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Gebetsraum für Schüler
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369450) Verfasst am: 29.09.2009, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Wo genau?


Ließ die Pressemitteilung. Das Gericht hat diese Störung für möglich erachtet:

Zitat:
Dem stehe die Neutralitätspflicht des Staates, den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen. [...]


aber offenbar beschlossen dass die Rechte des Schülers wichtiger sind.


Nein. Aber lass mich raten du weißt nicht was Schulfrieden bedeutet.

Zum Schulfrieden so viel, aus der selben Pressmitteilung:

Zitat:
Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu schützen. Dies gelte jedenfalls solange, wie durch organisatorische Vorgaben eine ungewollte Konfrontation vermieden werden könne.


Zum Schulbetrieb, aus der gleichen Pressmitteilung:

Zitat:
Da für einen gläubigen Muslim auch die Gebetszeiten einen hohen Stellenwert hätten, könne von einem strenggläubigen Schüler nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten, wenn er bereit sei, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch zu nehmen und hierdurch keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes einträten
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1369452) Verfasst am: 29.09.2009, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nachdem die Schulleitung dem Kläger zunächst nahegelegt hatte, das Beten in der Schule zu unterlassen, verpflichtete das Gericht die Schule im März 2008 im Wege einstweiliger Anordnung, ihm vorläufig zu gestatten, einmal täglich in der unterrichtsfreien Zeit zu beten. Seither hat die Schule ihm dies in einem ihm zugewiesenen Raum ermöglicht.


Wenn das bedeutet, dass die Schulleitung ihm sagte "Ok, roll in den normalen Pausen halt Deinen Teppich in Raum 105 -und nur da - aus, da ist in der Pause nämlich niemand. Du haftest aber, wenn da was zu Bruch geht, und dann ist ggf. Schluss mit lustich beten."

Dann entspricht das exakt meinen Vorstellungen.


Wer ist denn von so einer Regelung beeinträchtigt, ausser dem Hausmeister, der den Schlüssel für Raum 105 aushändigen und wieder in Empfang nehmen muss?


ein spezialrecht für anhänger bestimmter religionen halte ich für unnötig.



Es wäre aber kein Spezialrecht. Du kriegst Raum 106, wenn Du Spaghetti essen möchtest, oder teilst Dir mit Üzgur halt auch mal Raum 105, wenn Deine Spaghetti Napoli sind und somit kein Schweinefleisch enthalten.

Sowas muss doch gehen, oder wem sag ich das?



Ich möchte aber nicht Raum 1408 haben.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369455) Verfasst am: 29.09.2009, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nachdem die Schulleitung dem Kläger zunächst nahegelegt hatte, das Beten in der Schule zu unterlassen, verpflichtete das Gericht die Schule im März 2008 im Wege einstweiliger Anordnung, ihm vorläufig zu gestatten, einmal täglich in der unterrichtsfreien Zeit zu beten. Seither hat die Schule ihm dies in einem ihm zugewiesenen Raum ermöglicht.


Wenn das bedeutet, dass die Schulleitung ihm sagte "Ok, roll in den normalen Pausen halt Deinen Teppich in Raum 105 -und nur da - aus, da ist in der Pause nämlich niemand. Du haftest aber, wenn da was zu Bruch geht, und dann ist ggf. Schluss mit lustich beten."

Dann entspricht das exakt meinen Vorstellungen.


Wer ist denn von so einer Regelung beeinträchtigt, ausser dem Hausmeister, der den Schlüssel für Raum 105 aushändigen und wieder in Empfang nehmen muss?


ein spezialrecht für anhänger bestimmter religionen halte ich für unnötig.



Es wäre aber kein Spezialrecht. Du kriegst Raum 106, wenn Du Spaghetti essen möchtest, oder teilst Dir mit Üzgur halt auch mal Raum 105, wenn Deine Spaghetti Napoli sind und somit kein Schweinefleisch enthalten.

