MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Vor drei Jahren bin ich aus der katholischen Kirche ausgetreten und in die evangelische eingetreten.
Ich dachte mir, dass es das besser ist. Seit einiger Zeit mußte ich jedoch feststellen, dass ích mich auch da völlig unwohl fühle. Gerne wirde ich mich von da befreien, traue mich aber irgendwie nícht. Hat einer eine Ahnung wie das bei den evangelischen Kirchen mit den Austritten ist?? Wenn ich z.B. morgen austrete, wird das der Pfarrer auch erfahren oder nur die Büroangestellte, die das bearbeitet????? |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Wenn man aus der Kirche austritt, solte man den Mumm haben, dazu zu stehen, eben auch vor dem Pfarrer. Ich habe damals einen ausführlichen Brief an den Kirchenpräsidenten gerichtet (nicht den ersten) und darin meinen Austritt sachlich begründet. |
Pleitegeier hat folgendes geschrieben: |
Vor ein paar Jahren hat der katholische Pfarrer in einem kleinen Dorf im Allgäu einmal die Namen der "Kirchenaustreter" im Pfarrbrief veröffentlicht... Sowas ist allerdings schon sehr extrem und entspricht sicherlich auch nicht dem Datenschutz. |
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Gerne wirde ich mich von da befreien, traue mich aber irgendwie nícht.
... Wenn ich z.B. morgen austrete, wird das der Pfarrer auch erfahren oder nur die Büroangestellte, die das bearbeitet????? |
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Bin überzeugter Freidenker!!!!!!!! |
aneny hat folgendes geschrieben: | ||||
passt für mich nicht zusammen mit
![]() |
Cirsium hat folgendes geschrieben: | ||
... und, wie haben die Bertroffenen reagiert??? |
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube, dass es der evangelsichen Kirche nur ums Geld geht.
Als ich aus der KK ausgetreten bin, hat sich keiner bei mir gemeldet, um das auf meiner Steuerkarte zu ändern. |
Zitat: |
Wenn ich nicht studiert hätte, würde ich als Arbeitnehmer normal weiter Kirchensteuern zahlen. |
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Am Sonntag bin ich in die Evangelische Kirche eingetreten, und in der Woche danach bekam ich schon Post vom Kreiskirchenamt, ich soll den Eintrag auf meiner Steuerkarte ändern. Sie schrieben, sie wären auch so nett das für mich zu übernehmen, falls ich keine Zeit dazu hätte.
Wie lieb von den!!!!!!!!!!! Ich glaube, dass es der evangelischen Kirche nicht um die Mitglieder persönlich geht, sondern nur um die Kohle. Wenn man reich ist und dicke Steuern zahlt, braucht man die Gottesdienste gar nicht besuchen. Das ist dem Pfarrer egal. Hauptsache ist man zahlt. |
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Gerne wirde ich mich von da befreien, traue mich aber irgendwie nícht. |
Zitat: |
Monsieur le Vicaire général,
Je soussigné ** Claude, né le ** 1989 à Luxembourg et baptisé dans une paroisse luxembourgeoise dont je ne connais pas le lieu, vous prie de vouloir prendre connaissance du fait que j'exprime ma volonté de ne plus figurer sur le registre de baptême tenu par le culte catholique dans cette paroisse ou sur tout registre central concernant les baptêmes au Grand-duché de Luxembourg. Dans l'attente de votre réponse écrite me confirmant que vous avez effectué cette procédure de rayer mon nom sur quelque registre paroissial que ce soit et sur tout fichier concernant vos adhérents, je vous prie d'agréer, Monsieur le Vicaire général, l'assurance de ma haute considération. |
Kathodenstrahlröhre hat folgendes geschrieben: | ||
Bin jetzt auch mal aus der KK ausgetreten. Naja. Also das heisst, noch nicht ganz. In Luxemburg geht das irgendwie schlecht. Man kann da nicht zu nem Amt gehen oder so wie in Deutschland. Es ist nämlich auch so, dass die Kirchen hier sich eh ihren Teil von den Steuern abknöpfen, egal welche Religion oder Konfession derjenige hat ![]() Darum hat der Austritt auch keien finanziellen Gründe, sondern, naja, es ist halt was Befreiendes. Denke nicht dass schon viele Leute hier überhaupt auf die Idee gekommen sind, hier wird halt jeder getauft, gefirmt und kirchlich bestattet, auch wenn eigentlich kein Schwein wirklich gläubig ist ![]() Naja, jedenfalls sieht's wohl so aus, dass man seiner Gemeinde, wo man getauft wurde, 'nen Brief schreiben muss dass die einen aus dem Taufregister und alles streichen (oder ans Generalvikeriat, wenn man nicht weiss wo man getauft wurde(hab ich gemacht, obwohl ich zwar schon weiss, wo ich getauft wurde, aber denen traue ich nicht)):
Ich hoffe mal ich kriege ne Antwort. Weiss gar nicht, was ich genau machen soll wenn nichts zurück kommt, dann wäre ich ja quasi als Clubmitglied von denen in deren Statistiken, und ich könnte nichts dagegen tun ![]() Mal abwarten. Morgen schicke ich den Brief los. |
Zitat: |
Die oben vorgeschriebene Eheschließungsform muß unbeschadet der Vorschriften des can. 1127, § 2 eingehalten werden, wenn wenigstens einer der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist. |
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Ich habe nur Angst, das der Pfaffe, der mich vor zwei Jahren aufgenommen hat mitkriegt, dass ich wieder weg bin. Wie ist dann seine Reaktion??? |
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Ich habe nur Angst, das der Pfaffe, der mich vor zwei Jahren aufgenommen hat mitkriegt, dass ich wieder weg bin. Wie ist dann seine Reaktion??? |
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Der Eintritt in die evangelsiche Kirche war ein Fehler. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Moien op Lëtzebuerg, Kathodenstrahlröhre, |
Zitat: | ||
würde mich mal interessieren, wie das weitergeht. Wahrscheinlich werden sie erstmal versuchen, dich abzuwimmeln.
