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Modernes Strafrecht
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1914699) Verfasst am: 08.04.2014, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Keine natürlich! Also keine Strafe im üblichen, rächend-vergeltenden Sinne, die dazu da ist, Befriedigung aus dem Leiden des Täters zu ziehen.
Also willst du lieber wieder die Selbstjustiz fördern, wo die Menschen dann ihren Durst nach Gerechtigkeit durch eigene Strafaktionen stillen, weil es eben keinen Staat gibt, der das in geordneten Bahnen erledigt?

Sag mal, liest Du überhaupt, was ich schreibe? So macht das keinen Sinn.
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1914757) Verfasst am: 08.04.2014, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Den gäbe es doch durchaus; nur nicht nach den Maßstäben urteilend wie bisher.


Nach welchen Maßstäben denn dann? Welches Strafmaß hälst du z.B. für Mord für angemessen? Bitte jetzt nicht wieder mit Wiederholungsgefahr argumentieren. Angenommen es existiert keine Wiederholungsgefahr. Welches Strafmaß wäre für dich denkbar für Mord? Frage

Ich vertrete nicht das selbe Konzept wie Step. Ich halte das Schuldprinzip als "notwendige Fiktion" durchaus für sinnvoll.

Und ich halte den gegenwärtigen Strafrahmen - sprich: 15 Jahre + X für sinnvoll. Ich bin allerdings für eine weitreichende Humanisierung des Strafvollzugs, sprich insbesondere bessere Haftbedingungen. Aber da Häftlinge kaum eine Lobby haben, wird sich das kaum ändern. In dieser Hinsicht sind Fälle wie Höneß wirklich ein Glücksfall.
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1914763) Verfasst am: 08.04.2014, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Den gäbe es doch durchaus; nur nicht nach den Maßstäben urteilend wie bisher.


Nach welchen Maßstäben denn dann? Welches Strafmaß hälst du z.B. für Mord für angemessen? Bitte jetzt nicht wieder mit Wiederholungsgefahr argumentieren. Angenommen es existiert keine Wiederholungsgefahr. Welches Strafmaß wäre für dich denkbar für Mord? :?:

Ich vertrete nicht das selbe Konzept wie Step. Ich halte das Schuldprinzip als "notwendige Fiktion" durchaus für sinnvoll.

Und ich halte den gegenwärtigen Strafrahmen - sprich: 15 Jahre + X für sinnvoll. Ich bin allerdings für eine weitreichende Humanisierung des Strafvollzugs, sprich insbesondere bessere Haftbedingungen. Aber da Häftlinge kaum eine Lobby haben, wird sich das kaum ändern. In dieser Hinsicht sind Fälle wie Höneß wirklich ein Glücksfall.


Eine Gefahr, die ich bei steps Modell sehe ist, dass mglw. faktisch das normierten Strafrecht, wie wir es im Wesentlichen kennen, durch reine Ermessensstrafen ersetzt wird, bei der die Qualität des Verteidigers und damit die finanzielle und soziale Lage des Straftäters) noch entscheidender wäre als heute. Eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstaat ist es, dass das Strafrecht für alle gleichermaßen gilt. Der Versuch, über strafrechtliche Maßnahmen ohne festen Rahmen individuell zu befinden, könnte in der Praxis vor allem die Elite begünstigen.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1914766) Verfasst am: 08.04.2014, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Sag mal, liest Du überhaupt, was ich schreibe? So macht das keinen Sinn.


Du hast geschrieben, dass du gegen eine Strafe aus Sühne wegen der Gerechtigkeit bist.

Du bist höchstens dafür gewisse Maßnahmen (z.B. Freiheitsenzug) anzuordnen, wenn davon ausgegangen wird, dass von einem Täter eine Wiederholungsgefahr ausgehen könnte.

Darum habe ich dich eindeutig gefragt: Was ist, wenn KEINE Wiederholungsgefahr besteht? Täter einfach freilassen und Schwamm drüber? Denn wenn keine Wiederholungsgefahr besteht, entfällt doch nach deiner Logik jeglicher Grund, den Täter noch einzusperren.

