IS-Kämpfer nach Deutschland?
Wähle Beiträge von
# bis # FAQ
[/[Drucken]\]

Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte
IS-Kämpfer mit deutschem Pass nach Deutschland?
Ja
80%
 80%  [ 8 ]
Keinesfalls
10%
 10%  [ 1 ]
Irgendwann mal, vielleicht
0%
 0%  [ 0 ]
Weiß nicht
0%
 0%  [ 0 ]
Anderes
10%
 10%  [ 1 ]
Stimmen insgesamt : 10


#1: IS-Kämpfer nach Deutschland? Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 18:48
    —
Die Begeisterung hält sich in engen Grenzen.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/bedingungen-fuer-rueckkehr-von-is-kaempfern-100.html
Zitat:
Deutschland kann nach Angaben des Bundesinnenministerium deutsche IS-Kämpfer aus dem Nahen Osten nur unter bestimmten Bedingungen wieder aufnehmen. "Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürger und so auch diejenigen, die in Verdacht stehen, für den sogenannten IS gekämpft zu haben, das Recht auf eine Rückkehr", sagte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag. Voraussetzung für die Rückkehr sei ein konsularischer Zugang zu den Betroffenen. Deutschland respektiere aber auch das Strafverfolgungsinteresse einiger Staaten im Nahen Osten gegen Anhänger der radikal-islamischen Miliz für dort begangene Straftaten.

#2:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 18:56
    —
Leute, die die Welt nicht braucht.

#3:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 19:37
    —
Deshalb sucht man im Innenmisisterium ja auch noch so etwas wie einem schwarzen Brett für strafwillige Länder, so nach dem Motto:

Bevor wir uns um die kümmern müssen: Vielleicht gibt es da vor Ort ja noch ein Gefängnis, wo man die als Rottware abliefern kann. Das Rotten dort soll auch ungemein besänftigen und wird da einfach viel billiger gemacht, als wir das hier machen. Ein Beitrag zur religionsgerechten Menschenhaltung wäre es auch, wenn die da unter Gleichgläübigen blieben. Alles halal.

#4: Eislandistan Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 19:48
    —
na ja,
wir erwarten ja auch - dass andere Länder ihre schrägen Vögel zurücknehmen.

Daher hatte ich ja schon mal als Lösung für die Europäische Staatengemeinschaft

Grönland

https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2137923#2137923

ins Spiel gebracht. Ein Territorium außerhalb der EU,
aber von einem EU-Land verwaltet.

Wo man einen unbewohnten Teil (Forscher zählen nicht!) als
Eislandistan den Gefährdern überlassen kann,
natürlich mit einer riesigen Eismauer umringt,
damit ein wenig die Fantasie der Gefährderlover getriggert ist.

#5: Re: Eislandistan Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 20:02
    —
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
na ja,
wir erwarten ja auch - dass andere Länder ihre schrägen Vögel zurücknehmen.

Daher hatte ich ja schon mal als Lösung für die Europäische Staatengemeinschaft

Grönland

https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2137923#2137923

ins Spiel gebracht. Ein Territorium außerhalb der EU,
aber von einem EU-Land verwaltet.

Wo man einen unbewohnten Teil (Forscher zählen nicht!) als
Eislandistan den Gefährdern überlassen kann,
natürlich mit einer riesigen Eismauer umringt,
damit ein wenig die Fantasie der Gefährderlover getriggert ist.

Da gäbe es sogar eine echte gemeinnützige Aufgabe:
Sie könnten die Oberfläche des grönländischen Gletschers vom atmosphärischen Staub reinigen, der sich dort niedergeschlagen und durch die Tauvorgänge angereichert hat. Durch die damit erreichte Erhöhung der Reflektion würde der Gletscher länger halten.

#6: Re: Eislandistan Autor: WilsonWohnort: Swift Tuttle BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 20:05
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
na ja,
wir erwarten ja auch - dass andere Länder ihre schrägen Vögel zurücknehmen.

Daher hatte ich ja schon mal als Lösung für die Europäische Staatengemeinschaft

Grönland

https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2137923#2137923

ins Spiel gebracht. Ein Territorium außerhalb der EU,
aber von einem EU-Land verwaltet.

Wo man einen unbewohnten Teil (Forscher zählen nicht!) als
Eislandistan den Gefährdern überlassen kann,
natürlich mit einer riesigen Eismauer umringt,
damit ein wenig die Fantasie der Gefährderlover getriggert ist.

Da gäbe es sogar eine echte gemeinnützige Aufgabe:
Sie könnten die Oberfläche des grönländischen Gletschers vom atmosphärischen Staub reinigen, der sich dort niedergeschlagen und durch die Tauvorgänge angereichert hat. Durch die damit erreichte Erhöhung der Reflektion würde der Gletscher länger halten.


weil du alles immer richtig machst?

#7:  Autor: lucWohnort: Nice. Paris. Köln BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 20:13
    —
Wo sollten sie sonst hin, wenn sie Deutsche sind. Syrien ist nicht in der Lage, sie zu verklagen und die USA haben eigentlich damit nichts zu tun. Die USA sind auch nicht die Mülldeponie von Deutschland. Schulterzucken

#8: Re: Eislandistan Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 20:22
    —
Wilson hat folgendes geschrieben:
(...)

weil du alles immer richtig machst?


das sind keine harmlosen Kaugummidiebe, sondern Menschen, die Völkermordorganisationen unterstützen.

So wie Du diese verharmlost,
würde mich mal interessieren, was Du den Opfern des IS-Terrors sagst,
wenn diese auf ihre ehemaligen Peiniger hier in D treffen müssen.

Zitat:
Ich bin erstarrt
Eine junge Jesidin traf in Deutschland ihren Peiniger des IS auf der Straße – und floh zurück in den Nordirak. Deutsche Behörden ermitteln.


https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/jesidin-trifft-auf-is-peiniger-ich-bin-erstarrt-15742674.html

Die haben sich aus der europäischen Wertefamilie hinausfundamentalisiert,
daher kann es bei uns halt keinen Platz mehr für sie geben - aber eben in von der EU eingerichteten Gefährderreservaten schon.

#9: Re: Eislandistan Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 20:42
    —
D muß sie selbstverständlich zurücknehmen. Natürlich bin ich nicht begeistert, und es ist auch ein gewisses Risiko dabei.

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
"Eine junge Jesidin traf in Deutschland ihren Peiniger des IS auf der Straße ..."

Du solltest dazuschreiben, daß der Peiniger keinen deutschen Paß hatte.

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Die haben sich aus der europäischen Wertefamilie hinausfundamentalisiert, daher kann es bei uns halt keinen Platz mehr für sie geben - aber eben in von der EU eingerichteten Gefährderreservaten schon.

