Die Hetero-Ehe konsequent weitergedacht ...
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#1: Die Hetero-Ehe konsequent weitergedacht ... Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 16.06.2017, 08:35
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http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/vom-trend-sich-selbst-zu-heiraten-15059288.html
Zitat:
Selbst ist die Braut: Immer mehr Menschen heiraten sich selbst, besonders viele Frauen. Sie lösen sich so selbständig vom Stigma der Alleingelassenen.

#2:  Autor: Lila Einhorn BeitragVerfasst am: 16.06.2017, 13:17
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Das ist eine Form von Homo-"Ehe", Braut und Bräutigam haben das gleiche Geschlecht zwinkern

Ich verstehe auch nicht, wie diese Narzissten sich durch diese Inszenierung vom Stigma der Alleingelassenen lösen. Das Gegenteil ist der Fall. Wer mit seinem Single-Dasein zu Frieden ist, bleibt eben alleine und lässt die Gesellschaft lästern - na und! Wer dagegen ein Hochzeit mit sich selbst inszeniert, verdeutlich nur, dass ihm etwas im Leben fehlt bzw. er einen an der Klatsche hat Mit den Augen rollen

#3:  Autor: BravopunkWohnort: Woanders BeitragVerfasst am: 16.06.2017, 14:04
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Das sieht mir ganz nach so einer typischen "female empowerment"-Geschichte aus.

Und wie sehr oft bei diesen Dingern ist es auch hier reine Show und völlig sinnlos. Aber so sind sie halt die "starken" Frauen. Ob sie wirklich etwas durch ihre Taten erreichen ist nicht wichtig. Das alle es gesehen haben und sie selber sich einbilden können alle anderen würden glauben sie hätten was erreicht, das zählt. Coole Sache, das...

#4:  Autor: astarte BeitragVerfasst am: 16.06.2017, 14:25
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Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Das sieht mir ganz nach so einer typischen "female empowerment"-Geschichte aus.

Und wie sehr oft bei diesen Dingern ist es auch hier reine Show und völlig sinnlos. Aber so sind sie halt die "starken" Frauen. Ob sie wirklich etwas durch ihre Taten erreichen ist nicht wichtig. Das alle es gesehen haben und sie selber sich einbilden können alle anderen würden glauben sie hätten was erreicht, das zählt. Coole Sache, das...

Und was genau stört dich daran. Man kann da viel spekulieren, aber wenn sowas einem Menschen Freude macht, wieso ist es dann sinnlos? Was soll denn damit erreicht werden? Und wenn es nur ist, sich das auch als Single zu gönnen, dann ist es erreicht. Ob du das Ziel nachvollziehen kannst, das ist für den/diejenigen ja völlig irrelevant. Lachen Und gibt es nicht jede Menge solcher für andere völlig sinnlosen Shows, und zwar bei beiden Geschlechtern? Schulterzucken
Außerdem:
Zitat:
Die Scharade hat einen ernsten Hintergrund, ist die Heirat doch für viele traditionelle Japaner noch immer unumgänglicher Ritus, dem junge und vor allem nicht mehr ganz so junge Frauen nachzugehen haben. Ist die Ehe dann einmal geschlossen, hört für viele Japanerinnen gleichsam ihr altes Leben auf: Küche und Kinder sind die neu zu erschließenden Lebensräume der frisch verheirateten japanischen Durchschnittsfrau – Karriere ade. Dem entgehen viele Frauen durch die Inszenierung der eigenen Heirat. So sind sie nicht weiter der sozialen Erniedrigung des Unverheirateten-Daseins ausgesetzt, können aber zugleich weiter ihrer Karriere nachgehen.

#5:  Autor: BravopunkWohnort: Woanders BeitragVerfasst am: 16.06.2017, 17:17
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Tja. Schulterzucken

#6:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 16.06.2017, 17:36
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Eben, wenn sie wollen, dann sollen sie. (editH: Leben auch allein...)

Wird die Ehe für Hetero-Zweier-Beziehungen dadurch qualitativ besser, dass sie für andere Konstellationen formell nicht möglich ist?


(Und: Ja, als SF-Leser halte ich grundsätzlich eine noch weitergehede Ausdehnung dieses sozialen Konstruktes für möglich)

#7:  Autor: VanHanegem BeitragVerfasst am: 24.06.2017, 11:29
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Im Westen dürfte die Soloehe wohl oft dort stattfinden, wo früher das "ins Kloster gehen" angesagt war.

In Japan mag das anders gelagert sein, da wäre zu berücksichtigen, dass der show Aspekt der Heirat deutlich höher gehängt wird.

#8: Re: Die Hetero-Ehe konsequent weitergedacht ... Autor: unquest BeitragVerfasst am: 24.06.2017, 12:22
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Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/vom-trend-sich-selbst-zu-heiraten-15059288.html
Zitat:
Selbst ist die Braut: Immer mehr Menschen heiraten sich selbst, besonders viele Frauen. Sie lösen sich so selbständig vom Stigma der Alleingelassenen.

Das vereinfacht zumindest die Wahl des Hochzeitsgeschenks . Auf den Arm nehmen

#9:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 02.07.2017, 17:16
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Eingetragene Lebenspartnerschaften auch für Heten-Paare?

https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/07/afd-verfassungsklage-ehe-fuer-alle.html
Zitat:
Unterdessen werden nun auch Rufe zur Öffnung eingetragener Lebenspartnerschaften für heterosexuelle Paare laut. Damit könne neben Homosexuellen auch unverheirateten Hetero-Paaren, die die Ehe ablehnen, eine bessere Absicherung ermöglicht werden, schreibt die CDU-Politikerin und Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Barbara John, im Berliner "Tagesspiegel".

