Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Noch mehr Auswahl |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Willst Du Betriebsrätin werden? |
Zitat: |
Das ist eine großartige Idee - sich für seine Arbeitskollegen einzusetzen! |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||
Wir überlegen, wie wir es auf die Beine stellen. Wir haben Tarifverträge bekommen. Die Zeitarbeitsfirmen schützen sich damit gegen ein neues Gesetz, welches "gleichen Lohn für alle" besagt, sprich: Leiharbeitskräfte müssten so viel Gehalt bekommen wie ein vergleichbarer AN des Kunden. Mit dem Tarifvertrag wird das unterbunden. Wir haben am Wochenende also Verträge zugeschickt bekommen, die mich ca. 225 € kosten würden, weil Zulagen wegfallen. Ein Kollege (Alleinverdiener, zwei kleine Kinder) hätte sogar 400 € weniger. Da der Informationsfluss durch unsere Firma immer weniger befriedigend ist, versuchen wir, eine entsprechende Möglichkeit zu finden. Allerdings müssen wir uns erst einarbeiten.
Zu jeder Hilfe in dieser Größenordnung gehört auch entsprechender Eigennutz (s.o.) |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
hier noch weitere Links: |
Zitat: |
Ich möchte dich ja nicht desillusionieren, aber ein Betriebsrat (BR) hat m.W. lt. Betriebsverfassungsgesetzes (BVG) kein Mitspracherecht bezüglich Lohn- u. Tarifverhandlungen.[...] |
Zitat: |
Leider bin ich mir nicht sicher, ob die von dir zitierte Gleichstellung ein Gesetz (gültig für ALLE Arbeitgeber) od. ein ausgehandelter Tarif zw. den Tarifpartnern ist, welcher dann auch nur für in einer Gewerkschaft organisierte AN rechtsverbindlich wäre, vorausgesetzt der AG ist ebenfalls in einem AG-Verband organisiert. |
Zitat: |
Auf jeden Fall kann ich euch nur empfehlen, auf keinen Fall die Verträge zu unterschreiben, denn falls ersteres zutreffen sollte (Gesetz), dann steht euch die Gleichstellung auf jeden Fall zu u. es ergibt keinen Sinn, jetzt kurz davor neue Verträge zu unterschreiben. Tatsächlich vermute ich aber, daß es sich um eine tarifrechtliche Festschreibung handelt u. ihr also dazu genötigt werden sollt, vor Inkrafttreten Tatsachen zu schaffen, welche uU nur schwer zu beseitgen sind, besonders wenn die Arbeitskollegen NICHT organisiert sind.
Aus diesem Grunde möchte ich dir doch dringend empfehlen, dich mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, denn nur diese kann bei ausreichendem Organisationsgrad "Tarifverhandlungen" (auch auf betrieblicher Ebene) führen. Zudem wird den organisierten AN die Gelegenheit geboten, sich weiterzubilden (BVG etc.) |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ja, das weiß ich. Vorrangig geht es uns auch darum, dass keinerlei Informationen herausgegeben wurden, Kollegen unterschiedliche Ausgangssituationen haben, die sie nicht haben dürften etc.. In letzter Zeit hat die Qualität der Geschäftsführung sehr nachgelassen, da sind einige unschöne Dinge passiert und das kann so nicht bleiben. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Die Tarifverträge wurden ausgehandelt, um dieses Gesetz zu umgehen. Ich finde leider auf die Schnelle das Bundesdatenblatt nicht. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Witzigerweise fand die Versandaktion zu einer Zeit statt, in der eine unserer Disponentinnen (die sich sehr für die AN einsetzt) im Urlaub ist. Frist, die Verträge unterschrieben zurückzugeben ist ein Tag nach ihrer Rückkehr. Dies und noch einiges andere scheint darauf hinzuweisen, dass wir hier über den Tisch gezogen werden sollen. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Es scheint mir tatsächlich so, daß manche Geschäftsführungen erst durch einen Betriebsrat dazu angeregt werden, ihre graue Masse zw. ihren beiden Ohren zu benutzen. Allein der Hick-Hack, den ich dieses Jahr als stellvertretender BR mitbekommen habe, geht auf keine Kuhhaut. |
Zitat: |
Wer hat diese "Tarifverträge" ausgehandelt u. was hat es mit dem Bundesdatenblatt auf sich? |
Zitat: |
Normalerweise darf in einem Tarifvertrag NICHTS stehen, was ein Gesetz umgeht. |
Zitat: |
Das sieht mir doch sehr nach einer Überrumpelungsaktion aus. Wichtig wäre, daß dies auch den übrigen Kollegen/innen klargemacht werden kann, so daß keiner unterschreibt. |
Zitat: |
So, jetzt muß ich aber in die Heia, da ich morgen um 5 aufstehen muß, um Flugblätter vor dem Werkstor zu verteilen (brrr, das bei der Kälte). |
Zitat: |
Mich würde es aber interessieren, was dir bei Ver.di gesagt wurde u. wie die Angelegenheit ausgeht. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Das sieht mir doch sehr nach einer Überrumpelungsaktion aus. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Aha, interessant. Nun hab ich dich und kann dich mit Fragen löchern. Frage: gesetzlich ist es so, dass der BR einen besonderen Kündigungsschutz genießt und nicht auf Grund seiner BR-Tätigkeit (oder die Absicht, einen zu gründen). Hört sich ja prima an. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Gibt es eher Repressalien vom AG oder wird ein BR eher gelassen hingenommen? |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Wie komme ich denn darauf? Ich meinte Bundesgesetzblatt.
