Lauryn Hill redet Klartext auf Konzert für den Papst
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Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft

#1: Lauryn Hill redet Klartext auf Konzert für den Papst Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 11:14
    —
Hier lesen

Auszug:
Zitat:
Für einen beispiellosen Eklat hat die US-Sängerin Lauryn Hill beim traditionellen Weihnachtskonzert für Papst Johannes Paul II. gesorgt. (...)Zudem attackierte die farbige Ex-Leadsängerin der Fugees («Killing Me Softly With His Song») die Kirche wegen der Fälle von Kindesmissbrauch durch Priester in den USA. «Es gibt keine annehmbare Erklärung, um die Kirche zu verteidigen», sagte sie.


Das gönne ich dem Papst.

(jetzt müsste der link klappen)


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 15.12.2003, 11:24, insgesamt 2-mal bearbeitet

#2:  Autor: ric BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 11:15
    —
Leider funktioniert der Link nicht. Traurig

#3: Re: Lauryn Hill redet Klartext auf Konzert für den Papst Autor: Heike N.Wohnort: Bottrop BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 11:17
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hier lesen


Yahoo hat folgendes geschrieben:
Yahoo! Nachrichten - Seite nicht gefunden

#4:  Autor: ric BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 11:18
    —
http://www.sueddeutschezeitung.de/kultur/ticker/iptc-bdt-20031214-202-dpa_5301362/
Die SZ hat es aber auch. zwinkern

#5:  Autor: SpockWohnort: Herbipolis BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 12:20
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Sehr mutig. Hoffentlich ergeht es ihr jetzt nicht wie Sinead O'Connor

#6: Re: Lauryn Hill redet Klartext auf Konzert für den Papst Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 12:40
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hier lesen

Auszug:
Zitat:
Für einen beispiellosen Eklat hat die US-Sängerin Lauryn Hill beim traditionellen Weihnachtskonzert für Papst Johannes Paul II. gesorgt. (...)Zudem attackierte die farbige Ex-Leadsängerin der Fugees («Killing Me Softly With His Song») die Kirche wegen der Fälle von Kindesmissbrauch durch Priester in den USA. «Es gibt keine annehmbare Erklärung, um die Kirche zu verteidigen», sagte sie.


Das gönne ich dem Papst.

(jetzt müsste der link klappen)


Wieso Klartext?
Lauryn Hill hat folgendes geschrieben:
Ich glaube an keinen Vertreter Gottes auf Erden, nur an Gott. Ich bin hier, um euch zu sagen: bereut, bereut, bereut

Sieht mir eher nach Zank zwischen Christen aus. Sie ist vermutlich keine Katholikin. US-Katholiken sind hauptsächlich Einwanderer aus Italien, Polen, Lateinamerika und Irland.

Eine vermutliche Protestantin opponiert also gegen die KK. Und in China ist ein Reissack umgefallen.... *schnarch*

#7:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 12:47
    —
Ihre Intention bei der Papstkritik ist sicher nicht identisch mit der eines Freigeistes.

Aber die Wirkung eines solchen Auftrittes ist dennoch etwas höher zu bewerten, als wenn in China ein Sack Reis umfällt.

#8:  Autor: defensor_fidei BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 12:50
    —
Wenn ich mal wieder die einseitige Betrachtungsweise hier sehe, dann wird mir ganz anders.

Wenn diese "Dame" schreibt:

Zitat:
Ich glaube an keinen Vertreter Gottes auf Erden, nur an Gott. Ich bin hier, um euch zu sagen: bereut, bereut, bereut


dann stelle ich mir natürlich einige Fragen. Will sie eine große publicity erreichen? Ist sie eine Prophetin, wie der "Rufer in der Wüste"? Natürlich ist es Schwachsinn, was sie sagt: Glauben kann man eh nur an Gott. An den Papst muß man nicht glauben, sondern nur an die "heilige, katholische Kirche". - Aber leider kenne ich diese Dame nicht, um mir ein Bild von ihr zu verschaffen. Vielleicht kann mich mal jemand hier über diese Dame informieren.


Natürlich ist die Pädophilie - insbesondere dann, wenn sie auch von Priestern geübt wird - verwerflich und ein schweres sittliches und strafrechtlich relevantes Vergehen. Was mich nur wundert ist, daß die Pädophilie, so wie sie auch in den Familien geschieht (Beispiele in Deutschland gibt es zur Genüge), nur selten thematisiert wird.

Ich will hier gar nicht das Phänomen der Pädophilie verharmlosen. Pädophilie ist abartig und muß m.E. streng und ohne Ansehen der Personen strafrechtlich geahndet werden.

c.e.s.

