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Metzler-Mörder will Schmerzensgeld
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1671466) Verfasst am: 06.08.2011, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Juristisches Recht und Gerechtigkeit haben nicht viel gemein. Das ist zu bedauern.


Wo genau siehst Du hier die "Gerechtigkeit" verletzt?


Wenn du mit "hier" diesen Fall meinst, dann ist dem geschriebenen Recht genüge getan.
Das juristische Recht ist eine Sammlung von Normen die vom Gesetzgeber erlassen wurden.
Wenn sich irgendwo der Staat die Scharia als geltendes Recht verordnet, ist es immer noch Recht.
Wenn Frauen kein Wahlrecht haben, ist es immer noch Recht, wenn es so in der Verfassung des Landes steht. Du kannst sicher weitere 10000 Beispiele anführen.

Gerechtigkeit wäre imho, bezogen auf diesen Fall, wenn der Täter den Eltern eine Entschädigung für den Verlust ihres Kindes zu zahlen hätte. Auch wenn er gar nicht in der Lage dazu ist. Gerchtigkeit ist ein ethischer Begriff, der Raum für Diskussionen lässt.

Es sind zwei verschiedene Dinge, das Urteil wegen Mordes und das Urteil wegen Verletzung der Menschenrechte des Täters. Soll auch nicht vermischt und aufgerechnet werden.
Was aber sehr wohl geht, ist die Berücksichtigung aller Umstände eines juristisch relevanten Sachverhalts. Soll heissen, in die Situation, dass seine Menschenrechte verletzt werden hat der Täter sich ja erst dadurch gebracht, dass er ein Kind ermordet und den Ort nicht preisgeben wollte.

(Auch auf die Gefahr mich auf dünnem Eis zu bewegen: Ich begehe einen Bankraub mit Geiselnahme, werde durch einen nicht tödlichen Schuss in meinem Vorhaben gestoppt. Würde ich jetzt Schmerzensgeld von dem Schützen verlangen können? Meinem Verständnis von dem was "gerecht" ist entspräche das nicht.)
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1671476) Verfasst am: 06.08.2011, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
(Auch auf die Gefahr mich auf dünnem Eis zu bewegen: Ich begehe einen Bankraub mit Geiselnahme, werde durch einen nicht tödlichen Schuss in meinem Vorhaben gestoppt. Würde ich jetzt Schmerzensgeld von dem Schützen verlangen können? Meinem Verständnis von dem was "gerecht" ist entspräche das nicht.)


Dir ist schon klar, dass dieser nicht tödliche Schuss im Gegensatz zur Folterdrohung wohl rechtmäßig wäre?
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1671492) Verfasst am: 06.08.2011, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
(Auch auf die Gefahr mich auf dünnem Eis zu bewegen: Ich begehe einen Bankraub mit Geiselnahme, werde durch einen nicht tödlichen Schuss in meinem Vorhaben gestoppt. Würde ich jetzt Schmerzensgeld von dem Schützen verlangen können? Meinem Verständnis von dem was "gerecht" ist entspräche das nicht.)


Dir ist schon klar, dass dieser nicht tödliche Schuss im Gegensatz zur Folterdrohung wohl rechtmäßig wäre?


Mir schon. Und das ist der Punkt.
Ändern wir das Beispiel ein wenig ab. (Ich habs mit Beispielen.) Der nicht tödliche Schuss trifft mich als ich mich anschicke ein Kind zwecks Erpressung von Lösegeld zu entführen. Das wäre rechtmäßig. Und gerecht.

Jetzt ist mir die Entführung aber gelungen, und ich bin nicht bereit den Aufenthaltsort preiszugeben. Dann ist eine Folterandrohung nicht rechtmäßig, von einem nicht tödlichen Knieschuss ganz zu schweigen. Aber ungerecht.

