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Neues zum Kopftuch...
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1534506) Verfasst am: 05.09.2010, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde dem betreffenden Mediziner in jedem solchen Fall die Praxis dichtmachen. Ein Arzt hat seinen Beruf auszuueben und nicht seine jeweilige Menschenfeindlichkeit in seiner Praxis zu plakatieren. Woran sein Patient glaubt, das geht den Arzt eigentlich nix an.

und wenn der arzt die ferengi-regeln aushängen würde: diese regeln sind nicht rechtlich bindend.
dichtmachen könnte man die praxis erst, wenn er derartige ankündigungen in die tat umsetzt und nicht aufgrund dieses völlig absurden blatt papiers.

Gerade wenn ein Arzt "Behandlungsbedingungen" aufstellt, die völlig widerrechtlich sind, muss er doch wohl Probleme kriegen. Und so weit wird man einem studierten Mann schon trauen dürfen, dass er weiß, was er schreibt, und das auch so meint.

Sicher muss man ihn nicht zwingend sofort rausschmeißen (das müsste man aber auch nicht, wenn er ohne eine solche Ankündigung das erste Mal eine Behandlung verweigert), aber wenn er nach einer Abmahnung weiter eine solche Ankündigung hängen lässt bzw eine Behandlung verweigert, gehört ihm die kassenärztliche Zulassung entzogen. Und wenn er in einem dringenden Fall die Behandlung verweigert, auch die Approbation.


richtig. das wäre der zweckmäßigste weg. aber ohne eine behandlungsverweigerung keine schließung.


Das wäre eine Behandlungsverweigerung.


wie? das blatt papier? du machst scherze.

Zitat:
Als Patient braucht man etwas vertrauen. hier abzuschrecken ist simpel und einfach nicht mit dem medizinischen Ethos vereinbar.


wenn das ein abmahnungsgrund ist: prima! dann wird er abgemahnt und hängt es wieder ab.


Ja, und das Schild von seiner Praxis kann er dann gleich mit abhängen.
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Loke
der Lästerer



Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 723

Beitrag(#1534509) Verfasst am: 05.09.2010, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Dann gehört ihm ebenso die Zulassung entzogen. Wenn jemand ein Kopftuch tragen will, steht es einem Arzt nicht zu, deshalb die Behandlung zu verweigern. Das steht ihm auch nicht zu, wenn ihm die politischen Ansichten des Patienten nicht passen. Und wenn ein Arzt nur Vegetarier behandeln möchte,dann gehört das genauso verboten.

Und was, wenn er sich nicht sich dann nicht gut mit der Person verständigen oder keine korrekte Diagnose machen kann?
Mit verständigen meine ich, dass die Person dann zu eingemummt ist.
Ärzte haben doch eine Schweigepflicht, also würde es dann sogar keiner erfahren, dass das Kopftuch abgenommen wurde. Smilie

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Laut dem Artikel hat der Arzt ja kein Problem mit Muslimen, Islamisten und Türken, sondern kann (oder will) die Leute nicht behandeln, wenn sie ein Kopftuch oder gar einen Schleier anhaben, sich nicht mit ihm verständigen können oder zu siebt in seinem Warteraum oder Praxisraum rumwuseln.

dann soll er das halt schreiben. Schulterzucken

Also wenn er auf den Zettel alle hinschreiben müsste, gegen die er nichts hat...nun, dann hätte viel zu tun, nehme ich an. Sobald er das "islamistische", was ich angemerkt habe, rausstreicht, passt ja alles.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1534510) Verfasst am: 05.09.2010, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde dem betreffenden Mediziner in jedem solchen Fall die Praxis dichtmachen. Ein Arzt hat seinen Beruf auszuueben und nicht seine jeweilige Menschenfeindlichkeit in seiner Praxis zu plakatieren. Woran sein Patient glaubt, das geht den Arzt eigentlich nix an.

und wenn der arzt die ferengi-regeln aushängen würde: diese regeln sind nicht rechtlich bindend.
dichtmachen könnte man die praxis erst, wenn er derartige ankündigungen in die tat umsetzt und nicht aufgrund dieses völlig absurden blatt papiers.

Gerade wenn ein Arzt "Behandlungsbedingungen" aufstellt, die völlig widerrechtlich sind, muss er doch wohl Probleme kriegen. Und so weit wird man einem studierten Mann schon trauen dürfen, dass er weiß, was er schreibt, und das auch so meint.