#9:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 12:59
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ihre Intention bei der Papstkritik ist sicher nicht identisch mit der eines Freigeistes.

Aber die Wirkung eines solchen Auftrittes ist dennoch etwas höher zu bewerten, als wenn in China ein Sack Reis umfällt.

Finde ich nicht. Nur dadurch, dass es halt Lauryn Hill war, interessiert das halt viele Jugendliche, bzw. Fans von ihr. Aber ansonsten hat sie nichts anderes gefordert, als das die KK evangelisch werden soll.

#10:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 13:05
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cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:
Natürlich ist die Pädophilie - insbesondere dann, wenn sie auch von Priestern geübt wird - verwerflich und ein schweres sittliches und strafrechtlich relevantes Vergehen.

Dazu muss man sagen, dass in den USA die KK bei weitem nicht die einzige ist, die ein Problem mit Kindesmißbrauch hat. Z.t. nutzen die anderen Kirchen die Stigamatisierung "KK=Kindesmißbrauch" aus um mehr Mitglieder zu gewinnen. Mit den Augen rollen

cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:
Was mich nur wundert ist, daß die Pädophilie, so wie sie auch in den Familien geschieht (Beispiele in Deutschland gibt es zur Genüge), nur selten thematisiert wird.

Wo? Hier im Geisterhaus?
Lachen Verfolgst du die diversen Streitthreads mit caballito nicht?

cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:
Ich will hier gar nicht das Phänomen der Pädophilie verharmlosen. Pädophilie ist abartig und muß m.E. streng und ohne Ansehen der Personen strafrechtlich geahndet werden.

Ich nehme mal an du meinst Kindesmißbrauch und nicht Pädophilie?

#11:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 13:11
    —
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:

Ich will hier gar nicht das Phänomen der Pädophilie verharmlosen. Pädophilie ist abartig und muß m.E. streng und ohne Ansehen der Personen strafrechtlich geahndet werden.

c.e.s.


Dazu wäre nötig, dass erst einmal eine Verfolgung geschähe, bevor eine Ahndung passieren kann. Normalerweise müßte dies so ablaufen: Ein kirchenmann erhält wind davon, dass möglicherwise ein sexueller mibrauch seitens eines Klerikers vorleigt. Er wendet sich an die zuständigen staatlichen Bejörden, die dann ermitteln.

Was macht aber die katholische Kirche?

Zitat:
I. Zuständigkeit
1. Der Diözesanbischof beauftragt eine Person, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger prüft.

Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden. (...)


Der Dienstherr des Beschuldigten beauftragt erstmal jemand mit einer (vorab-)Vorabuntersuchung. Wenn die zeigt, dass Verdachtsmomente vorliegen,dann unterichtet sie immer noch nicht die zuständigen Behörden, sondern dann kommt eine

Zitat:
I. Kirchliche Voruntersuchung

5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. (...)Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt.


Auch hier wird wieder der Bock zum Gärtner gemacht. aber was soll`s jetzt sollte doch mal langsam die polizei oder der Staatsanwalt informiert werden..Pustekuchen!

Zitat:
6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst.


Wenn also zwei mal untersucht wurde- Wochen, Monate später, dann wird erst mal der Oberhirte in Spiel gebracht.

Aber der informiert doch dann, wenn sich weiterhin der Verdacht aud sexuellem Mißbrauch erhärtet, zweifelsfrei fststeht, ka erwiesen ist, endlich...

Zitat:
In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht (vgl. I, 1).


nö, also immer noch nicht. Dann wird dem täter geraten, sich selbst anzuzeigen. Evtl. sucht man das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft.

Geht`s noch? Pillepalle

Ein weiteres Eingehen auf die Richtlinien der katholischen Kirche zum sexuellen Mißbrauch (siehe http://www.katholik.com/missbrauch.htm) erspare kich uns.

Der Umgang der katholischen Kirche mit ihren Sexualstraftätern im Priesteramt ist Beihilfe und Tatverschleierung. die ganzen richtlinien sind bewußt auf Verschleierung hin aufgebaut.

Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher.

Böse

#12:  Autor: defensor_fidei BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 13:37
    —
@ Noseman

Ich gebe zu, daß es besondere Probleme gibt, weil die betroffenen und in den Verdacht der Pädophilie geratenen Priester in einem besonderen Anstellungsverhältnis stehen. Das mindert aber dann keinesfalls die Schuld der Pädophilen. Es ist halt so wie im Beamtenrecht der ganz gewöhnlichen Staatsbeamten: Es wird zunächst ein Ermittlungsverfahren gemäß der (Bundes-)Disziplinarordnung geführt. Erst nach diesem Disziplinarverfahren werden weitere Schritte möglich (ich kann mich auch irren, aber ich schreib' erst mal so).

