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Kachelmann in U-Haft
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1449504) Verfasst am: 24.03.2010, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:

Und? Genau darauf bezog sich meine Aussage.


Wenn es Aussage gegen Aussage steht, sollte es aber im Zweifelsfalle für den Angeklagten entschieden werden!

Zuvor sind die Beweise zu würdigen. Die Aussagen der Betiligten sind eben diese Beweise.

nein, aussagen sind aussagen und keine beweise, aussagen können beweise unterstützen, sonst aber nichts.


Aussagen sind Indizien. Sie können etwas beweisen. Aber das ist, wenn die Beweiskette nur auf Indizien gestützt ist eine sehr schwierige Angelegenheit, wenn die Aussagen nicht qualitaitv und /oder quantitativ einigermassen stieb- und hichfest sind.

Wenn die Vergewaltigte nachweislich zuvor noch nie am Tatort war, der Täter den Umkreis noch nie verliess, sie aber drei Dutzend Tätowierungen im Genitalbereichs des Täters zutreffend beschreiben kann, dann ist das ein Beweis.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1449506) Verfasst am: 24.03.2010, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Sicher gibt es Fälle in denen Frauen Männer fälschlicherweise einer Vergewaltigung beschuldigen. Das gibt Falsche Beschuldigungen gibt es bei anderen Straftaten aber auch. Nur scheint es bei Vergewaltigungen die Regel zu sein, dass Opfer dem Vorwurf ausgesetzt sind, potentielle Lügner zu sein, bei andern Straftaten ist das nicht gleichermaßen üblich. Mit den Augen rollen
Das dürfte auch bei gleichzeitig häufigem Mangel an Beweisen mit ein Grund dafür sein, dass Vergewaltigungsopfer keine Anzeige machen. Früher wohl noch mehr als heute.


Bei richtig heftigem Beziehungsknatsch, so wie hier, sind immer beide Beteiligten "potenzielle Luegner" und ihre Verhaltensweisen sind sehr haeufig nicht rational erklaerbar. Das ist ein Erfahrungswert.
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1449507) Verfasst am: 24.03.2010, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:

Und? Genau darauf bezog sich meine Aussage.


Wenn es Aussage gegen Aussage steht, sollte es aber im Zweifelsfalle für den Angeklagten entschieden werden!

Zuvor sind die Beweise zu würdigen. Die Aussagen der Betiligten sind eben diese Beweise.

nein, aussagen sind aussagen und keine beweise, aussagen können beweise unterstützen, sonst aber nichts.


Zitat:
. Die StPO kennt klassischerweise folgende Beweismittel:



• den Beweis durch Angaben des Verfolgten (Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten), namentlich durch dessen Geständnis; siehe §§ 133 ff., 243 Abs. 4, 254 StPO. Jedoch hat der Verfolgte ein Schweigerecht („nemo tenetur se ipsum accusare“).

• den Zeugenbeweis; siehe §§ 48 ff. StPO, 250 ff. StPO. Jedoch haben bestimmte Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 52 ff. StPO), und auch ein Zeuge muss sich nicht selbst belasten und hat insoweit ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO).

• den Sachverständigenbeweis; siehe §§ 72 ff. StPO.

• den Urkundenbeweis, siehe § 249 StPO.

• den Augenscheinsbeweis, siehe § 86 StPO.


http://wwwa.jura.uni-tuebingen.de/vogel/archiv/2001ss/vor3/beweisrecht.htm
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1449509) Verfasst am: 24.03.2010, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Anderseits, wenn Frau damit so billig wegkommt, wo ist da die Hemmschwelle frag ich mich.


Wieso erwähnst du schon wieder einen Einzelfall?

Dein eigener Text erwähnt, dass Frauen lügen um die Harmonie nicht zu gefährden. Meinst du es ist harmonisch, ein Vergewaltigungsverfahren durchzuziehen?


