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MISSHANDELTE HEIMKINDER
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1870982) Verfasst am: 01.10.2013, 09:01    Titel: Heimkinder wollen ECHTE gerechte u. angemessene ENTSCHÄDIGUNG für ihr Martyrium! Antworten mit Zitat

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Der evangelische Pfarrer Dierk Schäfer, i.R., der ebenso Diplompädagoge und Diplompsychologe ist, erklärt DAS GANZE PHÄNOMEN ( hier die Kombination von Erscheinungsbild, Sachlage, Entwicklung und Erwartung ), am Sonntag, 29. September 2013, um 17:50 Uhr, in seinem Blog, dem Dierk Schaefers Blog, wie folgt:

Siehe »Zwangsarbeit Ost und Zwangsarbeit West« @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/09/29/zwangsarbeit-ost-und-zwangsarbeit-west/

Zitat:
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Zwangsarbeit Ost und Zwangsarbeit West

O wie unterschiedlich sind gleiche Dinge doch zu handhaben. Antje Vollmer, Moderatorin des westdeutschen Runden Tisches für ehemalige Heimkinder, mied wie der Teufel das Weihwasser die Anwendung des Begriffs Zwangsarbeit auf die Ausbeutung der ehemaligen Heimkinder (West!) durch respektable Industriebetriebe und einzelne Bauern. Sie wollte den Begriff ausschließlich für die Zwangsarbeit für Nazi-Deutschland gelten lassen. Und so tauchten weder der Begriff noch der Sachverhalt im Abschlußbericht des Runden Tisches [ Heimerziehung ] auf. Die Nutznießer der Zwangsarbeit wurden nicht nur nicht am Fonds beteiligt, sondern blieben unerwähnt. Nun gibt es dennoch läppische Einmalzahlungen für entgangene Renten, aber nur für die „Zwangsarbeit“ ab dem 14. Lebensjahr. Dabei wissen wir, daß auch Kinder zu Dienstleistungen herangezogen wurden, um Heimpersonal zu sparen, Dienstleistungen, die deutlich mehr waren, als vergleichbare Mithilfe im elterlichen Haushalt.

Ganz anders nun die Zwangsarbeit Ost. Die darf so genannt werden. Doch gemach. Es muß erst geforscht werden. Man muß zunächst klären, »wer überhaupt für erzwungene Arbeit entschädigt werden soll. Neben politischen Gefangenen saßen auch in DDR-Gefängnissen reguläre Straftäter, die auch nach heutigem Maßstab verurteilt werden würden«
[1]. Da werden flugs die ehemaligen Heimkinder mit Gefangenen vermischt. Eines stimmt allerdings dabei. Die Einrichtungen für Kinder hatten in Ost wie in West Gefängnischarakter. Doch ansonsten möge man doch alle damals Minderjährigen, die sich in der unseligen Obhut von Staat und Kirche befanden, angemessen für ihre Zwangsarbeit entschädigen, in West und Ost! Immerhin ist bei den Heiminsassen/Ost ausdrücklich von Entschädigung die Rede. Darauf warten die Opfer/West bis heute.
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[1] http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/ddr-zwangsarbeit-weitere-unternehmen-beantragen-ein [ Fr. 28.09.2013 ] Martin Mitchell/Australien lieferte den Link.
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Dem folgen, an gleicher Stelle im Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/09/29/zwangsarbeit-ost-und-zwangsarbeit-west/, einige Kommentare von Betroffenen ( d.h. Kommentare von Ehemaligen Heimkindern [ Ost! und West! ] ) selbst.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1871271) Verfasst am: 02.10.2013, 07:04    Titel: Heimkinder wollen ECHTE gerechte u. angemessene ENTSCHÄDIGUNG für ihr Martyrium! Antworten mit Zitat

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Dieser Beitrag befasst sich mitnachkriegsdeutscher Zwangsarbeitin OST ! und WEST !


ZWANGSARBEITER-ENTSCHÄDIGUNG IN DEUTSCHLAND ?


» … falls solch eineEntschädigungirgendwann in Zukunft mal in Deutschland vorgesehen sein sollte, kann man jedoch [ nur mit ] „kleinen Summen“ [ zur ] „Armutsbekämpfung bei Betroffenen, deren Erwerbsbiographie durch die Folgen der Zwangsarbeit beeinträchtigt ist“ [color=#808000]rechnen … «


Der Evangelische Pressedienst (epd) berichtet in einemSchwerpunktartikelwie er diese Berichterstattung, ohne jegliche Datumsangabe, nennt

[ Ein Veröffentlichungsdatum für die Veröffentlichung dieses Artikels seitens des epd auf seiner Webseite ist nicht feststellbar ! --- Wo all diese Information herstammt und wie aktuell sie ist ist ebensowenig feststellbar ! --- Vielleicht handelt es sich aber, was die Aktualität dieser Information betrifft, um den Zeitraum vom Freitag, 11. Mai 2012 bis Sonntag 13. Mai 2012 ( ? ). ]

epd @ http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/rathenow-will-untersuchungskommission-zu-ddr-zwangs


Zitat:
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*RATHENOW will Untersuchungskommission zu DDR-Zwangsarbeit*

Dresden/Erkner (epd). Der sächsische Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, LUTZ RATHENOW, hat sich für eine Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen ausgesprochen. Außerdem sollten die betroffenen Häftlinge eine Entschädigung erhalten, sagte RATHENOW am Freitag [ 13.05.2012 ( ? ) ] dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin anlässlich einer bis Sonntag [ 13.05.2012 ( ? ) ] dauernden TAGUNG der Stasi-Unterlagen-Beauftragten der Länder, der Bundesstiftung Aufarbeitung und von Opferverbänden im brandenburgischen Erkner [ bei Berlin ].

Auch wenn bei der Höhe der Entschädigung zwischen politischen und nicht politischen Gefangenen unterschieden werden müsse, so seien alle [ Gefangenen ] gleichermaßen von Zwangsarbeit betroffen gewesen. Die Häftlinge hätten keine Gelegenheit gehabt, sich ohne negative Konsequenzen gegen den Arbeitseinsatz zu wehren, sagte RATHENOW. Zudem seien die Haftbedingungen in den verschiedenen Gefängnissen sehr unterschiedlich gewesen. Die Bedingungen, unter denen Häftlinge zum Arbeitseinsatz kamen, seien teilweise "äußerst entwürdigend und gesundheitsgefährdend" gewesen.

RATHENOW sprach sich in einem ersten Schritt für einen [»]RUNDEN TISCH [DDR-ZWANGSARBEIT«] aus. Schließlich handele es sich bei dem Thema *DDR-Zwangsarbeit* nur scheinbar um einen "Randsachverhalt", der noch aufgearbeitet werden müsse. *Die Zwangsarbeit in der DDR* ist auch Thema des KONGRESSES in Erkner bei Berlin. Die dreitägige TAGUNG steht unter dem Motto "Disziplinierung durch Arbeit".

Mit Blick auf mögliche Verstrickungen von westdeutschen und ausländischen Unternehmen wie etwa IKEA in die Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen sagte RATHENOW, die Debatte führe in die Gegenwart. Schließlich müssten sich Unternehmen heute fragen, inwieweit sie von billigen Produktionskosten in Staaten wie China oder Weißrussland profitieren wollten, wo der Einsatz von Zwangsarbeitern nicht ausgeschlossen werden könne.

Zur Höhe einer Entschädigung für DDR-Zwangsarbeiter sagte RATHENOW, auch wenn diese immer nur symbolisch sein könne, gebe es *VORBILDER* wie etwa die Entschädigung von Heimkindern oder [ Entschädigung ] von NS-Zwangsarbeitern. In seiner Arbeit habe er [, RATHENOW, ] festgestellt, dass selbst kleine Summen "ganz real helfen", schließlich gehe es auch um Armutsbekämpfung bei Betroffenen, deren Erwerbsbiographie durch die Folgen der Zwangsarbeit beeinträchtigt ist.

*In der DDR wurden Schätzungen zufolge Zehntausende Strafgefangene zu Arbeiten herangezogen.* Genaue Zahlen liegen bislang nicht vor. Unter anderem wurden Strafgefangene bei der Herstellung von Produkten eingesetzt, die in der DDR im Auftrag von ausländischen Unternehmen hergestellt wurden.

epd ost phi bue

epd-Gespräch: Lukas Philippi
.


Schon einmal zuvor zitierter Auszug aus WIKIPEDIA bezüglich dem epd :

Der Evangelische Pressedienst (epd) ist eine 1910 in Wittenberg gegründete unabhängige Nachrichtenagentur mit Sitz in Frankfurt am Main, die von den evangelischen Landeskirchen in Deutschland getragen wird. Sie ist die älteste der bestehenden deutschen Nachrichtenagenturen [ EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND / Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland ].“


Siehe aber auch den FOCUS-Magazin-Artikel, vom Samstag, 27.07.2013, um 12:54 Uhr, »Chef der Stasi-Unterlagenbehörde [Roland] Jahn fordert Aufklärung von DDR-Zwangsarbeit« @ http://www.nachrichten.de/politik/Chef-der-Stasi-Unterlagenbehoerde-Jahn-fordert-Aufklaerung-von-DDR-Zwangsarbeit-aid_1434017493763588162.html
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 19.10.2013, 11:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Martin Mitchell
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
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Beitrag(#1871506) Verfasst am: 03.10.2013, 06:35    Titel: Heimkinder wollen ECHTE gerechte u. angemessene ENTSCHÄDIGUNG für ihr Martyrium! Antworten mit Zitat

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Mindestens dieser Beitrag und die fünf vorhergehenden Beiträge in diesem Thread gehören zusammen.


Der Evangelische Pressedienst (epd) berichtet in einemSchwerpunktartikelwie er diese Berichterstattung, ohne jegliche Datumsangabe, nennt

[ Ein Veröffentlichungsdatum für die Veröffentlichung dieses Artikels seitens des epd auf seiner Webseite ist auch hier wieder nicht genau feststellbar ! ]

epd @ http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/unternehmen-weisen-berichte-%C3%BCber-ddr-zwangsarbeit-z


Zitat:
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*[ Namhafte ] Unternehmen weisen Berichte über DDR-Zwangsarbeit zurück*

Berlin/München (epd). In der Debatte über mögliche Zwangsarbeit von DDR-Häftlingen für Firmen aus dem Westen haben mehrere Unternehmen die Vorwürfe zurückgewiesen, darunter SCHIESSER, NECKERMANN, THYSSEN-KRUPP, BEIERSDORF und SALAMANDER. Waren der Firma SCHIESSER seien "definitiv nicht unter Zwangsarbeit in der DDR produziert worden", sagte Michael Huggle, von 1975 bis 1996 Vorstand bei SCHIESSER, dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag" [ bezieht sich auf DER TAGESSPIEGEL, Samstag, 5. Mai 2012 @ http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/schiesser-neckermann-underberg-unternehmen-weisen-berichte-ueber-ddr-zwangsarbeit-zurueck/6593930.html ]. Der SCHUHHERSTELLER SALAMANDER erklärte gegenüber der Zeitung, das Unternehmen sehe "derzeit keinen Anlass, in diese Nachforschungen mehr Energie zu stecken".

Der VERSANDHÄNDLER NECKERMANN und der KRÄUTERSCHNAPPS-HERSTELLER UNDERBERG bestätigten dem Bericht zufolge, dass sie Waren aus DDR-Produktion vertrieben haben. Das Gerücht, politische Häftlinge hätten dort für UNDERBERG gearbeitet, entbehre jedoch jeder Grundlage, erklärte das Unternehmen. Auch NECKERMANN habe nach eigenen Angaben "keine Kenntnis von solchen Vorgängen". BEIERSDORF wolle den "Themenkomplex aber weiter untersuchen", hieß es.

[ Diese Berichterstattung bezieht sich unter anderem auf folgende Reportagén:
FOCUS, Montag, 30. April 2012 @ http://www.focus.de/finanzen/finanz-news/moebelkette-ueberprueft-stasi-akten-ddr-zwangsarbeiter-sollen-ikea-moebel-gebaut-haben_aid_745453.html ;
FOCUS, Mittwoch, 2. Mai 2012 @ http://www.focus.de/politik/deutschland/moebelkette-will-betroffene-entschaedigen-ikea-sucht-dialog-mit-frueheren-ddr-zwangsarbeitern_aid_746091.html ;
FOCUS, Freitag, 4. Mai 2012 @ http://www.focus.de/finanzen/news/zwangsarbeit-in-ddr-gefaengnissen-nicht-nur-ikea-liess-in-der-ddr-fertigen_aid_747721.html ;
DEUTSCHLANDFUNK, Deutschlandradio Kultur, Samstag, 5. Mai 2012 @ http://www.dradio.de/aktuell/1748454/ ;
Nordbayern.de, Samstag, 5. Mai 2012 @ http://www.nordbayern.de/ressorts/schlagzeilenseite/liess-ikea-von-ddr-zwangsarbeitern-produzieren-1.2049725?rssPage=bm9yZGJheWVybi5kZQ ;
DW – DEUTSCHE WELLE, Samstag, 5. Mai 2012 @ http://www.dw.de/jahn-fordert-weitere-aufkl%C3%A4rung-%C3%BCber-ddr-zwangsarbeit/a-15931753 ( sich stützend auf nis/rb, dpa, afp, dapd, epd, kna ) und
T-Online, Sonntag, 6. Mai 2012 @ http://www.t-online.de/regionales/id_56186750/malochen-fuer-den-klassenfeind.html ]
Die Unternehmen waren IN DEN VERGANGENEN TAGEN IN DER BERICHTERSTATTUNG [ im zweiten Quartal des Jahres 2012 ] über Verstrickungen des schwedischen Möbelkonzerns [color=#0070c0]IKEA in das System der DDR-Zwangsarbeit in den Medien genannt worden. Belege dafür wurden jedoch laut "Tagesspiegel" nicht vorgelegt.

Der Stasi-Bundesbeauftragte Roland Jahn forderte deutsche Unternehmen zur Aufklärung darüber auf, ob sie vor 1989 *von DDR-Zwangsarbeitern profitiert haben*. Er "würde es begrüßen, wenn westliche und vor allem bundesdeutsche Unternehmen, die in der DDR produzieren ließen, für Transparenz sorgen würden", sagte Jahn dem Nachrichtenmagazin "Focus". Seine Behörde stehe dabei für Recherchen zur Verfügung.

