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Die Vernichtung des Stuttgarter Hauptbahnhofs
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1550866) Verfasst am: 06.10.2010, 07:59    Titel: Re: lieber früh als zu spät Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Nicht von Stuttgart lernen, sondern von anderen Städten, z.B. Mainz und Wiesbaden!

Es wird ja hier von einigen immer, wie ich auch finde, zu Recht angefügt, dass die Stuttgarter mit ihrem Protest doch etwas spät auf dem Plan getreten sind, ................


Ich empfehle mal, auch um dieses unglücksselige Klischee hier nicht ständig lesen zu müssen, folgenden Artikel zu lesen:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Der-Aufstand-der-Schwaben_aid_899599.html

Wichtig daraus ist vor allem, warum die Proteste erst jetzt so vehement ausfallen:
Zitat:
Unerwartete Kostenschübe, neu entdeckte Risiken

.....
Zitat:
Bis 2007, als das Projekt verabschiedet wurde, gab es seitens Stadt, Land, Bahn oder Bund faktisch keine Öffentlichkeitsarbeit. Auch, weil das Projekt immer wieder auf der Kippe stand.

.....
Zitat:
Massiver Protest hatte sich nie formiert. „Ich dachte, dass Stuttgart 21 von alleine stirbt“, sagte Stocker. „So oft wie der neue Bahnhof vor dem Aus stand.“ Für viele Schwaben bestand kein Grund, auf die Straße zu gehen. Bis dann plötzlich doch das Projekt in Fahrt kam.


Wenn man diesen Werdegang betrachtet, ist es doch den Menschen nicht vorzuwerfen, dass sie erst jetzt aktiv werden können. Das Ganze Procedere der Politiker erinnert mich an den Verlust des Weltkulturerbe-Titels durch Dresden, wg. der neu zu bauenden, seit Jahrzehnten in Planung befindlichen Waldschlösschenbrücke. Da wurde ebenso verschwiegen, gemogelt, vor Tatsachen gestellt und Bürgerbegehren unterdrückt, da wurde korrumpiert und gedroht, behindert und kaschiert. Letztendlich hat sich gezeigt, dass alles egal war. Es wird einfach durchgezogen bis auch der letzte Protest zur Farce verkommen muss.
Traurig
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1550911) Verfasst am: 06.10.2010, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Der Parlamentarismus ist schlißelich das "beste System, das wir jemals hatten". Das muss genügen, um die bestehenden VErhältnisse in alle Ewigkeit zu legitimieren. Basta!

Ich ignoriere einfach mal deinen ironischen Unterton und stimme dir zu. Die parlamentarische Demokratie ist das beste System, das derzeit bekannt ist. Oder kennst du ein besseres?

Kein anderes System hat geeignetere Instrumente, die persönliche Freiheit des einzelnen zu garantieren: staatliches Gewaltmonopol, Gewaltenteilung, wechselseitige Kontrollmöglichkeiten, freie Wahlen. Selbstverständlich ist in unserem Staat noch vieles zu verbessern. Wir sind weit davon entfernt, ein "perfektes" Staatswesen zu haben. Aber wir sind nah dran und Verbesserungen können nach meiner Auffassung nur innerhalb des bestehenden Systems erfolgen. Alles andere wäre ein Schritt zurück.

Defätist hat folgendes geschrieben:
Wenn also der Staat (vertreten durch den Agent Provocateur) Gewalt gegen sich ausübt und dann wiederum mit Gewalt gegen Zivilisten auf die eigene Gewalt antwortet, entzieht dies dem Gewalteinsatz jedwede Legitimation, die der ersteren Gewaltausübung sowieso fehlte.
Das wiederum legitimiert das Widerstandsrecht.

Nein. Das Widerstandsrecht gilt wenn die Grundlagen unserer Verfassung bedroht sind. Nach deiner Auslegung hätte bei jeder demokratischen Abstimmung die unterlegene Seite ein Widerstandsrecht. Dann dürften permanent bis zu 49% der Bürger mit Steinen werfen...