Sowas muss doch gehen, oder wem sag ich das?


als allegemin zu nutzender pausenraum ok, aber nicht als exklusiver.
nächstens werden noch kapellen im schulgebäude eingerichtet.


Ich hab nie was anderes gefordert, als in der Pause die Tür eines Klassenraums oder anderen ungebrauchten Raumes aufzumachen für irgendwelche Fuzzis, die ihren schrägen Bedürfnissen nachgehen müssen, um keine Krise zu kriegen.

Gegen die Einrichtung von Räumlichkeiten, die speziell und gar dauerhaft für diesen Zweck sind hab ich mich klar und deutlich ausgesprochen.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1369457) Verfasst am: 29.09.2009, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

prima! Cool
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369460) Verfasst am: 29.09.2009, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nachdem die Schulleitung dem Kläger zunächst nahegelegt hatte, das Beten in der Schule zu unterlassen, verpflichtete das Gericht die Schule im März 2008 im Wege einstweiliger Anordnung, ihm vorläufig zu gestatten, einmal täglich in der unterrichtsfreien Zeit zu beten. Seither hat die Schule ihm dies in einem ihm zugewiesenen Raum ermöglicht.


Wenn das bedeutet, dass die Schulleitung ihm sagte "Ok, roll in den normalen Pausen halt Deinen Teppich in Raum 105 -und nur da - aus, da ist in der Pause nämlich niemand. Du haftest aber, wenn da was zu Bruch geht, und dann ist ggf. Schluss mit lustich beten."

Dann entspricht das exakt meinen Vorstellungen.


Wer ist denn von so einer Regelung beeinträchtigt, ausser dem Hausmeister, der den Schlüssel für Raum 105 aushändigen und wieder in Empfang nehmen muss?


ein spezialrecht für anhänger bestimmter religionen halte ich für unnötig.



Es wäre aber kein Spezialrecht. Du kriegst Raum 106, wenn Du Spaghetti essen möchtest, oder teilst Dir mit Üzgur halt auch mal Raum 105, wenn Deine Spaghetti Napoli sind und somit kein Schweinefleisch enthalten.

Sowas muss doch gehen, oder wem sag ich das?



Ich möchte aber nicht Raum 1408 haben.


Lachen
Zimmer 101 auch nicht. Zumalnicht, weil ich 1984 noch Schüler war, ich junges Gemüse.
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369468) Verfasst am: 29.09.2009, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Lies bitte auch ein paar Sätze weiter, wenn Du schon die Pressemitteilung zitierst.


Da steht im wesentliche dass das Gericht davon ausgeht dass eben keine Störung eintreten wird. Und?
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369470) Verfasst am: 29.09.2009, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Nein. Aber lass mich raten du weißt nicht was Schulfrieden bedeutet.


Deine Unterstellungen kannst Du dir sonstwo hin stecken. Das die Störungen möglich sind steht glasklar da drinn. Was weiter dazu gesagt wird ist lediglich dass sie vom Gericht als unwahrscheinlich erachtet werden. Dein erstes Zitat bezeiht sich btw. auf die Neutralitätspflich, nicht auf den Schulfrieden. Das zweite wägt die Zumutbarkeit des Betens außerhalb der Schule ab und stellt fest dass keine Beeinträchtigung des Schulbetrieben zu erwarten ist. Dieser ganze Beitrag ist doch nur schwachsinniges rumgetrolle Mit den Augen rollen
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1369490) Verfasst am: 29.09.2009, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Nein. Aber lass mich raten du weißt nicht was Schulfrieden bedeutet.


