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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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(#1433657) Verfasst am: 18.02.2010, 13:41 Titel: Mensch vermisst, ab wann wird er für tot erklärt? |
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Habe gegoogelt, bekomme aber unterschiedliche Antworten, vielleicht weiss jemand ja hier etwas:
Angenommen aufgrund eines [Unfalles,Erdbeben,...] wird eine Person vermisst, man findet aber den Körper nicht.
Fragen: Ab wann wird diese Person bei uns für tot erklärt?
Was ist notwendig damit die Behörden einen Tod vermuten? Reicht es z.B. wenn irgendjemand sagt das die Person am Unglücksort gewesen sein soll?
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25899
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1433661) Verfasst am: 18.02.2010, 13:49 Titel: |
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Gucksdu DA
Wikipedia ist inzwischen bei der Suche nach etwas Ernsthaftem immer ein besserer Anfang als Google.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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(#1433664) Verfasst am: 18.02.2010, 13:58 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Gucksdu DA |
Danke dir.
Aber da stehen keine Zeitpunkte drin, nur ein "rechtliche Schwierigkeiten ..., die sich über Jahre hinziehen können".
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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(#1433669) Verfasst am: 18.02.2010, 14:05 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Gucksdu DA |
Da wird der Tsunami im indischen Ozean beschrieben, aber bei den verschwundenen Personen wird immer noch von Vermissten geredet.
"Im Zusammenhang mit der Katastrophe wurden zeitweise über 1.000 deutsche Staatsangehörige vermisst, hauptsächlich Urlauber an den Küsten Thailands, Indiens und Sri Lankas. Noch ein Jahr später – nach der Identifikation von über 500 Leichen und dem Abgleichen der Vermisstenmeldungen – beläuft sich die Zahl der Vermissten auf 15 Personen (Dezember 2005)."
Als was gelten diese 15 Deutsche jetzt offiziell? Vermisst oder Verstorben?
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Assarhaddon registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen
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(#1433678) Verfasst am: 18.02.2010, 14:23 Titel: |
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Verschollenheitsgesetz
Interessant für dich sind §§3-7. Die Fristen sind unterschiedlich, je nachdem ob die Person einfach so, auf See, im Krieg etc. verschollen ist.
_________________ "Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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(#1433687) Verfasst am: 18.02.2010, 14:46 Titel: |
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Assarhaddon hat folgendes geschrieben: | Verschollenheitsgesetz
Interessant für dich sind §§3-7. Die Fristen sind unterschiedlich, je nachdem ob die Person einfach so, auf See, im Krieg etc. verschollen ist. |
Danke...
§3 "verschollen" nach 10 Jahren
§7 "in eine Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen" nach 1 Jahr
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25899
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1433694) Verfasst am: 18.02.2010, 14:56 Titel: |
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sehr gut hat folgendes geschrieben: | Assarhaddon hat folgendes geschrieben: | Verschollenheitsgesetz
Interessant für dich sind §§3-7. Die Fristen sind unterschiedlich, je nachdem ob die Person einfach so, auf See, im Krieg etc. verschollen ist. |
Danke...
§3 "verschollen" nach 10 Jahren
§7 "in eine Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen" nach 1 Jahr |
Nur so zur Info - das wäre von der vermissten-Person in Wikipedia zwei Mausklicks entfernt gewesen, wenn Du da etwas aufmerksamer gelesen hättest.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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(#1434183) Verfasst am: 19.02.2010, 19:53 Titel: |
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Ich hatte bei Vermissten eher an aktuelle Fälle wie die Opfer des Erdbebens in Haiti gedacht (da wurden tausende ohne Identifikation aus Angst vor Krankheiten einfach in Massengräbern verscharrt) oder z.B. an Entführte die in irgendwelchen Kellern jahrelang gefangen gehalten werden wie Natascha Kampusch (war die für tot erklärt worden oder galt sie noch als vermisst?).
In dem Link von 'fwo' wurden aber gleich als erstes die Opfer von New York am 9.Sep.2001 als Beispiel für Vermisste angeführt(was ich bis jetzt nicht als Beispiel für Vermisste sah bzw nur für einige Tage) - ich hab mal gesucht wieviele da als vermisst gelten.
Was ich bisher nicht wusste: offiziell gelten 24 Personen als vermisst.
Aber: von 1100 Menschen wurde überhaupt nichts gefunden, diese wurden aber trotzdem für tot erklärt.
