Zitat: |
Struck begründete seine wiederholte Forderung, die NPD zu verbieten, mit Erkenntnissen der Länderinnenminister, nach denen sich die rechtsextremistische Partei überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||
Wollte eigentlich Schluß machen für heute, dann aber sah ich noch dies
Welcher Kommentar drängt sich hier Zwangsläufig einem auf, 3x darf geraten werden War übrigens seine einzige Begründung! |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
An das Potsdamer Abkommen ist in o.g. Fall zu erinnern. Alles weitere ergibt sich daraus! |
Zoff hat folgendes geschrieben: |
Eine Frage an die Juristen:
Wann wird die Justiz eigentlich aus eigenem Antrieb tätig, wenn es darum geht, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten? Wird sie das überhaupt? Oder müssen sich da immer erst Leute/Parteien finden, die eine Klage einreichen? |
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: |
OK, Xamanoth, jetzt du. |
Zitat: |
§ 43
(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. |
Zoff hat folgendes geschrieben: |
Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Laienverständnis: Nicht, um eine Partei zu verbieten. Ja. |
Zitat: |
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt gemäß § 142a Abs. 1 GVG das Amt des Staatsanwalts in schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße berühren. Die innere Sicherheit betreffen politisch motivierte Delikte, insbesondere terroristische Gewalttaten. Die äußere Sicherheit wird durch Landesverrat und Spionage beeinträchtigt. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. (§ 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG). |
Zitat: |
§ 120
(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. bei Friedensverrat in den Fällen des § 80 des Strafgesetzbuches, 2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuches), 3. bei Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a des Strafgesetzbuches) sowie bei Straftaten nach § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes, nach § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes in Verbindung mit § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes oder nach § 4 Abs. 4 des Halbleiterschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes und § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes, 4. bei einem Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 102 des Strafgesetzbuches), 5. bei einer Straftat gegen Verfassungsorgane in den Fällen der §§ 105, 106 des Strafgesetzbuches, 6. bei einer Zuwiderhandlung gegen das Vereinigungsverbot des § 129a, auch in Verbindung mit 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches, 7. bei Nichtanzeige von Straftaten nach § 138 des Strafgesetzbuches, wenn die Nichtanzeige eine Straftat betrifft, die zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehört und 8. bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. |
Zoff hat folgendes geschrieben: | ||||
Hmm.. Da gibt es ja aber den Generalbundesanwalt, der unter anderem für Terrorismusbekämpfung zuständig ist. Zwischen Verfassungsfeindlichen Bestrebungen von Parteien und Terrorismus kann man sich die Grenzen ja recht fließend vorstellen. Wann wird der tätig? |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
1. Wenn Straftaten drohen. Das hat mit dem Parteiverbot eher indirekt zu tun. |
Zitat: |
2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||
Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran? |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||||||
Als Jurist und jemand mit Abi, muß man diese Frage auf Anhieb beantworten können. |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Er konnte doch auf Anhieb antworten, dass er es nicht weiss. Das schaffen meist die Wenigsten richtig anzugeben. |
Conan hat folgendes geschrieben: |
Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei? |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||
Doch! Weil daas Letzte Verfahren erst ein paar Jahre zurückliegt! Außerdem ist er Jurist! |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||||
Stimmt, daran sollte man sich erinnern. Aber nur an den Vorgang; die Verknüpfung hätte ich jetzt nicht so rasch hergestellt. Sei nicht so streng ! Sonst trau ich mich bald gar nix mehr zu posten! |
atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Hm, also wenn Du das so anführst: da würde ich doch Xamanoth gerade eine steile Karriere prognostizieren! |
atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß |
Mario Hahna hat folgendes geschrieben: |