Ich würde sie dann darauf hinweisen, dass der Kirchenaustritt ja auch nach dem internen Recht der katholischen Kirche so seine Wirkungen hat, z.B. in can. 1117 CIC:
Nicht dass dich deren Meinung zur Ehe irgendwie interessieren müsste, aber du könntest durchblicken lassen, dass, wenn sie den auch kirchenrechtlich erheblichen Umstand deines Austrittes nicht vermerken wollen, du daraus nur schließen könntest, dass diese Haltung etwas unlauter ist ("... cela pourrait faire conclure à une attitude de mauvaise foi" oder so). Mehr als einen Vermerk im Taufregister kriegst du aber sicher nicht, denn die historische Tatsache deiner Taufe lässt sich ja nicht mehr aus der Welt schaffen. Und wenn das nicht reicht, dann drohst du halt, dass du dich an RTL oder den Neie Feierkrop wendest, wenn du nicht bald einen Taufschein mit dem Austrittsvermerk bekommst. |
Generalvikar hat folgendes geschrieben: |
Monsieur,
J'ai en mains votre courrier du 21 mars 2005, dans lequel vous nous faites part de votre volonté de ne plus faire partie de la communauté catholique. J'ai pris connaissance de cette décision que je respecte tout en la regrettant. Toutefois, afin de pouvoir donner une suite précise à votre demande, je vous prie de bien vouloir nous indiquer la paroisse où vous avez été baptisé, de même que la date du baptême(ou au moins la date et le lieu précis, maternité etc., de votre naissance). Veuillez agréer, Monsieurm l'expression de ma considération distinguée. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Falls dich Vereinsmeierei interessiert und du sie noch nicht kennst:
- http://www.libco.lu/ (Edit: Ach, ich sehe gerade, dass du ja bei denen abgeschrieben hast...) |
MOONSTONE24 hat folgendes geschrieben: |
Natürlich kan man fragen warum.
Ich würde mich gerne von der evangelsichen Kirche befreien, da dieser Glaube für mich persönlich ebenfalls nur Unfuk ist, ein reines Märchen. Ich konnte doch nur aus der KK austreten und das so lassen. Ich dachte, dass der evangelsiche Glaube "besser" vernünftiger ist, was dem aber nicht so ist. |
Zitat: |
Ich habe nur Angst, das der Pfaffe, der mich vor zwei Jahren aufgenommen hat mitkriegt, dass ich wieder weg bin. Wie ist dann seine Reaktion??? |
Kathodenstrahlröhre hat folgendes geschrieben: |
Bist du Luxemburger, oder hast du da Familie/freunde? |
Kathodenstrahlröhre hat folgendes geschrieben: |
Was mich nur stutzig macht, dass da erstmal nichts über einen Vermerk im Familienbuch steht oder so. Muss doch irgendwo dokumentiert werden. |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Ich bin momentan auch noch in der evangelischen Kirche, werde aber, sobald ich volljährig bin, austreten (meine Mutter erlaubt es mir nicht). Man muss sich da im Prinzip für nichts rechtfertigen, ich muss dann nichtmal zum Pfarrer gehen, sondern zum Gemeindemeldeamt (oder wie sich das nun nennen mag)... Selbst, wenn der Pfarrer das mitbekommt, kann es ihm herzlich egal sein, er hat einen ja nicht "bezahlt" oder so ![]() Was mich bloß stört ist der Gedankenterror, dem mich meine Großeltern momentan unterziehen um mich in der Kirche zu halten.... So ein Schwachsinn, ist schließlich meine Sache und nur ein formaler Akt, glauben tu ich sowieso nicht. |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Ich bin momentan auch noch in der evangelischen Kirche, werde aber, sobald ich volljährig bin, austreten (meine Mutter erlaubt es mir nicht). |
April hat folgendes geschrieben: |
Hab nie was von Gemeindepfarrer gehört. (Warscheinlich hat er es gar nicht mitbekommen. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
QueenOfTheStoneage, bis zur Volljährigkeit warten nutzt m.E. eher wenig. Heikes Argument mit dem Streß ist zwar ein bedeutendes, aber dies ändert sich ja nicht durch Deine Volljährigkeit - Streß wirste dann auch haben.