Zitat:
Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher.


Noseman, ich bin keinesfalls ein Katholik, der kriminelle Machenschaften billigt, auch dann nicht, wenn es um die Pädophilie geht. Pädophilie ist ein Verbrechen gegen die Kinder und muß natürlich verfolgt werden. - Ich hoffe aber dennoch darauf, daß die deutschen Diözesen (und allein diese sind für Pädophilie-Verdachtsmomente zuständig) mutig gegen das Verbrechen der Pädophilie einschreiten.

Ob ich ein "mieser Verbrecher" bin, ... bedenke mal dein Urteil über meine Person.

#13:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 13:44
    —
Zitat:
Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher.


cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:

Noseman, ich bin keinesfalls ein Katholik, der kriminelle Machenschaften billigt


Billigst Du diese Leitlinien - Ja oder Nein?

#14:  Autor: defensor_fidei BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 13:45
    —
Sokrateer schrieb:

Zitat:
Wo? Hier im Geisterhaus?
Verfolgst du die diversen Streitthreads mit caballito nicht?


Ich verfolge nicht alles im FGH. Kannst du einen Link setzen, wo der Streitthread stattfindet?

Weitere Frage zu deinem Post:

Ist sexueller Mißbrauch von Kindern innerhalb einer Familie nicht auch ein Indiz für Pädophilie? - Warum sollte man unterscheiden?

#15:  Autor: defensor_fidei BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 13:56
    —
Der von dir, lieber noseman, angegebene Link funktioniert wohl nicht.

Wo finde ich die Leitlinien?

c.e.s.

#16:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 13:58
    —
Mach einfach das ) am Ende weg. Oder hier nochmal ohne das ) hinter dem .htm:

http://www.katholik.com/missbrauch.htm

#17:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 14:07
    —
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:
Ist sexueller Mißbrauch von Kindern innerhalb einer Familie nicht auch ein Indiz für Pädophilie? - Warum sollte man unterscheiden?


Du solltest lernen, zwischen einer bestimmten sexuellen Orientierung und moeglichen Formen, diese auszuleben, grundsaetzlich zu unterscheiden. Und bei der Beurteilung der Ausuebung einer Neigung ist weiter zu unterscheiden, ob die Handlungen konsensell oder nichtkonsensuell sind. Dann erst geht es darum, ob auch konsensuelle Handlungen einen Schaden verursachen und ob dieser nachgewiesen werden musz, oder schlicht rechtsdogmatisch als gegeben angesehen wird. Darueber kann man durchaus streiten.

Bei den incriminierten Handlungen einiger Priester geht es jedoch ganz eindeutig um nichtkonsensuelle Handlungen eines religioes-sexuell verkrueppelten Maennerbundes - unter Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung in einem autoritaeren System - ueber lange Zeit von der Hierarchie systematisch gedeckt, vertuscht und strafvereitelt. Den Papst hat - nach erheblichem oeffentlichen Druck - daran nur der Imageschaden und die Metaphysik interessiert: "Verletzung des Weihesakramentes".

#18:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 14:10
    —
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:
Sokrateer schrieb:

Zitat:
Wo? Hier im Geisterhaus?
Verfolgst du die diversen Streitthreads mit caballito nicht?


Ich verfolge nicht alles im FGH. Kannst du einen Link setzen, wo der Streitthread stattfindet?

Der hier ist gerade wieder wegen einem skandalösen Freispruch des OLG München aktuell geworden. (Ab Seite 4)
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=1579&postdays=0&postorder=asc&start=90

caballito hat u.A. mal gemeint, dass es kein Mißbrauch ist, wenn Kinder (<14) Sex mit fremden Erwachsenen haben um von ihnen elterliche Wärme zu bekommen. Mit den Augen rollen

cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:

Weitere Frage zu deinem Post:

Ist sexueller Mißbrauch von Kindern innerhalb einer Familie nicht auch ein Indiz für Pädophilie? - Warum sollte man unterscheiden?

Ja, aber der Umkehrschluß gilt nicht. Pädophilie an sich ist nicht strafbar, sondern ist eine sexuelle Neigung. Ob die angeboren, oder erlernt ist, ist wie bei der Homosexualität eine Streitfrage. Das ausleben ist jedoch verboten.

