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MISSHANDELTE HEIMKINDER
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1778322) Verfasst am: 29.08.2012, 08:08    Titel: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der BRÖ sowohl wie auch in der BRD! Antworten mit Zitat

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Liebe Ehemalige Heimkinder in Österreich und in Deutschland !

Ich habe gerade zuvor ( am So. 26.08.2012, 14:20 MEZ ) folgendes Schreiben an die DAILY MAIL Zeitung in London versandt ( und gleichzeitig auch – bisher – an 90 weitere Empfänger versandt ) und sie darin gebeten sich dieser Sache auch weiterhin anzunehmen.

Zitat:
(1945-1985) German child slave labour of children in care on a grand scale.


Addressed to the DAILY MAIL in the UK:
editorial@dailymailonline.co.uk and community@dailymailonline.co.uk


Dear Sir / Dear Madam

Ladies and Gentlemen

Re: forced labour / forced labor | child forced labour / child forced labor | child slave labour / child slave labor | unpaid forced labour / unpaid forced labor | forced labour in institutional care / forced labor in institutional care | forced labour and abuse of minors in orphanages and childrens institutions | forced labor and abuse of minors in orphanges and childrens institutions

I am writing to you in response to the CHILD FORCED LABOUR story, pertaining to Austria ( Österreich ), authored by Allan Hall in Berlin and published by the MAIL Online on Thursday 16th August 2012, at 17:10 GMT, titled »Swarovski accused of exploiting forced labour of teenage girls in care homes during the 1960s« appearing @ http://www.dailymail.co.uk/news/article-2189357/Swarovski-accused-exploiting-forced-labour-teenagers.html#comments

From my own personal experience I can confirm: This CHILD FORCED LABOUR, UNPAID FORCED LABOUR, of "children and youth in care" was common practice and widely used – continuously – for several decades after the Second World War in both Austria ( Österreich ) and Germany ( Deutschland ) ( particularly in West Germany ! ) ( besonders in Westdeutschland ! ) in peat bogs, in agricultural enterprises, in industrial laundries and everywhere in the manufacturing sector of food staples, consumer goods and machinery.

I am a 66-year old naturalised resident of Australia who arrived here from West Germany as "a stateless minor" in 1964 directly from what your paper calls a "care home", of which there were over 3000 in West Germany alone predominantly run for profit by the two major churches. The last "care home" in which I was incarcerated before migrating to Australia at age 17½ was run by the German Evangelical Lutheran Church ( Evangelische Kirche / Bethel ) and was a large commercial church enterprise situated in a vast peat bog on the Lower Saxony moors. The inmates of this particular "care home" ( Freistatt ), boys aged 14 to 20 years of age, were made to perform unpaid forced labour for this enterprise in all weathers, summer and winter, 5½ days a week. Sunday was reserved for church and for full on religious indoctrination.

Most of the inmates of these "care homes", boys and girls alike – up to a million in total, were kept incarcerated by the CHILD WELFARE ( Jugendamt ) in these closed institutions until age 21 and then thrown onto the street penniless and without having been taught a trade and without the necessary social skills to make it in the world outside.

A list of companies involved in this post war CHILD FORCED LABOUR practice – a list which does by no means claim to be complete – has been painstakingly compiled over the last few years and includes the following names:

The long German SHORT LIST.

( On this list the various names of the firms profiteering from the "forced labour of children in care" are separated from one another by a semicolon. Some of these Profiteers were at different times in a particular decade (for example) known under several different or varying company names; some of them changed their names as well as their owners several times, enlarged their stockholding, had takeovers or went out of business. )

SHORT LIST: Firms profiteering from the "forced labour of children in care" ( Firmen die von „Heimkinder-Zwangsarbeit“ profitiert haben ): CARITAS; Hella; Claas; Miele; Rowenta Sunbeam; Braun; Grundig; Siemens; Recticel Schalfkomfort, Schlaraffia Matrazen; GROßWÄSCHEREI VOSS GMBH in WUPPERTAL Elberfeld; Leitz; Quelle; Schwab; Neckermann; Stollwerck; BKS Schlösser; nordrohr; Oellerking; Mewes & v. Eitzen; Kölln Flocken; Holzland Gehlsen; Steinbeis Temming, Steinbeis Papier Glückstadt; Meyer-Lippinghausen, Meylip; Ölmühle; Osram GmbH; VDO - Continental Automotive GmbH; DER - Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG; Tipon; Wanderer-Werke, Exacta Continental, Nixdorf Computer; Maddaus, Rottapharmgruppe; Gebra; Backhaus & Grass; Grasolin-Lackfabrik; Escho-Plast Kunstofferzeugnisse; Roller + Schneider in Biedenkopf; Lahnwerk in Biedenkopf; Varta Consumer Batteries, VARTA Batteriengroßhandel; DEA, RWE-DEA, RWE Dea, Shell Deutschland Oil GmbH; elasta & florex marketing GmbH; Sprick GmbH & Co; Dr.-Ries-Gruppe / BADISCHEN PLASTIC-WERKE IN BÖTZINGEN / Peguform-Werke GmbH / Pergaform / Tarkett / CEREBUS; Dr. Johann Koch Hähnchenfabrik, Dorsten

SOURCE: EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG NR. 1 @ http://heimkinderopfer.blogspot.com.au/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( This SHORT LIST can be found at the end of a long artikel written and published by me in German on 17. Juli 2010. This BLOG belongs to me the Australian Martin MITCHELL. )

In Austria ( Österreich ), too, the "forced labour of children in care" to which the minors were subjected would not have been confined solely to only the three firms that have so far been mentioned: "Swarovski", "Darbo" und "Elgo". There would have been plenty more.

The overall profits from this CHILD FORCED LABOUR – this practice was ongoing continuously for at least three decades, if not indeed a total of four – for West Germany alone would total in the billions of dollars ( Deutsche Mark / Euro Profit in Milliardenhöhe ! ).

The Federal Republic of Germany, however, is in total denial of these events and the companies who have profited from this CHILD FORCED LABOUR hide behind this continuing wall of silence.

Would be good if the current story now coming out of Austria ( Österreich ) could at last breach this wall of silence.

With kind regards

Martin Mitchell

PS. This communication may be published in full and distributed without limitation everywhere and by all means.

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1778608) Verfasst am: 30.08.2012, 14:13    Titel: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der BRÖ sowohl wie auch in der BRD! Antworten mit Zitat

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Warum sollten Nutznießer-Firmen von HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT denn nicht in Pflicht genommen werden zur Entschädigung der von ihnen Ausgebeuteten beizutragen ?


Ich wurde letzte Woche schon darum gebeten noch einmal ganz speziell auf die Bekanntgebung(en) auf unserer Vereinswebseite hinzuweisen, die mit der Einleitung beginnt

»Firmen verdienten in den Jahren 1945-1970 Milliarden an den Heimkinderarbeiten«

@ http://www.veh-ev.eu/Wichtige_Themen/Zeitzeugen/Industriearbeit/industriearbeit.html

Dieser Bitte komme ich nur all zu gerne nach. Ich ich werde dies auch gerne bei jeder Opportitunität immer wieder wiederholen.

Vielleicht werden die damaligen HEIMKINDER-ZWANGSARBEITER / HEIMKINDER-FRONARBEITER ja doch mal irgendwann gehört, beachtet und ihrer Würde geachtet seitens all denjenigen in der Bundesrepublik Deutschland und in der Bundesrepublik Österreich, die sich in Nachkriegszeiten – jahrzehntelang (ca 1945-ca 1985) – von iher Hände Arbeit bereichtert haben, ohne diese ihnen anvertrauten Personen, die sie rücksichtslos ausgebeutet haben, angemessen dafür entlohnt zu haben.

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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1778610) Verfasst am: 30.08.2012, 14:25    Titel: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der BRÖ sowohl wie auch in der BRD! Antworten mit Zitat

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U P D A T E

Bisher keine – nicht die geringste – Reaktion von den jeweiligen Empfängern in der Bundesrepublik Deutschland dieses Schreibens aus Australien !

Und auch keine Reaktion DAZU von den Medien in Deutschland, die ebenso alle gleichzeitig eine Kopie dieses Schreibens aus Australien zugestellt bekamen.

Es sieht mir - auf Grund dessen - danach aus als ob die gesamtdeutsche Gesellschaft nichts DAVON wissen will.


Zitat:
Von:
Martin Mitchell
( Ehemaliges Heimkind; Jg. 1946 - Opfer deutscher Fürsorgehöllen )
Adelaide, Süd Australien ( seit 24. März 1964 ansässig hier )

Montag, 13. Februar 2012


An:
1. ) BERLIN - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2. ) Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
3. ) BERLIN - Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
4. ) ILO - International Labour Organization
5. ) Amnesty International - Germany
6. ) Deutsche Institut für Menschenrechte
7. ) DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund


Betreff:

Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil.

Meine Damen und Herren - jeweils individuell und jeweils als Gesamtkollegium angesprochen.

Was macht Ihre Organisation / Ihr Ministerium / Ihr Senat / Ihre Gewerkschaft eigentlich DIESBEZÜGLICH ?

Niemand in der BRD nimmt Anstoß daran und kümmert sich DARUM: Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der BRD 1949-1992 ( on an industrial scale ! ) aufzuarbeiten, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und die Opfer angemessen zu entschädigen ?!

Institutionelle Sklavenarbeit – verichtet von eingesperrten Kindern und Jugendlichen in der ʹHeimerziehungʹ – wurde toleriert und massiv DAVON profitiert, und diese Verbrechen von niemanden geahndet.

Alle Täter, Täterorganisationen und Mittäter – d.h. alle Profiteure – dürfen ihre BEUTE ( Gesamtbeträge in Milliardenhöhe ) aus Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung ( 1945-1992 ), und große Summen an Schmiergeldern, die DABEI ganz sicherlich ebenso geflossen sind, weiterhin behalten und auch DARAN scheint sich niemand zu stören.

Heute redet man in der BRD nur über die Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung im Dritten Reich ( innerstaatlich und extraterritorial ) und von heutigen Fällen von Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung im wiedervereinigten Deutschland seit dem Jahre 2005.

Warum werden die dazwischenliegenden Jahrzehnte was WEST und OST betrifft von der Bundesrepublik Deutschland einfach ignoriert und totgeschwiegen ?

Erklären Sie mir das mal bitte.

Mit freundlichen Grüßen.

Martin Mitchell

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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1778792) Verfasst am: 31.08.2012, 04:39    Titel: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der BRÖ sowohl wie auch in der BRD! Antworten mit Zitat

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In BRÖ und BRD --- Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt? --- Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung auch in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil.


Die deutsch Online-Zeitung ZEIT ONLINE, wie ich persönlich erst jetzt zufällig entdeckt habe, berichtete am 23.08.2012 - 08:00 Uhr in sechs kurzen Zeilen ( @ http://www.zeit.de/2012/35/A-Tatort-Kinderheim-Schwarze-Paedagogik/seite-1 ) folgendes:

Und ich hebe diese, m.E., sechs wichtigsten Zeilen jetzt noch einmal besonders hervor !

Zitat:
SCHWARZE PÄDAGOGIK

Tatort: Erziehungsheim

[ ……… ]

[ Seite 3 von insgesamt 4 Seiten ]
@ http://www.zeit.de/2012/35/A-Tatort-Kinderheim-Schwarze-Paedagogik/seite-3

Kostenlose Zwangsarbeit

Der Linzer Sozialhistoriker Michael John schätzt, dass in Österreich in der Zeit zwischen 1945 und 1980 auf Anordnung der Jugendämter etwa 150.000 Kinder kostenlose Zwangsarbeit bei Bauern leisten mussten. Möglicherweise handelte es sich dabei um eine bewusste Politik zur Subventionierung der Landwirtschaft in ländlichen Gebieten. Dieses dunkle Kapitel der österreichischen Nachkriegsgeschichte ist bis heute überhaupt nicht erforscht.

ÜBERSICHT ZU DIESEM ARTIKEL
[ d.h. dem Artikel in dem diese sechs oben von mir zitierten Zeilen enthalten sind ]
SEITE 1 - TATORT ERZIEHUNGSHEIM - http://www.zeit.de/2012/35/A-Tatort-Kinderheim-Schwarze-Paedagogik/seite-1
SEITE 2 - HUNGER UND PRÜGEL - http://www.zeit.de/2012/35/A-Tatort-Kinderheim-Schwarze-Paedagogik/seite-2
SEITE 3 - KOSTENLOSE ZWANGSARBEIT - http://www.zeit.de/2012/35/A-Tatort-Kinderheim-Schwarze-Paedagogik/seite-3
SEITE 4 - VERGEWALTIGUNGEN UND TODESANGST - http://www.zeit.de/2012/35/A-Tatort-Kinderheim-Schwarze-Paedagogik/seite-4

Wenn auch nur in wenigen Worten, hier kommt erstmalig in den Medien zur Sprache was ich schon immer vermutet hatte: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT / DIE ZWANGSARBEIT VON FÜRSORGEZÖGLINGEN / KOSTENLOSE FRONARBEIT VON SCHUTZBEFOHLENEN wareine bewusste Politik zur Subventionierung der Landwirtschaft in ländlichen Gebietenund IHRE kostenloseIndustriearbeit eine Subventionierung der Produktion von Verbrauchsgütern in den Städtensowohl in Deutschland wie auch in Österreich. Diese Meinung habe auch ich von Anfang an meiner Recherchen in der HEIMKINDERSACHE ( Anfang 2003 ) schon vertreten.

