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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1222203) Verfasst am: 23.02.2009, 15:39 Titel: Ist es verboten Autos zu verfolgen? |
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Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!
Verboten oder nicht?
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Rudolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 19.01.2004 Beiträge: 1460
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(#1222219) Verfasst am: 23.02.2009, 16:01 Titel: |
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Wieso sollte das verboten sein?
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Mahone registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2008 Beiträge: 842
Wohnort: Munich
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(#1222235) Verfasst am: 23.02.2009, 16:24 Titel: |
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Also, ich fände eine gesetzliche Grundlage, diese nervigen Hochzeitsgesellschaften mal konsequent
einzubuchten schon fresh !!
Asoziales Pack !!!
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Near The end is Near
Anmeldungsdatum: 09.02.2009 Beiträge: 108
Wohnort: Schweiz
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(#1222255) Verfasst am: 23.02.2009, 16:51 Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!
Verboten oder nicht? |
Ist doch egal, solange du dem Taxifahrer genug zahlst
Gruss Near
_________________ People should not be afraid of their governments. Governments should be afraid of their people. (V)
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1222406) Verfasst am: 23.02.2009, 19:19 Titel: |
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Nicht verboten.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Die Fiktion unsanft
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf
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(#1222670) Verfasst am: 23.02.2009, 23:38 Titel: |
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Kommt drauf an, wie oft du das bei der gleichen Person machst.
Kann sein, das hier recht früh der Stalking-Paragraph 238 StGB greift.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1222675) Verfasst am: 23.02.2009, 23:41 Titel: |
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Wie genau ist räumliche Nähe definiert. Vllt über einen Abstand von 100m, den man bei einer Autoverfolgung nicht unterschreiten muss.
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#1222679) Verfasst am: 23.02.2009, 23:43 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau ist räumliche Nähe definiert. Vllt über einen Abstand von 100m, den man bei einer Autoverfolgung nicht unterschreiten muss. |
120 m, siehe § 3 Abs. 2 AutVerfG.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1222685) Verfasst am: 23.02.2009, 23:45 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Wie genau ist räumliche Nähe definiert. Vllt über einen Abstand von 100m, den man bei einer Autoverfolgung nicht unterschreiten muss. |
Dann würde wohl
Zitat: | § 238
Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
[...] |
greifen. Entscheidend ist wohl die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung und nicht die konkrete Entfernung.
Kramer hat folgendes geschrieben: | 120 m, siehe § 3 Abs. 2 AutVerfG. |
Finde ich grad weder bei Wiki noch bei Google ...
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1222690) Verfasst am: 23.02.2009, 23:50 Titel: |
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StGB hat folgendes geschrieben: | § 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Da gibt's keine m-Grenze.
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1222693) Verfasst am: 23.02.2009, 23:53 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: |
Kramer hat folgendes geschrieben: | 120 m, siehe § 3 Abs. 2 AutVerfG. |
Finde ich grad weder bei Wiki noch bei Google ... | www.rate-mal-warum-wohl.de
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#1222694) Verfasst am: 23.02.2009, 23:53 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: |
Kramer hat folgendes geschrieben: | 120 m, siehe § 3 Abs. 2 AutVerfG. |
Finde ich grad weder bei Wiki noch bei Google ... |
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Die Fiktion unsanft
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf
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(#1222695) Verfasst am: 23.02.2009, 23:54 Titel: |
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Wenn es um stalking geht, dann ist die relative räumliche Nähe eher zweitrangig.
Hier ist das persönliche Empfinden der verfolgten Person ausschlaggebend.
100m Abstand sind in der Innenstadt einer Großstadt auch völlig realitätsfremd, .........außer du überfährst ständig rote Ampeln
Die beste Möglichkeit Jemanden unbemerkt zu folgen bietet das Erlernen des Onshin-Jutsu. Das wird aber leider nicht separat gelehrt.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#1222696) Verfasst am: 23.02.2009, 23:54 Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!
Verboten oder nicht? |
Nein.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1222700) Verfasst am: 23.02.2009, 23:56 Titel: |
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Wenn man ein willkürlich ausgewähltes Auto verfolgt, kann man die Stalkingabsicht kaum nachweisen, denn die richtet sich ja meist gezielt gegen eine Person.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1222701) Verfasst am: 23.02.2009, 23:57 Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!
Verboten oder nicht? |
Nein. | Entweder/Oder fragen beantwortet man für gewöhnlich nicht mit Ja oder Nein.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#1222703) Verfasst am: 23.02.2009, 23:57 Titel: |
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Der Ausgangssachverhalt hat mit Stalking im strafrechtlichen Sinne nichts zu tun. Da muss mehr dazu kommen.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#1222704) Verfasst am: 23.02.2009, 23:57 Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!
Verboten oder nicht? |
Nein. | Entweder/Oder fragen beantwortet man für gewöhnlich nicht mit Ja oder Nein. |
Nein.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Die Fiktion unsanft
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf
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(#1222709) Verfasst am: 24.02.2009, 00:02 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Wenn man ein willkürlich ausgewähltes Auto verfolgt, kann man die Stalkingabsicht kaum nachweisen, denn die richtet sich ja meist gezielt gegen eine Person. |
Das ist richtig.
