Sollte man KZ-Wachleute auch heute noch vor Gericht stellen? | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Stimmen insgesamt : 15 |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Gefragt ist die persönliche Sicht. Also bitte nicht sich hinter geltenden Gesetzen verschanzen.
Aktueller Fall: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-was-der-fruehere-ss-wachmann-bruno-d-auf-die-fragen-der-richterin-antwortet-a-1301548.html |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Im Rechtsstaat sind die geltenden Gesetze Masstab des juristischen Handelns und sonst nichts. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Sehe ich auch so. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||
Und wenn Homosexualität verboten ist, dann ist es auch in Ordnung Homosexuelle zu verfolgen? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Wenn den betreffenden Leuten Mord vorgeworfen wird, dann ja.
|
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Dann muessen die Gesetze geändert werden. Wobei ich es ganz schoen steil finde die Verfolgung von NS-KZ-Waechtern mit der von Homosexuellen zu vergleichen. Du weisst, dass die Nazis auch Homosexuelle ins KZ gesteckt und ermordet haben? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Und wenn ihnen Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Wonach sollte man sonst urteilen, wenn nicht nach geltende Gesetzen? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nach seiner persönlichen Einschätzung. Nach der ist in dieser Umfrage gefragt. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Persönlich finde ich, dass man nach geltendem Gesetz urteilen sollte. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Überall auf der Welt oder nur in Deutschland? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Natürlich nur in das Land wo ich niedergelassen bin. Also jetzt Deutschland. Ich würde nie in einem Land ziehen, wo Gesetze gelten die linear gegen Menschenrechte sind. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||
Also glaubst du auch, dass jemand, der wegen Drogenbesitzes verurteilt wird, zu Recht verurteilt wird. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Sollte man KZ-Wachleute auch heute noch vor Gericht stellen? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||||
Ich finde, dass das Gesetz dringend geändert werden sollte. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Was denkst Du denn? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich habe mit "Nein" gestimmt. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||||||
Also hast du bezüglich dieses Gesetzes eine andere Auffassung als der Gesetzgeber. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||
Warum nicht? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||||||||
Ja; und? Was hat das noch zu tun mit der Ursprungsfrage? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Wenn den betreffenden Leuten Mord vorgeworfen wird, dann ja.
Weil Mord verjaehrt nicht und das ist auch gut so. Ich sehe keinen Grund dafuer bei alten Nazis eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung zu machen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Weil man damit nichts mehr erreichen kann. Will man über 90-Jährige noch bessern? Außerdem ist es absurd, dass Greise vor Jugendgerichten stehen. Der Angeklagte im aktuellen Fall war 17 als er seinen Dienst antrat bzw. antreten musste. Ein paar Jahre bis Jahrzehnte nach dem Krieg hätte man noch wirkliche Täter ausfindig machen können. Das hat man unterlassen, dafür werden heute irgendwelche Leute vor Gericht gestellt, die aufgrund ihres Alters kaum Chancen hatten, sich dem Ganzen zu entziehen. |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||
Die geltenden Gesetze gehören natürlich zu der jeweiligen Sicht auch dazu. Ich hatte allerdings auch bei anderen Fällen, in denen Angeklagte sehr alt oder schwer krank waren, schon bemerkt, daß jeder Umgang damit nicht nach allen Maßstäben "gerecht" sein kann: Besser wäre es gewesen (ja ich weiß, daß man damals die "kleineren Chargen" nicht verfolgt hat, lag an einer mehr oder weniger großen Verdrängung einer Aufarbeitung), man hätte diese Leute vor 50 oder 60 Jahren angeklagt, dann hätte man ggf. nicht das Gefühl, daß da nur ein "Opa" nur noch gequält wird, und man hätte ggf. auch einen ganz anderen Rahmen für etwaige Strafen ansetzen können. Jede Haftstrafe, sollte eine verhängt werden, dürfte für den Betroffenen wie eine lebenslange Strafe wirken bzw. könnte ohnehin nicht mehr vollstreckbar sein. Es gehört aber auch zu den Gegebenheiten des Rechtsstaates, daß zunächst (für die Zumessung einer Strafe, denn es gab ja bei den Fällen, die in den letzten Jahren besprochen wurden, Unterschiede, wie die alten Männer über ihr damaliges Verhalten dachten) die Einlassungen als auch die Gesundheit eines Angeklagten eine Rolle spielen, daß ggf. davon abgesehen wird, diejenigen noch einzusperren. Letztlich mag die Gerechtigkeit also eher darauf liegen, daß man damit demonstrieren möchte, daß die Gesellschaft heute deutlicher hinsehen will, daß die Zeitzeugen nicht vergessen werden, daß man - bei dem Alter der Beteiligten womöglich zum letzten Mal - nochmal Rosse und Reiter nennen kann - und sich eben auch eine Verantwortlichkeit für diejenigen ergibt, die Zeitzeugenberichte etc. mit angehört haben. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Willst Du 90-Jährige entlasten, oder 90jährige KZ-Wärter? Danach hast Du ja gefragt. |
