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Kirchliches Arbeitsrecht
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44089

Beitrag(#220614) Verfasst am: 27.11.2004, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wahrscheinlich war der Verfasser nur mal eben verwirrt.

Soll ja mal vorkommen. Gröhl...


"Im Zustande der Confusion gibt es keine Tyrannei." (Malaclypse der Jüngere)
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Geh mir aus der Sonne, Alexander!
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#223668) Verfasst am: 04.12.2004, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem kirchlichen Arbeitsrecht beschäftigt sich auch die aktuelle Ausgabe der Gesundheitszeitschrift "Dr. med Mabuse". (Ist leider nicht online zu finden.)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#223676) Verfasst am: 04.12.2004, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Mit dem kirchlichen Arbeitsrecht beschäftigt sich auch die aktuelle Ausgabe der Gesundheitszeitschrift "Dr. med Mabuse". (Ist leider nicht online zu finden.)


Hier das Inhaltsverzeichnis

http://www.mabuse-verlag.de/zeitschrift/152_3-5.pdf
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#312434) Verfasst am: 07.07.2005, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Für die katholische Kirche in Deutschland tritt ab sofort – weltweit einmalig – eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung in Kraft.

http://www.kirchenbote.de/s1694.html
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#312753) Verfasst am: 07.07.2005, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Für die katholische Kirche in Deutschland tritt ab sofort – weltweit einmalig – eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung in Kraft.


Hm... gilt das eigentlich nur für katholische Einrichtungen oder auch wenn zwar jemand katholisch ist, aber z. b. in einer evangelischen oder gar konfessional neutralen Einrichtungen (Wirtschaftsfirmen z. B.) arbeitet? Mit den Augen rollen
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#312775) Verfasst am: 07.07.2005, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich nur für die katholischen Einrichtungen.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#314061) Verfasst am: 11.07.2005, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Für rund 650.000 Mitarbeiter von Kirche und Diakonie gelten ab
September erstmals einheitliche Loyalitätspflichten.
Eine entsprechende »Richtlinie über die Anforderungen der
privat-rechtlichen beruflichen Mitarbeit« bei kirchlichen und
diakonischen Arbeitgebern erließ der Rat der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) am 1. Juli nach vorheriger
Zustimmung der Kirchenkonferenz. Die Richtlinie und ein
theologisches Gutachten von Prof. Dr. Hans-Richard Reuter (Münster)
zur so genannten »Loyalitätsrichtlinie« sind hier im Ueberblick
wiedergegeben:

http://www.epd.de/dokumentation/dokumentation_index_35954.html
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#314076) Verfasst am: 11.07.2005, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Für rund 650.000 Mitarbeiter von Kirche und Diakonie gelten ab
September erstmals einheitliche Loyalitätspflichten.
Eine entsprechende »Richtlinie über die Anforderungen der
privat-rechtlichen beruflichen Mitarbeit« bei kirchlichen und
diakonischen Arbeitgebern erließ der Rat der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) am 1. Juli nach vorheriger
Zustimmung der Kirchenkonferenz. Die Richtlinie und ein
theologisches Gutachten von Prof. Dr. Hans-Richard Reuter (Münster)
zur so genannten »Loyalitätsrichtlinie« sind hier im Ueberblick
wiedergegeben:

http://www.epd.de/dokumentation/dokumentation_index_35954.html


Kannst du das mal erläutern, Heike?

Zitat:

Prof. Dr. Hans-Richard Reuter: »Kirchenspezifische Anforderungen an die privatrechtliche berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie« - Theologisches Gutachten für die EKD

[...]

3.1 Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes


Am Kopf kratzen
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#314079) Verfasst am: 11.07.2005, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Kannst du das mal erläutern, Heike?

Zitat:

Prof. Dr. Hans-Richard Reuter: »Kirchenspezifische Anforderungen an die privatrechtliche berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie« - Theologisches Gutachten für die EKD

[...]

3.1 Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes


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Die haben sich halt angeguckt, wie es die Glaubenskonkurrenz schon länger erfolgreich macht...
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#314082) Verfasst am: 11.07.2005, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Kannst du das mal erläutern, Heike?

Zitat:

Prof. Dr. Hans-Richard Reuter: »Kirchenspezifische Anforderungen an die privatrechtliche berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie« - Theologisches Gutachten für die EKD

[...]

3.1 Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes


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Die haben sich halt angeguckt, wie es die Glaubenskonkurrenz schon länger erfolgreich macht...


Ach so. Und ich dachte, die basteln sich etwas EKD-spezifisches. Eigentlich könnten sie die beiden Interessensgemeinschaften dann doch kurzerhand zusammenlegen, oder?
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#319751) Verfasst am: 27.07.2005, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Kannst du das mal erläutern, Heike?

