IS-Kämpfer mit deutschem Pass nach Deutschland? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stimmen insgesamt : 10 |
Zitat: |
Deutschland kann nach Angaben des Bundesinnenministerium deutsche IS-Kämpfer aus dem Nahen Osten nur unter bestimmten Bedingungen wieder aufnehmen. "Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürger und so auch diejenigen, die in Verdacht stehen, für den sogenannten IS gekämpft zu haben, das Recht auf eine Rückkehr", sagte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag. Voraussetzung für die Rückkehr sei ein konsularischer Zugang zu den Betroffenen. Deutschland respektiere aber auch das Strafverfolgungsinteresse einiger Staaten im Nahen Osten gegen Anhänger der radikal-islamischen Miliz für dort begangene Straftaten. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
na ja,
wir erwarten ja auch - dass andere Länder ihre schrägen Vögel zurücknehmen. Daher hatte ich ja schon mal als Lösung für die Europäische Staatengemeinschaft Grönland https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2137923#2137923 ins Spiel gebracht. Ein Territorium außerhalb der EU, aber von einem EU-Land verwaltet. Wo man einen unbewohnten Teil (Forscher zählen nicht!) als Eislandistan den Gefährdern überlassen kann, natürlich mit einer riesigen Eismauer umringt, damit ein wenig die Fantasie der Gefährderlover getriggert ist. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Da gäbe es sogar eine echte gemeinnützige Aufgabe: Sie könnten die Oberfläche des grönländischen Gletschers vom atmosphärischen Staub reinigen, der sich dort niedergeschlagen und durch die Tauvorgänge angereichert hat. Durch die damit erreichte Erhöhung der Reflektion würde der Gletscher länger halten. |
Wilson hat folgendes geschrieben: |
(...)
weil du alles immer richtig machst? |
Zitat: |
Ich bin erstarrt
Eine junge Jesidin traf in Deutschland ihren Peiniger des IS auf der Straße – und floh zurück in den Nordirak. Deutsche Behörden ermitteln. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
"Eine junge Jesidin traf in Deutschland ihren Peiniger des IS auf der Straße ..." |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
Die haben sich aus der europäischen Wertefamilie hinausfundamentalisiert, daher kann es bei uns halt keinen Platz mehr für sie geben - aber eben in von der EU eingerichteten Gefährderreservaten schon. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | ||
das sind keine harmlosen Kaugummidiebe, sondern Menschen, die Völkermordorganisationen unterstützen. .... |
step hat folgendes geschrieben: |
... Und wenn jemand eine wirkliche Gefahr darstellt, kann er auch hier in Gewahrsam genommen werden. Sicher kann man auch einigen den Prozeß machen, wenn es Zeugen für die Verbrechen gibt. Ein deutscher Vergewaltiger, der nach 10 Jahren rauskommt, kann auch seinem Opfer begegnen. Soll der auch ins Wüsten-KZ? |
step hat folgendes geschrieben: | ||
(...)
Es sind bestimmt einige dabei, die mit Hilfestellung wieder entfundamentalisiert werden können. (...) Wüsten-KZ? |
worse hat folgendes geschrieben: |
Ja, ist gut. Kannst jetzt mal aufhören mit dem Schwachsinn?! ![]() |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Wenn wir das mit unsren hiesigen, inzwischen größtenteils ausgestorbenen Altlasten vergleichen, habe ich sogar Schwierigkeiten, die mit den KZ-Bewachern in einen Topf zu schmeißen, weil die sich nicht unbedingt um diesen Job beworben hatten. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||
Eigentlich ist es sogar eine Beleidigung der KZ-Wächter. Die historischen Nazis hatten wenigstens noch einen Überrest von Unrechtsbewusstsein - sonst hätten sie nicht versucht, ihre Leichenberge zu beseitigen und sich in Nürnberg nicht versucht herauszureden. ... |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
(...) Die bloße Mitgliedschaft im IS ist nicht strafbar; und die Beteiligung an Straftaten kann eben nicht abstrakt-generell unterstellt werden. |
Zitat: |
Wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat“ (IS) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den mittlerweile 19-jährigen Deutschen Hossam A. nach §§ 129a Abs. 1, 129b Abs. 1 StGB zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das OLG hat die erkannte Jugendstrafe für erzieherisch unbedingt erforderlich gehalten, um auf den Angeklagten und dessen zukünftige straffreie Lebensführung einzuwirken (Urteil vom 29.03.2017, Az.: III – 6 StS 6/16, nicht rechtskräftig).