|
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Ich bin momentan auch noch in der evangelischen Kirche, werde aber, sobald ich volljährig bin, austreten (meine Mutter erlaubt es mir nicht). Man muss sich da im Prinzip für nichts rechtfertigen, ich muss dann nichtmal zum Pfarrer gehen, sondern zum Gemeindemeldeamt (oder wie sich das nun nennen mag)... |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Was mich bloß stört ist der Gedankenterror, dem mich meine Großeltern momentan unterziehen um mich in der Kirche zu halten.... So ein Schwachsinn, ist schließlich meine Sache und nur ein formaler Akt, glauben tu ich sowieso nicht. |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Hm die einen sagen mir, dass ich ab 14 darf, die anderen sagen, ich bräuchte dann noch eine Einverständniserklärung..... |
Zitat: |
Mir bleibt dann wohl nichts anderes übrig, als einfach mal da hinzugehen und zu fragen ![]() |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
"Warte bis zum Austritt, bis wir sterben, sonst werden wir traurig" |
Zitat: |
auf meinen Einwand hin, dass ich doch auch ohne Kirche noch die gleiche Person bin (zumindest hat es nichts mit Austritt zu tun, wenn ich mich ändere^^) : "Da bin ich mir nicht so sicher". |
QueenOfTheStoneage hat folgendes geschrieben: |
Meine Großeltern kommen mir mit "Argumenten" wie: "Warte bis zum Austritt, bis wir sterben, sonst werden wir traurig" ; "Deine Geschwister sind doch auch nicht ausgetreten"; und auf meinen Einwand hin, dass ich doch auch ohne Kirche noch die gleiche Person bin (zumindest hat es nichts mit Austritt zu tun, wenn ich mich ändere^^) : "Da bin ich mir nicht so sicher". Als ob ich mit der Kirche verwachsen wäre oder so... |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Definitiv brauchst du keine Einverständniserklärung. |
Poldi hat folgendes geschrieben: |
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ... |
Poldi hat folgendes geschrieben: |
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ... |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. |
Poldi hat folgendes geschrieben: | ||||
Jein, Heike ... Laut GESETZ brauchst du keine Einverständniserklärung, aber viele der zuständigen Beamten (zumindest in Bayern) versuchen einem das einzureden bzw. weigern sich, die entsprechende Amtshandlung zu vollziehen, wohl wissend, daß die meisten sich davon einschüchtern lassen und nicht widersprechen ... |
Zitat: |
In Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland brauchst du allerdings bis zum 18. eine Einverständniserklärung der Eltern wenn du vom Religionsunterricht befreit werden willst ... |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, ich weiß. Schweinerei das. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Da bist Du offensichtlich den gleichen irrtümlichen Quellen zum Opfer geworden, die andere suggerieren, dass es sich mit der Befreiung vom RU so verhält wie von dir beschrieben. In ganz Deutschland, wozu in diesem Ausnahmefall selbst Bayern mitzuzählen ist, ist man ab 14 religionsmündig und braucht weder zur Befreiung vom RU noch zum Kirchenaustritt eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. |
Othilic hat folgendes geschrieben: | ||||
Komisch, ich hab mich (in Bayern, Anfang 90er) Anfang der 11., mit 16 Jahren, vom RU abgemeldet und mich Anfang der 12., mit 17 Jahren, wieder angemeldet. War gar kein Problem -- ging alles ohne Einverständniserklärung der Eltern. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Schulgesetz für Ba-Wü
... (2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen. (3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig. Hier müssen die Eltern sogar antanzen. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Schulgesetz für Ba-Wü
§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht ... von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen. Hier müssen die Eltern sogar antanzen. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Ich denke, die Regelungen in Bayern und im Saarland sind schlicht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Einerseits können junge Menschen mit 14 Jahren aus der Kirche austreten. Andererseits sollen sie gezwungen sein, weitere vier Jahre einem Unterricht beizuwohnen, der über die Kirchenabhängigkeit der Lehrkräfte und über den kirchlich begründeten Lehrplan faktisch ein kirchlicher Unterricht ist, d.h. die Schüler müssen an der Lehrveranstaltung einer Organisation teilnehmen, aus der auszutreten ihr verfassungsmäßiges Recht ist, wovon sie auch Gebrauch gemacht haben. Das wäre so, wie wenn ich zwar aus der Kirche austreten dürfte, aber weiter Kirchensteuer zahlen oder kirchlich heiraten müsste. |
Othilic hat folgendes geschrieben: | ||