Unverheiratete Hetero-Paare zahlten für ihre Ehelosigkeit einen sehr hohen Preis, "denn für die wilde Ehe gibt es keinerlei staatliche Absicherung", schreibt John. So gelte der Partner unter anderem im Erb- und Unterhaltsrecht "vor dem Gesetz nur als Fremder, so wie es für Homo-Paare vor der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft war".

Am Straßburger Menschengerichtshof werde derzeit die Klage eines österreichischen Paares verhandelt, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstrebe, schreibt John: "Auf das Ergebnis muss Deutschland nicht warten. Es könnte Hetero-Paaren jetzt eine Tür öffnen für staatlichen Schutz unterhalb der Ehe."

#10:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 02.07.2017, 17:56
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Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Eingetragene Lebenspartnerschaften auch für Heten-Paare?

https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/07/afd-verfassungsklage-ehe-fuer-alle.html
Zitat:
Unterdessen werden nun auch Rufe zur Öffnung eingetragener Lebenspartnerschaften für heterosexuelle Paare laut. Damit könne neben Homosexuellen auch unverheirateten Hetero-Paaren, die die Ehe ablehnen, eine bessere Absicherung ermöglicht werden, schreibt die CDU-Politikerin und Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Barbara John, im Berliner "Tagesspiegel".

Unverheiratete Hetero-Paare zahlten für ihre Ehelosigkeit einen sehr hohen Preis, "denn für die wilde Ehe gibt es keinerlei staatliche Absicherung", schreibt John. So gelte der Partner unter anderem im Erb- und Unterhaltsrecht "vor dem Gesetz nur als Fremder, so wie es für Homo-Paare vor der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft war".

Am Straßburger Menschengerichtshof werde derzeit die Klage eines österreichischen Paares verhandelt, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstrebe, schreibt John: "Auf das Ergebnis muss Deutschland nicht warten. Es könnte Hetero-Paaren jetzt eine Tür öffnen für staatlichen Schutz unterhalb der Ehe."

Soviel ich informiert bin, wird die "eingetragene Lebenspartnerschaft" abgeschafft.

#11:  Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 02.07.2017, 18:42
    —
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Eingetragene Lebenspartnerschaften auch für Heten-Paare?

https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/07/afd-verfassungsklage-ehe-fuer-alle.html
Zitat:
Unterdessen werden nun auch Rufe zur Öffnung eingetragener Lebenspartnerschaften für heterosexuelle Paare laut. Damit könne neben Homosexuellen auch unverheirateten Hetero-Paaren, die die Ehe ablehnen, eine bessere Absicherung ermöglicht werden, schreibt die CDU-Politikerin und Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Barbara John, im Berliner "Tagesspiegel".

Unverheiratete Hetero-Paare zahlten für ihre Ehelosigkeit einen sehr hohen Preis, "denn für die wilde Ehe gibt es keinerlei staatliche Absicherung", schreibt John. So gelte der Partner unter anderem im Erb- und Unterhaltsrecht "vor dem Gesetz nur als Fremder, so wie es für Homo-Paare vor der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft war".

Am Straßburger Menschengerichtshof werde derzeit die Klage eines österreichischen Paares verhandelt, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstrebe, schreibt John: "Auf das Ergebnis muss Deutschland nicht warten. Es könnte Hetero-Paaren jetzt eine Tür öffnen für staatlichen Schutz unterhalb der Ehe."


Eigentlich hätte die eingetragene Lebenspartnerschaft von vornherein sowohl für Homo- als auch für Hetero-Paare konzipiert werden müssen. Wäre nur logisch gewesen.
In F gibt es den PACS (Pacte civil de solidarité) für beide.

#12:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 25.07.2017, 13:42
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http://www.heute.at/welt/news/story/Ex-Bischof-hat-24-Ehefrauen-und-146-Kinder--58247741
Zitat:
Ob ihre Familien beim Essen an einen Tisch passten? Unfassbar: Zwei Ex-Bischöfe einer mormonischen Glaubensgemeinschaft in Kanada sind wegen verbotener Mehrehen verurteilt worden – sie sollen insgesamt 29 Ehen geführt und 146 Kinder gezeugt haben!

#13:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 25.07.2017, 17:50
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Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
http://www.heute.at/welt/news/story/Ex-Bischof-hat-24-Ehefrauen-und-146-Kinder--58247741
Zitat:
Ob ihre Familien beim Essen an einen Tisch passten? Unfassbar: Zwei Ex-Bischöfe einer mormonischen Glaubensgemeinschaft in Kanada sind wegen verbotener Mehrehen verurteilt worden – sie sollen insgesamt 29 Ehen geführt und 146 Kinder gezeugt haben!



Endlich hat sich ein kanadisches Gericht dazu durchringen koennen, dass sowas nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt sein darf! Mit den Augen rollen

#14:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 26.07.2017, 09:55
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beachbernie hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
http://www.heute.at/welt/news/story/Ex-Bischof-hat-24-Ehefrauen-und-146-Kinder--58247741
Zitat:
Ob ihre Familien beim Essen an einen Tisch passten? Unfassbar: Zwei Ex-Bischöfe einer mormonischen Glaubensgemeinschaft in Kanada sind wegen verbotener Mehrehen verurteilt worden – sie sollen insgesamt 29 Ehen geführt und 146 Kinder gezeugt haben!



Endlich hat sich ein kanadisches Gericht dazu durchringen koennen, dass sowas nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt sein darf! Mit den Augen rollen

Was ich ja bewundernswert finde, ist, mit so vielen Schwiegermüttern fertig zu werden.

#15:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 26.07.2017, 10:01
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Quéribus hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Eingetragene Lebenspartnerschaften auch für Heten-Paare?

