Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Hat Deutschland eine Verfassung? |
Ja |
|
66% |
[ 20 ] |
Nein |
|
16% |
[ 5 ] |
Glaube ja |
|
3% |
[ 1 ] |
Glaube nein |
|
0% |
[ 0 ] |
Weiß nicht |
|
3% |
[ 1 ] |
Siehe Beitrag |
|
10% |
[ 3 ] |
|
Stimmen insgesamt : 30 |
|
Autor |
Nachricht |
AXO nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen
Anmeldungsdatum: 05.02.2007 Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen
|
(#1068528) Verfasst am: 19.08.2008, 14:25 Titel: |
|
|
Peter H. hat folgendes geschrieben: | Verfassung mag sich ja vielleicht bewährt haben, nicht jedoch die sie nutzenden Politiker. Was nutzt die beste V., wenn sie denn von der Exekutive systematisch ausgehöhlt wird?! Das sollte eigentlich klar sein. |
eben - von daher würde in eine anständige Verfassung (welche das GG m.E. im wesentlichen darstellt)
zumindest die Maßgabe gehören, das die Verfassung als Basis jeglicher Gesetzgebung fungiert
und vom Gesetzgeber vor der Beschlussungfassung die Verfassungskonformität sicher gestellt werden muß.
Bei Zuwiederhandlung = nachträgliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes oder
einer sonstigen administrativen Maßgabe durch das Verfassungsgericht,
sollte die sofortige Auflösung des Parlamentes und Neuwahlen als unumgänglich Konsequenz festgeschrieben werden - damit den Herren und Damen Abgeordneten der Ernst der Lage bewußt ist.
Schließlich stellen wir sie befristet ein und bezahlen sie dafür uns administrative Angelegenheiten
vom Hals zu halten und dabei verfassungskonform agieren.
und nicht damit sie machen was sie wollen und jeder Bürger danach trotzdem vor Gericht um
seine verfassungsmäßigen Rechte kämpfen muß.
_________________ Augen auf dann kann nichts passieren
|
|
Nach oben |
|
 |
Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
|
(#1068556) Verfasst am: 19.08.2008, 15:22 Titel: |
|
|
Zu einer Verfassung sollte auch gehören, dass sie nicht mit Fußnoten verhunzt wird. In disen steht nämlich sinngemäß: "das Nähere regelt das Gesetz". Dies das Einfallstor für Aushebelungen.
|
|
Nach oben |
|
 |
Reichling registrierter User
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 37
|
(#1068586) Verfasst am: 19.08.2008, 16:05 Titel: |
|
|
Peter H. hat folgendes geschrieben: | Zu einer Verfassung sollte auch gehören, dass sie nicht mit Fußnoten verhunzt wird. In disen steht nämlich sinngemäß: "das Nähere regelt das Gesetz". Dies das Einfallstor für Aushebelungen. |
Schauen wir mal nach:
Nur ein Beispiel
Zitat: |
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. |
Lassen wir mal den letzten Satz weg.
Willst du wirklich das gesamte Strafgesetzbuch ins Grundgesetz hineinwursteln?
Das Bundesverfassungsgericht hat schon einige Gesetze zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt, weil sie in unzulässiger Weise in Grundrechte eingegriffen haben.
|
|
Nach oben |
|
 |
AXO nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen
Anmeldungsdatum: 05.02.2007 Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen
|
(#1068597) Verfasst am: 19.08.2008, 16:13 Titel: |
|
|
Reichling hat folgendes geschrieben: | Peter H. hat folgendes geschrieben: | Zu einer Verfassung sollte auch gehören, dass sie nicht mit Fußnoten verhunzt wird. In disen steht nämlich sinngemäß: "das Nähere regelt das Gesetz". Dies das Einfallstor für Aushebelungen. |
Schauen wir mal nach:
Nur ein Beispiel
Zitat: |
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. |
Lassen wir mal den letzten Satz weg.
Willst du wirklich das gesamte Strafgesetzbuch ins Grundgesetz hineinwursteln? |
? eben - lassen wir doch den letzten Satz weg - der Rest ergibt sich auch völlig ohne
das wir irgendein Gesetzbuch ins GG wursteln.
= GG toppt Gesetzbuch - ansonsten kann man das GG gleich anzünden.
Zitat: |
Das Bundesverfassungsgericht hat schon einige Gesetze zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt, weil sie in unzulässiger Weise in Grundrechte eingegriffen haben. |
jepp - nach Klage und nach Wochen, Monaten oder Jahren,
was das Paradoxon beinhaltet das vor diesen Entscheidungen regelmäßig nicht verfassungskonformes Unrecht
praktiziert wird und entschädligungslos gelebt werden muß.
