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Althaus und das Schicksal
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1232644) Verfasst am: 05.03.2009, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Wenn ich mit dem Auto gegen die Einbahn fahre habe ich auch nicht bloß einen Fehler gemacht, der jedem mal passiert.



Auch in einem solchen Fall macht es einen Riesenunterschied ob jemand tatsaechlich absichtlich falsch da rein faehrt oder ob er bloss unaufmerksam war. Haftungsrechtlich kommt es zwar auf's Gleiche raus, strafrechtlich jedoch nicht. Da muss man zwischen "fahrlaessig", "grob fahrlaessig" und "kriminell" unterscheiden. Wer bloss aus Jux absichtlich falsch in eine Einbahnstrasse reinbrettert und dabei jemanden schwer verletzt oder umbringt, der gehoert zusaetzlich zu allen Geldstrafen und Schmerzensgeldern in den Knast. Wer sowas unabsichtlich macht, der muss selbstverstaendlich fuer etwaige Schaeden haften, ein Verbrecher ist der allerdings nicht. Meine Meinung.

Gruss, Bernie
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Baudelaire
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 74
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1232915) Verfasst am: 05.03.2009, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Wenn ich mit dem Auto gegen die Einbahn fahre habe ich auch nicht bloß einen Fehler gemacht, der jedem mal passiert.



Auch in einem solchen Fall macht es einen Riesenunterschied ob jemand tatsaechlich absichtlich falsch da rein faehrt oder ob er bloss unaufmerksam war. Haftungsrechtlich kommt es zwar auf's Gleiche raus, strafrechtlich jedoch nicht. Da muss man zwischen "fahrlaessig", "grob fahrlaessig" und "kriminell" unterscheiden. Wer bloss aus Jux absichtlich falsch in eine Einbahnstrasse reinbrettert und dabei jemanden schwer verletzt oder umbringt, der gehoert zusaetzlich zu allen Geldstrafen und Schmerzensgeldern in den Knast. Wer sowas unabsichtlich macht, der muss selbstverstaendlich fuer etwaige Schaeden haften, ein Verbrecher ist der allerdings nicht. Meine Meinung.

Gruss, Bernie


Das Gericht hat mit seinem Urteil insofern eine Festlegung getroffen, als das Althaus zu 180 Tagessätze verurteilt wurde. Er ist damit auch in Deutschland vorbestraft.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1232981) Verfasst am: 05.03.2009, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Auch in einem solchen Fall macht es einen Riesenunterschied ob jemand tatsaechlich absichtlich falsch da rein faehrt oder ob er bloss unaufmerksam war. Haftungsrechtlich kommt es zwar auf's Gleiche raus, strafrechtlich jedoch nicht. Da muss man zwischen "fahrlaessig", "grob fahrlaessig" und "kriminell" unterscheiden. Wer bloss aus Jux absichtlich falsch in eine Einbahnstrasse reinbrettert und dabei jemanden schwer verletzt oder umbringt, der gehoert zusaetzlich zu allen Geldstrafen und Schmerzensgeldern in den Knast. Wer sowas unabsichtlich macht, der muss selbstverstaendlich fuer etwaige Schaeden haften, ein Verbrecher ist der allerdings nicht. Meine Meinung.

Gruss, Bernie

Man kann nur absichtlich bergauf fahren.
Insofern gehört Althaus in den Knast.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1232995) Verfasst am: 05.03.2009, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Baudelaire hat folgendes geschrieben:
Das Gericht hat mit seinem Urteil insofern eine Festlegung getroffen, als das Althaus zu 180 Tagessätze verurteilt wurde. Er ist damit auch in Deutschland vorbestraft.
Das ist so nicht ganz vollstaendig.

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1684815_Analyse-Ist-Dieter-Althaus-vorbestraft.html

Zitat:
Im strengen Sinne als vorbestraft allerdings gilt in Deutschland wie in Österreich jeder, der von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde: Alle Strafen, auch ausländische, werden in Deutschland im Bundeszentralregister und in Österreich im Strafregister vermerkt.

