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Bananenrepublik Deutschland
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1623274) Verfasst am: 29.03.2011, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Bouffier-Clan hält zusammen...

Böse
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1623297) Verfasst am: 29.03.2011, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:

lols, Du hast angefangen, Dich daran aufzuziehen. Aber Verdrängung der Realität ist ja nicht gerade Deine Schwäche, wenn man dein Weltbild anschaut.


Welchen Beweis kannst du anbringen, dass nur dein Weltbild das einzig Wahre™ ist?


Ich behaupte ja gar nicht, dass mein Weltbild "wahr" ist, ich behaupte nur, dass Deins "falsch" ist.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1623298) Verfasst am: 29.03.2011, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Bouffier-Clan hält zusammen...

Böse

Zitat:

Das ist ein Fall wie jeder andere, dass hat nichts mit Herrn Bouffier zu tun“, sagte Gerichtssprecherin Beate Mengel auf Anfrage. „Wir wurden nicht im Geringsten unter Druck gesetzt.“ Das Strafverfahren sei noch vor der Beweisaufnahme „wegen geringer Schuld“ eingestellt worden. Dies sei eine „gemeinschaftliche Entscheidung“ der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und der Verteidiger von Bouffiers drei Neffen gewesen. Bei einem der Neffen, der als Haupttäter angesehen wurde, sei von einer Strafe abgesehen worden, weil dieser bereits in einem anderen Verfahren zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden sei und eine neue Strafe „nicht erheblich ins Gewicht fällt“, so die Sprecherin.


Es fehlen weiterhin triftige Gründe, warum dies etwas anderes als ein alltägliche Vorgang sein sollte. Schulterzucken
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1623304) Verfasst am: 29.03.2011, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Es fehlen weiterhin triftige Gründe, warum dies etwas anderes als ein alltägliche Vorgang sein sollte. Schulterzucken


Erkläre uns Unwissenden noch mal den Sinn und Zweck einer BEWÄHRUNGsstrafe!

Ich war immer fest der Ansicht, dass ein zur Bewährung Verurteilter damit die Chance eingeräumt bekommen hat, einen festgelegten Zeitraum OHNE Straftaten zu verbringen. Wenn aber ein Solcher innerhalb der Bewährungsfrist trotzdem eine Straftat begeht, auch wenn die Schuld gering ist, dass dann die Bewährung widerrufen wird.

Und auf das Gericht muss ja noch nicht mal Druck ausgeübt worden sein. Es reicht ja schon vorauseilender Gehorsam. Schliesslich weiss man ja, was gefordert wird...
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1623306) Verfasst am: 29.03.2011, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Ich behaupte ja gar nicht, dass mein Weltbild "wahr" ist, ich behaupte nur, dass Deins "falsch" ist.


Nur weil meins konträr zur deinem ist, ist es nicht automatisch falsch! Nur anders...
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1623313) Verfasst am: 29.03.2011, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Ich behaupte ja gar nicht, dass mein Weltbild "wahr" ist, ich behaupte nur, dass Deins "falsch" ist.


Nur weil meins konträr zur deinem ist, ist es nicht automatisch falsch! Nur anders...


Automatisch falsch ist es nicht, das ist nur meine persönliche Meinung zwinkern
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1623317) Verfasst am: 29.03.2011, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Es fehlen weiterhin triftige Gründe, warum dies etwas anderes als ein alltägliche Vorgang sein sollte. Schulterzucken


Erkläre uns Unwissenden noch mal den Sinn und Zweck einer BEWÄHRUNGsstrafe!

Ich war immer fest der Ansicht, dass ein zur Bewährung Verurteilter damit die Chance eingeräumt bekommen hat, einen festgelegten Zeitraum OHNE Straftaten zu verbringen. Wenn aber ein Solcher innerhalb der Bewährungsfrist trotzdem eine Straftat begeht, auch wenn die Schuld gering ist, dass dann die Bewährung widerrufen wird.

Und auf das Gericht muss ja noch nicht mal Druck ausgeübt worden sein. Es reicht ja schon vorauseilender Gehorsam. Schliesslich weiss man ja, was gefordert wird...