Critic hat folgendes geschrieben: |
Letztlich mag die Gerechtigkeit also eher darauf liegen, daß man damit demonstrieren möchte, daß die Gesellschaft heute deutlicher hinsehen will, daß die Zeitzeugen nicht vergessen werden, daß man - bei dem Alter der Beteiligten womöglich zum letzten Mal - nochmal Rosse und Reiter nennen kann - und sich eben auch eine Verantwortlichkeit für diejenigen ergibt, die Zeitzeugenberichte etc. mit angehört haben. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Ich will hier weder jemanden entlasten noch belasten. Ich möchte nur wissen was die User denken. Wenn jemand der Meinung ist, dass man jemanden über 70 Jahre nach Begehung von Straftaten nicht mehr anklagen sollte, wird er mit "Nein" stimmen. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||
Ich will es nur verstehen. Plädierst du für Straffreiheit im hohen Alter generell? Oder zielt die Frage auf alte "KZ-Wächter" ab. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Nicht generell. Wenn eine Tat kürzlich stattgefunden hat, dann muss sie natürlich vor Gericht wegen Wiederholungsgefahr. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Aber generell Alte. Nicht nur KZ-Wächter? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn die Taten lange her sind: Ja. |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||
Die geltenden Gesetze gehören natürlich zu der jeweiligen Sicht auch dazu. Ich hatte allerdings auch bei anderen Fällen, in denen Angeklagte sehr alt oder schwer krank waren, schon bemerkt, daß jeder Umgang damit nicht nach allen Maßstäben "gerecht" sein kann: Besser wäre es gewesen (ja ich weiß, daß man damals die "kleineren Chargen" nicht verfolgt hat, lag an einer mehr oder weniger großen Verdrängung einer Aufarbeitung), man hätte diese Leute vor 50 oder 60 Jahren angeklagt, dann hätte man ggf. nicht das Gefühl, daß da nur ein "Opa" nur noch gequält wird, und man hätte ggf. auch einen ganz anderen Rahmen für etwaige Strafen ansetzen können. Jede Haftstrafe, sollte eine verhängt werden, dürfte für den Betroffenen wie eine lebenslange Strafe wirken bzw. könnte ohnehin nicht mehr vollstreckbar sein. Es gehört aber auch zu den Gegebenheiten des Rechtsstaates, daß zunächst (für die Zumessung einer Strafe, denn es gab ja bei den Fällen, die in den letzten Jahren besprochen wurden, Unterschiede, wie die alten Männer über ihr damaliges Verhalten dachten) die Einlassungen als auch die Gesundheit eines Angeklagten eine Rolle spielen, daß ggf. davon abgesehen wird, diejenigen noch einzusperren. Letztlich mag die Gerechtigkeit also eher darauf liegen, daß man damit demonstrieren möchte, daß die Gesellschaft heute deutlicher hinsehen will, daß die Zeitzeugen nicht vergessen werden, daß man - bei dem Alter der Beteiligten womöglich zum letzten Mal - nochmal Rosse und Reiter nennen kann - und sich eben auch eine Verantwortlichkeit für diejenigen ergibt, die Zeitzeugenberichte etc. mit angehört haben. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Und dafür ist eine Gerichtsverhandlung nötig? |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||
OK. Warum hast Du denn die Frage nicht so gestellt? Muss man mit einem alten KZ-Wächter mehr Mitleid haben, als mit einem alten Nicht-Nazi, der Verbrecher war? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Weil man damit nichts mehr erreichen kann. Will man über 90-Jährige noch bessern? Außerdem ist es absurd, dass Greise vor Jugendgerichten stehen. Der Angeklagte im aktuellen Fall war 17 als er seinen Dienst antrat bzw. antreten musste. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Ein paar Jahre bis Jahrzehnte nach dem Krieg hätte man noch wirkliche Täter ausfindig machen können. Das hat man unterlassen, dafür werden heute irgendwelche Leute vor Gericht gestellt, die aufgrund ihres Alters kaum Chancen hatten, sich dem Ganzen zu entziehen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich habe die Frage so gestellt, weil die KZ-Wachleute-Prozesse die einzigen mir bekannten Prozesse sind, bei denen wegen über 70 Jahre zurückliegenden Verbrechen verhandelt wird. Und da diese Prozesse auch wahrscheinlich die einzigen sind, die den Forumsusern bekannt sind, wären gleich Vorwürfe gekommen ich wollte Nazis verteidigen mit einer Flucht ins Allgemeine. Dann wären Fragen gekommen, warum ich nicht die KZ-Wachmänner in der Fragestellung erwähnt hätte. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn die Taten lange her sind: Ja. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich habe die Frage so gestellt, weil die KZ-Wachleute-Prozesse die einzigen mir bekannten Prozesse sind, bei denen wegen über 70 Jahre zurückliegenden Verbrechen verhandelt wird. Und da diese Prozesse auch wahrscheinlich die einzigen sind, die den Forumsusern bekannt sind, wären gleich Vorwürfe gekommen ich wollte Nazis verteidigen mit einer Flucht ins Allgemeine. Dann wären Fragen gekommen, warum ich nicht die KZ-Wachmänner in der Fragestellung erwähnt hätte. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Bessern wird man die nicht mehr. Man sendet aber eine kraftvolle Botschaft an alle, die davon träumen die Vergangenheit wieder auferstehen zu lassen: "Wenn ihr sowas macht, dann müsst ihr fuer den Rest Eures Lebens damit rechnen, dass man Euch zur Verantwortung zieht! Egal in welches Loch Ihr Euch verkriecht und wenn's sein muss auch noch mit 100!" |
Zitat: |
Strafzweck der Jugendstrafe ist neben dem Erziehungsgedanken auch die Sühne der Schuld. Die Jugendstrafe darf nach der Rechtsprechung des BGH jedoch nicht auf Erwägungen gestützt werden, dass Abschreckung bewirkt werden solle (sog. Verbot der generalpräventiven Begründung). |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Mal 'ne andere Frage. Mord verjährt ja nun mal nicht. Bedeutet Deine Auffassung hier nun, dass Du generell Verjährungsfristen fuer Mord einführen willst oder geht es Dir nur um eine Ausnahme fuer NS-Verbrecher, die z.B. fuer "normale" Kindermörder nicht gelten soll? |
zelig hat folgendes geschrieben: |
....Ich sag dir auch warum ich insistiere. Es werden ja immer weniger, aber bei so gut wie allen spät zur Anklage gebrachten Nazi-Tätern, wurden immer Stimmen laut, daß damit mal Schluß sein muß. Es ist die Melodie der Rechten und der Verharmloser. Immer schon gewesen. .... |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
"Mord verjährt nicht" ist kein Naturgesetz. Früher verjährte Mord. Das wurde wegen der Nazis geändert. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Ich bin mir beispielsweise ziemlich sicher, daß du dich vorab nicht informiert hast, wieviele spät aufgedeckte Taten von "normalen" Verbrechern verhandelt wurden. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Es geht hier zunaechst mal darum, dass ueberhaupt eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet, d.h. die Staatsanwaltschaft ermittelt und erhebt je nach Ermittlungsergebnis Anklage oder nicht. Bis hierhin spielen Alter und Gesundheitszustand des Beschuldigten keine Rolle. Nun kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, versteht sich, geprüft werden, ob der betreffende verhandlungsfähig ist oder nicht. Wenn ja, dann muss er vor Gericht, damit der Fall verhandelt werden kann. Der Richter kommt dann zu einem Urteil, z.B. eine Haftstrafe, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, entweder zu vollstrecken ist oder u.U. wegen Haftunfähigkeit ausgesetzt wird.
So läuft das im Rechtsstaat, der sich ganz grundsaetzlich vom Unrechtsstaat, dem die betreffenden Tattergreise frueher mal gedient haben, unterscheidet. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
"Mord verjährt nicht" ist kein Naturgesetz. Früher verjährte Mord. Das wurde wegen der Nazis geändert. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Stell Dir mal vor; Deine mutter wurde ermordet als Du 11 Jahre alt warst. Nie wurde der Mörder gefasst. Nun 60 Jahr später, wird der Mörder durch einen zufälligen DNA-Fund gefunden. Nach der Verjährung, könnte der zu Dir sagen: "ja, ich habe damals Deine Mutter ermordet. Ist aber schon so lange her. Da mußt du mal Ruhe geben". Dann siehst du das schon mit ganz andere Augen. Solange es anonyme Toten sind, hat man keine Beziehung zu der Tat. Und mit Recht, sollen, die die urteilen, auch keine Beziehung weder mit Täter noch mit Opfer haben. Aber geurteilt sollte schon werden, finde ich. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wenn der vor 60 Jahren meine Mutter vergewaltigt hätte, und diese sich daraufhin umgebracht hätte, könnte ich auch nichts machen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich glaube, dass es auch fuer Dich in Deinem konstruierten Beispiel unerträglich waere, wenn der Täter so tun koennte als haette er nichts Unrechtes getan, wenn er z.B. sagen wuerde "Die hatte es doch herausgefordert" oder "Die war psychisch gestoert und ihr Selbstmord hatte nix mit mir zu tun". |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Gefragt ist die persönliche Sicht. ... |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
...Also bitte nicht sich hinter geltenden Gesetzen verschanzen. [...] |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