........
Am Straßburger Menschengerichtshof werde derzeit die Klage eines österreichischen Paares verhandelt, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstrebe, schreibt John: "Auf das Ergebnis muss Deutschland nicht warten. Es könnte Hetero-Paaren jetzt eine Tür öffnen für staatlichen Schutz unterhalb der Ehe."


Eigentlich hätte die eingetragene Lebenspartnerschaft von vornherein sowohl für Homo- als auch für Hetero-Paare konzipiert werden müssen. Wäre nur logisch gewesen.
In F gibt es den PACS (Pacte civil de solidarité) für beide.



Hmmm, mal doof gefragt: Wieso heiraten die nicht? skeptisch

#16:  Autor: lucWohnort: Nice. Paris. Köln BeitragVerfasst am: 26.07.2017, 11:06
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Naastika hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Eingetragene Lebenspartnerschaften auch für Heten-Paare?

........
Am Straßburger Menschengerichtshof werde derzeit die Klage eines österreichischen Paares verhandelt, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstrebe, schreibt John: "Auf das Ergebnis muss Deutschland nicht warten. Es könnte Hetero-Paaren jetzt eine Tür öffnen für staatlichen Schutz unterhalb der Ehe."


Eigentlich hätte die eingetragene Lebenspartnerschaft von vornherein sowohl für Homo- als auch für Hetero-Paare konzipiert werden müssen. Wäre nur logisch gewesen.
In F gibt es den PACS (Pacte civil de solidarité) für beide.



Hmmm, mal doof gefragt: Wieso heiraten die nicht? skeptisch


Weil ein PACS nicht so verbindlich ist. Man kann ihn einseitig lösen. Man braucht nicht die Anwaltskosten für eine Scheidung zu bezahlen. Der PACS ist eine gute Alternative für Menschen, die sich nicht zu sehr binden wollen, hat aber rechtliche Vorteile, insofern wäre es gut, wenn so was auch in Deutschland möglich wäre. Die deutsche eingetragene Partnerschaft ist genau so verbindlich wie die Ehe aber ohne Adoptionsrecht.
Die ganze Problematik ist dank den Ewiggestrigen in Deutschland verschärft worden, weil man den blöden Unterschied zwischen Homos und Heteros macht. Diskriminierung als Philosophie.

#17:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 26.07.2017, 12:38
    —
luc hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Eingetragene Lebenspartnerschaften auch für Heten-Paare?

........
Am Straßburger Menschengerichtshof werde derzeit die Klage eines österreichischen Paares verhandelt, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstrebe, schreibt John: "Auf das Ergebnis muss Deutschland nicht warten. Es könnte Hetero-Paaren jetzt eine Tür öffnen für staatlichen Schutz unterhalb der Ehe."


Eigentlich hätte die eingetragene Lebenspartnerschaft von vornherein sowohl für Homo- als auch für Hetero-Paare konzipiert werden müssen. Wäre nur logisch gewesen.
In F gibt es den PACS (Pacte civil de solidarité) für beide.



Hmmm, mal doof gefragt: Wieso heiraten die nicht? skeptisch


Weil ein PACS nicht so verbindlich ist. Man kann ihn einseitig lösen. Man braucht nicht die Anwaltskosten für eine Scheidung zu bezahlen. Der PACS ist eine gute Alternative für Menschen, die sich nicht zu sehr binden wollen, hat aber rechtliche Vorteile, insofern wäre es gut, wenn so was auch in Deutschland möglich wäre. Die deutsche eingetragene Partnerschaft ist genau so verbindlich wie die Ehe aber ohne Adoptionsrecht.
Die ganze Problematik ist dank den Ewiggestrigen in Deutschland verschärft worden, weil man den blöden Unterschied zwischen Homos und Heteros macht. Diskriminierung als Philosophie.


Ah, thx, leuchtet ein.

Wobei: Ich sehe schon diese Drehbücher, wo er/sie doch "nur" ein PACS will, und keine schwer(er) lösbare Heirat. Cool

Und die "echte" kannst auch einseitig auflösen, wenn auch erst nach drei Jahren Trennung.

#18:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 26.07.2017, 21:08
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
http://www.heute.at/welt/news/story/Ex-Bischof-hat-24-Ehefrauen-und-146-Kinder--58247741
Zitat:
Ob ihre Familien beim Essen an einen Tisch passten? Unfassbar: Zwei Ex-Bischöfe einer mormonischen Glaubensgemeinschaft in Kanada sind wegen verbotener Mehrehen verurteilt worden – sie sollen insgesamt 29 Ehen geführt und 146 Kinder gezeugt haben!



Endlich hat sich ein kanadisches Gericht dazu durchringen koennen, dass sowas nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt sein darf! Mit den Augen rollen

Was ich ja bewundernswert finde, ist, mit so vielen Schwiegermüttern fertig zu werden.



Ich habe mal eine doku speziell ueber die Zustaende in jenem Bountyful gesehen.

Da wurde erklaert wie dort mit Ehen Politik gemacht wird. Da werden zum einen loyale Gemeindemitglieder mit oft minderjaehrigen "Ehefrauen" belohnt und zum anderen werden Frauen, die aufmucken, dadurch unter Kontrolle gebracht, dass man ihre Toechter mit besonders loyalen Leuten verheiratet. Danach ueberlegen sie es sich zweimal, was sie machen. Sie muessen immer damit rechnen, dass es die eigene Tochter ausbaden muss, wenn sie den Sektenchef veraergern. Ist also nichts mit Schwiegermutterterror. Aufmuepfige Maenner werden dadurch gezaehmt, dass sie an eine aeltere Frau als Aufpasser verheiratet werden.