Sicher muss man ihn nicht zwingend sofort rausschmeißen (das müsste man aber auch nicht, wenn er ohne eine solche Ankündigung das erste Mal eine Behandlung verweigert), aber wenn er nach einer Abmahnung weiter eine solche Ankündigung hängen lässt bzw eine Behandlung verweigert, gehört ihm die kassenärztliche Zulassung entzogen. Und wenn er in einem dringenden Fall die Behandlung verweigert, auch die Approbation.


richtig. das wäre der zweckmäßigste weg. aber ohne eine behandlungsverweigerung keine schließung.


Das wäre eine Behandlungsverweigerung.


wie? das blatt papier? du machst scherze.

Zitat:
Als Patient braucht man etwas vertrauen. hier abzuschrecken ist simpel und einfach nicht mit dem medizinischen Ethos vereinbar.


wenn das ein abmahnungsgrund ist: prima! dann wird er abgemahnt und hängt es wieder ab.


Ja, und das Schild von seiner Praxis kann er dann gleich mit abhängen.


von mir aus gern... er ist aber nicht juristisch dazu gezwungen.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1534512) Verfasst am: 05.09.2010, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Laut dem Artikel hat der Arzt ja kein Problem mit Muslimen, Islamisten und Türken, sondern kann (oder will) die Leute nicht behandeln, wenn sie ein Kopftuch oder gar einen Schleier anhaben, sich nicht mit ihm verständigen können oder zu siebt in seinem Warteraum oder Praxisraum rumwuseln.


dann soll er das halt schreiben. Schulterzucken


Dann gehört ihm ebenso die Zulassung entzogen. Wenn jemand ein Kopftuch tragen will, steht es einem Arzt nicht zu, deshalb die Behandlung zu verweigern. Das steht ihm auch nicht zu, wenn ihm die politischen Ansichten des Patienten nicht passen. Und wenn ein Arzt nur Vegetarier behandeln möchte,dann gehört das genauso verboten.


die ankündigung ist nicht die handlung.

Zitat:
Das einzige, was er tun kann, ist die Behandlung ablehnen, wenn eine Verständigung nicht möglich ist - aber dafür muss eine Behandlung zumindest rudimentär angefangen werden. (Mal von der absurden Zwickmühle abgesehen, dass jeder, der das Schild versteht auch genug Deutsch sprechen dürfte, um behandelt werden zu können.)


dieses schild ist zu ignorieren.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1534514) Verfasst am: 05.09.2010, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

wenn das ein abmahnungsgrund ist: prima! dann wird er abgemahnt und hängt es wieder ab.



Ein Arzt ist kein Pizzabäcker. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob Du keine medizinische Behandlung bekommst oder keine Pizza.


relevanz?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1534515) Verfasst am: 05.09.2010, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Dann gehört ihm ebenso die Zulassung entzogen. Wenn jemand ein Kopftuch tragen will, steht es einem Arzt nicht zu, deshalb die Behandlung zu verweigern. Das steht ihm auch nicht zu, wenn ihm die politischen Ansichten des Patienten nicht passen. Und wenn ein Arzt nur Vegetarier behandeln möchte,dann gehört das genauso verboten.

Und was, wenn er sich nicht sich dann nicht gut mit der Person verständigen oder keine korrekte Diagnose machen kann?
Mit verständigen meine ich, dass die Person dann zu eingemummt ist.


Ich bin sehr gespannt zu erfahren, wie ein Kopftuch jemanden daran hindern sollte, sich zu artikulieren. Pillepalle

Ach ja:



Zitat:
Ärzte haben doch eine Schweigepflicht, also würde es dann sogar keiner erfahren, dass das Kopftuch abgenommen wurde. Smilie


Irrelevant.

Zitat:
Also wenn er auf den Zettel alle hinschreiben müsste, gegen die er nichts hat...nun, dann hätte viel zu tun, nehme ich an. Sobald er das "islamistische", was ich angemerkt habe, rausstreicht, passt ja alles.


Nein, Blödsinn.

Ein Arzt hat kein Recht sich seine Patienten nach der Anzahl der Kinder oder deren Bekleidungsgeschmack auszusuchen.
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caballito
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Beiträge: 12112
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Beitrag(#1534518) Verfasst am: 05.09.2010, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Hump1Y hat folgendes geschrieben:
Ist eigentlich bekannt, ob der Wächtersbacher Arzt katholische Pfarrer im Ornat mit mehr als fünf leiblichen Kindern behandelt?
Gibt es katholische Pfarrer mit mehr als 5 Kindern?



Bestimmt.


Die Kirche zahlt aber nur für zwei.