Wie ist das gemeint mit dem "einladen" ? Müssen sie wirklich kommen oder dürfen sie nur kommen? Wenn sie kommen müssen, was passiert, wenn sie sich weigern oder zu dem Termin keine Zeit haben (berufstätig etc) ? |
Othilic hat folgendes geschrieben: | ||
Wie ist das gemeint mit dem "einladen" ? Müssen sie wirklich kommen oder dürfen sie nur kommen? Wenn sie kommen müssen, was passiert, wenn sie sich weigern oder zu dem Termin keine Zeit haben (berufstätig etc) ? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Schulgesetz für Ba-Wü
§ 100 Teilnahme am Religionsunterricht (1) Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Nach Eintritt der Religionsmündigkeit steht dieses Recht aus Glaubens- und Gewissensgründen dem Schüler zu. (2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen. (3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig. Hier müssen die Eltern sogar antanzen. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Hm, wenn man das wörtlich nimmt, müssen die Eltern hier gar nicht zustimmen. Sie müssen nur eingeladen werden, können dann zwar persönlich anwesend sein... aber können sie widersprechen? ![]() |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, zustimmen müssen sie eindeutig nicht, aber sie sollen ihren Nachwuchs halt zur Sau machen. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
Psst! Die Religionsmündigkeit mit 14 steht nicht im Grundgesetz. Bring den Bundesgesetzgeber nicht auf dumme Gedanken... Außerdem können Schüler auch in Bayern und im Saarland nicht in einen Unterricht einer Religionsgemeinschaft gezwungen werden, der sie nicht mehr angehören. Wenn sie ausgetreten sind, brauchen sie keine Abmeldung mehr, sie haben von Rechts wegen den Religionsunterricht nicht mehr zu besuchen. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
(...) Deutschland ist nicht Bayern. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Zwangsunterricht von Nichtkirchenmitgliedern |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Dass der Kirchenaustritt von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit, ist den zitierten Stellen der Landesgesetze nicht zu entnehmen. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Es ist ja gut möglich, dass ein Jugendlicher aus Rücksicht auf seine Familie oder weil er später mal Zivildienst bei Caritas oder Diakonie machen will, (noch) nicht aus der Kirche austritt, aber dennoch nicht an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen will. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Der Religionsunterricht ist eine kirchliche Veranstaltung. Ich halte das für einen Verstoß gegen Art. 3 III GG. So wie viele Christen keiner Kirche angehören, gehören Kirchen auch viele Nichtchristen an, aus welchem nicht religiösen Grunde auch immer. Den Austritt aus dem Religionsunterricht vom Kirchenaustritt abhängig zu machen, kann m.E. nicht angehen. |
Othilic hat folgendes geschrieben: | ||||
Komisch, ich hab mich (in Bayern, Anfang 90er) Anfang der 11., mit 16 Jahren, vom RU abgemeldet und mich Anfang der 12., mit 17 Jahren, wieder angemeldet. War gar kein Problem -- ging alles ohne Einverständniserklärung der Eltern. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||||||
Deswegen sag ich es ihm ja auch ausdrücklich, bevor er da erst rumfragt und falsche Auskunft kriegt. ![]() |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Es ist ja gut möglich, dass ein Jugendlicher aus Rücksicht auf seine Familie oder weil er später mal Zivildienst bei Caritas oder Diakonie machen will, (noch) nicht aus der Kirche austritt, ... |
Holly Blue hat folgendes geschrieben: |
Hmm, also ich bin noch Mitglied in der katholischen Kirche, allerdings nur noch so lange, bis ich einen vernünftigen Job habe und so viel Geld verdiene, dass ich es nicht einsehe, davon was der Kirche zu geben. |
Savar hat folgendes geschrieben: |
Ich hab mal gehört, dass man, wenn man umzieht und beim Einwohnermeldeamt keine Konfession angibt den formellen Kirchenaustritt gespart hat. |
Savar hat folgendes geschrieben: |
Ich hab mal gehört, dass man, wenn man umzieht und beim Einwohnermeldeamt keine Konfession angibt den formellen Kirchenaustritt gespart hat. |
Savar hat folgendes geschrieben: |
Hab grad nachgeschaut: Im Saarland muss man 30,70 € (geiler Betrag) bezahlen, wenn die Eltern bei der Geburt die falsche Entscheidung getroffen haben. ![]() |
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben: | ||
Es läßt sich übrigens argumentieren, dass die Kirchenaustrittsgebühr gegen die Religionsfreiheit verstößt, weil sie den Kirchenaustritt unzulässig erschwert. Es könnte sich lohnen, das mal gerichtlich überprüfen zu lassen. Setzt allerdings voraus, dass man bereit ist, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, und das ist nicht ganz billig. Für solche Fälle hat der IBKA kürzlich einen Rechtshilfefonds eingerichtet. |
