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MISSHANDELTE HEIMKINDER
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1333160) Verfasst am: 23.07.2009, 14:03    Titel: ZENSUR ist ZENSUR - AUSSPERRUNG ist ZENSUR - „Wehret den Anfängen !“ Antworten mit Zitat

Hallo »Testirossi«.

Du bist nur flüchtig mit dem Thema aufait. Es geht lange nicht nur um „die Nennung eines Namen“, das kann ich Dir ( und jedem der diesbetreffend genauso denkt wie Du ) absolut versichern ! – Da geht’s nicht um „Nebelkerken“ !

Jede ZENSUR ist, m.E., genauso schwerwiegend, wie jede andere ZENSUR. GESCHICHTSVERDREHUNG und BAGATELLISIERUNG ist dabei ebenso nicht zu ignorieren; auch das ist ZENSUR. Und auch eine besonders schlimme ZENSUR ist es, m.E., wenn man Leute nicht zum Denken und Nachdenken aufrufen und zum „für sich selbst denken“ anspornen darf, indem man sagt „Was für ein Glück für die Regierenden, daß die Menschen nicht denken.“ ( ohne, daß der Name des Sprechers genannt wurde ! - es wurde nur gesagt, das ein ganz schlimmer Diktator dies zynisch gesagt hatte ! ) ( Ja, damit fing diese kirchliche ZENSUR erst richtig an ! ). Das sind wiederum nicht nur „Nebelkerzen“ !

Aussperrung“ der „Anspruchsberechtigen“ ist natürlich genauso schlimm, wenn nicht noch schlimmer – und es fällt ebenso in die Kategorie von ZENSURZENSUR der schlimmsten Sorte. Man will uns „den Mund verbieten“ – uns „mundtot machen“.

Wehret den Anfängen !

Wir werden uns, jedoch, weder „verarschen“ noch „hinhalten“ lassen – das, versichern wir nicht nur Dir, sondern auch unseren „Anspruchsgegnern“, allen unserenAnspruchsgegnernund ihrenUnterstützern“ in dieser ihrerVerarschungs-undHinhaltungs-Strategie !

Mit freundlichen Grüßen aus fernem Lande.

Martin
_________________________________________________________________________________

"Vorsicht stellt der List sich klug entgegen." Johann Wolfgang von Goethe
"Die gefährlichste Weltanschauung ist die von den Menschen, die die Welt noch nie angeschaut haben." Alexander von Humboldt
Was für ein Glück für die Regierenden, daß die Menschen nicht denken.ein weltweit bekannter damals ganz gefährlicher Diktator – Massenmörderer
"Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition." Johann Nepomuk Nestroy
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Testirossi
Gnostiker



Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 741
Wohnort: jwd

Beitrag(#1335358) Verfasst am: 28.07.2009, 13:53    Titel: Re: ZENSUR ist ZENSUR - AUSSPERRUNG ist ZENSUR - „Wehret den Anfängen !“ Antworten mit Zitat

Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
Hallo »Testirossi«.

Du bist nur flüchtig mit dem Thema aufait.

Hallo MM.
Ja.


Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
Es geht lange nicht nur um „die Nennung eines Namen“, das kann ich Dir ( und jedem der diesbetreffend genauso denkt wie Du ) absolut versichern ! – Da geht’s nicht um „Nebelkerken“ !

Ich habe den Eindruck, dass die (evtl. belegbare?) Unterstellung einer Namenstabuisierung vom Threadthema ablenkt. Man kommt nach meinem Empfinden dadurch vom Hundersten ins Tausendste. Selbst wenn du belegen könntest, dass die EKD die Namensnennung Adolf Hitlers mit einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro belegt hätte, was genau hätten du und dein Anliegen dadurch gewonnen?
Was hätte das mit der organisatorischen Misshandlung und Ausbeutung von wehr- und rechtlosen Heimkindern zu tun?


Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
Jede ZENSUR ist, m.E., genauso schwerwiegend, wie jede andere ZENSUR. GESCHICHTSVERDREHUNG und BAGATELLISIERUNG ist dabei ebenso nicht zu ignorieren; auch das ist ZENSUR. Und auch eine besonders schlimme ZENSUR ist es, m.E., wenn man Leute nicht zum Denken und Nachdenken aufrufen und zum „für sich selbst denken“ anspornen darf, indem man sagt „Was für ein Glück für die Regierenden, daß die Menschen nicht denken.“ ( ohne, daß der Name des Sprechers genannt wurde ! - es wurde nur gesagt, das ein ganz schlimmer Diktator dies zynisch gesagt hatte ! ) ( Ja, damit fing diese kirchliche ZENSUR erst richtig an ! ). Das sind wiederum nicht nur „Nebelkerzen“ !

Ja, das soll "unser Adolf" gesagt haben, und er hatte mit seiner Einschätzung recht, denn hätten die (deutschen) Menschen (damals) gedacht, dann hätten sie den offenkundig Wahnsinnigen längst als krank und damit als arbeits- und regierungsunfähig durch einen Gesunden abgelöst (daher auch der Gruss "Heil Hitler!", denn er hätte das Heil dringend nötig gehabt).
Dass die Amtsenthebung offensichtlich geistesgestörter Menschen nicht so leicht ist, sieht man heute am nicht minder verrückten G. W. Bush und seiner Wiederwahl. Das gehört nach meinem Empfinden aber genau so wenig hierher, wie das berühmte Zitat ohne Namensnennung.


Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
Aussperrung“ der „Anspruchsberechtigen“ ist natürlich genauso schlimm, wenn nicht noch schlimmer – und es fällt ebenso in die Kategorie von ZENSURZENSUR der schlimmsten Sorte. Man will uns „den Mund verbieten“ – uns „mundtot machen“.

Es geht nicht nur um die Aussperrung von möglichen Entschädigungsempfängern sondern um die Aussperrung der Betroffenen. Es geht um die Aussperrung der Opfer {nicht: "Anspruchsberechtigte"}, während die Täternachfolger in Ruhe und von den Opfern ungestört eine Sprach- und Vertuschungskonvention beschliessen wollen.


Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
Wehret den Anfängen !

Konzentriert euch lieber aufs Wesentliche und dessen Vermittlung in der Öffentlichkeit. Und lasst euch nicht ablenken, hinhalten (bis alle Opfer gestorben sind) oder auseinanderdividieren.


Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
Wir werden uns, jedoch, weder „verarschen“ noch „hinhalten“ lassen – das, versichern wir nicht nur Dir, sondern auch unseren „Anspruchsgegnern“, allen unserenAnspruchsgegnernund ihrenUnterstützern“ in dieser ihrerVerarschungs-undHinhaltungs-Strategie !

Dann beschäftige dich nicht mit Nebelkerzen, noch dazu im eigenen Thread.
Wichtig ist auch eine "eingängige Sprachregelung":
"Ansprüche", "Anspruchsberechtigte", "Anspruchsgegner" haben im Deutschen einen leichten Anhauch an Schmarotzertum, zumindest empfinde ich das so.
"Ansprüche" (die dazu noch nicht existieren) sind schlecht, "Entschädigung", "Wiedergutmachung" und "Schuldanerkennung" sind (sprachlich) besser.
Und gebt dem Kind endlich einen eingängigen Namen der griffig ist und das Wesentliche auf den Punkt bringt.
_________________
"Die Kunst aller grossen Volksführer aber, bestand noch zu allen Zeiten darin, die Aufmerksamkeit der Masse auf einen Feind zu konzentrieren."
(A. H.)
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Martin Mitchell
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1337250) Verfasst am: 01.08.2009, 12:12    Titel: Heimkinderopfer, Betroffene, Anspruchsberechtigte, Beschwerdeführer, Kläger Antworten mit Zitat

ok - nah dann mal zurück zum eigentlichen Thema - und um es "auf den PUNKT zu bringen" zwinkern

Einzelne Worte und Begriffe und EINFACHE Phrasen zum Thema „Ehemalige Heimkinder“, die man hoffentlich nicht missverstehen kann. Viele dieser Begriffe finden auch Anwendung in der JURISTIK und JURISPRUNDENZ – und das sogar am TATORT selbst, in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND.

DARÜBER werden wir uns wohl alle einig sein.

Niemand kann kommen – aus welcher Richtung auch immer – und sich DAGEGEN auflehnen und DAGEGEN Kritik ausüben, denke ich.

Die einzige in der Bundesrepublik Deutschland organisierte Heimkinderopfer-Betroffenen-Vertretung, ist der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ ) ( „VEH“ ), dessen neue Webseite www.vehe-ev.info ist ( die alte war www.veh-ev.org )

Die Opferanwälte und Opferjuristen, die die Interessen aller inbegriffenen Betroffenen vertreten, sind Rechtsanwalt Gerrit Wilmans aus der Anwaltskanzlei Dr. Vehlow und Wilmans in Hamburg, dessen Webseite www.vehlow-wilmans.de ist ( und siehe auch den Hinweis auf den relevanten Fragebogen @ http://www.vehlow-wilmans.de/FragebogenzumHeimaufenthalt.html )

und der Menschenrechtsadvokat und Opferjurist, Völkerrechtsexperte und Entschädigungsexperte Michael Witti in München, dessen Website www.michaelwitti.de ist

Heimkind, Heimkinder, ehemalige Heimkinder, geschlossene Unterbringung, Sklavenhaltung, Menschenhandel, Opfer, Betroffener, Betroffene, Geschädigter, Geschädigte, Ausgebeuteter, Zwangsarbeiter, Zwangsarbeiterin, Zwangsarbeit, Arbeitszwang, Lohnenthaltung, Lohnnachzahlung

Verantwortlicher, Verantwortlichen, Verantwortung, Haftung, Haftpflicht

Anspruchsberechtigter, Anspruchsberechtigte, Anspruchsberechtigten, Beschwerdeführer, Kläger

Ansprüche, Forderungen, damages, demand, notice of demand


Anklage, Beschuldigung, Vorwurf, Beanstandung, Anzeige

Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Kinderzwangsarbeit

Täter, Straftäter, Peiniger, Folterer, Sklavenhalter, Sklaventreiber, Sexualverbrecher, Verursacher, Anspruchsgegner, Rechtsnachfolger, Kirche, Staat, Kapital, Beklagte, Beklagten, Angeklagter, Angeklagte, Angeklagten, Gegenseite, Opponenten, Kontrahenten, Widersacher, Dilettanten, Klugscheißer, Heuchler, Heeler, Verschleierer, Verharmloser, Leugner, Revisionist, Revisionisten, Zensor, Zensoren, Diktatoren, Diktatur, Diktator

Straftaten, Menschenrechtsverletzungen, Menschenverbrechen, unrechtmäßige Bereicherung, Verletzung der Menschenwürde, Freiheitsberaubung, variante Zivilvergehen

Grundrecht, Europarecht, Menschenrecht, Menschenrechte, Völkerrecht


Constitution, Council of European Convention of 1950, Fundamental rights within the European Union, International Human Rights Legislation

Pflichtvergessen, Pflichtversäumness, Fahrlässigkeitsdelikt, Fahrlässigkeit, Vernachlässigung, fahrlässige Handlung, Handlung in grober Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Recht der Fahrlässigkeitshaftung, Verschuldenshaftung, bewusste Fahrlässigkeit, fahrlässige Körperverletzung, grob fahrlässige Schädigung, Fahrlässigkeitshaftung, Sorgfaltspflicht, Pflicht, Obligation, Berufspflicht, Pflichtverletzung, Pflichtversäumnis, Verletzung der Rechtspflicht, Sorgfaltspflichtverletzung, Missbrauch der Amtsgewalt, Nachlässigkeit

with malice aforethought, malicious procedure and false imprisonment, false imprisonment, unpaid forced labour, unpaid forced labor, unpaid slave labour, unpaid slave labor, child slave labour, child slave labor, child forced labour, child forced labor, malicious procedure, negligence, fiduciary obligation, duty of care, failure to exercise duty of care, breach of duty of care, constitutional law, human rights law, human rights legislation, non-judicial organs of government, acts of servants or agents, liability of servant or agent, misfeasance in public office, damages, breach of statutory duty

Aufhören zu leugnen, aufhören zu bagatellisieren, jeglichen Spot unterlassen, jegliche Häme unterlassen, jegliche Schmähung unterlassen, jegliche Retraumatisierung unterlassen

Schuldanerkennung, volles Geständnis ablegen, aufrichtige Reue zeigen, Rechenschaft ablegen, Rechenschaftsablegung, aufrichtige Entschuldigung, aufrichtige Bitte um Verzeihung, Sühne tun

Wiedergutmachung leisten, Schadenersatz leisten, Entschädigung zahlen, Apolgy - the whole package, nothing less will do ( was damit gemeint ist kann in dem im Jahre 2004 in der englischen Sprache herausgebrachten Sachbuch "On Aplogy" by Aaron Lazare nachgelesen werden; OXFORD UNIVERSITY PRESS, ISBN 13: 978-0-19-518911-7 und auch ISBN 10: 0-19-518911-6 ).


Rehabilitation, Therapie

Aufarbeitung, Garantie geben gegen Wiederholungstaten seitens der Verursacher, aus der Geschichte lernen

Unterlassungsanspruch, Versprechen, undertaking, promise

»kleine Wahrheitskommission«, »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«, Ausperrung des organisierten Betroffenenen-Verbandes: „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.und seiner Rechtsvertreter seitens der Schirmherrin dieser »kleinen Wahrheitskommission«, der evangelisch-lutherischen Theologin und GRÜNEN-Politikerin Dr. Antje Vollmer.

Würde, Menschenwürde, Würdigung, Wiedererlangung der Würde

Übrigens ist meine tägliche Sprache Englisch ( Deutsch ist Zweitsprache für mich ) und ich lebe schon, ununterbrochen, 45 Jahre lang in Australien.

Martin Mitchell ist selbst "Ehemaliges Heimkind" ( Jg. 1946 ) und seit dem 17. Juni 2003 der Betreiber von HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org und seit dem 27. Mai 2005 ebenso der Betreiber des "Ehemalige Heimkinder" Blog HEIMKINDEROPFER.BLOGSPOT.COM @ www.heimkinderopfer.blogspot.com und etwas später auch, zusätzlich, des Blog www.heimkinderopfer2.blogspot.com.
Nutzer und Teilnehmer seit sechs Jahren schon in einigen deutschsprachigen sowie auch englischsprachigen Diskussionsforen, zu diesen Themen, in aller Welt.
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Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.Albert Einstein

Verzicht auf Denken ist geistige Bankrotterklärung.Albert Schweizer
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.Konfuzius

Keine Unterwerfung ist so vollkommen wie die, die den Anschein der Freiheit wahrt.Jean-Jacques Rousseau

Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit, Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.MM

Wehret den Anfängen !Cicero, Römischer Politiker

UND NOCH ETWAS ! - Kurzes Zitat aus der deutschen Geschichtsschreibung: „Am 10. Mai 1933 verbrennen Rostocker Studenten auf dem Universitätsplatz unliebsame Werke jüdischer, marxistischer und pazifistischer Schriftsteller.

Und wer sagt, daß er/sie nicht wählen gehen wird bei der nächsten Bundestagswahl im September 2009 ?


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 11.08.2009, 08:34, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Martin Mitchell
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1337639) Verfasst am: 02.08.2009, 08:46    Titel: Ein »RUNDER TISCH HEIMKINDER« soll auch in Hessen stattfinden, am 29.10.2009. Antworten mit Zitat

Vom Vereinsvorstand des Verein ehemaliger Heimkinder e.V. wird darauf hingewiesen. Beisitzer Dirk Friedrich hatte dies am 31.07.2009 auch schon anderswo ins Internet gestellt und ich setzte das jetzt hier fort.

*** Für ehemalige Heimkinder, die damals in Heimen in Hessen untergebracht waren ! ***

Hessischer Landtag

31. Juli 2009

Öffentlicher Aufruf an Heimkinder der 50er und 60er Jahre

Wiesbaden - Der Hessische Landtag möchte seinen Beitrag dazu leisten, das Unrechtsschicksal von Heimkindern in den 50er und 60er Jahren aufzuarbeiten. Dazu soll am 29. Oktober 2009 eine öffentliche Anhörung stattfinden, an der u. a. die Teilnahme von Betroffenen aus Heimen in Hessen, dem Verein Ehemalige Heimkinder e. V., ehemaligen Heimträgern, Fachverbänden, Sachverständigen aus der Wissenschaft, einer hessischen Ausbildungsstätte, ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Vertretern des Runden Tisches Berlin vorgesehen ist. Die Abgeordneten erhoffen sich dadurch ein besseres Bild der Situation in den hessischen Einrichtungen.

Damen und Herren, die bereit sind, über ihr Schicksal als Heimkind in hessischen Erziehungsheimen in den 50er und 60er Jahren zu berichten, melden sich bitte beim Hessischen Landtag (Hessischer Landtag - Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit, Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden; Tel. 0611 350334 oder 350335; j.schlaf@ltg.hessen.de oder a.wiekhorst@ltg.hessen.de). Selbstverständlich wird Vertraulichkeit gewahrt; ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung wird nichts – auch nicht Ihr Name – an Dritte weiter gegeben.

Norbert Kartmann

Präsident des Hessischen Landtags


Dies schließt, u.a., auch das von den „Inneren Mission“ / „Diakonie“ / „Evangelische Kirche in Deutschland“ in Knüllwald-Rengshausen betriebene „Burschenheim Beiserhaus“ ( Schwalm-Eder-Kreis, bei Kassel, Hessen ) ein, das dort schon seit dem Jahre 1844 betrieben wurde und auch heute – genauso wie Freistatt im Wietingsmoor ( Niedersachsen, seit 1899 ), und Eckardtsheim in der Senne ( Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, seit 1869 ) – weiterhin bestehen bleibt.

Also, alle damals in Heimen in Hessen untergebrachtenHeimkinder“, „Fürsorgezöglingeund auch alle derFreiwilligen Erziehungshilfeunterstehenden damaligen Heiminsassen, bitte meldet Euch, für diese Zwecke, entweder beim „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ oder bei der Behörde direkt.

Siehe auch die neue Vereinswebseite @ http://www.veh-ev.info; und siehe auch auf der Webseite des Vereinsanwalts http://www.vehlow-wilmans.de/FragebogenzumHeimaufenthalt.html
________________________________________________________________________________________

Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1339150) Verfasst am: 05.08.2009, 12:34    Titel: Re: Kirchliche und staatliche Heime und Anstalten im Bundesland HESSEN Antworten mit Zitat

Kirchliche und staatliche Heime und Anstalten im Bundesland HESSEN ! - „Ehemalige Heimkinder“ aus diesem Bundesland bitte meldet Euch !

Besonderer Aufruf an alle ehemaligen Heimkinder, die in Heimen und Anstalten im Bundesland HESSEN, in den 40er, 50er, 60er, 70 und 80er Jahren „fürsorglich verwahrt“ wurden, werden gebeten sich beim „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ zu melden.

„Ehemalige Heimkinder“, die damals in Heimen und Anstalten im Bundesland HESSEN untergebracht waren

damalige männliche „Fürsorgezöglinge“ im Bundesland HESSEN
damalige weibliche „Fürsorgezöglinge“ im Bundesland HESSEN

Jungen und Mädchen, die im Bundesland HESSEN, der „Freiwilligen Erziehungshilfe“ oder ähnlichem unterstanden.

