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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1145393) Verfasst am: 04.12.2008, 15:30 Titel: BGH zum Keltenkreuz/Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen |
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Eigentlich war das ja schon Thema des Threads Keltennazis
Dort hat Rreinhard nun den Link auf den vollständigen Text des BGH-Beschlusses gepostet. Der Thread scheint aber für vernünftige Diskussionen verloren, ist thematisch völlig ausgeufert und im Ton hoffnungslos vergiftet.
Ich mache deswegen einen neuen auf, der möglichst auf das Thema der Entscheidung beschränkt bleiben sollte.
Hier also nochmal der ganze Text:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008&Sort=3&anz=217&pos=7&nr=45976&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
Der Text ist ein bisschen schwer verdaulich, und die im Keltennazis-Thread zu Anfang geposteten Meldungen enthalten Fehler, deshalb wollte ich eigentlich noch ein paar Anmerkungen dazu schreiben. Aber das ist mühsam, und ich hab's immer noch nicht geschafft. Ich wage auch nicht direkt zu versprechen, dass ich es noch schaffe. Aber wo der Link jetzt eh schon draußen ist, eröffne ich jetzt schonmal den neuen Thread, damit das Thema nicht im Gekeile untergeht...
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1145429) Verfasst am: 04.12.2008, 16:07 Titel: |
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Zum Beschluss:
1. Worum es ging:
Der Angeklagte war in Straubing mit einem grünen T-Shirt mit gelbem „stilisierten“ Keltenkreuz (d.h. wohl: schlichtes Kreuz aus 2 geraden Balken mit kreisrörmigem Ring, ohne Verzierungen) rumgelaufen und hatte versucht, Aufmerksamkeit zu erregen. Als ihn partout keiner anzeigte, festnahm o.ä., ging er auf die nächste Polizeiwache und erstattete Selbstanzeige.
Falsch ist also, was in der hier verlinkten Meldung von shortnews.de gestanden hatte:
Zitat: | Der Bundesgerichtshof hat damit einen Freispruch für den NPD-Funktionär Norman B. aufgehoben, der sich auf einen sogenannten Verbotsirrtum berufen hatte. |
Als Quelle war der npd-blog angegeben, in dem das so nicht stand, aber dadurch suggeriert wurde, dass im unteren Teil des Artikels über die BGH-Entscheidung nochmal ein anderer Fall ausgegraben wurde, in dem es auch um ein Keltenkreuz ging.
Zitat: | Im Herbst 2006 wurde der NPD-Funktionär Norman Bordin freigesprochen, er stand vor Gericht, da er im Februar 2006 an einer Demonstration am Marienplatz in München zum “Bombenholocaust in Dresden” teilgenommen hatte. Dabei präsentierte er laut Süddeutscher Zeitung eine schwarze Fahne mit weißem Keltenkreuz, in Anlehnung an die bereits 1982 verbotene rechtsextremistische Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA).
Bordins Verteidiger machte demnach für seinen Mandanten einen so genannten Verbotsirrtum geltend. (...) |
Um diesen Fall ging es jetzt nicht.
OT: Man kann hier mal wieder lernen, Meldungen in irgendwelchen Internet-Nachrichtenportalen gegenüber sehr misstrauisch zu sein. Schlampiger Journalismus, Stille-Post-Effekte, die sich im Netz besonders effektiv verbreiten.....
(Fortsetzung folgt......vielleicht.....)
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Rreinhard registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.03.2007 Beiträge: 910
Wohnort: Oberbayern
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(#1145464) Verfasst am: 04.12.2008, 16:54 Titel: |
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Also ICH kann mit dem Beschluss des BGH leben.
Wenn mir auch nicht wohl dabei ist, dass derjenige, der ein stilisiertes Keltenkreuz trägt, und der Umstand, warum er es trägt, auf den ersten Blick NICHT eindeutig ist, schon den Anfangsverdacht des § 86a StGB ausgesetzt ist, so wie es im letzten Absatz des BGH-Beschlusses im vollen Wortlaut steht:
Zitat: | Ergibt dies, dass der Schutzzweck der Norm in seinen oben dargestellten Ausprägungen eindeutig nicht berührt wird, so fehlt es an einem tatbestandlichen Verwenden des Kenn-zeichens, da dieses nicht als solches der VSBD/PdA zur Schau gestellt wird. Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tat-bestand der Norm erfüllt; es bedarf dann aber besonders sorgfältiger Prüfung, ob sich der Täter bewusst war, das Kennzeichen einer verbotenen Organisation zu verwenden und daher auch die subjektive Tatseite gegeben ist. |
Von Alltagsrelevanz ist das Keltenkreuz nicht. Wer trägt schon ein Keltenkreuz auf der Kleidung, bei uns in Deutschland.