Du hast also einen Freiwurf.
Unter diesen Bedingungen kannst du Jedermann solange auf die Pelle rücken, bis er entweder einen Rechtsbeistand(Polizei), in Anspruch nimmt,
.......oder selber offensiv gegenüber seinem Verfolger reagiert.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#1222713) Verfasst am: 24.02.2009, 00:05 Titel: Re: Ist es verboten Autos zu verfolgen? |
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Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Einfach ins Taxi springen und sagen:Folgen sie dem Wagen dort!
Verboten oder nicht? |
Nein. | Entweder/Oder fragen beantwortet man für gewöhnlich nicht mit Ja oder Nein. |
Nein. | Doch.
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neinguar Blue Note
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 3088
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(#1222726) Verfasst am: 24.02.2009, 00:16 Titel: |
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narziss hat folgendes geschrieben: | Wenn man ein willkürlich ausgewähltes Auto verfolgt, kann man die Stalkingabsicht kaum nachweisen, denn die richtet sich ja meist gezielt gegen eine Person. |
Willst Du jetzt wissen, ob etwas verboten ist, oder darüber dikutieren, was man nachweisen kann?
_________________ Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -
Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Die Fiktion unsanft
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf
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(#1222727) Verfasst am: 24.02.2009, 00:18 Titel: |
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neinguar hat folgendes geschrieben: | Willst Du jetzt wissen, ob etwas verboten ist, oder darüber dikutieren, was man nachweisen kann? |
In manchen Fällen besteht da ein gewisser Zusammenhang
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#1223356) Verfasst am: 24.02.2009, 19:39 Titel: |
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Die Fiktion hat folgendes geschrieben: | narziss hat folgendes geschrieben: | Wenn man ein willkürlich ausgewähltes Auto verfolgt, kann man die Stalkingabsicht kaum nachweisen, denn die richtet sich ja meist gezielt gegen eine Person. |
Das ist richtig.
Du hast also einen Freiwurf.
Unter diesen Bedingungen kannst du Jedermann solange auf die Pelle rücken, bis er entweder einen Rechtsbeistand(Polizei), in Anspruch nimmt,
.......oder selber offensiv gegenüber seinem Verfolger reagiert. |
Auch der erste Versuch solchen Schwachsinns kann schon ins Auge gehen, wenn die verfolgte Person in Panik gerät, da war doch was......, oder auch ins Gegenteil, weit mehr Leute als man denkt haben hierzulande was dabei, und zwar kein Pfefferspray.
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Die Fiktion unsanft
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf
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(#1223746) Verfasst am: 24.02.2009, 23:27 Titel: |
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Reza hat folgendes geschrieben: |
Auch der erste Versuch solchen Schwachsinns kann schon ins Auge gehen, wenn die verfolgte Person in Panik gerät, da war doch was......, oder auch ins Gegenteil, weit mehr Leute als man denkt haben hierzulande was dabei, und zwar kein Pfefferspray. |
Da hast du vollkommen recht, soetwas kann richtig übel enden,
.......besonders dann, wenn man völlig willkürlich jemanden verfolgt.
Es könnte ja nen Drogenkurier sein, der grade für 2Mio Euro Koks ausliefert.
Es ist wohl kaum anzunehmen, das solche Leute den Sinn dieser Verfolgung hinterfragen.
......aber rein rechtlich darf man das
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#1223823) Verfasst am: 24.02.2009, 23:56 Titel: |
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Die Fiktion hat folgendes geschrieben: | Reza hat folgendes geschrieben: |
Auch der erste Versuch solchen Schwachsinns kann schon ins Auge gehen, wenn die verfolgte Person in Panik gerät, da war doch was......, oder auch ins Gegenteil, weit mehr Leute als man denkt haben hierzulande was dabei, und zwar kein Pfefferspray. |
Da hast du vollkommen recht, soetwas kann richtig übel enden,
.......besonders dann, wenn man völlig willkürlich jemanden verfolgt.
Es könnte ja nen Drogenkurier sein, der grade für 2Mio Euro Koks ausliefert.
Es ist wohl kaum anzunehmen, das solche Leute den Sinn dieser Verfolgung hinterfragen.
......aber rein rechtlich darf man das |
Ja, rein rechtlich darf man das , man sollte sich dann nur nicht wundern, wenn der Verfolgte zum Angreifer wird, wenn der Zufall, dem anderen aus guten Gründen gar nicht zufällig erscheint, das gibt es auch weitab vom Drogenkurier, nämlich wenn beispielsweise jemand schon gestalkt wird, und zwar mit Morddrohungen.
Beides, zufälliges Verfolgen, wie gestalkt werden ist nicht sonderlich selten.
Manche Leute sind auch nur besonders leicht erregbar, oder auf Drogen, ach, da gibt es viele Möglichkeiten.............
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Die Fiktion unsanft
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf
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(#1223837) Verfasst am: 25.02.2009, 00:03 Titel: |
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Die Observation mir persönlich völlig fremder Menschen ist seit vielen Jahren Teil meines Broterwerbes, und es ist mit Sicherheit das Letzte, das ich ``just for fun´´ Jemandem als Zeitvertreib empfehlen würde.
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