Dieses unwürdige Katz- und Mausspiel kann man endlos und auch auf die Spitze betreiben
Dabei wäre es mit wenigen Formulierungsänderungen völlig unnötig.
_________________ Augen auf dann kann nichts passieren
|
|
Nach oben |
|
 |
Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
|
(#1068622) Verfasst am: 19.08.2008, 16:30 Titel: |
|
|
Nix hat in die Verfassung hineingewurstelt zu werden. Bewußt sollen dort die einzelnen Artikel unkommentiert stehen, damit eben nicht ein enges Korsett entsteht.
|
|
Nach oben |
|
 |
atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
|
(#1068651) Verfasst am: 19.08.2008, 17:20 Titel: |
|
|
beachbernie hat folgendes geschrieben: | Die deutsche Verfassung heisst "Grundgesetz"! Basta! Alles Andere ist eigentlich ein Erguss typisch deutscher Befindlichkeiten, politisch-ideologisches Geschwurbel. Ich sehe das eher pragmatisch: Das Grundgesetz sieht aus wie eine Verfassung, riecht wie eine Verfassung und schmeckt wie eine Verfassung, also sehe ich keinerlei Grund das nicht auch so zu nennen, bundesdeutsche Nachkriegs political correctness hin, bundesdeutsche Nachkriegs political correctness her...
Gruss, Bernie |
Nein Bernie, das GG ist eben keine Verfassung, und dies auch nie behauptet, wenn man Art. 146 des GG liest.
|
|
Nach oben |
|
 |
atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
|
(#1068653) Verfasst am: 19.08.2008, 17:22 Titel: |
|
|
Sticky hat folgendes geschrieben: | Meines Wissens besitzt D keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten des WKII. Ausnahme war der Friedensvertrag zwischen der UdSSR und der damaligen DDR. Offiziell gilt aber noch der WKII in D, jedoch unter einem lang anhaltenden Waffenstillstand. Somit existiert auch keine Verfassung, die nur unter einem souveränen Staat möglich wäre. Wäre D ein souveräner Staat, würde auch eine Verfassung notwändig. Bisher leben wir mit dem Grundgesetz, welches durch die Siegermächte aufdiktiert, und von den Gründern der BRD abgesegnet wurde. |
Der 2+4 Vertrag ist der Fridensvertrag.
|
|
Nach oben |
|
 |
AXO nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen
Anmeldungsdatum: 05.02.2007 Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen
|
(#1068662) Verfasst am: 19.08.2008, 17:43 Titel: |
|
|
ich bin verwirrt
Eben noch hab ich mich überzeugen lassen das wir nun doch eine Verfassung haben - die bei uns nur
weiterhin GG heißt um 90 das Risiko vermieden zu haben das das deutsche Volk in freier Entscheidung
sich eine Verfassung gibt welche seinen demokratisch gewählten Vertretern eventuell nicht gefällt
(wie immer das auch möglich sein kann )
nu heißts wieder wir hätten doch keine Verfassung - dafür aber nun doch nen Friedensvertrag
(welcher den Eigennamen 2+4 trägt)
_________________ Augen auf dann kann nichts passieren
|
|
Nach oben |
|
 |
atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
|
(#1068668) Verfasst am: 19.08.2008, 17:48 Titel: |
|
|
AXO hat folgendes geschrieben: | ich bin verwirrt
Eben noch hab ich mich überzeugen lassen das wir nun doch eine Verfassung haben - die bei uns nur
weiterhin GG heißt um 90 das Risiko vermieden zu haben das das deutsche Volk in freier Entscheidung
sich eine Verfassung gibt welche seinen demokratisch gewählten Vertretern eventuell nicht gefällt
(wie immer das auch möglich sein kann )
nu heißts wieder wir hätten doch keine Verfassung - dafür aber nun doch nen Friedensvertrag
(welcher den Eigennamen 2+4 trägt) |
Was ist denn daran so verwirrend, man das GG 1948 bewußt so genannt, weil es eben nicht durch eine frei gewählte Nationalversammlung entstanden ist, sondern eben nur indirekt.