Eine Bewährungsstrafe ist dafür da, weil eine vollstreckte Freiheitsstrafe oft desozialisiernd wirkt und daher nicht immer angebracht ist. Kriminalpolitisch ist sie manchmal eher Verzicht auf Strafe, manchmal eher Strafe (zB bei stark belastenden Auflagen), manchmal eher Maßregel (zB bei Weisungen wie 56c Abs 3 StGB), manchmal Kombination aus allem. Voraussetzung ist immer eine günstige Prognose keiner weiteren Straftaten. Außerdem muss die Schuld immer noch so hoch sein, dass eine Strafe ausgesprochen werden muss.
Verinfacht ausgedrückt kann man sagen, eine Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn die Spezialprävention des Täters (Resozialisierung & Abschreckung des Täters) gewichtiger ist als die Generalprävention (Vertrauen d Gesellschaft in die Rechtsordnung und Abschreckung der Gesellschaft).

Bei der Einstellung geht es darum, dass das staatliche Interesse an einer Strafverfolgung zu gering ist.
Bei 153 StPO muss deshalb die Schuld gering sein (sie muss nicht nachgewiesen sein!) und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Für letzteres sind insbesondere die Strafzwecke, also Spezial- und Generalprävention maßgeblich. Vereinfacht gesagt: Wenn weder spezial- noch generalpräventive Gründe eine Forsetzung des Verfahrens (bei Schuldspruch eine Strafe) gebieten, kann eingestellt werden.
Bei einer Einstellung mit Auflagen, 153a StPO, besteht zwar ein öffentliches Intersse, wird jedoch durch Erbringung von Gegenleistungen kompensiert.

Es sind also 3 verschiedene Kategorien von Strafverfolgungsinteressen, die man unterscheiden muss.
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Wolf
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1623322) Verfasst am: 29.03.2011, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:

Bei 153 StPO muss deshalb die Schuld gering sein (sie muss nicht nachgewiesen sein!) und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen.

Besteht bei schwerer Körperverletzung nicht immer ein öffentliches Interesse?
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Trish:(
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
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Beitrag(#1623324) Verfasst am: 29.03.2011, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:

Bei 153 StPO muss deshalb die Schuld gering sein (sie muss nicht nachgewiesen sein!) und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen.

Besteht bei schwerer Körperverletzung nicht immer ein öffentliches Interesse?


Nicht, wenn die Straftat in Giessen verhandelt wird und die Beschuldigten Verwandte des hessischen MP sind. freakteach
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1623330) Verfasst am: 29.03.2011, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:

Bei 153 StPO muss deshalb die Schuld gering sein (sie muss nicht nachgewiesen sein!) und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen.

Besteht bei schwerer Körperverletzung nicht immer ein öffentliches Interesse?


Hm, dass die Artikel von einer schweren Körperverletzung sprechen, hatte ich übersehen. Ich glaube aber, dass das ein Fehler der Artikel ist.

Bei einer schweren Körperverletzung (226 stgb) kann nicht eingestellt werden, weil es sich um ein Verbrechen handelt (min 1 Jahr Freiheitsstrafe) und nicht um ein Vergehen.

Ich vermute, dass es deshalb tatsächlich wenn um eine gefährliche Körperverletzung (224 stgb) ging. Das passt auch mit dem Text der Artikel zusammen:
Zitat:
Die Neffen waren angeklagt, weil sie im Gießener Tanzhaus „Alpenmax“ Gäste im Streit mit Flaschen und Barhockern beworfen, getreten und sogar mit einem Tisch auf Opfer eingeprügelt haben sollen. Die Leute erlitten zum Teil Wunden und Prellungen

Zitat:
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


Wenn es tatsächlch um eine schwere Körperverletzung ging:
Zitat:
§ 226
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

bin ich mir ziemlich sicher, dass von den Folgen etwas in den beiden Artikeln gestanden hätte, und nicht nur von "zum Teil Wunden und Prellungen".

Eine gefährliche Körperverletzung hat hingegen eine Mindestatrafe von nur 6 Monaten, ist daher ein Vergehen, kann daher eingestellt werden.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
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Beitrag(#1623332) Verfasst am: 29.03.2011, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn es "nur" um eine gefährliche Körperverletzung gehandelt hätte, kann man in Anbetracht der Anklagepunkte (Flaschen, Barhocker, Tritte, mit einem Tisch [!!!] einprügeln) hier doch wirklich nicht mehr von einer Mindeststrafe von 6 Monaten ausgehen. Pillepalle

Ist das in deinen Augen wirklich so absurd anzunehmen, dass hier ganz gewaltig und gesetzeswidrig das Recht zu Gunsten des Bouffier-Clans gebeugt wurde? Bist du wirklich so von deinem "Absolut-korrekter-und-gerechter-Rechtsstaat"-Weldbild überzeugt, dass dich tatsächlich vom diesem so genannten "Rechtsstaat" vorsätzlich begangene Unrecht nicht bemerkt wird und du dies vehement leugnest?