Ihr unterschlagt immer die ersten Schritte der Konfrontation. Es gab ZIG Aufforderungen per Lautsprecher, die Baustelle zu verlassen. Erst nett, dann deutlich, dann sehr deutlich. Wenn auf meinem Grundstück jemand nach mehrfachen Aufforderungen nicht verschwindet rufe ich auch die Polizei und wenn er dann nach weiteren Aufforderungen immer noch nicht verschwindet, erwarte ich von der Polizei, dass sie ihre Arbeit macht. Nichts anderes ist passiert. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Das Recht darf dem Unrecht nicht weichen! Und wer im Recht ist entscheidet in einer Demokratie immer noch die Mehrheit und immer noch nicht der Lauteste. Wem das nicht passt, dem steht der Weg zur Gerichtsbarkeit offen.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1550962) Verfasst am: 06.10.2010, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Wenn also der Staat (vertreten durch den Agent Provocateur) Gewalt gegen sich ausübt und dann wiederum mit Gewalt gegen Zivilisten auf die eigene Gewalt antwortet, entzieht dies dem Gewalteinsatz jedwede Legitimation, die der ersteren Gewaltausübung sowieso fehlte.
Das wiederum legitimiert das Widerstandsrecht.

Nein. Das Widerstandsrecht gilt wenn die Grundlagen unserer Verfassung bedroht sind. Nach deiner Auslegung hätte bei jeder demokratischen Abstimmung die unterlegene Seite ein Widerstandsrecht. Dann dürften permanent bis zu 49% der Bürger mit Steinen werfen...

Ihr unterschlagt immer die ersten Schritte der Konfrontation. Es gab ZIG Aufforderungen per Lautsprecher, die Baustelle zu verlassen. Erst nett, dann deutlich, dann sehr deutlich. Wenn auf meinem Grundstück jemand nach mehrfachen Aufforderungen nicht verschwindet rufe ich auch die Polizei und wenn er dann nach weiteren Aufforderungen immer noch nicht verschwindet, erwarte ich von der Polizei, dass sie ihre Arbeit macht. Nichts anderes ist passiert. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Das Recht darf dem Unrecht nicht weichen! Und wer im Recht ist entscheidet in einer Demokratie immer noch die Mehrheit und immer noch nicht der Lauteste. Wem das nicht passt, dem steht der Weg zur Gerichtsbarkeit offen.


Die Grundlagen unserer Verfassung sind aber bedroht:
http://www.stern.de/politik/deutschland/stuttgart-21-war-das-abholzen-illegal-1609749.html
Stern.de hat folgendes geschrieben:
Das Eisenbahnbundesamt ist eine Bundesbehörde, die über den Ländern steht. Ihre Worte sind ein Rechtsakt, dem DB Projektbau Folge zu leisten hat.

Folge wurde jedoch nicht geleistet, sondern statt dessen versucht, mit Polizeigewalt Unrecht durchzusetzen. Damit verkehrt sich dein Geschehnisablauf ins Gegenteil und den Bürgern steht ein Widerstandsrecht zu... Auf den Arm nehmen
Folgte ich nämlich deiner Argumentation, hätte dem RP in Stuttgart der Weg vor Gericht zugestanden und nicht der Weg des (vermeintlich) geringsten Widerstandes. Das rächt sich jetzt bitter.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1551024) Verfasst am: 06.10.2010, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Die Grundlagen unserer Verfassung sind aber bedroht:
http://www.stern.de/politik/deutschland/stuttgart-21-war-das-abholzen-illegal-1609749.html

Die Grundlagen unserer Verfassung sind bedroht, wenn ein paar Bäume (legal oder illegal) gefällt werden? Mach dich bitte nicht lächerlich.

Es ist doch wohl mehr als offensichtlich, dass es bei der ganzen Sache hier NICHT um Bäume geht.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1551030) Verfasst am: 06.10.2010, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
....
Es ist doch wohl mehr als offensichtlich, dass es bei der ganzen Sache hier NICHT um Bäume geht.