Es sind bestimmt einige dabei, die mit Hilfestellung wieder entfundamentalisiert werden können. Und wenn jemand eine wirkliche Gefahr darstellt, kann er auch hier in Gewahrsam genommen werden. Sicher kann man auch einigen den Prozeß machen, wenn es Zeugen für die Verbrechen gibt. Ein deutscher Vergewaltiger, der nach 10 Jahren rauskommt, kann auch seinem Opfer begegnen. Soll der auch ins Wüsten-KZ?

#10: Re: Eislandistan Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 20:42
    —
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
(...)

weil du alles immer richtig machst?


das sind keine harmlosen Kaugummidiebe, sondern Menschen, die Völkermordorganisationen unterstützen.
....

Diese Formulierung würde bei den Deppen passen, die hier für die IS sammeln. Wer da unten jetzt noch aufgegriffen wird, hat im Normalfall nicht nur unterstützt, sondern sich aktiv beteiligt.

Wenn wir das mit unsren hiesigen, inzwischen größtenteils ausgestorbenen Altlasten vergleichen, habe ich sogar Schwierigkeiten, die mit den KZ-Bewachern in einen Topf zu schmeißen, weil die sich nicht unbedingt um diesen Job beworben hatten.

Wer aber nach Syrien gegangen ist, wusste nicht nur, was da abgeht, sondern ist deshalb da hingegangen.

@ Wilson: Hast Du diese Frage auch bei Leuten gestellt, die sich für eine weitere Verfolgung der NS-Täter ausgesprochen haben?

#11: Re: Eislandistan Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 20:52
    —
step hat folgendes geschrieben:
... Und wenn jemand eine wirkliche Gefahr darstellt, kann er auch hier in Gewahrsam genommen werden. Sicher kann man auch einigen den Prozeß machen, wenn es Zeugen für die Verbrechen gibt. Ein deutscher Vergewaltiger, der nach 10 Jahren rauskommt, kann auch seinem Opfer begegnen. Soll der auch ins Wüsten-KZ?
fett von mir
Natürlich müssen wir sie zurücknehmen, wenn sie zurückwollen und kein anderer Staat Anspruch erhebt, sie zu bestrafen. Aber dass man sie vorher einmal quasi zur Strafe anbietet, halte ich für verständlich.

Denn die Kehrseite ist, dass der Gefährder kein so richtig greifbarer Status ist und wir mit dieser Gefährderbehandlung auch an die Grenzen unseres Rechtsstaates gehen, ganz abgesehen davon dass das ein finanziell sehr aufwändiges Geschäft ist, für das Du auch die Personaldecke haben musst.

#12: Re: Eislandistan Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 21:16
    —
step hat folgendes geschrieben:
(...)

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Die haben sich aus der europäischen Wertefamilie hinausfundamentalisiert, daher kann es bei uns halt keinen Platz mehr für sie geben - aber eben in von der EU eingerichteten Gefährderreservaten schon.

Es sind bestimmt einige dabei, die mit Hilfestellung wieder entfundamentalisiert werden können. (...) Wüsten-KZ?


Wo schrieb ich was vom KZ? Wo von Wüste?

Ich schrieb die ganze Zeit von einem riesigen Territorium,
was ich diesen Gefährderbrüdern und -schwestern überlassen möchte.

Und wie fwo schon sagte, der Personalschlüssel bei Polizei und Co ist diesbezüglich schlecht. Sowohl in D als auch in F reicht dieser nicht aus,
um eine optimale Sicherheit zu gewährleisten.

Wir handeln ja eigentlich nicht gegen sie - da sie ja selbst nicht einem Land leben wollen wie das unsrige.

Aber natürlich kann man auch Prüfungen einrichten, damit die angeblich entfundamentlisierten Bewohner von Eislandistan sich wieder in 'westliche' Gefilde begeben können.

#13:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 21:37
    —
Ja, ist gut. Kannst jetzt mal aufhören mit dem Schwachsinn?! Mit den Augen rollen

#14:  Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 22:20
    —
worse hat folgendes geschrieben:
Ja, ist gut. Kannst jetzt mal aufhören mit dem Schwachsinn?! Mit den Augen rollen
Froschpillen

#15: Re: Eislandistan Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 22:53
    —
fwo hat folgendes geschrieben:

Wenn wir das mit unsren hiesigen, inzwischen größtenteils ausgestorbenen Altlasten vergleichen, habe ich sogar Schwierigkeiten, die mit den KZ-Bewachern in einen Topf zu schmeißen, weil die sich nicht unbedingt um diesen Job beworben hatten.

Eigentlich ist es sogar eine Beleidigung der KZ-Wächter.
Die historischen Nazis hatten wenigstens noch einen Überrest von Unrechtsbewusstsein -
sonst hätten sie nicht versucht, ihre Leichenberge zu beseitigen und sich in Nürnberg nicht versucht herauszureden.
Bei den IS-Typen dürfte das vollkommen fehlen. Sollte es jemals zu einem "IS-Nürnberg" kommen,
dann werden sie nur bedauern, nicht noch mehr Leute umgebracht zu haben.
Mit dem IS hat die Barbarei die nächste Stufe erreicht.
Und ähnlich wie bei den Verbrechen der Nazis wird man auch ein neues Strafrecht brauchen um das abzuurteilen.

Im kleinen sieht man das schon bei "unseren" Gefährdern oder auch intensivkriminellen Asylanten:
das normale Strafrecht reicht nicht mehr aus, um die Bevölkerung zu schützen.

#16:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 18.02.2019, 22:56
    —
Ich sehe das nicht. Würdest du das bitte erläutern?

#17:  Autor: unquest BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 00:02
    —
Der Geheimdienst könnte Umschulungen zum Sprengstoffmeister anbieten und es wie ein Unfall aussehen lassen.

#18:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 00:27
    —
Der ganze Thread ist voller hasserfüllter Verachtung. Eklig.

Oder um es anders zu formulieren: Wir sprechen von dt. Staatsbürgern. Daher hat der dt. Staat die Obliegenheit alle Bestrebungen zu unternehmen, ihre Rückkehr zu ermöglichen.

Anschließend sollte natürlich die Strafbarkeit bewertet werden; aber konkret-individuell für jeden Einzelfall, nicht generalisiert-pauschal. Die bloße Mitgliedschaft im IS ist nicht strafbar; und die Beteiligung an Straftaten kann eben nicht abstrakt-generell unterstellt werden.

#19: Re: Eislandistan Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 01:39
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Wenn wir das mit unsren hiesigen, inzwischen größtenteils ausgestorbenen Altlasten vergleichen, habe ich sogar Schwierigkeiten, die mit den KZ-Bewachern in einen Topf zu schmeißen, weil die sich nicht unbedingt um diesen Job beworben hatten.