Soweit ich weiß hängt das vom Bistum ab.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1534522) Verfasst am: 06.09.2010, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Laut dem Artikel hat der Arzt ja kein Problem mit Muslimen, Islamisten und Türken, sondern kann (oder will) die Leute nicht behandeln, wenn sie ein Kopftuch oder gar einen Schleier anhaben, sich nicht mit ihm verständigen können oder zu siebt in seinem Warteraum oder Praxisraum rumwuseln.


dann soll er das halt schreiben. Schulterzucken


Dann gehört ihm ebenso die Zulassung entzogen. Wenn jemand ein Kopftuch tragen will, steht es einem Arzt nicht zu, deshalb die Behandlung zu verweigern. Das steht ihm auch nicht zu, wenn ihm die politischen Ansichten des Patienten nicht passen. Und wenn ein Arzt nur Vegetarier behandeln möchte,dann gehört das genauso verboten.


die ankündigung ist nicht die handlung.


Es ist die schriftliche Weigerung, eine Behandlung durchzuführen. Was willst du mehr?

Zitat:
Zitat:
Das einzige, was er tun kann, ist die Behandlung ablehnen, wenn eine Verständigung nicht möglich ist - aber dafür muss eine Behandlung zumindest rudimentär angefangen werden. (Mal von der absurden Zwickmühle abgesehen, dass jeder, der das Schild versteht auch genug Deutsch sprechen dürfte, um behandelt werden zu können.)


dieses schild ist zu ignorieren.


Wenn ich mal ne Bank überfallen will, dann werde ich kein Wort sagen und dem Kassierer einen Zettel zuschieben, auf dem steht dass dies ein Überfall wäre und ich alles Geld will und ich bewaffnet sei und er sein Leben verlieren würde, wenn er nicht tut, was ich will.

dürfte ja keinerlei juristische Probleme nach sich ziehen - ich hab' ja nichts gemacht...
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Loke
der Lästerer



Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 723

Beitrag(#1534525) Verfasst am: 06.09.2010, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Dann gehört ihm ebenso die Zulassung entzogen. Wenn jemand ein Kopftuch tragen will, steht es einem Arzt nicht zu, deshalb die Behandlung zu verweigern. Das steht ihm auch nicht zu, wenn ihm die politischen Ansichten des Patienten nicht passen. Und wenn ein Arzt nur Vegetarier behandeln möchte,dann gehört das genauso verboten.

Und was, wenn er sich nicht sich dann nicht gut mit der Person verständigen oder keine korrekte Diagnose machen kann?
Mit verständigen meine ich, dass die Person dann zu eingemummt ist.


Ich bin sehr gespannt zu erfahren, wie ein Kopftuch jemanden daran hindern sollte, sich zu artikulieren. Pillepalle

Hm, na, ich wollte mir noch irgendwas ausdenken, aber da finde ich echt keine Argumente. Smilie

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Ach ja:



Sehr glücklich

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Ärzte haben doch eine Schweigepflicht, also würde es dann sogar keiner erfahren, dass das Kopftuch abgenommen wurde. Smilie


Irrelevant.

Nimm das doch nicht so ernst. Das war frei nach dem Schema: Wenn keiner sieht, dass du dein Kopftuch abnimmst, hast du es dann abgenommen? zwinkern

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Also wenn er auf den Zettel alle hinschreiben müsste, gegen die er nichts hat...nun, dann hätte viel zu tun, nehme ich an. Sobald er das "islamistische", was ich angemerkt habe, rausstreicht, passt ja alles.


Nein, Blödsinn.

Ein Arzt hat kein Recht sich seine Patienten nach der Anzahl der Kinder (...) auszusuchen.

Es geht wohl kaum um den Kinderreichtum der Familien an sich, sondern wieviele da mitkommen in die Praxis. Und ich glaube, dass er bestimmt verhindern darf, dass Familien mit fünf Kindern da rumnerven. Sowas stört im Warteraum total.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1534526) Verfasst am: 06.09.2010, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Laut dem Artikel hat der Arzt ja kein Problem mit Muslimen, Islamisten und Türken, sondern kann (oder will) die Leute nicht behandeln, wenn sie ein Kopftuch oder gar einen Schleier anhaben, sich nicht mit ihm verständigen können oder zu siebt in seinem Warteraum oder Praxisraum rumwuseln.

dann soll er das halt schreiben. Schulterzucken

Also wenn er auf den Zettel alle hinschreiben müsste, gegen die er nichts hat...nun, dann hätte viel zu tun, nehme ich an. Sobald er das "islamistische", was ich angemerkt habe, rausstreicht, passt ja alles.


