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öffentliche Meinung zu den "Zeugen Jehovas"
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1086732) Verfasst am: 14.09.2008, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

magnusfe hat folgendes geschrieben:
[...]
geh woanders spielen.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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magnusfe
MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :

Beitrag(#1086735) Verfasst am: 14.09.2008, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Patientenverfügung


ich verfüge hiermit, dass ich nach meinem tod aus religiösen gründen nicht öfter als 3 mal von den toten auferweckt werde um unnötigen stress zu vermeiden

und nur von einem bibeltreuen gott, nicht von den anderen göttern
_________________
http://www.magnusfe.npage.de


Wer meine Worte klaut wird schlau
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1086930) Verfasst am: 15.09.2008, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=30076

Zitat:
Erwachsene ZJ tragen in allen Ländern der Welt Patientenverfügungen bei sich, in denen sie, bestätigt von zwei Zeugen, ihre Ablehnung von Bluttransfusionen dokumentieren. Je nach rechtlicher Situation enthalten diese Verfügungen auch Klauseln, in denen bestätigt wird, dass ein dadurch verursachtes erhöhtes Behandlungsrisiko akzeptiert wird, und die die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser von der Haftung freistellen.
Diese Patientenverfügungen sind nach deutschem Recht für den Behandler immer dann verbindlich, wenn der Patient – etwa wegen Bewusstlosigkeit – selbst keine Willenserklärung abgeben kann. Nur dann, wenn gegenteilige Erkenntnisse über den mutmaßlichen Patientenwillen vorliegen, kann von den Anweisungen der Verfügung abgewichen werden. Solche Erkenntnisse könnten zum Beispiel Äußerungen eines Ehepartners, der Patient habe gerade die ZJ verlassen und nur vergessen, die Patientenverfügung aus der Brieftasche zu nehmen, darstellen.
Die Tatsache, dass die Ablehnung einer Transfusion aus medizinischer Sicht „unvernünftig“ oder gar lebensgefährdend ist, spielt für ihre rechtliche Verbindlichkeit keine Rolle (3, 4, 12). In der Vergangenheit verstießen deutsche Krankenhäuser in der begreiflichen Gewissensnot der behandelnden Ärzte dennoch in unterschiedlicher Weise gegen die Festlegungen von ZJ: Dokumentiert ist etwa die Praxis, während einer Operation auch gegen den erklärten Willen des Patienten Blut zu transfundieren und ihn darüber nicht in Kenntnis zu setzen oder gar bei wachen Patienten einer laufenden Infusion ein Barbiturat zuzusetzen; „der Patient schläft ein und merkt nichts von der Transfusion“ (9). Angesichts der umfassenden Aufklärungs- und Dokumentationspflichten ist ein solches Verhalten weder zu rechtfertigen noch unter heutigen Klinikbedingungen praktisch durchführbar.


Das hier dürfte wohl ein Knackpunkt deiner Ansicht sein:

Zitat:
Ein psychisch gesunder und bewusstseinsklarer Erwachsener behält aber stets das alleinige Dispositionsrecht über seine Gesundheit; religiöse Überzeugungen stellen, wenn sie nicht Symptom einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung sind, auch keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen nach dem Unterbringungs- oder Betreuungsrecht dar. Ebenso gelten bei klarem Bewusstsein getroffene Patientenverfügungen fort.
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Necromancer
Kleingeist



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 565

Beitrag(#1086962) Verfasst am: 15.09.2008, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

So manch einer mags nicht verstehen......

Jeder redet von Selbstbestimmung; oder von Rationalität.
So trivial wie es klingen mag, aber was ist mit der Geburt? Wird jemand gefragt ob er überhaupt auf diese Welt will? Da wird man also zwangsgeboren und muss sich ab dem Zeitpunkt einer Gesellschaft überantworten die meint zu wissen was für einen richtig und falsch ist. Toll.