Eigentlich ist es sogar eine Beleidigung der KZ-Wächter.
Die historischen Nazis hatten wenigstens noch einen Überrest von Unrechtsbewusstsein -
sonst hätten sie nicht versucht, ihre Leichenberge zu beseitigen und sich in Nürnberg nicht versucht herauszureden. ...


Einige haben versucht, sich rauszureden, Andere, die vermeintliche moralische oder ökonomische Notwendigkeit ihres Handelns zu rechtfertigen, einige haben behauptet, insgeheim hätten sie gegen das Regime gearbeitet, wieder Andere waren (teilweise bis heute) stolz oder sagten, so sei halt der Krieg gewesen. Und ein paar haben darüber nachgedacht und sehen tatsächlich auch eine Schuld oder eine Verantwortung bei sich...

Ich würde vermuten, daß bei beiden Gruppen eine ähnliche "Streubreite" vorliegt, was die Tat- als auch was die Gewissensbeteiligung angeht: Es gibt ja sehr wohl auch Personal, das in den Jihad gezogen ist, bis dahin nicht einmal irgendwas vom Islam als solchem gewußt hatte (es hängt demnach mehr oder weniger vom naheliegendsten Milieu ab, ob sozial randständige Jugendliche zu Rechtsextremen oder zu Islamisten werden), und dann mit der Realität konfrontiert wurde, die sich sehr von der Propaganda des IS oder den persönlichen Wünschen unterscheidet. Und andererseits werden viele von ihnen auch mit den Gegebenheiten unseres Rechtssystems ihren Frieden schließen, wenn sie damit konfrontiert werden, daß im Irak oder in Syrien durchaus andere Strafen oder Folter drohen können.

Wie schon oben gesagt, der "Gefährder" ist eine irgendwie gespenstische Kategorie: Man weiß nicht, ob der nicht irgendwie gefährlich sein könnte, kann ihm andererseits aber nicht konkret irgendetwas nachweisen. (Genau genommen, ließe sich die Kategorie denn auch bis zum Sankt-Nimmerleinstag ausdehnen, wäre das gewünscht.)

Ich sehe darin natürlich einen Widerspruch: Einerseits geht es in der Diskussion anscheinend um deutsche Staatsbürger, die damit auch das Recht haben, nach Deutschland zurückzukehren. Aber sie sollen nur zurückkehren dürfen, wenn man ihnen konkrete Verdachtsmomente zuschreiben kann, daß man sie bei der Rückkehr einsperren kann, weil ansonsten das Risiko zu groß sei. Eigentlich müßte man ja froh um Jeden sein, der vom Jihadismus "geheilt" wird.

#20: IS Mitgliedschaft strafbar Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 03:04
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
(...) Die bloße Mitgliedschaft im IS ist nicht strafbar; und die Beteiligung an Straftaten kann eben nicht abstrakt-generell unterstellt werden.
fett von mir

doch, der IS ist als Terrororganisation eingestuft,
daraus folgen dann Urteile wie diese hier:

Zitat:
Wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat“ (IS) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den mittlerweile 19-jährigen Deutschen Hossam A. nach §§ 129a Abs. 1, 129b Abs. 1 StGB zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das OLG hat die erkannte Jugendstrafe für erzieherisch unbedingt erforderlich gehalten, um auf den Angeklagten und dessen zukünftige straffreie Lebensführung einzuwirken (Urteil vom 29.03.2017, Az.: III – 6 StS 6/16, nicht rechtskräftig).

(...)

Aufgrund des Ergebnisses der einige Hauptverhandlungstage lang durchgeführten Beweisaufnahme sah das AG jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür, dass auch eine Verurteilung des Angeklagten wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Betracht kommt.


https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-duesseldorf-jugendstrafe-fuer-mitgliedschaft-beim-is

Die Frauen tauchen zwar sicher nicht in irgendwelchen Mitgliedslisten des IS auf,
aber schon die 'freiwillige' Reise hin in den Terrorstaat kann als Beitritt gewertet werden.
Naivität mit 15 oder 16 schützt halt nicht vor Strafverfolgung.

#21: Linda W und der Terror des IS Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 03:29
    —
Linda W,
eine IS-Rückkehrerin und ihr Terrorkonsum:

https://youtu.be/4Uh_OXei0HY?t=357

#22: Re: Eislandistan Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 03:52
    —
Critic hat folgendes geschrieben:
....
Ich würde vermuten, daß bei beiden Gruppen eine ähnliche "Streubreite" vorliegt, was die Tat- als auch was die Gewissensbeteiligung angeht: Es gibt ja sehr wohl auch Personal, das in den Jihad gezogen ist, bis dahin nicht einmal irgendwas vom Islam als solchem gewußt hatte (es hängt demnach mehr oder weniger vom naheliegendsten Milieu ab, ob sozial randständige Jugendliche zu Rechtsextremen oder zu Islamisten werden), und dann mit der Realität konfrontiert wurde, die sich sehr von der Propaganda des IS oder den persönlichen Wünschen unterscheidet.

Der Unterschied zur Propaganda des IS besteht aber nicht in der Darstellung der Taten. Die haben in ihren eigenen Clips ihre Menschenverachtung höchstens noch klarer gezeigt, als unsere bösen MSM, das sind keine Bilder vom Mittelmeerurlaub, die sie da verbreitet haben. Der Unterschied zur Realität bestand bzw. besteht im Wesentlichen darin, dass sie in ihren Videos eine Botschaft vom Sieg der Truppen Allahs verbreitet haben, der nun dank des imperialistischen und gottesfeindlichen Eingriffs des Abendlandes nicht stattgefunden hat.
Critic hat folgendes geschrieben:
Und andererseits werden viele von ihnen auch mit den Gegebenheiten unseres Rechtssystems ihren Frieden schließen, wenn sie damit konfrontiert werden, daß im Irak oder in Syrien durchaus andere Strafen oder Folter drohen können.....

Ich glaube da eher nicht an Frieden schließen, ich gehe nach dem, was da in der Vergangenheit von islamistischer Seite gezeigt wurde, eher von einer Haltung des überlegenen Hohnes auf das verweichlichte Abendland aus, dem man bei Gelegenheit zeigen wird, wen Allah zum Herren bestimmt hat.

Das sind ja nicht Leute, die sich irgend eine Ware gekauft und nun festgestellt haben, dass sie nicht funktioniert und jetzt bei Warentest nachlesen, was es besseres gibt. Es wird viel kosten, diese Köpfe wieder umzudrehen; es ist wahrscheinlich auch nicht unrealistisch, davon auszugehen, dass diese Kosten nicht nur in Steuergeldern bestehen werden.