...und genauso klingt es fuer Überlebende der Naziverbrechen, wenn die Schuld der Täter nicht festgestellt bzw. eingestanden, sondern relativiert oder geleugnet wird. Ein klares Gerichtsurteil kann da schon fuer Seelenfrieden bei den betreffenden Menschen sorgen und schon aus dem Grund sollte, bei aller Schwierigkeit der Beweisführung nach so langer Zeit, versucht werden die Wahrheit zu finden und Schuld festzustellen, wo sich diese noch feststellen laesst. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Also hat der Staat versagt und den Seelenfrieden der Opfer völlig außer Acht gelassen, als er diese Leute jahrzehntelang nicht verfolgt hat? Die heutigen Prozesse sind ja erst aus einer geänderten Rechtsauffassung entstanden. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Die "persönliche Sicht" (nicht nur bei diesem Thema) sollte von objektiven Kriterien geleitet sein, u.a von der Gesetzeslage. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Diese Aufforderung, Gesetze zu ignorieren, kommt einem Bankrott des politisch-rationalen Denkens gleich und ist eine Befürwortung von gefühlsgeleiteten Stammtischparolen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Weil man damit nichts mehr erreichen kann. Will man über 90-Jährige noch bessern? Außerdem ist es absurd, dass Greise vor Jugendgerichten stehen. Der Angeklagte im aktuellen Fall war 17 als er seinen Dienst antrat bzw. antreten musste. Ein paar Jahre bis Jahrzehnte nach dem Krieg hätte man noch wirkliche Täter ausfindig machen können. Das hat man unterlassen, dafür werden heute irgendwelche Leute vor Gericht gestellt, die aufgrund ihres Alters kaum Chancen hatten, sich dem Ganzen zu entziehen. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||
Es wäre grade die Aufgabe des Gerichtes, deren Schuld oder Unschuld festzustellen. Am Ende läuft es eh auf Haft- bzw Verhandlungsunfähigkeit hinaus. Aber ganz ohne Anklage soll man solche Leute nicht davonkommen lassen. Sonst wäre die Message an künftige Völkermörder: versteckt euch lange genug, dann seid ihr aus dem Schneider. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
Es wäre grade die Aufgabe des Gerichtes, deren Schuld oder Unschuld festzustellen. |
Zitat: |
Am Ende läuft es eh auf Haft- bzw Verhandlungsunfähigkeit hinaus.
|
Zitat: |
Aber ganz ohne Anklage soll man solche Leute nicht davonkommen lassen.
Sonst wäre die Message an künftige Völkermörder: versteckt euch lange genug, dann seid ihr aus dem Schneider. |
Zitat: |
Am Ende näherte sich die emotional aufgebrachte Richterin Meier-Göring der großen Frage nach Schuld sogar mit einem gewagten Vergleich. Angenommen, sagte sie, im Gerichtssaal stünde jemand auf und drohte, mit einer Waffe alle zu erschießen. Sie, die Richterin, gäbe den Justizbeamten daraufhin die Anweisung, die Türen von außen abzuschließen, und diese würden diesem "schwachsinnigen Befehl" auch noch Folge leisten: Wer wäre außer dem Schützen und ihr selbst wegen des Befehls zum Absperren der Türen dann Schuld am Tod dieser Menschen im Saal? Hätten diese Justizbeamten Schuld? Nein, sagte Bruno D. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Wann wären die Angeklagten deiner Meinung nach schuldig geworden? Reicht es aus, wenn sie ihren Wachdienst versehen haben und die Möglichkeit sich an die Ostfront zu versetzen nicht genutzt haben? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Oder auf den Tod des Angeklagten. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: |
Außerdem handelt es ich bei den jetzt Angeklagten um Leute, denen nichts anderes nachzuzweisen ist als ihren Dienst in einem Vernichtungslager versehen zu haben. Die Verfahren gegen Leute, die durch Zeugenaussagen oder Akteneintragungen belastet wurden, wurden schon früher geführt. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
Es wäre grade die Aufgabe des Gerichtes, deren Schuld oder Unschuld festzustellen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Wäre das nicht eher die Aufgabe von Theologen oder Philosophen? |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Zudem traue ich nicht dem Urteil von Theologen, wenn der Gott in der Bibel selbst Völkermord begeht. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
, wenn der Gott in der Bibel selbst Völkermord begeht. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht läuft Gott auch deterministisch und er hatte in der Situation in der er damals war, nicht die Möglichkeit anders handeln zu können, als er letztendlich gehandelt hat. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Wie würdest du die Arbeit eines Gärtners/Bauern bezeichnen, der über sein Feld geht und ausreißt was in seinen Augen dort nicht mehr wachsen soll? Bibel: "Gott bin ich und nicht ein Mensch" Ist schwierig über ein Wesen zu reden welches (das) Leben erschaffen haben soll, also über dem steht. Welchen Maßstab zur Beurteilung willst du da anwenden? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
[...]