[ Diese Berichterstattung bezieht sich unter anderem auf folgende Reportagén:
FOCUS, Samstag, 5. Mai 2012 @ http://www.focus.de/politik/deutschland/skandal-weitet-sich-aus-haben-auch-quelle-und-kloeckner-ddr-zwangsarbeiter-beschaeftigt_aid_747771.html ]
Der Vorsitzende der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus" (VOS), Hugo Diederich, forderte laut "Focus" *eine Entschädigung der DDR-Zwangsarbeiter*. "Wenn die Firmen nicht mehr existieren, muss eben der Staat nach Möglichkeiten für eine Entschädigung suchen", sagte er dem Blatt. Diederich war demzufolge nach eigenen Angaben als Häftling 1986 und 1987 im sächsischen Stahlwerk Gröditz an der Herstellung von Röhren für den bundesdeutschen STAHLKONZERN KLÖCKNER beteiligt. Der Konzern habe intensive Geschäftskontakte der damaligen KLÖCKNER-GRUPPE mit der DDR bestätigt, sehe sich aber nach mehreren Eigentümerwechseln nicht mehr in der Verantwortung für frühere Vorgänge, hieß es weiter.

Auch KARSTADT habe Verantwortung für mögliche Zwangsarbeit zurückgewiesen, berichtet der "Focus". Das Unternehmen verstehe sich nicht als Rechtsnachfolger von QUELLE oder HERTIE und habe nach eigenen Angaben "gegenwärtig keine Kenntnis von Verbindungen der beiden Unternehmen zu Zwangsarbeit politischer Gefangener der ehemaligen DDR". Nach Aussage ehemaliger Häftlinge mussten Insassen des DDR-Frauengefängnisses Hoheneck Bettwäsche für den QUELLE-VERSAND nähen.

epd ost yj
.

QUELLEN:
nis/rb, dpa, afp, dapd, epd, kna, DW, Deutschlandfunk, Bild, Tagesspiegel, Focus, Nordbayern.de, T-Online


ALL DIES noch, von mir, zum Abschluss des "TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT".


Über Jahre, Jahrzehnte und möglicherweise Jahrhunderte hinweg im Internet bestehenbleibende Nachrichtenberichte ohne jegliche Datumsangaben sind, m.M.n., in Blödsinnigkeit kaum zu überbieten.
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 19.10.2013, 10:49, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1871743) Verfasst am: 04.10.2013, 07:42    Titel: Heimkinder wollen ECHTE gerechte u. angemessene ENTSCHÄDIGUNG für ihr Martyrium! Antworten mit Zitat

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Mindestens dieser Beitrag und die sechs vorhergehenden Beiträge in diesem Thread gehören zusammen.


re AUFKLÄRUNG VON ZWANGSARBEIT UND PHARMA-VERSUCHEN


FOCUS Magazin | Nr. 31 (2013)

REPORT

Geizig mit der Wahrheit

Montag, 29.07.2013, um 00:00 Uhr - von FOCUS-Redakteur Alexander Wendt

… »Könnten ehemalige [] irgendwann mit einer Entschädigung für die unfreiwillige Arbeit rechnen?« …

FOCUS @ http://www.focus.de/politik/deutschland/report-geizig-mit-der-wahrheit_aid_1055594.html


re AUFKLÄRUNG VON ZWANGSARBEIT UND PHARMA-VERSUCHEN

aber nur im OSTEN ( vieleicht – über viele Jahre hinausgezogen ), nicht im WESTEN ( überhaupt nicht – das werden sie nie zulassen … nie zulassen wollen ).
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 19.10.2013, 09:12, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1872103) Verfasst am: 06.10.2013, 06:11    Titel: URTEILE: Verfassungsgerichtshof / Bundesverfassungsgericht Antworten mit Zitat

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Grundsatzurteile des Verfassungsgerichthofes / Bundesverfassungsgerichts


Grundsatzurteil vom Verfassungsgerichtshof Berlin.

Zitat:
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Beschluss vom 24.09.2013 - VerfGH 172/11.

Ehemalige DDR-Heimkinder, denen die Ausreise aus der DDR zu einem aufnahmebereiten Elternteil im Ausland anstelle der Unterbringung in DDR-Heimen verwehrt wurde, können einen Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) haben. Dies geht aus einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 24.09.2013 hervor. Die Ansicht des Kammergerichts, das StrRehaG [ d.h. das „Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz“ ] habe nicht den Zweck, die Ausreisepraxis der DDR aufzuarbeiten und Betroffene dafür zu entschädigen, dass sie nicht aus der DDR ausreisen durften, sei wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot verfassungswidrig (Az.: VerfGH 172/11).

[ DEN VOLLSTÄNDIGEN BERICHT ZUR URTEILSBEGRÜNDUNG WEITERLESEN @ http://beck-aktuell.beck.de/news/verfgh-berlin-ehemalige-ddr-heimkinder-k-nnen-wegen-verwehrter-ausreise-anspruch-auf]
.

Der juristische Bericht bei beck.de behandelt folgende Aspekte des Urteils:

»Beschwerdeführerin begehrt Rehabilitierung für Unterbringung in DDR-Kinderheimen«

»Vater versichert eidesstattlich damalige Aufnahmeabsicht bei sich in der Schweiz«

»[ Das Kammergericht Berlin hatte (2009) den Rehabilitierungsantrag abgelehnt mit der Begründung … ] KG: Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz dient nicht der Entschädigung für Ausreiseverbot«

»VerfGH: Rechtsansicht des KG verstößt gegen Willkürverbot«

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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 19.10.2013, 09:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1872104) Verfasst am: 06.10.2013, 06:23    Titel: URTEILE: Verfassungsgerichtshof / Bundesverfassungsgericht Antworten mit Zitat

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Grundsatzurteile des Verfassungsgerichthofes / Bundesverfassungsgerichts


Grundsatzurteil vom Verfassungsgerichtshof Berlin.

Zitat:
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einszweidrei - 123recht.net @ http://www.123recht.net/Strafrechtliche-Rehabilitierung-von-DDR-Heimkindern-__a151880.html

Strafrechtliche Rehabilitierung von DDR-Heimkindern

Von Rechtsanwältin Diana Blum [ BERLIN ]

[ Wichtiger rechtswissenschaftlicher Kommentar der Rechtsanwältin, Diana Blum, die dieses Verfassungsgerichtshofurteil persönlich erstritten hat. ]

02.10.2013 | Ratgeber - Verfassungsrecht

Mehr zum Thema: Strafrecht, Rehabilitierung, Heimkinder, Heim, DDR, Opfer


Gerichte dürfen Sachverhaltsvortrag der Opfer nicht einfach übergehen

Am 24. September [ 2013 ] konnte ich einen großen Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erzielen. Der Rehabilitierungsantrag eines ehemaligen DDR-Heimkindes war vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht erfolglos geblieben, der Verfassungsbeschwerde dagegen wurde nunmehr weitgehend stattgegeben. (Az.: VerfGH 172/11)

Aus folgenden Gründen ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von großer Bedeutung:

● Die enge Rechtsprechung des Kammergerichts, das bei der Annahme politischer Verfolgung von Heimkindern im Gegensatz zu den anderen Oberlandesgerichten sehr restriktiv entscheidet, ist hinfällig. Hinfällig ist insbesondere die Rechtsprechung des Kammergerichts, nach der es keine Rolle spielt, ob das Kind, statt im Heim untergebracht zu werden, bei aufnahmebereiten Verwandten im westlichen Ausland hätte Aufnahme finden können. Das Kammergericht hatte bisher nur die Aufnahmebereitschaft von Verwandten in der DDR als relevant angesehen.

● Der Verfassungsgerichtshof betont die Bedeutung der Ermittlungspflicht der Rehabilitierungsgerichte. Die Rehabilitierungsgerichte dürfen den Sachverhaltsvortrag der Opfer nicht einfach übergehen. Insbesondere müssen sie berücksichtigen, dass es Opfern des SED-Unrechts typischerweise schwer fällt, Unrechtshandlungen des SED-Regimes nachzuweisen.

● Eidesstattliche Versicherungen von Familienangehörigen müssen wegen der Beweisnot des Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren stärker berücksichtigt werden.

● Das Kammergericht kann das bisher oft verwandte Argument, es habe vergleichbare Zustände in Jugendhilfeeinrichtungen der "alten" Bundesrepublik gegeben, künftig nicht mehr ohne Weiteres gebrauchen.

Zu den Bedingungen in den Heimen äußert sich der Verfassungsgerichtshof nicht. Dies bleibt künftigen Verfassungsbeschwerdeverfahren vorbehalten. Zu beachten ist allerdings, dass der Verfassungsgerichtshof offenbar Vorbehalte gegen das in diesem Zusammenhang gebrauchte Argument hat, Menschenrechtsverletzungen in DDR-Heimen seien kein Systemunrecht, weil Vergleichbares auch in der Bundesrepublik geschah.

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Zur Erklärung und Zuständigkeit und der erstmaligen Arbeitsaufnahme von »Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin« siehe WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_des_Landes_Berlin und die Webseite »Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin« @ http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lverfgh/wir_ueber_uns.html selbst.
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 19.10.2013, 09:02, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1872247) Verfasst am: 07.10.2013, 09:23    Titel: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster) bewilligt Opferentschädigungsantrag eines ehemaligen Heimkindes in Zusammenhang mit dessen Unterbringung im Kindesalter in einem damaligen katholischen Kinderheim im Verantwortungsbereich des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster).

WAZ - derWesten.de - WAZ NewMedia GmbH & Co. KG - Waz.de @ http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/ex-heimkind-als-opfer-anerkannt-id8517369.html#plx2090863810 oder auch @ http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/ex-heimkind-als-opfer-anerkannt-id8517369.html#plx460284325

Zitat:
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KINDERHEIM

Ex-Heimkind als Opfer anerkannt.

02.10.2013 | 15:18 Uhr

[ Foto: Das heutige St. Elisabeth Kinderheim in Emmerich. Foto: Konrad Flintrop ]

Emmerich. [ am Rhein. ] [ Landkreis Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf ]
[ WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Emmerich_am_Rhein : „Das Emmericher Stadtgebiet wird im Süden durch den Rhein (Rheinmitte) begrenzt, im Westen und Norden durch die Staatsgrenze zu den Niederlanden.“ ]

Detlef Rudolph war als Kind im Heim St. Elisabeth [ in Emmerich ] untergebracht und hat dort Gewalt erfahren müssen. LWL sprach ihm Entschädigung zu.

Detlef Rudolph hat das Prozedere auf sich genommen. „Und endlich Bestätigung seitens des Staates erhalten“, wie er sagt. Andere hätten ihm oft keinen Glauben geschenkt. Doch nun hat er es schriftlich. Detlef Rudolph ist Opfer von Gewalttaten geworden. Dass er unter einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ leidet, wurde nun durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes bestätigt. Die Schädigung geht auf „vorsätzliche rechtswidrige tätliche Angriffe“ aus einem bestimmten Zeitraum seines Lebens zurück: seine Kindheit. Einen Teil dieser hat Rudolph auch in Emmerich verbracht. Genauer gesagt: im Kinderheim St. Elisabeth.

Stellungnahmen von Zeugen

Im Sommer letzten Jahres machte er publik, was ihm dort widerfahren sei. Und das anhand von Zeugenaussagen, die nun auch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu dem Schluss kommen ließen, dass Rudolph seine Schädigung auch durch Taten erlitten hat, die er während seines Aufenthaltes im Emmericher Kinderheim erdulden musste. Vornehmlich ging es dabei um Schläge, die er damals als Dreizehnjähriger einsteckte. In einer der Zeugenaussagen, die er dem Versorgungsamt des LWL vorlegte, erinnerte sich etwa eine als Kinderpflegerin angestellte Erzieherin an folgendes: „Die körperlichen Züchtigungen fanden immer im Büro des Heimleiters hinter verschlossenen Türen statt. Die Kinder haben von heftigen Ohrfeigen und Prügel erzählt. Gesprochen wurde darüber aber nur hinter vorgehaltener Hand“. Die Gründe seien Ungehorsam, Schule schwänzen, aufsässiges Verhalten oder vermeintliches Stehlen gewesen.

Um im Rahmen des Opferentschädigungsverfahren eben als Opfer solcher Gewalttaten anerkannt zu werden, hat Detlef Rudolph nicht nur Zeugenaussagen ehemaliger Angestellter des Emmericher Kinderheimes dargebracht. Sondern auch die seiner Geschwister, die dort ebenfalls untergebracht waren. So ist nun auch bestätigt, dass einer seiner Brüder – maßgeblich durch Ohrfeien – Opfer von Gewalttaten in dem Heim wurde.

„Was damals passiert ist, finde ich noch heute bitter“, so Rudolph. Gerade in einer katholischen Einrichtung. Für das Opferentschädigungsverfahren hatte Rudolph seinerzeit die katholische Waisenhausstiftung als Träger des Kinderheimes um eine Stellungnahme gebeten. Die Stiftung konnte aber zur Klärung der Vorwürfe so gut wie nichts beitragen, weil in einer Akte aus jener Zeit nur einige wenige Schriftstücke vorhanden seien. Gleichwohl hatte sie ihm das Angebot zu einem Gespräch mit dem damaligen stellvertretenden Heimleiter gemacht. Dieses hat er bisher nicht wahrgenommen.

Verantwortung übernehmen

Für Detlef Rudolph – dem nach dem Opferentschädigungsgesetz nun eine Rente zusteht – ist damit das Kapitel „Kinderheim Emmerich“ beendet. Zumindest was das Offizielle angeht. Eine zivilrechtliche Klage gegen die heutige katholische Waisenhausstiftung als Träger will er nun nicht mehr anstreben. „Ich will mich nicht finanziell bereichern, sondern dass sich die Stellen ihrer Verantwortung bewusst werden und diese auch übernehmen.“ Und genau das habe nun der LWL getan.

Sarah Eul
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Bezüglich einem weiteren erfolgreichen Opferentschädigungsverfahren, einem früheren solchen Verfahren seitens eines anderen Ehemaligen Heimkindes, Alexa Whiteman, in Bayern, siehe folgenden Beitrag im

EHEHEMALIGE HEIMKINDER BLOG NR. 2 »„Heimopfer-Rechtsverfechter“ im Einsatz für „Ehemalige Heimkinder“: 9.11.2010 Schriftstück von Rechtsanwalt Christian Sailer über einen Fall in Bayern« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010/11/heimopfer-rechtsverfechter-im-einsatz.html ( vom 12.11.2010 ) und

einen aufschlussreichen Bericht dazu auch seitens des hpd - Humanistische Pressedienst : 22.12.2010 - Nr. 10920 : Ehemalige Heimkinder - »Präzedenzfall: Rentenzahlungen sind möglich« @ http://hpd.de/node/10920 .

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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



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Beitrag(#1872744) Verfasst am: 09.10.2013, 06:25    Titel: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster) bewilligt Opferentschädigungsantrag eines ehemaligen Heimkindes in Zusammenhang mit dessen Unterbringung im Kindesalter in einem damaligen katholischen Kinderheim im Verantwortungsbereich des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster).