#23:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 04:50
    —
Wenn Du so argumentierst: Wie willst Du "den Überzeugteren" dann überhaupt beikommen? Man könnte sie einsperren oder auch nicht, sie wöchentlich dreimal zur Therapie zitieren, sie könnten irgendwann für "geläutert" erklärt werden und eine Stunde später mit dem Küchenmesser und den üblichen Slogan brüllend auf Passanten losgehen.

Oder auch nicht, weiß man nämlich auch nicht: Wo wir gerade da waren, haben sich ja viele von den Nazis, die u.U. barbarische Verbrechen begangen haben und dafür oft nicht einmal belangt wurden, nachher wieder in die Gesellschaft reintegriert und haben nicht weitergemordet. Nur, weil es in Deutschland nach dem Krieg nicht mehr so viele Gelegenheiten oder "lohnenswerte Ziele" gab? Zum Beispiel herrschte doch wieder die "böse Demokratie", da hätte es doch eigentlich viele (damals noch nicht ganz so) alte Nazis geben können, die wieder auf Jagd auf Amtsträger oder Mitglieder anderer Parteien gehen?

Insofern muß es ja irgendwelche Gegebenheiten geben, wie die Leute reinkommen, und auch irgendwelche, wie sie wieder rauskommen. Die Leute haben keine Perspektive, oder sie sind überfordert, sie suchen nach Klarheiten im Leben, ... .

Die meisten haben sich allerdings mit den neuen Gegebenheiten abgefunden oder gar angefreundet, es ging ihnen ökonomisch besser, sie wurden irgendwann gesetzter ... : Der Ansatz mit dem "wer wird rechtsextrem, wer wird Islamist" geht ja davon aus, daß es gewisse strukturelle Gegebenheiten gibt, die dazu führen, daß jemand in das Milieu gerät, und wenn jemand jetzt in diese Gegebenheiten zurückkehrt und es hat sich nichts geändert, dann ist das Risiko doch höher, daß er dann wirklich hier in diesen Mustern bleibt.

Ja, es hat auch einige Terroristen aus dem Milieu gegeben. Und eine Bombe hier in der Stadt möchte ich auch nicht haben, ich denke, die Toleranz der Gesamtgesellschaft für Terroristen ist sehr gering. Ich kann allerdings von niemandem wissen, was der ausheckt, ich kann Jedem nur vor den Kopf gucken. Selbst wenn jemand sich derartige Videos ansieht - es wurde mal davon gesprochen, daß man konkrete Taten bestrafen kann, aber nicht ein Denken als solches, auch wenn man es hundertmal entsetzlich und widerwärtig findet. (Wiederum: Die NS-Propaganda wurde damals heftig konsumiert. Z.B. sollen sich angeblich 20 Millionen Menschen damals "Jud Süß" angesehen haben. Die Leute wurden nicht dazu gezwungen, sich das anzusehen. Aber zu Tätern wurden dennoch deutlich weniger.) Einige Male hörte man nach solchen Geschehnissen, der Geheimdienst oder die Polizei hätte diejenigen auf einer Liste gehabt. Aber man weiß auch wieder nicht, wie lang diese Listen eigentlich sind. Das finde ich auch ein Dilemma bei dem Versuch, diejenigen erkennen zu wollen, die dann auch wirklich losgehen und Anschläge begehen würden - bevor sie aktiv werden.

#24:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 07:15
    —
Natuerlich haben die als deutsche Staatsbürger ein unveraeusserliches Recht jederzeit nach Deutschland einreisen zu koennen. Dieses Recht sollte eigentlich grundsaetzlich nicht verhandelbar sein. Genauso sollten sich diese Personen aber auch darueber im Klaren sein, dass sie, falls sie sich nach deutschen Gesetzen strafbar gemacht haben, sofort bei der Einreise verhaftet und in ein deutsches Gefängnis verbracht werden koennen, wo sie bis zu ihrem Prozess bzw. einer eventuellen Auslieferung an ein anderes Land verbleiben. Bei IS-Mitgliedern koennte dies sogar der Regelfall sein, weil meines Wissens die Zugehörigkeit zum IS bereits den Straftatbestand der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" erfüllt und sich ausserdem viele IS-Kämpfer weiterer schwerster Straftaten inklusive schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben dürften.

#25:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 07:20
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Der ganze Thread ist voller hasserfüllter Verachtung. Eklig.

Oder um es anders zu formulieren: Wir sprechen von dt. Staatsbürgern. Daher hat der dt. Staat die Obliegenheit alle Bestrebungen zu unternehmen, ihre Rückkehr zu ermöglichen.

Anschließend sollte natürlich die Strafbarkeit bewertet werden; aber konkret-individuell für jeden Einzelfall, nicht generalisiert-pauschal. Die bloße Mitgliedschaft im IS ist nicht strafbar; und die Beteiligung an Straftaten kann eben nicht abstrakt-generell unterstellt werden.


Gibt es nicht den Straftatbestand "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung"? Der wuerde naemlich in diesem Fall tatsaechlich passen.


Deinen Ekel ueber manche hasserfüllten postings einiger user hier teile ich ausdruecklich.

#26:  Autor: lucWohnort: Nice. Paris. Köln BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 10:08
    —
Deutschland sollte die Verantwortung übernehmen, solange Syrien instabil und nicht in der Lage ist, ordentliche Prozesse zu führen. Es geht um deutsche Staatsbürger, die einer terroristischen Organisation angehören und die USA sind in dem Fall unbeteiligt.

#27:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 10:45
    —
Critic hat folgendes geschrieben:
Wenn Du so argumentierst: Wie willst Du "den Überzeugteren" dann überhaupt beikommen? Man könnte sie einsperren oder auch nicht, sie wöchentlich dreimal zur Therapie zitieren, sie könnten irgendwann für "geläutert" erklärt werden und eine Stunde später mit dem Küchenmesser und den üblichen Slogan brüllend auf Passanten losgehen.

Genau das ist das Problem, das uns einiges kosten wird. Deshalb habe ich auch kein Problem damit, wenn es unseren Politikern gelingt, ein paar der Problembären woanders unterbringen zu lassen.

Ein zweites Problem, das Du unterschlägst, besteht darin, dass das weitere Ziel des Djihad immer auch das Abendland war, also wir. Sie sind weggegangen, um sich den Kämpfern für den Gottesstaat, und zwar für den weltweiten Gottesstaat anzuschließen, und wenn wir sie zurückholen, dann in ein Gebiet, das für sie letztlich immer noch Kampfgebiet in den Händen des verhassten Feindes ist.