Mann mann mann, wieso seit ihr so faul mal in die Quellen zu schauen. Der Artikel besteht nur aus 3 Absätzen. Jetzt zitiere ich also für Dich noch einen und hoffe, das das dann nicht schon gegen irgend ein Copyrightrecht verstößt:

merkur-online.de hat folgendes geschrieben:
In der aufwändigen Verhandlung räumte die Penzbergerin nun ebenfalls und von Weinkrämpfen geschüttelt ein, die Ausländer falsch beschuldigt zu haben. Hintergrund war, dass die 30-Jährige damals ein Verhältnis mit einem Ausländer hatte, sich aber dennoch während dieser Zeit mit dessen sechs Freunden eingelassen hatte. Als dieser davon Wind bekam, behauptete die Frau, dass die Sexspiele „erzwungen“ worden seien.

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Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)

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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1449512) Verfasst am: 24.03.2010, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Hier nochmal was handfestes und relativ aktuelles:

merkur-online.de hat folgendes geschrieben:
Vergewaltigungslüge bringt sechs Männer in den Knast
04.03.10

Penzberg - Weil sie sechs Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt hat, musste sich eine Penzbergerin vor dem Weilheimer Schöffengericht verantworten.

Die junge Frau wurde der Freiheitsberaubung in fünf Fällen, einer versuchten Freiheitsberaubung sowie falscher Verdächtigung in sechs Fällen beschuldigt. Das Gericht verurteilte die Frau zu zwei Jahren Bewährungsstrafe, 2500 Euro Geldauflage sowie einer Therapie. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert...


Hin und wieder fliegt mal eine auf, allerdings schon beachtlich, wie weit sie das durchgezogen hat. Wie groß der Schaden für die Männer ist, mag ich nicht zu ermessen, daher lässt sich über das Strafmass freilich streiten. Anderseits, wenn Frau damit so billig wegkommt, wo ist da die Hemmschwelle frag ich mich.

Was soll das? Bei MIR wirkt Homöopathie. Schulterzucken
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Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1449514) Verfasst am: 24.03.2010, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Anderseits, wenn Frau damit so billig wegkommt, wo ist da die Hemmschwelle frag ich mich.


Wieso erwähnst du schon wieder einen Einzelfall?

Dein eigener Text erwähnt, dass Frauen lügen um die Harmonie nicht zu gefährden. Meinst du es ist harmonisch, ein Vergewaltigungsverfahren durchzuziehen?


Mann mann mann, wieso seit ihr so faul mal in die Quellen zu schauen. Der Artikel besteht nur aus 3 Absätzen. Jetzt zitiere ich also für Dich noch einen und hoffe, das das dann nicht schon gegen irgend ein Copyrightrecht verstößt:

merkur-online.de hat folgendes geschrieben:
In der aufwändigen Verhandlung räumte die Penzbergerin nun ebenfalls und von Weinkrämpfen geschüttelt ein, die Ausländer falsch beschuldigt zu haben. Hintergrund war, dass die 30-Jährige damals ein Verhältnis mit einem Ausländer hatte, sich aber dennoch während dieser Zeit mit dessen sechs Freunden eingelassen hatte. Als dieser davon Wind bekam, behauptete die Frau, dass die Sexspiele „erzwungen“ worden seien.


Ganz ehrlich: Ich glaube nicht, dass du ein Wort von dem verstanden hast, was ich gesagt habe.
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1449515) Verfasst am: 24.03.2010, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Sicher gibt es Fälle in denen Frauen Männer fälschlicherweise einer Vergewaltigung beschuldigen. Das gibt Falsche Beschuldigungen gibt es bei anderen Straftaten aber auch. Nur scheint es bei Vergewaltigungen die Regel zu sein, dass Opfer dem Vorwurf ausgesetzt sind, potentielle Lügner zu sein, bei andern Straftaten ist das nicht gleichermaßen üblich. Mit den Augen rollen
Das dürfte auch bei gleichzeitig häufigem Mangel an Beweisen mit ein Grund dafür sein, dass Vergewaltigungsopfer keine Anzeige machen. Früher wohl noch mehr als heute.


Bei richtig heftigem Beziehungsknatsch, so wie hier, sind immer beide Beteiligten "potenzielle Luegner" und ihre Verhaltensweisen sind sehr haeufig nicht rational erklaerbar. Das ist ein Erfahrungswert.