Merke: Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt wie ein Jurist die Wirklichkeit.
(Jean Giraudoux, frz. Schriftsteller und Diplomat, 1882-1944)
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1623343) Verfasst am: 29.03.2011, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:

Ist das in deinen Augen wirklich so absurd anzunehmen, dass hier ganz gewaltig und gesetzeswidrig das Recht zu Gunsten des Bouffier-Clans gebeugt wurde? Bist du wirklich so von deinem "Absolut-korrekter-und-gerechter-Rechtsstaat"-Weldbild überzeugt, dass dich tatsächlich vom diesem so genannten "Rechtsstaat" vorsätzlich begangene Unrecht nicht bemerkt wird und du dies vehement leugnest?


Es ist nicht unbedingt grundsätzlich absurd, dass das Recht gebeugt wird, auch nicht wegen Drucks aus der Politik.

Aber hierzu fehlen mir die Anhaltspunkte. Das Problem ist, dass viele Leute nicht wissen (und sich nicht vorstellen können), was alles heutzutage mit welcher Häufigkeit eingestellt wird. Jetzt mal völlig ohne eine Wertung, ob das gut oder schlecht ist: Gerichte und Staatsanwaltschaften sind völlig überarbeitet und unterbesetzt, weil der Gesetzgeber dauernd am sparen ist. Eine Einstellung ist da ein willkommenes Mittel, den Aktenstapel zu reduzieren. Dann gibts es noch die Einstellung mit Auflagen, die beruhigt dann auch das Gewissen. Dass muss gar nicht mal aktiv im Bewusstssein sein, so nach dem Motto "ich stelle das ein, weil ich es weghaben will, obwohl ich eigentlich eine volles Verfahren anstreben würde". Das reicht schon, wenn das unterbewusst geschieht.

Tatsache ist, es werden Dinge eingestellt, da ist eine gefährliche Körperverletzung noch gar nichts dagegen.

Und wenn man weiß, wie gerne Staatsanwaltschaften und Gerichte (und natürlich auch Strafverteidiger) von Einstellungen Gebrauch machen, dann reicht die einfache Tatsache, dass bei dieser Einstellung ein Politiker-Verwandter der Angeklate war, nicht aus.

(Im übrigen, sollte denn bei dem Angeklagten anders, härter, vorgegangen werden, nur weil er mit einem bekannten Politiker verwandt ist?)

p.s.: Schönes Zitat Sehr glücklich
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dAdAmai
Zweifler



Anmeldungsdatum: 26.06.2009
Beiträge: 217
Wohnort: Bonn Bad Godesberg

Beitrag(#1623519) Verfasst am: 30.03.2011, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Kein Bonus, kein Malus vor Gericht für Prominente und Anhang

(...)

Die Staatsanwaltschaft erhob im November 2009, zehn Monate nach der Tat, Anklage gegen sechs Verdächtige. Dann lag die Akte sieben Monate beim Amtsgericht. Grund dafür war nach Recherchen der Allgemeinen Zeitung, dass die zuständige Richterin die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnte. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von gemeinschaftlicher Körperverletzung ausgegangen. Das setzt Absprachen der Beschuldigten, Vorsatz voraus. Dafür fand die Richterin nicht genügend Anhaltspunkte.

Gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, die Akten gingen zum Landgericht. Und das stellte sich im November 2010 hinter die Anklagebehörde. Es eröffnete das Verfahren und ordnete zugleich die Verhandlung vor dem Amtsgericht an. So kam die Akte wieder zu der Richterin, die schon im letzten Sommer nicht verhandeln wollte. Am Amtsgericht war der Prozess dann am vergangenen Donnerstag tatsächlich schon bald nach der Anklageverlesung zu Ende.

(...)