Critic hat folgendes geschrieben:
Oder auch nicht, weiß man nämlich auch nicht: Wo wir gerade da waren, haben sich ja viele von den Nazis, die u.U. barbarische Verbrechen begangen haben und dafür oft nicht einmal belangt wurden, nachher wieder in die Gesellschaft reintegriert und haben nicht weitergemordet. Nur, weil es in Deutschland nach dem Krieg nicht mehr so viele Gelegenheiten oder "lohnenswerte Ziele" gab? Zum Beispiel herrschte doch wieder die "böse Demokratie", da hätte es doch eigentlich viele (damals noch nicht ganz so) alte Nazis geben können, die wieder auf Jagd auf Amtsträger oder Mitglieder anderer Parteien gehen?

Das hakt an mehreren Ecken: Wenn wir ehrlich sind, waren nicht wir es, die die Integration der Nazis ermöglicht haben, sondern die Amis. Und diese Nazis hatten nicht Deutschland im Visier, sondern das Judentum (gab es hier nicht mehr), den Weltkommunismus (hatten die Amis und Adenauer auch) und die Weltherrschaft (dafür hatten sie kein Militär mehr). Die haben sich also gefreut, bei den Amis mitmachen zu dürfen und hatten keinen Grund und kein Ziel, hier einen asymmetrischen Krieg anzufangen - weiterführen kann man schlecht sagen, die haben eher konventionell militärisch gedacht (auch die Operation Gladio wurde übrigens unter amerikanischer Führung geplant)

Critic hat folgendes geschrieben:
.....(Wiederum: Die NS-Propaganda wurde damals heftig konsumiert. Z.B. sollen sich angeblich 20 Millionen Menschen damals "Jud Süß" angesehen haben. Die Leute wurden nicht dazu gezwungen, sich das anzusehen. Aber zu Tätern wurden dennoch deutlich weniger.) ...

Da muss ich dann doch ein bis zweimal stutzen:
Zum einen: relativ zu dem, was der NS gemacht hat, muss man die NS-Propaganda, wenn man von der nationalistischen Kriegsrethorik, die damals allgemein üblich war, als geradezu euphemistisch bezeichnen.
Du vergleichst also die Wahrscheinlichkeit, Täter geworden zu sein, von:
Leuten, die hier gewohnt haben, also der nicht wirklich die Gräuel beschreibenden Propaganda ausgesetzt waren mit
Leuten, die hier gewohnt haben und einer in Bezug auf die Gräuel durchaus realistischen Ppaganda ausgesetzt waren und dann los marschiert sind, um an diesen Gräueln mitzuwirken.

Das kann man schon originell nennen.

#28:  Autor: astarte BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 12:07
    —
unquest hat folgendes geschrieben:
Der Geheimdienst könnte Umschulungen zum Sprengstoffmeister anbieten und es wie ein Unfall aussehen lassen.

Eine solche Äußerung, egal ob sie als Vorschlag, Idee, Gewaltphantasie, Wunsch, "witzig" oder was immer, gemeint sein sollte, ist mit dem Forumsregeln nicht vereinbar. Du wirst ermahnt.

#29:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 13:43
    —
Heribert Prantl ist der Ansicht, dass man möglicherweise nicht verpflichtet ist, IS-Kämpfer zurückzunehmen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is-kaempfer-deutschland-1.4334744
Zitat:
Haben die Kämpfer mit Eintritt in den IS ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren - gemäß Paragrafen 28 und 25 StAG? Das wäre dann so, wenn man den "Islamischen Staat" nicht nur als Terrorverband, sondern als ausländischen Staat betrachtet. Und zweitens dann, wenn der IS-Terrorist die Staatsbürgerschaft dieses Staates besitzt.

Der IS ist jedenfalls als Staat aufgetreten; und die IS-Kämpfer sind in diesen Staat eingetreten. Zumindest Sinn und Zweck der Vorschriften über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind damit erfüllt. Mit der Söldnerschaft im fremden Dienst wäre dann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen.

#30:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 14:33
    —
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Heribert Prantl ist der Ansicht, dass man möglicherweise nicht verpflichtet ist, IS-Kämpfer zurückzunehmen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is-kaempfer-deutschland-1.4334744
Zitat:
Haben die Kämpfer mit Eintritt in den IS ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren - gemäß Paragrafen 28 und 25 StAG? Das wäre dann so, wenn man den "Islamischen Staat" nicht nur als Terrorverband, sondern als ausländischen Staat betrachtet. Und zweitens dann, wenn der IS-Terrorist die Staatsbürgerschaft dieses Staates besitzt.

Der IS ist jedenfalls als Staat aufgetreten; und die IS-Kämpfer sind in diesen Staat eingetreten. Zumindest Sinn und Zweck der Vorschriften über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind damit erfüllt. Mit der Söldnerschaft im fremden Dienst wäre dann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen.



Das Problem ist hierbei, dass der IS nie als souveräner Staat anerkannt wurde. Und das aus gutem Grund.

Wuerde man Prantls Vorschlag folgen liefe dies auf eine nachträgliche Anerkennung des IS als souveräner Staat hinaus und man haette ein Glaubwürdigkeitsproblem. Man kann nicht einfach je nach jeweiliger Interessenlage zwischen 2 einander ausschliessenden Positionen hin und her springen.

Ansonsten muss ich ehrlich sagen, dass es mir erheblich lieber ist, wenn Terroristen, die schon mal in Deutschland gelebt haben und sich deshalb dort viel unauffälliger bewegen koennen als Landesfremde und vielleicht noch ueber alte Kontakte verfügen, nach Deutschland einreisen und bei der Einreise verhaftet und sicher weggeschlossen werden als wenn man sie einem unter Umständen korrupten und wenig verlässlichem fremdem Rechtssystem zur Aburteilung überlässt. Die koennen dort naemlich jeder Zeit wieder freikommen und wegen ihrer Vertrautheit mit Deutschland eine besondere Gefahr darstellen. Wenn die in D einsitzen weiss man wo sie sind und hat sie jederzeit unter Kontrolle. Das gilt natuerlich fuer Kanada ganz genauso. Wir haben hier naemlich eine ganz aehnliche Problemlage.

#31:  Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 15:10
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Heribert Prantl ist der Ansicht, dass man möglicherweise nicht verpflichtet ist, IS-Kämpfer zurückzunehmen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is-kaempfer-deutschland-1.4334744
Zitat:
Haben die Kämpfer mit Eintritt in den IS ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren - gemäß Paragrafen 28 und 25 StAG? Das wäre dann so, wenn man den "Islamischen Staat" nicht nur als Terrorverband, sondern als ausländischen Staat betrachtet. Und zweitens dann, wenn der IS-Terrorist die Staatsbürgerschaft dieses Staates besitzt.

Der IS ist jedenfalls als Staat aufgetreten; und die IS-Kämpfer sind in diesen Staat eingetreten. Zumindest Sinn und Zweck der Vorschriften über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind damit erfüllt. Mit der Söldnerschaft im fremden Dienst wäre dann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen.