Zitat:
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RP ONLINE @ http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/emmerich/nachrichten/entschaedigung-fuer-ehemaliges-heimkind-1.3723993

Emmerich [am Rhein] [innerhalb Deutschland, an der deutsch-niederländischen Grenze]

Entschädigung für ehemaliges Heimkind

VON SINA ZEHRFELD - zuletzt aktualisiert: 05.10.2013

Emmerich (RP). Vor gut einem Jahr erhob Detlef Rudolph Vorwürfe gegen das St.-Elisabeth-Heim: Er sei dort als Kind misshandelt worden. Jetzt soll er Anspruch auf Entschädigung haben. Die Katholische Waisenhausstiftung nimmt Stellung.

Das ehemalige Emmericher Heimkind Detlef Rudolph soll in seiner Kindheit wirklich Opfer von Misshandlungen geworden sein. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) [ in Münster ] habe ihm Ansprüche nach dem "Opferentschädigungsgesetz" bestätigt. Das ließ Rudolph jetzt öffentlich werden.

Im Juli vergangenen Jahres hatten die schweren Vorwürfe, die Detlef Rudolph gegen das St.-Elisabeth-Heim erhob, viele Emmericher aufgewühlt. Als 13-Jähriger hatte Rudolph in den 70er Jahren dort gelebt. Er berichtete von drakonischen Prügelstrafen.

Die Katholische Waisenhausstiftung, zu der das Haus gehört, war in die aktuelle Entwicklung nicht mehr involviert. "Wir sind nicht vom Landschaftsverband informiert worden", sagte der Geschäftsführer Hans-Jürgen Kraayvanger. "Es wundert mich, dass der LWL ohne mit uns Kontakt aufzunehmen so entschieden hat."

[ ......... ]

Die Waisenhausstiftung hatte vor einem Jahr zugesichert, sich um Aufklärung zu bemühen. Neue Erkenntnisse hat es anscheinend zwischenzeitlich nicht gegeben. "Wir haben mit etlichen Leuten gesprochen, die uns gesagt haben: Da ist nichts gewesen", erzählte Kraayvanger. Solche Rückmeldungen habe man sowohl von damaligen Erziehern als auch von ehemaligen Heimkindern erhalten. Es müsse auch Zeugen gegeben haben, die gegenteiliges berichteten: "Die haben sich aber nicht an uns gewandt."

[ ......... ]

Kraayvangers Fazit: "Es kann durchaus sein, dass da was passiert ist. Wir können es aber heute nicht mehr nachvollziehen."

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe darf aus Datenschutzgründen keine Auskunft über den konkreten Fall geben. Grundsätzlich sei man aber zuständig, erklärte Sprecher Frank Tafertshofer: "In der Tat werden Fälle nach dem Opferentschädigungsgesetz untersucht." [] Die Suche nach Beweisen gestalte sich tatsächlich oft schwierig, "gerade, wenn Dinge so lange her sind". Erstens brauche man stichhaltige Zeugenaussagen oder Schriftstücke. Letztere sind aber oft nicht dienlich: "Werden sich Misshandlungen in den Akten finden? Wohl eher nicht." Zweitens müsse immer auch geklärt werden, ob es zwischen heutigen seelischen Leiden und einem Geschehen in der Vergangenheit nachweisbar einen Zusammenhang gebe.

Quelle: RP
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Eine aufschlussreiche detaillierte Reportagé letzten Jahres ( 2012 ) zu diesem institutionellen Misshandlungsfall - Detlef Rudolph / St. Elisabeth Kinderheim in Emmerich - ist hier zu finden:

WAZ - derWesten.de - WAZ NewMedia GmbH & Co. KG - Waz.de @ http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/pruegel-vorwurf-gegen-ex-leiter-von-kinderheim-in-emmerich-id6874448.html oder auch @ http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/ex-heimkind-als-opfer-anerkannt-id8517369.html#plx460284325

MISSHANDLUNG

Prügel-Vorwurf gegen Ex-Leiter von Kinderheim in Emmerich.

13.07.2012 | 07:00 Uhr
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Beitrag(#1872747) Verfasst am: 09.10.2013, 06:35    Titel: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster) bewilligt Opferentschädigungsantrag eines ehemaligen Heimkindes in Zusammenhang mit dessen Unterbringung im Kindesalter in einem damaligen katholischen Kinderheim im Verantwortungsbereich des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster).

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster), in seiner Entscheidung im Opferentschädigungsverfahren im Fall von Detlef Ronald, orientierte sich ohne Zweifel am „GRUNDSATZURTEIL [ wenn ich das jetzt mal so nennen darf ] des BUNDESSOZIALGERICHTS in Kassel vom 17.4.2013, B 9 V 1/12R

d.h. orientierte sich an diesem hier wiedergegebenen Urteil - ein Urteil das ebenso gegen den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster), als „Beklagter“ gerichtet war, bzw. ist !

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.4.2013, B 9 V 1/12R

@ http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=13009

Siehe auch [ unbedingt ! ]:
Presse-Vorbericht Nr. 17/13 vom 2.4.2013 @ http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=12898&linked=pv
Presse-Sonderbericht Nr. 10/13 vom 17.4.2013 @ http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=12914&linked=ps
Presse-Mitteilung Nr. 17/13 vom 17.4.2013 @ http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=12915&linked=pm

Zitat:
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.4.2013, B 9 V 1/12R

Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Schädigung in der Kindheit - seelische und körperliche Misshandlung - sexueller Missbrauch - tätlicher Angriff - Bestreiten des Beschuldigten - Zeugnisverweigerung der Tatzeugen - Beweiserleichterung - Glaubhaftmachung - aussagepsychologisches Gutachten - Orientierung am abgesenkten Beweismaßstab - sozialgerichtliches Verfahren - richterliche Beweiswürdigung - Amtsermittlung - Zurückverweisung

Leitsätze

1. Erscheinen die Angaben der antragstellenden Person, die sich auf die mit der Schädigung in Zusammenhang stehenden Tatsachen beziehen, nach den Umständen des Falls glaubhaft, so sind sie auch dann der Entscheidung über eine Gewaltopferentschädigung zugrunde zu legen, wenn für den schädigenden Vorgang keine Tatzeugen vorhanden sind und der als Täter Beschuldigte die Tat bestreitet.

2. Reicht im Einzelfall für den Nachweis des schädigenden Vorgangs eine Glaubhaftmachung aus, hat sich ein als solches zulässiges aussagepsychologisches Gutachten an diesem - abgesenkten - Beweismaßstab zu orientieren.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2011 aufgehoben, soweit es einen Anspruch der Klägerin auf Beschädigtenrente wegen Folgen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Misshandlungen im Kindes- und Jugendalter betrifft.


In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.


Im Übrigen wird die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

Tatbestand

1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Beschädigtenrente nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) iVm dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

2 Die 1962 geborene Klägerin beantragte am 16.9.1999 beim damals zuständigen Versorgungsamt B. Beschädigtenversorgung nach dem OEG. Sie gab an, ihre Gesundheitsstörungen seien Folge von Gewalttaten und sexuellem Missbrauch im Elternhaus sowie von sexuellem Missbrauch durch einen Fremden. Die Taten hätten sich zwischen ihrem Geburtsjahr 1962 mit abnehmender Tendenz bis 1980 zugetragen.

3 Nachdem das Versorgungsamt die Klägerin angehört, eine Vielzahl von Arztberichten, insbesondere über psychiatrische Behandlungen der Klägerin, sowie eine schriftliche Aussage ihrer Tante eingeholt hatte, stellte die Ärztin für Neurologie und Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin Dr. W. mit Gutachten vom 26.9.2001 für das Versorgungsamt zusammenfassend fest, die Untersuchung der Klägerin habe nur in Ansätzen detaillierte Angaben zu den geltend gemachten Misshandlungen und dem sexuellen Missbrauch erbracht. Diagnostisch sei von einer Persönlichkeitsstörung auszugehen. Aufgrund der Symptomatik sei nicht zu entscheiden, ob die psychische Störung der Klägerin ein Milieuschaden im weitesten Sinne sei oder mindestens gleichwertig auf Gewalttaten im Sinne des OEG zurückzuführen sei. Das Versorgungsamt lehnte daraufhin den Antrag der Klägerin auf Beschädigtenversorgung mit der Begründung ab: Die psychische Störung könne nicht als Folge tätlicher Gewalt anerkannt werden. Zwar seien einzelne körperliche Misshandlungen, Schläge und sexueller Missbrauch geschildert worden, insbesondere aber insgesamt zerrüttete Familienverhältnisse. Vor allem diese frühere, allgemeine familiäre Situation sei für die psychischen Probleme verantwortlich (Bescheid vom 15.10.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.5.2002).

4 Das Sozialgericht (SG) Detmold hat die - zunächst gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und ab 1.1.2008 gegen den jetzt beklagten Landschaftsverband [Westfalen-Lippe (LWL)] gerichtete - Klage nach Anhörung der Klägerin, Vernehmung mehrerer Zeugen und Einholung eines Sachverständigengutachtens der Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin und Sozialmedizin Dr. S. vom 23.6.2005 sowie eines Zusatzgutachtens der Diplom-Psychologin H. vom 5.4.2005 auf aussagepsychologischem Gebiet durch Urteil vom 29.8.2008 abgewiesen. Das Landessozialgericht (LSG) NRW hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (Urteil vom 16.12.2011), nachdem es ua zur Frage der Glaubhaftigkeit der Angaben der Klägerin ein auf Antrag der Klägerin nach § 109 SGG erstattetes Sachverständigengutachten des Facharztes für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Sp. vom 25.9.2009 sowie eine ergänzende Stellungnahme der Sachverständigen Dr. S. vom 20.4.2011 beigezogen hatte. Seine Entscheidung hat es im Wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt:

5 Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Gewährung von Versorgung nach § 1 OEG iVm § 31 BVG, weil sich vorsätzliche, rechtswidrige tätliche Angriffe auf die Klägerin, die zur Verursachung der bei ihr bestehenden Gesundheitsschäden geeignet wären, nicht hätten feststellen lassen.

[ … weiterführend zu Punkt 5 und dann Punkt 6 bis Punkt 13]

14 Die Klägerin [ d.h. die von den Schädigungen Betroffene ] beantragt,

die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2011 sowie des Sozialgerichts Detmold vom 29. August 2008 aufzuheben und den Beklagten [ Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ! ] unter Aufhebung des Bescheides vom 15. Oktober 2001 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. Mai 2002 zu verurteilen, ihr wegen der Folgen von sexuellem Missbrauch sowie körperlichen und seelischen Misshandlungen im Kindes- und Jugendalter Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz zu gewähren.

15 Der Beklagte [ Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ! ] beantragt,

die Revision der Klägerin zurückzuweisen.

16 Er [ der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ! ] hält das angefochtene Urteil im Ergebnis für zutreffend.

17 Der Senat [ d.h. das Bundessozialgericht, dass für die Beurteilung und Entscheidung dieses entgültigen Berufungsverfahrens in Kassel saß / tagte ] hat die Bundesrepublik Deutschland auf deren Antrag hin beigeladen (Beschluss vom 29.1.2013). Die Beigeladene [ d.h. die Anwaltstruppe / Fachleute der Bundesrepublik Deutschland / Bundesregierung ] hat keinen Antrag gestellt.

Entscheidungsgründe

[Punkt 18 bis Punkt 64]
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GRUNDSATZURTEIL B 9 V 1/12R - LÄNGERES URTEIL UND URTEILSBEGRÜNDUNG - HIER WEITERLESEN @
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=13009

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Beitrag(#1872829) Verfasst am: 09.10.2013, 14:42    Titel: „Richter erleichtern Entschädigung“ : "Opferentschädigung". Antworten mit Zitat

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„Richter erleichtern Entschädigung“ : "Opferentschädigung".

In einem Kommentar in der ÄRTZEZEITUNG wird darauf hingewiesen dass aus demselben zuvor erwähnten (BSG) BundessozialgerichtsurteilB 9 V 1/12 R vom 17.04.2013 – deutlich hervorgeht …

Zitat:
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@ http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=843063


Ärtze Zeitung 19.07.2013

Missbrauch

Richter erleichtern Entschädigung

Ohne Zeugen reichen "glaubhafte" Angaben des Betroffenen aus, um eine Entschädigung zu erhalten.

KASSEL. Opfer von sexuellem Missbrauch[/color] oder anderer Gewalttaten können künftig leichter eine staatliche Entschädigung bekommen.

Lässt sich mangels geeigneter Zeugen die Tat nicht eindeutig beweisen, "sind die glaubhaften Angaben der Antrag stellenden Person zu Grunde zu legen", wie kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

[ ......... ]

Das BSG [ Bundessozialgericht ] verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das LSG [ Landessozialgericht ] zurück. Um eine Opferentschädigung beanspruchen zu können, müsse eine "tätliche rechtswidrige vorsätzliche Handlung" vorliegen.

Auch sexueller Missbrauch müsse dabei im Regelfall bewiesen werden. Nach einer gesetzlichen Ausnahmeklausel sehe es aber anders aus, wenn es keine Zeugen oder andere Beweise für Jahre zurückliegende Taten gibt.

Dann reiche eine glaubwürdige Aussage. Psychologische Gutachter dürften dabei aber nicht zu strenge Maßstäbe anlegen.

[ ......... ]

[ Und in einem Opferentschädigungsantrag / Opferentschädigungsverfahren wo andere paralellaufende Möglichkeiten für Krankheitsursachen bestehen ... ] Dass solche anderen möglichen Krankheitsursachen die Glaubwürdigkeit des Opfers komplett infrage stellen, hielt das BSG für unzulässig. Es reiche in solchen Fällen aus, wenn der Gutachter von mehreren Möglichkeiten die wahrscheinlichste aufzeigt, urteilten die Kasseler Richter. (mwo)

Bundessozialgericht, Az.: B 9 V 1/12 R
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 19.10.2013, 08:11, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1874445) Verfasst am: 15.10.2013, 11:21    Titel: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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Ist dieses Ehemalige Heimkind, Helga Jontza / Helga Weitzel, nicht ebenso entschädigungsberechtigt gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ?

HNA.de @ http://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/verhoehnt-gedemuetigt-helga-jontza-guxhagener-heimkind-1535601.html

Zitat:
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HNA.de - Hessische/Niedersächsische Allgemeine - Verlag Dierichs GmbH & Co KG

[ Kassel - im Bundesland Hessen ]

19.12.2011 - Fritzlar-Homberg

[ Foto: Ehemaliges Heimkind Helga Jontza blättert in ihren Unterlagen: Viele der so genannten „Entwicklungsberichte“ hat Helga Jontza nur auf Gerichtsbeschluss bekommen. Foto: Rose ]

Jetzt kämpft sie um Entschädigung
[ gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ]

Verhöhnt und gedemütigt: Helga Jontza ist ein Guxhagener Heimkind.

Stadtallendorf. Noch fast 50 Jahre später fühlt sich Helga Jontza gedemütigt und verhöhnt. Vom Staat und der Kirche. Die 59-Jährige ist ein Heimkind der 60-er Jahre.