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben: |
1. Die Anknüpfung der Kirchensteuerpflicht an innerkirchliche Regelungen, die die Kirchenmitgliedschaft von Taufe und Wohnsitz abhängig machen, verstößt nicht gegen die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die negative Vereinigungsfreiheit, sofern der Kirchenangehörige jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden. |
BVerfGE 30,415 vom 31. März 1971 hat folgendes geschrieben: |
Belastende Rechtsfolgen für das Kind werden an die Taufe in der Regel erst in einem Zeitpunkt angeknüpft, in dem es die Religionsmündigkeit erlangt hat und daher jederzeit durch Austritt seine Mitgliedschaft beenden kann. Wird die Mitgliedschaft gleichwohl aufrechterhalten, so liegt darin ein Element der Freiwilligkeit, das es ausschließt, von einer Zwangsmitgliedschaft zu sprechen. |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||||
Auf einer Seite des IBKA:
Petition an den Niedersächsischen Landtag zwecks Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren, und aus der Antwort des Landtagspräsidenten. In einer Antwort der SPD-Landtagsfraktion wurde übrigens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen, nämlich
Interessant ist, dass es in der Begründung dieser Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung u. a. heißt:
Das heißt: Damals hat man bestimmte Regelungen u. a. mit der Begründung für verfassungsgemäß erklärt, dass es für das Kind in der Regel keine unvermeidbaren belastenden Rechtsfolgen gab, in einer Zeit, als der Kirchenaustritt noch weithin (oder überall?) kostenlos war. Und ausgerechnet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde angeführt, um die angebliche Verfassungsmäßigkeit der Kirchenaustrittsgebühr zu begründen, obwohl die doch eine belastende Rechtsfolge ist, die das Kind eben nicht durch den Kirchenaustritt vermeiden kann. ![]() |
Leony hat folgendes geschrieben: |
Es hat schon Fälle gegeben, in denen Ex-DDR-Bürger plötzlich mit Kirchensteuer-Forderungen konfrontiert wurden, die jahrzehntelang nichts mit der Kirche zu tun hatten, ja teilweise sogar einen Austritt vollzogen hatten, ihn nur nicht mehr belegen konnten.
Auch Ausländern ist es schon so ergangen |
Savar hat folgendes geschrieben: |
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? ![]() |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
|
Savar hat folgendes geschrieben: |
Man kann auch anführen, dass ich bei der Konfirmation "Ja" gesagt habe, aber ob das rechtswirksam ist? ![]() |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
hat man dich vorher wahrheotsgemäß darüber informiert, wozu du da ja sagst? Falls nein: Anfechtung wegen Irrtums, oder wegen Arglistiger Täuschung. |
Savar hat folgendes geschrieben: | ||||
Daran habe ich keinerlei Erinnerungen (Verdrängung), aber ich nehm an, dass da vorher noch so ein Gelaber war. Ich dachte nur immer, dass mit 14 noch nicht geschäftsfähig sei, oder zumindest nur eingeschränkt. Mündliche Verträge müssten da doch eigentlich ausgeschlossen sein. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||||||
|
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
|
Leony hat folgendes geschrieben: | ||||
Auf einer Seite des IBKA:
Petition an den Niedersächsischen Landtag zwecks Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren, und aus der Antwort des Landtagspräsidenten. In einer Antwort der SPD-Landtagsfraktion wurde übrigens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen, nämlich
Interessant ist, dass es in der Begründung dieser Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung u. a. heißt:
Das heißt: Damals hat man bestimmte Regelungen u. a. mit der Begründung für verfassungsgemäß erklärt, dass es für das Kind in der Regel keine unvermeidbaren belastenden Rechtsfolgen gab, in einer Zeit, als der Kirchenaustritt noch weithin (oder überall?) kostenlos war. Und ausgerechnet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde angeführt, um die angebliche Verfassungsmäßigkeit der Kirchenaustrittsgebühr zu begründen, obwohl die doch eine belastende Rechtsfolge ist, die das Kind eben nicht durch den Kirchenaustritt vermeiden kann. ![]() |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||||
