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§ 183 noch zeitgemäß?
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Wie sollte mit dem § 183 verfahren werden?
So beibehalten wie er jetzt ist
6%
 6%  [ 2 ]
Frauen in den Täterkreis aufnehmen
12%
 12%  [ 4 ]
Streichen; exh. Handlungen als Ordnungswidrigkeit behandeln
37%
 37%  [ 12 ]
Streichen; freies Zeigen für freie Bürger
37%
 37%  [ 12 ]
Weiß nicht
0%
 0%  [ 0 ]
Anderes
6%
 6%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 32

Autor Nachricht
immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1832628) Verfasst am: 15.04.2013, 16:14    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ein Mann kann auch wegen Exh. verurteilt werden, wenn er keine Erektion hatte.

Hm -- ich hätte vermutet, das mit der Erektion ist Sinn der Sache.


Dass sich jemand bedroht oder belästigt fühlt, macht den Exhibitionisten doch erst scharf.
_________________
Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26513
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1832629) Verfasst am: 15.04.2013, 16:45    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ein Mann kann auch wegen Exh. verurteilt werden, wenn er keine Erektion hatte.

Hm -- ich hätte vermutet, das mit der Erektion ist Sinn der Sache.


Dass sich jemand bedroht oder belästigt fühlt, macht den Exhibitionisten doch erst scharf.

Dazu solltest Du jetzt aber Belege finden, dass Exhibitionismus grundsätzlich oder zum überwiegenden Teil mit Sadismus einhergeht. Bis dahin betrachte ich diese These als ... äh ... sehr gewagt.

Obwohl das bei weiblichen Exhibitionisten eine durchaus humorvolle Seite haben könnte: Drohen die mit der Vagina dentata?

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1832667) Verfasst am: 15.04.2013, 18:43    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Vagina dentata

bitte was?!?

hoffentlich habe ich das missverstanden...
.
.
.
nein, nicht missverstanden. Bitte nicht!


aua.

Smilie
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1832693) Verfasst am: 15.04.2013, 21:13    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ein Mann kann auch wegen Exh. verurteilt werden, wenn er keine Erektion hatte.

Hm -- ich hätte vermutet, das mit der Erektion ist Sinn der Sache.


Der Sinn der Sache ist genitale Präsentation.


Manche Gutachter haben sehr eigenwillige Vorstellungen von Exhibitionismus:

Zitat:
Glatzel sah sich genötigt, das Onanieren vor dem Foto der Freundin wie auch angesichts der Bilder unbekannter Frauen als eine nicht strafbare Sonderform des Exhibitionismus auf die Bühne der Wissenschaft zu heben; die Zahl der Exhibitionisten in Deutschland hat damit (bis heute unbemerkt) um einige Millionen zugenommen.

Hans-Ludwig Kröber: Das sexualpsychiatrische Bild des Exhibitionisten in Elz/Jehle/Kröber (Hrsg) : Exhibitionisten -Täter, Taten, Rückfall- Wiesbaden 2004 (S.83)
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1832756) Verfasst am: 16.04.2013, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Von den 20 Usern, die bisher abgestimmt haben, würden 15 den § 183 streichen. Nur einer ist für die Beibehaltung des jetzigen Zustands.
Einer hat Anderes angekreuzt.

Was ist unter "Anderes" denkbar?
- Veränderung der Strafhöhe
- Man könnte auch Männer aus dem Kreis der Strafantragsberechtigten streichen. Das wäre insofern konsequent, als man die Logik, die zum Ausschluss weiblicher Täter führte, beibehielte. Argumentiert wurde ja, dass Fälle von weibl. exh. Handlungen selten seien. Da angenommen wird, dass Männer sich nur selten durch eine exh. Handlung belästigt fühlen, könnte man sie als mögliche Geschädigte ganz aus dem Gesetz streichen.
- man beschränkt die Strafbarkeit auf exh. Handlungen, die in "bedrohlich erscheinender Weise" vorgenommen werden. Dieser Vorschlag wurde im Alternativentwurf gemacht, im Regierungsentwurf aber nicht berücksichtigt.