13 Jahre wurde Helga Jontza unter massiver psychischer und physischer Gewalt in Einrichtungen in Maberzell bei Fulda und der Jugenderziehungsanstalt Fuldatal bei Guxhagen verwahrt.

Seit Jahren sammelt sie Beweise und kämpft um eine Opferentschädigung vom Landeswohlfahrtsverband und der Kirche. Die Stadtallendorferin heißt heute Weitzel, möchte ihre Geschichte jedoch unter ihrem Mädchennamen Jontza erzählen. „Vielleicht erinnern sich ehemalige Heimkinder an mich“, sagt sie. Bis heute weiß Helga Jontza nicht, warum sie und ihre vier Geschwister aus der Familie gerissen wurden.

[ ......... ]

[ ... ] Helga Jontza [ ... ] war bis vor fünf Jahren berufstätig [ ... ] So lange schleppt sich das Verfahren um Opferentschädigung nun schon dahin. „Wir werden weiter verhöhnt und gedemütigt. [ ... ].

Ihre Odyssee begann 1961 im Bischöflichen Kinderheim Maberzell. Da war die Stadtallendorferin neun Jahre alt. Disziplin und Gehorsam, harte Arbeit, körperliche Züchtigung und seelische Grausamkeiten - Helga Jontza hat nichts vergessen. Nicht die Bestrafungen mit dem Kleiderbügel im Refektorium, das schmale Essen, Kinder, die sich einnässten und in der nassen Wäsche schlafen mussten, die Medikamente, die man ihnen zur Ruhigstellung verabreichte. Vieles ist dokumentiert in den so genannten „Entwicklungsberichten“. Sie füllen, obwohl noch lückenhaft, schon einen dicken Ordner.

Bis 1966 war Helga Jontza in Maberzell untergebracht, nach und nach wurden die Geschwister getrennt. Ihre Brüder starben später an den Folgen der psychischen und physischen Gewalt. „Viele Kinder wurden im Heim zusehends aggressiv, woraufhin man sie mit Fesseln fixierte.“

[ ... ] Doch dann folgte die wohl schlimmste Episode ihrer „Heimkarriere“, die Jugenderziehungs-anstalt Fuldatal bei Guxhagen. Auf ihrem Computer zeigt sie Fotos. Sie ähneln denen eines Zuchthauses: Spartanische Zellen, vergitterte Zellen und Holzpritschen. „Geleitet wurde das Heim von einer Frau in Uniform mit Reitpeitsche“, erzählt die 59-Jährige.

Zwei Mal versucht Helga Jontza, von dort zu flüchten. Mit grausamen Folgen: Sie wurde brutal geschlagen, später stundenlang im Keller eingesperrt, in eiskaltes Wasser gesteckt.

Ich werde dir schon deinen Willen brechen, habe die Heimleiterin gesagt. Gelungen ist ihr das nicht: „Ich will die Missstände in den Zuchthäusern der Fürsorge aufdecken“, sagt Helga Jontza. Die Recherche helfe ihr, das eigene Trauma zu verarbeiten. Das lange Verfahren nagt an ihr: „Aber ich habe überlebt. Und ich werde weiter Beweise sammeln, die die Wahrheit belegen.“
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Vielleicht hat Helga Jontza / Helga Weitzel ja jetzt, nach dem „Grundsatzurteil“ des Bundessozialgerichts, Urteil B 9 V 1/12 R vom 17.04.2013, ebenso eine bessere Chance ihren eigenen Antrag auf Entschädigung / Rente gemäß dem Opferentschädigungsgesetz durchzusetzen.

Und gemäß diesen Kriterien bist Du, d.h. ist jeder Leser hier, nicht ebenso entschädigungsberechtigt gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ?
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Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 19.10.2013, 08:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1874451) Verfasst am: 15.10.2013, 11:55    Titel: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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Ist dieses Ehemalige Heimkind, Helga Jontza / Helga Weitzel, nicht ebenso entschädigungsberechtigt gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ?

DAS-ERBE-HADAMARS BLOG @ http://das-erbe-hadamars.blog.de/2011/03/17/stadtallendorf-fuldatal-gewalt-staates-sagt-helga-jontza-vertrauen-mehr-staat-10847855/

Zitat:
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Das Erbe Hadamars

title-10847855

von HelgaWeizel @ 2011-03-17 – 23:54:31

Stadtallendorf/Fuldatal [ im Bundesland Hessen ]

„Wenn man einmal in der Gewalt des Staates ist…“, sagt Helga Jontza. Sie hat kein Vertrauen mehr in Staat. Und in die Kirche auch nicht. Verloren gegangen ist es ihr in den 1960er Jahren in den Einrichtungen, die Kinderheime genannt wurden, ihrem Wesen nach aber Zuchthäuser waren.

„Die Heime haben meine ganze Familie ruiniert. Ich bin als letzte noch übrig“, sagt Helga Jontza. Jontza ist ihr Mädchenname. Heute heißt sie Helga Weitzel. Ihre Geschichte will sie aber lieber unter dem Namen Jontza erzählen, denn den könnten andere ehemalige Heimkinder noch kennen. Sie sitzt in ihrem kleinen Wohnzimmer und blättert in den Unterlagen, die Auskunft über ihre „Heim-Laufbahn“ geben. Der Stapel ist dick, aber lückenhaft. Viele der Papiere hat sie nur auf Gerichtsbeschluss bekommen, andere hat sie trotz Gerichtsbeschluss bis heute nicht. Zum Beispiel die „Entwicklungsberichte“ über ihren Aufenthalt in den Anstalten. Der Landeswohlfahrtsverband behaupte, er habe die Akten nicht mehr im Archiv, erzählt sie.

Helga Jontza braucht diese Unterlagen, um vor dem Sozialgericht nachweisen zu können, dass ihr in den diversen Heimen damals Unrecht geschehen ist und dass dies der Grund ist, warum sie seit 15 Jahren in psychologischer Behandlung ist und vor fünf Jahren in die vorgezogene Rente gehen musste. Sie fordert Opferentschädigung vom Landeswohlfahrtsverband und von der Kirche, die für die Heime verantwortlich waren.

Seit vier Jahren läuft dieses Verfahren. Was sie nach den elf Jahren im Kinderheim noch an Vertrauen hatte, ist in diesen vier Prozessjahren flöten gegangen. Noch im Jahr 2008 habe ein Vertreter vom Caritas- Vorstand vor Gericht die Verhältnisse in denHeimen beschönigend geschildert und von verwahrlosten Kindern gesprochen, die Anleitung benötigt hätten. Und die Nonnen hätten vor Gericht ihre Rolle als „Frauen der Kirche“ herausgekehrt und nur ihre Schwesternnamen angeben wollen. Der Richter habe sie zwingen müssen, ihre bürgerlichen Namen zu nennen. Noch läuft das Verfahren.

Angefangen hat alles in Neustadt bei Marburg, wo Helga Jonzta aufgewachsen ist. Der Vater war Flüchtling, hatte keine Arbeit, kein Geld und lebte zusammen mit Frau und fünf Kindern in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Irgendwann fuhr ein schwarzes Auto vor, die fünf Kinder wurden eingesammelt und nach Maberzell in das Bischöfliche Erziehungsheim verfrachtet. Bis heute weiß Helga Jontza nicht,warum. Die Eltern wollten auch viele Jahre später nicht darüber reden.

"Von 1960 bis 1966 war Helga Jontza in Maberzell, anfangs zusammen mit ihren Geschwistern. Von denen wurde sie aber sofort getrennt. Auch Kontakte zu ihrer Familie oder zu andern Kindern aus dem Ort wurden unterbunden. Zwei Brüder waren eines Morgens verschwunden. Sie waren in der Schule nicht mitgekommen, waren auffällig geworden und deshalb über Nacht in eine psychiatrische Abteilung verlegt worden. „Erst nach Jahren durfte mein Vater uns alle sechs Wochen besuchen. Und dann war immer die Oberin dabei“, erinnert sie sich: „Wir durften dann nicht erzählen, dass wir geschlagen wurden. Die Nonnen hatten alle so einen dicken Schlüsselbund am Gürtel…“

Die Kinder in Maberzell mussten in der Landwirtschaft oder in der Wäscherei für das Mutterhaus in Fulda arbeiten. Die Freizeit bestand aus drei Gottesdiensten täglich, dem Beichten am Samstag und sonntäglichen Ausflügen zu einer nahe gelegenen Kapelle. Disziplin wurde mit Härte durchgesetzt. Singen und Lachen waren verboten. Dafür gab es Schläge mit dem erwähnten Schlüsselbund oder Besuche im „Refektorium“. So nannten die Nonnen den Prügelraum.

Nachts saß eine Nonne im Schlafsaal und passte auf. Wer nicht ruhig war, bekam Schläge oder musste die Nacht über auf dem kalten Steinboden stehen. Wenn ein Kind sich einnässte, bekam es das nasse Laken um die Ohren geschlagen und musste anschließend darauf schlafen. Einnässen kam bei den verängstigten Kindern häufig vor, erzählt Helga Jontza. Deshalb gab es ab 19 Uhr nichts mehr zu essen und zu trinken. „Das Schlimmste war der Hunger. Und die Prügel. Weil wir ja nicht wussten, wofür“, erinnert sie sich.

Viele Kinder wurden psychisch krank im Heim. Ein Mädchen zum Beispiel begann, mit dem Kopf gegen Wände zu schlagen, erinnert sich Helga Jontza. Sie wurde mit Fesseln fixiert, zerkratzte sich aber trotzdem Arme und Gesicht und hatte Schaum vor dem Mund. Der herbeigerufene Ortspfarrer diagnostizierte eine Besessenheit, die er durch das Auflegen eines Kruzifixes zu heilen versuchte: „Eines Nachts war sie dann weg. Ich weiß nicht, was aus ihr geworden ist.“

Kurzzeitig lebte Helga Jontza bei der Schwester ihres Vaters. Dann kam sie als 16-Jährige in die kirchliche Jugenderziehungsanstalt Fuldatal bei Guxhagen – nach Meinung vieler ehemaliger Heimkinder eines der schlimmsten Heime in Deutschland. Als Gedenkstätte Breitenau besteht es heute noch so, wie Helga Jontza es aus eigener Anschauung kennt.

Die Einrichtung wirkte auch äußerlich wie ein Zuchthaus. Vergitterte Fenster, spartanische Zellen, ein „Besinnungsraum“ mit einer harten Holzpritsche als einzigem Möbelstück, die 70 dort inhaftierten Mädchen mussten persönliche Kleidung abgeben und stattdessen Anstaltskluft tragen – und bei der Einweisung mussten sie eine Bestätigung unterschreiben, dass sie über das Gesundheitsrisiko bei Fluchtversuchen informiert seien und alle möglichen Folgen selbst zu verantworten hätten.

Nachts wurden die Türen verschlossen, Kleidung durfte nicht mit in die Zimmer genommen werden, Toiletten gab es dort nicht, nur einen großen Eimer für die jeweils drei Insassen.

Welche Zustände in der Anstalt in Fuldatal herrschten, wurde offenbar, als die Marburger Philipps-Universität Gottfried Sedlaczek – einen Lehrer, der ein Studium der Sonderschulpädagogik aufgenommen hatte – nach Fuldatal schickte. Sedlaczek sollte eigentlich eine Untersuchung über Heiminsassen mit Lese- und Rechtschreibschwäche anfertigen.

Sein Bericht war für das Heim vernichtend. Er schrieb seinerzeit, in der Einrichtung herrsche „ein Vergeltungsstrafrecht mit allen Härten. Ordnung und sinnlose Arbeit sind der Höchstwert dieses Erziehungsvollzugs“. Sedlaczek wurde in der Folge von den Verantwortlichen angefeindet, sein Bericht in Zweifel gezogen und zurückgehalten. Nun musste er auf Weisung des Sozialgerichts im Verfahren um Helga Jontzas Opferentschädigung vorgelegt werden.

Geleitet wurde das Heim in Fuldatal von Ingeborg Jungermann. „Eine Frau aus der NS-Zeit, mit Uniform und Reitpeitsche“, sagt Helga Jontza. So sah das auch der Sonderschulpädagoge Sedlaczek. Er hielt Jungermann in seinem Bericht vor, als Hilfskrankenschwester für ihre Tätigkeit völlig unqualifiziert zu sein, ihre Mitarbeiterinnen in eine Untertanenrangordnung zu zwingen und gegenüber den Insassen „großdeutsche Jugendverhetzung“ zu betreiben.

Unter dem Strich lief Sedlaczek Bericht darauf hinaus, dass das Heim für die dort festgehaltenen Mädchen ein unmenschliches Zwangssystem war und ihnen keinerlei Chance der Persönlichkeitsentwicklung bot. Eher scheint es um Kinderzwangsarbeit gegangen zu sein. Selbst 14-jährige Insassen mussten acht Stunden täglich arbeiten, zum Teil in akkordähnlichen Situationen.

Ein Jahr lang war Helga Jontza in dem Heim. Danach lebte sie in drei Heimen in Köln. Bis zu ihrem 21. Lebensjahr sollte sie dort bleiben. Mit 19 ist sie dann abgehauen. Aber mit Kinderheimen konnte sie auch dann noch nicht abschließen. Als sie – unverheiratet und zudem als Heimkind bekannt – einen Sohn bekam, wurde der ihr weggenommen. Sie werde das Kind erst zurückbekommen, wenn sie verheiratet sei, habe man ihr gesagt.

Per Gerichtsbeschluss musste sie den Jungen mehrfach aus Heimen holen. Auch um ihr zweites Kind musste sie später auf ähnliche Weise kämpfen. Kinderheime scheinen in Helga Jontzas Familie so etwas wie Schicksal zu sein. Schon ihre Mutter sei ins Heim gesteckt worden, als ihre Großmutter an „Fallsucht“ erkrankte. „Die Oma ist dann in Hadamar vergast worden“, erzählt die Stadtallendorferin. Ihr Leben hat Helga Jontza nie ganz in den Griff bekommen.