Und der 2+4 Vertrag gilt eben als Abschluß der Nachkriegsära. Zum Beispiel mit der endgültigen Anerkennung der Ostgrenzen.
|
|
Nach oben |
|
 |
AXO nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen
Anmeldungsdatum: 05.02.2007 Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen
|
(#1068673) Verfasst am: 19.08.2008, 17:55 Titel: |
|
|
atheist666 hat folgendes geschrieben: | AXO hat folgendes geschrieben: | ich bin verwirrt
Eben noch hab ich mich überzeugen lassen das wir nun doch eine Verfassung haben - die bei uns nur
weiterhin GG heißt um 90 das Risiko vermieden zu haben das das deutsche Volk in freier Entscheidung
sich eine Verfassung gibt welche seinen demokratisch gewählten Vertretern eventuell nicht gefällt
(wie immer das auch möglich sein kann )
nu heißts wieder wir hätten doch keine Verfassung - dafür aber nun doch nen Friedensvertrag
(welcher den Eigennamen 2+4 trägt) |
Was ist denn daran so verwirrend, man das GG 1948 bewußt so genannt, weil es eben nicht durch eine frei gewählte Nationalversammlung entstanden ist, sondern eben nur indirekt. |
ursprünglich war dran für mich gar nix verwirrend - aber "grad eben" hab ich mich hier
denn doch breit schlagen lassen das GG als Verfassung anzuerkennen
und die Formulierungsschwierigkeiten als dem Aspekt geschuldet zu sehn,
das man 90 die Ossis zwar gern haben wollte - das aber ohne das mans hätte
auf ne Abstimmung aller Deutschen über ihre Verfassung hätte ankommen lassen wollen.
Man sich also folglich der Loyalität der zahlenmäßig überlegenen Wessis gegenüber ihrer
demokratisch gewählten Regierung auch nicht so wirklich sicher war.
Zitat: |
Und der 2+4 Vertrag gilt eben als Abschluß der Nachkriegsära. Zum Beispiel mit der endgültigen Anerkennung der Ostgrenzen. |
find ich gut - 1 von 2 is besser als nix
_________________ Augen auf dann kann nichts passieren
|
|
Nach oben |
|
 |
atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
|
(#1068676) Verfasst am: 19.08.2008, 17:59 Titel: |
|
|
AXO hat folgendes geschrieben: | atheist666 hat folgendes geschrieben: | AXO hat folgendes geschrieben: | ich bin verwirrt
Eben noch hab ich mich überzeugen lassen das wir nun doch eine Verfassung haben - die bei uns nur
weiterhin GG heißt um 90 das Risiko vermieden zu haben das das deutsche Volk in freier Entscheidung
sich eine Verfassung gibt welche seinen demokratisch gewählten Vertretern eventuell nicht gefällt
(wie immer das auch möglich sein kann )
nu heißts wieder wir hätten doch keine Verfassung - dafür aber nun doch nen Friedensvertrag
(welcher den Eigennamen 2+4 trägt) |
Was ist denn daran so verwirrend, man das GG 1948 bewußt so genannt, weil es eben nicht durch eine frei gewählte Nationalversammlung entstanden ist, sondern eben nur indirekt. |
ursprünglich war dran für mich gar nix verwirrend - aber "grad eben" hab ich mich hier
denn doch breit schlagen lassen das GG als Verfassung anzuerkennen
und die Formulierungsschwierigkeiten als dem Aspekt geschuldet zu sehn,
das man 90 die Ossis zwar gern haben wollte - das aber ohne das mans hätte
auf ne Abstimmung aller Deutschen über ihre Verfassung hätte ankommen lassen wollen.
Man sich also folglich der Loyalität der zahlenmäßig überlegenen Wessis gegenüber ihrer
demokratisch gewählten Regierung auch nicht so wirklich sicher war.
Zitat: |
Und der 2+4 Vertrag gilt eben als Abschluß der Nachkriegsära. Zum Beispiel mit der endgültigen Anerkennung der Ostgrenzen. |
find ich gut - 1 von 2 is besser als nix |
Ich kann mich den Auführungen von Hornochse nicht anschließen, weil der Art. 23 nur eine Art und Weise der "Vereinigung" klärt, nicht aber den Status des GG. Deshalb hat Art. 146 immer noch Gültigkeit.
|
|
Nach oben |
|
 |
AXO nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen
Anmeldungsdatum: 05.02.2007 Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen
|
(#1068686) Verfasst am: 19.08.2008, 18:07 Titel: |
|
|
AXO hat folgendes geschrieben: | ... als dem Aspekt geschuldet zu sehn,
das man 90 die Ossis zwar gern haben wollte - das aber ohne das mans hätte
auf ne Abstimmung aller Deutschen über ihre Verfassung hätte ankommen lassen wollen.
