppige Überschüsse. |
Zitat: |
Wie der EKD-Sprecher sagte, machen in einer Reihe von evangelischen Landeskirchen die Staatsleistungen einen bedeutenden Teil der Haushalte aus. Damit die "Aufgaben der Kirche, nicht zuletzt im sozialen Wirken, auch künftig weiter erfüllt werden können, halten die Kirchen einen Wertersatz nach dem Äquivalenzprinzip für richtig." |
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