Sie lernte zunächst Friseuse, schulte dann auf Bürokauffrau um und arbeitete bis zu ihrer Frühverrentung in diesem Beruf. Das Trauma der Heimjahre ist sie nicht losgeworden. Sie nicht und ihre Geschwister auch nicht. Eine Schwester hat sie vor 28 Jahren, bei der Beerdigung des Vaters, zum letzten Mal gesehen, die anderen drei Geschwister sind tot, ein Bruder starb durch eigene Hand. Auch Helga Jontza hat zwei Selbstmordversuche hinter sich. „Ich konnte nie ein normales Leben führen“, sagt sie. Die Gründe dafür waren ihr selbst nicht klar: „Ich habe immer nur gemerkt: Es stimmt was nicht mit mir.“

Seit sie in Rente gegangen ist, hat sie sich intensiver mit ihrer Vergangenheit beschäftigt und bemüht sich um die Akten und Unterlagen zu ihre Heimaufenthalte. In der Zeit hat sie sich auch an das erinnert, was sie sich als Heimkind immer wieder gesagt hat: „Wenn ich mal rauskomme, dann zahle ich euch das alles zurück.“

Zweimal hat Helga Jontza in der Gedenkstätte im ehemaligen Erziehungsheim in Guxhagen Führungen für angehende Erzieherinnen gemacht, einen Film gedreht und Interviews gegeben. Die jungen Leute hätten schockiert geschwiegen, erinnert sie sich: „Keiner konnte glauben, was die Bundesrepublik Deutschland da mit uns gemacht hat.“

Was Helga Jontza rückblickend am meisten ärgert, ist der Umstand, dass die Heimkindern jahrzehntelang als „verlogene kleine Biester“ abgestempelt und für ihr Schicksal selbst verantwortlich gemacht worden sind: „Die haben uns 40 Jahre lang glauben lassen, dass wir schlechte Menschen sind – dass wir selbst schuld sind, im Heim gelandet zu sein. Aber Kinder werden nicht dumm geboren. Wir sind dämlich geprügelt worden.“

(Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Jochen Schönig)
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Vielleicht hat Helga Jontza / Helga Weitzel ja jetzt, nach dem „Grundsatzurteil“ des Bundessozialgerichts, Urteil B 9 V 1/12 R vom 17.04.2013, ebenso eine bessere Chance ihren eigenen Antrag auf Entschädigung / Rente gemäß dem Opferentschädigungsgesetz durchzusetzen.

Und gemäß diesen Kriterien bist Du, d.h. ist jeder Leser hier, nicht ebenso entschädigungsberechtigt gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ?
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Martin Mitchell
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Beitrag(#1874453) Verfasst am: 15.10.2013, 12:01    Titel: „Richter erleichtern Entschädigung“ : "Opferentschädigung". Antworten mit Zitat

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Nicht nur kürzlich das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) ( Az.: B 9 V 1/12 R - Urteil vom 17.04.2013 ) aber auch kurz zuvor das Landessozialgericht Rheinland Pfalz in Mainz (LSG) ( Az.: L 4 VG 11/11 - Urteil vom 06.03.2013 ) STELLTEN SICH AUF DIE SEITE DER OPFER UM IHNEN VOLLUMFÄNGLICH JURISTISCHEN BEISTAND ZU LEISTEN UND IHNEN GESETZESGEMÄß ZU IHREM RECHT ZU VERHELFEN.

Das LSG-Opferentschädigungs-Urteil ( Az.: L 4 VG 11/11 - Urteil vom 06.03.2013 ) ist hier zu finden @ http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7B03021862-F0A5-4418-88F4-A5723E372DB1%7D ( lang, detailliert und komplex )
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Beitrag(#1874471) Verfasst am: 15.10.2013, 13:27    Titel: „Richter erleichtern Entschädigung“ : "Opferentschädigung". Antworten mit Zitat

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Ein weiteres in der Zivilgerichtsbarkeit / Sozialgerichtsbarkeit liegendes Gerichtsurteil das, m.M.n., ebenso in vielen Fällen der Ehemaligen Heimkinder anwendbar ist und anzuwenden wäre:

Zitat:
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Rechtsindex
Das juristische Informationsportal

@ http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/3505-opferentschaedigung-beweislastumkehr-wegen-unzureichender-ermittlungsarbeit

Sozialgericht Düsseldorf

[ Urteil vom 13.06.2013 ]

»Opferentschädigung - Beweislastumkehr wegen unzureichender Ermittlungsarbeit«

Das [ Sozialgericht ] SG Düsseldorf hat der Klage eines in Köln lebenden Klägers auf Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz stattgegeben. Ausschlaggebend war eine vom Gericht angenommene [ und „in der Rechtsprechung aller Obergerichte“ „grundsätzlich anerkannte“ ] Beweislastumkehr zugunsten des Klägers wegen unzureichender polizeilicher Ermittlungsarbeit.

Der Sachverhalt

Der 1970 geborene Kläger türkischer Staatsangehörigkeit hatte beim beklagten Landschaftsverband Rheinland (LVR) [ in Köln ] zur Begründung seines Antrags auf Beschädigtenversorgung angegeben, dass er im Oktober 2008 nach einem Besuch in dem Kölner Bordell "Pascha" überfallen und mit einem Baseballschläger attackiert worden sei und dabei u. a. schwere Kopfverletzungen erlitten habe. Er leide noch heute unter den körperlichen und psychischen Folgen der Tat und sei seitdem erwerbsunfähig.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Das Verfahren wurde im Dezember 2009 mangels hinreichenden Tatverdachts durch einen Amtsanwalt eingestellt.

Der LVR [ in Köln ] hatte eine Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz OEG) abgelehnt, da der Kläger den Nachweis, dass er sich eine gesundheitliche Schädigung durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff zugezogen habe, nicht erbracht habe. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden, da die Angaben des Kläger und seines Begleiters (des Zeugen), widersprüchlich gewesen seien.

Die Entscheidung

Das Sozialgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben und den LVR [ in Köln ] verpflichtet für den Kläger eine posttraumatische Belastungsstörung und depressive Störung als Schädigungsfolge festzustellen und ihm eine Rente nach dem OEG unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 90 % zu gewähren.

Zur Begründung führt die Kammer aus, dass der Kläger zwar einen vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff auf ihn nicht habe beweisen können. Dies liege jedoch an den nach Auffassung der Kammer völlig unzureichenden Ermittlungen der Kölner Polizei und der Kölner Staatsanwaltschaft. So hätte angesichts des möglichen versuchten Tötungsdeliktes eine unmittelbare Tatortbesichtigung einschließlich der Auswertung der Überwachungskameras und die Befragung mehrerer Zeugen (Bordellbetreiber, Türsteher, Prostituierte, Taxifahrer des Opfers) erfolgen müssen. Auch die Vernehmung des von einem Zeugen zu 80 % als Täter identifizierten Beschuldigten sei unterblieben. Bei ordnungsgemäßen Ermittlungen hätte jedenfalls eine Gewalttat nachgewiesen werden können. Dies hätte für einen Anspruch des Klägers im vorliegenden Verfahren ausgereicht.[/color] Ein bestimmter Täter müsse nicht identifiziert werden.

Vor dem Hintergrund des Krankenhausaufenthaltes des Klägers, dessen eigener Angaben zum Tathergang sowie der Feststellungen des gerichtlich beauftragten Sachverständigen, wonach die erlittenen Gesundheitsschädigungen von dem Schlag mit einem Baseballschläger herrühren können, nahm das Gericht hier eine Beweislastumkehr an. Wenn der Staat seine Schutzpflicht im Hinblick auf die Verhinderung von Straftaten zulasten seiner Bürger nicht wahrnehmen könne, so könnten unzureichende Ermittlungen nach erfolgter Straftat nicht zu Lasten des Betroffenen, hier des Klägers, gehen. Daher sei dem Kläger hier die staatliche Opferentschädigung zu gewähren.

Themenindex:

Opferentschädigung (OEG), Beweislastumkehr

Gericht:

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2013 - S 35 VG 21/10 (nicht rechtskräftig)

SG Düsseldorf
Rechtsindex - Recht & Urteil
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Viel, viel mehr detailliert wird hier zu diesem Urteil vom 13.06.2013 - S 35 VG 21/10 an folgenden Stellen im Volltext berichtet:

@ http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_duesseldorf/j2013/NRWE_S_35_VG_21_10.html ,

@ http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2225.htm ,

@ http://openjur.de/u/633812.html sowohl wie auch hier

@ http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_duesseldorf/j2013/NRWE_S_35_VG_21_10.html

einen Bericht den man nicht nur überfliegen, sondern, m.E., jeder unbedingt eingehend studieren sollte.

Dieser Bericht bezüglich diesem Sozialgerichts-Urteil ist zwar markiert „nicht rechtskräftig“, aber ich nehme jetzt mal an, dass es doch seither rechtskräftig geworden ist – es sei denn es wurde seit dem 13.06.2013 seitens des beklagten „Landschaftsverband Rheinland (LVR)“, in Köln, Berufung dagegen eingelegt, was ich mir bei den in diesem Fall vom Sozialgericht festgestellten Fakten aber kaum vorstellen kann.
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Beitrag(#1874872) Verfasst am: 17.10.2013, 06:05    Titel: „Richter erleichtern Entschädigung“ : "Opferentschädigung". Antworten mit Zitat

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BRD-»Opferentschädigungsgesetz (OEG)« LESEN UND STUDIEREN @ http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/oeg/gesamt.pdf ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - http://www.juris.de )
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Beitrag(#1874988) Verfasst am: 18.10.2013, 07:52    Titel: Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium ! Antworten mit Zitat

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„Richter erleichtern Entschädigung“ : »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« !


Fakt ist und bleibt für Ehemalige Heimkinder Ost:

Alle drei dieser unabhängig von einander bestehenden Möglichkeiten existieren !

1.) Nichts hindert jemanden in Ost – d.h. ein Heimopfer-Ost – daran sich um ein „Almosen“ aus dem »Heimkinderfonds Ost« zu bewerben.

2.) Nichts hindert jemanden in Ost – d.h. ein Heimopfer-Ost – daran einen Antrag auf ENTSCHÄDIGUNG ( d.h. eine „Entschädigungsrente! ) gemäß dem »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« zu stellen.

3.) Nichts hindert jemanden in Ost – d.h. ein Heimopfer-Ost – daran einen Antrag auf ENTSCHÄDIGUNG gemäß dem »Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)« zu stellen ( was, letztendlich, auch in einer „Entschädigungsrente“ resultieren wird ! ).


Man kann sogar, unabhängig von einander, und sogar gleichzeitig, alle drei dieser Wege gehen !


Fakt ist und bleibt für Ehemalige Heimkinder West:

Alle drei dieser unabhängig von einander bestehenden Möglichkeiten existieren !

1.) Nichts hindert jemanden in West – d.h. ein Heimopfer-West – daran sich um ein „Almosen“ aus dem »Heimkinderfonds West« zu bewerben.

2.) Nichts hindert jemanden in West – d.h. ein Heimopfer-West – daran einen Antrag auf ENTSCHÄDIGUNG ( d.h. eine „Entschädigungsrente! ) gemäß dem »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« zu stellen.

3.) Nichts hindert jemanden in West – d.h. ein Heimopfer-West – daran einen Schädiger zivilrechtlich zu belangen und auf diese Weise einen Anspruch auf ENTSCHÄDIGUNG geltend zu machen, solange wie er / sie das Gericht davon überzeugen kann, dass die Schädigung nicht verjährt ist oder aus besonderen Gründen „die Einrede der Verjährung“ von dem Schädiger nicht in Anspruch genommen werden kann.


Man kann sogar, unabhängig von einander, und sogar gleichzeitig, alle drei dieser Wege gehen !


Man sollte sich aber, meines Erachtens, wenn man juristischen Rat braucht an einen qualifizierten Fachanwalt seiner eigenen Wahl und seines Vertrauens wenden und, in welchem Rechtsgebiet auch immer, sich nicht auf die Aussagen von Laien verlassen, auch dann nicht wenn solche Laien einem sogenannten „Arbeitskreis von Betroffenen“, einem sogenannten „Fachbeirat“ oder einem sogenannten „Lenkungsausschuss“, welcher „Branche“ auch immer, angehören, und schon garnicht wenn solche Laien der „Täterseite“ angehören oder auf irgend eine Weise mit ihr verbunden sind; z.B. auch dann schon garnicht wenn solche Laien, oder letztlich auch Juristen oder para legals, bei der „Täterseite“ oder „Anspruchsgegnerseite“ ihr Brot verdienen.
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Chinasky
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Beitrag(#1875020) Verfasst am: 18.10.2013, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

@Martin Mitchell: Da Du alle Deine Beiträge irgendwie "einfärbst", lassen sie sich bei mir, der ich das Foren-Layout mit dunkel-grauem Hintergrund gewählt habe, durch die Bank nicht oder nur extrem schwer lesen. Daher lese ich sie auch nicht. Vielleicht geht das anderen ähnlich. Nur so als kleines Feedback, falls Du wünschst, Deine Beiträge würden auch gelesen.
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Beitrag(#1875165) Verfasst am: 19.10.2013, 07:40    Titel: ex-DDR-Schulkind Opferentschädigungsrente zugesprochen. Antworten mit Zitat

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„Richter erleichtern Entschädigung“ : »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« !

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2013 - Az.: S 181 VG 167/07

Einer ehemaligen DDR-Bürgerin, die voll belegbar ohne ihres seinerzeitigen Wissens als minderjährige Schutzbefohlene von ihrem Sporttrainer in der DDR durch wiederholtes und langzeitiges Doping geschädigt wurde, wurde vor drei Wochen vom Sozialgericht Berlin ebenso eine Opferentschädigung zugestanden.

Zitat:
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Entschädigungsrente für DDR-Dopingopfer

Pressemitteilung
Berlin, den 27.09.2013

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2013 (S 181 VG 167/07):

Die Verabreichung von Dopingmitteln durch den Trainer einer DDR- Kinder- und Jugendsportschule an eine damals 16 Kanuleistungssportlerin stellt einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff dar. Es ist – jedenfalls im konkreten Einzelfall – davon auszugehen, dass die Sportlerin über die wahre Bedeutung der ihr verabreichten Mittel bewusst im Unklaren gelassen wurde. Insofern lag auch keine Einwilligung in das Doping vor. Wegen der aus dem Dopinggebrauch resultierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen ist der Sportlerin eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz zu gewähren.

Die 1968 geborene Klägerin aus Berlin besuchte von 1982 bis 1988 in der DDR eine Kinder- und Jugendsportschule, wo sie als Kanutin trainierte. Seit sie 16 Jahre alt war, verabreichte ihr ihr Trainer „blaue Pillen“, die wohl den Wirkstoff Oral-Turinabol enthielten, und auch die Antibabypille. Die Medikamente bewirkten eine Zunahme der Muskelmasse und der körperlichen Leistungsfähigkeit. Zeitweise war die Klägerin sogar Mitglied der DDR-Nationalmannschaft.

Mit 32 Jahren erkrankte die Klägerin an Brust- und später auch an Hautkrebs. Weitere Krankheiten und Beschwerden, auch psychischer Art, folgten.

Im Juni 2003 gewährte ihr das Bundesverwaltungsamt nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz eine finanzielle Einmalhilfe von 6000 Euro.

Im Juni 2006 beantragte die Klägerin beim Beklagten, dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) zusätzlich eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz. Sie trug vor, dass sie niemals gewusst habe, Dopingsubstanzen einzunehmen. Ihr Trainer habe ihr die blauen Pillen mit dem Hinweis gegeben, es handele sich um Vitamine. Für ihre gesundheitlichen Schäden sei das Doping in der DDR ursächlich. Der Beklagte lehnte den Antrag mit der Begründung ab, im konkreten Fall sei davon auszugehen, dass die damals immerhin schon 16jährige Klägerin in den Dopinggebrauch eingewilligt habe.