Zitat:

Prof. Dr. Hans-Richard Reuter: »Kirchenspezifische Anforderungen an die privatrechtliche berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie« - Theologisches Gutachten für die EKD

[...]

3.1 Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes


Am Kopf kratzen


Die haben sich halt angeguckt, wie es die Glaubenskonkurrenz schon länger erfolgreich macht...


Ach so. Und ich dachte, die basteln sich etwas EKD-spezifisches. Eigentlich könnten sie die beiden Interessensgemeinschaften dann doch kurzerhand zusammenlegen, oder?


Also sozusagen Ökumene betreiben? Das scheitert doch spätestens an der Abendmahl-Frage. zwinkern
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#321064) Verfasst am: 01.08.2005, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kirchen werden als Arbeitgeber immer attraktiver
Magazin „karriere“: Jeder Dritte würde für ein kirchliches Unternehmen arbeiten

http://www.idea.de/cfml/homepage/detail_artikel.cfm?ArtikelID=34182

Zitat:
Gegen eine kirchliche Anstellung sprechen sich 31 Prozent der Umfrageteilnehmer aus. Sie sind entweder konfessionslos oder fürchten, daß ihr Privatleben vom Arbeitgeber kontrolliert würde, so das Monatsmagazin.
...
Die Publikation, die zur Handelsblatt-Verlagsgruppe gehört, weist darauf hin, daß die Kirchen und mit ihnen verbundene Unternehmen mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten nach dem Staat die größten Arbeitgeber Deutschlands seien.
...
„Gerade für Ökonomen bietet der Wachstumsmarkt Soziale Dienstleistungen einmalige Berufsschancen“, betonte Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft (Köln) gegenüber „karriere“. Mit einem geschätzten Anteil von 70 Prozent seien Diakonie und Caritas die dominierende Größe in diesem Markt, so die Zeitschrift.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#321076) Verfasst am: 01.08.2005, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Die Kirchen werden als Arbeitgeber immer attraktiver
Magazin „karriere“: Jeder Dritte würde für ein kirchliches Unternehmen arbeiten


Das wird wohl kaum etwas mit Attraktivität zu tun haben sondern schlichtweg mit den hohen Arbeitslosenzahlen. Ich würde auch für ein kirchliches Unternehmen arbeiten, wenn die Alternative Arbeitslosigkeit wäre. Schulterzucken
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#365537) Verfasst am: 30.10.2005, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die neue Loyalitätsrichtlinie der EKD wurde nun vom Diakonischen Werk übernommen. Dies soll zwar nicht verhindern, dass Konfessionslose eingestellt werden können, aber man will Konfessionslose billiger rausschmeissen können.

Zitat:
Wolfgang Teske, Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes der EKD, erläuterte, nach wie vor könne jede Einrichtung konfessionslose Bewerber einstellen. Die Richtlinie diene jedoch dazu, nicht zur Einstellung von Menschen ohne Konfession gezwungen zu werden oder bei der Entlassung von konfessionslosen Mitarbeitern von Arbeitsgerichten zu hohen Abfindungen gezwungen zu werden. "Die Richtlinie stärkt unsere Position, den Tendenzschutz in unseren Einrichtungen und Betrieben zu erhalten", sagte Diakonie-Präsident Jürgen Gohde.


http://www.epd.de/bayern/bayern_index_37844.html
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#1034701) Verfasst am: 28.06.2008, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte ja bisher immer, Vorraussetzung um in einem kirchlichen Betrieb zu arbeiten, sei die Mitgliedschaft entweder der Evangelischen (Freikirchlichen) oder der Katholischen Kirche.

Dann wurde ich neulich im Betrieb eines besseren belehrt... Die Werkstatt, wo ich arbeite, wird von der Diakonie Stadtmission Dresden betrieben. Viele der Mitarbeiter dort seien gar nicht in der Kirche, und dies sei auch nicht Einstellungsvorraussetzung. Man wolle die Frage der kirchlichen Zugehörigkeit nicht über die Frage der fachlichen Qualifikation setzen und so (künftige) Bewerber abschrecken.
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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13

Beitrag(#1034708) Verfasst am: 28.06.2008, 11:14    Titel: Re: Kirchliches Arbeitsrecht Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Über ein Urteil in letzter Instanz vor dem Arbeitsgericht berichtete die WAZ am 17.3.04.

Konfessionelle Klinik muss Bereitschaft anrechnen


Nach dem neuen Europa-Recht des Arbeitszeitgesetzes vom Januar gilt, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten in Krankenhäusern zur Arbeitszeit gehören.