Deine Unterstellungen kannst Du dir sonstwo hin stecken. Das die Störungen möglich sind steht glasklar da drinn. Was weiter dazu gesagt wird ist lediglich dass sie vom Gericht als unwahrscheinlich erachtet werden. Dein erstes Zitat bezeiht sich btw. auf die Neutralitätspflich, nicht auf den Schulfrieden. Das zweite wägt die Zumutbarkeit des Betens außerhalb der Schule ab und stellt fest dass keine Beeinträchtigung des Schulbetrieben zu erwarten ist. Dieser ganze Beitrag ist doch nur schwachsinniges rumgetrolle Mit den Augen rollen


Es sind keine Unterstellung sondern Tatsachen welche du soeben beweist. Ich habe von Anfang an über den Schulbetrieb geschrieben und auch deine Antwort müsste sich rein Logisch darauf beziehen. Ansonsten machen deine Einwürfe gar keinen Sinn. Du kommst mir aber mit einem Zitat über den Schulfrieden der einen gänzlich anderen Bereich betrifft. Da muss ich zwangsläufig annehmen das du keine Ahnung davon hast, was der Begriff bedeutet.

Ansonsten sind meine Zitate genau treffend. Das erste beinhaltet nämlich eine Aussage zum Schulfrieden(kann man aber nur verstehen wenn man weiß was Schulfrieden bedeutet und in wie weit er in diesem Fall gestört sein könnte). Der Zweite handelt genau über die Tatsache das der Junge in diesem Fall nur ein Recht auf einen Raum für das Beten zugestanden wird, wenn dadurch unter anderen Bedingungen auch das der Betrieb der Schule nicht gestört wird. Also genau das worum es Ursprünglich ging.

Im übrigen wird aus der Pressmitteilung deutlich das der Junge gar keinen Raum bekommen würde, wenn das Beten auf dem Flur, Pausenhof oder im Klassenzimmer keine Störung des Schulfriedens sei. Denn dann könnte er da weiter Beten wo er es vor her auch schon getan hat.
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1369496) Verfasst am: 29.09.2009, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ein Pausenraum muss zur Verfügung gestellt werden, Pausen auch. Sowohl bei Schule als auch im Job.


Seit wann das denn? Während ~80% meiner Schulzeit konnte ich von einem Pausenraum nur träumen.


Echt? Du warst stets an der frischen Luft oder im Schrank unter der Treppe eingesperrt? Wann war das, 1944? Auf den Arm nehmen


Sorry, aber wir hatten das auch nicht.


Ey, ich hab 1944 geschrieben.Hät ich mir dir gerechnet hättich mir ja noch Keilschrift installierne müssen. noseman

Spass beiseite. Das ist auch heute noch Usus, dass die Kiddies in der Grundschule rausgeschmissen werden und nur bei Regen reindürfen.

Mit "Pausen-Raum" ist aber nicht ein besonderes Zimmer von mir gemeint, sondern die Tatsache, dass Kindern, Arbeitern etc. ein angemessener Pausenaufenthalts-Raum im Sinne einer "Umgebung", in der Erholung stattfinden kann, zur Verfügung gestellt werden muss.

Soweit das möglich ist; aus arbeitstechnsichen Gründen gibt es Ausnahmen natürlich zuhauf.

Aber bestimmt nicht völlig grundlos an einer Schule.

Und wann nennt mir denn jetzt mal endlich jemand gegen meinen praktischen Vorschlag einen plausiblen Grund? Oder erstmal überhaupt einen Grund?


Ich möchte den letzten Satz hier nochmals in Erinnerung rufen.
Also: Gibt es Gründe oder nicht?
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1369498) Verfasst am: 29.09.2009, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Lies bitte auch ein paar Sätze weiter, wenn Du schon die Pressemitteilung zitierst.


Da steht im wesentliche dass das Gericht davon ausgeht dass eben keine Störung eintreten wird. Und?

Wenn es keine Gefahr einer Störung gibt, gibt es auch nichts, was man demgegenüber für wichtiger halten müsste. Mit den Augen rollen
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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1369504) Verfasst am: 29.09.2009, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Das Kernproblem ist doch, daß es die Religion überhaupt in der Schule gibt. Deshalb hat dieser Schüler recht bekommen, gleiches Recht für alle.