Im Juli 2007 hat die Klägerin hiergegen vor dem Sozialgericht Berlin Klage erhoben. Das Gericht stellte umfangreiche Ermittlungen an, unter anderem durch Einholung mehrerer medizinischer Sachverständigengutachten. Auf die heutige mündliche Verhandlung, in der die Klägerin auch persönlich angehört worden war, entschied die 181. Kammer des Sozialgerichts Berlin (in der Besetzung mit einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern) durch Urteil teilweise zugunsten der Klägerin:

Von einer Einwilligung der Klägerin in den Gebrauch von Dopingmitteln könne nicht ausgegangen werden. Die Klägerin sei von ihrem Trainer bewusst im unklaren gelassen geworden, um was für Substanzen es sich eigentlich handelte. Sie sei zwar bereit gewesen, leistungsfördernde Vitamine zu sich zu nehmen, habe aber keine Vorstellung von der eigentlichen Bedeutung der Präparate und deren möglichen Spätfolgen gehabt. Bei dieser Einschätzung sei sowohl das jugendliche Alter zum Zeitpunkt des Dopings zu berücksichtigen gewesen als auch die besonderen Umstände der Trainingssituation an einer DDR Jugendsportschule.

Das Gericht gehe des weiteren von einer Kausalität zwischen der Dopingeinnahme und der Brustkrebserkrankung aus. Ein Zusammenhang zwischen dem Doping und weiteren Erkrankungen habe sich hingegen nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen lassen.

Ein Anspruch der Klägerin auf Entschädigungsrente bestehe allerdings nach der Gesetzeslage nur für den Zeitraum, in dem die Schädigungsfolgen einen Grad der Schädigung von 50 (vergleichbar einem Grad der Schwerbehinderung) ausgemacht haben. Dieser Zeitraum umfasse vorliegend ein halbes Jahr.

Wegen des darüber hinaus geltend gemachten Anspruchs (also Leistungen für einen längeren Zeitraum aufgrund weiterer Schäden) sei die Klage abzuweisen gewesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann von den Beteiligten mit der Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.

Die streitentscheidenden Vorschriften stammen aus dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)

§ 1 Abs. 1 Satz 1: Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes … infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person … eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes.

§ 1 Abs. 2 Nr. 1: Einem tätlichen Angriff im Sinne des Absatzes 1 steht gleich die vorsätzliche Beibringung von Gift.

§ 2 Abs. 1 Satz 1: Leistungen sind zu versagen, wenn der Geschädigte die Schädigung verursacht hat oder wenn es aus sonstigen, insbesondere in dem eigenen Verhalten des Anspruchstellers liegenden Gründen unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren.

Gemäß § 10a sind diese Vorschriften mit gewissen Einschränkungen auch auf schädigende Ereignisse in der DDR anwendbar.

Die Entscheidung liegt noch nicht schriftlich vor. Sie wird voraussichtlich in einigen Wochen unter dem entsprechenden Link auf der Internetseite des Sozialgerichts Berlin (Rubrik Pressemitteilungen) abrufbar sein.
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QUELLE: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ( das Internet-Informationsangebot des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, der Berliner Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, der Justizvollzugsanstalten sowie der nachgeordneten Justizeinrichtungen ) @ http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20130927.1420.389837.html ( Bericht vom 27.09.2013 )

WEITERE QUELLE: http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/die-16jaehrige-sportlerin-und-ihre-angebliche-einwilligung-ins-doping-366944 ( Bericht vom 28.09.2013 ) ( Bericht ein klein wenig abgeändert )

WEITERE QUELLE: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/soziale-sicherheit/aktuelles/2013/10/ddr-dopingopfer-erhaelt-befristet-entschaedigungsrechte.php ( Bericht vom 01.10.2013 ) ( Bericht ein klein wenig abgeändert )
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Beitrag(#1875293) Verfasst am: 20.10.2013, 05:38    Titel: Opferentschädigungsgesetz - DER WEISSE RING EMPFIEHLT. Antworten mit Zitat

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WEISSER RING e.V.

DER WEISSE RING FORDERT UND EMPFIEHLT

Zitat:
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Opferentschädigungsgesetz

Hilfe für Opfer von Gewalt:

Das Wichtigste zum Opferentschädigungsgesetz

Staatliche Opferentschädigung greift zu selten!

WEISSER RING kritisiert: Rund 90 % aller Gewaltopfer stellen keinen Antrag auf Leistungen beim Versorgungsamt / Gesetzliche Regelungen weitgehend unbekannt.

Jahr für Jahr werden bundesweit mehr als 700.000 Menschen Opfer von Rohheitsdelikten, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Leben. Unter den Tatfolgen leiden nicht nur die Opfer, sondern auch deren Angehörige und Hinterbliebenen. Viele der Opfer können Ansprüche auf staatliche Unterstützung haben. Doch nur wenige der Geschädigten wissen um ihren Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetzt (OEG). Durch die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden werden viele Betroffene zeitweise oder auf Dauer in ihrer persönlichen Lebensführung beeinträchtigt.

Bezogen auf jährlich rund 215.000 Gewalttaten stellen nur knapp 11 Prozent einen Antrag auf staatliche Entschädigung. Wenn es dem Staat nicht möglich ist, seine Bürger ausreichend vor Straftaten zu schützen, so muss er sich wenigstens ausreichend um die Opfer kümmern. Das ist der Leitgedanke des 1976 verabschiedeten Opferentschädigungsgesetzes.

Anspruch auf Leistungen hat derjenige, der in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat.

Doch noch immer ist das OEG selbst bei Behörden und Rechtsanwälten weithin unbekannt, kritisiert die bundesweite Opferschutzorganisation. Nach Erhebungen des WEISSEN RINGS, basierend auf Behördenangaben, erhalten nur wenige Betroffene eine spürbare Hilfe bei der Bewältigung körperlicher, seelischer oder wirtschaftlicher Tatfolgen.

Zu viele Opfer gehen leer aus.

Bei nur 36 % der jährlich gestellten rund 23.000 Anträge kommt es zur Anerkennung und damit zur Übernahme von Heilbehandlungskosten (8.484 Fälle in 2007) sowie zu Rentenleistungen aufgrund andauernder Gesundheitsschäden infolge der erlittenen Straftat. Bei knapp 218.000 Gewaltopfern erhielten demnach im Jahr 2007 in ganz Deutschland nur 1.600 Personen, darunter 175 Witwen und Waisen, eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Bessere Inormationspolitik gefordert!

„Die Bilanz ist schlichtweg skandalös für das Selbstverständnis eines Rechts- und Sozialstaates und ein harter Schlag für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die er vor gewalttätigen Übergriffen nicht hatte schützen können“ kritisiert der WEISSE RING. „Wer das Gesetz nicht kennt, geht leer aus. Die eingehende Information der Bevölkerung und insbesondere der Kriminalitätsopfer durch staatliche Stellen muss noch weiter verbessert werden“.

Gewaltopfer sind keine lästigen Bittsteller, sondern haben Ansprüche und Rechte!

Ein respektvoller Umgang sollte selbstverständlich sein!

Der WEISSE RING fordert die sofort nach der Tat zur Verfügung stehende umfassende medizinische und therapeutische Unterstützung.

OEG–Passus gehört ins polizeiliche Anzeige–Formular!

Der WEISSE RING fordert die Aufnahme entsprechender Passagen in das polizeiliche Anzeige-Formular. Die beiden dort festgehaltenen Aussagen des Opfers „Ich habe durch die Straftat gesundheitliche Schädigungen erlitten: Ja/Nein“ und „Ich beantrage Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz: Ja/Nein“ würden den Betroffenen den Zugang zur staatlichen Opferentschädigung wesentlich erleichtern. Durch die Weiterleitung eines Durchschlages an das Versorgungsamt ist der OEG-Antrag formlos gestellt, Fristen bleiben gewahrt.

Straftaten auf dem Weg zur Arbeit oder an der Arbeitsstelle können auch einen Arbeitsunfall darstellen. Dann sind Berufsgenossenschaften für Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen und Rentenleistungen zuständig. Empfehlenswert ist zugleich ein OEG-Antrag beim Versorgungsamt. Wer letztendlich zuständiger Leistungsträger ist, klären die Behörden untereinander. Dies darf die unverzügliche Versorgung des Opfers nicht beeinträchtigen.

Wer als Nothelfer anderen beisteht und dabei selbst zu Schaden kommt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII § 2 (1) Nr. 13).

Nothelfer erhalten Heilbehandlung sowie Rentenleistungen und darüber hinaus Schadenersatz für die Sachschäden, die ihnen durch den Einsatz für einen anderen Bürger entstanden sind. Gleiches gilt für diejenigen, die bei der Verfolgung von Straftätern zu Schaden gekommen sind.

Bei Straftaten im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug ist nicht das OEG zuständig, sondern die Verkehrsopferhilfe (VOH, 10117 Berlin), z. B. bei Fahrerflucht.

Der WEISSE RING rät:

Jedes Opfer einer Gewalttat sollte unverzüglich einen Antrag – auch formlos – beim örtlichen Versorgungsamt oder einer anderen Behörde stellen! Informationen dazu erhalten die Geschädigten beim WEISSEN RING (Tel. 01803 - 34 34 34), der bundesweit 420 Außenstellen hat. Sie erhalten dort auch schnell und unbürokratisch kostenlose Unterstützung.

Dietrich Brandhorst

(unter Verwendung des Textes eines Faltblattes vom WEISSEN RING)
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QUELLE:

Aus einer Weiterveröffentlichung von: DEUTSCHER JU-JUTSU-VERBAND e.V. (DJJV), Bundesfachverband für Selbstverteidigung | Selbstverteidigung - Fitness - Wetkampf @ http://ju-jutsu.de/406 [ ohne Datum ! ]

Anzunehmen basierend auf eine Veröffentlichung seitens des WEISSEN RINGS @ https://www.weisser-ring.de/fileadmin/content/presse/Staatliche_Opferentschaedigung_greift_zu_selten.pdf [ ohne Datum ! ----- anscheinend aber - also möglicherweiseso um Ende März 2009 erstmalig vom WEISSEN RING deutschlandweit veröffentlicht und verbreitet ]


Eine m.M.n. diesbezüglich informative Webseite, die für so manchen Betroffenen ebenso hilfreich sein könnte, ist folgende: http://www.borderline-muetter.de/cms/gesellschaft/opferentschaedigung
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Beitrag(#1875441) Verfasst am: 20.10.2013, 23:05    Titel: Auch Deinem OEG-Antrag könnte stattgegeben werden. Antworten mit Zitat

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Meines Erachtens, auch hoch relevant, besonders in Fällen wo Heimkinder sich aus eigener Initiative aus den damaligen 'Heimen' in denen sie eingesperrt waren und gezwangsarbeitet wurden „unerlaubt entfernt“ haben um weitergehenden Angriffen, Misshandlungen, Missbrauch ( Gewalttaten ! ) zu entfliehen, von den Kinder- und Jugendbehörden aber wieder in diese 'Heime' zurückgeführt wurden, ohne dass die Kinder- und Jugendbehörden auch nur im Geringsten ihrer besonderen Schutzpflicht gegenüber ihren Schutzbefohlenen nachgekommen sind.


JuraForum.de @ http://www.juraforum.de/recht-gesetz/lsg-opferentschaedigung-bei-sturz-aus-fenster-bei-flucht-242264

Zitat:
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LSG: Opferentschädigung bei Sturz aus Fenster bei Flucht

29.05.2008, 09:39 | Recht & Gesetz

[ Hessisches Landessozialgericht - Urteil vom 28.05.2008 - AZ L 4 VG 3/07 ZVW ]

Wird eine Person in ihrer Freiheit beraubt und flüchtet mangels Alternativen aus dem Fenster im dritten Obergeschoss, so kann eine Opferentschädigung für die bei dem Sturz erlittenen Schäden nicht wegen grob vernunftwidrigen Verhaltens versagt werden. Dies entschied heute der 4. Senat des Landessozialgerichts Darmstadt.

Im konkreten Fall war eine 1977 in Berlin geborene und in Neuseeland aufgewachsene Frau war nach Beendigung ihres Kunststudiums im Jahre 2000 nach Deutschland gereist. In Frankfurt lernte sie einen Mann kennen, der ihr Hoffnungen auf einen Job in der Filmbranche machte. Um hierfür ihre Chancen zu erhöhen, ließ sich die 23jährige Frau von ihm in seiner Wohnung nach dem gemeinsamen Genuss von Marihuana die Haare schneiden. Unzufrieden mit dem Resultat wollte sie einen Friseur aufsuchen, was der Mann jedoch nicht zuließ. Er schubste sie vielmehr wiederholt zurück in die Wohnung. Durch das Verhalten des Mannes beunruhigt kletterte sie aus dem Fenster und versuchte, Halt im zweiten Obergeschoss zu finden. Als dies misslang und sich der Täter erneut näherte, ließ sie sich auf das Dach der im Erdgeschoss befindlichen Passage fallen und verletzte sich hierbei erheblich.

Im strafgerichtlichen Verfahren wurde der 1950 geborene Mann wegen Freiheitsberaubung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Entschädigung der Verunglückten nach dem Opferentschädigungsgesetz lehnte das Landesversorgungsamt Hessen mit der Begründung ab , die Freiheitsberaubung sei kein tätlicher Angriff, was die Sozialgerichte der ersten beiden Instanzen bestätigten. Das Bundessozialgericht urteilte hingegen, dass ein Angriff auf die körperliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person jedenfalls dann als tätlicher Angriff im Sinne des Opferentschädigungsrechts zu behandeln sei, wenn die Person mittels körperlicher Gewalt ihrer Freiheit beraubt oder dieser Zustand durch Tätlichkeiten aufrechterhalten werde.

Vom Landessozialgericht war nunmehr zu entscheiden, ob der Frau, die wieder in Neuseeland lebt, wegen grob vernunftwidrigen Verhaltens eine Entschädigung zu versagen ist. Dies vertrat das Versorgungsamt, das keine Anhaltspunkte für eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat gesehen und auf die Kenntnis der Frau hinsichtlich der Gefährlichkeit ihres Handelns verwiesen hatte.

Anders haben dies die Darmstädter Richter mit der heutigen Entscheidung beurteilt. Die fortdauernde Freiheitsberaubung sei wesentlich für das Verhalten der Frau, die selbst keinen mindestens gleichwertigen Beitrag zum Sturz aus dem Fenster geleistet habe. Die eventuell entstandene Panik sei auf die Tat zurückzuführen. Auch sei die altersund herkunftsbedingte Unerfahrenheit der Frau zu berücksichtigen. Der geringe Konsum von Marihuana und Alkohol sei hingegen nicht relevant. Ferner habe die Frau die Freiheitsberaubung nicht weiter hinnehmen müssen, so dass die Flucht aus dem Fenster mangels einer Alternative nicht als grob vernunftwidrig einzustufen sei. Eine Entschädigung könne schließlich auch nicht mit der Begründung verweigert werden, die Schutz- und Risikogemeinschaft redlicher Bürger“ sei verlassen worden, was etwa bei Zugehörigkeit zu kriminellen Kreisen der Fall sei. Selbst ein unsolider Lebenswandel reiche hierfür nicht aus, weshalb hierzu auch keine Feststellungen zu treffen waren.