Das Problem ist hierbei, dass der IS nie als souveräner Staat anerkannt wurde. Und das aus gutem Grund.

Wuerde man Prantls Vorschlag folgen liefe dies auf eine nachträgliche Anerkennung des IS als souveräner Staat hinaus und man haette ein Glaubwürdigkeitsproblem. Man kann nicht einfach je nach jeweiliger Interessenlage zwischen 2 einander ausschliessenden Positionen hin und her springen.

Ansonsten muss ich ehrlich sagen, dass es mir erheblich lieber ist, wenn Terroristen, die schon mal in Deutschland gelebt haben und sich deshalb dort viel unauffälliger bewegen koennen als Landesfremde und vielleicht noch ueber alte Kontakte verfügen, nach Deutschland einreisen und bei der Einreise verhaftet und sicher weggeschlossen werden als wenn man sie einem unter Umständen korrupten und wenig verlässlichem fremdem Rechtssystem zur Aburteilung überlässt. Die koennen dort naemlich jeder Zeit wieder freikommen und wegen ihrer Vertrautheit mit Deutschland eine besondere Gefahr darstellen. Wenn die in D einsitzen weiss man wo sie sind und hat sie jederzeit unter Kontrolle. Das gilt natuerlich fuer Kanada ganz genauso. Wir haben hier naemlich eine ganz aehnliche Problemlage.


Diesen Vorschlag finde ich am besten und er ist ja auch - im Gegensatz zu sonstigen Verrenkungen - am naheliegendsten, am "normalsten". Coole Sache, das...

#32:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 15:25
    —
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Heribert Prantl ist der Ansicht, dass man möglicherweise nicht verpflichtet ist, IS-Kämpfer zurückzunehmen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is-kaempfer-deutschland-1.4334744
Zitat:
Haben die Kämpfer mit Eintritt in den IS ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren - gemäß Paragrafen 28 und 25 StAG? Das wäre dann so, wenn man den "Islamischen Staat" nicht nur als Terrorverband, sondern als ausländischen Staat betrachtet. Und zweitens dann, wenn der IS-Terrorist die Staatsbürgerschaft dieses Staates besitzt.

Der IS ist jedenfalls als Staat aufgetreten; und die IS-Kämpfer sind in diesen Staat eingetreten. Zumindest Sinn und Zweck der Vorschriften über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind damit erfüllt. Mit der Söldnerschaft im fremden Dienst wäre dann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen.

Dann machen die am Ende noch einen auf "Kriegsgefangene" mit entsprechenden Vergünstigungen.

Letztlich ist es egal, wer sie verknastet, Hauptsache, die Menschheit bleibt künftig von ihnen verschont.
Guantanamo wäre nicht schlecht, aber Trump hat schon recht, wenn er sich diese Typen nicht ans Bein binden will.
Europa hat sie durch jahrzehntelangen Kuschelkurs gegenüber dem Islam ausgebrütet,
jetzt muss es die Suppe halt auslöffeln.

#33:  Autor: sehr gut BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 16:06
    —
luc hat folgendes geschrieben:
[...]und die USA sind in dem Fall unbeteiligt.

Der war gut...

Mir fiel es schwer in Syrien zwischen IS/Nusra/... und USA zu unterscheiden, das waren sowas wie Bodentruppen (im Interesse) der USA die gegen den syrischen Staat kämpften. Solange die 'nur' Syrern Köpfe abschnitten hatte ich da keine grosse Probleme mit denen vernommen.

#34:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 16:12
    —
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Heribert Prantl ist der Ansicht, dass man möglicherweise nicht verpflichtet ist, IS-Kämpfer zurückzunehmen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is-kaempfer-deutschland-1.4334744
Zitat:
Haben die Kämpfer mit Eintritt in den IS ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren - gemäß Paragrafen 28 und 25 StAG? Das wäre dann so, wenn man den "Islamischen Staat" nicht nur als Terrorverband, sondern als ausländischen Staat betrachtet. Und zweitens dann, wenn der IS-Terrorist die Staatsbürgerschaft dieses Staates besitzt.

Der IS ist jedenfalls als Staat aufgetreten; und die IS-Kämpfer sind in diesen Staat eingetreten. Zumindest Sinn und Zweck der Vorschriften über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind damit erfüllt. Mit der Söldnerschaft im fremden Dienst wäre dann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen.


Die Argumentation hat einen kleinen Schönheitsfehler.

Art. 16 (1) GG: "[...] Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."

Du könntest natürlich sagen, diese Leute haben eben IS-Staatsangehörigkeit. Das aber würde voraussetzen, dass man den IS auch offiziell als vollwertigen Staat anerkennt - und den Stiefel will sich wohl zu Recht niemand anziehen.

#35:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 16:58
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Heribert Prantl ist der Ansicht, dass man möglicherweise nicht verpflichtet ist, IS-Kämpfer zurückzunehmen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is-kaempfer-deutschland-1.4334744
Zitat:
Haben die Kämpfer mit Eintritt in den IS ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren - gemäß Paragrafen 28 und 25 StAG? Das wäre dann so, wenn man den "Islamischen Staat" nicht nur als Terrorverband, sondern als ausländischen Staat betrachtet. Und zweitens dann, wenn der IS-Terrorist die Staatsbürgerschaft dieses Staates besitzt.

Der IS ist jedenfalls als Staat aufgetreten; und die IS-Kämpfer sind in diesen Staat eingetreten. Zumindest Sinn und Zweck der Vorschriften über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind damit erfüllt. Mit der Söldnerschaft im fremden Dienst wäre dann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen.


Die Argumentation hat einen kleinen Schönheitsfehler.

Art. 16 (1) GG: "[...] Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."

Du könntest natürlich sagen, diese Leute haben eben IS-Staatsangehörigkeit. Das aber würde voraussetzen, dass man den IS auch offiziell als vollwertigen Staat anerkennt - und den Stiefel will sich wohl zu Recht niemand anziehen.


Die Argumentation gilt nur für Leute mit doppelter Staatsangehörigkeit.

Die bisherige deutsche Strategie:
https://www.tagesschau.de/inland/bundesregierung-is-kaempfer-strafverfolgung-101.html
Zitat:
Die deutschen Behörden verfolgten daher bislang eine Doppelstrategie: In den vergangenen Monaten wurden immer wieder deutsche IS-Frauen und Kinder mehr oder weniger unbemerkt von der Öffentlichkeit aus dem Irak und der Türkei in die Bundesrepublik geholt. Gleichzeitig betonen deutsche Stellen, dass man das "Strafverfolgungsinteresse" der lokalen Justiz - etwa der irakischen Gerichte - respektiere. Immerhin habe die Terrormiliz IS vor allem in Syrien und dem Irak gewütet und gemordet.