Und in vielen dieser Stätten der Zwangsarbeit – 'Heimen' und 'Anstalten' oder in der Knechtschaft von Bauern oder im Frondienst anderer Dienstherren ( ausserhalb der eigenen Familie ) – in denen man Kinder und Jugendliche überall dieser Zwangsarbeit aussetzte ( wohin das Jugendamt sie verfrachtete ! ), ging diese Ausbeutung durch Zwangsarbeit ( Zwangsarbeit vielfach von den Kirchen und ihrem Dienstpersonal als „Arbeit im Dienste des HERRN“ beschrieben ) natürlich auch mit jeglicher anderer Art von Misshandlung, einschließlich der Ausübung von „sexualisierter Gewalt“ / „Vergewaltigung“ ( im Volksmund „sexueller Missbrauch“ genannt ) Hand in Hand. Alles konzentrierte sich auf DIE TOTALE MACHTAUSÜBUNG, DEMÜTIGUNG UND UNTERDRÜCKUNG DER AUSZUBEUTENDEN OPFER, DER WEHRLOSEN GEFANGENGEHALTENEN Kinder und Jugendlichen.

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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 05.09.2012, 15:08, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1778793) Verfasst am: 31.08.2012, 04:40    Titel: Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht Antworten mit Zitat

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Bezüglich ersten Zivilklagen Ehemaliger Heimkinder Gegen Damals Verantwortliche Und Aufsichtspflichtige Jugendämter.


Dierk Schaefer, evangelischer Pfarrer im Ruhestand, in seinem Blog, dem Dirk Schaefer Blog, @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/08/30/ein-urteil-das-zu-denken-gibt/ weist am 30. August 2012, um 21:34 Uhr (MEZ) darauf hin

Zitat:
Ein Urteil, das zu denken gibt

Da sollen zwei vor Gericht beweisen, daß etwas n i c h t stattgefunden hat. Nun kennen wir die Figur des Alibi. Ich bin nicht in Mühlhausen gewesen, weil ich nachweislich in Ravensburg war – und dafür gibt es Zeugen.

O.k, aber hier geht es darum, ob ein Amt seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Das Amt ist die beklagte Partei. Kläger sind zwei ehemalige Heimkinder. Sie haben keinen Zugriff auf Akten, aus denen eben nicht hervorgeht, daß ihr Kinderheim im fraglichen Zeitraum wenigstens einmal überprüft wurde. Kein Protokoll scheint zu existieren, jedenfalls scheint die Gegenseite ganz einfach zugeknöpft gewesen zu sein. Aber Kontrolle war Vorschrift.

Und so geht das Gericht nach der Methode Palmström vor, »und kommt zu dem Ergebnis: „Nur ein Traum war das Erlebnis, weil“, so schließt [es] messerscharf, „nicht sein kann, was nicht sein darf!“«

Nicht das Landesjugendamt mußte den Beweis antreten, sondern – ätsch! – die Kläger, damals Kinder und heute ohne Ermittlungsbefugnis. Die hatte das Gericht und übte sie nicht aus. In dubio pro reo! Sicherlich ein wichtiger Grundsatz in einem Rechtsstaat – aber auch in solchen Fällen?

Es ist allgemein bekannt, daß die Ämter ihrer Aufsichtspflicht über die Heime meist nicht oder nur unzulänglich nachgekommen sind. Und gesetzt den unwahrscheinlichen Fall, das beklagte Landesjugendamt wäre die rühmliche Ausnahme: Wie sind dann die Mißhandlungen zu erklären, um die es wohl auch in diesem Fall geht? Hätte das Amt kontrolliert – um so schlimmer, weil die Mißstände nicht abgestellt wurden! So etwas kommt ja auch heute noch vor: http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/12/31/2243/

Wir brauchen in solchen Fällen eine Beweislastumkehr, zumindest wenn ein Kläger mit seiner Klage nicht allein auf weiter Flur steht.

Hier der Bericht über das Kölner Urteil, das im Unterschied zum Beschneidungsurteil nicht wegweisend sein sollte.

http://www.readers-edition.de/2012/08/30/klage-vor-dem-lg-koln/ Donnerstag, 30. August 2012

Ach ja, auf das Thema Verjährung wurde nicht eingegangen. Das wäre ein noch schnellerer Weg gewesen, die Klage abzuweisen. Ob man aber darauf Hoffnung setzten kann?



Bekanntgebung für alle Betroffenen – ob Mitglied im Verein oder nicht.

Zitat:
READERSEDITION @ http://www.readers-edition.de/2012/08/30/klage-vor-dem-lg-koln/

HEIMKINDER

Klage vor dem LG Köln

VEH-ev | 30. August 2012, 13:47 Uhr | Aktualisiert: 30.08.2012, 13:49

Die Klage von zwei ehemaligen Heimkindern gegen das Landesjugendamt wurde am 29.08.2012 in einem Verkündungstermin abgewiesen.

Die Klage von zwei ehemaligen Heimkindern gegen das Landesjugendamt wurde am 29.08.2012 in einem Verkündungstermin abgewiesen, da – laut Gericht – die Klägerinnen nicht präzise nachweisen konnten, dass die Aufsichtsbehörde (das Landesjugendamt) sich in genau dem in Frage kommenden Zeitraum und dem entsprechenden Heim einer Pflichtverletzung schuldig gemacht habe. Das Gericht ist in seiner Begründung auf die Beweislastumkehr (d.h. das Landesjugendamt muss beweisen, dass es seiner Aufsichtspflicht in Heim und Zeitpunkt sehr wohl nachgekommen war) nicht eingegangen.

Ebensowenig ging das Gericht in seiner Begründung auf die Verjährung ein und gab damit zu verstehen, dass die Ansprüche ehemaliger Heimkinder nicht grundsätzlich verjährt seien!

Das Urteil lässt Fragen offen:

–> In seiner Entscheidung beruft sich das Gericht auf ungenügende Beweise – dennoch hatte der Richter bei der Verhandlung im Juli hervorgehoben, dass den Darstellungen der Klägerinnen umfassend Glauben geschenkt werden müsse.

–> Das Gericht machte sich den mehr als deutlichen Hinweis auf die Beweislastumkehr des BVerfG nicht zu eigen.

Es gibt nun Gründe und eine gute Basis, in die Berufung zu gehen:

–> Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Bescheid (1 BvR 3023/11) deutlich gemacht, dass den ehemaligen Heimkindern nicht unbedingt zugemutet werden könne, eindeutige Beweise zu erbringen, da sie erstens Kinder waren und sich zweitens in einer Ausnahmesituation befanden und unter Umständen bis weit in das Erwachsenenalter hinein traumatisiert waren. In diesem Bescheid sprachen die Bundesverfassungsrichter auch von der Möglichkeit der Beweislastumkehr. Das würde in diesem Fall bedeuten, dass das Landesjugendamt nachweisen müsste, dass es seiner Aufsichtspflicht in dem fraglichen Zeitpunkt zweifelsfrei nachgekommen ist!

–> Dass das Gericht in seiner Abweisung grundsätzlich die Frage der Verjährung ausklammert, ist Hinweis darauf, dass ein Gericht (selbst ein deutsches!) befinden kann (und wird), es gebe eine Hemmnis der Verjährung.

Besonders aber gilt: Wir haben NIE damit gerechnet, dass gleich das erste Verfahren bei der ersten Verhandlung erfolgreich sein wird. Immer wieder haben wir diskutiert, wer die Kraft und das Durchhaltevermögen hat, es bis zum obersten deutschen Gericht und dann womöglich weiter bis zum Europäischen Gerichtshof zu schaffen. Denn dort landet jemand, der vor deutschen Gerichten kein Recht bekommt. Es ist übrigens die einzige Möglichkeit sowohl vor dem Bundesgericht, dem Bundesverfassungsgericht oder auch vor dem Europäischem Gerichtshof Gehör zu bekommen:

„Nach dem verfassungsprozessrechtlichen Grundsatz der Subsidiarität, der in § 90, Abs. 2, BverfGG zum Ausdruck kommt, ist auch eine unmittelbar gegen gesetzgeberische Maßnahmen gerichtete Verfassungsbeschwerde nur dann zulässig, wenn der Bewschwerdeführer zuvor erfolglos alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen. Dadurch wird vermieden, dass das Bundesverfassungsgericht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft. Das Durchlaufen des Rechtswegs ist insbesondere dann geboten, wenn die Gerichte durch die Ausnutzung einfachrechtlicher Entscheidungsspielräume auf verfassungsrechtliche Problemlagen reagieren könnten. Die vorherige Anrufung der Fachgerichte ist dann verzichtbar, wenn es offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre, die gerügte Grundrechtsverletzung auf diesem Wege zu beheben.“

Wir werden die beiden Klägerinnen aus unseren Reihen weiterhin solidarisch begleiten!

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Beitrag(#1780456) Verfasst am: 05.09.2012, 15:04    Titel: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der BRÖ sowohl wie auch in der BRD! Antworten mit Zitat

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Genau so - in diesem Wortlaut - kürzlich überall von mir online gestellt:

Zitat:
Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ! --- Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK ÖSTERREICH ! --- Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der SCHWEIZ !

Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


Zwangsarbeit ehemaliger Heimkinder.
= Child slave labour of children in care.



Ehemalige Heimkinder vereinigt euch. --- Children abused and slave-laboured in 'institutional care' come together. --- 'Homies' of yesteryear unite.


Im Erachten des Australiers Martin Mitchell – Ehemaliges Heimkind ( Jg. 1946 )

– gesamtgesellschaftlich adressiert an die Bevölkerung im deutschsprachigen Raum Europas –

Ganz bestimmt wird niemand in Deutschland oder in Österreich oder in der Schweiz jetzt hervorkommen, sich vordrängeln und sich selbst namentlich identifizieren wollen und sagen und behaupten wollen: Ich persönlich ( als bekennender Christ / Atheist / Kapitalist ), zusammen mit meinen Kumpeln und Kompanen und meiner Sippe habe jahrelang alle Kinder und Jugendliche, die mir in geschlossenen Einrichtungen anvertraut worden waren, körperlich und seelisch misshandelt und durch Zwangsarbeit ausgebeutet ( über mehrere Jahrzehnte hinweg nach dem Zweiten Weltkrieg ! ) ( und habe auch sehr gut daran verdient ! ), weil es während des gesamten Zeitraums als ich dies getan habe und davon profitiert habe und dadurch letzendlich reich geworden bin, kein innerstaatliches Gesetz gab oder ich mir derzeit keines solches Gesetzes bewußt war, dass diese meine diesbezügliche Handlungsweise und Behandlung dieser minderjährigen Schutzbefohlenen unter Verbot oder Strafe gestellt hätte. Darum bin ich und mein Unternehmen jetzt auch nicht bereit und sehe ich mich auch in keinster Weise verpflichtet dazu etwas von meinem dadurch aufgehäuften Reichtum an die von mir Misshandelten, Ausgebeuteten und Geschädigten zurückzugeben. Diese mir damals anvertrauten Kinder und Jugendlichen hatten keine Rechte und ich gegenüber ihnen keine Pflichten --- und in diesem Sinne habe ich auch heute keine Pflichten ihnen gegenüber als Erwachsene sie jetzt zu entschädigen. Ich bin im Recht und auf Moral pfeife ich.

Aber wenn wir, die Opfer, diese unsere Peiniger und Nutznießer unserer Zwangsarbeit sowohl wie ihre Rechtsnachfolger und Erben ihres ihrerseits durch unser Leid aufgehäuften Reichtums jetzt diesbezüglich daraufhin ansprechen, was wird jeder von ihnen, diesen Scheinheiligen, zu uns sagen und öffentlich kuntun ?

Also dann mal heraus mit der Sprache all Ihr Verantwortlichen und Mitverantwortlichen ! --- oder auch diejenigen, die diese Verantwortlichen und Mitverantwortlichen gerne gegen die Forderungen der Opfer verteidigen möchten und die Opfer abweisen wollen !