Man sich also folglich der Loyalität der zahlenmäßig überlegenen Wessis gegenüber ihrer
demokratisch gewählten Regierung auch nicht so wirklich sicher war.
|
Man könnte auch nochwas drastischer formulieren und sagen -> Es galt für die Kaste des politischen establishmentes der BRD,
unter allen Umständen zu verhindern das Angesichts der herrschenden Euphorie (beiderseits der Grenze)
über die gelungene Selbstbefreiung der Ostdeutschen allzu demoliberale Ideen nach Restdeutschland
schwappen,
womöglich auch die Wessis infizieren und damit die gesamtdeutsche politische Gestaltung
der Zukunft - womöglich auf verfassungsrechtlicher Basis - beeinflussen.
tät mich jetz gar nicht wundern wenn Dr Kohls anonymer Ehrenwortspendertopf ein Investitionsfond
sämtlicher Parteien der BRD für ihre eigene Zukunft gewesen wäre
_________________ Augen auf dann kann nichts passieren
|
|
Nach oben |
|
 |
AXO nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen
Anmeldungsdatum: 05.02.2007 Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen
|
(#1068689) Verfasst am: 19.08.2008, 18:11 Titel: |
|
|
atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Ich kann mich den Auführungen von Hornochse nicht anschließen, weil der Art. 23 nur eine Art und Weise der "Vereinigung" klärt, nicht aber den Status des GG. Deshalb hat Art. 146 immer noch Gültigkeit. |
Ja schon - nur wurde mir erklärt das dies wegen s.O. so ist - also diese Art der
Vereinigung gewählt wurde um die Ossis schnellst möglich mit Konsum ruhig zu stellen,
damit nicht womöglich wer auf die Idee kommt gleich komplett und in ganz Deutschland tabula rasa
mit den alten Strukturen zu machen.
Das GG also weiterhin gelebte Verfassung sein soll, bis das deutsche Volk sich später entscheidet
sich eine andere Verfassung zu geben.
Ungefähr nie also oder erst dann, wenn sich die Politik sicher sein kann das sie kein Risiko eingeht,
wenn sie das Volk selbst eine Verfassung verfassen lässt - also ebenfalls nie
_________________ Augen auf dann kann nichts passieren
|
|
Nach oben |
|
 |
rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
|
(#1068717) Verfasst am: 19.08.2008, 18:41 Titel: |
|
|
atheist666 hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Die deutsche Verfassung heisst "Grundgesetz"! Basta! Alles Andere ist eigentlich ein Erguss typisch deutscher Befindlichkeiten, politisch-ideologisches Geschwurbel. Ich sehe das eher pragmatisch: Das Grundgesetz sieht aus wie eine Verfassung, riecht wie eine Verfassung und schmeckt wie eine Verfassung, also sehe ich keinerlei Grund das nicht auch so zu nennen, bundesdeutsche Nachkriegs political correctness hin, bundesdeutsche Nachkriegs political correctness her...
Gruss, Bernie |
Nein Bernie, das GG ist eben keine Verfassung, und dies auch nie behauptet, wenn man Art. 146 des GG liest. |
Jajn. Es war so, als man 1949 eine Verfassung brauchte, ging man davon aus, daß ganz Deutschland bald wieder zusammen ist. Man brauchte eine Verfassung, wollte aber allen zeigen, auch der DDR und den Sowjets, daß man wartet und die Bundesrepublik nicht als endgültigen Staat ansieht. Also sagte man, daß es nur ein Provisorium ist. GG hin, Verfassung her, das GG erfüllte alles was eine Verfassung benötigt.
Nun, 1990 war es dann so weit und Deutschland war vereinigt. Also weg mit dem Provisorium. Allerdings hat sich das GG bewehrt, also warum was neues? Außerdem hat auch das Grundgesetz in den letzten 40 Jahren einen sehr guten klang nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Welt gehabt.
Es ist ja nicht so als ob 1990 nichts gewesen wäre. Es gab mehrere Verfassungsversammlungen. Das ganze GG wurde komplett überprüft. Kein Artikel hatte einen Bestandsschutz, aber letztendlich änderte man nur wenig. Sogar die Feministinnen haben eine eigene Versammlung gehabt (irgendwo auf einer Insel). Viele wollte da mitreden und einige Artikel wurde auch geändert. Letztendlich ist es so, daß wir eine komplett neue Verfassung bekommen haben die zufällig der alten sehr ähnlich ist.
Also auch wenn das GG seinen Ursprung 1949 hat, es wurde in den 1990'ern als endgültige Verfassung bestätigt. Die Bezeichnung Grundgesetz wurde aus Nostalgiegründen beibehalten. Bei dem Beitritt standen das GG zur Disposition und wurde bestätigt.
|
|
Nach oben |
|
 |
Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
|
(#1068729) Verfasst am: 19.08.2008, 18:54 Titel: |
|
|
rk72 hat folgendes geschrieben: |
Jajn. Es war so, als man 1949 eine Verfassung brauchte, ging man davon aus, daß ganz Deutschland bald wieder zusammen ist. |
Wer ist man? Und wie kommst du eigentlich darauf, dass man (sind wohl die Politker gemeint) glaubte, dass Deutschland bald wiedervereinigt sein werde? Es war doch so, dass erst 1948 eine Westwährung eingeführt wurde, was unmittelbar den Spaltungsprozess zwischen DWest u. D-Ost einleitete.
