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frajo dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 11440
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(#119784) Verfasst am: 30.04.2004, 03:02 Titel: BAG-urteil pro lebenspartnerschaften |
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ab & zu gibt es doch eine gute nachricht:
taz hat folgendes geschrieben: | Eine eingetragene Lebensgemeinschaft zwischen Homosexuellen ist tarifrechtlich der Ehe gleichzustellen. Das entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Mit dem Grundsatzurteil gab es einem homosexuellen Krankenpfleger Recht, der den nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) vorgesehenen "Verheiratetenzuschlag" gefordert hatte. |
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#119833) Verfasst am: 30.04.2004, 12:28 Titel: |
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Zitat: | Der Krankenpfleger arbeitet bei einer Privatklinik in Remscheid, die den BAT anwendet. |
Wie der Fall wohl bei einer Klinik in kirchlicher Trägerschaft ausgegangen wäre?
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#119846) Verfasst am: 30.04.2004, 12:56 Titel: |
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notkerbakker hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Der Krankenpfleger arbeitet bei einer Privatklinik in Remscheid, die den BAT anwendet. |
Wie der Fall wohl bei einer Klinik in kirchlicher Trägerschaft ausgegangen wäre? |
Die wären wegen Homosexualität aus der Kirche geflogen und hätten deswegen dort auch nicht mehr arbeiten können.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#119908) Verfasst am: 30.04.2004, 16:45 Titel: Re: BAG-urteil pro lebenspartnerschaften |
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frajo hat folgendes geschrieben: | ab & zu gibt es doch eine gute nachricht:
taz hat folgendes geschrieben: | Eine eingetragene Lebensgemeinschaft zwischen Homosexuellen ist tarifrechtlich der Ehe gleichzustellen. Das entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Mit dem Grundsatzurteil gab es einem homosexuellen Krankenpfleger Recht, der den nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) vorgesehenen "Verheiratetenzuschlag" gefordert hatte. |
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Das gibt meine eigenen Verfahren Auftrieb, in dem ich meinen Dienstherrn zur Zahlung des Familienzuschlags entsprechend der Regelung für Verheiratete verpflichten will. Ich bin gespannt, ob ich mich da auch bis zum Bundesgericht (in meinem Fall dem Bundesverwaltungsgericht) durchklagen muss. Derzeit bin ich noch im Widerspruchsverfahren vor dem Rechtsausschuss.
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