Ist schwierig über ein Wesen zu reden welches (das) Leben erschaffen haben soll (...) |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Ist schwierig über ein Wesen zu reden welches (das) Leben erschaffen haben soll, also über dem steht. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Welchen Maßstab zur Beurteilung willst du da anwenden? |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Über Gott soll man also nicht richten, obwohl er ein Völkermörder ist? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Aber selbst wenn es jenen "Gott" gaebe und der beim Holocaust untätig zugeschaut haette, obwohl er ihn haette verhindern koennen, dann waere immer noch Tatsache, dass die Nazis und deren mordendes Personal den Holocaust begangen haben und deren Schuld waere um keinen Deut geringer. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Was verstehst du unter Schuld? Ist Schuld für dich verbunden mit dem berühmten "in identischen Situationen anders Handeln Könnens" oder gibt es für dich auch Schuld, die einem alternativlos zufällt? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Also die Frage gibt für beide hier relevanten Akteure keinen rechten Sinn. Wessen Handeln soll hier alternativlos gewesen sein? Gottes, oder das der Nazis? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Non sequitur. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Welche wohl? Die selben Maßstäbe wie für alle anderen auch. Wenn "Macht = Recht" hier dein moralischer Bewertungsmaßstab sein soll, dann ist er es mit dem selben Recht auch überall anders. Ich habe zumindest den Verdacht, dass du dir das dann doch nicht "einkaufen" willst. Und wenn nicht, dann hat dein Argument überhaupt keine Grundlage. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Also die Frage gibt für beide hier relevanten Akteure keinen rechten Sinn. Wessen Handeln soll hier alternativlos gewesen sein? Gottes, oder das der Nazis? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Aber selbst wenn es jenen "Gott" gaebe und der beim Holocaust untätig zugeschaut haette, obwohl er ihn haette verhindern koennen, dann waere immer noch Tatsache, dass die Nazis und deren mordendes Personal den Holocaust begangen haben und deren Schuld waere um keinen Deut geringer. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||
Das Handeln mancher einfacher Soldaten war in der Tat praktisch "alternativlos", wenn sie sich z.B. geweigert haetten sich an einer Hinrichtung teilzunehmen und selbst dafuer hingerichtet worden waeren, ohne dass es irgendjemand anderem was genutzt haette. Was solche Leute angeht gebe ich Lebensnebel recht, bei denen kann ich keine wirkliche Schuld erkennen. Bloss rechne ich nicht automatisch jeden KZ-Waechter dieser Gruppe zu, sondern wuerde es im Zweifel lieber auch heute noch einem rechtsstaatlichen Gericht überlassen im konkreten Fall festzustellen ob ein solcher "Befehlsnotstand" vorlag oder nicht. Deshalb ist das fuer mich kein Argument dagegen Naziverbrechen auch heute noch anzuklagen. |
step hat folgendes geschrieben: |
Darüberhinaus macht es Sinn, Maßnahmen zu verhängen, die solche Handlungen in Zukunft vermeiden helfen. |
step hat folgendes geschrieben: |
Ich meine, daß es keine absolute Schuld gibt und man daher auch keine (rächenden / vergeltenden) offiziellen Strafen ethisch begründen kann. Auch wenn das in diesem Zusammenhang zynisch wirken mag.
Ein Gerichtsurteil könnte (und sollte) dazu dienen, festzustellen, ob/daß jemandes Handlung falsch (im Sinne von gesellschaftlich unerwünscht) war. Darüberhinaus macht es Sinn, Maßnahmen zu verhängen, die solche Handlungen in Zukunft vermeiden helfen. Allerdings ist der Mensch leider eher so gestrickt, daß er Vergeltung will. Es ist daher schwierig, den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt zu wahren oder wiederherzustellen, ohne diese archaischen Bedürfnisse auch archaisch zu bedienen. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Wenn du einen Tarvoc-ähnlichen Roboter erschaffen hättest, dann dürftest du ihn nicht wieder demontieren, ihn ausschalten? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Macht=Recht stimmt nur wenn der mit der höchsten Macht auch ein eigenes Rechtssystem (intus) hat. Ansonsten wär Macht=Willkür, würde aber trotzdem alle anderen Rechtssysteme überstimmen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Das Handeln mancher einfacher Soldaten war in der Tat praktisch "alternativlos", wenn sie sich z.B. geweigert haetten sich an einer Hinrichtung teilzunehmen und selbst dafuer hingerichtet worden waeren, ohne dass es irgendjemand anderem was genutzt haette. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Dafür hättest du erstmal Belege zu bringen, dass die Nazis auch nur einen einzigen deutschen Soldaten wegen einer Weigerung, an Verbrechen in den KZs teilzunehmen, hingerichtet hätten. Wer da nicht mitmachen wollte, wurde nicht hingerichtet, sondern versetzt. |
Wiktionary hat folgendes geschrieben: |
Bedeutungen:
[1] allgemein: ein Beweis, ein Nachweis [...] Synonyme: [1] Beweis, Nachweis [...] [4] Erklärung, Erweis [...] Sinnverwandte Wörter: [...] [3] Anmerkung, Fußnote, Quellenangabe Oberbegriffe: [...] [3] Angabe, Quelle [...] |
Zitat: |
Es gab damals und gibt bis heute keinen einzigen nachweisbaren Fall, in dem einem SS-Mann, der einen Mordbefehl verweigert hatte, selbst Gefahr für Leib und Leben drohte. |
Zitat: |
Mussten die Menschen, die in den KZs für die SS arbeiteten, um ihr Leben fürchten, wenn sie sich weigerten?