#36:  Autor: lucWohnort: Nice. Paris. Köln BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 17:00
    —
sehr gut hat folgendes geschrieben:
luc hat folgendes geschrieben:
[...]und die USA sind in dem Fall unbeteiligt.

Der war gut...

Mir fiel es schwer in Syrien zwischen IS/Nusra/... und USA zu unterscheiden, das waren sowas wie Bodentruppen (im Interesse) der USA die gegen den syrischen Staat kämpften. Solange die 'nur' Syrern Köpfe abschnitten hatte ich da keine grosse Probleme mit denen vernommen.


Am Krieg beteiligt aber ganz bestimmt nicht an den gesetzlichen Bestimmungen, die in Deutschland herrschen, was Nationalität und Strafbarkeit betrifft.

#37:  Autor: Lila Einhorn BeitragVerfasst am: 19.02.2019, 20:21
    —
Ist Deutschland hier wieder einmal nicht rechtzeitig aktiv geworden? Die Franzosen haben damals schiitischen Milizien ein Kopfgeld für französische Staatsbürger bezahlt, die für den IS kämpfen, und sie mit Geheimdienstinformationen versorgt, wo die sich aufhalten. So gibt es auch weniger Rückkehrer. Deutschland hatte gute Kontakte zu Kurden im Irak, hier hätte sich eine analoge Kooperation angeboten.

Früher, nach 9/11 haben die Amis Gefährder, die sie los werden wollten, u.a. in Assads Folterkellern abgeliefert. Aber mit dem hat man es sich dann ja verscherzt. Aber Ägypten scheint ohnehin die humanere Alternative zu sein:
Zitat:
If you want a serious interrogation, you send a prisoner to Jordan. If you want them to be tortured, you send them to Syria. If you want someone to disappear – never to see them again – you send them to Egypt


Als "Wüsten-KZ" bietet sich Idlib an. Das ist noch immer unter Kontrolle der Islamisten, größtenteils von einem Al-Qaeda Ableger (Hai?at Tahrir asch-Scham). Die Türkei schickt dort weiter Islamisten hin. Natürlich will Erdogan auf diese Weise seine Verhandlungsposition stärken, aber es geht ihm auch darum, diese Menschen loszuwerden. Zum großen Teil handelt es sich um ehemalige IS-Kämpfer oder Terroristen anderer Gruppen. In Idlib bekriegen die islamistischen Warlords sich gegenseitig und irgendwann wird das Gebiet von Assad oder einem anderen unter Beschuss genommen werden und dann sterben noch einmal etliche. Ob Erdogan hier selbständig handelt? Bestimmt ist das doch mit China, dem Westen und anderen Ländern, aus denen die Kämpfer kommen, abgestimmt. Die Lösung funktioniert natürlich bei denen, die noch nicht genug vom Krieg haben.

#38:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 02:19
    —
Hmm, offenbar widerspricht das der Menschenwürde, die man auch dann nicht vergeben kann, wenn man selbst die Würde Anderer und deren Recht auf Leben nicht achtet. Wenn die Betreffenden also insbesondere an Leib und Leben bedroht wären, bestünde natürlich die Verpflichtung, alle Hebel in Bewegung zu setzen und sie zurückzuholen - mindestens aber dafür zu sorgen, daß kein zwei daran bestehen kann, daß wer immer sie in seiner Hand hat, sie auch nach gewissen Mindeststandards behandelt.

Deswegen der obige Einwand mit dem "Frieden mit dem Rechtssystem": Wenn man erfährt, daß man nicht aufgeknüpft wird oder aller Voraussicht nach an Deutschland ausgeliefert wird - das mögen Einige, die soo gerne "Märtyrer" geworden wären, nicht toll finden, aber es sind ja nicht alle so gefestigt.


Der Staat hat natürlich auch ein Schutzinteresse gegenüber seinen Einwohnern: Einerseits ist es richtig, daß seit dem letzten Terroranschlag in Deutschland ein paar hundert mal mehr Menschen im Straßenverkehr gestorben sind. Andererseits scheinen die meisten einen Tod durch Verkehrsunfall eher zum "allgemeinen Lebensrisiko" zu zählen als gezielt von einem dieser "Märtyrer" überfahren zu werden. Zumindest kann man nachvollziehen, daß da gewünscht wird, daß man von den Leuten zumindest weiß, wer sie sind, wo sie sich aufhalten, und möglichst auch, ob irgendwelche Verdachtsmomente vorliegen. Und wenn schon die Mitgliedschaft dafür ausreicht - der IS hat auch eine gewisse Bürokratie, es gibt auch Zeugen, aber sind die Region z.B. sicher und die jetzigen Machthaber kooperativ genug, daß man dort ermitteln könnte? Andererseits sollte es auch nicht ins "Gummiartige" abdriften - will man z.B. schon "psychologische Unterstützung" bestrafen, hieße das, daß man z.B. auch die "IS-Frauen" bestrafen könnte, die einen der Jihadisten geheiratet haben.

#39:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 06:54
    —
Critic hat folgendes geschrieben:
Hmm, offenbar widerspricht das der Menschenwürde, die man auch dann nicht vergeben kann, wenn man selbst die Würde Anderer und deren Recht auf Leben nicht achtet. Wenn die Betreffenden also insbesondere an Leib und Leben bedroht wären, bestünde natürlich die Verpflichtung, alle Hebel in Bewegung zu setzen und sie zurückzuholen - mindestens aber dafür zu sorgen, daß kein zwei daran bestehen kann, daß wer immer sie in seiner Hand hat, sie auch nach gewissen Mindeststandards behandelt.

Deswegen der obige Einwand mit dem "Frieden mit dem Rechtssystem": Wenn man erfährt, daß man nicht aufgeknüpft wird oder aller Voraussicht nach an Deutschland ausgeliefert wird - das mögen Einige, die soo gerne "Märtyrer" geworden wären, nicht toll finden, aber es sind ja nicht alle so gefestigt.


Der Staat hat natürlich auch ein Schutzinteresse gegenüber seinen Einwohnern: Einerseits ist es richtig, daß seit dem letzten Terroranschlag in Deutschland ein paar hundert mal mehr Menschen im Straßenverkehr gestorben sind. Andererseits scheinen die meisten einen Tod durch Verkehrsunfall eher zum "allgemeinen Lebensrisiko" zu zählen als gezielt von einem dieser "Märtyrer" überfahren zu werden. Zumindest kann man nachvollziehen, daß da gewünscht wird, daß man von den Leuten zumindest weiß, wer sie sind, wo sie sich aufhalten, und möglichst auch, ob irgendwelche Verdachtsmomente vorliegen. Und wenn schon die Mitgliedschaft dafür ausreicht - der IS hat auch eine gewisse Bürokratie, es gibt auch Zeugen, aber sind die Region z.B. sicher und die jetzigen Machthaber kooperativ genug, daß man dort ermitteln könnte? Andererseits sollte es auch nicht ins "Gummiartige" abdriften - will man z.B. schon "psychologische Unterstützung" bestrafen, hieße das, daß man z.B. auch die "IS-Frauen" bestrafen könnte, die einen der Jihadisten geheiratet haben.