#19:  Autor: BlaubärWohnort: Mainufer BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 14:25
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Der hier ist gerade wieder wegen einem skandalösen Freispruch des OLG München aktuell geworden. (Ab Seite 4)
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=1579&postdays=0&postorder=asc&start=90

Ist zwar hier OT, aber dennoch:
Bei aller Frag- und Diskussionswürdigkeit dieser Geschichte sollte man korrekt bleiben. Es handelt sich nicht um einen Freispruch, sondern der Mann ist vorläufig, d.h. bis zur Berufungsverhandlung, auf freien Fuß gesetzt worden.

#20:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 17:37
    —
Zitat:
Aus dem Bundesgericht
Keine Diskriminierung des katholischen Klerus
Aktion gegen pädophile Priester

fel. Lausanne, 12. Dezember

Es liegt keine strafbare Diskriminierung vor, wenn jemand öffentlich behauptet, unter den katholischen Priestern gebe es überdurchschnittlich viel Pädophile und die Zahl der deswegen Verurteilten sei nur die Spitze eines Eisbergs.


http://www.nzz.ch/2003/12/13/il/page-article9AGB0.html

#21:  Autor: narziss BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 17:41
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Aus dem Bundesgericht
Keine Diskriminierung des katholischen Klerus
Aktion gegen pädophile Priester

fel. Lausanne, 12. Dezember

Es liegt keine strafbare Diskriminierung vor, wenn jemand öffentlich behauptet, unter den katholischen Priestern gebe es überdurchschnittlich viel Pädophile und die Zahl der deswegen Verurteilten sei nur die Spitze eines Eisbergs.


http://www.nzz.ch/2003/12/13/il/page-article9AGB0.html


Aber das muss ja nicht als Präzedenzfall gelten wenn es nur in der Schweiz so behandelt wurde. Es gibt bestimmt irgendwo gegenteilige Urteile.

#22:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 17:46
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Aus dem Bundesgericht
Keine Diskriminierung des katholischen Klerus
Aktion gegen pädophile Priester

fel. Lausanne, 12. Dezember

Es liegt keine strafbare Diskriminierung vor, wenn jemand öffentlich behauptet, unter den katholischen Priestern gebe es überdurchschnittlich viel Pädophile und die Zahl der deswegen Verurteilten sei nur die Spitze eines Eisbergs.


http://www.nzz.ch/2003/12/13/il/page-article9AGB0.html


Das war zwar ein Schweizer Gericht und kein hiesiges, aber somit duerfte auch einem CES klar sein, dasz der hier veroeffentlichte Text des Betreibers des FGHs, rechtlich einwandfrei ist.

#23:  Autor: frajo BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 19:56
    —
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mal wieder die einseitige Betrachtungsweise hier sehe, dann wird mir ganz anders.

Wenn diese "Dame" schreibt:

Zitat:
Ich glaube an keinen Vertreter Gottes auf Erden, nur an Gott. Ich bin hier, um euch zu sagen: bereut, bereut, bereut


dann stelle ich mir natürlich einige Fragen. Will sie eine große publicity erreichen?

klar. das gehört zum job.

Zitat:
An den Papst muß man nicht glauben, sondern nur an die "heilige, katholische Kirche".

wer ist unter "man" zu verstehen?

#24:  Autor: WoiciWohnort: Em Schwobaländle BeitragVerfasst am: 15.12.2003, 23:59
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Mach einfach das ) am Ende weg. Oder hier nochmal ohne das ) hinter dem .htm:

http://www.katholik.com/missbrauch.htm


ob incognito summsum noch auf Deine Frage antworten wird?
Fortsetzung folgt... spätestens bei der nächsten Farge die unseren Forentroll in Erklärungsnotstand bringt....

#25:  Autor: defensor_fidei BeitragVerfasst am: 16.12.2003, 00:40
    —
Was soll an den Leitlinien denn so schlimm sein?

Sie regeln doch das innerkirchliche Vorgehen gegenüber Priester, die der Pädophilie verdächtig sind.

Davon unbenommen ist jedoch die strafrechtliche Verfolgung, die doch offensichtlich parallel stattfindet, wenn Anzeigen durch die Opfer erstattet worden sind.

#26:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 16.12.2003, 01:13
    —
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:
Was soll an den Leitlinien denn so schlimm sein?

Sie regeln doch das innerkirchliche Vorgehen gegenüber Priester, die der Pädophilie verdächtig sind.

Davon unbenommen ist jedoch die strafrechtliche Verfolgung, die doch offensichtlich parallel stattfindet, wenn Anzeigen durch die Opfer erstattet worden sind.

Ich sehe auch nicht, was Noseman hat. Den Hauptfehler bei den Leitlinien sehe ich haupstächlich darin, dass die KK wieder einmal den eigenen bürokratischen Entscheidungsverfahren zu viel Vertrauen schenkt.