Rommel: Nein. Es ist kein Fall bekannt, in dem sich jemand bei einer Weigerung mitzumachen, persönliche schwerwiegende Nachteile eingehandelt hätte. "Ich wär' doch sonst erschossen worden", lautet manchmal der Hinweis auf den Notstandsgedanken. Aber dafür gibt es keine Anhaltspunkte. |
Zitat: |
In der historischen Forschung[8] ist kein Fall dokumentiert, wonach ein Untergebener wegen der Nichtausführung eines offensichtlich verbrecherischen Befehls nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 Militärstrafgesetzbuch verurteilt worden wäre. Eine Gefahr für Leib und Leben von Seiten der SS- und Polizeigerichte drohte also nicht, wenn etwa ein Angehöriger der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD einen Befehl verweigert hätte.[9][10][11] |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||||
https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article144067359/Hatten-SS-Mitglieder-damals-wirklich-keine-Wahl.html
https://www.ndr.de/geschichte/Weigerung-haette-keine-grossen-Nachteile-gehabt,holocaust188.html
Noch deutlicher wird Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Befehlsnotstand#Kriegsverbrechen_im_Zweiten_Weltkrieg
...Also nicht nur kein Fall aus dem Lagersystem, sondern überhaupt kein Fall. Die bei Wikipedia angegebenen Quellen: [8] Kurt Hinrichsen: Befehlsnotstand, in: Adalbert Rückerl (Hrsg.), NS-Prozesse. Nach 25 Jahren Strafverfolgung. Möglichkeiten – Grenzen – Ergebnisse. 2. ergänzte Auflage, Karlsruhe 1972, S. 131–161. [9] Jan Bruners: Strafverfolgung von NS-Verbrechen Universität Köln, 1998, S. 28 f. [10] Sven Felix Kellerhoff: SS-Einsatzgruppen: Warum junge Männer im Akkord morden, Die Welt, 14. Januar 2014 [11] Cornelia Rabitz: Hitlers Wehrmacht - unpolitisch, aber willig, Deutsche Welle, 25. Oktober 2012 (Bei den letzten beiden scheint es sich um journalistische und nicht um wissenschaftliche Quellen zu handeln.) |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Wenn das in einem Gerichtsprozess eingesetzt wird, dann müsste das Gericht nachweisen, dass der Angeklagte wußte, dass ihm im Fall einer Befehlsverweigerung keine Gefahr für Leib und Leben drohte. Und das dürfte so gut wie unmöglich sein. Es ist auch plausibel, dass die Leute dachten es geschähe mit ihnen Schlimmes. Man muss das damalige Umfeld betrachten: Da gab es viele Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung. https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrkraftzersetzung Man konnte damals für jeden Scheiß hingerichtet werden. In diesem Umfeld wird ein 17, 18-Jähriger nicht so schnell auf die Idee kommen einen Befehl zu verweigern. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Seit wann muß ein Nicht-Ereignis bewiesen werden? Das geht ja gar nicht. Beweise mal, dass es keine Heinzelmännchen gibt. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn es sich um eine autonome echte künstliche Intelligenz (und nicht um eine Notwehrsituation) handelt: Nein, natürlich nicht. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Willkür kann Recht überhaupt nicht überstimmen, sondern allenfalls niederprügeln. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||
Ach komm, wenn dein Roboter nicht so funktioniert wie du es wolltest läßt du ihn trotzdem machen? |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||||
Man muss dazu keine Roboter bemühen. Dürfen Eltern ihre Kinder töten, wenn die nicht so funktionieren, wie sie es wollen? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Wenn du schon von Roboter auf Kind springst, ab wann wäre der Punkt ab dem ein "Gott" in einem Menschen ein Kind(und damit einen [kleinen] Gott) sieht? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Wenn das in einem Gerichtsprozess eingesetzt wird, dann müsste das Gericht nachweisen, dass der Angeklagte wußte, dass ihm im Fall einer Befehlsverweigerung keine Gefahr für Leib und Leben drohte. Und das dürfte so gut wie unmöglich sein. Es ist auch plausibel, dass die Leute dachten es geschähe mit ihnen Schlimmes. Man muss das damalige Umfeld betrachten: Da gab es viele Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung. https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrkraftzersetzung Man konnte damals für jeden Scheiß hingerichtet werden. In diesem Umfeld wird ein 17, 18-Jähriger nicht so schnell auf die Idee kommen einen Befehl zu verweigern. |
Zitat: |
Keine Strafen für „Schwächlinge“ oder „Feiglinge“