Damit ich richtig verstanden werde. Ich verstehe und akzeptiere den Unterschied schon. Aber so, als ungerecht, wird es gesehen. Und jetzt sage mir was du daran ändern kannst? Oder willst.
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1671502) Verfasst am: 06.08.2011, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:
....was fuer ein rechtssystem ist das denn, welches die gesamtheit der umstaende der tat und das leiden des opfers unberuecksichtigt laesst und dem taeter schmerzensgeld zubilligt?

Es ist eben genau das: Ein Rechtssystem und kein Tummelplatz gesunden Volksempfindens. Derartige Rechtssysteme zeichnen sich dadurch aus, dass auch Täter Mitglieder der Gesellschaft bleiben und durch ihre Täterschaft nicht einfach zum Spielball allgemeiner (und wir erinnern uns: leicht zu steuernder) Gefühle degradiert werden. Das Schmerzensgeld für Gäfken ist da einfach eine Kröte, die es zu schlucken gilt.

fwo

stell dir doch einfach mal vor, was dem jungen passiert ist, wuerde deinem paul zustossen.
ich glaube nicht, dass du das dann immer noch so nuechtern kommentieren wuerdest.
sind denn die juristen, die die gesetze erlassen, immer unfehlbar? muss man gesetze wie "gottgegebene" unfehlbarkeiten betrachten? kann man nicht das eine oder andere aendern?
der polizist, der dem moerder pruegel angedroht hat, hat unrecht nach geltendem gesetz getan, ich haette an seiner stelle wahrscheinlich viel heftiger nachgefragt. auch auf die gefahr hin verdammt zu werden.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1671505) Verfasst am: 06.08.2011, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:

stell dir doch einfach mal vor, was dem jungen passiert ist, wuerde deinem paul zustossen.
ich glaube nicht, dass du das dann immer noch so nuechtern kommentieren wuerdest.


Na klar, aber genau deshalb wäre es ja grundverkehrt, wenn fwo in dem Fall gleichzeitig Richter und Henker spielen könnte.
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1671517) Verfasst am: 06.08.2011, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:

stell dir doch einfach mal vor, was dem jungen passiert ist, wuerde deinem paul zustossen.
ich glaube nicht, dass du das dann immer noch so nuechtern kommentieren wuerdest.


Na klar, aber genau deshalb wäre es ja grundverkehrt, wenn fwo in dem Fall gleichzeitig Richter und Henker spielen könnte.
das verstehe ich nicht. Frage
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26518
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1671530) Verfasst am: 06.08.2011, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:

stell dir doch einfach mal vor, was dem jungen passiert ist, wuerde deinem paul zustossen.
ich glaube nicht, dass du das dann immer noch so nuechtern kommentieren wuerdest.


Na klar, aber genau deshalb wäre es ja grundverkehrt, wenn fwo in dem Fall gleichzeitig Richter und Henker spielen könnte.
das verstehe ich nicht. Frage

Was Du hier nicht verstehst, ist dass das Recht gefühllos zu sein hat, was man von Menschen aber nicht so sagen kann. Das ist genau der Grund, aus dem Richter im Zustande der Befangenheit nicht richten dürfen. Auf der Gefühlsseite bin ich mit dir völlig einig, weshalb ich auch von Kröte schrieb, die da zu schlucken ist, und Kröten gehen nicht leicht durch den Hals. Ich glaube allerdings nicht, dass Du wirklich willst, dass das momentane Ausmaß der Betroffenheit der Bevölkerung, das übrigens medial sehr gut gesteuert werden kann, zum Maßstab des Rechtes wird. Ich hatte den Begriff des gesunden Volksempfindens in diesem Zusammenhang nicht ohne Bedacht gewählt.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1671543) Verfasst am: 06.08.2011, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:

stell dir doch einfach mal vor, was dem jungen passiert ist, wuerde deinem paul zustossen.
ich glaube nicht, dass du das dann immer noch so nuechtern kommentieren wuerdest.