Ich kenne nur eine nachgebaute Keltensiedlung Niederbayern, die von Möchtegern-Kelten zum Leben erfüllt wird. (War ganz amüsant dort, "Kelten" mit Stammesbemalung und Digitalkameras in der Hand, eine Keltin in diesem Keltendorf in der Kälte oben ohne, die den warmgekleideten Besuchern das Leben der Kelten erklärte.)
_________________ Ich bin ein Optimist:
Der das Leben nicht so tragisch nimmt wie es ist.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1145729) Verfasst am: 04.12.2008, 22:15 Titel: |
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neinguar hat folgendes geschrieben: | Zum Beschluss:
1. Worum es ging:
Der Angeklagte war in Straubing mit einem grünen T-Shirt mit gelbem „stilisierten“ Keltenkreuz (d.h. wohl: schlichtes Kreuz aus 2 geraden Balken mit kreisrörmigem Ring, ohne Verzierungen) rumgelaufen und hatte versucht, Aufmerksamkeit zu erregen. Als ihn partout keiner anzeigte, festnahm o.ä., ging er auf die nächste Polizeiwache und erstattete Selbstanzeige.
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Beknackter geht's wohl nimmer...
Ich haette den Typen gleich dabehalten und eingelocht wegen Verschwendung von Beamtenzeit!
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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Hucklebuck dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.11.2008 Beiträge: 996
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(#1146922) Verfasst am: 06.12.2008, 01:08 Titel: |
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Vielleicht erklärt einer von den Wissenden hier auch mal, was der Unterschied zwischen einem Keltenkreuz und einem "stilisierten" Keltenkreuz ist, da dieser Umstand nicht irrelevant ist. Ich selbst weiß es ja, aber ich wollte mich hier nicht schon wieder exponieren...
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Cyborg Eukaryot
Anmeldungsdatum: 28.08.2008 Beiträge: 136
Wohnort: Wien
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(#1147893) Verfasst am: 07.12.2008, 10:58 Titel: |
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Hucklebuck hat folgendes geschrieben: | Vielleicht erklärt einer von den Wissenden hier auch mal, was der Unterschied zwischen einem Keltenkreuz und einem "stilisierten" Keltenkreuz ist, da dieser Umstand nicht irrelevant ist. Ich selbst weiß es ja, aber ich wollte mich hier nicht schon wieder exponieren... |
Ich gehe davon aus, dass hier ein Unterschied zwischen dem herkömmlichen Keltenkreuz, dass man z.B. in Epitaphform auf irischen Friedhöfen zu sehen bekommt, und dem Missbrauch durch diverse "White Power" - Schlägergruppen gemacht wird.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1147908) Verfasst am: 07.12.2008, 11:58 Titel: |
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Soweit ich weiß, ist das Keltenkreuz in der Regel als frei verkäufliches Schmuckstück an einer Kette im Handel und wird gerne von Fantasy-Fans getragen, ohne dass sich irgendwer darüber aufregt. Dass es ein Nazi-Symbol sein oder als solches interpretierbar sein soll, ist mir neu und sicher auch fast allen Trägern dieses Schmucks unbekannt. Mal wieder große Erregung um nichts - typisch deutsch.
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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Hucklebuck dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.11.2008 Beiträge: 996
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(#1147991) Verfasst am: 07.12.2008, 14:29 Titel: |
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Cyborg hat folgendes geschrieben: | Hucklebuck hat folgendes geschrieben: | Vielleicht erklärt einer von den Wissenden hier auch mal, was der Unterschied zwischen einem Keltenkreuz und einem "stilisierten" Keltenkreuz ist, da dieser Umstand nicht irrelevant ist. Ich selbst weiß es ja, aber ich wollte mich hier nicht schon wieder exponieren... |
Ich gehe davon aus, dass hier ein Unterschied zwischen dem herkömmlichen Keltenkreuz, dass man z.B. in Epitaphform auf irischen Friedhöfen zu sehen bekommt, und dem Missbrauch durch diverse "White Power" - Schlägergruppen gemacht wird. |
Von irgendsowas werden wohl fast alle ausgegangen sein. Hatte eigentlich gedacht, daß jemand mal anfängt, die UNTERSCHIEDE zu ERKLÄREN oder anderweitig AUFZUZEIGEN. Denke da ja egoistisch, "Aufklärung" ist immer gut, schließlich habe ich keine Lust, mit meinem alten Keltenkreuz von linken Marktschreiern und anderen Ahnungslosen als Nazi angepöbelt zu werden.