http://www.alternativentwurf.de/media/ae-pdf/Sex.pdf
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1832768) Verfasst am: 16.04.2013, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der Paragraph ist entweder zu streichen oder aber auch auf Frauen auszuweiten. In der jetzigen Form stellt er eine Diskriminierung der Männer dar (Frauen dürfen, Männer nicht) und verstößt somit gegen das Grundgesetz.
Bei jedem Scheiß gehen die Emanzen auf die Barrikaden. Warum lassen wir Männer uns alles gefallen?
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
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Beitrag(#1832782) Verfasst am: 16.04.2013, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das faende ich plausibel:
Zitat:
- man beschränkt die Strafbarkeit auf exh. Handlungen, die in "bedrohlich erscheinender Weise" vorgenommen werden.

Wobei sich dann die Leute die Koeppe zerkloppen werden, was jetzt bedrohlich ist.

Und natuerlich die Erweiterung auf Frauen. Gleiches Recht fuer alle.

Ist das jetzt anderes? dann klick ich mal "anderes".
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"Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1832819) Verfasst am: 16.04.2013, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wozu brauchen wir diesen § überhaupt? Es gibt doch auch noch den Tatbestand "Erregung eines öffentlichen Ärgernisses".
Hm, wenn dann also eine hübsche junge Frau - tja, das wäre kein Ärgernis, im Gegenteil?
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1832833) Verfasst am: 16.04.2013, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Wozu brauchen wir diesen § überhaupt? Es gibt doch auch noch den Tatbestand "Erregung eines öffentlichen Ärgernisses".
Hm, wenn dann also eine hübsche junge Frau - tja, das wäre kein Ärgernis, im Gegenteil?


Und wenn die Frau nicht so huebsch ist ?..... Deine Nachbarin zB mit offenem Bademantel vor Deiner Tuer stuende (ja, ich weiss, das ist fies). Mr. Green
_________________
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26513
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1832838) Verfasst am: 16.04.2013, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Wozu brauchen wir diesen § überhaupt? Es gibt doch auch noch den Tatbestand "Erregung eines öffentlichen Ärgernisses".
Hm, wenn dann also eine hübsche junge Frau - tja, das wäre kein Ärgernis, im Gegenteil?


Und wenn die Frau nicht so huebsch ist ?..... Deine Nachbarin zB mit offenem Bademantel vor Deiner Tuer stuende (ja, ich weiss, das ist fies). Mr. Green

Am Kopf kratzen Wieso ist das fies? Kennst Du Ahrimans Nachbarin?

fwo
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Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1832840) Verfasst am: 16.04.2013, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
Das faende ich plausibel:
Zitat:
- man beschränkt die Strafbarkeit auf exh. Handlungen, die in "bedrohlich erscheinender Weise" vorgenommen werden.

Wobei sich dann die Leute die Koeppe zerkloppen werden, was jetzt bedrohlich ist.


Welches möglicherweise bedrohliche exhibitionistische Verhalten ist denn noch nicht durch einen anderen Straftatbestand abgedeckt?
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1832842) Verfasst am: 16.04.2013, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Wozu brauchen wir diesen § überhaupt? Es gibt doch auch noch den Tatbestand "Erregung eines öffentlichen Ärgernisses".
Hm, wenn dann also eine hübsche junge Frau - tja, das wäre kein Ärgernis, im Gegenteil?


Und wenn die Frau nicht so huebsch ist ?..... Deine Nachbarin zB mit offenem Bademantel vor Deiner Tuer stuende (ja, ich weiss, das ist fies). Mr. Green

Am Kopf kratzen Wieso ist das fies? Kennst Du Ahrimans Nachbarin?

fwo


Nur aus dem, was er selbst schreibt.

Und nein, ich kenn mich mit § nicht aus, aber den Nacktjogger von Freiburg zB fand ich jetzt nicht bedrohlich. Mt einem Lendenschurz ist er mir auch schon mal begegnet..
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1832944) Verfasst am: 16.04.2013, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Wozu brauchen wir diesen § überhaupt? Es gibt doch auch noch den Tatbestand "Erregung eines öffentlichen Ärgernisses".
Hm, wenn dann also eine hübsche junge Frau - tja, das wäre kein Ärgernis, im Gegenteil?


