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BAG-urteil pro lebenspartnerschaften

 
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frajo
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#119784) Verfasst am: 30.04.2004, 03:02    Titel: BAG-urteil pro lebenspartnerschaften Antworten mit Zitat

ab & zu gibt es doch eine gute nachricht:
taz hat folgendes geschrieben:
Eine eingetragene Lebensgemeinschaft zwischen Homosexuellen ist tarifrechtlich der Ehe gleichzustellen. Das entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Mit dem Grundsatzurteil gab es einem homosexuellen Krankenpfleger Recht, der den nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) vorgesehenen "Verheiratetenzuschlag" gefordert hatte.
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notkerbakker
Proud member of the EAC



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#119833) Verfasst am: 30.04.2004, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Krankenpfleger arbeitet bei einer Privatklinik in Remscheid, die den BAT anwendet.


Wie der Fall wohl bei einer Klinik in kirchlicher Trägerschaft ausgegangen wäre?
_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#119846) Verfasst am: 30.04.2004, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Krankenpfleger arbeitet bei einer Privatklinik in Remscheid, die den BAT anwendet.


Wie der Fall wohl bei einer Klinik in kirchlicher Trägerschaft ausgegangen wäre?


Die wären wegen Homosexualität aus der Kirche geflogen und hätten deswegen dort auch nicht mehr arbeiten können.
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#119908) Verfasst am: 30.04.2004, 16:45    Titel: Re: BAG-urteil pro lebenspartnerschaften Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
ab & zu gibt es doch eine gute nachricht:
taz hat folgendes geschrieben:
Eine eingetragene Lebensgemeinschaft zwischen Homosexuellen ist tarifrechtlich der Ehe gleichzustellen. Das entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Mit dem Grundsatzurteil gab es einem homosexuellen Krankenpfleger Recht, der den nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) vorgesehenen "Verheiratetenzuschlag" gefordert hatte.



Das gibt meine eigenen Verfahren Auftrieb, in dem ich meinen Dienstherrn zur Zahlung des Familienzuschlags entsprechend der Regelung für Verheiratete verpflichten will. Ich bin gespannt, ob ich mich da auch bis zum Bundesgericht (in meinem Fall dem Bundesverwaltungsgericht) durchklagen muss. Derzeit bin ich noch im Widerspruchsverfahren vor dem Rechtsausschuss.
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