Am Kopf kratzen
Komisch, dass deine Argumentation andersherum nicht gelten darf ... bei dir war der Anlass geworfener Kastanien noch ausschlaggebend, die Vernichtung von Lebensraum und artgeschützten Tieren ist es nicht ...... Mit den Augen rollen
Es geht um das Recht des Volkes auf Widerstand. Der Anlass sind nicht die Bäume an sich, sondern der Rechtsbruch, diese entgegen eindeutiger Weisung einer Bundesbehörde und Volkswillen rechtswidrig zu fällen.
Ich hatte mich schon gefragt, wann es von der sachlichen auf die persönliche Ebene abgleitet.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1551045) Verfasst am: 06.10.2010, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ein
Defätist hat folgendes geschrieben:
Rechtsbruch
reicht eben nicht aus. Nur ein Verfassungsbruch löst das Widerstandsrecht aus.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1551048) Verfasst am: 06.10.2010, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Ein
Defätist hat folgendes geschrieben:
Rechtsbruch
reicht eben nicht aus. Nur ein Verfassungsbruch löst das Widerstandsrecht aus.


Es gibt zahlreiche Vorgänge, in denen ich einen Verfassungsbruch sehe. Ab wann darf ich denn Widerstand leisten? Ab sofort oder erst dann, wenn ich sie gerichtlich vorgetragen habe und daraufhin womöglich so sanktioniert wurde, dass Widerstand dann zwecklos, äähh unmöglich ist?

Wenn staatliche Organe für Laien erkennbares Unrecht begehen, muss ich mich dem nicht beugen, sondern darf mich wehren. Das ist der Sinn des GG-Artikels. Und genau das ist der Fall, wenn Kinder von Polizisten niedergeprügelt werden, weil eine Menschenmasse sich nicht auf Befehl verpisst.
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York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1551061) Verfasst am: 06.10.2010, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,721537,00.html

Zitat:

Dem Magazin "Stern" sagte der 66-Jährige, er habe versucht, Jugendlichen zu helfen, die vom Strahl des Wasserwerfers weggefegt worden waren. Deshalb habe er die Arme hochgerissen und den Polizisten gewunken, um ihnen zu bedeuten, sie sollten aufhören, berichtet der Ingenieur im Ruhestand. Dann traf ihn selbst der Wasserstrahl direkt ins Gesicht - er wurde ohnmächtig. "Es fühlte sich an wie der Schlag von einem Riesenboxer", zitiert ihn das Magazin.

Ob Wagner je wieder wird sehen können, ist unklar.


Kann so etwas ohne Konsequenzen für die Polizei bleiben? Frage
_________________
Hark, when the night is falling, hear, hear, the pipes are calling ...
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1551062) Verfasst am: 06.10.2010, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,721537,00.html

Zitat:

Dem Magazin "Stern" sagte der 66-Jährige, er habe versucht, Jugendlichen zu helfen, die vom Strahl des Wasserwerfers weggefegt worden waren. Deshalb habe er die Arme hochgerissen und den Polizisten gewunken, um ihnen zu bedeuten, sie sollten aufhören, berichtet der Ingenieur im Ruhestand. Dann traf ihn selbst der Wasserstrahl direkt ins Gesicht - er wurde ohnmächtig. "Es fühlte sich an wie der Schlag von einem Riesenboxer", zitiert ihn das Magazin.

Ob Wagner je wieder wird sehen können, ist unklar.


Kann so etwas ohne Konsequenzen für die Polizei bleiben? Frage


Für die Polzei? Politische Konsequenzen muss das haben.

Zitat:
Dietrich Wagner hat inzwischen Strafanzeige gegen den baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech wegen Körperverletzung gestellt. Er verstehe nicht, "wie man gegen die Stuttgarter Bevölkerung ein solches Inferno anrichten kann", sagte er. Rech hatte am Dienstag den harten Einsatz der Polizei verteidigt.