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Cyborg Eukaryot
Anmeldungsdatum: 28.08.2008 Beiträge: 136
Wohnort: Wien
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(#1148238) Verfasst am: 07.12.2008, 21:53 Titel: |
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Hucklebuck hat folgendes geschrieben: | Cyborg hat folgendes geschrieben: | Hucklebuck hat folgendes geschrieben: | Vielleicht erklärt einer von den Wissenden hier auch mal, was der Unterschied zwischen einem Keltenkreuz und einem "stilisierten" Keltenkreuz ist, da dieser Umstand nicht irrelevant ist. Ich selbst weiß es ja, aber ich wollte mich hier nicht schon wieder exponieren... |
Ich gehe davon aus, dass hier ein Unterschied zwischen dem herkömmlichen Keltenkreuz, dass man z.B. in Epitaphform auf irischen Friedhöfen zu sehen bekommt, und dem Missbrauch durch diverse "White Power" - Schlägergruppen gemacht wird. |
Von irgendsowas werden wohl fast alle ausgegangen sein. Hatte eigentlich gedacht, daß jemand mal anfängt, die UNTERSCHIEDE zu ERKLÄREN oder anderweitig AUFZUZEIGEN. Denke da ja egoistisch, "Aufklärung" ist immer gut, schließlich habe ich keine Lust, mit meinem alten Keltenkreuz von linken Marktschreiern und anderen Ahnungslosen als Nazi angepöbelt zu werden. |
Wozu eigentlich das Keltenkreuz? Es ist nichts anderes als ein altes christliches Symbol, obwohl es eine vorchristliche Geschichte hat, dass im gälischen Sprach- und Kulturraum verbreitet war. Über detaillierte Hintergründe zum Missbrauch dieser Symbolik durch die Nazis ist mir nichts bekannt.
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1148256) Verfasst am: 07.12.2008, 22:19 Titel: |
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Es hat auch keiner behauptet, dass die Nazis es missbraucht hätten.
Wenn Du auch nur eine der verlinkten Quellen gelesen hättest, dann wüsstest Du das. Für Dich in Kurzform: Neonazi-Organisationen haben es schon als ihr Kennzeichen benutzt. Zumindest eine, und die ist schon seit längerer Zeit verboten, und damit ist die Verwendung ihrer Kennzeichen (oder diesen zum Verwechseln ähnlicher Kennzeichen) verboten (Lies den BGH-Beschluss, Link oben).
Mach Dich bitte wenigstens ansatzweise mit dem Thema vertraut, bevor Du noch etwas schreibst.
Und lies vielleicht wenigstens den Anfang des oben verlinkten und völlig aus dem Ruder gelaufenen "Keltennazis"-Threads. Dort kam auch schon das Thema, ob und inwieweit das Keltenkreuz ein christliches oder vorchristliches oder was auch immer für ein Symbol ist.
Ich befürchte, dass diesen Thread hier das gleiche Schicksal ereilen könnte, wenn das wieder von vorne losgeht.
Sorry, falls Dir mein Ton etwas rüde vorkommt. Wenn Du im "Keltennazis-Thread" ein bisschen querliest, wirst Du meine Befürchtung verstehen.
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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1148264) Verfasst am: 07.12.2008, 22:39 Titel: |
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Zum Beschluss (Fortsetzung):
Weil hier offensichtlich auch noch fundamentale Unklarheiten bestehen:
2. Um diesen Straftatbestand ging es (das wichtigste von mir hervorgehoben):
§ 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch:
StGB hat folgendes geschrieben: | § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. |
Und der § 86, der dort mehrfach genannt wird, lautet:
StGB hat folgendes geschrieben: |
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. |
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