wenn ihn ein "wuseliges wartezimmer" stört, dann sollte er seine terminorganisation überdenken. (das meinte ich, soll er schreiben, etwa:
"Bitte haben Sie dafür verständnis, dass aus Platzgründen maximal 5 Angehörige den Patienten/ die Patientin begleiten können"

das kopftuch oder andere kleidungsstücke stören nicht zwangsläufig bei der behandlung. wenn eine frau es nicht ablegen will obwohl es für die behandlung nötig ist, kann sie eben nicht behandelt werden. wenn ich am knie behandelt werden will, muss ich meine jeans ausziehen. wenn ich das nicht will werde ich nicht behandelt - fertig.
zum gesichtsschleier: da kann der arzt erwarten, dass sie es bei der visite abnimmt. tut sie es nicht, ist die behandlung notfalls zu leisten, ansonsten sollte es der arzt mE nicht müssen.
sprachschwierigkeiten kann man kompensieren. notfalls muss der patient mit dolmetscher kommen.
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1534529) Verfasst am: 06.09.2010, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

sprachschwierigkeiten kann man kompensieren. notfalls muss der patient mit dolmetscher kommen.


Klar. Und wenn ich ein Kleinkind als Arzt behandeln muss, muss das notfalls die Teletubbies mitbringen.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1534530) Verfasst am: 06.09.2010, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Laut dem Artikel hat der Arzt ja kein Problem mit Muslimen, Islamisten und Türken, sondern kann (oder will) die Leute nicht behandeln, wenn sie ein Kopftuch oder gar einen Schleier anhaben, sich nicht mit ihm verständigen können oder zu siebt in seinem Warteraum oder Praxisraum rumwuseln.


dann soll er das halt schreiben. Schulterzucken


Dann gehört ihm ebenso die Zulassung entzogen. Wenn jemand ein Kopftuch tragen will, steht es einem Arzt nicht zu, deshalb die Behandlung zu verweigern. Das steht ihm auch nicht zu, wenn ihm die politischen Ansichten des Patienten nicht passen. Und wenn ein Arzt nur Vegetarier behandeln möchte,dann gehört das genauso verboten.


die ankündigung ist nicht die handlung.


Es ist die schriftliche Weigerung, eine Behandlung durchzuführen. Was willst du mehr?


papier ist geduldig.
wenn er den zettel mit "brillenträger unerwünscht" dort hängen hätte würd ich (brillenträger) es einfach ignorieren und nach dem termin bei der zuständigen stelle petzen.
wenn er sich weigert mich zu behandeln und als grund meine brille nennt, hätte er gute chancen ne abmahnung zu kassieren.

Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das einzige, was er tun kann, ist die Behandlung ablehnen, wenn eine Verständigung nicht möglich ist - aber dafür muss eine Behandlung zumindest rudimentär angefangen werden. (Mal von der absurden Zwickmühle abgesehen, dass jeder, der das Schild versteht auch genug Deutsch sprechen dürfte, um behandelt werden zu können.)


dieses schild ist zu ignorieren.


Wenn ich mal ne Bank überfallen will, dann werde ich kein Wort sagen und dem Kassierer einen Zettel zuschieben, auf dem steht dass dies ein Überfall wäre und ich alles Geld will und ich bewaffnet sei und er sein Leben verlieren würde, wenn er nicht tut, was ich will.

dürfte ja keinerlei juristische Probleme nach sich ziehen - ich hab' ja nichts gemacht...


ich bitte dich, lass dir was besseres einfallen.
eine mögliche bedrohung mit ner tödlichen waffe ist mit ner angekündigten weigerung nicht gleichzusetzen.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1534531) Verfasst am: 06.09.2010, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

sprachschwierigkeiten kann man kompensieren. notfalls muss der patient mit dolmetscher kommen.


Klar. Und wenn ich ein Kleinkind als Arzt behandeln muss, muss das notfalls die Teletubbies mitbringen.


geh mal schlafen, nosi Pillepalle
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Loke
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Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 723

Beitrag(#1534532) Verfasst am: 06.09.2010, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Laut dem Artikel hat der Arzt ja kein Problem mit Muslimen, Islamisten und Türken, sondern kann (oder will) die Leute nicht behandeln, wenn sie ein Kopftuch oder gar einen Schleier anhaben, sich nicht mit ihm verständigen können oder zu siebt in seinem Warteraum oder Praxisraum rumwuseln.

dann soll er das halt schreiben. Schulterzucken

Also wenn er auf den Zettel alle hinschreiben müsste, gegen die er nichts hat...nun, dann hätte viel zu tun, nehme ich an. Sobald er das "islamistische", was ich angemerkt habe, rausstreicht, passt ja alles.


wenn ihn ein "wuseliges wartezimmer" stört, dann sollte er seine terminorganisation überdenken. (das meinte ich, soll er schreiben, etwa:
"Bitte haben Sie dafür verständnis, dass aus Platzgründen maximal 5 Angehörige den Patienten/ die Patientin begleiten können"