Insofern ist die Verfahrenseinstellung erst einmal nicht ungewöhnlich. Sie ist nicht mit einem Freispruch zu verwechseln. Im Falle der fünf jüngeren Angeklagten gingen Gericht, Staatsanwalt und die Verteidiger - jeder Angeklagte kam mit eigenem Rechtsbeistand - von einem geringem Tatbeitrag und geringer Schuld aus. Keiner der jungen Männer war vorbestraft, sie selbst hatten teils erhebliche Verletzungen erlitten. Hinzu kam der Umstand, dass die Schlägerei nun schon über zwei Jahre zurückliegt und kaum verlässliche Zeugenaussagen zu erwarten waren.

(...)

Gegen den mutmaßlichen Haupttäter - auch er ein Neffe Bouffiers - wurde das Verfahren aus einem weiteren Grund eingestellt: Er ist wegen einer anderen Schlägerei bereits im letzten August zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil hätte jetzt in einer neuen Gesamtstrafe berücksichtigt werden müssen. Viel mehr wäre da nicht hinzugekommen.

(...)

Quelle: http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Kein-Bonus-kein-Malus-vor-Gericht-fuer-Prominente-und-Anhang-_arid,249905_costart,2_regid,1_puid,1_pageid,113.html


Danach sieht es so aus, dass im vorliegenden Fall die Richterin von einfacher Körperverletzung (wird normalerweise erstmal beim Schiedsmann verhandelt) ausgegangen ist und deshalb nicht verhandeln wollte. Staatsanwaltschaft und Landgericht waren anderer Auffassung und wollten das geklärt wissen. Da die Beweislage aber offensichtlich sehr dünn war, wurde dann eingestellt.

Der Haupttäter wurde wohl wegen einer (vermutlich gefährlichen) Körperverletzung verurteilt die nach dem betreffenden Vorfall stattgefunden hatte und die zeitlich vorher gelegene einfache Körperverletzung (nach Auffassung des Gerichts) hätte vermutlich wirklich keinen Einfluß auf das Strafmaß gehabt.

Wenn da überhaupt dran gedreht wurde, so wäre es sehr geschickt gemacht gewesen. Dreh- und Angelpunkt wäre die Richterin am Amtsgericht. Das Szenario sähe dann so aus: Die Richterin lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, weil sie aus der Aktenlage die Vollendung einer gefährlichen Körperverletzung nicht sieht. Damit das jetzt nicht nach Einflußnahme aussieht, wird die Staatsanwaltschaft angewiesen, beim Landgericht Beschwerde einzulegen und das Landgericht gibt der Beschwerde statt. D.h. bei Richterin am Amtsgericht, bei Staatsanwaltschaft und bei Landgericht hätte Einfluß genommen werden müssen um das so hinzukriegen, um dann eine Einstellung de Luxe zu erhalten.

Zuzutrauen wäre es den Beteiligten - aber wie wahrscheinlich ist das?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1623525) Verfasst am: 30.03.2011, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Und wiedereinmal zeigt sich, dass Abwarten, bis die Fakten auftauchen, manchmal nicht die schlechteste Sache ist, anstatt gleich Revolution zu krähen und die Sensen und Äxte aus dem Keller zu holen.
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Baldur
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Beitrag(#1623528) Verfasst am: 30.03.2011, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Und wiedereinmal zeigt sich, dass Abwarten, bis die Fakten auftauchen, manchmal nicht die schlechteste Sache ist, anstatt gleich Revolution zu krähen und die Sensen und Äxte aus dem Keller zu holen.


1. Du überziehst.
2. Du hast nicht die Fakten abgewartet, sondern es als relativ banale Alltäglichkeit dargestellt.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1623539) Verfasst am: 30.03.2011, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Und wiedereinmal zeigt sich, dass Abwarten, bis die Fakten auftauchen, manchmal nicht die schlechteste Sache ist, anstatt gleich Revolution zu krähen und die Sensen und Äxte aus dem Keller zu holen.