Selbst wenn es keinen Religionsunterricht mehr gäbe, gäbe es nach wie vor religiöse Schüler wie diesen Moslem, der unter Berufung auf die islamischen Pflichten im Schulgebäude beten will.
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369506) Verfasst am: 29.09.2009, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Wenn es keine Gefahr einer Störung gibt, gibt es auch nichts, was man demgegenüber für wichtiger halten müsste. Mit den Augen rollen


Ich kann mich nicht erinnern mit dem Schulfriden argumentiert zu haben? Mir ging es um die Neutralitätspflicht.
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1369509) Verfasst am: 29.09.2009, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Das Kernproblem ist doch, daß es die Religion überhaupt in der Schule gibt. Deshalb hat dieser Schüler recht bekommen, gleiches Recht für alle.


Selbst wenn es keinen Religionsunterricht mehr gäbe, gäbe es nach wie vor religiöse Schüler wie diesen Moslem, der unter Berufung auf die islamischen Pflichten im Schulgebäude beten will.


Dann hätte er aber kein Recht bekommen. Und Noseman hat dies dann noch weiter ausgeführt oben.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1369512) Verfasst am: 29.09.2009, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Was denn für "Vorkehrungen"? Mein zumutbarer Vorschlag war lediglich, in der Pause einen Raum zur Verfügung zu stellen.


Und neben die Tür wird dann ein Schild mit der Aufschrift "Klassenzimmer und islamischer Gebetsraum" gehängt werden ...
Wenn sich dort dann nicht nur ein Moslem, sondern Dutzende regelmäßig zum Gebet versammelten, würde mir dies zu weit gehen, weil die Religion dadurch zu weit in den öffentlich-staatlichen Bereich eindringen würde.
Bald könnten die islamischen Verbände die feste Einrichtung speziell gekennzeichneter Gebetsräume an allen öffentlichen Schulen fordern. (Ein klassisches Dammbruch-Argument.)


Zuletzt bearbeitet von Myron am 29.09.2009, 23:55, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1369513) Verfasst am: 29.09.2009, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Es sind keine Unterstellung sondern Tatsachen welche du soeben beweist. Ich habe von Anfang an über den Schulbetrieb geschrieben und auch deine Antwort müsste sich rein Logisch darauf beziehen. Ansonsten machen deine Einwürfe gar keinen Sinn. Du kommst mir aber mit einem Zitat über den Schulfrieden der einen gänzlich anderen Bereich betrifft. Da muss ich zwangsläufig annehmen das du keine Ahnung davon hast, was der Begriff bedeutet.


Args da bin ich im Eifer des Gefechts wohl etwas durcheinandergekommen. Entschuldige Verlegen

Zitat:
Das erste beinhaltet nämlich eine Aussage zum Schulfrieden(kann man aber nur verstehen wenn man weiß was Schulfrieden bedeutet und in wie weit er in diesem Fall gestört sein könnte).


Das ist schon grammatisch nicht möglich.

Zitat:
Dem stehe die Neutralitätspflicht des Staates, den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen. Die Neutralitätspflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, etwa der Abhaltung eines Schulgebets als schulische Veranstaltung. Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu schützen.


Sie -> die Neutralitätspflicht. Ich sehe jedenfalls nichts anderes, zu dem dieser Artikel passen könnte. Schon durch den Satz davor ist der Bezug m.E. recht eindeutig hergestellt.

Zitat:
Der Zweite handelt genau über die Tatsache das der Junge in diesem Fall nur ein Recht auf einen Raum für das Beten zugestanden wird, wenn dadurch unter anderen Bedingungen auch das der Betrieb der Schule nicht gestört wird. Also genau das worum es Ursprünglich ging.


Das ist richtig, dennoch war der Schulbetrieb oder auch der Schulfrieden nicht mein Argument, sondern das Neutralitätsgebot.

