Kirchenaustritt
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#1: Kirchenaustritt Autor: MOONSTONE24Wohnort: bei Dortmund BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 10:15
    —
Vor drei Jahren bin ich aus der katholischen Kirche ausgetreten und in die evangelische eingetreten.

Ich dachte mir, dass es das besser ist.

Seit einiger Zeit mußte ich jedoch feststellen, dass ích mich auch da völlig unwohl fühle.

Gerne wirde ich mich von da befreien, traue mich aber irgendwie nícht.

Hat einer eine Ahnung wie das bei den evangelischen Kirchen mit den Austritten ist??
Wenn ich z.B. morgen austrete, wird das der Pfarrer auch erfahren oder nur die Büroangestellte, die das bearbeitet?????

#2: Re: Kirchenaustritt Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 10:53
    —
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Vor drei Jahren bin ich aus der katholischen Kirche ausgetreten und in die evangelische eingetreten.

Ich dachte mir, dass es das besser ist.

Seit einiger Zeit mußte ich jedoch feststellen, dass ích mich auch da völlig unwohl fühle.

Gerne wirde ich mich von da befreien, traue mich aber irgendwie nícht.

Hat einer eine Ahnung wie das bei den evangelischen Kirchen mit den Austritten ist??
Wenn ich z.B. morgen austrete, wird das der Pfarrer auch erfahren oder nur die Büroangestellte, die das bearbeitet?????


Das kommt drauf an, wieviel der Pfarrer sonst zu tun hat, oder ob er überhaupt eine Büroangestellte hat.
Mir sagte mal ein evangelischer Pfarrer, daß alle Kirchenaustritte auf seinem Schreibtisch landen. (Ist aber schon über 20 Jahre her. Ich war aus der evangelischen Kirche ausgetreten, um bei den Baptisten einzutreten. Das war auch keine Verbesserung Mit den Augen rollen
Ich hatte mich allerdings freiwillig und persönlich bei dem Pfarrer "abgemeldet", zusätzlich zu der standesamtlichen Formalität)
Warum möchtest du nicht, daß der Pfarrer es erfährt?

#3:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 11:07
    —
Einige Tage nach meinem Austritt traf ich den hiesigen Pfarrer. Er hatte jedenfalls von meinem Austritt erfahren.

#4:  Autor: PleitegeierWohnort: München BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 19:57
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Vor ein paar Jahren hat der katholische Pfarrer in einem kleinen Dorf im Allgäu einmal die Namen der "Kirchenaustreter" im Pfarrbrief veröffentlicht... Sowas ist allerdings schon sehr extrem und entspricht sicherlich auch nicht dem Datenschutz.
Solch ein Extrembeispiel würde mich natürlich auf die Palme bringen, im allgemeinen sollte man aber IMHO auch zu seinen Entscheidungen stehen. Als ich aus der Kirche ausgetreten bin, habe ich lediglich einen kurzen Brief vom hiesigen Pfarrer mit einem Gesprächsangebot bekommen, that's all.

#5:  Autor: AdvocatusDiaboliWohnort: München BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 20:38
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Ich bin 2002 in Augsburg aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Ich habe nichts von der Kirche gehört.

#6:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 22:22
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Wenn man aus der Kirche austritt, solte man den Mumm haben, dazu zu stehen, eben auch vor dem Pfarrer. Ich habe damals einen ausführlichen Brief an den Kirchenpräsidenten gerichtet (nicht den ersten) und darin meinen Austritt sachlich begründet.

#7:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 22:26
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Raphael hat folgendes geschrieben:
Wenn man aus der Kirche austritt, solte man den Mumm haben, dazu zu stehen, eben auch vor dem Pfarrer. Ich habe damals einen ausführlichen Brief an den Kirchenpräsidenten gerichtet (nicht den ersten) und darin meinen Austritt sachlich begründet.


Ich habe über meinen Kirchenaustritt nicht mit meiner Pfarrerin gesprochen, weil ich schon lange Zeit zuvor zu ihr ein sehr, sehr distanziertes, fast schon schroff wirkendes Verhältnis hatte.

Ich sah also nicht ein, warum ein Gespräch mit ihr da noch sinnvoll sein sollte.

#8:  Autor: Holly Blue BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 23:34
    —
Hmm, also ich bin noch Mitglied in der katholischen Kirche, allerdings nur noch so lange, bis ich einen vernünftigen Job habe und so viel Geld verdiene, dass ich es nicht einsehe, davon was der Kirche zu geben.
Ich wohne in einem kleinen Ort und ich denke, dass es da auch jeder wissen wird, aber mir ist das relativ egal. Ich bin sowieso nicht gläubig, glaube nicht an Gott und all die Sachen, die in der Bibel stehen und gehe erst recht nicht in die Kirche und das ist mir auch wiederum egal, wer das weiß und wer nicht. zwinkern

#9:  Autor: KunigundeWohnort: zu Hause BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 23:43
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Pleitegeier hat folgendes geschrieben:
Vor ein paar Jahren hat der katholische Pfarrer in einem kleinen Dorf im Allgäu einmal die Namen der "Kirchenaustreter" im Pfarrbrief veröffentlicht... Sowas ist allerdings schon sehr extrem und entspricht sicherlich auch nicht dem Datenschutz.


... und, wie haben die Bertroffenen reagiert???

#10: Re: Kirchenaustritt Autor: aneny BeitragVerfasst am: 01.03.2005, 23:56
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MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Gerne wirde ich mich von da befreien, traue mich aber irgendwie nícht.

...

Wenn ich z.B. morgen austrete, wird das der Pfarrer auch erfahren oder nur die Büroangestellte, die das bearbeitet?????


passt für mich nicht zusammen mit

MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Bin überzeugter Freidenker!!!!!!!!


Mit den Augen rollen

#11: Re: Kirchenaustritt Autor: Stefan BeitragVerfasst am: 02.03.2005, 00:16
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aneny hat folgendes geschrieben:
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Gerne wirde ich mich von da befreien, traue mich aber irgendwie nícht.

...

Wenn ich z.B. morgen austrete, wird das der Pfarrer auch erfahren oder nur die Büroangestellte, die das bearbeitet?????


passt für mich nicht zusammen mit

MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Bin überzeugter Freidenker!!!!!!!!


Mit den Augen rollen


Sehr glücklich gut aufgepasst !

#12:  Autor: PleitegeierWohnort: München BeitragVerfasst am: 02.03.2005, 00:39
    —
Cirsium hat folgendes geschrieben:
Pleitegeier hat folgendes geschrieben:
Vor ein paar Jahren hat der katholische Pfarrer in einem kleinen Dorf im Allgäu einmal die Namen der "Kirchenaustreter" im Pfarrbrief veröffentlicht... Sowas ist allerdings schon sehr extrem und entspricht sicherlich auch nicht dem Datenschutz.


... und, wie haben die Bertroffenen reagiert???


Kann ich leider nicht genau sagen - war das Heimatdorf meiner damaligen Freundin und ich kenne die Leute kaum. Gerüchtehalber haben sich einige ziemlich aufgeregt, aber Konsequenzen hatte es wohl nicht - dazu ist das Dorf viel zu katholisch. Dort sitzen in der Kirche Männlein und Weiblein auch brav getrennt auf verschiedenen Seiten (wobei ich als Gast diese Einteilung ignoriert habe)...

#13:  Autor: MOONSTONE24Wohnort: bei Dortmund BeitragVerfasst am: 21.03.2005, 23:48
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Ich glaube, dass es der evangelsichen Kirche nur ums Geld geht.

Als ich aus der KK ausgetreten bin, hat sich keiner bei mir gemeldet, um das auf meiner Steuerkarte zu ändern. Wenn ich nicht studiert hätte, würde ich als Arbeitnehmer normal weiter Kirchensteuern zahlen.

Aber::: Am Sonntag bin ich in die Evangelische Kirche eingetreten, und in der Woche danach bekam ich schon Post vom Kreiskirchenamt, ich soll den Eintrag auf meiner Steuerkarte ändern. Sie schrieben, sie wären auch so nett das für mich zu übernehmen, falls ich keine Zeit dazu hätte.
Wie lieb von den!!!!!!!!!!!

Ich glaube, dass es der evangelischen Kirche nicht um die Mitglieder persönlich geht, sondern nur um die Kohle. Wenn man reich ist und dicke Steuern zahlt, braucht man die Gottesdienste gar nicht besuchen. Das ist dem Pfarrer egal. Hauptsache ist man zahlt.

#14:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 21.03.2005, 23:52
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MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, dass es der evangelsichen Kirche nur ums Geld geht.

Als ich aus der KK ausgetreten bin, hat sich keiner bei mir gemeldet, um das auf meiner Steuerkarte zu ändern.


Die melden sich auch nicht. Wenn man die aktuelle Steuerkarte geändert haben will, muss man damit zum Einwohnermeldeamt. Aber auch, wenn man das nicht macht, ist die Steuerkarte im Folgejahr korrigiert. Kontrollieren sollte man das natürlich trotzdem.

Zitat:
Wenn ich nicht studiert hätte, würde ich als Arbeitnehmer normal weiter Kirchensteuern zahlen.


Nein, nicht nach dem Kirchenaustritt.

#15:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 22.03.2005, 00:01
    —
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Am Sonntag bin ich in die Evangelische Kirche eingetreten, und in der Woche danach bekam ich schon Post vom Kreiskirchenamt, ich soll den Eintrag auf meiner Steuerkarte ändern. Sie schrieben, sie wären auch so nett das für mich zu übernehmen, falls ich keine Zeit dazu hätte.
Wie lieb von den!!!!!!!!!!!

Ich glaube, dass es der evangelischen Kirche nicht um die Mitglieder persönlich geht, sondern nur um die Kohle. Wenn man reich ist und dicke Steuern zahlt, braucht man die Gottesdienste gar nicht besuchen. Das ist dem Pfarrer egal. Hauptsache ist man zahlt.

Das ist die reinste Nächstenliebe. Die wollten es dir doch nur ersparen, dass du später eine Steuernachforderung bekommst und dann alles auf einmal bezahlen musst zynisches Grinsen

#16:  Autor: kamelpeitscheWohnort: Devil's Dancefloor BeitragVerfasst am: 22.03.2005, 00:39
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MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Gerne wirde ich mich von da befreien, traue mich aber irgendwie nícht.


Darf man fragen, weshalb? Du musst nicht darauf antworten, wenn du nicht moechtest.

#17:  Autor: Kathodenstrahlröhre BeitragVerfasst am: 22.03.2005, 00:58
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Bin jetzt auch mal aus der KK ausgetreten. Naja. Also das heisst, noch nicht ganz. In Luxemburg geht das irgendwie schlecht. Man kann da nicht zu nem Amt gehen oder so wie in Deutschland. Es ist nämlich auch so, dass die Kirchen hier sich eh ihren Teil von den Steuern abknöpfen, egal welche Religion oder Konfession derjenige hat Böse Also in Deutschland kommt das Geld ja glaube ich auch noch von 40% aus staatlichen Steuern, hier halt zu 100%(die Meisten wissen wohl gar nicht, dass so was wie eine Kirchensteuer hierzulande eben doch noch existiert - halt nur nicht so offensichtlich).

Darum hat der Austritt auch keien finanziellen Gründe, sondern, naja, es ist halt was Befreiendes. Denke nicht dass schon viele Leute hier überhaupt auf die Idee gekommen sind, hier wird halt jeder getauft, gefirmt und kirchlich bestattet, auch wenn eigentlich kein Schwein wirklich gläubig ist Mit den Augen rollen

Naja, jedenfalls sieht's wohl so aus, dass man seiner Gemeinde, wo man getauft wurde, 'nen Brief schreiben muss dass die einen aus dem Taufregister und alles streichen (oder ans Generalvikeriat, wenn man nicht weiss wo man getauft wurde(hab ich gemacht, obwohl ich zwar schon weiss, wo ich getauft wurde, aber denen traue ich nicht)):

Zitat:
Monsieur le Vicaire général,

Je soussigné ** Claude, né le ** 1989 à Luxembourg et baptisé dans une paroisse luxembourgeoise dont je ne connais pas le lieu, vous prie de vouloir prendre connaissance du fait que j'exprime ma volonté de ne plus figurer sur le registre de baptême tenu par le culte catholique dans cette paroisse ou sur tout registre central concernant les baptêmes au Grand-duché de Luxembourg.

Dans l'attente de votre réponse écrite me confirmant que vous avez effectué cette procédure de rayer mon nom sur quelque registre paroissial que ce soit et sur tout fichier concernant vos adhérents, je vous prie d'agréer, Monsieur le Vicaire général, l'assurance de ma haute considération.


Ich hoffe mal ich kriege ne Antwort. Weiss gar nicht, was ich genau machen soll wenn nichts zurück kommt, dann wäre ich ja quasi als Clubmitglied von denen in deren Statistiken, und ich könnte nichts dagegen tun Böse

Mal abwarten. Morgen schicke ich den Brief los.

#18:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 22.03.2005, 10:37
    —
Kathodenstrahlröhre hat folgendes geschrieben:
Bin jetzt auch mal aus der KK ausgetreten. Naja. Also das heisst, noch nicht ganz. In Luxemburg geht das irgendwie schlecht. Man kann da nicht zu nem Amt gehen oder so wie in Deutschland. Es ist nämlich auch so, dass die Kirchen hier sich eh ihren Teil von den Steuern abknöpfen, egal welche Religion oder Konfession derjenige hat Böse Also in Deutschland kommt das Geld ja glaube ich auch noch von 40% aus staatlichen Steuern, hier halt zu 100%(die Meisten wissen wohl gar nicht, dass so was wie eine Kirchensteuer hierzulande eben doch noch existiert - halt nur nicht so offensichtlich).

Darum hat der Austritt auch keien finanziellen Gründe, sondern, naja, es ist halt was Befreiendes. Denke nicht dass schon viele Leute hier überhaupt auf die Idee gekommen sind, hier wird halt jeder getauft, gefirmt und kirchlich bestattet, auch wenn eigentlich kein Schwein wirklich gläubig ist Mit den Augen rollen

Naja, jedenfalls sieht's wohl so aus, dass man seiner Gemeinde, wo man getauft wurde, 'nen Brief schreiben muss dass die einen aus dem Taufregister und alles streichen (oder ans Generalvikeriat, wenn man nicht weiss wo man getauft wurde(hab ich gemacht, obwohl ich zwar schon weiss, wo ich getauft wurde, aber denen traue ich nicht)):

Zitat:
Monsieur le Vicaire général,

Je soussigné ** Claude, né le ** 1989 à Luxembourg et baptisé dans une paroisse luxembourgeoise dont je ne connais pas le lieu, vous prie de vouloir prendre connaissance du fait que j'exprime ma volonté de ne plus figurer sur le registre de baptême tenu par le culte catholique dans cette paroisse ou sur tout registre central concernant les baptêmes au Grand-duché de Luxembourg.

Dans l'attente de votre réponse écrite me confirmant que vous avez effectué cette procédure de rayer mon nom sur quelque registre paroissial que ce soit et sur tout fichier concernant vos adhérents, je vous prie d'agréer, Monsieur le Vicaire général, l'assurance de ma haute considération.


Ich hoffe mal ich kriege ne Antwort. Weiss gar nicht, was ich genau machen soll wenn nichts zurück kommt, dann wäre ich ja quasi als Clubmitglied von denen in deren Statistiken, und ich könnte nichts dagegen tun Böse

Mal abwarten. Morgen schicke ich den Brief los.

Moien op Lëtzebuerg, Kathodenstrahlröhre,

würde mich mal interessieren, wie das weitergeht. Wahrscheinlich werden sie erstmal versuchen, dich abzuwimmeln.

Ich würde sie dann darauf hinweisen, dass der Kirchenaustritt ja auch nach dem internen Recht der katholischen Kirche so seine Wirkungen hat, z.B. in can. 1117 CIC:
Zitat:
Die oben vorgeschriebene Eheschließungsform muß unbeschadet der Vorschriften des can. 1127, § 2 eingehalten werden, wenn wenigstens einer der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist.

Nicht dass dich deren Meinung zur Ehe irgendwie interessieren müsste, aber du könntest durchblicken lassen, dass, wenn sie den auch kirchenrechtlich erheblichen Umstand deines Austrittes nicht vermerken wollen, du daraus nur schließen könntest, dass diese Haltung etwas unlauter ist ("... cela pourrait faire conclure à une attitude de mauvaise foi" oder so).
Mehr als einen Vermerk im Taufregister kriegst du aber sicher nicht, denn die historische Tatsache deiner Taufe lässt sich ja nicht mehr aus der Welt schaffen.
Und wenn das nicht reicht, dann drohst du halt, dass du dich an RTL oder den Neie Feierkrop wendest, wenn du nicht bald einen Taufschein mit dem Austrittsvermerk bekommst.

Falls dich Vereinsmeierei interessiert und du sie noch nicht kennst:
- http://www.libco.lu/ (Edit: Ach, ich sehe gerade, dass du ja bei denen abgeschrieben hast...)
- Luxemburger Freidenkerbund, Postfach 198, 2011 Lux. (leider nicht mehr online zu finden)
Persönlich sind mir beide zwar etwas zu jakobinerhaft, aber vielleicht gefällt es dir ja...

#19:  Autor: MOONSTONE24Wohnort: bei Dortmund BeitragVerfasst am: 23.03.2005, 22:37
    —
Natürlich kan man fragen warum.

Ich würde mich gerne von der evangelsichen Kirche befreien, da dieser Glaube für mich persönlich ebenfalls nur Unfuk ist, ein reines Märchen.

Ich konnte doch nur aus der KK austreten und das so lassen.
Ich dachte, dass der evangelsiche Glaube "besser" vernünftiger ist, was dem aber nicht so ist.

Der Eintritt in die evangelsiche Kirche war ein Fehler.

Ich habe nur Angst, das der Pfaffe, der mich vor zwei Jahren aufgenommen hat mitkriegt, dass ich wieder weg bin. Wie ist dann seine Reaktion???

#20:  Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 23.03.2005, 22:46
    —
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Ich habe nur Angst, das der Pfaffe, der mich vor zwei Jahren aufgenommen hat mitkriegt, dass ich wieder weg bin. Wie ist dann seine Reaktion???


Vielleicht ist er ein bißchen enttäuscht.
Weil seine Statistik sich verschlechtert hat.
Oder weil du immer so fleißig mitgesungen/gebetet/mitgearbeitet hast.
Oder weil er dich menschlich vermißt, weil er dich mag.
Vielleicht kann er mit dieser Enttäuschung nicht umgehen, wird jähzornig, wütend, läuft Amok, bringt sich selber um.
Oder er hält bloß eine verbitterte Predigt über Höllenstrafen, und verflucht dich ein bißchen.

Vielleicht seufzt er resigniert.

Vielleicht fragt er auch einfach nach deinen persönlichen Gründen und wünscht dir alles Gute auf deinem weiteren Lebensweg.

#21:  Autor: Amica BeitragVerfasst am: 23.03.2005, 23:17
    —
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:


Ich habe nur Angst, das der Pfaffe, der mich vor zwei Jahren aufgenommen hat mitkriegt, dass ich wieder weg bin. Wie ist dann seine Reaktion???


was interessiert dich die reaktion des pfarrers?
bist du ihm in irgendeiner weise rechenschaft schuldig?

was zählt ist alleine dein empfinden, dein wunsch dich zu "befreien"!

der rest kann dir doch egal sein.

#22:  Autor: Amica BeitragVerfasst am: 23.03.2005, 23:20
    —
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:


Der Eintritt in die evangelsiche Kirche war ein Fehler.



es stellt sich die frage, warum du dich vor dem eintritt in die evangelische glaubensgemeinschaft nicht nach deren "spielregeln" erkundigt hast?

ich denke der unterschied zwischen rkk und evangelisch wird nicht gravierend sein. hm?

#23:  Autor: Kathodenstrahlröhre BeitragVerfasst am: 08.04.2005, 12:43
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Moien op Lëtzebuerg, Kathodenstrahlröhre,


Bist du Luxemburger, oder hast du da Familie/freunde?

Zitat:
würde mich mal interessieren, wie das weitergeht. Wahrscheinlich werden sie erstmal versuchen, dich abzuwimmeln.

Ich würde sie dann darauf hinweisen, dass der Kirchenaustritt ja auch nach dem internen Recht der katholischen Kirche so seine Wirkungen hat, z.B. in can. 1117 CIC:
Zitat:
Die oben vorgeschriebene Eheschließungsform muß unbeschadet der Vorschriften des can. 1127, § 2 eingehalten werden, wenn wenigstens einer der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist.

Nicht dass dich deren Meinung zur Ehe irgendwie interessieren müsste, aber du könntest durchblicken lassen, dass, wenn sie den auch kirchenrechtlich erheblichen Umstand deines Austrittes nicht vermerken wollen, du daraus nur schließen könntest, dass diese Haltung etwas unlauter ist ("... cela pourrait faire conclure à une attitude de mauvaise foi" oder so).
Mehr als einen Vermerk im Taufregister kriegst du aber sicher nicht, denn die historische Tatsache deiner Taufe lässt sich ja nicht mehr aus der Welt schaffen.
Und wenn das nicht reicht, dann drohst du halt, dass du dich an RTL oder den Neie Feierkrop wendest, wenn du nicht bald einen Taufschein mit dem Austrittsvermerk bekommst.


War alles gar nicht nötig! Sehr glücklich Hab heute 'nen Brief gekriegt(ging ja richtig "schnell" für luxemburgische Verhältnisse). Für diejenigen die's interessiert:

Generalvikar hat folgendes geschrieben:
Monsieur,

J'ai en mains votre courrier du 21 mars 2005, dans lequel vous nous faites part de votre volonté de ne plus faire partie de la communauté catholique. J'ai pris connaissance de cette décision que je respecte tout en la regrettant.

Toutefois, afin de pouvoir donner une suite précise à votre demande, je vous prie de bien vouloir nous indiquer la paroisse où vous avez été baptisé, de même que la date du baptême(ou au moins la date et le lieu précis, maternité etc., de votre naissance).

Veuillez agréer, Monsieurm l'expression de ma considération distinguée.


Also kurzgefasst für diejenigen ohne Französischkenntnisse, er bzw, wohl eher seine Sekretärin schreibt halt dass er diese Entscheidung respektiert und trotzdem bedauert(was soll er auch anderes schreiben). Naja und dass er halt trotzdem noch genauere Informationen braucht zum Ort und Zeitpunkt der Taufe usw. Naja, war auch blöd von mir, hätte ich gleich mitschicken können.

lupus hat folgendes geschrieben:
Falls dich Vereinsmeierei interessiert und du sie noch nicht kennst:
- http://www.libco.lu/ (Edit: Ach, ich sehe gerade, dass du ja bei denen abgeschrieben hast...)


Lachen Ja, mein Französisch ist nicht so besonders, vorallem dieses ewige sentimentale Getue am Ende. Keine Ahnung, ob der Mann auch deutsch kann, aber ich wollte halt auf Nummer sicher gehen.

Was mich nur stutzig macht, dass da erstmal nichts über einen Vermerk im Familienbuch steht oder so. Muss doch irgendwo dokumentiert werden.

#24:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 08.04.2005, 12:51
    —
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben:
Natürlich kan man fragen warum.

Ich würde mich gerne von der evangelsichen Kirche befreien, da dieser Glaube für mich persönlich ebenfalls nur Unfuk ist, ein reines Märchen.

Ich konnte doch nur aus der KK austreten und das so lassen.
Ich dachte, dass der evangelsiche Glaube "besser" vernünftiger ist, was dem aber nicht so ist.

Genau. Um katholisch zu sein, reicht das übliche Maß an Aberglaube. Um evangelisch zu sein, benötigt man noch ein ordentliches Maß an Paranoia.
Zitat:
Ich habe nur Angst, das der Pfaffe, der mich vor zwei Jahren aufgenommen hat mitkriegt, dass ich wieder weg bin. Wie ist dann seine Reaktion???

Wovor hast Du Angst?
Der verbrennt Dich schon nicht. Ich bekam von "meinem" Pfaffen (Pfarrbezirk Heide (sic!)) damals den üblichen Heul- und Bettelbrief. Ich dürfte mich jetzt nicht mehr evangelisch nennen, kirchlich heiraten wäre auch schwierig, und begraben werden mal sowieso. Mir schlottern heute noch die Knie...Sarkasmusmodus aus.

Ok, mal im ernst. Glaubst Du, ihn persönlich zu enttäuschen? Und das wäre Dir dann unangenehm? Dann, ganz ehrlich, geh zu ihm hin, sag, daß Du das alles für Unfug hälst und es verlogen und heuchlerisch von Dir wäre, weiter in der Kirche zu verbleiben. Wenn er wirklich tolerant und nächstenliebend und die Sünde verabscheuend (Lügen z.B.) ist, wie die Christen immer vorgeben zu sein, dann wird er das verstehen. Und wenn nicht, scheiß drauf, dann hat Deine Loyalität nicht verdient. Du bist in einer win-win-situation wie der Angelsachse sagt.

#25:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 08.04.2005, 21:22
    —
Was eigentlich ist das "Sonstige" oder "Groteske" an einem Kirchenaustritt??
Ich persönlich denke, es sollte eher Normalität sein bzw. werden anstatt eben z. B. "Grotesk".

#26:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 08.04.2005, 22:56
    —
Kathodenstrahlröhre hat folgendes geschrieben:
Bist du Luxemburger, oder hast du da Familie/freunde?

Ich hab nur mal anderthalb Jahre da gearbeitet (wie so viele...), und mein Luxemburgisch reicht auch gerade mal, um auf Eldoradio mitzukommen, wie ich immer sage (Ich weiß, ist ein elender Insidergag zwinkern ).

Kathodenstrahlröhre hat folgendes geschrieben:
Was mich nur stutzig macht, dass da erstmal nichts über einen Vermerk im Familienbuch steht oder so. Muss doch irgendwo dokumentiert werden.

Na, das "Familienbuch" ist eine deutsche Spezialität (falls du nicht gerade "Stammbuch der Familie"=carnet de mariage/livret de famille meintest).
Zur Dokumentation würde ich empfehlen, einen Taufschein mit Austrittsvermerk zu beantragen ("certificat de baptême portant la mention de ma déclaration de ne plus faire partie de l'Église catholique"?). Dem luxemburgischen Staat ist das Ganze ja sowieso schnurzpiepegal, deswegen dokumentiert er es auch nicht (Ist wie in Frankreich oder Belgien).

#27:  Autor: DominikWohnort: Deutschland BeitragVerfasst am: 09.04.2005, 12:28
    —
Ich bin vor einigen Jahren ausgetreten aus der KK. War richtig. Hat aber natürlich auch ernste Nachteile. Keine Gemeinschaft mehr mit Gläubigen (Halbgläubigen,...) und man meditiert weniger, bzw. betet nicht mehr, was durchaus ein Verlust ist, weil ein Gebet eigentlich so eine Art Selbstgespräch ist, und auch diese Form des Selbstgesprächs kann tröstend sein, wenn einem was auf dem Herzen liegt. Ich würde die Glaubensgemeinschaft erst verlassen, wenn der Schmerz den sie verursacht größer ist als der Frieden den sie bringt. Das war bei mir so. Und darum war es absolut richtig auszusteigen.
Die Pfarrerproblematik umgehst du womöglich durch den nächsten Umzug, weil dann ein neuer Seelsorger für dich zuständig wird. Dann ist Austritt nicht mehr ein Afront gegen einen Menschen, den du kennst.
Wenn aber Umziehen nicht geplant ist, dann tus einfach. Halb so schlimm. In Dubio pro RATIO!

#28:  Autor: QueenOfTheStoneage BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 15:21
    —
Ich bin momentan auch noch in der evangelischen Kirche, werde aber, sobald ich volljährig bin, austreten (meine Mutter erlaubt es mir nicht). Man muss sich da im Prinzip für nichts rechtfertigen, ich muss dann nichtmal zum Pfarrer gehen, sondern zum Gemeindemeldeamt (oder wie sich das nun nennen mag)... Selbst, wenn der Pfarrer das mitbekommt, kann es ihm herzlich egal sein, er hat einen ja nicht "bezahlt" oder so zwinkern .
Was mich bloß stört ist der Gedankenterror, dem mich meine Großeltern momentan unterziehen um mich in der Kirche zu halten.... So ein Schwachsinn, ist schließlich meine Sache und nur ein formaler Akt, glauben tu ich sowieso nicht.

#29:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 15:31
    —
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:
Ich bin momentan auch noch in der evangelischen Kirche, werde aber, sobald ich volljährig bin, austreten (meine Mutter erlaubt es mir nicht). Man muss sich da im Prinzip für nichts rechtfertigen, ich muss dann nichtmal zum Pfarrer gehen, sondern zum Gemeindemeldeamt (oder wie sich das nun nennen mag)... Selbst, wenn der Pfarrer das mitbekommt, kann es ihm herzlich egal sein, er hat einen ja nicht "bezahlt" oder so zwinkern .
Was mich bloß stört ist der Gedankenterror, dem mich meine Großeltern momentan unterziehen um mich in der Kirche zu halten.... So ein Schwachsinn, ist schließlich meine Sache und nur ein formaler Akt, glauben tu ich sowieso nicht.


Wenn die so einen Terror machen, würde ich nicht bis zur Volljährigkeit warten und sofort austreten. Dann hast du es hinter dir. Religiös gesehen bist du mit 14 volljährig. zwinkern

#30:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 15:33
    —
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:
Ich bin momentan auch noch in der evangelischen Kirche, werde aber, sobald ich volljährig bin, austreten (meine Mutter erlaubt es mir nicht).


Du weißt, das Du damit nicht warten mußt, bis Du 18 bist?

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist das allein Deine entscheidung - jedenfalls rein rechtlich gesehen.

Welche Konsequenzen das für Dich privat haben könte, musst Du Dir selber überlegen - das Verhalten Deiner Großeltern deutet an, in welche Richtung das geht.

Rasmus.

#31:  Autor: Amaterasu BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 15:35
    —
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber wozu dem Pfarren einen Brief schreiben?

Als ich damals ausgetreten bin, bin ich zum Landgericht gegangen, und alles lief problemlos.
Wisch ausfüllen, unterschreiben und dat wars.

Hab nie was von Gemeindepfarrer gehört. (Warscheinlich hat er es gar nicht mitbekommen. Wem juckts?)

LG
April

#32:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 15:53
    —
Vielleicht geht ja auch ein Austritt, ohne dass die Eltern davon Wind bekommen.

Bei mir hat sich der Pfaffe nie gemeldet nach meinem Austritt (bin aber auch zusammen mit Mutter und Schwester raus).

QueenOfTheStoneage, bis zur Volljährigkeit warten nutzt m.E. eher wenig. Heikes Argument mit dem Streß ist zwar ein bedeutendes, aber dies ändert sich ja nicht durch Deine Volljährigkeit - Streß wirste dann auch haben.

Offenbar hast Du ja schon Deine Absicht Deiner Mutter angekündigt ("meine Mutter erlaubt es mir nicht"), der Psychoterror kommt aber gar nicht von ihr (wie denkt übrigens Dein Vater denn eigentlich drüber?) sondern von Großeltern.

Und die müssen ja nicht prinzipiell was vom Austritt erfahren. Das hängt natürlich von der konkreten Situation ab (wohnen sie am gleichen Ort, geht ihr üblicherweise gemeinsam zur Kirche, ist es eine dörfliche Gemeinde wo Du wohnst etc.)

Als ich ankündigte die 12. Klasse zu wiederholen dachte ich vorher übrigens auch, meine Eltern würden mir den Kopf abreissen, zumal sie schon nach der 10. Klasse (hab von Realschule aufs Gym. gewechselt) gar nicht erfreut waren, dass ich ihnen noch 3 Jahre länger auf der Tasche liegen würde.

Tatsächlich haben sie das dann aber auch etwa so erregt aufgenommen, als ob in China ein Sack Reis umgefallen wäre. Ich habe ihnen erklärt, dass es halt notwendig ist und so kommen muss und also auch so kommen wird, und das haben sie auch gut verstanden. Eltern und Großeltern sind ja keine Bestien. zwinkern

#33:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 15:59
    —
April hat folgendes geschrieben:
Hab nie was von Gemeindepfarrer gehört. (Warscheinlich hat er es gar nicht mitbekommen.
Auf jeden Fall landet ein Schrieb im Pfarrbüro. Dass die Sekretärin Austrittsmeldungen nicht systematisch dem Pfarrer mitteilt, halte ich für unwahrscheinlich.

Warum keinen Brief an den Pfarrer schreiben, wenn man befürchtet, ihn zu verletzen? So nach dem Motto "Ich bin froh, Sie kennengelernt zu haben, aber ich habe eine Entwicklung durchgemacht, die dazu geführt hat, dass ich nicht mehr ehrlich wäre, wenn ich mich noch länger zu dieser Kirche bekennen würde. Ich möchte nicht so tun als ob."

Entweder er versteht's (was ich durchaus für wahrscheinlich halte), oder er versteht's nicht, aber dann ist er's auch nicht wert, sich seinetwegen Gedanken zu machen.

#34:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 16:09
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
QueenOfTheStoneage, bis zur Volljährigkeit warten nutzt m.E. eher wenig. Heikes Argument mit dem Streß ist zwar ein bedeutendes, aber dies ändert sich ja nicht durch Deine Volljährigkeit - Streß wirste dann auch haben.
Also, ich bin auch erst kurz nach meinem 18. ausgetreten, und ich denke schon, dass das gerade bei meiner tiefgläubigen Mutter psychologisch einen Unterschied gemacht hat. Dass sie einem volljährigen Kind keine Vorschriften mehr machen können, haben viele Eltern schon innerlich akzeptiert, aber vorher fühlen sie sich doch noch für eine anständige Erziehung verantwortlich, Religionsmündigkeit hin oder her. Aber das muss jeder nach seiner konkreten Situation abschätzen.

#35:  Autor: Graf ZahlWohnort: Universum BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 16:18
    —
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:
Ich bin momentan auch noch in der evangelischen Kirche, werde aber, sobald ich volljährig bin, austreten (meine Mutter erlaubt es mir nicht). Man muss sich da im Prinzip für nichts rechtfertigen, ich muss dann nichtmal zum Pfarrer gehen, sondern zum Gemeindemeldeamt (oder wie sich das nun nennen mag)...