Und wenn die Frau nicht so huebsch ist ?..... Deine Nachbarin zB mit offenem Bademantel vor Deiner Tuer stuende (ja, ich weiss, das ist fies). Mr. Green

Am Kopf kratzen Wieso ist das fies? Kennst Du Ahrimans Nachbarin?

fwo


Nur aus dem, was er selbst schreibt.

Und nein, ich kenn mich mit § nicht aus, aber den Nacktjogger von Freiburg zB fand ich jetzt nicht bedrohlich. Mt einem Lendenschurz ist er mir auch schon mal begegnet..


Der Nacktjogger ist mehrmals wegen "Belästigung der Allgemeinheit" verurteilt worden.

Edit: http://www.recht-find.de/118_owig.htm
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1832957) Verfasst am: 16.04.2013, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war wohl nicht teil der allgemeinheit. bin ich ohnehin eher selten. Auf den Arm nehmen
_________________
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1832958) Verfasst am: 16.04.2013, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:

Der Nacktjogger ist mehrmals wegen "Belästigung der Allgemeinheit" verurteilt worden.


ich halte das fuer ein fehlurteil, wenn nicht sogar fuer rechtsbeugung. denn owig 118 setzt nicht nur eine belaestigung (oder gefaehrdung) der allgemeinheit voraus, sondern auch eine beeintraechtigung der oeffentlichen ordnung. (bzw. die eigung der tat dazu.)

ich wuesste aber echt nicht, wie so ein nackter jogger die oeffentliche ordnung beeintraechtigen koennte.

selbst wenn also irgendjemand sich durch den anblick eines nackten belaestigt fuehlen wuerde (warum guckt er eigentlich nicht einfach woanders hin?): wie sollte der tatbestand erfuellt werden? was beeintraechtigt da die oeffentliche ordnung?


auf jeden fall gehoert so ein gummiparagraph wie owig 118 dringend aus dem verkehr gezogen.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1833018) Verfasst am: 17.04.2013, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Wozu brauchen wir diesen § überhaupt? Es gibt doch auch noch den Tatbestand "Erregung eines öffentlichen Ärgernisses".
Hm, wenn dann also eine hübsche junge Frau - tja, das wäre kein Ärgernis, im Gegenteil?


Und wenn die Frau nicht so huebsch ist ?..... Deine Nachbarin zB mit offenem Bademantel vor Deiner Tuer stuende (ja, ich weiss, das ist fies). Mr. Green

Am Kopf kratzen Wieso ist das fies? Kennst Du Ahrimans Nachbarin?

fwo

Ich hab von ihr erzählt.
Und wie fies. Ein Ärgernis wäre es. Aber wenn ich mich alleine ärgere, bin ich doch keine Öffentlichkeit. Da könnt ich also nix machen als die Tür zuknallen. Vielleicht könnte ich sie wegen Körperverletzung belangen. Ich hab ja schon zwei Infarkte hinter mir, ein solcher Schock könnte lebensbedrohlich sein. Allein der dadurch bedingte Adrenalinschub!
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1833035) Verfasst am: 17.04.2013, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:

Der Nacktjogger ist mehrmals wegen "Belästigung der Allgemeinheit" verurteilt worden.


ich halte das fuer ein fehlurteil, wenn nicht sogar fuer rechtsbeugung. denn owig 118 setzt nicht nur eine belaestigung (oder gefaehrdung) der allgemeinheit voraus, sondern auch eine beeintraechtigung der oeffentlichen ordnung. (bzw. die eigung der tat dazu.)

ich wuesste aber echt nicht, wie so ein nackter jogger die oeffentliche ordnung beeintraechtigen koennte.

selbst wenn also irgendjemand sich durch den anblick eines nackten belaestigt fuehlen wuerde (warum guckt er eigentlich nicht einfach woanders hin?): wie sollte der tatbestand erfuellt werden? was beeintraechtigt da die oeffentliche ordnung?


auf jeden fall gehoert so ein gummiparagraph wie owig 118 dringend aus dem verkehr gezogen.