Es scheint hier im Kern um die Frage zu gehen inwieweit der Mensch seinen eigenen Willen haben "darf". Meiner ganz persönlichen Meinung nach - soweit wie er niemanden anderen (ohne dessen Einverständniss) schädigt.

in dubio pro libertate
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Viele Gedenkminuten hätten durch Denkminuten verhindert werden können. (H.v.D.)
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1087270) Verfasst am: 15.09.2008, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

ich werde das hier nicht mehr weiterverfolgen - nur noch so viel:

da dem arzt in keinem der fälle juristische konsequenzen drohen, halte ich das respektieren des berufsethos für bedeutender als das einhalten der patientenverfügung.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1087271) Verfasst am: 15.09.2008, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich werde das hier nicht mehr weiterverfolgen - nur noch so viel:

da dem arzt in keinem der fälle juristische konsequenzen drohen, halte ich das respektieren des berufsethos für bedeutender als das einhalten der patientenverfügung.


*seufz* So manch ein Arzt mag aber das Respektieren der Wünsche seines Patienten ebenfalls als Teil seines Berufsethos sehen. Wie kann man nur...
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1087294) Verfasst am: 15.09.2008, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

ich freue mich für jeden angehörigen eines ZJ mit "freiem willen", dass es zumindest ein paar vernünftige ärzte gibt.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
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Beitrag(#1087303) Verfasst am: 15.09.2008, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich freue mich für jeden angehörigen eines ZJ mit "freiem willen", dass es zumindest ein paar vernünftige ärzte gibt.


Das gilt aber nur für Zeugen, nicht für Normalsterbliche, wenn ich dich bei nem alten Post richtig verstanden habe.

Dir gehts nicht um "gegen den Willen" sondern um "gegen den Willen von Religiösen"?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1087307) Verfasst am: 15.09.2008, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich freue mich für jeden angehörigen eines ZJ mit "freiem willen", dass es zumindest ein paar vernünftige ärzte gibt.


Das gilt aber nur für Zeugen, nicht für Normalsterbliche, wenn ich dich bei nem alten Post richtig verstanden habe.

Dir gehts nicht um "gegen den Willen" sondern um "gegen den Willen von Religiösen"?


mir gehts primär ums "für".
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1087323) Verfasst am: 15.09.2008, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich werde das hier nicht mehr weiterverfolgen - nur noch so viel:

da dem arzt in keinem der fälle juristische konsequenzen drohen, halte ich das respektieren des berufsethos für bedeutender als das einhalten der patientenverfügung.


*seufz* So manch ein Arzt mag aber das Respektieren der Wünsche seines Patienten ebenfalls als Teil seines Berufsethos sehen. Wie kann man nur...


Eventuell könnte man sicher auf den Eid des Hippokrates:

Zitat:
[...] Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. [...]


bzw. die Genfer Deklaration des Weltärztebundes:

Zitat:
[...] Ich gelobe feierlich mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen;

[...]

Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein;

[...]

Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden;


stützen, wenn es darum geht, den Berufsethos in dieser Hinsicht "auszuloten".
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Surata
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Beitrag(#1087329) Verfasst am: 15.09.2008, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die beiden beziehen sich aber eher darauf, keinen willentlichen aktiven Schaden anzurichten.

Und zumindestens vom H. Eid weiß ich, dass der rechtlich nicht bindend ist. Der ist heute überhaupt nicht mehr anwendbar, vor allem nicht, wenn man sehr genau mit den Worten umgeht.
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Spartacus Leto
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Beitrag(#1087361) Verfasst am: 15.09.2008, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Eid des Hippokrates, bei Abtreibungsgegnern sehr beliebt.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1087391) Verfasst am: 15.09.2008, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Leto hat folgendes geschrieben:
Der Eid des Hippokrates, bei Abtreibungsgegnern sehr beliebt.


ja. und?
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Spartacus Leto
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Beitrag(#1087410) Verfasst am: 15.09.2008, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ein Abtreibungsfefürworter kann sich nicht auf diesen beziehen, wenn er für die Zwangsbluttransfusion von ZJs ist. Nun sind unter ZJs die Abtreibungsgegner stärker vertreten als unter Atheisten.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1087419) Verfasst am: 15.09.2008, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Die beiden beziehen sich aber eher darauf, keinen willentlichen aktiven Schaden anzurichten.

Und zumindestens vom H. Eid weiß ich, dass der rechtlich nicht bindend ist. Der ist heute überhaupt nicht mehr anwendbar, vor allem nicht, wenn man sehr genau mit den Worten umgeht.


Die Genfer Deklaration wird wohl als Alternative zum Hippokratischen Eid gehandhabt.