Das hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2000 im Falle von spanischen Assistenzärzten aus Barcelona entschieden. Und so urteilte der Europäische Gerichtshof im September 2003 erneut im Falle eines Arztes des städtischen Klinikums der Landeshauptstadt Kiel.

Aber die Kirchen meinen ja, das normale Recht gelte nicht für sie. Und so zog ein kirchlichen Krankenhaus durch alle Instanzen. Es verlor in erster, in zweiter Instanz und musste es sich auch noch vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigen lassen, dass sie gefälligst das EU-Recht anzuerkennen haben.

Es ging um den Fall einer Ärztin der katholischen Stiftung Marienhospital Herne, nachdem Arbeitsgericht Herne und Landesarbeitsgericht Hamm der Klage der Ärztin bereits stattgegeben hatten.

Die Stiftung Marienhospital hatte sich darauf berufen, als kirchliche Stiftung von arbeitszeitrechtlichen Höchstgrenzen abweichen und "unter Einschluss des Bereitschaftsdienstes eine werktägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden bzw. mehr als 48 Stunden wöchentlich im
Durchschnitt von sechs Kalendermonaten anordnen zu dürfen".

Das BAG Erfurt stellte fest, "dass die von der Stiftung Marienhospital angewandte Regelung die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet,
ohne dass die Abweichung durch eine kirchenrechtliche Arbeitszeitregelung legitimiert ist". (AZ 9 AZR 93/03)


Wenn ich das jetzt richtig verstehe, würde das kirchliche Krankenhaus sogar Recht bekommen, wenn es eine entsprechende kirchenrechtliche Arbeitszeitregelung gäbe... Auch wenn sie gegen EU-Recht verstößt.


nicht zu vergessen christl. 'gewerkschaften'
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=2769040/vs2ba/index.html
_________________
....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
useful information for teh womenfolk
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1493916) Verfasst am: 01.07.2010, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Und wieder ist es passiert! Da Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat einem katholischen Krankenhaus das grundsätzliche Recht eingeräumt, einem in zweiter Ehe verheirateten Chefarzt wegen des Verstosses gegen kirchliche Sitten zu kündigen.

Wäre das nicht ein Fall, dem sich unser neuer Bundespräsident annehmen sollte?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,704140,00.html
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1607403) Verfasst am: 06.02.2011, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Caritas feuerte Altenpflegerin, weil sie vom katholischen zum evangelischen Glauben wechselte.
Sie war vorher aus der katholischen Kirche ausgetreten, und schon hat die Falle zugeschlagen.

Code:
http://www.kath.net/detail.php?id=30029
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25830
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1607409) Verfasst am: 06.02.2011, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
....
Wäre das nicht ein Fall, dem sich unser neuer Bundespräsident annehmen sollte?...

Nein. Was sollte eine Fachkraft für Sonntagsreden und Staatsempfänge, im Volksmund auch Grüßaugust genannt, bei derartigen Problemen ausrichten?

Das ist ein Fall für den Gesetzgeber und zwar auf zwei Ebenen:

Zum Einen gehört das kirchliche Selbstbestimmungsrecht arbeitrechtlich auf den verkündenden Bereich*** gestutzt, weil die Kirchen es offensichtlich aus christlichen Motiven nicht schaffen, im Umgang mit ihren Mitarbeitern heutige Sozialstandards zu erklimmen.

Zum Anderen geht es außerhalb der Kirchen im verkündenden Bereich*** keinen Arbeitgeber an, ob und, wenn ja, in welcher Kirche ein Angestellter eingetragenes Mitglied ist. Schon aus Gründen diesen Datenschutzes gehört das Eintreiben der kirchlichen Vereinsbeiträge nicht in staatliche Hand.

***Wobei man auch darüber streiten könnte: Kein Industriekunde verlangt von seiner PR-Agentur, bzw. von deren Mitarbeitern, an seine Produkte zu glauben.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1607410) Verfasst am: 06.02.2011, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke, dass die Ursache für das kirchliche Arbeitsrecht
darin zusuchen ist, dass der Staat die Kirchen über die
"Körperschaft des öffentlichen Rechtes" als gleichberechtigt
neben sich nicht nur duldet, sondern den Kirchen auch eine
eigene Gesetzgebung, Steuerfreiheit usw, zugesteht!

Das hat nichts mehr mit einer garantierten Religionsfreiheit zutun!

Der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz wegen, darf keine
Religionsorganisation eine Gesellschaftsform "Körperschaft des
öffentlichen Rechtes" erteilt und zugestanden werden!

Über regierende Kirchenparteien wird in kurzer Zeit unbemerkt
durch die Hintertür ein Kirchenstaat etabliert!