Aber von Vertuschung kann man nicht sprechen. Zur Selbstanzeige würde ich auch jedem Verbrecher raten. Das heißt nicht, dass ich davon ausgehe, dass jeder das auch tut. Falls die Selbstanzeige nicht erfolgt, wird ja die Staatsanwaltschaft informiert.

#27:  Autor: ric BeitragVerfasst am: 16.12.2003, 10:21
    —
cogito_ergo_sum hat folgendes geschrieben:
Was soll an den Leitlinien denn so schlimm sein?

Sie regeln doch das innerkirchliche Vorgehen gegenüber Priester, die der Pädophilie verdächtig sind.

Davon unbenommen ist jedoch die strafrechtliche Verfolgung, die doch offensichtlich parallel stattfindet, wenn Anzeigen durch die Opfer erstattet worden sind.
Du solltest Dir den Text nochmal durchlesen:

erst bei

Zitat:
7. In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht (vgl. I, 1).

In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten - falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist - zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert. Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der vom Bischof Beauftragte (vgl. Leitlinie I, 1). Wenn die Staatsanwaltschaft bereits aufgrund einer Anzeige recherchiert, wird mit ihr Verbindung aufgenommen.


wird die Staatsanwaltschaft gegebenfalls verständigt. Dazwischen ist noch genügend Zeit zur Vertuschung und für Schmu.

Was maßt sich die K. Kirche da eigentlich an? Sie hat keinerlei judikative Rechte in diesem Staat und macht trotzdem eine "Voruntersuchung" bevor sie gegebenfalls das Gespräch mit dem Staatsanwalt sucht, wenn es ihr in den Kram paßt?

Stell Dir mal vor, was das bedeuten würde, wenn jede Institution so handeln würde.

#28:  Autor: frajo BeitragVerfasst am: 16.12.2003, 11:47
    —
ric hat folgendes geschrieben:
Stell Dir mal vor, was das bedeuten würde, wenn jede Institution so handeln würde.

kein problem.
der GBA handelt so. es bedeutet, daß D an völkerrechtswidrigen angriffskriegen teilnehmen kann, die regierung mithilfe des GBA das recht beugt und die gewaltenteilung aufgehoben ist, da eine juristische würdigung von der exekutive unterdrückt wird.
es bedeutet, daß einige hunderttausend beamte und ÖD-angestellte als pflichtvergessene staatsbürger dastehen, daß die ganze befehlskette vom minister bis hinunter zum bomberpiloten aus völkerrechtsverbrechern besteht.

es bedeutet, daß in D die gesellschaftlichen standards den bach runtergehen, während sie in CN ständg verbessert werden.

#29:  Autor: ric BeitragVerfasst am: 16.12.2003, 12:00
    —
@frajo

Wenn Du mir jetzt sagst, was GBA und CN bedeutet, verstehe ich Dich vielleicht sogar. Verlegen

#30:  Autor: BlaubärWohnort: Mainufer BeitragVerfasst am: 16.12.2003, 12:13
    —
ric hat folgendes geschrieben:
@frajo

Wenn Du mir jetzt sagst, was GBA und CN bedeutet, verstehe ich Dich vielleicht sogar. Verlegen


Ich rate mal:
GBA = Generalbundesanwalt?

#31:  Autor: frajo BeitragVerfasst am: 16.12.2003, 13:46
    —
Blaubär hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
@frajo

Wenn Du mir jetzt sagst, was GBA und CN bedeutet, verstehe ich Dich vielleicht sogar. Verlegen


Ich rate mal:
GBA = Generalbundesanwalt?

ja. CN = china.
'tschuldigung.

#32:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 16.12.2003, 14:08
    —
Leider habe ich mich ein wenig geirrt. Juristisch, nicht moralisch. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man von einer Anzeigepflicht in einschlägigen Fällen ausgehen kann. Dies ist allerdings nicht der Fall; erst mnit der Drucksache 15/350 haben SPD und Grüne einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Das heisst, das man Sexualdelikte in Deutschland nicht zur Anzeige bringen muß, solange besagter Antrag nicht irgendwann Gesetz wird.

Das es aber für jemanden, der eine so hochstehende Wertewelt wie die des Christentums befolgt, keine Selbstverständlichkeit ist, dass man Sexualdelikte, zumal an Kindern in einer abhängigen Situtation vorgenommen, sofort zur Anzeige bringt, dass wundert mich.

@ Sokrateer: zur Anzeige kommt es nur, wenn jemand da ist, der anzeigt. Der muss natürlich erst mal Bescheid wissen, dass es da einen Verdacht gibt.