[...]

Bilder wie vom vergangenen Donnerstag mit weit mehr als 100 Verletzten bei Ausschreitungen dürften sich nicht wiederholen. Die Polizeiführung hatte Wasserwerfer und Reizgas eingesetzt. Eine Entschuldigung dafür lehnt Mappus nach wie vor ab.]
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1551065) Verfasst am: 06.10.2010, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Ein
Defätist hat folgendes geschrieben:
Rechtsbruch
reicht eben nicht aus. Nur ein Verfassungsbruch löst das Widerstandsrecht aus.

Mensch Mompffreed!
Zitat:
Voraussetzung ist, dass ein staatliches Organ oder auch ein Privater es unternimmt, die in den Absätzen 1 bis 3 des Art. 20 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung zu beseitigen, soweit diese Ordnung gem. Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich ist.[2] Nach dieser Bestimmung ist eine Änderung des GG, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, unzulässig. Dazu gehören die Grundelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie insbesondere der Katalog der Menschen- und Grundrechte (vor allem der Menschenwürde und damit eng verbunden die persönlichen Freiheitsrechte sowie das Gleichheitsprinzip), das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratieprinzip, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verfassungs- und Gesetzesbindung von Legislative, Exekutive und Judikative, das Republikprinzip und das Sozialstaatsprinzip.

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht

Such dir eins aus.... Mit den Augen rollen
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1551071) Verfasst am: 06.10.2010, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gefährliches Halbwissen:

Voraussetzung des Widerstandsrechtes ist, dass ein staatliches Organ oder ein Privater es unternimmt, die in Art. 20 GG Art. 1-3 verankerte Ordnung des GG zu beseitigen, soweit diese Ordnung gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich ist. Eine "Beseitigung" liegt bei kurzfristigen oder vereinzelten Verletzungen der Prinzipien des Art. 20 Abs. 1-3 nicht vor; Abs. 4 gewährt daher kein Widerstandsrecht gegen einzelne, Art. 20 GG verletzende Maßnahmen staatlicher Organe.

(Quelle: Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 7. Aufl., München 2004)
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1551103) Verfasst am: 06.10.2010, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
@ Gefährliches Halbwissen:

Voraussetzung des Widerstandsrechtes ist, dass ein staatliches Organ oder ein Privater es unternimmt, die in Art. 20 GG Art. 1-3 verankerte Ordnung des GG zu beseitigen, soweit diese Ordnung gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich ist. Eine "Beseitigung" liegt bei kurzfristigen oder vereinzelten Verletzungen der Prinzipien des Art. 20 Abs. 1-3 nicht vor; Abs. 4 gewährt daher kein Widerstandsrecht gegen einzelne, Art. 20 GG verletzende Maßnahmen staatlicher Organe.

(Quelle: Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 7. Aufl., München 2004)


Es betrifft aber nicht nur kurzfristige (der Streit zieht sich seit 15 Jahren, die konkrete Gafahr seit 2007) und vereinzelte Verletzungen von Prinzipien (hier sind gleich mehrere Prinzipien grundlegend verletzt worden) des Art. 20 und seiner Absätze sondern um langfristige andauernde Verletzungen auch der Vorartikel. Im speziellen die von mir fett markierten aus meinem vorhergehenden Beitrag und der Widerstand richtet sich sehr wohl schon lange nicht mehr nur gegen eben diese polizeiliche Einzelmaßnahme, sondern gegen die demokratiefeindliche Praxis der Landesregierung. Nicht umsonst wird hier auf eine Auflösung des Parlaments abgehoben.
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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 04.11.2008
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Beitrag(#1551302) Verfasst am: 06.10.2010, 19:58    Titel: Demo zu S21 in Wiesbaden - jeden Tag Antworten mit Zitat

KUNDGEBUNG Protest gegen „Stuttgart 21“ in Wiesbaden

WK, 06.10.2010

Auch Parallelen zu Wiesbaden

Zitat:
Die Veranstaltung schloss mit der Aufforderung, sich von nun an jeden Tag um 19 Uhr vor dem Bahnhof zu versammeln und so Solidarität mit den Stuttgarter Demonstranten zu bekunden.