Der einzige Grund wäre eben noch die Gerechtigkeit. Aber das lehnst du ja ab.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1914770) Verfasst am: 08.04.2014, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Und ich halte den gegenwärtigen Strafrahmen - sprich: 15 Jahre + X für sinnvoll. Ich bin allerdings für eine weitreichende Humanisierung des Strafvollzugs, sprich insbesondere bessere Haftbedingungen. Aber da Häftlinge kaum eine Lobby haben, wird sich das kaum ändern. In dieser Hinsicht sind Fälle wie Höneß wirklich ein Glücksfall.


Kannst Du das mal an konkreten Beispielen festmachen? In welcher Hinsicht ist dir der aktuelle Strafvollzug in einer JVA zu "inhuman"? Welche Änderungen könntest Du dir konkret vorstellen?

Ich würde mal so sagen: Wenn schon Knast, dann sollte das einen Strafcharakter haben und nicht den Charakter eines erweiterten Hotelaufenthalts oder einer Jugendherberge.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
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Beitrag(#1914772) Verfasst am: 08.04.2014, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Eine Gefahr, die ich bei steps Modell sehe ist, dass mglw. faktisch das normierten Strafrecht, wie wir es im Wesentlichen kennen, durch reine Ermessensstrafen ersetzt wird, bei der die Qualität des Verteidigers und damit die finanzielle und soziale Lage des Straftäters) noch entscheidender wäre als heute. Eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstaat ist es, dass das Strafrecht für alle gleichermaßen gilt. Der Versuch, über strafrechtliche Maßnahmen ohne festen Rahmen individuell zu befinden, könnte in der Praxis vor allem die Elite begünstigen.

Naja, noch teurer als heute können gute Anwälte wohl kaum noch werden.

Aber im Ernst, man müßte halt eine gewisse Normierung zu erreichen versuchen, etwa bei der Beurteilung der Gefährlichkeit - ich bin mir nicht sicher, ob das willkürlicher sein müßte als etwa die heutige "faktische Normierung", die u.a. auf der sogenannten "Niedrigkeit" der Motive beruht und dem Mythos, in ganz bestimmten Situationen hätte jemand anders handeln können, in anderen dagegen nicht.

Der Hauptanteil der Präventionsmaßnahmen läge außerdem in der frühen Jugend und erlaubt eine bessere, schichtenübergreifende Normierung.

Und schließlich geht es mir ja vor allem um ein Weniger des Strafens. Der vorherrschende Effekt wäre weniger Quälerei auch bei den ärmeren Tätern.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1914842) Verfasst am: 09.04.2014, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Kramer hat folgendes geschrieben:

Was wird dadurch objektiv besser?

Dass der Mörder nicht einfach so davon kommt.


Das ist aber keine objektive Verbesserung sondern eine höchst subjektive. Die Angehörigen des Opfers fühlen sich besser, weil sie glauben, dass es dem Täter schlecht geht. Wie sich der Täter tatsächlich dabei fühlt, ist ja kaum relevant. Wenn der Täter ein halb verhungerter Obdachloser ist, der nur deshalb jemanden umgebracht hat, um sich für möglichst lange Zeit eine warme Unterkunft und regelmässige Mahlzeiten zu sichern, wo bleibt da die "Gerechtigkeit", die Genugtuung, wenn er für seine Tat genau das erhält, was er sich erhofft hat?
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1914843) Verfasst am: 09.04.2014, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Und ich halte den gegenwärtigen Strafrahmen - sprich: 15 Jahre + X für sinnvoll. Ich bin allerdings für eine weitreichende Humanisierung des Strafvollzugs, sprich insbesondere bessere Haftbedingungen. Aber da Häftlinge kaum eine Lobby haben, wird sich das kaum ändern. In dieser Hinsicht sind Fälle wie Höneß wirklich ein Glücksfall.


Kannst Du das mal an konkreten Beispielen festmachen? In welcher Hinsicht ist dir der aktuelle Strafvollzug in einer JVA zu "inhuman"? Welche Änderungen könntest Du dir konkret vorstellen?

Ich würde mal so sagen: Wenn schon Knast, dann sollte das einen Strafcharakter haben und nicht den Charakter eines erweiterten Hotelaufenthalts oder einer Jugendherberge.