Und genau darum geht es doch: Wenn die Kleriker die einzigen sind, die Bescheid wissen, dann erfolgt eben keine Anzeige - höchstens "ggf." Monate später, nach drei kircheninternen Instanzen.

In der Zwischenzeit leiden die Opfer weiter, bzw. der Täter kann tarnen, täuschen und vertuschen.

Mal ganz davon abgeshen, dass man nach den bisherigen weltweiten Fällen davon ausgehen kann, das man "ggf." überstzen kann mit "wenn es eh anders herausgekommen ist und die Öffentlichkeit informiert bzw. im Begriff ist, informiert zu werden".

Ehrlich gesagt ist dank Fehlen einer Anzeigepflicht bei Sexualdelikten für mich jetzt der neue Liebllingshassparagraph der 138er, nicht mehr der 166er.

Wobei ich ehrlich gesagt verwirrt bin,wieso man nicht mindestens wegen unterlassener Hilfeleistung klagen kann in derartigen Fällen.

#33:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 16.12.2003, 18:16
    —
ric hat folgendes geschrieben:
Was maßt sich die K. Kirche da eigentlich an? Sie hat keinerlei judikative Rechte in diesem Staat und macht trotzdem eine "Voruntersuchung" bevor sie gegebenfalls das Gespräch mit dem Staatsanwalt sucht, wenn es ihr in den Kram paßt?

Stell Dir mal vor, was das bedeuten würde, wenn jede Institution so handeln würde.

Aha und du zeigst jeden sofort an beim leisesten Verdacht, oder überlegst du dir das auch erst genauer? Die Idee der Voruntersuchung ist ja wohl eben nicht beim ersten Gerücht Anzeige zu erstellen. Ich sehe jedenfalls nicht, wo man den Verfassern Vertuschungsabsichten unterstellen könnte. Die Verfasser sind allerdings Bürokraten, die viel Vertrauen in ihre eigene Bürokratie schenken. Das ist das Problem, aber sicher nicht unlautere Absichten.

#34:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 09:11
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Aha und du zeigst jeden sofort an beim leisesten Verdacht, oder überlegst du dir das auch erst genauer?


Hätte ich einen begründeten Verdacht, aber dennoch Zweifel, dann würde ich meine Verdachtsgründe den zuständigen Behörden melden, jawohl. Nämlich zunächst dem Jugendamt. Und hätte ich weniger Zweifel, dann ginge ich direkt zur Polizei. Und auf jeden Fall würde ich die Eltern informieren. (Es sei denn natürlich, dass es genau diese sind, die ich des sexuellen Mißbrauchs verdächtige).

#35:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 09:29
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Aha und du zeigst jeden sofort an beim leisesten Verdacht, oder überlegst du dir das auch erst genauer?


Hätte ich einen begründeten Verdacht, aber dennoch Zweifel, dann würde ich meine Verdachtsgründe den zuständigen Behörden melden, jawohl. Nämlich zunächst dem Jugendamt. Und hätte ich weniger Zweifel, dann ginge ich direkt zur Polizei. Und auf jeden Fall würde ich die Eltern informieren. (Es sei denn natürlich, dass es genau diese sind, die ich des sexuellen Mißbrauchs verdächtige).

Was würdest du z.B. unter einem Verdacht verstehen?

#36:  Autor: ric BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 10:04
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
Was maßt sich die K. Kirche da eigentlich an? Sie hat keinerlei judikative Rechte in diesem Staat und macht trotzdem eine "Voruntersuchung" bevor sie gegebenfalls das Gespräch mit dem Staatsanwalt sucht, wenn es ihr in den Kram paßt?

Stell Dir mal vor, was das bedeuten würde, wenn jede Institution so handeln würde.
Aha und du zeigst jeden sofort an beim leisesten Verdacht, oder überlegst du dir das auch erst genauer? Die Idee der Voruntersuchung ist ja wohl eben nicht beim ersten Gerücht Anzeige zu erstellen. Ich sehe jedenfalls nicht, wo man den Verfassern Vertuschungsabsichten unterstellen könnte. Die Verfasser sind allerdings Bürokraten, die viel Vertrauen in ihre eigene Bürokratie schenken. Das ist das Problem, aber sicher nicht unlautere Absichten.
Sokrates, lies Dir noch mal die Richtlinien durch. Bei diesen Richtlinien geht es nicht darum ein Gerücht zu prüfen, sondern das Verfahren zu verlängern.

Zitat:
5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.

Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von seinem Dienstort entfernt halten muss.

Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden.

6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst.

Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela) vom 30.4.2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluss der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten.
Ist die Bedingung in 5. erfüllt (Erhärtung des Verdachts) dann ist Schluß mit eigenen Untersuchungen. Was sollen die auch ergeben? Außerdem wird auch nach Ende des Verfahrens, wenn der Verdacht sich bestätigt hat, nicht angezeigt, sondern zu einer Selbstanzeige geraten (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).

#37:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 10:17
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Aha und du zeigst jeden sofort an beim leisesten Verdacht, oder überlegst du dir das auch erst genauer?


Hätte ich einen begründeten Verdacht, aber dennoch Zweifel, dann würde ich meine Verdachtsgründe den zuständigen Behörden melden, jawohl. Nämlich zunächst dem Jugendamt. Und hätte ich weniger Zweifel, dann ginge ich direkt zur Polizei. Und auf jeden Fall würde ich die Eltern informieren. (Es sei denn natürlich, dass es genau diese sind, die ich des sexuellen Mißbrauchs verdächtige).

Was würdest du z.B. unter einem Verdacht verstehen?


Das ist schwer zu sagen. Der Apparat der Leitlinien beginnt aber erst hier:
Zitat:
Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden.


Darin steckt ja schon, dass es sich nicht bloss um einen "leisen" verdacht handelt, sondern umm Kennntis von sexuellem Mißbrauch .
Wie gesagt, Jugendamt und Eltern würde ich weit eher informieren, und spätestens wenn ich "Kenntnis" hätte, würde ich Anzeige erstatten.

Du etwa nicht?

#38:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 10:27
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Was würdest du z.B. unter einem Verdacht verstehen?


Das ist schwer zu sagen. Der Apparat der Leitlinien beginnt aber erst hier:
Zitat:
Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden.


Darin steckt ja schon, dass es sich nicht bloss um einen "leisen" verdacht handelt, sondern umm Kennntis von sexuellem Mißbrauch .
Wie gesagt, Jugendamt und Eltern würde ich weit eher informieren, und spätestens wenn ich "Kenntnis" hätte, würde ich Anzeige erstatten.

Du etwa nicht?

Schon, aber inwiefern widerspricht die Leitlinie dem? Schließlich steht da nichts davon, dass die Staatsanwaltschaft nicht informiert werden darf. Nur, dass der Zuständige in der Kirchenbürokratie auch verständigt werden soll. Schließlich müssen die Bürokraten ja entscheiden, aber der mutmaßliche Täter supsendiert werden soll usw.


Zuletzt bearbeitet von Sokrateer am 17.12.2003, 10:31, insgesamt einmal bearbeitet

#39:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 10:29
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ric hat folgendes geschrieben:
Außerdem wird auch nach Ende des Verfahrens, wenn der Verdacht sich bestätigt hat, nicht angezeigt, sondern zu einer Selbstanzeige geraten (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).

Wenn die Selbstanzeige nicht erfolgt, wird trotzdem die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Es macht durchaus in vielen Fällen Sinn und ist auch höflich jemanden bescheid zu geben, bevor man ihn verklagt, oder anzeigt.

#40:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 10:48
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Was würdest du z.B. unter einem Verdacht verstehen?


Das ist schwer zu sagen. Der Apparat der Leitlinien beginnt aber erst hier:
Zitat:
Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden.


Darin steckt ja schon, dass es sich nicht bloss um einen "leisen" verdacht handelt, sondern umm Kennntis von sexuellem Mißbrauch .
Wie gesagt, Jugendamt und Eltern würde ich weit eher informieren, und spätestens wenn ich "Kenntnis" hätte, würde ich Anzeige erstatten.

Du etwa nicht?

Schon, aber inwiefern widerspricht die Leitlinie dem? Schließlich steht da nichts davon, dass die Staatsanwaltschaft nicht informiert werden darf. Nur, dass der Zuständige in der Kirchenbürokratie auch verständigt werden soll. Schließlich müssen die Bürokraten ja entscheiden, aber der mutmaßliche Täter supsendiert werden soll usw.


Die Leitlinien wurdne auf Druck der Öffentlichkeit erstellt, weil die Staatsanwaltschaft eben nie informiert wurde. Von einer solchen Leitlinie darf man erwarten, dass sie das abstellt, denn ansonsten ist sie völlig unnötig - außer im Beruhigen der Öffentlichkeit, "dasss man ja jetzt gegen die Mißstände angeht".

#41:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 10:51
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Sokrateer hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
Außerdem wird auch nach Ende des Verfahrens, wenn der Verdacht sich bestätigt hat, nicht angezeigt, sondern zu einer Selbstanzeige geraten (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).

Wenn die Selbstanzeige nicht erfolgt, wird trotzdem die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Es macht durchaus in vielen Fällen Sinn und ist auch höflich jemanden bescheid zu geben, bevor man ihn verklagt, oder anzeigt.


