Zitat: |
Für einen beispiellosen Eklat hat die US-Sängerin Lauryn Hill beim traditionellen Weihnachtskonzert für Papst Johannes Paul II. gesorgt. (...)Zudem attackierte die farbige Ex-Leadsängerin der Fugees («Killing Me Softly With His Song») die Kirche wegen der Fälle von Kindesmissbrauch durch Priester in den USA. «Es gibt keine annehmbare Erklärung, um die Kirche zu verteidigen», sagte sie. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Hier lesen |
Yahoo hat folgendes geschrieben: |
Yahoo! Nachrichten - Seite nicht gefunden |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Hier lesen
Auszug:
Das gönne ich dem Papst. (jetzt müsste der link klappen) |
Lauryn Hill hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube an keinen Vertreter Gottes auf Erden, nur an Gott. Ich bin hier, um euch zu sagen: bereut, bereut, bereut |
Zitat: |
Ich glaube an keinen Vertreter Gottes auf Erden, nur an Gott. Ich bin hier, um euch zu sagen: bereut, bereut, bereut |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Ihre Intention bei der Papstkritik ist sicher nicht identisch mit der eines Freigeistes.
Aber die Wirkung eines solchen Auftrittes ist dennoch etwas höher zu bewerten, als wenn in China ein Sack Reis umfällt. |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: |
Natürlich ist die Pädophilie - insbesondere dann, wenn sie auch von Priestern geübt wird - verwerflich und ein schweres sittliches und strafrechtlich relevantes Vergehen. |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: |
Was mich nur wundert ist, daß die Pädophilie, so wie sie auch in den Familien geschieht (Beispiele in Deutschland gibt es zur Genüge), nur selten thematisiert wird. |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: |
Ich will hier gar nicht das Phänomen der Pädophilie verharmlosen. Pädophilie ist abartig und muß m.E. streng und ohne Ansehen der Personen strafrechtlich geahndet werden. |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: |
Ich will hier gar nicht das Phänomen der Pädophilie verharmlosen. Pädophilie ist abartig und muß m.E. streng und ohne Ansehen der Personen strafrechtlich geahndet werden. c.e.s. |
Zitat: |
I. Zuständigkeit
1. Der Diözesanbischof beauftragt eine Person, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger prüft. Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden. (...) |
Zitat: |
I. Kirchliche Voruntersuchung
5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. (...)Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. |
Zitat: |
6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst. |
Zitat: |
In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht (vgl. I, 1). |
Zitat: |
Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher. |
Zitat: |
Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher. |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: |
Noseman, ich bin keinesfalls ein Katholik, der kriminelle Machenschaften billigt |
Zitat: |
Wo? Hier im Geisterhaus?
Verfolgst du die diversen Streitthreads mit caballito nicht? |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: |
Ist sexueller Mißbrauch von Kindern innerhalb einer Familie nicht auch ein Indiz für Pädophilie? - Warum sollte man unterscheiden? |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: | ||
Sokrateer schrieb:
Ich verfolge nicht alles im FGH. Kannst du einen Link setzen, wo der Streitthread stattfindet? |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: |
Weitere Frage zu deinem Post: Ist sexueller Mißbrauch von Kindern innerhalb einer Familie nicht auch ein Indiz für Pädophilie? - Warum sollte man unterscheiden? |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Der hier ist gerade wieder wegen einem skandalösen Freispruch des OLG München aktuell geworden. (Ab Seite 4)
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=1579&postdays=0&postorder=asc&start=90 |
Zitat: |
Aus dem Bundesgericht
Keine Diskriminierung des katholischen Klerus Aktion gegen pädophile Priester fel. Lausanne, 12. Dezember Es liegt keine strafbare Diskriminierung vor, wenn jemand öffentlich behauptet, unter den katholischen Priestern gebe es überdurchschnittlich viel Pädophile und die Zahl der deswegen Verurteilten sei nur die Spitze eines Eisbergs. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.nzz.ch/2003/12/13/il/page-article9AGB0.html |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.nzz.ch/2003/12/13/il/page-article9AGB0.html |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn ich mal wieder die einseitige Betrachtungsweise hier sehe, dann wird mir ganz anders.
Wenn diese "Dame" schreibt:
dann stelle ich mir natürlich einige Fragen. Will sie eine große publicity erreichen? |
Zitat: |
An den Papst muß man nicht glauben, sondern nur an die "heilige, katholische Kirche". |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Mach einfach das ) am Ende weg. Oder hier nochmal ohne das ) hinter dem .htm:
http://www.katholik.com/missbrauch.htm |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: |
Was soll an den Leitlinien denn so schlimm sein?
Sie regeln doch das innerkirchliche Vorgehen gegenüber Priester, die der Pädophilie verdächtig sind. Davon unbenommen ist jedoch die strafrechtliche Verfolgung, die doch offensichtlich parallel stattfindet, wenn Anzeigen durch die Opfer erstattet worden sind. |
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben: |
Was soll an den Leitlinien denn so schlimm sein?