Jungen und Mädchen, die in den folgenden Heimen und Anstalten - oder in weiteren / anderen Heimen und Anstalten im Bundesland HESSEN untergebracht waren

staatliches geschlossenes Erziehungsheim für „schwererziehbare Mädchen“,
„Landesjugendheim für Mädchen“, „Breitenau“, „Kloster Breitenau“, „Fuldatal“, „Guxhagen“, HESSEN

staatliches geschlossenes und halb offenes Erziehungsheim für „schwererziebare Jungen“ / „verwahrloste Jungen“
staatliches geschlossenes und halb offenes Erziehungsheim für „schwererziehbare Mädchen“ / „verwahrloste Mädchen“
Kalmenhof, Idstein im Taunus, HESSEN

katholisches geschlossenes Erziehungsheim für „schwererziehbare Mädchen“ / „verwahrloste Mädchen“ - Diozese Mainz
St. Gottfried, Ilbenstadt, Niddatal, HESSEN
Das Kloster beherbergte von 1946 bis 1979 ein Erziehungsheim für Mädchen, von 1970 an in staatlicher Trägerschaft

staatliches geschlossenes und halb offenes Erziehungsheim für „schwererziebare Jungen“ / „verwahrloste Jungen“
„Landeserziehungsanstalt Staffelberg“, „Erziehungsheim Staffelberg“bei Biedenkopf/Lahn, HESSEN
Biedenkopf ist eine Stadt im westlichen Hessen an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen am Oberlauf der Lahn

evangelisch-lutherisches geschlossenes und halb offenes Erziehungsheim für „schwererziebare Jungen“ / „verwahrloste Jungen“ – „Innere Mission“ / „Diakonie“ / „Evangelische Kirche in Deutschland“ / „EKD“
„Burschenheim Beiserhaus“, Knüllwald-Rengshausen, Schwalm-Eder Kreis, HESSEN

evangelisches „Johannisstift“ / „Johannesstift“, Wiesbaden, HESSEN

Caritasheim „St. Ludwig“. Erziehungsheim für gefährdete Mädchen. Schloss Braunshardt in Weiterstadt bei Darmstadt. Das Rokokoschloss Schloss Braunshardt liegt im Stadtteil Braunshardt der südhessischen Stadt Weiterstadt. Errichtet vom Caritasverbande der Diözese Mainz; „Mädchenheim St. Ludwig“ ( 1950 ? ) HESSEN

Wäscherei in der Behinderteneinrichtung „Aumühle“ in Darmstadt-Wixhausen, „Innere Mission Hessischer Landesverein Behinderteneinrichtung Aumühle“, Darmstadt-Wixhausen, HESSEN. 1980 wird die seinerzeitige „Aumühle“, die seit der Jahrhunderwende ein Heim für schwererziehbare Jugendliche beherbergte, abgerissen, bzw. „umgebaut“ und seither als eine große Behinderteneinrichtung mit Werkstätten und einer Großwäscherei genutzt.

Wenn sich jemand noch an andere Kinderheime, Erziehungsheime oder Anstalten im Bundesland HESSEN erinnern kann, bitte ebenso melden.
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Beitrag(#1339172) Verfasst am: 05.08.2009, 13:10    Titel: Der Vorstand des VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER e.V. gibt bekannt... Antworten mit Zitat

Der Vorstand des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ über seine Schriftführerin / Sekretärin, Heidi Dettinger, gibt bekannt

Am Donnerstag, 13. August 2009, um 10.00 Uhr wird es zur Verhandlung

Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ./. Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren GbR ***

vor dem Berliner Kammergericht kommen. Unser Verein wird vertreten sein durch unsere 1. Vorsitzende Monika Tschapek-Güntner und – gemäß Vorstandsbeschluss – durch die Schriftführerin Heidi Dettinger. Außerdem wird natürlich unsere anwaltliche Vertretung anwesend sein !

Verhandelt wird das Recht des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ ) „VEH“ ), seine Vertreter am Runden Tisch zu bestimmen und nicht von Frau Vollmer diktieren zu lassen.

Es wäre gut, wenn möglichst viele Vereinsmitglieder anwesend wären um so das Interesse an unserer Vertretung am Runden Tisch zu manifestieren ! - Noch besser wäre es, wenn sich Interessierte bei der 1. Vorsitzenden des Vereins, Monika Tschapek-Güntner melden würden, damit wir ein bisschen was organisieren können – z.B. einen größeren Gerichtssaal, falls notwendig ! ( für genaue Kontaktdetails siehe die neue Vereinswebseite @ www.vehev.info/ sowohl wie auch www.veh-ev.info/ [ beide dieser URL gehören dem Verein ! ] ).

Die Adresse des Kammergerichtes:
10781 Berlin, Elßholzstraße 30-33 [ Berlin-Schöneberg ]

Fahrverbindungen:
U-Bhf. Kleistpark ( U 7 ), U-Bhf, Bülowstraße ( U 2 ),
U-Bhf. Nollendorfplatz ( U 1, U 2, U 3, U 4 )
Bus M 48, M 85, 106, 187, 204, S-Bhf Julius-Leber-Brücke ( S1 )
S-Bhf. Yorckstraße >Großgörschenstraße< ( S1 ) [ Berlin-Schöneberg ]

Hinweis:
Der Zugang zum Gericht ist nur über den Eingang »Kleistpark« möglich.


*** Verein ehemaliger Heimkinder e.V. versus Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren GbR
und „GbR“, in diesem Fall und in dieser Rechtssache steht für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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Beitrag(#1339475) Verfasst am: 06.08.2009, 07:06    Titel: »Runder Tisch Heimerziehung« in Berlin – "Demokratrie" vor Ort ? Antworten mit Zitat

Dies ging heute von mir persönlich ausgehend in alle Welt...

Vertraute, Betroffene, Mitstreiter, Unterstützer, Interessierte ... und Kontrahenten, Opponenten und Dilettanten.

...und alle, die meinen „nicht zuständig“ zu sein...

[ ...einschließlich des Goethe Instituts und ihrer [ ehemaligen ! - bis April 2008 ] Schirmherrin / Präsidentin Jutta Limbach [ und zuvor 1994-2002 Richterin am Bundesverfassungsgericht ! ], ein rein deutsches internationales Institut, daß sich neben der Deutschen Sprache, Menschenrechte, Kunst und Kultur, und Bildung und Wissenschaft auf die Fahne schreibt und sich überall für diese einsetzt und stark macht ( siehe z.B., u.a., auch @ http://www.goethe.de/kue/flm/prj/men/deindex.htm , @ http://www.goethe.de/INS/gr/ath/ver/de4858762v.htm und @ http://www.kulturportal-deutschland.de/kp/artikel.html?artikelid=2897 ). ]

»Demokratie vor Ort«

Petra-Kelly-Stiftung – Kommunalpolitische Schriftenreihe Nr. 10/Januar 2007

Kommunale Politik gestalten - Eine Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen und politischen Handlungsmöglichkeiten @ http://www.petrakellystiftung.de/fileadmin/user_upload/newsartikel/Kommunale_Politik_gestalten.pdf

[ Seite 16 ]

Runde Tische

Der Begriff "Runder Tisch" ist schon fast ein Synonym für die friedliche Revolution 1989 in der DDR. Das Wörtchen "rund" soll nicht nur die gleichberechtigte Teilnahme aller Beteiligten signalisieren, sondern auch die Konsensorientierung dieses Beteiligungsinstruments. Erfolgreich können "Runde Tische" nur dann sein, wenn bei allen Teilnehmenden die Bereitschaft besteht, sich mit allen vom jeweilgen Konflikt betroffenen Gruppierungen auf einen Dialog einzulassen. "Runde Tische" wollen verkrustete, festgefahrene Entscheidungsstrukturen aufbrechen und stehen deshalb "quer" zur "etablierten" Politik.

"Runde Tische" sind hinsichtlich des Teilnehmerkreises, der Dauer und der politischen Ausgangslage sehr verschieden. Hilfreich ist es aber immer, wenn sie von einer unabhängigen Person moderiert werden. Ihre Aufgage ist es vor allem, für ein produktives Diskussionsklima zu sorgen. "Runde Tische" arbeiten in der Regel nur bezogen auf einen einzigen Themenkomplex. (z.B. "Runder Tisch Mobilfunk" oder "Runder Tisch Verkehr")

Runde Tische im Bereich Verkehr:
Wegweiser Burgergesellschaft: Bürgerbeteiligung, Engagement, News, Praxishilfem, Datenbanken@ http://www.buergergesellschaft.de/

Zukunftswerkstätten

[ .......... ]

Lesenswert:

ELBE, Frank, Botschafter a. D.; geb. Iserlohn 09.05.1941; WG.: Studium Rechtswissenschaft Univ. Bonn, erste jur. Staatsprüfung, zweite jur. Staatsprüfung, Diplomat in Genf, New York, New Delhi, 1987 Leiter des Ministerbüros und Leitungsstabs im auswärtigen Amt, Sonderbotschafter, 1992 Leiter des Planungsstabs, 1993 Botschafter in New Delhi, 1997 Botschafter in Tokio, 1999 Botschafter in Warschau; Veröffentlichung: Ein Runder Tisch mit scharfen Ecken - Der diplomatische Weg zur deutschen Einheit 1993 (mit Kiessler)

Siehe auch @ http://lexikon.freenet.de/Interkommunale_Kooperation
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Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.Albert Einstein

Verzicht auf Denken ist geistige Bankrotterklärung.Albert Schweizer
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.Konfuzius

Keine Unterwerfung ist so vollkommen wie die, die den Anschein der Freiheit wahrt.Jean-Jacques Rousseau

Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit, Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.MM

Wehret den Anfängen !Cicero, Römischer Politiker

UND NOCH ETWAS ! - Kurzes Zitat aus der deutschen Geschichtsschreibung: „Am 10. Mai 1933 verbrennen Rostocker Studenten auf dem Universitätsplatz unliebsame Werke jüdischer, marxistischer und pazifistischer Schriftsteller.

Und wer sagt, daß er/sie nicht wählen gehen wird bei der nächsten Bundestagswahl im September 2009 ?



PS. Bitte nicht vergessen: Ausschlaggebender ! GERICHTSTERMIN im Berliner Kammergericht ( Berlin-Schöneberg ) Do. 13.08.2009, 10:00, ( im wesentlich betreffend: ) „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ -v- Antje Vollmer im Kampf um das Recht des Vereins an der Teilnahme am »DIALOG« / »DISKURS« / »DISKUSSION« / »BESPRECHUNG« / »VERHANDLUNG« / »NEGOTIATION« mit Staat und Kirchen und Großunternehmen ( „Verursachern“ und „Anspruchsgegnern“ ) um »Rechenschaftsablegung«, »authentische, ernsthafte und vollständige Geschichtsaufarbeitung«, »Schuldanerkenntnis«, »aufrichtige Entschuldigung«, »Sühne tun«, »Wiedergutmachung leisten«, »Entschädigung leisten«, »Schadenersatz zahlen« – a total apolgy and all that is part of that ( was damit gemeint ist kann in dem im Jahre 2004 in der englischen Sprache herausgebrachten Sachbuch "On Aplogy" by Aaron Lazare nachgelesen werden; OXFORD UNIVERSITY PRESS, ISBN 13: 978-0-19-518911-7 und auch ISBN 10: 0-19-518911-6 ).


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 11.08.2009, 08:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1339496) Verfasst am: 06.08.2009, 09:05    Titel: „VEHeV“ Vorstand, Heidi Dettinger, im Interview mit dem Magazin MIZ 2/2009 Antworten mit Zitat

WICHTIGER HINWEIS

Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ - „VEHeV“ Vorstand, Heidi Dettinger, im Interview mit dem Magazin MIZ 2. Heft 09 ( August 2009 )

QUELLE: MIZ - Materialien und Informationen zur Zeit - 2. Heft 2009 ( Aug 2009 )
online @ http://www.miz-online.de/node/181

“Das Veralbern von Opfergruppen muss ein Ende haben”
Gespräch über die Entschädigung ehemaliger Heimkinder

Im November 2008 erging ein einstimmiger Beschluss des Deutschen Bundestags, einen Runden Tisch einzurichten, um das Schicksal der Heimkinder aufzuarbeiten. Die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen im Bundestag, Gabriele Lösekrug-Möller, sprach damals davon, dass die Tabuisierung von Missständen in den Heimen der 1950er und 1960er Jahre beendet werden müsse. Der Runde Tisch sollte ehemalige Heimkinder, Heimträger oder deren Nachfolger, Wohlfahrtspflege und Kirchen, Vormundschafts- und Familiengerichte, Kinder- und Jugendhilfeverbände, fachliche Forschungseinrichtungen und Ministerien des Bundes und der Länder umfassen; als Vorsitzende wurde die kirchennahe Grünen-Politikerin Antje Vollmer berufen.

Da 80 % der damaligen Heime in kirchlicher Trägerschaft waren, ist die Bereitschaft der Kirchen, an der Aufarbeitung mitzuwirken, unerlässlich. Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung am 17. Februar äußerten sich Vertreter beider großen christlichen Kirchen bedauernd zum Unrecht, das Kinder in den kirchlichen Heimen erlitten hätten, und schlossen selbst eine Entschädigung nicht aus. Antje Vollmer spracht von Anfang an zurückhaltend von “ergebnisoffenen Gesprächen” und meint damit vor allem, dass es nicht um einen “Anti-Kirchen-Kampagne” gehe. Caritas und Diakonie sollten sich, so ihre vieldeutige Formulierung, selbst verpflichten, “an einer Lösung zu arbeiten”. Im Hinblick auf Entschädigungszahlungen für Opfer sei “nichts ausgeschlossen, aber auch nichts garantiert”.

Nach der ersten Sitzung kam es schnell zu Unstimmigkeiten. Die Art und Weise, wie in den folgenden Wochen mit der Interessenvertretung der Heimkinder verfahren wurde, wirft Fragen auf. Um diese zu klären, hat MIZ sich mit Heidi Dettinger vom Vorstand des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. unterhalten.

zum aktuellen Interview - August 2009
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1339917) Verfasst am: 07.08.2009, 05:44    Titel: Heimkinder-Verein „VEHeV“ versus Antje Vollmer vor Gericht Antworten mit Zitat

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Re: Heimkinder-Verein „VEHeV“ versus Antje Vollmer, bzw. Bundesregierung Deutschland

GERICHTSTERMIN 13.08.2009 Berliner Kammergericht (Berlin-Schöneberg) im wesentlich betreffend: Verein ehemaliger Heimkinder e.V. -v- Antje Vollmer

bzw. Verein ehemaliger Heimkinder e.V. -v- Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren

Wenn jemand denkt er könne unrechtmäßig ein Gericht beeinflussen, irrt er gewaltig !

Nur der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist höher als das Kammergericht in Berlin ( ein "Oberlandgericht" / ein "Berufungsgericht" für das Land Berlin ). Ich glaube nicht, daß sich das höchste Gericht des Landes Berlin vom Pöbel beeinflussen lassen wird oder Zuschriften von außenstehenden Personen entgegennehmen wird. Die Rechtsssache / dieses Zivilverfahren ist einzig und allein zwischen DIESEN ZWEI PARTEIEN: "Verein ehemaliger Heimkinder e.V." versus "Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" ( eine Art "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" ) hinter der der Staat ( die Bundesregierung ) steht, mit, in diesem Falle, Antje Vollmer am Helm. Dieses Gerichtsverfahren hat nichts mit einzelnen gewöhnlichen Bürgern zu tun, auch dann nicht wenn sie individuelle ehemalige Heimkinder sind. Sie werden vor diesem Gericht, in dieser Sache, kein Gehör finden. Das wäre auch völlig illegitim und weder rechtmäßig noch gesetzmäßig. Kein Gericht darf sich von solchen Dingen – Hasstiraden, von einer Seite oder der anderen – beeinflussen lassen.

Hier kann sich jeder selbst über das Berliner Kammergericht informieren @ http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 18.08.2009, 12:03, insgesamt einmal bearbeitet
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Testirossi
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Beitrag(#1341645) Verfasst am: 10.08.2009, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die neue Internetadresse ist: http://veh-ev.info/
(ohne "www.")
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"Die Kunst aller grossen Volksführer aber, bestand noch zu allen Zeiten darin, die Aufmerksamkeit der Masse auf einen Feind zu konzentrieren."
(A. H.)
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1342269) Verfasst am: 11.08.2009, 08:24    Titel: Heimkinder-Rechtssache re »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin Antworten mit Zitat

Re dieser »kleinen Wahrheitskommission« betreffend der damaligen Heimerziehung. - Desinformationskampagne und psychologische Kriegsführung ? - Wer versucht hier wen mit welchen Mitteln ins Bockhorn zu jagen ?

Zusammenfassung aus meiner Sicht der Dinge...

Wenn keiner weiß, wo es langgeht, sollten ALLE wenigsten suchen dürfen. ( von Antje Vollmer )

Aber jetzt am »Runden Tisch Heimerziehung« wo sie Schirmherrin ist, ist gerade sie jetzt diejenige, die manche – die ihr jetzt nicht in den Kram passen – von dieser „Suche nach einer Lösung“ ausschließen will – und dies auch noch obendrein zuwider jeglichem Recht und Gesetz – und zuwider allen Regeln, „Regeln und noch einmal Regeln“ ( ebenso von Antje Vollmer )

Glaubt Ihr nun wirklich, daß das Kammergericht in Berlin – oder, falls notwendig, auch das Bundesverfassungsgericht – ihr dies erlauben wird, frei nach ihrem Gusto ?

Nachdem der bevorstehende Gerichtstermin bekannt geworden ist und diese Tatsache weitestgehend im Internet von mir von Australien aus verbreitet worden ist, daß das Berliner Kammergericht am Donnerstag, 9. August 2009, darüber entscheiden wird, schreibt der in den USA trainierte in Deutschland ansässige evangelisch-lutherische "Gottesmann" und Kirchendiener RUDOLF BINGENER von der FAZ ( am Spätabend 10. August 2009 ) ( möglicherweise auf Anweisung seines Verbündeten in München und selbst Teilnehmer am »Runden Tisch Heimerziehung« in Berlin, Dr. Jörg A. Kruttschnitt, 2. Vorsitzenden der Diakonie-Neudettelsau, München ) seine eigene 'Pressemitteilung' über das online Finanz-Nachrichten Internet-Portal »Hugin« ( siehe @ http://hugin.info/138773/R/1333750/316252.pdf, @ http://www.vwd.de/vwd/markt.htm?u=0&k=0&sektion=news&awert=ir&newsid=29473749&offset=0 und @ http://nachrichten.finanztreff.de/news_news,awert,nachrichten,id,29473747,sektion,unternehmen.html ) ( was dann in der aktuellen Ausgabe am Dienstag, 11. August 2009 von der FAZ übernommen und überall weiterveröffentlicht werden soll – und wird: 11.08.2009, Nr. 184 / Seite 4 ) worin er, Kirchendiener RUDOLF BINGENER, unter anderem, die Meinung vertritt

»Der "Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren", der mögliche Misshandlungen in Erziehungsheimen der jungen Bundesrepublik Deutschland aufarbeiten soll, droht zu scheitern. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Dienstagsausgabe) berichtet aus einem ihr vorliegenden Schreiben des Berliner Kammergerichts, aus dem sich ergibt, dass das Gericht dazu neigt, dem Verlangen des Vereins ehemaliger Heimkinder (VEH) stattzugeben und drei vom Verein benannten Betroffenen eine Teilnahme an den Sitzungen zuzugestehen. Sollte das Kammergericht in diesem Sinne auch urteilen, würden nach Informationen der F.A.Z. sowohl die Vertreter der Länder als auch die der Kirchen nicht mehr an den Sitzungen des Runden Tisches teilnehmen.«

Wird man sich wirklich auf diese Weise einem Gerichtsurteil und allen demokratischen, rechtsstaatlichen und moralischen Prinzipien und Menschenrechtsbestimmungen widersetzen und entledigen wollen ?

Und ist das was die Frankfurter Allgemeine Zeitung ( FAZ ) und die Kirchen und der Staat in der Bundesrepublik Deutschland uns zu verstehen geben wollen ?

Für alle logisch denkenden Betroffenen, gepostet von "Dem Australier"

"MM" - Martini - Martin - Martin Mitchell - Ehemaliges Heimkind - Engagierter Bürger - Advokat - Aktivist - Menschenrechtler - Civil Libertarian
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 17.08.2009, 23:41, insgesamt einmal bearbeitet
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1344474) Verfasst am: 15.08.2009, 03:42    Titel: Die Menschenrechte der Betroffenen werden weiterhin mit Füßen getreten ! Antworten mit Zitat

Hallo allesamt !

Die Rechtsnachfolger der „Verursacher“ „der Leiden Ehemaligen Heimkinder“ haben momentanobsiegt‘ den BETROFFENENVEREIN vom »RUNDEN TISCH« fernzuhalten.

Die „ANSPRUCHSGEGNER“ freuen sich unendlich und feiern ihren ‚Sieg! – und sogar einige vereinzelte Heimkinderopfer jubeln ihnen zu. Unverständnis !