2. Du hast nicht die Fakten abgewartet, sondern es als relativ banale Alltäglichkeit dargestellt.

Zitat:
Nunja, dass ein Verfahren "ohne jegliche Strafen" eingestellt wird liegt in der Natur der Sache - sonst würde es nämlich keine Einstellung, sondern eine Verurteilung. Auch dass Verfahren überhaupt eingestellt werden, ist keine außergewöhnliche Sache.
Aber man bräuchte natürlich weitere Informationen: Wie sieht die Beweislage aus, hat sich seit Anklageerhebung was geändert, gab es einen außergerichtlichen "Täter"-Opfer-Ausgleich, war die Verteidigung involviert, war die StA in der Verhandlung die gleiche wie bei Anklageerhebung etc.
Ein Geschmäckle hat das natürlich, ist aber nur ein Anhaltspunkt für weitere Nachforschungen und keine Verurteilung.

wo?
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Baldur
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Beiträge: 8326

Beitrag(#1623553) Verfasst am: 30.03.2011, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte dein Zitat so verstanden. Überrascht
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1623557) Verfasst am: 30.03.2011, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich hatte dein Zitat so verstanden. Überrascht


Du meinst vermtulich das oder die auf dieser Seite des Threads. Das kam ja erst nach einer längeren Diskussion mit Sticky, unter anderem über technicalities (mir fällt gerade kein dtsch Wort dafür ein).

Und das sollte auch nur zeigen, warum ich allein wegen einer Einstellung nicht direkt an Rechtsbeugung denke.
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Sticky
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Beitrag(#1623811) Verfasst am: 31.03.2011, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der doppelte Bouffier

Zitat:
Nach Einschätzung des Sozialdemokraten Merz spielt Ministerpräsident Volker Bouffier in Gießens CDU nach wie vor die entscheidende Rolle. „Der Mann zieht die Fäden in jeder Beziehung“, sagte Merz. „Hier macht keiner eine Bewegung, ohne dass er das weiß.“ Ob das nur für die Sphäre der Politik oder auch für andere Bereiche gilt, ist in Bouffiers Heimatstadt immer wieder die Frage: So schrieb Bouffier, damals noch Innenminister, mal mit offiziellem Minister-Briefkopf an eine Gießener Schule, weil ihm etwas Privates nicht passte: der Umgang mit einem Schüler. Als Bouffiers Neffe durch das Abitur zu fallen drohte, schaltete sich plötzlich das Schulamt zugunsten des Neffen ein. Als die Neffen jüngst wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht standen, wurde das Verfahren geräuschlos eingestellt.

Die Mutter der wilden Jungs, Bouffiers Schwester Karin Bouffier-Pfeffer, ist zuweilen auch als Schöffin am Gießener Landgericht tätig. Dann geht es schon mal etwas strenger zu. 2004 wollte Bouffier-Pfeffer über Politaktivisten richten, die in Gießen vor einem CDU-Stand gegen den anwesenden Minister Bouffier demonstriert hatten, worauf die Polizei einschritt. Was Schöffin Bouffier-Pfeffer offenbar vergaß: Sie war selbst Teil des Geschehens, weil sie neben ihrem Bruder Volker Wahlkampf machte.

Erst nach mehreren Prozess-Unterbrechungen und Hinweisen der hauptamtlichen Richter verstand Boufffier-Pfeffer: Das waren zu enge Familienbande für eine Schöffin. Sie war befangen.

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Misterfritz
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Beitrag(#1624264) Verfasst am: 02.04.2011, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Einladung ist pikant: Wenige Tage vor dem Treffen der Ministerpräsidenten zum Glücksspielstaatsvertrag haben vier schwarz-gelbe Spitzenpolitiker an einer Fachkonferenz teilgenommen - und sich nach SPIEGEL-Informationen ihre Übernachtungen in einem Luxushotel auf Sylt bezahlen lassen.
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vae victis



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Beitrag(#1624270) Verfasst am: 02.04.2011, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Diese Einladung ist pikant: Wenige Tage vor dem Treffen der Ministerpräsidenten zum Glücksspielstaatsvertrag haben vier schwarz-gelbe Spitzenpolitiker an einer Fachkonferenz teilgenommen - und sich nach SPIEGEL-Informationen ihre Übernachtungen in einem Luxushotel auf Sylt bezahlen lassen.