Sie regeln doch das innerkirchliche Vorgehen gegenüber Priester, die der Pädophilie verdächtig sind. Davon unbenommen ist jedoch die strafrechtliche Verfolgung, die doch offensichtlich parallel stattfindet, wenn Anzeigen durch die Opfer erstattet worden sind. |
Zitat: |
7. In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht (vgl. I, 1).
In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten - falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist - zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert. Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der vom Bischof Beauftragte (vgl. Leitlinie I, 1). Wenn die Staatsanwaltschaft bereits aufgrund einer Anzeige recherchiert, wird mit ihr Verbindung aufgenommen. |
ric hat folgendes geschrieben: |
Stell Dir mal vor, was das bedeuten würde, wenn jede Institution so handeln würde. |
ric hat folgendes geschrieben: |
@frajo
Wenn Du mir jetzt sagst, was GBA und CN bedeutet, verstehe ich Dich vielleicht sogar. |
Blaubär hat folgendes geschrieben: | ||
Ich rate mal: GBA = Generalbundesanwalt? |
ric hat folgendes geschrieben: |
Was maßt sich die K. Kirche da eigentlich an? Sie hat keinerlei judikative Rechte in diesem Staat und macht trotzdem eine "Voruntersuchung" bevor sie gegebenfalls das Gespräch mit dem Staatsanwalt sucht, wenn es ihr in den Kram paßt?
Stell Dir mal vor, was das bedeuten würde, wenn jede Institution so handeln würde. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Aha und du zeigst jeden sofort an beim leisesten Verdacht, oder überlegst du dir das auch erst genauer? |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Hätte ich einen begründeten Verdacht, aber dennoch Zweifel, dann würde ich meine Verdachtsgründe den zuständigen Behörden melden, jawohl. Nämlich zunächst dem Jugendamt. Und hätte ich weniger Zweifel, dann ginge ich direkt zur Polizei. Und auf jeden Fall würde ich die Eltern informieren. (Es sei denn natürlich, dass es genau diese sind, die ich des sexuellen Mißbrauchs verdächtige). |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||
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Zitat: |
5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.
Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von seinem Dienstort entfernt halten muss. Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden. 6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst. Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela) vom 30.4.2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluss der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||||
Was würdest du z.B. unter einem Verdacht verstehen? |
Zitat: |
Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist schwer zu sagen. Der Apparat der Leitlinien beginnt aber erst hier:
Darin steckt ja schon, dass es sich nicht bloss um einen "leisen" verdacht handelt, sondern umm Kennntis von sexuellem Mißbrauch . Wie gesagt, Jugendamt und Eltern würde ich weit eher informieren, und spätestens wenn ich "Kenntnis" hätte, würde ich Anzeige erstatten. Du etwa nicht? |
ric hat folgendes geschrieben: |
Außerdem wird auch nach Ende des Verfahrens, wenn der Verdacht sich bestätigt hat, nicht angezeigt, sondern zu einer Selbstanzeige geraten (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus). |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||||||
Schon, aber inwiefern widerspricht die Leitlinie dem? Schließlich steht da nichts davon, dass die Staatsanwaltschaft nicht informiert werden darf. Nur, dass der Zuständige in der Kirchenbürokratie auch verständigt werden soll. Schließlich müssen die Bürokraten ja entscheiden, aber der mutmaßliche Täter supsendiert werden soll usw. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn die Selbstanzeige nicht erfolgt, wird trotzdem die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Es macht durchaus in vielen Fällen Sinn und ist auch höflich jemanden bescheid zu geben, bevor man ihn verklagt, oder anzeigt. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Wenn die Selbstanzeige nicht erfolgt, wird trotzdem die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Es macht durchaus in vielen Fällen Sinn und ist auch höflich jemanden bescheid zu geben, bevor man ihn verklagt, oder anzeigt. |
ric hat folgendes geschrieben: | ||
Siehe Punkt 7. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Der Umgang der katholischen Kirche mit ihren Sexualstraftätern im Priesteramt ist Beihilfe und Tatverschleierung. die ganzen richtlinien sind bewußt auf Verschleierung hin aufgebaut. Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||
...Ich sehe aber trotzdem nicht wie das Nosemans Behauptung bestätigen würde:
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ric hat folgendes geschrieben: | ||||
zu 2). In diesem Punkt unterscheidet sich die K.K. in nichts von anderen Institutionen, die versuchen sich durch interne Regeln und Absprachen dem Zugriff des Staates zu entziehen. Ob man sie deswegen verbrecherisch nennen kann? Da gibt es schon heftigeres, was die K.K. verbrochen hat und verbricht. |
ric hat folgendes geschrieben: |
Da gibt es schon heftigeres, was die K.K. verbrochen hat und verbricht. |
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