_________________
Derzeit ohne Untertitel
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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1552534) Verfasst am: 08.10.2010, 22:02    Titel: Re: Schutzhelm birgt dunkel Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
LingLing hat folgendes geschrieben:
http://www.youtube.com/watch?v=G9p1G-3_mtI

Schaut euch mal die Stelle bei 1.30 an, echt heftig, wer will noch mal wer hat noch nicht. Geschockt

Und hier dreht einer völlig am Rad.
http://www.youtube.com/watch?v=W1UYd5LDQXA



Geschockt

der bärige Kerl mit dem Kahlschlägel praktisch aus zwei Kameras gefilmt. Den kann man dann aber wenigstens identifizieren.


ja. und? du glaubst doch nicht ernsthaft für den typen kommt was nach? Suspekt


doch:

Ermittlungen gegen Beamten wegen Körperverletzung

Zitat:
Der massive Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 hat für einen der Beamten Folgen: Gegen ihn wird wegen Körperverletzung ermittelt. Videobilder hätten gezeigt, dass sein Verhalten vor gut einer Woche nicht angemessen gewesen sein könnte. Das teilte die Polizei mit.


wobei noch nicht klar ist, ob es der "bärige Kerl" ist.
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muadib
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Beitrag(#1553866) Verfasst am: 11.10.2010, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Hier geht es nicht um die Faszination des Militärs sondern um die militärische Stärke als Maßstab. Es wird eigentlich in jeder Zivilisation ein beachtlicher Anteil der Gesamtproduktion in das Militär gesteckt. Desweiteren brauchen hochentwickelte Waffen eine gewisse zivile Infrastruktur, die ihre Herstellung überhaupt erst ermöglichen.
Hier Kritik an der Bundeswehr oder dem Militär im allgemeinen zu üben würde zu Offtopic führen.

Stimmt. Man darf hier gar nicht so sehr die Polizei oder das Militär kritisieren, sondern die Regierung, weil sie Polizei (und in absehbarer Zeit vielleicht auch noch das Militär) dazu einsetzt um gegen die Bevölkerung vorzugehen.
Obwohl mittlerweile schlagen die Wellen ja nicht mehr ganz so hoch.
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Sticky
vae victis



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Beitrag(#1554165) Verfasst am: 12.10.2010, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die NachDenkSeiten haben eine hochinteressante Stellungnahme zu den allgemeinen Argumenten der S-21-Befürworter. Besonders wird auf das Argument der "Rechtssicherheit nd Rechtschutz für politische Entscheidungen" eingegangen.
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Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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Dr. Evil
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Beitrag(#1554170) Verfasst am: 12.10.2010, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema fängt an mich zu langweilen. Ich denke, ich werde mal nach Stuttgart fahren und mir den neuen Bahnhof ansehen, wenn er fertig ist. 2021.

Allen Möchtegern-Che-Guevaras wünsche ich weiterhin viel Spass beim Widerstand!
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Sticky
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Beitrag(#1554197) Verfasst am: 12.10.2010, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Das Thema fängt an mich zu langweilen.


Wer zwingt dich denn hier zu lesen?
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Gruss: Sticky

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Evilbert
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Beitrag(#1554199) Verfasst am: 12.10.2010, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Das Thema fängt an mich zu langweilen.


Wer zwingt dich denn hier zu lesen?


Wenn man die Weltherrschaft an sich reissen will, hat man gewisse Verpflichtungen.
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Beitrag(#1554202) Verfasst am: 12.10.2010, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Das Thema fängt an mich zu langweilen.


Wer zwingt dich denn hier zu lesen?