Das war vielleicht eine Schande, angetrunken hatte ich übersehen, dass dies eine Brandstiftung darstellt |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Stimmt, das ist in der Tat eine Schande. Nüchtern kann man sowas ja grad noch durchgehen lassen angesichts der Tatsache, dass es schon nach dem Auftritt des Sandmännchen geschah, aber so.. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||||||
Als Jurist und jemand mit Abi, muß man diese Frage auf Anhieb beantworten können. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Warum? Es lässt sich in der Tat durch einen kurzen Blick ins Gesetz oder ein staatsorganisationsrechtliches Lehrbuch beantworten. Beides habe ich in Griffweite. viel wichtiger finde ich die Frage, unter welchen Bedingunten Parteien verboten werden, und ob es überhaupt sinnvoll ist, Parteien zu verbieten. Kannst Du das auch "auf Anhieb" beantworten? |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
viel wichtiger finde ich die Frage, unter welchen Bedingunten Parteien verboten werden, und ob es überhaupt sinnvoll ist, Parteien zu verbieten. Kannst Du das auch "auf Anhieb" beantworten? |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Türlich ! Es lässt sich auf Anhieb beantworten. Es ist sinnvoll, Parteien zu verbieten, wenn man in der Lage dazu ist, und wenn Die einen stören. Ist natürlich nur eine denkbare Antwort, aber mE eine der regelmäßgigst gegebenen, wen die Antworten ehrlich wären. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Zusatz: eine Partei sollte nur Verboten werden, wenn sie Gewalttätig ist, wie die NSDAP damals. |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Die NSDAP war seinerzeit nicht gewalttätig. Das waren ihre Anhängsel, nämlich SS und SA. |
Forke hat folgendes geschrieben: |
...außerdem würde vielleicht auf ein Verbot eine schöne Phase der Selbstzerfleischung ("Wir sind die Nachfolgepartei!" "Nein, Wir sind viel Nachfolgiger!" ) bei den Rechten eintreten, wie früher so oft beobachtet.
Mit Chance kommt das sogar ohne Verbot. Daumendrücken, aber nicht drauf verlassen. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||||
Moment, die NSDAP war mal kurz verboten, außerdem war die SA eine Parteiunterorganisation |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dioe NSDAP war aber nur 1923 "richtig" gewalttätig (in den Augen der Justiz) , anschließend hielt sie sich ein Jahrzenht lang zurück. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Richtig, wobei sich aber die SA nicht zurückgehalten hat. |
atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Hier mal was Sinvolles gegen das NPD Verbot:
http://www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=6871 |
Forke hat folgendes geschrieben: | ||
Ich kann da leider kein Argument gegen ein Verbot erkennen. Bin ich so doof? Das Salonfaschisten ein Problem sind, schön und gut, und das man die NPD nicht als reine Randerscheinung, sondern als Teil der Bevölkerung (so ungern man das auch sieht) sehen soll, tja auch gut. Und das die NPD sich selber langsam bankrott wirtschaftet -exzellent! Nur nutzt die NPD ihren Parteienstatus aus um mehr und mehr rechte Propagande zu etablieren. Das stärkt doch die Salonfaschisten und vergrößert die Gefahr, oder nicht? Wo ist da ein Argument gegen das Verbot? Klär mich mal einer auf, bitte. |
Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Und vor diesen Fragestellungen stehen wir heute wieder. Auch die Linken hatten ihre üblen Schlägertrupps damals. Was nun, was folgern wir daraus für heute? Ich weiss es nicht. |
Forke hat folgendes geschrieben: | ||
Ich kann da leider kein Argument gegen ein Verbot erkennen. Bin ich so doof? Das Salonfaschisten ein Problem sind, schön und gut, und das man die NPD nicht als reine Randerscheinung, sondern als Teil der Bevölkerung (so ungern man das auch sieht) sehen soll, tja auch gut. Und das die NPD sich selber langsam bankrott wirtschaftet -exzellent! Nur nutzt die NPD ihren Parteienstatus aus um mehr und mehr rechte Propagande zu etablieren. Das stärkt doch die Salonfaschisten und vergrößert die Gefahr, oder nicht? Wo ist da ein Argument gegen das Verbot? Klär mich mal einer auf, bitte. |
Forke hat folgendes geschrieben: |
Nur nutzt die NPD ihren Parteienstatus aus um mehr und mehr rechte Propagande zu etablieren. |
Semnon hat folgendes geschrieben: |