Wie bereits gesagt wurde, kannst Du ohne Einverständnis Deiner Eltern aus der Kirche austreten.
Was kannst Du schon dafür, daß Dich Deine Eltern, ohne Dich zu fragen (was sie ja bei einem Säugling auch schlecht konnten), in einem Verein angemeldet haben?
Auf dem Amt brauchst Du eh keine Gründe anzugeben (auch wenn man Dich danach fragen sollte), und auch der Pfaffe kann Dir herzlich egal sein.
Nach meinem Austritt erhielt ich lediglich ein einziges Mal das Pfarrblatt (was ich vorher nie bekommen hatte), und das war's auch schon. Wenn mich der Pfaffe besucht hätte, hätte ich ihm an der Haustür in zwei, drei Sätzen meine Beweggründe erklärt und fertig.


QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:

Was mich bloß stört ist der Gedankenterror, dem mich meine Großeltern momentan unterziehen um mich in der Kirche zu halten.... So ein Schwachsinn, ist schließlich meine Sache und nur ein formaler Akt, glauben tu ich sowieso nicht.

Das liegt ganz bei Dir. Ich persönlich reagierte als Jugendlicher häufig mit dem "Jetzt-erst-recht-Prinzip" und bin gut damit gefahren. Damit demonstrierte ich, daß ich mich von Gedankenterror nicht beeindrucken lasse, was dazu führte, daß ich bald meine Ruhe hatte.
Das Gegenteil konnte ich in meinem Bekanntenkreis beobachten, wo aus Angst vor Konflikten mit den Eltern immer nachgegeben wurde, was letztlich dazu führte, daß sich die Eltern auch noch bei ihrem schon längst volljährigen Kind immens einmischen. Da wäre es besser gewesen, frühzeitig Grenzen für Einmischung zu ziehen und dafür kurzzeitig einen Konflikt durchzustehen.
Soweit meine persönliche Meinung/Erfahrung.

#36:  Autor: QueenOfTheStoneage BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 17:39
    —
Hm die einen sagen mir, dass ich ab 14 darf, die anderen sagen, ich bräuchte dann noch eine Einverständniserklärung.....
Mir bleibt dann wohl nichts anderes übrig, als einfach mal da hinzugehen und zu fragen zwinkern .
Von meiner Familie angefeindet zu werden wegen meiner Einstellung bin ich gewöhnt. Es ist hier Alltag, also wird ein Grund, mich als "unpassend" oder was auch immer anzusehen, auch nicht mehr viel schaden.

Mein Vater nennt sich selbst einen Agnostiker, also hat er durchaus eine mir ähnliche Einstellung, von ihm kommt der Widerstand nicht.

Meine Großeltern kommen mir mit "Argumenten" wie: "Warte bis zum Austritt, bis wir sterben, sonst werden wir traurig" ; "Deine Geschwister sind doch auch nicht ausgetreten"; und auf meinen Einwand hin, dass ich doch auch ohne Kirche noch die gleiche Person bin (zumindest hat es nichts mit Austritt zu tun, wenn ich mich ändere^^) : "Da bin ich mir nicht so sicher".
Als ob ich mit der Kirche verwachsen wäre oder so...

Es bleibt letztendlich abzuwarten, wie meine Familie darauf reagiert, aber ich denke auch, dass ich es am Besten möglichst bald hinter mir habe.
Danke für die Anteilnahme zwinkern .

#37:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 17:54
    —
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:
Hm die einen sagen mir, dass ich ab 14 darf, die anderen sagen, ich bräuchte dann noch eine Einverständniserklärung.....


Definitiv brauchst du keine Einverständniserklärung.

Zitat:
Mir bleibt dann wohl nichts anderes übrig, als einfach mal da hinzugehen und zu fragen zwinkern .


Du hast hier jede Menge Experten. zynisches Grinsen

#38:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 18:20
    —
Ich kann's mir nicht verkneifen ....

QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:
"Warte bis zum Austritt, bis wir sterben, sonst werden wir traurig"


Es macht sie also glücklich, belogen zu werden? Oder doch nur, wenn sie Dich zwingen Dinge zu tun, die Du nicht magst? Was hat jemand davon, Leute in der Kirche zu halten, die da nicht sein wollen?

Zitat:
auf meinen Einwand hin, dass ich doch auch ohne Kirche noch die gleiche Person bin (zumindest hat es nichts mit Austritt zu tun, wenn ich mich ändere^^) : "Da bin ich mir nicht so sicher".


Na ja, es hat schon was damit zu tun: Du änderst Dich - Du trittst aus der Kirche aus.
Du wirst dich weiter verändern und daß Du nicht mehr in der Kirche bist wird auf Deine weitere Entwicklung Einfluß nehmen.

Wichtig ist aber, daß Du Dich so oder so von der Kirche entfremdet hast, d.h. Dein rein formaler Verbleib in dem Verein wird Dich nicht zurückverwandeln, so daß Du wieder zu glauben anfängst (so Du das je getan hast.) Wichtig ist auch, daß Du Dich trotz aller Veränderungen und trotz eines Kirchenaustritts nicht plötzliches in einen schlechten Menschen verwandelst.

Rasmus.

#39:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 18:26
    —
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:


Meine Großeltern kommen mir mit "Argumenten" wie: "Warte bis zum Austritt, bis wir sterben, sonst werden wir traurig" ; "Deine Geschwister sind doch auch nicht ausgetreten"; und auf meinen Einwand hin, dass ich doch auch ohne Kirche noch die gleiche Person bin (zumindest hat es nichts mit Austritt zu tun, wenn ich mich ändere^^) : "Da bin ich mir nicht so sicher".
Als ob ich mit der Kirche verwachsen wäre oder so...


Versuche Deinen Großeltern zu erklären, warum Du es für da Richtige hältst, auszutreten. Offenbar haben sie ja schon begriffen, dass Du von dem Quark nix hältst, sonsten hätten sie ja nicht gesagt, dass Du warten sollst, sondern klipp und klar gemacht, dass sie Dich enterben, Dich verdammen und auf die schwarze Liste setzen etc.

Du bist eine eigenständige Person, die bereits recht früh eine eigene Entscheidung trifft. Das sollte - und ich bin mir sicher, das wird auch - Deine Großeltern stolz auf Dich machen, obwohl sie inhaltlich anderer Meinung sind.

#40:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 18:42
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:
Hm die einen sagen mir, dass ich ab 14 darf, die anderen sagen, ich bräuchte dann noch eine Einverständniserklärung.....


Definitiv brauchst du keine Einverständniserklärung.


Jein, Heike ...

Laut GESETZ brauchst du keine Einverständniserklärung, aber viele der zuständigen Beamten (zumindest in Bayern) versuchen einem das einzureden bzw. weigern sich, die entsprechende Amtshandlung zu vollziehen, wohl wissend, daß die meisten sich davon einschüchtern lassen und nicht widersprechen ...
(weiß ich aus eigener Erfahrung UND aus diversen Berichten ausgetretener Bekannter)

Ich mußte dem Beamten quasi den Gesetzestext um die Ohren prügeln ...

In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ...
(Ist in anderen Bundesländern ja nicht der Fall ... aber wenn du austrittst, fällt diese Verpflichtung natürlich auch flach zynisches Grinsen ) Den Unterschied kennen einige Leute wohl nicht (oder besser : wollen ihn nicht kennen ....)

#41:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 18:53
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ...


Ähm,... Also ich komm aus dem Saarland und hab mich einfach so vom RU abgemeldet. Meine Eltern haben davon nichts erfahren.

#42:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 19:04
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:

In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ...


Da bist Du offensichtlich den gleichen irrtümlichen Quellen zum Opfer geworden, die andere suggerieren, dass es sich mit der Befreiung vom RU so verhält wie von dir beschrieben.

In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

#43:  Autor: AdvocatusDiaboliWohnort: München BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 19:59
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:

In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.


Ja??? Mir wurde in KS12 vom Direktor gesagt, dass ich für den Ethikunterricht die Erlaubnis meiner Eltern bräuchte... mit denen konnte ich allerdings nicht darüber reden, obwohl sie keine Hardcore-Christen sind... schon die Andeutung eines Kirchenaustrittes wurde mit "Du bist ja dann Heide" belegt und ich keinen Streit mit meinen Eltern provozieren wollte... Mit den Augen rollen

#44:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 20:22
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:
Hm die einen sagen mir, dass ich ab 14 darf, die anderen sagen, ich bräuchte dann noch eine Einverständniserklärung.....


Definitiv brauchst du keine Einverständniserklärung.


Jein, Heike ...

Laut GESETZ brauchst du keine Einverständniserklärung, aber viele der zuständigen Beamten (zumindest in Bayern) versuchen einem das einzureden bzw. weigern sich, die entsprechende Amtshandlung zu vollziehen, wohl wissend, daß die meisten sich davon einschüchtern lassen und nicht widersprechen ...


Deswegen sag ich es ihm ja auch ausdrücklich, bevor er da erst rumfragt und falsche Auskunft kriegt. Mr. Green

Zitat:
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ...


Ja, ich weiß. Schweinerei das.

#45:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 20:24
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.


Ganz Deutschland ist nicht Bayern. Schule ist Ländersache und die Schulgesetze sehen das in einigen wenigen Bundesländern tatsächlich so vor...

#46:  Autor: Othilic BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 20:29
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Zitat:
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ...


Ja, ich weiß. Schweinerei das.

Komisch, ich hab mich (in Bayern, Anfang 90er) Anfang der 11., mit 16 Jahren, vom RU abgemeldet und mich Anfang der 12., mit 17 Jahren, wieder angemeldet. War gar kein Problem -- ging alles ohne Einverständniserklärung der Eltern.

#47:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 20:32
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:

In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ...


Da bist Du offensichtlich den gleichen irrtümlichen Quellen zum Opfer geworden, die andere suggerieren, dass es sich mit der Befreiung vom RU so verhält wie von dir beschrieben.

In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Wenn du das behauptest, dann wäre es mir lieb, dass du mir das Bundesgesetz nennst, dass in Bayern und im Saarland - von Rheinland-Pfalz höre ich zum ersten Mal - nach 1949 die alte Rechtslage wiederhergestellt hat (Das ist jetzt keine Rhetorik, ich kann mir durchaus vorstellen, dass es das gibt, dass es aber gut versteckt ist).

Die Ausgangslage ist nämlich wie folgt:

1920er Jahre: Religionsmündigkeit wird per Reichsgesetz auf 14 Jahre festgesetzt (Gesetz über die religiöse Kindererziehung).
zwischen 1945 und 1949: Bayern und Saarland legen für Befreiung vom RU die Altersgrenze 18 Jahre fest, wozu sie berechtigt waren, da ein Reichs-/Bundesgesetzgeber fehlte. Dadurch wurde das alte Reichsgesetz über die religiöse Kindererziehung implizit geändert.
1949: Gesetz über die religiöse Kindererziehung samt Änderungen wird Bundesrecht.

Deshalb müsste nach 1949 ein diesbezügliches Bundesgesetz ergangen sein, um die alte Rechtslage auch in Bayern und im Saarland wieder herzustellen. Kann sein, dass das mit den Gesetzen zur Wiederherstellung der Rechtseinheit in den 1950er Jahre tatsächlich passiert ist, aber alle Kirchenrechtslehrbücher behaupten das Gegenteil: In Bayern und Saarland Kirchenaustritt (+automatischer Ausschluss aus dem RU) mit 14, einfache Abmeldung vom RU mit 18.
Am Kopf kratzen


Zuletzt bearbeitet von lupus am 11.04.2005, 21:15, insgesamt einmal bearbeitet

#48:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 20:50
    —
Othilic hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Zitat:
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ...


Ja, ich weiß. Schweinerei das.

Komisch, ich hab mich (in Bayern, Anfang 90er) Anfang der 11., mit 16 Jahren, vom RU abgemeldet und mich Anfang der 12., mit 17 Jahren, wieder angemeldet. War gar kein Problem -- ging alles ohne Einverständniserklärung der Eltern.


Dann hat die Schule das Gesetz halt nicht beachtet.

http://www.km.bayern.de/km/recht/bayeug/eug07.html#Art46


Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Art. 46: Religionsunterricht
(1) 1Der Religionsunterricht ist an den Volksschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, an sonstigen Schulen nach Maßgabe der Schulordnung, ordentliches Lehrfach (Pflichtfach). 2Er wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt.
(2) 1Lehrkräfte bedürfen zur Erteilung des Religionsunterrichts der Bevollmächtigung durch die betreffende Kirche oder Religionsgemeinschaft. 2Keine Lehrkraft darf gegen ihren Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(3) An den Volksschulen und Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung können die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften bestellten Lehrkräfte für den Religionsunterricht den gesamten Religionsunterricht erteilen.
(4) 1Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. 2Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülern selbst zu. 3Das Nähere über Teilnahme und Abmeldung regelt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus durch Rechtsverordnung.

#49:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 20:55
    —
Schulgesetz für Ba-Wü

§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht
(1) Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten.
Nach Eintritt der Religionsmündigkeit steht dieses Recht aus Glaubens- und Gewissensgründen
dem Schüler zu.
(2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem
Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich
abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen
Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.

(3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres
zulässig.

Hier müssen die Eltern sogar antanzen.

#50:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 20:56
    —
Schulordnungsgesetz im Saarland


§ 14 Teilnahme am Religionsunterricht

1 Die Eltern können die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht ablehnen.
2 Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht dem Schüler zu.
3 Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist dem Schulleiter von den Erziehungsberechtigten oder dem Schüler schriftlich abzugeben.
4 Diese Vorschrift gilt auch für Privatschulen.

#51:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:12
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schulgesetz für Ba-Wü

...
(2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem
Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich
abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen
Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.

(3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres
zulässig.

Hier müssen die Eltern sogar antanzen.

Die sind ja richtig pervers.
"Hallo, Frau Müller, könnten Sie morgen um 17 Uhr mal vorbeikommen. Ihr Bengel will sich vom Religionsunterricht abmelden. Wir müssen ihm mal gemeinsam so richtig Druck machen."

#52:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:15
    —
Ich denke, die Regelungen in Bayern und im Saarland sind schlicht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Einerseits können junge Menschen mit 14 Jahren aus der Kirche austreten. Andererseits sollen sie gezwungen sein, weitere vier Jahre einem Unterricht beizuwohnen, der über die Kirchenabhängigkeit der Lehrkräfte und über den kirchlich begründeten Lehrplan faktisch ein kirchlicher Unterricht ist, d.h. die Schüler müssen an der Lehrveranstaltung einer Organisation teilnehmen, aus der auszutreten ihr verfassungsmäßiges Recht ist, wovon sie auch Gebrauch gemacht haben. Das wäre so, wie wenn ich zwar aus der Kirche austreten dürfte, aber weiter Kirchensteuer zahlen oder kirchlich heiraten müsste.

#53:  Autor: Othilic BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:21
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schulgesetz für Ba-Wü

§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht
... von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich
abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen
Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.


Hier müssen die Eltern sogar antanzen.


Wie ist das gemeint mit dem "einladen" ? Müssen sie wirklich kommen oder dürfen sie nur kommen?
Wenn sie kommen müssen, was passiert, wenn sie sich weigern oder zu dem Termin keine Zeit haben (berufstätig etc) ?

#54:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:24
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich denke, die Regelungen in Bayern und im Saarland sind schlicht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Einerseits können junge Menschen mit 14 Jahren aus der Kirche austreten. Andererseits sollen sie gezwungen sein, weitere vier Jahre einem Unterricht beizuwohnen, der über die Kirchenabhängigkeit der Lehrkräfte und über den kirchlich begründeten Lehrplan faktisch ein kirchlicher Unterricht ist, d.h. die Schüler müssen an der Lehrveranstaltung einer Organisation teilnehmen, aus der auszutreten ihr verfassungsmäßiges Recht ist, wovon sie auch Gebrauch gemacht haben. Das wäre so, wie wenn ich zwar aus der Kirche austreten dürfte, aber weiter Kirchensteuer zahlen oder kirchlich heiraten müsste.

Psst! Die Religionsmündigkeit mit 14 steht nicht im Grundgesetz. Bring den Bundesgesetzgeber nicht auf dumme Gedanken...
Außerdem können Schüler auch in Bayern und im Saarland nicht in einen Unterricht einer Religionsgemeinschaft gezwungen werden, der sie nicht mehr angehören. Wenn sie ausgetreten sind, brauchen sie keine Abmeldung mehr, sie haben von Rechts wegen den Religionsunterricht nicht mehr zu besuchen.

#55:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:24
    —
Othilic hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schulgesetz für Ba-Wü

§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht
... von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich
abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen
Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.


Hier müssen die Eltern sogar antanzen.


Wie ist das gemeint mit dem "einladen" ? Müssen sie wirklich kommen oder dürfen sie nur kommen?
Wenn sie kommen müssen, was passiert, wenn sie sich weigern oder zu dem Termin keine Zeit haben (berufstätig etc) ?


Ich denke, dass es tatsächlich bei der Einladung bleiben kann. Dann sind die Eltern zumindest informiert.

#56:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:26
    —
Othilic hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schulgesetz für Ba-Wü

§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht
... von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich
abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen
Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.


Hier müssen die Eltern sogar antanzen.


Wie ist das gemeint mit dem "einladen" ? Müssen sie wirklich kommen oder dürfen sie nur kommen?
Wenn sie kommen müssen, was passiert, wenn sie sich weigern oder zu dem Termin keine Zeit haben (berufstätig etc) ?



Nach der gängigen Interpretation von Gesetzen ist der Wortlaut so auszulegen: Die Schule ist verpflichtet, die Eltern zu informieren und ihnen Gelegenheit zu geben, bei der Amtshandlung anwesend zu sein. Mehr nicht. Ob die Eltern kommen oder nicht, ist ihre Sache. Die Gültigkeit der Erklärung des Schülers wird davon nicht berührt. Wäre etwas Anderes gewollt, müsste die Formulierung in etwa lauten: Die Erklärung ist in Anwesenheit der Eltern abzugeben.

#57:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:27
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schulgesetz für Ba-Wü

§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht
(1) Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten.
Nach Eintritt der Religionsmündigkeit steht dieses Recht aus Glaubens- und Gewissensgründen
dem Schüler zu.
(2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem
Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich
abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen
Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.

(3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres
zulässig.

Hier müssen die Eltern sogar antanzen.


Hm, wenn man das wörtlich nimmt, müssen die Eltern hier gar nicht zustimmen. Sie müssen nur eingeladen werden, können dann zwar persönlich anwesend sein... aber können sie widersprechen? Am Kopf kratzen

#58:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:35
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schulgesetz für Ba-Wü

§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht
(1) Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten.
Nach Eintritt der Religionsmündigkeit steht dieses Recht aus Glaubens- und Gewissensgründen
dem Schüler zu.
(2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem
Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich
abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen
Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.

(3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres
zulässig.

Hier müssen die Eltern sogar antanzen.


Hm, wenn man das wörtlich nimmt, müssen die Eltern hier gar nicht zustimmen. Sie müssen nur eingeladen werden, können dann zwar persönlich anwesend sein... aber können sie widersprechen? Am Kopf kratzen

Nein, zustimmen müssen sie eindeutig nicht, aber sie sollen ihren Nachwuchs halt zur Sau machen.

#59:  Autor: Othilic BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:41
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schulgesetz für Ba-Wü

§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht
...

Hm, wenn man das wörtlich nimmt, müssen die Eltern hier gar nicht zustimmen. Sie müssen nur eingeladen werden, können dann zwar persönlich anwesend sein... aber können sie widersprechen? Am Kopf kratzen

Nein, zustimmen müssen sie eindeutig nicht, aber sie sollen ihren Nachwuchs halt zur Sau machen.

Oder man spekuliert darauf, daß es manchen Jugendlichen zu peinlich ist, sich mit danebenstehenden traurigen/wütenden Eltern beim Schuldirektor vom Religionsunterricht abzumelden. Mir wäre sowas sehr peinlich gewesen.

#60:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 11.04.2005, 21:42
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich denke, die Regelungen in Bayern und im Saarland sind schlicht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Einerseits können junge Menschen mit 14 Jahren aus der Kirche austreten. Andererseits sollen sie gezwungen sein, weitere vier Jahre einem Unterricht beizuwohnen, der über die Kirchenabhängigkeit der Lehrkräfte und über den kirchlich begründeten Lehrplan faktisch ein kirchlicher Unterricht ist, d.h. die Schüler müssen an der Lehrveranstaltung einer Organisation teilnehmen, aus der auszutreten ihr verfassungsmäßiges Recht ist, wovon sie auch Gebrauch gemacht haben. Das wäre so, wie wenn ich zwar aus der Kirche austreten dürfte, aber weiter Kirchensteuer zahlen oder kirchlich heiraten müsste.

Psst! Die Religionsmündigkeit mit 14 steht nicht im Grundgesetz. Bring den Bundesgesetzgeber nicht auf dumme Gedanken...
Außerdem können Schüler auch in Bayern und im Saarland nicht in einen Unterricht einer Religionsgemeinschaft gezwungen werden, der sie nicht mehr angehören. Wenn sie ausgetreten sind, brauchen sie keine Abmeldung mehr, sie haben von Rechts wegen den Religionsunterricht nicht mehr zu besuchen.


Nein, aber in Art. 3 III GG steht, dass man nicht wegen seiner religiösen Überzeugung benachteiligt werden darf. Und der Zwangsunterricht von Nichtkirchenmitgliedern in Religion wäre eine solche Benachteiligung. Dass der Kirchenaustritt von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit, ist den zitierten Stellen der Landesgesetze nicht zu entnehmen. Aber wie dem auch sei. Es ist ja gut möglich, dass ein Jugendlicher aus Rücksicht auf seine Familie oder weil er später mal Zivildienst bei Caritas oder Diakonie machen will, (noch) nicht aus der Kirche austritt, aber dennoch nicht an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen will. Der Religionsunterricht ist eine kirchliche Veranstaltung. Ich halte das für einen Verstoß gegen Art. 3 III GG. So wie viele Christen keiner Kirche angehören, gehören Kirchen auch viele Nichtchristen an, aus welchem nicht religiösen Grunde auch immer. Den Austritt aus dem Religionsunterricht vom Kirchenaustritt abhängig zu machen, kann m.E. nicht angehen.

#61:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 12.04.2005, 00:49
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
(...) Deutschland ist nicht Bayern.



Stimmt ja. Und umgekehrt gilt das natürlich auch; das vergess ich bloss immer, weil ich deren Sprache rudimentär verstehe Mr. Green

#62:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 12.04.2005, 09:25
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Zwangsunterricht von Nichtkirchenmitgliedern

Aus dem Rest deines Postings entnehme ich, dass das wohl ein Lapsus war. Trotzdem finde ich es ganz erhellend. Nicht austreten, aber trotzdem nicht als Kirchenmitglied verstanden werden wollen - das erinnert mich an die Leute, die Mitglied sein aber keine Kirchensteuer zahlen wollen.
Raphael hat folgendes geschrieben:
Dass der Kirchenaustritt von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit, ist den zitierten Stellen der Landesgesetze nicht zu entnehmen.

Davon kann ja auch keine Rede sein. Befreiung von welchem Religionsunterricht? Wenn du keiner Religionsgemeinschaft angehörst, dann ist für dich von vorneherein kein Religionsunterricht eingerichtet. Nur wenn die Kirche und der Religionslehrer ihr Einverständnis geben, könntest du ausnahmsweise trotzdem in einem Religionsunterricht toleriert werden.
Raphael hat folgendes geschrieben:
Es ist ja gut möglich, dass ein Jugendlicher aus Rücksicht auf seine Familie oder weil er später mal Zivildienst bei Caritas oder Diakonie machen will, (noch) nicht aus der Kirche austritt, aber dennoch nicht an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen will.

Bei familiärem Druck kann ich Nachgeben ja noch verstehen, aber wer bei Caritas oder Diakonie Zivildienst machen will, der verdient es, mit RU bestraft zu werden. zynisches Grinsen
Raphael hat folgendes geschrieben:
Der Religionsunterricht ist eine kirchliche Veranstaltung. Ich halte das für einen Verstoß gegen Art. 3 III GG. So wie viele Christen keiner Kirche angehören, gehören Kirchen auch viele Nichtchristen an, aus welchem nicht religiösen Grunde auch immer. Den Austritt aus dem Religionsunterricht vom Kirchenaustritt abhängig zu machen, kann m.E. nicht angehen.

Nicht nur deines Erachtens, sondern das Recht zur Abmeldung ist in Art. 7 GG eindeutig ohne die Voraussetzung eines Kirchenaustritts gewährt. Trotzdem ändert das nichts an der Frage der Religionsmündigkeit, das heißt der Frage, ob der Jugendliche hier sein Grundrecht selbst ausüben kann oder ob das ggf. die Eltern für ihn tun müssen. Ob der Gesetzgeber daran gehindert ist, die Altersgrenze heraufzusetzen, da wäre ich mir nicht so sicher...

#63:  Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 12.04.2005, 10:06
    —
Othilic hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Zitat:
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ...


Ja, ich weiß. Schweinerei das.

Komisch, ich hab mich (in Bayern, Anfang 90er) Anfang der 11., mit 16 Jahren, vom RU abgemeldet und mich Anfang der 12., mit 17 Jahren, wieder angemeldet. War gar kein Problem -- ging alles ohne Einverständniserklärung der Eltern.


Bei mir war es sogar an zwei verschiedenen Gymnasien in Bayern problemlos möglich, als nicht erwachsenes Kirchenmitglied mich vom Religionsunterricht abzumelden und Ethikunterricht zu besuchen. Meine Eltern haben davon erst durchs Zeugnis erfahren.

#64:  Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 12.04.2005, 13:14
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben:
Hm die einen sagen mir, dass ich ab 14 darf, die anderen sagen, ich bräuchte dann noch eine Einverständniserklärung.....


Definitiv brauchst du keine Einverständniserklärung.


Jein, Heike ...

Laut GESETZ brauchst du keine Einverständniserklärung, aber viele der zuständigen Beamten (zumindest in Bayern) versuchen einem das einzureden bzw. weigern sich, die entsprechende Amtshandlung zu vollziehen, wohl wissend, daß die meisten sich davon einschüchtern lassen und nicht widersprechen ...


Deswegen sag ich es ihm ja auch ausdrücklich, bevor er da erst rumfragt und falsche Auskunft kriegt. Mr. Green


Äääähhhmmmm ... ich weiß ja, es ist schwer vorstellbar, aber solltest du nicht doch die Möglichkeit in Erwägung ziehen, dass es sich bei der Queen womöglich doch nicht um eine DragQueen handelt?

und flitz ....

#65:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 13.04.2005, 22:15
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Es ist ja gut möglich, dass ein Jugendlicher aus Rücksicht auf seine Familie oder weil er später mal Zivildienst bei Caritas oder Diakonie machen will, (noch) nicht aus der Kirche austritt, ...

In der Evangelischen Stiftung Neuerkerode, wo Schwerbehinderte arbeiten und/oder wohnen,
habe ich mal auf einem Info-Abend gefragt, wie es denn wäre, wenn jemand dort Zivildienst leisten wollte.

Ich erhielt die Auskunft, dass dort zwar die normalen Angestellten der ev. Kirche angehören müssten,
nicht aber die Zivildienstleistenden;
auch die Behinderten, die dort in ihrer Eigenschaft als Behinderte arbeiteten, brauchten das nicht.
(Zur Erklärung: Es könnte ja auch Behinderte geben, die dort ganz normal angestellt sind, z. B. als Betreuer.)

Wie es Caritas und Diakonie bei der Einstellung von Zivildienstleistenden halten, weiß ich nicht.
Aber wer es wissen will, kann sich ja erkundigen:
Caritas, Diakonisches Werk.

#66:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 13.04.2005, 22:27
    —
Holly Blue hat folgendes geschrieben:
Hmm, also ich bin noch Mitglied in der katholischen Kirche, allerdings nur noch so lange, bis ich einen vernünftigen Job habe und so viel Geld verdiene, dass ich es nicht einsehe, davon was der Kirche zu geben.

Dann sieh zu, dass du rechtzeitig austrittst:
spätestens in dem Jahr, bevor du richtig Geld zu verdienen erwartest,
am besten spätestens im November.
Jedenfalls wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist.

Wenn du in Deutschland keine Kirchensteuern bezahlen willst,
musst du dafür sorgen, dass du in dem ganzen Jahr, in dem du ein einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielst,
nicht mehr kirchensteuerpflichtig bist.
Die Kirchensteuerpflicht endet, je nach Bundesland, am Ende des Austrittsmonats oder einen Monat später.

Mehr dazu hier.

#67:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 13.04.2005, 22:30
    —
Ich hab mal gehört, dass man, wenn man umzieht und beim Einwohnermeldeamt keine Konfession angibt den formellen Kirchenaustritt gespart hat.

#68:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 13.04.2005, 22:32
    —
Savar hat folgendes geschrieben:
Ich hab mal gehört, dass man, wenn man umzieht und beim Einwohnermeldeamt keine Konfession angibt den formellen Kirchenaustritt gespart hat.


Vergiss es. Die gleichen ab und zu ihre Daten ab und verlangen dann dicke Nachzahlungen. Bis zu deinem tatsächlichen Austritt.

#69:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 13.04.2005, 22:34
    —
Savar hat folgendes geschrieben:
Ich hab mal gehört, dass man, wenn man umzieht und beim Einwohnermeldeamt keine Konfession angibt den formellen Kirchenaustritt gespart hat.

Davon würde ich auf keinen Fall ausgehen.
Es hat schon Fälle gegeben, in denen Ex-DDR-Bürger plötzlich mit Kirchensteuer-Forderungen konfrontiert wurden,
die jahrzehntelang nichts mit der Kirche zu tun hatten,
ja teilweise sogar einen Austritt vollzogen hatten, ihn nur nicht mehr belegen konnten.
Auch Ausländern ist es schon so ergangen.

Verlegen Heike Jackler war schneller Lachen

#70:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 13.04.2005, 22:36
    —
Gut zu wissen. Bei meiner Faulheit hätte ich das glatt verpennt.

#71:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 13.04.2005, 23:11
    —
Hab grad nachgeschaut: Im Saarland muss man 30,70 € (geiler Betrag) bezahlen, wenn die Eltern bei der Geburt die falsche Entscheidung getroffen haben. Motzen

#72:  Autor: Rene HartmannWohnort: Rhein-Main BeitragVerfasst am: 13.04.2005, 23:44
    —
Savar hat folgendes geschrieben:
Hab grad nachgeschaut: Im Saarland muss man 30,70 € (geiler Betrag) bezahlen, wenn die Eltern bei der Geburt die falsche Entscheidung getroffen haben. Motzen


Es läßt sich übrigens argumentieren, dass die Kirchenaustrittsgebühr gegen die Religionsfreiheit verstößt, weil sie den Kirchenaustritt unzulässig erschwert. Es könnte sich lohnen, das mal gerichtlich überprüfen zu lassen. Setzt allerdings voraus, dass man bereit ist, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, und das ist nicht ganz billig. Für solche Fälle hat der IBKA kürzlich einen Rechtshilfefonds eingerichtet.

#73:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 13.04.2005, 23:49
    —
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
Hab grad nachgeschaut: Im Saarland muss man 30,70 € (geiler Betrag) bezahlen, wenn die Eltern bei der Geburt die falsche Entscheidung getroffen haben. Motzen


Es läßt sich übrigens argumentieren, dass die Kirchenaustrittsgebühr gegen die Religionsfreiheit verstößt, weil sie den Kirchenaustritt unzulässig erschwert. Es könnte sich lohnen, das mal gerichtlich überprüfen zu lassen. Setzt allerdings voraus, dass man bereit ist, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, und das ist nicht ganz billig. Für solche Fälle hat der IBKA kürzlich einen Rechtshilfefonds eingerichtet.


Hab ich auf der Seite des IBKA auch schon gelesen. Die haben als Antwort auf eine Petition lauter fadenscheinige Argumente erhalten, die ein konservativer Richter wohl so akzeptieren würde.

#74:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 00:51
    —
Auf einer Seite des IBKA:
Petition an den Niedersächsischen Landtag zwecks Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren,
und aus der Antwort des Landtagspräsidenten.

In einer Antwort der SPD-Landtagsfraktion wurde übrigens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
hingewiesen, nämlich
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben:
1. Die Anknüpfung der Kirchensteuerpflicht an innerkirchliche Regelungen, die die Kirchenmitgliedschaft von Taufe und Wohnsitz abhängig machen, verstößt nicht gegen die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die negative Vereinigungsfreiheit, sofern der Kirchenangehörige jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden.

Interessant ist, dass es in der Begründung dieser Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung u. a. heißt:
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben:
Belastende Rechtsfolgen für das Kind werden an die Taufe in der Regel erst in einem Zeitpunkt angeknüpft, in dem es die Religionsmündigkeit erlangt hat und daher jederzeit durch Austritt seine Mitgliedschaft beenden kann. Wird die Mitgliedschaft gleichwohl aufrechterhalten, so liegt darin ein Element der Freiwilligkeit, das es ausschließt, von einer Zwangsmitgliedschaft zu sprechen.

Das heißt:
Damals hat man bestimmte Regelungen u. a. mit der Begründung für verfassungsgemäß erklärt,
dass es für das Kind in der Regel keine unvermeidbaren belastenden Rechtsfolgen gab,
in einer Zeit, als der Kirchenaustritt noch weithin (oder überall?) kostenlos war.

Und ausgerechnet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde angeführt,
um die angebliche Verfassungsmäßigkeit der Kirchenaustrittsgebühr zu begründen,
obwohl die doch eine belastende Rechtsfolge ist,
die das Kind eben nicht durch den Kirchenaustritt vermeiden kann.
Pillepalle

#75:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 01:04
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Auf einer Seite des IBKA:
Petition an den Niedersächsischen Landtag zwecks Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren,
und aus der Antwort des Landtagspräsidenten.

In einer Antwort der SPD-Landtagsfraktion wurde übrigens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
hingewiesen, nämlich
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben:
1. Die Anknüpfung der Kirchensteuerpflicht an innerkirchliche Regelungen, die die Kirchenmitgliedschaft von Taufe und Wohnsitz abhängig machen, verstößt nicht gegen die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die negative Vereinigungsfreiheit, sofern der Kirchenangehörige jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden.

Interessant ist, dass es in der Begründung dieser Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung u. a. heißt:
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben:
Belastende Rechtsfolgen für das Kind werden an die Taufe in der Regel erst in einem Zeitpunkt angeknüpft, in dem es die Religionsmündigkeit erlangt hat und daher jederzeit durch Austritt seine Mitgliedschaft beenden kann. Wird die Mitgliedschaft gleichwohl aufrechterhalten, so liegt darin ein Element der Freiwilligkeit, das es ausschließt, von einer Zwangsmitgliedschaft zu sprechen.

Das heißt:
Damals hat man bestimmte Regelungen u. a. mit der Begründung für verfassungsgemäß erklärt,
dass es für das Kind in der Regel keine unvermeidbaren belastenden Rechtsfolgen gab,
in einer Zeit, als der Kirchenaustritt noch weithin (oder überall?) kostenlos war.