Wer wen heiratet bestimmt uebrigens ausnahmslos der Sektenchef. Kritik an seinen Entscheidungen ist dabei nicht vorgesehen, "Ungehorsam" gegen diese schon mal gleich gar nicht.

#19:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 26.07.2017, 22:22
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
[...]
Wer wen heiratet bestimmt uebrigens ausnahmslos der Sektenchef. ...

beachbernie hat folgendes geschrieben:
... dass sowas nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt sein darf! Mit den Augen rollen

Sektengebaren fällt doch nicht unter Religionsfreiheit, oder sind die als Religion anerkannt? Am Kopf kratzen

#20:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 26.07.2017, 22:52
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
[...]
Wer wen heiratet bestimmt uebrigens ausnahmslos der Sektenchef. ...

beachbernie hat folgendes geschrieben:
... dass sowas nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt sein darf! Mit den Augen rollen

Sektengebaren fällt doch nicht unter Religionsfreiheit, oder sind die als Religion anerkannt? Am Kopf kratzen

Für die Geltung der Religionsfreiheit braucht es zum Glück keine Anerkennung durch irgendwas. Was wäre denn das für eine "Freiheit", die ja insbesondere vor einem übergriffigen Staat schützen soll, die erst nach staatlicher Anerkennung gilt?

Der Punkt ist hier natürlich einfach, ob gegen andere Rechte verstoßen wird, die natürlich die Religionsfreiheit begrenzen.

#21:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 00:20
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
[...]
Wer wen heiratet bestimmt uebrigens ausnahmslos der Sektenchef. ...

beachbernie hat folgendes geschrieben:
... dass sowas nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt sein darf! Mit den Augen rollen

Sektengebaren fällt doch nicht unter Religionsfreiheit, oder sind die als Religion anerkannt? Am Kopf kratzen

Für die Geltung der Religionsfreiheit braucht es zum Glück keine Anerkennung durch irgendwas. Was wäre denn das für eine "Freiheit", die ja insbesondere vor einem übergriffigen Staat schützen soll, die erst nach staatlicher Anerkennung gilt?

Der Punkt ist hier natürlich einfach, ob gegen andere Rechte verstoßen wird, die natürlich die Religionsfreiheit begrenzen.



Eben.

Und wenn gegen die Rechte anderer verstossen wird, dann macht es auch keinen Unterschied, wenn die betreffende Religion oeffentlich als solche anerkannt ist.

Deshalb koennen sich z.B. (ebenfalls in Kanada) pruegelnde Eltern nicht auf irgendwelche Bibelzitate als Rechtfertigung fuer haeusliche Gewalt berufen.


Das Problem mit der Polygamie in Bountyful war immer, dass sich nur schwer nachweisen liess, dass dortige Ehen auch solche sind. Nur zu oft redeten sich die Polygamisten damit heraus, dass ihre Frauen nur "Besucher" waeren bzw. ihre minderjaehrigen Braeute "Adoptivkinder". Ohne Kooperation der betreffenden Frauen bzw. Maedchen ist die Beweisfuehrung recht schwer.

#22:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 00:29
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
....

Das Problem mit der Polygamie in Bountyful war immer, dass sich nur schwer nachweisen liess, dass dortige Ehen auch solche sind. Nur zu oft redeten sich die Polygamisten damit heraus, dass ihre Frauen nur "Besucher" waeren bzw. ihre minderjaehrigen Braeute "Adoptivkinder". Ohne Kooperation der betreffenden Frauen bzw. Maedchen ist die Beweisfuehrung recht schwer.

Nicht wirklich.
Wenn es bei x Ehen mit einem Vater mit 146 Kindern z.T. von Kindern nicht möglich ist, Schutzbehauptungen durch Vaterschaftsfeststellungen an absurdum zu führen, stimmt entweder mit dem Recht oder mit den Staatsanwälten etwas nicht.

#23:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 00:35
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Für die Geltung der Religionsfreiheit braucht es zum Glück keine Anerkennung durch irgendwas.

So? In welchem Sinne hat denn eine nicht anerkannte Freiheit "Geltung"? Und wenn die Menschenrechte auch ohne staatlichen Schutz "gelten", warum brauchen sie dann diesen Schutz? Hannah Arendt hat sehr richtig festgestellt, dass die "Menschenrechte" gerade insofern, als sie gerade von derjenigen Art von Institutionen geschützt werden müssen, vor der sie schützen sollen, eine aporetische Konstruktion darstellen. Anstatt diese recht grundsätzliche Problematik hinter Naturrechts-Rhetorik zu verbergen, sollte man sich m.E. besser mal darüber Gedanken machen, wie man mit ihr umgeht.

#24:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 00:39
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Für die Geltung der Religionsfreiheit braucht es zum Glück keine Anerkennung durch irgendwas.

So? In welchem Sinne hat denn eine nicht anerkannte Freiheit "Geltung"? Und wenn die Menschenrechte auch ohne staatlichen Schutz "gelten", warum brauchen sie dann diesen Schutz? Hannah Arendt hat sehr richtig festgestellt, dass die "Menschenrechte" gerade insofern, als sie gerade von derjenigen Art von Institutionen geschützt werden müssen, vor der sie schützen sollen, eine aporetische Konstruktion darstellen.

Danke. Ich konnte nicht genau sagen, was mich an Tillichs Antwort gestört hat. Aber das trifft es.

#25:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 02:35
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
....

Das Problem mit der Polygamie in Bountyful war immer, dass sich nur schwer nachweisen liess, dass dortige Ehen auch solche sind. Nur zu oft redeten sich die Polygamisten damit heraus, dass ihre Frauen nur "Besucher" waeren bzw. ihre minderjaehrigen Braeute "Adoptivkinder". Ohne Kooperation der betreffenden Frauen bzw. Maedchen ist die Beweisfuehrung recht schwer.