(AZ L 4 VG 3/07 ZVWDie Revision [ des Landesversorgungsamtes Hessen ] wurde nicht zugelassen.)


Quelle: Pressemitteilung des LSG [ Darmstadt ] [ sehr lange URL für die betreffende LSG-Darmstadt-Pressemitteilung, die ich hier nicht aufführen werde ]
[ Siehe jedoch einen diesbezüglichen Bericht der Rechtsanwaltskanzlei Kotz @ http://h2182201.stratoserver.net/sandbox/operentschaedigung_flucht.htm ( erstmalig publiziert hier am 13.05.2013 ) ]

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Diesem LSG-Urteil vom 28.05.2008 - AZ L 4 VG 3/07 ZVW war in demselben Fall ein BSG-Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R vorausgegangen ! – Siehe diesbezüglich auch unbedingt den mehr detaillierten Bericht zum Ganzen @ http://openjur.de/u/300495.html - Hoch relevante Urteile der obersten Gerichte !!!
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Beitrag(#1875661) Verfasst am: 22.10.2013, 07:55    Titel: Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben. Antworten mit Zitat

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Wenn auch Dir »Nobbi« als Ehemaliges Heimkind ( aktiv im Heimkinder-Forum.de ) – oder irgend einem anderen Ehemaligen Heimkind – zu irgend einem Zeitpunkt im BUNDESSOZIALGERICHT, bzw. im LANDESSOZIALGERICHT eine Opferentschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zugesprochen worden ist, würden wir alle gerne wissen was das Aktenzeichen / die Aktenzeichen Deines Opferentschädigungsfalles vor den Gerichten ist / sind, so dass wir alle diesbezüglichen OFFIZIELLEN JUSTIZIELLEN BERICHTE DARÜBER nachlesen und studieren können.

Übrigens war das Ehemalige Heimkind »Nobbi«, seinen eigenen Angaben gemäß, (1.) im „Kinderheim Vinzenzwerk-Handorf“ von 1950-1961 und (2.) in „Klausheide-Höfelhof“ von 1961-1963 als Schüler und in der Gärtnerei [ letzteres 'Heim' auch bekannt als „Hövelhof Salvator Kolleg Klausheide“ ( eine Diktatur und ein Unrechtssystem unter dem Diktat der katholischen Salvatorianerbrüder – abgesegnet vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ) ].

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Beitrag(#1875665) Verfasst am: 22.10.2013, 08:00    Titel: Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben. Antworten mit Zitat

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ZUSAMMENFASSUNG – meinerseitige Zusammenfassung insbesondere für alle die Angst haben, dass (a.) ihr Name, (b.) ihr Alter, (c.) wann und wo sie damals im 'Heim' waren und dadurch geschädigt wurden, (d.) ihr heutiges Krankheitsbild als Folge von Gewalttaten die sie erfahren haben in der Heimerziehung und (e.) sonstige für einen Opferentschädigungsantrag relevante Details bekannt werden, wie z.B. auch (f.) die generelle Gegend und (g.) der Zuständigkeitsbereich der Behörden an die man solch einen Antrag stellt --- meinerseitige Zusammenfassung, in der Hoffnung dass all diejenigen die solches Bekanntwerden relevanter Details beängstigt, sich vielleicht wieder beruhigen.

Bisher habe ich FÜR ALLE, u.a., im Internet auch hier im FREIGEISTERHAUS.DE-FORUM und an vielen anderen Stellen eröffneten Thread / Thema »Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben«

Ehemalige Heimkinder West sowohl wie auch Ehemalige Heimkinder Ost

UND FÜR ALLE ANDEREN AUF IRGEND EINE WEISE „DURCH TÄTLICHE GEWALT GESCHÄDIGTEN“, DIE GESETZLICHE ANSPRÜCHE AUF ENTSCHÄDIGUNG GEMÄß DEM OPFERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ (OEG) HABEN MÖGEN

auf folgende FÜR SIE ALLE relevante und zutreffende Gerichtsurteile der SOZIALGERICHTE, LANDESSOZIALGERICHTE und BUNDESSOZIALGERICHTE, die sich mit der Ablehnung eines von einem Versorgungsamt abgelehnten Opferentschädigungsantrags gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) befassen, aufmerksam gemacht,

damit auch SIE ALLE sich diese Information zum Nutzen machen können – falls sie das möchten:

Und alle solche Gerichtsurteileund die Aktenzeichen all solcher Gerichtsurteilesind wederGeheimsache“, noch stehen sie unterDatenschutz!
ALLE JUSTIZIELLEN BERICHTE ÜBER GERICHTURTEILE, UND DIE VOLLSTÄNDIGEN GERICHTSURTEILE SELBST, SIND WEITESTGEHEND ÖFFENTLICH FÜR JEDES MITGLIED DER GESELLSCHAFT ZUGÄNGLICH, man muss nur wissen wie und wo diese Gerichtsurteile zu finden sind – und dazu braucht man jeweilig das Aktenzeichen eines bestimmten Urteils !


(1.) „Grundsatzurteil“ BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) in Kassel vom 17.4.2013, B 9 V 1/12R – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: B 9 V 1/12R, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(2.) Urteil LANDSESSOZIALGERICHT (LSG) Rheinland Pfalz in Mainz vom 06.03.2013, L 4 VG 11/11 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VG 11/11, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(3.) Urteil SOZIALGERICHT (SG) Düsseldorf vom 13.06.2013, S 35 VG 21/10 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: S 35 VG 21/10, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(4.) Urteil SOZIALGERICHT (SG) Berlin vom 27.09.2013, 181 VG 167/07 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: 181 VG 167/07, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(5.) Urteil LANDESSOZIALGERICHT (LSG) Hessen vom 28.05.2008, L 4 VG 3/07 ZVW – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VG 3/07 ZVW, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(6.) „Grundsatzurteil“ BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) vom 30.11.2006, B 9a VG 4/05 R – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: B 9a VG 4/05 R, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(7.) Und bezüglich einer „Rehabilitierung“ und darauffolgender „Entschädigung“ gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG), das „Grundsatzurteil“ VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VerfGH) Berlin vom 24.09.2013,[/color] VerfGH 172/11 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VerfGH 172/11, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).


Kein deutsches Gerichtsurteil irgend eines Gerichtes enthält die Realnamen und die Wohnadresse oder irgendwelche anderen Identifizierungsmerkmale der streitenden Parteien und somit auch nicht den Namen und die Wohnadresse eines Antragstellers oder einer Antragstellerin der/die Antrag auf Entschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG) stellt oder gestellt hat. Jede involvierte Person bleibt völlig anonym, es sei denn sie oder er gibt ihren oder seinen Realnamen und andere persönliche Details anderweitig selber bekannt --- und das bleibt jedem natürlich selbst überlassen.

Ehemaliges Heimkind Detlef Rudolph, über den ich in den ersten beiden einleitenden Beiträgen dieses ebenso erstmalig von mir angesprochenen Themas »Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben« berichte, zum Beispiel, hat, unter Anführung seines vollständigen Realnamens, ZUM WOHLE ALLER, selbst über seinen Erfolg gesprochen, obwohl der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), wo er seinen Antrag auf Entschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt hatte, nicht darüber reden wollte – und tatsächlich, aus ihrerseitigen Datenschutzgründen ( an die er gebunden ist und auch andere Behörden gebunden sind ! ), nicht darüber reden durfte.

Und es war erst der Erfolgsbericht des Ehemaligen Heimkindes Detlef Rudolf der mich dazu veranlasste zu diesem Thema zu recherchieren und dann FÜR EUCH ALLE überall im Internet darüber zu berichten.
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Beitrag(#1875666) Verfasst am: 22.10.2013, 08:01    Titel: Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben. Antworten mit Zitat

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ZUSAMMENFASSUNG – meinerseitige Zusammenfassung insbesondere für alle die Angst haben, dass (a.) ihr Name, (b.) ihr Alter, (c.) wann und wo sie damals im 'Heim' waren und dadurch geschädigt wurden, (d.) ihr heutiges Krankheitsbild als Folge von Gewalttaten die sie erfahren haben in der Heimerziehung und (e.) sonstige für einen Opferentschädigungsantrag relevante Details bekannt werden, wie z.B. auch (f.) die generelle Gegend und (g.) der Zuständigkeitsbereich der Behörden an die man solch einen Antrag stellt --- meinerseitige Zusammenfassung, in der Hoffnung dass all diejenigen die solches Bekanntwerden relevanter Details beängstigt, sich vielleicht wieder beruhigen.

Bisher habe ich FÜR ALLE, u.a., im Internet auch hier im FREIGEISTERHAUS.DE-FORUM und an vielen anderen Stellen eröffneten Thread / Thema »Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben«

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UND FÜR ALLE ANDEREN AUF IRGEND EINE WEISE „DURCH TÄTLICHE GEWALT GESCHÄDIGTEN“, DIE GESETZLICHE ANSPRÜCHE AUF ENTSCHÄDIGUNG GEMÄß DEM OPFERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ (OEG) HABEN MÖGEN

auf folgende FÜR SIE ALLE relevante und zutreffende Gerichtsurteile der SOZIALGERICHTE, LANDESSOZIALGERICHTE und BUNDESSOZIALGERICHTE, die sich mit der Ablehnung eines von einem Versorgungsamt abgelehnten Opferentschädigungsantrags gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) befassen, aufmerksam gemacht,

damit auch SIE ALLE sich diese Information zum Nutzen machen können – falls sie das möchten:

Und alle solche Gerichtsurteileund die Aktenzeichen all solcher Gerichtsurteilesind wederGeheimsache“, noch stehen sie unterDatenschutz!
ALLE JUSTIZIELLEN BERICHTE ÜBER GERICHTURTEILE, UND DIE VOLLSTÄNDIGEN GERICHTSURTEILE SELBST, SIND WEITESTGEHEND ÖFFENTLICH FÜR JEDES MITGLIED DER GESELLSCHAFT ZUGÄNGLICH, man muss nur wissen wie und wo diese Gerichtsurteile zu finden sind – und dazu braucht man jeweilig das Aktenzeichen eines bestimmten Urteils !


(1.) „Grundsatzurteil“ BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) in Kassel vom 17.4.2013, B 9 V 1/12R – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: B 9 V 1/12R, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(2.) Urteil LANDSESSOZIALGERICHT (LSG) Rheinland Pfalz in Mainz vom 06.03.2013, L 4 VG 11/11 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VG 11/11, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(3.) Urteil SOZIALGERICHT (SG) Düsseldorf vom 13.06.2013, S 35 VG 21/10 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: S 35 VG 21/10, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(4.) Urteil SOZIALGERICHT (SG) Berlin vom 27.09.2013, 181 VG 167/07 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: 181 VG 167/07, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(5.) Urteil LANDESSOZIALGERICHT (LSG) Hessen vom 28.05.2008, L 4 VG 3/07 ZVW – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VG 3/07 ZVW, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(6.) „Grundsatzurteil“ BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) vom 30.11.2006, B 9a VG 4/05 R – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: B 9a VG 4/05 R, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(7.) Und bezüglich einer „Rehabilitierung“ und darauffolgender „Entschädigung“ gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG), das „Grundsatzurteil“ VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VerfGH) Berlin vom 24.09.2013,[/color] VerfGH 172/11 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VerfGH 172/11, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).


Kein deutsches Gerichtsurteil irgend eines Gerichtes enthält die Realnamen und die Wohnadresse oder irgendwelche anderen Identifizierungsmerkmale der streitenden Parteien und somit auch nicht den Namen und die Wohnadresse eines Antragstellers oder einer Antragstellerin der/die Antrag auf Entschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG) stellt oder gestellt hat. Jede involvierte Person bleibt völlig anonym, es sei denn sie oder er gibt ihren oder seinen Realnamen und andere persönliche Details anderweitig selber bekannt --- und das bleibt jedem natürlich selbst überlassen.

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Und es war erst der Erfolgsbericht des Ehemaligen Heimkindes Detlef Rudolf der mich dazu veranlasste zu diesem Thema zu recherchieren und dann FÜR EUCH ALLE überall im Internet darüber zu berichten.
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Beitrag(#1876804) Verfasst am: 27.10.2013, 08:59    Titel: »OEG-Antragstellung« ist nicht zu verwechseln mit… Antworten mit Zitat

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Ein »Opferentschädigungsantrag gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)« den ein Opfer eines „tätlichen Gewaltaktes“ aufgrund der gesundheitlichen Folgeschäden und Beeinträchtigungen bei seinem zuständigen kommunalen „Versorgungsamt“ stellt – und den ein Opfer auch durchaus ohne Hinzuziehung eines Anwalts stellen kann ! – hat ( a. ) weder etwas mit einem Zivilverfahren-Gerichtsverfahren zu tun indem man den Schädiger auf Schadenersatz und Schmerzengeld verklagt, noch ( b. ) hat es etwas mit einem Strafverfahren zu tun in dem der Täter / Schädiger von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird um strafrechtlich für seine Gewalttat belangt und bestraft zu werden ( wie auch schon in allen vorhergehenden Beiträgen der letzten paar Tage in diesem Thread und in den vielerseits darin angegebenen Gerichtsurteilen FÜR ALLE genau erklärt wurde. ).
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Beitrag(#1877747) Verfasst am: 30.10.2013, 01:50    Titel: Auch Deinem OEG-Antrag könnte stattgegeben werden. Antworten mit Zitat

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Fachanwalt Dr. Andreas Scheulen ( in Nürnberg ) hat schon vor einigen Jahren folgendes Informationsblatt zum Thema »Opferentschädigung-Antragstellung « zur Verfügung gestellt und mit den bis zu dem damaligen Zeitpunkt bestehenden diesbezüglichen Gerichtsurteilen untermauert ( d.h. nur bis ungefähr Ende des Jahres 2008 --- und jetzt schreiben wir schon beinahe Endes des Jahres 2013 )
@ http://rae-scheulen.de/ratgeber-sozialrecht/opferentschaedigung_ehemalige_heimkinder.pdf ( insgesamt 9 Seiten ).

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Beitrag(#1877749) Verfasst am: 30.10.2013, 01:58    Titel: SCHWEIZ zahlt Ehemaligen Heimkindern echte Entschädigung. Antworten mit Zitat

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) „Soforthilfe“ sowohl wie (b.) „Entschädigungsrente“ zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. – BEIDES !