Aber wenn Klaus Ernst von seinem eigenen Geld sich einen alten Porsche kauft, wird hier ein riesen Fass aufgemacht! Nein

http://www.bild.de/politik/2010/politik/der-umstrittene-lifestyle-des-linken-chefs-13466302.bild.html

http://www.sueddeutsche.de/politik/linken-chef-klaus-ernst-mein-haus-mein-porsche-mein-problem-1.987721

http://www.focus.de/politik/deutschland/klaus-ernst-mit-porsche-und-plateauschuhen_aid_542083.html

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Ein-Porsche-drei-Gehaelter-viel-Streit_aid_889368.html

Was für eine heuchlerische Medienlandschaft...
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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 03.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1624273) Verfasst am: 02.04.2011, 11:40    Titel: Hessen goes Banane Antworten mit Zitat

Guter Thread, obgleich mein Bundesland für genügend Banane in der Republik sorgt zwinkern

hier ein schönes Beispiel, aktueller Natur:

Quelle: FR, vom 25.03.2011

Bouffiers böse Neffen

Nepotismus, wie man ihn sich als Beispiel wünscht. Im Artikel erfährt man dann auch, das ältere seltsam zu nennende Vorfälle gibt:

Zitat:
Bouffiers Neffen sind für ihre Verwicklungen in gewalttätige Auseinandersetzungen bereits öffentlich bekannt: Im Februar 2007 waren sie in eine Massenschlägerei vor dem Vereinsheim des Männerturnvereins MTV 1846 Gießen verwickelt. Der damalige Innenminister Bouffier eilte am späten Abend persönlich zum Schauplatz der Keilerei und nahm sogar Gießens Polizeipräsidenten Manfred Schweizer mit.

Warum der Innenminister dort auftauchte? Bouffier habe „einen Anruf erhalten“, so die Polizei.

_________________
Derzeit ohne Untertitel
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
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Beitrag(#1624277) Verfasst am: 02.04.2011, 11:53    Titel: Re: Hessen goes Banane Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Guter Thread, obgleich mein Bundesland für genügend Banane in der Republik sorgt zwinkern

hier ein schönes Beispiel, aktueller Natur:

Quelle: FR, vom 25.03.2011

Bouffiers böse Neffen

Nepotismus, wie man ihn sich als Beispiel wünscht. Im Artikel erfährt man dann auch, das ältere seltsam zu nennende Vorfälle gibt:

Zitat:
Bouffiers Neffen sind für ihre Verwicklungen in gewalttätige Auseinandersetzungen bereits öffentlich bekannt: Im Februar 2007 waren sie in eine Massenschlägerei vor dem Vereinsheim des Männerturnvereins MTV 1846 Gießen verwickelt. Der damalige Innenminister Bouffier eilte am späten Abend persönlich zum Schauplatz der Keilerei und nahm sogar Gießens Polizeipräsidenten Manfred Schweizer mit.

Warum der Innenminister dort auftauchte? Bouffier habe „einen Anruf erhalten“, so die Polizei.


http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1622968#1622968 Mit den Augen rollen
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Religionskritik-Wiesbaden
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Beitrag(#1624281) Verfasst am: 02.04.2011, 12:06    Titel: Re: Hessen goes Banane Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
(...)


http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1622968#1622968 Mit den Augen rollen

Verlegen

Sorry, ich war allerdings auch schon lange nicht mehr in diesem Thread

Smilie
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Sticky
vae victis



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Beitrag(#1625672) Verfasst am: 07.04.2011, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wirtschaftliche Macht und Demokratie.

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Wilson
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Beitrag(#1625678) Verfasst am: 07.04.2011, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

wen juckts, sticky.
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Sticky
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Beitrag(#1625682) Verfasst am: 07.04.2011, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
wen juckts, sticky.


Mich!
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immanuela
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Beitrag(#1678971) Verfasst am: 24.08.2011, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.youtube.com/watch?v=JTfJ07cpluw&feature=youtu.be

Bundestag ohne Macht. Die Regierung setzt sich über Bundestagsbeschlüsse einfach hinweg... skeptisch
(report Mainz vom 22.08.)
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Beitrag(#1678974) Verfasst am: 24.08.2011, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
http://www.youtube.com/watch?v=JTfJ07cpluw&feature=youtu.be

Bundestag ohne Macht. Die Regierung setzt sich über Bundestagsbeschlüsse einfach hinweg... skeptisch
(report Mainz vom 22.08.)

kann jemand kurz sagen, worum es geht?

fuer videos ist mein derzeitigen internetanschluss leider zu schwach...
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Sticky
vae victis



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Beitrag(#1679739) Verfasst am: 26.08.2011, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Monitor: Steuermilliarden - Wie sich die Banker in Brüssel die Regeln selber machen
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