Eine Partei kann und soll verboten werden, wenn sie eine nicht verfassungskonforme Zielsetzung hat. Ich kann mich ohne drüber nachzudenken damit einverstanden erklären, dass man diesen Scheisshaufen von NPD einfach verbietet. Ich würde das im selben Atemzug beschließen, ad acta legen und vergessen. Noch vor dem Mittagessen. Gleiches gilt für etwahige KPD- und SED-derivate. |
Semnon hat folgendes geschrieben: |
Ich bin ohne Zweifel ein verhinderter Machtmensch
Ich glaube dir schlicht und ergreifend nicht, dass man das Herumdoktern der CDU an der Verfassung überhaupt als solches bezeichnen kann, geschweige denn, dass es an Extremität mit den (natürlich euphemisierten und verklausulierten) Zielen der NSdAP-nachfolgerpartei vergleichbar ist. Dann bin ich vielleicht uninformiert, aber für mich stellt sich die Sachlage derart eindeutig dar, dass ich diese Diskussionen wirklich nicht nachvollziehen kann und ein Standgericht ohne Gewissensbisse beführworten würde. Man kann es auch übertreiben mit der Diskussionsliebe. Ein Staat muss auch funktionieren. |
Semnon hat folgendes geschrieben: |
Alleinentscheidung? Hör mir doch auf, als komm. Belege doch, dass es eine Alleinentscheidung war. Das hatte eben die Unterstützung der Mehrheit in der CDU und wurde im Kabinett aufgrund der Kräfteverteilung des Parlaments so beschlossen. Die Währungsunion hat Kohl sicher nicht den Europäern aufgezwungen
Ausserdem hat der Kanzler große Freiheiten. |
Peinhart hat folgendes geschrieben: | ||
Worum geht's dir denn da? Um rechte oder um Propaganda? Wenn's um ersteres geht, kannst und musst du halt dagegen argumentieren; wenn um letzteres, müsstest du eigentlich gleich (fast) alles verbieten. Was dem einen 'Wahrheit', ist nun mal dem anderen oft genug schon 'Propaganda'. |
Forke hat folgendes geschrieben: | ||||
Um's etablieren. Wie die NPD ihren Status als anerkannte Partei nutzt, um ihre "Meinungen" als Teil des ganz normalen Betriebs darzustellen, könnte man noch akzeptieren, wenn die NPD "nur" die öffentlichen Statements ihrer Partei durchzusetzen versuchte. MMn aber verbreitet oder zumindest unterstützt die NPD mehr oder weniger offen Aufrufe zur Gewalt gegen Minderheiten und ist eben ein Sammelbecken für ALLE rechtsextremen und rechtsradikalen Gruppierungen, die JENSEITS jeder akzeptablen Auseinandersetzung politischer Natur liegen und die aktiv Leute zusammenschlagen, foltern, etc... da fehlt mir dann die Toleranz und mir ist jedes Mittel recht dem entgegenzuwirken, sogar ein Eingriff des Staates. Noch einmal: Ich weiß das ein Verbot der NPD nicht die Scheiße aus den Köpfen holt, aber soweit ich das überblicke, bringt die NPD die Scheiße in mehr Köpfe herein, als die "Szene" ohne ihren Parteistatus erreichen könnte - und das muß verhindert werden. |
Hermann hat folgendes geschrieben: | ||||||
Moin Dein erster Absatz ist schlichte Unterstellung ohne einen Hauch des Belegs,Dein zweiter eine schlichte individuelle Wertung Deinerseits.....also nichts weiter als ein linksliberales Meinungsstatement ohne jeglichen Inhalt. Eine anerkannte legitimierte Partei deckt einen Bereich des Meinungsbildes der Gesellschaft ab,auch wenn das anderen Bereichen des Parteienspektrums nicht schmecken mag(was im umgedrehten Fall ebenso sein dürfte )......was aber aufgrund der PC ein bedauerlicher Zug der "Demokraten" ist innerhalb der BRD,die nicht begreifen,das sie selbst Meinungszensur betreiben. MFG Hermann |
Hermann hat folgendes geschrieben: |
Eine anerkannte legitimierte Partei deckt einen Bereich des Meinungsbildes der Gesellschaft ab,auch wenn das anderen Bereichen des Parteienspektrums nicht schmecken mag(was im umgedrehten Fall ebenso sein dürfte )......was aber aufgrund der PC ein bedauerlicher Zug der "Demokraten" ist innerhalb der BRD,die nicht begreifen,das sie selbst Meinungszensur betreiben. |
tagesschau.de hat folgendes geschrieben: |
der NPD-Landtagsabgeordnete Stefan Köster [...] der erst im März wegen Körperverletzung verurteilt worden war, weil er auf eine am Boden liegende Frau eingetreten hatte |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||||
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Forke hat folgendes geschrieben: | ||||||
HE! Das da oben hab ich nicht geschrieben. |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||||
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Hermann hat folgendes geschrieben: |
interessant in dem Zusammenhang mit dem Tagesschau-Zitat ist die Hintergrund-Geschichte des Überfalls auf den Parteitag, der Grundlage für diesen Vorwurf/Urteil war. Habe die Sache mit Interesse verfolgt,Steinwürfe,also gezielte Körperverletzung wurde damals mittels PC negiert.