Ich bin mit dir völlig einer Meinung, dass die Artikulation des Zettels scheisse ist. Smilie

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
das kopftuch oder andere kleidungsstücke stören nicht zwangsläufig bei der behandlung. wenn eine frau es nicht ablegen will obwohl es für die behandlung nötig ist, kann sie eben nicht behandelt werden. wenn ich am knie behandelt werden will, muss ich meine jeans ausziehen. wenn ich das nicht will werde ich nicht behandelt - fertig.
zum gesichtsschleier: da kann der arzt erwarten, dass sie es bei der visite abnimmt. tut sie es nicht, ist die behandlung notfalls zu leisten, ansonsten sollte es der arzt mE nicht müssen.
sprachschwierigkeiten kann man kompensieren. notfalls muss der patient mit dolmetscher kommen.

Es geht um Kopftücher und auch da denke ich, dass das richtig ist, was du schreibst.
Sprachschwierigkeiten sind eine Sache, aber wenn ich mir vorstelle, wie so Typen, die dir am Basar in Tschechien Sachen andrehen wollen die ganzen Fragen vom Arzt beantworten sollen? (Ist der Schmerz eher stechend oder ziehend, wie lange ist das ganze schon, hatten Sie so etwas schonmal, haben Sie eine Krankenkasse? etc) Da kann ich ihn schon verstehen.
Käme ein null deutschsprachiger Mann mit einem aufgeschlitzten Körper herein, würde auch der Arzt die Sprachschwierigkeiten kompensieren, denke ich. Smilie
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1534533) Verfasst am: 06.09.2010, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

sprachschwierigkeiten kann man kompensieren. notfalls muss der patient mit dolmetscher kommen.


Klar. Und wenn ich ein Kleinkind als Arzt behandeln muss, muss das notfalls die Teletubbies mitbringen.


geh mal schlafen, nosi Pillepalle


Geh lieber Du mal schlafen. Du verneinst hier in einer Tour die Pflicht zum Hilfe leisten. Und das noch, obwohl Du selbst in einem entsprechenden Beruf tätig bist und wo es hier im Thread um Ärzte geht.

Ich bin ehrlich gesagt sehr erschüttert.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1534536) Verfasst am: 06.09.2010, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

sprachschwierigkeiten kann man kompensieren. notfalls muss der patient mit dolmetscher kommen.


Klar. Und wenn ich ein Kleinkind als Arzt behandeln muss, muss das notfalls die Teletubbies mitbringen.


geh mal schlafen, nosi Pillepalle


Geh lieber Du mal schlafen. Du verneinst hier in einer Tour die Pflicht zum Hilfe leisten.

ähm, aha. und wo?

Zitat:
Und dass noch, obwohl Du selbst in einem entsprechenden Beruf tätig bist und wo es hier im Thread um Ärzte geht.

ich bin kein arzt oder pfleger und außerdem: relevanz?

Zitat:
Ich bin ehrlich gesagt sehr erschüttert.

das tut mir sehr leid, aber dazu hast du keinen grund.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22267

Beitrag(#1534539) Verfasst am: 06.09.2010, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

sprachschwierigkeiten kann man kompensieren. notfalls muss der patient mit dolmetscher kommen.


Klar. Und wenn ich ein Kleinkind als Arzt behandeln muss, muss das notfalls die Teletubbies mitbringen.


geh mal schlafen, nosi Pillepalle


Geh lieber Du mal schlafen. Du verneinst hier in einer Tour die Pflicht zum Hilfe leisten. Und das noch, obwohl Du selbst in einem entsprechenden Beruf tätig bist und wo es hier im Thread um Ärzte geht.

Ich bin ehrlich gesagt sehr erschüttert.

Ich glaube, das hast du falschrum verstanden. Ich nehme an, LEN meinte: "Sprachschwierigkeiten kann man kompensieren, notfalls per Dolmetscher --> also muss der Arzt auch bei (angeblichen) Sprachschwierigkeiten behandeln".
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1534542) Verfasst am: 06.09.2010, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

sprachschwierigkeiten kann man kompensieren. notfalls muss der patient mit dolmetscher kommen.


Klar. Und wenn ich ein Kleinkind als Arzt behandeln muss, muss das notfalls die Teletubbies mitbringen.


geh mal schlafen, nosi Pillepalle


Geh lieber Du mal schlafen. Du verneinst hier in einer Tour die Pflicht zum Hilfe leisten. Und das noch, obwohl Du selbst in einem entsprechenden Beruf tätig bist und wo es hier im Thread um Ärzte geht.