Das ist doch nicht blos bei Vergewaltigungen nach Beziehungsknatsch so.
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1449517) Verfasst am: 24.03.2010, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Anderseits, wenn Frau damit so billig wegkommt, wo ist da die Hemmschwelle frag ich mich.


Wieso erwähnst du schon wieder einen Einzelfall?

Dein eigener Text erwähnt, dass Frauen lügen um die Harmonie nicht zu gefährden. Meinst du es ist harmonisch, ein Vergewaltigungsverfahren durchzuziehen?


Mann mann mann, wieso seit ihr so faul mal in die Quellen zu schauen. Der Artikel besteht nur aus 3 Absätzen. Jetzt zitiere ich also für Dich noch einen und hoffe, das das dann nicht schon gegen irgend ein Copyrightrecht verstößt:

merkur-online.de hat folgendes geschrieben:
In der aufwändigen Verhandlung räumte die Penzbergerin nun ebenfalls und von Weinkrämpfen geschüttelt ein, die Ausländer falsch beschuldigt zu haben. Hintergrund war, dass die 30-Jährige damals ein Verhältnis mit einem Ausländer hatte, sich aber dennoch während dieser Zeit mit dessen sechs Freunden eingelassen hatte. Als dieser davon Wind bekam, behauptete die Frau, dass die Sexspiele „erzwungen“ worden seien.


Ganz ehrlich: Ich glaube nicht, dass du ein Wort von dem verstanden hast, was ich gesagt habe.

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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1449520) Verfasst am: 24.03.2010, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Sicher gibt es Fälle in denen Frauen Männer fälschlicherweise einer Vergewaltigung beschuldigen. Das gibt Falsche Beschuldigungen gibt es bei anderen Straftaten aber auch. Nur scheint es bei Vergewaltigungen die Regel zu sein, dass Opfer dem Vorwurf ausgesetzt sind, potentielle Lügner zu sein, bei andern Straftaten ist das nicht gleichermaßen üblich. Mit den Augen rollen
Das dürfte auch bei gleichzeitig häufigem Mangel an Beweisen mit ein Grund dafür sein, dass Vergewaltigungsopfer keine Anzeige machen. Früher wohl noch mehr als heute.


Bei richtig heftigem Beziehungsknatsch, so wie hier, sind immer beide Beteiligten "potenzielle Luegner" und ihre Verhaltensweisen sind sehr haeufig nicht rational erklaerbar. Das ist ein Erfahrungswert.

Das ist doch nicht blos bei Vergewaltigungen nach Beziehungsknatsch so.


Nein, aber beim hier diskutierten Fall gehts drum. das man auch anderweitig bekloppt sein kann ist ja klar; sonst gäbe es die Existenzberechtigung dieses Forums hier ja gar nicht.
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Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1449523) Verfasst am: 24.03.2010, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab noch einen "Einzelfall":


Badische Zeitung hat folgendes geschrieben:
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen

21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung


Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht.

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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1449528) Verfasst am: 24.03.2010, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Anderseits, wenn Frau damit so billig wegkommt, wo ist da die Hemmschwelle frag ich mich.


Wieso erwähnst du schon wieder einen Einzelfall?

Dein eigener Text erwähnt, dass Frauen lügen um die Harmonie nicht zu gefährden. Meinst du es ist harmonisch, ein Vergewaltigungsverfahren durchzuziehen?


Mann mann mann, wieso seit ihr so faul mal in die Quellen zu schauen. Der Artikel besteht nur aus 3 Absätzen. Jetzt zitiere ich also für Dich noch einen und hoffe, das das dann nicht schon gegen irgend ein Copyrightrecht verstößt:

merkur-online.de hat folgendes geschrieben:
In der aufwändigen Verhandlung räumte die Penzbergerin nun ebenfalls und von Weinkrämpfen geschüttelt ein, die Ausländer falsch beschuldigt zu haben. Hintergrund war, dass die 30-Jährige damals ein Verhältnis mit einem Ausländer hatte, sich aber dennoch während dieser Zeit mit dessen sechs Freunden eingelassen hatte. Als dieser davon Wind bekam, behauptete die Frau, dass die Sexspiele „erzwungen“ worden seien.