Den 118er nennt man ja auch den Spießerparagraphen.

Wenn Du Interesse daran hast, welche Rechtfertigung von gerichtlicher Seite im Fall des Nacktläufers vorgebracht werden:
http://www.maennerberatung.de/exhibitionismus.htm
Zitat:
Im Fall des sogenannten Nacktläufers von Freiburg, Dr. Peter Niehenke, tragen die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe Dr. Henninger, Schmidt-Weihrich und Schwan mit Datum vom 04.05.2000 vor:



"Der Anblick seines entblößten Gliedes war auch objektiv geeignet, einen anderen in seinem Empfinden nicht unerheblich zu beeinträchtigen, d. h. Abscheu, Ekel, Schock, Schrecken oder Verletzung des Schamgefühls hervorzurufen."


Zitat:
Der Betroffene hat in allen sechs Fällen im Sinne von § 118 Abs. 1 OWiG eine "grob ungehörige Handlung" begangen, die geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen. Sowohl Penis als auch Po gehören im gegenwärtigen gesellschaftlichen Zusammenleben zum menschlichen Schambereich, der nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort in der Öffentlichkeit gezeigt werden kann. Dies gilt auch für einen mit einem Tuch/Strumpf o.ä. eng umwickelten Penis, zumal der Po frei blieb. Für das Amtsgericht ist evident und bedarf insoweit keines weiteren Beweises, dass ein erheblicher und ins Gewicht fallender Teil der Bevölkerung ein derartiges Verhalten missbilligt und sich in hohem Maße über ein derartiges Verhalten empört. Diese Vorstellungen mögen zeitbedingt und auch einem gewissen Wandel unterworfen sein, sie sind jedoch als gegeben hinzunehmen. Hierbei ist auch ohne Bedeutung, ob diese gewachsene Vorstellung bzw. dieses Schamempfinden von irgendeiner Warte her als negativ oder positiv zu sehen ist. Sie ist auch unter Berücksichtigung der Interessenlage des Betroffenen hinzunehmen.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1833037) Verfasst am: 17.04.2013, 10:02    Titel: Re: § 183 noch zeitgemäß? Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Der Paragraph 183 STGB, der exhibitionistische Handlungen mit Strafe bedroht, sieht ausschließlich Männer als Täter vor. Ist das sexistisch?
Ist es überhaupt noch zeitgemäß, sexuelle Handlungen, die vor über 14-jährigen Personen begangen werden mit den Mitteln des Strafrechts anzufassen? Würde nicht eine Behandlung als Ordnungswidrigkeit ausreichen?

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/femen-exhibitionismus-putin-fuck-dictator/


Ich habe für Ordnungswidirgkeit gestimmt.

Der Paragraph war mir in seiner Einseitigkeit gar nicht bekannt.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1833044) Verfasst am: 17.04.2013, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde die zitierte Urteilsbegründung richtig und plausibel.
Mal ehrlich: So schön ist das männliche Genital ja auch nicht, dieser haarige faltige Beutel und die komische Nudel. Gut sieht das doch nur aus, wenn er richtig steht. Die antiken Bildhauer hatten schon Grund dazu, warum sie das immer stark verkleinerten, aber beim Gott Priapus vergrößerten.
Auf der Ile du Levant weiß man schon, warum man außerhalb des Strandes etwa in Läden oder Restaurants das Tragen des "slip minimum" (heute eher als "Tanga" bekannt) vorschreibt.

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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1833047) Verfasst am: 17.04.2013, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Ich finde die zitierte Urteilsbegründung richtig und plausibel.
Mal ehrlich: So schön ist das männliche Genital ja auch nicht, dieser haarige faltige Beutel und die komische Nudel. Gut sieht das doch nur aus, wenn er richtig steht.