Na klar, aber genau deshalb wäre es ja grundverkehrt, wenn fwo in dem Fall gleichzeitig Richter und Henker spielen könnte.
das verstehe ich nicht. Frage

Was Du hier nicht verstehst, ist dass das Recht gefühllos zu sein hat, was man von Menschen aber nicht so sagen kann. Das ist genau der Grund, aus dem Richter im Zustande der Befangenheit nicht richten dürfen. Auf der Gefühlsseite bin ich mit dir völlig einig, weshalb ich auch von Kröte schrieb, die da zu schlucken ist, und Kröten gehen nicht leicht durch den Hals. Ich glaube allerdings nicht, dass Du wirklich willst, dass das momentane Ausmaß der Betroffenheit der Bevölkerung, das übrigens medial sehr gut gesteuert werden kann, zum Maßstab des Rechtes wird. Ich hatte den Begriff des gesunden Volksempfindens in diesem Zusammenhang nicht ohne Bedacht gewählt.

fwo
ich verstehe das und ich will auch keine lynchjustiz. es ist doch aber auch so, dass das recht in unserem lande, wie auf der ganzen welt, manchmal verbogen wird. es wuerde mir wesentlich leichter fallen, die entschaedigung fuer einen kaltbluetigen moerder und die strafe fuer einen redlichen polizisten zu akzeptieren, wenn vor dem gesetz tatsaechlich alle gleich waeren und justitia nicht ab und an unter ihrer augenbinde hervorblinzeln wuerde.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1671555) Verfasst am: 06.08.2011, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:

stell dir doch einfach mal vor, was dem jungen passiert ist, wuerde deinem paul zustossen.
ich glaube nicht, dass du das dann immer noch so nuechtern kommentieren wuerdest.


Na klar, aber genau deshalb wäre es ja grundverkehrt, wenn fwo in dem Fall gleichzeitig Richter und Henker spielen könnte.
das verstehe ich nicht. Frage

Was Du hier nicht verstehst, ist dass das Recht gefühllos zu sein hat, was man von Menschen aber nicht so sagen kann. Das ist genau der Grund, aus dem Richter im Zustande der Befangenheit nicht richten dürfen. Auf der Gefühlsseite bin ich mit dir völlig einig, weshalb ich auch von Kröte schrieb, die da zu schlucken ist, und Kröten gehen nicht leicht durch den Hals. Ich glaube allerdings nicht, dass Du wirklich willst, dass das momentane Ausmaß der Betroffenheit der Bevölkerung, das übrigens medial sehr gut gesteuert werden kann, zum Maßstab des Rechtes wird. Ich hatte den Begriff des gesunden Volksempfindens in diesem Zusammenhang nicht ohne Bedacht gewählt.

fwo
ich verstehe das und ich will auch keine lynchjustiz. es ist doch aber auch so, dass das recht in unserem lande, wie auf der ganzen welt, manchmal verbogen wird. es wuerde mir wesentlich leichter fallen, die entschaedigung fuer einen kaltbluetigen moerder und die strafe fuer einen redlichen polizisten zu akzeptieren, wenn vor dem gesetz tatsaechlich alle gleich waeren und justitia nicht ab und an unter ihrer augenbinde hervorblinzeln wuerde.


Unser Justiz ist nun mal nicht perfekt, das ist aber noch lange kein Grund, die Prinzipien des Rechtstaat übers Bord zu schmeißen. Dadurch wird diese nähmlich auch nicht besser.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1671822) Verfasst am: 07.08.2011, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.taz.de/Urteil-gegen-Gaefgen/%21275775/
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1671826) Verfasst am: 07.08.2011, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.taz.de/Urteil-gegen-Gaefgen/%21275775/
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1671885) Verfasst am: 07.08.2011, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Gerechtigkeit wäre imho, bezogen auf diesen Fall, wenn der Täter den Eltern eine Entschädigung für den Verlust ihres Kindes zu zahlen hätte.