Liegt die Strafe in Österreich bei maximal 180 Tagessätzen, gilt aber eine "Beschränkung der Auskunft": Die Verurteilung erscheint dann nicht in der "Strafregisterbescheinigung", die dem deutschen "polizeilichen Führungszeugnis" entspricht. Sie muss einem eventuellen Arbeitgeber gegenüber nicht erwähnt werden, ist aber für Gerichte, Staatsanwaltschaft und Finanzstrafbehörden drei Jahre lang einsehbar.

In Deutschland liegt die Grenze für einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bei 90 Tagessätzen, die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre. Nach Auskunft des Bonner Bundesamts für Justiz werden die 180 österreichischen Tagessätze bei der Aufnahme ins deutsche Bundeszentralregister halbiert.

Der Grund ist, dass "Tagessatz" (in Deutschland) und "Tagsatz" (in Österreich) etwas Unterschiedliches bedeuten. Im Prinzip wird damit die Zeit benannt, für die ein Verurteilter ins Gefängnis muss, wenn er seine Geldstrafe nicht bezahlt. In Österreich entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe, in Deutschland dagegen ist das Verhältnis eins zu eins.

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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Quetsche2000
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Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1233018) Verfasst am: 05.03.2009, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

180 Tagessätze?
Wo steht das?
Geschockt Geschockt Geschockt
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Wer zum Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden
http://glaubensportal.npage.de/
http://justizmuell.cms4people.de/index.html
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1233032) Verfasst am: 05.03.2009, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:

Wenn ich sage, die Schmerzen müssen der Maßstab sein bedeutet das:
-Ähnliche Situation, ähnliches Schmerzensgeld.
Was ist ähnlich?
Zitat:

Der Symbolcharakter bezieht sich nur darauf, dass überhaupt etwas gezahlt wird für Schmerzen, die an sich gar nicht gemessen bzw. beziffert werden können.
Dann reicht es wenn ein Cent bezahlt wird?
Zitat:

Mit welcher Begründung möchtest du da eine Ungleichbehandlung?
Keine Summe ist hier groß genug um die Schäden zu begleichen. Da die Summe aus praktischen Gründen durch die Zahlungsfähigkeit des Verursachers gegeben ist, setze ich auch hier die Höhe der Summe an. So hoch das sie den Verursacher zumutbar ist.
Ich sehe darin keine Ungleichbehanlung
Zitat:
Schmerzensgeld ist nicht Teil der Strafe.

Habe ich auch nicht behauptet.


Nee, hast du nicht behauptet, aber impliziert, falls die Höhe des Schmerzensgeldes vom Geldbeutel abhängig gemacht wird.

Überleg doch nochmal die Folgen deiner (an sich noblen) Idee.

Der eine bekommt 1 Mio Euro Entschädigung, der andere nur ein paar tausend, für den gleichen Verlust? Weil einer vom reichen Schnösel überfahren wurde, der andere vom Habenichts?

Von wem sich wohl die Leute in Zukunft verstärkt anfahren lassen?
Wenn doch so viel Kohle winkt?
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Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1233045) Verfasst am: 05.03.2009, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Auch in einem solchen Fall macht es einen Riesenunterschied ob jemand tatsaechlich absichtlich falsch da rein faehrt oder ob er bloss unaufmerksam war. Haftungsrechtlich kommt es zwar auf's Gleiche raus, strafrechtlich jedoch nicht. Da muss man zwischen "fahrlaessig", "grob fahrlaessig" und "kriminell" unterscheiden. Wer bloss aus Jux absichtlich falsch in eine Einbahnstrasse reinbrettert und dabei jemanden schwer verletzt oder umbringt, der gehoert zusaetzlich zu allen Geldstrafen und Schmerzensgeldern in den Knast. Wer sowas unabsichtlich macht, der muss selbstverstaendlich fuer etwaige Schaeden haften, ein Verbrecher ist der allerdings nicht. Meine Meinung.