Ganz ehrlich: Ich glaube nicht, dass du ein Wort von dem verstanden hast, was ich gesagt habe.


Diese eine Frau in dieser besonderen Konstellation lügt ihrem Mann etwas vor, um die Harmonie mit ihm zu bewahren.
Wie kann man davon allgemein auf Frauen und ihr Lügverhalten, besonders bei Vergewaltigungen, schließen? Sind die alle in ähnlichen Verhältnissen mit Freund/Ehemann?


Zuletzt bearbeitet von Surata am 24.03.2010, 23:12, insgesamt einmal bearbeitet
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1449529) Verfasst am: 24.03.2010, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Sicher gibt es Fälle in denen Frauen Männer fälschlicherweise einer Vergewaltigung beschuldigen. Das gibt Falsche Beschuldigungen gibt es bei anderen Straftaten aber auch. Nur scheint es bei Vergewaltigungen die Regel zu sein, dass Opfer dem Vorwurf ausgesetzt sind, potentielle Lügner zu sein, bei andern Straftaten ist das nicht gleichermaßen üblich. Mit den Augen rollen
Das dürfte auch bei gleichzeitig häufigem Mangel an Beweisen mit ein Grund dafür sein, dass Vergewaltigungsopfer keine Anzeige machen. Früher wohl noch mehr als heute.


Bei richtig heftigem Beziehungsknatsch, so wie hier, sind immer beide Beteiligten "potenzielle Luegner" und ihre Verhaltensweisen sind sehr haeufig nicht rational erklaerbar. Das ist ein Erfahrungswert.

Das ist doch nicht blos bei Vergewaltigungen nach Beziehungsknatsch so.



Bloss ist es gerade in solchen Faellen, wo meist verletzte Gefuehle reinspielen, extrem.
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jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1449533) Verfasst am: 24.03.2010, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Ich hab noch einen "Einzelfall":


Badische Zeitung hat folgendes geschrieben:
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen

21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung


Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht.

Du langweilst. Mit den Augen rollen

Bei meiner Schwester wirkt Homöopathie. -.-
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1449540) Verfasst am: 24.03.2010, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Sicher gibt es Fälle in denen Frauen Männer fälschlicherweise einer Vergewaltigung beschuldigen. Das gibt Falsche Beschuldigungen gibt es bei anderen Straftaten aber auch. Nur scheint es bei Vergewaltigungen die Regel zu sein, dass Opfer dem Vorwurf ausgesetzt sind, potentielle Lügner zu sein, bei andern Straftaten ist das nicht gleichermaßen üblich. Mit den Augen rollen
Das dürfte auch bei gleichzeitig häufigem Mangel an Beweisen mit ein Grund dafür sein, dass Vergewaltigungsopfer keine Anzeige machen. Früher wohl noch mehr als heute.


Bei richtig heftigem Beziehungsknatsch, so wie hier, sind immer beide Beteiligten "potenzielle Luegner" und ihre Verhaltensweisen sind sehr haeufig nicht rational erklaerbar. Das ist ein Erfahrungswert.

Das ist doch nicht blos bei Vergewaltigungen nach Beziehungsknatsch so.



Bloss ist es gerade in solchen Faellen, wo meist verletzte Gefuehle reinspielen, extrem.

hinzu kommt, dass in diesem fall die bekanntheit des beschuldigten zu erhöhtem interesse führt.
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Kiki
ist sicher nicht Eso



Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 15062
Wohnort: Ulm

Beitrag(#1449550) Verfasst am: 24.03.2010, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Ich empfinde es als äußerst schwierig, über solch ein Thema zu urteilen, sogar zu diskutieren.