Bundesverband Zeitarbeit. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
|
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Tja, auf der einen Seite schreien sie und sind völlig glücklich, wenn es jemand in die Hand nimmt, offene Fragen zu sammeln und den Arbeitgeber zu kontakten, auf der anderen Seite sind sie teilweise noch nicht mal bereit, detaillierte Auskünfte zu geben, damit man evtl. eine willkürliche Festlegung von Beschäftigungsgruppen überprüfen kann etc.. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich bin mir ziemlich sicher, dass schon einige unterschrieben haben. |
Zitat: |
So, jetzt muß ich aber in die Heia, da ich morgen um 5 aufstehen muß, um Flugblätter vor dem Werkstor zu verteilen (brrr, das bei der Kälte). |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich denke gerade an dich (während ich meinen Kaffee schlürfe ). |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Worum gehts? |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Tja, nachdem der Ver.di-Schlaumi mich gestern nicht angerufen hat und ich es am frühen Nachmittag selber versuchte, erfuhr ich vom AB, dass die Sprechzeiten Dienstags nur bis 13.00 Uhr gehen, obwohl wir gegen 14.00 Uhr telefonieren wollten... |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Kleines Schmankerl noch am Rande: Das Telefonat bei meinem AG lief zunächst nicht besonders kooperativ. Der Fragenkatalog, den wir mit Hilfe der anderen Kollegen zusammenstellt hatten, konnte kaum beantwortet werden. Zwei Stunden später erhielt ich einen erneuten Anruf vom AG. Inhalt: "Tja, Frau N., wir sind noch mal "in uns gegangen" und haben festgestellt, dass sie ja schon seit langem keine Gehaltserhöhung mehr bekommen haben. Da müssen wir unbedingt etwas machen. So kann das ja nicht bleiben." |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Je näher der Inhaber des Betriebes am betrieblichen Geschehen UND den Arbeitnehmern ist, umso schwieriger wird es, bei Meinungsdifferenzen einen Konsens zu finden u. dementsprechend kann dies dann auch Repressalien (Mobbing, ungerechtfertigte Abmahnungen etc.) zur Folge haben. In einem Kleinbetrieb von bis zu 100 AN wird es sicherlich schwerer sein als in einem mittelständischen Betrieb mit mehreren hundert AN. Auch mit angestellten Geschäftsführern, welche nicht auch haftende Gesellschafter sind ist es meist einfacher auszukommen. |
Zitat: |
Natürlich hängt es auch von den Arbeitskollegen ab. Wenn diese hinter ihrem BR stehen (ab 60% aufwärts wirds angenehmer) u. womöglich sogar noch in einer Gewerkschaft organisiert sind, vereinfacht das auch die Arbeit eines BR's. |
Zitat: |
Die BZA ist, wenn ich nicht ganz falsch liege, der Arbeitgeberverband von Zeitarbeit-Unternehmen, also einer der beiden Tarifpartner (AG). Da es sich bei den ZAU um Dienstleistungsbetriebe handelt, wäre für die angestellten Arbeitnehmer mW die Gewerkschaft Ver.di zuständig für "organisationswillige" AN. Jedoch, u. das ist wichtig, auch die Tarifverträge des Kundenbetriebes mit dessen AN-Organisation können in diesem Falle eine entscheidende Rolle spielen. Es kann also durchaus der Fall sein, daß AN innerhalb eines ZAU, je nach Kundenbetrieb bei gleicher gradueller Einstufung unterschiedliche Tariflöhne erhalten können. Das soll jetzt keine 100% Aussage von mir sein, da ich kein Jurist bin, ich aber die Tarifvereinbarung lt. deinem Link so verstanden habe. |
Zitat: | ||||
Was gibt es da zu -en? Das verlangt die judikative Hierarchie: GG über BG, BG über LG, darunter Privat- u. Tarifverträge. Die unterste Ebene darf nicht wider übergeordneten Gesetzen verstoßen, zB DARF KEIN Tarifvertrag einen Lohn unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn vereinbaren. |
Zitat: | ||
Ich kenn das Problem, versuch es mit mit einer schriftlichen Verpflichtung zum Stillschweigen gegenüber den Kollegen. |
Zitat: | ||
Wenn sie unter ihrenStatus Quo unterschrieben haben, dann kann ich nur sagen: Selbst schuld. |
Zitat: | ||
Ahhh, du warst das also, als mir plötzlich in der Kälte (zum Glück hat es nicht gewindet od. geregnet) so warm ums Herz wurde. |
Zitat: |