Nicht wirklich.
Wenn es bei x Ehen mit einem Vater mit 146 Kindern z.T. von Kindern nicht möglich ist, Schutzbehauptungen durch Vaterschaftsfeststellungen an absurdum zu führen, stimmt entweder mit dem Recht oder mit den Staatsanwälten etwas nicht.



Vaterschaftsfeststellungen gegen den Willen aller Betroffenen sind in Kanada tatsaechlich nur schwer moeglich und damit sehen sich die Behoerden in Bountyful oft konfrontiert.

Auch die Kinder und Jugendlichen sind so sehr indoktriniert, dass die sich mit Haenden und Fuessen dagegen wehren und vor der Anwendung von Zwangsmitteln in solchen Faellen scheuen die Gerichte meist zurueck, zumal die Anwaelte der Sekte nur darauf warten solche Zwangsmassnahmen medial auszuschlachten.

Ich bin zwar auch dafuer haerter gegen Bountiful vorzugehen als dies bisher der Fall ist, verstehe allerdings auch die Gerichte, die im Zweifel lieber vorsichtig agieren. Nur zu oft stehen die Gerichte am Ende allein gegen alle Beteiligten, oft sogar gegen diejenigen, die urspruenglich geklagt hatten, damit einen Prozess erst ermoeglichten und die im Laufe des Verfahrens dann doch wieder von Sektenleuten "umgedreht" wurden und fruehere Aussagen widerrufen.

Das jetzt erfolgte Urteil sehe ich jedenfalls als laengst ueberfaelligen Schritt in die richtige Richtung an.

#26:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 11:47
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
....

Das Problem mit der Polygamie in Bountyful war immer, dass sich nur schwer nachweisen liess, dass dortige Ehen auch solche sind. Nur zu oft redeten sich die Polygamisten damit heraus, dass ihre Frauen nur "Besucher" waeren bzw. ihre minderjaehrigen Braeute "Adoptivkinder". Ohne Kooperation der betreffenden Frauen bzw. Maedchen ist die Beweisfuehrung recht schwer.

Nicht wirklich.
Wenn es bei x Ehen mit einem Vater mit 146 Kindern z.T. von Kindern nicht möglich ist, Schutzbehauptungen durch Vaterschaftsfeststellungen an absurdum zu führen, stimmt entweder mit dem Recht oder mit den Staatsanwälten etwas nicht.



Vaterschaftsfeststellungen gegen den Willen aller Betroffenen sind in Kanada tatsaechlich nur schwer moeglich und damit sehen sich die Behoerden in Bountyful oft konfrontiert.

Auch die Kinder und Jugendlichen sind so sehr indoktriniert, dass die sich mit Haenden und Fuessen dagegen wehren und vor der Anwendung von Zwangsmitteln in solchen Faellen scheuen die Gerichte meist zurueck, zumal die Anwaelte der Sekte nur darauf warten solche Zwangsmassnahmen medial auszuschlachten.
....

Was hat da jemand drüber geschrieben?
beachbernie hat folgendes geschrieben:
.... Da werden zum einen loyale Gemeindemitglieder mit oft minderjaehrigen "Ehefrauen" belohnt und zum anderen werden Frauen, die aufmucken, dadurch unter Kontrolle gebracht, dass man ihre Toechter mit besonders loyalen Leuten verheiratet. Danach ueberlegen sie es sich zweimal, was sie machen. Sie muessen immer damit rechnen, dass es die eigene Tochter ausbaden muss, wenn sie den Sektenchef veraergern.....

Wir haben hier einen Mann mit 24 Frauen und 146 Kindern, von denen bei diesen Sitten - ich schließe aus der Formulierung "mit minderjährigen Ehefrauen belohnt", dass Kinder hoch im Kurs stehen und dass sich der Oberbonze auch selbst damit belohnt hat - etliche "Frauen" bereits als Kinder Mütter wurden.

Es erscheint mir schwer vorstellbar, dass unter diesen Bedingungen keine Umstände sichtbar werden, auf deren Grundlage eine Sozialbehörde eine Vaterschaftsfeststellung anordnen können sollte. Ich kenne das kanadische Recht nicht, aber wenn es hier keine Möglichkeiten schafft, taugt es an dieser Stelle nichts, weil es - Individualrechte hin oder her - die schutzbedürftigen Mädchen allein lässt. Und bei 24 Ehefrauen und 146 Kindern kann man das auch nach dieser Verurteilung nicht anders formulieren, als dass es sie allein gelassen hat.

Und wenn das kanadische Fernsehen die Möglichkeit hat und nutzt, diese Verhältnisse darzustellen, wie kann man dann Angst davor haben, dass so eine Maßnahme medial ausgeschlachtet werden könnte? Das passt irgendwie alles nicht zusammen.

#27:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 12:47
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Für die Geltung der Religionsfreiheit braucht es zum Glück keine Anerkennung durch irgendwas.

So? In welchem Sinne hat denn eine nicht anerkannte Freiheit "Geltung"? Und wenn die Menschenrechte auch ohne staatlichen Schutz "gelten", warum brauchen sie dann diesen Schutz? Hannah Arendt hat sehr richtig festgestellt, dass die "Menschenrechte" gerade insofern, als sie gerade von derjenigen Art von Institutionen geschützt werden müssen, vor der sie schützen sollen, eine aporetische Konstruktion darstellen. Anstatt diese recht grundsätzliche Problematik hinter Naturrechts-Rhetorik zu verbergen, sollte man sich m.E. besser mal darüber Gedanken machen, wie man mit ihr umgeht.