Adenauer wußte doch ganz genau, dass eine Wiederveinigung nur unter der Bedingung einer Neutralität Ds möglich sei. (Stalin-Note) Da er jedoch daran nicht interessiert war, prägte er auch folgenden Ausspruch: "lieber ein geteiltes D als eines dass neutral ist und einem gewissen sowjetischen Einfluss ausgesetzt ist."
|
|
Nach oben |
|
 |
rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
|
(#1068765) Verfasst am: 19.08.2008, 19:22 Titel: |
|
|
Na gut, man hat das vielleicht in den nächsten Tagen erwartet, aber in einer absehbaren Zeit.
|
|
Nach oben |
|
 |
Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
|
(#1068782) Verfasst am: 19.08.2008, 19:35 Titel: |
|
|
Nun was heißt absehbarer Zeit? Das ist bekanntlich ein dehnbarer Begriff.
Es besteht für mich der dringende Verdacht, dass westliche Politiker hofften, dass die SU durch Totrüsten, sowie erst durch rollback und weil das nicht klappte, per Wandel durch Annäherung ihr Ziel zu erreichen, nämlich den Sozialismus zu Fall zu bringen, was schließlich auch klappte.
@Atheist 666 sowie Beachbernie: der 2+4 Vertrag ist ein Friedensvertrag, wenn auch in einem neuen Gewand. Mit ihm wurde die Nachkriegsära abgeschlossen, wie Atheist richtig feststellte. Nun kommt nix mehr an entsprechenden Verträgen nachgekleckert.
|
|
Nach oben |
|
 |
atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
|
(#1068788) Verfasst am: 19.08.2008, 19:39 Titel: |
|
|
rk72 schrieb: Zitat: | Jajn. Es war so, als man 1949 eine Verfassung brauchte,... |
Nix Jein, und 1949 schon mal gar nicht
|
|
Nach oben |
|
 |
Reichling registrierter User
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 37
|
(#1068831) Verfasst am: 19.08.2008, 20:25 Titel: |
|
|
atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Nein Bernie, das GG ist eben keine Verfassung, und dies auch nie behauptet, wenn man Art. 146 des GG liest. |
Das Grundgesetz ist eiine Verfassung, und es ist unsere Verfassung.
Laut Präambel hat sich das deutsche Volk, kraft seiner verfassungsgebende Gewalt, dieses Grundgesetz gegeben.
Wozu braucht man eine verfassungsgebende Gewalt, wenn diese Gewalt keine Verfassung schafft?
Als Art. 146 in seiner ursprünglichen Form verfasst wurde, dachte man, dass es bis zur deutschen Einheit einige Jahre dauern würde, mit 40 Jahren hatte ernsthaft niemand gerechnet.
Die neue Fassung des Art. 146 schützt das Grundgesetz. Die Weimarer Verfassung konnte von den Nazis ausgehebelt werden. Dies ist beim Grundgesetz dank Art. 146 nicht möglich. Das GG verliert nicht seine Geltung, wenn ein Diktator es mit einem Federstrich beseitigen will. Es kann nur durch eine andere, demokratisch legitimierte Verfassung abgelöst werden. Es spricht nichts dagegen, dass auch eine neue Verfassung "Grundgesetz" heißen wird. Aber das Grundgesetz konnte dem künftigen Verfassungsgeber den Namen nicht vorschreiben.
|
|
Nach oben |
|
 |
atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
|
(#1068837) Verfasst am: 19.08.2008, 20:27 Titel: |
|
|
Reichling hat folgendes geschrieben: | atheist666 hat folgendes geschrieben: |
Nein Bernie, das GG ist eben keine Verfassung, und dies auch nie behauptet, wenn man Art. 146 des GG liest. |
Das Grundgesetz ist eiine Verfassung, und es ist unsere Verfassung.
Laut Präambel hat sich das deutsche Volk, kraft seiner verfassungsgebende Gewalt, dieses Grundgesetz gegeben.
Wozu braucht man eine verfassungsgebende Gewalt, wenn diese Gewalt keine Verfassung schafft?
Als Art. 146 in seiner ursprünglichen Form verfasst wurde, dachte man, dass es bis zur deutschen Einheit einige Jahre dauern würde, mit 40 Jahren hatte ernsthaft niemand gerechnet.