Tja Heike, es ist leider eine traurige Wahrheit, daß durch den "Mitgliederschwund" in den vergangenen 20 Jahren auch starke Einschnitte (Personaleinsparungen) in den Verwaltungsstellen der Gewerkachaften erfolgt sind, so daß selbst wir als relativ großer Betrieb (in unserer Gegend) oft Probleme haben, einen "Hauptamtlichen" herzubekommen, da sie dauernd von Betrieb zu Betrieb eilen, od. Schulungen, Seminare od. andere interne Treffen in Kommissionen haben. Vielleicht kannst du eher einen Kontakt herstellen, wenn du einmal einen gew. organisierten BR od. Vertrauensmann deines Kundenbetriebes ansprichst. Vitamin B (persönliche Kontakte u. Beziehungen) ist immer noch die beste u. schnellste Möglichkeit, einen Kontakt herzustellen. |
Zitat: |
Ich hoffe, daß ich dir damit ein wenig weiterhelfen konnte. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Im Moment haben wir - per Schneeballsystem - ca. 1/3 der Kolleg/innen erreicht (ist halt mühsam, bei Zeitarbeitsfirmen, wir kennen uns ja kaum untereinander). Die stehen absolut geschlossen (was glaubst du, was hier heute per Telefon und Mail los war Cool) |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Heute nachmittag um 16.00 Uhr. |
Zitat: |
Ich hoffe, daß ich dir damit ein wenig weiterhelfen konnte. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Und wie. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Wie ist es gelaufen? |
Zitat: |
Noch einen kleinen Tip: Falls es zu einer BR-Wahl kommt, so sollte der Wahlvorstand 100% zuverlässig sein u. sich peinlichst genau an die Vorschriften des BVG halten (Ausschreibung, Termine, Kanditatenaufstellung etc.), so daß die Wahl durch den AG (od. enttäuschte Kollegen) danach nicht erfolgreich angefochten werden kann. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Sehr gut. Abgesehen von anderen Ungereimtheiten stellt der Vertrag für uns in der Tat eine Verschlechterung dar, da ein Teil des Grundgehaltes in eine freiwillige "übertarifliche" Zulage umgewandelt wurde (die ja jederzeit wegfallen kann und die sich lt. Vertrag jeweils um den Prozentsatz einer Tariferhöhung veringert). |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
1. Schritt: Jeder von uns verfasst ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die Abgabefrist (6 Werktage) zu kurz ist, um sich zu informieren, zumal der Manteltarifvertrag nicht beilag. Weiterhin ein Verweis auf die Verschlechterung. 2. Schritt: Natürlich wird sich der AG nicht darauf einlassen, also greift Ver.di schlichtend ein, beruft eine Mitarbeiterversammlung ein und organisiert eine Betriebsratswahl. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Wir haben 40 Aufnahmeanträge mitgenommen. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Tjaja, auf den Dreh bin ich leider auch schon mal reingefallen. |
Zitat: |
Das ist doch schon mal was, hatte schon Sorge, daß eure zuständige Verwaltungsstelle nicht in die Gänge kommt. |
Zitat: | ||
Entspräche das, wenn alle ausgefüllt u. unterschrieben wären, dann einem 100%-igen Organisationsgrad? |
Zitat: |
So frägt man Leute aus. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Darüber war ich wirklich angenehm überrascht. Aber er hatte wohl Freudenpipi in der Hose, als wir diese Menge an Anträgen verlangt haben. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Bräuchtest du gar nicht, wenn du aufgepasst hättest. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Nicht in diesem Thread, ansonsten: Bin ich Jesus od. ein Computer? |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||
Hmm... ich war der Meinung, dass ich das hier irgendwo erwähnt hatte. Muss ich wohl geträumt haben. Wir befinden uns knapp unterhalb der Obergrenze "Kleinbetrieb". Ich rechne - bei aller Begeisterung bisher - damit, dass ca. 10% der Beschäftigen unter Druck abspringen werden. Erscheint mir realistisch. Gerade diejenigen, die sich noch in der Probezeit befinden, haben es da besonders schwer, zumal es seit ca. 1 Jahr offenbar zur Firmenpolitik gehört, prophylaktisch eine Kündigung zu schicken, wenn ein Folgeeinsatz erst mal nicht gewährleistet ist. Sicherlich ist es möglich, den Vertrag "unter Vorbehalt" zu unterschreiben, aber auch das dürfte schon stutzig machen und auf eine arbeitsrechtliche Beratung schließen. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