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Beitrag(#1781080) Verfasst am: 08.09.2012, 16:21    Titel: Viele Todesfälle in der damaligen „Heimerziehung“ in der BRD. Antworten mit Zitat

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Zitat:
Bundesrepublik Deutschland ( 1949-1992 )

Hinzunehmender Kollateralschaden in Zusammenhang mit der in den „Fürsorgeerziehungsanstalten“ betriebenen „Arbeitsausbeutung“!?

Todesfälle in der „Heimerziehung“ von „Fürsorgezöglingen“ im Alter von 14 bis 20 Jahren in Nordrhein-Westfalen.

QUELLE: "STATISTISCHE LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN" / "LANDESBETRIEB INFORMATION UND TECHNIK NORDRHEIN-WESTFALEN" „Statistik der öffentlichen Jugendhilfe“ ( 1953-1966 )

Unter der Verantwortung des Landesjugendamtes Nordrhein-Westfallen im Zuständigkeitsbereich der Jugendämter RHEINLAND (Köln) und WESTFALEN-LIPPE (Münster) – über den Zeitraum von 1953 bis 1966 beschränkt – Zahl der aus der „Heimerziehung“ durch Tod ausgeschiedenen „Fürsorgezöglinge“ im Alter von 14 bis 20 Jahren.

Bestandaufnahme bezüglich des vorherigen Jahres ist jeweilig der 31. März des darauffolgenden Jahres --- die ersten Angaben in der Tabelle beziehen sich also auf das Jahr 1953 und die letzten Angaben auf das Jahr 1964:

( 01. ) 1954 – 10 männliche Tote – 12 weibliche Tote – 22 Tote insgesamt in 1953
( 02. ) 1955 – 08 männliche Tote – 06 weibliche Tote – 14 Tote insgesamt in 1954
( 03. ) 1956 – 10 männliche Tote – 06 weibliche Tote – 16 Tote insgesamt in 1955
( 04. ) 1957 – 17 männliche Tote – 03 weibliche Tote – 20 Tote insgesamt in 1956
( 05. ) 1958 – 13 männliche Tote – 10 weibliche Tote – 23 Tote insgesamt in 1957
( 06. ) 1959 – 13 männliche Tote – 05 weibliche Tote – 18 Tote insgesamt in 1958
( 07. ) 1960 – 15 männliche Tote – 10 weibliche Tote – 25 Tote insgesamt in 1959
( 08. ) 1961 – 12 männliche Tote – 04 weibliche Tote – 16 Tote insgesamt in 1960
( 09. ) 1962 – 10 männliche Tote – 02 weibliche Tote – 12 Tote insgesamt in 1961
( 10. ) 1963 – 07 männliche Tote – 03 weibliche Tote – 10 Tote insgesamt in 1962
( 11. ) 1964 – 13 männliche Tote – 06 weibliche Tote – 19 Tote insgesamt in 1963
( 12. ) 1965 – 10 männliche Tote – 02 weibliche Tote – 12 Tote insgesamt in 1964

Die Gesamtzahl der Toten über diesen Zeitram (1953-1964) ist 207.

Keine Angaben zu den jeweiligen Todesursachen all dieser „Fürsorgezöglinge“ stehen bisher zur Verfügung.

Keine Angaben bezüglich der Zahl der aus der „Heimerziehung“ durch Tod ausgeschiedenen „Fürsorgezöglinge“ im Alter von 14 bis 20 Jahren in den restlichen „alten Bundesländern“ stehen bisher zur Verfügung, und die jeweiligen Todesursachen all dieser zusätzlichen Todesfälle von „Fürsorgezöglingen“ bisher natürlich ebenso nicht.

Angaben in dieser Übersichtstabelle – auf Nordrhein-Westfalen beschränkt – zusammengestellt von Martin MITCHELL, Adelaide, Süd Australien, 08.9.2012.


Und siehe auch noch einmal gleich anschließend, zurückblickend, meine Berichte zu diesem Thema von vor 2 Jahren schon – also August 2010 – »[ ABGETRENNT ] Todesfälle in der „Heimerziehung“ in der Bundesrepublik Deutschland« @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/11138-abgetrennt-todesfälle-in-der-„heimerziehung“-in-der-bundesrepublik-deutschland/ ( Seite 1 des Threads ) und @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/11138-abgetrennt-todesfälle-in-der-„heimerziehung“-in-der-bundesrepublik-deutschland/index2.html ( Seite 2 des Threads ).


Falls jemand jetzt auch von Todesfällen, und die Zahl der Todesfälle, in der damaligen „Heimerziehung“ in der DDR berichten möchte, sollte man, m.E., auch speziell DAFÜR, EIN EIGENES THEMA eröffnen, DAMIT MAN SICH DORT AUCH GENAU DARAUF KONZENTRIEREN KANN UND DAZU STELLUNG BEZIEHEN KANN, und alles was das betrifft DORT sammeln kann.
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Beitrag(#1781452) Verfasst am: 10.09.2012, 16:29    Titel: Viele Todesfälle in der damaligen „Heimerziehung“ in der BRD. Antworten mit Zitat

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HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der BRÖ sowohl wie in der BRD!

Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit/Pflichtarbeit.

…und das Ignorieren beider Länder in den Nachkriegsjahrzehnten dieses Verbots.



Von hier aus sind die Originale mit allen Daten und Datumsangaben (wo vorhanden) abgebildet, bzw. zugänglich: http://veh-ev.eu/Wichtige_Themen/Heimkinder_Statistik/heimkinder_statistik.html

Zitat:
BEITRÄGE ZUR STATISTIK DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
HERAUSGEGEBEN VOM STATISTISCHEN LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN


Verschiedene Jahrgänge

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1953
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1954
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1955
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1956
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1957
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1958
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1959
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1960
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1961
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1962
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1963+1964
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)
[auf der zweiten Seite dieses Dokuments hat man jedoch teilweise vergessen die Todesfälle gelb zu markieren]

[Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1965 (fehlt bisher)]

Bericht bzw. Statistik für das Jahr 1966
(die Todesfälle in den Heimen sind gelb markiert)

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Beitrag(#1781642) Verfasst am: 11.09.2012, 15:24    Titel: Viele Todesfälle in der damaligen „Heimerziehung“ in der BRD Antworten mit Zitat

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HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der BRÖ sowohl wie in der BRD!

Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit/Pflichtarbeit.

…und das Ignorieren beider Länder in den Nachkriegsjahrzehnten dieses Verbots.



Nochmalig generell und in Ansprache aller Interessierten.
[ ...genau so stelle ich es jetzt auch überall anderswo online... ]

Heimkinder-Todesfälle Daten zu Tage gebracht. Wie viele Heimzöglinge sind in der damaligen Heimerziehung zu Tode gekommen und auf welche Weise?

Etwas von öffentlichem Interesse und vielleicht auch von Interesse für den einen oder anderen Juristen, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt.

Nichts dergleichen wurde 2009/2010 von dem »Runden Tisch Heimerziehung« unter der Schirmherrschaft der ev. Theologin Dr. Antje Vollmer angesprochen oder aufgearbeitet.

„Freiwillige Erziehungshilfe“ (FEH), „vorläufige Fürsorgeerziehung“ (vorläufige FE) und „endgültige Fürsorgeerziehung“ (endgültige FE) existierte in der Bundesrepublik Deutschland, d.h. in den „alten Bundesländern“, über den Zeitraum von 1949 bis 1992 während das Jugendwohlfahrtsgesetz in Kraft war; sie existierte jeweilig aber natürlich auch gleich wieder nach dem 2. Weltkrieg zwischen 1945 und 1949 bevor das Grundgesetz der BRD am 23. Mai 1949 erstmalig in Kraft trat.

Das sogenannte „Erziehungsziel“, durchgängig zu allen Zeiten dieser im großen und ganzen sogenannten „Fürsorgeerziehung“ (ob „freiwillig“, „vorläufig“ oder „endgültig“), war eine mehr oder weniger strengeArbeitserziehung“, und dies wirkte sich aus inArbeitsausbeutungdurchunentlohnte Heimkinder-Zwangsarbeit“, und war, wasWestdeutschlandbetrifft, überall an der Tagesordung.

Diesesystematische Arbeitsausbeutung“ / „unentlohnte Heimkinder-Zwangsarbeit“ in Absprache der Heimbetreiber (vorwiegend die beiden Großkirchen), mit Bund, Ländern und Kommunen – Jugendämtern – und Industriebetrieben, Dienstleistungsunternehmen (innerhalb und ausserhalb der Heime und Institutionen), mit Gutsherren in der Landwirtschaft in Groß- und Kleinbetrieben, in der Torfgewinnung in Mooren und in Torfwerken, mit Großwäschereien, Krankenhäusern, Säuglingsheimen, und auch mit Privathaushalten, ging von statten, ununterbrochen, und mit immer wieder neu hinzukommendem „Menschenmaterial“ (Kindern und Jugendlichen jeden Alters) von 1945 bis mindestens 1985 (wenn nicht sogar bis zu dem endgültigen ausser Kraft treten des Jugendwohlfahrtsgesetzes in 1992).

Da stellte sich mir die Frage: „Wie viele Heimzöglinge sind in der damaligen Heimerziehung zu Tode gekommen und auf welche Weise?

In Antwort zu dieser Frage habe ich bisher folgendes in Erfahrung bringen können: In der Heimerziehung in Nordrhein-Westfalen allein waren es über den Zeitraum von 1953 bis 1966 anscheinend mindestens 207 Todesfälle, aber möglicherweise sogar 222 Todesfälle, oder sogar noch mehr (denn die Zahl der Todesfälle von Heimzöglingen in NRW für das Jahr 1965 scheint bisher noch zu fehlen).

Siehe die Originale der diesbezüglichen Statistik, die seit dem 07.08.2012 über folgende Webadresse im Internet zugänglich sind: http://veh-ev.eu/Wichtige_Themen/Heimkinder_Statistik/heimkinder_statistik.html

( 1. ) Um die Zahl der Todesfälle in der Heimerziehung vor 1953 in NRW hat sich anscheinend bisher noch niemand gekümmert.

( 2. ) Um die Zahl der Todesfälle in der Heimerziehung nach 1966 in NRW – d.h. zwischen 1967 und 1992 in NRW – hat sich anscheinend bisher noch niemand gekümmert.

( 3. ) Um die jeweiligen Angaben zu Todesursachen der in der Heimerziehung in NRW insgesamt zwischen 1945 und 1992 zu Tode gekommenen „Fürsorgezöglinge“ – d.h. die Zahl der aus der „Fürsorgeerziehung“, und somit aus dem „Arbeitskräfte-pool“ den man nicht bezahlte weil man es nicht brauchte, ausgeschiedenen „Fürsorgezöglinge“ – hat sich anscheinend bisher noch niemand gekümmert.

( 4. ) Um die Zahl der Todesfälle der in der Heimerziehung in all den restlichen „alten Bundesländern“, bzw. „Westdeutschland“, über den gesamten Zeitraum zwischen 1945 und 1992 zu Tode gekommenen „Fürsorgezöglinge“ – d.h. die Zahl der aus der „Fürsorgeerziehung“, und somit aus dem „Arbeitskräfte-pool“ den man nicht bezahlte weil man es nicht brauchte, ausgeschiedenen „Fürsorgezöglinge“ – und die jeweiligen Angaben zu Todesursachen all dieser zu Tode gekommenen „Fürsorgezöglinge“ hat sich anscheinend bisher noch niemand gekümmert.

Für diese vielen ungeklärten Todesfälle erwarten wir eine Erklärung.

Vielleicht wird sich ja jemand in Deutschland finden der bereit ist genau dieser Sache jetzt erstmalig nachzugehen, sie in Angriff zu nehmen und der Öffentlichkeit medienwirksam darüber zu berichten.