Ich vermute mal, für viele - wenn nicht die meisten - Menschen wäre ein zwangsweise verordneter mehrjähriger Hotel- oder Jugendherbergsaufenthalt schon Strafe genug. (Ich meine damit natürlich keine Luxussuiten in Edelhotels, sondern ein normales Hotel in der gehobenen Touristenklasse.)
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1914849) Verfasst am: 09.04.2014, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Kramer hat folgendes geschrieben:

Was wird dadurch objektiv besser?

Dass der Mörder nicht einfach so davon kommt.


Das ist aber keine objektive Verbesserung sondern eine höchst subjektive. Die Angehörigen des Opfers fühlen sich besser, weil sie glauben, dass es dem Täter schlecht geht. Wie sich der Täter tatsächlich dabei fühlt, ist ja kaum relevant. Wenn der Täter ein halb verhungerter Obdachloser ist, der nur deshalb jemanden umgebracht hat, um sich für möglichst lange Zeit eine warme Unterkunft und regelmässige Mahlzeiten zu sichern, wo bleibt da die "Gerechtigkeit", die Genugtuung, wenn er für seine Tat genau das erhält, was er sich erhofft hat?


Ich denke nicht, dass es in erster Linie um "Genugtuung" für die Opfer geht, oder zumindest ist das nicht das einzige. Es ist wohl vielmehr der Wunsch nach einem Triumpf des "Richtigen" und einer Niederlage des "Falschen", der ja auch schon in solchen Alltagsfloskeln wie "das darf nicht ungestraft bleiben" zum Ausdruck. Wenn "die Natur", "Gott", "das Schicksal" etc. schon nichts für den Sieg der Moral tut, muss es eben der Mensch machen. Die "objektive Verbesserung" des Strafens bestünde dann also in der Stärkung des Moralischen Empfindens, das andernfalls womöglich droht, in Zynismus abzugleiten.
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step
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Beiträge: 22767
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Beitrag(#1914850) Verfasst am: 09.04.2014, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ich denke nicht, dass es in erster Linie um "Genugtuung" für die Opfer geht, oder zumindest ist das nicht das einzige. Es ist wohl vielmehr der Wunsch nach einem Triumpf des "Richtigen" und einer Niederlage des "Falschen", der ja auch schon in solchen Alltagsfloskeln wie "das darf nicht ungestraft bleiben" zum Ausdruck. Wenn "die Natur", "Gott", "das Schicksal" etc. schon nichts für den Sieg der Moral tut, muss es eben der Mensch machen. Die "objektive Verbesserung" des Strafens bestünde dann also in der Stärkung des Moralischen Empfindens, das andernfalls womöglich droht, in Zynismus abzugleiten.

Nun ist aber das Zufüfgen von Leiden nicht unbedingt sofort als "Triumph des Guten" erkennbar. Und wenn es tatsächlich nicht um persönliche Genugtuung / Rache ginge, sondern um eine symbolische Niederlage des Schlechten, weil das Schicksal nun mal nicht gut ist, wäre es dann nicht konsequent, auch bei anderen "ungerechten" Schicksalsschlägen, z.B. früher Tod oder schlimme Krankheiten, diese zum symbolischen Ausgleich und zum Aufbegehren gegen das Schicksal auch Anderen zuzufügen? Da hätte man es dem Schicksal aber mal gezeigt!
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1914853) Verfasst am: 09.04.2014, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ich denke nicht, dass es in erster Linie um "Genugtuung" für die Opfer geht, oder zumindest ist das nicht das einzige. Es ist wohl vielmehr der Wunsch nach einem Triumpf des "Richtigen" und einer Niederlage des "Falschen", der ja auch schon in solchen Alltagsfloskeln wie "das darf nicht ungestraft bleiben" zum Ausdruck. Wenn "die Natur", "Gott", "das Schicksal" etc. schon nichts für den Sieg der Moral tut, muss es eben der Mensch machen. Die "objektive Verbesserung" des Strafens bestünde dann also in der Stärkung des Moralischen Empfindens, das andernfalls womöglich droht, in Zynismus abzugleiten.