Und ausgerechnet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde angeführt,
um die angebliche Verfassungsmäßigkeit der Kirchenaustrittsgebühr zu begründen,
obwohl die doch eine belastende Rechtsfolge ist,
die das Kind eben nicht durch den Kirchenaustritt vermeiden kann.
Pillepalle


Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? Am Kopf kratzen

#76:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 10:01
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Es hat schon Fälle gegeben, in denen Ex-DDR-Bürger plötzlich mit Kirchensteuer-Forderungen konfrontiert wurden, die jahrzehntelang nichts mit der Kirche zu tun hatten, ja teilweise sogar einen Austritt vollzogen hatten, ihn nur nicht mehr belegen konnten.
Auch Ausländern ist es schon so ergangen

Weiß eigentlich jemand, ob folgender Fall schon vorgekommen ist:
Jemand wird z.B. in Frankreich (wo das keinerlei rechtliche Folgen hat) katholisch getauft, danach lässt er sich in der Kirche nie mehr blicken (vielleicht weiß er gar nicht mal, ob er getauft ist). Er zieht nach Deutschland und gibt auf dem Meldeschein "konfessionslos" an. Einige Zeit später kommt die KK mit einer Kirchensteuerforderung, da derjenige ja katholisch getauft und nie ausgetreten sei.
Eigentlich gehe ich davon aus, dass die Erziehungsberechtigten nie den rechtsverbindlichen Eintritt im Sinne des deutschen Rechts erklärt haben, da eine solche Erklärung in Frankreich ja sinnlos war. Aber bei der KK muss man schließlich mit allem rechnen...
Verschärfte Variante: Jemand ist in Deutschland getauft, zieht nach Frankreich, wendet sich dort von der Kirche ab (aber kein Standesamt oder Gericht ist für einen Austritt zuständig) und kommt zehn Jahre später zurück nach Deutschland. Wat nu?

Savar hat folgendes geschrieben:
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? Am Kopf kratzen
Wenn du 14 warst, todsicher.

#77:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 14:38
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? Am Kopf kratzen
Wenn du 14 warst, todsicher.


Bin mir nicht ganz sicher. Kann auch sein, dass ich noch 13 war.

#78:  Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 15:18
    —
Savar hat folgendes geschrieben:
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? Am Kopf kratzen


hat man dich vorher wahrheotsgemäß darüber informiert, wozu du da ja sagst? Falls nein: Anfechtung wegen Irrtums, oder wegen Arglistiger Täuschung.

#79:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 15:39
    —
caballito hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? Am Kopf kratzen


hat man dich vorher wahrheotsgemäß darüber informiert, wozu du da ja sagst? Falls nein: Anfechtung wegen Irrtums, oder wegen Arglistiger Täuschung.


Daran habe ich keinerlei Erinnerungen (Verdrängung), aber ich nehm an, dass da vorher noch so ein Gelaber war. Ich dachte nur immer, dass mit 14 noch nicht geschäftsfähig sei, oder zumindest nur eingeschränkt. Mündliche Verträge müssten da doch eigentlich ausgeschlossen sein.

#80:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 16:23
    —
Savar hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? Am Kopf kratzen


hat man dich vorher wahrheotsgemäß darüber informiert, wozu du da ja sagst? Falls nein: Anfechtung wegen Irrtums, oder wegen Arglistiger Täuschung.


Daran habe ich keinerlei Erinnerungen (Verdrängung), aber ich nehm an, dass da vorher noch so ein Gelaber war. Ich dachte nur immer, dass mit 14 noch nicht geschäftsfähig sei, oder zumindest nur eingeschränkt. Mündliche Verträge müssten da doch eigentlich ausgeschlossen sein.
Tja, in Religionsdingen bist du halt mit 14 "volljährig", das ist es, was man "Religionsmündigkeit" nennt. Übrigens ist die Grenze von 14 Jahren bei der Konfirmation in der Praxis wohl gar nicht so wichtig, weil wahrscheinlich die Eltern irgendeine Anmeldung unterschrieben haben.

#81:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 16:52
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? Am Kopf kratzen


hat man dich vorher wahrheotsgemäß darüber informiert, wozu du da ja sagst? Falls nein: Anfechtung wegen Irrtums, oder wegen Arglistiger Täuschung.


Daran habe ich keinerlei Erinnerungen (Verdrängung), aber ich nehm an, dass da vorher noch so ein Gelaber war. Ich dachte nur immer, dass mit 14 noch nicht geschäftsfähig sei, oder zumindest nur eingeschränkt. Mündliche Verträge müssten da doch eigentlich ausgeschlossen sein.
Tja, in Religionsdingen bist du halt mit 14 "volljährig", das ist es, was man "Religionsmündigkeit" nennt. Übrigens ist die Grenze von 14 Jahren bei der Konfirmation in der Praxis wohl gar nicht so wichtig, weil wahrscheinlich die Eltern irgendeine Anmeldung unterschrieben haben.


Das ist ja gerade das Problem. Ich muss für einen Austritt bezahlen, obwohl meine Eltern den Eintritt zu verantworten haben.

#82:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 17:59
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? Am Kopf kratzen
Wenn du 14 warst, todsicher.

So sicher wäre ich mir nicht.
Soweit mir bekannt, wird die Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe hergestellt,
und davon, dass die Konfirmation etwas damit zu tun habe, ist mir nichts bekannt.
Sicher bin ich mir aber auch nicht.

Wenn ich mich an meine Konfirmation zurückerinnere - das ist mittlerweile über 40 Jahre her -
dann finde ich Erinnerungen daran, dass ich meinen Glauben bekannt habe (den es damals noch gab),
und auch daran, dass ich meine Absicht erklärt habe, "mit Gottes Hilfe" bei diesem Glauben zu bleiben.
An eine Absichtserklärung, Mitglied der EKD zu bleiben, kann ich mich nicht erinnern.

Im Glaubensbekenntnis hieß es zwar: "Ich glaube an ... eine heilige christliche Kirche, die Gemeinde der Heiligen."
Aber darunter habe ich nicht die EKD verstanden,
sondern die Gesamtheit aller christlichen Kirchen,
und ich denke, ich hätte damals einen Übertritt in eine andere christliche Kirche, z. B. eine baptistische, nicht ausgeschlossen.

#83:  Autor: Rene HartmannWohnort: Rhein-Main BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 19:27
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Auf einer Seite des IBKA:
Petition an den Niedersächsischen Landtag zwecks Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren,
und aus der Antwort des Landtagspräsidenten.

In einer Antwort der SPD-Landtagsfraktion wurde übrigens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
hingewiesen, nämlich
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben:
1. Die Anknüpfung der Kirchensteuerpflicht an innerkirchliche Regelungen, die die Kirchenmitgliedschaft von Taufe und Wohnsitz abhängig machen, verstößt nicht gegen die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die negative Vereinigungsfreiheit, sofern der Kirchenangehörige jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden.

Interessant ist, dass es in der Begründung dieser Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung u. a. heißt:
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben:
Belastende Rechtsfolgen für das Kind werden an die Taufe in der Regel erst in einem Zeitpunkt angeknüpft, in dem es die Religionsmündigkeit erlangt hat und daher jederzeit durch Austritt seine Mitgliedschaft beenden kann. Wird die Mitgliedschaft gleichwohl aufrechterhalten, so liegt darin ein Element der Freiwilligkeit, das es ausschließt, von einer Zwangsmitgliedschaft zu sprechen.

Das heißt:
Damals hat man bestimmte Regelungen u. a. mit der Begründung für verfassungsgemäß erklärt,
dass es für das Kind in der Regel keine unvermeidbaren belastenden Rechtsfolgen gab,
in einer Zeit, als der Kirchenaustritt noch weithin (oder überall?) kostenlos war.

Und ausgerechnet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde angeführt,
um die angebliche Verfassungsmäßigkeit der Kirchenaustrittsgebühr zu begründen,
obwohl die doch eine belastende Rechtsfolge ist,
die das Kind eben nicht durch den Kirchenaustritt vermeiden kann.
Pillepalle


Das hat vielleicht eher damit zu tun, dass in der Petition ja auch kritisiert wurde, dass man ihne sein Zutun durch die Taufe Kirchenmitglied wird. Das hat man dann natürlich zum Anlass genommen, auf eine BVerfG-Entscheidung hinzuweisen, die das für rechtmäßig erklärt.

Deswegen ist wahrscheinlich auch das Beste, sich in einer Beschwerde gegen die Austrittsgebühr nur darauf zu konzentrieren und alle Nebenaspekte wegzulassen. Auch zur Frage, wer denn nun die Kosten tragen soll, würde ich mich auch nicht äußern. Allenfalls könnte man evtl. darauf hinweisem, dass bei der Taufe ja auch keine Gebühren erhoben werden, und nicht ersichtlich ist, wieso bei der Austragung Gebühren anfallen, nicht aber bei der Eintragung.

Dass bei einer Petition etwas herauskommt, war allerdings von vornherein nicht zu erwarten - da darf man sich keine Illusionen machen. Auf der DFW-Tagung in Fürth wurde allen ernstes vorgeschlagen, eine Petition zum gerade eben beschlossenen Schulgesetz in BaWü einzureichen! Als ob der Landtag die geringste Neigung hätte, sein gerade beschlossenes Gesetz zu revidieren.

Nein, in solchen Fällen ist nur über den Gerichtsweg etwas zu erreichen. Vorher müssten natürlich Fachleute, die im IBKA-Umfeld ja vorhanden sind, zu Rate gezogen werden. Denn was wir hier machen, ist ja nur Laien-Juristerei.

#84:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 14.04.2005, 22:58
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Savar hat folgendes geschrieben:
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? Am Kopf kratzen
Wenn du 14 warst, todsicher.

So sicher wäre ich mir nicht.
Soweit mir bekannt, wird die Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe hergestellt,
und davon, dass die Konfirmation etwas damit zu tun habe, ist mir nichts bekannt.
Sicher bin ich mir aber auch nicht.

Wenn ich mich an meine Konfirmation zurückerinnere - das ist mittlerweile über 40 Jahre her -
dann finde ich Erinnerungen daran, dass ich meinen Glauben bekannt habe (den es damals noch gab),
und auch daran, dass ich meine Absicht erklärt habe, "mit Gottes Hilfe" bei diesem Glauben zu bleiben.
An eine Absichtserklärung, Mitglied der EKD zu bleiben, kann ich mich nicht erinnern.

Im Glaubensbekenntnis hieß es zwar: "Ich glaube an ... eine heilige christliche Kirche, die Gemeinde der Heiligen."
Aber darunter habe ich nicht die EKD verstanden,
sondern die Gesamtheit aller christlichen Kirchen,
und ich denke, ich hätte damals einen Übertritt in eine andere christliche Kirche, z. B. eine baptistische, nicht ausgeschlossen.

Aber dann bist du doch in einer ganz bestimmten Kirchen konfirmiert worden, die diese Konfirmation offensichtlich für die eigenen Mitglieder veranstaltet. Da der Staat für den Eintritt anders als für den Austritt keinerlei Form vorschreibt, dürfte das völlig ausreichen.

#85:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 02:53
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
...

Aber dann bist du doch in einer ganz bestimmten Kirchen konfirmiert worden, die diese Konfirmation offensichtlich für die eigenen Mitglieder veranstaltet. Da der Staat für den Eintritt anders als für den Austritt keinerlei Form vorschreibt, dürfte das völlig ausreichen.

Der Staat schreibt für den Eintritt keinerlei Form vor,
aber, soviel ich weiß, geht er davon aus,
dass die Kirchen Regelungen haben, aus denen hervorgeht, unter welchen Voraussetzungen ein Eintritt vorliegt,
und diese Regelungen anerkennt.
Und wenn da steht, dass man durch die Taufe Mitglied wird,
aber nicht da steht, dass man durch die Konfirmation Mitglied wird,
dann wird man m. E. durch die Taufe Mitglied, nicht aber durch die Konfirmation.

Im Übrigen ist es für mich persönlich eh nicht mehr wichtig, da ich längst ausgetreten bin.

#86:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 02:56
    —
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
...
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben:
Belastende Rechtsfolgen für das Kind werden an die Taufe in der Regel erst in einem Zeitpunkt angeknüpft, in dem es die Religionsmündigkeit erlangt hat und daher jederzeit durch Austritt seine Mitgliedschaft beenden kann. Wird die Mitgliedschaft gleichwohl aufrechterhalten, so liegt darin ein Element der Freiwilligkeit, das es ausschließt, von einer Zwangsmitgliedschaft zu sprechen.

Das heißt:
Damals hat man bestimmte Regelungen u. a. mit der Begründung für verfassungsgemäß erklärt,
dass es für das Kind in der Regel keine unvermeidbaren belastenden Rechtsfolgen gab,
in einer Zeit, als der Kirchenaustritt noch weithin (oder überall?) kostenlos war.

Und ausgerechnet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde angeführt,
um die angebliche Verfassungsmäßigkeit der Kirchenaustrittsgebühr zu begründen,
obwohl die doch eine belastende Rechtsfolge ist,
die das Kind eben nicht durch den Kirchenaustritt vermeiden kann.
Pillepalle


Das hat vielleicht eher damit zu tun, dass in der Petition ja auch kritisiert wurde, dass man ihne sein Zutun durch die Taufe Kirchenmitglied wird. Das hat man dann natürlich zum Anlass genommen, auf eine BVerfG-Entscheidung hinzuweisen, die das für rechtmäßig erklärt.

Deswegen ist wahrscheinlich auch das Beste, sich in einer Beschwerde gegen die Austrittsgebühr nur darauf zu konzentrieren und alle Nebenaspekte wegzulassen.

Ob es taktisch klug ist, alle Nebenaspekte wegzulassen -
und damit der Gegenseite Gelegenheit zu geben, diese als erste aus ihrer Sicht einzuführen -
das sei dahingestellt.

Ob es speziell bei dieser Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung ratsam ist,
ganz besonders darauf bedacht zu sein, der Gegenseite keinen Anlass zu liefern, darauf hinzuweisen,
das ist eine zweite Frage.

Haben wir denn eine Auseinandersetzung um eine Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zu fürchten,
wenn sie ins Feld geführt wird, um eine Praxis - nämlich die Kirchenaustrittsgebühr - zu "rechtfertigen",
mit der die Voraussetzungen dieser Entscheidung beseitigt werden?
Könnte man diese Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung nicht eventuell sogar als Argument benutzen,
um jenen Zustand wieder einzufordern, auf dem sie basiert,
nämlich die Möglichkeit des kostenlosen Kirchenaustritts?

Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
Dass bei einer Petition etwas herauskommt, war allerdings von vornherein nicht zu erwarten - da darf man sich keine Illusionen machen.
...
Nein, in solchen Fällen ist nur über den Gerichtsweg etwas zu erreichen.

So richtig diese Analyse sein mag -
über den Gerichtsweg etwas erreichen kann man nur, wenn jemand da ist, der entschlossen und in der Lage ist,
den Gerichtsweg über alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen;
sonst braucht man gar nicht erst anzufangen.

Damals, als ich mit den beiden anderen Unterzeichnern der Petition zusammensaß
und wir überlegten, was wir machen könnten,
haben wir - zwei Sozialhilfeempfänger und eine Hausfrau ohne eigenes Einkommen - niemanden gefunden,
der dazu bereit und in der Lage gewesen wäre.
Bevor wir gar nichts machten, haben wir eben eine Petition gemacht.
Jetzt steht sie auf den Internet-Seiten des IBKA
und kann vielleicht ein Scherflein dazu beitragen, Problembewusstsein zu schaffen.

Dass der IBKA jetzt einen Rechtshilfe-Fonds hat, ist eine prima Sache.
Trotzdem hege ich allenfalls einen sehr gedämpften Optimismus,
dass wir in absehbarer Zeit jemanden finden,
der entschlossen ist, den Gerichtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Es ist ja nicht nur der Aufwand an Geld,
der abschreckt,
und auch nicht nur der Aufwand an Zeit und Nerven.
Es ist ja auch so, dass die Entscheidung für den Gerichtsweg eine Entscheidung ist,
durch die man sich auf Jahre hinaus festlegt,
und die deshalb ein hohes Maß an Entschlossenheit erfordert -
von einem Menschen, der vielleicht ein paar Wochen zuvor noch nicht einmal die Entschlossenheit aufgebracht hat,
zum Standesamt zu marschieren und seinen Kirchenaustritt zu erklären.
Ein weiterer Aspekt, der nicht wenige abschrecken dürfte, ist die Befürchtung,
auf allgemeines Unverständnis zu stoßen,
wenn man um einen zweistelligen Euro-Betrag jahrelang prozessiert;
wer möchte schon als Querulant und Prozesshansel gelten?

#87:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 03:11
    —
etwas OT - I have a dream:

Wenn sich jemand finden würde,
der als Kind schon sehr vermögend war und erhebliche Summen an Einkommensteuer zu zahlen hatte
und, da getauft, auch erhebliche Summen an Kirchensteuer,
der aber - nach einem möglichst frühen Kirchenaustritt - nach Erreichen der Volljährigkeit
auf Rückzahlung der Kirchensteuern klagen würde,
weil die Zahlungen auf einem Vertrag zwischen Eltern und Kirche zu Lasten eines Dritten basierten ...

'T was just a dream Schulterzucken

#88:  Autor: Othilic BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 03:13
    —
Besteht rechtlich gesehen ein Unterschied zwischen der Kirchenaustrittsgebühr und der Gebühr für die Ausstellung von Personalausweis oder Reisepaß ?

#89:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 07:33
    —
Othilic hat folgendes geschrieben:
Besteht rechtlich gesehen ein Unterschied zwischen der Kirchenaustrittsgebühr und der Gebühr für die Ausstellung von Personalausweis oder Reisepaß ?


Bei der Ausstellung von Personalausweisen ist es eine direkte staatliche Aufgabe, die von Staatsbediensteten ausgeübt wird. Ob dies gebührenpflichtig sein muss oder von allgemeinen Steuern zu zahen ist, ist allerdings auch strittig, da ja jeder Bürger zu so einem Ausweis verpflichtet ist.

Beim Kirchenaustritt erfüllen Staatsbedienstete ihre Aufgabe jedoch als Dienstleistung für die Kirche. Der Staat ist also nur zwischengeschaltet zwischen Kirche und ihren Mitgliedern. So wie der Staat ja Gebühren von der Kirche erhält für die Dienstleitung "Kirchensteuereinzug", müsste der Staat auch Gebühren von der Kirche erhalten für die Dienstleitung "Kirchenaustrittsverwaltung".

Für den Austretenden muss jedoch ein Austritt genauso gebührenfrei sein, wie ein Austritt aus anderen Vereinigungen und Vereinen. Die dürfen nämlich wegen Sittenwidrigkeit keine Abmeldegebühr nehmen.

#90:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 09:51
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
etwas OT - I have a dream:

Wenn sich jemand finden würde,
der als Kind schon sehr vermögend war und erhebliche Summen an Einkommensteuer zu zahlen hatte
und, da getauft, auch erhebliche Summen an Kirchensteuer,
der aber - nach einem möglichst frühen Kirchenaustritt - nach Erreichen der Volljährigkeit
auf Rückzahlung der Kirchensteuern klagen würde,
weil die Zahlungen auf einem Vertrag zwischen Eltern und Kirche zu Lasten eines Dritten basierten ...

'T was just a dream Schulterzucken

Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah.
Das Urteil hab ich noch nicht wiedergefunden. Werde mal weitersuchen. Allerdings habe ich ein
Urteil des BFH gefunden, wo zumindest klargestellt wird, dass für einen staatlicherseits wirksamen Eintritt eine irgendwie geartete Willenserklärung nötig ist.

Im Übrigen halte ich die Argumentation, bei der Taufe handele es sich um einen Vertrag zulasten Dritter zwischen Eltern und Kirche nicht für stichhaltig. Wer geschäftsunfähig ist, wird eben von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Punktum. Der "Vertrag" kommt tatsächlich zwischen Kind und Kirche zustande. Das ist in anderen Lebensbereichen auch nicht anders.

Überzeugender finde ich schon Heike Jacklers Argument, dass ja auch kein Verein Austrittsgebühren verlangen kann. Außerdem verlangt die Religionsfreiheit ja laut BVerfG dass der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sofort wirksam werden muss (mit einer - aber sehr kurzfristigen - Nuance bei der Kirchensteuer). Ein normaler Verein kann dagegen eine bis zu zweijährige Kündigungsfrist vorschreiben, während der auch noch der Beitrag bezahlt werden muss (§ 39 II BGB: "Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.") Wenn also die Regeln für Religionsgemeinschaften strikter sind als für "normale Vereine", dann dürfte eine Austrittsgebühr hier erst recht unstatthaft sein.

#91:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 10:25
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Für den Austretenden muss jedoch ein Austritt genauso gebührenfrei sein, wie ein Austritt aus anderen Vereinigungen und Vereinen. Die dürfen nämlich wegen Sittenwidrigkeit keine Abmeldegebühr nehmen.


Sittenwidrigkeit? Wo hast Du das gefunden?

In den mir ad hoc zugaenglichen Kommentaren zum Vereinsrecht ist von "unzulaessigen Austrittserschwerungen" die Rede, welche - falls statuarisch festgelegt - "nichtig" bzw. "unwirksam" seien. Dazu gehoert auch die Erhebung eines "Austrittsgeldes".

#92:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 10:27
    —
Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Für den Austretenden muss jedoch ein Austritt genauso gebührenfrei sein, wie ein Austritt aus anderen Vereinigungen und Vereinen. Die dürfen nämlich wegen Sittenwidrigkeit keine Abmeldegebühr nehmen.


Sittenwidrigkeit? Wo hast Du das gefunden?



Hatte ich jetzt irgendwie in Erinnerung. Am Kopf kratzen Mag sein, dass der Ausdruck so nicht vorkommt.

#93:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 10:52
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Für den Austretenden muss jedoch ein Austritt genauso gebührenfrei sein, wie ein Austritt aus anderen Vereinigungen und Vereinen. Die dürfen nämlich wegen Sittenwidrigkeit keine Abmeldegebühr nehmen.


Sittenwidrigkeit? Wo hast Du das gefunden?



Hatte ich jetzt irgendwie in Erinnerung. Am Kopf kratzen Mag sein, dass der Ausdruck so nicht vorkommt.


Es laege mit der Erhebung eines "Austrittsgeldes" offenbar ein Verstosz gegen die vereinsrechtlichen Bestimmungen im buergerlichen Gesetzbuch vor:

Code:
BGB § 39

(1)  Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Vereine berechtigt.

(2)  Durch die Satzung kann bestimmt werden, daß der Austritt nur am Schlusse eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.


Die verzoegernde Bestimmung im Abschnitt 2 des Paragraphen 39 BGB wurde durch die Rechtssprechung jedoch bereits deutlich in der Anwendbarkeit eingeschraenkt.


In der IBKA-Satzung ist der Punkt "Austritt" so geregelt:

Code:
5.5.2 Der Austritt aus dem IBKA ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Mitgliedschaft endet, sofern vom austretenden Mitglied kein späterer Zeitpunkt bestimmt worden ist:

1. bei Postzustellung mit dem Datum des Poststempels,
2. sonst mit dem Zugang beim Vorstand.

#94:  Autor: Chantico BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 16:15
    —
Ich hab hier net alles gelesen und vielleicht ist es auch schon erklärt worden, aber wie funktioniert das eigentlich mit dem Kirchenaustritt?

#95:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 16:55
    —
Ms_gloomy hat folgendes geschrieben:
Ich hab hier net alles gelesen und vielleicht ist es auch schon erklärt worden, aber wie funktioniert das eigentlich mit dem Kirchenaustritt?


Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt in Deutschland

#96:  Autor: Michaela BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 17:35
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Um katholisch zu sein, reicht das übliche Maß an Aberglaube. Um evangelisch zu sein, benötigt man noch ein ordentliches Maß an Paranoia.

zwinkern

#97:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 17:50
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah.

Oh je!
Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen?
Das ist in Deutschland immer noch so?!
Argh Argh Argh

Nachtrag:
Die Polemik beruhte auf unvollständigen Informationen, und ich habe sie zurückgezogen.


Zuletzt bearbeitet von Leony am 15.04.2005, 23:22, insgesamt einmal bearbeitet

#98:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 17:57
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah.

Oh je!
Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen?
Das ist in Deutschland immer noch so?!
Argh Argh Argh

Na, ich sprach in meinem Posting ja auch von einem BFH-Urteil, aus dem jetzt zumindest formal etwas anderes hervorgeht, aber eine Zeit lang wurde das tatsächlich so gehandhabt.

#99:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 18:19
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen halte ich die Argumentation, bei der Taufe handele es sich um einen Vertrag zulasten Dritter zwischen Eltern und Kirche nicht für stichhaltig. Wer geschäftsunfähig ist, wird eben von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Punktum. Der "Vertrag" kommt tatsächlich zwischen Kind und Kirche zustande. Das ist in anderen Lebensbereichen auch nicht anders.

Das Recht von Eltern, in Vertretung ihres Kindes Verträge zu schließen, ist nicht uneingeschränkt.
§ 1641 BGB hat folgendes geschrieben:
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen.
Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht
oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.

Der zur religiösen Neutralität verpflichtete Staat hat - unter dem Gesichtspunkt der Legitimität gesehen - kein Recht,
die für eine Religionsgemeinschaft typischen Leistungen, d. h. die Unterstützung in der Religionsausübung, zu bewerten,
also auch kein Recht, irgendeinem Bürger gegenüber geltend zu machen,
dass diese Leistungen irgendeinen Wert hätten
und deshalb die Zahlungen des Kindes an die Religionsgemeinschaft
etwas anderes wären als verbotene Schenkungen.

lupus hat folgendes geschrieben:
Überzeugender finde ich schon Heike Jacklers Argument, dass ja auch kein Verein Austrittsgebühren verlangen kann.

Mag sein, dass das bei unseren Gerichten so gesehen wird.
Es sind ja zwei Paar Stiefel,
was nach meiner persönlichen Meinung als legitim akzeptiert werden kann
und
mit welchen Argumenten man vor deutschen Gerichten etwas erreichen kann.

#100:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 18:31
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah.

Oh je!
Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen?
Das ist in Deutschland immer noch so?!
Argh Argh Argh

Na, ich sprach in meinem Posting ja auch von einem BFH-Urteil, aus dem jetzt zumindest formal etwas anderes hervorgeht, aber eine Zeit lang wurde das tatsächlich so gehandhabt.

Habe das Urteil inzwischen gelesen.
Bin damit zwar nicht rundum glücklich,
aber der Polemik in meinem Beitrag ist damit die Grundlage entzogen, und ich ziehe sie zurück.

#101:  Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 18:41
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen halte ich die Argumentation, bei der Taufe handele es sich um einen Vertrag zulasten Dritter zwischen Eltern und Kirche nicht für stichhaltig. Wer geschäftsunfähig ist, wird eben von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Punktum. Der "Vertrag" kommt tatsächlich zwischen Kind und Kirche zustande. Das ist in anderen Lebensbereichen auch nicht anders.


Daraus ergibt sich aber wieder ein anderes Argument: Die Eltern sind ja verpflichtet, das Vermögen des Kindes in dessen Interesse zu verwalten. Sie könnten z.B. keine großen Geschenke im Namen des Kindes machen.

lupus hat folgendes geschrieben:
Außerdem verlangt die Religionsfreiheit ja laut BVerfG dass der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sofort wirksam werden muss (mit einer - aber sehr kurzfristigen - Nuance bei der Kirchensteuer).


An der die Kirche aber auch nur solange festhält, bis jemand dagegen klagt und damit bis vor den BFH zieht. Dann wird die Steuer für die Zeit nach dem Austritt aber flugs "wegen Unbilligikeit" erlassen. Offensichtlich hat die Kirche ziemlich Bammel vor einem Urteil in dieser Frage.

#102:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 19:41
    —
§ 1641 BGB hat folgendes geschrieben:
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen.
Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht
oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.
caballito hat folgendes geschrieben:
Die Eltern sind ja verpflichtet, das Vermögen des Kindes in dessen Interesse zu verwalten.

Mal 'ne Frage am Rande:

Bezieht sich das "Vermögen des Kindes" nur auf Geldvermögen, oder auch um all die kleinen Dinge, die das Kind von den Eltern bekommt, wie z.B. Kleidung und Spielzeug? Wenn letzteres zutrifft, könnten Eltern sich nicht einfach auf den Standpunkt stellen, diese Dinge würden ihnen selbst gehören und würden dem Kind "nur zur Verfügung gestellt"?

Nicht das ich diesen Standpunkt gegenüber meinen Kindern ernsthaft vertreten wollte, ich frage mich nur, wie weit das obige Gesetz prinzipiell reichen würde ...

Grüße,
Kolja.

#103:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 21:47
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah.

Oh je!
Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen?
Das ist in Deutschland immer noch so?!
Argh Argh Argh

Na, ich sprach in meinem Posting ja auch von einem BFH-Urteil, aus dem jetzt zumindest formal etwas anderes hervorgeht, aber eine Zeit lang wurde das tatsächlich so gehandhabt.

Habe das Urteil inzwischen gelesen.
Bin damit zwar nicht rundum glücklich,
aber der Polemik in meinem Beitrag ist damit die Grundlage entzogen, und ich ziehe sie zurück.
Du hättest ja auch einfach editieren können: "Das haben tatsächlich deutsche Gerichte noch nach 1945 so entschieden?!" zwinkern

#104:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 15.04.2005, 23:25
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
...
Du hättest ja auch einfach editieren können: "Das haben tatsächlich deutsche Gerichte noch nach 1945 so entschieden?!" zwinkern

Hätte ich einfach nur editiert, dann wäre niemand per E-Mail darauf aufmerksam gemacht worden.
Jetzt habe ich auch noch einen Nachtrag in den ursprünglichen Beitrag hineineditiert.

#105:  Autor: Rene HartmannWohnort: Rhein-Main BeitragVerfasst am: 16.04.2005, 15:02
    —
Leony hat folgendes geschrieben:

Rene Hartmann hat folgendes geschrieben:
Dass bei einer Petition etwas herauskommt, war allerdings von vornherein nicht zu erwarten - da darf man sich keine Illusionen machen.
...
Nein, in solchen Fällen ist nur über den Gerichtsweg etwas zu erreichen.

So richtig diese Analyse sein mag -
über den Gerichtsweg etwas erreichen kann man nur, wenn jemand da ist, der entschlossen und in der Lage ist,
den Gerichtsweg über alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen;
sonst braucht man gar nicht erst anzufangen.

Damals, als ich mit den beiden anderen Unterzeichnern der Petition zusammensaß
und wir überlegten, was wir machen könnten,
haben wir - zwei Sozialhilfeempfänger und eine Hausfrau ohne eigenes Einkommen - niemanden gefunden,
der dazu bereit und in der Lage gewesen wäre.
Bevor wir gar nichts machten, haben wir eben eine Petition gemacht.
Jetzt steht sie auf den Internet-Seiten des IBKA
und kann vielleicht ein Scherflein dazu beitragen, Problembewusstsein zu schaffen.


Ich wollte ja nicht sagen, dass die Petition als solche verkehrt war. Nur darf man nicht hoffen,
dem Übelstand der Austrittsgebühr so beikommen zu können.

#106:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.04.2005, 17:47
    —
Zitat:
Die Enttäuschung bei reformwilligen Katholiken sitzt nach der Wahl Kardinal Ratzingers zum Papst tief. In Internetforen werden bereits Kirchenaustritte debattiert. Die Frauenrechtlerin Schwarzer forderte Frauen indirekt auf, die Kirche zu verlassen.


http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,352481,00.html

#107:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 20.04.2005, 18:41
    —
Zitat:
Presseerklärung des bfg Bayern:


Ratzinger als Papst:

das Ende der konziliaren Offenheit


Der Bund für Geistesfreiheit sieht in der Wahl von Josef Ratzinger zum neuen
Papst ein Scheitern all jener Kräfte in der katholischen Kirche, die sich
eine Reform erhofft hatten. Die im II. Vatikanischen Konzil (1962-1965)
propagierte Öffnung zur „Welt“, verbunden mit innerkirchlicher Offenheit und
Pluralität, war bekanntlich schon unter Paul VI. und Johannes Paul II.
schrittweise zurückgenommen worden. Nun ist sie am Ende.
Der konservative Kurs unter seinem Vorgänger wird vom jetzigen Papst noch
verschärft werden, weil dieser den theologischen Wahrheitsanspruch der „Una
Sancta“ schon in der Vergangenheit viel konsequenter vertreten hatte. Dies
hatte auch seine Absage an Liberalität und Vielfalt – von ihm abwertend
„Relativismus“ genannt – deutlich gezeigt.

Dennoch hat diese Wahl sowohl für Gläubige wie für fernstehende Katholiken
und auch für Nichtglaubende auch positive Aspekte. Eines kann man Herrn
Ratzinger nämlich nicht nachsagen: Lauheit, Verschwommenheit,
Profillosigkeit. Gläubige Katholiken wissen nun klar, wo es lang geht.
Kirchenkritischen, liberalen Christen wird nun klar, dass sie ihre Heimat
wohl bei den Lutheranern oder Altkatholiken werden suchen müssen, sofern sie
überhaupt eine Amtskirche brauchen. Und die Millionen von religiös weniger
interessierten „Taufscheinkatholiken“ werden nun nach und nach begreifen,
dass das Eintreten für die Werte der Demokratie und die offene Gesellschaft
mit dem Verbleib in dieser Kirche so wenig zusammengehen wie Feuer und
Wasser.

Daher rechnet der Bund für Geistesfreiheit in den nächsten Jahren mit
Millionen von Kirchenaustritten in Deutschland und auch in anderen
demokratischen Staaten, während die Zugkraft der Kirche in autoritär
geführten Ländern wohl eher zunehmen dürfte.


Gerhard Rampp
(Pressesprecher des Bundes für Geistesfreiheit Bayern)

#108:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 21.04.2005, 16:51
    —
www.kirchenaustritt.de hat folgendes geschrieben:
Sie wollen wegen Ratzinger-Benedikt aus der Kirche austreten?
Deutsche Zeitungen suchen Interviewpartner!
Bei Interesse Mail an webmaster@kirchenaustritt.de
oder benutzen Sie das Formular.
Sehr glücklich

#109:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 21.04.2005, 19:52
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
www.kirchenaustritt.de hat folgendes geschrieben:
Sie wollen wegen Ratzinger-Benedikt aus der Kirche austreten?
Deutsche Zeitungen suchen Interviewpartner!
Bei Interesse Mail an webmaster@kirchenaustritt.de
oder benutzen Sie das Formular.
Sehr glücklich


Die Redaktion des Springerblattes WELT hat heute frueh beim IBKA angerufen und gefragt, ob wir Leute kennen, die wegen Ratzinger aus der rkK treten wollen. Ich habe der Dame hoeflich erklaert, dasz im IBKA nur Konfessionslose und einige Zwangskonfessionalisierte sind und sie darob an besagte Webseite verwiesen. Die WELT-Redaktion hat dann offenbar den dortigen Admin angemailt.