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BESONDERER HINWEIS BEZÜGLICH ALLEN MEINEN TEXTEN UND BEITRÄGEN:
( 1. ) Ich persönlich benutze diese Anführungsstriche / Anführungszeichen oder auch diese "Gänsefüßchen" [ in Englisch "double quotation marks" genannt ] ( a. ) immer dann, wenn ich bestimmte Begriffe (nicht nur Einzelbegriffe, aber auch solche Begriffe, die sich aus mehreren Worten zusammensetzen) besonders als im gewöhnlichen Sprachgebrauch oder in der Fachsprache verwendete Begriffe kennzeichnen oder hervorheben möchte und ( b. ) immer dann, wenn ich etwas Gesprochenes oder Geschriebenes zitiere. Ich meine mit diesen "double quotation marks" nicht das Gesagte oder Geschriebene in Frage zu stellen oder satirisch zu begutachten, bzw. höhnisch darüber zu reden oder zu schreiben. Beispiele zu ( a. ): Geschlossene Unterbringung, unentlohnte Heimkinder-Zwangsarbeit, alten Bundesländer, Westdeutschland.
( 2. ) Ich persönlich benutze diese Anführungsstriche / Anführungszeichen oder auch diese 'Gänsefüßchen' [ in Englisch 'single quotation marks' genannt ] ( a. ) immer dann, und nur dann, wenn ich ein bestimmtes Wort oder eine bestimmte Phrase in Frage stellen oder hönisch darüber herziehen möchte, wie z.B. 'Heime', 'Jugendhilfe', 'Jugendwohlfahrt' oder 'Fürsorge' oder 'die Sympathie und Empathie der Politiker und Kirchenoberen gegenüber den Opfern in der Heimkindersache'.
( 3. ) Manchmal benutze ich aber auch diese speziellen »Anführungsstriche« / »Anführungszeichen«, z.B., um eine schon mal zuvor benutzte Überschrift hervorzuheben oder irgend eine Organisation oder Institutionen zu benennen, die ich besonders verachte, wie z.B. »Runder Tisch Heimerziehung« oder »Kleine Wahrheitskommission«.

gez. Der Australier Martin Mitchell ( 11.09.2012 ).
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Beitrag(#1781746) Verfasst am: 12.09.2012, 05:31    Titel: Viele Todesfälle in der damaligen „Heimerziehung“ in der BRD Antworten mit Zitat

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Information zum Tod von Kindern und Jugendlichen in Heimen für die Jahre 1945-1992.


DEUTSCH:

Zitat:
Bundesrepublik Deutschland.

Die Bundesregierung weigert sich, Informationen zum Tod von Kindern und Jugendlichen in Heimen für die Jahre 1945-1992 zu liefern. Angeblich gibt es diese Informationen nicht.

Gesamtzahl der toten Kinder in Betreuungseinrichtungen.

Wie viele dieser Tode fallen in eine oder mehrere der folgenden Kategorien?

Körperverletzung mit Todesfolge.

Mord.

Totschlag.

Unfall.

Suizid.

Tod durch Krankheit.

Tod durch Fahrlässigkeit der Aufsichtsbehörde.

Tod als direkte Folge rechtswidriger Inhaftierung.

Tod als direkte Folge der Sklavenarbeit / Zwangsarbeit.



ENGLISCH:

Zitat:
"Death in custody". - Death and cause of death of "children in institutional care".

The German Federal Government refuses to supply information pertaining to "death in custody of children and youth" – "children in institutional care" – spanning the period from 1945 to 1992 --- the German Federal Government maintains it does not have such information.

The number of death of children in institutional care.

How many of these death can be classified to be in a particular category or to fall into more than one of these categories ?

Wrongful death.

Murder.

Manslaughter.

Accident.

Suizide.

Death through illness.

Death because of negligence of the supervising authority.

Death as a direct consequence of wrongful imprisonment.

Death as a direct consequence of slave labour / forced labour.



So werden diesbezügliche Fragen von der Bundesregierung abgebügelt.

SUCHE: "Todesfälle"+"Heimerziehung"

Zitat:
Plenarprotokoll 17/161

Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
161. Sitzung – 17. Wahlperiode
Berlin, Mittwoch, den 29. Februar 2012


Seite 19196A

Anlage 37

Antwort

des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE LINKE) (Drucksache 17/8723, Frage 64):

Wie stellt sich die Belegungsstatistik – Zugänge, Entlassungen und Todesfälle – in den Jahren 1950, 1955, 1960, 1965 und 1970 in deutschen Kinderheimen – Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik zusammen – dar, und welche Gründe für die Todesfälle sind der Bundesregierung bekannt (inklusive Todesfälle von Kindern, die aus Heimen in Krankenhäuser gebracht wurden und dort verstorben sind)?

Der Bundesregierung liegen weder eine Belegungsstatistik mit diesen Informationen noch statistische Angaben zu Todesfallzahlen noch Informationen zu Gründen für mögliche Todesfälle in der stationären Heimunterbringung der Bundesrepublik Deutschland bzw. der DDR in den hinterfragten Zeiträumen vor.

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Beitrag(#1782225) Verfasst am: 14.09.2012, 15:18    Titel: Viele Todesfälle in der damaligen „Heimerziehung“ in der BRD Antworten mit Zitat

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(1953-1980) NRW Heimkinder-Todesfälle-Tabelle noch einmal korrigiert ! --- Gesamttotal 349 Tote in NRW allein !


NRW Todesfälle in der „Heimerziehung“ von „Fürsorgezöglingen“ 1953-1966 --- und die darauffolgenden Jahre bis 1980.


Heimkinder-Todesfälle in NRW --- Überarbeitete, korrektierte und erweiterte Tabelle.


Zitat:
Bundesrepublik Deutschland ( 1949-1992 )

Hinzunehmender Kollateralschaden in Zusammenhang mit der in den „Fürsorgeerziehungsanstalten“ betriebenen „Arbeitsausbeutung“ !?

Todesfälle in der „Heimerziehung“ von „Fürsorgezöglingen“ im Alter von 14 bis 20 Jahren in Nordrhein-Westfalen (NRW).

QUELLE: "STATISTISCHE LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN" / "LANDESBETRIEB INFORMATION UND TECHNIK NORDRHEIN-WESTFALEN" „Statistik der öffentlichen Jugendhilfe“ ( 1953-1980 )

Unter der Verantwortung des Landesjugendamtes Nordrhein-Westfallen im Zuständigkeitsbereich der Jugendämter RHEINLAND (Köln) und WESTFALEN-LIPPE (Münster) – über den Zeitraum von 1953 bis 1980 beschränkt – Zahl der aus der „Heimerziehung“ durch Tod ausgeschiedenen „Fürsorgezöglinge“ im Alter von 14 bis 20 Jahren.

Bestandaufnahme bezüglich des vorherigen Jahres ist jeweilig der 31. März des darauffolgenden Jahres --- die ersten Angaben in der Tabelle beziehen sich also auf das Jahr 1953 und die letzten Angaben auf das Jahr 1980:

Für den Zeitraum anfangend mit dem zweiten Quartals des Jahres 1945 bis zum letzten Quartal des Jahres 1952 liegen bisher keine diesbezüglichen Angaben vor !

Für den Zeitraum von 1981 bis 1992 liegen ebenso bisher keine solchen Angaben vor !

Überarbeitete, korrektierte und erweiterte Tabelle:

( 01. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1953.pdf –
10 männliche Tote – 12 weibliche Tote – 22 Tote insgesamt

( 02. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1954.pdf –
08 männliche Tote – 06 weibliche Tote – 14 Tote insgesamt

( 03. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1955.pdf –
10 männliche Tote – 06 weibliche Tote – 16 Tote insgesamt

( 04. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1956.pdf –
17 männliche Tote – 03 weibliche Tote – 20 Tote insgesamt

( 05. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1957.pdf –
13 männliche Tote – 10 weibliche Tote – 23 Tote insgesamt

( 06. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1958.pdf –
13 männliche Tote – 05 weibliche Tote – 16 Tote insgesamt

( 07. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1959.pdf –
15 männliche Tote – 10 weibliche Tote – 25 Tote insgesamt

( 08. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1960.pdf –
12 männliche Tote – 04 weibliche Tote – 16 Tote insgesamt

( 09. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1961.pdf –
10 männliche Tote – 02 weibliche Tote – 12 Tote insgesamt

( 10. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1962.pdf –
07 männliche Tote – 03 weibliche Tote – 10 Tote insgesamt

( 11. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1963-1964.pdf –
13 männliche Tote – 06 weibliche Tote – 19 Tote insgesamt

( 12. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1963-1964.pdf –
15 männliche Tote – 04 weibliche Tote – 19 Tote insgesamt

( 13. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1965
Das Blatt für das Jahr 1965 fehlt !
[ Spätinformation wird nachgeliefert ]

( 14. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1966.pdf –
10 männliche Tote – 02 weibliche Tote – 12 Tote insgesamt

( 15. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1967.pdf –
14 männliche Tote – 07 weibliche Tote – 21 Tote insgesamt

( 16. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1968.pdf –
10 männliche Tote – 05 weibliche Tote – 15 Tote insgesamt

( 17. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1969.pdf –
17 männliche Tote – 07 weibliche Tote – 24 Tote insgesamt

( 18. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1970.pdf –
15 männliche Tote – 07 weibliche Tote – 22 Tote insgesamt

( 19. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1971
Das Blatt für das Jahr 1971 fehlt !
[ Spätinformation wird nachgeliefert ]

( 20. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1972
Das Blatt für das Jahr 1972 fehlt !
[ Spätinformation wird nachgeliefert ]

( 21. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1973
13 männliche Tote – 04 weibliche Tote – 17 Tote insgesamt

( 22. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1973-1974.pdf –
04 männliche Tote – 02 weibliche Tote – 06 Tote insgesamt

( 23. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1975.pdf –
03 männliche Tote – 03 weibliche Tote – 06 Tote insgesamt

( 24. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1976
Das Blatt für das Jahr 1976 fehlt !
[ Spätinformation wird nachgeliefert ]

( 25. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1977.pdf –
03 männliche Tote – 03 weibliche Tote – 06 Tote insgesamt

( 26. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1978.pdf –
07 männliche Tote – 02 weibliche Tote – 09 Tote insgesamt

( 27. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1979.pdf –
05 männliche Tote – 01 weibliche Tote – 05 Tote insgesamt

( 28. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1980.pdf –
03 männliche Tote – 01 weibliche Tote – 04 Tote insgesamt

( 29. ) – NRW - Todesfälle in der Fürsorgeerziehung 1981
Keine weiteren Angaben zu diesem Jahr oder den folgenden Jahren bis Ende des Jahres 1991 stehen zur Verfügung !

Die momentan feststellbare Gesamt-Todeszahl vonFürsorgezöglingenin 'Heimen' und 'Anstalten' in Nordrhein-Westfalen (NRW) – d.h. der sich in derHeimerziehungin NRW befindendenminderjährigen“ „Schutzbefohlenen“ – von Anfang 1953 bis Ende 1980 ist 349 !!!

Warum sollte es solche Zahlen aber nicht auch für Niedersachsen geben und diese und andere diesbezügliche Zahlen und Daten nicht auch der Bundesregierung sowie auch der Landesregierung zur Verfügung stehen ?

Warum sollte es solche Zahlen aber nicht aber auch für Baden-Württhemberg und diese und andere diesbezügliche Zahlen und Daten nicht auch der Bundesregierung sowie auch der Landesregierung zur Verfügung stehen ?

Warum sollte es solche Zahlen aber nicht auch für Bayern geben und diese Zahlen und diese und andere diesbezügliche Zahlen und Daten nicht auch der Bundesregierung sowie auch der Landesregierung zur Verfügung stehen ?

Warum sollte es solche Zahlen aber nicht auch für Rheinland-Pfalz geben und diese und andere diesbezügliche Zahlen und Daten nicht auch der Bundesregierung sowie auch der Landesregierung zur Verfügung stehen ?

Warum sollte es solche Zahlen aber nicht auch für Hessen geben und diese und andere Zahlen und Daten nicht auch der Bundesregierung sowie auch der Landesregierung sowie auch des Landesregierung zur Verfügung stehen ?

Warum sollte es solche Zahlen aber nicht auch für Schleswig Holstein geben und diese und andere diesbezügliche Zahlen und Daten nicht auch der Bundesregierung sowie auch der Landesregierung zur Verfügung stehen ?

Warum sollte es solche diesbezügliche Zahlen aber nicht auch für West-Berlin geben und diese und andere Zahlen und Daten nicht auch der Bundesregierung sowie auch der Landesregierung zur Verfügung stehen ?

Wichtiger Hinweis: Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt, so dass von diesem Zeitpunkt an auch sich in der „Freiwilligen Erziehungshilfe“ (FEH), in der „vorläufigen Fürsorgeerziehung“ (vorläufigen FE) oder in der „endgültigen Fürsorgeerziehung“ (endgültigen FE) befindenden „Fürsorgezöglinge“, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet hatten aus der „Fürsorge-Internierung“ entlassen werden mußten: drei Jahre weniger des Eingesperrtseins und der damit einhergehenden Misshandlung und Hoffnungslosigkeit.


Die Originale für diese Statistik, anhand derer diese Heimkinder-Todeszahlen für NRW herausgearbeitet wurden, werden alle zukünftig auch hier zu finden sein: http://veh-ev.eu/Wichtige_Themen/Heimkinder_Statistik/heimkinder_statistik.html


Die Todesfälle in den Heimen sollten eigentlich von dem "STATISTISCHEN LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN" in den Originalen gelb markiert worden sein ( aber vielfach hat man diese gelbe Markierung vergessen zu unternehmen ). Also genau hinschauen, genau studieren und selbst, jeweilig, nach den „Todesfällen“ ( „Tod“ ) in den Originalen suchen.