Nun ist aber das Zufüfgen von Leiden nicht unbedingt sofort als "Triumph des Guten" erkennbar. Und wenn es tatsächlich nicht um persönliche Genugtuung / Rache ginge, sondern um eine symbolische Niederlage des Schlechten, weil das Schicksal nun mal nicht gut ist, wäre es dann nicht konsequent, auch bei anderen "ungerechten" Schicksalsschlägen, z.B. früher Tod oder schlimme Krankheiten, diese zum symbolischen Ausgleich und zum Aufbegehren gegen das Schicksal auch Anderen zuzufügen? Da hätte man es dem Schicksal aber mal gezeigt!


Der Unterschied ist natürlich, dass Krankenheiten nicht in den Gestalltungsspieltaum menschlichen Handelns fallen. "Das Schicksal" selbst, "Gott" usw. müssten in so einem Fall vielmehr bestraft werden. Irgendeinen anderen Menschen zu bestrafen, wäre kausal nicht logisch. Es ist vielleicht, wie ich oben ja schon mal mutmaßte, der Wunsch nach einer Art moralischer Folgerichtigkeit.

Was natürlich nicht heisst, dass Rache nicht AUChHein Motiv sein könnte.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Beitrag(#1914874) Verfasst am: 09.04.2014, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Für die hier diskutierenden bestimmt interessant.
Heute Abend 17.05 Uhr auf SWR2 Radio:
Vom Zuchthaus zur Besserungsanstalt
Was bringt der deutsche Strafvollzug?


Zitat:
Es diskutieren:
Joe Bausch, Gefängnisarzt in der Justizvollzugsanstalt Werl
Dr. Ineke Pruin, Kriminologin, Universität Greifswald
Prof. Dr. Rüdiger Wulf, Kriminologe, Referatsleiter Strafvollzugsgestaltung im Justizministerium Baden-Württemberg
Gesprächsleitung: Eggert Blum

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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1914879) Verfasst am: 09.04.2014, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ich denke nicht, dass es in erster Linie um "Genugtuung" für die Opfer geht, oder zumindest ist das nicht das einzige. Es ist wohl vielmehr der Wunsch nach einem Triumpf des "Richtigen" und einer Niederlage des "Falschen", der ja auch schon in solchen Alltagsfloskeln wie "das darf nicht ungestraft bleiben" zum Ausdruck. Wenn "die Natur", "Gott", "das Schicksal" etc. schon nichts für den Sieg der Moral tut, muss es eben der Mensch machen. Die "objektive Verbesserung" des Strafens bestünde dann also in der Stärkung des Moralischen Empfindens, das andernfalls womöglich droht, in Zynismus abzugleiten.
Nun ist aber das Zufügen von Leiden nicht unbedingt sofort als "Triumph des Guten" erkennbar. Und wenn es tatsächlich nicht um persönliche Genugtuung / Rache ginge, sondern um eine symbolische Niederlage des Schlechten, weil das Schicksal nun mal nicht gut ist, wäre es dann nicht konsequent, auch bei anderen "ungerechten" Schicksalsschlägen, z.B. früher Tod oder schlimme Krankheiten, diese zum symbolischen Ausgleich und zum Aufbegehren gegen das Schicksal auch Anderen zuzufügen? Da hätte man es dem Schicksal aber mal gezeigt!
Der Unterschied ist natürlich, dass Krankenheiten nicht in den Gestalltungsspieltaum menschlichen Handelns fallen.

Hmm ... aber die Verbrechen doch auch nicht (abgesehen davon, daß sonst ja Prävention wieder die Lösung wäre). Oder meinst Du ein symbolisches Aufbegehren gegen den Ort der Handlungsentscheidung (das Gehirn des Täters)? Also sozusagen eine Art Voodoo.

Zumsel hat folgendes geschrieben:
"Das Schicksal" selbst, "Gott" usw. müssten in so einem Fall vielmehr bestraft werden. Irgendeinen anderen Menschen zu bestrafen, wäre kausal nicht logisch.

Richtig, nur sehe ich da kaum einen Unterschied zum Verbrechen - außer man glaubt an Letztverusrachung / Freien Willen.

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Es ist vielleicht, wie ich oben ja schon mal mutmaßte, der Wunsch nach einer Art moralischer Folgerichtigkeit.

Aber das funktioniert nur mit gleichzeitigem kausalen Mythos.