Aber gut,innerhalb eines PC-korrekten Forums würde ich eine objektive Beurteilung nicht erwarten. Zu finden sind die Bilddokumente zu dem Vorfall aber allemal in den Archiven des ARD. Sie bedienne ansonsten nichts, distanzieren sich von jedweder Ausschreitung( wie ebenso,SPD,Die Linke und Jusos auch :wink: ) und individuelles Fehlverhalten gibt es quer durch die Parteien,selbst ein SPDler wurde letztens in Rostock mit einer Gaspistole angetroffen. MFG Hermann |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Du bist doch hier gesperrt, Badner. |
Hermann hat folgendes geschrieben: | ||||||
Moin interessant in dem Zusammenhang mit dem Tagesschau-Zitat ist die Hintergrund-Geschichte des Überfalls auf den Parteitag, der Grundlage für diesen Vorwurf/Urteil war. Habe die Sache mit Interesse verfolgt,Steinwürfe,also gezielte Körperverletzung wurde damals mittels PC negiert. Aber gut,innerhalb eines PC-korrekten Forums würde ich eine objektive Beurteilung nicht erwarten. Zu finden sind die Bilddokumente zu dem Vorfall aber allemal in den Archiven des ARD. Sie bedienne ansonsten nichts, distanzieren sich von jedweder Ausschreitung( wie ebenso,SPD,Die Linke und Jusos auch ) und individuelles Fehlverhalten gibt es quer durch die Parteien,selbst ein SPDler wurde letztens in Rostock mit einer Gaspistole angetroffen. MFG Hermann |
Forke hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Soso. "Leider" ist das Treten eines am Boden liegenden Menschen immer etwas anderes als das angetroffen werden mit einer Gaspistole. Und was hat ein NPD-Parteitag, bei der die NPD das Opfer ungerechtfertigter Gewalt gewesen sein soll(und ich schreibe das so, weil ich nur eine verwaschene Erinnerung daran habe, und offensichtlich auch zu faul bin, diese Bilddokumente in den Archiven des ARD zu suchen), mit der aktiven Gewaltausübung durch Teile der NPD, zumindest geduldet von der Mehrheit innerhalb der Partei, mit einem Parteienverbot aus eben jenen Gründen zu tun? Nix. Jedenfalls nix was das Parteienverbot angeht, das andere allerdings hat was mit dem Grundsatz zu tun: Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus! und die Gegner der NPD sind offenbar nicht so wahllos wie die oben bereits erwähnte Teilmenge der NPD... und damit möchte ich nicht die Dummheit dieser Tat relativieren, nur die Perspektive etwas zurechtrücken. |
Zitat: |
Ganz anders dagegen die Schwerpunkte des EGMR: Er setzt laut Wissenschaftlichem Dienst vor allem auf die Frage nach der "Verhältnismäßigkeit" von Parteienverboten. Wesentlich ist dabei laut einem EGMR-Urteil von 2003, ob eine Partei eine konkrete Bedrohung für den Staat darstellt und ihr Verbot ein "dringendes gesellschaftliche Bedürfnis" ist.