Zitat:
Im übrigen wird aus der Pressmitteilung deutlich das der Junge gar keinen Raum bekommen würde, wenn das Beten auf dem Flur, Pausenhof oder im Klassenzimmer keine Störung des Schulfriedens sei. Denn dann könnte er da weiter Beten wo er es vor her auch schon getan hat.


Wo ließt Du sowas? Im letzten Absatz? Mag sein. Ich habe "sein bisheriges Verhalten" eher so interpretiert dass seine bisherigen Gebete eben keine Störung des Schulfriedens seien.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369516) Verfasst am: 29.09.2009, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Was denn für "Vorkehrungen"? Mein zumutbarer Vorschlag war lediglich, in der Pause einen Raum zur Verfügung zu stellen.


Und neben die Tür wird dann ein Schild mit der Aufschrift "Klassenzimmer und islamischer Gebetsraum" gehängt werden ...


Ja klar, und die Töchter anständiger deutscher Christenmenschen werden darin verschleppt, vergewaltigt werden, wenn grad mal Platz zwischen den ansonsten dort versteckten Bombenkoffern ist...
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1369517) Verfasst am: 29.09.2009, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Religion ist, wie jeder andere Aberglaube auch, eine Privatangelegenheit und hat an Schulen, wo ja Bildung vermittelt werden soll, absolut nichts zu suchen.

Und damit hat es sich. Schulterzucken
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369518) Verfasst am: 30.09.2009, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Religion ist, wie jeder andere Aberglaube auch, eine Privatangelegenheit und hat an Schulen, wo ja Bildung vermittelt werden soll, absolut nichts zu suchen.


An Deinem Arbeitsplatz soll gearbeitet werden. Lass Dich also nicht erwischen, wenn Du mal in Deiner Pause zu privaten Zwecken im Internet surfst.

@Narziss (vorbeugend, falls der das liest): jaja, das war wieder ein ad hominem und ein tu quoque. Solltest Lateinlehrer werden.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1369519) Verfasst am: 30.09.2009, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Wenn es keine Gefahr einer Störung gibt, gibt es auch nichts, was man demgegenüber für wichtiger halten müsste. Mit den Augen rollen


Ich kann mich nicht erinnern mit dem Schulfriden argumentiert zu haben? Mir ging es um die Neutralitätspflicht.


Dann sei Deiner Erinnerung mal eine kleine Stütze gegeben. Ist ja alles auch schon lange her, und ich verbringe meine Zeit gerne damit, für andere Leute Zitatschnipsel von gerade vorhin zusammenzuklauben. Ich hab nämlich sonst nix zu tun, und mich stattdessen weiter an der inhaltlichen Diskussion zu beteiligen, wäre ja echt langweilig

neinguar hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:


Ließ die Pressemitteilung. Das Gericht hat diese Störung für möglich erachtet:

Zitat:
Dem stehe die Neutralitätspflicht des Staates, den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen. [...]


aber offenbar beschlossen dass die Rechte des Schülers wichtiger sind.

Lies bitte auch ein paar Sätze weiter, wenn Du schon die Pressemitteilung zitierst.



Danol hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Lies bitte auch ein paar Sätze weiter, wenn Du schon die Pressemitteilung zitierst.


Da steht im wesentliche dass das Gericht davon ausgeht dass eben keine Störung eintreten wird. Und?


Danol hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Wenn es keine Gefahr einer Störung gibt, gibt es auch nichts, was man demgegenüber für wichtiger halten müsste. Mit den Augen rollen


Ich kann mich nicht erinnern mit dem Schulfriden argumentiert zu haben? Mir ging es um die Neutralitätspflicht.


Aber wenn wir schon bei der Neutralitätspflicht sind: Auch die hat das Gericht nicht niedriger bewertet als die Religionsfreiheit des Schülers, sondern gar nicht berührt gesehen:

Pressemitteilung des VG Berlin hat folgendes geschrieben:
Die Neutralitätspflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, etwa der Abhaltung eines Schulgebets als schulische Veranstaltung. Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen

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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1369521) Verfasst am: 30.09.2009, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Religion ist, wie jeder andere Aberglaube auch, eine Privatangelegenheit und hat an Schulen, wo ja Bildung vermittelt werden soll, absolut nichts zu suchen.