Das ist eine interessante Diskussion. Kann man es so formulieren, dass die Menschenrechte, damit auch die Religionsfreiheit, eine allgemeine Selbstverpflichtung des Staates sind, die im konkreten Fall vor Übergriffigkeiten dieses Staates schützen soll, was durch eine unabhängige richterliche Kontrolle ermöglicht wird?

Wie auch immer, hat diese Diskussion aber nichts mit meiner Aussage zu tun, die auf etwas bestimmtes geantwortet hat, was du leider gesnippt hast. Da ging es nämlich nicht um die Anerkennung der Religionsfreiheit durch den Staat - die ist im diskutierten Fall unstrittig. Es ging darum, ob eine bestimmte Gruppe als "Religion" anerkannt sei oder nur als "Sekte" betrachtet werde. Und eine derartige Betrachtung, dass etwas zuvor als Religion anerkannt werden müsse, um Religionsfreiheit beanspruchen können, würde die Religionsfreiheit sofort aushebeln. Nur darauf habe ich mich bezogen.

#28:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 13:48
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
...
Wie auch immer, hat diese Diskussion aber nichts mit meiner Aussage zu tun, die auf etwas bestimmtes geantwortet hat, was du leider gesnippt hast. Da ging es nämlich nicht um die Anerkennung der Religionsfreiheit durch den Staat - die ist im diskutierten Fall unstrittig. Es ging darum, ob eine bestimmte Gruppe als "Religion" anerkannt sei oder nur als "Sekte" betrachtet werde. Und eine derartige Betrachtung, dass etwas zuvor als Religion anerkannt werden müsse, um Religionsfreiheit beanspruchen können, würde die Religionsfreiheit sofort aushebeln. Nur darauf habe ich mich bezogen.

Ganz abgesehen davon, dass es grundsätzlich unsinnig ist, zwischen Religionen und Sekten unterscheiden zu wollen, wäre es auf der anderen Seite kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, wenn der Staat eine Privilegierung bestimmter religiöser Gemeinschaften an von ihn selbst zu definierende Bedingungen knüpft. Unter Privilegierung verstehe ich Maßnahmen wie die Befreiung von Steuern bis hin zur bevorzugten Beteiligung an der demokratischen Willensbildung.

#29:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 14:18
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
...
Wie auch immer, hat diese Diskussion aber nichts mit meiner Aussage zu tun, die auf etwas bestimmtes geantwortet hat, was du leider gesnippt hast. Da ging es nämlich nicht um die Anerkennung der Religionsfreiheit durch den Staat - die ist im diskutierten Fall unstrittig. Es ging darum, ob eine bestimmte Gruppe als "Religion" anerkannt sei oder nur als "Sekte" betrachtet werde. Und eine derartige Betrachtung, dass etwas zuvor als Religion anerkannt werden müsse, um Religionsfreiheit beanspruchen können, würde die Religionsfreiheit sofort aushebeln. Nur darauf habe ich mich bezogen.

Ganz abgesehen davon, dass es grundsätzlich unsinnig ist, zwischen Religionen und Sekten unterscheiden zu wollen, wäre es auf der anderen Seite kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, wenn der Staat eine Privilegierung bestimmter religiöser Gemeinschaften an von ihn selbst zu definierende Bedingungen knüpft. Unter Privilegierung verstehe ich Maßnahmen wie die Befreiung von Steuern bis hin zur bevorzugten Beteiligung an der demokratischen Willensbildung.

Das ist richtig, hat aber auch nichts mit der diskutierten Frage zu tun, wann ein bestimmtes Verhalten einer religiösen Gemeinschaft von der Religionsfreiheit gedeckt ist und wann nicht. Mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass das nicht von irgendeiner "Anerkennung" der Religionsgemeinschaft abhängen kann.

#30:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 16:03
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
....

Das Problem mit der Polygamie in Bountyful war immer, dass sich nur schwer nachweisen liess, dass dortige Ehen auch solche sind. Nur zu oft redeten sich die Polygamisten damit heraus, dass ihre Frauen nur "Besucher" waeren bzw. ihre minderjaehrigen Braeute "Adoptivkinder". Ohne Kooperation der betreffenden Frauen bzw. Maedchen ist die Beweisfuehrung recht schwer.

Nicht wirklich.
Wenn es bei x Ehen mit einem Vater mit 146 Kindern z.T. von Kindern nicht möglich ist, Schutzbehauptungen durch Vaterschaftsfeststellungen an absurdum zu führen, stimmt entweder mit dem Recht oder mit den Staatsanwälten etwas nicht.


Würden Vaterschaftstests überhaupt Sinn machen? Es ist ja nicht verboten mit mehreren Frauen und zig Kindern zusammenzuleben. Man darf nur nicht gleichzeitig mehrere Ehefrauen haben. Wesentlich ist die Frage, ob gültige Ehen geschlossen wurden.

#31:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 16:16
    —
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
....

Das Problem mit der Polygamie in Bountyful war immer, dass sich nur schwer nachweisen liess, dass dortige Ehen auch solche sind. Nur zu oft redeten sich die Polygamisten damit heraus, dass ihre Frauen nur "Besucher" waeren bzw. ihre minderjaehrigen Braeute "Adoptivkinder". Ohne Kooperation der betreffenden Frauen bzw. Maedchen ist die Beweisfuehrung recht schwer.

Nicht wirklich.
Wenn es bei x Ehen mit einem Vater mit 146 Kindern z.T. von Kindern nicht möglich ist, Schutzbehauptungen durch Vaterschaftsfeststellungen an absurdum zu führen, stimmt entweder mit dem Recht oder mit den Staatsanwälten etwas nicht.