Es gibt sozusagen einen ‚Bericht‘ aus Berlin, aber –
wohlgemerkt ! – dies ist ein ‚Bericht‘ von Laien, nicht von Juristen !
Eine „Urteilsbegründung“ gibt es noch nicht. Auf die muß man warten, und das kann noch einige Zeit dauern – Tage, Wochen oder Monate, wer weiß...

Es hat keinen Zweck jetzt DARÜBER zu spekulieren...

Domradio @ http://www.domradio.de/aktuell/artikel_55829.html [
ein katholischer Nachrichtendienst ]

13.08.2009

Auf des Messers Schneide

Runder Tisch Heimkinder kann Arbeit nach Gerichtsurteil fortsetzen - Caritas begrüßt Urteil

Der Runde Tisch Heimkinder kann seine Arbeit ungehindert fortsetzen. Der Verein ehemaliger Heimkinder (VeH) scheiterte am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht mit seinem Antrag, künftig drei Delegierte und Rechtsanwälte in das Gremium entsenden zu können. Der Runde Tisch hatte diese Forderung im Vorfeld bereits abgelehnt. Mario Junglas begrüßt im domradio als Vertreter der Deutschen Caritas am Runden Tisch das Urteil.

Durch das Urteil konnte eine „Verrechtlichung des Runden Tisches“ vermieden werden, so Junglas in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem domradio. Der Runde Tisch sei ein freiwilliger Zusammenschluss von Verantwortlichen, „die gemeinsam um eine Lösung ringen, weil rechtliche Wege sich als nicht gangbar erwiesen“ hätten, um den Heimkindern das zugefügte Leid auszugleichen. Nun könne die erfolgreiche Arbeit in offener Gesprächsatmosphäre fortgeführt werden: „Es geht im Runden Tisch nicht um Gegnerschaften“.

Diese Entscheidung der Berliner Richter sei positiv zu bewerten, sagte auch Maria Loheide von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe dem epd. Denn bei dem Runden Tisch Heimkinder handele sich um „kein Tribunal, bei dem sich Anwälte gegenübersitzen“, unterstrich die Leiterin des Geschäftsbereich Familie, Bildung und Erziehung. Vielmehr solle der Runde Tisch die unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten zusammentragen, um auf dieser Grundlage Ende 2010 Empfehlungen für den Umgang mit Forderungen der Betroffenen geben zu können. „Wären die Anwälte zugelassen worden, dann hätte sich der Charakter des Runden Tisches entscheidend verändert.“

Wohlgemerktebenso ! – auch Zitate in diesem ‚Berichterstattungstext‘, sind nicht die Worte eines Richters oder einer Richterin, sondern die Worte aus dem Munde unserer „ANSPRUCHSGEGNER!


Liebe Leute !

Ich habe daraufhin auch sofort folgende 'Belobigungen' in meinen Blog @ http://www.heimkinderopfer.blogspot.com gestellt.

SPD Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht’s ‚Einsatz‘ für „Ehemalige Heimkinder“-Opfer, kein gutes Ohmen !

Neben den „christlichen Kirchen“ und „Wohlfahrtsverbänden“ und anderen „Privaten Trägern“ der „Jugendhilfe“, einige der „ANSPRUCHSGEGNER“ hier mal namentlich genannt und genau aufgezählt...

SPD Marlene Rupprecht, MdB, ließ verlauten ( 13.08.2009 ): »25 Milliarden Euro Entschädigung [ ... ] rund 50000 Euro für jeden Betroffenen [ ist ] „Völlig unrealistisch“« ( Frankfurter Rundschau vom 12.08.2009 / 13.08.2009 @ http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1876440_Runder-Tisch-Schlechte-Aussichten-fuer-Ex-Heimkinder.html )

GRÜNE Antje Vollmer, ex-MdB, ließ verlauten ( 14.02.2009 ):Es sollte am Ende auch die Zeit und das Handeln der Beteiligten in dieser Zeit [ 1950-1969 ] verstanden werden.“ „Gewalt in der Pädagogik war auch in den Schulen und den Elternhäusern üblich.“ ( Kobinet Nachrichten am 16.08.2009 zitiert Berliner Zeitung vom 14.02.2009 @ http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,20215/ticket,g_a_s_t )

CDU Bundesfamilienministerin Ursuala von der Leyen, ( keine Abgeordnete ! ) ließ verlauten ( Anfang Januar 2009 ): »die Einrichtung eines „Entschädigungsfonds“ von der Bundesregierung „nicht angestrebt“ sei.« ( Der Tagesspiegel vom 13.01.2009 @ http://www.tagesspiegel.de/politik/Heimkinder-Missbrauch;art771,2704154 ; und siehe auch WELT ONLINE vom 10.01.2009 @ http://www.welt.de/welt_print/article3002416/Neuer-Streit-um-Entschaedigung-fuer-Ex-Heimkinder.html »dem Runden Tisch lediglich eine "Erörterungs- und Abklärungsfunktion" zukommen lassen zu wollen. Über die Einrichtung eines Entschädigungsfonds solle dabei "nicht einmal mehr diskutiert werden, das Ministerium will dies von vorneherein kategorisch ausschließen", hieß es.« )

Deutsche Bundesregierung ( CDU und SPD ) ließ verlauten ( anfangend Anfang Januar 2009 ): ( 1. ) „»Runder Tisch Heimerziehung« beschränkt auf den Zeitraum zwischen 1950 und 1969 !“ ( 2. ) „»Runder Tisch Heimerziehung« soll und darf sich nicht nicht mit dem den körperlich oder geistig behinderten damaligen Heimkindern in damaligen Heimen zugefügten Leid befassen !

CDU Staatssekretär beim Bundesfamilienministerium ( BMFSFJ ) Hermann Kues ließ verlauten ( 26.02.2007 ): „[ u.a., Misshandlungen, Zwangsarbeit ] Mir persönlich sind Vorkommnisse im Rahmen der damaligen Fürsorgeerziehung oder freiwilligen Erziehungshilfe, wie Sie sie unterstellen, nicht bekannt.“ ( @ http://www.heimkinder-ueberlebende.info/Oeffentlich-auf-Abgeordnetenwatch.de-gestellte-Fragen-an-Dr-Herrmann-Kues-Staatssekretaer-im-Bundesministerium-fuer-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend-in-der-Bundesrepublik-Deutschland.html )

Historische Fotos als Beleg der systematischen institutionellen Zwangsarbeit im NachkriegsdeutschlandWirtschaftswunderland Westdeutschland“ - Kinderzwangsarbeit - Germany: postwar institutional child forced labour on a masive scale - Germany: postwar institutional child forced labor on a masive scale @ http://images.google.com.au/images?gbv=2&hl=en&q=+site:www.heimkinder-ueberlebende.org+heimkinder-ueberlebende

Wenn man all dies und noch vieles mehr berücksichtigt - und, z.B., auch folgende bisher weitgehend unbeantwortet gebliebene Korrepondenz an Frau Marlene Rupprecht vom 9. Februar 2007, berücksichtigt - wird einem sofort klar warum die „ANSPRUCHSGEGNERRepresentanten vomVerein ehemaliger Heimkinder e.V.weiterhin vom »Runden Tisch Heimerziehung der 50er und 60er Jahre« aussperren wollen.
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 20.08.2009, 08:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag(#1344478) Verfasst am: 15.08.2009, 04:03    Titel: PRESSEERKLÄRUNG des Opferjuristen Michael Witti Antworten mit Zitat

.
»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« vs. „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ –
PRESSEERKLÄRUNG des Opferjuristen Michael Witti


Runder Tisch vs. Verein ehemaliger Heimkinder ( VEH )
Entscheidung des Kammergericht Berlin vom 13. August 2009

Ehemalige Heimkinder und deren Rechtsvertreter nehmen die Entscheidung des Kammergerichts Berlin zur Kenntnis.

Trotz vorterminlichem eindeutigem richterlichen Hinweis und eindeutigen Hinweisen während des Prozesses, dass der VEH mit seinem Anspruch durchdringen wird, schlugen nach der mündlichen Erörterung, die Argumente des Runden Tisches ( RT ) durch. Überraschend sah das erkennende Gericht nun die Rechtslage anders, obwohl während der Erörterung bis zuletzt !!!! andere Auffassung gegenüber den Parteien ausgedrückt wurde. Es wird keine Richterschelte geübt !

Gerügt wird aber die Prozessführung des RT. Die Vertretung auf Seiten des Runden Tisches ( u.a. für Kirchen und Ministerien ), sowie Abgeordnete Rupprecht /SPD machten drohungsgleich, aber eigentlich ohne Rechtsrelevanz für das Verfahren und trotzdem anhaltend klar, dass eine Entscheidung des Kammergericht für VEH ignoriert würde und der historische Runde Tisch dann platzen würde. Heimkinder verurteilen zutiefst diese Art in einem Rechtsstaat, seitens Abgeordneter und Ministerien auf drohende Entscheidungen eines Oberlandesgerichts zu reagieren. Warum machten Sie der Richterin ununterbrochen klar, dass eine rechtliche Entscheidung für den VEH den Runden Tisch zerstört? Dies hatte nichts – sowie vom Gericht betont – mit der zu entscheidenden Rechtsfrage zu tun. Das Drohen, dass eine für VEH günstige Entscheidung den Runden Tisch platzen lässt, zeigt wie richtig die Forderung nach Opfervertretung am RT ist. Exakt das versuchte die Rot/Grüne Bundesregierung ohne Erfolg bei NS Zwangsarbeitern ( sie amicus curiae der damaligen Bundesregierung zu US Gerichten ).

Wir werden weiter dafür kämpfen, dass es keinen rechtsfreien Raum in dieser Republik gibt und uns gerade diesem skandalösen Argument der Ministerien, Kirchen, Abgeordneten, weiter mit allen rechtlichen Mitteln widersetzen. Es kann nicht ernsthaft sein, dass Opferansprüche im rechtsfreien Raum entschieden, verordnet werden. Dass forderte und argumentierte zum Entsetzen gestern die Vertreter des Staates.

Wegen dieser weitreichenden, komplexen Rechtslage und Rechtsauffassung der Gegenseite- Bundesministerien, Abgeordnete, ist der Rechtsweg wohl nicht nicht zu Ende, sondern allenfalls noch kniffliger und im Ergebnis reicher an Konsequenzen.

München, 14. August 2009-08-14
Michael Witti

MICHAEL WITTI
Possartstrasse 9, 81679 München
Tel.: 089 38157075
Fax: 089 688 5372
e-mail: info@michaelwitti.de
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 20.08.2009, 07:52, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Heike J
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Beitrag(#1344491) Verfasst am: 15.08.2009, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/heimkinder-verein-scheitert--18313652.html

ZU dem Thema erschien auch ein Interview in der letzten MIZ:

http://www.miz-online.de/node/181
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NiH
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Beitrag(#1345305) Verfasst am: 17.08.2009, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns in der Zeitung tauchen in letzter Zeit auch mehr Artikel zu diesem Thema auf.

Heute war wieder ein größerer enthalten: Den Nonnen ausgeliefert

Neutral
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1346592) Verfasst am: 20.08.2009, 07:51    Titel: „Wie eine in die Ecke gedrängte Ratte“ und „Kirchenhasser“ Antworten mit Zitat

»»»Montag, 17. August 2009

„Cornered rat“ und „Kirchenhasser“

Zwei aktuelle Kommentierungen im Internet vom 16. 08. 2009 zur Entscheidung des Berliner Kammergerichts zum Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ beschäftigen mich:

Der evangelische Pfarrer und Psychologe Dierk Schäfer vergleicht die ehemaligen Heimkinder in seinem Blog-Eintrag „Den Runden Tisch in seinem Lauf, hält der V e H nicht auf!“ ( zu finden unter http://dierkschaefer.wordpress.com/ ) mit einer „cornered rat“ – „einer „Ratte, die sich in die Enge (die Ecke) gedrängt sieht“. Und er weiß auch noch, dass diese ohne Aussicht auf Erfolg wild um sich beißt. Laterales Denken sei darum angesagt. Die Gegenseite aber sieht er nicht als Ratte.

Schäfer schreibt, dass die heutigen Vertreter der Kirchenorganisationen an den geschehenen Verbrechen persönlich keine Schuld tragen. Das ist zweifellos richtig, führt aber an der Sache vorbei. Es geht schlicht darum, dass geschehenes Unrecht gesühnt, d. h. den unschuldigen Opfern Genugtuung geleistet wird. Und das geht jetzt nur noch in Geld der Kirchen. Denn 60 Jahre ohne Barmherzigkeit und Liebe sind verstrichen. Man hat sich einfach nicht um das Schicksal seiner Opfer gekümmert. Kümmern kann man sich auch freiwillig, ohne dass einem durch brisante Veröffentlichungen Feuer unter dem Hintern gemacht wird.

Ähnlich wie den Heimkindern war es den jüdischen Zwangsarbeitern ergangen. Von diesen aber hatte niemand verlangt, dass „sie ein Problem von der anderen Seite nicht nur sehen, sondern sich auch einfühlen können in die Psyche der Gegenseite“, wie es Schäfer von den ehemaligen Heimkindern wegen der „Brutalität der Machtverhältnisse“ fordert. Wenn die Macht aber bei den Kirchen liegt, warum sind dann gerade diese, der Barmherzigkeit und Liebe verpflichteten Organisationen, brutal?

Die Kollektivschuld der Kirchen ist noch nicht vorbei – auch wenn Schäfer meint, die ehemaligen Heimkinder müssten „akzeptieren, dass sie nicht auf eine bis heute andauernde Kollektivschuld der Heimbetreiber und der aufsichtspflichtigen Organe setzen können“. Die Kirchen beschäftigten Heimkinder als Zwangsarbeiter im Mooren, in Fabriken, in Wäschereien usw. Sie versäumten es, sie auszubilden, schädigten brutal Körper und Seelen vieler der ihnen Anvertrauten, trieben nicht wenige in die Psychiatrie, einige in den Tod und sitzen schamlos auf dem von diesen Kindern erarbeiteten Vermögen. Also müssen die Kirchen zahlen – auch wenn ihre heutigen Mitarbeiter die besten Menschen sein mögen. So einfach ist das. 50000 Euro – etwas mehr als das durchschnittliche Jahresgehalt 2008 eines Arbeitnehmers – ist wenig für jahrelange harte Arbeit und eine zerstörte Biografie, oder deutlicher ausgedrückt, für ein versautes, kaputtes Leben, das nicht selten von der weltlichen Solidargemeinschaft unterstützt werden muss.

Weil der VEH „vor einem Scherbenhaufen“ stünde, zeigt ihm Blogger Schäfer Möglichkeiten auf – darunter die Möglichkeit, dass der Vorstand geschlossen zurücktritt. Warum legt Schäfer nicht Antje gen. Gott-Vollmer wegen „ihres brachialen Schweigegebotes“ die Möglichkeit des Rücktritts dar? Vielleicht könnte der VEH dem Pfarrer und Psychologen auch einmal Möglichkeiten aufzeigen…


„kreuz.net“, ein katholisches Online-Magazin, bezeichnet in seiner Meldung “Hier kann man das große Geld machen“ ( zu finden unter http://www.kreuz.net/article.9676.html ) ehemalige Heimkinder als „Kirchenhasser“. Die Sprache bei „kreuz.net“ über die „angebliche Misshandlung“ der Heimkinder, „so sie denn stattgefunden hat“, suggeriert, dass es sich bei den ehemaligen Heimkindern um geldgierige Betrüger handelt, die mit Witti, dem „Holocaust-Erpressungs-Anwalt“ – ich wiederhole: mit Witti, dem „Holocaust-Erpressungs-Anwalt“ – und der „berüchtigten kirchenfeindlichen Giordano-Bruno-Stiftung“ zusammenarbeiten. „kreuz.net“ schreibt, die „fanatischen Kirchenfeinde dürften hoffen, dass rückratlose Vertreter der Amtskirche sich von ihnen erpressen lassen.“«««

[ von NONGRATA aus ihrem Blog www.wider-die-folter.blogspot.com - mit Genehmigung ]
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Beitrag(#1347188) Verfasst am: 21.08.2009, 13:10    Titel: Im Kammergericht: Heimkinder versus Die Machthabenden Antworten mit Zitat

.
Das Kammergerichtsurteil und die Urteilsbegründung im Berufungsverfahren: „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ versus »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«

[ Abschrift seitens dem Australier Martin Mitchell direkt von dem Original des Urteils zur Verfügung gestellt von der Richterin des Kammergerichts in Berlin selbst. Von Martin Mitchell dann auch speziell formatiert und mit der absolut korrekten Satzzeichen-Platzierung versehen zum besseren Lesen in plain text im Internet ]

[ Seite 1 ]

Kammergericht
Im Namen des Volkes

Geschäftsnummer [ im Kammergericht ]:
23 W 46/09

[ Geschäftsnummer der Ersten Instanz vom 09.06.2009 ] 19 O 396/09 Landgericht Berlin

[ Dieses Kammergerichtsurteil ]
verkündet am:
13.08.2009
Schwanz
Justizhauptsekretärin


in dem Rechtsstreit


Verein ehemaliger Heimkinder e.V.,
vertreten d. d. Vorstand,
d. vertreten d.d. stellvertretende Vorsitzende
Monika Tschapek-Güntner,
Sandwelle 10, 59494 Soest,

– Verfügungskläger und Beschwerdeführer

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Vehlow & Wilmans, Sierichstraße 32, 22301 Hamburg,


gegen


Runder Tisch Heimerziehung,
vertreten d. d. Geschäftsführung, den Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V.
vertr. d. d. Geschäftsführer Peter Klausch,
Mühlendamm 3, 10178 Berlin.

– Verfügungsbeklagter und Beschwerdegegner

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bernzen Sonntag MSBH,
Mittelstraße 55,10117 Berlin,

[ Seite 2 ]

hat der 23 Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 13.08.2009 durch die Richterin am Kammergericht Gabriel als Einzelrichterin

für Recht erkannt:

1. Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers vom 26.06.2009 gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin – 19 O 396/09 – vom 09.06.2009 wird zurückgewiesen.

2. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Der Verfügungskläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 15 % abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 15 % leistet.

Gründe

I.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Absatz 2, 313a Absatz 1 Satz 1, 542 Absatz 2 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.
Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers ist zulässig und wahrt insbesondere die Form- und Fristvorschriften gemäß § 569 Absatz 2 und 3 ZPO. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet, da das Landgericht den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu Recht zurückgewiesen hat:

Der Antrag des Verfügungsklägers ist zwar zulässig; insbesondere fehlt es nicht an der Parteifähigkeit des Verfügungsbeklagten, da diese gemäß § 50 Absatz 2 ZPO gegeben ist.

[ Seite 3 ]

Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob es sich bei dem Verfügungsbeklagten um eine (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt, der inzwischen Rechtsfähigkeit gemäß § 50 Absatz 1 ZPO zugesprochen wird. Jedenfalls ist der Verfügungsbeklagte als passiv parteifähig mindestens analog § 50 Absatz 2 ZPO zu behandeln. Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Vorschrift entsprechend angewandt werden kann, sofern ein Bedürfnis dafür besteht ( BGH NJW1957, 1800, OLG Hamm VersR 1987, 145 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22, Aufl., § 50 Rn. 40 ). Für eine mindestens passive Parteifähigkeit entscheidend sind die Existenz und der Nachweis der Identitätsausstattung ( Name und Sitz ), eigene Organe, durch die ein Handeln im Rechtsverkehr ermöglicht wird, und eine Anlage auf gewisse Dauer ( vgl. BGH NJW 2006, 3715 f, zur Erbengemeinschaft sowie allgemein Münchener Kommentar-Lindacher, ZPO, 3. Aufl., § 50 Rn. 37 und 47 ).