Vor allem, weil hier niemand die noetigen Informationen ueber die Hintergruende kennt, auf die man ein Urteil stuetzen koennte. Um beurteilen zu koennen, ob die Frau ueberhaupt ein Motiv gehabt haben koennte eine Falschanzeige zu erstatten, muesste man z.B. erst mal wissen, wie und warum ihre Beziehung in die Brueche ging. Ohne solche Hintergrundinfos kann man im Prinzip gleich auswuerfeln auf wessen Seite man sich schlaegt. (Und nach Sympathie oder Bekanntheit zu urteilen sollte sich von selbst verbieten)

Fuer beide moeglichen Variationen gibt es ausreichend Beispiele in der Justizgeschichte, sowohl fuer einen Mann, der nicht akzeptieren mag, dass jetzt Schluss ist und der sich mit Gewalt nimmt, was er freiwillig nicht mehr bekommen kann, als auch fuer eine gekraenkte Ex-Partnerin, die ihrem Ex noch mal so richtig eine mitgeben will, wenn denn schon Schluss sein soll mit der Beziehung. Es ist jetzt die Aufgabe des Gerichts, hier alles auseinanderzufusseln und hoffentlich der Wahrheit auf den Grund zu kommen. Ich beneide den Richter nicht darum. Der muss sich jetzt haarklein von beiden Parteien erklaeren lassen, wie das alles war, einschliesslich Vorgeschichte, wenn er ueberhaupt eine Chance haben will die Wahrheit herauszubekommen, zumindest solange beide Seiten auf gegensaetzlichen Aussagen beharren. Bei der (vermeintlichen) Tat wird es ja wohl keine Zeugen gegeben haben.


Eben drum. Deswegen finde ich es fast schon erschreckend, dass hier 5 Seiten gefüllt werden.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1449567) Verfasst am: 24.03.2010, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1449568) Verfasst am: 24.03.2010, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?


Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1449572) Verfasst am: 25.03.2010, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.


Eine sinnvolle Maßnahme. Natürlich müsste sichergestellt werden, dass es nicht die Falschen (also Frauen, die wirklich vergewaltigt wurden) trifft.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1449575) Verfasst am: 25.03.2010, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.


Eine sinnvolle Maßnahme. Natürlich müsste sichergestellt werden, dass es nicht die Falschen (also Frauen, die wirklich vergewaltigt wurden) trifft.



Der wassserdichte Nachweis einer Tat ist natuerlich die Grundvoraussetzung fuer jede Strafe.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1449576) Verfasst am: 25.03.2010, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?


Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.


Hört sich für mich an wie populistischer Blödsinn, den Du ja ansonsten auch verurteilst -häufig zu recht.

Es gibt völlig verschiedene Gründe, warum jemand sowas macht. Pauschallösungen sind da sicher fehl am Platz; da muss man schon den Einzelfall etwas genauer betracheten.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1449578) Verfasst am: 25.03.2010, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?


Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.


Hört sich für mich an wie populistischer Blödsinn, den Du ja ansonsten auch verurteilst -häufig zu recht.

Es gibt völlig verschiedene Gründe, warum jemand sowas macht. Pauschallösungen sind da sicher fehl am Platz; da muss man schon den Einzelfall etwas genauer betracheten.



Das gilt sowieso immer.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1449579) Verfasst am: 25.03.2010, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Hört sich für mich an wie populistischer Blödsinn, den Du ja ansonsten auch verurteilst -häufig zu recht.

Es gibt völlig verschiedene Gründe, warum jemand sowas macht. Pauschallösungen sind da sicher fehl am Platz; da muss man schon den Einzelfall etwas genauer betracheten.


Was wäre denn für dich ein akzeptabler Grund, einen Mann eine Vergewaltigung zu unterstellen?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1449587) Verfasst am: 25.03.2010, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Hört sich für mich an wie populistischer Blödsinn, den Du ja ansonsten auch verurteilst -häufig zu recht.

Es gibt völlig verschiedene Gründe, warum jemand sowas macht. Pauschallösungen sind da sicher fehl am Platz; da muss man schon den Einzelfall etwas genauer betracheten.


Was wäre denn für dich ein akzeptabler Grund, einen Mann eine Vergewaltigung zu unterstellen?


Unterstellen kann man immer alles.


Viel wichtiger ist es, wie mit sowas umgegangen wird- und da wär eich halt vorsichtig.

Sind hier ja alle User auch. Ist wohl nur ein Sprachproblem.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1449589) Verfasst am: 25.03.2010, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?


Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.