Auch fuer solche "IS-Frauen" gilt prinzipiell, dass sie sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht haben, wobei man hier allerdings das Augenmass nicht verlieren sollte. Eine 15-jährige, die sich da mitreissen liess und sich freiwillig dem IS zur Verfügung gestellt hat, ist anders zu beurteilen als eine erwachsene in ihrem Fanatismus gefestigte Frau, die diesen Weg ging.

#40:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 10:56
    —
Weiß hier jemand, um wieviel Leute es sich handelt?
In der Zeitung stand heute Früh, dass es sich um 40 Kämpfer handelt, plus 270 Frauen und Kinder.

#41:  Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 11:07
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Weiß hier jemand, um wieviel Leute es sich handelt?
In der Zeitung stand heute Früh, dass es sich um 40 Kämpfer handelt, plus 270 Frauen und Kinder.


das variert,
ist aber in etwa das, was aktuell so anzutreffen ist.

Interessant für die Diskussion sind aber auch die Fälle,
die einen doppelten Pass haben - und die werden da mitgezählt.
Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.

Das geht natürlich nicht bei Terrorgläubigen,
die nur einen Pass haben. Da ja niemand 'staatenlos' gemacht werden darf.

#42:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 11:37
    —
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.
Wieso sollte man das wollen? und "problemlos" stimmt nicht. Ein so massiv eingreifender Verwaltungsakt erfordert natürlich eine konkrete Rechtsgrundlage. Kennst du eine? Ich nicht.

#43:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 15:00
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.
Wieso sollte man das wollen? und "problemlos" stimmt nicht. Ein so massiv eingreifender Verwaltungsakt erfordert natürlich eine konkrete Rechtsgrundlage. Kennst du eine? Ich nicht.


Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt.

#44:  Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 17:02
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.
Wieso sollte man das wollen? und "problemlos" stimmt nicht. Ein so massiv eingreifender Verwaltungsakt erfordert natürlich eine konkrete Rechtsgrundlage. Kennst du eine? Ich nicht.


Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt.


Sofern die Gesetze gut sind, sicherlich.

#45:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 17:45
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.
Wieso sollte man das wollen? und "problemlos" stimmt nicht. Ein so massiv eingreifender Verwaltungsakt erfordert natürlich eine konkrete Rechtsgrundlage. Kennst du eine? Ich nicht.


Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt.


Sofern die Gesetze gut sind, sicherlich.
wie war das mit dem Stammtischniveau?

#46:  Autor: goedelchen BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 19:02
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.
Wieso sollte man das wollen? und "problemlos" stimmt nicht. Ein so massiv eingreifender Verwaltungsakt erfordert natürlich eine konkrete Rechtsgrundlage. Kennst du eine? Ich nicht.


Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt.


Sofern die Gesetze gut sind, sicherlich.


Oh, das ist aber jetzt eine sehr komisch anmutende Auffassung von legitim und legal erlassenen Gexetzen. Bisschen Anmaßung schwingt mit? Systemüberwindung schon mal trotzkistisch angedacht Smilie ?

#47:  Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 19:11
    —
goedelchen hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.
Wieso sollte man das wollen? und "problemlos" stimmt nicht. Ein so massiv eingreifender Verwaltungsakt erfordert natürlich eine konkrete Rechtsgrundlage. Kennst du eine? Ich nicht.


Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt.


Sofern die Gesetze gut sind, sicherlich.


Oh, das ist aber jetzt eine sehr komisch anmutende Auffassung von legitim und legal erlassenen Gexetzen. Bisschen Anmaßung schwingt mit? Systemüberwindung schon mal trotzkistisch angedacht Smilie ?


Nun haben wir schon 3 religionstreue ... äh ... gesetzestreue Bürger am Stück.

Zu deinem "legitim und legal erlassen":

Seit wann wird Legitimität und Legalität "erlassen"?

Schon mal was von Demokratie gehört? Die hat nichts mit Dekreten zu tun.

Na ja, bei Macron und Trump vielleicht schon ...- Cool

#48:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 19:56
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Schon mal was von Demokratie gehört? Die hat nichts mit Dekreten zu tun.

Aber vielleicht ja mit "Gexetzen"? freakteach

#49:  Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 20:02
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Schon mal was von Demokratie gehört? Die hat nichts mit Dekreten zu tun.

Aber vielleicht ja mit "Gexetzen"? freakteach


Ach so ja, das kann natürlich sein. idee Das Kleingedruckte Cool

#50:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 22:43
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.
Wieso sollte man das wollen? und "problemlos" stimmt nicht. Ein so massiv eingreifender Verwaltungsakt erfordert natürlich eine konkrete Rechtsgrundlage. Kennst du eine? Ich nicht.


Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt.


Yup!

#51:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 20.02.2019, 22:45
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.
Wieso sollte man das wollen? und "problemlos" stimmt nicht. Ein so massiv eingreifender Verwaltungsakt erfordert natürlich eine konkrete Rechtsgrundlage. Kennst du eine? Ich nicht.


Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt.


Sofern die Gesetze gut sind, sicherlich.



Gesetze, die nicht gut sind, sollte man aendern und nicht nach Gutdünken unterschiedlich anwenden. Natuerlich gelten die geänderten Gesetze dann auch fuer alle.

#52: Gesetz nicht immer Recht Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 21.02.2019, 10:44
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen.
Wieso sollte man das wollen? und "problemlos" stimmt nicht. Ein so massiv eingreifender Verwaltungsakt erfordert natürlich eine konkrete Rechtsgrundlage. Kennst du eine? Ich nicht.


Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt.


Sofern die Gesetze gut sind, sicherlich.



Gesetze, die nicht gut sind, sollte man aendern und nicht nach Gutdünken unterschiedlich anwenden. Natuerlich gelten die geänderten Gesetze dann auch fuer alle.


Na ja. Das mit dem Ändern sehe ich aber auch so.

Ansonsten ist ein allgemeines Gesetz nicht unbedingt gleich ein allgemeines Recht.

#53:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 21.02.2019, 10:58
    —
Verstehe ich nicht.

#54:  Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 21.02.2019, 12:03
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Verstehe ich nicht.


Ich meinte letztens noch, du hättest erstmals den Unterschied zwischen Legalität und Legitimität verstanden.

Habe ich mich da etwa geirrt?



Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte


output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde

Seite 1 von 1

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group