An Deinem Arbeitsplatz soll gearbeitet werden. Lass Dich also nicht erwischen, wenn Du mal in Deiner Pause zu privaten Zwecken im Internet surfst.


Das kann mein Arbeitgeber akzeptieren oder unterbinden. Ich habe aber wohl kaum das Recht, einen speziellen Raum zu fordern, in dem ich das Spagetti-Monster anbeten darf.

Und außerdem geht es hier um Schulen, wo, wie ich oben schrieb, Bildung vermittelt werden soll.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1369522) Verfasst am: 30.09.2009, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
was ich viel bedenklicher finde ist, dass der schüler darauf geklagt hat, obwohl es seine religion erlaubt, gebete nachzuholen, wenn die situation gebete halt nicht zulassen.
christen können ja auch vor oder nach dem unterricht in die kirche gehen, so es keinen schulgottesdienst gibt und sie unbedingt täglich einen gottesdienst brauchen.

Was ist denn daran bedenklich?

Es kann alles mögliche, was es in einer Religion an Ritualen etc. pp. gibt, nachholbar oder ganz verzichtbar sein. Aber auch bei Dingen, auf die jemand verzichten kann, bedarf es doch wohl einer Begründung, warum er auf sie auch verzichten soll. Und wer sich etwas nicht ohne eine solche Begründung verbieten lassen will, ist auch kein Querulant oder Fanatiker.

Und wenn der Junge bereit ist, sein Gebet in einer Pause zu verrichten (also eh schon nicht zur exakt vorgeschriebenen Zeit) und sowohl mit einer Ecke im Flur oder auch einem beliebigen, gerade nicht genutzten Raum zufrieden ist, die Bedingung des Gerichts, dass der Schulbetrieb nicht gestört wird, also völlig erfüllt ist, sehe ich diese Begründung nicht.

Neutralitätspflicht und negative Religionsfreiheit ziehen als Begründung jedenfalls nicht. Die Neutralitätspflicht - wurde ja schon von anderen gesagt - verlangt, dass die Schule keine Religion oder Weltanschauung besonders bevorzugt oder benachteiligt. Etwas, was jemand still für sich in einer Pause irgendwo verrichten möchte, nicht zu verbieten, kann aber wohl kaum als besondere Bevorzugung bezeichnet werden; das Verbot wäre aber eine klare Benachteiligung (schließlich darf sonst jeder Schüler in der Pause machen, was er will, solange er andere nicht aktiv stört). Und die negative Religionsfreiheit verlangt zunächst einmal, dass niemand zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen werden darf. Sie verlangt nicht, dass sichergestellt wird, dass in seiner Sichtweite keine solchen Handlungen stattfinden (man kann ja weggucken). Im Gegenteil wäre das eine klare Einschränkung der positiven Religionsfreiheit.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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VT_340
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Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 621
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Beitrag(#1369523) Verfasst am: 30.09.2009, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde den Raum okay.
Das Vergleich mit den anderen 50 Kulturräumen die ja dann auch errichtet werden müssten hinkt, da kein säkularer es ernsthaft für nötig halten würde einen Ruheraum zu erklagen AUßER um hinterher zu sagen: Was die können, können wir schon lange.
Problematisch finde ich es nur wenn während dem Unterricht dieser Raum aufgesucht wird, denn dann handelt sich tatsächlich um eine Benachteiligung der anderen Schülern gegenüber.

"Die" säkularen bekommen aber so eh nichts hin. Von daher: Selber schuld.
_________________
Denken schadet der Illusion
Hildegard Knef
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Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 143

Beitrag(#1369524) Verfasst am: 30.09.2009, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Religion ist, wie jeder andere Aberglaube auch, eine Privatangelegenheit und hat an Schulen, wo ja Bildung vermittelt werden soll, absolut nichts zu suchen.