Ich sehe die Entführung mit ihren Folgen sowie die Folterdrohung aber nicht als einen Fall an. Warum sollte man das tun? Es geht um verschiedene Taten, verschiedene Täter und verschiedene Opfer. Beide Fälle sind separat abgearbeitet worden und jedes Urteil ist für sich genommen jedenfalls halbwegs gerecht (evtl. mit Ausnahme von dem gegen Daschner ...). Das 'verrechnen' halte ich grundsätzlich für ungerecht, darum fände ich so eine Lösung zumindest nicht gerechter als die jetzige.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1671917) Verfasst am: 07.08.2011, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Metzler-Mörder will Schmerzensgeld


Metzler-Mörder bekommte EUR 3000,- Schmerzensgeld (Quelle: Radio)
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1671931) Verfasst am: 07.08.2011, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Metzler-Mörder will Schmerzensgeld


Metzler-Mörder bekommte EUR 3000,- Schmerzensgeld (Quelle: Radio)


Auch wenn das Radio dir das erzählt hat ist es trotzdem falsch.

Er bekommt überhaupt kein Schmerzensgeld, er bekommt eine Entschädigung für die Verletzung seiner Menschenrechte.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1671937) Verfasst am: 07.08.2011, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Metzler-Mörder will Schmerzensgeld


Metzler-Mörder bekommte EUR 3000,- Schmerzensgeld (Quelle: Radio)


Auch wenn das Radio dir das erzählt hat ist es trotzdem falsch.

Er bekommt überhaupt kein Schmerzensgeld, er bekommt eine Entschädigung für die Verletzung seiner Menschenrechte.


Achso. Da habe ich das wohl missverstanden. Jedenfalls bekommt er 3000 EURO. zwinkern
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1671940) Verfasst am: 07.08.2011, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Metzler-Mörder will Schmerzensgeld


Metzler-Mörder bekommte EUR 3000,- Schmerzensgeld (Quelle: Radio)


Auch wenn das Radio dir das erzählt hat ist es trotzdem falsch.

Er bekommt überhaupt kein Schmerzensgeld, er bekommt eine Entschädigung für die Verletzung seiner Menschenrechte.


Achso. Da habe ich das wohl missverstanden. Jedenfalls bekommt er 3000 EURO. zwinkern

und das hast du erst heute mitbekommen?
_________________
I'm tapping in the dusternis
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1671943) Verfasst am: 07.08.2011, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Metzler-Mörder will Schmerzensgeld


Metzler-Mörder bekommte EUR 3000,- Schmerzensgeld (Quelle: Radio)


Auch wenn das Radio dir das erzählt hat ist es trotzdem falsch.

Er bekommt überhaupt kein Schmerzensgeld, er bekommt eine Entschädigung für die Verletzung seiner Menschenrechte.


Achso. Da habe ich das wohl missverstanden. Jedenfalls bekommt er 3000 EURO. zwinkern

und das hast du erst heute mitbekommen?


Ja. Ach ward ihr in der Diskussion schon weiter. Ich dachte das Urteil sei recht aktuell und wollte mal etwaszu der Diskussion beitragen, die ich bisher nicht verfolgt hatte. Aber klar: An Sonntagen werden in der Regel nicht so viele Gericdhtsurteile gefällt.

Naja, vielleicht poste ich mal nicht einfach so, wenn ich in der Diskussion überhaupt nicht auf dem Stand bin. Verlegen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1671970) Verfasst am: 07.08.2011, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:

Naja, vielleicht poste ich mal nicht einfach so, wenn ich in der Diskussion überhaupt nicht auf dem Stand bin. Verlegen


Du hättst ja auch ganz ohne Sachkenntnis mal was zum Titel des Threads sagen können. Der ist nämlich schon irgendwie... naja besonders.
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KatzenHai
Artenschützer



Anmeldungsdatum: 06.08.2011
Beiträge: 1

Beitrag(#1672549) Verfasst am: 07.08.2011, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mein erstes Posting hier, lautet:

Die Gerichtsentscheidung ist
1. zwingend
2. richtig
3. gerecht.