Und? Wie ist es gelaufen? |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Guckst du hier |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich rechne - bei aller Begeisterung bisher - damit, dass ca. 10% der Beschäftigen unter Druck abspringen werden. Erscheint mir realistisch. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Wow, da bist du aber optimistisch. Ich wünsche dir einen solchen Erfolg, aber ich denke doch, daß noch mehr kneifen, wenn sie die Höhe des Beitrages hören (1% von Brutto). Toi, toi, toi. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Irrtum: die meisten sind beigetreten. Und das, nachdem sie die Höhe des Beitrages kannten. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Die Alternative wäre der Verlust des 10fachen, wenn sie Pech haben. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Um die Aufklärung der AN über die Agenda 2010 u. die (eventuell) beabsichtigte Aufweichung der Tarifautonomie durch die AG UND die Regierung. |
Agenda 2010 hat folgendes geschrieben: |
Bei betriebsbedingten Kündigungen wird die Sozialauswahl auf vier Kriterien begrenzt: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. Leistungsträger können davon ausgenommen werden. |
Agenda 2010 hat folgendes geschrieben: |
Der gekündigte Arbeitnehmer kann wählen, ob er - wie bisher - Kündigungsschutzklage erhebt oder stattdessen die gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nimmt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf den Abfindungsanspruch hinweist. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist natürlich immer das überzeugenste Argument. |
Agenda 2010 - Minijobs hat folgendes geschrieben: |
Und so sehen die neuen Regelungen konkret aus:
* Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen beträgt nun 400 Euro statt 325 Euro. * Gleichzeitig ist die zeitliche Begrenzung von wöchentlich 15 Stunden entfallen. |
Zitat: |
[...]
Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist (z.B. Mönche, Ordensschwestern, Diakonissen, nach heftig umstrittener Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch Krankenschwestern beim DRK, beim Caritas-Verband, bei der AWO oder der inneren Mission etc.) [...] |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Arbeitnehmerstatus und Wahlberechtigung hinsichtlich BR-Wahl lt. § 5 Abs. 2 BetrVG
"Einschränkung des Arbeitnehmerbegriffes"
|
Nav - in Anlehnung an stalinistisches Idiotenlied hat folgendes geschrieben: |
Die Kirch' hat immer Recht Sie hat uns alles gegeben, Sonne und Wind, und sie geizte nie, und wie sie war, war das Leben, und was wir sind, sind wir durch sie. Sie hat uns niemals verlassen, wenn die Welt fast erfror, war uns warm. Uns führte die Mutter der Massen, es trug uns ihr mächtiger Arm. Die Kirch', die Kirch', die hat immer recht, Brüder, es bleibt dabei! Denn wer für den Glauben kämpft, hat immer recht gegen Freiheit und Wissenschaftlerei! Wer das IHN beleidigt, ist immer schlecht. Wer den Glauben verteidigt, hat immer recht, denn aus chrstlichem Geist wächst, von Paulus geschweißt, die Kirch', die Kirch', die Kirch'! |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Ich habe mir mal was rausgepickt zum Thema Kündigungsschutz:
http://www.bundesregierung.de/artikel,-482897/Kuendigungsschutzrecht-wird-er.htm
Die Sozialauswahl gibt es ja schon. Welche Punkte fallen da jetzt weg? |
Zitat: |
# Umstritten ist die Rechtslage bei Arbeitnehmern, deren Kündbarkeit von der Zustimmung einer Behörde, abhängig ist (z. B. Schwerbehinderte, § 85 SGB IX, Frauen bei Schwangerschaft und Entbindung, § 9 Abs. 3 MuSchG, § 18 BErzGG). Teilweise (KR-Becker 3. Aufl. § 1 KSchG Rz. 349) wird die Auffassung vertreten, dass diese Personen von der Sozialauswahl auszuklammern sind, es sei denn, dass die erforderliche Zustimmung vorliegt (zust. MünchArbR/Berkowsky § 139 Rz. 96).Teilweise (Linck Die soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung, 1990, S. 37) wird dagegen davon ausgegangen, dass diese Arbeitnehmer grundsätzlich. in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. |
Agenda 2010 hat folgendes geschrieben: |