Die Schüler dürfen in den Pause auch Lobgesänge auf Schalke 04 anstimmen ( sofern ein gewisser Lärmpegel nicht überschritten wird). Nach deiner Logik muss das in Zukunft unterbleiben. Hat ja nichts mit Bildung zu tun und Fußball ist deren Privatsache,...

Überhaupt müssen in den Pausen sämtliche Aktivitäten verboten werden, die nichts mit Bildung zu tun haben. Es wird Zeit die Schülern endlich auf Linie zu bringen: Ihre Privatangelegenheit und politischen Vorstellungen sollen sie gefälligst zu Hause nachgehen bzw. diskutieren - und nicht in der Schule.

Jetzt brauchen wir nur noch Schuluniformen (damit durch die Kleidung keine bürgerlichen oder alternativen Lebensstile propagiert werden können ) und natürlich Kameraüberwachung, um sicherzustellen, dass sich die Schüler nicht über die Gebote der weltanschaulichen Neutralität hinwegsetzen zwinkern
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AlexJ
Supermarktoverlord



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Wohnort: Köln

Beitrag(#1369525) Verfasst am: 30.09.2009, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:

Args da bin ich im Eifer des Gefechts wohl etwas durcheinandergekommen. Entschuldige Verlegen


OK. Sorry, ich hab wohl auch etwas über reagiert. Trösterchen


Zitat:

Zitat:
Das erste beinhaltet nämlich eine Aussage zum Schulfrieden(kann man aber nur verstehen wenn man weiß was Schulfrieden bedeutet und in wie weit er in diesem Fall gestört sein könnte).


Das ist schon grammatisch nicht möglich.


Ist im Detail versteckt. Der Letzte Satz in dem von der ungewollten Konfrontation gesprochen wird, den den ich gefettet hatte. Das ist praktisch der Schulfrieden. Wenn Atheisten oder andere nicht Muslime mit dem Gebet konfrontiert werden, kann das negative Auswirkungen auf den Schulfrieden haben. Sprich sie fühlen sich gestört bzw. belästigt.

Soweit ich die Vorgeschichte kenne, fühlten sich einige Gestört bzw. einige Personen sahen es als ungewollte Werbung wenn der Junge auf dem Flur Betet(Wer genau dieser Meinung ist, ist aus den Medien die ich dazu gelesen habe nicht so klar auszumachen). Deshalb hat er dann zunächst den Raum bekommen und das Beten auf dem Flur wurde verboten, dieser Raum wurde ihm dann aber nicht mehr zur Verfügung gestellt, das Beten auf dem Flur blieb verboten und er hat geklagt.

Zusammen mit dieser Vorgeschichte ist ersichtlich das der Junge den Raum nur bekommt weil sonst der Schulfrieden gestört wird. Ansonsten hätte man ihm nämlich das Recht auf das Beten im Flur wiedergeben müssen.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1369528) Verfasst am: 30.09.2009, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

Aber wenn wir schon bei der Neutralitätspflicht sind: Auch die hat das Gericht nicht niedriger bewertet als die Religionsfreiheit des Schülers, sondern gar nicht berührt gesehen:

Pressemitteilung des VG Berlin hat folgendes geschrieben:
Die Neutralitätspflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, etwa der Abhaltung eines Schulgebets als schulische Veranstaltung. Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen


Allein die Bereitstellung eines Schulraumes als Gebetsraum stellt schon eine aktive Unterstützung der religiösen Betätigung Einzelner oder einzelner Gruppen dar.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22282

Beitrag(#1369529) Verfasst am: 30.09.2009, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Ich habe aber wohl kaum das Recht, einen speziellen Raum zu fordern, in dem ich das Spagetti-Monster anbeten darf.