#110:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 21.04.2005, 20:27
    —
kolja hat folgendes geschrieben:

Mal 'ne Frage am Rande:

Bezieht sich das "Vermögen des Kindes" nur auf Geldvermögen, oder auch um all die kleinen Dinge, die das Kind von den Eltern bekommt, wie z.B. Kleidung und Spielzeug? Wenn letzteres zutrifft, könnten Eltern sich nicht einfach auf den Standpunkt stellen, diese Dinge würden ihnen selbst gehören und würden dem Kind "nur zur Verfügung gestellt"?


Du bist Deinem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Die Sachen, die Du in diesem Rahmen anschaffst sind das Eigentum Deines Kindes; Kleidung gehört definitiv dazu. Spielzeug in der Regel auch.

#111:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 21.04.2005, 23:23
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Du bist Deinem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Die Sachen, die Du in diesem Rahmen anschaffst sind das Eigentum Deines Kindes; Kleidung gehört definitiv dazu. Spielzeug in der Regel auch.

Am Kopf kratzen
Bei Spielzeug, das einem Kinde ausdrücklich als Geschenk übergeben wird, sehe ich das ja ein.
Bei Kleidung, soweit sie ebenfalls ausdrücklich übereignet wurde, auch.

Aber bei Kleidung, die man so routinemäßig wegen Bedarfs gekauft hat, wie man bei Bedarf frische Milch kauft -
dürfen die Eltern diese Kleidung dann, wenn sie dem Kind nicht mehr passt,
wirklich nicht, ohne das Kind zu fragen, für jüngere Geschwister verwenden
oder nahen Verwandten der Eltern für deren Kinder übergeben,
ohne ìhr Kind zu fragen?

Oder fällt das vielleicht unter Geschenke, die nach § 1641 erlaubt sind?
§ 1641 hat folgendes geschrieben:
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen
machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer
sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden
Rücksicht entsprochen wird.

Es kann doch wohl nicht sein, dass die Eltern Berge von zu klein gewordenen Klamotten aufheben müssen,
weil das Kind sie möglicherweise später den eigenen Kindern anziehen möchte, nach der Mode von anno dunnemal?

#112:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 22.04.2005, 09:26
    —
Hab mich geirrt. Kinder besitzen diesen Kram nur, haben aber ein "Verteidigungsrecht" dieses Besitzes.

#113:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 24.04.2005, 13:32
    —
Zitat:
Luzerner treten wegen Papst aus der Kirche aus

14 Personen haben innert zwei Tagen in der Stadt Luzern ihren Austritt aus der katholischen Kirche gegeben. Der Grund ist in der Hälfte der Fälle explizit, in den anderen vermutlich der Papst.


Zisch

#114:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 24.04.2005, 13:34
    —
Zitat:
Am Abend der Papstwahl hätten ihn "wildfremde Menschen" angerufen und ihren Kirchenaustritt angekündigt.


Frankfurter Rundschau

#115:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 08.05.2005, 12:43
    —
Warum ich aus der Kirche austrete
von Peter Unfried

Peter Unfried, 41, ist Vize-Chefredakteur der taz

http://www.wams.de/data/2005/04/24/709210.html


Zitat:
Kritische Mitgliedschaft? Daran glaube ich nicht. Wenn jemand darauf beharrt, daß es für
die reine Lehre besser ist, kein Kondom zu benutzen, und dafür unzählige echte
Menschen an Aids verrecken, ist der argumentative Spielraum begrenzt. Im übrigen
bin ich ja auch nicht kritisches Mitglied der Mafia.


Ich denke, mein Austritt ist letztlich im Sinne Ratzingers. Es ist eine klare
Entscheidung gegen die Diktatur des Relativismus
. Und für ein Ikea-Sofa.

#116: *schleich* Autor: ZeitgeistWohnort: Tapfheim BeitragVerfasst am: 19.05.2005, 21:10
    —
So ich schleich mich mal hier so ein, da ich nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen will.

Ich hätte das so ein Problem:

Ich bin jetzt 17 und hab die Schnauze voll von der Kirche. Schon seit ich 12 bin spiele ich mit dem Gedanken einfach aus der Kirche auszutreten. Ich hatte mir die Wegbeschreibung zum Standesamt und die 31 Euro, die ich berappen muss, schon zurechtgelegt, da wurde ich erst einmal gebremst.
Zuerst muss ich klar stellen, dass ich auf einer katholischen Schule bin mit 250 Schülern war meinen Eltern dieeigentlich lieber als die andere Schule in unserer Nähe mit Sage und Schreibe 1300 Schülern. Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich.

Zurück zum Thema...
Ich musste erfahren, dass eine Mitschülerin, die ebenfalls aus der Kirche austreten wollte von der Direktorin gesagt bekommen hatte, das sie, falls sie Austreten würde und keinen neuen Glauben, wie zb. das Judentum oder den Islam, annehmen würde, aus der Schule geschmießen wird. Also praktisch so: Wer Atheist oder Konfessionslos ist, fliegt !

Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ? Schließlich habe ich zwei Klassenkameradinnen, die dem Islam angehören. Warum darf ich dann nicht auch mein "Religion" (mir fällt gerade nix ein) ausüben und Konfessionslos werden ?

#117: Re: *schleich* Autor: vanitasWohnort: Freiberg BeitragVerfasst am: 19.05.2005, 21:43
    —
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
So ich schleich mich mal hier so ein, da ich nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen will.

Ich hätte das so ein Problem:

Ich bin jetzt 17 und hab die Schnauze voll von der Kirche. Schon seit ich 12 bin spiele ich mit dem Gedanken einfach aus der Kirche auszutreten. Ich hatte mir die Wegbeschreibung zum Standesamt und die 31 Euro, die ich berappen muss, schon zurechtgelegt, da wurde ich erst einmal gebremst.
Zuerst muss ich klar stellen, dass ich auf einer katholischen Schule bin mit 250 Schülern war meinen Eltern dieeigentlich lieber als die andere Schule in unserer Nähe mit Sage und Schreibe 1300 Schülern. Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich.

Zurück zum Thema...
Ich musste erfahren, dass eine Mitschülerin, die ebenfalls aus der Kirche austreten wollte von der Direktorin gesagt bekommen hatte, das sie, falls sie Austreten würde und keinen neuen Glauben, wie zb. das Judentum oder den Islam, annehmen würde, aus der Schule geschmießen wird. Also praktisch so: Wer Atheist oder Konfessionslos ist, fliegt !

Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ? Schließlich habe ich zwei Klassenkameradinnen, die dem Islam angehören. Warum darf ich dann nicht auch mein "Religion" (mir fällt gerade nix ein) ausüben und Konfessionslos werden ?


Also sollte das nicht nur etwas übertriebene Mundpropaganda sein, so würde ich neben den rein rechtlichen Angelegenheiten bedenken, dass es a, eine Seite abseits jeden Rechts gibt, welche auf der "geistigen Grundstimmung" der Mtischüler/Leher bereuht, und b, es keinen wirklich dramatischen Unterschied macht, ob du nun de facto oder de jure kein Kirchenmitglied mehr bist. Sollten sich hieraus Nachteile ergeben, so könnte es sinnvoller sein, bis nach dem Abitur zu warten. Was die nun dürfen oder nicht ist da im Endeffekt eine theoretische Frage und auch keine die man ganz ohne Details sinnvoll beantworten kann.

#118:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 06:42
    —
Die Schule in katholischer Trägerschaft hat das Recht dazu, festzulegen, das jemand, der aus der Kirche austritt, die Schule verlassen muss.

#119:  Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 10:21
    —
Woher erfährt die Schule, dass ein Schüler aus der Kirche ausgetreten ist? Meines Wissens geben die Standesämter Meldungen über Kirchenaustritte nicht an Schulen weiter.

#120:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 10:23
    —
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Woher erfährt die Schule, dass ein Schüler aus der Kirche ausgetreten ist? Meines Wissens geben die Standesämter Meldungen über Kirchenaustritte nicht an Schulen weiter.


An die Schulen nicht, aber an die Kirchen selbstverständlich. Und die ist Träger der Schule...

#121: Re: *schleich* Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 10:26
    —
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?



Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken

#122: Re: *schleich* Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 11:08
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?



Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken

Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.

Diese regelung hat mich damals auf eine katholische Grundschule verschlagen.

#123: Re: *schleich* Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 11:15
    —
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?



Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken

Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.

Diese regelung hat mich damals auf eine katholische Grundschule verschlagen.


Bei Grundschulen und in NRW ist das noch etwas anderes. Die Grundschule war sicher eine in städtischer Trägerschaft, nicht in kirchlicher.

#124: Re: *schleich* Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 11:24
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?



Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken

Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.

Diese regelung hat mich damals auf eine katholische Grundschule verschlagen.


Bei Grundschulen und in NRW ist das noch etwas anderes. Die Grundschule war sicher eine in städtischer Trägerschaft, nicht in kirchlicher.

Nein, sie war definitiv nicht in städtischer Trägerschaft und ist es auch heute nicht. es gehört sogar eine Kirche zum Schulgelände.

#125: Re: *schleich* Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 11:30
    —
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?


Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken


Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.


Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich.


Wenn es nur am kirchlichen Gymnasium bestimmt Zweige gibt, dürfen die dann einen Schüler rausschmeißen, wenn er aus der Kirche austritt? Er hat ja in diesem Fall nicht die Alternative, auf ein anderes Gymnasium zu gehen.

#126: Re: *schleich* Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 11:37
    —
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?


Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken


Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.


Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich.


Wenn es nur am kirchlichen Gymnasium bestimmt Zweige gibt, dürfen die dann einen Schüler rausschmeißen, wenn er aus der Kirche austritt? Er hat ja in diesem Fall nicht die Alternative, auf ein anderes Gymnasium zu gehen.

Sollte er bereits einen Abschluss (etwa die Mittlere Reife) haben wohl nicht.

#127: Re: *schleich* Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 12:04
    —
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Wenn es nur am kirchlichen Gymnasium bestimmt Zweige gibt, dürfen die dann einen Schüler rausschmeißen, wenn er aus der Kirche austritt? Er hat ja in diesem Fall nicht die Alternative, auf ein anderes Gymnasium zu gehen.


Wohl eher nicht. Zumal er (mit 17) wohl schon in der Oberstufe ist. Außerdem: Die Schule mag wohl ggf. ein recht haben, nicht-katholische Schüler abzuweise. Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht.Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.

Anderer Punkt: Irgendwo muss es ja, wenn es denn keine staatliche Schule, einen Vertrag geben, denn seine Eltern irgendwann mal mit der Schule geschlossen haben. Wäre sicher ganz interessant, was denn da drin steht ...

#128: Re: *schleich* Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 12:13
    —
caballito hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Die Schule mag wohl ggf. ein recht haben, nicht-katholische Schüler abzuweise. Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht.Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.

.


Das wäre logisch.
Andererseits liest man z.B. in stellenangeboten von kirchlichen Einrichtungen häufig "Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist erforderlich". Und gemeint ist dann irgendeine christliche Kirche, egal ob evangelisch, katholisch, baptistisch, methodistisch etc.
In diesem Fall scheint die Klausel bei der Schule zu heißen "Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist erforderlich" - egal ob Islam, Christentum, Judentum, Hinduismus, Buddhismus, Scientology, Neuheidentum Lachen

#129: Re: *schleich* Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 12:45
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Die Schule mag wohl ggf. ein recht haben, nicht-katholische Schüler abzuweise. Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht.Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.

.


Das wäre logisch.
Andererseits liest man z.B. in stellenangeboten von kirchlichen Einrichtungen häufig "Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist erforderlich". Und gemeint ist dann irgendeine christliche Kirche, egal ob evangelisch, katholisch, baptistisch, methodistisch etc.
In diesem Fall scheint die Klausel bei der Schule zu heißen "Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist erforderlich" - egal ob Islam, Christentum, Judentum, Hinduismus, Buddhismus, Scientology, Neuheidentum Lachen


Soll er eben in die heilige Kirche des rosa Einhorn eintreten ...

Nein, mal ganz im Ernst: Grundsätzlich könnte sich die Schule wohl auch aufs Christentum statt auf den Katholizismus beziehen, das wäre ja immer noch ein geminsamer Faktor - aber irgendeine Religion? Church of Satan darf, Humanist darf nicht? So gehts wohl nicht ...

#130: Re: *schleich* Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 18:25
    —
caballito hat folgendes geschrieben:
Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht. Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.
Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.


Im katholischen Arbeitsrecht für deren Einrichtungen ist diese unterschiedliche Behandlung allerdings genauso festgehalten. Angestellte anderer Religion müssen nur loyal sein, wenn du jedoch katholisch bist und austritts, kannst du gekündigt werden.

http://www.kirchensteuer.de/grundordnung.html

#131:  Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 21.05.2005, 11:58
    —
In einer Sendung des WDR über alternative Kirchennutzung (gesendet am 19.05.) wurde gesagt: laut Mckinsey treten stündlich 20 Katholiken und 26 Evangelen aus der Kirche aus.

#132:  Autor: vanitasWohnort: Freiberg BeitragVerfasst am: 21.05.2005, 15:48
    —
Tassilo hat folgendes geschrieben:
In einer Sendung des WDR über alternative Kirchennutzung (gesendet am 19.05.) wurde gesagt: laut Mckinsey treten stündlich 20 Katholiken und 26 Evangelen aus der Kirche aus.

Ähäm naja McKinsey klingt für mich ein wenig zu wenig nach "statistisches Bundesamt". Solche Zahlen sollen freilich auch bei der Öffentlichkeit und Politikern ein "Problembewußtsein" schaffen und dieses soll wiederrum in Maßnahmen resultieren, welche diesen "unsäglichen Zustand des moralischen Werteverfalls in unserer Gesellschaft" beenden. Der private Wirtschaftsprüfer der Kirchen hat da gewisse Interessen zu vertreten.

#133: Re: *schleich* Autor: ZeitgeistWohnort: Tapfheim BeitragVerfasst am: 21.05.2005, 18:20
    —
Zitat:
Soll er eben in die heilige Kirche des rosa Einhorn eintreten ...

Nein, mal ganz im Ernst: Grundsätzlich könnte sich die Schule wohl auch aufs Christentum statt auf den Katholizismus beziehen, das wäre ja immer noch ein geminsamer Faktor - aber irgendeine Religion? Church of Satan darf, Humanist darf nicht? So gehts wohl nicht ...



Muss was verbessern: Eine meiner Klassenkameradinnen ist Muslimen und geht in den Katholischen Religionsunterricht.
Eine is Konfessionslos und besucht auch den katholischen Religionsunterricht.
Ich selber bin evangelisch-reformiert und besuche den evangelischen Religionsunttericht an meiner Schule,

Jetzt muss ich ganz kindisch fragen: Wieso ich nicht ? nee

#134: Re: *schleich* Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 21.05.2005, 19:10
    —
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Soll er eben in die heilige Kirche des rosa Einhorn eintreten ...

Nein, mal ganz im Ernst: Grundsätzlich könnte sich die Schule wohl auch aufs Christentum statt auf den Katholizismus beziehen, das wäre ja immer noch ein geminsamer Faktor - aber irgendeine Religion? Church of Satan darf, Humanist darf nicht? So gehts wohl nicht ...



Muss was verbessern: Eine meiner Klassenkameradinnen ist Muslimen und geht in den Katholischen Religionsunterricht.
Eine is Konfessionslos und besucht auch den katholischen Religionsunterricht.
Ich selber bin evangelisch-reformiert und besuche den evangelischen Religionsunttericht an meiner Schule,

Jetzt muss ich ganz kindisch fragen: Wieso ich nicht ? nee


Lies mal Deine privaten Nachrichten hier im Forum!

#135: Re: *schleich* Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 22.05.2005, 02:11
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Die Schule mag wohl ggf. ein recht haben, nicht-katholische Schüler abzuweise. Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht.Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.

.


Das wäre logisch.
Andererseits liest man z.B. in stellenangeboten von kirchlichen Einrichtungen häufig "Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist erforderlich". Und gemeint ist dann irgendeine christliche Kirche, egal ob evangelisch, katholisch, baptistisch, methodistisch etc.

Ich erinnere mich, einmal irgendwo gelesen zu haben,
dass in einer kirchlichen sozialen Einrichtung - Krankenhaus, Altenheim oder etwas in der Art -
die MitarbeiterInnen einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angehören mussten.
Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft sind u. a. die Evangelische Kirche in Deutschland, die Römisch-Katholische Kirche,
Alt-Katholiken, Orthodoxe, Baptisten, Methodisten, Adventisten und Heilsarmee,
nicht jedoch Mormonen und Zeugen Jehovas.

Ich gehe davon aus, dass die Kirchen an ihren Schulen und sozialen Einrichtungen
eine weitgehende Gestaltungsfreiheit haben
hinsichtlich der Bedingungen, wer da unterrichtet werden bzw. arbeiten darf und wer nicht.

Artikel 137 der Weimarer Verfassung, der nach Artikel 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes ist, in Absatz 3 hat folgendes geschrieben:
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. ...

#136:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 27.05.2005, 09:35
    —
Keine Eintrittswelle nach Papst-Wahl
Trotz Euphorie um Benedikt XVI. nur wenige neue Kirchenmitglieder

Merkur

#137:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 27.05.2005, 10:00
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Keine Eintrittswelle nach Papst-Wahl
Trotz Euphorie um Benedikt XVI. nur wenige neue Kirchenmitglieder

Merkur

Zitat:
...noch merken wir auf unseren Internetseiten zu diesem Thema höhere Zugriffszahlen.

Die zählen die Zugriffe, um nachher damit zu argumentieren? Sch..., warum hab ich mich da bloß rumgetrieben!

Gibt's eigentlich schon Nachrichten von den Austrittszahlen im gleichen Zeitraum?

#138: Re: *schleich* Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 27.05.2005, 11:59
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht. Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.
Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.


Im katholischen Arbeitsrecht für deren Einrichtungen ist diese unterschiedliche Behandlung allerdings genauso festgehalten. Angestellte anderer Religion müssen nur loyal sein, wenn du jedoch katholisch bist und austritts, kannst du gekündigt werden.

http://www.kirchensteuer.de/grundordnung.html


Allerdings ist auch hier kein Unterscheiden zu sehen, ob man zu was anderem übertritt, oder ganz austritt.

#139:  Autor: kamelpeitscheWohnort: Devil's Dancefloor BeitragVerfasst am: 27.05.2005, 20:20
    —
@Zeitgeist:

Wenn du deiner Schule wirklich einen auswischen willst, dann tritt bei sowas ein:

http://www.churchofsatan.com/

#140:  Autor: Katatonia BeitragVerfasst am: 05.06.2005, 22:16
    —
Mal eine Frage anderer Art zum Kirchenaustritt: Für einen solchen muss man ja Geld berappen (war jedenfalls bei mir so - ist das überall der Fall?), was ich als eine ziemliche Frechheit empfinde, da ich dem Verein nie freiwillig beigetreten bin. In welchen Fällen, so es sie gibt, kündigen die Kirchen von ihrer Seite aus jemandem die Mitgliedschaft? Und fallen dann auch die entsprechenden Kosten für die betreffende Person an?

#141:  Autor: FalameezarWohnort: umringt von glücklichen Kühen BeitragVerfasst am: 05.06.2005, 22:34
    —
Katatonia hat folgendes geschrieben:
Mal eine Frage anderer Art zum Kirchenaustritt: Für einen solchen muss man ja Geld berappen (war jedenfalls bei mir so - ist das überall der Fall?), was ich als eine ziemliche Frechheit empfinde, da ich dem Verein nie freiwillig beigetreten bin. In welchen Fällen, so es sie gibt, kündigen die Kirchen von ihrer Seite aus jemandem die Mitgliedschaft? Und fallen dann auch die entsprechenden Kosten für die betreffende Person an?


Also m.W. "kündigen" die Kirchen keine Kirchenmitgliedschaft, sondern exkommunizieren (Ausschluß vom Empfang der Sakramente) nur. Sie berechnen also weiterhin die Mitgliedschaft ohne entsprechende Gegenleistungen anzubieten.

#142:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 05.06.2005, 22:35
    —
Katatonia hat folgendes geschrieben:
Mal eine Frage anderer Art zum Kirchenaustritt: Für einen solchen muss man ja Geld berappen (war jedenfalls bei mir so - ist das überall der Fall?)

Das ist in vielen deutschen Bundesländern so. Ob in allen 16, weiß ich nicht.

Katatonia hat folgendes geschrieben:
was ich als eine ziemliche Frechheit empfinde, da ich dem Verein nie freiwillig beigetreten bin.

Das sehe ich auch so. Es müsste mal jemand dagegen klagen.
Nur, wer macht's?
Sinn hat es nur, wenn jemand einen genügend langen Atem hat,
um sich durch den ganzen Rechtsweg durchzuklagen und die Sache schließlich vors Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Katatonia hat folgendes geschrieben:
In welchen Fällen, so es sie gibt, kündigen die Kirchen von ihrer Seite aus jemandem die Mitgliedschaft? Und fallen dann auch die entsprechenden Kosten für die betreffende Person an?

Davon, dass Kirchen die Mitgliedschaft kündigen, habe ich noch nie gehört.
Die Exkommunikation, die es in der Katholischen Kirche gibt, ist ja etwas anderes.
Die Katholische Kirche kassiert Kirchensteuern von Menschen, die sie exkommuniziert hat.
Unter anderem von Frauen, die eine Abtreibung vornehmen ließen, die nicht unbedingt medizinisch notwendig war;
diese Frauen sind nämlich automatisch exkommuniziert, ganz ohne Verfahren, allein durch die "Tat".

Nachtrag:
Verlegen Falameezar war schneller

#143:  Autor: FalameezarWohnort: umringt von glücklichen Kühen BeitragVerfasst am: 05.06.2005, 22:39
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Verlegen Falameezar war schneller


Du warst aber ausführlicher. Verlegen

#144:  Autor: Katatonia BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 01:25
    —
Leony hat folgendes geschrieben:

Das sehe ich auch so. Es müsste mal jemand dagegen klagen.
Nur, wer macht's?


Wäre wohl ein aussichtsloses Unterfangen. Deprimiert

Zitat:
Die Katholische Kirche kassiert Kirchensteuern von Menschen, die sie exkommuniziert hat.
Unter anderem von Frauen, die eine Abtreibung vornehmen ließen, die nicht unbedingt medizinisch notwendig war;
diese Frauen sind nämlich automatisch exkommuniziert, ganz ohne Verfahren, allein durch die "Tat".


Das Geld von brutalen Mörderinnen ist wohl noch heilig genug, um es einzusacken.


Zuletzt bearbeitet von Katatonia am 07.06.2005, 00:18, insgesamt einmal bearbeitet

#145:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 06:54
    —
In NRW ist der Kirchenaustritt derzeit gebührenfrei. Noch. Dies ist ausdrücklich im Kirchenaustrittsgesetz des Landes festgelegt.

Die Kirchen dürfen von sich aus aus theologischen Gründen nicht kündigen, da sie ja nach ihrem Glauben mit der Taufe ein unauslöschliches Siegel Gottes verpasst haben. Unkündbarkeit auf Lebenzeit sozusagen. Entsprechend gibt es nur Kirchenstrafen, aber keine Kündigung.

Der Kirchenaustritt ist dementsprechend theologisch lediglich eine Verabschiedung des Kirchenmitglieds aus der Kirchensteuergemeinschaft.

#146:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 09:32
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
In NRW ist der Kirchenaustritt derzeit gebührenfrei. Noch. Dies ist ausdrücklich im Kirchenaustrittsgesetz des Landes festgelegt.

Die Kirchen dürfen von sich aus aus theologischen Gründen nicht kündigen, da sie ja nach ihrem Glauben mit der Taufe ein unauslöschliches Siegel Gottes verpasst haben. Unkündbarkeit auf Lebenzeit sozusagen. Entsprechend gibt es nur Kirchenstrafen, aber keine Kündigung.

Der Kirchenaustritt ist dementsprechend theologisch lediglich eine Verabschiedung des Kirchenmitglieds aus der Kirchensteuergemeinschaft.

Jein. Was du schreibst, bezieht sich wohl vor allem auf die Katholiken. Bei den Protestanten wird ein klarer Unterschied gemacht zwischen der "unsichtbaren" Kirche Christi, der man durch die Taufe auf alle Ewigkeit beitritt, und der "weltlichen" Kirche (EKD, EKiR,...). Ich bin mir nicht sicher, dass für die Protestanten ein Ausscheiden aus letzterer theologisch problematisch ist.

Bei den Katholiken ist es etwas schwieriger, weil sie sich für die einzig wahre Kirche Christi halten. Aber da Vaticanum II ja theoretisch die Religionsfreiheit anerkannt hat, konnte man nicht umhin, da einige Kompromisse zu schließen. Deswegen wird unterschieden zwischen prinzipieller Mitgliedschaft und "voller Gemeinschaft"; ein Wiedereintritt ist somit die erneute Aufnahme in die volle Gemeinschaft der Katholischen Kirche.
Auch im kirchlichen Gesetzbuch werden damit hier und da Konsequenzen verbunden. So z.B. bei der Eheschließung. Die standesamtliche Eheschließung von Katholiken wird grundsätzlich im kirchlich-katholischen Bereich nicht anerkannt, die standesamtliche Eheschließung von Nichtkatholiken aber sehr wohl. Der "ausgetretene Katholik" (jemand, der sich durch einen "formalen Akt" von der Kirche getrennt hat) wird hier als Nichtkatholik behandelt, seine standesamtliche Ehe wird als gültig betrachtet.

Jedenfalls reduziert sich der Kirchenaustritt auch aus kirchlicher Sicht nicht völlig auf die Kirchensteuer.
Rausschmeißen tun sie einen rein faktisch aber auch nicht, das ist richtig. Käme das vor, so wären die Kirchenaustrittsgesetze nicht anwendbar, weil sie ja nur den Austritt regeln. Ich denke mal, dass das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt die Mitteilung einer Kirche, Erika Mustermann sei nicht mehr Mitglied, formlos akzeptieren würden - genau wie beim Eintritt, der ja staatlicherseits auch nicht geregelt ist.

#147:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 09:38
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir nicht sicher, dass für die Protestanten ein Ausscheiden aus letzterer theologisch problematisch ist.


Doch, ist so. Da gibt es auf der EKD-Website eine lange Abhandlung zu.
http://www.ekd.de/EKD-Texte/2129_1834.html

#148:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 10:52
    —
Derzeit ist der Kirchenaustritt in 5 Bundesländern gebührenfrei:

http://www.kirchenaustritt.de/Info/

#149:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 12:34
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir nicht sicher, dass für die Protestanten ein Ausscheiden aus letzterer theologisch problematisch ist.


Doch, ist so. Da gibt es auf der EKD-Website eine lange Abhandlung zu.
http://www.ekd.de/EKD-Texte/2129_1834.html

Wo steht da, dass der Ausgetretene notwendigerweise evangelisch bleibt? Ich hab's nur überflogen, aber mir scheint, dass auch da nur die Rede davon ist, dass der Ausgetretene ein Christenmensch bleibt (frech genug, das ist schon klar).
Wobei diese Abhandlung inhaltlich implizit durchaus eine weitere Bindung an die evangelische Kirche annimmt, weil man sich ja für "zuständig" hält, den Ausgetretenen bei passender Gelegenheit weiter zu belästigen, was man wohl bei einem Katholiken so nicht sagen würde.

#150:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 15:01
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir nicht sicher, dass für die Protestanten ein Ausscheiden aus letzterer theologisch problematisch ist.


Doch, ist so. Da gibt es auf der EKD-Website eine lange Abhandlung zu.
http://www.ekd.de/EKD-Texte/2129_1834.html

Wo steht da, dass der Ausgetretene notwendigerweise evangelisch bleibt? Ich hab's nur überflogen, aber mir scheint, dass auch da nur die Rede davon ist, dass der Ausgetretene ein Christenmensch bleibt (frech genug, das ist schon klar).

Mir hat man dazumal nach meinem Austritt mitgeteilt, daß ich mich fürderhin nicht mehr evangelisch nennen dürfte.... Na Und!

#151:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 17:19
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Mir hat man dazumal nach meinem Austritt mitgeteilt, daß ich mich fürderhin nicht mehr evangelisch nennen dürfte.... Na Und!

Tja, die fassen das wohl als Sanktion auf, schließlich gibt's nichts Schöneres als evangelisch zu sein...

#152:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 06.06.2005, 18:56
    —
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Mir hat man dazumal nach meinem Austritt mitgeteilt, daß ich mich fürderhin nicht mehr evangelisch nennen dürfte.... Na Und!

Nanu? Die EKD hat doch kein Monopol auf die Bezeichnung "evangelisch".
Es gibt doch auch noch den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Baptisten),
die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen, die Evangelische Brüderunität Herrnhuter Brüdergemeine,
die Evangelisch-methodistische Kirche, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
und wahrscheinlich noch einige, nicht nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland sind.

#153: Ein Pfaffe der was rafft! Autor: lupus BeitragVerfasst am: 10.06.2005, 17:05
    —
Weniger Kirchenaustritte "keine wirkliche Trendwende"
...
Für Pfarrer Heiner Innig bleibt trotz dieser Zahlen der Eindruck erhalten, dass auf lange Sicht die Religion an Bedeutung für den Einzelnen verliert. "Der eklatante Rückgang an Kirchenmitgliedern in den vergangenen Jahren zeigt doch, dass man in unserem Land anscheinend ganz gut ohne Religion leben kann" ... "Mit der zunehmenden Industrialisierung und dem Einfluss der Wissenschaft ist den Menschen deutlich geworden, dass man fast alles rational erklären kann. Religion in der Moderne reicht nicht als klärendes Modell."

Und wann trittst du aus, Heiner? Lachen

#154:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 08.07.2005, 10:17
    —
Werden Konfessionslose die größte „Religionsgemeinschaft” in Deutschland?

Aber Bischof Maier hat ein paar „gute” Ideen:
Zitat:
Der Bischof schlug vor, in jedes Unternehmensleitbild einen Gottesbezug aufzunehmen, der an die Grundlagen allen Handelns erinnere.

Berufsverbot für Atheisten nur in kirchlichen Einrichtungen reicht wohl nicht mehr...
Wie schnell man doch wieder beim Thema „Antidiskriminierungsgesetz” ist!

#155:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 08.07.2005, 19:49
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Berufsverbot für Atheisten nur in kirchlichen Einrichtungen reicht wohl nicht mehr...
Wie schnell man doch wieder beim Thema „Antidiskriminierungsgesetz” ist!


Wobei es im Antidiskriminierungsgesetz Unterschiede geben wird
zwischen Kirchen und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einerseits
und weltlichen Betrieben andererseits.

Bestimmte Regelungen werden ausschließlich den Kirchen und den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erlauben,
weiterhin in ihren Einrichtungen auf bestimmte Weise zu diskriminieren.

Antidiskriminierungsgesetz - Entwurf aus dem Jahre 2004 hat folgendes geschrieben:
§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung


(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
bei der Beschäftigung durch Religionsgesellschaften und Vereinigungen, die sich die
gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn
eine bestimmte Religion oder Weltanschauung angesichts des Selbstverständnisses der jeweiligen
Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung nach der Art der bestimmten
beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und
gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung berührt
nicht die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Berechtigung der in Absatz 1 genannten
Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, von ihren Beschäftigten ein loyales
und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.

#156:  Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 08.07.2005, 23:46
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Antidiskriminierungsgesetz - Entwurf aus dem Jahre 2004 hat folgendes geschrieben:
"] § 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung


(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
bei der Beschäftigung durch Religionsgesellschaften und Vereinigungen, die sich die
gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn
eine bestimmte Religion oder Weltanschauung angesichts des Selbstverständnisses der jeweiligen
Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung nach der Art der bestimmten
beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und
gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung berührt
nicht die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Berechtigung der in Absatz 1 genannten
Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, von ihren Beschäftigten ein loyales
und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.

Krankenhäuser/Altenheime/Kindergärtens/Behindertenwerkstätten usw in kirchlicher Trägerschaft haben sich aber nicht die Pflege der Weltanschauung zur Aufgabe gemacht, sondern den Verkauf einer sozialen Dienstleistung.

#157:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 08.07.2005, 23:54
    —
Ich habe wegen meines geplanten (nun auch offiziellen) Kirchenaustritts beim Amtsgericht angefragt, wer denn dafür zuständig sei. Dort sagte man mir, die Gemeindeverwaltung sei dafür zuständig. Auf der Seite des IBKA stand im Saarland sei das Amtsgericht zuständig. Ist die Seite nicht mehr aktuell oder hat sich das AG geirrt?

#158:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 01:08
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Antidiskriminierungsgesetz - Entwurf aus dem Jahre 2004 hat folgendes geschrieben:
...

Krankenhäuser/Altenheime/Kindergärtens/Behindertenwerkstätten usw in kirchlicher Trägerschaft haben sich aber nicht die Pflege der Weltanschauung zur Aufgabe gemacht, sondern den Verkauf einer sozialen Dienstleistung.

Du hast ja Recht.
Nur: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

#159:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 01:37
    —
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Ich habe wegen meines geplanten (nun auch offiziellen) Kirchenaustritts beim Amtsgericht angefragt, wer denn dafür zuständig sei. Dort sagte man mir, die Gemeindeverwaltung sei dafür zuständig. Auf der Seite des IBKA stand im Saarland sei das Amtsgericht zuständig. Ist die Seite nicht mehr aktuell oder hat sich das AG geirrt?

Ich nehme an, dass tatsächlich die Gemeinde zuständig ist, und zwar das Standesamt.
Ich habe ein wenig gegooglet und einen Gesetzentwurf von 2003 gefunden, wo das so vorgesehen ist.
Ich konnte zwar nicht mit Sicherheit feststellen, dass das verabschiedet wurde und in Kraft getreten ist,
ich nehme es aber an.
Ich werde die AG Internet im IBKA benachrichtigen.

Nachtrag:
Eine Seite der Stadt Saarbrücken hat folgendes geschrieben:
Kirchenaustritt
Neu: seit 14.05.2004 bei den Gemeinden des Saarlandes

Zuständigkeiten nicht bundeseinheitlich.