Du willst üble Nachrede ud Verleumdnung allgemein härter bestrafen, oder nur bei Vergewaltigungsvorwurf? Falls zweiteres, wofür würdest du genau die Sonderregelung wünschen und wie würdest du die großen Unterschiede im Strafmaß zu anderen üblen Nachreden und das gleiche Strafmaß wie für Vergewaltigungen begründen?


Zuletzt bearbeitet von Norm am 25.03.2010, 00:11, insgesamt einmal bearbeitet
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Mo.
over and out



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Beiträge: 12690

Beitrag(#1449590) Verfasst am: 25.03.2010, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?

Zitat:
In viele Berichte über die Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann mischt sich ein merkwürdiges Bedauern: Ja, es sei nicht auszuschließen, dass der Mann unschuldig ist, aber man müsse wohl davon ausgehen, dass seine Karriere in jedem Fall erledigt ist, auch wenn er freigesprochen wird oder es gar nicht zur Anklage kommen sollte, leider, die Welt ist da nicht gerecht.

Wie verlogen ist das, bitte?

Wenn das stimmt, wenn also schon die Berichterstattung über einen Verdacht gegen einen Prominenten sein Leben zwangsläufig zerstört, dann kann es daraus doch nur eine einzige Konsequenz geben: nicht über diesen Verdacht zu berichten. Die Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen des Betroffenen fiele in diesem Fall leicht. Wenn über jemanden nicht berichtet wird, der sich später als schuldig herausstellt, wäre das Opfer der Öffentlichkeit nur, spät davon erfahren zu haben. Wenn über jemanden berichtet wird, der sich später als unschuldig herausstellt, wäre sein Opfer seine ganze Karriere.

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Misterfritz
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Beitrag(#1449592) Verfasst am: 25.03.2010, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Hört sich für mich an wie populistischer Blödsinn, den Du ja ansonsten auch verurteilst -häufig zu recht.

Es gibt völlig verschiedene Gründe, warum jemand sowas macht. Pauschallösungen sind da sicher fehl am Platz; da muss man schon den Einzelfall etwas genauer betracheten.


Was wäre denn für dich ein akzeptabler Grund, einen Mann eine Vergewaltigung zu unterstellen?

es gibt dafür keinen akzeptablen grund - genauso wenig, wie einer frau eine lüge zu unterstellen.
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nocquae
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Beitrag(#1449595) Verfasst am: 25.03.2010, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Ich hab noch einen "Einzelfall"

Du bist dir schon im Klaren darüber, wie viele Einzelfälle - ob mit oder ohne Anführungszeichen - du anführen musst, damit die was aussagen, oder?
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
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Ilmor
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Beitrag(#1449602) Verfasst am: 25.03.2010, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Unterstellen kann man immer alles.


Viel wichtiger ist es, wie mit sowas umgegangen wird- und da wär eich halt vorsichtig.

Sind hier ja alle User auch. Ist wohl nur ein Sprachproblem.


Tut mir leid, ich verstehe nicht, was du mir damit sagen willst.
Darum frage ich nochmal: kannst du mir einen konkreten Fall nennen, wo du die fälschliche Bezichtigung einer Vergewatligung als nicht so schwerwiegend abtun würdest (Fälle von psychischer Krankheit bei der Frau seinen mal ausgenommen)?

Norm hat folgendes geschrieben:

Du willst üble Nachrede ud Verleumdnung allgemein härter bestrafen, oder nur bei Vergewaltigungsvorwurf? Falls zweiteres, wofür würdest du genau die Sonderregelung wünschen und wie würdest du die großen Unterschiede im Strafmaß zu anderen üblen Nachreden und das gleiche Strafmaß wie für Vergewaltigungen begründen?