Bei der Formulierung: "Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein", kann ich keine Beschränkung auf die Vermeidung von willentlich angerichtetem Schaden erkennen.

Selbst beim Eid des H. ginge meine Interpretation dahin, dass ich die beiden in dem zitierten Satz getätigen Aussagen: "Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil" und "hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden" jeweils für sich allein stehend sehen würde.
Zugegebenermaßen kann ich aber die andere Variante nicht widerlegen, sodass sie durchaus ihre Berechtigung hat.

Ob einer dieser Eide rechtlich bindend ist oder nicht, dürfte für die "Auslotung" (mir fehlt ein besseres Wort) des Berufsethos in dieser Frage m.E. keine Rolle spielen.
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- Niklas Luhmann -
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Hornochse
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Beitrag(#1087422) Verfasst am: 15.09.2008, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Leto hat folgendes geschrieben:
Nun ein Abtreibungsfefürworter kann sich nicht auf diesen beziehen, wenn er für die Zwangsbluttransfusion von ZJs ist. Nun sind unter ZJs die Abtreibungsgegner stärker vertreten als unter Atheisten.


Guter Einwand.

Zitat:
[...] Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben. [...]

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- Niklas Luhmann -
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Surata
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Beitrag(#1087425) Verfasst am: 15.09.2008, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:


Zitat:
[...] Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben. [...]



Viele Medikamente sind giftig und tödlich, wenn man die empfohlene Dosis überschreitet. Frag mich, wie man den Teil in Bezug auf Chemotherapie beispielsweise sehen will...
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1087432) Verfasst am: 16.09.2008, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Leto hat folgendes geschrieben:
Nun ein Abtreibungsfefürworter kann sich nicht auf diesen beziehen, wenn er für die Zwangsbluttransfusion von ZJs ist. Nun sind unter ZJs die Abtreibungsgegner stärker vertreten als unter Atheisten.


die ZJ berufen sich nicht auf den hippokratischen Eid, weder im einen noch im anderen fall.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1087439) Verfasst am: 16.09.2008, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:


Zitat:
[...] Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben. [...]



Viele Medikamente sind giftig und tödlich, wenn man die empfohlene Dosis überschreitet. Frag mich, wie man den Teil in Bezug auf Chemotherapie beispielsweise sehen will...


Naja, ich denke, dass man nicht erwarten kann, dass ein solcher Eid, der zwangsläufig allgemein gehalten sein muss, jeden spezifischen Fall durch eine darauf gemünzte Aussage klären kann. Hier ist natürlich eine Interpretation gefragt.

Ich würde den Eid in diesem Falle teleologisch auslegen: Die grundsätzliche Absicht dieses Eides ist es, zum Ausdruck zu bringen, dass ein Arzt Leben erhalten muss und nicht zerstören darf. Bei einer Chemotherapie hat man es zwar grundsätzlich mit einer u.U. tödlichen Behandlung zu tun, allerdings dient diese dem Erhalt des Lebens des Patienten, welches ohne sie ohnehin verloren wäre.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1087441) Verfasst am: 16.09.2008, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Leto hat folgendes geschrieben:
Nun ein Abtreibungsfefürworter kann sich nicht auf diesen beziehen, wenn er für die Zwangsbluttransfusion von ZJs ist. Nun sind unter ZJs die Abtreibungsgegner stärker vertreten als unter Atheisten.


die ZJ berufen sich nicht auf den hippokratischen Eid, weder im einen noch im anderen fall.


Das spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Arzt sich auf ihn beruft.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1087445) Verfasst am: 16.09.2008, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:


Zitat:
[...] Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben. [...]



Viele Medikamente sind giftig und tödlich, wenn man die empfohlene Dosis überschreitet. Frag mich, wie man den Teil in Bezug auf Chemotherapie beispielsweise sehen will...


Naja, ich denke, dass man nicht erwarten kann, dass ein solcher Eid, der zwangsläufig allgemein gehalten sein muss, jeden spezifischen Fall durch eine darauf gemünzte Aussage klären kann. Hier ist natürlich eine Interpretation gefragt.

Ich würde den Eid in diesem Falle teleologisch auslegen: Die grundsätzliche Absicht dieses Eides ist es, zum Ausdruck zu bringen, dass ein Arzt Leben erhalten muss und nicht zerstören darf. Bei einer Chemotherapie hat man es zwar grundsätzlich mit einer u.U. tödlichen Behandlung zu tun, allerdings dient diese dem Erhalt des Lebens des Patienten, welches ohne sie ohnehin verloren wäre.