Alles andere wäre schwer erträglich - weil nämlich parteilich.


Wobei "illegale Folter" im rechtsstaatlichen Sinne natürlich dennoch "ich hätte auch so gehandelt" sein kann ...
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satsche
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1672558) Verfasst am: 07.08.2011, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststehe, dass dem Kläger bei seiner Vernehmung im Polizeipräsidium die Zufügung von Schmerzen nicht nur angedroht wurde, sondern zudem die Durchführung einer entsprechenden Behandlung auch vorbereitet worden ist. „Durch die Androhung der Schmerzzufügung, angeordnet von Daschner und gebilligt vom Innenministerium, wurde planvoll, vorsätzlich und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieses Tuns und der Gefahr der Unverwertbarkeit der Aussage in die Menschenwürde, die das höchste Verfassungsgut darstellt, eingegriffen“.

Bei dieser Beurteilung „ist es gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben.“


http://www.faz.net/artikel/C31408/entschaedigung-fuer-kindsmoerder-gaefgen-ist-strassburg-schuld-30480090.html

Fettung und Unterstreichung von mir
_________________
Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1672591) Verfasst am: 08.08.2011, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
...Die Folterdrohung ...

Hälst du den Begriff Folter in dem Zusammenhang für angemessen?
Ich denke nicht jede Gewaltandrohung fällt schon unter den Begriff Folter.

Warum liest Du nicht, was Du zitierst? Xama hat von Folterdrohung gesprochen und nicht von Folter.

Folter ist ein zweckbestimmtes Zufügen von Leid. Was hier angedroht wurde, war Schmerz, also körperliches Leid, mit dem Ziel die Auskunftsfreudigkeit des Verhafteten zu erhöhen. Es war mithin eine Folterdrohung, aber wie Du auch richtig bemerkst, keine Folter.

fwo

Ich dachte an diese Stellungnahme und die Frage, ob in dem Zusammenhang der Begriff "Folter bzw. Folterdrohung" gerechtfertigt ist. Schulterzucken


Das hier ein Besetzer eines Lehrstuhls die Folterandrohung durch hohe Polizeibeamte in Notwehr um deklariert, ist mMn ungeheuerlich. Zugestehen müsste man dann den Polizisten die Feststellung einer Schuld. Das geht gar nicht.

(Wie gravierend sie sich geirrt haben in der Annahme der Verdächtige könne zu einem unversehrten Kind führen, ist bekannt.)

Vermutlich mangelt es diesem Lehrstuhlbesetzer an der Fantasie, sich vorzustellen, das ausnahmslos jeder, unter welchen Umständen auch immer, auch mit einem noch so ehrlichen Gesicht (Lichtenberg) in den gleichen Verdacht und damit in die gleiche Verhörsituation geraten kann.
_________________
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Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1672594) Verfasst am: 08.08.2011, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:

(Wie gravierend sie sich geirrt haben in der Annahme der Verdächtige könne zu einem unversehrten Kind führen, ist bekannt.)

An dieser falschen Annahme ist Gäfgen vermutlich nicht ganz unschuldig.
Ich hätte möglicherweise noch schlimmer gehandelt als Daschner, und wäre dafür zu bestrafen gewesen.
_________________
Trish:(
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1672619) Verfasst am: 08.08.2011, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
satsche hat folgendes geschrieben:

(Wie gravierend sie sich geirrt haben in der Annahme der Verdächtige könne zu einem unversehrten Kind führen, ist bekannt.)