Würden Vaterschaftstests überhaupt Sinn machen? Es ist ja nicht verboten mit mehreren Frauen und zig Kindern zusammenzuleben. Man darf nur nicht gleichzeitig mehrere Ehefrauen haben. Wesentlich ist die Frage, ob gültige Ehen geschlossen wurden.


Wobei der Staat ja grundsätzlich es legislativ in der Hand hat, über die Gültigkeit einer Ehe zu bestimmen.
Eine Ehe einzugehen, ist in D mit gewissem bürokratischen Aufwand verbunden, der eigetlich solche Fälle verhindern soll. Eigentlich, ich kann mir Bigami bei Verheiratung im Drittstaat vorstellen.

edti: hat...


Zuletzt bearbeitet von Naastika am 27.07.2017, 18:43, insgesamt einmal bearbeitet

#32:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 18:29
    —
Noch wichtiger dürften Fragen nach Nötigung, Kindesmissbrauch, Missbrauch von Abhängigen u.dgl. sein.

#33:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 18:42
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noch wichtiger dürften Fragen nach Nötigung, Kindesmissbrauch, Missbrauch von Abhängigen u.dgl. sein.


yepp

#34:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 18:43
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noch wichtiger dürften Fragen nach Nötigung, Kindesmissbrauch, Missbrauch von Abhängigen u.dgl. sein.

Ja. Das war auch das, an das ich dachte. Entscheidungen erwachsener Frauen, sich offen um einen Mann zu sammeln und regelmäßig von ihm schwängern zu lassen, dürften - zumindest bei uns - nicht rechtswidrig sein.

#35:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 19:32
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noch wichtiger dürften Fragen nach Nötigung, Kindesmissbrauch, Missbrauch von Abhängigen u.dgl. sein.


In dem zur Debatte stehenden Fall geht es aber nicht darum.

#36:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 27.07.2017, 21:06
    —
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noch wichtiger dürften Fragen nach Nötigung, Kindesmissbrauch, Missbrauch von Abhängigen u.dgl. sein.


In dem zur Debatte stehenden Fall geht es aber nicht darum.

Und das empfinde ich als Trauerspiel, wenn die Reportage, von der bb erzählt hat, etwas mit der Realität zu tun hatte.

Aber das kanadische Recht scheint in dieser Sache auch an der Grenze:
Legal experts suggest that the case is likely to eventually end up in the Supreme Court of Canada.

#37:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 28.07.2017, 03:24
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
....

Das Problem mit der Polygamie in Bountyful war immer, dass sich nur schwer nachweisen liess, dass dortige Ehen auch solche sind. Nur zu oft redeten sich die Polygamisten damit heraus, dass ihre Frauen nur "Besucher" waeren bzw. ihre minderjaehrigen Braeute "Adoptivkinder". Ohne Kooperation der betreffenden Frauen bzw. Maedchen ist die Beweisfuehrung recht schwer.

Nicht wirklich.
Wenn es bei x Ehen mit einem Vater mit 146 Kindern z.T. von Kindern nicht möglich ist, Schutzbehauptungen durch Vaterschaftsfeststellungen an absurdum zu führen, stimmt entweder mit dem Recht oder mit den Staatsanwälten etwas nicht.



Vaterschaftsfeststellungen gegen den Willen aller Betroffenen sind in Kanada tatsaechlich nur schwer moeglich und damit sehen sich die Behoerden in Bountyful oft konfrontiert.

Auch die Kinder und Jugendlichen sind so sehr indoktriniert, dass die sich mit Haenden und Fuessen dagegen wehren und vor der Anwendung von Zwangsmitteln in solchen Faellen scheuen die Gerichte meist zurueck, zumal die Anwaelte der Sekte nur darauf warten solche Zwangsmassnahmen medial auszuschlachten.
....

Was hat da jemand drüber geschrieben?
beachbernie hat folgendes geschrieben:
.... Da werden zum einen loyale Gemeindemitglieder mit oft minderjaehrigen "Ehefrauen" belohnt und zum anderen werden Frauen, die aufmucken, dadurch unter Kontrolle gebracht, dass man ihre Toechter mit besonders loyalen Leuten verheiratet. Danach ueberlegen sie es sich zweimal, was sie machen. Sie muessen immer damit rechnen, dass es die eigene Tochter ausbaden muss, wenn sie den Sektenchef veraergern.....

Wir haben hier einen Mann mit 24 Frauen und 146 Kindern, von denen bei diesen Sitten - ich schließe aus der Formulierung "mit minderjährigen Ehefrauen belohnt", dass Kinder hoch im Kurs stehen und dass sich der Oberbonze auch selbst damit belohnt hat - etliche "Frauen" bereits als Kinder Mütter wurden.

Es erscheint mir schwer vorstellbar, dass unter diesen Bedingungen keine Umstände sichtbar werden, auf deren Grundlage eine Sozialbehörde eine Vaterschaftsfeststellung anordnen können sollte. Ich kenne das kanadische Recht nicht, aber wenn es hier keine Möglichkeiten schafft, taugt es an dieser Stelle nichts, weil es - Individualrechte hin oder her - die schutzbedürftigen Mädchen allein lässt. Und bei 24 Ehefrauen und 146 Kindern kann man das auch nach dieser Verurteilung nicht anders formulieren, als dass es sie allein gelassen hat.

Und wenn das kanadische Fernsehen die Möglichkeit hat und nutzt, diese Verhältnisse darzustellen, wie kann man dann Angst davor haben, dass so eine Maßnahme medial ausgeschlachtet werden könnte? Das passt irgendwie alles nicht zusammen.