Die Beantwortung dieser Frage hat sich nach einem EGMR-Urteil von 2003 zum Verbot der türkischen islamistischen Wohlfahrtspartei (RP) an der realen unmittelbaren Gefahr zu messen und nicht an abstrakten Präventionsprüfungen: Die islamistische RP, die vor ihrem Verbot mit 67 Prozent der Wählerstimmen rechnen konnte, hatte laut EGMR "eine echte Chance, die politische Macht zu ergreifen" und danach die Grundsätze der türkischen Demokratie abzuschaffen. Deshalb durfte sie verboten werden. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: |
Zeit, die KPD wieder zu erlauben |
Bravopunk hat folgendes geschrieben: | ||
Stimmt. Die ist in der politischen Landschaft genauso irrelevant. Hat auch keine Chancen auf absehbare Zeit die Macht zu übernehmen. Irgendwie komisch diese Begründung der Nichtverbietung. Ich dachte immer, dass Verfassungsfeindlichkeit für ein Verbot ausreichend wäre. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz. Im Übrigen setzt sich das BverfG nachdem was ich über die aktuelle Entscheidung gelesen habe, hierin ausdrücklich mit dem KPD-Verbot auseinander. |
Bravopunk hat folgendes geschrieben: | ||||||
Gut. Gut. Aber ich bitte dich. Würde ich mir das Geschwätz ersparen, würde ich ja andere der Chance berauben sich nützlich zu fühlen. Außerdem machte es mir gerade Freude ADs Ansatz mit etwas Geschwätz zu unterfüttern. Ganz nebenbei, dass ich wirklich dachte, Dinge würden sich anders verhalten. Ich denk halt immer so Dinge... |
Zitat: |
Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können.
https://de.wikipedia.org/wiki/KPD-Verbot |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Hast Du die 1010 Rn. des Urteils bereits gelesen, Skeptiker? Ich werde das leider erst am Wochenende schaffen. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
So was lese ich doch nicht. Die roten Roben kann man angesichts eines solchen Urteils ohnehin nicht für voll nehmen. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
Das kannst du beurteilen, ohne die urteilsgründe und den Sachbericht zu kennen? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wie es allenthalben in den Nachrichten mitgeteilt wird, find ich es jedenfalls Bullshitt. "Weil sie zu unbedeutend sind" find ich die möglichst schlechteste Begründung. Den Dieb verfolgen wir nicht; der klaut nur 10-Euro-Scheine. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ähhhh. Da hat niemand was geklaut, weder 10 Euro noch 10 Cent. Es geht weder um klar definierbare Verbrechen noch Vergehen. Hier geht es um eine unschöne politische Einstellung, mithin um Meinungs- und Koalitionsfreiheit und das Recht bei der politischen Willensbildung mitzumischen, also um maßgebliche Grundrechte. Die Gefährdung, die die für diesen Staat darstellen, ist die einzige Begründung, die zählt - wenn Du nicht einen ganz anderen Staat haben willst. Dann aber solltest Du besser bei der NPD eintreten. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Sorry, aber die Begründung: "weil sie zu unbedeutend sind" ist käse. Darum gehts mir. |
Zitat: |
Hohe Hürden für ein Verbot
Das Grundgesetz macht es ganz bewusst sehr schwierig, eine politische Partei zu verbieten. Aus Sicht der Verfassung sind Parteien für die deutsche Demokratie und den demokratischen Prozess sehr wichtig. Sie werden deshalb privilegiert und besonders geschützt. Ein Verbot, das gravierende juristische und finanzielle Folgen hat, kann verfassungsrechtlich nur die absolute Ausnahme sein. Parteiverbote dürfen kein Mittel sein, um politische Gegner mundtot zu machen. Die hohen Hürden für ein Parteienverbot sind nicht zuletzt eine Reaktion auf die Erfahrungen der Nazizeit, in der missliebige Parteien vom Regime einfach verboten und aufgelöst wurden. Das ist nicht nur die Rechtslage in Deutschland. Auch die europäische Menschenrechtskonvention schützt politische Parteien sehr weitgehend. In einem Präzedenzfall hat sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2003 ebenfalls mit der Frage befasst, wann eine politische Partei verboten werden darf. Er hat betont, dass ein Parteiverbot nur ausnahmsweise in besonders schwerwiegenden Fällen denkbar ist. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Partei eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie bedeutet. Nur dann darf sie verboten und aufgelöst werden. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