Die neue Fassung des Art. 146 schützt das Grundgesetz. Die Weimarer Verfassung konnte von den Nazis ausgehebelt werden. Dies ist beim Grundgesetz dank Art. 146 nicht möglich. Das GG verliert nicht seine Geltung, wenn ein Diktator es mit einem Federstrich beseitigen will. Es kann nur durch eine andere, demokratisch legitimierte Verfassung abgelöst werden. Es spricht nichts dagegen, dass auch eine neue Verfassung "Grundgesetz" heißen wird. Aber das Grundgesetz konnte dem künftigen Verfassungsgeber den Namen nicht vorschreiben. |
Immer noch keine Verfassung.
|
|
Nach oben |
|
 |
atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
|
(#1068839) Verfasst am: 19.08.2008, 20:28 Titel: |
|
|
Reichling Du schreibst Mist.
|
|
Nach oben |
|
 |
Reichling registrierter User
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 37
|
(#1068849) Verfasst am: 19.08.2008, 20:35 Titel: |
|
|
Peter H. hat folgendes geschrieben: | Nun was heißt absehbarer Zeit? Das ist bekanntlich ein dehnbarer Begriff.
Es besteht für mich der dringende Verdacht, dass westliche Politiker hofften, dass die SU durch Totrüsten, sowie erst durch rollback und weil das nicht klappte, per Wandel durch Annäherung ihr Ziel zu erreichen, nämlich den Sozialismus zu Fall zu bringen, was schließlich auch klappte.
@Atheist 666 sowie Beachbernie: der 2+4 Vertrag ist ein Friedensvertrag, wenn auch in einem neuen Gewand. Mit ihm wurde die Nachkriegsära abgeschlossen, wie Atheist richtig feststellte. Nun kommt nix mehr an entsprechenden Verträgen nachgekleckert. |
Ich denke, dass der Sozialismus durch seine eigenen Schwächen zusammengebrochen ist. Dass er in China noch funktioniert, verdankt er ausschließlich der streng kapitalistischen Wirtschaftsordnung in der Volksrepublik.
Der 2+4-Vertrag ist kein Friedensvertrag.
Er ist die Friedensordnung, die im Potsdamer Abkommen 1945 angekündigt worden ist. Und die Verhandlungen zum 2+4-Vertrag war die Friedenskonferenz, ebenfalls im Potsdamer Abkommen angekündigt. Und wenn schon Potsdamer Abkommen, dort steht in Zusammenhang mit Deutschland kein Wort von einem Friedensvertrag drin.
Es steckt in vielen Köpfen drin, dass ein Krieg nur durch einen Friedensvertrag beendet werden kann, und so lange der Friedensvertrag nicht abgeschlossen wurde, herrscht eben noch Kriegszustand.
Es ist völkerrechtlich jedoch kein Muss, am Ende eines Krieges einen Friedensvertrag abzuschließen. Wer das nicht einsieht, muss eben damit leben, dass wir mit Feindstaaten Freundschaftsverträge abgeschlossen haben, dass wir gemeinsam mit Feindstaaten in vielen internationalen Organisationen Mitglieder sind und Deutsche in diesen Organisationen hohe Posten besetzen.
Wer das nicht einsieht, muss sich an den Gedanken gewöhnen, dass jährlich Millionen von Deutschen in Feindesland Urlaub machen.
Dieses Deutschland, dass den schlimmsten Krieg der Geschichte vom Zaum gebrochen hat, das fast ganz Europa brandschatzend überzogen hat, und das nur mit der vereinten Kraft anderer Nationen niedergerungen werden konnte, hat seit 63 Jahren etwas, was Deutschland in seiner Geschichte in dieser Länge noch nie hatte.
Es hat Frieden.
Zum erstenmal leben in Deutschland Großeltern, die ihren Enkeln nichts von einem Krieg aus eigenem Erleben erzählen können.
Da pfeif ich doch auf jeden Friedensvertrag.
|
|
Nach oben |
|
 |
atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
|
(#1068863) Verfasst am: 19.08.2008, 20:44 Titel: |
|
|
Reichling hat folgendes geschrieben: | Peter H. hat folgendes geschrieben: | Nun was heißt absehbarer Zeit? Das ist bekanntlich ein dehnbarer Begriff.
Es besteht für mich der dringende Verdacht, dass westliche Politiker hofften, dass die SU durch Totrüsten, sowie erst durch rollback und weil das nicht klappte, per Wandel durch Annäherung ihr Ziel zu erreichen, nämlich den Sozialismus zu Fall zu bringen, was schließlich auch klappte.
@Atheist 666 sowie Beachbernie: der 2+4 Vertrag ist ein Friedensvertrag, wenn auch in einem neuen Gewand. Mit ihm wurde die Nachkriegsära abgeschlossen, wie Atheist richtig feststellte. Nun kommt nix mehr an entsprechenden Verträgen nachgekleckert. |
Ich denke, dass der Sozialismus durch seine eigenen Schwächen zusammengebrochen ist. Dass er in China noch funktioniert, verdankt er ausschließlich der streng kapitalistischen Wirtschaftsordnung in der Volksrepublik.