Im Saarland: die Gemeinden.
In Saarbrücken:
Standesämter I – IV


Zuletzt bearbeitet von Leony am 09.07.2005, 01:55, insgesamt einmal bearbeitet

#160:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 01:38
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Ich habe wegen meines geplanten (nun auch offiziellen) Kirchenaustritts beim Amtsgericht angefragt, wer denn dafür zuständig sei. Dort sagte man mir, die Gemeindeverwaltung sei dafür zuständig. Auf der Seite des IBKA stand im Saarland sei das Amtsgericht zuständig. Ist die Seite nicht mehr aktuell oder hat sich das AG geirrt?

Ich nehme an, dass tatsächlich die Gemeinde zuständig ist, und zwar das Standesamt.
Ich habe ein wenig gegooglet und einen Gesetzentwurf von 2003 gefunden, wo das so vorgesehen ist.
Ich konnte zwar nicht mit Sicherheit feststellen, dass das verabschiedet wurde und in Kraft getreten ist,
ich nehme es aber an.
Ich werde die AG Internet im IBKA benachrichtigen.

Danke, ich werde mich mal erkundigen.
(Nur für die Akten: Mit AG meinte ich das Amtsgericht)

#161:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 02:00
    —
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
...

Danke, ich werde mich mal erkundigen.
(Nur für die Akten: Mit AG meinte ich das Amtsgericht)

War mir klar Smilie

Und das mit dem Kirchenaustritt bei den Standesämtern, jedenfalls bei den Gemeinden, scheint zu stimmen.
Siehe Nachtrag zu meinem vorigen Beitrag.

Wo genau man seinen Kirchenaustritt erklären kann,
das findet man in Ländern, wo die Standesämter zuständig sind,
oft auf der Internet-Seite der jeweiligen Stadt (bei kleinen Gemeinden habe ich's noch nicht probiert).


Zuletzt bearbeitet von Leony am 09.07.2005, 02:35, insgesamt einmal bearbeitet

#162:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 02:29
    —
Eben war ich auf der Seite http://www.kirchenaustritt.de/. Dort scheinen die Informationen recht aktuell zu sein.

Auch in Rheinland-Pfalz erklärt man seinen Kirchenaustritt inzwischen beim Standesamt.

#163:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 03:39
    —
Habe mal, nach den Angaben von www.kirchenaustritt.de, eine Übersicht zusammengestellt
über Kirchenaustrittsgebühren da, wo man bei Standesämtern austritt:

Mecklenburg-Vorpommern 10 €
Schleswig-Holstein: 10 €
Sachsen: 20,45 €
Sachsen-Anhalt: 20,45 €
Rheinland-Pfalz: 20,45 €
Niedersachsen: 24 €
Saarland: 30,70 €
Hamburg: 31 €
Bayern: 31 € (41€ Verheiratete mit/ohne Kinder der gleichen Konfession)
Baden-Württemberg: 15-50 € (je nach Gemeinde, teilweise andere Beträge für Minderjährige)

Das macht doch sehr den Eindruck,
dass die Kirchenaustrittsgebühren herzlich wenig mit dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand zu tun haben.
In Bayern mehr als 3 mal so viel wie in Schleswig-Holstein?
Und dann die Beträge, außer in Niedersachsen, alle so nahe bei vollen 10-Euro- oder vollen 20-DM-Beträgen?
Nach einer seriösen Kalkulation sieht mir das nicht aus.

Nach meinem Creifelds RECHTSWÖRTERBUCH müssen Gebühren einer Gegenleistung entsprechen (Äquivalenzprinzip).
Da kann die Frage aufkommen, ob das in jedem Fall erfüllt ist,
oder ob womöglich die eine oder andere Gebühr rechtswidrig ist.
(Mal abgesehen von der Frage, ob überhaupt irgendeine Kirchenaustrittsgebühr rechtmäßig sein kann)

#164:  Autor: pyrrhon BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 08:20
    —
Leony hat folgendes geschrieben:

Mecklenburg-Vorpommern 10 €
Schleswig-Holstein: 10 €
Sachsen: 20,45 €
Sachsen-Anhalt: 20,45 €
Rheinland-Pfalz: 20,45 €
Niedersachsen: 24 €
Saarland: 30,70 €
Hamburg: 31 €
Bayern: 31 € (41€ Verheiratete mit/ohne Kinder der gleichen Konfession)
Baden-Württemberg: 15-50 € (je nach Gemeinde, teilweise andere Beträge für Minderjährige)


Lachen

Ihr Deutschen seid doch wirklich arm! Sogar dafür müsst ihr blechen. In Österreich ist der Kirchenaustritt kostenlos (zumindest war er das, als ich ausgetreten bin). Ich brauchte nur Taufschein, Geburtsurkunde und Lichtbildausweis, wenn ich mich richtig erinnere, füllte ein Formular aus, unterschrieb es und bekam eine Bestätigung. Alles andere erledigte das Amt (völlig kostenlos).

Ich war evangelisch, meine Mutter katholisch. Ihr örtlicher Pfarrer hat ihr nach ihrem Austritt einen Brief geschrieben und sie darin gebeten, sie möge doch ihm die Kirchensteuer weiterzahlen. Pillepalle

#165:  Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 10:37
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Das macht doch sehr den Eindruck,
dass die Kirchenaustrittsgebühren herzlich wenig mit dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand zu tun haben.
In Bayern mehr als 3 mal so viel wie in Schleswig-Holstein?

Deswegen ist Schleswig-Holstein pleite Geschockt
Wenn sie höhere Kirchenaustrittsgebühren kassieren würden, könnten sie Schulen renovieren, mehr Lehrer einstellen, die Wirtschaft ankurbeln... freakteach

#166:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 12:35
    —
viator hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
...


Lachen

Ihr Deutschen seid doch wirklich arm! Sogar dafür müsst ihr blechen. In Österreich ist der Kirchenaustritt kostenlos (zumindest war er das, als ich ausgetreten bin).

In Niedersachsen war er auch kostenlos, als ich ausgetreten bin (1971 muss das gewesen sein). Jetzt kostet er 24 €.
In einigen deutschen Bundesländern ist er immer noch kostenlos.

#167:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 12:49
    —
Ich schätze, das wird sich in NRW in den nächsten 2 Jahren auch erledigt haben...

#168:  Autor: Wygotsky BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 13:06
    —
Vielleicht könnte man darauf eine Kampagne aufbauen. Jetzt noch kostenlos!

#169:  Autor: YamatoWohnort: Singapore BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 14:37
    —
@Leony: Danke für die vielen Informationen. Dann werde ich jetzt mal 30,70€ zusammensuchen.

#170:  Autor: Graf ZahlWohnort: Universum BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 19:09
    —
viator hat folgendes geschrieben:

Ich war evangelisch, meine Mutter katholisch. Ihr örtlicher Pfarrer hat ihr nach ihrem Austritt einen Brief geschrieben und sie darin gebeten, sie möge doch ihm die Kirchensteuer weiterzahlen. Pillepalle


Lachen
Wie weltfremd oder geldgierig muß jemand sein, der so eine Bitte stellt?

#171:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 20:23
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Habe mal, nach den Angaben von www.kirchenaustritt.de, eine Übersicht zusammengestellt
über Kirchenaustrittsgebühren da, wo man bei Standesämtern austritt:

Mecklenburg-Vorpommern 10 €
Schleswig-Holstein: 10 €
Sachsen: 20,45 €
Sachsen-Anhalt: 20,45 €
Rheinland-Pfalz: 20,45 €
Niedersachsen: 24 €
Saarland: 30,70 €
Hamburg: 31 €
Bayern: 31 € (41€ Verheiratete mit/ohne Kinder der gleichen Konfession)
Baden-Württemberg: 15-50 € (je nach Gemeinde, teilweise andere Beträge für Minderjährige)

Das macht doch sehr den Eindruck,
dass die Kirchenaustrittsgebühren herzlich wenig mit dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand zu tun haben.
In Bayern mehr als 3 mal so viel wie in Schleswig-Holstein?
Und dann die Beträge, außer in Niedersachsen, alle so nahe bei vollen 10-Euro- oder vollen 20-DM-Beträgen?
Nach einer seriösen Kalkulation sieht mir das nicht aus.

Nach meinem Creifelds RECHTSWÖRTERBUCH müssen Gebühren einer Gegenleistung entsprechen (Äquivalenzprinzip).
Da kann die Frage aufkommen, ob das in jedem Fall erfüllt ist,
oder ob womöglich die eine oder andere Gebühr rechtswidrig ist.
(Mal abgesehen von der Frage, ob überhaupt irgendeine Kirchenaustrittsgebühr rechtmäßig sein kann)


Wie berechnen sich eigentlich die vollkommen, je nach Bundesland verschiedenen, Austrittsgebühren? Mit den Augen rollen

#172:  Autor: morituraWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 20:51
    —
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Wie berechnen sich eigentlich die vollkommen, je nach Bundesland verschiedenen, Austrittsgebühren? Mit den Augen rollen

[zyn]
Die sind halt unterschiedlich effektiv in den unterschiedlichen Bundesländern.
[/zyn]

#173:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 20:51
    —
Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
viator hat folgendes geschrieben:

Ich war evangelisch, meine Mutter katholisch. Ihr örtlicher Pfarrer hat ihr nach ihrem Austritt einen Brief geschrieben und sie darin gebeten, sie möge doch ihm die Kirchensteuer weiterzahlen. Pillepalle


Lachen
Wie weltfremd oder geldgierig muß jemand sein, der so eine Bitte stellt?

Vielleicht dachte er seine Mutter wäre eine die, die Politik der Kirche ablehnt, aber nicht die Arbeit der Kirchenbasis.

#174:  Autor: Graf ZahlWohnort: Universum BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 21:10
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Graf Zahl hat folgendes geschrieben:
viator hat folgendes geschrieben:

Ich war evangelisch, meine Mutter katholisch. Ihr örtlicher Pfarrer hat ihr nach ihrem Austritt einen Brief geschrieben und sie darin gebeten, sie möge doch ihm die Kirchensteuer weiterzahlen. Pillepalle


Lachen
Wie weltfremd oder geldgierig muß jemand sein, der so eine Bitte stellt?

Vielleicht dachte er seine Mutter wäre eine die, die Politik der Kirche ablehnt, aber nicht die Arbeit der Kirchenbasis.


OK, das ist in der Tat vorstellbar - hatte ich außer 8 gelassen.

#175:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 21:17
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Antidiskriminierungsgesetz - Entwurf aus dem Jahre 2004 hat folgendes geschrieben:
...

Krankenhäuser/Altenheime/Kindergärtens/Behindertenwerkstätten usw in kirchlicher Trägerschaft haben sich aber nicht die Pflege der Weltanschauung zur Aufgabe gemacht, sondern den Verkauf einer sozialen Dienstleistung.


Aus eigener sozusagen "beruflicher" Erfahrung kann ich dies nur bestätigen.

#176:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 09.07.2005, 23:16
    —
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Antidiskriminierungsgesetz - Entwurf aus dem Jahre 2004 hat folgendes geschrieben:
...

Krankenhäuser/Altenheime/Kindergärtens/Behindertenwerkstätten usw in kirchlicher Trägerschaft haben sich aber nicht die Pflege der Weltanschauung zur Aufgabe gemacht, sondern den Verkauf einer sozialen Dienstleistung.


Aus eigener sozusagen "beruflicher" Erfahrung kann ich dies nur bestätigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher sehr festgelegt, dass es sich bei diesen"sozialen Dienstleistungen" sehr wohl um Religionsausübung handelt.
Nach dem Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes gilt aber die Vorschrift der EU-Richtlinie, die letztlich vom Europäischen Gerichtshof ausgelegt werden wird.
Die einschlägige - dem Vernehmen nach spät in der Nacht angenommene - Vorschrift lautet wie folgt:
Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG hat folgendes geschrieben:
(2) Die Mitgliedstaaten können in Bezug auf berufliche Tätigkeiten innerhalb von Kirchen und anderen öffentlichen oder privaten Organisationen, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, Bestimmungen in ihren zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie geltenden Rechtsvorschriften beibehalten oder in künftigen Rechtsvorschriften Bestimmungen vorsehen, die zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie bestehende einzelstaatliche Gepflogenheiten widerspiegeln und wonach eine Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung einer Person keine Diskriminierung darstellt, wenn die Religion oder die Weltanschauung dieser Person nach der Art dieser Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation darstellt. Eine solche Ungleichbehandlung muss die verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätze der Mitgliedstaaten sowie die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts beachten und rechtfertigt keine Diskriminierung aus einem anderen Grund.

Sofern die Bestimmungen dieser Richtlinie im übrigen eingehalten werden, können die Kirchen und anderen öffentlichen oder privaten Organisationen, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, im Einklang mit den einzelstaatlichen verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Rechtsvorschriften von den für sie arbeitenden Personen verlangen, dass sie sich loyal und aufrichtig im Sinne des Ethos der Organisation verhalten.

Man kann also nur hoffen, dass der EuGH mehr Einsicht zeigen wird. Der Text ist so verklausuliert, dass er so ziemlich jede Interpretation hergeben kann. Aber zumindest gibt es damit eine neue Chance, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszuhebeln.

#177:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 10.07.2005, 15:57
    —
[ot]Meiner Freundin hat der Weltjugendtag etwas mehr Geld gebracht.

Der örtliche Pfaffe hat die Gemeindemitglieder ihrer Großmutter angeschrieben, einen bestimmten betrag für die Unterstützung der Veranstaltung zu spenden. Diese fand das derart unverschämt, dass sie kurzerhand dazu übergegangen ist, ihre bisherigen regelmäßigen Kirchenspenden dorthin zu geben, wo sie weiß wo es hinkommt und dass es gebraucht wird - zu ihrer Enkelin. Cool [/ot]

#178:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 10.07.2005, 19:17
    —
Shadaik hat folgendes geschrieben:
[ot]Meiner Freundin hat der Weltjugendtag etwas mehr Geld gebracht.

Der örtliche Pfaffe hat die Gemeindemitglieder ihrer Großmutter angeschrieben, einen bestimmten betrag für die Unterstützung der Veranstaltung zu spenden. Diese fand das derart unverschämt, dass sie kurzerhand dazu übergegangen ist, ihre bisherigen regelmäßigen Kirchenspenden dorthin zu geben, wo sie weiß wo es hinkommt und dass es gebraucht wird - zu ihrer Enkelin. Cool [/ot]


Daumen hoch!

#179:  Autor: Patrick BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 13:15
    —
Als wir letztes Jahr in eine andere Stadt gezogen sind, habe ich beim Einwohnermeldeamt angegeben, dass ich 'konfessionslos' bin.

Kurz darauf habe ich einen Brief unserer 'Gemeinde' bekommen, in dem stand, dass ich laut Informationen meiner 'alten Gemeinde' 'evangelisch' sei.

Bevor ich nun nicht eine 'Kircheneintrittsbescheinigung' in eine andere 'Kirche' oder eine 'Kirchenaustrittsbescheinigung' vorlege, werde ich als 'evangelisch' geführt und habe neulich sogar den 'evangelischen Gemeindebrief' frei Haus bekommen.

Das Lustige an der Sache ist: ich bin gar nicht 'getauft'. Pillepalle

Meines Wissens ist das aber eine notwendige Bedingung für eine 'Kirchenzugehörigkeit'.

Tja, wie beweist man jetzt, dass man 'nicht getauft' ist?

Vielleicht unterscheiden sich 'getaufte' und 'nicht getaufte' Menschen ja voneinander.

Wenn es ein Merkmal gäbe, das nur 'getaufte' Menschen besitzen, könnte ich doch den Gegenbeweis antreten, indem ich zeige, dass ich dieses Merkmal nicht habe.

Vielleicht haben 'getaufte' Menschen ja einen roten Fleck in den Handflächen.
Oder vielleicht eine Pigmentstörung in dem Bereich der Haut, der mit dem 'geweihten' Wasser in Berührung gekommen ist.

Natürlich ist uns allen bekannt, dass 'getaufte' Menschen in den Himmel kommen, und 'nicht getaufte' nicht; aber diese Art der Beweisführung sagt mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht so zu.


Vielleicht habt Ihr ja eine Idee...

#180:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 13:25
    —
Patrick hat folgendes geschrieben:
Vielleicht habt Ihr ja eine Idee...


Hat dich das Finanzamt schon als Kirchensteuerzahler aufgrund der Kirchenangaben eingestuft?

Dein Ansprechpartner ist einzig das Finanzamt, nicht irgendeine Religionsgemeinschaft, der du nie beitreten bist.

Hier ein Artikel über solche Fälle:

http://www.kirchensteuer.de/vermerk.html

#181:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 13:46
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Dein Ansprechpartner ist einzig das Finanzamt,

Jein. Ich würde doch erstmal beim Einwohnermeldeamt auf den Busch klopfen und es mir verbitten, dort als "evangelisch" geführt zu werden, solange die Kirche keine Nachweis eines Kircheneintritts (durch Taufe oder anderweit) vorlegt.

@Patrick:
Was meintest du eigentlich mit "Gemeinde"? Kirchengemeinde oder politische Gemeinde?

#182:  Autor: Patrick BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 14:02
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
@Patrick:
Was meintest du eigentlich mit "Gemeinde"? Kirchengemeinde oder politische Gemeinde?


Ich weiss leider nicht mehr, von wem genau der Brief kam, aber es müsste die Kirchengemeinde gewesen sein.

#183:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 14:07
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Dein Ansprechpartner ist einzig das Finanzamt,

Jein. Ich würde doch erstmal beim Einwohnermeldeamt auf den Busch klopfen und es mir verbitten, dort als "evangelisch" geführt zu werden, solange die Kirche keine Nachweis eines Kircheneintritts (durch Taufe oder anderweit) vorlegt.


Ja, das gehört natürlich zusammen, weil von dort die Lohnsteuerkarten auch kommen. Ich meinte damit auch, dass eben staatliche Stellen zuständig sind. Diese wollen einen nämlich an die Religionsgemeinschaft verweisen. Und das kann's ja wohl nicht sein.

#184:  Autor: Patrick BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 14:08
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Hat dich das Finanzamt schon als Kirchensteuerzahler aufgrund der Kirchenangaben eingestuft?


Nee, bei meinen Steuererklärungen lassen wir die Kirchensteuer einfach weg und bis jetzt hat sich zu Recht noch niemand beschwert. (Ich bin selbstständig, d.h. die Lohnsteuerkarten landen bei mir sowieso ungeöffnet im Papierkorb).

Ich warte natürlich nur darauf, dass ich eines Tages einen Bescheid zur Nachzahlung der Kirchensteuer bekomme.

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
http://www.kirchensteuer.de/vermerk.html


Danke für den Tip. Sehr interessant.

#185:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 17:00
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Dein Ansprechpartner ist einzig das Finanzamt,

Jein. Ich würde doch erstmal beim Einwohnermeldeamt auf den Busch klopfen und es mir verbitten, dort als "evangelisch" geführt zu werden, solange die Kirche keine Nachweis eines Kircheneintritts (durch Taufe oder anderweit) vorlegt.


Ja, das gehört natürlich zusammen, weil von dort die Lohnsteuerkarten auch kommen. Ich meinte damit auch, dass eben staatliche Stellen zuständig sind. Diese wollen einen nämlich an die Religionsgemeinschaft verweisen. Und das kann's ja wohl nicht sein.

Nun ja - während das Einwohnermeldeamt mir seit meinem Austritt automatisch keinen Eintrag auf die Lohnsteuerkarte macht, der eine Kirchensteuer ausweist muss ich dem Finanzamt jedes Jahr erneut meine Austrittsurkunde kopieren.

#186:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 11.07.2005, 17:06
    —
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Nun ja - während das Einwohnermeldeamt mir seit meinem Austritt automatisch keinen Eintrag auf die Lohnsteuerkarte macht, der eine Kirchensteuer ausweist muss ich dem Finanzamt jedes Jahr erneut meine Austrittsurkunde kopieren.


Bei mir reichte ein freundlicher, aber bestimmter brieflicher Hinweis auf meinen erfolgten Kirchenaustritt mit Datum.

Das Finanzamt hatte mich auch noch drei Jahre als Kirchenmitglied geführt. War mir erst nicht aufgefallen, da ich nicht verdienst hatte. Aber im 3. Jahr hat mich doch der Eintrag in meiner Spalte "Kirchensteuer 0 Euro" im Steuerausgleich stutzig gemacht....

#187:  Autor: lupus BeitragVerfasst am: 22.11.2005, 15:36
    —
Mitgliederwerbung bei den Katholen

Interessant an der Seite ist, was die RKK für Gründe für den Wiedereintrittswunsch vermutet:
In 2 von 4 Fällen geht es schlicht um den Ausschluss von Folkloreveranstaltungen (Erstkommunion, Taufpatenschaft).
Hinzu kommt ein Fall, in dem einem Ausgetretenen ansozialisierte Rituale fehlen.

In nur 1 von 4 Fällen steht indirekt und schamhaft verpackt etwas über Gottglauben.

#188:  Autor: Peach BeitragVerfasst am: 22.11.2005, 16:24
    —
lupus hat folgendes geschrieben:
In 2 von 4 Fällen geht es schlicht um den Ausschluss von Folkloreveranstaltungen (Erstkommunion, Taufpatenschaft).

Im einen Fall handelt es sich um einen Laumichel, an dem keiner eine rechte Freude haben dürfte (Ist selber ausgetreten, schickt aber den Sohn in den Religionsunterricht; da ist zu vermuten, dass die Frage "Papi, warum bist du ausgetreten" in 5-15 Jahren aus anderer Perspektive wiederkehrt und er dann genauso bedröppelt dasteht.)

Im anderen geht es vor allem um die Stärkung der Familienbande.

Zitat:
Hinzu kommt ein Fall, in dem einem Ausgetretenen ansozialisierte Rituale fehlen.

Der Senior wird seine Verankerung finden, und sei es nur durch das Unter-Seinesgleichen-Sein bei den Feiern und Ritualen! Für lau bzw. nix. Kein Aufreger, wie ich finde.
Erstaunlich, dass die ein solches Beispiel überhaupt bringen! Soll dieser Herr seinen Altersgenossen etwa "das Gefühl, eine Verankerung zu brauchen" einreden?

Zitat:
In nur 1 von 4 Fällen steht indirekt und schamhaft verpackt etwas über Gottglauben.

Und hier ist auch zu befürchten, dass in 5-10 Jahren Zeit, auch für die Vor- und Nachbereitung von Feiern und Ritualen und anderes Engagement, investiert wird.

In 1 von 4 Fällen.

#189:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 27.01.2006, 10:46
    —
Zitat:
In der vergangenen Woche trafen einander mehrere Bischöfe und diskutierten über eine Reform des Kirchenbeitragssystems. Bischof Küng: Es zeichnet sich eine „positive Lösung“ ab.
...

Das bestehende System hat einige problematische Aspekte. Im Jahr 2005 wurde vom Vatikan ein Schreiben veröffentlicht, in dem festgestellt wird, dass ein Katholik, der „beim Staat“ aus der Kirche „ausgetreten“ ist, weiterhin als Katholik gilt und daher formpflichtig in Bezug auf die Ehe ist.
...
...es zeichne sich eine „positive Lösung“ ab. Sie entspreche „sowohl den österreichischen (und deutschen) staatskirchlichen Gegebenheiten als auch den pastoralen Bedürfnissen und den kirchenrechtlichen Erfordernissen“.



http://www.kath.net/detail.php?id=12637

#190:  Autor: LipsiatorWohnort: Leipzig BeitragVerfasst am: 30.01.2006, 12:20
    —
Ich bin kurz vor der Wiedervereinigung aus der evang. Kirche ausgetretet. Man konnte das beim staatl. Notariat der DDR beurkunden lassen, mußte also auch keinen Pfarrer mit sochen Kleinigketen belästigen. Ich hätte auch gar keinen Pfarrer gekannt. In den Gängen des staatl. Notariats stauten und drängelten sich hunderte von Menschen, die die selbe Absicht hatten. Der Grund: Im Sender Leipzig des Staatl. DDR-Rundfunks, der sich aufzulösen begann, durfte ein Pfarrer sinngemäß folgendes verkünden: Jeder Getaufte - ob Christ oder Atheist oder Muslim - der 40 Jahre lang keine Kirchensteuern bezahlt hat, IST DRAN! WIR KRIEGEN ALLE! Wir gehen alle Taufregister durch, von Bergen bis Suhl. Und dann wird nachbezahlt! Das A-5-Zettelchen mit dem Hammer-Zirkel-Ährenkranz-Stempel habe ich gut aufgehoben. Man kann ja nie wissen. zynisches Grinsen (Anm.: In der DDR ging man einfach nicht in die Kirche, und man dachte, damit hat es sich.)

#191:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 30.01.2006, 12:24
    —
Lipsiator hat folgendes geschrieben:
Und dann wird nachbezahlt!


Ist das denn so passiert, und auf welcher Rechtsgrundlage? (Was passiert z.B. einem US-Amerikaner der hierher übersiedelt, und auch jahrzehntelang keine Sektensteuer bezahlt hat? Er hat doch auch von dem Amtskirchen der BRD keinerlei Leistungen bezogen...)

Rasmus.

#192:  Autor: hacketaler BeitragVerfasst am: 30.01.2006, 12:37
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Lipsiator hat folgendes geschrieben:
Und dann wird nachbezahlt!


Ist das denn so passiert, und auf welcher Rechtsgrundlage? (Was passiert z.B. einem US-Amerikaner der hierher übersiedelt, und auch jahrzehntelang keine Sektensteuer bezahlt hat? Er hat doch auch von dem Amtskirchen der BRD keinerlei Leistungen bezogen...)

Rasmus.


die amtskirchen sind rechtlich nur kommissionäre. sie handeln auf fremde rechnung. und von gott als leistungserbringer hat der als ami ja sehr woohl leistungen bezogen. schliesslich sind die amis gods own country....

#193:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 30.01.2006, 12:39
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Lipsiator hat folgendes geschrieben:
Und dann wird nachbezahlt!


Ist das denn so passiert, und auf welcher Rechtsgrundlage? (Was passiert z.B. einem US-Amerikaner der hierher übersiedelt, und auch jahrzehntelang keine Sektensteuer bezahlt hat? Er hat doch auch von dem Amtskirchen der BRD keinerlei Leistungen bezogen...)

Rasmus.


In D geht es hierbei nicht um Vertragsrecht, sondern um Staatskirchenrecht und excessiv kirchenfreundliche Buerokratie. Demnach begruendet Taufe Kirchenmitgliedschaft und bedingt Kirchensteuerpflicht im Falle des Erzielens von steuerpflichtigem Einkommen. Wer in D als Auslaender sich beim Staat registrieren laesst, wird gefragt, ob er getauft ist. Auf die Rechtsfolge der Antwort wird der Betreffende nicht hingewiesen. Der Staat macht so auch schon mal den aus den USA stammenden baptischen Gatten einer Muenchener Ex-Katholikin auf der Steuerkarte zum katholischen Kirchenmitglied. Insofern das hiesige Kirchensteuersystem im Ausland nahezu unbekannt ist, kommt das boese Erwachen oft erst mit der ersten Lohn/Gehaltsabrechnung. Danach musz man dann um weitere Zahlungen zu vermeiden, aus der Kirche austreten.

#194:  Autor: LipsiatorWohnort: Leipzig BeitragVerfasst am: 30.01.2006, 12:44
    —
Nein, es ist nichts passiert. Zum Eintrag meiner Gottlosigkeit in die Steuerkarte genügte meine Erklärung vor meinem Arbeitgeber. Als ich dann arbeitslos wurde, hat das Arbeitsamt - die Deppen - dann doch Kirchensteuer für mich bezahlt. Überrascht

#195:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 30.01.2006, 12:46
    —
Sermon hat folgendes geschrieben:
In D geht es hierbei nicht um Vertragsrecht, sondern um Staatskirchenrecht und excessiv kirchenfreundliche Buerokratie. Demnach begruendet Taufe Kirchenmitgliedschaft und bedingt Kirchensteuerpflicht im Falle des Erzielens von steuerpflichtigem Einkommen. Wer in D als Auslaender sich beim Staat registrieren laesst, wird gefragt, ob er getauft ist. Auf die Rechtsfolge der Antwort wird der Betreffende nicht hingewiesen.


<s>Das ist eine andere Schweinerei</s> Darum geht's ja nicht.


Zitat:
Der Staat macht so auch schon mal den aus den USA stammenden baptischen Gatten einer Muenchener Ex-Katholikin auf der Steuerkarte zum katholischen Kirchenmitglied. Insofern das hiesige Kirchensteuersystem im Ausland nahezu unbekannt ist, kommt das boese Erwachen oft erst mit der ersten Lohn/Gehaltsabrechnung. Danach musz man dann um weitere Zahlungen zu vermeiden, aus der Kirche austreten.


Das ist ja mehr oder weniger legitim; bei uns existiert nunmal eine Kirchensteuer, und wer hier wohnt muss sie bezahlen, egal ob er das nun vorher weiß oder nicht. Aber mir ging es speziell m's Nachzahlen für die Zeiträume vor dem Aufenthalt in der BRD.

Ich hab' davon nichts gehört, würde mich aber auch nicht wundern, wenn man da bei den neuen Bundesbürgern entsprechend abgegriffen hätte, oder zumindestens ernsthafte Versuche unternomen hätte, das zu tun.

Rasmus.

#196:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 30.01.2006, 12:49
    —
Lipsiator hat folgendes geschrieben:
Nein, es ist nichts passiert. Zum Eintrag meiner Gottlosigkeit in die Steuerkarte genügte meine Erklärung vor meinem Arbeitgeber. Als ich dann arbeitslos wurde, hat das Arbeitsamt - die Deppen - dann doch Kirchensteuer für mich bezahlt. Überrascht


Nein, sondern sie zogen den fiktiven Betrag bis 2004 bei ihrer Berechnung der Auszahlung bei allen ab, ob Kirchenmitglied oder nicht. So brauchten sie weniger Arbeitslosengeld zahlen.

#197:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 30.01.2006, 12:51
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Das ist ja mehr oder weniger legitim; bei uns existiert nunmal eine Kirchensteuer, und wer hier wohnt muss sie bezahlen, egal ob er das nun vorher weiß oder nicht. Aber mir ging es speziell m's Nachzahlen für die Zeiträume vor dem Aufenthalt in der BRD.


Nein, das gibt es sicher nicht. Das Nachzahlen betrifft nur Kirchenmitglieder, die auch in D Steuern zahlten. Die Kirchensteuer wird ja anhand der in D bezahlten Einkommenssteuer berechnet und ist an diese gekoppelt.

#198:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 30.01.2006, 13:11
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Nein, das gibt es sicher nicht. Das Nachzahlen betrifft nur Kirchenmitglieder, die auch in D Steuern zahlten. Die Kirchensteuer wird ja anhand der in D bezahlten Einkommenssteuer berechnet und ist an diese gekoppelt.


So hat mir das auch mein mehr oder weniger gesunder Menschverstand leise eingeredet, aber man weiß ja nie ...

Rasmus.

#199:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 17.03.2006, 21:00
    —
Kirchenaustritt in Österreich:

Wer künftig aus der Katholischen Kirche austreten will, muss nach der Abmeldung bei der BH drei Monate warten. In dieser Zeit nimmt die Kirche Kontakt auf.

Vorarlberg online

#200:  Autor: HelterSkelter BeitragVerfasst am: 19.03.2006, 21:44
    —
Zitat:
Beim Eintreiben des Geldes möchte man human vorgehen, im Extremfall kann es aber wie bisher zu Exekutionen kommen.


Disclaimer: Ich weiß, daß Exekution in Österreich Zwangsvollstreckung bedeutet.

Aber bei diesem Satz denke ich an hochnotpeinliches Verhör und anschließende Übergabe an die reinigenden Flammen.

#201:  Autor: Doc Extropy BeitragVerfasst am: 19.03.2006, 21:53
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Kirchenaustritt in Österreich:

Wer künftig aus der Katholischen Kirche austreten will, muss nach der Abmeldung bei der BH drei Monate warten. In dieser Zeit nimmt die Kirche Kontakt auf.

Vorarlberg online


So geht das nicht - diese "Bischöfe" können nicht einfach Gesetze ändern!

Böse

#202:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 19.03.2006, 22:05
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Kirchenaustritt in Österreich:

Wer künftig aus der Katholischen Kirche austreten will, muss nach der Abmeldung bei der BH drei Monate warten. In dieser Zeit nimmt die Kirche Kontakt auf.

Vorarlberg online

Das stellt sich die Frage, ob es da nur um die kircheninterne Anerkennung geht, oder um die rechtliche Anerkennung des austritts.

Einen Wisch mit der Einladung zu einem Gespräch bekam man auch bisher in Wien zugeschickt. Sollte in Zukunft eine aufdringlichere Variante gewält werden, dann sollten wir Erfahrungen sammeln und Tipps erarbeiten, wie man den Pfaffen möglichst schnell abwimmeln kann.

#203:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 21.03.2006, 08:36
    —
Kirchenaustritt zur Staatssanierung?

#204:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 21.03.2006, 11:47
    —
Bedeutet das Wort Exekution in Österreich nicht Hinrichtung? Oder auch?

#205:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 22.03.2006, 02:19
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Bedeutet das Wort Exekution in Österreich nicht Hinrichtung? Oder auch?

ausfuehren, zur Tat schreiten, (ein Urteil) vollstrecken - vergleiche englisch "to execute"; als Euphemismus bzw. Kurzform auch fuer die Exekution (Vollstreckung) der Todesstrafe

#206:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 23.03.2006, 01:04
    —
Vatikan angeblich gegen Kirchenaustritt vor staatlichen Behörden

Keine Kulanz bei Kirchensteuer

#207:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 23.03.2006, 08:35
    —
Innerkirchlich keinen Kirchenaustritt

http://www.kath.net/detail.php?id=13200

#208:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 23.03.2006, 10:25
    —
Großartig!
Selbst soll man nicht nur zahlen für einen Austritt aus einem Verein, dem man noch nicht mal persönlich beigetreten ist, sondern auch noch ein blödes Gespräch mit einem Pfaffen über sich ergehen lassen.

#209:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 23.03.2006, 22:19
    —
Eigentlich eine alte Sau, die da wieder durchs Dorf getrieben wird bzw. in Österreich für Aufregung sorgt:

http://derstandard.at/?url=/?id=2388161

#210:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 24.03.2006, 02:01
    —
Mit Bischof Fürst hatte ich bereits die Gelegenheit zu chatten. Dass ich ihn als Fürst-Bischof charakterisiert hatte, fand er wenig komisch und anschließend hatte ich keine Gelegenheit mehr mich zu Wort zu melden.

Immerhin "fragt er ja " noch "nach", wie ich der Meldung entnehme. Ist also wohl in dieser Sachfrage recht liberal.