Wenn man die Weltherrschaft an sich reissen will, hat man gewisse Verpflichtungen.
Lachen
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Gruss: Sticky

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Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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Beitrag(#1554206) Verfasst am: 12.10.2010, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Handelsblatt-Online: Mappus, S-21 und die "Spätzle-Connection"
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Gruss: Sticky

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klauswerner
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Wohnort: Nürnberger Land

Beitrag(#1554212) Verfasst am: 12.10.2010, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

armer schlucker hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
armer schlucker hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
armer schlucker hat folgendes geschrieben:

alle Gewalt geht vom Volke aus zwinkern


Also vom Lynchmob?


nö, von der Gemeinschaft, die die Regeln aufstellt und gemeinschaftlich drüber entscheidet, wie evtl. Sanktionen aussehen sollen


Und wenn sich die Gemeinschaft entscheidet, den mutmaßlichen Pädophilen zu lynchen (wie kürzlich in England)?


Lynchmord ist m.M. nach eine ungeeignete Form von Bestrafung (wobei ich Pädophilie als Krankheit ansehe, die man nicht "kuriert" indem man den Kranken tötet)
anders sieht es mit einem Urteil nach vorheriger Verhandlung innerhalb der betroffenen Gemeinschaft aus

Sind dann Steinigungen wegen Ehebruchs OK, wenn der Ältenrat mit dem Dorf und dem Imam das als korrekte Strafe befürwortet????
_________________
Grüßle
klauswerner


Zuletzt bearbeitet von klauswerner am 12.10.2010, 12:38, insgesamt einmal bearbeitet
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armer schlucker
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
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Beitrag(#1554215) Verfasst am: 12.10.2010, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

geistig gesunde Menschen kommen nicht auf solche Ideen; nur geisteskranke Religionsgläubige Mit den Augen rollen
_________________
Proletarier aller Länder, macht Schluß!
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Die Philosophen haben die Welt verschieden interpretiert, es kommt aber darauf an, sie zu verschonen!
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klauswerner
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Anmeldungsdatum: 16.12.2009
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Beitrag(#1554216) Verfasst am: 12.10.2010, 12:34    Titel: Re: lieber früh als zu spät Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Bis 2007, als das Projekt verabschiedet wurde, gab es seitens Stadt, Land, Bahn oder Bund faktisch keine Öffentlichkeitsarbeit. Auch, weil das Projekt immer wieder auf der Kippe stand.


Entschuldige, bin Ex-Schwabe, seit 26 Jahren ausgewandert und seit dem nur noch zu Verwandschaftsbesuchen dort.
Habe mich aber immer ausreichend informiert gefühlt, weil ich das Projekt schon lange mit Interesse verfolge (ich bin Befürworter). Konnte auch im Spiegel immer mal wieder drüber lesen.

Also Info-Defizit habe ich nicht. Ist die Lesequote in Schwaben zurückgegangen seit ich weg bin??
_________________
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klauswerner


Zuletzt bearbeitet von klauswerner am 12.10.2010, 12:39, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1554217) Verfasst am: 12.10.2010, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

armer schlucker hat folgendes geschrieben:
geistig gesunde Menschen kommen nicht auf solche Ideen; nur geisteskranke Religionsgläubige Mit den Augen rollen

Stimmt. Und genau deswegen ist jede Anarchie zum Scheitern verurteilt. Weil es nämlich nicht nur geistig gesunde Menschen gibt. Geistige Gesundheit kann man nicht per politischer Denkschrift verordnen. Es wird immer irgendwelche Spinner geben und nur ein Staat kann "das Volk" wirksam davor schützen.
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Evilbert
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Beitrag(#1554218) Verfasst am: 12.10.2010, 12:41    Titel: Re: lieber früh als zu spät Antworten mit Zitat

klauswerner hat folgendes geschrieben:


Entschuldige, bin Ex-Schwabe


Wegen mangelnder Geizigkeit nach Schottland ausgewiesen? Am Kopf kratzen

Das kenn ich eigentlich nur andersrum. Lachen Lachen
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klauswerner
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Anmeldungsdatum: 16.12.2009
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Beitrag(#1554227) Verfasst am: 12.10.2010, 13:07    Titel: Re: lieber früh als zu spät Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
klauswerner hat folgendes geschrieben:


Entschuldige, bin Ex-Schwabe


Wegen mangelnder Geizigkeit nach Schottland ausgewiesen? Am Kopf kratzen

Das kenn ich eigentlich nur andersrum. Lachen Lachen

Nein, als Entwicklungshelfer nach Franken geschickt worden Smilie
_________________
Grüßle
klauswerner
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moecks
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Anmeldungsdatum: 20.03.2009
Beiträge: 4560

Beitrag(#1554231) Verfasst am: 12.10.2010, 13:21    Titel: Re: lieber früh als zu spät Antworten mit Zitat

klauswerner hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Bis 2007, als das Projekt verabschiedet wurde, gab es seitens Stadt, Land, Bahn oder Bund faktisch keine Öffentlichkeitsarbeit. Auch, weil das Projekt immer wieder auf der Kippe stand.


Entschuldige, bin Ex-Schwabe, seit 26 Jahren ausgewandert und seit dem nur noch zu Verwandschaftsbesuchen dort.
Habe mich aber immer ausreichend informiert gefühlt, weil ich das Projekt schon lange mit Interesse verfolge (ich bin Befürworter). Konnte auch im Spiegel immer mal wieder drüber lesen.

Also Info-Defizit habe ich nicht. Ist die Lesequote in Schwaben zurückgegangen seit ich weg bin??

Ich, der 2008 von Stuttgart nach Freiburg gezogen ist, habe da andere Erfahrungen gemacht. Schon damals gab es eine Flut von Gegnern die das Projekt nicht haben wollten. Als dann immer mehr Details und Gutachten auf den Tisch kamen, wurden die Gegner immer mehr. Über die Probleme wurde von Seiten der Regierung nie informiert. Es wurde alles immer nur schöngeredet, wie jetzt auch.
Was du da schreibst ist absoluter blödsinn. (Ich bin ein Gegner von S21)
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armer schlucker
pleite



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Beitrag(#1554233) Verfasst am: 12.10.2010, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
armer schlucker hat folgendes geschrieben:
geistig gesunde Menschen kommen nicht auf solche Ideen; nur geisteskranke Religionsgläubige Mit den Augen rollen

Stimmt. Und genau deswegen ist jede Anarchie zum Scheitern verurteilt. Weil es nämlich nicht nur geistig gesunde Menschen gibt. Geistige Gesundheit kann man nicht per politischer Denkschrift verordnen. Es wird immer irgendwelche Spinner geben und nur ein Staat kann "das Volk" wirksam davor schützen.


Humbug

wie haben sich staatenlose Gemeinschaften geschützt, bevor der Staat erfunden wurde?
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klauswerner
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Beitrag(#1554234) Verfasst am: 12.10.2010, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

armer schlucker hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
armer schlucker hat folgendes geschrieben:
geistig gesunde Menschen kommen nicht auf solche Ideen; nur geisteskranke Religionsgläubige Mit den Augen rollen

Stimmt. Und genau deswegen ist jede Anarchie zum Scheitern verurteilt. Weil es nämlich nicht nur geistig gesunde Menschen gibt. Geistige Gesundheit kann man nicht per politischer Denkschrift verordnen. Es wird immer irgendwelche Spinner geben und nur ein Staat kann "das Volk" wirksam davor schützen.


Humbug

wie haben sich staatenlose Gemeinschaften geschützt, bevor der Staat erfunden wurde?

So wie heute auch noch (in Stammesgesellschaften): über Stammesregeln a la altes Testament.

Dort sind die vielen Regeln zu Steinigung usw. entstanden.

Und entschieden haben die Ältesten oder die Priester/Schamanen. Dagegen gabs kein Veto und kein Einspruchsrecht. Dafür häufig die Kämpfe Stamm gegen Stamm, Blutrache, ...
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Grüßle
klauswerner
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