Der gekündigte Arbeitnehmer kann wählen, ob er - wie bisher - Kündigungsschutzklage erhebt oder stattdessen die gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nimmt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf den Abfindungsanspruch hinweist. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich kann mich ja täuschen, aber eine solche Regelung halte ich für bedenklich. Ich kann als AN doch gar nicht überprüfen, ob die Kündigung betriebsbedingt ist, wenn ich die Abfindung wähle und insofern gar keine weiteren Stellen einschalte. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich halte das für völlig legitim, wenn das jetzt der vorrangige Grund für einen Beitritt ist. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich hatte ja schon weiter oben gesagt, dass die Firmenpolitik im Moment permanent Kündigungen vorsieht, wenn z.Zt. kein Folgeauftrag ansteht. Mit Arbeitslosigkeit muss also immer gerechnet werden. Natürlich bleibt das Ursprungsgehalt (geht man davon aus, dass die freiwillige Zulage nicht wegfällt) gleich (Nebelkerzen). In der Berechnung eines möglichen Arbeitslosengeld wird diese Zulage aber gar nicht berücksichtigt. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Unglaublich, was ich von einer Kollegin gehört habe, die bei einer anderen Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist: die tariflich zugesicherte Erhöhung des Gehaltes von 2% nach einem durchgehenden Einsatz von drei Monaten bei ein und demselben Kunden bekommt sie nicht, weil ihr AG Krankheits- und Urlaubzeiten als Unterbrechung ihres Einsatzes ansieht. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Ich finde ja immer mehr.
http://www.bundesregierung.de/artikel,-513297/Die-neue-Regelung-fuer-Minijob.htm Heißt das im Klartext, dass ich jemanden für 400 € im Monat einstellen und ihn dafür 40 Stunden in der Woche arbeiten lassen kann? |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Das andere ist, daß die Opposition verlangt (über Bundesrat event. auch durchsetzbar), das Tarifrecht zu lockern, so daß Arbeitszeit u. Lohn unter Umgehung der AN-Verbände auch von Betriebsräten ausgehandelt werden können. Wer jedoch weiß, daß die BR gesetzlich dem Betriebsfrieden verpflichtet sind (kein Streikaufruf erlaubt), kann sich die zukünftige Praxis lebhaft vorstellen. |
Zitat: | ||
Du hast das vollkommen richtig erkannt. Ein BR hat keine Möglichkeit, eine Herausgabe der Bilanzen durchzusetzen (rechtlich) u. zu prüfen (Ausbildung). Betrieben, denen es schlecht geht u. dies auch nachweisen können, haben aber jetzt schon die Möglichkeit mit den Gewerkschaften Offnungsklauseln zu vereinbaren (ca. 18000 solcher Vereinbarungen bestehen in der BRD). Daß dies den AG nicht genügt, sollte einem zu Denken geben. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Aha, auch daher weht der Wind (das war mir auch noch nicht bekannt). |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Das scheint mir tatsächlich in diese Richtung zu gehen, allerdings könnte es sein, daß bei deinem "Ansinnen" der gesetzliche Mindestlohn doch weit unterschritten wird (= 0,23 €) |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Was genau ist eine Öffnungsklausel? |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Solche Klauseln lassen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Betriebes, vom Normaltarif abweichende Regelungen zu, so wie es zB bei der Fa. Hausmann erfolgt ist. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Und Aussagen wie "Leider ist im Moment keine Gehaltserhöhung drin, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer eine teure Urlaubsreise gebucht hat" (ist wirklich mal vorgekommen), dürften dann auch in Zukunft erheblichen Staub aufwirbeln. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Und das war mal so eine gute Firma... |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Der AG, der heutzutage sich noch traut, solche Aussagen zu machen, darf sich wirklich nicht wundern, wenn die Belegschaft sauer wird u. auf die Barrikaden geht. |
Zitat: | ||
Das scheint mir ein allgemeines Problem von Unternehmen zu sein. Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht, daß seit ca. Mitte der 90er selbst alltägliche Produkte u. Serviceleistungen nicht mehr die Qualität wie zuvor aufweisen. Was nützen einem billigere Produkte, die kurz nach der Garantiezeit kaputt gehen u. die man dann wegschmeißen kann, da sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Auf der Arbeit ist mir das sogar schon bei teuren Druckern u. Scannern eines namhaften Herstellers aufgefallen, aber das nur am Rande. |
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