An dieser falschen Annahme ist Gäfgen vermutlich nicht ganz unschuldig.
Ich hätte möglicherweise noch schlimmer gehandelt als Daschner, und wäre dafür zu bestrafen gewesen.
ich auch, da wuerde ich jetzt auch im knast sitzen und zwar ohne entschaedigung fuer irgendwas. (edit: ich bin genausowenig ein perfekter mensch, wie unser rechtssystem nicht perfekt ist.)
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Bhotharh
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Anmeldungsdatum: 19.08.2007
Beiträge: 346

Beitrag(#1672632) Verfasst am: 08.08.2011, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
satsche hat folgendes geschrieben:

(Wie gravierend sie sich geirrt haben in der Annahme der Verdächtige könne zu einem unversehrten Kind führen, ist bekannt.)

An dieser falschen Annahme ist Gäfgen vermutlich nicht ganz unschuldig.
Ich hätte möglicherweise noch schlimmer gehandelt als Daschner, und wäre dafür zu bestrafen gewesen.
ich auch, da wuerde ich jetzt auch im knast sitzen und zwar ohne entschaedigung fuer irgendwas. (edit: ich bin genausowenig ein perfekter mensch, wie unser rechtssystem nicht perfekt ist.)


Und das ist auch gut so. Gesinnungsstrafrecht mit umgekehrtem Vorzeichen mag emotional in diesem Fall nachvollziehbar sein, aber ich schlucke auch lieber diese Kroete und bin ansonsten froh, dass bei uns Taten und nicht Absichten im Vordergrund der Beurteilung durch die Justiz stehen.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1672640) Verfasst am: 08.08.2011, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
satsche hat folgendes geschrieben:

(Wie gravierend sie sich geirrt haben in der Annahme der Verdächtige könne zu einem unversehrten Kind führen, ist bekannt.)

An dieser falschen Annahme ist Gäfgen vermutlich nicht ganz unschuldig.
Ich hätte möglicherweise noch schlimmer gehandelt als Daschner, und wäre dafür zu bestrafen gewesen.
ich auch, da wuerde ich jetzt auch im knast sitzen und zwar ohne entschaedigung fuer irgendwas. (edit: ich bin genausowenig ein perfekter mensch, wie unser rechtssystem nicht perfekt ist.)

Wofür solltest du auch entschädigt werden? Gäfgens Menschenwürde wurde verletzt nicht deine.
_________________
Trish:(
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1672678) Verfasst am: 08.08.2011, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Es ist eben genau das: Ein Rechtssystem und kein Tummelplatz gesunden Volksempfindens. Derartige Rechtssysteme zeichnen sich dadurch aus, dass auch Täter Mitglieder der Gesellschaft bleiben und durch ihre Täterschaft nicht einfach zum Spielball allgemeiner (und wir erinnern uns: leicht zu steuernder) Gefühle degradiert werden. Das Schmerzensgeld für Gäfken ist da einfach eine Kröte, die es zu schlucken gilt.

Dem Rechtsstaatsprinzip wurde m.E. bereits vollkommen genüge getan, indem die Polizeibeamten angeklagt und verurteilt worden sind.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1672679) Verfasst am: 08.08.2011, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:
Bei dieser Beurteilung „ist es gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben.“

Daß dem Täter unrecht getan wurde, ist doch überhaupt nicht Gegenstand der Debatte, das ist zweifelsfrei so und wurde von der Justiz auch so festgestellt.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1672684) Verfasst am: 08.08.2011, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Es ist eben genau das: Ein Rechtssystem und kein Tummelplatz gesunden Volksempfindens. Derartige Rechtssysteme zeichnen sich dadurch aus, dass auch Täter Mitglieder der Gesellschaft bleiben und durch ihre Täterschaft nicht einfach zum Spielball allgemeiner (und wir erinnern uns: leicht zu steuernder) Gefühle degradiert werden. Das Schmerzensgeld für Gäfken ist da einfach eine Kröte, die es zu schlucken gilt.

Dem Rechtsstaatsprinzip wurde m.E. bereits vollkommen genüge getan, indem die Polizeibeamten angeklagt und verurteilt worden sind.

