Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
Zufällig fiel mir heute der Behandlungsvertrag meiner Mutter mit dem hiesigen Krankenhaus in die Hände.
In einem Passus hiess es sinngemäss, daß der/die betroffene PatientIN sich damit einverstanden erklärt, daß seine/ihre Personalien (Vor- und Zunamen, Anschrift etc...) an die Kirchengemeinde weitergibt. Wohlgemerkt: Es ist kein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft, sondern Träger ist der hiesige Kreis. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
In einem Passus hiess es sinngemäss, daß der/die betroffene PatientIN sich damit einverstanden erklärt, daß seine/ihre Personalien (Vor- und Zunamen, Anschrift etc...) an die Kirchengemeinde weitergibt. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Zu welchem Zweck eigentlich? Ist deine Mutter noch Kirchenmitglied? |
Woici hat folgendes geschrieben: |
Wieso unterschreibt sie sowas? Ich würde den entsprechenden Passus einfach streichen... |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird diese Erklärung allen Patienten zur Unterschrift vorgelegt, also auch eventuellen Nichtmitgliedern. ME dürfte das nicht gängige Praxis eines kommunalen od. staatlichen Trägers sein. |
gustav hat folgendes geschrieben: |
Ist diese Einverständniserklärung bindend?
Oder kann man wengstens juristisch dagegen vorgehen? |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Zu welchem Zweck eigentlich? Ist deine Mutter noch Kirchenmitglied? |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja, so ist es wohl. Man kann den Passus ankreuzen, d. h. das man damit einverstanden ist oder nicht. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
Zufällig fiel mir heute der Behandlungsvertrag meiner Mutter mit dem hiesigen Krankenhaus in die Hände.
In einem Passus hiess es sinngemäss, daß der/die betroffene PatientIN sich damit einverstanden erklärt, daß seine/ihre Personalien (Vor- und Zunamen, Anschrift etc...) an die Kirchengemeinde weitergibt. Wohlgemerkt: Es ist kein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft, sondern Träger ist der hiesige Kreis. |
Zitat: |
Artikel 141 (Weimarer Verfassung)
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist. |
Meloneneis hat folgendes geschrieben: |
naja, ich finde das eigentlich nicht so schlimm! Wenn die Kirchenmitglieder Besuch von einem Pastor etc. haben wollen, sollen sie halt ein Kreuzchen machen. So eine "Ankreuzmethode" stellt wenigstens sicher, dass der Typ nicht vorsorglich bei allen neuen Patienten reinschneit. Schließlich macht man durch "Nichtankreuzen" deutlich, dass man so einen Besuch nicht möchte. Ohne so eine klare Aussage (z.B. Passus ganz aus dem Vertag nehmen) würden die Kirchenfritzen ganz sicher bei allen Patienten aufkreuzen und nerven.
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Meloneneis hat folgendes geschrieben: |
naja, ich finde das eigentlich nicht so schlimm! Wenn die Kirchenmitglieder Besuch von einem Pastor etc. haben wollen, sollen sie halt ein Kreuzchen machen. So eine "Ankreuzmethode" stellt wenigstens sicher, dass der Typ nicht vorsorglich bei allen neuen Patienten reinschneit. Schließlich macht man durch "Nichtankreuzen" deutlich, dass man so einen Besuch nicht möchte. Ohne so eine klare Aussage (z.B. Passus ganz aus dem Vertag nehmen) würden die Kirchenfritzen ganz sicher bei allen Patienten aufkreuzen und nerven.
Mit der Finanzierung von solchen "Leistungen" schauts ganz anders aus. Es ist ein Unding, dass die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird. Wenn die Kirchemitglieder so einen "Service" wollen, sollen sie gefälligst auch selbst dafür bezahlen! |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||
Ja. Aber sie will spätestens nach der kirchlichen Heirat meines Bruders austreten. ) |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||
Ja. Aber sie will spätestens nach der kirchlichen Heirat meines Bruders austreten. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||
Und was hat die Kirchenmitgliedschaft deiner Mutter mit der kirchlichen Trauung deines Bruders zu tun? |
Nav hat folgendes geschrieben: | ||||||
Naja, sie bleibt drinnen, weil Kirchen halt heilige Orte sind, die man nicht entweihen darf. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||||||||
@Nav, ich kann Dir mit Sicherheit sagen, das Kirchen für meine Mutter mit Sicherheit keine heiligen Orte (mehr) sind. Du täuschst Dich also, wenn Du diesen Satz in Zusammenhang mit meiner Mutter bringst. |
Nav hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Warum bleibt sie dann trotzdem bis zu Eheschließung ihres Sohnes dabei? |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||
Vertrag ist Vertrag würd ich mal sagen... |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
@Heike Jackler und Heike N.: Bin ich meine Mutter? Weiß ich das? Nöö, es ist mir eigentlich auch egal. Sie hat es jedenfalls schon mehrfach angekündigt, danach austreten zu wollen. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
- immerhin ist die kirchliche Trauung meines Bruders erst Mitte Mai 2005, am 14.05.2005). Wie sagt schon der Fußball-Kaiser: "Schaun mer mal"... |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
- immerhin ist die kirchliche Trauung meines Bruders erst Mitte Mai 2005, am 14.05.2005). |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Hoffentlich sind die beiden dann noch zusammen. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Gibts schon Tischkarten? Kleider für die Brautjungfern? Ist das Blumenstreumädchen schon geboren? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Wie langfristig plant ihr? Ist die Kirche auf Jahre ausgebucht? |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||
Ich kann Dich beruhigen. Die beiden sind bereits seit mehr als 11 Jahren zusammen. |
Zitat: | ||
Nöö. Das wird alles noch geregelt. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||||
Das hat einen ganz profanen Grund: Derzeit ist bei der Braut Nachwuchs unterwegs, und sie möchte dann zur kirchlichen Hochzeit wieder in ihr weißes Brautkleid hineinpassen. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Oh, interessant. Ist schon jemand ausfindig gemacht worden, der das Blumenstreumädchen zeugen darf? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Nach dem Nachwuchs in das Symbol der Jungfräulichkeit? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Übrigens dauern Schwangerschaften 9 Monate und nicht 1 1/2 Jahre. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||
Und? |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
Haben sich ein Haus gekauft, lieben sich heiss und innig. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Von zwei Leuten, die sich heiß und innig lieben und sich zusammen ein Haus kaufen, könnte ich auch eine Geschichte erzählen. Und auch von dem Ende der Bilderbuchbeziehung. |
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