Männer sollten also nur noch nackt herumlaufen dürfen wenn sie eine Latte haben?
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1833051) Verfasst am: 17.04.2013, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

ich wuesste aber echt nicht, wie so ein nackter jogger die oeffentliche ordnung beeintraechtigen koennte.



Man könnte anführen, dass Frauen dann - ohne auf den Autoverkehr zu achten - auf die andere Straßenseite laufen. Oder dass Männer, auch ohne auf den Autoverkehr zu achten, alles daransetzen um auf diesselbe Straßenseite zu kommen. (Im Fall einer nackten Joggerin)
Oder dass Autofahrer abgelenkt würden.
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1833057) Verfasst am: 17.04.2013, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

ich wuesste aber echt nicht, wie so ein nackter jogger die oeffentliche ordnung beeintraechtigen koennte.



Man könnte anführen, dass Frauen dann - ohne auf den Autoverkehr zu achten - auf die andere Straßenseite laufen. Oder dass Männer, auch ohne auf den Autoverkehr zu achten, alles daransetzen um auf diesselbe Straßenseite zu kommen. (Im Fall einer nackten Joggerin)
Oder dass Autofahrer abgelenkt würden.


wieso wird eigentlich geglaubt, dass nackte maenner immer haesslich, nackte frauen immer huebsch sind..... Am Kopf kratzen

wie waere es mit: neben stark befahrenen strassen ist das nacktsein untersagt?
_________________
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1833060) Verfasst am: 17.04.2013, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

ich wuesste aber echt nicht, wie so ein nackter jogger die oeffentliche ordnung beeintraechtigen koennte.



Man könnte anführen, dass Frauen dann - ohne auf den Autoverkehr zu achten - auf die andere Straßenseite laufen. Oder dass Männer, auch ohne auf den Autoverkehr zu achten, alles daransetzen um auf diesselbe Straßenseite zu kommen. (Im Fall einer nackten Joggerin)
Oder dass Autofahrer abgelenkt würden.


wieso wird eigentlich geglaubt, dass nackte maenner immer haesslich, nackte frauen immer huebsch sind..... Am Kopf kratzen


Viele Männer sehen halt doof aus. Auf den Arm nehmen
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1833061) Verfasst am: 17.04.2013, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

ich wuesste aber echt nicht, wie so ein nackter jogger die oeffentliche ordnung beeintraechtigen koennte.



Man könnte anführen, dass Frauen dann - ohne auf den Autoverkehr zu achten - auf die andere Straßenseite laufen. Oder dass Männer, auch ohne auf den Autoverkehr zu achten, alles daransetzen um auf diesselbe Straßenseite zu kommen. (Im Fall einer nackten Joggerin)
Oder dass Autofahrer abgelenkt würden.


wieso wird eigentlich geglaubt, dass nackte maenner immer haesslich, nackte frauen immer huebsch sind..... Am Kopf kratzen

wie waere es mit: neben stark befahrenen strassen ist das nacktsein untersagt?


Das war nur eine Anspielung auf die Sichtweise der Richter, die der Ansicht sind, dass ein freischwingender Penis verheerende Wirkungen zeitigt. Ganz unabhängig vom Aussehen des Penisträgers.

Für den Anfang wäre ein Nacktheitsverbot neben stark befahrenen Straßen sicher sinnvoll. Wenn sich die Leute erst mal an Nackte in der Öffentlichkeit gewöhnt hätten, könnte es mgl. aufgehoben werden, da Nackten dann keine besondere Aufmerksamkeit mehr entgegengebracht würde.
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1833067) Verfasst am: 17.04.2013, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Fruehling laesst sein blaues Band...
Ein freischwingender Penis... und freischwingende Brueste....ausserdem liegt schoenheit immer noch im auge des betrachters, ich finde nicht, dass maenner bloed aussehen. Auf den Arm nehmen

jetzt hoer ich aber wieder auf, hier rumzuspammen. zwinkern
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1833117) Verfasst am: 17.04.2013, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

ich wuesste aber echt nicht, wie so ein nackter jogger die oeffentliche ordnung beeintraechtigen koennte.