(1953-1980) NRW Heimkinder-Todesfälle-Tabelle noch einmal korrigiert ! --- Gesamttotal 349 Tote in NRW allein !
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Beitrag(#1783180) Verfasst am: 19.09.2012, 14:56    Titel: Viele Todesfälle in der damaligen „Heimerziehung“ in der BRD Antworten mit Zitat

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BEISPIEL einer jetzigen meinerseitigen (gestrigen) Anfrage in allen Bundesländern der heutigen BRD:

Zitat:
An: "Statistisches Landesamt Bayern" München - info@statistik.bayern.de


Sehr geehrte Damen und Herren,

ein schon seit vielen Jahren in Australien ansässiger ehemaliger Bundesbürger recherchiert momentan bezüglich der damaligen „Heimerziehung“ in Ost (DDR) und West (Westdeutschland/BRD) im Zeitraum 1945 bis 1989 (bzw. 1992) und den jährlichen Belegungszahlen insgesamt in allen seinerzeit in Germany existierenden „Erziehungseinrichtungen“ / „Fürsorgeerziehungseinrichtungen“ / „Jugendwohlfahrtseinrichtungen“ / „Jugendhilfeeinrichtungen“.

In Zusammenhang mit dieser unserer Recherche suchen wir auch nach der Antwort zu der Frage „Wie viele Heimzöglinge insgesamt sind in dieser Zeit in Germany ums Leben gekommen?

Es handelts sich hier um die sich in der „Heimerziehung“ befindenden Jahrgänge, Jungen und Mädchen, im Alter von 14-21 Jahren (1945-1974) und 14-18 Jahren (1975-1992), bevor diese Heimzöglinge ihre Volljährigkeit erreichten und entlassen wurden.

Wir schreiben jedes Bundesland mit einer Bitte um diesbezügliche Auskunft getrennt an.

Wir wären Ihnen daher sehr dankbar für jegliche Statistiken/Unterlagen, die darüber Auskunft geben, was das Bundesland Bayern betrifft.

Mit freundlichen Grüßen aus Adelaide, Süd Australien

Martin Mitchell

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Beitrag(#1783182) Verfasst am: 19.09.2012, 14:59    Titel: BUCH: »Tatort Kinderheim« | „Kinderheime regelrechte Gulags“ Antworten mit Zitat

.
"Tatort Kinderheim" --- Erziehungsheime waren "Zentren der Gewalt"

Österreich - DER STANDARD ( Mo. 17.09.2012, 11:54 ) @ http://derstandard.at/1347492713574/Tatort-Kinderheim-Erziehungsheime-waren-Zentren-der-Gewalt

Zitat:
"Tatort Kinderheim" --- Erziehungsheime waren "Zentren der Gewalt"

Hans Weiss hat in seinem neuen Buch Vorgänge in 135 Einrichtungen untersucht und liefert einen erschütternden Befund

Wien - Bis weit ins letzte Drittel des 20. Jahrhunderts hinein waren die Kinder- und Jugendheime in Österreich "Zentren der Gewalttätigkeit und des sexuellen Missbrauchs". Zu diesem Befund kommt Hans Weiss in seinem Buch "Tatort Kinderheim", das am Montagabend in der Wiener Hauptbücherei präsentiert wird. Bei einigen Heimen habe es sich um regelrechte "Kindergulags" gehandelt, hält Weiss fest.

Längerer Artikel - WEITERLESEN @ http://derstandard.at/1347492713574/Tatort-Kinderheim-Erziehungsheime-waren-Zentren-der-Gewalt
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
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Beitrag(#1783734) Verfasst am: 21.09.2012, 15:43    Titel: Viele Todesfälle in der damaligen „Heimerziehung“ in der BRD Antworten mit Zitat

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Todesfälle in der „Heimerziehung“ von „Fürsorgezöglingen“.

(1963-1975) Gesamttotal 74 Todesfälle in der Heimerziehung in Niedersachsen.


In Zusammenarbeit mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) und anderen engagierten Ehemaligen Heimkindern auch ausserhalb des Vereins haben wir bisher folgendes feststellen können:

Die genaue Zahl der Todesfälle von Fürsorgezöglingen in der damaligen Heimerziehung in Niedersachsen, über den Zeitraum von 1963-1975, haben wir zwar bisher nicht persönlich anhand von offiziellen Original-Unterlagen überprüfen können, aber diese sind anderswo als insgesamt 74 angegeben.

Diese Gesamtzahl von 74 Todesfällen, wird angegeben in einer kurzen Tabelle, mit der Überschrift »2.7. Zahl der Todesfälle in Fürsorgeheimen (1963-1975)« – »Tabelle 11: Anzahl der Todesfälle in FE und FEH« –

in einer PDF-File auf digital markierter Seite 98
auf aktuell in Druck markierter Seite 97

in einem von

Dr. phil. Habil. Margret Kraul, Professorin für Pädagogik

Dr. phil. habil. Dirk Schumann, Professor für Neuere und Neueste Geschichte

Rebecca Eulzer, M. A., wissenschaftliche Mitarbeiterin/Doktorandin

Anne Kirchberg, M. A., wissenschaftliche Mitarbeiterin/Doktorandin

von der GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN in Zusammenhang mit ihrem Forschungsprojekt – »Forschungsprojekt „Heimerziehung in Niedersachsen 1949 - 1975“« im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration sowie des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur – verfassten 137-seitigen ZWISCHENBERICHT fertiggestellt am 16.11.2010

aufrufbar über

http://www.uni-goettingen.de/de/3240.html?cid=3615

http://www.uni-goettingen.de/de/137460.html ( von dort aus geht es weiter zu einem 1.1 MB PDF-Dokument ohne eigentliche eigene Internet-Adresse )

Keine Information über Todesfälle in der damaligen Heimerziehung in Niedersachsen zwischen 1945 und 1962 steht uns bisher zur Verfügung.

Keine Information über Todesfälle in der damaligen Heimerziehung in Niedersachsen zwischen 1976 und 1992 steht uns bisher zur Verfügung.
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Beitrag(#1783735) Verfasst am: 21.09.2012, 15:49    Titel: Waren die Einnahmen aus HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT steuerfrei? Antworten mit Zitat

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Waren die Einnahmen aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« damals steuerfrei ?


DARÜBER haben sich Antje Vollmer, Schirmherrin am »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« und ihre Auftraggeber Kirche und Staat und sonstige Profiteure aus dem Geschäft mitFürsorgezöglingen“ wohl keine Gedanken gemacht !


re HEIMKINDER. - Waren auch die Einnahmen der damaligen kommunalen / staatlichen und kirchlichen Kinderheime und Erziehungsheime aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« steuerfrei ?


Zitat:
Kostenlose URTEILE @ http://www.kostenlose-urteile.de/BFH_I-R-10610_Kitas-sind-steuerpflichtig.news14187.htm

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.07.2012
- I R 106/10 -

"Kitas" sind steuerpflichtig

Von der Gemeinde betriebene Kita unterfällt der Körperschaftsteuer

Betreibt eine Gemeinde eine Kindertagesstätte ("Kita"), um dadurch den sozialgesetzlichen Anspruch von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen zu erfüllen, dann handelt es sich hierbei regelmäßig um einen sog. Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaftsteuer unterfällt. Das entschied der Bundesfinanzhof.

Das Finanzgericht Düsseldorf als Vorinstanz sah in der "Kita" einen steuerfreien Hoheitsbetrieb. Anders als das Finanzgericht beeindruckte den Bundesfinanzhof jedoch der sozialpolitische und sozialrechtliche Förderungsauftrag nicht. Für ausschlaggebend hält er vielmehr, dass die kommunalen "Kitas" in einem "Anbieter- und Nachfragewettbewerb" zu anderen "Kitas" stehen, insbesondere auch solchen, die von privaten Leistungsträgern betrieben werden. Angesichts dessen sei das Betreiben von "Kitas" nicht der öffentlichen Hand "eigentümlich" und vorbehalten. Auch dass die Einnahmen der kommunalen "Kitas" aus den Elternbeiträgen resultierten und sie sich (auch) aus diesen Beiträgen finanzierten, ändere daran nichts. Nach allem gebe es keinen Grund, die kommunalen "Kitas" steuerlich zu bevorzugen.

BFH-Entscheidung kommt Bedeutung für Einrichtungen in allen Bundesländern zu

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die "Kitas" einer Stadt in Nordrhein-Westfalen und das Streitjahr war 2005. Der Entscheidung kommt naturgemäß aber Bedeutung für entsprechende Einrichtungen in allen Bundesländern zu. Und diese Bedeutung wird zunehmen, wenn der Förderungsanspruch vom 1. August 2013 an wie geplant auf Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an ausgedehnt werden sollte.


MEINE FRAGE: Und in welcher Steuer-Kategorie sind und waren kommunale / staatliche und kirchliche Kinderheime und Erziehungsheime: „Betriebe gewerblicher Art? --- „Steuerpflichtig? oder „Steuerfrei?

WEITERE MEINERSEITIGE FRAGE: Waren auch die Einnahmen der damaligen kommunalen / staatlichen und kirchlichen Kinderheime und Erziehungsheime aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« steuerfrei ?
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Beitrag(#1783997) Verfasst am: 23.09.2012, 08:09    Titel: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 12.7.2012, I R 106/10 im Volltext Antworten mit Zitat

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Hier ist das von mir in meinem vorhergehenden Beitrag vom Freitag, 21. September 2012, um 15:49 Uhr erwähnte überaus wichtige BUNDESFINANZHOF Urteil vom 12.7.2012, I R 106/10 im wortwörtlichen Volltext aufgeführt:

@ http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2012&nr=26619&linked=urt
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Beitrag(#1784008) Verfasst am: 23.09.2012, 10:45    Titel: Waren die Einnahmen aus HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT steuerfrei? Antworten mit Zitat

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WEITERE MEINERSEITIGE AUSSCHLAGGEBENDE FRAGE:

Internierung von Kindern und Jugendlichen zum Zweck der Arbeit in „Betrieben gewerblicher Art“ ( Arbeit, für die diese internierten Kinder und Jugendlichen nirgens entlohnt wurden ! ) !!!

Waren auch die Einnahmen aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« im damaligen Nachkriegsdeutschland (1945-1992) für alle daran beteiligten Landwirtschaftsbetriebe und Industriebetriebe und für alle daran beteiligten individuellen Haus- und Gutsbetriebe – d.h. für alle Nutznießer dieser »Heimkinder-Zwangsarbeit« – steuerfrei ?

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Beitrag(#1784079) Verfasst am: 23.09.2012, 17:06    Titel: Waren die Einnahmen aus HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT steuerfrei? Antworten mit Zitat

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Ein namenloser GRÜNER Kommunalpoliker – der seine wirkliche Identität schon seit Jahren sehr gut versteckt hält – der sich im HEIMKINDER-FORUM.DE den spanischen Usernamen »ninguno« ( „Niemand“ / „keiner“ ) zugelegt hat – ist der Meinung, dass ein Heimkinder-Forum nicht dazu geeignet sei solche Fragen wie ich sie aufwerfe zu stellen, und er rät, dass ich mich stattdessen vielmehr an das Bundesministerium der Finanzen wenden solle um von denenverbindliche Auskunftzu meinen Fragen zu erhalten.

Dies veranlasste mich am Sonntag, 23. September 2012, um 04:32 Uhr (MEZ) folgenden Beitrag im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/15733-re-heimkinder-waren-auch-die-einnahmen-der-damaligen-kommunalen-staatlichen-und-kirchlichen-kinderheime-und-erziehungsheime-aus-»heimkinder-zwangsarbeit«-steuerfrei/#post353157 zu tätigen:

Zitat:
Ich, der Australier Martin Mitchell, bin der Meinung:

( und dies nicht erst seit dem BUNDESGERICHTSHOF Urteil vom 12.07.2012, I R 106/10 ! – dieses Urteil, u.a., bestätigt mich nur in dieser meiner Meinung ! )

Alle „Betriebe gewerblicher Artsind und waren schon immersteuerpflichtig“, so auch „Einrichtungen“ „privater Träger“ und die „Einnahmen“ „gewonnen aus“ „der Hände Arbeit“ ihrer vielen Sklaven: „Kinder und Jugendliche“: income und profits derived from child slave labour !

Waren auch die Einnahmen aus »Heimkinder-Zwangsarbeit« im damaligen Nachkriegsdeutschland (1945-1992) für alle DARAN beteiligten Landwirtschaftsbetriebe und Industriebetriebe und für alle daran beteiligten individuellen Haus- und Gutsbetriebe – d.h. für alle Nutznießer dieser »Heimkinder-Zwangsarbeit«– steuerfrei ?