Ich bin ehrlich gesagt sehr erschüttert.

Ich glaube, das hast du falschrum verstanden. Ich nehme an, LEN meinte: "Sprachschwierigkeiten kann man kompensieren, notfalls per Dolmetscher --> also muss der Arzt auch bei (angeblichen) Sprachschwierigkeiten behandeln".


In dem Falle entschuldige ich mich natürlich bei L.E.N.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1534546) Verfasst am: 06.09.2010, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

sprachschwierigkeiten kann man kompensieren. notfalls muss der patient mit dolmetscher kommen.


Klar. Und wenn ich ein Kleinkind als Arzt behandeln muss, muss das notfalls die Teletubbies mitbringen.


geh mal schlafen, nosi Pillepalle


Geh lieber Du mal schlafen. Du verneinst hier in einer Tour die Pflicht zum Hilfe leisten. Und das noch, obwohl Du selbst in einem entsprechenden Beruf tätig bist und wo es hier im Thread um Ärzte geht.

Ich bin ehrlich gesagt sehr erschüttert.

Ich glaube, das hast du falschrum verstanden. Ich nehme an, LEN meinte: "Sprachschwierigkeiten kann man kompensieren, notfalls per Dolmetscher --> also muss der Arzt auch bei (angeblichen) Sprachschwierigkeiten behandeln".


In dem Falle entschuldige ich mich natürlich bei L.E.N.


angenommen. bin nun aber tatsächlich müde, bis morgen!
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22267

Beitrag(#1534551) Verfasst am: 06.09.2010, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Ich bin mit dir völlig einer Meinung, dass die Artikulation des Zettels scheisse ist. Smilie

Nein, es ist nicht die Artikulation des Zettels, die Scheiße ist. Es ist der Inhalt.

Wenn ein Kopftuch tatsächlich bei der Behandlung stört, und die Patientin es nicht abnimmt, dann kann ein Arzt sagen: "So kann ich ihnen leider nicht helfen". Das gleiche gilt für Leute mit Sprachschwierigkeiten und herumwuselnde Kinder.

Der Arzt hat aber nicht nur bei Frauen mit Ohrenschmerzen, die den Arzt nicht ans Ohr lassen, nicht deutschsprechenden Leuten ohne Dolmetscher und Müttern, die mehrere störende Kinder zum Arzt mitbringen, statt sie im Kindergarten/bei der Oma zu lassen, beim Auftreten von Problemen die Behandlung abgebrochen, sondern er hat im Vorhinein und unabhängig von tatsächlichen Problemen die Behandlung ausgeschlossen. Das ist kein Formulierungsproblem, das ist willkürliche Verletzung ärztlicher Pflichten.
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Loke
der Lästerer



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Beitrag(#1534556) Verfasst am: 06.09.2010, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Ich bin mit dir völlig einer Meinung, dass die Artikulation des Zettels scheisse ist. Smilie

Nein, es ist nicht die Artikulation des Zettels, die Scheiße ist. Es ist der Inhalt.

Wenn ich sage, dass ich die Artikulation des Zettels scheisse finde, heisst das nicht, dass ich den Inhalt nicht genauso einschätze. Ausrufezeichen
Den Rest mag ich heute nicht mehr kommentieren, weil ich zu müde bin. Morgen (d.h. nach dem Schlafen) vielleicht. Smilie
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York
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Beitrag(#1534577) Verfasst am: 06.09.2010, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

sanft hat folgendes geschrieben:

das ist leider absolut richtig - denn das kopftuch ist eben ein äußeres zeichen von "unterdrückung"
schlimmer noch - von selbstgewählter unterdrückung

.....

... haben wir Frauen lange genug gekämpft darum - um endlich hosen anziehen zu dürfen
einen bikini zeigen zu dürfen - ohne als hure bezeichnet zu werden u.s.w.

einen rückschritt insofern kann ich nicht akzeptieren



Es wundert mich immer wieder, wieso Frauen einen solchen Rückschritt in die Untedrückung mit Freude akzeptieren. Frage
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beachbernie
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Beitrag(#1534596) Verfasst am: 06.09.2010, 04:16    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde dem betreffenden Mediziner in jedem solchen Fall die Praxis dichtmachen. Ein Arzt hat seinen Beruf auszuueben und nicht seine jeweilige Menschenfeindlichkeit in seiner Praxis zu plakatieren. Woran sein Patient glaubt, das geht den Arzt eigentlich nix an.


und wenn der arzt die ferengi-regeln aushängen würde: diese regeln sind nicht rechtlich bindend.
dichtmachen könnte man die praxis erst, wenn er derartige ankündigungen in die tat umsetzt und nicht aufgrund dieses völlig absurden blatt papiers.