#211:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 24.03.2006, 08:24
    —
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Mit Bischof Fürst hatte ich bereits die Gelegenheit zu chatten. Dass ich ihn als Fürst-Bischof charakterisiert hatte, fand er wenig komisch und anschließend hatte ich keine Gelegenheit mehr mich zu Wort zu melden.

Immerhin "fragt er ja " noch "nach", wie ich der Meldung entnehme. Ist also wohl in dieser Sachfrage recht liberal.


Dass die Ausgetretenen theologisch noch Katholiken bleiben, ist eigentlich bekannt. Bisher war es aber so, dass diese zumindest automatisch als Exkommunizierte galten, also auch von den Sakramenten (wie der Heirat) ausgeschlossen waren. Jetzt meint offenbar der Vatikan, die Handlung vor staatlicher Stelle reiche zur automatischen Exkommunikation nicht aus.

Hier geht es offenbar um die Rechtsfrage, wie sich die Kirche verhält, wenn die Ausgetretenen später im kirchlichen Rahmen heiraten wollen. Dürfen der Priester das überhaupt verweigern? Oder müssen sie - wie der Brief des Vatikans andeutet - sogar auf eine kirchliche Heirat bestehen?

#212:  Autor: JoleschWohnort: Omicron Persei VIII BeitragVerfasst am: 09.10.2007, 08:53
    —
http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben:
Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr.


Mit den Augen rollen

#213:  Autor: PfaffenschreckWohnort: City of dope BeitragVerfasst am: 09.10.2007, 15:00
    —
Jolesch hat folgendes geschrieben:
http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben:
Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr.


Mit den Augen rollen

Die Idee ist an sich gar nicht schlecht. Wie wärs mit ner 14 jährigen Bedenkzeit bei Säuglingen beim eingetreten werden sprich Taufe? Lachen

#214:  Autor: JoleschWohnort: Omicron Persei VIII BeitragVerfasst am: 09.10.2007, 19:57
    —
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben:
Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr.


Mit den Augen rollen

Die Idee ist an sich gar nicht schlecht. Wie wärs mit ner 14 jährigen Bedenkzeit bei Säuglingen beim eingetreten werden sprich Taufe? Lachen


Lachen Ich hoffe es stört dich nicht wenn ich diesen Sager verwende

#215:  Autor: PfaffenschreckWohnort: City of dope BeitragVerfasst am: 11.10.2007, 18:28
    —
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben:
Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr.


Mit den Augen rollen

Die Idee ist an sich gar nicht schlecht. Wie wärs mit ner 14 jährigen Bedenkzeit bei Säuglingen beim eingetreten werden sprich Taufe? Lachen


Lachen Ich hoffe es stört dich nicht wenn ich diesen Sager verwende

Nur zu... zwinkern

#216:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 14.01.2009, 09:53
    —
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/kritik-an-der-kirchenaustrittsgebuehr-der-stadtverwaltung--10278808.html

#217:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 14.01.2009, 15:31
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/kritik-an-der-kirchenaustrittsgebuehr-der-stadtverwaltung--10278808.html



Zitat:
Dass ein Kircheneintritt keine und bei einem Konfessionswechsel der Austritt aus der alten Kirche, nicht aber der Eintritt in die neue Gebühr kostet, ist für Ehret zudem Beweis dafür, "dass eine Gebühr für die Erklärung des Austritts vor allem dem Zweck dient, den Austrittswilligen ihre Entscheidung zu erschweren".


Dies ist mir vorher noch gar nicht bewusst gewesen.
Wie wird das bergründet von offizieller Seite? (wahrscheinlich gar nicht)
Worin liegen die 35 Euro Verwaltungsaufwand Unterschied zwischen Eintritt in die Kirche und Austriit?

#218:  Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 14.01.2009, 15:36
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Dass ein Kircheneintritt keine und bei einem Konfessionswechsel der Austritt aus der alten Kirche, nicht aber der Eintritt in die neue Gebühr kostet, ist für Ehret zudem Beweis dafür, "dass eine Gebühr für die Erklärung des Austritts vor allem dem Zweck dient, den Austrittswilligen ihre Entscheidung zu erschweren".

Dies ist mir vorher noch gar nicht bewusst gewesen.
Wie wird das bergründet von offizieller Seite? (wahrscheinlich gar nicht)
Worin liegen die 35 Euro Verwaltungsaufwand Unterschied zwischen Eintritt in die Kirche und Austriit?

Ich bitte Dich, man kann doch den Zugang zum Seelenheil der Eintrittswilligen nicht mit einer Gebühr erschweren. noc

#219:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 14.01.2009, 15:43
    —
Wie ist das eigentlich?

Ich dachte ja, die Kirche würde einen Teil der Sektensteuer wieder an den Staat abführen, damit der die Eintreibung übernimmt. Wieso sind speziell Kirchenaustritte denn davon ausgenommen?

#220:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 14.01.2009, 15:48
    —
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wie ist das eigentlich?

Ich dachte ja, die Kirche würde einen Teil der Sektensteuer wieder an den Staat abführen, damit der die Eintreibung übernimmt. Wieso sind speziell Kirchenaustritte denn davon ausgenommen?


Jein ... die Kirche gibt zwar einen Teil der Kirchensteuer als "Aufwandsentschädigung" an den Staat ab ... der aber wiederum legt auf die Kirchensteuereinnahmen nochmal einen riesen Haufen Kohle drauf (verdoppelt das ganze), um die arme Kirche zu fördern ...
Das Zwangsgeld für den Austritt kassiert aber offiziell der Staat, ebenfalls für die Arbeit, die der Austritt verursacht (der Beamte muß seinen Arsch vom Sessel heben, das Formular suchen, dir geben, das ausgefüllte Formular kontrollieren und dann, man glaubt es kaum, auch noch abstempeln, eine extremer Arbeitsaufwand für einen Beamten, der geht danach mindestens 1 Jahr früher in Rente)

#221:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 14.01.2009, 17:07
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:

Worin liegen die 35 Euro Verwaltungsaufwand Unterschied zwischen Eintritt in die Kirche und Austriit?


Der Eintritt erfolgt bei der Kirche, der Austritt bei der staatlichen Behörde, weil die die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge für die Kirche übernimmt (und dafür übrigens von der Kirche bezahlt wird).

#222:  Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 14.01.2009, 17:25
    —
Jolesch hat folgendes geschrieben:
http://blogs.salzburg.com/debatte/2007/10/bedenkzeit-und-.html hat folgendes geschrieben:
Salzburger Katholiken, die aus der Kirche austreten wollen, erhalten drei Monate „Bedenkzeit“, ehe der Schritt wirksam wird. Außerdem werden Austrittswillige in einem Schreiben ermahnt, die Folgen zu bedenken: Sie könnten nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden und erhielten kein kirchliches Begräbnis mehr.


Mit den Augen rollen

Ist das neu?

#223:  Autor: neinguar BeitragVerfasst am: 14.01.2009, 18:09
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/kritik-an-der-kirchenaustrittsgebuehr-der-stadtverwaltung--10278808.html



Zitat:
Dass ein Kircheneintritt keine und bei einem Konfessionswechsel der Austritt aus der alten Kirche, nicht aber der Eintritt in die neue Gebühr kostet, ist für Ehret zudem Beweis dafür, "dass eine Gebühr für die Erklärung des Austritts vor allem dem Zweck dient, den Austrittswilligen ihre Entscheidung zu erschweren".


Dies ist mir vorher noch gar nicht bewusst gewesen.
Wie wird das bergründet von offizieller Seite? (wahrscheinlich gar nicht)
Worin liegen die 35 Euro Verwaltungsaufwand Unterschied zwischen Eintritt in die Kirche und Austriit?


Das ist allerdings interessant. Ist dieser Gesichtspunkt in irgendeiner Gerichtsentscheidung schon einmal berücksichtigt worden?

Das Bundesverfassungsgericht hat ihn in seiner Entscheidung zur Kirchenaustrittsgebühr in NRW, die wir hier ja auch schon mal irgendwo ausführlicher diskutiert hatten, auf jeden Fall unterschlagen, obwohl er lt. dem Beschluss in der Begründung der Verfassungsbeschwerde genannt worden war :

Bundesverfassungsgericht hat folgendes geschrieben:
2. Das Kirchenaustrittsgesetz verstoße ferner gegen den Gleichheitssatz, indem es ohne rechtfertigenden Grund Gleiches ungleich behandele. Es gebe keinen Grund, den „Austritt“ aus öffentlichrechtlich organisierten Kirchen strenger auszugestalten als den Austritt aus privatrechtlich organisierten Kirchen oder aus anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eine Ungleichbehandlung folge auch aus dem Vergleich mit dem Eintritt in eine Kirche. Da ein solcher weitgehend formlos erfolge und dafür auch keine Gebühr erhoben werde, sei nicht einzusehen, weshalb für den Austritt erheblich strengere Gesichtspunkte gelten sollten und hierfür eine Gebühr erhoben werde.


Das BVerfG hat zwar ausführlich begründet, dass es wegen des staatlichen Kirchensteuereinzugs in Ordnung sei, ein besonderes förmliches Verfahren vorzusehen - und damit indirekt, warum die Ungleichbehandlung gegenüber dem Austritt aus einem privatrechtlichen Verein gerechtfertigt sei (ich zitiere mal die Kurzfassung aus der Presseerklärung):

Presseerklärung des BVerfG hat folgendes geschrieben:
Das Verfahren dient dem legitimen Ziel, die geordnete
Verwaltung der Kirchensteuer sicherzustellen. Dies setzt voraus, dass
Austrittserklärung und Austrittszeitpunkt mit Wirkung für den
staatlichen Bereich zuverlässig erfasst
werden. Eine formlose oder in
der Form vereinfachte Austrittserklärung wäre nicht in gleicher Weise
geeignet, die staatlichen Wirkungen der Kirchenmitgliedschaft
verlässlich zu beenden. Die Abgabe der Erklärung beim Amtsgericht oder
schriftlich in öffentlich beglaubigter Form stellt in erhöhtem Maße
sicher, dass Unklarheiten über die Authentizität, die Ernsthaftigkeit
und den genauen Zeitpunkt der Austrittserklärung vermieden
werden.


Was daran aber nicht auch für den Eintritt (Wiedereintritt, Übertritt.....) gelten soll, darüber verliert es in der Entscheidung kein Wort.

#224:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 08:52
    —
http://taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/ausstieg-leicht-gemacht/

Eine Anleitung zum Kirchenaustritt.

Unbedingt das taz-Austrittsformular anschauen. Smilie

#225:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 09:24
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:
http://taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/ausstieg-leicht-gemacht/

Eine Anleitung zum Kirchenaustritt.

Unbedingt das taz-Austrittsformular anschauen. Smilie


Gröhl...

#226:  Autor: HeizölrückstoßabdämpfungWohnort: Stralsund BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 09:57
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
http://taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/ausstieg-leicht-gemacht/

Eine Anleitung zum Kirchenaustritt.

Unbedingt das taz-Austrittsformular anschauen. Smilie


Gröhl...


Gefällt mir Lachen

#227:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 10:56
    —
Österreich:

Nach Vatikan-Entscheidungen: Die Zahl derer, die der Kirche den Rücken kehren, ist in den vergangenen Tagen in den Städten deutlich gestiegen.

http://www.kurier.at/nachrichten/292452.php

#228:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 10:57
    —
Erste Anzeichen für vermehrte Kirchenaustritte in Stuttgart

http://www.linie1-magazin.de/linie1/news/Politik/artikel.php?id=46760

#229:  Autor: alae BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 11:55
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
http://taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/ausstieg-leicht-gemacht/

Eine Anleitung zum Kirchenaustritt.

Unbedingt das taz-Austrittsformular anschauen. Smilie


Gröhl...

... ist mir zu Ratzinger! Gröhl...

#230:  Autor: alae BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 12:06
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:
Österreich:

Nach Vatikan-Entscheidungen: Die Zahl derer, die der Kirche den Rücken kehren, ist in den vergangenen Tagen in den Städten deutlich gestiegen.

http://www.kurier.at/nachrichten/292452.php


Heike J hat folgendes geschrieben:
Erste Anzeichen für vermehrte Kirchenaustritte in Stuttgart

http://www.linie1-magazin.de/linie1/news/Politik/artikel.php?id=46760

Wenn sich das bestätigt, dann schlage ich Benny für den IBKA-Preis vor. Wegen "Förderung vernunftgeleiteten Denkens" und "Aufklärung über Wesen, Funktion, Strukturen und Herrschaftsansprüche von Religionen" Mr. Green

#231:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 17:37
    —
Auch die Schweiz meldet mehr Austritte.

http://www.azonline.ch/pages/index.cfm?dom=113&rub=100211486&arub=100211486&orub=100211474&osrub=100211486&Artikel_ID=102032756

#232:  Autor: Artanis BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 17:58
    —
Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:

Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht. Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?
Ich wohne hier zwar nicht im kleinsten Kaff, aber knapp 24000 Einwohner ist auch nicht gerade viel, insbesondere wenn ein Großteil eher katholisch geprägt ist. D.h. irgendwann würde dort schon bekannt werden, wenn ich austrete.
(Mein Wohnort liegt in Niedersachsen (also nicht tiefste bayrische Provinz oder so. zwinkern ), falls das bei der Antwort eine Rolle spielen sollte.)

#233:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 18:09
    —
Artanis hat folgendes geschrieben:
Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:

Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht. Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?
Ich wohne hier zwar nicht im kleinsten Kaff, aber knapp 24000 Einwohner ist auch nicht gerade viel, insbesondere wenn ein Großteil eher katholisch geprägt ist. D.h. irgendwann würde dort schon bekannt werden, wenn ich austrete.
(Mein Wohnort liegt in Niedersachsen (also nicht tiefste bayrische Provinz oder so. zwinkern ), falls das bei der Antwort eine Rolle spielen sollte.)


Als der Mann meiner damaligen katholischen Kollegin (im ev. Kindergarten) aus der ev. Kirche austrat, zitierte sie der Pfarrer zu sich und drückte ihr ein Gespräch rein. War nicht angenehm, weiteres folgte aber nicht.

#234:  Autor: neinguar BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 18:25
    —
Artanis hat folgendes geschrieben:
Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:

Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht.


Rechtlich wäre jede Benachteiligung unzulässig (soweit geht dann der Sonderstatus der Kirchen in Sachen Arbeitsrecht/Diskriminierungsverbot dann doch nicht).

Artanis hat folgendes geschrieben:
Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?


Schulterzucken Was meint denn Deine Mutter?

#235:  Autor: Kival BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 18:27
    —
Artanis hat folgendes geschrieben:
Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:

Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht. Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?
Ich wohne hier zwar nicht im kleinsten Kaff, aber knapp 24000 Einwohner ist auch nicht gerade viel, insbesondere wenn ein Großteil eher katholisch geprägt ist. D.h. irgendwann würde dort schon bekannt werden, wenn ich austrete.
(Mein Wohnort liegt in Niedersachsen (also nicht tiefste bayrische Provinz oder so. zwinkern ), falls das bei der Antwort eine Rolle spielen sollte.)


Da passiert nichts und falls doch dürfte deine Mutter mit Klageunterstützung rechnen dürfen. zwinkern

#236:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 18:30
    —
Artanis hat folgendes geschrieben:
Ich bin mal so frech, dieses Topic für eine kleine Zwischenfrage zu kapern:

Derzeit bin ich noch Mitglied der evangelischen Kirche. Ich würde seit einiger Zeit sehr gerne sofort austreten, weiß jedoch nicht, inwiefern dies Nachteile/Probleme mit sich bringt. Nicht für mich, sondern für meine Mutter die beruflich bei der Caritas beschäftigt ist. So wie ich es mitgekriegt habe, kann man dort seine Anstellung verlieren, wenn man als Angestellte aus der Kirche austritt.
Gibt es dort irgendwelche Probleme (oder hat jemand mal davon gehört), wenn direkte Familienangehörige von Angestellten aus der Kirche austreten? Offiziell vermute ich sowas ja nun nicht. Aber so über indirekte, hinterfotzige Wege vielleicht?
Ich wohne hier zwar nicht im kleinsten Kaff, aber knapp 24000 Einwohner ist auch nicht gerade viel, insbesondere wenn ein Großteil eher katholisch geprägt ist. D.h. irgendwann würde dort schon bekannt werden, wenn ich austrete.
(Mein Wohnort liegt in Niedersachsen (also nicht tiefste bayrische Provinz oder so. zwinkern ), falls das bei der Antwort eine Rolle spielen sollte.)


Wahrscheinlich passiert Deiner Mutter gar nichts (kann ich mir als Niedersachse für Niedersachsen, auch für die katholischen Zipfel am Ende der Welt ( Lachen ) kaum vorstellen ).
Aber vor bescheuerten Chefs ist man nirgends sicher.

Ich würde vorschlagen, Du redest mal mit Deiner Mutter drüber; die kann ihre Vorgesetzten und Kollegen wohl am Besten einschätzen.

#237:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 18:45
    —
Eigentlich dürfte der Arbeitgeber die Mutter gar nicht darauf ansprechen.
Eigentlich dürfte der Arbeitgeber gar nicht davon erfahren.

Beides würde den Datenschutz verletzen.

#238:  Autor: Artanis BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 18:48
    —
Nun ein Gespräch mit meiner Mutter über dieses Thema würde ich aus einigen Gründen gerne vermeiden. Ich gehe nämlich davon aus, dass sie über einige dieser leicht zu verletztenden "religiösen Gefühle" verfügt zwinkern , was sicherlich zu keiner sehr angenehmen Unterhaltung führen würde, wenn ich unterbreiten würde, dass ich aus der Kirche austreten möchte.

An sich erwarte ich auch nicht, dass auf rechtlichem Wege irgendetwas in der Art möglich ist. Aber ich traue den Kirchen schon so einige fiese Aktionen zu.

#239:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 19:10
    —
Artanis hat folgendes geschrieben:
Nun ein Gespräch mit meiner Mutter über dieses Thema würde ich aus einigen Gründen gerne vermeiden. Ich gehe nämlich davon aus, dass sie über einige dieser leicht zu verletztenden "religiösen Gefühle" verfügt zwinkern , was sicherlich zu keiner sehr angenehmen Unterhaltung führen würde, wenn ich unterbreiten würde, dass ich aus der Kirche austreten möchte.

An sich erwarte ich auch nicht, dass auf rechtlichem Wege irgendetwas in der Art möglich ist. Aber ich traue den Kirchen schon so einige fiese Aktionen zu.


Nicht zu unrecht.
Aber da du aus der ev. Kirche austreten willst und deine Mutter bei der kath. Caritas arbeitet, dürfte es mE keine Schwierigkeiten geben.

#240:  Autor: Artanis BeitragVerfasst am: 06.02.2009, 19:24
    —
Mo07 hat folgendes geschrieben:
Artanis hat folgendes geschrieben:
Nun ein Gespräch mit meiner Mutter über dieses Thema würde ich aus einigen Gründen gerne vermeiden. Ich gehe nämlich davon aus, dass sie über einige dieser leicht zu verletztenden "religiösen Gefühle" verfügt zwinkern , was sicherlich zu keiner sehr angenehmen Unterhaltung führen würde, wenn ich unterbreiten würde, dass ich aus der Kirche austreten möchte.

An sich erwarte ich auch nicht, dass auf rechtlichem Wege irgendetwas in der Art möglich ist. Aber ich traue den Kirchen schon so einige fiese Aktionen zu.


Nicht zu unrecht.
Aber da du aus der ev. Kirche austreten willst und deine Mutter bei der kath. Caritas arbeitet, dürfte es mE keine Schwierigkeiten geben.

Gut, dann werde ich mich demnächst mal zur entsprechenden Behörde begeben. Smilie

#241:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 07.02.2009, 11:19
    —
AUSTRITTSWELLE
Katholiken verlassen aus Wut über den Papst ihre Kirche
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,606024,00.html



Katholiken rechnen mit vielen Austritten
http://beta.shn.ch/index.php?rub=news&page=detail&detail=237588


Nicht-Kirchenmitglieder werden wie ein Hund verscharrt? Argh
Wofür halten diese Pfarrer sich? Als Unverzichtbar?
Deren Job am Grab macht jeder Drittklassige Schauspieler besser.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=3620786&ressort=63

#242:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 07.02.2009, 11:26
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:

Nicht-Kirchenmitglieder werden wie ein Hund verscharrt? Argh
Wofür halten diese Pfarrer sich? Als Unverzichtbar?
Deren Job am Grab macht jeder Drittklassige Schauspieler besser.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=3620786&ressort=63


Aber sie können auch gnädig sein:
Zitat:
Oft genug sind Pfarrerinnen und Pfarrer "gnädig" und beerdigen Ausgetretene doch. Umsonst. Die Evangelische Kirche von Hessen und Nassau hat vor Jahren extra ihre Lebensordnung geändert. Den Hinterbliebenen "zu Liebe".


Mann, seid ihr ein toller Verein...


Pillepalle

#243:  Autor: extraktWohnort: Mainz BeitragVerfasst am: 07.02.2009, 11:47
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Mit Bischof Fürst hatte ich bereits die Gelegenheit zu chatten. Dass ich ihn als Fürst-Bischof charakterisiert hatte, fand er wenig komisch und anschließend hatte ich keine Gelegenheit mehr mich zu Wort zu melden.

Immerhin "fragt er ja " noch "nach", wie ich der Meldung entnehme. Ist also wohl in dieser Sachfrage recht liberal.


Dass die Ausgetretenen theologisch noch Katholiken bleiben, ist eigentlich bekannt. Bisher war es aber so, dass diese zumindest automatisch als Exkommunizierte galten, also auch von den Sakramenten (wie der Heirat) ausgeschlossen waren. Jetzt meint offenbar der Vatikan, die Handlung vor staatlicher Stelle reiche zur automatischen Exkommunikation nicht aus.

Hier geht es offenbar um die Rechtsfrage, wie sich die Kirche verhält, wenn die Ausgetretenen später im kirchlichen Rahmen heiraten wollen. Dürfen der Priester das überhaupt verweigern? Oder müssen sie - wie der Brief des Vatikans andeutet - sogar auf eine kirchliche Heirat bestehen?



Wie kommt man dann zu seiner Exkummunikation ? Knochen auf dem Altar ablegen oder einen Schimpfwörterkoral in der Kirche lauf aufsagen ? Die überlegen sich auch immer mehr wie man sie nicht mehr los wird...

#244:  Autor: extraktWohnort: Mainz BeitragVerfasst am: 07.02.2009, 11:51
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:
AUSTRITTSWELLE
Katholiken verlassen aus Wut über den Papst ihre Kirche
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,606024,00.html



Katholiken rechnen mit vielen Austritten
http://beta.shn.ch/index.php?rub=news&page=detail&detail=237588


Nicht-Kirchenmitglieder werden wie ein Hund verscharrt? Argh
Wofür halten diese Pfarrer sich? Als Unverzichtbar?
Deren Job am Grab macht jeder Drittklassige Schauspieler besser.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=3620786&ressort=63


Die hier Ausgetretenen ziehen wohl die selben konsequenzen wie damals die Fleischesser beim BSE, in 1 Jahr sind sie wieder dabei. Wenn nicht, erschleicht sich die Kirche mehr Geld vom Staat und von allen Bürgern. Irgendwie macht mir diese kurzfristige Tendenz keinerlei Hoffnungen da der Glaube an Herzi-Jesulein bei diesen Leuten wohl nicht aus den Köpfen ist


Zuletzt bearbeitet von extrakt am 07.02.2009, 11:54, insgesamt einmal bearbeitet

#245:  Autor: AntagonisTWohnort: 2 Meter über dem Boden BeitragVerfasst am: 07.02.2009, 11:53
    —
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:

Nicht-Kirchenmitglieder werden wie ein Hund verscharrt? Argh
Wofür halten diese Pfarrer sich? Als Unverzichtbar?
Deren Job am Grab macht jeder Drittklassige Schauspieler besser.
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=3620786&ressort=63


Aber sie können auch gnädig sein:
Zitat:
Oft genug sind Pfarrerinnen und Pfarrer "gnädig" und beerdigen Ausgetretene doch. Umsonst. Die Evangelische Kirche von Hessen und Nassau hat vor Jahren extra ihre Lebensordnung geändert. Den Hinterbliebenen "zu Liebe".


Mann, seid ihr ein toller Verein...


Pillepalle


Und der Wiedereintritt ist sogar kostenlos! Daumen hoch!

mannmannmann... Wieso bekommt so ein Schmarrn ein Forum in einer Zeitung geboten, hoffentlich hagelt´s Abokündigungen.

#246:  Autor: ZverovWohnort: Ravensburg BeitragVerfasst am: 17.02.2009, 14:27
    —
Ich bräuchte mal kurz Hilfe zum Thema Kirchenaustritt. Ein Kumpel hier in BaWü spielt mit dem Gedanken und ich soll ihm sagen, wie das geht. Dass man das hier im Standesamt machen muss und es Gebühren kostet, hab ich ihm schon gesagt.
Jetzt wollte er aber wissen, wie das mit der Lohnsteuerkarte ist. Da er arbeitet, ist die ja beim Arbeitgeber. Muss er die Karte extra abholen, ändern lassen und zurückbringen, oder wird im Einwohnermeldeamt nur der Datenstand aktualisiert?

#247:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 17.02.2009, 14:41
    —
Zverov hat folgendes geschrieben:
Ich bräuchte mal kurz Hilfe zum Thema Kirchenaustritt. Ein Kumpel hier in BaWü spielt mit dem Gedanken und ich soll ihm sagen, wie das geht. Dass man das hier im Standesamt machen muss und es Gebühren kostet, hab ich ihm schon gesagt.
Jetzt wollte er aber wissen, wie das mit der Lohnsteuerkarte ist. Da er arbeitet, ist die ja beim Arbeitgeber. Muss er die Karte extra abholen, ändern lassen und zurückbringen, oder wird im Einwohnermeldeamt nur der Datenstand aktualisiert?

Lohnsteuerkarte von Arbeitgeber geben lassen, zum zuständigen Amt tapern, Eintrag machen lassen, zurückbringen.

So wars jedenfalls zu meiner Zeit.

#248:  Autor: ZverovWohnort: Ravensburg BeitragVerfasst am: 17.02.2009, 14:58
    —
Okay, danke. Dann hoffe ich mal, dass da nicht wieder die Faulheit siegt.

#249:  Autor: tridi BeitragVerfasst am: 17.02.2009, 17:53
    —
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Lohnsteuerkarte von Arbeitgeber geben lassen, zum zuständigen Amt tapern, Eintrag machen lassen, zurückbringen.

So wars jedenfalls zu meiner Zeit.

wenn er eh ne einkommensteuererklaerung machen muss, kann er das mit der aktuellen lohnsteuerkarte auch einfach vergessen. dann zahlt er die kirchensteuer zwar bis zum jahresende weiter, wird das zu viel gezahlte aber spaeter nach der einkommensteuererklaerung zurueck bekommen.

#250:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 17.02.2009, 20:40
    —
Und am aller wichtigsten : Egal was passiert, nie NIE die Bestätigung/Quittung ect. (je nach Bundesland ist das ja anders) verlieren !!!!!!!

Am besten rahmen und im Wohnzimmer an die Wand hängen zynisches Grinsen

#251:  Autor: Dr. BenchmarkWohnort: Bayern BeitragVerfasst am: 18.02.2009, 14:49
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:
Und am aller wichtigsten : Egal was passiert, nie NIE die Bestätigung/Quittung ect. (je nach Bundesland ist das ja anders) verlieren !!!!!!!

Am besten rahmen und im Wohnzimmer an die Wand hängen zynisches Grinsen


Jetzt, wo es zum x-ten Male angesprochen wird drängt mich die Frage:
Kann man den Bon nachträglich nochmal ausstellen lassen?

Vor 30 Jahren hab ich als Knabe nicht darüber nachgedacht und ich glaubte noch an das Gute im Menschen und sogar bei der (verlassenen) Kirche.

#252:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 18.02.2009, 14:52
    —
tridi hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Lohnsteuerkarte von Arbeitgeber geben lassen, zum zuständigen Amt tapern, Eintrag machen lassen, zurückbringen.

So wars jedenfalls zu meiner Zeit.

wenn er eh ne einkommensteuererklaerung machen muss, kann er das mit der aktuellen lohnsteuerkarte auch einfach vergessen. dann zahlt er die kirchensteuer zwar bis zum jahresende weiter, wird das zu viel gezahlte aber spaeter nach der einkommensteuererklaerung zurueck bekommen.

Kann man machen. Ich würde es aber bevorzugen, wenn der Obulus erst gar nicht abgezogen wird.

#253:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 09.04.2009, 18:44
    —
Gebührensatz für Kirchenaustritt angepasst - nun ja verdoppelt.

Das Sterben ist zwar auch doppelt so teuer geworden, aber immerhin:
Sterben ist wesentlich billiger als der Kirchenaustritt...

http://www.morgenweb.de/region/hockenheim/20090409_srv0000004057300.html

#254:  Autor: Dr. BenchmarkWohnort: Bayern BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 08:36
    —
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ob und wie die Kirchen reagieren würden, wenn eine Stiftung anträte, unbürokratisch, gegen Vorlage des Kassenzettels die Austrittsgebühr zu erstatten.

Und was würde passieren, wenn bei ausreichendem Budget auch gleich noch ein "Begrüßungsgeld" (sagen wir mal mit 24-monatiger "Vertragsbindung", kennt man ja vom Handy) oben drauf gelegt würde?

Nachdem das Phänomen der Kirchensteuer und der Kirchenaustrittsgebühr von christlicher Seite eher achselzuckend zur Kenntnis genommen wird, dürfte die (Über-) Kompensation demnach auch für keinerlei Regung sorgen.

#255:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 08:48
    —
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ob und wie die Kirchen reagieren würden, wenn eine Stiftung anträte, unbürokratisch, gegen Vorlage des Kassenzettels die Austrittsgebühr zu erstatten.

Und was würde passieren, wenn bei ausreichendem Budget auch gleich noch ein "Begrüßungsgeld" (sagen wir mal mit 24-monatiger "Vertragsbindung", kennt man ja vom Handy) oben drauf gelegt würde?

Nachdem das Phänomen der Kirchensteuer und der Kirchenaustrittsgebühr von christlicher Seite eher achselzuckend zur Kenntnis genommen wird, dürfte die (Über-) Kompensation demnach auch für keinerlei Regung sorgen.


Das ist tatsächlich eine interessante Frage.
Natürlich dürften die theoretisch die Schnauze nicht aufmachen, da die Gebühr ja eine staatliche Sache ist. In der Praxis könnte es allerdings anders laufen. Die Gebühr soll da den sog. Verwaltungsaufwand tragen, aber sehen wir wie es ist, dass ist doch nur eine Hürde für eventuelle Austrittswillige

#256:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 08:59
    —
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ob und wie die Kirchen reagieren würden, wenn eine Stiftung anträte, unbürokratisch, gegen Vorlage des Kassenzettels die Austrittsgebühr zu erstatten.


Da müsste da schon eine verdammt finanzstarke Stiftung hinterstehen, um allein schon die normalen Austritte gegenfinanzieren zu können. Und Ziel sollte ja sein, diese auch noch zu steigern.
Allein in NRW rechnete man bei Einführung mit Mehreinnahmen von 1,8 Millionen Euro.

#257:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 09:58
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ob und wie die Kirchen reagieren würden, wenn eine Stiftung anträte, unbürokratisch, gegen Vorlage des Kassenzettels die Austrittsgebühr zu erstatten.


Da müsste da schon eine verdammt finanzstarke Stiftung hinterstehen, um allein schon die normalen Austritte gegenfinanzieren zu können. Und Ziel sollte ja sein, diese auch noch zu steigern.
Allein in NRW rechnete man bei Einführung mit Mehreinnahmen von 1,8 Millionen Euro.


Ja, leider, wir haben zwar schon einigen (Schülern) den Austritt finanziert (aus den Überschüssen der letzten Jahre), aber unsere Mittel sind auch begrenzt Traurig

#258:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 10:20
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ob und wie die Kirchen reagieren würden, wenn eine Stiftung anträte, unbürokratisch, gegen Vorlage des Kassenzettels die Austrittsgebühr zu erstatten.


Da müsste da schon eine verdammt finanzstarke Stiftung hinterstehen, um allein schon die normalen Austritte gegenfinanzieren zu können. Und Ziel sollte ja sein, diese auch noch zu steigern.
Allein in NRW rechnete man bei Einführung mit Mehreinnahmen von 1,8 Millionen Euro.


Ja, leider, wir haben zwar schon einigen (Schülern) den Austritt finanziert (aus den Überschüssen der letzten Jahre), aber unsere Mittel sind auch begrenzt Traurig


Tja, wenn das nur nicht so ein gig. Verwaltungsaufwand wäre, könnten die ja die Gebühren wenigstens senken.

Aber von uns bezweifelt ja keiner, dass die Höhe der Gebühr völlig berechtigt ist, oder?



Gröhl...

#259:  Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 13:34
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ob und wie die Kirchen reagieren würden, wenn eine Stiftung anträte, unbürokratisch, gegen Vorlage des Kassenzettels die Austrittsgebühr zu erstatten.


Da müsste da schon eine verdammt finanzstarke Stiftung hinterstehen, um allein schon die normalen Austritte gegenfinanzieren zu können. Und Ziel sollte ja sein, diese auch noch zu steigern.
Allein in NRW rechnete man bei Einführung mit Mehreinnahmen von 1,8 Millionen Euro.


Ja, leider, wir haben zwar schon einigen (Schülern) den Austritt finanziert (aus den Überschüssen der letzten Jahre), aber unsere Mittel sind auch begrenzt Traurig

Die dürften aber doch laut Bundesverfassungsgericht gar nicht zahlen müssen ...

#260:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 16:58
    —
caballito hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ob und wie die Kirchen reagieren würden, wenn eine Stiftung anträte, unbürokratisch, gegen Vorlage des Kassenzettels die Austrittsgebühr zu erstatten.


Da müsste da schon eine verdammt finanzstarke Stiftung hinterstehen, um allein schon die normalen Austritte gegenfinanzieren zu können. Und Ziel sollte ja sein, diese auch noch zu steigern.
Allein in NRW rechnete man bei Einführung mit Mehreinnahmen von 1,8 Millionen Euro.


Ja, leider, wir haben zwar schon einigen (Schülern) den Austritt finanziert (aus den Überschüssen der letzten Jahre), aber unsere Mittel sind auch begrenzt Traurig

Die dürften aber doch laut Bundesverfassungsgericht gar nicht zahlen müssen ...


Wie kommst du denn auf das schiefe Brett ?

#261:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 17:02
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ob und wie die Kirchen reagieren würden, wenn eine Stiftung anträte, unbürokratisch, gegen Vorlage des Kassenzettels die Austrittsgebühr zu erstatten.