Man könnte anführen, dass Frauen dann - ohne auf den Autoverkehr zu achten - auf die andere Straßenseite laufen. Oder dass Männer, auch ohne auf den Autoverkehr zu achten, alles daransetzen um auf diesselbe Straßenseite zu kommen. (Im Fall einer nackten Joggerin)
Oder dass Autofahrer abgelenkt würden.


wie hatiora schon sagte, an stark befahrenen strassen kann man darueber reden. (dann frag ich mich aber, ob werbung (plakate) mit entsprechend leicht bekleideten frauen am strassenrand nicht auch untersagt sein muesste.)

aber niehenke lief damals erstmal im wald!

da gibts nicht so viele autofahrer.

spaeter ist er wohl auch in die stadt (mit transparente socke und so), aber erst nachdem er anderswo aerger gekriegt hat.

ausserdem ist der nun nicht so huebsch, dass dem gleich alle nachgelaufen waeren. man haette ihn schlicht und ergreifend ignorieren koennen, und der "offentlichen ordnung" waere ueberhaupt nichts passiert.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1833171) Verfasst am: 17.04.2013, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
wieso wird eigentlich geglaubt, dass nackte maenner immer haesslich, nackte frauen immer huebsch sind.....

Wahrscheinlich weil eben doch nur eine Minderheit FKK-Gelände besucht. Auch wenn es so manch einer nicht glaubt: FKK hat verdammt wenig mit Erotik zu tun.
Nee, ich persönlich bin - was die Frauen und Mädchen betrifft - für Bikini. Da kann man noch die Phantasie walten lassen. Aber ohne das wird man doch jeder Illusion beraubt.
Ihr kennt doch sicher alle die Frau im gelben Bikini, de jeden Abend unmittelbar vor der Tagesschau am Strand entlang läuft. Toll sieht sie aus, wirklich. Ein Sicherheitsingenieur im Maschinenbau würde vielleicht bemängeln, sie hätte zu viele bewegliche Teile. Ich habe den Verdacht, wenn sie das Bikini-Oberteil wegnähme, wäre es besser, woanders hinzugucken. Die Schwerkraft ist doch so gemein zu den Frauen.
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moritura
pan narrans



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Beitrag(#1833194) Verfasst am: 17.04.2013, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

OT: kennt eigentlich jemand den Vorspann zu der alten US-Serie "Cagney und Lacy"
Die beiden Kommissarinnen kommen aus der U-Bahn. Am Ausgang steht ein Exhibisionist.

Die eine ist so ins Gespräch vertieft, dass sie ihn gar nicht bemerkt.
Die andere schaut kurz hin, scheint leicht enttäuscht und geht dann weiter.

Den fand ich immer ziemlich lustig
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Waschmaschine777
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Beitrag(#1833197) Verfasst am: 17.04.2013, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
OT: kennt eigentlich jemand den Vorspann zu der alten US-Serie "Cagney und Lacy"
Die beiden Kommissarinnen kommen aus der U-Bahn. Am Ausgang steht ein Exhibisionist.

Die eine ist so ins Gespräch vertieft, dass sie ihn gar nicht bemerkt.
Die andere schaut kurz hin, scheint leicht enttäuscht und geht dann weiter.

Den fand ich immer ziemlich lustig


http://www.youtube.com/watch?v=FJ-RDj_50oI

Edit: Wenn wir schon dabei sind die Sache aufzulockern, dann kann ein bißchen Musik nicht schaden:
http://www.youtube.com/watch?v=FJTzJBLP374

Edit2: Ein "kann" ins Edit eingefügt.


Zuletzt bearbeitet von Waschmaschine777 am 17.04.2013, 20:16, insgesamt einmal bearbeitet
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moritura
pan narrans



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Beitrag(#1833203) Verfasst am: 17.04.2013, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab noch eine andere Version in Erinnerung. Ohne den Festgenommenen. Und mehr in Großaufnahme. Der Mantel steht da mehr so seitlich. Die Vorspanne wurde ja immer etwas variiert.
Es gibt auch eine jugendfreie Variante ohne den Mann.
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