Ganz klar. Zeigt meines Erachtens eben, dass auch die juristische Komponente hier wahnsinnig wichtig ist. Die schafft nämlich einen konkreten Rahmen dafür.
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1087451) Verfasst am: 16.09.2008, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Ganz klar. Zeigt meines Erachtens eben, dass auch die juristische Komponente hier wahnsinnig wichtig ist. Die schafft nämlich einen konkreten Rahmen dafür.


Es wäre sicherlich besser, wenn es eine klare und verbindliche juristische Regelung gäbe.
Solange es diese allerdings nicht gibt, halte ich den Berufsethos (bzw. einen entsprechenden geleisteten Eid) für den einzig möglichen Ansatzpunkt, der nicht von subjektiven Grundüberzeugungen abhängt.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1087452) Verfasst am: 16.09.2008, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Leto hat folgendes geschrieben:
Nun ein Abtreibungsfefürworter kann sich nicht auf diesen beziehen, wenn er für die Zwangsbluttransfusion von ZJs ist. Nun sind unter ZJs die Abtreibungsgegner stärker vertreten als unter Atheisten.


die ZJ berufen sich nicht auf den hippokratischen Eid, weder im einen noch im anderen fall.


Das spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Arzt sich auf ihn beruft.


nein, das spielt ebenfalls keine rolle.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1087458) Verfasst am: 16.09.2008, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Leto hat folgendes geschrieben:
Nun ein Abtreibungsfefürworter kann sich nicht auf diesen beziehen, wenn er für die Zwangsbluttransfusion von ZJs ist. Nun sind unter ZJs die Abtreibungsgegner stärker vertreten als unter Atheisten.


die ZJ berufen sich nicht auf den hippokratischen Eid, weder im einen noch im anderen fall.


Das spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Arzt sich auf ihn beruft.


nein, das spielt ebenfalls keine rolle.


Ich glaube, ich habe deine Aussage falsch interpretiert. Meintest du mit "berufen sich nicht auf...", dass dies nicht die Begründung für ihren Standpunkt ist, sondern dass diese religiös geprägt ist?
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Surata
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Beitrag(#1087460) Verfasst am: 16.09.2008, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Ganz klar. Zeigt meines Erachtens eben, dass auch die juristische Komponente hier wahnsinnig wichtig ist. Die schafft nämlich einen konkreten Rahmen dafür.


Es wäre sicherlich besser, wenn es eine klare und verbindliche juristische Regelung gäbe.
Solange es diese allerdings nicht gibt, halte ich den Berufsethos (bzw. einen entsprechenden geleisteten Eid) für den einzig möglichen Ansatzpunkt, der nicht von subjektiven Grundüberzeugungen abhängt.


Wo genau ist dir die momentane Regelung nicht klar und verbindlich genug?




(grad bei den Zeugen scheint sie ja recht eindeutig zu sein)
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
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Beitrag(#1087462) Verfasst am: 16.09.2008, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Ganz klar. Zeigt meines Erachtens eben, dass auch die juristische Komponente hier wahnsinnig wichtig ist. Die schafft nämlich einen konkreten Rahmen dafür.


Es wäre sicherlich besser, wenn es eine klare und verbindliche juristische Regelung gäbe.
Solange es diese allerdings nicht gibt, halte ich den Berufsethos (bzw. einen entsprechenden geleisteten Eid) für den einzig möglichen Ansatzpunkt, der nicht von subjektiven Grundüberzeugungen abhängt.


Wo genau ist dir die momentane Regelung nicht klar und verbindlich genug?




(grad bei den Zeugen scheint sie ja recht eindeutig zu sein)


Verlegen Ich hatte gerade deinen entsprechenden Post völlig verdrängt.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1087514) Verfasst am: 16.09.2008, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Leto hat folgendes geschrieben:
Nun ein Abtreibungsfefürworter kann sich nicht auf diesen beziehen, wenn er für die Zwangsbluttransfusion von ZJs ist. Nun sind unter ZJs die Abtreibungsgegner stärker vertreten als unter Atheisten.


die ZJ berufen sich nicht auf den hippokratischen Eid, weder im einen noch im anderen fall.