Da müsste da schon eine verdammt finanzstarke Stiftung hinterstehen, um allein schon die normalen Austritte gegenfinanzieren zu können. Und Ziel sollte ja sein, diese auch noch zu steigern.
Allein in NRW rechnete man bei Einführung mit Mehreinnahmen von 1,8 Millionen Euro.


Ja, leider, wir haben zwar schon einigen (Schülern) den Austritt finanziert (aus den Überschüssen der letzten Jahre), aber unsere Mittel sind auch begrenzt Traurig

Die dürften aber doch laut Bundesverfassungsgericht gar nicht zahlen müssen ...


Wie kommst du denn auf das schiefe Brett ?


http://ibka.org/presse08/kirchenaustrittsgebuehr

#262:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 17:17
    —
Sermon hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ob und wie die Kirchen reagieren würden, wenn eine Stiftung anträte, unbürokratisch, gegen Vorlage des Kassenzettels die Austrittsgebühr zu erstatten.


Da müsste da schon eine verdammt finanzstarke Stiftung hinterstehen, um allein schon die normalen Austritte gegenfinanzieren zu können. Und Ziel sollte ja sein, diese auch noch zu steigern.
Allein in NRW rechnete man bei Einführung mit Mehreinnahmen von 1,8 Millionen Euro.


Ja, leider, wir haben zwar schon einigen (Schülern) den Austritt finanziert (aus den Überschüssen der letzten Jahre), aber unsere Mittel sind auch begrenzt Traurig

Die dürften aber doch laut Bundesverfassungsgericht gar nicht zahlen müssen ...


Wie kommst du denn auf das schiefe Brett ?


http://ibka.org/presse08/kirchenaustrittsgebuehr


Das kenn ich, und das Problem ist, daß es eben keine verbindliche Befreiung von der Zahlung gibt, auch nicht nach dem Urteil des BVerfG, denn das hat lediglich beschlossen, daß von Gebühren abgesehen werden KANN, aber nicht MUß, es liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde ...
Und da in Bayern Urteile des BVerfG sowieso gerne ignoriert werden ...

#263:  Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 18:35
    —
Poldi hat folgendes geschrieben:

Das kenn ich, und das Problem ist, daß es eben keine verbindliche Befreiung von der Zahlung gibt, auch nicht nach dem Urteil des BVerfG, denn das hat lediglich beschlossen, daß von Gebühren abgesehen werden KANN, aber nicht MUß,

Nein, hat es nicht. Es hat festgestellt dass das Geetz das vorsieht, und hat [i]deswgeen{/i] das Gesetz insgeamt für verfassungsmäßig erklärt.

Im Umkehrschluss: Keine Befreiung => verfassungswidrig.

Aber hier rumjammern und zwischendurch über den bösen IBKA schimpfen ist ja einfacher als (womöglich noch zusammen mit dem IBKA) eine Befreiung einzuklagen ...

#264:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 21:50
    —
OT abgetrennt und hier: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1269609#1269609 untergebracht.


Aus dem Link das "s" entfernt. Eifellady

#265:  Autor: neinguar BeitragVerfasst am: 17.04.2009, 14:08
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
OT abgetrennt und hier: https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1269609#1269609 untergebracht.

Da ist ein "s" zuviel im Link, was wahrscheinlich für diese Meldung hier...
Zitat:
freigeisterhaus.de verwendet ein ungültiges Sicherheitszertifikat.
...verantwortlich ist, oder?

#266:  Autor: neinguar BeitragVerfasst am: 17.04.2009, 14:15
    —
caballito hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:

Das kenn ich, und das Problem ist, daß es eben keine verbindliche Befreiung von der Zahlung gibt, auch nicht nach dem Urteil des BVerfG, denn das hat lediglich beschlossen, daß von Gebühren abgesehen werden KANN, aber nicht MUß,

Nein, hat es nicht. Es hat festgestellt dass das Geetz das vorsieht, und hat [i]deswgeen{/i] das Gesetz insgeamt für verfassungsmäßig erklärt.

Im Umkehrschluss: Keine Befreiung => verfassungswidrig.

Richtig. Ich möchte gerne, nachdem die "Diskussion" darüber abgetrennt ist, in diesem Thread noch einmal ganz einfach feststellen, dass Poldi hier wirklich groben Schmarrn verzapft, über den es keine ernsthafte Diskussion geben kann.

#267:  Autor: EifelladyWohnort: Wildnis der Eifel BeitragVerfasst am: 17.04.2009, 17:16
    —
neinguar hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
OT abgetrennt und hier: https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1269609#1269609 untergebracht.

Da ist ein "s" zuviel im Link, was wahrscheinlich für diese Meldung hier...
Zitat:
freigeisterhaus.de verwendet ein ungültiges Sicherheitszertifikat.
...verantwortlich ist, oder?


Ja, ist es. Moderatoren und Admins benutzen eine gesicherte Verbindung. Und da kann es schon einmal vorkommen, dass jemand vergisst, dass "s" aus einem Link zu nehmen. Smilie

#268:  Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 18.04.2009, 10:52
    —
Eifellady hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
OT abgetrennt und hier: https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1269609#1269609 untergebracht.

Da ist ein "s" zuviel im Link, was wahrscheinlich für diese Meldung hier...
Zitat:
freigeisterhaus.de verwendet ein ungültiges Sicherheitszertifikat.
...verantwortlich ist, oder?


Ja, ist es. Moderatoren und Admins benutzen eine gesicherte Verbindung. Und da kann es schon einmal vorkommen, dass jemand vergisst, dass "s" aus einem Link zu nehmen. Smilie

Da ist auch ein "s" zuviel in Deinem Posting. zwinkern

#269:  Autor: PfaffenschreckWohnort: City of dope BeitragVerfasst am: 18.04.2009, 16:41
    —
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
OT abgetrennt und hier: https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1269609#1269609 untergebracht.

Da ist ein "s" zuviel im Link, was wahrscheinlich für diese Meldung hier...
Zitat:
freigeisterhaus.de verwendet ein ungültiges Sicherheitszertifikat.
...verantwortlich ist, oder?


Ja, ist es. Moderatoren und Admins benutzen eine gesicherte Verbindung. Und da kann es schon einmal vorkommen, dass jemand vergisst, dass "s" aus einem Link zu nehmen. Smilie

Da ist auch ein "s" zuviel in Deinem Posting. zwinkern

Dass ist dass moderative Sicherheits "s". Lachen

#270:  Autor: Tassilo BeitragVerfasst am: 18.04.2009, 19:31
    —
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
OT abgetrennt und hier: https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1269609#1269609 untergebracht.

Da ist ein "s" zuviel im Link, was wahrscheinlich für diese Meldung hier...
Zitat:
freigeisterhaus.de verwendet ein ungültiges Sicherheitszertifikat.
...verantwortlich ist, oder?


Ja, ist es. Moderatoren und Admins benutzen eine gesicherte Verbindung. Und da kann es schon einmal vorkommen, dass jemand vergisst, dass "s" aus einem Link zu nehmen. Smilie

Da ist auch ein "s" zuviel in Deinem Posting. zwinkern

Dass ist dass moderative Sicherheits "s". Lachen

Hab ich schon vermutet. Irgendwo müssen die ganzen Sicherheist-"s" ja hinkommen.

#271: Kirchenaustrittsgesetz Berlin Autor: Ozon BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 13:32
    —
Kann mir jemand den genauen Wortlaut des KiAustrG BLN zum Zeitpunkt 09.03.2006 zur Verfügung stellen? Google liefert zwar diverse Fundstellen, den Gesetzestext kann ich aber nirgendwo einsehen.

Nachdem ich gelesen habe, wie übel die Kirchensteuerstelle formale Fehler ausnutzt, um Ausgetretene noch nachträglich zu schröpfen, bin ich dabei mein juristisches Verhältnis zur Evangelischen Landeskirche zu überprüfen.

In diversen Kirchenaustrittsgesetzen findet man, daß die Kirche, aus der man austritt, auf der Austrittserklärung eindeutig bezeichnet sein muß. z.B. KiAusV Brandenburg §3 Abs.2 Satz 1: "Die Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsvereinigung muss eindeutig bezeichnet sein." Das könnte man so deuten, daß die genaue Bezeichnung der KdöR in der man mal Mitglied war, in der Austrittsbestätigung stehen muß, damit diese auch juristisch hieb- und stichfest ist. Bei mir steht da leider nur "evangelische Kirche" und davon gibts in Berlin mehrere.

Ich überlege nun, ob eine zweite Austrittserklärung Sinn macht, um eventuellen Spitzfindigkeiten vorzubeugen, die sich diese Organisation zur Geldbeschaffung noch ausdenken könnte.


Zuletzt bearbeitet von Ozon am 22.06.2009, 00:59, insgesamt einmal bearbeitet

#272: Re: Kirchenaustrittsgesetz Berlin Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 13:41
    —
Ozon hat folgendes geschrieben:
Bei mir steht da leider nur "evangelische Kirche" und davon gibts in Berlin mehrere.

Also, als evangelische Landeskirche gibt es in Berlin eigentlich nur die "Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz". Das müsste also eindeutig sein.
Und andere evangelische Kirchen als die Landeskirchen erheben mW keine Kirchensteuer.

#273:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 14:46
    —
Hier finden sich die Gesetze und Kirchensteuerordnungen:

http://www.steuer-forum-kirche.de/kistg-frame.htm

#274:  Autor: Ozon BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 15:38
    —
Danke!
Das was ich suche ist leider nicht dabei. Traurig

#275:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 17.07.2009, 08:41
    —
Da führt ein pensionierter Kirchenrechtsprofessor einen Prozess.
Er will nur aus der steuereintreibenden Körperschaft austreten, nicht aus der Religionsgemeinschaft.
Er hat deshalb seinen Kirchenaustritt mit einem entsprechenden Zusatz versehen.
Die Stadt hat den Kirchenaustritt so angenommen. Das Erzbisstum Freiburg klagt deshalb gegen die Stadt. Und hat in erster Instanz verloren.

Ob dieser Zusatz, ob angenommen oder nicht, überhaupt kirchenrechtliche Auswirkungen hat, ist natürlich fraglich.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/kirchenaustritt-ist-rechtens--17214974.html

#276:  Autor: PfaffenschreckWohnort: City of dope BeitragVerfasst am: 17.07.2009, 09:06
    —
Heike J hat folgendes geschrieben:
Da führt ein pensionierter Kirchenrechtsprofessor einen Prozess.
Er will nur aus der steuereintreibenden Körperschaft austreten, nicht aus der Religionsgemeinschaft.
Er hat deshalb seinen Kirchenaustritt mit einem entsprechenden Zusatz versehen.
Die Stadt hat den Kirchenaustritt so angenommen. Das Erzbisstum Freiburg klagt deshalb gegen die Stadt. Und hat in erster Instanz verloren.

Ob dieser Zusatz, ob angenommen oder nicht, überhaupt kirchenrechtliche Auswirkungen hat, ist natürlich fraglich.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/kirchenaustritt-ist-rechtens--17214974.html

Und ich dachte, aus der Kirche kann man gar nicht austreten, nur aus der Kirchensteuergemeinschaft??

#277:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 17.07.2009, 18:53
    —
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Da führt ein pensionierter Kirchenrechtsprofessor einen Prozess.
Er will nur aus der steuereintreibenden Körperschaft austreten, nicht aus der Religionsgemeinschaft.
Er hat deshalb seinen Kirchenaustritt mit einem entsprechenden Zusatz versehen.
Die Stadt hat den Kirchenaustritt so angenommen. Das Erzbisstum Freiburg klagt deshalb gegen die Stadt. Und hat in erster Instanz verloren.

Ob dieser Zusatz, ob angenommen oder nicht, überhaupt kirchenrechtliche Auswirkungen hat, ist natürlich fraglich.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/kirchenaustritt-ist-rechtens--17214974.html

Und ich dachte, aus der Kirche kann man gar nicht austreten, nur aus der Kirchensteuergemeinschaft??


Das kommt drauf an ... die DEUTSCHE RKK sieht den Austritt aus der Steuergemeinschaft auch als Austritt aus der Kirche ... der Vatikan dagegen sieht das anders, aber die deutschen Bischöfe weigern sich seit Jahren, dem Papst zu gehorchen ... es geht ihnen halt nur ums Geld ...

#278:  Autor: AssarhaddonWohnort: Tübingen BeitragVerfasst am: 17.07.2009, 20:43
    —
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Da führt ein pensionierter Kirchenrechtsprofessor einen Prozess.
Er will nur aus der steuereintreibenden Körperschaft austreten, nicht aus der Religionsgemeinschaft.
Er hat deshalb seinen Kirchenaustritt mit einem entsprechenden Zusatz versehen.
Die Stadt hat den Kirchenaustritt so angenommen. Das Erzbisstum Freiburg klagt deshalb gegen die Stadt. Und hat in erster Instanz verloren.

Ob dieser Zusatz, ob angenommen oder nicht, überhaupt kirchenrechtliche Auswirkungen hat, ist natürlich fraglich.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/kirchenaustritt-ist-rechtens--17214974.html

Und ich dachte, aus der Kirche kann man gar nicht austreten, nur aus der Kirchensteuergemeinschaft??

Doch, kann man. Allerdings hat der Vatikan mal festgelegt, dass es dazu nicht reicht, einfach aus den staatlichen Insitutionen auszutreten (also in Deutschland aus der KdöR), sondern zusätzlich vor einem zuständigen Geistlichen der Abfall auch vom Glauben bekundet werden muss. Die deutschen Bischöfe drucksen nun schon seit längerem rum, das nicht umsetzen zu müssen, da sie um die Kohle fürchten, wenn sich herumspricht, dass man auch ohne zu zahlen katholisch sein darf. Aber es gab nun schon mehrere Fälle, in denen kirchenrechtlich bewanderte Personen aus der staatlichen KdöR ausgetreten sind, wobei sie explizit bekanntgaben, damit nicht aus der Kirche auszutreten (was laut Rom gar nicht nötig wäre, im Gegenteil, der Austritt wäre nochmal explizit zu erklären).

Einer der ersten dieser Fälle im Bistum Freiburg ist nun zur verwaltungsgerichtlichen Verhandlung gekommen. Dabei hat sich Erzbischof Zollitzsch einen besonders spitzfindigen Plan ausgedacht, um nicht selbst entscheiden zu müssen, ob ein auf diese Weise ausgetretener theologisch noch Kirchenmitglied ist (das ist ein Problem für ihn, denn egal wie er entscheidet, kriegt er Schwierigkeiten; entweder mit Rom oder mit einer befürchteten Kirchensteuerflucht). Die Grundidee war, den Schwarzen Peter an den Staat weiterzureichen, indem die Kirche bezweifelte, dass ein mit theologischen Zusatzanmerkungen (z.B. "ich trete damit nicht aus der Una Sancta aus" oder so) versehener KdöR-Austritt zivilrechtlich(!!) gültig sei. Hätte die Kirche Recht bekommen, hätte sich der Bischof die Hände in Unschuld waschen können: Er würde es ja akzeptieren, wenn jemand aus der KdöR austräte und in der Kirche verbliebe, aber leider, leider ließe der Staat solche Austritte nicht zu.

Nur hat das Verwaltungsgericht das nicht mit sich machen lassen und festgestellt, dass der Austritt aus der KdöR auch mit Zusatzanmerkungen gültig ist. Eigentlich nicht überraschend, denn was interessiert den Staat der theologische Status eines Ex-KdöR-Mitglieds? Aber da das Bistum in Berufung geht, ist die Sache noch nicht durch.

#279:  Autor: Mo. BeitragVerfasst am: 17.07.2009, 20:47
    —
Wie ist das eigentlich bei den Evangelen?

#280:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 17.07.2015, 19:58
    —
Spon:

Deutscher Rekord: 218.000 Katholiken treten aus der Kirche aus

Zitat:
Die Zahl der Austritte aus der katholischen Kirche in Deutschland ist auf einen Rekordwert gestiegen: Im vergangenen Jahr traten 217.716 Menschen aus. Damit wurde das bisherige Rekordniveau von 2010 deutlich übertroffen - damals waren vor allem wegen des Missbrauchsskandals 181.193 Menschen aus der Kirche ausgetreten.

Die Katholiken machen in Deutschland jetzt noch 29,5 Prozent der Bevölkerung aus, das sind knapp 24 Millionen Menschen. Zum Vergleich: Die evangelische Kirche in Deutschland hat rund 22,5 Millionen Mitglieder, auch dort sinken die Zahlen stetig.


Es geht voran. Daumen hoch!

#281:  Autor: DesperadoxWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 17.07.2015, 22:02
    —
Die meisten sind eh nur noch in der Kirche, weil sie zu faul sind zum austreten.Wenn man aktiv in eine Kirche eintreten müsste und nicht durch Taufe reinrutschen würde, dann würden die Zahlen ganz anders aussehen.

#282:  Autor: Pfirsich BeitragVerfasst am: 18.07.2015, 06:39
    —
Die Kommentatorin des Münchner Merkur, Claudia Möllers, weist darauf hin, dass mehr Leute ausgetreten sind als im Jahr des Missbrauchsskandals 2010 (nämlich um 36.523 Personen mehr laut der dort veröffentlichten Statistik).

Der Leiter des Katholischen Büros Bayern (was immer das auch sein mag) versucht gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur mit Bauernfängerei, Boden gut zu machen. Seiner Meinung nach schafft es die Kirche nicht, zu zeigen, was [...] sie im sozialen Bereich tut.
(Macht nichts, das zeigen mittlerweile andere Lachen )

Der Religionssoziologe Michael Ebertz weist darauf hin, dass durch den Umbau der Gemeindestrukturen immer weniger Menschen überhaupt mit Kirchenvertretern in Kontakt kommen.
(Mein Kommentar: Das wäre ja auch erst der zweite Schritt nach dem Kontakt mit in-spiri-erenden (be-geist-ernden Lachen ) Glaubenszeugen.)

#283:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 18.07.2015, 08:51
    —
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Die meisten sind eh nur noch in der Kirche, weil sie zu faul sind zum austreten.Wenn man aktiv in eine Kirche eintreten müsste und nicht durch Taufe reinrutschen würde, dann würden die Zahlen ganz anders aussehen.


Man sieht ja an der Zahl der Eintritte, von Personen über 14 Jahren, wie die Statistik aussehen würde:
2800 m Jahr 2014!
Damit kann man nichtmal die Verstorbenen ersetzen.

#284:  Autor: HFRudolph BeitragVerfasst am: 30.07.2015, 18:55
    —
laut. heute-Nachrichten sind bei den evangelischen Kirchen über 400.000 ausgetreten. Aber anscheinend ist das kein Rekord. Die Katholiken sind demgegenüber erstaunlich austrittsfaul - oder austrittsgehemmt.

Ich finde, das wäre eine nähere Betrachtung wert, zu der ich nicht in der Lage bin. Ich war ja nie katholisch.

Soweit ich das beurteilen kann, gibt es neben Hardcoresekten bei der katholischen Kirche die größte Verzerrung zwischen Eigenwahrnehmung und Fremdwahrnehmung, d. h. die Katholiken sehen ihre Kirchenmitgliedschaft nicht als so unlogisch und inkonsequent bzw. negativ an, wie dies von anderen beurteilt wird. Auch das wäre einer näheren Betrachtung wert.

#285:  Autor: marram BeitragVerfasst am: 30.07.2015, 19:00
    —
HFRudolph hat folgendes geschrieben:
laut. heute-Nachrichten sind bei den evangelischen Kirchen über 400.000 ausgetreten. Aber anscheinend ist das kein Rekord. Die Katholiken sind demgegenüber erstaunlich austrittsfaul - oder austrittsgehemmt.

Ich finde, das wäre eine nähere Betrachtung wert, zu der ich nicht in der Lage bin. Ich war ja nie katholisch.

Soweit ich das beurteilen kann, gibt es neben Hardcoresekten bei der katholischen Kirche die größte Verzerrung zwischen Eigenwahrnehmung und Fremdwahrnehmung, d. h. die Katholiken sehen ihre Kirchenmitgliedschaft nicht als so unlogisch und inkonsequent bzw. negativ an, wie dies von anderen beurteilt wird. Auch das wäre einer näheren Betrachtung wert.


Hab das mit den 400.000 im Radio auch gehört. Allerdings scheinen da die Todesfälle(?) auch miteingerechnet zu sein? Hab nur mit halbem Ohr hingehört.

#286:  Autor: HFRudolph BeitragVerfasst am: 31.07.2015, 11:55
    —
@marram:
Ich hatte es so verstanden, dass das der Mitgliederverlust ist, die Todeszahlen, Taufen, Eintrittszahlen etc. schon eingerechnet.

#287:  Autor: wuselle BeitragVerfasst am: 20.08.2015, 14:11
    —
Ich bin katholisch, aber habe noch nicht über einen Austritt nachgedacht Traurig
Was sind deine Beweggründe? All die negativen Meldungen?

#288:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 20.08.2015, 14:26
    —
HFRudolph hat folgendes geschrieben:
@marram:
Ich hatte es so verstanden, dass das der Mitgliederverlust ist, die Todeszahlen, Taufen, Eintrittszahlen etc. schon eingerechnet.


http://www.tagesspiegel.de/politik/katholische-kirche-in-deutschland-rekord-bei-kirchenaustritten-aber-zuwachs-in-berlin/12072330.html

Zitat:
Die Austrittszahlen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind noch nicht bekannt, doch die Gesamtzahl der Protestanten hat um mehr als 400.000 abgenommen, während die Gesamtzahl der Katholiken um rund 240.000 zurückging. Auch wenn hier noch Zu- und Wegzüge, Taufen und Beerdigungen mit einberechnet werden müssen, deutet vieles auf eine noch höhere Zahl von Austritten auf evangelischer Seite hin.

#289:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 21.07.2017, 18:41
    —
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.statistik-veroeffentlicht-kirchen-bremsen-mitgliederschwund.286aec83-3bb5-4227-a700-e9a38a524e2b.html
Zitat:
Die beiden großen christlichen Kirchen büßen Mitglieder ein. Doch der Trend schwächt sich ab, und sehr viele treten sogar wieder in die Glaubensgemeinschaften ein.

#290:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 21.07.2017, 19:46
    —
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.statistik-veroeffentlicht-kirchen-bremsen-mitgliederschwund.286aec83-3bb5-4227-a700-e9a38a524e2b.html
Zitat:
Die beiden großen christlichen Kirchen büßen Mitglieder ein. Doch der Trend schwächt sich ab, und sehr viele treten sogar wieder in die Glaubensgemeinschaften ein.

Es sind schon immer auch gleichzeitig welche eingetreten.

Und natürlich geht das auch nicht linear weiter, leider. Bei kleiner werdenden Kirchen treten auch weniger aus.

Hauptsache sie schrumpfen überhaupt weiter.

Man kann ja an den Vatikan schreiben, dass wir als Atheisten unbedingt noch ein paar Tebärzchen brauchen, weil nur die in der Lage sind, uns zu missionieren. zynisches Grinsen

Die Evangelen treten schon immer aus Empathie aus, wenn nur die Katholen genügend Scheiß machen.

#291:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 21.07.2017, 21:06
    —
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.statistik-veroeffentlicht-kirchen-bremsen-mitgliederschwund.286aec83-3bb5-4227-a700-e9a38a524e2b.html
Zitat:
Die beiden großen christlichen Kirchen büßen Mitglieder ein. Doch der Trend schwächt sich ab, und sehr viele treten sogar wieder in die Glaubensgemeinschaften ein.


Ja, 190.000 sind aus den ev. Kirchen ausgetreten und 162.000 aus der kath. Aufgenommen wurden 25.000 in die ev. Kirchen und 9.100 in die kath. Das ist nicht wirklich viel, und die, die es bei den Evangelen mehr sind als bei den Katholen, sind vorher auch mehr ausgetreten. Da die Taufen dazuzurechnen, mag zwar ein gutes Gefühl geben, ist aber nicht korrekt, dann dagegen stehen ja die Todesfälle, und das sind in beiden Kirchen die größeren Zahlen.

In diesen Zahlen der Stuttgarter Nachrichten steckt also ein Selbstbetrug, ob einer der Zeitung oder der Kirchen, kann ich allerdings nicht sagen.

#292: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: Korra BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 01:17
    —
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

#293: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: Korra BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 01:19
    —
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

#294: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 08:27
    —
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Mit 14 bist Du religionsmündig, da haben Deine Eltern nix zu kamellen, aber wenn's dem häuslichen Frieden dient ...
Der Kirchenaustritt ist ein Verwaltungsakt, an dem nur das Amt und evtl die Kirchengemeinde beteiligt sind (bzw sein sollten).
Wenn die nicht wissen, auf welche Schule Du gehst, bekommt der Reli-Lehrer das auch nicht mit.
Den Austritt würde ich mir trotzdem so lange sparen, bis genug "reale" Gründe vorliegen,
zB Umzug/Ummeldung, drohende Lohnsteuer o.ä. Sonst lohnt es sich nicht.

#295: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: Margrethe BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 10:23
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:

Der Kirchenaustritt ist ein Verwaltungsakt, an dem nur das Amt und evtl die Kirchengemeinde beteiligt sind (bzw sein sollten).
Wenn die nicht wissen, auf welche Schule Du gehst, bekommt der Reli-Lehrer das auch nicht mit.


Kommt drauf an. In größeren Städten mit mehreren Schulen und mehreren Kirchengemeinden haben die Religionslehrer mit den Kirchengemeinden i.d.R. sehr wenig bis überhaupt nichts zu schaffen und kriegen allein schon deswegen nichts mit.
Es gibt aber auch andere Konstellationen, in denen er es zwangsläufig mitbekommen könnte: beispielsweise der Pastoralreferent und die rechte Hand des Pfarrers der einzigen Kirchengemeinde am Ort, der zufälligerweise wöchentlich noch 6 Wochenstunden als Religionslehrer in den oberen Klassen des Kleinstadtgymnasiums tätig ist. In dem konkreten Fall, den ich da im Auge habe, würde das aber auch kein Nachteil sein. Das ist ein cooler Typ, den der Kirchenaustritt eines Schülers nicht erschüttert und der in seinen Klassen noch andere Konfessionslose vor sich sitzen hat, die seinen Religionsunterricht dem Ethikunterricht vorziehen. Der würde - so weit kenne ich ihn, um das mutmaßen zu können - einfach vergessen, wovon er kraft Amtes als Pastoralreferent gerade erfahren hat.

#296: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 11:07
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Mit 14 bist Du religionsmündig, da haben Deine Eltern nix zu kamellen, aber wenn's dem häuslichen Frieden dient ...
Der Kirchenaustritt ist ein Verwaltungsakt, an dem nur das Amt und evtl die Kirchengemeinde beteiligt sind (bzw sein sollten).
Wenn die nicht wissen, auf welche Schule Du gehst, bekommt der Reli-Lehrer das auch nicht mit.
Den Austritt würde ich mir trotzdem so lange sparen, bis genug "reale" Gründe vorliegen,
zB Umzug/Ummeldung, drohende Lohnsteuer o.ä. Sonst lohnt es sich nicht.


Überzeugte Atheist zu sein, ist doch Grund genug.
Im Gegenteil, wer erst austritt wenns Geld kostet, erweckt den eindruck, dass ers nur wegen des Geldes tut, und die Überzeugung nicht so wichtig wäre.

#297: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 11:25
    —
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?


Normalerweise ist ein Wechsel zwischen 11/1 und 11/2 durchaus möglich.

War bei mir der Fall (ist aber auch schon ein paar Jährchen her...)
ich hatte für 11/1 Ethik gewählt, nach 6 Jahren kath. Reli bei einer Lehrerin, die so ziemlich alle Klischees in Richtung "bigotte alte Jungfer" bediente, Tweedrock und Dutt eingeschlossen.
Das wollte ich mir nicht noch 3 Jahre antun, wenn es Alternativen gab, daher die Fächerwahl Ethik.
Nach ein paar Wochen und der Feststellung, dass ich 1. Nietzsches "Genealogie der Moral" schwer verdaulich fand und 2. der kath.Relikurs gar nicht von dieser Lehrerin, sondern von einem anderen Lehrer gegeben wurde (dessen Unterrichtsinhalt mit dem fast dogmatischen Einbläuen seiner Kollegin nix gemein hatte, sondern eher Ethik light war)...
habe ich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach 11/1 wechseln zu können und bin zu kath.Reli übergewechselt Verlegen

Und nach 6 Jahren bei Frl. S. hatte ich wirklich die Nase gestrichen voll von dem Fach. Wenn dich dein Pauker als Ketzer bezeichnet, weil deine Antwort auf ihre Frage, was denn dieses oder jenes Dogma beinhalte, nicht 100%ig ist...naja. Am Anfang der Stunde beten, die Klasse hatte ein indisches "Patenkind" aufgebrummt bekommen und mindestens eine der Unicef-Karten zum Jahresende zu kaufen, gehörte quasi zum Pflichtprogramm.
Dagegen stand Herr H. auf dem Standpunkt, er könne zwar Mitarbeit benoten, aber nicht die persönliche Überzeugung der Schüler. Die gewählten Themen waren interessant und wer zumindest anwesen war (und nicht die Relistunde im nächstliegenden Café verbrachte), hatte eine "3"(9 Punkte) sicher, wer ab und zu (oder öfter) mitarbeitete, kam locker auf 2 oder 1.

#298: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 11:44
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Mit 14 bist Du religionsmündig, da haben Deine Eltern nix zu kamellen, aber wenn's dem häuslichen Frieden dient ...
Der Kirchenaustritt ist ein Verwaltungsakt, an dem nur das Amt und evtl die Kirchengemeinde beteiligt sind (bzw sein sollten).
Wenn die nicht wissen, auf welche Schule Du gehst, bekommt der Reli-Lehrer das auch nicht mit.
Den Austritt würde ich mir trotzdem so lange sparen, bis genug "reale" Gründe vorliegen,
zB Umzug/Ummeldung, drohende Lohnsteuer o.ä. Sonst lohnt es sich nicht.


Überzeugte Atheist zu sein, ist doch Grund genug.
Im Gegenteil, wer erst austritt wenns Geld kostet, erweckt den eindruck, dass ers nur wegen des Geldes tut, und die Überzeugung nicht so wichtig wäre.


Ja, aus der Entfernung (vor allem zeitlich) hört sich das immer gut an. Ich sehe es wie DonMartin. Du bist nicht gefragt worden, ob du Kirchenmitglied sein wolltest. Es ist also keine Sache der Überzeugung, daß du drin bist. Warum sollte es eine Frage der Überzeugung sein, wann du austrittst. Die Kirchen haben die Sache mit der Mitgliedschaft so eingerichtet, wie es für sie zweckmäßig ist. Warum solltest du nicht mit deinem Austritt warten bis es zweckmäßig für dich ist?

Es ist schon ein paar Jahrzehnte her, daß ich in deinem Alter war, aber wenn ich mich richtig erinnere, hat man da ein paar andere Probleme, die dringender sind. Entscheidend ist, daß du dir im Bezug auf Religion eine Meinung gebildet hast. Du hast geschrieben, du wolltest noch bis zum Schulabschluß am Religionsunterricht teilnehmen, und es sei wohl unglücklich, wenn jemand (Eltern oder Lehrer) von deinem Kirchenaustritt erführe. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. Am Ende ist die Kirchenmitgliedschaft nur ein Eintrag auf dem Standesamt, der mit Überzeugungen nichts zu tun hat, weder positiv noch negativ. Schlimm genug, daß du ungefragt dort vermerkt bist; es gibt keinen Grund, daß du dir durch den Austritt unnötige Schwierigkeiten einhandelst.

#299: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 13:09
    —
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Meines Wissens bekommt die Schule die persönlichen Daten nicht über einen Abgleich mit den Meldeämtern, sondern durch die Angaben bei der Anmeldung zur Schule. Somit dürfte sie auch Änderungen nur mitbekommen, wenn man sie aktiv angibt. Und die Meldeämter wiederum wissen ja nicht, welche Schule man besucht.

Was die rechtliche Situation des Besuchs des RU angeht, unterscheiden sich die Konfessionen. Von katholischer Seite aus soll der Unterricht idR vollständig katholisch, also Lehrplan, LehrerInnen und auch SchülerInnen; nicht-katholische SchülerInnen bräuchten demnach im Prinzip eine besondere Genehmigung - aber wenn's keiner weiß ... .
Evangelischerseits sind alle SchülerInnen willkommen, die am evangelischen RU teilnehmen wollen. Ich habe mbei mir auch Konfessionslose, Orthodoxe, Katholiken, Muslime und Hindus sitzen. Die brauchen mit ihrer jeweiligen Meinung auch nicht hinterm Berg zu halten.

Ganz generell gilt sowieso: Benotet werden Fachwissen und Methodenkönnen, wie sie im Unterricht gezeigt werden (und damit auch die Beteiligung), aber nicht Glaubenssaussagen. Das ist so festgelegt. Alles, was die eigene Meinung angeht, ist explizit benotungsfrei. Aber natürlich kann es schlechte LehrerInnen, geben, die sich nicht dran halten - das musst du selbst einschätzen können, wie dein/e Lehrer/in drauf ist.

#300: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: astarte BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 14:43
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
[ ... ]

Überzeugte Atheist zu sein, ist doch Grund genug.
Im Gegenteil, wer erst austritt wenns Geld kostet, erweckt den eindruck, dass ers nur wegen des Geldes tut, und die Überzeugung nicht so wichtig wäre.


Ja, aus der Entfernung (vor allem zeitlich) hört sich das immer gut an. Ich sehe es wie DonMartin. Du bist nicht gefragt worden, ob du Kirchenmitglied sein wolltest. Es ist also keine Sache der Überzeugung, daß du drin bist. Warum sollte es eine Frage der Überzeugung sein, wann du austrittst. Die Kirchen haben die Sache mit der Mitgliedschaft so eingerichtet, wie es für sie zweckmäßig ist. Warum solltest du nicht mit deinem Austritt warten bis es zweckmäßig für dich ist?

Es ist schon ein paar Jahrzehnte her, daß ich in deinem Alter war, aber wenn ich mich richtig erinnere, hat man da ein paar andere Probleme, die dringender sind. Entscheidend ist, daß du dir im Bezug auf Religion eine Meinung gebildet hast. Du hast geschrieben, du wolltest noch bis zum Schulabschluß am Religionsunterricht teilnehmen, und es sei wohl unglücklich, wenn jemand (Eltern oder Lehrer) von deinem Kirchenaustritt erführe. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. Am Ende ist die Kirchenmitgliedschaft nur ein Eintrag auf dem Standesamt, der mit Überzeugungen nichts zu tun hat, weder positiv noch negativ. Schlimm genug, daß du ungefragt dort vermerkt bist; es gibt keinen Grund, daß du dir durch den Austritt unnötige Schwierigkeiten einhandelst.