Zitat:
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Tages Anzeiger - SCHWEIZ

@ http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879 ( längerer Artikel )

Durchbruch für ehemalige Verdingkinder

Aktualisiert am 25.10.2013

Die Schweiz wird die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanziell entschädigen. Darauf haben sich Vertreter des Bundesamtes für Justiz, des Bauernverbandes und von Betroffenen geeinigt.

Beim zweiten Runden Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen stand die Entschädigung der Betroffenen im Zentrum. Die Teilnehmenden wollen denn auch einen Härtefall- oder einen Solidaritätsfonds und planen, bis in wenigen Monaten eine Soforthilfe für Betroffene aufzubauen.

Dazu sollen Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, die keine vorgängige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erfordern, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Bis zum nächsten Runden Tisch am 29. Januar 2014 sollen diese Möglichkeiten konkretisiert werden. Ziel sei es, bereits im ersten Halbjahr 2014 Gesuche um Soforthilfe entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

[ ……… ]

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WEITERLESEN IM ORIGINAL @ http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879 ( längerer Artikel )
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Beitrag(#1877751) Verfasst am: 30.10.2013, 02:40    Titel: SCHWEIZ zahlt Ehemaligen Heimkindern echte Entschädigung. Antworten mit Zitat

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) „Soforthilfe“ sowohl wie (b.) „Entschädigungsrente“ zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. - BEIDES !


Der Evangelische Pfarrer a.D. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe in seinem Blog, dem Dierk Schaefer Blog, weist ebenso darauf hin, in einem Kommentar den er mit folgender Überschrift einleitet und beginnt:

( @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/10/27/anderswo-lauft-ehrlicher-als-bei-uns/#comments )


Zitat:
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Anderswo läuft es ehrlicher als bei uns.

Der Runde Tisch [Heimerziehung] bei uns [ in der Bundesrepublik Deutschland ] lief nur rund für die Interessenvertreter aus Staat und Kirchen. Diese „ehrenwerte“ Schicksalsgemeinschaft hat es geschafft, die Opfer öffentlicher Erziehungsmaßnahmen zu betrügen.

»Die Schweiz wird die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanziell entschädigen. … Dazu sollen Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, die keine vorgängige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erfordern, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Bis zum nächsten Runden Tisch [ Heimkinder und Verdingkinder in der Schweiz ] am 29. Januar 2014 sollen diese Möglichkeiten konkretisiert werden. Ziel sei es, bereits im ersten Halbjahr 2014 Gesuche um Soforthilfe entgegenzunehmen und zu bearbeiten«[1].

Wer von einer gerechteren Welt konkret träumen möchte, lese den Artikel.

[1] http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879
Beschlagwortet mit: Schweiz, Zwangsarbeit

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Beitrag(#1878891) Verfasst am: 04.11.2013, 10:01    Titel: SCHWEIZ zahlt Ehemaligen Heimkindern echte Entschädigung. Antworten mit Zitat

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) „Soforthilfe“ sowohl wie (b.) „Entschädigungsrente“ zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. - BEIDES !


Anderswo läuft es ehrlicher als bei uns. - Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder auf dem Weg - in der Schweiz, nicht hier.

[ Dies ist mein dritter Beitrag zu diesem Thema --- weiterführend zu den zwei vorhergehenden Beiträgen der letzten paar Tage ( oben ) ]

Ein Betroffener, Helmut Jacob, in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog kommentierte den Beitrag von Dierk Schäfer mit dem Hinweis auf die Situation in der Schweiz, wie folgt:

( @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-opferentschadigung-fur-ehemalige-heimkinder-auf-dem-weg-in-der-schweiz-nicht-hier-120837983.html )

Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder auf dem Weg - in der Schweiz, nicht hier.

Zitat:
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Zitat:
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TagesAnzeiger Schweiz, aktualisiert am 25.10.2013

Durchbruch für ehemalige Verdingkinder

Die Schweiz wird die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanziell entschädigen. Darauf haben sich Vertreter des Bundesamtes für Justiz, des Bauernverbandes und von Betroffenen geeinigt. ...

Die Opferorganisationen hatten im Vorfeld des ersten Runden Tisches im Juni konkrete finanzielle Forderungen gestellt. So sollten die Opfer in einem ersten Schritt Nothilfebeiträge von je 10'000 Franken erhalten. Ab 2014 sollten dann Entschädigungen von je 120'000 Franken in Form einer Zusatzrente ausbezahlt werden. ...“

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879
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Kommentar: [ d.h. Kommentar von Helmut Jacob ]

Wenn die Wünsche des Rundes Tisches in der Schweiz auch nur zur Hälfte in Erfüllung gehen – und es gibt Anzeichen dafür, dass die Forderungen wohl umgesetzt werden – dann ist dies eine nachträgliche Ohrfeige für die ehemalige Vorsitzende des „Runden Tisches Heimerziehung“ in der Bundesrepublik Deutschland. Man braucht den Artikel nur zu überfliegen und stellt schon fest: Der Runde Tisch arbeitet nicht gegen die Opfer, sondern für sie und er versucht, eine wirkliche Opferentschädigung, die den Namen auch verdient, in Gang zu bringen. Der Nothilfebeitrag von 10.000 Franken entspricht 8.099 Euro. Die 120.000 Franken Entschädigung ergeben einen Betrag von 97.193 Euro.

Antje Vollmer wollte bekannter Weise nicht mehr als 5.000 Euro auszahlen lassen. Zwar gibt es heute bereits in einigen Fällen bis zu 10.000 Euro für Terrassenüberdachungen, Zuschüsse zum Neuwagen, Wohnungsrenovierungen und allerlei Anschaffungen, aber im Durchschnitt sind es nach wie vor etwa 5.000 Euro, die schamloserweise von Politikern als Entschädigung in Rundfunk, TV und Presse angepriesen und von diesen Organen kritiklos nachgeschwafelt werden.

Die meisten Opfer allerdings wollen eine bescheidene monatliche Opferrente oder eine Einmalauszahlung von 54.000 Euro. In zwei nicht repräsentativen Umfragen wurde dies eindeutig zum Ausdruck gebracht.[/color]

http://www.gewalt-im-jhh.de/hp2/Abstimmung_uber_den_Runden_Tis/abstimmung_uber_den_runden_tis.html

Dieses Begehren wird bis heute durch die Bank abgelehnt. Von politischer Seite unterstützt lediglich die Partei Die Linke diese Forderung.

Der Blick in die Schweiz beweist schon jetzt: Mit diesen schamlosen Betrügereien, Belügereien und Manipulationen des „Runden Tisches Heimerziehung“ unter Vorsitz von Antje Vollmer, Trägerin der Ehrenberg-Medaille, die einen erbärmlichen Opferfonds zur Folge haben, wurden die Bundesrepublik, die Länder, die Kommunen, die Rechtsnachfolger der Heime und nicht zuletzt die beiden sogenannten Großkirchen erneut zu Tätern an den Opfern. Dies wird wahrscheinlich in der Schweiz nicht passieren. Warten wir es ab.

[ Beschlagwortet mit: ] Heimkinder, Opferentschädigung, Verdingkinder, Schweiz, Opferfonds, Runder Tisch Heimerziehung, Antje Vollmer, Katholische Kirche, Evangelische Kirche
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
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Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



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Beitrag(#1878894) Verfasst am: 04.11.2013, 10:17    Titel: SCHWEIZ zahlt Ehemaligen Heimkindern echte Entschädigung. Antworten mit Zitat

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) „Soforthilfe“ sowohl wie (b.) „Entschädigungsrente“ zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. - BEIDES !


Anderswo läuft es ehrlicher als bei uns. - Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder auf dem Weg - in der Schweiz, nicht hier.

[ Dies ist mein vierter Beitrag zu diesem Thema in den letzten paar Tagen --- weiterführend zu den drei vorhergehenden Beiträgen ( oben ) ]

Und ebenso aufgeführt von dem Betroffenen Helmut Jacob in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog, an gleicher Stelle:

( @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-opferentschadigung-fur-ehemalige-heimkinder-auf-dem-weg-in-der-schweiz-nicht-hier-120837983.html )

Zitat:
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Kommentar Heidi Dettinger, Verein ehemaliger Heimkinder (VeH)

Und damit nicht genug...

Verfasst von VEH e.V. am Di, 2013-10-29 00:14.

Die Ohrfeige ist noch wesentlich gewaltiger, denn gar nicht in den zweifelhaften Genuss der schmählichen Gelder kommen die Menschen, die wohl am wehrlosesten waren und nicht zuletzt deshalb am meisten litten:

● Säuglinge und Kleinkinder, die in Heimen lebten, in denen unglaubliche Qualen in ihr kleines Leben einzogen: Weit weg von allem, was sie brauchten, wurden sie - wenn sie Glück hatten - warm, satt und sauber gehalten. Liebe? Bewegung? Lachen? Spielen? Körperkontakt? Alles Fehlanzeige! Als Erwachsene leiden sie immer noch unter der Deprivation und den Auswirkungen wie Misstrauen, Hospitalismus, körperlichen Beschwerden, psychische Leiden.

● Kinder, die in Einrichtungen für Behinderte leben mussten, seien sie körperlich oder geistig behindert, wurden sie "nur" für schwachsinnig erklärt, weil die Heime nach der NS-Zeit wieder gefüllt werden mussten - (Beispiel: Franz-Sales-Haus in Essen. Leer gefegt wurde es von der T4-Aktion der Nazis, die darauf hinaus lief, behinderte Menschen auszurotten. Und die selbst nach dem halbherzigen Halt dieser Aktion durch die Nazis "unter der Hand" weiter geführt wurde und zahllose Behinderte - Kleinkinder, Kinder, Frauen, Männer - in einen qualvollen Tod schickte durch Verhungern, Verdursten, Medikamentengaben, wurde nach Kriegsende blitzschnell wieder aufgefüllt. Mit Kindern, die wahllos für schwachsinnig erklärt wurden, von Ärzten, die dieses Metier in NAZI-Deutschland erlernt hatten und es nun ohne Skrupel weiter ausführten).

● Kinder, die von denen, die sich um sie sorgen sollten, in die Psychiatrie eingesperrt wurden, wo sie monate- oder gar jahrelang mit Medikamenten vollgestopft wurden, mit Elektroschocks gequält, in Zwangsjacken gepfercht und in der Pflege anderer Psychiatrierten eingesetzt wurden.
Diese Menschen sehen nicht einmal etwas von den schändlichen, den schamlosen Zahlungen, denen der Runde Tisch Heimerziehung unter dem Jubel von Politik und Medien den Weg bereitet hat. Und gleichzeitig umgeben sich Kirchen und Politik weiterhin mit Prunk und Protz...

Wir wünschen den Schweizer Überlebenden Glück und Erfolg. Für sie und auch für uns. Denn wir sind nach wie vor der Meinung, dass auch Deutschland keine Insel ist und sich nicht nur, wenn es um Datenschnüffeleien der Amerikaner geht oder um den festungsgleichen Ausbau gegen Flüchtlinge als ein Teil Europas gerieren kann.


Wir fordern europäische Rechte: Eine Entschädigung, die diesen Namen verdient und die es uns erlaubt, ohne Angst und in Würde unser Alter zu verbringen.
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[ QUELLE: Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/opferentschaedigung-fuer-ehemalige-heimkinder-auf-dem-weg-in-der-schweiz-nicht-hier/ oder auch @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/ ]

[ Verschlagwortet mit Ehemalige Heimkinder, Entschädigung, Fonds Heimkinder, Heimgeschichte, Kinderrechte, Pädagogik, Psychiatrie, Schweiz ]
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Beitrag(#1878896) Verfasst am: 04.11.2013, 10:31    Titel: SCHWEIZ zahlt Ehemaligen Heimkindern echte Entschädigung. Antworten mit Zitat

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) „Soforthilfe“ sowohl wie (b.) „Entschädigungsrente“ zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. - BEIDES !


Schweizer „Ehemalige Heimkinder“, „Verdingkinder“ und alle sonstigen „Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen“ sollen entschädigt werden, d.h. sollen wirkliche ENTSCHÄDIGUNG erhalten.

Hier ist alles was es bisher zu diesem Thema gibt festgehalten: @ http://www.fremdplatziert.ch/
[ "ch" am Ende dieser URL steht für Schweiz ]
( DIES IST DIE SCHWEIZER "EHEMALIGE HEIMKINDER" WEBSEITE ! )



[ SCHWEIZ ] SONNTAGSBLICK - 27. Oktober 2013

Verdingkinder - Auf gute Worte brauchts jetzt Taten

@ http://www.fremdplatziert.ch/SoBli_Staatsopfer.pdf
( eine Image dieses aktuellen Presseartikels )



[ SCHWEIZER ] MEDIENMITTEILUNG - 25. Oktober 2013

Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: Zweiter Runder Tisch, erste Resultate

@ http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/de/2013-10-25_mm_runder_tisch.html



[ SCHWEIZ ] Artikel in der Zeitung Tages Anzeiger - 25. Oktober 2013

Durchbruch für ehemalige Verdingkinder

@ http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879



[ SCHWEIZER ] SRF TAGESSCHAU - Verdingkinder und Zwangsversorgte: Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
RENÉ SCHÜPBACH
@ http://www.fremdplatziert.ch/ ( dort bitte ein bißchen runter scrollen )
( VIDEO – Länge: 1 Min. u. 58 Sek. )



[ SCHWEIZ ] suedostschweiz.ch - 23.10.2013, 05:30 Uhr

Verdingkinder: Der Kanton will sich nicht entschuldigen

@ http://www.suedostschweiz.ch/politik/verdingkinder-der-kanton-will-sich-nicht-entschuldigen



Überall da wo wir in Deutschland und Österreich den Begriff "Ehemalige Heimkinder" verwenden, verwendet die Schweiz vorwiegend die Begriffe ( a. ) "Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen", ( b. ) "Verdingkinder", ( c. ) "Zwangsversorgte" und ( d. ) "Fremdplazierte" [, die auch in der SCHWEIZ alle ZWANGSARBEIT leisten mussten ! ]; und deswegen wird dieses Thema, was die Schweiz betrifft, auch nicht so einfach und ohne weiteres in den deutschen und österreichischen Medien aufgegriffen, bzw. aufgegriffen werden, und Vergleiche mit Deutschland und Österreich gezogen werden, denn diese schweizer Begriffe haben nur wenig bis gar keine Bedeutung in Deutschland und Österreich.
In der Schweiz hingegen werden die Begriffe "Heimkinder" und "Ehemalige Heimkinder" von den dortigen Behörden und den dortigen Medien und selbst von der schweizer Gesamtgesellschaft überhaupt nicht verwendet und sind ihnen allen dort somit beinahe völlig bedeutungslos.



Darum habe ich jetzt diesen Beitrag formuliert um auch auf dieses Problem hinzuweisen und überall im Internet darauf aufmerksam zu machen.
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