Wuerde das auch gelten, wenn der Arzt stockkonservativer Moslem waere und per Aushang bekannt geben wuerde, dass Frauen, die ihr Haar offen tragen, von ihm nicht behandelt werden?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1534597) Verfasst am: 06.09.2010, 04:23    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Dann gehört ihm ebenso die Zulassung entzogen. Wenn jemand ein Kopftuch tragen will, steht es einem Arzt nicht zu, deshalb die Behandlung zu verweigern. Das steht ihm auch nicht zu, wenn ihm die politischen Ansichten des Patienten nicht passen. Und wenn ein Arzt nur Vegetarier behandeln möchte,dann gehört das genauso verboten.

Und was, wenn er sich nicht sich dann nicht gut mit der Person verständigen oder keine korrekte Diagnose machen kann?
Mit verständigen meine ich, dass die Person dann zu eingemummt ist.
Ärzte haben doch eine Schweigepflicht, also würde es dann sogar keiner erfahren, dass das Kopftuch abgenommen wurde. Smilie

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Laut dem Artikel hat der Arzt ja kein Problem mit Muslimen, Islamisten und Türken, sondern kann (oder will) die Leute nicht behandeln, wenn sie ein Kopftuch oder gar einen Schleier anhaben, sich nicht mit ihm verständigen können oder zu siebt in seinem Warteraum oder Praxisraum rumwuseln.

dann soll er das halt schreiben. Schulterzucken

Also wenn er auf den Zettel alle hinschreiben müsste, gegen die er nichts hat...nun, dann hätte viel zu tun, nehme ich an. Sobald er das "islamistische", was ich angemerkt habe, rausstreicht, passt ja alles.



Jeder Arzt hat selbstverstaendlich das Recht eine Behandlung abzubrechen oder zu verweigern, wenn der Patient durch sein Verhalten eine vernuenftige Behandlung verunmoeglicht oder stark erschwert. Das muss sich aber im konkreten Einzelfall entscheiden und man kann das nicht im Voraus tun, bloss weil jemand ein bestimmtes Kleidungsstueck traegt, gegen das man Vorurteile hat. Natuerlich wuerde das gelten, wenn z.B. eine Patientin ueber Hautausschlag klagt und sich weigert auch nur einen einzigen Qudratzentimeter ihrer Haut zu zeigen. Dann kann der Arzt sie nicht behandeln und ihm bleibt nichts anderes uebrig als die Frau wieder wegzuschicken. Hier geht es aber um was anderes.
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L.E.N.
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Beitrag(#1534617) Verfasst am: 06.09.2010, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde dem betreffenden Mediziner in jedem solchen Fall die Praxis dichtmachen. Ein Arzt hat seinen Beruf auszuueben und nicht seine jeweilige Menschenfeindlichkeit in seiner Praxis zu plakatieren. Woran sein Patient glaubt, das geht den Arzt eigentlich nix an.


und wenn der arzt die ferengi-regeln aushängen würde: diese regeln sind nicht rechtlich bindend.
dichtmachen könnte man die praxis erst, wenn er derartige ankündigungen in die tat umsetzt und nicht aufgrund dieses völlig absurden blatt papiers.



Wuerde das auch gelten, wenn der Arzt stockkonservativer Moslem waere und per Aushang bekannt geben wuerde, dass Frauen, die ihr Haar offen tragen, von ihm nicht behandelt werden?


warum nicht? wie gesagt, wenn er dann dieser ankündigung entspricht und sie in die tat umsetzt sollte es nicht lange dauern, bis was passiert (also ab mit dem zettel oder praxis zu)

aber wahrscheinlich wäre das wieder ein herumtrampeln auf des moslems so verletzliche religiöse gefühle... Mit den Augen rollen
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Alchemist
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Beitrag(#1534652) Verfasst am: 06.09.2010, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Dann gehört ihm ebenso die Zulassung entzogen. Wenn jemand ein Kopftuch tragen will, steht es einem Arzt nicht zu, deshalb die Behandlung zu verweigern. Das steht ihm auch nicht zu, wenn ihm die politischen Ansichten des Patienten nicht passen. Und wenn ein Arzt nur Vegetarier behandeln möchte,dann gehört das genauso verboten.

Und was, wenn er sich nicht sich dann nicht gut mit der Person verständigen oder keine korrekte Diagnose machen kann?
Mit verständigen meine ich, dass die Person dann zu eingemummt ist.