Wenn die Selbstanzeige noch monatelangen Ermittllungen durch mehrer Instanzen noch nicht erfolgt, dann wird ggf. die Staatsanwaltschaft informiert.

Es macht für die Opfer durchaus keinen Sinn, wenn jemand, der Kenntnis von Sexualstraftaten hat, gegen diese nicht Augenblicklich vorgeht. Wie gesagt, nicht ausschließlich nur durch "Anzeige", sondern auch durch informieren der Eltern und des Jugendamtes.

#42:  Autor: ric BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 11:35
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Wenn die Selbstanzeige nicht erfolgt, wird trotzdem die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Es macht durchaus in vielen Fällen Sinn und ist auch höflich jemanden bescheid zu geben, bevor man ihn verklagt, oder anzeigt.
Nicht zwingend, sind kann "je nach Sachlage " benachrichtigt werden. zwinkern
Siehe Punkt 7.

#43:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 11:52
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ric hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Wenn die Selbstanzeige nicht erfolgt, wird trotzdem die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Es macht durchaus in vielen Fällen Sinn und ist auch höflich jemanden bescheid zu geben, bevor man ihn verklagt, oder anzeigt.
Nicht zwingend, sind kann "je nach Sachlage " benachrichtigt werden. zwinkern
Siehe Punkt 7.

Keine Frage, das ganze ist ein zahnloses Blabla. Aber was kann man schon anderes von der KK erwarten?

Ich sehe aber trotzdem nicht wie das Nosemans Behauptung bestätigen würde:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Der Umgang der katholischen Kirche mit ihren Sexualstraftätern im Priesteramt ist Beihilfe und Tatverschleierung. die ganzen richtlinien sind bewußt auf Verschleierung hin aufgebaut.

Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher.

#44:  Autor: ric BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 12:08
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Sokrateer hat folgendes geschrieben:
...Ich sehe aber trotzdem nicht wie das Nosemans Behauptung bestätigen würde:
Noseman hat folgendes geschrieben:

1) Der Umgang der katholischen Kirche mit ihren Sexualstraftätern im Priesteramt ist Beihilfe und Tatverschleierung. die ganzen richtlinien sind bewußt auf Verschleierung hin aufgebaut.

2) Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher.
Zu 1) das Regelwerk begünstigt Tatverschleierung. Ist Tatverschleierung Beihilfe? Meiner Meinung nach ja, weil sich ein Täter sicherer in so einer Institution fühlen kann. Ist das ganze bewußt aufgebaut? Dazu müßte ich in die Köpfe schauen können.

zu 2). In diesem Punkt unterscheidet sich die K.K. in nichts von anderen Institutionen, die versuchen sich durch interne Regeln und Absprachen dem Zugriff des Staates zu entziehen. Ob man sie deswegen verbrecherisch nennen kann? Da gibt es schon heftigeres, was die K.K. verbrochen hat und verbricht.

#45:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 12:26
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ric hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
...Ich sehe aber trotzdem nicht wie das Nosemans Behauptung bestätigen würde:
Noseman hat folgendes geschrieben:

1) Der Umgang der katholischen Kirche mit ihren Sexualstraftätern im Priesteramt ist Beihilfe und Tatverschleierung. die ganzen richtlinien sind bewußt auf Verschleierung hin aufgebaut.

2) Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher.
Zu 1) das Regelwerk begünstigt Tatverschleierung. Ist Tatverschleierung Beihilfe? Meiner Meinung nach ja, weil sich ein Täter sicherer in so einer Institution fühlen kann. Ist das ganze bewußt aufgebaut? Dazu müßte ich in die Köpfe schauen können.

zu 2). In diesem Punkt unterscheidet sich die K.K. in nichts von anderen Institutionen, die versuchen sich durch interne Regeln und Absprachen dem Zugriff des Staates zu entziehen. Ob man sie deswegen verbrecherisch nennen kann? Da gibt es schon heftigeres, was die K.K. verbrochen hat und verbricht.

Tatverschleierung und Begünstigung von Tatverschleierung kann man weiters nicht gleichsetzen.

Ich halte mich an einen Spruch, der ungefähr derart lautet: "Erkläre nichts mit unlauteren Absichten, was man mit Unfähigkeit genausogut erklären kann!" (weiß jemand, wie das Original lautet?)

#46:  Autor: frajo BeitragVerfasst am: 17.12.2003, 14:34
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ric hat folgendes geschrieben:
Da gibt es schon heftigeres, was die K.K. verbrochen hat und verbricht.

siehe das verstecken von an den massenmorden in ruanda beteiigten geistlichen und ordensangehörigen.



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