Es ist aber Teil des Rechtsstaatsprinzip, dass dem Bürger der Schaden ersetzt wird, der ihm durch rechtswidriges Staatshandeln ersetzt wird. Über die dogmatische Grundlage einer vom Schadensersatz getrennten "Entschädigung" kann man sich streiten, die Frage der moralischen Qualität des Herrn Gäfgen spielt für diese Frage aber keine Rolle (eher die Frage des Zweckes von Schadensersatznormen und die Frage, ob der Stellenwert von Art. 1 GG eine "Entschädigung" erfordert. Da kann man durchaus geteilter Ansicht drüber sein).
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1672685) Verfasst am: 08.08.2011, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Richtig, da steht "erzwingt keine Entschädigung". Soll heißen: Kann, muss aber nicht.

Am Kopf kratzen Ermessensspielraum?

Eben, man könnte sagen, daß zwar ein Entschädigungsanspruch begründet ist, aber dennoch entscheiden, daß er nichts kriegt. Z.B. deswegen, weil das Leid, das er möglicherweise durch die Androhung (da wollen wir doch mal bei den Tatsachen bleiben) der Folter erlitten hat, in keinem Verhältnis steht zu dem, das er durch seine Tat bewirkt hat, und die ihn überhaupt erst in diese Lage gebracht hat.

Das ist keine tragfähige Begründung. Die Folterdrohung und ein damit verbundener Entschädigungsanspruch ist unabhängig von der Mordtat zu betrachten. Ein Begründungszusammenhang lässt sich hier rechtlich nicht konstruieren.

Du meinst nicht, daß da hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz der Umstände und der Beurteilung der Schadensersatzansprüche unterschieden wird?

Hat denn jedes erlittene Unrecht zwingend zur Folge, eine Entschädigung zuerkannt zu kriegen?

Nehmen wir an, ich gehe zu einem, der größer und stärker ist und provoziere ihn so lange, bis er mir was auf die Fersse haut. Zweifellos erlitte ich dadurch ein Unrecht, denn er hätte mir ungeachtet meiner Provokation nichts auf die Fresse hauen dürfen. Ich nehme an, daß das jedes Gericht ebenso sehen würde, oder?

Aber wäre es nicht indessen ziemlich zweifelhaft, ob ich gute Karten hätte, dafür auch eine Entschädigung zuerkannt zu bekommen?
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1672690) Verfasst am: 08.08.2011, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Du meinst nicht, daß da hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz der Umstände und der Beurteilung der Schadensersatzansprüche unterschieden wird?

Doch. Aber angesichts des absoluten staatlichen Fotlerverbots als Ausfluss des wichtigsten Verfassungsgrundsatzes überhaupt sehe ich die Entschädigung eher noch als zu niedrig an.

Zitat:
Hat denn jedes erlittene Unrecht zwingend zur Folge, eine Entschädigung zuerkannt zu kriegen?

Nein, gewöhnlich nur jedes, bei dem ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die Verletzung gerade der Menschenwürde ist hier aber eine Ausnahme.

Zitat:
Nehmen wir an, ich gehe zu einem, der größer und stärker ist und provoziere ihn so lange, bis er mir was auf die Fersse haut. Zweifellos erlitte ich dadurch ein Unrecht, denn er hätte mir ungeachtet meiner Provokation nichts auf die Fresse hauen dürfen. Ich nehme an, daß das jedes Gericht ebenso sehen würde, oder?

Aber wäre es nicht indessen ziemlich zweifelhaft, ob ich gute Karten hätte, dafür auch eine Entschädigung zuerkannt zu bekommen?

Der unmittelbare Vermögensschaden durch die Verletzung würde dir auf jeden Fall ersetzt werden. Bezüglich der Relevanz des Provokationsverhaltens bezüglich des Schmerzensgeldes müsste ich nachschlagen (die Begriffe Schadensersatz, Entschädigung und Schmerzensgeld sind scharf zu trennen).
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