Man stellt solche Fragen um auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen ! --- auch wenn diese »Heimkinder-Zwangsarbeit-Situation« jetzt schon einige Zeit zurückliegt !

Alle weiteren DAZU aufgeworfenen Fragen und Überlegungen bezüglich Verantwortung und Mitverantwortung für dieses jahrzehntelang im Wirtschaftswunderland Bundesrepublik Deutschland praktizierten Geschäftsverfahren – im juristischen Sinne „ArbeitsausbeutungdurchZwangsarbeitzum Zwecke derGewinnmaximierung“, plusSteuerhinterziehung“, das Ganze genanntSTEUERKORRUPTION“ – wird schon seit Jahren im Internet behandelt, und viele der Firmen und Individuen, die DARAN beteiligt waren und sich auf diese Weise bereichert haben, sind ebenso namentlich bekannt und namentlich benannt.

Wann wird man alle DARAN Beteiligten endlich in die Pflicht nehmen ?

alle DARAN Beteiligten endlich zur Kasse bitten ?

alle DARAN Beteiligten an einer „gerechten und angemessenen Entschädigung“ der von ihnen Geschädigten teilhaben lassen ?

alle DARAN Beteiligten durch öffentlichen Druck dazu zwingen sich an solch einer Entschädigung zu beteiligen ?

Es liegt an der Gesamtgesellschaft selbst etwas an einer bestehenden Situation zu ändern !

Gehörst Du nicht zu dieser Gesamtgesellschaft ?

Wer fühlt sich nicht angesprochen ?

Wer meint nicht zu dieser Gesamtgesellschaft zu gehören in der er/sie lebt ?

Ich tue nur meine Meinung kund unter Nutzung des Mediums Internet.

Ich habe kein Verlangen mich an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Wo war dieses Bundesministerium der Finanzen dieses eures Rechtsstaates damals ? --- Und wo waren die jeweiligen Länder Finanzministerien dieses eures Rechtsstaates damals ? --- Sie alle haben diese „STEUERKORRUPTION“ – und die damit einhergehenden income und profits derived from child slave labour ! – zugelassen und die Gesamtgesellschaft hat – eure Väter und Großväter [ familie elders ] und eure Stadtväter und Kommunalpolitiker und eure Landesväter und Bundespräsidenten [ community leaders ] haben – es schweigend vier und halb jahrzehntelang als Normalität hingenommen, wenn nicht sogar gut geheißen und aktiv gefördert.

Und wie ist es heute in eurem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ? – Ist die Gesamtgesellschaft wieder mal satt und zufrieden ?

Oder will man mir sagen ich solle dieses Thema HIER nicht ansprechen, ich solle es ruhen lassen ?

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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 24.09.2012, 07:35, insgesamt einmal bearbeitet
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nocquae
diskriminiert nazis



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Beitrag(#1784080) Verfasst am: 23.09.2012, 17:11    Titel: Re: Waren die Einnahmen aus HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT steuerfrei? Antworten mit Zitat

Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
Ein namenloser GRÜNER Kummunalpoliker – der seine wirkliche Identität schon seit Jahren sehr gut versteckt hält – der sich im HEIMKINDER-FORUM.DE den spanischen Usernamen »ninguno« ( „Niemand“ / „keiner“ ) zugelegt hat – ist der Meinung, dass ein Heimkinder-Forum nicht dazu geeignet sei solche Fragen wie ich sie aufwerfe zu stellen

(sinnlose Formatierungen weitgehend entfernt)
Da hat er nicht Unrecht.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Beitrag(#1784193) Verfasst am: 24.09.2012, 04:28    Titel: Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht Antworten mit Zitat

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re diesem Beitrag vom 28.08.2012, um 23:36 Uhr @ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1778297#1778297

satsche hat folgendes geschrieben:
Deutsche Richter

http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/788868/news/koeln

„…- denn aus Sicht der Richter konnten die Kläger die Taten nicht ausreichend darlegen. Sie waren nach eigenen Angaben zwischen 1963 und 1981 in einem LVR-Heim missbraucht worden.

Ob es die Taten tatsächlich gegeben habe, bezeichnete das Gericht für die Entscheidung als nicht maßgeblich. Die Vorwürfe waren aber zu unkonkret, so die Begründung der Richter. (MK)“


( und auch re dem Beitrag vom 31.08.2012, um 04:40 Uhr ) »Bezüglich ersten Zivilklagen Ehemaliger Heimkinder Gegen Damals Verantwortliche Und Aufsichtspflichtige Jugendämter.« @ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1778793#1778793


ZWEI Urteile des Landgerichts Köln: Ehemaliges Heimkind -v- Landschaftsverband Rheinland liegen jetzt vor (Urteile im vollständigen Wortlaut hiermit zur Verfügung gestellt):


ERSTENS

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.08.2012 bezüglich dem Zivilverfahren mit Aktenzeichen: 5 O 418/11 - EHEMALIGES HEIMKIND -v- LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND liegt jetzt vor

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/5_O_418_11_Urteil_20120828.html


ZWEITENS

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.08.2012 bezüglich dem Zivilverfahren mit Aktenzeichen: 5 O 419/11 - EHEMALIGES HEIMKIND -v- LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND liegt jetzt vor

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/5_O_419_11_Urteil_20120828.html


Beide Verfahren werden in Berufung gehen !


Berichterstattung und Stellungnahme dazu, auch seitens des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) ist u.a. hier zu finden:

in Beitrag 44 vom Freitag, 31. August 2012, um 02:20 Uhr (MEZ) in dem von mir [ »martini« = Martin Mitchell ] schon am Samstag, 12. Mai 2012, um 07:10 Uhr (MEZ) eröffneten Thread »Erste Zivilklagen Ehemaliger Heimkinder Gegen Damals Verantwortliche Und Aufsichtspflichtige Jugendämter.«

im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/15194-erste-zivilklagen-ehemaliger-heimkinder-gegen-damals-verantwortliche-und-aufsichtspflichtige-jugendämter/index2.html#post348482


PS. Über unsere Vereinswebseite sind diese beiden Gerichtsurteile jetzt ebenso aufrufbar ! – an dieser Stelle: http://www.veh-ev.eu/Wichtige_Themen/Infos_Gerichte/infos_gerichte.html
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Beitrag(#1786121) Verfasst am: 04.10.2012, 04:35    Titel: Almosenfonds-Fondsumsetzung zu Gunsten aller Heimopfer ? Antworten mit Zitat

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Almosenfonds-Fondsumsetzung zu Gunsten aller Heimopfer ?

Bezüglich allen Bekanntgebungen seitens der REGIERUNG / den POLITIKERN / den PARTEIEN / den KIRCHENOBEREN sei unbedingt zu beachten …

Ich bin der Meinung und ich kann nicht oft genug betonen:

( 1. ) Nicht immer alles glauben was „die Regierenden“ / „die Machteliten“ so alles bekanntgeben und in IHREN MEDIEN und auf IHREN INTERNET-PLATTFORMEN veröffentlichen !

Ich bin der Meinung und ich kann nicht oft genug betonen:

( 2. ) Es kommt einzig und allein darauf an ob etwas was „von den Regierenden“ / „von den Machteliten“ als Tatsache dargestellt und verkauft wird auch wirklich Gesetzeskraft hat, oder nicht !
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Beitrag(#1786122) Verfasst am: 04.10.2012, 04:41    Titel: Re: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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Almosenfonds-Fondsumsetzung zu Gunsten aller Heimopfer ?


re HEIMKINDER. – Anrechnung als „Einkommen“ der freiwilligen Täter-Almosen an die Heimopfer. - Was ist diesbezüglich vorgeschrieben per Gesetz?


Freunde !


Die Enttäuschung kommt vielleicht noch. --- Später.


Zur Frage der Anrechenbarkeit von Geldern aus dem Heimkinderfonds.


Welche Gesetzeskraft haben solche Bekanntgebungen im Internet ?

( 1. )

Zitat:
@ http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/111,mode=print.html

Startseite > Veröffentlichungen > Weisungen > Arbeitslosengeld II

§ 11a - Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

Fragen und Antworten

● Einmalige Zuwendungen an ehemalige Schlecker-Beschäftigte

● Zuwendungen aus dem Fonds Heimerziehung

Bundesagentur für Arbeit [ http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/Navigation/Startseite/Startseite.html ]
Stand 25.09.2012



Darauf allein kommt es, meines Erachtens, nämlich an: ob etwas Gesetzeskraft hat, oder nicht !
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Beitrag(#1786123) Verfasst am: 04.10.2012, 04:47    Titel: Re: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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Almosenfonds-Fondsumsetzung zu Gunsten aller Heimopfer ?


re HEIMKINDER. – Anrechnung als „Einkommen“ der freiwilligen Täter-Almosen an die Heimopfer. - Was ist diesbezüglich vorgeschrieben per Gesetz?


Freunde !


Die Enttäuschung kommt vielleicht noch. --- Später.


Zur Frage der Anrechenbarkeit von Geldern aus dem Heimkinderfonds.


Welche Gesetzeskraft haben solche Bekanntgebungen im Internet ?

( 2. )

Zitat:
@ http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/111001-Zuwendungen-Fonds-Heimerziehung.html

Zuwendungen aus dem Fonds Heimerziehung

• Wissensdatenbank SGB II
[ http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/WDB-SGB2.html ]

• §§ 7 bis 13 - Anspruchsvoraussetzungen
[ http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/Kapitel-02.html ]

• § 11a - Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
[ http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/111.html ]

Zum 1. Januar 2012 ist der Fonds „Heimerziehung West“ und zum 1. Juli 2012 der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ unter finanzieller Beteiligung des Bundes, der jeweiligen Bundesländer sowie der evangelischen und katholischen Kirche errichtet worden. Beide Fonds haben den Zweck, bis heute andauernde Folgeschäden aus der Heimunterbringung auszugleichen bzw. abzumildern. Diese Hilfestellung richtet sich an Personen, die während ihrer Kinderzeit in einem Kinderheim in Westdeutschland (1949 bis 1975) oder in der ehemaligen DDR (1949 bis 1990) untergebracht waren und dort Leid oder Unrecht erlitten haben. Betroffene können Leistungen aus dem Fondsteil „Rentenersatzleistungen“ zum Ausgleich nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge bei Zwangsarbeit und/oder dem Fondsteil „Folgeschäden aus der Heimerziehung“ zur Aufarbeitung negativer Erlebnisse aus der Zeit der Heimerziehung erhalten. Überwiegend werden Geldleistungen erbracht, möglich sind aber auch Sachleistungen oder Heilmittel. Sind diese Leistungen ganz oder teilweise als Einkommen zu berücksichtigen?

Sämtliche Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung West“ oder dem Fonds „Heimerziehung Ost“ sind in Anwendung des § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II privilegiert und daher nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Begründung:

Nach § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre.

Die Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung werden als Ergebnis einer politischen Initiative (Runder Tisch Heimerziehung) als eine Art Schadensersatz zur Anerkennung von erlittenem Unrecht erbracht. Allerdings handelt es sich um freiwillige Leistungen aus einer privatrechtlichen Stiftung, auf deren Erbringung die Betroffenen keinerlei Rechtsanspruch haben.

Die Berücksichtigung als Einkommen würde daneben für die betroffenen Personen eine unbillige Härte darstellen, weil eventuelle privatrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund des großen zeitlichen Abstands zu den Ereignissen bereits verjährt sind.

Achtung: Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung dieser Leistungen, die noch weit nach dem eigentlichen Zufluss der Zahlungen greift, ist auch bei der Vermögensprüfung eine besondere Härte i. S. d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II gegeben. Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen

Veröffentlicht: 17.07.12

WDB-Beitrag Nr.: 111001

Bundesagentur für Arbeit [ http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/Navigation/Startseite/Startseite.html ]
Stand 07.09.2012



Darauf allein kommt es, meines Erachtens, nämlich an: ob etwas Gesetzeskraft hat, oder nicht !
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Beitrag(#1786124) Verfasst am: 04.10.2012, 04:55    Titel: Re: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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Almosenfonds-Fondsumsetzung zu Gunsten aller Heimopfer ?


WEGE ZUM GLÜCK

instant gratification guaranteed Sehr glücklich = sofortige Zufriedenheit garantiert Sehr glücklich

Hier ist alles genau erklärt für all diejenigen, die sich mit dem Almosen-Päckchen „zufrieden“ geben wollen.

[ gleicherweise für in Deutschland ansässige Personen sowohl wie auch für Ausländer ! ]
[ man ist bemüht alle glücklich zu machen ! ] [ gleichermaßen für Ehemalige Heimkinder-WEST sowohl wie auch für Ehemalige Heimkinder-OST ! ]


ERSTENS.