So sicher wäre ich mir nicht. Soweit mir bekannt, wird die Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe hergestellt, und davon, dass die Konfirmation etwas damit zu tun habe, ist mir nichts bekannt. Sicher bin ich mir aber auch nicht. Wenn ich mich an meine Konfirmation zurückerinnere - das ist mittlerweile über 40 Jahre her - dann finde ich Erinnerungen daran, dass ich meinen Glauben bekannt habe (den es damals noch gab), und auch daran, dass ich meine Absicht erklärt habe, "mit Gottes Hilfe" bei diesem Glauben zu bleiben. An eine Absichtserklärung, Mitglied der EKD zu bleiben, kann ich mich nicht erinnern. Im Glaubensbekenntnis hieß es zwar: "Ich glaube an ... eine heilige christliche Kirche, die Gemeinde der Heiligen." Aber darunter habe ich nicht die EKD verstanden, sondern die Gesamtheit aller christlichen Kirchen, und ich denke, ich hätte damals einen Übertritt in eine andere christliche Kirche, z. B. eine baptistische, nicht ausgeschlossen. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
Aber dann bist du doch in einer ganz bestimmten Kirchen konfirmiert worden, die diese Konfirmation offensichtlich für die eigenen Mitglieder veranstaltet. Da der Staat für den Eintritt anders als für den Austritt keinerlei Form vorschreibt, dürfte das völlig ausreichen. |
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben: | ||||
Das hat vielleicht eher damit zu tun, dass in der Petition ja auch kritisiert wurde, dass man ihne sein Zutun durch die Taufe Kirchenmitglied wird. Das hat man dann natürlich zum Anlass genommen, auf eine BVerfG-Entscheidung hinzuweisen, die das für rechtmäßig erklärt. Deswegen ist wahrscheinlich auch das Beste, sich in einer Beschwerde gegen die Austrittsgebühr nur darauf zu konzentrieren und alle Nebenaspekte wegzulassen. |
Rene Hartmann hat folgendes geschrieben: |
Dass bei einer Petition etwas herauskommt, war allerdings von vornherein nicht zu erwarten - da darf man sich keine Illusionen machen.
... Nein, in solchen Fällen ist nur über den Gerichtsweg etwas zu erreichen. |
Othilic hat folgendes geschrieben: |
Besteht rechtlich gesehen ein Unterschied zwischen der Kirchenaustrittsgebühr und der Gebühr für die Ausstellung von Personalausweis oder Reisepaß ? |
Leony hat folgendes geschrieben: |
etwas OT - I have a dream:
Wenn sich jemand finden würde, der als Kind schon sehr vermögend war und erhebliche Summen an Einkommensteuer zu zahlen hatte und, da getauft, auch erhebliche Summen an Kirchensteuer, der aber - nach einem möglichst frühen Kirchenaustritt - nach Erreichen der Volljährigkeit auf Rückzahlung der Kirchensteuern klagen würde, weil die Zahlungen auf einem Vertrag zwischen Eltern und Kirche zu Lasten eines Dritten basierten ... 'T was just a dream ![]() |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Für den Austretenden muss jedoch ein Austritt genauso gebührenfrei sein, wie ein Austritt aus anderen Vereinigungen und Vereinen. Die dürfen nämlich wegen Sittenwidrigkeit keine Abmeldegebühr nehmen. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Sittenwidrigkeit? Wo hast Du das gefunden? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||||
Hatte ich jetzt irgendwie in Erinnerung. ![]() |
Code: |
BGB § 39
(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Vereine berechtigt. (2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, daß der Austritt nur am Schlusse eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen. |
Code: |
5.5.2 Der Austritt aus dem IBKA ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Mitgliedschaft endet, sofern vom austretenden Mitglied kein späterer Zeitpunkt bestimmt worden ist:
1. bei Postzustellung mit dem Datum des Poststempels, 2. sonst mit dem Zugang beim Vorstand. |
Ms_gloomy hat folgendes geschrieben: |
Ich hab hier net alles gelesen und vielleicht ist es auch schon erklärt worden, aber wie funktioniert das eigentlich mit dem Kirchenaustritt? |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: |
Um katholisch zu sein, reicht das übliche Maß an Aberglaube. Um evangelisch zu sein, benötigt man noch ein ordentliches Maß an Paranoia. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Ich hab sowas in Erinnerung von einem Fall, wo ein Jude als Minderjähriger eine dicke Erbschaft gemacht hatte und große Zinseinkünfte hatte. Der ist vom Gericht auch zum Zahlen verdammt worden. Die Sache war sogar noch schlimmer als bei Christen, weil die Mitgliedschaftsordnung der jüdischen Gemeinde nur auf Abstammung von einer jüdischen Mutter abstellte und eine Willenserklärung zum Eintritt gar nicht vorsah. |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||
Oh je! Wegen seiner Abstammung darf man einem Menschen jüdischer Herkunft sein Geld wegnehmen? Das ist in Deutschland immer noch so?! ![]() ![]() ![]() |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Im Übrigen halte ich die Argumentation, bei der Taufe handele es sich um einen Vertrag zulasten Dritter zwischen Eltern und Kirche nicht für stichhaltig. Wer geschäftsunfähig ist, wird eben von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Punktum. Der "Vertrag" kommt tatsächlich zwischen Kind und Kirche zustande. Das ist in anderen Lebensbereichen auch nicht anders. |
§ 1641 BGB hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen.
Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Überzeugender finde ich schon Heike Jacklers Argument, dass ja auch kein Verein Austrittsgebühren verlangen kann. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||||
Na, ich sprach in meinem Posting ja auch von einem BFH-Urteil, aus dem jetzt zumindest formal etwas anderes hervorgeht, aber eine Zeit lang wurde das tatsächlich so gehandhabt. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Im Übrigen halte ich die Argumentation, bei der Taufe handele es sich um einen Vertrag zulasten Dritter zwischen Eltern und Kirche nicht für stichhaltig. Wer geschäftsunfähig ist, wird eben von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Punktum. Der "Vertrag" kommt tatsächlich zwischen Kind und Kirche zustande. Das ist in anderen Lebensbereichen auch nicht anders. |
lupus hat folgendes geschrieben: |
Außerdem verlangt die Religionsfreiheit ja laut BVerfG dass der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sofort wirksam werden muss (mit einer - aber sehr kurzfristigen - Nuance bei der Kirchensteuer). |
§ 1641 BGB hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen.
Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. |
caballito hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern sind ja verpflichtet, das Vermögen des Kindes in dessen Interesse zu verwalten. |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||||||
Habe das Urteil inzwischen gelesen. Bin damit zwar nicht rundum glücklich, aber der Polemik in meinem Beitrag ist damit die Grundlage entzogen, und ich ziehe sie zurück. |
lupus hat folgendes geschrieben: | ||
![]() |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||
So richtig diese Analyse sein mag - über den Gerichtsweg etwas erreichen kann man nur, wenn jemand da ist, der entschlossen und in der Lage ist, den Gerichtsweg über alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen; sonst braucht man gar nicht erst anzufangen. Damals, als ich mit den beiden anderen Unterzeichnern der Petition zusammensaß und wir überlegten, was wir machen könnten, haben wir - zwei Sozialhilfeempfänger und eine Hausfrau ohne eigenes Einkommen - niemanden gefunden, der dazu bereit und in der Lage gewesen wäre. Bevor wir gar nichts machten, haben wir eben eine Petition gemacht. Jetzt steht sie auf den Internet-Seiten des IBKA und kann vielleicht ein Scherflein dazu beitragen, Problembewusstsein zu schaffen. |
Zitat: |
Die Enttäuschung bei reformwilligen Katholiken sitzt nach der Wahl Kardinal Ratzingers zum Papst tief. In Internetforen werden bereits Kirchenaustritte debattiert. Die Frauenrechtlerin Schwarzer forderte Frauen indirekt auf, die Kirche zu verlassen. |
Zitat: |
Presseerklärung des bfg Bayern:
Ratzinger als Papst: das Ende der konziliaren Offenheit Der Bund für Geistesfreiheit sieht in der Wahl von Josef Ratzinger zum neuen Papst ein Scheitern all jener Kräfte in der katholischen Kirche, die sich eine Reform erhofft hatten. Die im II. Vatikanischen Konzil (1962-1965) propagierte Öffnung zur „Welt“, verbunden mit innerkirchlicher Offenheit und Pluralität, war bekanntlich schon unter Paul VI. und Johannes Paul II. schrittweise zurückgenommen worden. Nun ist sie am Ende. Der konservative Kurs unter seinem Vorgänger wird vom jetzigen Papst noch verschärft werden, weil dieser den theologischen Wahrheitsanspruch der „Una Sancta“ schon in der Vergangenheit viel konsequenter vertreten hatte. Dies hatte auch seine Absage an Liberalität und Vielfalt – von ihm abwertend „Relativismus“ genannt – deutlich gezeigt. Dennoch hat diese Wahl sowohl für Gläubige wie für fernstehende Katholiken und auch für Nichtglaubende auch positive Aspekte. Eines kann man Herrn Ratzinger nämlich nicht nachsagen: Lauheit, Verschwommenheit, Profillosigkeit. Gläubige Katholiken wissen nun klar, wo es lang geht. Kirchenkritischen, liberalen Christen wird nun klar, dass sie ihre Heimat wohl bei den Lutheranern oder Altkatholiken werden suchen müssen, sofern sie überhaupt eine Amtskirche brauchen. Und die Millionen von religiös weniger interessierten „Taufscheinkatholiken“ werden nun nach und nach begreifen, dass das Eintreten für die Werte der Demokratie und die offene Gesellschaft mit dem Verbleib in dieser Kirche so wenig zusammengehen wie Feuer und Wasser. Daher rechnet der Bund für Geistesfreiheit in den nächsten Jahren mit Millionen von Kirchenaustritten in Deutschland und auch in anderen demokratischen Staaten, während die Zugkraft der Kirche in autoritär geführten Ländern wohl eher zunehmen dürfte. Gerhard Rampp (Pressesprecher des Bundes für Geistesfreiheit Bayern) |
www.kirchenaustritt.de hat folgendes geschrieben: |
Sie wollen wegen Ratzinger-Benedikt aus der Kirche austreten?