Ich bin sehr gespannt zu erfahren, wie ein Kopftuch jemanden daran hindern sollte, sich zu artikulieren. Pillepalle


Und vielleicht verliert man nach 5 Geburten die Fähigkeiten richtig zu sprechen? noc
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Alchemist
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Beitrag(#1534655) Verfasst am: 06.09.2010, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde dem betreffenden Mediziner in jedem solchen Fall die Praxis dichtmachen. Ein Arzt hat seinen Beruf auszuueben und nicht seine jeweilige Menschenfeindlichkeit in seiner Praxis zu plakatieren. Woran sein Patient glaubt, das geht den Arzt eigentlich nix an.


und wenn der arzt die ferengi-regeln aushängen würde: diese regeln sind nicht rechtlich bindend.
dichtmachen könnte man die praxis erst, wenn er derartige ankündigungen in die tat umsetzt und nicht aufgrund dieses völlig absurden blatt papiers.



Wuerde das auch gelten, wenn der Arzt stockkonservativer Moslem waere und per Aushang bekannt geben wuerde, dass Frauen, die ihr Haar offen tragen, von ihm nicht behandelt werden?


Oder dein fiktiver Arzt schreibt gleich:
"Keine Behandlung für Juden!"
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L.E.N.
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Beitrag(#1534774) Verfasst am: 06.09.2010, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde dem betreffenden Mediziner in jedem solchen Fall die Praxis dichtmachen. Ein Arzt hat seinen Beruf auszuueben und nicht seine jeweilige Menschenfeindlichkeit in seiner Praxis zu plakatieren. Woran sein Patient glaubt, das geht den Arzt eigentlich nix an.


und wenn der arzt die ferengi-regeln aushängen würde: diese regeln sind nicht rechtlich bindend.
dichtmachen könnte man die praxis erst, wenn er derartige ankündigungen in die tat umsetzt und nicht aufgrund dieses völlig absurden blatt papiers.



Wuerde das auch gelten, wenn der Arzt stockkonservativer Moslem waere und per Aushang bekannt geben wuerde, dass Frauen, die ihr Haar offen tragen, von ihm nicht behandelt werden?


Oder dein fiktiver Arzt schreibt gleich:
"Keine Behandlung für Juden!"


man muss nicht über die stöckchen springen, die bb hinhält.
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Alchemist
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Beitrag(#1534780) Verfasst am: 06.09.2010, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde dem betreffenden Mediziner in jedem solchen Fall die Praxis dichtmachen. Ein Arzt hat seinen Beruf auszuueben und nicht seine jeweilige Menschenfeindlichkeit in seiner Praxis zu plakatieren. Woran sein Patient glaubt, das geht den Arzt eigentlich nix an.


und wenn der arzt die ferengi-regeln aushängen würde: diese regeln sind nicht rechtlich bindend.
dichtmachen könnte man die praxis erst, wenn er derartige ankündigungen in die tat umsetzt und nicht aufgrund dieses völlig absurden blatt papiers.



Wuerde das auch gelten, wenn der Arzt stockkonservativer Moslem waere und per Aushang bekannt geben wuerde, dass Frauen, die ihr Haar offen tragen, von ihm nicht behandelt werden?


Oder dein fiktiver Arzt schreibt gleich:
"Keine Behandlung für Juden!"


man muss nicht über die stöckchen springen, die bb hinhält.


Tu ich nicht.
Ich sehe aber keinen Unterschied zwischen einem Arzt der keine Moslems und einem, der keine Judne behandeln möchte.
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L.E.N.
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Beitrag(#1534784) Verfasst am: 06.09.2010, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde dem betreffenden Mediziner in jedem solchen Fall die Praxis dichtmachen. Ein Arzt hat seinen Beruf auszuueben und nicht seine jeweilige Menschenfeindlichkeit in seiner Praxis zu plakatieren. Woran sein Patient glaubt, das geht den Arzt eigentlich nix an.


und wenn der arzt die ferengi-regeln aushängen würde: diese regeln sind nicht rechtlich bindend.
dichtmachen könnte man die praxis erst, wenn er derartige ankündigungen in die tat umsetzt und nicht aufgrund dieses völlig absurden blatt papiers.



Wuerde das auch gelten, wenn der Arzt stockkonservativer Moslem waere und per Aushang bekannt geben wuerde, dass Frauen, die ihr Haar offen tragen, von ihm nicht behandelt werden?


Oder dein fiktiver Arzt schreibt gleich:
"Keine Behandlung für Juden!"


man muss nicht über die stöckchen springen, die bb hinhält.


Tu ich nicht.
Ich sehe aber keinen Unterschied zwischen einem Arzt der keine Moslems und einem, der keine Judne behandeln möchte.


klar, hast recht.
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