Doch schon bald nach Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, die alle Ermittlungen wegen NS-Verfahren koordinierte, wurde diese Annahme wissenschaftlich überprüft. Eindeutiges Ergebnis: Es gab damals und gibt bis heute keinen einzigen nachweisbaren Fall, in dem einem SS-Mann, der einen Mordbefehl verweigert hatte, selbst Gefahr für Leib und Leben drohte. Im Gegenteil konnte durch zahlreiche Zeugenaussagen, aber auch durch Dokumente belegt werden, dass Befehlshaber von Mordeinheiten wie dem Hamburger Reserve-Polizeibataillon 101 wiederholt ihren Männer freistellten, sich an Mordaktionen nicht zu beteiligen. Wer sich so entschied, wurde nachweislich nicht bestraft. Tatsächlich kam es vor, dass solche Männer als „Schwächlinge“ oder „Feiglinge“ geschmäht und aus der Kameradschaft ausgegrenzt wurden. Doch solche relativ milden Nachteile rechtfertigen die Annahme eines Befehlsnotstandes nicht. |
Zitat: |
Bis in den Zweiten Weltkrieg hinein waren die Waffen-SS und ihre verschiedenen Vorstufen, die SS-Totenkopfverbände und andere Gliederungen, Eliteeinheiten, zu denen man sich als Freiwilliger bewarb. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Du lenkst ab. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Für den Fall der KZ-Wächter fällt dieser Aspekt nicht ins Gewicht. Über 90-Jährige im Rollstuhl stellen keine allzu große Gefahr mehr dar. Und Generalpräventiv (was wie schon bereits erwähnt ein Mißbrauch des Jugendstrafrechts wäre) kann man auch nichts bewirken. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ach komm, wenn dein Roboter nicht so funktioniert wie du es wolltest läßt du ihn trotzdem machen?
Polizisten eines Recht-System haben keine Waffen, oder nur zur Zierde? Ist der Unterschied nicht das man bei einem Recht-System in etwa weiss ab wann der 'Knüppel' gezückt wird, bei einem Willkür-System aber nicht? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||
Polizisten eines Recht-System haben keine Waffen, oder nur zur Zierde? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||
https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article144067359/Hatten-SS-Mitglieder-damals-wirklich-keine-Wahl.html
Außerdem:
|
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||
Man kann präventiv mahnen, erinnern und vor Allem dieses in die Lehrpläne aller Schulen verpflichtend aufnehmen. Die Mittlere Reife konnte man zu meiner Zeit (1981) noch absolvieren, ohne etwas über die Nazi-Verbrechen zu erfahren, was sicherlich ein Mangel des Bildungssystems war. Ich halte es für eine vernachlässigte Aufgabe des Bildungssystems, ethische Fragen zu behandeln. Auch der Religions-Unterricht kommt dem nicht ausreichend nach, sondern plappert nur Geschichten aus der Bibel nach, mithin ein andauerndes Versagen des Christentums. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Wenn ich einen Data bauen würde, dürfte ich ihn nach Inbetriebnahme genausowenig wieder auseinanderbauen wie ich nach Lust und Laune mein eigenes Kind töten darf. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Wenn das in einem Gerichtsprozess eingesetzt wird, dann müsste das Gericht nachweisen, dass der Angeklagte wußte, dass ihm im Fall einer Befehlsverweigerung keine Gefahr für Leib und Leben drohte. Und das dürfte so gut wie unmöglich sein. Es ist auch plausibel, dass die Leute dachten es geschähe mit ihnen Schlimmes. Man muss das damalige Umfeld betrachten: Da gab es viele Todesurteile wegen Wehrkraftzersetzung. https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrkraftzersetzung Man konnte damals für jeden Scheiß hingerichtet werden. In diesem Umfeld wird ein 17, 18-Jähriger nicht so schnell auf die Idee kommen einen Befehl zu verweigern. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Du springst von Roboter zu Kind. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Nein. Hier ist es umgekehrt. Der Angeklagte muss nachweisen, dass er begründete Angst vor schwerwiegenden Konsequenzen hatte, wenn er seine Verteidigung darauf aufbauen will. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Das du eine Maschine mit einem Kind gleichstellst ist eine heikle Ebene... |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn du einen Tarvoc-ähnlichen Roboter erschaffen hättest, dann dürftest du ihn nicht wieder demontieren, ihn ausschalten? Oder nur wenn er nicht in deinem Sinne funktioniert? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||||
Das sind ganz andere Fälle. Da steht etwas von "Mordbefehl". Genau darum geht es bei den zur Diskussion gestellten Fällen nicht. Da geht es um Wachdienst im KZ. Und den hat sicherlich kein Vorgesetzter als optional dargestellt. Und wir reden über die Zeit von 1944 und 1945: Da gab es auch zwangsrekrutierte SS-Mitglieder. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
1. Dass jemand Wachdienst im KZ geleistet hat reicht m.E. fuer sich allein noch nicht aus um jemanden juristisch des Mordes oder der Beihilfe schuldig zu sprechen, da muss schon die direkte Mitwirkung an einem konkreten Verbrechen nachgewiesen werden. |
Zitat: |