Zitat:
WEGE ZUM GLÜCK -
oder
zur Futterquelle des »RUNDEN TISCHES HEIMERZIEHUNG« (RTH)


Nein, mit der Schlagzeile wird nicht an die Fernsehserie auf irgendeinem deutschen TV-Blut- und Tränensender aufmerksam gemacht. Hier soll aufgezeigt werden, als wer, wie und womit ein Entronnener von Kinder- und Jugendhöllen an die Almosen gelangt, die der RTH anstelle von echter Opferentschädigung ertüftelt hat.

Wer die Arbeit des RTH beobachtet hat, weiß: Dort wurde gelogen und verbogen, die nicht erwünschten Opfervertreter freundlich grinsend über den Tisch gezogen und ansonsten geschwisterliche Eintracht demonstriert. Man handelte nach der Devise: Opferbegehren abwimmeln, Schaden verschweigen oder minimieren, mit einem Almosen die Opfer besänftigen.

In vielen Fällen geht die Rechnung auf. Immer mehr wollen die Almosen des RTH. Viele wissen nicht, wie sie da herankommen.

Folgende Links sollen darüber informieren:

Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung West | Berlin, April 2012

Beantwortung der häufig gestellten Fragen (FAQ) bzgl. des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“

QUELLE: Helmut Jacob Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-wege-zum-gluck-oder-zur-futterquelle-des-rth-110253097.html ( Di. 18.09.2012 )


ZWEITENS.

Zitat:
FAQ : Wenn ehemalige Heimkinder fragen, dann antworte ihnen so:

Im Anhang habe ich das von Herrn Jacob als Link in seinen Blog gestellte Dokument bearbeitet. Fonds_Heimerziehung_West b [ @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/09/fonds_heimerziehung_west-b.pdf ] [ das bearbeitete Dokument ]

Hervorhebungen in gelb sind von mir.

Hinzufügungen/Kommentare sind von mir, auch in gelb, aber kursiv und jeweils abschließend mit ds gekennzeichnet und in Klammern [ … ] gesetzt.

Bei der Kommentierung konnte ich die Originalformatierung nicht erhalten. Darum auch der Anhang mit dem von Herrn Jacob als PDF in seinen Blog gestellten Dokument. Fonds_Heimerziehung_West o [ @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/09/fonds_heimerziehung_west-o.pdf ] [ das Dokument im Original ]

QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/09/19/faq/ ( Mi. 19.09.2012 )
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



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Beitrag(#1786125) Verfasst am: 04.10.2012, 05:02    Titel: Heimkinder werfen berechtigte juristische Fragen auf. Antworten mit Zitat

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Almosenfonds-Fondsumsetzung zu Gunsten aller Heimopfer ?


Die folgenden Urteile haben, meines Erachtens, hohe Relevanz in der Bundesrepublik Deutschland, nicht nur in allen möglichen OPFERENTSCHÄDIGUNGSVERFAHREN, aber können auch überhaupt, ebenso, für Ehemalige Heimkinder, in allen möglichen anderen ENTSCHÄDIGUNGSVERFAHREN – d.h. in Verfahren in denen es um „Schadenersatz“ und „Schmerzensgeld“ geht – und auch in der SITUATION wo es nur um „Schenkungen von Almosen“ und sonstigen „Hybriden“ geht – und darauffolgend auch in FÄLLEN wo es um die Frage der „Anrechenbarkeit auf Sozialhilfe“ oder „Nichtanrechenbarkeit auf Sozialhilfe“ von „Einkommen“ und „Vermögen“ geht, von höchster Relevanz sein:


Zitat:
Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs im Internat auch nach 40 Jahren (16.06.2008 ) [ @ http://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-4-VG-607_Entschaedigung-wegen-sexuellen-Missbrauchs-im-Internat-auch-nach-40-Jahren.news6212.htm ]

Erleidet ein Opfer gesundheitliche Schäden aufgrund eines sexuellen Missbrauchs, so ist ihm eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu gewähren. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

(Hessisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 4 VG 6/07)


Zitat:
Als Kind sexuell missbraucht – Frau steht Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu (08.03.2012) [ @ http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Baden-Wuerttemberg_L-6-VG-58411_Als-Kind-sexuell-missbraucht-Frau-steht-Versorgung-nach-dem-Opferentschaedigungsgesetz-zu.news13150.htm ]

Einer psychisch schwer erkrankten Frau, die als Kind und Jugendliche sexuell von ihrem mittlerweile verstorbenen Vater missbraucht wurde, steht Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu.

(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11)


Zitat:
Hessisches LSG: Traumatisiertes Gewaltopfer hat Anspruch auf Entschädigung (28.04.2011) [ @ http://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-4-VE-1410_Hessisches-LSG-Traumatisiertes-Gewaltopfer-hat-Anspruch-auf-Entschaedigung.news11555.htm ]

Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs erkrankt, hat Anspruch auf Opferentschädigung. Wird eine durch den Angriff verursachte psychische Erkrankung [z.B.] durch die Flucht des Täters vor der Strafvollstreckung verschlimmert, so ist dies ebenfalls eine Folge der Gewalttat. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

(Hessisches LSG, Urteil vom 09.03.2011 - L 4 VE 14/10)


Zitat:
Schockschaden der Tochter eines Mordopfers muss entschädigt werden (01.03.2006) [ @ http://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L85-VG-132801_Schockschaden-der-Tochter-eines-Mordopfers-muss-entschaedigt-werden.news1972.htm ]

Das Hessische Landessozialgericht hat Ende Februar 2006, mehr als zehn Jahre nach der brutalen Ermordung einer 67jährigen Neu-Isenburgerin, der Tochter des Opfers Entschädigung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung zugesprochen.

(Hessisches LSG, Urteil vom 28.02.2006 - L8/5 VG 1328/01)


Zitat:
Gewaltopferrente nicht auf Asylbewerberleistungen anzurechnen (25.05.2012) [ @ http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-9-V-211-R_Gewaltopferrente-nicht-auf-Asylbewerberleistungen-anzurechnen.news13538.htm ]

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, von dem Leistungsberechtigten vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen. Zum Einkommen in diesem Sinne gehört nicht die Beschädigten-Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem so genannten Erstattungsstreit.

(BSG, Urteil vom 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R)


Zitat:
Urteil @ http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-59108-und-1-BvR-59308_BVerfG-Volle-Anrechnung-der-Verletztenrente-auf-Hartz-IV-Leistungen-nicht-verfassungswidrig.news11493.htm

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.03.2011
- 1 BvR 591/08 und 1 BvR 593/08 -

BVerfG: Volle Anrechnung der Verletztenrente auf „Hartz IV-Leistungen“ nicht verfassungswidrig.

Verletztenrente dient weder Arbeitslohn noch Sicherung des Lebensunterhalts.

Die volle Anrechnung einer Verletztenrente auf „Hartz IV-Leistungen“ ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt weder gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung von gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Nach dem so genannten „Hartz IV-Gesetz“ (SGB II) mindert Einkommen des Leistungsempfängers grundsätzlich seine Hilfebedürftigkeit und daher auch seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die hier relevanten Vorschriften des § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB II in der seit dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung enthalten Ausnahmen von der Einkommensanrechnung. [ ……… ]

[ ……… ]

Im konkreten Fall war auch nicht erkennbar, dass die Beschwerdeführer ohne den unfallversicherungsrechtlichen Haftungsausschluss Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen ihre Arbeitgeber gehabt hätten und von der Privilegierung des Schmerzensgeldes in § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II hätten profitieren können.

[ ……… ]


Zitat:
Urteil @ http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-11b-AS-1506-R-_Verletztenrente-ist-als-Einkommen-beim-ALG-II-zu-beruecksichtigen.news4801.htm?sk=27c6fb147a1f9184a884b98bf9a11a8f

Bundessozialgericht, Urteil vom 05.09.2007
- B 11b AS 15/06 R -

Verletztenrente ist als Einkommen beim ALG II zu berücksichtigen

Anrechnung in vollem Umfang

Die Verletztenrente ist bei der Berechnung von ALG II-Leistungen in vollem Umfang als Einkommen zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

[ ……… ]

Bei der Verletztenrente handelt es sich auch nicht um eine Entschädigung, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach der Schmerzensgeldvorschrift des § 253 Abs. 2 BGB geleistet wird.

[ ……… ]


QUELLEN: Alle diese Information ist und die Formatierung verschiedener kurzer zusammenfassender Erklärungen sind in meinerseitigen überaus zeitaufwendigen – aber absolut notwendigen – Recherchen zu 85-90% der Datenbank von http://www.feedagellc.com/ / http://www.feedage.com/ sowohl wie auch zu 10-15% aus http://www.kostenlose-urteile.de/ entnommen worden.
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Beitrag(#1786126) Verfasst am: 04.10.2012, 05:27    Titel: Heimkinder werfen berechtigte juristische Fragen auf. Antworten mit Zitat

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Zitat:
Angesparte Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz ist grundsätzlich kein verwertbares Vermögen (28.05.2010) [ @ http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-5-C-709_Angesparte-Grundrente-nach-dem-Opferentschaedigungsgesetz-ist-grundsaetzlich-kein-verwertbares-Vermoegen.news9706.htm ]

Eine als Vermögen angesparte monatliche Beschädigtengrundrente kann nicht zur Deckung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs (hier: Eingliederungshilfe für die Heimerziehung) verlangt werden, da dies grundsätzlich eine Härte bedeuten würde. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

(BVerwG, Urteil vom 27.05.2010 - BVerwG 5 C 7.09)


Zitat:
§ 11b Absetzbeträge
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html ( Dieser Text umfasst insgesamt 1 Seite. ) ( Hier ist keine Information vorhanden wie dies in die Wege geleitet wurde und kein Datum angegeben wann dies in Kraft getreten ist. )


Zitat:
Einsatz und Anrechnung des Einkommens
(Hier handelt es sich um den § 11 und den § 11a )
http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832958749_lese02.pdf ( Dieser Text umfasst insgesamt 5 Seiten. ) ( Die am meisten relevante Seite ist Seite 1. ) ( Hier ist keine Information vorhanden wie dies in die Wege geleitet wurde und kein Datum angegeben wann dies in Kraft getreten ist. )


Zitat:
»Folien zum SGB II – unter Einbeziehung der Änderungen durch das HBeglG 2011, GKV-FinG, SGB II – Organisationsgesetz und Teilen des RBEG ––– von Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht http://www.harald-thome.de Stand: 04. Juni 2011« @ http://www.volkssolidaritaet.de/cms/vs_media/-p-30397.pdf?rewrite_engine=id ( Seite 18 )


Prüfschritte bei Einkommensanrechnung:

1. Verfügbarkeit.
Nur tatsächlich zur Verfügung stehende Einkünfte dürfen als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II berücksichtigt werden.

2. Anrechenbarkeit.
Jede Einnahme in Geld und Geldeswert ist anzurechnen, es sei denn die Nichtanrechnung ist gesetzlich bestimmt. Privatrechtliche Zweckbestimmungen schließen eine Anrechnung nicht aus, nur öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung kann eine Anrechnung noch ausschließen.

3. Anrechnung und Anrechnungszeitpunkt laufendes Einkommen.
Laufendes Einkommen ist ausschließlich im Zuflussmonat anzurechnen.

4. Anrechnung und Anrechnungszeitpunkt einmaliges Einkommen.
Einmalige Einnahmen sind auf sechs Monate zu verteilen, wenn sie höher sind als der monatliche Leistungsanspruch. Sind im Monat des Zuflusses schon Leistungen erbracht worden, sind sie im Monat nach dem Zufluss anzurechnen.

Herald Thomé / Wuppertal
[ Sehr übersichtliche und leicht verständliche Tabelle ! ]

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Beitrag(#1786127) Verfasst am: 04.10.2012, 05:36    Titel: Heimkinder werfen berechtigte juristische Fragen auf. Antworten mit Zitat

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Zitat:
»Folien zum SGB II – unter Einbeziehung der Änderungen durch das HBeglG 2011, GKV-FinG, SGB II – Organisationsgesetz und Teilen des RBEG ---- von Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht http://www.harald-thome.de Stand: 04. Juni 2011« @ http://www.volkssolidaritaet.de/cms/vs_media/-p-30397.pdf?rewrite_engine=id ( Seite 20, 21, 22 und 23 )

2. Anrechenbarkeit.

Grundsätzlich ist jede Einnahme in Geld oder Geldeswert anzurechnen, bis auf Einnahmen, dessen Nichtanrechnung gesetzlich bestimmt ist (§ 11a SGB II und § 1 ALG II – Vo) Die Nichtanrechnung kann im SGB II selbst (§§ 11a + § 11b SGB II, ALG II – Vo) oder in anderen Gesetzen bestimmt sein.