Im diskutierten Fall ging es um den diskutierten Raum ja aber nur deswegen, weil die Schulleitung das Gebet schon in der ganz und gar unspeziellen Schulflurecke nicht haben wollte. Schon das kann ich ja nicht recht nachvollziehen. Und, wie schon mehrfach von anderen gesagt, würde, wenn die Schulleitung es nun partout nicht im Flur haben möchte, ein allgemeiner, jedem zur Verfügung stehender stiller Raum oder auch ein gerade in der Pause leerer Raum völlig reichen.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369531) Verfasst am: 30.09.2009, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Ich habe aber wohl kaum das Recht, einen speziellen Raum zu fordern, in dem ich das Spagetti-Monster anbeten darf.

Das hab ich auch nie behauptet.

Zoff hat folgendes geschrieben:
Ich habe aber wohl kaum das Recht, einen [...] Raum zu fordern, in dem ich das Spagetti-Monster anbeten darf.


Doch, das würde ich behaupten, dass Du das Recht dazu hast, sofern die kultischen Riten zur Anbetung nicht mit den Rechten anderer Mitarbeiter kollidieren und kein weiterer Aufwand für Deinen Arbeitgeber entsteht.

Du hast nämlich vermutlich das Recht auf eine Pause, und Dein Arbeitgeber die Pflicht, Dir dazu angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Und ob Du da auf nem Teppich betest, isst, Kreuzworträtsel löst, "Mein Kampf" oder die Bibel liest, häkelst, pennst, mit Deiner Urgroßmutter telefonierst ist allein Dein Bier und geht Deinem Arbeitgeber gar nix an.

Und Schüler haben erst recht das Recht, von Maßregelungen befreit zu sein.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1369535) Verfasst am: 30.09.2009, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Aber wenn wir schon bei der Neutralitätspflicht sind: Auch die hat das Gericht nicht niedriger bewertet als die Religionsfreiheit des Schülers, sondern gar nicht berührt gesehen:

Pressemitteilung des VG Berlin hat folgendes geschrieben:
Die Neutralitätspflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, etwa der Abhaltung eines Schulgebets als schulische Veranstaltung. Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen


Allein die Bereitstellung eines Schulraumes als Gebetsraum stellt schon eine aktive Unterstützung der religiösen Betätigung Einzelner oder einzelner Gruppen dar.


Nein, es stellt u.a. die Gewährleistung der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Religionsfreiheit dar,
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Han-Bot
Modell 4.1



Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 768
Wohnort: Baden-Württemberg

Beitrag(#1369536) Verfasst am: 30.09.2009, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Religion ist, wie jeder andere Aberglaube auch, eine Privatangelegenheit und hat an Schulen, wo ja Bildung vermittelt werden soll, absolut nichts zu suchen.


An Deinem Arbeitsplatz soll gearbeitet werden. Lass Dich also nicht erwischen, wenn Du mal in Deiner Pause zu privaten Zwecken im Internet surfst.


Das kann mein Arbeitgeber akzeptieren oder unterbinden. Ich habe aber wohl kaum das Recht, einen speziellen Raum zu fordern, in dem ich das Spagetti-Monster anbeten darf.

Und außerdem geht es hier um Schulen, wo, wie ich oben schrieb, Bildung vermittelt werden soll.


Aber es geht doch gar nicht darum einen speziellen Raum einzurichten. Das ist weder Inhalt des Gerichtsurteils noch das, was Noseman schreibt.

Und wieviel von dem, was Schüler in ihrer Pause machen, hat was mit Bildung zu tun?
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1369539) Verfasst am: 30.09.2009, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Han-Bot hat folgendes geschrieben:

Aber es geht doch gar nicht darum einen speziellen Raum einzurichten. Das ist weder Inhalt des Gerichtsurteils noch das, was Noseman schreibt.


Es geht um die Erklärung irgendeines Schulraumes zum Gebetsraum.
Und wenn Dutzende moslemische Schüler gemeinsam beten wollen, dann muss es ein großer Raum sein.
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