Diese Voraussetzungen sind vorliegend zumindest nach außen hin im Hinblick auf das Auftreten des Verfügungsbeklagten im Rechtsverkehr erfüllt. Bereits der Internet-Auftritt des Verfügungsbeklagten, der über eine eigene Web-Seite verfügt, zeigt, dass sämtliche vorgenannten Merkmale auf ihn zutreffen. Insbesondere durch die zwischen den Beteiligten getroffene Organisationsabsprache ist eine Handlungsstruktur geschaffen worden, die zumindest insoweit einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts gleichkommt. Es besteht auch ein Bedürfnis, zumindest die passive Parteifähigkeit des Verfügungsbeklagten anzuerkennen, da zwar grundsätzlich eine gewisse Kontinuität bei seinen Mitgliedern gewahrt werden soll, aber ein Wechsel nicht ausgeschlossen ist und damit die prozessuale Verfolgung bei einer Klage gegen sämtliche Mitglieder unzumutbar erschwert werden würde.

Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ist jedoch unbegründet. Dem Verfügungskläger steht kein rechtlich durchsetzbarer Verfügungsanspruch mangels rechtlichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses zu, bestimmte Delegierte als ehemalige Heimkinder und damit unmittelbar Betroffene zu benennen und deren Teilnahme an den Versammlungen gerichtlich durchzusetzen. Umgekehrt fehlt es an einer entsprechenden – dem Anspruch als Korrelat gegenüberstehenden – Rechtsbindung des Verfügungsbeklagten, solche Maßnahmen des Verfügungsklägers [ zu ] dulden.

[ Seite 4 ]

Entgegen der Ansicht des Verfügungsklägers handelt es sich bei dem Verfügungsbeklagten nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Insoweit schadet zwar nicht, dass das Ziel des Verfügungsbeklagten, das Schicksal der Heimkinder aufzuarbeiten, keine unternehmerische Tätigkeit darstellt, da eine Gesellschaft als Gesellschaftszweck auch einen rein ideellen Gesellschaftszweck verfolgen kann ( vgl. dazu BGH NJW 1982, 170 ). Auch müssen Gesellschaftsbeiträge gemäß § 706 BGB nicht unbedingt in der Form von Geldbeträgen erbracht werden, sondern möglich sind auch Beiträge in Form von Dienstleistungen.

Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die einzelnen Mitglieder des Verfügungsbeklagten sich im Sinne eines konkludent geschlossenen Gesellschaftsvertrages rechtsverbindlich verpflichtet haben, im Rahmen ihrer Teilnahme an den Sitzungen solche Gesellschafterleistungen zu erbringen. Die Beiträge der Mitglieder können nur in der Beisteuerung persönlicher Einschätzungen – sei es aufgrund ihrer beruflichen Kenntnisse sei es aufgrund ihrer persönlichen Lebenserfahrung als betroffene Heimkinder, sei es aus anderen Bereichen – , liegen, ohne dass diese Gesellschafterleistungen einklagbar sind. Insoweit hat das Landgericht zutreffend die fehlende rechtsgeschäftliche Verpflichtung der Mitglieder des Verfügungsbeklagten, an der Aufarbeitung des Unrechts gegenüber den Heimkindern mitzuwirken, verneint. Auf die Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss [ Beschluss 19 O 396/09 des Landgerichts Berlin vom 09.06.2009 ] wird Bezug genommen.

Zu ergänzen ist, dass – auch soweit nur eine gesellschaftsähnliche Gemeinschaft in Betracht kommen könnte – die Abgrenzung eines vertraglichen Schuldverhältnisses von einer zumindest in Bezug auf Leistungsverpflichtungen nicht justiziablen Runde anhand von konkreten Einzeifallmerkmalen zu erfolgen hat. Bereits die Unentgeltlichkeit oder Uneigennützigkeit des von einer Partei zugesagten Verhaltens spricht dafür, dass sie sich nicht einer rechtlichen Bindung unterwerfen wollte ( Staudinger/Olzen, BGB - 2005 - , § 241 Rn. 80 ff, Rn. 85 m. w. N. ). Dieses Merkmal ist vorliegend unzweifelhaft erfüllt.

Der BGH hat ferner für die Abgrenzung zwischen einer Gefälligkeitsfahrt und einem Rechtsgeschäft darauf abgestellt, ob der Leistungsempfänger unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen Rechtsbindungswillen schließen musste. Eine vertragliche Bindung sei insbesondere dann zu bejahen, wenn erkennbar ist, dass für den Leistungsempfänger wesentliche Interessen

[ Seite 5 ]

wirtschaftlicher Art auf dem Spiel stehen und er sich auf die Zusage verlässt oder wenn der Leistende an der Angelegenheit ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse hat ( BGH NJW 1992, 498 f. ). Es mag zwar zutreffen, dass der Verfügungskläger ein erhebliches Eigeninteresses auch wirtschaftlicher Art an der Durchführung der Versammlungen und insbesondere der Erstellung eines Abschlussberichtes hat. Allerdings können die vorgenannten Kriterien nicht uneingeschränkt auf den vorliegenden Fall übertragen werden, da eine Leistung im herkömmlichen Sinne gegenüber dem Verfügungskläger gerade nicht erbracht werden sollte, sondern das Ziel darin besteht, gegenüber der Allgemeinheit eine tragfähige Lösung für die Aufarbeitung der Geschichte der ehemaligen Heimkinder zu erarbeiten. Bereits diese unmittelbar Betroffenen, erst Recht aber deren Organisationen oder sonstige Dritte haben durch die Konstituierung des Verfügungsbeklagten keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch erlangt, das vereinbarte Ziel, nämlich die Erstellung des Abschlussberichtes im Sinne der Empfehlung des Petitionsausschusses ggf. gerichtlich durchzusetzen, sondern sind auf den „good will“ und die Freiwilligkeit aller Beteiligten angewiesen.

Diese Freiwilligkeit, die klagbare Ansprüche ausschließt, bestimmt dann aber auch die Beziehungen der Delegierten untereinander maßgeblich. Zwar ist dem Verfügungskläger zuzugeben, dass aufgrund des Inhalts des Sitzungsprotokolls vom 17.02.2009 - unter TOP 2 des öffentlichen Teils ( Blatt 14 d.A. ), unter TOP 5 ( Blatt 19 d.A. ) und unter TOP 6 ( Blatt 20 d.A. ) des nichtöffentlichen Teils, aber auch aufgrund des Schreibens der Vorsitzenden, Frau Dr. Vollmer, vom 26.03.2009, dem Verfügungskläger bisher ermöglicht wurde, auf die Auswahl der Delegierten als Stellvertreter für die ehemaligen Heimkinder und Betroffenen Einfluss zu nehmen. Dies bedeutet jedoch nicht zugleich eine Selbstbindung im Sinne einer rechtlichen Verpflichtung.

Insoweit helfen dem Verfügungskläger – in Abweichung von der ursprünglich geäußerten Ansicht des Senats – auch die Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB nicht weiter. Denn die wesentliche Funktion des § 242 BGB besteht darin, die Rechte und Pflichten von Parteien zu konkretisieren und Inhalt und Umfang näher auszugestalten ( Staudinger/Looschelders/Olzen, BGB - 2005 - § 242 Rn. 101 sowie 572 ). Diese Generalklausel, die als Einzelfallkorrektiv auf die Rechtsbeziehungen der Parteien Einfluss nehmen soll, enthält jedoch keinen Rechtssatz, aus dem per se bestimmte Anspruchsgrundlagen hergeleitet werden können ( verneinend bereits Palandt/Heinrichs,

[ Seite 6 ]

BGB, 68 Aufl., § 242 Rn. 2 ). Der BGH hat ausdrücklich in neuerer Zeit betont, dass der Gedanke von Treu und Glauben keine selbständigen Ansprüche begründet, sondern sich hauptsächlich als bloße Schranke der Rechtsausübung auswirkt ( BGH, Urteil vom 06.07.2001 - VZR 246/00 - in NJW 2001, 3119 ff. ).

Mangels Verfügungsanspruchs dem Grunde nach, ein Bestimmungsrecht gegenüber dem Verfügungsbektagten auszuüben, kommt es nicht mehr darauf an, dass der Antrag zu 1, auch dem Umfang nach zu weit gefasst ist und auch insoweit keinen vollen Erfolg hätte haben können. Denn es ist das Interesse des Verfügungsbeklagten an einer grundsätzlich personellen Kontinuität zur Ermöglichung einer strukturierten Arbeitsweise zu berücksichtigen. Dieses Interesse wäre aufgrund der eigenen Handlungsweise des Verfügungsklägers nicht mehr gewahrt, würde dem Anspruch auf Bestimmung der drei Delegierten je nach Beschlusslage des Verfügungsklägers, die für jede weitere Versammlung anders ausfallen könnte, uneingeschränkt stattgegeben werden.

Ein Anspruch des Verfügungsklägers gegen den Verfügungsbeklagten, der Hinzuziehung von Rechtsanwälten an den Sitzungen zuzustimmen, besteht unabhängig von den obigen Ausführungen auch deshalb nicht, als bereits bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ebenso wie bei der oHG gesetzlich ausdrücklich geregelt ist, dass Informations- und Kontrollrechte nur durch die Gesellschafter persönlich wahrzunehmen und nicht übertragbar sind, §§717 Satz 1 BGB und 118 Absatz 1 HGB. Lediglich in Ausnahmefäilen kann eine Ausübung durch Bevollmächtigte mit Zustimmung aller Mitgesellschafter zulässig sein. Ohne Zustimmung ist dies nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der jedoch nur bei längerer Abwesenheit oder Krankheit des Gesellschafters anzunehmen ist ( BGH DB 1970, 437; Baumbach/Hopt, HGB, 32, Aufl., § 118 Rn, 8 m. w. N. ). Der Verfügungskläger hat diese Voraussetzungen weder vorgetragen noch gar glaubhaft gemacht. Allein das Bedürfnis, die Interessen der betroffenen ehemaligen Heimkinder möglichst auch unter juristischen Gesichtspunkten – insbesondere im Hinbück auf mögliche finanzielle Entschädigungsleistungen – bestmöglich zu wahren, reicht dafür nicht aus. Die von dem Verfügungskläger zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf in MDR 2001, 1305 ( zitiert nach Juris ) betrifft den Bereich des Rechts der GmbH und ist auf die Konstitution des Verfügungsbeklagten, bei dem es um eine vertrauensvolle Aufarbeitung der Geschichte der Heimkinder geht, auch unabhängig von der Frage der rechtsverbindlichen Gestaltung nicht entsprechend anwendbar.

[ Seite 7 ]

Die Entscheidung über die Kosten beruht auf § 97 Absatz 1 ZPO; der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 6, § 711 Satz 1 und 2 ZPO.

Gabriel
[ Richterin am Kammergericht ]

[ Falls jemand doch noch irgendwo einen Fehler entdeckt, bitte Bescheid sagen; dann werde ich es sofort korrigieren. – Danke sehr. "MM" ]
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 22.08.2009, 02:18, insgesamt 7-mal bearbeitet
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1347200) Verfasst am: 21.08.2009, 13:28    Titel: Was für ein „Rechtsstaat“ ist die BRD fragt ein Australier Antworten mit Zitat

.
( Im Voraus sei noch einmal klar und deutlich darauf hingewiesen, dass des Verfassers tägliche Sprache Englisch ist, er selbst ein „Ehemaliges Heimkind“ ist, und dass er weder offiziell studiert hat, noch ein Jurist oder ein Anwalt ist. )

Folgende Fragen stellen sich jedoch und rufen die folgenden Überlegungen hervor.

Hat sich „der Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages“ am 26.11.2008 und das „Deutsche Parlament“ – der „Bundestag“ – am 04.12.2008, UNRECHTMÄSSIG seiner gesetzlichen Pflichten entledigt, indem sie, jeweilig, sowohl wie gemeinsam, die sie konfrontierende „Heimkinderproblematik“, d.h. die ihnen über zwei Jahre lang vorliegende „rechtmäßig und gesetzmäßig eingereichte Petition“ vorsätzlich und absichtlich in einen „rechtsfreien Raum“ AUSGELAGERT hat und haben ?

Hat nicht der „Petitionsausschuss“ am 24.11.2008 einstimmmig beschlossen und empfohlen... ?

Hat nicht „das Parlament“ am 04.12.2008 einstimmig beschlossen, und hat nicht „die Regierung“ ( d.h, die „Große Koalition“ zwischen CDU und SPD ) sich dazu verpflichtet ein „Gremium“ – einen »Runden Tisch« – einzurichten und „Representanten der wichtigsten organisierten Interessengruppen“, die „Rechtsansprüche“, „Leistungsansprüche“ sowohl wie „finanzielle Ansprüche“ haben und geltend machen wollen, sowohl wie „Representanten all derer, die diese Ansprüche verneinen tun und abwenden wollen“, daran teilhaben zu lassen ?

Hat nicht „das Parlament“ am 04.12.2008 ebenso klar gemacht, dass es darüber wachen wird, dass sein „Beschluss“, WIE VORGESEHEN, von „der Regierung“ ausgetragen wird ?

Hat nicht „die Regierung“ am 05.01.2009 sich dazu verpflichtet ihr alles zu tun diesen „Beschluss“, den „Beschluss des Paralaments“ in die Tat umzusetzen ?

DIE von den „Geschädigten“ „ANGEPRANGERTEN“ – zumindest „KIRCHE“ und „STAAT“, when auch bisher noch nicht „DAS KAPITAL“ – haben SICH in den letzten drei Jahren wiederholt in den Medien und auch „dem Petitionsauschuss“ und „dem Parlament“ gegenüber dazu verpflichtet, den aus der „Heimkinderproblematik“ hervorgehenden und auf SIE zukommenden „Pflichten“ und „Verpflichtungen“ nachzukommen und IHR alles zu tun den „Geschädigten“ „Genugtung“ widerfahren zu lassen und zu einer „Linderung“ ihrer „Leiden“ beizutragen.

War all das nur wertloser und bedeutungsloser Lippendienst IHRERSEITS ?

Hat nicht die „Schirmherrin“ des von der „Regierung“ eingerichten »Runden Tisch«, und die ihre „Anweisungen und Instruktionen von der CDU-SPD Regierung“ erhält, die GRÜNEN-Politikerin und evangelische Theologin Dr. Antje Vollmer, wiederholt versprochen... und versprochen... und versprochen... ?

Die „Mitwirkung“ der „ANGEPRANGERTEN“ an der „Aufarbeitung“ und „Wiedergutmachung“ des von den „ANGEPRANGERTEN“ den „Geschädigten“ vielerlei zugefügten „Schadens“, ist, meines Erachtens, justiziabel, und wenn nicht vor „deutschen Gerichten“ erlaubt, dann jedoch in „Dritten Rechtssystemen“ sowohl wie vor „internationalen Tribunalen“ möglich, d.h. auf „Rechtswegen“ ( d.h. „Judikatur“ ) die auch Deutschland anerkennt und die Deutschland mit seiner Unterschrift sich VERPFLICHTET HAT ANZUERKENNEN ( u.a auch festgeschrieben im Europarecht und in diversem Völkerrecht ).

„Mitwirkung“ an der „Beteiligung“ an der „Aufarbeitung“ und „Wiedergutmachung“ SEITENS DER „ANGEPRANGERTEN“ ist, meines Erachtens, durchaus „einklagbar“ und „durchsetzbar“.

Nur wurde gerade, am 13.08.2009, im Kammergericht in Berlin entschieden, dass die von den im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( VEH ) zusammengeschlossenen und organisierten „Anspruchsberechtigten“ angeprangerten „VERURSACHER“ ihres individuellen „Schadens“ – die „ANGEPRANGERTEN“, von denen gesagt wird, dass SIE sich nur „freiwillig“ „verpflichtet“ hätten – auf keine Weise in der Bundesrepublik Deutschland „gesetzlich in die Pflicht genommen“ werden können, SICH an irgendwelchen „Veranstaltungen“ ( sprich am »Runden Tisch« ! ) in denen es um „Aufarbeitung des von IHNEN begangenen und verursachten Unrechts“ und um „Wiedergutmachungsleistungen“ geht, zu beteiligen, auch daher schon nicht, da jede damalige „strafbare Handlung“ und jedes damalige „strafbare Verfehlen“ sowie jedes „zivilrechtliches Fehlverhalten“ SEITENS DER „ANGEPRANGERTEN“ von dem hier und in diesem Zusammenhang die Rede sein könnte, „verjährt sei“, wie von dem „BESCHWERDEGEGNER“, in SEINER Argumentation während des Prozesses, immer wieder hervorghoben wurde und besonders auch von der beim Prozess anwesenden und teilhabenden Bundestagsabgeordneten Marlene Rupprecht ( SPD ) ganz speziell betont wurde. Es bestehen keine Gesetze, die dafür zutreffend oder anwendbar wären entschied das Gericht – zumindest hätte der „Verfügungskläger“ das Gericht in keinen der zu entscheidenden „juristischen Aspekte“ und „Rechtsfragen“ und auf keinste Weise im Prozess davon überzeugen können. Die „Beschwerde“ gegen die „AUSSPERRUNG“ des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ vom »Runden Tisch« sei somit insgesamt als „unbegründet“ abzuweisen.

Die „VERURSACHER“ und „ANSPRUCHSGEGNER“ – im Kammergericht in Berlin am 13.06.2009, die „VERFÜGUNGSBEKLAGTEN“ und „BESCHWERDEGEGNER“ – und ihre Anwälte und ihr Unterstützerstab aus den Bundesministerien und Vertretern der Kirchen, die unter allen Umständen den „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ von der „Anwesenheit“ und „Teilname“ am »Runden Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« fernzuhalten suchen, haben die Richterin davon überzeugen können, dass IHRE „Anwesenheit“ und „Teilnahme“ am »Runden Tisch« für SIE weder ein Vorteil noch ein Nachteil hat, mit sich bringt oder bedeutet. SIE haben nichts zu gewinnen und auch nichts zu verlieren haben SIE vorgetragen. Und nichts und niemand kann SIE dazu veranlassen überhaupt am »Runden Tisch« „teilzunehmen“. Und Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht ( SPD ) für die „VERURSACHER“ und „ANSPRUCHSGEGNER“ betonte immer und immer wieder während der Verhandlung und auch schon tagelang zuvor in den Medien, dass wenn die auf der „GEGENSEITE“ „freiwillig“ „Teilnehmenden“ „Mitglieder“ am »Runden Tisch« nicht „selbst“ „uneingeschränkt“ „bestimmen“ dürften, wer am »Runden Tisch« „anwesend sein dürfe“, und „wer nicht“, werde es zukünftig keinen »Runden Tisch« mehr geben – die „Teilnehmer auf der GEGENSEITE“ würden sich weigern an weiteren „Veranstaltungen“ „teilzunehmen“ und der »Runde Tisch« würde platzen.

Im Resultat: So wie von mir einem Laien gesehen, „ehrenhaftes und moralisches Verhalten“, sind in Deutschland nun mal nicht gesetzlich zu erzwingen.

Und um noch einmal darauf hinzuweisen: Im Kammergericht in Berlin am 13.06.2009 waren „wir“, „der Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“, der „Verfügungskläger“ und „Beschwerdeführer“ und der »Runde Tisch« und das ganze „Governement-System“ das dahinter steht, zusammen mit den Kirchen, war der „Verfügungsbeklagte“ und „Beschwerdegegner“.

Momentan haben die „Verfügungsbeklagten“ und „Beschwerdegegner“ gegen die „Geschädigten“ und „Anspruchsberechtigten“, die „wir“ ebenso sind, obsiegt.
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1351368) Verfasst am: 29.08.2009, 16:37    Titel: „Aufarbeitung“ der »HEIMKINDERPROBLEMATIK« im »RECHTSFREIEN RAUM« !? Antworten mit Zitat

.
„Aufarbeitung“ der »HEIMKINDERPROBLEMATIK« im »RECHTSFREIEN RAUM« unter „Privatleuten“. Wem gehören die dort genutzten Akten und deren Inhalt ?

Chronologie der „Heimkindersache“ in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang des Jahres 2003:

Januar / Februar 2003: Beschränkte Vorführung in der Bundesrepublik Deutschland des auf Tatsachen basierenden irischen Spielfilms „The Magdalene Sisters“ ( „Die (Un)Barmherzigen Schwestern“ ), aber nicht im Areal des Erzbistums Paderborn.