Ich würde sagen, das wäre durch die härteren Folgen für das Opfer der Üblen Nachrede gerechtfertigt.
Oder würdest du jede Nachrede gleich behandeln, egal ob einem eine Vergewaltigung unterstellt wird oder Betrug bei einem Amateurturnier im Golfen?
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nocquae
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Beiträge: 18183

Beitrag(#1449607) Verfasst am: 25.03.2010, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, das wäre durch die härteren Folgen für das Opfer der Üblen Nachrede gerechtfertigt.
Oder würdest du jede Nachrede gleich behandeln, egal ob einem eine Vergewaltigung unterstellt wird oder Betrug bei einem Amateurturnier im Golfen?

a) hat der Tatbestand - genauso wie die allermeisten anderen Tatbestände - einen erheblichen Spielraum bei der Strafzumessung, eben um genau solche Unterschiede abdecken zu können.
b) ist der Vorwurf einer Straftat schon keine „üble Nachrede“ sondern eine „falsche Verdächtigung”. Im Zweifelsfall zuzüglich noch uneidlicher Falschaussage.

Der Amateurturnier-Vergleich geht also voll in die Hose.

EDIT:

„falsche uneidliche Aussage“ = § 153 StGB, 3 Monate bis 5 Jahre
„vortäuschen einer Straftat“ = § 145d StGB, bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe
„falsche Verdächtigung“ = § 164 StGB, bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe

Jetzt erklär nochmal, warum wir einen Sonderstraftatbestand „üble Nachrede wegen einer angeblichen Vergewaltigung“ brauchen. Ich versteh’s noch nicht.
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Zuletzt bearbeitet von nocquae am 25.03.2010, 00:33, insgesamt einmal bearbeitet
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beachbernie
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Beitrag(#1449609) Verfasst am: 25.03.2010, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was wäre denn eine Sinnvolle politische Maßnahme, um die betroffenen Männer vor Rufmord zu schützen? Wäre es sinnvoll und umsetzbar, solche Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuhalten?
Oder ein Verbot einer Kündingung, die auf einem solchen Verdacht beruht?


Das Einzige, was mir dazu einfaellt, ist Leute, denen man sowas nachweist, genauso streng zu bestrafen wie einen Vergewaltiger.

Du willst üble Nachrede ud Verleumdnung allgemein härter bestrafen, oder nur bei Vergewaltigungsvorwurf? Falls zweiteres, wofür würdest du genau die Sonderregelung wünschen und wie würdest du die großen Unterschiede im Strafmaß begründen?



Ich finde die Schwere einer falschen Anschuldigung entspricht recht gut der Schwere des Verbrechens, um das es jeweils geht. Wenn ich faelschlicherweise behaupte, dass jemand eine Vergewaltigung begangen hat, dann hat das u.U. fuer den ganz andere Konsequenzen als wenn ich ihm bloss Schwarzfahren unterstelle. Die Leute, die sich sowas ueberlegen, sollen sich im Klaren darueber sein, dass ueble Nachrede auch fuer sie aehnliche Konsequenzen haben kann wie fuer denjenigen, den sie mit sowas diffamieren.

In meinem Bekanntenkreis gab es mal jemandem, den ein griesgraemiger Nachbar anonym angezeigt hat, weil er angeblich seine Stieftochter sexuell missbrauchte. Obwohl da ueberhaupt nix dran war, hatten er und seine Freudin allen moeglichen Aerger mit Polizei und Jugendamt am Hals. Die Folgen (einschliesslich der moeglichen) fuer die Verleumdeten sollten bei der Bestimmung des Strafmasses fuer einen ueberfuehrten Verleumder schon eine Rolle spielen und gerade wenn es um Sexualdelikte geht sind diese oft sehr drastisch. Zumal auch am vermeintlichen Taeter eigentlich so gut wie immer irgendwas haengen bleibt.

Um das am konkreten Fall zu erlaeutern: Sollte Kachelmann schuldig gesprochen werden, dann ist seine Karriere wohl im Eimer. Falls er unschuldig sein sollte und aufgrund falscher Anschuldigungen in diese Lage geriet, so muss man davon ausgehen, dass die Anschuldigerin sowas von Anfang an zumindest in Kauf nahm. Dies sollte im Fall eines entsprechenden Urteiles durchaus beruecksichtigt werden. Genauso uebrigens wie ich auch dem Kachelmann, falls er widerum schuldig sein sollte, keinerlei "Promibonus" einraeumen wuerde und ihn genauso behandeln wuerde wie jeden anderen ueberfuehrten Vergewaltiger auch.
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