Der Nachweis einer konkreten Tat Demjanjuks konnte nicht erbracht werden. Das Gericht verurteilte ihn dennoch - auch ein Novum in der deutschen Justizgeschichte. Es ging davon aus, dass ein Wächter im einem Lager wie Sobibor automatisch Mordhelfer war. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Ich glaube, daß es gerade bei Prozessen dieser Art wirklich nicht mehr auf Vergeltung ankommt, und vermutlich auch keine Emotionen mehr im Spiel sind. Auch die Frage der Bestrafung finde ich nicht wichtig. Aber daß festgestellt wird, daß jemand in verbrecherische Vorgänge verstrickt war, das finde ich sinnvoll. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Uii, wer sagt dir das du eine Maschine die du selbst gebaut hast nicht wieder auseinanderbauen darfst? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Das sind Prozessoren, Algorithmen etc |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
- nicht sowas wie ein Fake-Mensch? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Das du eine Maschine mit einem Kind gleichstellst ist eine heikle Ebene... |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Eine autonome K.I. ist überhaupt kein Mensch, sondern eben eine K.I.. Dass wir den Begriff der Person mit dem Begriff Mensch austauschbar verwenden (z.B. in Begriffen wie Menschenrechte) hat ausschließlich damit zu tun, dass uns bisher keine nichtmenschlichen Personen begegnet sind. Das hätte sich aber zu ändern, sobald wir entweder "da draußen" welche treffen oder selbst welche erschaffen. Übrigens setzt auch deine Ausgangsfrage bezüglich Gott eine nichtmenschliche Person voraus, nämlich eben selbigen. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Wenn es einen Punkt geben soll ab dem für einen Menschen eine Maschine zur "Person" werden kann(vorher eine Maschine mit der man entsprechend umgeht), wieso sollte ein Wesen aus 'höheren Sphären' nicht auch so ähnlich einen Punkt haben ab dem dieses Menschen anders wertet? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Gibt es doch. Der für uns Menschen (ebenso wie für das KI-Beispiel) relevante Punkt ist z.B. der, an dem das, was er erschaffen hat, eine zu Bewusstsein, Selbstbewusstsein, Erkenntnis und Handlung fähige autonome Subjektivität entwickelt, also Person wird. Dieser Punkt ist beim Menschen offensichtlich erreicht. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Trifft aber auch auf einige Affen, Vögel und Elefanten zu, und Delfine, sogar Schweine(Spiegeltest), oder? |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Wird das jetzt ein Gish-Galopp? |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Aber generell Alte. Nicht nur KZ-Wächter? |
Vronib111 hat folgendes geschrieben: |
Meine volle Zustimmung! Kann ja nicht sein, dass sich jemand selbst oder mit Hilfe Dritter bis ins höhere Alter "verstecken" kann, und dann nicht ihre/ seine gerechte Strafe, zumindest aber "öffentliches Gehör" erhält. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Von Verstecken kann keine Rede sein. Und was heißt "gerecht" in diesem Zusammenhang? Wenn man sich den Fall Demanjuk ansieht, stößt man auf sehr viel zweifelhaftes. Musste man ihn noch zum Ende seines Lebens anklagen? Der Mann saß immerhin schon mal jahrelang in einer istraelischen Todeszelle, bevor sich herausstellte dass er verwechselt worden war und man ihn daraufhin freisprach. Wobei sowohl Amerikaner als auch diie Sowjetunion entlastendes Material zurückhielten. Das Hauptbelastungsmaterial gegen ihn - der Ausweis - könnte eine KGB-Fälschung sein. Er kam wahrscheinlich nur in die Mühlen der deutschen Justiz, weil sein Name aus dem israelischen Verwechslungsprozess bekannt war. https://www.zeit.de/2009/28/DOS-Demjanjuk/komplettansicht https://web.archive.org/web/20100308204336/http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,ub4hqwqmheayq31h~cm.asp https://www.novo-argumente.com/artikel/der_demjanjuk-prozess_unrecht_im_namen_der_moral Also: Jemand, der auf Seiten der roten Armee kämpfte, gefangen genommen wurde, und dann um vor dem Hungertod zu entkommen, Dienste für die deutschen verrichtete, wird verurteilt ohne dass man ihm etwas persönlich nachweisen konnte. Und das ist gerecht? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Ein Einzelfall, wo evtl. nicht sauber recherchiert wurde, soll jetzt aber nicht herhalten für das für oder wider eines Verfahrens, oder? |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||
Doch, das soll es. Der Angeklagte, der heute vor Gericht steht, steht da, weil Demjanjuk verurteilt wurde. Der Fall Demjanjuk ist derjenige, welcher die folgenden Prozesse erst möglich gemacht hat, weil das Gericht, um zu einer Verurteilung zu kommen, die Rechtsauffassung geändert hat. So ist es gerechtfertigt diesen Prozess genauer anzusehen. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | |||||||
|