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lupus hat folgendes geschrieben: | ||
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kolja hat folgendes geschrieben: |
Mal 'ne Frage am Rande: Bezieht sich das "Vermögen des Kindes" nur auf Geldvermögen, oder auch um all die kleinen Dinge, die das Kind von den Eltern bekommt, wie z.B. Kleidung und Spielzeug? Wenn letzteres zutrifft, könnten Eltern sich nicht einfach auf den Standpunkt stellen, diese Dinge würden ihnen selbst gehören und würden dem Kind "nur zur Verfügung gestellt"? |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Du bist Deinem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Die Sachen, die Du in diesem Rahmen anschaffst sind das Eigentum Deines Kindes; Kleidung gehört definitiv dazu. Spielzeug in der Regel auch. |
§ 1641 hat folgendes geschrieben: |
Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen
machen. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. |
Zitat: |
Luzerner treten wegen Papst aus der Kirche aus
14 Personen haben innert zwei Tagen in der Stadt Luzern ihren Austritt aus der katholischen Kirche gegeben. Der Grund ist in der Hälfte der Fälle explizit, in den anderen vermutlich der Papst. |
Zitat: |
Am Abend der Papstwahl hätten ihn "wildfremde Menschen" angerufen und ihren Kirchenaustritt angekündigt. |
Zitat: |
Kritische Mitgliedschaft? Daran glaube ich nicht. Wenn jemand darauf beharrt, daß es für
die reine Lehre besser ist, kein Kondom zu benutzen, und dafür unzählige echte Menschen an Aids verrecken, ist der argumentative Spielraum begrenzt. Im übrigen bin ich ja auch nicht kritisches Mitglied der Mafia. Ich denke, mein Austritt ist letztlich im Sinne Ratzingers. Es ist eine klare Entscheidung gegen die Diktatur des Relativismus. Und für ein Ikea-Sofa. |
Zeitgeist hat folgendes geschrieben: |
So ich schleich mich mal hier so ein, da ich nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen will.
Ich hätte das so ein Problem: Ich bin jetzt 17 und hab die Schnauze voll von der Kirche. Schon seit ich 12 bin spiele ich mit dem Gedanken einfach aus der Kirche auszutreten. Ich hatte mir die Wegbeschreibung zum Standesamt und die 31 Euro, die ich berappen muss, schon zurechtgelegt, da wurde ich erst einmal gebremst. Zuerst muss ich klar stellen, dass ich auf einer katholischen Schule bin mit 250 Schülern war meinen Eltern dieeigentlich lieber als die andere Schule in unserer Nähe mit Sage und Schreibe 1300 Schülern. Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich. Zurück zum Thema... Ich musste erfahren, dass eine Mitschülerin, die ebenfalls aus der Kirche austreten wollte von der Direktorin gesagt bekommen hatte, das sie, falls sie Austreten würde und keinen neuen Glauben, wie zb. das Judentum oder den Islam, annehmen würde, aus der Schule geschmießen wird. Also praktisch so: Wer Atheist oder Konfessionslos ist, fliegt ! Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ? Schließlich habe ich zwei Klassenkameradinnen, die dem Islam angehören. Warum darf ich dann nicht auch mein "Religion" (mir fällt gerade nix ein) ausüben und Konfessionslos werden ? |
Tassilo hat folgendes geschrieben: |
Woher erfährt die Schule, dass ein Schüler aus der Kirche ausgetreten ist? Meines Wissens geben die Standesämter Meldungen über Kirchenaustritte nicht an Schulen weiter. |
Zeitgeist hat folgendes geschrieben: |
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. ![]() |
Shadaik hat folgendes geschrieben: | |||
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