Die Paderbornerin Gisela Nurthen, „Ehemaliges Heimkind“, die in den 1960er Jahren vier Jahre lang als „Fürsorgezögling“ im „Dortmunder Vincenzheim“ ( Großwäschereien der Barmherzigen Schwestern vom Saint Vincent de Paul in Dortmund ) misshandelt und als „Zwangarbeiterin“ ausgebeutet wurde, beschwert sich daraufhin beim SPIEGEL - Peter Wensierski - im Februar 2003 und teilt ihm mit, dass all das was in diesem Zusammenhang in Irland geschah, in viel größerem Ausmaß, auch in Deutschland geschah. Gisela Nurthen schrieb auch danach – und auch unter dem Pseudonym Regina Gazelle – verschiedene diesbetreffende online-Artikel in Deutsch und in Englisch.

Seinerzeit unabhängig davon – und ohne einander zu kennen oder von einander zu wissen – beginnt Martin Mitchell in Australien seine eigenen Recherchen in der „Heimkindersache“ in Januar 2003. Und er persönlich bezog sich seither und immer schon, von Anfang an, in dieser „Heimkindersache“ auf den Zeitraum zwischen 1945 und ca 1985.

SPIEGEL-Artikel von Peter Wensierski „Die Unbarmherzigen Schwestern“ erscheint 19. Mai 2003.

Unabhängig davon geht in Australien am 17. Juni 2003 die Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org / www.diakoniefreistatt.de.vu / www.freistatt.de.vu online.

Februar 2004: Ein die „Heimkindersache“ betreffender Magazin-Artikel von „Ehemaliges Heimkind“, Martin Mitchell selbst, erscheint in dem deutschsprachigen von Spanien ausgegehenden Magazin „CAMPO de Criptana“ ( ein Magazin für Politik und Kultur ) Heft 4, I. Quartal 2004 unter dem Titel »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung ?« ( auch online gestellt @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Deutscher_Magazin-Artikel_von_Martin_Mitchell_Jan2004.html ).

Am 14.10.2004 wird in Idstein am Taunus der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH“ ) gegründet – registriert beim Amtsgericht Aachen. Neue jetzige Webseite des „VEHeVhttp://veh-ev.info . Vereinsvorstand aufgeführt @ http://veh-ev.info/index.php?id=43 .

Die Initiatorin Gisela Nurthen nach schwerer nicht operierbarer Krebserkrankung Mitte des Jahres 2005, verstirbt am 26.12.2005 in Paderborn ( ...in stiller Trauer... ).

Das SPIEGEL-Buch von Peter Wensierski „Schläge im Namen des Herrn - Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik“ erscheint am 7. Februar 2006.

Rechtmäßig und gesetzmäßig »DamaligeHeimerziehung“-Petition(en)« eingereicht beim Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages vom „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH“ ) und von SPIEGEL-Journalist Peter Wensierski Mitte Februar 2006 in Bezug auf die damalige Heimerziehung über den Zeitraum von 1945 bis 1975.

Tagung in Hessen am 9. Juni 2006 in Idstein im Taunus ( in der Nähe des „Kalmenhof“ ): „Aus der Geschichte lernen. - Die Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, die Heimkampagne und die Heimreform“. Veranstaltung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IgfH ) und dem SPIEGEL-Buchverlag / DVA.

Einrichtung einer „Nationalen Konferenz Heimerziehung“ erstmalig öffentlich erwähnt 22.09.2008.

DER SPIEGEL 39/2008 vom 22.09.2008, Seite 18

und auch @ http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?titel=Wiedergutmachung+f%C3%BCr+schwarze+P%C3%A4dagogik&id=60403534&top=SPIEGEL&suchbegriff=schwarze+p%C3%A4dagogik&quellen=&qcrubrik=politik

»»»KIRCHEN - Wiedergutmachung für schwarze Pädagogik
Nach der evangelischen Kirche will nun auch der Bundestag "das von ehemaligen Heimkindern erlittene Unrecht und Leid in den Kinder- und Erziehungsheimen der Bundesrepublik zwischen 1945 und 1970 anerkennen", heißt es in einer Vorlage des Petitionsausschusses. Darüber hinaus will das Gremium nach mehr als zweijährigen Beratungen der Bundesregierung Möglichkeiten der Wiedergutmachung suchen; dazu soll es eine "nationale Konferenz" geben. Vertreter der Betroffenen sollen mit ehemaligen Betreibern der Heime über konkrete Hilfen für die Geschädigten beraten. Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik forderte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen jetzt auf, die Finanzierung zu übernehmen. Die öffentliche Heimerziehung im Westen Deutschlands war drei Jahrzehnte lang geprägt von erzwungener Arbeit Minderjähriger, sexuellen Übergriffen und einer schwarzen Pädagogik, die mit Einsperren und Schlägen erzog ( SPIEGEL 21/2003 ). Vorgeschlagen ist auch eine Stiftung, in der neben Kirchen und Staat auch diejenigen Firmen einzahlen, die von der Kinderarbeit profitiert haben.«««

Wie am 27.11.2008 auf der Webseite „Deutscher Bundestag“ @ http://www.bundestag.de/presse/hib/2008_11/2008_324/01.html betreffend der offiziellen Bekanntgebung des Petitionsausschuss am 26.11.2008 berichtet:
»»»Einstimmig erklärte der Ausschuss, er "sieht und erkennt erlittenes Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen in der alten Bundesrepublik in der Zeit zwischen 1945 und 1970 widerfahren ist und bedauert das zutiefst". [ in der Zeit zwischen 1945 und 1970 !? ]«««

Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland – der „Deutsche Bundestag“ – am 04.12.2008 schliesst sich uneingeschränkt den Worten des Petitionsauschusses vom 26.11.2008 an und entscheidet einstimmig den Empfehlungen des Petitionsausschusses Folge zu leisten und der Bundesregierung ( eine Große Koalition zwischen CDU und SPD ) die Einrichtung eines „Runden Tisches“ abzufordern.

Runder Tisch Heimkinder“ und „Runder Tisch Heimerziehung“ erstmalig offiziell erwähnt 26.11.2008.

GRÜNEN-Politikerin Antje Vollmer’s „Kleine Wahrheitskommission“ erstmalig offiziell erwähnt 26.11.2008 – soll stattfinden unter strengen Anweisungen des ( a. ) Bundesministerium für Justiz, ( b. ) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und ( c. ) Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in einem völlig »RECHTSFREIEN RAUM«

Erstmalig am 07.01.2009 von der Deutschen Bundesregierung ( eine Große Koalition zwischen CDU und SPD ) REDUZIERT auf „Runder Tisch Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren“ und „Aufarbeitung der Geschehnisse“ darf sich nur auf das „(Reichs)Jugendwohlfahrtsgesetz“ beziehen !

2./3. April 2009 „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH“ ) vom „Runden TischAUSGESPERRT – und es wird sogar mit „Polizeieinsatz“ gedroht, DIE AUSSPERRUNG WENN NOTWENDIG AUCH MIT GEWALT DURCHZUSETZEN.

Berliner KAMMERGERICHT stellt fest am 13.08.2009 „Runder Tisch Heimerziehung“ ist ein »RECHTSFREIER RAUM« und der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH“ ) HAT KEIN RECHT DARAN TEILZUNEHMEN.


Rechtsfragen und juristische Erörterungen die sich daraus ergeben:

In diesem aus Steuergeldern finanzierten »RECHTSFREIEN RAUM«, im Geheimen unter „Privatleuten“, in ihren Büros und auf den Tagungen dieser „Nationalen Konferenz“ / dieser „kleinen Wahrheitskommission“ / diesem „Runden Tisch Heimerziehung“, welche und wessen Akten dürfen mit wessen Autorität von wem gelesen, examiniert und ausgewertet werden und zu welchem Zweck verwendet werden und in wessen Anwesenheit und in wessen Abwesenheit darf dies geschehen ? – und unter Anwendung welcher Gesetze und Verwaltungsrichtlienen finden all diese Prozesse und Prozeduren unter diesen „teilnehmenden“ „Privatleuten“ statt ?

Oder ist das ganze „GREMIUM“ jetzt tatsächlich
ohne jegliche Kontrolle ?
without binding terms of reference ?
without checks und balances ?

ohne jegliche Verantwortung ?
ohne jegliche Rechenschaftsablegung ?
ohne die Erstellung eines vollständigen Protokolls ?
ohne jegliche Transparenz ?
im Geheimen abgehalten ?
ohne jegliches Recht ?
ohne jegliches Gesetz ?


Wenn dem so ist... – so etwas und SOLCH EINE SCHIRADE und GESETZLOSIGKEIT ist wohl nur in der autoritären Bundesrepublik Deutschland möglich.

Was sagt die Gesamtdeutsche-Bevölkerung dazu ? – Oder sind SOLCHE DINGE der Gesamtdeutschen-Bevölkerung völlig egal ?

Was sagen die nationalen und internationalen Anwaltschaften und Juristen und Professoren der Jurisprudenz an den Universitäten dazu und was sagen die verschiedenen nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen dazu ? – Ist ihnen ALL DIES ebenso völlig egal ?

...fragt ein Australier, der selbst ein „Ehemaliges Heimkind“ und ein „Zwangsarbeiter“ in den 1960er Jahren in Westdeutschland war, sowohl wie auch jetzt ein Mitglied im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH“ ) ist – und als Ausländer in fernem Lande ebenso AUSGESCHLOSSEN ist.

...und all diese momentanen UNGLAUBLICHEN GESCHEHNISSE in der Bundesrepublik Deutschland spielen sich ab in einem Wahljahr. Bundestagswahlen, sowie auch verschiedene Landtagswahlen finden statt am 27. September 2009.
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 30.08.2009, 05:45, insgesamt 5-mal bearbeitet
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Beitrag(#1351398) Verfasst am: 29.08.2009, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema misshandelte Heimkinder, muss ich unbedingt meine eigene Heimgeschichte loswerden. Ich bin ja erst 26, weshalb ich nicht zum Torfstechen oder ähnliches gezwungen wurde. Dennoch hat man in einem christlich Jugendheim mir meine psychische Gesundheit zerstört. Es fing alles Anfang 1997 an. Damals gelangten meine Kinder und Jugendpsychologin, meine Lehrer und letztlich auch das Jugendamt zur Erkenntnis, das ich für mein Alter (war damals 14) zu schüchtern und zu unselbstständig wäre. Nun kommt der Punkt an dem mich einige Leute als Lügnerin diffamieren, weil sie meiner Geschichte keinen Glauben schenken wollen. Ich kann nur sagen, dass alles was ich hier nun schildere die Wahrheit und nichts als die Wahrheit ist! Nun was macht man mit einem Kind das zu schüchtern und zu unselbstständig ist? Na klar, man steckt es in ein Heim für schwer erziehbare Jugendliche! Ein Ort wo jeder zweite Jugendliche bereits ein dickes Vorstrafen Register hat. Da war ich also nach der Vorstellung des Jugendamtes, als schüchternes Kind richtig aufgehoben! Echt clver die Jungs vom Jugendamt! Was folgte war die wahrscheinlich die schlimmste Zeit meines Lebens. Ich wurde von den ach so christlichen Erziehern gedemütigt und psychisch fertig gemacht. Dazu kamen noch die Jugendlichen, die in mir ein leichtes Opfer sahen. Zwei Mal in der Woche "durften" wir in die Andacht, die ein alter Tatergreis von Heimleiter meistens leitete. Die Grundbotschaft war meistens die gleiche: Ihr seid schlecht, wir sind gut! Nur wenn ihr auch so konsequent Christlich werdet wie wir, seid ihr was wert. Das ich nichts wert war, wurde mir jeden Tag mehr als deutlich gemacht. Wenn ich mal eine 1,5 in der Englischarbeit geschrieben habe, war das kein Grund mich zu loben, nein vielmehr hat man mir unter die Nase gerieben, dass das doch scheis egal wäre. Immerhin hätte ich ja dafür eine 4 in mathe geschrieben! So ging das immer! Die Stärken von einem wurden klein geredet, während die Schwächen groß hingestellt wurden. Ich war z.B immer sehr gut in Fächern wie Deutsch,Englisch oder Geschichte. Aber das ganze war scheisegal, da es doch viel mehr Spaß machte auf meiner Matheschwäche herumzuhacken! Einmal machte ich beim Heimpsychologen einen IQ Test bei dem ein Ergebnis von 117 herauskam. Einer meiner Erzieher nahm das zum Anlass mir zu erklären das 117 ein total beschissener Wert wäre, mit dem ich bestenfalls ein schlechter Realschüler werden könnte. Aber das auch nur wenn ich mich richtig anstrengen würde! Man hat keine Möglichkeit ausgelassen mich schlecht zu machen! An dieses Heim war eine Schule angeschlossen, an der ein Lehrer unterrichtete, der sich vor uns Schülern aufgebaut hatte um uns dann zu verkünden, das wir eines Tages alle Arbeitslos sein würden. Er hingegen würde als beamter immer mehr verdienen, so das er bald dick in Urlaub fährt. Jeden Tag auf dem Weg zur Schule dachte ich mir nur eins: Spring doch vors nächst beste Auto, dann hast du es wenigstens hinter dir! Meine schlechte Psychische Verfassung und meine Suizidalität, haben die erzieher allerdings nicht im geringsten interessiert. Körperliche Gewalt gegen mich gab es übrigens auch! Wenn ich mit einem Erzieher stritt, kam es schon öfters vor, das ich zu Boden geschmissen wurde und sich der erzieher arsch auf mich gesetzt hat. Einal wurde ich von einem Erzieher gegen eine Schrankwand gestoßen, weil ich mich weigerte an einer Skifreizeit teilzunehmen. All das was ich erlebt habe, hat tiefe Narben auf meiner Seele hinterlassen. So habe ich Heute noch Alpträume von dieser Zeit und habe ein beschissenes Selbstbewusstsein. Ich glaube teilweise sogar das ich geistig Behindert bin. Schlieslich wurde mir ja auch Jahrelang eingeflöst das ich scheise bin.
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1353465) Verfasst am: 02.09.2009, 06:43    Titel: Marlene Rupprecht: »Alles ist verjährt !« Entschädigung »Völlig unrealistisch !« Antworten mit Zitat

Freebird hat folgendes geschrieben:
Zum Thema MISSHANDELTE HEIMKINDER, muss ich unbedingt meine eigene Heimgeschichte loswerden. Ich bin ja erst 26, weshalb ich nicht zum Torfstechen oder ähnliches gezwungen wurde. Dennoch hat man in einem christlich Jugendheim mir meine psychische Gesundheit zerstört. Es fing alles Anfang 1997 an. Damals gelangten meine Kinder- und Jugendpsychologin, meine Lehrer und letztlich auch das Jugendamt zur Erkenntnis, das ich für mein Alter (war damals 14) „zu schüchtern“ und „zu unselbstständig“ wäre. Nun kommt der Punkt an dem mich einige Leute als Lügnerin diffamieren, weil sie meiner Geschichte keinen Glauben schenken wollen. Ich kann nur sagen, dass alles was ich hier nun schildere die Wahrheit und nichts als die Wahrheit ist! Nun was macht man mit einem Kind das „zu schüchtern“ und „zu unselbstständig“ ist? Na klar, man steckt es in ein „Heim für schwer erziehbare Jugendliche“! Ein Ort wo jeder zweite Jugendliche bereits ein dickes Vorstrafen-Register hat. Da war ich also nach der Vorstellung des Jugendamtes, „als schüchternes Kind“ richtig aufgehoben! Echt clever die Jungs vom Jugendamt! Was folgte war die wahrscheinlich die schlimmste Zeit meines Lebens. Ich wurde von den ach so christlichen Erziehern gedemütigt und psychisch fertig gemacht. Dazu kamen noch die Jugendlichen, die in mir ein leichtes Opfer sahen. Zwei Mal in der Woche "durften" wir in die Andacht, die ein alter Tatergreis von Heimleiter meistens leitete. Die Grundbotschaft war meistens die gleiche: Ihr seid schlecht, wir sind gut! Nur wenn ihr auch so konsequent Christlich werdet wie wir, seid ihr was wert. Das ich nichts wert war, wurde mir jeden Tag mehr als deutlich gemacht. [ ... ]

(Tuchenbach) Marlene Rupprecht MdB (SPD), Fürth; BMFSFJ - Kinderkommission des Deutschen Bundestages: Verbrechen gegen Heimkinder »Alles ist verjährt«

Die ehemalige Lehrerin Marlene Rupprecht ( Jg.1947 ) und heutige SPD-Bundestagsabgeordnete und 'Kinderbeauftragte' besteht hartnäckig darauf, dass WELCHE VERBRECHEN AUCH IMMER damals gegen Heimkinder in Jugenwohlfahrtseinrichtungen in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft begangen worden sein mögen, und etwaige „Zwangsarbeit“ die sie damals dort haben verrichten müssen, »Alles ist verjährt !« und eine Entschädigung von jeweilig 50000 Euro für ihr damaliges Leiden, ein dadurch verpfuschtes Leben und vielfach heute weitergehendes Trauma für viele dieser Opfer ist »Völlig unrealistisch !«.

Marlene Rupprecht sitzt auch – für ihre Fraktion, die SPD-Fraktion und für die Deutsche Bundesregierung ( eine Große Koalition zwischen CDU und SPD ) – am »Runden Tisch Heimerziehung« in Berlin und möchte in der Bundestagswahl am 27. September wiedergewählt werden.

Eins ist sicher: Kein „ehemaliges Heimkind“ in ihrem Wahlkreis – Wahlkreis 244 - Fürth ( 90744 Fürth [ bei Nürnberg / Nuremberg ] ) – und kein Mensch aus dem Familienkreis und aus dem Freundeskreis „ehemaliger Heimkinder“, wird Marlene Rupprecht seine Stimme geben !
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Beitrag(#1355727) Verfasst am: 06.09.2009, 06:34    Titel: Willige Gehilfen und Kolaborateure, eine fünfte Kolonne... Antworten mit Zitat

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Willige Gehilfen und Kolaborateure, eine fünfte Kolonne, die jetzt, für eigennützige Zwecke, mit der Gegenseite alliert, gegen alle demokratischen Grundsätze arbeiten und konspirieren.

Wie Faschisten wiedersetzen sie sich

allen demokratischen Strukturen

allen demokratischen Prinzipien

gegen den Willen der Mitgliedschaft und der Mitgliederversammlung ( des „VEHeV* )

und gegen den Willen unseres demokratisch gewählten Vereinsvorstandes

...gegen unsere rechtmäßigen Representanten.

Gesetzlos und rechtlos und mit Gewalt

versucht eine Minderheit

ihren Willen – den Willen der Machthaber, in deren Dienste sie stehen – der Mehrheit aufzuzwingen

und sie für ihre Befehlshaber gefügig zu machen

sie "ins Gewahrsam zu nehmen" und sie "( wieder ! ) unter Betreuung zu stellen".

„Was für ein Glück für die Regierenden, dass die Menschen nicht denken.“

sagen die, die uns wieder versklaven wollen

die uns einen Affen aufbinden wollen – in Alibiverstaltungen

die eine völlige Schirade sind, in einem Versuch die Opfer zu manipulieren, zu plakatieren, sie ruhig zu stellen und sie hinauszutrösten

bis sie alle abgestorben sind.

Wer diese „Willigen Gehilfen“ und „Kolaborateure“ sind wissen wir ja nun...

...auch sie werden sich mal verantworten müssen...

( *Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ )
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Beitrag(#1355811) Verfasst am: 06.09.2009, 11:49    Titel: Was ist wann im Bundestag re »RUNDER TISCH« gesagt worden ? Antworten mit Zitat

.
Was ist wann, und von wem, im Deutschen Bundestag betreffend dem »Runden Tisch Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren« gesagt worden ? – Jedes DORT geäußerte Wort muß in die Wage gelegt werden !

WAS IM BUNDESDEUTSCHEN PARLAMENT – IM DEUTSCHEN BUNDESTAG – GESAGT WIRD, IST, meines Erachtens,
DAS WICHTIGSTE ÜBERHAUPT !

...denn DAVON ist alles andere abhängig !

...auch die Frage ob der »RUNDE TISCH« ein „Rechtsfreier Raum“ ist, oder nicht !