Viele Grüße
Arno
_________________
Trennung von Staat und Kirche !
Die geistigen Brandstifter des Holocausts waren die Kirchen! Sie haben viele Jahrhunderte lang gegen die Juden gehetzt!
Nie mehr Zeit und Geld für reiche Kirchen!!!!
Keine Kinder mehr in Kirchenhände!
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1607412) Verfasst am: 06.02.2011, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ganz was Neues.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1674653) Verfasst am: 13.08.2011, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Arbeitsrecht : Der Kirchenaustritt bleibt ein Tabu

http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/Der-Kirchenaustritt-bleibt-ein-Tabu-id4956872.html
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1690079) Verfasst am: 21.09.2011, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.taz.de/Kirchliches-Arbeitsrecht/%2178591/


Link repariert - Alchi
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1768151) Verfasst am: 19.07.2012, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Lalala...

Zitat:
EGMR: Wegen Ehebruchs gekündigter Kirchenmusiker erhält 40.000 € Entschädigung

Dieses Gericht entschied bereits mit Entscheidung vom 23.09.2010 (Beschwerde-Nr. 1620/03), dass das Bundesarbeitsgericht durch die Bestätigung der Kündigung gegen Art. 8 MRK verstoßen hat. Denn diese Kündigung war rechtswidrig. Die Richter rügten, dass das Bundesarbeitsgericht nicht geprüft hat, ob die Tätigkeit als Kirchenmusiker wirklich zum engen Verkündigungsauftrag der Kirche gehört.

Wie wir schon lange wissen, haben ja auch Hausmeister und Putzfrauen einen Verkündigungsauftrag. noc

http://www.anwalt.de/rechtstipps/egmr-wegen-ehebruchs-gekuendigter-kirchenmusiker-erhaelt-entschaedigung_028781.html
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kennstenich
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Anmeldungsdatum: 10.05.2012
Beiträge: 301

Beitrag(#1784697) Verfasst am: 26.09.2012, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zufällig habe ich social media-Richtlinien eines kirchlichen Arbeitgebers gefunden.
Auszug:
Meinungen, die den Leitlinien des [...] als christlicher Dienstgemeinschaft widersprechen, sollten Sie als Mitarbeitende nicht verbreiten. Dies kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Besondere Reflexion ist geboten bei Meinungsäußerungen in den Feldern Religion, Kirche, Glauben, Bildung, Erziehung, Sexualität und Politik.

Ist soetwas eigentlich heutzutage allgemein üblich auch bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern?
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1784700) Verfasst am: 26.09.2012, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

kennstenich hat folgendes geschrieben:
Zufällig habe ich social media-Richtlinien eines kirchlichen Arbeitgebers gefunden.
Auszug:
Meinungen, die den Leitlinien des [...] als christlicher Dienstgemeinschaft widersprechen, sollten Sie als Mitarbeitende nicht verbreiten. Dies kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Besondere Reflexion ist geboten bei Meinungsäußerungen in den Feldern Religion, Kirche, Glauben, Bildung, Erziehung, Sexualität und Politik.

Ist soetwas eigentlich heutzutage allgemein üblich auch bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern?

So weit ich weiß nur, wenn es den Arbeitfrieden stört, also Fremdenfeindliches zum türkischen Kollegen, Neonazi-Reklame u.ä.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1784702) Verfasst am: 26.09.2012, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

kennstenich hat folgendes geschrieben:
Zufällig habe ich social media-Richtlinien eines kirchlichen Arbeitgebers gefunden.
Auszug:
Meinungen, die den Leitlinien des [...] als christlicher Dienstgemeinschaft widersprechen, sollten Sie als Mitarbeitende nicht verbreiten. Dies kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Besondere Reflexion ist geboten bei Meinungsäußerungen in den Feldern Religion, Kirche, Glauben, Bildung, Erziehung, Sexualität und Politik.


Das heißt aber doch, daß sie die Schwachstellen ihrer Position ziemlich genau kennen. BTW bleibt da außer Gesprächen über Fußball oder das Wetter noch etwas übrig? zwinkern
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kennstenich
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Anmeldungsdatum: 10.05.2012
Beiträge: 301

Beitrag(#1784707) Verfasst am: 26.09.2012, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vor allem bei einem Betrieb, der sich seiner "ökumenischen Weite" rühmt.
Da weiß man nicht mal, wem man nach dem Munde reden soll.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1784712) Verfasst am: 26.09.2012, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
BTW bleibt da außer Gesprächen über Fußball oder das Wetter noch etwas übrig? zwinkern

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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1795518) Verfasst am: 19.11.2012, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen entscheidet das Bundesarbeitsgericht über das Streik- und Tarifrecht von ArbeitnehmerInnen in kirchlichen Einrichtungen.

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