Gruss, Bernie

Man kann nur absichtlich bergauf fahren.
Insofern gehört Althaus in den Knast.


Was BB "kriminell" nennt, kenn ich als vorsätzlich.

Wolf, für absichtliches Bergauffahren soll jemand in den Knast?
Auch nicht schlecht.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1233051) Verfasst am: 05.03.2009, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
Wolf, für absichtliches Bergauffahren soll jemand in den Knast?
Auch nicht schlecht.

Wenn jemand der absichtlich gegen die Einbahn fährt und einen tödlichen Unfall verursacht in den Knast soll, dann auch jemand der bergauf fährt und einen tödlichen Unfall verursacht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1233055) Verfasst am: 05.03.2009, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:

Wolf, für absichtliches Bergauffahren soll jemand in den Knast?


Hört sich süß an. Vergleichbar mit:

"Für absichtliches Straßenüberqueren, zu Fuß, soll jemand in den Knast ?"

Ja. Wenn es sich um eine Autobahn handelt, auf der im Falle eines Unfalles Personenschaden wahrscheinlich sind, selbstmurmelnd.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1233093) Verfasst am: 05.03.2009, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:

Von wem sich wohl die Leute in Zukunft verstärkt anfahren lassen?

Jmd der sich gezielt anfahren lässt bzw dessen Hinterblieben steht kein Schmerzensgeld zu, zumindest wenn der andere schuldlos ist.
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
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Beitrag(#1233108) Verfasst am: 05.03.2009, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:

Wolf, für absichtliches Bergauffahren soll jemand in den Knast?


Hört sich süß an. Vergleichbar mit:

"Für absichtliches Straßenüberqueren, zu Fuß, soll jemand in den Knast ?"

Ja. Wenn es sich um eine Autobahn handelt, auf der im Falle eines Unfalles Personenschaden wahrscheinlich sind, selbstmurmelnd.


Nenn einfach den Paragraphen, der Bergauffahren oder Strasseüberqueren mit Gefängnis belegt.

Oder zeig mir, wo im Totschlagsparagraph etwas von Strasseüberqueren oder Bergauffahren steht.


Dein Ja, wenn...kann man auf alles mögliche übertragen.
Fürs Zeigefingerbewegen in den Knast? - Ja, wenn du damit eine Pistole betätigst.
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1233115) Verfasst am: 05.03.2009, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:

Von wem sich wohl die Leute in Zukunft verstärkt anfahren lassen?

Jmd der sich gezielt anfahren lässt bzw dessen Hinterblieben steht kein Schmerzensgeld zu, zumindest wenn der andere schuldlos ist.


Es würde eine Situation geschaffen, die zum Missbrauch geradezu einlädt.

Man könnte auch Schusswaffen freigeben, Mord und Totschlag ist ja verboten.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1233123) Verfasst am: 05.03.2009, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
Man könnte auch Schusswaffen freigeben, Mord und Totschlag ist ja verboten.

Niemand lässt sich umbringen, um dann abzukassieren.
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1233126) Verfasst am: 05.03.2009, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
Man könnte auch Schusswaffen freigeben, Mord und Totschlag ist ja verboten.

Niemand lässt sich umbringen, um dann abzukassieren.


k

err, wenn du meinst ich hätte diese kleine Eindeutigkeit übersehen, brauchen wir eigentlich nicht mehr diskutieren....das Beispiel war natürlich nicht aufs Schmerzensgeld bezogen sondern auf deinen Einwand, Missbrauch sei ja verboten.
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Baudelaire
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 74
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1233219) Verfasst am: 05.03.2009, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Baudelaire hat folgendes geschrieben:
Das Gericht hat mit seinem Urteil insofern eine Festlegung getroffen, als das Althaus zu 180 Tagessätze verurteilt wurde. Er ist damit auch in Deutschland vorbestraft.
Das ist so nicht ganz vollstaendig.

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1684815_Analyse-Ist-Dieter-Althaus-vorbestraft.html

Zitat:
Im strengen Sinne als vorbestraft allerdings gilt in Deutschland wie in Österreich jeder, der von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde: Alle Strafen, auch ausländische, werden in Deutschland im Bundeszentralregister und in Österreich im Strafregister vermerkt.

Liegt die Strafe in Österreich bei maximal 180 Tagessätzen, gilt aber eine "Beschränkung der Auskunft": Die Verurteilung erscheint dann nicht in der "Strafregisterbescheinigung", die dem deutschen "polizeilichen Führungszeugnis" entspricht. Sie muss einem eventuellen Arbeitgeber gegenüber nicht erwähnt werden, ist aber für Gerichte, Staatsanwaltschaft und Finanzstrafbehörden drei Jahre lang einsehbar.

In Deutschland liegt die Grenze für einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bei 90 Tagessätzen, die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre. Nach Auskunft des Bonner Bundesamts für Justiz werden die 180 österreichischen Tagessätze bei der Aufnahme ins deutsche Bundeszentralregister halbiert.

Der Grund ist, dass "Tagessatz" (in Deutschland) und "Tagsatz" (in Österreich) etwas Unterschiedliches bedeuten. Im Prinzip wird damit die Zeit benannt, für die ein Verurteilter ins Gefängnis muss, wenn er seine Geldstrafe nicht bezahlt. In Österreich entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe, in Deutschland dagegen ist das Verhältnis eins zu eins.


Spannend, das wußte ich nicht. Demnach wird also nur ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis vorgenommen?

Dennoch bleibt die Frage, ob es politisch zu rechtfertigen ist, dass Althaus weitermacht. Ich meine nein. Zum einen ist Althaus seit dem Unfall nicht mehr öffentlich aufgetreten und er wird mutmaßlich dazu noch längere Zeit brauchen. Politik ist aber in erster Linie eine öffentliche Angelegenheit. Ich denke, die Wähler haben ein Recht darauf, sich auch ein Bild über die aktuellen Fähigkeit eines Kandidaten zu machen und zu entscheiden, ob er ein Amt ausüben kann.

Die Opposition in Thüringen ist gezwungen, gegen einen Schattenkandidaten anzutreten und sie muß dabei auch noch beachten, dass der Spitzenkandidat der Regierung mir Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand nicht öffentlich kritisiert werden kann, da man sonst vom Wähler womöglich als all zu grob abgestraft wird. Sorry, aber da verstehe ich unter Demokratie etwas anderes, das mutet eher feudal an.

Man mag einwenden, dass ja auch im Berufsleben Kranke einen besonderen Schutz genießen. Dies ist sicher richtig, kann aber hier nur eingeschränkt zur Geltung kommen. Ein Regierungsamt ist keine Festanstellung, sondern ein Job auf Zeit. Man ist abhängig vom Verhalten der Wähler. Da die Amtszeiten zudem meist auf vier oder fünf Jahre begrenzt sind, sollte ein Politiker im Falle einer längeren Absenz von sich aus die Konsequenzen ziehen. Besser ein ehrenhafter Rückzug, als das man ein Amt auch dann noch besetzt hält, wenn man es absehbar für Monate gar nicht ausüben kann. Im Fall von Althaus kann das auch bedeuten, dass er nach einer angemessenen Zeit der Erholung und auch Verarbeitung des Geschehens wieder in die aktive Politik zurückkehren könnte. Er wäre nicht der erste, dem das gelänge. Aktuell aber sollte er sein Amt niederlegen.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1233298) Verfasst am: 05.03.2009, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
err, wenn du meinst ich hätte diese kleine Eindeutigkeit übersehen, brauchen wir eigentlich nicht mehr diskutieren....das Beispiel war natürlich nicht aufs Schmerzensgeld bezogen sondern auf deinen Einwand, Missbrauch sei ja verboten.

Mein Einwand zielte auf die Missbrauchsgefahr ab.
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1235575) Verfasst am: 08.03.2009, 02:04    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:

Mir missfällt einfach diese Art von Promi-Justiz.


Mir auch, aber was willst du dagegen machen? Bei denen geht natürlich alles ganz schnell, warum auch immer. Es gibt halt solche Menschen und solche Menschen, zynisch ausgedrückt. Die einen werden wie Dreck und die anderen wie Hoheiten behandelt.

Ich sag nur: "Rentnerin beklaut, Millionen unterschlagen/geklaut."

Was passiert? Der untreue Bankangestellte, der ihr Geld an der Börse verjubelt hat, kommt in Knast.

Und dann? Dann will die "Volksbank" ihr Geld nicht rausrücken. Von wegen sie hätte selber Schuld, weil sie ihm vertraut hat und ihm die Gelegenheit gegeben, sie zu bestehlen.


Die Frau ist um die 70 und kämpft schon seid fünf, sechs, sieben Jahren vor Gericht um ihre Kohle. Man hat den Eindruck, die Bank will den Prozess möglichst lange behindern und verlangsamen, bis sie entweder vor ihrem "Sieg" bei Gericht stirbt, oder nur möglichst kurz in den Genuss ihres Vermögens kommt, bevor sie stirbt.

Richtig gehässig, aber so ist das. Würde sie mit Nachnamen Althaus heissen, wäre das natürlich was GAAAAAAAAAAAAANZ anderes...
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Quetsche2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1235656) Verfasst am: 08.03.2009, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

@uriziel

Was man dagegen machen kann?

Es gibt viele Möglichkeiten.
Zum einen öffentlich machen den ganzen Sumpf, und dabei Täter mit Namen nennen, was ja im Internet oft geschieht. (Leserbreide in Zeitungen, Flugblätter verteilen usw.)
Zum anderen hat man als Wähler die Quahl der Wahl, wo man sich für das vermeintliche kleinere Übel entscheiden kann.
Und dann gibt es noch verschiedene Möglichkeiten der ausserparlamentarischen Opposition. (z. B. Protestaktionen)
1989 waren sich ja auch Millionen Bürger einig und haben dafür gesorgt, dass die DDR ausgedient hat.
Offensichtlich sind von der Wirtschaftskrise und den Justizschlampereien immer noch zu wenig Menschen betroffen, sonst hätte es hier schon längst wieder gescheppert, wie in der Weimarer Republik.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1242095) Verfasst am: 15.03.2009, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Unfall: Althaus weist Schuld zurück

http://www.ard-text.de/text/156

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus hat eine Schuld an dem Skiunfall am Neujahrstag mit einer Toten zurückgewiesen. "Schuld ist nicht die richtige Kategorie, um ein solch tragisches Unglück zu bewerten", sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung.

"Ich fühle mich aber verantwortlich."
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1242107) Verfasst am: 15.03.2009, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hier etwas ausführlicher:

http://www.focus.de/politik/deutschland/skiunfall-althaus-sieht-sich-nicht-schuldig_aid_380564.html

Gewagte Einschätzungen des Vorfalls, wenn man bedenkt, dass er sich überhaupt nicht erinnert.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#1242477) Verfasst am: 15.03.2009, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Unfall: Althaus weist Schuld zurück

Im Blitzprozess noch bekannte er sich schuldig. Was dieses Schuldeingeständnis wert ist sieht man ja jetzt.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1242585) Verfasst am: 15.03.2009, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Tassilo hat folgendes geschrieben:
Unfall: Althaus weist Schuld zurück

Im Blitzprozess noch bekannte er sich schuldig. Was dieses Schuldeingeständnis wert ist sieht man ja jetzt.


Ich denke hier geht es um Schuld im haftungsrechtlichen Sinne und um Schuld im moralischen Sinne. Das sollte man schon auseinanderhalten.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#1242635) Verfasst am: 15.03.2009, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich denke hier geht es um Schuld im haftungsrechtlichen Sinne und um Schuld im moralischen Sinne. Das sollte man schon auseinanderhalten.

Wie kann man sich der fahrlässgen Tötung für schuldig befinden, aber sich moralisch für unschuldig halten?
Die Fahrlässigkeit besagt ja das es eben gerade nicht nur eine unglückliche Verkettung von Zufällen ist.
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
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Wohnort: Bremen

Beitrag(#1242875) Verfasst am: 16.03.2009, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich denke hier geht es um Schuld im haftungsrechtlichen Sinne und um Schuld im moralischen Sinne. Das sollte man schon auseinanderhalten.

Wie kann man sich der fahrlässgen Tötung für schuldig befinden, aber sich moralisch für unschuldig halten?
Die Fahrlässigkeit besagt ja das es eben gerade nicht nur eine unglückliche Verkettung von Zufällen ist.


Interessanter Gedanke. Althaus hat sich moralisch schuldig gemacht, in dem Moment, in dem er die Streckenführung missachtete?
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beachbernie
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1242897) Verfasst am: 16.03.2009, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich denke hier geht es um Schuld im haftungsrechtlichen Sinne und um Schuld im moralischen Sinne. Das sollte man schon auseinanderhalten.

Wie kann man sich der fahrlässgen Tötung für schuldig befinden, aber sich moralisch für unschuldig halten?
Die Fahrlässigkeit besagt ja das es eben gerade nicht nur eine unglückliche Verkettung von Zufällen ist.


Fahrlaessigkeit besagt allerdings auch nicht, dass absichtsvoll gehandelt wurde. Da reicht es schon, wenn man einen Augenblick nicht richtig aufgepasst hat. Haftungsrechtlich ist man auch in diesem Falle schuld. Man kann daraus allerdings nicht ableiten, dass jemand charakterlich fuer ein politisches Amt geeignet ist und darum geht es manchen schliesslich in der Diskussion ueber Althaus.

Ich stehe dem Althaus zwar politisch sehr, sehr fern und wuerde es begruessen, wenn er abgewaehlt wuerde, halte es aber fuer grob unfair, wenn von gewisser Seite her versucht wird diesen Unfall dazu auszuschlachten. Dazu eignet sich die Sache naemlich nicht.

Gruss, Bernie
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Wolf
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Beiträge: 16610
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Beitrag(#1242957) Verfasst am: 16.03.2009, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Fahrlaessigkeit besagt allerdings auch nicht, dass absichtsvoll gehandelt wurde. Da reicht es schon, wenn man einen Augenblick nicht richtig aufgepasst hat.
Nein. Wenn man einen Augenblick nicht aufpasst umfährt man keine Absperrung und fährt plötzlich bergauf. Nein
Zitat:

Haftungsrechtlich ist man auch in diesem Falle schuld. Man kann daraus allerdings nicht ableiten, dass jemand charakterlich fuer ein politisches Amt geeignet ist und darum geht es manchen schliesslich in der Diskussion ueber Althaus.
Du lenkst ab. Es geht jetzt ums Nicht-Schuldbekenntnis.
Zitat:

Ich stehe dem Althaus zwar politisch sehr, sehr fern und wuerde es begruessen, wenn er abgewaehlt wuerde, halte es aber fuer grob unfair, wenn von gewisser Seite her versucht wird diesen Unfall dazu auszuschlachten. Dazu eignet sich die Sache naemlich nicht.
S.o.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#1242964) Verfasst am: 16.03.2009, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:

Interessanter Gedanke. Althaus hat sich moralisch schuldig gemacht, in dem Moment, in dem er die Streckenführung missachtete?

Ja. Bewusst (ver)harmlose(nde) Formulierung gewählt?
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1243042) Verfasst am: 16.03.2009, 02:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich denke hier geht es um Schuld im haftungsrechtlichen Sinne und um Schuld im moralischen Sinne. Das sollte man schon auseinanderhalten.

Wie kann man sich der fahrlässgen Tötung für schuldig befinden, aber sich moralisch für unschuldig halten?
Die Fahrlässigkeit besagt ja das es eben gerade nicht nur eine unglückliche Verkettung von Zufällen ist.

Richtig.

Der Begriff "haftungsrechtlich" suggeriert, es ginge hier nur um irgendetwas gesetzestechnisches.

EDIT: Schuld im rechtlichen Sinne heißt, dass jemandem ein Verhalten bzw. seine Folgen persönlich voll zurechenbar ist. Wo soll der Unterschied zur moralischen Schuld sein?

(Was man grundsätzlich unterscheiden muss, ist Haftung und Schuld. Haftung gibt es auch ohne Schuld, allerdings nicht im Strafrecht, sondern nur im Zivilrecht - z.B. die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters oder die Produkthaftung. Darum geht es hier aber nicht.)
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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -


Zuletzt bearbeitet von neinguar am 16.03.2009, 02:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1243050) Verfasst am: 16.03.2009, 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Fahrlaessigkeit besagt allerdings auch nicht, dass absichtsvoll gehandelt wurde.


Richtig. Fahrlässigkeit besagt, dass fahrlässig gehandelt wurde. Schließt das moralische Schuld aus? Den Gedanken finde ich sehr seltsam.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1243062) Verfasst am: 16.03.2009, 02:26    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich denke hier geht es um Schuld im haftungsrechtlichen Sinne und um Schuld im moralischen Sinne. Das sollte man schon auseinanderhalten.

Wie kann man sich der fahrlässgen Tötung für schuldig befinden, aber sich moralisch für unschuldig halten?
Die Fahrlässigkeit besagt ja das es eben gerade nicht nur eine unglückliche Verkettung von Zufällen ist.

Richtig.

Der Begriff "haftungsrechtlich" suggeriert, es ginge hier nur um irgendetwas gesetzestechnisches.



Nein. Es geht hier um moralische Bewertungen und die sehen nun mal anders aus je nach dem ob...

1..jemand ohne boese Absicht einen Fehler macht und dadurch voellig unbeabsichtigt jemand geschaedigt wird.

2....jemand aus Jux und Dollerei und ohne Ruecksicht auf Verluste absichtlich grob fahrlaessig handelt und dadurch voraussehbar jemand zu Schaden kommt.

3....jemand absichtlich und gezielt jemanden schaedigt.

In den Faellen 2 und 3 ist eine moralische Verurteilung gerechtfertigt Im Fall 1 eigentlich nicht. (Haften muss man allerdings trotzdem). 3 scheidet wohl von vorneherein aus. Es geht jetzt bloss noch um 1 oder 2. Ich tendiere eher zu 1, moechte aber 2 zumindest nicht von vorneherein ausschliessen. Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" gehe ich allerdings solange von 1 aus, bis mir jemand schluessige Beweise vorlegt, dass ein grobes Verschulden vorliegt. Das waere z.B. gegeben, wenn sich rausstellen wuerde, dass es um eine Wette ging, dass Althaus besoffen war als er die Piste runterraste oder aehnliches. Bisher gibt es auf sowas allerdings keine Hinweise.

Mir geht es in keinster Weise darum dem Althaus, den ich als politischen Gegner begreife, einen Persilschein auszustellen, sondern lediglich darum fair zu sein. Es kann uebrigens auch passieren, dass der Schuss der "Althauskritiker" boes nach hinten losgeht, dann naemlich wenn die unverhaeltnissigen Anwuerfe gegen ihn, um ihm politisch am Zeug zu flicken, dazu verwendet werden um ihn dann letztlich als eigentliches Opfer darzustellen, das einer reisserischen Presse und seiner politischen Gegner. Auch deshalb plaediere ich fuer Zurueckhaltung bei moralischen Urteilen gegenueber dem Mann.

Und nochmal: Dieser Unfall taugt nach bisherigen Erkenntnissen absolut nicht, um den Mann fuer ungeeignet zu erklaeren ein politisches Amt auszuueben. Dazu braeuchte es mehr. Auch mich beschlich ein ungutes Gefuehl als die Sache im Rekordtempo durch's Gericht gepeitscht wurde, aber das ist halt mal auch nix Konkretes.

Gruss, Bernie
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