Nicht als Einkommen anzurechnen sind:

Leistungen nach diesem Buch“, also SGB II – Leistungen, die aufgrund Widerspruch und Klageverfahren vom Amt nachgezahlt werden müssen (§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II).

Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 11a Abs. 1 Nr. 3 SGB II), Renten nach dem Opferentschädigungsgesetz (§11a Abs. 1 Nr. 2 SGB II) oder Schmerzensgelder (§ 11a Abs. 2 SGB II). Aber auch Zinserträge aus Schmerzensgeld sind in gleicher Weise anrechnungsfrei wie der Entschädigungsbetrag selbst (SG Aachen v. 03.02.2009 – S 23 AS 2/08 ).

nicht zweckidentische Einkünfte. Die Zweckidentität kann nur (noch) aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften bestimmt werden (§ 11a Abs. 3 S. 1 SGB II), privatrechtliche Zweckbestimmung hat keine Bindungswirkung.

Einnahmen für Pflegekinder bis zum dritten Kind. Bisher bis zum vierten Kind (§ 11a Abs. 3 Nr. 1 SGB II).

Einnahmen der Tagespflege bis zum 1.1.2012 (§ 11a Abs. 3 Nr. 2 SGB II iVm § 77 Abs. 2 S. 1 SGB II). (Danach sind diese wie Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit anzurechnen, bisher wurde das sehr unterschiedlich und gehandhabt).

Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege (oder vergleichbarer wohl- und mildtätiger Organisationen, Vereine, Kirchen- und Religionsgemeinschaften, sowie vergleichbare Stellen, wie z.B. Schulfördervereine) insofern SGB II - Leistungen daneben nicht ungerechtfertigt sind (§ 11a Abs. 4 SGB II), . Ungerechtfertigt wären Leistungen, wenn es sich um Einnahmen von mehr als ½ des Eckregelsatzes 182,- € monatlich handelt, .
Bei einmaligen Zuschüssen oder Zuwendungen erfolgt in der Praxis eine solche Ungerechtfertigkeitsprüfung nicht.

Zuwendungen anderer, die ohne rechtliche oder sittliche Pflicht erbracht werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit die Berücksichtigung für den Leistungsberechtigten grob unbillig wäre und oder sie die Lage des Leistungsbeziehers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben SGB II - Leistungen ungerechtfertigt wären (§ 11a Abs. 5 Nr. 1 + 2 SGB II). Dies betrifft beispielsweise Soforthilfen bei Katastrophen, gesellschaftliche Preise zur Ehrung von Zivilcourage, Ehrengaben aus öffentlichen Mitteln, z.B. bei Alters- oder Ehejubiläum, Lebensrettung, Spenden aus Tombolas für bedürftige Menschen, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, aber auch „Begrüßungsgelder“ für Neugeborene. Obergrenze für die Nichtberücksichtigung sind die geltenden Vermögensfreigrenzen, da die Zuwendung im Monat nach Zufluss Vermögen darstellt (BT-Drs. 17/3404 zu § 11a SGB II, Gesetzesbegründung).

Mittel aus einem Darlehen, da diese mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht grundlegend verändern (BSG v. 17.06.2010 – B 14 AS 46/09 R). Auch ein Geschäftsdarlehen ist kein Einkommen (LSG BB vom 01.07.2009 – L 32 AS 316/09). Entscheidungserheblich ist allein, ob im Zeitpunkt des Geldzuflusses die Rückzahlungsverpflichtung eindeutig festgestellt werden kann (LSG NRW v. 11.12.2008 – L 7 AS 62/08, Eicher/Spellbrink § 11 Rz 29).

Darlehensweise gewährte Sozialleistungen sind allerdings – soweit zweckidentisch – anzurechnen, das sind BAföG und Meisterbafög (§ 11 Abs. 1 S. 2 SGB II).

Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II – Vo),

nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ALG II – Vo),

bei Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag und der Leistungszuschlag (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 ALG II – Vo),

die aus Mitteln des Bundes gezahlte Überbrückungsbeihilfe für NATO-Soldaten (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ALG II – Vo),

Eigenheimzulage, soweit sie nachweislich zur Finanzierung einer geschützten Immobilie verwendet wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ALG II – Vo),

Kindergeld für Kinder des Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 ALG II – Vo),

bei Sozialgeldbeziehern (Kindern unter 15 J.) Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ALG II – Vo),

Leistungen der Ausbildungsförderung, soweit sie für Fahrkosten zur Ausbildung oder für Ausbildungsmaterial verwendet werden; ist bereits mindestens der Grundfreibetrag von 100 € (§ 11b Abs. 3 SGB II) von der Ausbildungsvergütung absetzbar, gilt dies nur für den darüber hinaus gehenden Betrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II – Vo),

Verpflegung außerhalb von Arbeitsverhältnissen (Krankenhaus, Kur, Reha, Kindergarten, Schule, Eltern, Klassenfahrten, Schulessen …) ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 ALG II – Vo),

Geldgeschenke anlässlich Firmung, Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe oder vergleichbarer religiöser Feste sind bis zu einer Höhe von 3.100 EUR anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 ALG II – Vo) –> Vorsicht: wird im Monat nach Zufluss zu Vermögen.,

Taschengeld aus Jugendfreiwilligendiensten bis zu 60 Euro mtl. (§ 1 Abs. 1 Nr. 11 ALG II – Vo),

Herald Thomé / Wuppertal
[ Sehr übersichtliche und leicht verständliche Tabelle ! ]


Siehe auch »Folien zum SGB IIvon Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht http://www.harald-thome.de Stand: 01. Juli 2012« @ http://www.harald-thome.de/media/files/Folien-SGB-II---01.07.2012.ppt.pdf ( Seite 48, 49 und 50 )


HINWEIS: Meine Recherchen der letzten ingesamt 12 Stunden ( am So. 30.09.2012 ), bezüglichen all dieser Information, werden jetzt hier von mir in diesem und den zwei vorhergehenden Beiträgen all denjenigen die es interessiert auch für ihr Studium zur Verfügung gestellt.
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 04.10.2012, 06:41, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Beitrag(#1786128) Verfasst am: 04.10.2012, 05:44    Titel: Heimkinder werfen berechtigte juristische Fragen auf. Antworten mit Zitat

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In den Worten der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland --- sie sagt :

In den Worten verschiedener Bundesministerien der Bundesrepublik Deutschland --- sie sagen :

In den Worten der Landesregierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland --- sie sagen :

In den Worten der Katholischen Kirche in Deutschland --- sie sagt :

In den Worten der Evangelischen Kirche in Deutschland --- sie sagt :

In den Worten der „Freien Wohlfahrtspflege“ in der Bundesrepublik Deutschland --- sie sagt :

Anscheinend auch in den Worten der Jugendämter in der Bundesrepublik Deutschland --- sie sagen :

Anscheinend auch in den Worten aller Kommunalen Verwaltungen aller Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland --- sie sagen :

Anscheinend auch in den Worten der Arbeitsämter, Sozialämter und Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland --- sie sagen :


AUSSAGE NUMMER EINS.

Zitat:
„Nach § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre.
Die Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung werden als Ergebnis einer politischen Initiative (Runder Tisch Heimerziehung) als eine Art Schadensersatz zur Anerkennung von erlittenem Unrecht erbracht. Allerdings handelt es sich um freiwillige Leistungen aus einer privatrechtlichen Stiftung, auf deren Erbringung die Betroffenen keinerlei Rechtsanspruch haben.“

QUELLE : http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/111001-Zuwendungen-Fonds-Heimerziehung.html ( Stand 17.07.2012 )


Herald Thomé / Wuppertal --- er, sich auf die Gesetze stützend, sagt :

AUSSAGE NUMMER ZWEI.

Zitat:
Prüfschritte bei Einkommensanrechnung:

2. Anrechenbarkeit.

Jede Einnahme in Geld und Geldeswert ist [ auf Hartz 4 / Arbeitslosengeld / Sozialhilfe / Grundsicherung ] anzurechnen, es sei denn die Nichtanrechnung ist gesetzlich bestimmt. Privatrechtliche Zweckbestimmungen schließen eine Anrechnung nicht aus, nur öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung kann eine Anrechnung noch ausschließen.

QUELLE : »Folien zum SGB II – unter Einbeziehung der Änderungen durch das HBeglG 2011, GKV-FinG, SGB II – Organisationsgesetz und Teilen des RBEG ––– von Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht http://www.harald-thome.de Stand: 04. Juni 2011« @ http://www.volkssolidaritaet.de/cms/vs_media/-p-30397.pdf?rewrite_engine=id ( Seite 18 )
QUELLE : »Folien zum SGB II von Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht http://www.harald-thome.de Stand: 01. Juli 2012« @ http://www.harald-thome.de/media/files/Folien-SGB-II---01.07.2012.ppt.pdf ( Seite 48 )


BEZÜGLICH AUSSAGE NUMBER EINS UND BEZÜGLICH AUSSAGE NUMMER ZWEI.

1. ) Was bedeuten diese anscheinend entgegengesetzten Ausagen denn jetzt ?

2. ) Wie ist DIES zu verstehen und auszulegen ?

3. ) Welche Aussage stützt sich auf welches Gesetz ( Gesetzesnamen, Paragraph und Abschnitt, bitte ) ?

4. ) Wann trat das Gesetz und der zutreffende Paragraph auf den sich die eine oder andere Partei in ihrer Ausage stützt, in Kraft ?

5. ) Wo sind diese Gesetze, Paragraphen und Abschnitte auf die sich die eine oder andere Partei in ihrer Ausage stützt, zu finden ( diesbezügliche direkte Links, bitte ) ?

6. ) Wo sind die Belege dafür zu finden, dass die Gesetze, Paragraphen und Abschnitte – nach bundesparlamentarischer Debatte – auf die sich die eine oder andere Partei in ihrer Ausage stützt, an einem bestimmten Datum in Kraft getreten sind ( diesbezügliche Hinweise zu Niederschriften bundesparlamentarischer Debatten DARÜBER, bitte ) ?
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Auch diese Überlegungen gehören, m.E., natürlich jederzeit mit dazu ! --- d.h. mit zu den von mir aufgeworfenen berechtigten juristischen Fragen !


UNRECHT / UNRECHT UND LEID / SCHÄDIGUNG

ungerecht : Abspeisung mit Almosen.

grob unbillig, unfair, grob unfair, unanständig, unehrenhaft, ehrlos, unerhört, pervers, skandalös, haarsträubend, ungeheurlich, unglaublich, gemein, unangemessen, nicht zumutbar, nicht hinzunehmen, unethisch, inakzeptabel.

– dem entgegen steht –

RECHT / WIEDERGUTMACHUNG / RESTAURATION / AUSGLEICH

gerecht : gerechte und angemessene Entschädigung.

angemessen, fair, anständig, ehrenhaft, korrekt, ethisch, akzeptabel.



Es steht natürlich jedem Einzelnen offen für sich selbst zu entscheiden was ihm/ihr annehmbar ist und ihn/sie befriedigt und ihm/ihr zur Wiedererlangung seiner/ihrer Würde verhilft und ihn/sie auch zukünftig bis an sein/ihr Lebensende in Würde leben lässt.
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Beitrag(#1788983) Verfasst am: 18.10.2012, 23:34    Titel: Waren die Einnahmen aus HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT steuerfrei? Antworten mit Zitat

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Buch: Margret Karaul, Dierk Schumann, Rebecca Eulzer, Anne Kirchberg :
»Zwischen Verwahrung und Förderung - Heimerziehung in Niedersachsen 1949-1975« – 2012 Budrich UniPress, Opladen Berlin & Toronto – IBSN 978-3-86388-014-9

( Seite 97-102 )
Aus diesem Buch geht hervor: Die jeweiligen Jugendämter und Kommunalbehörden mit Segnung der Landesregierung ( zumindest was Niedersachsen betrifft ! ), es scheint, haben diese Verträge unter der Hand mit den verschiedenen Firmen und Landwirten, die Fürsorgezöglinge als billige Arbeitskräfte vermarkteten, geschlossen, und den Heimleitungen dabei einen Prozentsatz der Einnahmen versprochen. Die Löhne für die Arbeit normalerweise zahlbar auf dem freien Arbeitsmarkt wurden dabei jeweilig absichtlich bei ungefähr die Hälfte der ortsüblichen Tariflöhne unterwandernt. Für die Fürsorgezögliche selbst gab es keine Bezahlung; sie bekamen einfach nur ein Taschengeld, dass auf ein Punktesystem bassierte und sich nach ihrer „Führung“ im Heim und bei der ihnen zugewiesenen Arbeit richtete. So wurde es gehandhabt jahrzehntelang im nachkriegsdeutschen Westdeutschland. Hört sich, m.E., nicht nachRechtsstaatan.
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