(...) Aufgrund des Ergebnisses der einige Hauptverhandlungstage lang durchgeführten Beweisaufnahme sah das AG jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür, dass auch eine Verurteilung des Angeklagten wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Betracht kommt. |
Critic hat folgendes geschrieben: |
....
Ich würde vermuten, daß bei beiden Gruppen eine ähnliche "Streubreite" vorliegt, was die Tat- als auch was die Gewissensbeteiligung angeht: Es gibt ja sehr wohl auch Personal, das in den Jihad gezogen ist, bis dahin nicht einmal irgendwas vom Islam als solchem gewußt hatte (es hängt demnach mehr oder weniger vom naheliegendsten Milieu ab, ob sozial randständige Jugendliche zu Rechtsextremen oder zu Islamisten werden), und dann mit der Realität konfrontiert wurde, die sich sehr von der Propaganda des IS oder den persönlichen Wünschen unterscheidet. |
Critic hat folgendes geschrieben: |
Und andererseits werden viele von ihnen auch mit den Gegebenheiten unseres Rechtssystems ihren Frieden schließen, wenn sie damit konfrontiert werden, daß im Irak oder in Syrien durchaus andere Strafen oder Folter drohen können..... |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Der ganze Thread ist voller hasserfüllter Verachtung. Eklig.
Oder um es anders zu formulieren: Wir sprechen von dt. Staatsbürgern. Daher hat der dt. Staat die Obliegenheit alle Bestrebungen zu unternehmen, ihre Rückkehr zu ermöglichen. Anschließend sollte natürlich die Strafbarkeit bewertet werden; aber konkret-individuell für jeden Einzelfall, nicht generalisiert-pauschal. Die bloße Mitgliedschaft im IS ist nicht strafbar; und die Beteiligung an Straftaten kann eben nicht abstrakt-generell unterstellt werden. |
Critic hat folgendes geschrieben: |
Wenn Du so argumentierst: Wie willst Du "den Überzeugteren" dann überhaupt beikommen? Man könnte sie einsperren oder auch nicht, sie wöchentlich dreimal zur Therapie zitieren, sie könnten irgendwann für "geläutert" erklärt werden und eine Stunde später mit dem Küchenmesser und den üblichen Slogan brüllend auf Passanten losgehen. |
Critic hat folgendes geschrieben: |
Oder auch nicht, weiß man nämlich auch nicht: Wo wir gerade da waren, haben sich ja viele von den Nazis, die u.U. barbarische Verbrechen begangen haben und dafür oft nicht einmal belangt wurden, nachher wieder in die Gesellschaft reintegriert und haben nicht weitergemordet. Nur, weil es in Deutschland nach dem Krieg nicht mehr so viele Gelegenheiten oder "lohnenswerte Ziele" gab? Zum Beispiel herrschte doch wieder die "böse Demokratie", da hätte es doch eigentlich viele (damals noch nicht ganz so) alte Nazis geben können, die wieder auf Jagd auf Amtsträger oder Mitglieder anderer Parteien gehen? |
Critic hat folgendes geschrieben: |
.....(Wiederum: Die NS-Propaganda wurde damals heftig konsumiert. Z.B. sollen sich angeblich 20 Millionen Menschen damals "Jud Süß" angesehen haben. Die Leute wurden nicht dazu gezwungen, sich das anzusehen. Aber zu Tätern wurden dennoch deutlich weniger.) ... |
unquest hat folgendes geschrieben: |
Der Geheimdienst könnte Umschulungen zum Sprengstoffmeister anbieten und es wie ein Unfall aussehen lassen. |
Zitat: |
Haben die Kämpfer mit Eintritt in den IS ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren - gemäß Paragrafen 28 und 25 StAG? Das wäre dann so, wenn man den "Islamischen Staat" nicht nur als Terrorverband, sondern als ausländischen Staat betrachtet. Und zweitens dann, wenn der IS-Terrorist die Staatsbürgerschaft dieses Staates besitzt.