Die überzeugendste Erklärung außer Rachegelüsten, die ich bisher gelesen habe, war die Idee mit dem nachträglichen Handel. Also daß man durch eine gemeinschädliche Tat eine Schuldverpflichtung eingeht, und in Fällen ohne Rückzahlungsmöglichkeit ersatzweise andere Interessen des "Schuldners", z.B. Freizügigkeit, körperliche Unversehrtheit usw. schädigt.
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1914889) Verfasst am: 09.04.2014, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Hmm ... aber die Verbrechen doch auch nicht (abgesehen davon, daß sonst ja Prävention wieder die Lösung wäre). Oder meinst Du ein symbolisches Aufbegehren gegen den Ort der Handlungsentscheidung (das Gehirn des Täters)? Also sozusagen eine Art Voodoo.


Doch, nämlich in denen des Täters. Der Täter unterliegt moralischen Ansprüchen, Vieren, die eine Krankheit hervorrufen, eher nicht.

step hat folgendes geschrieben:
Richtig, nur sehe ich da kaum einen Unterschied zum Verbrechen - außer man glaubt an Letztverusrachung / Freien Willen.


Der Unterschied ist der moralische Geltungsbereich. Und dafür brauchts keinen Mythos. Der Mythos wird eher zur Rechtfertigung dazuerfunden.

step hat folgendes geschrieben:
Die überzeugendste Erklärung außer Rachegelüsten, die ich bisher gelesen habe, war die Idee mit dem nachträglichen Handel. Also daß man durch eine gemeinschädliche Tat eine Schuldverpflichtung eingeht, und in Fällen ohne Rückzahlungsmöglichkeit ersatzweise andere Interessen des "Schuldners", z.B. Freizügigkeit, körperliche Unversehrtheit usw. schädigt.


Ja, das ist Nietzsches Ansatz.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1914934) Verfasst am: 09.04.2014, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Doch, nämlich in denen des Täters. Der Täter unterliegt moralischen Ansprüchen, Vieren, die eine Krankheit hervorrufen, eher nicht.

Wenn die moralischen Ansprüche aber beim Täter nicht funktionieren (können)? Wenn ich jemanden impfe und der dann trotzdem krank wird, sagt man "er kann nichts dafür". Die Frage ist aber eigentlich falsch gestellt, besser wäre "kann er was dagegen?" - und wenn man da mit "nein" antwortet, wird es eng.

Zumsel hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Richtig, nur sehe ich da kaum einen Unterschied zum Verbrechen - außer man glaubt an Letztverusrachung / Freien Willen.
Der Unterschied ist der moralische Geltungsbereich. Und dafür brauchts keinen Mythos. Der Mythos wird eher zur Rechtfertigung dazuerfunden.

Gut, aber in einer ethischen Diskussion geht es ja gerade um die Rechtfertigung.

Zumsel hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Die überzeugendste Erklärung außer Rachegelüsten, die ich bisher gelesen habe, war die Idee mit dem nachträglichen Handel. Also daß man durch eine gemeinschädliche Tat eine Schuldverpflichtung eingeht, und in Fällen ohne Rückzahlungsmöglichkeit ersatzweise andere Interessen des "Schuldners", z.B. Freizügigkeit, körperliche Unversehrtheit usw. schädigt.
Ja, das ist Nietzsches Ansatz.

Womit wir aber schnell z.B. bei der Sippenhaftung wären. Da hilft es auch nichts darauf hinzuweisen, daß Interessen Dritter dabei nicht geschädigt werden dürfen: Knackis oder Prügelstrafenopfer haben auch Angehörige.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1914951) Verfasst am: 09.04.2014, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sache ist doch relativ einfach: Entweder der Staat sorgt durch angemessene Bestrafung von Straftätern für Gerechtigkeit oder die Menschen nehmen die Bestrafung zum Zweck der Gerechtigkeit eben selbst in die Hand.

Würde man die Logik von steps wirklich umsetzen, würde die Leute sich eben eigenhändig rächen und für Gerechtigkeit sorgen, wenn der Staat auf Strafen um der Gerechtigkeit Willen verzichtet. Ganz einfach.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
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Beitrag(#1914963) Verfasst am: 09.04.2014, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Die Sache ist doch relativ einfach: Entweder der Staat sorgt durch angemessene Bestrafung von Straftätern für Gerechtigkeit oder die Menschen nehmen die Bestrafung zum Zweck der Gerechtigkeit eben selbst in die Hand.