Der 2+4-Vertrag ist kein Friedensvertrag.
Er ist die Friedensordnung, die im Potsdamer Abkommen 1945 angekündigt worden ist. Und die Verhandlungen zum 2+4-Vertrag war die Friedenskonferenz, ebenfalls im Potsdamer Abkommen angekündigt. Und wenn schon Potsdamer Abkommen, dort steht in Zusammenhang mit Deutschland kein Wort von einem Friedensvertrag drin.
Es steckt in vielen Köpfen drin, dass ein Krieg nur durch einen Friedensvertrag beendet werden kann, und so lange der Friedensvertrag nicht abgeschlossen wurde, herrscht eben noch Kriegszustand.
Es ist völkerrechtlich jedoch kein Muss, am Ende eines Krieges einen Friedensvertrag abzuschließen. Wer das nicht einsieht, muss eben damit leben, dass wir mit Feindstaaten Freundschaftsverträge abgeschlossen haben, dass wir gemeinsam mit Feindstaaten in vielen internationalen Organisationen Mitglieder sind und Deutsche in diesen Organisationen hohe Posten besetzen.
Wer das nicht einsieht, muss sich an den Gedanken gewöhnen, dass jährlich Millionen von Deutschen in Feindesland Urlaub machen.
Dieses Deutschland, dass den schlimmsten Krieg der Geschichte vom Zaum gebrochen hat, das fast ganz Europa brandschatzend überzogen hat, und das nur mit der vereinten Kraft anderer Nationen niedergerungen werden konnte, hat seit 63 Jahren etwas, was Deutschland in seiner Geschichte in dieser Länge noch nie hatte.
Es hat Frieden.
Zum erstenmal leben in Deutschland Großeltern, die ihren Enkeln nichts von einem Krieg aus eigenem Erleben erzählen können.
Da pfeif ich doch auf jeden Friedensvertrag. |
Diese Argumentation kenne ich aus der Bibel. Glaübige beziehen sich immer bzw. interpetieren in angestammte Texte hinein.
|
|
Nach oben |
|
 |
Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
|
(#1068871) Verfasst am: 19.08.2008, 20:50 Titel: |
|
|
Reichling hat folgendes geschrieben: |
Der 2+4-Vertrag ist kein Friedensvertrag.
Er ist die Friedensordnung, die im Potsdamer Abkommen 1945 angekündigt worden ist. Und die Verhandlungen zum 2+4-Vertrag war die Friedenskonferenz, ebenfalls im Potsdamer Abkommen angekündigt. Und wenn schon Potsdamer Abkommen, dort steht in Zusammenhang mit Deutschland kein Wort von einem Friedensvertrag drin.
|
Der 2+4 Vertrag ist natürlich kein Friedensvertrag im klassischen Sinne, das ganz gewiß nicht. Er erfüllt aber diesen Tatbestand und macht einen klassischen Friedensvertrag daher überflüssig, was indes einige Haken und Ösen beinhaltet.
Jedoch erfüllt er keineswegs die Friedensordnung, die das Potsdamer Abkommen postulierte, denn dann müßte D wahrhaft antimilitaristisch, antifaschistisch und antimonopolistisch sein, was nun mal nicht der Fall ist. Der Geist sowie das Vermächtnis von Potsdam wurde nicht erfüllt, dennoch sollte es die Richtschnur unseres Handelns sein!
|
|
Nach oben |
|
 |
atheist666 dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2007 Beiträge: 8494
|
(#1068880) Verfasst am: 19.08.2008, 20:55 Titel: |
|
|
Peter H. hat folgendes geschrieben: | Reichling hat folgendes geschrieben: |
Der 2+4-Vertrag ist kein Friedensvertrag.
Er ist die Friedensordnung, die im Potsdamer Abkommen 1945 angekündigt worden ist. Und die Verhandlungen zum 2+4-Vertrag war die Friedenskonferenz, ebenfalls im Potsdamer Abkommen angekündigt. Und wenn schon Potsdamer Abkommen, dort steht in Zusammenhang mit Deutschland kein Wort von einem Friedensvertrag drin.
|
Der 2+4 Vertrag ist natürlich kein Friedensvertrag im klassischen Sinne, das ganz gewiß nicht. Er erfüllt aber diesen Tatbestand und macht einen klassischen Friedensvertrag daher überflüssig, was indes einige Haken und Ösen beinhaltet.