So sehe ich das auch.
Man kann das ruhig pragmatisch angehen, und welchen Eindruck den andere haben mögen, ist sowieso egal.
(außer man möchte bei einem kirchlichen Arbeitgeber einen Job... skeptisch)

#301: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 15:08
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Meines Wissens bekommt die Schule die persönlichen Daten nicht über einen Abgleich mit den Meldeämtern, sondern durch die Angaben bei der Anmeldung zur Schule. Somit dürfte sie auch Änderungen nur mitbekommen, wenn man sie aktiv angibt. Und die Meldeämter wiederum wissen ja nicht, welche Schule man besucht.(...)


Das deckt sich mit meinem Wissensstand. Die Meldebehörde gibt das nur an das zuständige Finanzamt weiter, was ja Sinn macht, damit du im Falle eines Verdienstes keine Ki-Steuer bezahlen musst.
Dem zweiten Teil von tillichs Post ist nichts hinzuzufügen, er kennt sich da am besten von uns allen aus.

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
.. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. ...

Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

#302:  Autor: lucWohnort: Nice. Paris. Köln BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 16:42
    —
Wenn Religionen und ihre Anhänger direkt oder indirekt Druck ausüben, und das machen sie die meiste Zeit, dann kann man sie als freier Mensch nur noch als suspekt betrachten und ablehnen.

#303: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: swifty BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 17:52
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
.. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. ...

Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

Sehe ich überhaupt nicht so. Tritt aus, wenn es Deine Überzeugung ist und wenn Dir jemand blöd kommt, dann zeig Flagge. Die (nicht abgeschlossene) Säkularisierung ist nicht durch Opportunismus erkämpft worden. showtime

#304:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 17:55
    —
...und heb den Schrieb gut auf, im Zweifel musst DU nämlich vorm Finanzamt nachweisen, dass Du kein Kirchenmitglied mehr bist. noc

#305: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 18:12
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
.. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. ...

Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

Sehe ich überhaupt nicht so. Tritt aus, wenn es Deine Überzeugung ist und wenn Dir jemand blöd kommt, dann zeig Flagge. Die (nicht abgeschlossene) Säkularisierung ist nicht durch Opportunismus erkämpft worden. showtime


Nun häng das mal nicht so hoch. Die Säkularisierung hängt nicht davon ab, ob eine Schülerin ein paar Jahre früher oder später ihren Kirchenaustritt erklärt, sondern davon wie wichtig das Thema dem heute schon konfessionslosen Drittel der Bevölkerung ist. Daran hapert es erkennbar, wie du weißt, und das ist das eigentliche Problem.

#306: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 18:19
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
.. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. ...

Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

Sehe ich überhaupt nicht so. Tritt aus, wenn es Deine Überzeugung ist und wenn Dir jemand blöd kommt, dann zeig Flagge. Die (nicht abgeschlossene) Säkularisierung ist nicht durch Opportunismus erkämpft worden. showtime

Sie sollte sich ihren Kampfgeist fuer andere Gelegenheiten aufheben.
Offene Tueren einrennen bringt niemandem etwas.

#307:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 18:32
    —
Ich häng das sogar noch höher:

Zitat:
Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.


Ich finde es unverantwortlich von Euch, dass ihr einen jungen Menschen dazu ermutigt sich duckmäuserisch zu verhalten, nur weil er sonst vielleicht mit etwas Gegenwind zu rechnen hat.

Der Kirchenaustritt ist ein (und war für mich ein bedeutender) Schritt in die Mündigkeit. Man trifft Entscheidungen und lebt mit ihnen. Wenn dann und deswegen (und das tut es ja idR gar nicht, weil es niemand mitbekommt, wie wir geklärt haben) sich jemand von einem abwendet, dann weiß man auch gleich woran man bei derjenigen/demjenigen wirklich ist. Und um so früher man das merkt, desto besser.

Darüber hinaus sollten gerade junge Menschen jederzeit dazu ermutigt werden, auch unbequeme Entscheidungen zu treffen und für ihre Überzeugungen einzustehen. Bequemlichkeit ist nun wirklich keine Maxime, nach der man sein Leben gestalten sollte und wenn sogar ich das sage, dann will das schon was heißen.

Wieviele Karteileichen gibt es denn bei der Kirche, weil sich die Leute nach ihrer Sturm und Drang Zeit nicht mehr dazu aufraffen konnten, aus der Kirche auszutreten?

Unmöglich seid ihr, echt unmöglich... Mit den Augen rollen

#308:  Autor: Korra BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 18:48
    —
Danke für die Ratschläge, jedoch glaub ich nicht, dass es außgeschlossen ist, dass die Schule was davon mitbekommt. Letztes Jahr auf meinem Kurswahlbogen stand darauf welchen Religionsunterricht ich bisher besuche und welcher Konfession ich angehöre. Jedoch ist dies glaub nicht bei jeder Schule so.

#309:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 18:55
    —
Hast Du Dich überhaupt schon informiert, ob es notwendige Bedingung ist, Kirchenmitglied zu sein, um den Religionsunterricht zu besuchen?

#310: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: Korra BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 18:57
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Meines Wissens bekommt die Schule die persönlichen Daten nicht über einen Abgleich mit den Meldeämtern, sondern durch die Angaben bei der Anmeldung zur Schule. Somit dürfte sie auch Änderungen nur mitbekommen, wenn man sie aktiv angibt. Und die Meldeämter wiederum wissen ja nicht, welche Schule man besucht.

Was die rechtliche Situation des Besuchs des RU angeht, unterscheiden sich die Konfessionen. Von katholischer Seite aus soll der Unterricht idR vollständig katholisch, also Lehrplan, LehrerInnen und auch SchülerInnen; nicht-katholische SchülerInnen bräuchten demnach im Prinzip eine besondere Genehmigung - aber wenn's keiner weiß ... .
Evangelischerseits sind alle SchülerInnen willkommen, die am evangelischen RU teilnehmen wollen. Ich habe mbei mir auch Konfessionslose, Orthodoxe, Katholiken, Muslime und Hindus sitzen. Die brauchen mit ihrer jeweiligen Meinung auch nicht hinterm Berg zu halten.

Ganz generell gilt sowieso: Benotet werden Fachwissen und Methodenkönnen, wie sie im Unterricht gezeigt werden (und damit auch die Beteiligung), aber nicht Glaubenssaussagen. Das ist so festgelegt. Alles, was die eigene Meinung angeht, ist explizit benotungsfrei. Aber natürlich kann es schlechte LehrerInnen, geben, die sich nicht dran halten - das musst du selbst einschätzen können, wie dein/e Lehrer/in drauf ist.


Sind sie evangelische Religionslehrer/-in?

#311: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 19:54
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
.. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. ...

Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

Sehe ich überhaupt nicht so. Tritt aus, wenn es Deine Überzeugung ist und wenn Dir jemand blöd kommt, dann zeig Flagge. Die (nicht abgeschlossene) Säkularisierung ist nicht durch Opportunismus erkämpft worden. showtime

Sehe ich genauso!
Wenn alle offen zu ihre Überzeugungen stehen würden, würde man sehen wie vielfältig und bunt die Welt ist. Alles andere als stromlinienförmig.

#312: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: lucWohnort: Nice. Paris. Köln BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 20:04
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Despiteful hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
.. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. ...

Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

Sehe ich überhaupt nicht so. Tritt aus, wenn es Deine Überzeugung ist und wenn Dir jemand blöd kommt, dann zeig Flagge. Die (nicht abgeschlossene) Säkularisierung ist nicht durch Opportunismus erkämpft worden. showtime

Sehe ich genauso!
Wenn alle offen zu ihre Überzeugungen stehen würden, würde man sehen wie vielfältig und bunt die Welt ist. Alles andere als stromlinienförmig.


Ja, klar! Deswegen braucht man nicht den armen Jungen an die Front schicken, wenn er momentan Probleme kriegt. Das kann er immer noch in zwei oder drei Jahren erledigen. Alles zu seiner Zeit! Ich habe meine katholische Taufe als nichtig erklären lassen (nach franz. Gesetzen muss die Kirche alle Taufregister vernichten, wenn man den Wunsch äußert) aber das hat mich nicht enorm viel Energie gekostet und ich hatte keine Nachteile deswegen zu befürchten. (Jetzt darf ich nicht mehr katholisch beerdigt werden. Hurra!)

#313:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 20:41
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:
Ich häng das sogar noch höher:

Zitat:
Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.

(...)


Du hast bestimmt lange und tief in den Spiegel geschaut, bevor du das gepostet hast Sehr glücklich

#314: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: astarte BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 20:54
    —
Korra hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....Ich habe mbei mir auch Konfessionslose, Orthodoxe, Katholiken, Muslime und Hindus sitzen. Die brauchen mit ihrer jeweiligen Meinung auch nicht hinterm Berg zu halten.

...


Sind sie evangelische Religionslehrer/-in?

Auf jeden Fall duzen wir uns alle hier. Sonst müssten wir zu Dir ja auch Sie sagen (schreiben). zwinkern

#315: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 21:06
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Despiteful hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
.. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. ...

Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

Sehe ich überhaupt nicht so. Tritt aus, wenn es Deine Überzeugung ist und wenn Dir jemand blöd kommt, dann zeig Flagge. Die (nicht abgeschlossene) Säkularisierung ist nicht durch Opportunismus erkämpft worden. showtime

Sehe ich genauso!
Wenn alle offen zu ihre Überzeugungen stehen würden, würde man sehen wie vielfältig und bunt die Welt ist. Alles andere als stromlinienförmig.


Unsinn. Die junge Frau (so um die 17 Jahre alt?) lebt noch bei den Eltern und hat angedeutet, dass diesen es nicht recht wäre, wenn sie austräte:

Korra hat folgendes geschrieben:
... und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe...

Möglicherweise gäbe es sonst Konflikte zuhause, die nicht jeder junge Mensch stemmen kann. Vielfältig und bunt bekäme dann eine andere Dimension.
Erwachsene, die dafür kein Verständnis haben und stattdessen auf hehre Prinzipien pochen, haben kein Einfühlungsvermögen. Jedenfalls hat das nichts mit "stromlinienförmig" zu tun, sondern mit sinnvollem Pragmatismus.

#316: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 21:30
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Meines Wissens bekommt die Schule die persönlichen Daten nicht über einen Abgleich mit den Meldeämtern, sondern durch die Angaben bei der Anmeldung zur Schule. Somit dürfte sie auch Änderungen nur mitbekommen, wenn man sie aktiv angibt. Und die Meldeämter wiederum wissen ja nicht, welche Schule man besucht.

Was die rechtliche Situation des Besuchs des RU angeht, unterscheiden sich die Konfessionen. Von katholischer Seite aus soll der Unterricht idR vollständig katholisch, also Lehrplan, LehrerInnen und auch SchülerInnen; nicht-katholische SchülerInnen bräuchten demnach im Prinzip eine besondere Genehmigung - aber wenn's keiner weiß ... .
Evangelischerseits sind alle SchülerInnen willkommen, die am evangelischen RU teilnehmen wollen. Ich habe mbei mir auch Konfessionslose, Orthodoxe, Katholiken, Muslime und Hindus sitzen. Die brauchen mit ihrer jeweiligen Meinung auch nicht hinterm Berg zu halten.

Ganz generell gilt sowieso: Benotet werden Fachwissen und Methodenkönnen, wie sie im Unterricht gezeigt werden (und damit auch die Beteiligung), aber nicht Glaubenssaussagen. Das ist so festgelegt. Alles, was die eigene Meinung angeht, ist explizit benotungsfrei. Aber natürlich kann es schlechte LehrerInnen, geben, die sich nicht dran halten - das musst du selbst einschätzen können, wie dein/e Lehrer/in drauf ist.



Das kann ich bestätigen. Als ich damals aus der katholischen Kirche ausgetreten war, wechselte ich vom katholischen in den evangelischen Religionsunterricht, weil der Ethikunterricht so blöd am späten Nachmittag lag und der evangelische Religionslehrer für einen recht neutralen und guten Unterricht bekannt war. Da gab es keinerlei Problem da rein zu wechseln, obwohl ich von vornherein offen angab jetzt konfessionslos zu sein. Das war in der 11. Jahrgangsstufe. Von Missionierungsversuchen des evangelischen Lehrers blieb ich verschont. Der akzeptierte und respektierte mich völlig als Atheist.

#317: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: QuéribusWohnort: Avaricum BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 21:33
    —
luc hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Despiteful hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
.. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. ...

Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

Sehe ich überhaupt nicht so. Tritt aus, wenn es Deine Überzeugung ist und wenn Dir jemand blöd kommt, dann zeig Flagge. Die (nicht abgeschlossene) Säkularisierung ist nicht durch Opportunismus erkämpft worden. showtime

Sehe ich genauso!
Wenn alle offen zu ihre Überzeugungen stehen würden, würde man sehen wie vielfältig und bunt die Welt ist. Alles andere als stromlinienförmig.


Ja, klar! Deswegen braucht man nicht den armen Jungen an die Front schicken, wenn er momentan Probleme kriegt. Das kann er immer noch in zwei oder drei Jahren erledigen. Alles zu seiner Zeit! Ich habe meine katholische Taufe als nichtig erklären lassen (nach franz. Gesetzen muss die Kirche alle Taufregister vernichten, wenn man den Wunsch äußert) aber das hat mich nicht enorm viel Energie gekostet und ich hatte keine Nachteile deswegen zu befürchten. (Jetzt darf ich nicht mehr katholisch beerdigt werden. Hurra!)


In Frankreich ist es auch relativ einfacher: du schreibst die Kirchengemeinde an, in der du getauft wurdest und lässt dich aus dem Taufregister streichen und das war's.
Ausser den Briefmarken kostet dich das nichts, gebührenfrei. Da ist das wirklich nur ne Sache zwischen der Person und der Kirche.*

Der Arbeitgeber kriegt davon null mit, da die Konfession bei der Einstellung im allgemeinen (es sei denn du bewirbst dich evtl. für einen Posten bei einer kirchlichen Einrichtung) nicht befragt wird. Beim Arbeitgeber abzuliefernde Steuerkarte, auf der sowas vermerkt sien könnte, gibt es nicht. Kirchensteuer (noch dazu vom Staat eingezogene!) gibt es nicht. Die Kirchengemeinden müssen selber sehen, wie sie ihre Schäfchen dazu bringe, den "denier du culte" auszuspucken (meist per in den Briefkästen verteilte Bettelbriefchen).
Die Schulen kriegen hier auch nix mit, da es in staatlichen Schulen keinen Reli-unterricht gibt (Ausnahme Elsass-Lothringen) und sogar für den Zugang zu kath. Privatschulen ist der Taufschein keine Bedingung.

Ich würde sagen:
Wenn es dich nicht stört, im bei den Katholen im Reli-unterricht zu sitzen (was je nach Lehrer duchaus cool sein kann), dann warte bis du dein Abi in der Tasche hast, dann ist immer noch Zeit genug.

Wenn du aus Prinzip austreten willst, dann tu es, sobald du dazu entschlossen bist. Normalerweise dürfte die Schule das nicht mitkriegen und ihr müsst ja wohl nicht jedes Jahr einen Kurswahlbogen ausfüllen. Spätestens nach 11/2 ändert sich in Punkto Fächerwahl afaik ja nichts mehr.



*
ich wohne zwar seit knapp 25 Jahren in F, bin Halbfranzösin, aber (und da liegt der Hase im Pfeffer), in D geboren und da auch getauft worden.
Die frz Variante kann ich nicht anwenden, obwohl ich hierzulande beim zuständigen Pfarramt (der Taufgemeinde) den Austritt beantragen müsste, da es sich um eine deutsche Kirchengemeinde handelt.
Habe den betreffenden Pfarrer angeschrieben und die Antwort bekommen, er sei nicht zuständig, ich müsse mich an das Standesamt meines Wohnorts wenden. Die sind wiederum in F nicht für Kirchenaustritte zuständig...
Das Standesamt der Stadt in der ich getauft wurde, sieht sich auch nicht in der Zuständigkeit, da ich dort ja nicht mehr wohnhaft bin.
Ich müsste mich an das Standesamt 1 in Berlin wenden, das ist die Stelle für Auslandsdeutsche. Der ganze Prozedere ist dann aber so verwurschtelt (vor Notar abzugebende Eklärung, die dann übersetzt werden muss etc...), dass ich das bis heute nicht durchgezogen hab.
Bin also Karteileiche, fragt sich nur in welcher Kartei... und inzwischen isses mir auch so ziemlich wuppe.
Falls ich jemals wieder nach D zurück ziehen sollte, trete ich auf der Stelle aus, da man dort ja ständig Flagge zeigen muss. Hier interessiert's kaum jemanden. Trennung von Kirche und Staat...

#318: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 21:37
    —
Korra hat folgendes geschrieben:
Danke für die Ratschläge, jedoch glaub ich nicht, dass es außgeschlossen ist, dass die Schule was davon mitbekommt. Letztes Jahr auf meinem Kurswahlbogen stand darauf welchen Religionsunterricht ich bisher besuche und welcher Konfession ich angehöre. Jedoch ist dies glaub nicht bei jeder Schule so.

Hm, ja, das können die natürlich bei dir in dieser Weise abfragen, denn zunächst ist es der Normalfall, dass man, wenn man einer Konfession angehört, an deren Religionsunterricht teilnimmt. Abmelden kann man sich auf jeden Fall (auch wenn man der Konfession angehört); bei einem Religionsunterricht anmelden, dessen Konfession man nicht angehört, kann man sich je nach Haltung der Religionsgemeinschaft.

Wenn du das also beim Kurswahlbogen angeben musst und evtl. durch Unterschrift bestätigen, solltest du natürlich besser nicht lügen. Dass es einen Austausch mit den offiziellen Registern gibt, glaube ich aber nicht.

Korra hat folgendes geschrieben:
Sind sie evangelische Religionslehrer/-in?

Jein. Referendar.
Und, wie schon astarte sagt: "Du" ist OK.

#319: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 22:06
    —
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Den rechtlichen Dingen kann ich nichts hinzufügen. Aber ich würde mich folgendes fragen:

- Du schreibst "würden meine Eltern es schöner finden" - wie würden sie denn mit einem Austritt umgehen? Ist Euer Verhältnis gut und wie stark hängt es von einer solchen Entscheidung ab? Falls Du drinbleibst, würdest Du ihnen trotzdem sagen, daß Du Atheistin bist? Sind Deine Eltern auf der Ebene erreichbar, daß man ehrlich zu seiner Überzeugung stehen sollte?

- siehst Du Dich eher als Pragmatikerin (kein Streß, gute Noten, formale Mitgliedschaft spielt keine Rolle ...) oder als Idealistin (für Überzeugung einstehen, abends in den Spiegel gucken können, ein Zeichen setzen ...)?

Vielleicht noch kurz zu mir persönlich: Ich habe in Deinem Alter den Weg des geringsten Widerstandes beschritten und ärgere mich heute darüber.

#320: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 22:36
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step hat folgendes geschrieben:

Vielleicht noch kurz zu mir persönlich: Ich habe in Deinem Alter den Weg des geringsten Widerstandes beschritten und ärgere mich heute darüber.


Siehst du, und ich bin erst drei, vier Jahre nach meiner Schulzeit aus der Kirche ausgetreten, und ich will dir was sagen, das ist mir nicht nur heute, ca. 40 Jahre später, vollkommen egal, sondern das war es mir auch schon damals. In den Spiegel guck ich eigentlich nur, um mich zu rasieren. Sehr glücklich

#321: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 22:38
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Meines Wissens bekommt die Schule die persönlichen Daten nicht über einen Abgleich mit den Meldeämtern, sondern durch die Angaben bei der Anmeldung zur Schule. Somit dürfte sie auch Änderungen nur mitbekommen, wenn man sie aktiv angibt. Und die Meldeämter wiederum wissen ja nicht, welche Schule man besucht.

Was die rechtliche Situation des Besuchs des RU angeht, unterscheiden sich die Konfessionen. Von katholischer Seite aus soll der Unterricht idR vollständig katholisch, also Lehrplan, LehrerInnen und auch SchülerInnen; nicht-katholische SchülerInnen bräuchten demnach im Prinzip eine besondere Genehmigung - aber wenn's keiner weiß ... .
Evangelischerseits sind alle SchülerInnen willkommen, die am evangelischen RU teilnehmen wollen. Ich habe mbei mir auch Konfessionslose, Orthodoxe, Katholiken, Muslime und Hindus sitzen. Die brauchen mit ihrer jeweiligen Meinung auch nicht hinterm Berg zu halten.


Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen wie das von statten gehen soll

#322: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 03.11.2017, 22:39
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Marcellinus hat folgendes geschrieben:
... und ich will dir was sagen, das ist mir nicht nur heute, ca. 40 Jahre später, vollkommen egal, sondern das war es mir auch schon damals.

Glaub ich Dir auf's Wort.

#323: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: Korra BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 01:54
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step hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Den rechtlichen Dingen kann ich nichts hinzufügen. Aber ich würde mich folgendes fragen:

- Du schreibst "würden meine Eltern es schöner finden" - wie würden sie denn mit einem Austritt umgehen? Ist Euer Verhältnis gut und wie stark hängt es von einer solchen Entscheidung ab? Falls Du drinbleibst, würdest Du ihnen trotzdem sagen, daß Du Atheistin bist? Sind Deine Eltern auf der Ebene erreichbar, daß man ehrlich zu seiner Überzeugung stehen sollte?

- siehst Du Dich eher als Pragmatikerin (kein Streß, gute Noten, formale Mitgliedschaft spielt keine Rolle ...) oder als Idealistin (für Überzeugung einstehen, abends in den Spiegel gucken können, ein Zeichen setzen ...)?

Vielleicht noch kurz zu mir persönlich: Ich habe in Deinem Alter den Weg des geringsten Widerstandes beschritten und ärgere mich heute darüber.


Ja, meine Eltern (übrigens auch einige Mitschüler) wissen, dass ich Atheistin bin.

Meine Mutter ist evangelisch und der Meinung, dass ich auch evangelischen Religionsunterricht weiter besuchen sollte. Mein Vater ist Konfessionslos und was den Religionsunterricht anbelangt einer Meinung mit meiner Mutter, da meine Noten in diesem Fach nicht schlecht sind und es unsinnig wäre diese durch einen wechsel in Ethik oder einen Kirchenaustritt irgendwie zu gefährden. Da ich mit dem Religionsunterricht bis jetzt auch noch kein Problem hatte, hatte ich deshalb auch keine Lust mit meinen Eltern darüber zu streiten.

Als ich meinen Eltern erklärt habe, dass ich austreten möchte, hat vor allem mein Vater mir erklärt, dass ich unbedingt damit bis zum Abi warten solle, da ich nicht wüsste ob der Religionslehrer davon erfährt und wie sich das auf die Note auswirkt und das die Kursstuffe ein schlechter Zeitpunkt ist so etwas auszuprobieren (meine Mutter war generell gegen einen Austritt).

Da ich mich mit dem Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland beschäftigt habe und mir im Religionsunterricht aufgefallen ist, dass ich in vielen Positionen mit der Kirche weit auseinander liege, will ich mit dem Kirchenaustritt eigentlich nicht warten.

Deshalb war auch meine Frage in wie weit die Schule und insbesondere der Religionslehrer davon erfahren.

Ich hab außerhalb der Schule eigentlich kein Problem mich zu meiner Überzeugung zu bekennen und ich hatte auch schon Streit mit meiner Mutter, was zum Beispiel den Besuch des Schulgottesdienstes am Jahresende und an Weihnachten betrifft, wo sie zum Schluss akzeptiert musste, dass ich nicht mehr dorthin gehe. Ich bin also auch nicht so arg die Prakmatikerin.

#324: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 11:42
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Despiteful hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
.. Dann ist mein Rat, bleib solange drin, bis du keine Rücksichten mehr nehmen muß. ...

Das möchte ich ausdrücklich unterstützen.

Sehe ich überhaupt nicht so. Tritt aus, wenn es Deine Überzeugung ist und wenn Dir jemand blöd kommt, dann zeig Flagge. Die (nicht abgeschlossene) Säkularisierung ist nicht durch Opportunismus erkämpft worden. showtime

Sehe ich genauso!
Wenn alle offen zu ihre Überzeugungen stehen würden, würde man sehen wie vielfältig und bunt die Welt ist. Alles andere als stromlinienförmig.


Unsinn. Die junge Frau (so um die 17 Jahre alt?) lebt noch bei den Eltern und hat angedeutet, dass diesen es nicht recht wäre, wenn sie austräte:

Korra hat folgendes geschrieben:
... und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe...

Möglicherweise gäbe es sonst Konflikte zuhause, die nicht jeder junge Mensch stemmen kann. Vielfältig und bunt bekäme dann eine andere Dimension.
Erwachsene, die dafür kein Verständnis haben und stattdessen auf hehre Prinzipien pochen, haben kein Einfühlungsvermögen. Jedenfalls hat das nichts mit "stromlinienförmig" zu tun, sondern mit sinnvollem Pragmatismus.

Dank diesen "Pragmatismus" hat es bis zum heutigen Tag gedauert, das Homosexuelle als "normale" Menschen akzeptiert werden. Böse

Einfach ohne Buhei zu seine Gesinnung stehen. nur so kann es funktionieren.

#325: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: stepWohnort: Germering BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 13:25
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Korra hat folgendes geschrieben:
...

Danke für die Erläuterungen, ich deute sie so:

- Dein Vater möchte, daß Du Dich opportunistisch verhältst (Noten usw.)
- Deine Mutter hätte lieber, wenn Du gläubig wärst wie sie

Beide Haltungen scheinen mir - egal wie gut Dein Verhältnis zu Deinen Eltern ansonsten sein mag - ungünstige Projektionen / Erwartungen. Mein Rat ist daher, in jedem Fall mit ihnen zu reden und ihnen zu erklären, daß "Dein Bestes" zu wollen in Deinem Alter vor allem bedeutet, Deine Unabhängigkeit zu unterstützen und das, was Du selbst für Dein Bestes hältst. Ich würde auch versuchen zu erklären:

- Deinem Vater, daß intellektuelle und moralische Mündigkeit auch und gerade darin besteht, sich glaubwürdig und politisch zu verhalten; eine etwas bessere Schulnote ist i.a. keine opportunistische Haltung wert.
- Deiner Mutter, daß Eure Beziehung nicht abhängen sollte von der religiösen Überzeugung; es wäre sinnlos, jemandem zuliebe gläubig sein zu sollen

Deine Eltern sollten sich lieber an Deiner Selbständigkeit, geistigen Unabhängigkeit, Deiner Glaubwürdigkeit, Deinem Mut usw. erfreuen und nicht daran, daß Du irgendwie ein Projekt nach ihren Maßstäben bist. Ich finde das deshalb so wichtig, weil es, egal wie Du Dich entscheidest, wahrscheinlich damit nicht aufhören wird und sowieso geklärt werden muß.

EDIT: Vielleicht hast Du noch jüngere Geschwister, denen käme das vlt zusätzlich zugute.

Die Entscheidung selbst ist, finde ich, nicht ganz so wichtig. Wenn Du selbst gerade diese eine bessere Note wirklich dringend zu brauchen meinst, z.B. um einen NC für Deinen Traumberuf knapp zu erreichen, dann verlierst Du auch nicht Dein Gesicht, wenn Du 1 Jahr länger mit dem Austritt wartest. Solange Du nur vor Dir selbst einen Wert / ein Ziel vertreten kannst, das Dir noch wichtger ist als der konsequente Schritt des Austretens.

Soweit meine Einschätzung - ich hoffe, ich liege nicht komplett daneben, wir wissen hier ja fast nichts über die näheren Umstände.

#326: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 14:28
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Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?


Dass ihr als Alternative zur Religionsverdummung nur *Ethikunterricht* habt, ist allerdings auch unbefriedigend. Ich hatte in der Schule die Möglichkeit, alternativ das Fach *Philosophie* zu wählen. Und der Lehrer war auch ganz gut.

Aber *Ethik*? Damit kann man doch nicht viel anfangen.

#327: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: swifty BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 14:44
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Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?


Dass ihr als Alternative zur Religionsverdummung nur *Ethikunterricht* habt, ist allerdings auch unbefriedigend. Ich hatte in der Schule die Möglichkeit, alternativ das Fach *Philosophie* zu wählen. Und der Lehrer war auch ganz gut.

Aha, dort wurde also der Grundstein für Deinen Hass auf Nietzsche und Schopenhauer gelegt. skeptisch

#328: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 15:32
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Korra hat folgendes geschrieben:

Deshalb war auch meine Frage in wie weit die Schule und insbesondere der Religionslehrer davon erfahren.

Die möglichen Signalwege zwischen Gemeindeverwaltung, Kirchengemeinde und Reli-Lehrer kann man aus der Ferne schlecht beurteilen.
Genausowenig, wie Dein Lehrer drauf ist. Evtl hat er nix dagegen oder hofft sogar, dich "zurückholen" zu können.
Korra hat folgendes geschrieben:

Ich hab außerhalb der Schule eigentlich kein Problem mich zu meiner Überzeugung zu bekennen und ich hatte auch schon Streit mit meiner Mutter, was zum Beispiel den Besuch des Schulgottesdienstes am Jahresende und an Weihnachten betrifft, wo sie zum Schluss akzeptiert musste, dass ich nicht mehr dorthin gehe. Ich bin also auch nicht so arg die Prakmatikerin.

Dann hast Du die wichtigsten Konflikte schon ausgestanden und hast rein symbolische Handlungen wie Kirchenaustritt jetzt nicht nötig.
Zum jetzigen Zeitpunkt hätte der nämlich keinerlei praktische Konsequenzen, weder für Dich, noch für die Kirche.
Wenn Du in 2 oder 3 Jahren zu Hause ausziehst, dann kannst Du den Austritt beim Wechsel des Wohnortes gleich mit angeben, und gut is.

#329: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 15:50
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Despiteful hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?


Dass ihr als Alternative zur Religionsverdummung nur *Ethikunterricht* habt, ist allerdings auch unbefriedigend. Ich hatte in der Schule die Möglichkeit, alternativ das Fach *Philosophie* zu wählen. Und der Lehrer war auch ganz gut.

Aha, dort wurde also der Grundstein für Deinen Hass auf Nietzsche und Schopenhauer gelegt. skeptisch


Da habe ich sie zum ersten Mal gelesen und durchaus mit Interesse - aber nicht ohne kritisches Nachfragen, wie's ja sein soll. Nun, die griechische Philosophie fand ich allgemein fesselnder. Irritiert war ich von Platon, insbesondere seinem "Reich der Ideen" sowie seinen demokratie- und vernunftfeindlchen Ideen, welche ihn zum Vorschlag einer "Philosophenherrschaft" führten.

Jedenfalls kann es den Schülern gut tun, sich mit altgriechischen und strammdeutschen Sklavenphilosophien auseinanderzusetzen, ob Nietzsche, Schopenhauer, Platon oder Aristoteles - damit man weiß, warum man so eine dunkle Soße nicht essen mag. zwinkern

#330: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: swifty BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 16:31
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Despiteful hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?


Dass ihr als Alternative zur Religionsverdummung nur *Ethikunterricht* habt, ist allerdings auch unbefriedigend. Ich hatte in der Schule die Möglichkeit, alternativ das Fach *Philosophie* zu wählen. Und der Lehrer war auch ganz gut.

Aha, dort wurde also der Grundstein für Deinen Hass auf Nietzsche und Schopenhauer gelegt. skeptisch


Da habe ich sie zum ersten Mal gelesen und durchaus mit Interesse - aber nicht ohne kritisches Nachfragen, wie's ja sein soll. Nun, die griechische Philosophie fand ich allgemein fesselnder. Irritiert war ich von Platon, insbesondere seinem "Reich der Ideen" sowie seinen demokratie- und vernunftfeindlchen Ideen, welche ihn zum Vorschlag einer "Philosophenherrschaft" führten.

Jedenfalls kann es den Schülern gut tun, sich mit altgriechischen und strammdeutschen Sklavenphilosophien auseinanderzusetzen, ob Nietzsche, Schopenhauer, Platon oder Aristoteles - damit man weiß, warum man so eine dunkle Soße nicht essen mag. zwinkern

Wie kann man sich mit den antiken Philosophen (nicht Platon und Aristoteles) beschäftigen und dann jemand hinterher rennen, der behauptet man müsse die Welt verändern? Am Kopf kratzen Das ist mir ein Rätsel. Schulterzucken

#331: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: astarte BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 16:51
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vrolijke hat folgendes geschrieben:
Einfach ohne Buhei zu seine Gesinnung stehen. nur so kann es funktionieren.

Tut sie doch. Mit Eltern und Freunden und außerhalb der Schule hat sie drüber gesprochen, groß verheimlichen ist das nun nicht.

#332: Re: Wer wird beim Kirchenaustritt alles benachrichtigt? Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 04.11.2017, 20:45
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Alchemist hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Korra hat folgendes geschrieben:
Ich bin in der 11 Klasse und bin überzeugte Atheistin und gehe in Religionsunterricht. Da es schwierig ist, in der Kursstufe noch zu wechseln in Ethik und meine Eltern es schöner finden, wenn ich in Religionsunterricht gehe, habe ich vor diesen bis zu meinem Schulabschluss weiter zu besuchen. Trotzdem bin ich sehr kritisch eingestellt gegenüber der Kirche und habe deshalb vor auszutreten und möchte dies lieber früher als später tun.

Weiß jemand in wie weit die Schule bei einem Kirchenaustritt benachrichtigt wird? Hat der Religionslehrer eine Chance davon zu erfahren (ich glaube nicht das dieser das besonders lustig finden würde)?

Meines Wissens bekommt die Schule die persönlichen Daten nicht über einen Abgleich mit den Meldeämtern, sondern durch die Angaben bei der Anmeldung zur Schule. Somit dürfte sie auch Änderungen nur mitbekommen, wenn man sie aktiv angibt. Und die Meldeämter wiederum wissen ja nicht, welche Schule man besucht.

Was die rechtliche Situation des Besuchs des RU angeht, unterscheiden sich die Konfessionen. Von katholischer Seite aus soll der Unterricht idR vollständig katholisch, also Lehrplan, LehrerInnen und auch SchülerInnen; nicht-katholische SchülerInnen bräuchten demnach im Prinzip eine besondere Genehmigung - aber wenn's keiner weiß ... .
Evangelischerseits sind alle SchülerInnen willkommen, die am evangelischen RU teilnehmen wollen. Ich habe mbei mir auch Konfessionslose, Orthodoxe, Katholiken, Muslime und Hindus sitzen. Die brauchen mit ihrer jeweiligen Meinung auch nicht hinterm Berg zu halten.

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen wie das von statten gehen soll

Äh, was davon?



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