Würde man die Logik von steps wirklich umsetzen, würde die Leute sich eben eigenhändig rächen und für Gerechtigkeit sorgen, wenn der Staat auf Strafen um der Gerechtigkeit Willen verzichtet. Ganz einfach.


Nun gibt es unter der Geltung des GG keine Todesstrafe mehr (siehe Art. 102).

Siehst du irgendwo bewaffente Gruppen, die vor Gefängnissen auf freigelassenen Insassen lauern? Oder was bedeutet eigentlich konkret "die Bestrafung zum Zweck der Gerechtigkeit eben selbst in die Hand" zu nehmen?


Zuletzt bearbeitet von Naastika am 09.04.2014, 15:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
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Beitrag(#1914968) Verfasst am: 09.04.2014, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:


Ich würde mal so sagen: Wenn schon Knast, dann sollte das einen Strafcharakter haben und nicht den Charakter eines erweiterten Hotelaufenthalts oder einer Jugendherberge.



Ein Hotel kann du immer verlassen, das Gefängnis nicht. Schon darin sehe ich einen gewissen Strafcharakter.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1915012) Verfasst am: 09.04.2014, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Kannst Du das mal an konkreten Beispielen festmachen? In welcher Hinsicht ist dir der aktuelle Strafvollzug in einer JVA zu "inhuman"? Welche Änderungen könntest Du dir konkret vorstellen?

- Größere Zellen und prinzipiell Einzelzellen; Weniger Einschlusszeiten in den Zellen
- Ausgewogenere Ernährung
- besserer Zugang zu Medien; Sportangeboten etc.
- bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- bessere Kontakte zu Angehörigen.
- ganz wichtig: Erheblich besserer Schutz der Häftlinge vor Gewalt, vor allem im Jugendstrafvollzug.

Das ganze muss allerdings dennoch hinreichend sicher bleiben, wie dies konkret umzusetzen wäre weiß ich nicht. Prinzipiell dürfte es bei hinreichender und nicht gegebener Investitionsbereitschaft aber möglich sein.
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Desperadox
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Beitrag(#1915047) Verfasst am: 09.04.2014, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Möglichkeit zum Sex, auch für unverheiratete wäre imho human und wichtig.
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Er_Win
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Beitrag(#1916018) Verfasst am: 16.04.2014, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich halte das Schuldprinzip als "notwendige Fiktion" durchaus für sinnvoll.


ob Fiktion oder nicht, möchte ich im FGH nicht mehr diskutieren, aber ganz interessant der Spitzer, welcher nicht ganz auf der "deutschen Willensunfreiheits"-Linie mitschwimmt (Roth, Singer, Salomon et al...) über "moralische" Auswirkungen der "Idee der (Willens)Freiheit"...

https://www.youtube.com/watch?v=fHui7SVu3Sk
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#2139534) Verfasst am: 18.06.2018, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Aus Das Mädchen und der Flüchtling abgetrennt, und hier angehängt. vrolijke

Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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swifty
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Beiträge: 5000

Beitrag(#2139543) Verfasst am: 18.06.2018, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Alkoholmissbrauch und die Suizidraten unter Exekutionskommandos in den KZs waren enorm hoch und die Moral in solchen Einheiten war desolat, wenn man zB Rudolf Höß glauben will, auch wenn 'geeignete' Personen dafür ausgesucht wurden.

Psychopathologie oder ähnliche Defekte allein reichen also offenbar nicht aus um derartige Verbrechen zu begehen, es müssen auch die Strukturen sein.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2139560) Verfasst am: 18.06.2018, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26367
Wohnort: München

Beitrag(#2139567) Verfasst am: 19.06.2018, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Gödelchen
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Beitrag(#2139570) Verfasst am: 19.06.2018, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.