Jedoch erfüllt er keineswegs die Friedensordnung, die das Potsdamer Abkommen postulierte, denn dann müßte D wahrhaft antimilitaristisch, antifaschistisch und antimonopolistisch sein, was nun mal nicht der Fall ist. Der Geist sowie das Vermächtnis von Potsdam wurde nicht erfüllt, dennoch sollte es die Richtschnur unseres Handelns sein! |
Warum so zurückhaltend Peter, jede Zeit gebiert Neues, nur kann man dies nicht auf das GG anwenden, weil es noch keinen Abschluß gegeben hat.
|
|
Nach oben |
|
 |
rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
|
(#1068910) Verfasst am: 19.08.2008, 21:25 Titel: |
|
|
Reichling hat folgendes geschrieben: | Der 2+4-Vertrag ist kein Friedensvertrag. |
Wie ich schon weiter vorne geschrieben habe, hat es einen Gund wieso Deutschland keinen klassischen Friedensvertrag abgeschlossen hat. Ich glaube es war 1953 wo man Deutschland einige Reparationszahlungen ausgesetzt hat. Laut dem damaligen Vertrag sollten die Reparationszahlungen bis nach dem Friedensvertrag verschoben werden. Hätte Deutschland also einen Friedensvertrag abgeschlossen, wären paar Milliarden fällig gewesen. Also hat man den 2+4 Vertrag anstelle des Friedensvertrages abgeschlossen. Der 2+4 Vertrag ist einer der genialsten Verträge der Welt, denn er sparrt Deutschland sehr viel Geld. Durch einen zusätzlichen Friedensvertrag würden wir nichts dazugewonnen, aber sehr viel verlieren.
|
|
Nach oben |
|
 |
Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
|
(#1068920) Verfasst am: 19.08.2008, 21:37 Titel: |
|
|
Ja und nein zugleich. Bei einem Friedensvertrag wäre D sehr wahrscheinlich verpflichtet worden, entsprechende Wiedergutmachung an die Opfer des Faschismus zu zahlen. Das beträfe z.B. die Opfer/Angehörigen von Kreta, Italien und Ex-Jugoslawien sowie div. andere Länder.. Auf der anderen Seite würde man hohe Reparationszahlungen einfach auf das Volk abwälzen, statt die Konzerne zur Kasse zu "bitten".
|
|
Nach oben |
|
 |
rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
|
(#1068923) Verfasst am: 19.08.2008, 21:43 Titel: |
|
|
Eher nicht, soweit ich weiß wäre das an Staaten geflossen. Soweit ich mich erinnern kann u.a. USA und GB.
Wikipedia:
Zitat: | Mit dem Londoner Schuldenabkommen, das nach langwierigen Verhandlungen am 27. Februar 1953 unterzeichnet und am 24. August 1953 ratifiziert wurde, erklärte sich die Bundesrepublik bereit, Teile der Vorkriegsschulden zu begleichen. Gekoppelt damit wurde die teilweise Rückzahlung von Nachkriegsschulden an die drei westlichen Besatzungsmächte vereinbart. Die vereinbarte Gesamtsumme belief sich auf 13,73 Milliarden DM und berücksichtigte die Forderungen von 70 Staaten, von denen 21 als Verhandlungsteilnehmer und Vertragsunterzeichner unmittelbar in Erscheinung traten. Länder des Ostblocks waren nicht beteiligt; ihre Ansprüche blieben unberücksichtigt.
Unter der Verhandlungsführung von Hermann Josef Abs konnte die deutsche Delegation einen hohen Schuldennachlass erreichen. Alle ausstehenden[1] Forderungen auf Reparationen wurden im Londoner Abkommen bis zum Abschluss eines förmlichen Friedensvertrags aufgeschoben, der jedoch nie geschlossen wurde: 1990 wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag "anstatt eines Friedensvertrages" unterzeichnet. |
|
|
Nach oben |
|
 |
MountainKing registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.05.2006 Beiträge: 1438
|
(#1068963) Verfasst am: 19.08.2008, 22:19 Titel: |
|
|
atheist666 hat folgendes geschrieben: | Immer noch keine Verfassung. |
Eine Verfassung ist das grundlegende Rechtsdokument eines Staates, das Staatsaufbau, Gliederung, Beziehung zu anderen Staaten, Staatsgewalten und wesentliche Rechte und Pflichten definiert. Was genau fehlt dem GG denn deiner Meinung nach? Außer der Bezeichnung nichts. Es war als Übergangslösung konzipiert, hat sich aber in Jahrzehnten hervorragend bewährt und es gibt keinen praktischen Grund, das zu ändern, weil das Grundgesetz die zentralen Aufgaben einer Verfassung eindeutig erfüllt.
Zuletzt bearbeitet von MountainKing am 19.08.2008, 22:20, insgesamt einmal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
|
(#1068966) Verfasst am: 19.08.2008, 22:20 Titel: |
|
|
Na wenn schon, wenn`s denn nur zweckgebunden wäre.
|
|
Nach oben |
|
 |
|