Das geht schon mit dem medial ausschlachten. Sobald es Fernsehbilder gibt, auf denen zu sehen ist wie sich heftig wehrende Kinder vor den Augen ihrer von Polizisten festgehaltenen Eltern mit Gewalt in ein Polizeiauto gezerrt und abtransportiert werden, wird dies von der Gegenseite genuesslich ausgeschlachtet werden. Da werden dann schraege Vergleiche wie der mit den frueher von der Polizei in Missionsschulen verschleppten Kindern der Natives auftauchen und es ist dann sehr schwer die sachlich richtige Darstellung zu transportieren, weil die Gegenseite die Mittel hat, die sie braucht um die Angelegenheit emotional aufzuladen. Die Bilder von der Polizeigewalt gegen Kinder sind im Fernsehen, die von diese Kinder sexuell missbrauchenden, oft aelteren "Ehemaennern" nicht.

Ohnehin ist es nicht so einfach so eine Aktion durchzufuehren. Die Polizei kann nicht einfach hingehen, sich die kids greifen und nach erfolgter Entnahme von DNA-haltigem Material wieder zurueckbringen. Dem steht zunaechst mal der Schutz der Familie entgegen und ohne gueltigen Gerichtsbeschluss geht da gar nichts. Um den zu erwirken braucht es Beweise, die stark genug sind einen genuegend grossen Anfangsverdacht zu begruenden. Dies ist schwer, weil man es mit einer verschworenen und verschwiegenen Gemeinschaft zu tun hat, die jedem Aussenstehenden mit Misstrauen begegnet. Da kriegt man kaum jemanden dazu auszusagen, dass er/sie mit Sicherheit weiss, dass jenes kleine Baby z.B. die Tochter jenes 60-jaehrigen Mannes mit jenem 15-jaehrigen Maedchen ist und sowas braucht's nun mal um einen Gerichtsbeschluss zu kriegen. Bountyful verfuegt ueber genuegend Geldmittel um einen ganzen Stab erstklassiger Anwaelte zu bezahlen, die setzen jedes erdenklich juristische Mittel ein um solche Gerichtsbeschkuesse zu verhindern. Die Medien haben's da etwas einfacher. Die koennen Zeugen anonym befragen, da traut sich schon eher mal wer. Vor Gericht sind solche anonymen Aussagen jedoch voellig unbrauchbar.

Ab und zu gibt es Aussteiger aus der Sekte, die als Zeugen dienen koennten, weil die ueber das noetige Insiderwissen verfuegen um Zuordnungen von Kindern zu Eltern vorzunehmen. Die sind aber oft nur sehr widerwillig dazu bereit, weil es meist noch enge Verwandte (meistens Kinder) innerhalb der Sekte gibt, die der Sektenfuehrung als Erpressungsmaterial dienen koennen. Wuerdest Du leichten Herzens aussagen, wenn Du weisst, dass dies fuer Deine 12- oder 13-jaehrige Tochter bedeuten koennte an einen alten Lustgreis "verheiratet" zu werden?

Es ist ohnehin unsicher, dass selbst ein doch erstrittener Gerichtsbeschluss was aendern koennte. Bountyful ist keine isolierte einzelne Gemeinde, sondern Teil einer ganzen Gruppe aehnlicher Gemeinden, ueberwiegend in den USA. Da werden dann schon mal kleine Kinder hin- und hergeschoben um aussagekraeftige Ermittlungen unmoeglich zu machen. Dein Gerichtsbeschluss nuetzt Dir herzlich wenig, wenn das betreffende Kind laengst weg ist und Du nicht weisst wo. Von den Sektenheinis wird Dir das naemlich keiner verraten.

Ich persoenlich wuerde es ja begruessen, wenn es moeglich waere ohne jede Vorwarnung das gesamte Kaff Bountyful in einer Nacht und Nebel Aktion zu umstellen um von jedem dort angetroffenen Menschen DNA-Proben zu entnehmen und so die dortigen Verwandtschaftsverhaeltnisse ein und fuer allemal zu klaeren und gegebenenfalls dabei entdeckte Strafteten (wohl vor allem sexueller Missbrauch Minderjaehriger) in der Folge strafzuverfolgen. Das gibt allerdings das kanadische Recht nicht her. In diesem Fall leider.

#38:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 28.07.2017, 13:43
    —
Kann man bei DNA-Tests denn überhaupt genau die Art der Verwandtschaft feststellen, wenn es mit Heiraten innerhalb der Familie, Abstammung von wenigen Männern mit vielen Frauen usw. eh ziemlich wild hin- und hergeht verwandtschaftsmäßig? Ernsthafte Frage an die Biologen.

#39:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 28.07.2017, 18:50
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kann man bei DNA-Tests denn überhaupt genau die Art der Verwandtschaft feststellen, wenn es mit Heiraten innerhalb der Familie, Abstammung von wenigen Männern mit vielen Frauen usw. eh ziemlich wild hin- und hergeht verwandtschaftsmäßig? Ernsthafte Frage an die Biologen.

Sollte möglich sein, aber bei hohen Verwandschaftsgraden nicht mit Standardmethoden.

#40:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 26.05.2018, 17:28
    —
https://kurier.at/stars/ronaldinho-wirbel-um-dreier-hochzeit-mit-zwei-frauen/400040314
Zitat:
Monogamie ist wohl nicht für jeden etwas – schon gar nicht für den brasilianischen Fußball-Superstar Ronaldinho (3Cool. Medienberichten zufolge soll er nämlich im August heiraten – und zwar gleich zwei Frauen: Beatriz Souza und Priscilla Coelho. Schon seit Dezember des Vorjahrs sollen die drei eine "harmonische" Beziehung führen.



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