Der IS ist jedenfalls als Staat aufgetreten; und die IS-Kämpfer sind in diesen Staat eingetreten. Zumindest Sinn und Zweck der Vorschriften über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind damit erfüllt. Mit der Söldnerschaft im fremden Dienst wäre dann die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Heribert Prantl ist der Ansicht, dass man möglicherweise nicht verpflichtet ist, IS-Kämpfer zurückzunehmen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is-kaempfer-deutschland-1.4334744
|
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Das Problem ist hierbei, dass der IS nie als souveräner Staat anerkannt wurde. Und das aus gutem Grund. Wuerde man Prantls Vorschlag folgen liefe dies auf eine nachträgliche Anerkennung des IS als souveräner Staat hinaus und man haette ein Glaubwürdigkeitsproblem. Man kann nicht einfach je nach jeweiliger Interessenlage zwischen 2 einander ausschliessenden Positionen hin und her springen. Ansonsten muss ich ehrlich sagen, dass es mir erheblich lieber ist, wenn Terroristen, die schon mal in Deutschland gelebt haben und sich deshalb dort viel unauffälliger bewegen koennen als Landesfremde und vielleicht noch ueber alte Kontakte verfügen, nach Deutschland einreisen und bei der Einreise verhaftet und sicher weggeschlossen werden als wenn man sie einem unter Umständen korrupten und wenig verlässlichem fremdem Rechtssystem zur Aburteilung überlässt. Die koennen dort naemlich jeder Zeit wieder freikommen und wegen ihrer Vertrautheit mit Deutschland eine besondere Gefahr darstellen. Wenn die in D einsitzen weiss man wo sie sind und hat sie jederzeit unter Kontrolle. Das gilt natuerlich fuer Kanada ganz genauso. Wir haben hier naemlich eine ganz aehnliche Problemlage. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Heribert Prantl ist der Ansicht, dass man möglicherweise nicht verpflichtet ist, IS-Kämpfer zurückzunehmen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is-kaempfer-deutschland-1.4334744
|
luc hat folgendes geschrieben: |
[...]und die USA sind in dem Fall unbeteiligt. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Heribert Prantl ist der Ansicht, dass man möglicherweise nicht verpflichtet ist, IS-Kämpfer zurückzunehmen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/is-kaempfer-deutschland-1.4334744
|
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Argumentation hat einen kleinen Schönheitsfehler. Art. 16 (1) GG: "[...] Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird." Du könntest natürlich sagen, diese Leute haben eben IS-Staatsangehörigkeit. Das aber würde voraussetzen, dass man den IS auch offiziell als vollwertigen Staat anerkennt - und den Stiefel will sich wohl zu Recht niemand anziehen. |
Zitat: |
Die deutschen Behörden verfolgten daher bislang eine Doppelstrategie: In den vergangenen Monaten wurden immer wieder deutsche IS-Frauen und Kinder mehr oder weniger unbemerkt von der Öffentlichkeit aus dem Irak und der Türkei in die Bundesrepublik geholt. Gleichzeitig betonen deutsche Stellen, dass man das "Strafverfolgungsinteresse" der lokalen Justiz - etwa der irakischen Gerichte - respektiere. Immerhin habe die Terrormiliz IS vor allem in Syrien und dem Irak gewütet und gemordet. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Der war gut... Mir fiel es schwer in Syrien zwischen IS/Nusra/... und USA zu unterscheiden, das waren sowas wie Bodentruppen (im Interesse) der USA die gegen den syrischen Staat kämpften. Solange die 'nur' Syrern Köpfe abschnitten hatte ich da keine grosse Probleme mit denen vernommen. |
Zitat: |
If you want a serious interrogation, you send a prisoner to Jordan. If you want them to be tortured, you send them to Syria. If you want someone to disappear – never to see them again – you send them to Egypt |
Critic hat folgendes geschrieben: |
Hmm, offenbar widerspricht das der Menschenwürde, die man auch dann nicht vergeben kann, wenn man selbst die Würde Anderer und deren Recht auf Leben nicht achtet. Wenn die Betreffenden also insbesondere an Leib und Leben bedroht wären, bestünde natürlich die Verpflichtung, alle Hebel in Bewegung zu setzen und sie zurückzuholen - mindestens aber dafür zu sorgen, daß kein zwei daran bestehen kann, daß wer immer sie in seiner Hand hat, sie auch nach gewissen Mindeststandards behandelt.