https://www.heise.de/tp/features/Staatlich-gepruefter-Rechtsextremismus-3599442.html |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Ich sehe da keinen Grund zum Zähneknirschen. Wenn es eine aktuelle Gefahr für die Demokratie gibt, dann geht sie von der AfD, bzw. vom rechtsnationalen Flügel der AfD aus. Das Urteil hat eine Grundlage dafür geliefert, wann eine Partei verboten werden kann, wenn sie politischen Einfluss gewinnt. Das könnte für die AfD zum Verhängnis werden, wenn sie weiterhin am rechten Rand auf Stimmenfang geht. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Ich mag die AFD nicht. Aber siehst du selbst beim rechtesten Flügel hinreiche Belege für eine "aggressiv kämpferische" Haltung gegenüber der Verfassung? Erforerlich ist dies gegenüber dem System der Verfassung im Ganzen, nicht gegenüber einzelnen Bestimmungen. Grenzschußanlagen oder Merkel vor Gericht stellen oder eine Art neues Dreiklassenwahlrecht genügen hierfür keinesfalls. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Am rechten Rand der AfD gibt es genug Schnittmengen mit der NPD - auch personale. Und wenn jemand Menschen an der Grenze erschiessen oder die Kanzlerin wegen politischer Entscheidungen, die er nicht teilt, in den Knast stecken will, dann berührt das nicht nur einzelne Bestimmungen der Verfassung. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist zwar richtig, aber partielle Differenzen zu unserer Verfassung haben auch Politiker anderer Parteien, je nach Rechtsauffassung sogar eine ganze Menge (nur als ein im fgh relativ unumstrittenes Beispiel: Denk an das "Beschneidungsgesetz"), und die machen damit sogar Gesetze. Aus derart abstrusen Rechtsauffassungen wie die, in die sich Storchens Trixie da verrannt hat, kannst Du noch keine Gefährdung für den Staat schnitzen, Bei Trixie schon deshalb nicht, weil sie ja meint, dass das durch die Verfassung und das Recht gedeckt sei - schon von da her zeigt sie keinen Umsturzwillen. Du wirst auch die CSU und die CDU nicht loswerden, nur weil sich ab und an mal wieder jemand für die Todesstrafe stark macht. Wünsche, die Verfassung an bestimmten Teilen ein bisschen zu ändern, sind etwas Normales in der Politik und kein Alleinstellungsmerkmal von NPD oder AfD. |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
...
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass Du da in meinen Beitrag etwas hinein liest, was gar nicht drin steht. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Worauf ich rauswill, ist, dass die AfD zwar in der Lage ist, noch ganz andere Gefühle in uns zu wecken, sich aber im Prinzip gar nicht so sehr von etwa der CSU unterscheidet. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Der Bürgermeister meiner Stadt ist ein importierter CSU-Politiker. Der war noch vor Merkel ein Fürsprecher der Willkommenskultur. Fiel mir gerade so ein. Aber egal... natürlich gibt es Schnittmengen zwischen der CSU und der AfD. Aber während die CSU eine etablierte Partei mit einem recht klaren bürgerlich-konservativen Profil ist, kann man noch gar nicht sagen, wo die AfD hinsteuert. Von einer bundesweiten Alternative zur CSU rechts von der CDU bis zum Sammelbecken für Ex-NPDler ist da noch alles drin. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Muß man dann wohl akzeptieren. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Habe mich nur oberflächlich über das Urteil informiert.
Das Bundesverfassungsgericht wertet nicht so sehr die Verbotswürdigkeit der Ziele der NPD. Die könnte sogar gegeben sein. Aber es sagt, daß die NPD aufgrund ihrer geringen Wirkung keine Gefahr darstellt. Ferner, falls ich es richtig verstanden habe, weist es den Weg über das Parteienfinanzierungsgesetz. Der Gesetzgeber könne nach einer Möglichkeit suchen, die Alimentierung der Parteien zu differenzieren. Das gefällt mir eigentlich nicht in dieser Kombination. Öffnet das doch den Weg zum Missbrauch in der politischen Auseinandersetzung. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Ein Verbot der Polener Regierungspartei würde der EGMR ebenso kippen wie ein NPD-Verbot. Und das ist gut so.
Die Entscheidung zeigt übrigens, dass die hohen herren in Karlsruhe verstanden haben, dass über ihnen nicht nur der Himmel ist - was surreal ist, da ja gerade die Rechtsextremen die Abgabe von Souveränität an Europa geißeln. Ich finde enttäuschend, dass die Zentralen Wertmaßstäbe des Urteils sehr knapp und vergleichsweise oberflächich abgehandelt werden (ca. Rn. 605 ff.). Aber mit Peter Richter würde ich gerne mal ein Bier trinken gehen. |
Code: |
https://www.facebook.com/udovoigt.npd/photos/pcb.1223967107658144/1223966860991502/?type=3&theater |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
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