...und auch die Frage ob solch einRechtsfreier Raum“ mit „Gesetzmäßigkeit“ zu vereinbaren ist, oder nicht !

Anwälte sollten und jeder andere auch sollte ALL DIES unbedingt mal genau studieren !immer genau studieren ! – wenn immer etwas betreffend dem »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« im Bundesdeutschen Parlament gesagt wird ! – und auch weiter zurückliegende diesbetreffende Protokolle ! – alle solche Protokolle genau studieren !

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 199. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Januar 2009

@ http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16199.pdf

( a. ) Der Staatssekretär des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ), der Bundestagsabgeorndete Hermann Kues (CDU/CSU), leitender hartnäckiger „Anspruchsgegner“ und ( b. ) der Bundestagsabgeordnete Karl Schiewerling (CDU/CSU) [ Mitglied des Petitionsausschusses und, als Bundestagsabgeordneter !, hinter den Kulissen am »Runden Tisch Heimerziehung« mitarbeitender bekannter „Anspruchsgegner“ ], also als Bundestagsabgeordneter der Regierungspartei !, werden im Deutschen Bundestag betreffend dem »Runden Tisch Heimerziehung« von Bundestagsabgeordneten der Opposition !, der DIE LINKE und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befragt ( und während dieser Parlamentarischen Sitzung ist auch noch immer von „Aufarbeitung der westdeutschen Heimerziehung zwischen 1949-1975“ die Rede )

wortwörtliches und vollständiges parlamentarisches Sitzungsprotokoll, Seite 21479 ( erste und zweite Spalte )

wortwörtliches und vollständiges parlamentarisches Sitzungsprotokoll, Seite 21480 ( erste und zweite Spalte )

wortwörtliches und vollständiges parlamentarisches Sitzungsprotokoll, Seite 21481 ( erste und zweite Spalte )

wortwörtliches und vollständiges parlamentarisches Sitzungsprotokoll, Seite 21482 ( erste Spalte )
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Testirossi
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Beitrag(#1356789) Verfasst am: 08.09.2009, 13:17    Titel: Re: „Aufarbeitung“ der »HEIMKINDERPROBLEMATIK« im »RECHTSFREIEN RAUM« !? Antworten mit Zitat

Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
...
Was sagt die Gesamtdeutsche-Bevölkerung dazu ? – Oder sind SOLCHE DINGE der Gesamtdeutschen-Bevölkerung völlig egal ?...

Ich bin nicht "die Bevölkerung", aber ein Teil davon.
Mir ist es nicht egal!
Und ich finde es eine Frechheit, wenn gerade die Betroffenen von den "Geheimverhandlungen" ausgeschlossen werden.
Die zwangsarbeitenden Juden habe auch eine Entschädigung bekommen, obwohl das Verbrechen bereits verjährt war, und die Betroffenen wurden von den Verhandlungen auch nicht ausgeschlossen.

Die Vertreter welcher Parteien genau "mauern" und die Vertreter welcher Parteien setzen sich für die Zulassung der Betroffenen ein?
Ich frage das, weil gerade Bundestagswahlen ins Haus stehen ...
_________________
"Die Kunst aller grossen Volksführer aber, bestand noch zu allen Zeiten darin, die Aufmerksamkeit der Masse auf einen Feind zu konzentrieren."
(A. H.)
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Testirossi
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Beitrag(#1356790) Verfasst am: 08.09.2009, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Freebird hat folgendes geschrieben:
... Ich glaube teilweise sogar das ich geistig Behindert bin. ...

Du wärst nicht die einzige Person mit einem solchen Hintergrund, der "mit etwas Wohlwollen" ein G-Schein ausgestellt wurde.
Aber dann solltest du ein wenig einfacher schreiben ...
_________________
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(A. H.)
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1357723) Verfasst am: 10.09.2009, 04:26    Titel: »Runder Tisch Heimerziehung« von wem dominiert ? Antworten mit Zitat

.
Der »RUNDE TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin ist von Verantwortlichen der Partei DER GRÜNEN und SPD dominiert.


Re: Ehemalige Heimkinder


Der »Runde Tisch« ist von Verantwortlichen der Partei DER GRÜNEN und SPD dominiert.

Vorsitzende: Antje Vollmer ( GRÜNE )

Referenten:
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ( GRÜNE );
Günter Saathof zum NS-Konzept ( GRÜNE )

Hetzer: Josef Winkler, MdB ( GRÜNE )
Marlene Rupprech, MdB ( SPD )


Wesentliche Steuerungen erfolgen über dieses politische Spektrum – bisher. Zum Glück auch der Nachweis, wie auf dieser Ebene mit Opfern und deren rechtlichen Gehör umgegangen wird.

Nach der anstehenden Bundestagswahl gibt es eine Änderung und zwar auch, falls DIE LINKE mit anderen Farben an der Regierung beteiligt wird.

Weder C-Parteien, noch FDP ( Max Stadler, MdB ) noch LINKE werden dies weiter mitmachen und diese Gruppe, die alleine von parteipolitischen Interessen agiert, weiter gewähren lassen.

Anfang Oktober ändert sich die Situation. Dann setzen wir massiv mit unseren Argumenten neu an.

München, 8. September 2009
Michael Witti

MICHAEL WITTI
Possartstrasse 9, 81679 München
Tel.: 089 38157075
Fax: 089 688 5372
e-mail: info@michaelwitti.de
www.michaelwitti.de
______________________________________________________________________________________________

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Beitrag(#1359148) Verfasst am: 13.09.2009, 07:41    Titel: Wessen Interessen werden am »RUNDEN TISCH« von wem vertreten ? Antworten mit Zitat

.
Schreiben des Opferjuristen Michael Witti an STIFTUNG "ERINNERUNG, VERANTWORTUNG UND ZUKUNFT" re Entschädigunsfragen am »RUNDEN TISCH HEIMKINDER«

MICHAEL WITTI ( Human Rights Lawyer )
Possartstrasse 9, 81679 München
Tel.: 089 38157075
Fax: 089 6885372
e-mail: info@michaelwitti.de


Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Herrn Günter Saathoff
Lindenstr. 20-25
10969 Berlin
Tel.: +49 (0)30 25 92 97-0
Fax: +49 (0)30 25 92 9742


11. September 2009

Betr.: Runder Tisch ehemalige Heimkinder

Sehr geehrter Herr Saathoff,

unten beigefügt, sehen Sie einen Teil Ihres Vortrages vor dem Runden Tisch ehemalige Heimkinder.

Sie erklären dazu unter Missbrauch Ihrer Funktion als Vorsitzender der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft, dass die Zahlung an die NS-Zwangsarbeiter lediglich symbolischen Charakter hatte und die durchschnittliche Zahlung bei ca DM 2600 EUR lag.

Sie unterdrücken dabei wohl bewusst, dass einzelne Opfergruppen der NS-Zwangsarbeiter, wohl mehr als eine symbolische Zahlung erhielten.

Die von mir vertretenen jüdischen Mandanten – eine knapp mehr als sechstellige jüdische Gemeinde – erhielten eine Einmalzahlung von DM 15000.–

Sie erinnern sich, dass damals von Ihrer Regierungspartei auch deshalb Widerstand für höhere Zahlungen ausging, weil Ihre Partei Vortrug, dass meine Mandantschaft grösstenteils bereits für den Zeitraum der Zwangsarbeit laufende Rentenleistungen nach dem BEG erhielt.

Gleichwohl – und auch das unterdrücken Sie – ist es uns gelungen im Schatten der Zwangsarbeiterverhandlungen ein Ghettorentengesetz – ZRBG – auf den Weg zu bringen. Ich erinnere mich noch gut, wie ich Sonderbotschafter Bindenagel diesbezüglich zuarbeitete. Es gelang substantielle Zahlungen an meine Mandantschaft, quasi ausserhalb des öffentlichen Bewusstseins durchzusetzen.

Ergebnis war jedenfalls, dass unmittelbar nach den NS-Zwangsarbeiterverhandlungen meine Mandantschaft eine monatliche Rente zwischen 200 und 500 EUR und Einmalzahlungen zwischen 10000 bis 30000 EUR erhielt und zwar auch als Witwe/Witwer.

Berücksichtigt wurde hier – als Zuerkennungskriterium – ausdrücklich der Zeitraum der Zwangsarbeit !!

Ich halte also fest, dass Ihre Nachricht zu den Zahlungen an NS-Opfern irreleitet und auf meine Mandantschaft nicht zutrifft. Ich bin nicht für Ergebnisse derer verantwortlich, die mich nicht mandatierten.

Meine Mandantschaft erhielt im Zuge des Gesamtkomplexes:
DM 15000.– plus nun EURO 10000.– bis 30000.– plus monatliche Rente von 200.– bis 400.– EUR


Ich bin froh, dass vorgenannte Beträge mehr als eine symbolische Zahlung sind.

Zum Thema, dass auch dieser Betrag dem Leid meiner Mandantschaft unangemessen ist, erinnere ich Sie, dass Ihre Partei in Regierungsverantwortung war und die BRD damals, mithin auch Sie, sich vehement vor US Gerichten gegen die Zwangsarbeiter einsetzten ( siehe complex amicus curiae Schriftsätze ). Die BRD und deren Regierungsparteien versuchten Alles um die Rechtsverfahren der Zwangsarbeiter zu ruinieren, bis hin zu missglückten Telefonaten mit Präs. Clinton.

Deshalb verwundert es mich auch nicht, dass Sie nun wieder in der Öffentlichkeit und einer geschlossenen Sitzung gezielt falsche Fakten berichten.

An dem hiesigen Beispiel können Sie exakt ablesen, warum wir die Opfervertretung am Runden Tisch begehren. Es würde dann nicht widerspruchslos zu einem Schlüsselthema referiert und irregeleitet und schon gar nicht dieser Unsinn dann auch noch in die Öffentlichkeit getragen. Aktuell gehe ich aber davon aus, dass ihr Vortrag widerspruchslos von den Teilnehmern applaudiert wurde und weitere Präzedenz zu Lasten der Opfer gesetzt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Witti


ANLAGE 1:

» Jesus.de » Blickpunkt

Runder Tisch Heimerziehung: Beratung über Entschädigungslösungen

10.09.09

Der Runde Tisch Heimerziehung hat bei seinem vierten Treffen über Entschädigungslösungen gesprochen.

Die Vorsitzende des Runden Tischs, Antje Vollmer, sagte nach dem zweitägigen Treffen am Mittwoch in Berlin, mögliche Entschädigungen dürften nicht dazu führen, dass andere Opfergruppen brüskiert würden. Zudem wolle der Runde Tisch herausfinden, ob pauschale Entschädigungen möglich seien. Es stelle sich die Frage, ob ehemalige Heimkinder, die in bestimmten, besonders repressiven Einrichtungen waren, ohne Einzelfallprüfung entschädigt werden könnten.

Der Koblenzer Pädagoge Christian Schrapper, der im Auftrag der schleswig-holsteinischen Landesregierung die Geschichte der früheren Landesfürsorgeanstalt Glückstadt an der Elbe erforscht, sagte, Glückstadt sei eine «Endstation» gewesen. In diese Heime seien Jugendliche aus anderen Einrichtungen überwiesen und wie in Haft untergebracht worden. Das Heim habe die Funktion einer Strafanstalt für Jugendliche besessen und sei staatlicherseits kaum kontrolliert worden, obwohl die unhaltbaren Zustände bekannt gewesen seien, erläuterte Schrapper. Es habe mehrere solcher Endstationen in der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik gegeben.

Insgesamt waren in den 50er und 60er Jahren rund 350.000 Kinder und Jugendliche in der Fürsorgeerziehung und weitere 500.000 in Kinder- und Jugendheimen untergebracht, überwiegend in kirchlicher Trägerschaft. Vielfach wurden sie gedemütigt, misshandelt und zur Arbeit gezwungen. Mit der Heimerziehung hatte sich der Petitionsausschuss des Bundestages zwei Jahre lang beschäftigt und die Gründung des Runden Tisches zur Aufarbeitung des Unrechts bewirkt. Das Gremium, in dem ehemalige Heimkinder und Experten sitzen sowie Vertreter von Bund, Ländern und der Kirchen, soll auch eine Empfehlung zu Entschädigungen abgeben.

Ob die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter als Modell dienen kann, blieb bei dem Treffen offen. Günter Saathoff, Vorstand der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft, welche die Zahlungen abgewickelt hat, machte deutlich, dass die Zwangsarbeitentschädigungen nur eine symbolische Zahlung an die Opfer bedeuteten. 1,66 Millionen Menschen hätten insgesamt 4,37 Milliarden Euro erhalten, was einer durchschnittlichen Zahlung von 2630 Euro entspreche.

Beim nächsten Treffen des Runden Tisches im November sollen die kirchlichen Heime im Mittelpunkt stehen. Im Januar kommenden Jahres will der Runde Tisch einen Zwischenbericht vorlegen. Insgesamt soll er zwei Jahre arbeiten.

( Quelle: epd )
Labels: Soziales, Heime, Runder Tisch Heimkinder


ANLAGE 2:

Bisher nicht im Internet vorhanden
( Internetveröffentlichung vielleicht auch garnicht vorgesehen )

Aktuelle Ausgabe „Süddeutsche Zeitung
vom Donnerstag, 10. September 2009
[ Seite ....( momentan nicht bekannt ) ]

Gedrillt, gequält, gedemütigt

Ehemalige Heimkinder diskutieren über Form einer möglichen Entschädigung

Von Matthias Drobinski

Berlin – Otto Behnck war gekommen und erzählte. Wie er nach Glückstadt kam, weil er lange Haare hatte und mal abgehauen war. Erzählte, dass es im Fürsorgeheim Häftlingskleidung gab und Schläge, und wer dann noch muckte, kam in den „Beruhigungsgitterkäfig“; noch 1969 benutzte die Heimleitung die alten Formulare der Nazis, nur das „Lagerkommandant“ durch „Heimleiter“ ersetzt war. Wer hier herkam, sollte gebrochen werden, umerzogen durch Drill, Diziplin und harte Arbeit, durch den Sadismus der Aufseher. So war es auch in Freistatt, Kreis Diepholz, nicht weniger berüchtigt, betrieben von den frommen Männern der Bodelschwinghschen Anstalten. Behnck hat geweint als er erzählte. „Ich bin noch ganz kaputt“, sagte Antje Vollmer, die Moderatorin des Runden Tisches „Heimerziehung in den fünfziger und sechziger Jahren“, danach.

Zum vierten Mal traf sich der Runde Tisch am Mittwoch [ 9. September 2009 ] zur nichtöffentlichen Sitzung, zum ersten Mal, nach dem Streit, ob Anwälte des „Verein ehemaliger Heimkinder“ am Tisch platznehmen dürfen, von denen einer Michael Witti heißt und bekannt dafür ist, den Konflikt zu suchen; das Berliner Kammergericht hat es ihm verwehrt. Das Thema [ am 8./9.09.2009 ] des zweitägigen Treffens berührte gleich den Kern der Debatte um mögliche Entschädigungen: Gab es besonders schlimme Heime, in denen Gewalt und Erniedrigung Teil des Erziehungssystems waren?

Es gab sie, sagt [ Prof. Dr. ] Christian Schrapper von der Universität Konstanz, der die Geschichte der Glückstädter Anstalt untersucht. Es waren die Heime, in die jene Jugendliche kamen, die andere Heime nicht mehr haben wollten. Sie wurden geführt wie Gefängnisse, sie waren ein rechtsfreier Raum. Die 6000 Jugendlichen, die zwischen 1945 und 1974 in Glückstadt waren, sollten entschädigt werden, findet der Professor, auch die in Freistatt, oder jene, die in Torgau waren, wohin die DDR jene Heranwachsenden brachte, die sie brechen wollte.

Doch was ist mit den anderen Heimen? Die Diskussion des Runden Tisches zeigte, dass es schwer sein wird, Kriterien zu finden. Auch dort wurden Kinder und Jugendliche misshandelt – aber war das Teil eines Systems? Ja, sagen viele ehemalige Heimkinder. Die Träger von Staat und Kirchen dagegen betonen: Nicht jede Arbeit war Zwangsarbeit, und viele Erzieher waren keine bösartigen Gewalttäter, sondern überfordert. Eine weitere Schwierigkeit tauchte auf: Wie hoch soll die Entschädigung sein? Antje Vollmer hatte Günter Saathoff von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ geladen, die ehemalige NS-Zwangsarbeiter entschädigt hatte. Er erzählte, dass dort 1,6 Millionen im Schnitt 2630 Euro erhielten.

Als Saathoff die Zahl sagte, war unter den Vertretern der Heimkinder Betretenheit zu spüren. So wenig Geld für die Opfer des NS-Unrechts, wie viel wird da für sie bleiben, die innerhalb des Rechtsstaats Unrecht erlitten? Bis Januar will der Runde Tisch Wege gefunden haben. Beim nächsten Treffen stehen erst einmal die kirchlichen Heime im Mittelpunkt. Es geht um Schläge im Namen des Herrn.


Empfänger dieses Schreibens vom 11. September 2009 ( „das Original“ ), und den Anlagen, waren, u.a.:

Von: Michael Witti [mailto:info@michaelwitti.de]
Gesendet: Freitag, 11. September 2009 10:44
An: 'Christian Denso'

Betreff: WG: Runder Tisch Heimerziehung -- Vortrag Günter Saathoff

Von: Michael Witti [mailto:info@michaelwitti.de]
Gesendet: Freitag, 11. September 2009 10:42
An: 'info@stiftung-evz.de'
Cc: 'antje.vollmer@bundestag.de'; 'anette.niederfranke@bmfsfj.bund.de'; 'erika.huxhold@bmas.bund.de'; 'marlene.rupprecht@bundestag.de'; 'klaus.schaefer@mgffi.nrw.de'; 'georg@georg-gorrissen.de'; 'mario.junglas@caritas.de'; 'hans.meyer@lwl.org.de'; 'loeher@deutscher-verein.de'; 'kruttschnitt@diakonie-bayern.de'; 'kroeger@diakonieverbund.de'; 'hansulrich.anke@ekd.de'; 'joerg.freese@landkreistag.de'; 's.djurovic@t-online.de'; 'lore@fleth-familie.de'; 'h.-s.wiegand@t-online.de'; 'sekretariat@dbk.de'; 'jugendhilfe@paritaet.org'; 'schrapper@uni-koblenz.de'; 'thomas.moersberger@t-online.de'; 'georg.recht@bmas.bund.de'; 'Michael Witti'

Betreff: Runder Tisch Heimerziehung -- Vortrag Günter Saathoff


LABELS: Antje Vollmer, BRD, Ehemalige Heimkinder, Günter Saathoff, Michael Witti, Runden Tisch Heimkinder, Runder Tisch ehemalige Heimkinder, Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft, Zwangsarbeiter
______________________________________________________________________________________________

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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1361334) Verfasst am: 16.09.2009, 15:53    Titel: „Kinderfürsorge“ „Jugendfürsorge“ „Fürsorgeerziehung“ in Deutschland - Germany Antworten mit Zitat

.
Der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ vertritt den Standpunkt, daß alles was damals geschah „systembedingt“ war und vomSystem“ „gewollt war“ und „unterstützt wurde“ oder zumindest „geduldet wurde“.

FÜRSORGE“-NOTIZEN betreffend Deutschland, aus verschiedenen Internet-Quellen
( recherchiert, arrangiert, formuliert und formartiert von Martin Mitchell in Australien )

Kinderfürsorge“, „JugendfürsorgeundFürsorgeerziehungin Deutschland German government policy.

m.E., höchst relevant zum »Runder Tisch Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren« / »kleine Wahrheitskommission« unter Schirmherrschaft von Antje Vollmer.

Einleitend muß erst einmal betont werden, daß dies nicht meine „Idee“ oder eine „Erfindung“ ist, sondern auf TATSACHEN beruht... also nicht aus der Luft gegriffen ist !!! Die Bundesregierung weiß sehr wohl und ganz genau warum sich ihre »kleine Wahrheitskommission« auf den Zeitraum von »1950 bis 1969« beschränkt, und „behinderte“ „Heimbewohner“ ausschließt ( wobei diesbetreffend „behindert“ noch nicht einmal von der Bundesregierung definiert wird ! )

Siehe, zum Beispiel, unter anderem, auch...

Deutschlandfunk - dradio.de im Interview mit PETER WENSIERSKI, 27.03.2006: »Die Jugendlichen sollten den Normen von Zucht und Ordnung angepasst werden. Das waren die vorherrschenden Erziehungsziele in den Heimen. Man hat nach dem Krieg in Deutschland in der öffentlichen Erziehung überhaupt nicht selbstkritisch reflektiert, was hat man in der Nazizeit gemacht, was hat man in den 30er Jahren gemacht, man hat einfach nahtlos da weiter gemacht.« ( @ http://www.dradio.de/dlf/sendungen/politischeliteratur/481994/ )

Frankfurter Rundschau im Interview mit mit Psychotherapeut Kappeler: PROF. DR. MANFRED KAPPELER, 18.08.2009: »"Die Opfer hat man damals vergessen"
Der Psychotherapeut Manfred Kappeler über brutale Heimerziehung.«

»In wie weit wirkte die Nazi-Ideologie in der Quälerei der Heimkinder fort?

Die Anstaltserziehung war auch schon vor 1933 ein autoritäres System. Die Nazis haben die Demütigungen und Misshandlungen dann noch verschärft. Nach dem Krieg ist das nahtlos fortgesetzt worden. Zum Teil wurden KZ und Zwangsarbeiterlager zu Erziehungsanstalten umfunktioniert. Die ehemalige Anstalt in Guxhagen in Nordhessen ist ein Paradebeispiel dafür. In Glücksstadt ließ man die Heimkinder sogar die KZ-Kleidung auftragen, um Geld zu sparen.« ( @ http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/1887068_Interview-mit-Psychotherapeut-Kappeler-Die-Opfer-hat-man-damals-vergessen.html )

Diskussionsbeitrag von Wolfram Schäfer zu den Ausführungen von Prof. Dr. Christian Schrapper Professor für Pädagogik und Sozialpädagogik an der Universität Koblenz – an die Anwesenden der Veranstaltung am 9. Juni 2006 in Idstein im Taunus: »Aus der Geschichte lernen – die Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, die Heimkampagne und die Heimreform« Veranstaltung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IgfH) und dem SPIEGEL-Buchverlag bei DVA ( Ausschnitt aus der Tagungsdokumentation ( Kassel, Aug. 2006 ) ISBN 3-9251-65-2; ISBN 13:978-3925146-65-7 )

»»»[ Seite 64-65 ]

Wolfram Schäfer:
Herr Schrapper, Sie haben in Ihrem Beitrag ganz zum Schluss auch die Rolle der Wissenschaft angesprochen. Ich bin Wolfram Schäfer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Erziehungswissenschaft der Philipps-Universität Marburg.

Welche Rolle hatten denn Wissenschaftler nach 1945 im Bereich der Jugendhilfe? Welche Paradigmen, welche Theorien haben sie denn wieder vertreten?

[ apropo: Prof. Dr. Jürgen Blandow ] Wenn Professor Blandow aus Bremen Recht hat, dann war der meist zitierte Beitrag bis Anfang der 1960er Jahre der Aufsatz von Werner Villinger und Herrmann Stutte aus dem Jahr 1948 "Zeitgemäße Aufgaben und Probleme der Jugendfürsorge". Dieser Aufsatz beruhte auf den erbbiologischen Forschungen der beiden Kinder- und Jugendpsychiater in der NS-Zeit. Hermann Stutte hatte sich 1944 habilitiert mit „Erbiologischen Forschungen“ an Gießener Fürsorgezöglingen; Werner Villinger war sogar „Erbgesundheitsoberrichter und Euthanasiegutachter“ gewesen. 1961 wurde er „Gutachter im Wiedergutmachungsausschuss des Deutschen Bundestages“ und durfte erneut über seine früheren Opfer ‚gutachten’. Dort hat er „Entschädigungsneurose“ erfunden, was zur Folge hatte, dass die Zwangssterilisierten aus dem Bundesentschädigungsgesetz herausfielen.
[ ٪ ]
Was das Schlimme nun ist, ist die Tatsache, dass diese beiden einflussreichen Marburger Wissenschaftler ja ganze Generationen auch von Erziehern, von Psychologen, von Pädagogen und jungen Psychiatern ausgebildet haben. Wenn man sich ihren Text anschaut, nur ein Zitat daraus: „Fürsorgezöglinge sind sozialbiologisch unterwertiges Menschenmaterial“ und das in 1948. Gleichermaßen wurden die alten Forschungen des „Zigeunerforscher“ Robert Ritter wiederbelebt. Der Stutte wagte es, auch wieder 1948, mit Blick auf Fürsorgezöglinge, [ 65 ] die Diagnose des „getarnten Schwachsinns in der Maske der Schlauheit“ wieder aufleben zu lassen. Eine Diagnose, die 1936 im Rahmen der Forschungen über Sinti und Roma entwickelt worden war.

Das kam mir heute Morgen ein bisschen zu kurz, die Rolle der Wissenschaftler, unserer Vorgänger und unserer Lehrer zum Teil; ich habe bei Stutte selbst noch studiert. Die haben sozusagen ihre erbbiologischen Paradigmen nahtlos aus der NS-Zeit übertragen, und ich meine, sie trugen genauso wie die Erzieher vor Ort, meiner Ansicht nach sogar noch mehr, ganz erheblich dazu bei, dass wir diese menschenverachtende Situation hier in der Fürsorgeerziehung vorgefunden haben.« ( @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Lektuere_-_bzw._Tagungsbeitrag_von_Prof._Dr._Christain_Schrapper_-_Kalmenhof_in_Idstein_im_Taunus_-_09.06.2006.html )

DIE WELTWOCHE ( Schweiz ), Reinhard Mohr berichtet, 15.02.2006, Ausgabe 07/06,
Geschichte:
»Die meisten Heime stammten aus den zwanziger, dreissiger Jahren, und es gab nicht nur räumliche Kontinuitäten. Manche Methoden der meist pädagogisch überhaupt nicht qualifizierten Kampfschwestern knüpften fast nahtlos an die Nazizeit an. Mehr noch: Im «Kalmenhof» in Idstein etwa waren zwischen 1941 und 1945 mindestens tausend Kinder im Rahmen von Zwangssterilisierung und Euthanasie ermordet worden. Viele der «Erzieher» und Angestellten aus dieser Zeit blieben zum Teil bis in die sechziger Jahre dort beschäftigt, und erst in den achtziger Jahren wurde das Massengrab mit den Kinderskeletten freigelegt.«

»„Wegsperren. Exklusionsmechanismen als gesellschaftliche Konfliktlösung“. Historische, soziologische und psychiatrische Aspekte« 25.04.2008-26.04.2008, Moringen, in: H-Soz-u-Kult, 27.05.2008 @ http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2131&count=94&recno=20&sort=datum&order=down&geschichte=74

[ re: ca 1943-1945 ]

»»»Panorama vom 06. Mai 1999
( @ http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/1999/erste7242.html )

Todeslager für Babys – US-Anwälte beschuldigen VW des Völkermordes«««

»»»( USA Anwald VW-Opfer ) MICHAEL HAUSFELD ( Übersetzung ):
"In diesem einen VW-Kinderheim wurden schätzungsweise 300 bis 400 Kinder umgebracht. Insgesamt gab es über 300 solcher Kinderheime. Man kann davon ausgehen, daß in den letzten Kriegsjahren über 100000 Kinder, alle höchstens sechs Monate alt, auf diese Art liquidiert wurden."«««

»»»GERD HAIDA ( ehem. Redakteur "Haller Tagblatt" )
Beteiligt waren dann an der Ausführung dieser Unmenschlichkeit: Rotes Kreuz, die Kirchen, die Ämter, Jugendamt, Arbeitsamt, Gesundheitsamt, also alle Ämter, wie wir sie heute auch haben, [ ... ]«««

»»»Über 100000 tote Babys - verurteilt wurde fast niemand. Viele der Verantwortlichen machten statt dessen nach dem Krieg [ in der Bundesrepublik Deutschland ] Karriere.

Etwa Dr. Hans Muthesius aus dem Reichsinnenministerium. Auch nach seinen Entwürfen wurden die Todeslager für Kinder organisiert. Er wurde Beigeordneter des Deutschen Städtetages [ in der Bundesrepublik Deutschland ].

Oder sein direkter Mitarbeiter, Dr. Wilhelm Loschelder, aus dem gleichen Ministerium. Er wurde Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Innenministerium, ausgezeichnet mit dem großen Bundesverdienstkreuz.

Oder Dr. Karl Gossel. Er regelte die Finanzierung der Sterbelager. Nach dem Krieg wurde er erst Oberkreisdirektor und dann Bundestagsabgeordneter der CDU.«««

[ WIKIPEDIA: Gossel war von 1957 bis 1965 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er ist stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Diepholz - Melle - Wittlage in den Bundestag eingezogen [ in dem Wahlkreis wo auch das massive Bethel-eigene mit jugendlichen Zwangsarbeitern betriebene TorfgewinnungsunternehmenFreistatt im Wietingsmoor“ gelegen ist ]. ]

»»»Abmoderation PATRICIA SCHLESINGER:
Nachkriegskarrieren ohne Brüche. Fast keiner dieser Täter wurde für diese Verbrechen bestraft. Und es gab viele in dieser Nachkriegsrepublik, die zuließen, daß keiner von ihnen bestraft wurde.

Autorin/Autor: Bericht: Andrea Röpke und Volker Steinhoff«««

Siehe auch @ http://stream.nadir.org/nadir/archiv/Antirassismus/grenzcamp01/t11.htm

[ re: ca 1945-1977 ]

»Die Fürsorge im Spannungsfeld der Generationen. Gesamtbericht über den 62. Deutschen Fürsorgetag 1961 in Mannheim« von Hans Muthesius, Carl Heymann Verlag ( Broschiert - 1962 ).

»Fürsorge und Sozialreform« [ herausgegeben von Hans Muthesius ], Köln & Berlin, Carl Heymann Verlag 1956. 564 Seiten. Orig.-Pappeinband.

»Neue Wege der Fürsorge« von Hans Muthesius, Hans Achinger, Otto Ohl. Broschiert. Carl Heymann Verlag. Erscheinungsdatum: 1960.

»Reichsrechtliche Grundlagen der öffentlichen Fürsorgepflicht 1947« [ Kongressdokument ] [ zusammengestellt und erläutert von Hans Muthesius ] Urban & Schwarzenberg. 166 Seiten. 2. Auflage 1947, 3. Auflage 1949, 4. neu bearbeitete Auflage 1951. German law book ( basics of the welfare-laws of the German Reich ); 5000 copies were printed with allowance of the Allied Occupation Forces over Germany.

»Bundesrechtliche Grundlagen der öffentlichen Fürsorgepflicht« von Hans Muthesius. 1. Auflage 1955; 5. Auflage 1957. Broschiert. Carl Heymann Verlag.

Siehe auch die Bibliographie zu Hans Muthesius @ http://www3.ub.uni-freiburg.de/olix/wwwolix.cgi?db=ubfr&links=1&ai=267671&Band=Muthesius,%20Hans%20%AA%5BMitarb.%5D%AA

»Hans Muthesius ( 1885-1977 ). Ein deutscher Fürsorgejurist und Sozialpolitiker zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik«
by Christian Schrapper
Published in 1993, Votum ( Münster ), ISBN 10: 3926549882.
Notes: Bibliography of H. Muthesius' works: pp. 287-307. Includes bibliographical references ( pp. 271-287 ). The author's Habilitationsschrift--Universität Münster, 1993.

»Fürsorge im Wirtschaftsboom: die Entstehung des Bundessozialhilfegesetzes von 1961« von Friederike Föcking
[ Seite 75 ]
„Die Sozialpolitiker der SPD erhielten seit 1951 von unerwarteter Seite Schützenhilfe: der neue [ Deutsche Verein ] DV-Vorsitzende Hans Muthesius auch ein bürgerlicher Fürsorgereformer aus Weimarer Tagen und einer der einflußreichsten Fürsorgeexperten [ in der Bundesrepublik Deutschland ] [ ... ]

Auszug vom Begleitheft zur DVD "Lebensunwert"

»»»[ .......... ]

Die nächsten zehn Jahre verbringt er in der ‘Obhut’ der „Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vincenz von Paul“. Um ihn herum Hunger, Gewalt, Mißbrauch und Tod. Nichtigkeiten werden mit Prügel, Kaltwasserbädern, Essensentzug und Zwangsjacke bestraft. Daran ändert sich auch nach 1945 nichts. Paul Brune fragt sich bis heute, wie er diese Kinderhölle überlebt hat. Von 1943 bis Anfang der 50er Jahre sind rund 400 Kinder in der Anstalt St. Johannes-Stift gestorben. Paul Brune hat selbst mitangesehen, wie auch nach 1945 Kinder an den von Pflegern und Aufseherinnen zugefügten Verletzungen sterben.

Als 15jährigen gibt ihn die Anstalt zu einem Bauern im Sauerland in „Familienpflege“. Der ist hocherfreut über die billige Arbeitskraft und beutet ihn nach Strich und Faden aus. Bis zu 15 Stunden täglich muß Paul Brune arbeiten, für ein winziges Taschengeld.

[ .......... ]«««

( References: http://www.heimkinder-ueberlebende.org/DVD_-_Lebensunwert_-_Paul_Brune_-_NS-Psychiatrie_und_ihre_Folgen.html und http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Wissen_im_WDR_-_Lebensunwert_-_Der_Weg_des_Paul_Brune.html

»»»Doch nun zu den „Ergebnissen“ des an die Universität Münster vergebenen Forschungsauftrags.
Ein erster ( unveröffentlichter ! ) Zwischenbericht des Forschers Christian Schrapper [ @ http://openlibrary.org/b/OL1216244M/Hans_Muthesius_(1885-1977) ] veranlaßte 1990 den Vorstand des Deutschen Vereins das Haus des Verbandes und die Ehrenplakette nicht mehr nach Hans Muthesius zu benennen.12 Im Aprilheft 1992 des Nachrichtendienstes berichtete der Geschäftsführer des Deutschen Vereins „in eigener Sache“ schließlich mit halbjähriger Verspätung über den bereits im Oktober 1991 angenommenen „Schlußbericht des Forschungsprojektes Hans Muthesius“.13 Der Artikel der Geschäftsführung ist etwa eine Seite lang, während 1985 die im Nachrichtendienst veröffentlichten Lobreden und Gedenkartikel zum 100. Geburtstag von Muthesius noch 20 Druckseiten füllten.

[ re: ca 1939-1945 ]

„Schwerpunkt des Forschungsberichts [ von Christian Schrapper ( @ http://openlibrary.org/b/OL1216244M/Hans_Muthesius_(1885-1977) ) ] ist die Tätigkeit von Hans Muthesius als Referent im Reichsministerium des Innern, und zwar dort zu den Komplexen 'Jugendschutzlager' und 'Gemeinschaftsfremdengesetz' sowie Fürsorge und Jugendwohlfahrt in den 'eingegliederten Ostgebieten' im besetzten Polen“.14 Aus dem Forschungsbericht [ von Christian Schrapper ( @ http://openlibrary.org/b/OL1216244M/Hans_Muthesius_(1885-1977) ) ] wird im Nachrichtendienst nur folgende Passage wörtlich wiedergegeben: „Personell war Hans Muthesius der Vertreter der Jugendfürsorge bei der Einrichtung und Administrierung der 'Jugendschutzlager', er verfaßte die Entwürfe für die Einweisungserlasse seines Ministeriums. Weiterhin war Hans Muthesius der Moderator und Vermittler für die Wünsche der deutschen Jugendbehörden, in den besetzten polnischen Westgebieten für die jugendlichen Opfer deutscher Besatzung und 'Volkstums-Politik' eigene Lager zu errichten, die aber nicht 'Schutz'-, sondern nur 'Verwahrlager' heißen durften.“15 Den von Christian Schrapper [ @ http://openlibrary.org/b/OL1216244M/Hans_Muthesius_(1885-1977) ] vorgelegten Forschungsbericht hat der Deutsche Verein bisher nicht veröffentlicht. Das Papier wird offensichtlich als Verschlußsache behandelt. Im Nachrichtendienst war zu lesen, der Wissenschaftler [ Christian Schrapper ( @ http://openlibrary.org/b/OL1216244M/Hans_Muthesius_(1885-1977) ) ] habe vor, die gewonnenen Ergebnisse „im Rahmen eines umfassenden Habilitationsvorhabens zur Zeit des Nationalsozialismus (sic!) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“.16 Angesichts der Tatsache, daß der Bearbeiter [ Christian Schrapper ( @ http://openlibrary.org/b/OL1216244M/Hans_Muthesius_(1885-1977) ) ] des Forschungsauftrags bisher zur Fürsorgepolitik im Nationalsozialismus wissenschaftlich nicht ausgewiesen ist, werden wir wohl noch einige Jahre warten müssen.17

12 Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, 1991, S. 275.
13 Manfred Wienand, 1992, S. 101 f.
14 Manfred Wienand, 1992, S. 101.
15 Manfred Wienand, 1992, S. 101.
16 Manfred Wienand, 1992, S. 102.
17 Anmerkung 2007: Das Buch erschien jedoch schon im nächsten Jahr; vgl. Christian Schrapper [ @ http://openlibrary.org/b/OL1216244M/Hans_Muthesius_(1885-1977) ], »Hans Muthesius ( 1885-1977 ). Ein deutscher Fürsorgejurist und Sozialpolitiker zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik«, Münster 1993; vgl. meine Rezension in: Sozialmagazin 19 ( 1994 ), Heft 3, S. 43 f.«««

Siehe auch @ http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/personen/hauptamtlich/spatscheck/seminarmaterial_ws_06-07/werkstatt/Studierendenpraesentation_Hans_Muthesius

Das alles was geschah in derHeimerziehungnach 1945Systemhatte und genau so gewollt war, ist, m.E., ebenso, und unzweifelhaft belegt, in dem Fachbuch, bzw. in der Studie von MATTHIAS WILLING: »Das Bewahrungsgesetz (1918-1967)Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts« ( Eine rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge ), erstmals erschienen im Mohr Siebeck Verlag, Tübingen, 2003; herausgegeben von Knut Wolfgang Nörr, Joachim Rückert, Bernd Rüthers und Michael Stolleis. ISBN 3-16-148204-2. Siehe dazu auch @ http://www.care-leavers-survivors.org/Was_weiterhin_wichtig_war_fuer_die_Maechtigen_in_Deutschland_nach_1945.html

Last but not least, siehe auch noch mal zwei längere Vorträge von PROF. DR. MANFRED KAPPELER selbst:
( a. ) »Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Zum-Thema-RECHT-UND-GERECHTIGKEIT-UND-RECHTSSTAATLICHKEIT_-_2008-Vortrag-von-Prof-Dr-Manfred-Kappeler-Erziehungswissenschaftler_-_betreffend-EHEMALIGE-HEIMKINDER.php ( in Koblenz vom 05.03.2008 )
( b. ) »Zur zeitgeschichtlichen Einordnung der Heimerziehung« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/VORTRAG-am-RUNDEN-TISCH-am-02-04-2009_-_Zur-zeitgechichtlichen-Einordnung-der-Heimerziehung.pdf ( in Berlin vom 02.04.2009 ).

I rest my case

"Abuse was not the failure of the system, abuse was the system." !


LABELS / TAGS: Runder Tisch Heimerziehung, Antje Vollmer, Manfred Kappeler, Christian Schrapper, Hans Muthesius, Jugenwohlfahrt, Fürsorgeerziehung, Kinderfürsorge, Peter Wensierski, Das Bewahrungsgesetz, Matthias Willing, Fürsorge, Wolfram Schäfer, Jürgen Blandow, Werner Villinger, Hermann Stutte, Robert Ritter, Fürsorgezöglinge, Menschenmaterial, Fürsorgeerziehung, Rechtsbeistand
______________________________________________________________________________________________

Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

My own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 22.09.2009, 13:55, insgesamt 14-mal bearbeitet
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1361355) Verfasst am: 16.09.2009, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die SZ berichtete vor einiger Zeit, daß die Auseinandersetzung um den "Runden Tisch" auch eine Folge der internen Auseinandersetzungen im VEHeV gewesen seien, in denen es konkret um die Führung des besagten Vereins ging. Anscheinend hat sich die Fraktion rund um den RA Witti durchgesetzt, die, so war die Mumaßung der SZ, nicht das Ziel verfolge, in D mit dem Runden Tisch zu einer Einigung zu gelangen, sondern einen Eskalationskurs fahre, um dann bessere Karte für eine Klage in den Vereinigten Staaten in der Hand zu haben. Was natürlich die Summen, um die gestritten würde, enorm erhöhen würde. Anscheinend nicht aus ganz ... äh ja, da trau ich mich jetzt nicht mehr weiterzuschreiben.
Übrigens ist weniger manchmal mehr, mal so als Tip.
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1363973) Verfasst am: 21.09.2009, 10:26    Titel: Kontinuitäten: Menschenwürde / Menschenrechte Abusus Antworten mit Zitat

.
„Ehemaliges Heimkind“ Paul Brune ( Jg. 1935 ) – aber weil damals nicht als „Heimkind“ klassifiziert, sondern als „schwachsinning“ und „lebensunwert“ abgestempelt, darf sich der »Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« nicht mit seiner Leidensgeschichte und den Leidensgeschichten seinesgleichen befassen ( hat die Bundesregierung bestimmt ! – so teilt Antje Vollmer mit ! ). Paul Brune ist ein hoch intelligenter und vielseitig studierter Mensch ( u.a., Germanistik und Philosophie ); Paul Brune lebt schon seit vielen Jahren und heute weiterhin im Bochumer Universitätsviertel und verkehrt in Studentenkreisen.

QUELLE: der Freitag @ http://www.freitag.de/2006/04/06041801.php

Kultur

Kontinuitäten | 27.01.2006 | Brigitte Schumann


Teufel in Nonnentracht

Das Schicksal des Paul Brune und die Anstaltspsychiatrie nach 1945

Die bis 1945 durchgeführten Tötungen von alten, kranken, behinderten und anderen für "lebensunwert" erklärten Menschen durch die NS- Psychiatrie sind mittlerweile fast lückenlos dokumentiert. Dass die mit der Politik der "Ausmerzung" verbundene Ideologie des Rassenwahns auch in den psychiatrischen Einrichtungen in den frühen Jahren der Bundesrepublik aufrechterhalten wurde, ist ebenfalls belegt und wird als Sachverhalt häufig unter dem abstrakten Begriff der personellen und strukturellen "Kontinuitäten" gefasst. Was sich dahinter verbirgt, deckten Robert Krieg und Monika Nolte in ihrem aktuellen Film "Lebensunwert" beispielhaft auf. Aus der Perspektive von Paul Brune, einem Überlebenden des Naziterrors, legt der Film mit großer Empathie, jedoch ohne Pathos Zeugnis ab von den unmenschlichen Zuständen, die bis in die fünfziger Jahre im St. Johannesstift in Marsberg vorherrschten. Nach 1945 geht die "Anstalt für geisteskranke und geistesschwache Kinder" zwar in die Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe über, bleibt aber in der Hand der Vinzentinerinnen, einer Ordensprovinz, die kirchenrechtlich dem Bischof von Paderborn untersteht. Was der Film nicht erzählen kann, weil er biografisch das Leben von Paul Brune nachzeichnet, ist die Tatsache, dass es auch noch nach dessen Entlassung bis in die siebziger Jahre in dieser psychiatrischen Einrichtung normal war, die Menschenwürde und Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen zu verletzen. Der folgende Beitrag gibt mit Zustimmung der zitierten Zeitzeugen Einblick in die dort nachweislich bis 1974 herrschenden institutionellen Verhältnisse.

Paul Brune gerät 1942 als Kind aufgrund tragischer familiärer und politischer Verwicklungen in die Fänge der NS-Psychiatrie. Nach seiner Einweisung in die "Kinderfachabteilung" von Dortmund-Aplerbeck wird er 1943 als Achtjähriger in das St. Johannesstift verlegt. Das bewahrt ihn zwar vor dem Euthanasie-Programm, verurteilt ihn jedoch zu einer Anstaltslaufbahn, die ihn zeitlebens begleiten wird. In seiner Eingabe an den Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags von 1966 erinnert er sich an seine ersten Eindrücke vom St. Johannesstift:


"Am 3. 9. 43, dem Tag meiner Aufnahme, kam ich auf eine Station mit 50 anderen Jungen in meinem Alter. Das Haus befand sich direkt neben dem Küchenhaus der Anstalt. Die Räume waren leer und kahl. Außer einem Kreuz und einem Adolf Hitler-Bild hing nichts an den Wänden, das einzige Mobiliar bestand aus großen blankgescheuerten Tischen und eben solchen Bänken im Tagesraum und Betten in den Schlafräumen. Sonst nichts. Absolut nichts. Keine Blume, kein Spiel, erst recht kein Buch."

Unnütze Esser, Drohnen, Schmarotzer

Das Personal in seiner Abteilung besteht aus einer Nonne, einer Pflegerin und einem Hausburschen, der zum stumpfsinnigen Befehlsempfänger gedrillt worden ist. Über die Pflegerin weiß Paul Brune zu berichten, dass sie "absolute Herrscherin" ist und mit sadistischer Grausamkeit Kinder quält, die gegen ihre Regeln verstoßen. Sie hat "die ganze Naziideologie in ihrem Untermenschenvokabular verinnerlicht" und beschimpft die Kinder ständig als "Abschaum der Menschheit", "Minderwertige", "unnütze Esser", "Drohnen" und "Schmarotzer". Hatte sie es besonders auf ein Kind abgesehen, so krallte sie ihre Hand in das kindliche Bauchfleisch ihres Opfers und drehte ihre Hand bzw. das Fleisch.

Ein Jahr später kommt Paul Brune von der "tiefstehenden Station" auf die "Schuljungenstation". Er besucht jetzt die "Idiotenschule" der Anstalt. Die so genannten Schulschwestern haben weder eine pädagogische Ausbildung noch ein Studium für ihre Tätigkeit abgelegt. Stattdessen stehen die Vinzentinerinnen mit ihrem Mutterhaus in Paderborn ganz unter dem Einfluss des dortigen Moraltheologen Joseph Mayer. Er tritt unter der Nazi-Herrschaft als Befürworter der Euthanasie für "Geisteskranke" auf. Bereits 1927 begründet er, mit dem "Imprimatur" der katholischen Kirche ausgestattet, die Zwangssterilisation in seiner Dissertation über die Gesetzliche Unfruchtbarmachung Geisteskranker.

Den Ordensschwestern predigt Mayer eine unbarmherzige Einstellung gegenüber "minderwertigen" und "geistesschwachen" Kindern. Die Hälfte von ihnen, heißt es in seiner Schrift, "trägt den Keim der Entartung von der Stunde der Zeugung an in sich, und selbst die beste soziale Fürsorge, die vorzüglichste Hilfsschule, die modernste Heil- und Pflegebehandlung kann diese Gruppe von Unglücklichen nie im Leben wirklich heilen". Erblich belastete Geisteskranke befänden sich in ihrem Triebleben "auf der Stufe der unvernünftigen Tiere". Ihre zuweilen "untermenschlichen und untertierischen Zustände" legitimierten "die Asylierung, die Unfruchtbarmachung".

Die Vinzentinerinnen erfüllen mit ihrer menschenverachtenden Haltung gegenüber den Kindern und Jugendlichen den Auftrag ihres Lehrmeisters. Die Schulkinder sollen neben beten vor allem hart arbeiten und sich für die Anstalt nützlich machen. In der Bevölkerung von Marsberg werden sie auch die "Kriechtiere" genannt, weil man sie mit krummen Rücken auf den Feldern arbeiten sieht. Von ihrer Ernte sehen die Kinder allerdings nichts. Sie kommt ausschließlich dem Anstaltspfarrer, der auch gleichzeitig Schulleiter ist, und den Nonnen zugute. Die Kinder leiden Mangel und Hunger. Unzählige Kinder sterben an Unterernährung.

Den Anstaltspfarrer August Heide hat Paul Brune als "gefühlskalt und gemütsroh" in Erinnerung. Nie spricht er mit Paul, obwohl dieser ihn oft als Messdiener begleiten muss. In seiner Petition von 1966 schreibt Paul Brune: "Heute weiß ich, dass er von unserer Minderwertigkeit überzeugt war. Dass er die kleinsten Freuden für uns Kinder als höllisches Verhängnis ansah. Er feuerte die Nonnen unentwegt an, uns um unseres ewigen Seelenheils willen in die strengste Zucht zu nehmen."

Der Horror der "Selbsterziehung"

Eine Nonne lebt unter diesen Vorgaben ihren Sadismus besonders intensiv aus. "Diese kam 1950 in die Anstalt und auf unsere Station. Es war der leibhaftige Satan in Nonnentracht. Leiseste Ansätze von Solidarität unter den Kindern wurden im Keime erstickt. So setzte diese Nonne ihren Ehrgeiz darein, aus den Kindern reißende Hyänen zu machen. So war es jedem Kind erlaubt, einem andern eine Ohrfeige zu versetzen, wenn es dieses beim Schwatzen ertappt hatte. Unentwegt feuerte sie die Kinder zur Gruppenkeile an. Man kann sich nicht vorstellen, welch scheußliche Zustände seitdem auf der Station herrschten. Jeder war dem anderen Aufseher und Richter. Die abscheuliche Nonne nannte diesen Horror Selbsterziehung."

Die Petition enthält eindringliche Beschreibungen der weiteren Stationen von Paul Brunes Leidensgeschichte. Als 15-Jähriger kommt er zu einem Bauern in die so genannte Familienpflege. Er wird zweieinhalb Jahre als Arbeitskraft ausgebeutet und gequält. In seiner Verzweiflung versucht er sogar, sich das Leben zu nehmen. Wieder eingewiesen in Marsberg, wird er von den Ärzten als Schizophrener und Psychopath behandelt, niemand will ihm glauben, was er durchgemacht hat. Er unternimmt einen Fluchtversuch zu seinen Verwandten. Seine Tante ist bereit, ihn aufzunehmen, und teilt dies der Anstalt mit. Die Anstaltsleitung lässt ihn, weil er angeblich gefährlich ist, wieder abholen und bringt ihn zurück nach Marsberg. 1953 wird Paul Brune in die Heilanstalt Münster verlegt, "zwecks endgültiger Unterbringung", wie es offiziell heißt.

Mit der Hilfe eines Priesters, der dort als Patient in seiner Abteilung untergebracht ist, kann Paul Brune die Anstalt verlassen. Zunächst kommt er wieder in Familienpflege. Später verrichtet er zahlreiche Hilfsarbeitertätigkeiten, bevor er sich, dem eine Ausbildung bis dahin verweigert wurde, aus eigener Anstrengung bildet.

Späte Rehabilitation

Seine Petition von 1966 wird vom Landtag nie beantwortet. Stattdessen meldet sich die Stadt Essen und gewährt ihm vier Jahre lang Sozialhilfe, damit er sein Abitur auf einer Abendschule nachholen kann. Paul Brune nimmt an, dass dies die Antwort auf seine Eingabe ist und bezeichnet die Sozialleistung fortan als "Schweigegeld". Eine offizielle Rehabilitation als NS-Opfer erreicht er erst 2003 im sechsten Petitionsverfahren. Erst jetzt entschuldigt sich der derzeitige Direktor des Landschaftsverbandes öffentlich für die Leiden, die Paul Brune in seiner Einrichtung angetan wurden.

Noch 1987 wird der Landschaftsverband seine unrühmliche Geschichte in der WDR-Fernsehsendung Mittwochs in Marsberg leugnen. Die Verbandsvertreter widersprechen Paul Brunes Darstellung der damaligen Verhältnisse. Durch die Sendung aufmerksam allerdings wird der Sonderschullehrer Gerhard Kroh, der sich bei Paul Brune meldet und ihm berichtet, dass die Kinder und Jugendlichen im St. Johannesstift noch bis in die siebziger Jahre hinein rechtlos der Willkür von Ordensschwestern, Pflegern und Ärzten ausgesetzt waren.

1972 wird Gerhard Kroh vom Landschaftsverband eingestellt, um die fast hundertjährige Einrichtung schulorganisatorisch neu zu gestalten und den Anstaltspfarrer als Schulleiter zu ersetzen. Als Kroh die Stelle antritt, kann von Schule keine Rede sein. Es gibt für die fast 1.000 Kinder nur eine einzige siebzigjährige ehemalige Volksschullehrerin und ein paar Pfleger für den Werkunterricht. Ansonsten wird der "Unterricht" von den pädagogisch nicht qualifizierten Nonnen bestritten. Allein für jede Nachtwache in den Schlafsälen der Kinder und Jugendlichen erhalten die Ordensschwestern 90 Mark. Ein lukratives Geschäft für den Orden und den Bischof von Paderborn.

Immer noch gilt der Grundsatz, dass Bildung den "geistig behinderten" Kindern schadet. Es gibt folglich keinerlei Lehr- und Lernmittel. Dieser ohnehin rechtswidrige Zustand in Marsberg wird zum Skandal durch Krohs Feststellung, dass die als "geistig behindert" abgestempelten Patienten mindestens zur Hälfte "normal intelligent" sind. Ihre meist milieubedingten Verhaltensauffälligkeiten werden durch die Art der Heimunterbringung verstärkt. In einem Interview mit dem Filmemacher Robert Krieg berichtet Gerhard Kroh von den damaligen menschenunwürdigen Lebensbedingungen:

"Die Unterbringung im Heim war äußerst beengt. Den Kindern stand nur ein Nachttisch und das eigene Bett zur Verfügung. Und auch die Säle waren eng an eng mit Betten belegt. Die Kinder hatten keine Bewegungsfreiheit, keinen privaten Raum, in den sie sich zurückziehen konnten. Sie hockten wirklich wie ein Stall voller Hühner aufeinander, und dadurch wurden natürlich Aggressionen ausgelöst. Die Unterbringung entsprach nicht der damaligen Zeit. Durch die Beengung im Heim konnten sich die Kinder nicht frei entfalten, sie standen dauernd unter Aufsicht, von morgens bis zum späten Abend. Es gab zwar auch geführte Spaziergänge, ein- oder zweimal in der Woche, aber letztendlich waren die Kinder immer unter Aufsicht."

Nachdem Gerhard Kroh einen ersten Situationsbericht für den Landschaftsverband vorgelegt hat, fordert 1973 auch das Kultusministerium einen Sachstandsbericht. Wahrheitsgetreu und ohne Beschönigung schildert Kroh die Verhältnisse. Die Nonnen sind empört und drohen dem Landschaftsverband damit, ihre Tätigkeiten sofort niederzulegen, falls Gerhard Kroh Schulleiter bliebe. Diese Drohung zeigt Wirkung, und der Landschaftsverband legt Kroh nahe, das Dienstverhältnis aufzukündigen. Als unter den Kindern bekannt wird, dass ihr Lehrer die Schule verlassen wird, kommen etliche Jungen zu ihm mit der Bitte, sie nicht im Stich zu lassen.

Drohungen und Erpressung

Sie berichten ihm von Demütigungen und Misshandlungen durch Schwestern, Pfleger und Ärzte: Jungen werden von Pflegekräften gezwungen, ihr eigenes Erbrochenes zu verzehren. Schüler, die sich aufsässig zeigen, werden von den Kindern der Abteilung auf Anweisung des Pflegepersonals in eine Badewanne mit kaltem Wasser geworfen und so lange mit kaltem Wasser überschüttet, bis sie in Atemnot geraten. Bei Unruhe in den überfüllten Schlafsälen werden die "schuldigen" Jungen gezwungen, so lange auf dem Boden zu knien, bis sie ohnmächtig umfallen; oder alle Jungen, auch die unbeteiligten, werden mit einem Lederriemen geschlagen. Jungen, die in der Schule auffällig sind, werden tagelang auf einer Station für Schwerstgeistigbehinderte isoliert und im Falle ihres Widerstands mit starken Drogen ruhig gestellt. In den meisten Abteilungen ist es den Kindern und Jugendlichen nicht möglich, ungehindert von ihrem gesetzlich verbürgten Recht Gebrauch zu machen, sich schriftlich an ihr zuständiges Jugendamt beziehungsweise an ihre Erziehungsberechtigten zu wenden. Auch die Schwestern beteiligen sich an den Misshandlungen.

Gerhard Kroh und seiner Frau lassen die Anschuldigungen der Kinder keine Ruhe. Im Januar 1974 wendet sich Frau Kroh mit einer Eingabe, in der sie die Vorwürfe der Kinder darstellt, an Ministerpräsident Heinz Kühn. Sie bittet ihn, eine unabhängige Untersuchungskommission zur Überprüfung einzusetzen, um den langwierigen Dienstweg, auf dem Gerhard Kroh das Anliegen als Beamter hätte weitergeben müssen, zu vermeiden. Der Ministerpräsident reagiert umgehend. Er übergibt die Angelegenheit dem zuständigen Justizminister. Die Staatsanwaltschaft in Arnsberg nimmt ein "Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete des St. Johannesstifts in Marsberg wegen Verdachts von Misshandlungen an Schutzbefohlenen" auf. Gerhard Kroh wird vernommen.

In der Zeit der Untersuchung bekommt Gerhard Kroh, der inzwischen als Sonderschullehrer in Winterberg im Hochsauerland arbeitet, Anrufe von Jungen, die ihm mitteilen, dass sie vom Personal unter Druck gesetzt werden, damit sie nicht aussagen beziehungsweise ihre Aussage zurücknehmen. Dennoch weiß Kroh aufgrund einer Mitteilung des Oberstaatsanwalts, dass sich einige dem Druck nicht gebeugt haben: "Das waren so etwa sechs bis acht Jungen im Alter von 13 bis 15 Jahren. Ihre Pfleger machten ihnen klar, dass ihre Personalakte, wenn sie nicht zurücknehmen, was sie ausgesagt haben, mächtig anwachsen würde".

Die Personalakte entschied aber, so Kroh, über die Frage, ob bei Eintritt der Volljährigkeit eine Entmündigung mit anschließender Verbringung in eine geschlossene Anstalt erfolgte oder nicht. Er weiß von Fällen zu berichten, in denen Jugendliche entmündigt wurden: "Etliche von ihnen hätten auch in die Freiheit entlassen werden können. Und ich vermute, dass auch Leute, also Patienten, die sich einigermaßen im Leben hätten zurechtfinden können, gerne genommen wurden, um als Ersatzpflegekräfte kostenlos in den Erwachsenenanstalten tätig zu sein."

Zu einer Anklageerhebung und einem Gerichtsverfahren kommt es jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft begründet dies damit, es gebe keine glaubwürdigen, unabhängigen Zeugen. Frau Kroh wird vom Generalstaatsanwalt in Hamm und vom Justizminister gebeten, ihre Anzeige zurückzuziehen, weil die Anklage vor keinem Gericht Bestand habe. Unter dem Druck ziehen die Krohs ihre Anzeige zurück, was aus heutiger Sicht beide bedauern. So blieb der Öffentlichkeit bislang verborgen, dass selbst 30 Jahre nach dem Ende der NS-Gewaltherrschaft Kinder und Jugendliche in der Psychiatrie in Marsberg - aber sicher nicht nur dort - den menschenunwürdigen Verhältnissen rechtlos ausgeliefert waren.

Über die Zustände in Marsberg musste der Orden der Vinzentinerinnen von Paderborn bis heute keine Rechenschaft ablegen. Zu keiner Zeit bezog die Landesregierung Stellung zu der Frage, warum die oberste Schulaufsicht diese Kinder und Jugendlichen nicht vor grausamer Willkür schützte. Und auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat diese Etappe seiner Geschichte noch immer nicht aufgearbeitet.

Der Film "Lebensunwert" von Robert Krieg und Monika Nolte kann als DVD zum Preis von Euro 14,80 bezogen werden beim Westfälischen Landesmedienzentrum, 48133 Münster, e-mail: medienzentrum@lwl.org

Brigitte Schumann war von 1990-2000 Abgeordnete im nordrhein-westfälischen Landtag.

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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

My own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards.
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