Deswegen der obige Einwand mit dem "Frieden mit dem Rechtssystem": Wenn man erfährt, daß man nicht aufgeknüpft wird oder aller Voraussicht nach an Deutschland ausgeliefert wird - das mögen Einige, die soo gerne "Märtyrer" geworden wären, nicht toll finden, aber es sind ja nicht alle so gefestigt. Der Staat hat natürlich auch ein Schutzinteresse gegenüber seinen Einwohnern: Einerseits ist es richtig, daß seit dem letzten Terroranschlag in Deutschland ein paar hundert mal mehr Menschen im Straßenverkehr gestorben sind. Andererseits scheinen die meisten einen Tod durch Verkehrsunfall eher zum "allgemeinen Lebensrisiko" zu zählen als gezielt von einem dieser "Märtyrer" überfahren zu werden. Zumindest kann man nachvollziehen, daß da gewünscht wird, daß man von den Leuten zumindest weiß, wer sie sind, wo sie sich aufhalten, und möglichst auch, ob irgendwelche Verdachtsmomente vorliegen. Und wenn schon die Mitgliedschaft dafür ausreicht - der IS hat auch eine gewisse Bürokratie, es gibt auch Zeugen, aber sind die Region z.B. sicher und die jetzigen Machthaber kooperativ genug, daß man dort ermitteln könnte? Andererseits sollte es auch nicht ins "Gummiartige" abdriften - will man z.B. schon "psychologische Unterstützung" bestrafen, hieße das, daß man z.B. auch die "IS-Frauen" bestrafen könnte, die einen der Jihadisten geheiratet haben. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Weiß hier jemand, um wieviel Leute es sich handelt?
In der Zeitung stand heute Früh, dass es sich um 40 Kämpfer handelt, plus 270 Frauen und Kinder. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
Diesen könnte man relativ problemlos die Staatsangehörigkeit in D entziehen. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
|
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||
Sofern die Gesetze gut sind, sicherlich. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||
Sofern die Gesetze gut sind, sicherlich. |
goedelchen hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Oh, das ist aber jetzt eine sehr komisch anmutende Auffassung von legitim und legal erlassenen Gexetzen. Bisschen Anmaßung schwingt mit? Systemüberwindung schon mal trotzkistisch angedacht ![]() |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Schon mal was von Demokratie gehört? Die hat nichts mit Dekreten zu tun. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Aber vielleicht ja mit "Gexetzen"? ![]() |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Gesetze sollen grundsätzlich für alle Gültigkeit haben, und nicht wie es gerade passt. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||
Sofern die Gesetze gut sind, sicherlich. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Gesetze, die nicht gut sind, sollte man aendern und nicht nach Gutdünken unterschiedlich anwenden. Natuerlich gelten die geänderten Gesetze dann auch fuer alle. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Verstehe ich nicht. |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde