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Ist es verboten Autos zu verfolgen?

 
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1222203) Verfasst am: 23.02.2009, 15:39    Titel: Ist es verboten Autos zu verfolgen? Antworten mit Zitat

Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!

Verboten oder nicht?
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Rudolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge: 1460

Beitrag(#1222219) Verfasst am: 23.02.2009, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte das verboten sein?
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Mahone
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 842
Wohnort: Munich

Beitrag(#1222235) Verfasst am: 23.02.2009, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich fände eine gesetzliche Grundlage, diese nervigen Hochzeitsgesellschaften mal konsequent
einzubuchten schon fresh !!

Asoziales Pack !!!
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Near
The end is Near



Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 108
Wohnort: Schweiz

Beitrag(#1222255) Verfasst am: 23.02.2009, 16:51    Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!

Verboten oder nicht?


Ist doch egal, solange du dem Taxifahrer genug zahlst Sehr glücklich

Gruss Near
_________________
People should not be afraid of their governments. Governments should be afraid of their people. (V)
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1222406) Verfasst am: 23.02.2009, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht verboten.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1222670) Verfasst am: 23.02.2009, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an, wie oft du das bei der gleichen Person machst.
Kann sein, das hier recht früh der Stalking-Paragraph 238 StGB greift.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1222675) Verfasst am: 23.02.2009, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wie genau ist räumliche Nähe definiert. Vllt über einen Abstand von 100m, den man bei einer Autoverfolgung nicht unterschreiten muss.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1222679) Verfasst am: 23.02.2009, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Wie genau ist räumliche Nähe definiert. Vllt über einen Abstand von 100m, den man bei einer Autoverfolgung nicht unterschreiten muss.


120 m, siehe § 3 Abs. 2 AutVerfG.
_________________
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1222685) Verfasst am: 23.02.2009, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Wie genau ist räumliche Nähe definiert. Vllt über einen Abstand von 100m, den man bei einer Autoverfolgung nicht unterschreiten muss.


Dann würde wohl

Zitat:
§ 238
Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
[...]


greifen. Entscheidend ist wohl die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung und nicht die konkrete Entfernung.

Kramer hat folgendes geschrieben:
120 m, siehe § 3 Abs. 2 AutVerfG.


Finde ich grad weder bei Wiki noch bei Google ...
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1222690) Verfasst am: 23.02.2009, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

StGB hat folgendes geschrieben:
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Da gibt's keine m-Grenze.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1222693) Verfasst am: 23.02.2009, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:


Kramer hat folgendes geschrieben:
120 m, siehe § 3 Abs. 2 AutVerfG.


Finde ich grad weder bei Wiki noch bei Google ...
www.rate-mal-warum-wohl.de
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1222694) Verfasst am: 23.02.2009, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:

Kramer hat folgendes geschrieben:
120 m, siehe § 3 Abs. 2 AutVerfG.


Finde ich grad weder bei Wiki noch bei Google ...


Mit den Augen rollen
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1222695) Verfasst am: 23.02.2009, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es um stalking geht, dann ist die relative räumliche Nähe eher zweitrangig.
Hier ist das persönliche Empfinden der verfolgten Person ausschlaggebend.
100m Abstand sind in der Innenstadt einer Großstadt auch völlig realitätsfremd, .........außer du überfährst ständig rote Ampeln Lachen

Die beste Möglichkeit Jemanden unbemerkt zu folgen bietet das Erlernen des Onshin-Jutsu. Das wird aber leider nicht separat gelehrt.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1222696) Verfasst am: 23.02.2009, 23:54    Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!

Verboten oder nicht?


Nein.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1222700) Verfasst am: 23.02.2009, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man ein willkürlich ausgewähltes Auto verfolgt, kann man die Stalkingabsicht kaum nachweisen, denn die richtet sich ja meist gezielt gegen eine Person.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1222701) Verfasst am: 23.02.2009, 23:57    Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!

Verboten oder nicht?


Nein.
Entweder/Oder fragen beantwortet man für gewöhnlich nicht mit Ja oder Nein.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1222703) Verfasst am: 23.02.2009, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ausgangssachverhalt hat mit Stalking im strafrechtlichen Sinne nichts zu tun. Da muss mehr dazu kommen.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1222704) Verfasst am: 23.02.2009, 23:57    Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!

Verboten oder nicht?


Nein.
Entweder/Oder fragen beantwortet man für gewöhnlich nicht mit Ja oder Nein.


Nein.
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1222709) Verfasst am: 24.02.2009, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Wenn man ein willkürlich ausgewähltes Auto verfolgt, kann man die Stalkingabsicht kaum nachweisen, denn die richtet sich ja meist gezielt gegen eine Person.


Das ist richtig.
Du hast also einen Freiwurf.
Unter diesen Bedingungen kannst du Jedermann solange auf die Pelle rücken, bis er entweder einen Rechtsbeistand(Polizei), in Anspruch nimmt,
.......oder selber offensiv gegenüber seinem Verfolger reagiert.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1222713) Verfasst am: 24.02.2009, 00:05    Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!

Verboten oder nicht?


Nein.
Entweder/Oder fragen beantwortet man für gewöhnlich nicht mit Ja oder Nein.


Nein.
Doch.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1222726) Verfasst am: 24.02.2009, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Wenn man ein willkürlich ausgewähltes Auto verfolgt, kann man die Stalkingabsicht kaum nachweisen, denn die richtet sich ja meist gezielt gegen eine Person.


Willst Du jetzt wissen, ob etwas verboten ist, oder darüber dikutieren, was man nachweisen kann?
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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1222727) Verfasst am: 24.02.2009, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Willst Du jetzt wissen, ob etwas verboten ist, oder darüber dikutieren, was man nachweisen kann?


In manchen Fällen besteht da ein gewisser Zusammenhang Smilie
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1223356) Verfasst am: 24.02.2009, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fiktion hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Wenn man ein willkürlich ausgewähltes Auto verfolgt, kann man die Stalkingabsicht kaum nachweisen, denn die richtet sich ja meist gezielt gegen eine Person.


Das ist richtig.
Du hast also einen Freiwurf.
Unter diesen Bedingungen kannst du Jedermann solange auf die Pelle rücken, bis er entweder einen Rechtsbeistand(Polizei), in Anspruch nimmt,
.......oder selber offensiv gegenüber seinem Verfolger reagiert.


Auch der erste Versuch solchen Schwachsinns kann schon ins Auge gehen, wenn die verfolgte Person in Panik gerät, da war doch was......, oder auch ins Gegenteil, weit mehr Leute als man denkt haben hierzulande was dabei, und zwar kein Pfefferspray.
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1223746) Verfasst am: 24.02.2009, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:


Auch der erste Versuch solchen Schwachsinns kann schon ins Auge gehen, wenn die verfolgte Person in Panik gerät, da war doch was......, oder auch ins Gegenteil, weit mehr Leute als man denkt haben hierzulande was dabei, und zwar kein Pfefferspray.


Da hast du vollkommen recht, soetwas kann richtig übel enden,
.......besonders dann, wenn man völlig willkürlich jemanden verfolgt.
Es könnte ja nen Drogenkurier sein, der grade für 2Mio Euro Koks ausliefert.
Es ist wohl kaum anzunehmen, das solche Leute den Sinn dieser Verfolgung hinterfragen.

......aber rein rechtlich darf man das Lachen
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1223823) Verfasst am: 24.02.2009, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fiktion hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:


Auch der erste Versuch solchen Schwachsinns kann schon ins Auge gehen, wenn die verfolgte Person in Panik gerät, da war doch was......, oder auch ins Gegenteil, weit mehr Leute als man denkt haben hierzulande was dabei, und zwar kein Pfefferspray.


Da hast du vollkommen recht, soetwas kann richtig übel enden,
.......besonders dann, wenn man völlig willkürlich jemanden verfolgt.
Es könnte ja nen Drogenkurier sein, der grade für 2Mio Euro Koks ausliefert.
Es ist wohl kaum anzunehmen, das solche Leute den Sinn dieser Verfolgung hinterfragen.

......aber rein rechtlich darf man das Lachen


Ja, rein rechtlich darf man das , man sollte sich dann nur nicht wundern, wenn der Verfolgte zum Angreifer wird, wenn der Zufall, dem anderen aus guten Gründen gar nicht zufällig erscheint, das gibt es auch weitab vom Drogenkurier, nämlich wenn beispielsweise jemand schon gestalkt wird, und zwar mit Morddrohungen.
Beides, zufälliges Verfolgen, wie gestalkt werden ist nicht sonderlich selten.

Manche Leute sind auch nur besonders leicht erregbar, oder auf Drogen, ach, da gibt es viele Möglichkeiten.............
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1223837) Verfasst am: 25.02.2009, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Observation mir persönlich völlig fremder Menschen ist seit vielen Jahren Teil meines Broterwerbes, und es ist mit Sicherheit das Letzte, das ich ``just for fun´´ Jemandem als Zeitvertreib empfehlen würde.
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