Smilie der Post zeigt Ahnungslosigkeit. Dein zitierter Satz vom Filbinger ist richtig und rechtstaatlich gesicherter Grundsatz. Warum einige Nazi- Juristen davon gekommen sind, kannst bei Herrn Bauer erkunden und an dem mangelnden politischen Willen damals denen ans Zeug zugehen, wenn sie Recht im Nazi-Ungeist verbogen haben.
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AdvocatusDiaboli
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Beitrag(#2139571) Verfasst am: 19.06.2018, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gödelchen hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.


Smilie der Post zeigt Ahnungslosigkeit. Dein zitierter Satz vom Filbinger ist richtig und rechtstaatlich gesicherter Grundsatz. Warum einige Nazi- Juristen davon gekommen sind, kannst bei Herrn Bauer erkunden und an dem mangelnden politischen Willen damals denen ans Zeug zugehen, wenn sie Recht im Nazi-Ungeist verbogen haben.


Smilie Dein Post zeigt, dass du ein Faschist bist. Denn die Nürnberger Gesetze waren Unrecht. Da können sich Juristen und deren furchtbaren Freunde noch so verbiegen und sich auf Rechtstaatlichkeit berufen. Denn Rechtsstaatlichkeit ohne demokratische Kontrolle ist niemals gerecht.
_________________
Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2139572) Verfasst am: 19.06.2018, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.
Und tun recht daran. Bitte erläutere mir höflich, auf welcher Grundlage du unter Berücksichtigung der selbst unter den Nazis verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit einen Richter, der auf Grundlage des formal gültig zustande gekommenen Gesetzen urteilt, strafrechtlich - nicht nur disziplinarisch - belangen möchtest. Das würde voraussetzen, dass es eine Art übergesetzliches, quasi magisches Recht gäbe, wofür eine tragfähige Begründung deinerseits - die wahrscheinlich zugunsten grobianischer Dreizeiler unterbleibt - interessant wäre.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2139573) Verfasst am: 19.06.2018, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Denn Rechtsstaatlichkeit ohne demokratische Kontrolle ist niemals gerecht.

Was für ein Gefasel. Rechtstaatlichkeit ohne demokratische Kontrolle gibt es per Definition nicht.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Gödelchen
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Anmeldungsdatum: 17.11.2016
Beiträge: 771

Beitrag(#2139574) Verfasst am: 19.06.2018, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Gödelchen hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Morden ist nach weitestdenkbarer Auslegung vorsätzliches töten gegen das Gesetz. Dementsprechend mordet ein Soldat mit rechtmäßigem Befehl nicht.



Vielleicht fuer einen Rechtsverdreher wie Dich. Um einen Mord zu verurteilen brauche ich kein Gesetz. Genausowenig wie ich eine Rechtsgrundlage dafuer brauche einem Menschen in einer Notlage zu helfen.

Der Begriff "Mord" existiert nicht nur im Gesetzbuch.


Die Juristen sollten als Stand die Klappe halten. Die folgen jedem Gesetz, das „legal“ zustandekommt. Man sei an Filbinger erinnert: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.“ So sind zahlreiche furchtbare Juristen nach 1945 unbehelligt geblieben.


Smilie der Post zeigt Ahnungslosigkeit. Dein zitierter Satz vom Filbinger ist richtig und rechtstaatlich gesicherter Grundsatz. Warum einige Nazi- Juristen davon gekommen sind, kannst bei Herrn Bauer erkunden und an dem mangelnden politischen Willen damals denen ans Zeug zugehen, wenn sie Recht im Nazi-Ungeist verbogen haben.


Smilie Dein Post zeigt, dass du ein Faschist bist. Denn die Nürnberger Gesetze waren Unrecht. Da können sich Juristen und deren furchtbaren Freunde noch so verbiegen und sich auf Rechtstaatlichkeit berufen. Denn Rechtsstaatlichkeit ohne demokratische Kontrolle ist niemals gerecht.


Wer hat dir gesagt, dass die Nürnberger Gesetze als Recht zu betrachten wären. Diejenigen, die als Staatsdiener in leitender Funktiondiese Gesetze umgesetzt haben, sind natürlich strafrechtlich zu belangen . Keine Frage.........warum da drei Augen in der BRD oder DDR zugedrückt wurden ist, gut aufgearbeitet worden. Konsequenzen für die Straftäter gab es nur ausnahmsweise. Schandflecken auf der Weste der jungen Republiken,
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