Wikipedia: "Von 1.600 der Opfer konnten Körperteile identifiziert werden. Noch etwas über 10.000 Fragmente bleiben nach dem heutigen Wissensstand der Medizintechnik unidentifizierbar. Der Tod von 1.100 Personen in NY bleibt ohne Reste des Körpers, die beerdigt werden könnten."
CBSNEWS: "The forensic effort failed to identify more than 1,100 victims, or almost half of the 2,749 who died there, according to the Daily News. [...]
The city has about 10,000 unidentified bone and tissue fragments that cannot be matched to the list of the dead."
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1434185) Verfasst am: 19.02.2010, 20:02 Titel: |
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sehr gut hat folgendes geschrieben: | Ich hatte bei Vermissten eher an aktuelle Fälle wie die Opfer des Erdbebens in Haiti gedacht (da wurden tausende ohne Identifikation aus Angst vor Krankheiten einfach in Massengräbern verscharrt) oder z.B. an Entführte die in irgendwelchen Kellern jahrelang gefangen gehalten werden wie Natascha Kampusch (war die für tot erklärt worden oder galt sie noch als vermisst?). |
Dir ist aber schon klar, dass das in verschiedenen Staaten wohl unterschiedlich gehandhabt wird?
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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(#1434191) Verfasst am: 19.02.2010, 20:14 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | sehr gut hat folgendes geschrieben: | Ich hatte bei Vermissten eher an aktuelle Fälle wie die Opfer des Erdbebens in Haiti gedacht (da wurden tausende ohne Identifikation aus Angst vor Krankheiten einfach in Massengräbern verscharrt) oder z.B. an Entführte die in irgendwelchen Kellern jahrelang gefangen gehalten werden wie Natascha Kampusch (war die für tot erklärt worden oder galt sie noch als vermisst?). |
Dir ist aber schon klar, dass das in verschiedenen Staaten wohl unterschiedlich gehandhabt wird? |
Schon klar...
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25899
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1434199) Verfasst am: 19.02.2010, 20:28 Titel: |
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sehr gut hat folgendes geschrieben: | Ich hatte bei Vermissten eher an aktuelle Fälle wie die Opfer des Erdbebens in Haiti gedacht (da wurden tausende ohne Identifikation aus Angst vor Krankheiten einfach in Massengräbern verscharrt) oder z.B. an Entführte die in irgendwelchen Kellern jahrelang gefangen gehalten werden wie Natascha Kampusch (war die für tot erklärt worden oder galt sie noch als vermisst?). ..... |
Es existiert hier kein Automatismus.
§ 2 Verschollenheitsgesetz
Ein Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden.
§ 16 Verschollenheitsgesetz
(1) Das Aufgebotsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
(2) Den Antrag können stellen:
a) der Staatsanwalt;
b) der gesetzliche Vertreter des Verschollenen;
c) der Ehegatte, der Lebenspartner, die Abkömmlinge und die Eltern des Verschollenen sowie jeder andere, der ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung hat.
(3) Der Inhaber der elterlichen Sorge, Vormund oder Pfleger kann den Antrag nur mit Genehmigung des Familiengerichts, der Betreuer nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts stellen.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
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hanskirsch registrierter User
Anmeldungsdatum: 30.09.2010 Beiträge: 1
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#1547980) Verfasst am: 30.09.2010, 17:08 Titel: |
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sehr gut hat folgendes geschrieben: | Ich hatte bei Vermissten eher an aktuelle Fälle wie die Opfer des Erdbebens in Haiti gedacht (da wurden tausende ohne Identifikation aus Angst vor Krankheiten einfach in Massengräbern verscharrt) oder z.B. an Entführte die in irgendwelchen Kellern jahrelang gefangen gehalten werden wie Natascha Kampusch (war die für tot erklärt worden oder galt sie noch als vermisst?). |
Es wurde ja schon erwaehnt, dasz in Oesterreich die Regelung ggf. andere sein koennten, als in Deutschland. Hinsichtlich des Verschwindens Juengerer ist die hiesige Regelung jedenfalls durchaus vorsichtig:
Zitat: | § 3
(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden. |
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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I.R auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.10.2006 Beiträge: 9142
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(#1547983) Verfasst am: 30.09.2010, 17:10 Titel: Re: Mensch vermisst, ab wann wird er für tot erklärt? |
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Lass die Oma wieder raus!
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