Das spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Arzt sich auf ihn beruft.


nein, das spielt ebenfalls keine rolle.


Ich glaube, ich habe deine Aussage falsch interpretiert. Meintest du mit "berufen sich nicht auf...", dass dies nicht die Begründung für ihren Standpunkt ist, sondern dass diese religiös geprägt ist?


richtig.
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spaghettus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
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Beitrag(#1088172) Verfasst am: 17.09.2008, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Und deine Meinung, deine Kriterien seien allgemein gültig, ist ein grober Irrtum. Wenn ein Mensch sein Leben unter bestimmten Umständen nicht leben will, bist du der letzte, den er mit rationalen Argumenten davon zu überzeugen hat.

tja, da bin ich anderer meinung - und glücklicherweise bin ich nicht der einzige der so denkt.

Um wessen Glück gehts da?

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
spaghettus hat folgendes geschrieben:


Du stellst klare Gesetzesverstöße auf eine Stufe mit dem Recht auf freie Selbstbestimmung?
Gewalt gegen andere auf eine Stufe mit dem Recht auf freie Wahl der Behandlung?

Hochgradig fundamentalistisch.


Am Kopf kratzen welches fundament meinst du?

Das deines eigenen unumstößlichen Glaubens.
Die von dir immer wieder bei anderen so hartnäckig eingeforderten ausschließlich rationalen Argumente kann ich hier jedenfalls nicht entdecken.
_________________
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1088440) Verfasst am: 17.09.2008, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

spaghettus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Und deine Meinung, deine Kriterien seien allgemein gültig, ist ein grober Irrtum. Wenn ein Mensch sein Leben unter bestimmten Umständen nicht leben will, bist du der letzte, den er mit rationalen Argumenten davon zu überzeugen hat.

tja, da bin ich anderer meinung - und glücklicherweise bin ich nicht der einzige der so denkt.

Um wessen Glück gehts da?
das aller und jedes einzelnen.

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
spaghettus hat folgendes geschrieben:


Du stellst klare Gesetzesverstöße auf eine Stufe mit dem Recht auf freie Selbstbestimmung?
Gewalt gegen andere auf eine Stufe mit dem Recht auf freie Wahl der Behandlung?

Hochgradig fundamentalistisch.


Am Kopf kratzen welches fundament meinst du?

Das deines eigenen unumstößlichen Glaubens.
jaja, sehr witzig.

Zitat:
Die von dir immer wieder bei anderen so hartnäckig eingeforderten ausschließlich rationalen Argumente kann ich hier jedenfalls nicht entdecken.


weil du es nicht willst. ich finde es in diesem fall eben vernünftiger das leben auf kosten der freiheit zu schützen als umgekehrt. es mag andere fälle geben, bei denen ich es nicht so finde, wie ich woanders schon erwähnt habe.

andersrum kannst du mir ja erklären, was rational daran sein soll die freiheit des einzelnen prinzipiell über sein leben zu stellen.
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spaghettus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
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Wohnort: Uckermark

Beitrag(#1088453) Verfasst am: 17.09.2008, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
das aller und jedes einzelnen.


Aus welchem Groschenroman hast du denn diese schöne Zeile?


L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich finde es in diesem fall eben vernünftiger das leben auf kosten der freiheit zu schützen als umgekehrt. es mag andere fälle geben, bei denen ich es nicht so finde, wie ich woanders schon erwähnt habe.

andersrum kannst du mir ja erklären, was rational daran sein soll die freiheit des einzelnen prinzipiell über sein leben zu stellen.

Du willst also jemand deinen Schutz aufzwingen, egal ob er den will oder nicht?
Das halt ich für einen unzumutbaren Eingriff in die Persönlichkeitrechte. Dabei stütze ich mich nicht auf Logik, sondern auf mein Empfinden. Deshalb kann ich auch deinem Wunsch nicht nachkommen, hier die Beweislast umzukehren.

Du musst schon deine logischen Argumente bringen. Ich habe bisher wirklich noch keins gefunden, vielleicht kannst du mir nochmal auf die Sprünge helfen?
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Zuletzt bearbeitet von spaghettus am 17.09.2008, 19:52, insgesamt einmal bearbeitet
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